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auf Grund des Pensionsgesetzes einen Anspruch auf Pension haben. Die Aufnahme der Bestimmung über den Pensions⸗ anspruch in das Gesetz ist der schlagende Beweis dafür, daß der Gesetzgeber den Kreisarzt nicht als vollbeschäftigten Beamten angesehen hat. Nach der gegenwärtigen Lage der Gesetzgebung kommt also dem nicht vollbeschäftigten Kreisarzt ein Anspruch auf Wohnungs⸗ geldzuschuß nicht zu. Nun kann ja die Gesetzgebung geändert werden, und der Antrag Ihrer Budgetkommission sieht auch eine solche Aenderung vor. Aber es ist doch immerhin mißlich, ein eben erst verabschiedetes Gesetz, noch bevor es in Kraft getreten ist, einer Aenderung zu unterziehen.
Sehr viel gewichtiger als die rechtlichen Bedenken sind für die Medizinalverwaltung die Gründe der Organisation. Der nicht voll⸗ besoldete Kreisarzt bezieht, abgesehen von seinen privatärztlichen Ein⸗ nahmen, ein festes Gehalt und außerdem für eine große Reihe amts⸗ ãrztlicher Handlungen Gebühren. Die Gebühreneinnahmen sind an den verschiedenen Stellen außerordentlich verschieden; sie schwanken zwischen einigen wenigen, an manchen Stellen unter hundert Mark und mehreren tausend Mark. Wie es bisher gute und weniger gute Physikate gab, so wird es auch in Zukunft gute und weniger gute Kreisarztstellen geben. Die Medizinalverwaltung muß in der Lage sein, hier bis zu einem gewissen Grade ausgleichen zu können. Sonst würde ihr die Besetzung mancher Stellen gerade in den ärmlichsten Kreisen, für welche die Fürsorge eines Kreisarztes in erhöhtem Maße erforderlich ist, völlig unmöglich gemacht werden. Die Medizinal⸗ verwaltung muß hinsichtlich der Gewährung des Gehaltes nach dem Be⸗ dürfniß der einzelnen Stellen und Kreise bis zu einem gewissen Grade indi⸗ vidualisieren können. Dies ist keine neue Forderung. Allerdings beziehen gegenwärtig die sämmtlichen Kreisphvsiker ein festes Gehalt von 900 6; daneben aber steht der Medizinalverwaltung ein Dispositionsfonds von 36 000 0 zur Verfügung, welcher bestimmt ist zur Gewährung von Stellenzulagen an Kreisphysiker in besonders schwer zu besetzenden Stellen. Dieser Disvositionsfonds soll zukünftig fortfallen. Der Ersatz dafür soll in dem Durchschnittsgehalt gegeben werden, sodaß die Medizinalverwaltung die Möglichkeit erhält, die Gehälter je nach dem Bedürfniß der einzelnen Stellen zwischen dem Mindestgehalt und dem Höchstgehalt abzustufen. Dieses Indipidualsystem ist, wie ich wiederhole, nicht neu. Es findet sich bei einer Reihe von Beamten⸗ kategorien in gleichartigen Verhältnissen. Es scheint mir für die Kreisärzte in den nicht vollbesoldeten Stellen angesichts der außer⸗ ordentlichen Verschiedenheit in den örtlichen, in den amtlichen und in den Einkommensverhältnissen unbedingt erforderlich. Ich möchte glauben, daß auch Sie eine solche Individualisierung als richtig an⸗ erkennen werden.
Nun schlãgt Ihre Budgetkommission vor, neben dem Gehalt noch Wohnungsgeldzuschuß zu gewähren. Das bedeutet einen Bruch mit dem Individualstellensystem. Ich möchte das an einem Beispiel er⸗ läutern. Zu den Stellen mit reichen Gebühreneinnahmen gehören u. a. die Phrsikate in Altona und in Frank⸗ frrt a. M. Die Medizinalverwaltung beabsichtigt, diesen Stellen nur das Mindestgehalt von 1800 ½ zu gewähren. Tritt hierzu noch der Wohnungsgeldzuschuß von 660 oder 900 , so würde das feste Einkommen auf 2460 ½ und 2700 gesteigert werden. Auf der einen Seite liegt zu dieser Steigerung kein Be⸗ dürfniß vor; andererseits erfolgt die Steigerung auf Kosten der
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Kraft treten könnte. Deswegen bin ich in der Sache, was die finanzielle Seite der Sache betrifft, bereit, den Wünschen der Kom⸗ mission gemäß — ich weiß ja noch nicht einmal, ob es auch die Wünsche des hohen Hauses sind — diese Mehrverwendungen zu machen, entgegenzukommen. Meine Herren, ich stehe genau mit meiner per⸗ sönlichen Ueberzeugung auf dem Boden des Herrn Kultus-Ministers, indem er die Bedenken gegen die Gewährung eines Wohnungsgeld⸗ zuschusses hervöorhob. Zuvörderst bin ich mir als Jurist darüber gar⸗ nicht zweifelhaft, und die Herren Juristen im Hause werden mir vielleicht beitreten, daß die Gewährung eines Wohnungsgeldʒuschusses an einen Beamten, der zweifellos nicht im Hauptamt fungiert, sondern im Nebenamte, wo wir sogar in dem Gesetze das Amt als durch Personen im Nebenamt und im Hauptamt bekleidet bezeichnen, — daß, sage ich, nach dem Gesetz über den Wohnungsgeldzuschuß und nach dem Pensionsgesetz, die in dieser Beziehung übereinstimmen, wir es hier mit einem Beamten im Nebenamt zu thun haben, einem Beamten, der nebenbei“ beschäftigt ist und daher einen Wohnungs—⸗ geldzuschuß nicht erhalten darf.
Der Herr Berichterstatter hat sich merkwürdigerweise darauf berufen, daß wir diesen Mann durch ausdrückliche gesetzliche Gewährung des Pensionsrechtes der Gebühren bereits zu einem Manne im Hauptamte erklärt hätten. Wenn das geschehen wäre, so dürfte er gar keine Nebenbeschäftigung treiben, wie das bei einem Beamten im Hauptamte der Fall ist. Aber umgekehrt, wenn der Beamte unter den Begriff eines Beamten im Hauptamte“ gebracht werden sollte, so giebt es doch nur zweierlei: entweder Beamte im Hauptamte, oder Beamte im Nebenamte; im ersteren Fall hätten wir ihm nicht durch eine besondere gesetzliche Bestimmung ausnahmsweise die Pensionsberechtigung zu geben brauchen. Gerade, weil wir an⸗ nahmen: an und für sich hat dieser Kreisarzt im Nebenamte eine Pensionsberechtigung nicht, haben wir dem allgemeinen Wunsch ent⸗ sprechend, auch den Gebührenbezug pensionsberechtigt zu machen, aus⸗ drücklich und ausnahmsweise das Pensionsrecht gegeben. Daraus folgt, wenn die Frage: wo beginnt das Recht auf Pension? — im allge⸗ meinen identisch ist mit der Frage: wo beginnt das Recht auf Wohnungsgeldzuschuß? daß es völlig klar ist, daß man zwar wohl ausnahmsweise das erstere Recht, aber nicht das zweite geben wollte. Dann hätten wir damals das Gesetz auch in dieser Beziehung ändern müssen.
Ich glaube, wenn die Herren das prüfen, dann werden sie mir Recht geben — namentlich die Herren Juristen in diesem hohen Hause — daß, wenn das hohe Haus darauf bestände, Wohnungsgeld zu gewähren, wir dann ein besonderes Gesetz machen müßten. Das ist doch immer nicht angenehm, nun wieder mit einem besonderen Gesetz ein anderes, das eben erst abgeschlossen ist, wie der Herr Kultus-Minister schon gesagt hat, zu ändern. Dagegen, wenn Sie sich entschließen, statt des Wohnungsgeldzuschusses denselben Betrag durch Erhöhung des Mittelsatzes der Gehalte zu gewähren, dann brauchen wir kein Gesetz, dann können wir die Sache ohne weiteres erledigen. Wir brauchen dann auch keinen Nachtrags-Etat; wir können den Etat dann gleich auf diesem Gebiete ändern.
Nun möchte ich aus meiner eigenen praktischen Erfahrung noch die Ausführungen des Herrn Kultus⸗Ministers, der sagt, es ist sachlich der Wohnungsgeldzuschuß unzweckmäßig, den Herren ans Herz legen. Mir sind aus der Praxis viele Fälle bekannt geworden, wo es schwer
bedürftigen Stellen und der bedürftigen Kreise. Als Grund für die Gewährung des Wohnungsgeldzuschusses wird an⸗ gefübrt, daß diese Gewährung in dem Kreisarzte das Beamten⸗ bewußtsein und das Beamtenpflichtgefühl mehr wecken würde. Ich mchte das als Trugschluß bezeichnen und glauben, daß dem Wohnungs⸗ geldzuschuß eine zu große Bedeutung beigelegt wird. Ich nehme nicht an, daß a nur ein einziger Kreisarzt aus der Gewährung oder von Wohnungsgeld irgend welche Rückschlüsse auf haft und seine Amtspflichten ziehen wird. Weit s einen mehr oder minder 3 Bewußtsein amtlicher Pflichten zuschreiben die Gründe für die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen nicht anerkennen. Ich muß vielmehr be⸗ fürchten, daß die Einführung vo iungsgeld das Individualsystem der Besoldungs o dazu führt, daß die an sich schon bevorzugten Stellen noch weiter bevorzugt werden, und zwar auf Kosten der ärmeren
Ich bitte das hoh den Vorschlägen der Staatsregierung zu folger i eir emessung des Durchschnitts⸗ gehalts auf den re . g von Ao0 M habe ich keinen sehr tüchtige Kräfte für die Kreis⸗ Medizinalverwaltung zu gewinnen und damit die erste und beste Grundlage für eine gedeihliche Entwickelung und Förd sundbeitswesens auch in den ärmeren Bezirken zu sch Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister
Dr. von Miquel: ;
Meine Herren! Der Herr Kultus⸗Minister hat Ihnen schon gesagt, daß die Staatsregierung bereit ist, den Betrag zu verausgaben wäre durch die Gewährung von Wohnungsgeldz in einer rechtlich und thatsächlich gesicherteren geben; aber schweres Bedenken hat sie, er Form des Woh⸗ nungsgeldzuschusses selbst zu gewähren. J e mich perfönlich zu diesem Jugeständniß nicht entschlossen, weil ich die Regelung de halts und Bezugeverhältnisse der Kreisärzte nach der Vorlage unrichtig oder ungenügend hielt; aber einestheils ja bei den heutigen Gepflogenheiten der Parlamente schon gewohnt, daß di bereitgestellten Geldmittel nach oben abgerundet werden (Heiter und deswegen ist einem das gerade nicht etwas so besonders Heiterkeit) Aber andererseits kann man ja über einen Betrag in die ser Hẽ bei einer neuen Organisation naturgemäß verschiedener Meinung sein, und ich vor allem habe mich deswegen entschlossen, jetzt noch dieses Zagestãndniß zu machen, weil ich dringend mit der Staatsregierung, namentlich mit dem Herrn Kultus⸗Minister wünsche, daß dem Inkraft⸗ treten des Gesetzes zum 1. April keinerlei Hindernisse bereitet werden. Die Sache ist nun schon einmal langer hingezögert, ein ganzes Jahr, die Vorbereitungen sind sehr weit gediehen, es sind dadurch Verhält⸗ ris5e rerssnlier Natur entstanden für Kandidaten, welche auf solche
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1. Arril vorbereiteten, Fielleicht für ibre Wohnungẽeverhältnisse schon Anordnungen getreffen baben. Ge wurde bei der jetzigen Sach⸗ lage im bẽchsten Grade mißständlich sein, wenn das Geseßz am
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1. April wegen einer Differenz mit dem hohen Hause nicht in
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hielt, einem tüchtigen Mann auf dem Lande eine Kreispbysikerstelle zu übertragen, bei dem geringen Gehalte, den er bisher bezog. Es ist häufig auf dem Lande keine genügende Privatpraxis da. In einer ärmeren Gegend ist heute der Gewinn
aus der Privatpraxis gering und die Gebühren sind erst recht gering.
Da nun helfen zu können, ist für die ganze Gegend von Wichtigkeit — man liest häufig genug ausgeschriebene Aerztestellen, die nicht besetzt werden können — wenn man gerade in solchen Verhältnissen den Gehalt möglichst boch stellen kann, während man vielleicht in den Städten gar keinen Gehalt brauchte und doch genug Aerzte bekommen könnte. Da ist die Stellung eines Kreisarztes an sich schon einträglich; sie fördert das Vertrauen, die Praxis, und das Drängen der Aerzte auf Uebertragung von solchen Stellen ist in den Städten sehr ver⸗ breitet. Hier thun Sie nun genau das Gegentheil, meine Herren. Wir wollen doch dem Lande eine Wohlthat erweisen, wir wollen der ländlichen Bevölkerung, die in dieser Beziehung oft in der größten Schwierigkeit, in viel größerer Schwierigkeit ist, unter die Arme greifen. Dem Kreisarzt auf dem Lande, in einem kleinen Orte geben Sie einen geringen Wehnungsgeldzuschuß und dem vielleicht mit hohen Gebühren schon dotierten Arzt in den großen Städten geben Sie zugleich auch den hohen Wohnungsgeldzuschuß der großen Städte, indem sie den anderen den Betrag entziehen.
Ich habe lange garnicht begreifen können, warum gerade der doch in diesen Dingen so erfahrene Herr Berichterstatter Winckler so ent⸗ schieden auf der h s Wohnungẽegeldzuschusses besteht. Erst heute ist mir aus seinen Er sagt: Das ist doch eine zu große diskretionäre Befugniß, wenn man diese Art Besoldungẽregulierungen der Regierung in die Hand giebt; das müssen wir verhindern und daher müssen wir eine feste gesetzliche Bestimmung über den Bezug des Wohnungsgeldzuschusses haben, damit die Diskretion nicht zu groß wird. Meine Herren, der Wohnungsgeldzuschuß beträgt doch von dem Gebalte nur einen geringen Theil. Wenn Sie 75 9,09 Diskretion geben, so sollten Sie nicht aus einem meiner Meinung nach in keiner Weise berechtigten Mißtrauen — ich werde darauf gleich noch kömmen — 25 09 unzweckmãßig verwenden, und so liegt die Frage eigentlich. Die Unzweckmäßigkeit dieser Verwendung habe ich schon auseinander⸗ gesetzt. Aber, meine Herren, der Herr Berichterstatter hat selbst zu⸗ gegeben, daß die Regierung in der Kommission durch Erklärungen alles gethan hat in Beziehung auf die Art der Ver⸗ wendung des Gehalts, zu welchem nach meiner Meinung auch der Wohnungsgeldzuschuß gehören sollte, um Willkürlich⸗ leit auszuschließen. Wenn die Höhe des Gehalts wesentlich nach dem Gebührenbezug sich richtet, so ist die Festsetzung des Gehalts doch ein mathematisches Exempel. Da ist von einer Willkür garnicht die Rede; ich wußte auch garnicht, wo die Willkür herkommen sollte. Man kann doch unmöglich annehmen, daß ein preußisches Ministerium etwa aus Begünstigungsgründen solche Gehaltskategorien macht. Der Herr Kultus⸗Minister wird, wie ich höre, nicht jeden einzelnen Fall besonders behandeln und willkürlich verändern können, sondern im Großen und Ganjen Kategorien machen, sodaß man also nach den Gesammtverhãltnissen den betreffenden Kreisarzt gewissermaßen in
eine Gehaltsskala einteibt. Das schließt auch schon die Willkür aus;
ich glaube überhaupt nicht an eine Willkür. Aber, meine ?. die Art der Gehaltsordnung ist doch hier so viel berathen worden nn so offenbar vom hohen Hause gebilligt, man kann sie ö wenn man vernünftig regeln will, garnicht anders machen, weil di;
bestimmte Verhältniß zwischen Gebührenbezug und Gehaltshöhe nat. gemäß rein individueller Natur ist; eine feste Regel beim Wohnung;
geldzuschuß kann man überhaupt nicht daraus konstruieren. Sol .
man Kreisärzte im Nebenamt hat mit dem Recht auf Gebüh und Privatpraxis, konnte man die Gehaltsverhältnisse garnicht a.
nünftig anders ordnen, als es hier geschehen ist. In dieser Beꝛiehun ist auch der Herr Berichterstatter ganz zufrieden; er giebt selber in
daß man das nicht anders machen kann, und deshalb, meine ich, sollt man konsequent sein und den Wohnungsgeldzuschuß fallen lassen dagegen den Aerzten die Erhöhung des Gesammtbetrages auf de Gehalt zuschlagen.
Ich möchte bitten, meine Herren, wenn Sie das nicht ohn.
weiteres im Plenum thun können, aber doch der Sache geneigt wären die Frage zu einer ja nur verhältnißmäßig kurzen Berathung in di Budgetkommission zurückzuweisen (Bewegung) und nach der jetzigen
Stellung der Staatsregierung die Sache wenigstens noch einmal zn erwägen. Eine wesentliche Verzögerung des Abschlusses des Haupt, Etats kann ja dadurch nicht herbeigeführt werden. Um so mehr glaube ich, ist es räthlich, wenn die Kommission geprüft wird, als die Kommission ja den guten Wilk gehabt hat, den Kreisärzten noch etwas mehr zuzuwenden und nig minder eine mögliche Willkürlichkeit der Staatsregierung au. zuschließen. Das ist ja alles zugegeben, aber wir haben sehr viele Be
stimmungen in unseren Gesetzen, die aus einem in sich unbegründeten Mißtrauen hervorgegangen sind; ich könnte Ihnen ja viele Pan graphen aus der Strafprozeßordnung nennen, die lediglich dadurch y dieser Form entstanden sind, und dieses Mißtrauen war, wie sih später zeigte, an sich durchaus unbegründet. Ich glaube, Sie können hier das Vertrauen haben, daß auch hier wegen des einen Viertels de;
Gehalts ebenso wenig verkehrt verfahren wird, wie es mit den dri
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Sache nochmals in
Vierteln unter allen Umständen der Fall sein würde, und empfehle
Ihnen daher noch einmal die Beseitigung des Wohnungsgeldzuschuss
und die Erhöhung des Gehalts, mit denen wir uns ohne weiteres ein.
verstanden erklären können. Die rechtlichen Zweifel fallen dann voll⸗
ständig weg, wir brauchen dann kein Gesetz, nach allen Richtungen
wird die Sache einfacher und sachlich zutreffend. (Bravo! rechts, an.
haltende Bewegung.) Abg. Im Walle Zentr.): Der Vortrag des Referenten, der ein
getreues Spiegelbild der Verhandlungen gab, hat mit Recht den Nachdrut
darauf gelegt, daß trotz der großen Schwierigkeiten, die sich ergaben, di schließlichen Beschlüsse fast sämmtlich einstimmig gefaßt sind. Das Zentrun giebt dem System der Regierung, die Frage der nicht voll besoldeten Kreisärzte individuell zu regeln, den Vorzug. Die eben gehörte Erklärunz über die Absicht der Regierung, statt des Wohnungsgeldzuschusses ein Erhöhung des Durchschnittsgehaltes eintreten zu lassen, wird ja gewiß im Lande mit Freuden vernommen werden. Es bleibt freilich de Zweifel, ob nicht dadurch, daß alles in dem Ermessen der Regierung da leibt, doch in Wirklichkeit in einzelnen Fällen Härten eintreten könnta Wir haben aber das Vertrauen zu der Regierung, daß sie das woll verstandene Interesse des Landes auch hier wahrnehmen wird, * stellen uns auf den Standpunkt, den der Kultus⸗Minister soch
entwickelt hat. Eine andere Frage ist die, ob nicht das jetzt von n
Kommission auf 1300 6 bemessene Mindestgehalt noch erhoͤhßt wan
müßte; wir beantragen aus diesem Grunde die Zurückverweisungk
Etatstitel an die Kommission zur nochmaligen Erörterung. Im 4
gemeinen ist die Regierung unseren sämmtlichen Wünschen so len
entgegengekommen, daß wir uns zu diesem Ergebniß nur beglet wünschen können.
Abg. Dr. Martens (ul.): Welche Schwierigkeiten die Matmm hat, beweist am besten der ausführliche Bericht des Referenten, n welchen auch wir ihm nur unseren besonderen Dank ausspreck können. Der Redner entwickelt dann eine Reihe von Bedenken geza die finanzielle flu wie sie im Etat vorgesehen und von de Kommission gebilligt worden ist. Seine Ausführungen sun aber nur zum theil, zu Anscheinend befürchtet de Redner, daß die Einnahmen des Kreisarztes nach dem der geschlagenen System mit den höheren Lebens jahren in denen die Bedürfnisse und Ansprüche sich erhöhten, nicht mitsteigen sondern sinken würden. Prinzipiell halte er auch die Gewährung de Wohnungsgeldzuschusses für das Richtige und könne den Gegengründan keine ausschlaggebende Bedeutung beimessen. Der Wohnungẽgelẽ zuschuß schaffe einen Ausgleich der Verschiedenheit der Gebühren nn vermindere die Spannung zwischen den Mindest⸗ und den Höchstsaße⸗ des Gehalts ganz beträchtlich. Dem Antrag auf Zurückverweisng an die Kommission schließt der Redner sich an.
Abg. von Loebell (kons.): Die hinsichtlich der Besoldung * der Regierung und von der Kommission gefundene Regelung hat 3 allgemeinen die Zustimmung meiner Partei gefunden. Es ist nich gut thunlich, von der Festsetzung eines Grundgehalts abzusehen. * der Frage des Wohnungsgeldzuschusses stehen wir aber anders als di Regierung. Daß der Wortlaut des Kreisarztgesetzes unserer Am⸗ fassung widerspräͤche, kann nicht behauptet werden; ebenso wenig lat sich etwas Wrersprechendes aus dem Wortlaut des Pensionsgeseße berauslesen. Nach der ganzen Zweckbestimmung des Kreisarztgeseßer ist der größte Werth darauf zu legen, daß die Kreisärzte voll und ganz Beamte sein sollen, die sich nicht mit der Privatrrari᷑ entschuldigen können, wenn sie zur Ausübung staatlicher, amtlicher Funktionen herbeigezogen werden. Der Kreisarzt soll die Privatpran ausüben, aber nicht damit der Staat spart, sondern damit der Arzt mit dem praktischen Leben in Verbindung bleibt. Hiervon ausgebend, können wir nicht zugeben, daß den Freisärzten jetzt der Wohnungẽ⸗ geldzuschuß verweigert wird. ꝰ
verstehen.
Die Herren sind in erster Linie Beamte und dann Privatärzte, nicht umgekehrt, wie man es heute darstellen will. Gin besonderer gesetzgebkrischer Akt ist zur Gewährung, r ich nachgewiesen zu haben glaube, nicht erforderlich; sollten wirkli
Ungleichkeiten die Folge sein, sollte eine Stelle anders nicht zu besetz e fein, fo kann jeden Augenblick die Regierung dadurch abhelfen, daß n die Stelle zu einer vollbesoldeten macht. Nicht aus Mißtrauen wollen wir nicht alles dem diskretionären Ermessen der Regierung überlassen, fondern weil wir eine feste Drganifation wünschen. Wir balten der. halb an dem Wohnungsgeldzuschuß fest und sahen es lieber, wenn die Angelegenheit noch ein Jahn zurückgestellt wuͤrde, als daß ein Stüd. werk geleistet wird. Für die ger ere enen, würden wir daber erst dann fein, wenn die Refolutionen der Kommission abgelebnt würden.
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preuischen Staats⸗Anzeiger.
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(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Vize Prasident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister hr don Miguel: .
Ich will ausführlicher auf die Sache nicht zurückkommen; ich ill “mn die Konsequenz, die der Herr Vorredner selbst, wenigstens r die bon ihm zugegebenen möglichen Fälle gegeben hat, daß, wenn nan eine geeignete Besoldung und Gebührenbezug für den Physikus sef dem Lande nicht haben könne, man nach diesem System des Hahnmgsgeldzuschusses einen vollbesoldeten Beamten einstellen te, zieben. Also wenn der Physikus im Nebenamte nicht genug thun bat, so soll man in die Stelle desselben einen Mann ein⸗ llen, der ausschließlich, ohne Gebührenbezug und ohne Privatpraxis, aatẽge hälter beziehen würde. Das ist allerdings die Konsequenz; er diese Konsequenz beweist eben die Unzweckmäßigkeit des Vor⸗ flages, den der Vorredner vertheidigt hat. Vollbesoldete Beamte
und das ist eben das gewesen, was die konservative Partei immer rtreten hat — soll man nur da haben, wo die Beschäftigung des Physikus stark ist, daß sie im Nebenamte nicht mehr versehen werden kann. Hier
n wir nun auf dem Lande schwach beschäftigte Physici im Neben⸗ te, die wenig oder gar keine Gebühren beziehen. Die Stellen will A besetzen mit einem vollbesoldeten Beamten, der, wenn ich den
platten Ausdruck gebrauchen darf, darauf angewiesen ist, sein
t zu beziehen, im übrigen aber Maulaffen feil zu halten. beterkeit.;) Meine Herren, Sie sagen, Sie wollen diesen praktischen
denn das ist sein Wesen, zu einem vollen Beamten machen, at diesem Prinzip heraus wünschen Sie, daß er den Wohnungs⸗ daschuß beziehe. Glauben Sie denn, daß Sie einen Arzt, der
sener Zeit mit Privatpraxis beschäftigt ist und 18 mit allicher Thätigkeit, wofür er Gebühren bezieht, durch wibtung von Wohnungsgeldzuschuß zu einem wirklichen shäftigte Beamten machen? Er bleibt immer ein Bent im Nebenamt, ob Sie ihm den Wohnungsgeldzuschuß geben nicbt; das ist vollkommen gleichgültig. Ebenso wie ein Ober⸗ ka nicht Richter wird, wenn Sie ihm den Titel Assessor geben; llibt immer Oberlehrer. (Heiterkeit)
Ea ist mir sehr angenehm, zu hören, daß der Herr Vorredner sich bon fürchtet, daß, wenn man jetzt keinen Wohnungsgeldzuschuß gäbe, im kn später fordern würde. (Abg. von Loebell: Sicher!! — Ganz i mu nicht. Die Lage dieses Arztes ist gar nicht für einen Debmnngeldzuschuß angethan. Aber ich kann doch ebenso gut sagen, Se ihm jetzt den höheren Gehalt nicht geben, was die Regie⸗ a m anbietet, nämlich 450 durchschnittlich mehr, dann kommt uchber und fordert einen höheren Gehalt, und das wird er doch me eher thun, je größere Mißstände in der Praxis aus dem Däamngegeldzuschuß sich ergeben, wo die Aerzte in den großen Den mit hohem Gebührenbezug einen hohen Wohnungsgeldzuschuß kanen und diejenigen auf dem Lande mit einem unbedeutenden Röungsgeldzuschuß zufrieden sein müssen; dann wird Unzufriedenheit, m werden die Klagen kommen, dann wird man sagen, das ist eine sichmäßige Behandlung, und dann wird man sich allerdings der katung des Gehaltsbezuges nicht entziehen können. Also ich glaube, Gefahr, daß ein weiteres Drängen nach Gehaltserhöhung ent⸗ it, ist mindestens in beiden Fällen gleich. Aber hier besteht e ganz bestimmte Grenze in der Höhe des Maximalbezuges. Denn, ichen Sie für die Kreisärzte die Mittelsätze des Gehalts allzu sehr, bird die Erschwerniß, die heute schon vorhanden ist, tüchtige Aerzte n Annahme der vollbesoldeten Stellen zu bewegen, ja natũrlich noch
Berlin, Freitag, den 15. März
Das Haus geht dann zu den einmaligen und außer⸗ ordentlichen Ausgaben über. Bei der Forderung von 3300 4 als letzter Rate für die Berliner Sternwarte zu Untersuchungen über das Wesen der Elektrizität im Weltraum äußert sich
Abg. Wet ekamp (fr. Volksp) über die Möglichkeit, mit Hilfe der Kathodenstrahlen die Leuchtkraft der Gestirne zu messen, und empfiehlt die weitere Bewilligung der Mittel für diesen Zweck. Die Kathodenstrahlen hätten auch für die Heilkunde eine große Bedeutung gewonnen. Er bittet deshalb die Regierung, das Institut weiter zu erhalten und es auf das Ordinarium zu übernehmen,
Für die Univerfität Breslau werden zur Erweiterung der chirurgischen Klinik und zur Verbesserung ihrer Einrichtungen Sõ 00 0 gefordert.
Abg. Gothein (fr. Vgg.) bittet, im nächsten Jahre in den Etat für Breslau Mittel zur Herstellung eines Raumes für die Vor⸗ e. von praktischen Uebungen in der gerichtlichen Medizin einzu⸗
ellen.
Bei den Ausgaben für die Universität Halle werden zur Beschaffung eines Dampf⸗Dreschapparats nebst Glattstrohpresse für das landwirthschaftliche Institut 13 009 66 gefordert. Auf Antrag der Kommission wird statt , Dampf⸗Dreschapparat“ ge⸗ sagt: Dreschapparat. .
Bei den Ausgaben für die höheren Lehranstalten sagt auf eine Anregung des Abg. von Strom beck Gentr)
Geheimer Regierungsrath Dr. Matthias zu, . Erwägung der Verbesserung der räumlichen Verhältnisse des Gymnasiums in Heiligenstadt stattfinden foll.
ö. Kindler-Posen (fr. Volksp.) bedauert, daß in der Pro⸗ vinz Posen keine Gelegenheit zur Ausbildung für die Berufe im Handelsgewerbe geboten sei.
Zur Unterstützung von Schulverbänden wegen Unver⸗ mögens bei Elementarschulbauten sind 13 Millionen Mark ausgeworfen.
Hierzu beantragen die Abgg. Dr. und der Lasa (kons) und Genossen:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Regierung zu erfuchen, das in den beiden letzten Sessionen geforderte Schul⸗ dotationsgesetz nunmehr baldigst vorzulegen. .
Abg. Dr. von Hevdebrand und der Lasa (sehr schwer verständlich s; Meine Freunde wären eigentlich nicht in der Lage, füt die geforderten 13 Millionen zu stimmen, ehe uns nicht ein Schul⸗ dotationsgesetz vorgelegt ist. Auch mit dieser Summe von 13 Millionen ist man nichk im ftande, die allerdringendsten Nothstände zu beseitigen, ohne gleichzeitig mit einer besonderen Ordnung der Schulorganisation vorzugehen. Die Beihilfen werden jetzt vielfach nicht bei den Stellen
sie am nöthigsten sind, und man weiß garnicht, ob die
von Heydebrand
verwendet, wo s J
Vertheilung sachgemäß und richtig stattfindet. Durch Geld kann man auch die Uebelstände, die auf die sem Gebiet vorliegen, nicht ohne welteres beseitigen. Die ganze Bevölkerung ist von einer Unzufriedenheit auf diesem Gebiete durchdrungen, daß man wirklich fragen muß, wie es in diesen Zuständen so weit hat kommen dürfen. In vielen Gemeinden tragen gerade diejenigen, welche die Schullasten veranlassen, nichts füͤr die Schul⸗ unterhaltung bei. Justände, die vor 190 Jahren berechtigt waren, werden noch immer konserviert. Das sind Dinge, die mit dem ge—⸗ sunden Sinn der Bevölkerung nicht im Einklang stehen. Der Minister kennt diese Uebelstände besser als ich. Er hat im Vorjahre eine Statistik über die Steuerbelastung der Gemeinden zugesagt. Ich weiß nicht, welches Ergebniß sie hat, aber sicherlich das, daß die Tasten ganz bedeutend sind. In diesem Etatsjahre sind Hunderte von Millionen übrig. Das ist doch gewiß ein günstiger Moment, die Sache in Ordnung zu bringen. Die Basis, auf der man die neue Srdnung vornehmen kann, ist doch gegeben. Denn es ist klar, daß wir es hur auf Grund des Kommunalprinzips machen müssen, Be— reits bei 17 000 von unferen 30 000 Volkeschulen erfolgt die Lasten⸗ vertheilung auf diefer Basis. Ven der Zentralinstanz aus kann die Sache nicht gemacht werden. Auch darüber ist ein Einverständniß erzielt worden, daß die neue Schulordnung. die Konfessionalitãt der Volksschule keineswegs beeinträchtigen darf, sondern sie im Gegen⸗ theil noch verstärken muß. Ich babe schon vor einigen Tagen gesagt,
fer. Wenn jemand schon einen Gehalt von 40006 hat im Nebenamte, n ist in der Praxis, Gebühren bezieht, dann muß ich diesem Mann Ecchschon ganz außerordentliche Summen bewilligen, damit er überhaupt mneigt ist, eine Stelle im Hauptamt anzunehmen, wobei er auf alles e berzichtet. Ich habe nicht dagegen gesprochen, um das Gesetz akt zu benachtheiligen, daß wir hier einen Minimalsatz von Bh 6 angenommen haben; es wäre wohl richtiger, gar hen Minimalsatz festzusetzen; denn die Verhältnisse liegen süsig so, daß der Arzt schon durch die Gewährung dieser Stelle Deine solche gute Assiette kommt, daß das Gehalt ganz dagegen sricktritt. Aber einen hohen, einen höheren Minimalsatz zu nebmen, kz würde, wie gesagt, aus dem Grunde bedenklich sein, daß man mn um so schwerer tüchtige Aerzte für das Hauptamt bekommt, und 6 wir an manchen Stellen solche brauchen, das kann gar nicht lcbitten werden, obwohl ich ja von jeher auf dem Boden des Geetzes gestanden habe, daß nicht praktisierende Aerzte, die gar keine (iahrung im Leben machen, die in ihrer Gelehrtenstube sitzen, im hußen Ganzen weniger geeignete Phwsici sind als diejenigen, die in mn Praris täglich alle Lebensverhältnisse weiter kennen lernen. Also, h abe mich durch die Rede des Herrn von Loebell nicht davon über⸗ nagen können, daß die Stellung der Staatsregierung in dieser Frage ct zutreffend ist.
bg. Brütt (fr. kons): Wir sind mit, der Begrenzung des Nnmums und des Marimums der Gehälter einverstanden. Es muß
nhidualisiert werden; der Wohnungsgeldzuschuß ist aber das Gegen.
kl don Individualisierung. Wäre die Budgetkommission direkt n äie Frage gestellt diefen, den Wohnungsgeldzuschuß oder den wichlag des 5
linisterlums anzunehmen, so haͤtte sie sich bestimmt den ersteren entschieden. Den sämmtlichen übrigen Anträgen En mision stimmt meine Partei zu.
Besonders empfehlen wir nahme der Resolution h. 3. ĩ Hebeimer Medizinalrath Dr. Kirchner vertheidigt gegenüber der . enen des Vorredners die erfolgte Zusammenlegung mehrerer nn Kreise zu einem Kreisarztbezirk und weist die Berechtigung Demwaltung ju solchem Vorgehen 35 : nn Ibg. von Hagen (Zentü) erklärt sich gegen die Zusammenlegung f reise Meppen mit Lingen und Aschendorf mit Hümmling; when und Dämmling hätten zusammenbleiben müssen. wa flemer Mebizinalrath Dr. Kirchner erklärt sich gegen diesen
x Darauf wird die Diskussion geschlossen, und sämmtliche s Kreigärzte betreffenden Titel werden mit den Anträgen der aun en an biese zuruͤckoerwiesen. Die Denkschrift wird erledigt erklärt.
daß meine Freunde auf dem Boden der konfessionellen Schulg stehen, und bier im Hause sind wohl nur wenige, die anders denken. Die Kon⸗
feffionalität ist in der Verfassung festgelegt und hat sich im Volk ein⸗ gelebt. Wenn man die Gemeinden fragen würde, ob sie Simultanschulen haben wollten, wenn sie dafür gar keine Lasten hätten, würden sie lagen. Nein, wir wollen konfessionelle Schulen. Im ganzen Land ist nur eine Stimme. Wir wollen eine konfessionelle Schule haben, eine andere brauchen wir nicht. Wir müssen also auch beim Schuldotationsgesetz den konfessio nellen Ebarakter der Schule sicherstellen. Ich fand neulich beim Minister ein gewisses Mißtrauen gegen uns. Meint er etwa, daß wir den Charakter der Schule als einer Staatsanstalt alterieren oder gar aufheben wollen? Nein, das wollen wir nicht. An dieser Grund⸗ lage ändern wir nichts, sie läßt sich mit unserer Forderung der Kon fesfionalität vollkommen vereinigen. Auf, allen Seiten des Hauses besteht der Wunsch, etwas zu stande zu bringen ohne Bedrängung des Gewissens irgend einer Partei. Mag doch der Minister Vertrauen zu diesem Hause haben, er wird den Erfolg sehen, daß die Aufgabe gelöst werden kann.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Studt:
Meine Herren! Der Gegenstand des Ihrer Berathung unter⸗ breiteten Antrages hat im vorigen Jahre das hohe Haus schon be⸗ schäftigt, als es sich um die Erörterung der Interpellation der Herren Abgg. Baensch⸗Schmidtlein und Genossen handelte. Ich batte damals die Ehre, im Namen der Königlichen Staatsregierung Ihnen zu erklären, daß ich die Mißstände voll anerkenne, welche die gegen⸗ wärtige, so sehr verschiedenartige, zum tbeil veraltete und zu Härten führende Gesetzgebung über die Schulunterbaltungslast mit sich führe, und es als Aufgabe der Königlichen Staatsregierung bezeichnet, aus⸗ gleichende Gerechtigkeit, namentlich auf legislativem Wege, eintreten zu lassen. Aber ich habe auch gleichzeitig hinzufügen müssen, daß die Schwierigkeiten, welche einer derartigen legis lativen Ordnung entgegenstehen, gan außerordentlich groß seien, und daß, bevor nicht eine genaue ziffernmäßige Grundlage für die finanztelle Tragweite gewisser gesetzgeberischer Anordnungen ge⸗ wonnen sei, an eine definitive Gestaltung eines derartigen Gesetz entwurf nicht bätangetreten werden könne. Ich babe dabei mitgetbeilt, daß zu diesem Zweck die Aufnahme einer Steuer ⸗Statistik von der Regierung in Angriff genommen werden würde, und endlich binzu⸗ gefügt, daß, um die dringendsten Mißstände und Härten auszugleichen, welche in Bezug auf die Schulunterhaltungslasten jur Zeit bestãnden, die Königliche Staatsregierung in Aussicht nähme, für den Etat des Jahres 1901 eine Summe von 16 Millionen Mark über die damals schon ju diesem Zweck gewäbrten Beträge zur Unterstũtzung von be
dürftigen Schulverbanden bei Volkeschulbauten bereit ju stellen.
1901.
Meine Herren, diese Zusage hat die Königliche Staatsregierung in dem Ihnen vorliegenden Etatsentwurfe erfüllt. Aber ich halte es für meine Pflicht, Ihnen auch über das weitere Vorgehen der Unter⸗ richts verwaltung Aufschluß zu geben, um so mehr, als Sie daraus auch die Stellung der Königlichen Staatsregierung zu dem vorliegenden Antrage entnehmen werden. Meine Herren, es hat, nachdem die Vor⸗ bereitung zu der statistischen Aufnahme getroffen war, sich das Stati⸗ stische Bureau, wie ich voll und mit Dank anerkenne, mit großer Hingabe und großem Eifer der Aufgabe gewidmet, die umfassende Statistik der finanziellen Belastung der gesammten Gemeinden und Gutsbezirke des preußischen Staates aufzuarbeiten, nach einzelnen Kategorien getrennt, die dann einen Maßstab namentlich für die Be⸗ lastung der einzel aen unterhaltungspflichtigen Verbände zu Schul⸗ zwecken ergeben. Die Statistik ist der Hauptsache nach abgeschlossen; wie umfangreich und schwierig das Werk war, mögen die Herren daraus entnehmen, daß über 21 000 Rückfragen des Statistischen Bureaus erforderlich gewesen sind, um Unklarheiten und verschiedene, nicht ganz stimmende Angaben in dem Urmaterial zu beseitigen bezw. klar zu stellen.
Nachdem diese Statistik der Hauptsache nach seit einigen Wochen vorliegt, ist die Unterrichtsverwaltung an die schwierige Aufgabe, heran⸗ getreten, daraus ihre Schlüsse zu ziehen, und auf der Grundlage, die ja Ihrerseits bei den verschiedenen Erörterungen dieses Themas schon als die richtige angenommen worden ist, auf der kommunalen Grund⸗ lage, gewisse gesetzgeberische Gedanken für die Schulunterhaltungslast in eine festere Form zu bringen.
Es hat sich aber aus den statistischen Feststellungen schon zur Evidenz ergeben, daß mit der bloßen Durchführung des kommunalen Prinzips die Frage einer gerechten Regelung der Volksschullast nicht gelöst sein würde, daß namentlich dadurch die Unbilligkeit der Be⸗ lastung der Gemeinden im Verhältniß zu einander nicht schon voll beseitigt sein würde, welche darin besteht, daß leistungsschwache Gemeinden und Verbände erst bis zur vollen Ausnutzung ihrer Steuer— kraft in Anspruch genommen werden müssen, ehe der Staat helfend eintreten kann. Nach dieser Richtung eine gewisse Ausgleichung ein⸗ treten zu lassen, ist eine der schwierigsten legislativen Aufgaben, zumal zu berücksichtigen ist, daß Gutsbezirke, Patronate, Schulsozietäten in Betracht kommen, bei denen bisher das Kommunalprinzip noch gar nicht besteht. Kurzum, es werden so außerordentliche Verschiebungen eintreten, daß sie der Gestaltung fester legislativer Grundsãäͤtze und Entwürfe ein wesentliches Hinderniß bieten.
Meine Herren, es hat diese Steuerstatistik aber weiter schon die werthvolle Klarstellung geliefert, daß die Belastung mit Schulbeiträgen nicht in allen Fällen, überhaupt nicht allgemein den Stenerdruck verschuldet, der auf den betreffenden Kommunalverbänden ruht, daß im Gegentheil — und das gilt namentlich für den Osten — gerade die Belastung mit anderen Gemeindeabgaben zum theil eine außerordentlich große ist, sodaß der Ausgleich vielleicht noch auf anderen Gebieten gefunden werden muß. Die Durchführung des Kommunalprinzips gestaltet sich also nicht so einfach, wie vielleicht von mancher Seite gedacht wird. Es kommt insbesondere in Betracht, daß auch die in Aussicht stehende Ergänzung unseres Dotationsgesetzes möglicherweise von indirektem Einfluß auf die Ordnung der vorliegenden Frage der Schulunter— haltung sein wird.
Nun, meine Herren, wollen Sie meiner Versicherung Glauben
schenken, daß die Unterrichtsverwaltung mit aller Kraft bestrebt ge
wesen ist, diese große gesetzgeberische Aufgabe in eine Gestalt zu bringen, die es auch den anderen Ressorts ermöglicht, dazu eine bestimmte Stellung zu nehmen. Es sind dabei betheiligt das Finanz⸗ ressort, das Ressort des Innern, namentlich als Kommunalaufsichts⸗ endlich auch das Landwirtbschaftsressort aus ver
Gründen, die ich nicht näher darzulegen brauche. Rechnen Sie alle diese Faktoren zusammen, so werden Sie mit mir zu der Ueberzeugung gelangen, daß der kurze Zeitraum eines Jahres entfiel, von welchem der größte Theil auf die Beschaffung der statistischen Grundlagen nicht ausreichen konnte, um die Frage auf einem so weittragenden Gebiete, wie es die Neuregelung der Vol kẽ⸗ schulunterhaltung ist, zu einem angemessenen A bschluß und zu einer sesten Gestalt zu bringen. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß die Hindernisse nicht unüberwindlich sind; aber andrerseits kann ich auch für den Augenblick den Zeitpunkt nicht mit Sicherheit bezeichnen, zu dem ein Gesetzentwurf über die Unterhaltung der offentlichen Volks⸗ schulen dem hohen Hause vorgelegt werden kann. Es kommt dabei in Betracht, daß legislative Vorbereitungen erst dann eine feste Gestalt gewinnen können, wenn die betheiligten Ressorts über die darin zu vertretenden Gesichtspunkte einig geworden sind. Inwieweit dies bald zu erzielen sein wird, läßt sich zur Zeit nicht übersehen, da die Be⸗ sprechungen erst kürzlich eingeleitet werden konnten.
Ich möchte an meine Ausführungen noch die Bitte knüpfen, daß der Herr Abg. v. Heydebrand aus der gewissermaßen dilatorischen Stellung, die die Unterrichtsverwaltung noch einzunehmen genöthigt ist, nicht den von ibm angedeuteten Schluß zieben wolle, als hätte ich ein gewisses Mißtrauen gegen die bereitwillig Mitarbeit dieses hohen Hauses. Ich habe ein solches Mißtrauen nicht; ich habe im Gegentheil volles Vertrauen, daß wir alle übereinstimmen erstens in der Anerkennung der Noth⸗ wendigkeit einer gesetzlichen Regelung der Schulunterhaltungepflicht und jweitens darin, daß ein allseitiges Entgegenkommen nötbig ist, um eine Materie, die nun seit beinabe einem Menschen⸗ alter die Bevölkerung und deren Vertretung in diesem bohen Hause beschäftigt, zum Abschluß zu bringen, eine Materie, die bei gutem Willen aller Betheiligten aber hoffentlich bald zu einem gedeihlichen Ende geführt werden wird.
Abg. Freibert von Zedlitz und Neukirch (fr. lons.):. Ich abe 8 We. des fonservativen Redners nichts hinzuzufügen. s ganze Vaus will endlich den Mißstãnden auf diesem Gebiete ein de machen, und alle Parteien wollen daran mitwirken. Gs wird sich aber nicht allein um die Schulunterhaltungspflicht handeln, *. es önnen damit einige Angelegenheiten des
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