1901 / 67 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Mar 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Ueber die Pekltlsn einer grohen Anzahl Hon Bürgern aus verschiedenen Gemeinden des Reichs wegen Einführung der

Strafe der körperlichen Züchtigung beantragt die Kommission zur Tagesordnung überzugehen.

Abg Dr. Oertel (b. Konf.): Ich bedauere es lebhaft, daß die Kom. mission in diesem Jahre keinen anden en Beschluß gefaßt hat wie im pergangenen Jahre, und daß Ra, a,,, bis jetzt noch keine . gefunden hat. 6h min diesem überaus wichtigen und die Volksseele in ihren Tiefen heschäftigenden Gegenstand zu befassen. Während es sich im vorigen Jahre um Hunderte von Petitionen handelte, hat die jetzige Petition 20 000 Unterschriften gefunden. Ich verzichte aber darauf, einen Antrag zu stellen, weil die Herren der lieben Konsequenz wegen heute nicht einen anderen Entschluß fassen würden als im vorigen Jahre, und weil im Zentrum und unter den Nationalliberalen einige Herren im Begriff sind, sich in dieser

rage eine andere Anschauung zu perschaffen und langsam vorzubereiten. Diefe Entwickelung darf man nicht stören. Ich behalte mir vor, auf die Sache beim Justizamt zurückzukommen. Sollten wir keinen Er⸗ folg haben, so werden wir im nächsten Jahre damit wiederkommen, und der Reichstag wird nicht mit Tausenden, sondern Zehntausenden von Petitionen Üüberschwemmt werden. Hat doch sogar der Vor⸗ wärts? für gewisse Rohheiten die Anwendung „ungebrannter Asche“ für nothwendig gefunden. Ich bin überzeugt, daß in einem bis zwei Jahren der Rich * nicht wieder Uebergang zur Tagesordnung be—⸗

schließen wird.

Abg. Bassermann: Ich muß einer Bemerkung des Abg. Oertel widersprechen. Die nationalliberale Fraktion hat heute, ein⸗ fsimmig, wie das letzte Mal, in der über diese Petition abgehaltenen Sitzung ohne jeden Dissens beschlossen, dem Vorschlage der Kom⸗ ö. auf Uebergang zur Tagesordnung beizutreten. Wir halten nach wie vor die Prügelstrafe für das roheste Strafmittel und werden uns stets dagegen erklären.

Abg. Werner will nicht gerade der Prügelstrafe das Wort reden, aber für eine andere d n der Strafmittel eintreten. Heut⸗ zutage werde das Zuchthaus von vielen Verbrechern als angenehmer Aufenthalt angesehen. Auf Leute wie Sternberg könnten humane Maßregeln nicht bessernd einwirken. Gegen manche Menschen, die auf die Stufe des Viehes hinabgefunken seien, könnte die Prügelstrafe als Erzichungsmittel wirken. Sollte man Leute wie den bayerischen Räuber Kneißl als Gentleman behandeln?

Abg. Groeber (Zentr.: Nachdem der Abg. Oertel für die ö nichts Neues vorgebracht hat, haben die Gegner dieser Strafe keine Veranlassung, weitere Gründe gegen die Maßregel vor⸗ zubringen. Wenn Herr Sertel uns einige Jahre Ruhepause gönnen will, um so besser, weil ich glaube, er wird kein Glück haben, Herr Dertel muß konfequenter Weise auch auf die qualifizierte Körper⸗ ffrafe à Ja China und Japan zurückgreifen. Was Wahres in der Petition liegt, sind die Angriffe auf die Mängel das Straf⸗ dollzugs. Hier müßte Wandel geschaffen werden. Eine Strafe ver⸗ nichtef den Einen moralisch, den Anderen greift sie kaum an. Aber auf die Mängel des einen Strafmittels die Mängel der Prügelstrafe zu pfropfen, haben wir keine Veranlassung. Die Frage liegt über⸗ haupt sehr schwierig, mit der e n würde sie nicht gelöst werden. Eine Debatte hat deshalb keinen Zweck. Sie müßte ganz anders vorbereitet werden. Ich bin überzeugt, daß meine Freunde gegen die Einführung der Prügelstrafe stimmen werden. Hatte die Prügelstrafe schon zur Zeit des Kulturkampfes bestanden, so wären die Bismarck⸗Beleidiger gewiß geprügelt worden, wie man jetzt wahr⸗ scheinlich die Polen der Prügelstrafe unterwerfen würde.

Abg. Bebel (Soz ): Die Kommission hat sich einstimmig gegen die Petition ausgesprochen. Unsere Regierung würde sich nach der Umsturz. und Zuchthausvorlage nicht scheuen, fürder ähnliche Vor— schläge zu machen, wenn sie deren Nothwendigkeit anerkennte. Aber erade die Regierungsvertreter haben sich e ich gegen dieses uchtmittel ausgesprochen. Die Prügelstrafe hat man vor geraumer eit als barbarisch und zwecklos aufgegeben. Selbst die Gefängniß⸗ Feamten wollen nicht das Geringste davon wissen, wie der inter⸗ nationale Kriminalistenkongreß in Stockholm beweist. Die sadistische Wirkung der Ausübung der Prügelstrafe hat Dostojewsky in einem Roman zur Genüge aufgezeigt. In Rußland besteht die größte Opposition gegen die Prügelstrafe. Bei en e bare wen hat man nach den Ursachen zu forschen und diese zu beseitigen, aber nicht die Opfer diefer Ursachen barbarisch zu behandeln. Denken Sie nur an die niedrige Lebenshaltung der Arbeiter. Gestalten Sie diese Lebenshaltung so. daß die Frau sich der Erziehung ihrer Kinder mehr widmen kann; verbessern Sie die Wohnungsverhältnisse der Arbeiter in Stadt und Land. Heben Sie die Volksbildung, statt sie niederzuhalten, in der Meinung, daß eder dümmste Arbeiter der beste ist. Die Steuer⸗ und Wirthschaftsreformer haben neulich sogar die Halbtagsschulen empfohlen. Im meiningenschen Landtage hat man als Felge der Erhöhung der Lebensmittelpreise die Zunahme der Verbrechen vorausgesagt. Was hat man nun von Ihrer Seite dagegen empfohlen? Die Einführung der Prügelstrafe! kleinen sechsjährigen Kindern wird ein Gedicht beigebracht, daß, wenn dem Kaiser etwas geschieht, sie den Betreffenden todtschießen sollen. Das mag Ihren Anschauungen entsprechen; wir halten es für eine Rohheit. So steht es mit der Volksschulbildung. Wenn Sie der Rohheit zu Leibe gehen wollen, so gehen Sie nach China; da ist. genug zu thun.

Abg. Dr. Oertel: Neues vorzubringen, war nicht meine Absicht. Ob die Kommission den Beschluß einstimmig gefaßt hat, weiß ich nicht. Meine Freunde haben lediglich aus formellen Gründen für den Kommissionzantrag gestimmt, weil der Versuch, einen anderen Beschluß herbeizuführen, aussichtslos gewesen wäre. Alle meine Freunde halten die Einführung der Prügelstrafe für nothwendig und . daß sie eingeführt werden wird. Sg regierungsfromm wie Bebel bin ich doch nicht, daß ich stets der Meinung der Regierung beitrete. Die Regierungen haben zwar nach einer Meinung von anderer Stelle immer Vernunft. Aber ich glaube, daß das Maß ihrer Ver⸗ nunft, wachsen wird. Die Meinungen über die Frage sind getheilt. Es giebt Theoretiker des Strafrechts, die für die Prügelstrafe sind. Tolstoi bezeichnet die Prügelstrafe gegenüber anderen Strafen als humane Strafe. Es steht also Autorität gegen Autgrität. Die Be⸗ seitigung der Noth kann nur bis zu einem gewissen Grade Hilfe bringen. Es giebt Verbrechen, die mit der Noth nichts zu thun haben, sondern mit dem Ueberfluß, und für diese Leute möchte ich die Prügelstrafe noch viel mehr, ja in erhöhtem Umfange eintreten lassen, als für die Armen. Ich bin kein Gegner der Volksbildung, Wir wollen nicht allein Verstandes⸗, sondern auch Herzens⸗ und Willensbildung. In der Forderung der Halbtagsschule vermag ich nichts Besonderes zu sehen. Der Abg. Bebel wird, wie ich, bis zu 14 Jahren in einer Halbtagsschule gewesen sein, und wir haben doch etwas Tüchtiges ge⸗ lernt. Den Ausspruch eines Herrn des meiningenschen Landtags eigne ich mir nicht an. Für Eigenthumsverhrechen wollen wir die Prügel⸗ strafe nicht einführen, sondern nur für Rohheitsverbrechen. Bas erwähnte Gedicht halte ich, nicht für geschmacklos, ich würde ein solches Gedicht nicht dichten und einführen, aber so schlimm ist es dech nicht. Es ist in kindlichem Geiste gehalten, und derartige kindliche Gedichte finden sich im „Vorwärts“ für ältere Leute in Masse. Man hat gesagt, die große Zahl der Petitionen beweise nichts. Versuchen Sie es doch einmal mit Gegenpetitionen. Vorläufig bezweifle ich, daß Sie viele Unter⸗ schriften finden würden. Man hat verächtlich von Spießbürgern ge— sprochen. Ju den Vertheidigern der Prügelstrafe gehören viele, die über den Verdacht des Spileßbürgerthums erhaben sind. Von den Rationalliberalen hat bei der letzten Abstimmung ein Herr für mich gestimmt und ein anderer sich dem Antrag nicht abgeneigt ge— zeigt. Ich habe auch nur von einem sich vor ereitenden Stimmungs—⸗ wechsel gesprochen. In dem Zentrum bahnt sich ein Wechsel an. In der . braucht sich dieser Wechsel noch nicht kund zu geben. Bei Verbrechern, die ich im Auge habe, ist von einem limmenden Funken des sittlichen Gefühls nichts zu entdecken. Es

Den

abschreckende Mittel wird diese Reform keinen Erfolg haben. Humanität angewandt gegen die Verbrecher, ist die . rausam⸗ keit gegen die Gutgesinnten.“ *

Abg. 6 (d. kons.): Ich kann bestätigen, daß unsere Abstimmung in der Kommifsion nur eine formelle war. Die Halb⸗ tagsschulen sind nicht so schlimm. Die Bildung des Herzens ist i g als die Bildung des Geistes. Sie können es nicht vom

ohen Verbrechen die Prügelstrafe verlangen.

Abg. Groeber: Ich kann die Besorgniß nicht unterdrücken, da man in politisch und sozial aufgeregten 6 die Prügelstrafe au egen die Minoritäten anwenden würde. bin überzeugt, daß man im Kulturkampf eine 3 Anzahl von Bismarck⸗Beleidigungen auf diese Weise geahndet hätte. Warum sollen denn nur die Rohheits, delikte so bestraft werden, und nicht auch die Bosheitsdelikte? Der Gebildete kann Jemanden durch eine boshafte Bemerkung bis auf's Blut geißeln, der Ungebildete hilft sich durch eine Rohheit. Es ist ein Irrthum, daß man die Rohheitsdelikte durch die Prügel⸗ strafe unterdrücken wird. Erst ö man die anderen Mittel er⸗ schöpfen. Was Tolstoi betrifft, so hat mir ein russischer Professor mitgetheilt, daß Tolstoi die betreffende Aeußerung seinem Helden in den Mund gelegt hat, ohne sie persönlich zu vertreten. Was Herzens⸗ bildung mit der Prügelstrafe zu thun hat, vermag ich nicht einzusehen.

Abg. von. Kardorff: Treitschke hat nicht geglaubt, daß es möglich sei, die Prügelstrafe jetzt einzuführen. Das glaube ich auch. Wir müssen erst versuchen⸗ den jetzigen Strafvollzug zu verschärfen. Aber Herr Gröber ist im Irrthum, wenn er glaubt, daß die Prügel. strafe in den Zeiten des Kulturkampfes gegen Katholiken angewandt worden wäre. Die konservatiyve Partei hat alles gethan, um die Verhältnisse der Lehrer aufzubessern. Ich habe Lie Zahlen dafür schon öfter angeführt. Ich bin ein energischer Verfechter einer guten Volksschulbildung. In England, einem hochzivilisierten Lande, hat man die Prügelstrafe wieder eingeführt, auch in der Schweiz, wenn ich nicht irre. Aber nachdem die Prügelstrafe bei uns abgeschafft ist, empfiehlt es sich nicht, sie wieder bei uns einzuführen.

Abg. Dr. Müller-Meiningen (fr. Volksp) tritt lebhaft für den Antrag der Kommission ein.

Abg. Dr. Roes icke⸗-Kaiserslautern (b. k. F.): Der Einwand, daß die Prügelstrafe jedem zu theil werden konnte, läßt tief blicken. Ich verstehe nicht, wie man hier die Polen heranziehen kann. Man mag über die Frage denken, wie man will; im Volke, wo man ein sittlich's Bewußtsein hat, werden die theoretischen Erörterungen, wie sie hier gepflogen werden, über den Haufen geworfen, und man verlangt die Anwendung der Prügelstrafe. Herr Bebel glaubte Wunder was Schweres zu sagen, als er von der Halbtagsschule sprach; und der Abg. Gröber hat es wohl nicht ernst gemeint, als er fragte, ob die Herzensbildung durch die Prügel⸗ strafe gefördert würde. Nicht das 3 während des ganzen Tages fördert die Bildung, sondern das Zu ammenwirken von Schule und Arbeit und Ruhe. Der Bund der Landwirthe will die Auftlärung, nicht die Verdummung. Wir brauchen aufgeklärte, gebildete Bauern und Arbeiter, wir wollen ihr Herz und Gemüth bilden, um sie zu be⸗ fähigen, Ihren (links) Bestrebungen entgegenzutreten.

Abg. Bebel: Sie wollen die Bauern fuͤr ihr Klasseninteresse ge⸗ winnen. Daraus mache ich Ihnen keinen Vorwurf. Bestreiten muß ich aber, daß der Bund die Arbeiter aufzuklären sucht. Er sucht sie zu verdummen, und die Halbtagsschule hat nur den Zweck, die Kinder für den Besitzer arbeiten zu lassen. Beschränkung der Frei⸗ zügigkeit, der Koalitionsfreiheit, überhaupt die geistige Knechtschaft ist Ihr Ziel. Die Konservativen zu Hütern der Auf⸗ klärung zu machen, heißt den Bock zum Gärtner setzen. . Oertel will auch den Ueberfluß treffen, während er und seine Freunde für die Vermehrung des Ueberflusses sorgen. Gerade gegen gemeine Verbrechen gehen unsere Gerichte oft mit außerordentlicher Milde vor. Der Klassenhaß wird von niemandem mehr geschürt als von der konservativen Partei. Unserer Partei gehören die intelli⸗ gentesten Arbeiter an. Sie wollen das Volk verdummen.

Präsident Graf Lon Ballestrem: Die letzte Bemerkung war wohl nicht ganz der Ordnung entsprechend.

Abg. Bindewald (Reformp.): Die Prügelstrafe wirkt eft verrohend; der Zwang zu schwerer und harter Arbeit würde besser wirken. Auf diesem Standpunkt steht ein großer Theil meiner Partei. Der Antrag der Kommission wird mit großer Mehrheit angenommen.

Schluß 4356 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, 1 Uhr. (Dritte Lesung des Etats.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 52. Sitzung vom 18. März 1901, 11 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die dritte Berathung des Staatshaushalts-Etats für 1901. Eine Generaldiskussion findet nicht statt. In der Spezialdiskussion wird eine große Reihe von Spezial-Etats ohne Debatte bewilligt. Bei dem Etat der Justizverwaltung wiederholt Abg. von Eynern (nl) seine Beschwerde über die Doppel⸗ besteuerung der Altiengesellschaften durch die Besteuerung des Agio⸗ gewinnes und weist auf die verschiedenen Entscheidungen des Kammer- gerichts, des Ober⸗Verwaltungsgerichts und des Reichsgerichts in dieser Frage hin. Der Minister solle hierin eine Aenderung herbeizuführen sich bemühen. Die einzelnen Ausführungen des Redners sind bei der großen Unruhe des Hauses nicht zu verstehen. Justiz⸗-Minister Schönstedt: Meine Herren! Ich kann dem Herrn Abg. von Eynern be— stätigen, daß die von ihm angeführten Thatsachen richtig sind, daß also die Frage, ob der von Aktiengesellschaften bei der Emission neuer Aktien erzielte Agiogewinn als steuerpflichtiges Einkommen im Sinne des preußischen Einkommensteuergesetzes zu betrachten sei, verschieden beantwortet wird von dem Reichsgericht und dem Kammergericht einerseits, von dem Ober⸗Verwaltungsgericht andererseits. Dieser Konflikt besteht, und es hat insbesondere das Kammergericht in dem Urtheile, das soeben auszugsweise von dem Herrn Abg. von Eynern vorgetragen ist, in eingehender Prüfung und Würdigung der entgegen⸗ stehenden Auffassung des Ober⸗Verwaltungsgerichts sich auf den Stand⸗ punkt gestellt, der schon früher von dem Reichsgericht als der zu⸗ treffende angenommen worden war. So besteht also diese Kollision zwischen drei höchsten Gerichtshöfen. Ich gebe vollkommen zu, daß dieser Zustand nicht wünschenswerth, daß er in hohem Grade bedauerlich ist, und daß es zur Zeit kein Mittel giebt, diese Kollision zu lösen. Wir haben keinen Gerichtshof, dem die Be⸗ fugniß zustände, bei derartigen Meinungsverschiedenheiten zwischen Reichs⸗ gericht, Kammergericht und dem höchsten Verwaltungsgericht eine maß- gebende Entscheidung zu treffen. Meine Herren, ich glaube, daß es auch ganz außerordentlich schwer sein wird, eine Instanz zu finden, die über diese sämmtlichen Gerichte gestellt wird, und wenn der Herr Abg. von Eynern meint, es bedürfe da nur eines Eingreifens des Justiz⸗Ministers als des obersten Hüäters des Rechts, um die Klinke der Gesetzgebung in Bewegung zu setzen, ich glaube, dann überschätzt er die Stellung und den

andelt sich um eine Strafe und um ein Abschreckungsmittel. An der Neform deß Strafvolljugs will ich gern mitarbeiten. Ohne scharfe,

Einfluß des Justiz⸗-Ministers und unterschätzt die außerordentlichen

der Humanität verwerfen, wenn wir für die allerbrutalsten

Richtung der Weg der Gesetzgebung beschritten werden sollte, zn würde es, glaube ich, ohne Mitwirkung der Reichsgesetzzebung gar nicht gehen, und auf den Gang der Reichsgesetzgebung ka

Justiz⸗Minister jedes Bundesstaates. Einen unmittelbaren Einst

hat er zweifellos nicht. So glaube ich, daß der Herr Abg. von 5 sich, wenn er praktische Zwecke verfolgen und erreichen will, nag, die richtige Adresse gewandt hat, indem er seine Klage beim Jun Etat vorbrachte. 1

Gs gibe ja möglicherweise einen anderen Weg. Es handelt sch um eine Bestimmung eines preußischen Gesetzes, über dessen Aus. legung die zuständigen Gerichte verschiedener Meinung sind. Da

Steuergesetzes gegeben. Dieser Weg ist ohne Zweifel viel leichter gangbar als der, auf den der Herr Abg. von Eynern zu verweisen unternommen hat. Er würde, wenn er diesen Weg betreten sehen will, allerdings sich nicht an den Justiz⸗Minister, sondern an den Finanz⸗Minister haben wenden müssen, und dazu war hier bei der Generaldebatte zum Etat genügende Gelegenheit gegeben; die Gelegenheit wird sich auch weiter bieten, wenn der Etat des Finanz⸗Ministeriums an die Reihe kommt. Zum Etat dez Justiz-Ministers gehört diese Sache, glaube ich, nur sehr entfernt; eine unmittelbare Beziehung zum Etat des Justiz⸗Ministeriums it gar nicht vorhanden, und der allgemeine Hinweis darauf, daß nach jeder Richtung hin der Justiz-Minister der Hüter des Rechts sei berechtigt, glaube ich nicht, ihm zuzumuthen, daß er auf allen 6e bieten des öffentlichen Rechts, auf allen Gebieten der Gesetzgebung auf denen möglicherweise sich Schwierigkeiten in der Anwendung . geben, die Initiative zu ergreifen und in diesen Sachen die erwünschte Lösung herbeizuführen habe. Ich glaube nicht, daß ich in der dage bin, Herrn Abg. von Eyern eine Zusicherung nach dieser Richtung abzugeben; ich stelle ihm vielmehr anheim, den Weg zu betreten den ich vorhin als den nach meiner Meinung gangbaren . gedeutet habe.

Abg. Nadbyl Gentr.) kommt auf seine bei der zweiten vorgebrachte Klage über den Mangel, an Dolmetschern in 5 schlesien zurück. Was der Justiz-Minister damals darüber bemerkt habe, sei nach ihm inzwischen gemachten Mittheilungen nickt richtig. An einem Gericht seien fünf Sekretäre angestel die zugleich Dolmetscher seien; einer von ihnen sei schon seit 29 Jahren Dolmetscher, bekomme aber immer noch nur die Zulage von 200 6, während die Zulage für die Dolmetscher bis zu 100 M betragen dürfe. Das sei eine Eil Sparsamkeit, welche die Bevölkerung in . verstimme. Mit einer Erhöhung der Gehälter der Dolmetscher würde sich der Minister den Dank der Be— völkerung verdienen. Der Redner heschwert sich . über Mängel im Vollstreckungsperfahren. (Vize⸗Präsident Freiherr von Heere⸗ man bittet den Redner, der von seinem Platz aus spricht, auf die Rednertribüne zu kommen, da der Minister nichts verstehen könne) Der Redner weist auf einen Fall hin, in dem die Firma Germam i. Co. nicht die Vollstreckun . Befriedigung für eine Forderung gegen die spanische Regierung habe erreichen können.

Justiz⸗Minister Schönstedt:

Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Abg. Nadbyl in Bezug auf das Dolmetscherwesen in Schlesien sind mir, obgleich is mir alle Mühe gegeben habe, sie zu verstehen, zum größeren Tal doch unverständlich geblieben. Ich bedaure, daß der Herr Abg. Mahl nicht von vornherein die Tribüne betreten hat; ich würde dann well in der Lage gewesen sein, ihm besser zu folgen. Soviel ich habe anj⸗ fassen können, hat er Beschwerde darüber erhoben, daß die Be— willigung der Dolmetscherzulagen in Schlesien nicht in einer den bestehenden Anordnungen entsprechenden Weise erfolge. Nm ist mir diese Thatsache gänzlich unbekannt. Ich weiß nicht, ob dem Herrn Abg. Nadbyl die maßgebenden Grundsätze be— kannt sind; soviel ich weiß, gehen sie dahin, daß den etatsmäßigen Dolmetschern die im Etat vorgeschriebenen Remunerationen selbstrer⸗ ständlich unverkürzt bewilligt werden, daß dagegen den außeretate— mäßigen Dolmetschern Zulagen bewilligt werden, die sich nicht nach ihrem Dienstalter, sondern nach dem Umfang ihrer Geschäfte richten. Wenn der Herr Abg. Nadbyl von einem älteren Beamten gesprochen hat, der nach langer Dienstzeit jetzt noch nicht die höchst zulässige Zulage erhalten hat, so wird es sich wahrscheinlich um einen solchen Beamten handeln, dessen Dol mꝛtschergeschift nicht erheblich genug sind, um die Gewährung dieser höchsten Jula bei ihm zu rechtfertigen. Näheres darüber aber bin ich gänzlich aur stande anzugeben. Ich kann nur mit Rücksicht auf die wiederbenen Klagen, daß für den Dolmetscherdienst in der Provinz Schleäer namentlich in Oberschlesien, nicht genügend gesorgt sei, auf einen mi gestern zugegangenen Bericht des Herrn Oberlandesgerichts⸗Präsdenten in Breslau hinweisen, in dem maitgetheilt wird, dn, während nach einem Bericht von 2. Oktober 1899 der Bedarf an Dolmetscherkräften auf 79 Stellen angegeben werden war, thatsächlich im Oberlandesgerichtsbezirk Breslau. gegenwartig 90 Dolmetscher und Hilfsdolmetscher mit festen Remunerationen si im Amte befinden, und zwar davon in Oberschlesien. Nach den weiteren Angaben dieses Berichts soll diese Zahl der Dol metscher dem Bedürfniß durchaus genügen.

Meine Herren, noch viel unbekannter ist mir der Fall, den der Herr Abg. Nadbyl von der Tribüne aus zur Sprache gebracht hat; ich höre zum ersten Male davon. Persönlich bin ich bei der Sache zweifellos absolut nicht betheiligt; die Sache ist in keiner Weise durch meine Hände gegangen, ich habe keine Erinnerung daran. Ich habe soeben, als mir hier mitgetheilt wurde, eine solche Angelegenheit solle zur Sprache gebracht werden, an das Justiz⸗Ministerium telegraphieren lassen, ob dort die Sache bekannt sei; sie hat aber bis jetzt nicht er⸗ mittelt werden können. Der Referent für diese Sache ist weder hier, noch war er im Juftiz⸗Ministerium. Ich kann also eine solche Auf⸗ klärung nicht geben.

Aber so viel habe ich doch schon aus den Angaben des Herrn Abg. Nadbyl entnommen, daß daraus, wie ich glaube, wenn die Sache sich genau so zugetragen haben möchte, wie nach diesem Vortrage an⸗ zunehmen wäre, ein Vorwurf gegen die Justizwerwaltung nicht her⸗ geleitet werden kann. Es hat sich nach den thatsãchlichen Angaben darum gehandelt, eine angebliche Forderung der Königlich spanischen Regierung an den Reichsfiskus hier mit Beschlag zu belegen. Ein hierauf gerichteter Antrag soll bei der zuständigen Abtheilung des Amtsgerichts Zustimmung gefunden haben; es soll ein solcher Arrest. beschluß erlassen worden sein und es soll dann die Zustellung dieses Beschlusses an die Königlich spanische Regierung nachgesucht, aber

sachlichen Schwierigkeiten, die in dieser Frage liegen. Wenn in dieser

nicht erfolgt sein. Es soll nun die Justizberwaltung eingesetzt haben

preußische Justiz.Minister keinen größeren Einfluß als schließlich h x

wäre also der Weg einer authentischen Deklaration des preußischen

ö Schreiben,

*. meine Herren. 46 aben: es

daß

Auf dem Gebiete des

zu belegen. Rechts wird von den Gerichten,

thun haben,

liegenden Fall geschehen sein möchte und geschehen sein mag, da . das, wie gesagt, durchaus korrekt. Nun aber der Justizverwaltung die Verantwortlichkeit für

ulässigen Beschluß erlassen hat, den Beschluß wieder 8 , hat, meine Herren, dafür fehlt n eine will ich ohne weiteres behaupten, mir vorliegen, ; Richtung hin irgend eine

jeder ohne daß

Das Akten in heilt ergangen ist,

iff sich gar nicht hätte gefallen lafsen. Wenn das Amtsgericht

ser und den Vorschriften der Zivilprozeßordnung nicht ent⸗

sornloser

prechender Weise seinerseits den Arrestbeschluß wieder aufgehoben hat, . eine solche der auch nur Empfehlung ist aus dem Justiz⸗Ministerium m gewiß nicht herausgekommen. Da steht man doch auf zu vertrautem gie mit den Vorschriften der Prozeßordnung, als daß ich eine solche

an hat das nur das Amtsgericht zu verantworten;

Veisung 0

Imeisung für möglich halten könnte. Materiell war der Besch un unzulässig; materiell war es auch geboten, das Amtsgericht e Bestimmungen aufmerksam zu machen, die ihm offenbar nicht

X

kunt gewesen sind; denn in der

Gtwas Weiteres ist in dem Fall, wie ich glaube schon jetzt

deler Bestimmtheit sagen zu können, nicht geschehen, und das, was niehen ist, muß ich, wie ich glaube, daß es geschehen ist, als durchaus

t bezeichnen.

Auf die ö des Abg. Nadbyl, daß der Minister selbst

n icfer Sache ein S reiben erlassen habe, erwidert der zustiz⸗Minister S chönstedt:

Nene Herren! Ich habe garnicht bestritten, daß ein Schreiben In Istiz⸗Ministerium an das betreffende Gericht ergangen ha ü habe das nur als mir unbekannt bezeichnet.

Is ich bestritten habe, war die Behauptung, der Justiz⸗Min

i einen Brief“ geschrieben an das betreffende Gericht. Das führt als ob hier gewisser⸗ Eingreifen des Justiz⸗Ministers stattgefunden ä, indem er einen Brief geschrieben habe an den betreffenden ihter. Solche amtlichen Schreiben werden in der Justizverwaltung

t'thwendiger Weise zu der Auffassung, ann ein privates

ict als Briefe bezeichnet; das sind sie garnicht, es sind

Shieiben. Nur diesem Mißverständniß habe ich entgegentreten wollen. während

3 Verfahren schwebte, das Gericht auf die Unzulässigkeit seines

Nun, meine Herren, daß es irgendwie unzulässig sei,

glaube ich, werden die

kerfahrens aufmerksam zu machen, das, Das

n Hause so zahlreich vertretenen Juristen nicht zugeben.

pndezu nothwendig. Wie sollte denn die Sache weiter verlaufen?

K mußte dem Gericht zum Bewußtsein gebracht werden, daß

mgesetzlicher und wirkungsloser Beschluß garnicht zugestellt werden

kinn. Wenn nun aber der betreffende Richter, nachdem er den seinem materiell rechtlichen Irrthum überzeugt hatte, Hat den ersten Fehler durch einen

missen, Und wenn er in formloser Weise ohne mündliche

handlung, ohne Anhörung der Parteien diesen Beschluß aufheben zu

lönmen gemeint hat, dann lehne ich dafür, meine Herren, wiede kde Verantwortlichkeit ab. Dazu ist er sicherlich nicht säten des Justiz⸗Ministeriums veranlaßt worden. in der vorgelegenen Ministers kann ich nur wiederholen, nicht von mir persönlich unterzeichnet don demjenigen Herrn, der die internationalen

daß es worden ist, Sachen

Justiz⸗Ministerium bearbeitet und verantwortlich nach Außen hin Selbstverständlich tragen diese Schreiben oben links die Aufschrift „Der Justiz⸗Minister“, Es ist also insoweit ein Schreiben des Justiz⸗Ministers; aber persönlich, wie gesagt, weiß ich

kichnet. Das ist der Herr Unter- Staatssekretär.

X

aber sie werden gezeichnet in Vertretung'.

von der Sache nicht das Allermindeste. Abg. von Eynern: An Finanʒ niht wenden. Die Antwort des Justiz-Ministers hat mich. riedigt. Ich habe angenommen, daß der Justiz· Minister berufen sei, im Staats⸗Ministerium für die Einheit der Rechtspre einzutreten. ̃

Auf unverständlich bleibende Bemerkungen des Abg. Schaf al) erwidert der

Justiz⸗Minister Schön stedt:

Da der Herr Abg. Schaffner die von ihm angeregte rein lokale Frage mir vorher nicht angekündigt hat, bin ich außer Stande, darauf

itzend eine Erklärung abzugeben. (Heiterkeit und Bravoh

Auf eine Anregung des Abg. Kirsch (Zentr.) bemerkt der Ge—

käme Ober⸗Justizrath Vierhausz Den Gerichtsvollziehern

uach der früheren Ordnung ein Mindesteinkommen von

Ta die neue Ordnung am 1. til v. J.

dird für dieses halbe J üichtsvollziehern entgegengekommen werden. X der Bureautosten genügen, wird erst die Praxis ergeben.

Justiz Minister Schönstedt:

Meine Herren! Ich bitte, noch einmal auf den vom Herrn Abg. Nadbyl angeregten Arrestsall. Die iind mir inzwischen aus dem Justiz⸗Ministerium zugegangen. Vorgang spielte im Oktober 1899.

diejenige Entschädigung mit Beschlag belegen lassen, welche de

welches der Herr Abg. Nadbyl als einen Brief NMinisters bezeichnet. Solche Briefe schreibe ich überhaupt Es kann sich da überhaupt nur um eins ge— kann vielleicht auf Intervention des Auswärtigen on e der zuständige Beamte des Justiz⸗-Ministeriums den Präsidenten Amtes de bejw. Landgerichts darauf aufmerksam gemacht nach feststehenden völkerrechtlichen Grundsätzen, nach internationalen Gebrauch kein preußisches Gericht die Forderung einer ausländischen Regierung hier inter⸗ die damit nicht recht viel gesündigt, und es kommt deshalb daß es nothwendig erscheint, auf die hier maßgebenden je Gerichte aufmerksam zu machen. Wenn das auch im

die Act und Weise aufzubürden, wie das Amtsgericht, das diesen ganz auf⸗

Anhalt.

daß es gänzlich ausgeschlossen ist, daß Weisung an das Amts⸗ das ja auch selbstverständlich einen solchen Ein⸗

Beziehung haben die Behörden es Staats die Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß nicht durch Nicht abtung völkerrechtlicher und internationaler Grundsãtze internationale Wanickelungen und Verstimmungen entstehen.

geglaubt zweiten wieder gut machen zu

Bezüglich des Verfügung erwähnten Schreibens des J jedenfalls sondern

den Finanz Minister kann ich mich hat mich nicht be—⸗

1800 (6. nmintsert; Hatten sie aber im ersten halben Jahre weniger als 900 M, n jweiten aber so viel eingenommen, daß die 1800 46 herauskamen, D lonnten sie nicht einen Ersatz für das erste halbe Jahr verlangen.

* in Kraft getreten ist, so zahr allerdings erfowderlichen Falles den Ge⸗ Ob 1400 für den Ansatz

zurückkommen zu dürfen

Es hatte damals die hiesige suma Germann u. Co. für eine Forderung in Höhe von b6b0 ,

die

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luß auf be⸗

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Alten Der

nischen Regierung Deutsche Reich zustan völkerrechtlicher Grundlage beruhende Forderung. Amt hat sich, wie ich vorausgesetzt habe, sofort an den Justiz⸗Minister gewandt und dessen Intewention zur Beschlusses in Anspruch genommen. Das Schreiben des Auswärtigen Amts ist vom 8. Oktober datiert, am 9. Oktober prãäsentiert. mir nicht vorgelegt; es trägt nicht den Vermerk, den ich mir vorgelegten Verfügungen mache. bearbeitet worden von dem inzwischen in den Ruhestand ge— tretenen Unter⸗Staatssekretär von Nebe⸗Pflugstädt; unter seiner Unterschrift ist das Schreiben in Vertretung des Justiz⸗ gangen, dessen der Herr Abg. Nadbyl Erwähnung gethan hat. eiben ist gerichtet an den Präsidenten des Landgerichts L hier, Angabe der thatsächlichen Verhältnisse gesagt: Das Gericht hat damit Gerichtsbarkeit über den spanischen

Schr

nn und es wird darin nach

für die Abtretung der Karolinen⸗-Inseln

9

Staat in Anspruch genommen, obwohl ein fremder s

Grundsätzen der inländischen Gerichtsbarkeit nicht unterw

in der Prozeßsache des Ingenieurs Zimmer gegen die r Regierung ergangene, den Rechtsweg für unzulässig

betreffs der Praxis der Gerichte in Gruchot's Beiträgen ꝛc. Seite 289 ff. veröffentlicht worden ist. Arrestbefehl und Pfändungsbeschluß stellen sich daher

unwirksam. Es wird daher kaum einem Bedenken sie zwecks Beseitigung der in ihrem Erlaß liegenden Verl

ist seitens der Gerichte auch in früheren ähnlichen Fällen Ich nehme insoweit Bezug auf die in der erwähnten A

gericht in Danzig hat im Jahre 1895 kein Bedenken einen von ihm angeordneten Arrest in ein Schiff von 2 wieder aufzuheben, nachdem sich herausgestellt hatte, daß

außerhalb der Grenzen der deutschen Gerichtsbarkeit fiel.

schlußfassung der Kammer herbeizuführen.

deren Vertreter heranzuziehen sein. Die Angelegenheit, die von dem Herrn Minister de

möglicher Beschleunigung.

zureichen.“ In allen wesentlichen Punkten entspricht also dieses

und möglichen Inhalt angegeben habe; ziehung von meinen Ausführungen ab, ausgegangen ist, daß das Landgericht,

weiteres, ohne Zuziehung der Parteien und ohne mündlich lung diesen Beschluß wieder aufzuheben. Es ist das

wiesen und die Auffassung des Justiz⸗Ministers dabei gebracht worden, daß er dieses Verfahren für unbedenklich Landgericht hat sich die

erst, nachdem es geprüft und s mit der in dem Schreiben angezogenen älteren Praxis

vorher der Ansicht Ausdruck gegeben, daß ein solches formlose ohne weiteres zulässig sei. blick die ganze Materie eingehend zu darin zu einer endgültigen Stellungnahme zu kommen. glaube ich wiederholen zu dürfen: der Nadbyl zum Ausdruck gebracht hat, daß hier ein unzulässi

erörtern und klarz

Abg. Ga mp (freikons.): Eine, Reihe von finanziellen schaftlichen Gesichtspunkten spricht in der Frage der Doppe der Aktiengesellschaften für den Standpunkt, welchen das

im Staats. Ministerium dahin zu wirten daß dieser St der Praxis voll zur Geltung gelangt. Jedenfalls darf

stattet sein, daß Attiengesellschaften, wenn der Kurs ihrer Pari steht, nene Aktien zu Pari ausgeben. kommen wir allerdings aus der Sache nicht heraus.

Abg. Nadbyl: Der Brief aus dem Justiz⸗Ministerir sondern eine direkte Anweisung zu sein, den Beschluß w heben, und zwar Hinzu prozeßordnung direkt widerspricht. allerdings persönlich kein Vorwurf,

Den Justiz⸗Minister

daß Remedur erfolgen mußte. Im

traueng, welches das Deuts bei den genießt, mußte das Auswärtige Amt die Zurücknahme de erwirken, und daher kann man das Verhalten der Justi

nur billigen.

Abg. Nadbyl; Die 1 walt annehmen und bei einem hiesigen verfolgen müssen.

Justiz⸗Minister Sch önstedt:

Meine Herren! Die Zumuthung, die der Herr Abg. spanischen Regierung stellt, steht im diametralen Gegen völkerrechtlichen Grundsätzen. nöthigt sein sollte, einen Anwalt hier anzunehmen und und

daß

hierdurch der deutschen Gerichtsbarleit internationalen Rechts. Ich glaube,

Abg. Nadbyl doch die genügende

sich

ihres

r spas.

und Grundsätze des internationalen Verkehrs geen das hier beobachtete Verfahren urtheilen zu können.

d, also eine nicht privatrechtliche, sondern auf Das Auswärtige

Aufhebung dieses ungesetzlichen

Die Sache ist demnächst

Ministers er⸗

Staat nach allgemein anerkannten, insbesondere auch in der Praxis der deutschen Gerichte zur Anwendung gebrachten völkerrechtlichen

d. h. diese sich auf ihn nicht erstreckt. Es wird insoweit auf das

Urtheil des Gerichtshofs zur Entscheidung für Kompetenzkonflikte pom 21. Januar 1882 verwiesen, das nebst den übrigen Nachweisen

Ausfluß unserer Gerichtsbarkeit dar und sind daher nichtig und Völkerrechts von Amtswegen wieder aufzuheben. In dieser Weise

mitgetheilte Praxis des hiesigen Amtsgerichts J. Auch das Amts—

ein russischer Staatsdampfer war und als solcher daher der in⸗ ländischen Gerichtsbarkeit nicht unterlag, die Pfändung mithin

Euer Hochwohlgeboren ersuche ich, dem Vorsitzenden der ge⸗ nannten Kammer hiervon Kenntniß zu geben, und eine sofortige Be⸗ Erforderlichen Falls würden die Mitglieder durch Fernsprecher zusammenzuberufen oder

tigen Angelegenheiten hier zur Sprache gebracht ist, bedarf größt⸗

Von dem Inhalt des Beschlusses der Kammer wollen Sie mir alsbald durch Fernsprecher eine vorlãufige Mittheilung machen. Abschrift des Beschlusses ist demnächst ohne Verzug hierher ein⸗

nicht ein Brief demjenigen, was ich als seinen vermuthlichen es weicht nur in einer Be—⸗ indem darin allerdings davon das den Arrestbeschluß erlassen hatte, nach der bestehenden Praxis befugt sei, von Amtswegen, ohne

durch den Landgerichts⸗Präsidenten auf diese frühere Praxis hinge⸗ zum Ausdruck dieser Auffassung angeschlossen, selbstverständlich ich überzeugt hatte, daß es sich dabei in Ueberein⸗ stimmung befand und daß diese Praxis richtig sei. Ich habe allerdings

Ich bin aber nicht in der Lage, im Augen⸗

Das eine aber der Vorwurf, den der Herr Abg.

der Justizverwaltung in die Rechtsprechung der Gerichte vorläge, ent⸗ behrt nach den mitgetheilten Thatsachen jeder Begründung.

eingenommen hat; ich würde meinerseits den Finanz⸗Minister bitten, i andpunkt in

Ohne besonderes Gesetz jetzt der Minifter verlesen hat, scheint mir doch nicht bloß ein Rath, ohne Hinzuziehung der Parteien, was der Zivil.

Abg. Graf zu Lim burg-Stirum (kons.): Der erste Beschluß des Gerichts, welcher den Arrest aussprach, war ein so. ungeheugrlicher, Interesse des Ansehens und Ver che Reich bei den auswärtigen Mächten

Die spanische Regierung hätte hier einen An⸗ Landgericht ihre Ansprüche

Wenn die spanische Negieruug ge—

ihre Rechte beim hiesigen Landgericht zu verfolgen, so unterstellte sie

Kenntniß der feblt, um

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nehme ich auch für die Zukunft f in Anspruch, wie ich es als meine Pflicht an wo unsere Gerichte in unzulässiger Weise gegen andere souveräne Staaten beigelegt haben, We wie es hier geschehen ist, von Amtswegen einzugreifen. Es ist das Verwickelungen absolut nothwendig, eifen irgendwie eine bei der urtheilsfähigen

zur Vermeidung internationaler und ich glaube nicht, daß ein solches Eingr unruhigung bei der Bevölkerung, wenigstens Bevölkerung, hervorrufen wird.

Nachdem Abg. Graf zu Limburg-Stirum dem Justiz— Minsster beigestimmt, wird der Justiz Beim Etat der Do mänenver waltung erklärt auf eine von dem Abg. von Glebocki P richtete, auf der Tribüne unverständ Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ stein:

gestellt, ob inzwischen Erhebungen den Umfang derjenigen Berechtigungen st geschlossen sind, welche sowohl Privatberechti Die Frage kann ich dahin beantworten, daß der ser Berechtigung festzustellen, daß tändig abgeschlossen ist, daß sich aber große haben, namentlich den Umfang der⸗ itteln, die Privatberechtigten zustehen. betrifft, ob die Staatsregierung

fiskus zustehen. Versuch gemacht ist, den Umfang die der Versuch noch nicht volls Schwierigkeiten herausgestellt jenigen Berechtigungen zu ermi

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die, ob zustehenden

hervorgehoben seien, zustehenden Berechtigungen Privatrech kann ich eine bestimmte zusagende o

J. abachen abgeben.

Berechtigun aufrecht erhalten. Ich glaube kaum, entschließen wird, die dem Staatsfiskus noch zustehenden m Wege der Ablösung abzustellen. Ich bedauere also, d bestimmtere Erklärung auf die Anfrage des Herrn Vorredners zu er⸗ theilen nicht in der Lage bin. An den Etat der landwirthschaftlichen Verwaltung

knüpft 3 ; . Abg. Mies Gentr.) längere Ausführungen, die aber bei der im

Schreiben

e Verhand⸗ Landgericht

halte. Das

8 Verfahren

ulegen, um ger Eingriff

und wirth⸗ lbesteuerung Reichsgericht

es nicht e. Aktien über im, wie ihn leder aufzu⸗

selbst trifft

). Maßregel zwerwaltung

Nadbyl der atze zu den

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sich Verrn Regeln

Meine Herren!

Was dann die fernere Frage

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1

Die dritte Frage, welche der Herr b es nicht zulässig erscheine, nur Renten abzulösen, wenn

Hause berrschenden und immer stärker w

von Savigny (Zentr.) und

nicht zum Verständniß. Beim Etat der P schafᷓiskasse verbreitet ich der

Spezialfall näher ein.

das Präsidium der Nasse zum

schritten hat. nicht zu verstehen.

kommt

7 Material habe sammeln wollen.

und daß man daraus

vorübergegangen sei, habe,

sich diese Gesetzgebung eingelebt

denn doch wiederum auf : welchen die Zensiten unterworfen würden. die früber vom Redner vorgebrachten sei, aufmerksam entgegengenommen, aber noch lange nicht genug geschehen.

Dr. von Miquel:

Meistentheils waren sie völlig

meiden.

daß man bemüht sein muß,

Abg. von Eynern)

Hause mitteilen. ständen verkebrte Handlungen der meine Herren; aber ich balte mich denn

Jedenfalls

aus zusprechen, mit den Fall so in bezeichnen, de

Abg. von Eynern auf die Frage der s 4

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diejenigen

te verletze.

Füne im Zufammenhang nicht verstanden werden sich in der Rede um die Verhältnisse der Landmesser Weiter sprechen zu diesem Etat die Abgg. Dr, Wallenborn Gentr.); Inh ihrer Bemerkungen gelangt aus dem gleichen Grunde auf der Tribüne

bei Lombarddarlehen und geht auf einen in letz

ührungen des Kommissars

die Berufungen und Beschwerden in permanenter

nicht entfernt die Zahl vor Einführung der Steuerre muß man doch glauben, daß zwar immer noch einzelne Klagen vortommen, diese Klagen abzustellen in der instanz, aber daß ein Grund, eine Verschlimmerung in dieser Beziehung gegenüber der Zeit vor der neuen Steuerreform

vorhanden ist. Ja, meine Herren, allerdings wird gesehen, und das ist vielen Leuten schon unangenehm. von dem Veranlagungs Kommissar noch obendrein der betreffende Zensit sich so gekränkt in seinen Rec wie das von einem Mann, der mehr zahlen muß als

Beamten

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1 31

ür die Justizverwaltung das Recht erkenne, in solchen Fällen, sich eine Gerichtsbarkeit

in derselben Weise,

Etat bewilligt.

ie dem

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ole) an die Regierung ge⸗ lich bleibende Anfrage der

Der Herr Vorredner hat zunächst die Frage eitens der Staatsregierung über attgefunden haben und ab⸗ gten wie dem Staats⸗

reits zu einer bestimmten Entschließung gekommen sei, eine Ablösung eser Berechtigungen herbeizuführen, so ist eine endgültige Ent— schließung der Staatsregierung darüber noch nicht erfolgt. Vorredner anregte, war

Staatsfiskus grundsätzlichen Bedenken noch fortbestehen, welche bei der letzten Berathung dagegen daß man im Falle der Ablösung der Privaten z Auf diese Frage der ablehnende Erklärung nicht Die Bedenken, welche namentlich gegen die Ablösung der gen der Privaten bestehen, muß ich in vollem Umfange daß die Staatsregierung sich Renten

ich eine

zu handeln. Heisig entr.),

2ri⸗

der Inhalt

zreußischen Zentra l⸗Genossen⸗

Abg. von Arnim (kons) über das Geschäftsverfahren der Kasse

ter Zeit vorgekommenen

Einkommensteuergesetzgebung und Veranlagung zurück. bei der zweiten Lesung enthalten, darauf einzugehen, weil er noch m Erstaunt sei er aber gewesen, er in den dem Finanz- Minister nahestehenden Berliner Politischen Jachrichten‘ gelcken babe, daß der Steuer ⸗Etat ohne jede Beanstandung r sei schließen und ] erbobenen Klagen jedes Untergrundes entbehrt hätten. gebung gegenüber, deren Tendenz ihm nur zu durchlich die unglaublichen Veratior f Der Finanz

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zum

das ist garnicht zu ver—

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dieses Mannes, den er anführt, dieses hochberũhmten gewiß, das nebme ich an Güte haben will, so will ich die Sache genau de auf seinen Wunsch das Resultat dieser Ermittelun Ich bin durchaus kein Mann, der un

könne, ; sehr die früher

Dieser Kund⸗ hsichtig sei, müsse er ien hinweisen, Minister habe Beschwerden, wie anzuerkennen es sei in dieser Beziehung

31

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Meine Herren! Der Herr Vorredner erkennt selbst an, hier vorgetragenen speziellen Beschwerden von mir, nachdem ich zur Kenntniß genommen habe, abgestellt worden sind, soweit das von mir abhing, und ebenso bin ich verfahren mit allen ich aus der Presse entnommen habe, bin ihnen unbegründet,

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oder weniger natürlich ist. Wenn Herr von Evnern mir den

Geheimer Ober⸗-Finanzrath Lehmannz Der Finanz⸗Minister hat s Bericht darüber dert. ergiebt sich, daß die Anstalt ihre Befugnisse in keiner Weise über⸗ Im einzelnen sind die Ausf

aufgefordert.

wie

886 daß die

Beschwerden, allen nachgegangen. theil begründet; im letzteren Falle habe ich die erforderliche Korrektur eintreten lassen. Aber, meine Herren, daß bei einem Steuersystem, Durchführung Tausende von Staats- und Kommunalbeamten betraut sind und betraut werden müssen, in der Durchführung manche Fehler Taktlosigkeiten, Verkehrtheiten vorkommen, l Nach unserer Auffassung und gegenüber der Thatsache, Abnahme sind um

form mehr erreichen,

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Bei dem Etat der Verwaltung der direkten Steuern

Reformbedürftigkeit der Er habe sich ehr

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Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister

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