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kann. Ich verfolge jeden Fall, der einigermaßen einen Schein von einer möglichen Begründetheit hätte, der mir in der Presse mit getheilt wird. Da sehe ich, daß vielfach die Beschuldigungen durchaus verkehrte sind. Meistens, meine Herren, kommt sogar heraus, daß angeblich zu hohe Einschätzungen nicht von dem Vorsitzenden, sondern von den Kommissionsmitgliedern ausgegangen sind, die die Verhältnisse genauer kennen. Diese haben auch, meine Herren, was mir mannigfach zu weit geht, das kommunale
Interesse an einer tüchtigen Veranlagung der Steuern, weil sie ja zu
diesen Steuern Zuschläge erheben. Nun, meine Herren, ich möchte fast glauben, daß bei dem geringen Interesse für den Staat die wesent⸗ lichste Garantie für die richtige Veranlagung einer Einkommensteuer in dem konkurrierenden Interesse der Gemeinden liegt, ein Interesse, was hier und da zu weit führen kann, und namentlich in den untersten Stufen nach unserer Erfahrung zu weit führt. Also, meine Herren,
ich kann nichts weiter sagen: wenn Klagen und Beschwerden, die
wirklich Hand und Fuß haben, mir mitgetheilt werden, so werde ich für die Korrektur sorgen. Ich kann daher nur bitten, nicht allgemeine Klagen zu erheben, sondern sie mir speziell mitzutheilen. Herr von Eynern hätte gar nicht nöthig gehabt, sie mir im Plenum vor— zutragen, wenn er sie mir privatim mitgetheilt hätte, wie er das bei den früheren Beschwerden gethan hat, so würde gleich Remedur haben eintreten können. Da das nun einmal geschehen ist, so kann ich ihn hier nur öffentlich bitten, mir den betreffenden Mann zu bezeichnen, und ich werde ihm Gerechtigkeit widerfahren lassen, wenn Unrecht geschehen sein sollte.
Abg. von Eynern: Das Vexatorische liegt darin daß die Zensiten vorgeladen werden und weiter nichts auszufagen haben, als was schon in der Deklaration steht. So ist es mir felbst ergangen, so ergeht es Tausenden; sie müssen vor dem Beamten erscheinen, müssen stundenlang warten und sollen sich dann einem mündlichen Verhör, einem mündlichen Eindringen in die Einkommensverhältnisse unterwerfen, wie es im Gesetz nicht begründet ist. Ueber dieses münd— liche Verhör beklage ich mich und werde mich weiter beklagen, bis den unteren Behörden diese Mißbräuche von oben her untersagt werden.
Bie ge den des Staats- Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Meine Herren, wenn, wie der Herr Vorredner behauptet — und ich bitte ihn, mir den Namen zu nennen — ein Veranlagungs⸗ Kommissar oder ein Berufungsvorsitzender den allgemeinen Auftrag gegeben hätte, jede Deklaration zu beanstanden, so wäre das sehr tadelnswerth, und ich würde das nicht dulden. Ich glaube es aber bis auf weiteres noch nicht, ehe ich den Fall untersucht habe.
Was die Beanstandung betrifft, wenn eine mündliche Erörterung gefordert wird, welche nichts weiter bezweckt, als noch einmal den Inhalt der Deklaration sich sagen zu lassen, so wäre das ebenso ver⸗ kehrt. Ob das aber wirklich so viel vorkommt? Tausende sind das nicht; das ist vollkommen gewiß.
Meine Herren, es wäre ja gewiß besser, wenn wir besondere Veranlagungs⸗Kommissare in der Steuerverwaltung hätten. Das würde verhindern, daß die Mitwirkung von unteren Beamten zu viel und zu selbständig geschieht. Aber, meine Herren, die Frage ist ja auch hier zur Sprache gekommen. Entweder behält man das allgemeine Prinzip vom Jahre 1849 bei, als die erste Kammer, hauptsächlich auch geführt von Männern aus denselben Bezirken, den Satz erzwang, daß man nicht eindringen dürfe, daß man es im wesentlichen dem Zensiten überlassen müsse, was er eigentlich zahlen wollte, — entweder, sage ich, muß man dieses Prinzip beibehalten oder wieder einführen, oder man muß auch den Deklarationen eine Nachprüfung angedeihen lassen. Das mag den Einzelnen unangenehm und lästig sein; aber bei einer gerechten und gleichmäßigen Ver⸗ anlagung wird man nicht darum kommen, das ist eine unentbehrliche Sache. Oder man muß drittens die Deklaration einfach gelten lassen und überhaupt nicht prüfen. Ja, meine Herren, welche Zustände in der Gleichheit der Heranziehung der Zensiten wir dann bekommen müssen, sehen Sie jährlich aus den veröffentlichten Strafbestimmungen wegen doloser oder fulposer Hinterziehung der Steuer. Das würden schöne Zustände werden! Das einzuführen, ist eine Unmöglichkeit. Darum glaube ich nicht, daß sich jemals eine Regierung oder ein Landtag darauf einlassen würde, diesen Bestrebungen zu folgen, die zum theil doch wenigstens — von Herrn von Eynern will ich das nicht sagen darauf hinausgehen, dieses ganze Steuersystem, welches so scharf sich erlaubt, die wirklichen Einkommensverhältnisse fest— zustellen, zu beseitigen. Dieses Steuersystem wird keine Macht wieder wegbringen können, weil die große Meinung des Landes, trotzdem, daß man sich vielfach beklagt, doch der Ueberzeugung ist, daß es ein viel gerechteres Steuersystem ist, als es je in Preußen bestanden hat. Unsere ganze soziale Auffassung, meine Herren, wird das verhindern, daß man wieder ein Steuersystem einführt, wonach derjenige zu wenig bezahlt, der viel hat, und derjenige zu viel bezahlt, der wenig hat; das wird man nicht mehr erreichen können.
Daß Herr von Eynern das nicht wünscht und will, nehme ich natürlich an. Aber Unzuträglichkeiten im einzelnen werden bei jedem Steuersystem vorkommen, können auch hier nicht vermieden werden. Wenn man die allgemeinen großen Ziele will und, wie allgemein an⸗ erkannt wird, die guten Erfolge in der Gleichmäßigkeit der Steuer— veranlagung, so kann man solche kleine Unzuträglichkeiten und Ver— kehrtheiten, wenigstens nicht auf einmal, abstellen. Wir bemühen uns mehr und mehr, sie zu verhindern; und ich habe gezeigt, daß das in hohem Grade gelungen ist. Aber ganz kann man sie nicht abstellen; sie sind eben mit diesem Steuersystem verbunden. Wenn man das Steuersystem will, muß man auch die Unzuträglichkeiten mit in den Kauf nehmen. (Bravo! rechts.)
Abg. Winckler (kens. ): Die Auferlegung des persönlichen Er— scheinens ist allerdings ein Umstand, der vielen Zensiten auf dem Lande außerordentlich verdrießlich ist, namentlich deswegen, ka die Vor⸗ geladenen in Gegenwart untergeordneter Beamten ihre Angaben machen müssen. Es sollten die Behörden angewiesen werden, daß die
ensiten zu ihren Vernehmungen in einem besonderen Raum von der Veranlagung kommission . werden. Ich wünsche aber nicht etwa, daß die Kreise nunmehr gezwungen würden, eine Erweiterung der Kreisbureauräume auf ihre Kosten zu diesem Zweck vorzunehmen.
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Meine Herren! Den Wunsch, den der Herr Vorredner eben aus— gesprochen hat, finde ich durchaus berechtigt, und wir haben da, wo es sich um staatliche Veranlagungskommissionen handelt, in dem engeren Sinn auch schon immer dahin gestrebt, daß dieser wünschens— werthe Zustand hergestellt, bezw. der Mißstand beseitigt wird. Daß
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das da, wo wir selbst für die Gebäude nicht zu sorgen haben, schwieriger ist, das wird wohl von vornherein zugestanden werden müssen. Vielleicht
könnte in vielen Fällen, auch auf dem Lande, wenn die Aufmerksam⸗
keit schärfer darauf gerichtet würde, mit den vorhandenen Baulich⸗ keiten doch Abhilfe geschaffen werden.
Aber wir werden nach wie vor bestrebt sein, den von dem Herrn Abg. Winckler bezeichneten Mißstand, soweit das irgend möglich ist, abzustellen. Wo wir dazu Geldmittel gebrauchen, werden wir sie fordern. In den meisten Fällen fallen ja diese ganzen Fragen unter den Begriff der allgemeinen Dienstaufwands-Entschädigung, und die haben wir ja namentlich bei den Landräthen mehrfach erhöht. Ob das in allen Fällen genügt, läßt sich ja noch prüfen und erwägen. Das Ziel, welches der Herr Vorredner von uns verlangt, zu erreichen, werden wir nach wie vor bemüht bleiben. (Bravoh
Abg. von Eynern: Alles ist n,, n auch die be⸗ deutenden Leistungen auf dem Gebiete der Steuergesetzhebung und der Ausführung derselben; das wird auch der Herr Finanz⸗Minister zu— geben. Die Ausführungserlasse sind sogar verbesserungsbedürftig.
Vize⸗Präsident des Staats⸗-Ministeriums, Finanz⸗-Minister Dr. von Mi quel:
Der Abg. von Eynern sagt, das Gesetz möge gut sein; aber er hat die Ausführung desselben bemängelt. Nun, meine Herren, dann bitte ich den Herrn Abg. von Eynern, mir privatim oder hier die Vorschriften anzugeben, nach welchen zu verfahren ist. Generell kann nicht vorgeschrieben werden, ob und in welchen Fällen man einen Zensiten, um die Deklaration durchzusprechen und zu prüfen, vorladen soll oder nicht. Das muß man dem Takt und der Vernunft des einzelnen Beamten überlassen und muß, wenn er dauernd verkehrt handelt — wie das auch geschieht — ihn korrigieren und ihn auf eine andere Praxis hinweisen. Aber eine allgemeine Vorschrift, ob und unter welchen Verhältnissen jemand vorgeladen werden soll, kann ich nicht erlassen, das ist völlig unmöglich. Wenn Herr von Eynern mir dieses Räthsel lösen und mir eine Vorschrift vorschlagen kann, so werde ich ihm sehr dankbar sein.
So ist es mit allen seinen Ausführungen. Von den Hundert— tausenden, die sich nicht beklagen, hört Herr von Eynern nichts. Er steht nun mal in dem Ruf, daß er diese Klagen sammelt, die er vielleicht ganz gern entgegennimmt und hier vorträgt; folglich hört er vorzugsweise die einzelnen Klagen, die vielleicht in vielen Fällen be— gründet sind. Ich stütze mich einfach auf Folgendes. In der ersten Zeit der Veranlagung hatten wir kolossale Berufungen und Be— schwerden. Jedes Jahr sind sie geringer geworden, und das muß doch wohl darauf hindeuten, daß die Beamten sich immer mehr in eine taktvolle und richtige Behandlung hineingewöhnen, und daß wir hoffen dürfen, daß das noch immer besser werden wird. Aber generell kann ich keine Vorschrift erlassen, daß unter den Tausenden von Beamten der Gemeinden und des Staates — die meisten Klagen kommen so⸗— gar gegenüber den Gemeindebeamten — keine Mißgriffe gemacht werden. Wenn man diese Verkehrtheiten für so bedeutend hält, daß deswegen das ganze Gesetz wieder aufgehoben werden muß, so muß man darauf hin einen Antrag stellen; dann wird sich ja finden, wie der Landtag zu der Frage steht. Meine Herren, wenn Sie ein solches Gesetz, welches das Einkommen bei den Einzelnen so scharf verfolgt, nicht wollen, dann müssen Sie auch die Grund- und Gebäude⸗ und Gewerbesteuer wieder herausgeben; bei der ersten Veranlagung nach dem neuen Einkommensteuergesetz erhielten wir 40 Millionen von bisher unversteuertem Einkommen vielfach von den allerreichsten Leuten im Lande. Dadurch wurde es unter anderem mit möglich, die ganzen Realsteuern den Gemeinden zu überweisen, was wir sonst natürlich nie gekonnt hätten. Also, meine Herren, so leicht würde es nicht sein, in dieser Beziehung zu dem alten System zurück— zukehren.
Abg. von Eynern; Im einzelnen Mittheilungen über die Chikanen zu machen, welche von den Veranlagungskommissionen be— gangen werden, lehne ich ab; wir wollen, daß den allgemein auf. tretenden. Beschwerden auch allgemein entgegengetreten wird. Daß der Minister sich fortgesetzt bemüht, eine Verbesserung der Zustände herbeizuführen, habe ich ausdrücklich anerkannt. .
Zum Etat der indirekten Steuern befürwortet
Abg. Dr. Göschen (nl) den Antrag, „die Regierung auf— zufordern, entsprechend der Zusicherung in der 1895 bei den Kom— missionsberathungen vorgelegten Denkschrift den Stempel für die Ver⸗ leihung von Titeln an Privatpersonen, Nr. 600 des Tarifs zum Stempelsteuergesetz vom 31. Juli 1895, bei Verleihung der Titel Sanitätsrath“ und Geheimer Sanitätsrath“ an Aerzte außer Hebung zu setzen. Der Antragsteller weist, darauf hin, daß dieser Antrag angesichts der Durchführung des Kreisarztgesetzes angebracht sei.
Vize⸗-Präsident des Staats⸗-Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:
Meine Herren! Diese Frage ist eine Rechtsfrage und eine Billigkeitsfrage.
Was die Rechtsfrage betrifft, so ist es mir durchaus zweifellos, daß die Auszeichnung mit dem Titel . Sanitätsrath“ stempelpflichtig ist. Das geht hervor aus den Verhandlungen hier im Landtage, namentlich nicht bloß aus meinen Aeußerungen, sondern auch aus den Aeußerungen des Herrn Abg. Noelle, aber auch aus den Protokollen, die damals geführt worden sind. Da heißt es z. B.:
Finanz⸗Minister: Auszeichnungsgewährungen müssen be⸗ steuert werden; oft finden Titelverleihungen auf Grund von Be— werbungen statt.
Abg. Nvelle bespricht die Verleihung des Titels Sanitäts⸗ rath' und „Justizrath“ und fragt an, ob dieser Titel auch dann stempelfrei verliehen werde, wenn der Empfänger nicht beamteter Arzt oder lediglich Rechtsanwalt, nicht zugleich Notar sei. Bei diesen Verleihungen liege doch kein staatliches Interesse vor.
Finanz-⸗Minister: Rechtsanwälte werden wie Notare be⸗ handelt. Seine Majestät kann aber auch hier im Gnadenwege Stempelfreiheit eintreten lassen.
Abg. Jansen frägt an, wie bei Verleihung bon Titeln an Beamte im Ruhestand verfahren werden soll, und meint, daß Beamte im Ruhestand den Privaten gleichzuachten seien.
Abg. Willebrand greift auf die Frage des Abg. Noelle zurück, ob Privatärzte bei Verleihung des Titels ‚Sanitätsrath“ den Stempel bezahlen müssen.
Finanz⸗Minister: Der Stempel kann auch hier im Gnadenwege erlassen werden.
Es ist also offenbar: unter den allgemeinen Begriff Auszeichnung an Private“ fallen hiernach an sich auch die Privatärzte, die zu Sanitäträthen ernannt werden. Aber ich habe hinzugefügt: es kann ihnen der Stempel im Gnadenwege erlassen werden.
Ganz ähnlich habe ich mich im Plenum ausgedrückt und Abg. Noelle selbst hat gesagt: man möchte dann doch wenigstens solche zu begnadigenden und auszuzeichnenden Aerjte vorher fragen, ehe man ihnen den Titel verleihe, damit sie ihn eitig ablehnen können. Also ein Einverständniß war, glaube ich, damals zweifellos darüber, daß eine rechtliche Verpflichtung für denjenigen, der den Titel ‚Sanitätsrath“ annimmt, den Stempel zu zahlen besteht Wir haben auch eine große Anzahl derartiger Stempel im Gnaden. wege zu erlassen bei Seiner Majestät beantragt, und dem ist au vollkommen entsprochen worden. Wir haben auch die Absicht, damit fortzufahren und vielleicht das noch etwas weiter auszudehnen, auch bei solchen, wo eine Vermögenslosigkeit strenge genommen nicht gerade erwiesen ist. Ja, ich kann auch noch mehr in Aussicht stellen. Nachdem das Gesetz über die Aerztekammern erlassen ist, wo diesen eine Art Judikatur über die Standesgenossen zugestanden ist, nachdem das Seuchengesetz erlassen ist, wo den Aerzten manche Verpflichtungen auferlegt sind, da kann man vielleicht dahin kommen, den Zustand von damals als verändert anzusehen und, ähnlich wie bei den Recht. anwälten, den Aerzten eine gewisse öffentlich rechtliche Stellung zuzu⸗ erkennen. Ich bitte das aber nur als eine zu prüfende Frage hin⸗ zustellen; ich möchte mich weder für ja noch für nein ent— scheiden. Wenn das nicht möglich ist, meine Herren, so bleibt die Verpflichtung der Aerzte, den Auszeichnungsstempel zu bezahlen, be— stehen, und dann kann im einzelnen Falle nur im Gnadenwege ge⸗ holfen werden; daran können wir nichts ändern. Den Antrag des Herrn, der soeben gesprochen hat, können wir ohne weiteres nicht annehmen. Das wird er als Jurist mir doch zugeben: ich kann nicht einfach im Verwaltungswege einen gesetzlich fälligen Stempel außer Hebung setzen — wo soll ich die Befugniß herbekommen? — sondern das kann im einzelnen Falle nur im Wege der Gnade stattfinden. Wir würden also ohne weiteres auf den Wunsch des Herrn Abgeordneten oder des hohen Hauses hin den Stempel unmöglich außer Hebung setzen können; das ist völlig un— zulãssig.
Meine Herren, ich glaube, es wäre das Richtige, daß Sie nach diesen meinen Erklärungen den Antrag zurückziehen. Wenn er aber aufrecht erhalten wird und so gemeint ist, daß wir diesen gesetzlich fälligen Stempel mit einem Male außer Hebung setzen sollen, dann bitte ich das hohe Haus, den Antrag abzulehnen.
Abg. von Loebell (kons.) hält es für unrichtig, daß eine solche Titelperleihung für Verdienste mit einer Art Steuer belegt werde, und beantragt die Ueberweisung des Antrages an die Budgetkommission. Es könne sich leicht in dem Publikum die Ansicht festsetzen, als wolle der Staat aus diesen Rangerhebungen sich eine neue Einnahmequelle schaffen.
, . des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel: ;
Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Vorredners gehen doch zu weit. Darüber ist ja gar kein Zweifel gewesen, daß damals bei Erlaß des neuen Stempelgesetzes die Absicht hier im Hause und bei der Regierung bestand, für besondere Auszeichnungen dieser Art einen besonderen Stempel zu erheben. (Widerspruch Das hat ja auch seinen Grund in einer uralten Praxis. Das läßt sich ja nicht leugnen, daß heute ein Oekonomierath einen Stempel zu zahlen hat. Ein Bauunternehmer, der zum Königlichen Baurath ernannt win, bejahlt einen Stempel. An sich ist auch der Landwirth, der Domänn⸗ pächter, der zum Amtsrath ernannt wird, stempelzahlungspflicht, Wenn man also aus generellen Gründen zu dem allge— meinen Schluß gelangt, daß für den Titel Sanitätsrath aus— nahmsweise nichts bezahlt werden soll, dann muß der Gerechtigkeit wegen überhaupt jede Auszeichnung, die von Seiner Majestät gegeben wird, stempelfrei sei. Das führt doch zu weit. Im Gegentheil, meine Herren, wir waren damals der Meinung, daß es durchaus richtig sei, für solche Auszeichnungen auch die Gebühr zu zahlen, aus Gründen, die ich hier nicht näher zu entwickeln brauche.
Meine Herren, wenn einer einen Titel nicht haben will, kann er ihn ablehnen. Wenn er geadelt werden soll, hat er noch viel mehr Stempel zu bezahlen; wenn er es nicht acceptieren will, lehnt er es ab. Aber warum ein solcher Mann für Auszeichnungen nicht eine Gebühr zu entrichten haben sollte, ist gar nicht einzusehen. Die Kommerzienräthe stehen doch ganz ähnlich. Es sind ebenso Priwat— leute, wie der Arzt Privatmann ist, und es ist durchaus nichts außer ⸗ ordentliches, daß er in der Regel für die Gewährung eines solchen Titels eine Gebühr bezahlt. Ich kann also nicht anerkennen, daß e richtig wäre, für alle diese Auszeichnungen gar keine Gebühr zu be zahlen, und dahin führt die Deduktion des Herrn Vorredner Wenn Sie also dies anerkennen und die Sache an die Budgetkommission zurũckverweisen, so wäre die richtige Ant⸗ wort der Budgetkommission: die Staatsregierung aufzufordern, über⸗ haupt alle Stempel für Auszeichnungen aufzuheben. Das wäre die richtige Konsequenz. Ob Sie das thun wollen — Sie würden dann jedenfalls die Stellung, die damals das Haus einnahm, gänzlich um—⸗ drehen —, muß ich natürlich Ihnen überlassen.
Nun, meine Herren, gegen die Prüfung der Sache in der Budget⸗ kommission kann ich natürlich nicht das Geringste haben. Ich habe auch gemeint, man kann vielleicht dahin kommen, daß man jetzt nach der neueren Gesetzgebung die Aerzte ebenso behandeln könnte wie die Rechtsanwälte, und dann wäre die Frage gelöst; dann würden wir ja in dieser Beziehung auf diesen Fall keinen Streit mehr haben. Das mag die Kommission untersuchen. Das Reichsgericht, das doch wohl in juristischen Sachen für uns kompetent sein muß, hat den entgegen⸗ gesetzten Standpunkt eingenommen. Vielleicht kann man aber zu einem anderen Ergebniß kommen mit Rücksicht auf die neuere Gesetz⸗ gebung für die Aerzte, und das möchte ich die Budgetkommission bitten, mit ins Auge zu fassen. Wie ich die Sache auffasse, ist die Finanzfrage natürlich nicht von irgend einer Erheblichleit. Wenn man auf eine andere Weise, aus anderen Gründen wünscht, diesen Titel stempel frei zu lassen, so kann es auf ein paar tausend Mark nicht ankommen. In dieser Beziehung hat die Sache keine Schwierigkeiten.
Abg. Dr. Porsch (Zentr.) hält den Antrag nach den Erklärungen des Ministers für zwecklos.
Abg. Winckler (kons.) in an der Hand der Akten der Kom- missionsverhandlungen nach, daß seine Partes schon damals gegen diese Art. Stempel . erhoben habe. Die Kemmission habe si dahin ausgesprochen, daß diese Titelverleihung stempelfrei sein sollte. Der Antrag sollte dahin modifiziert werden, daß die Regierung auf
gefordert werde, die Ausführungen des Gesetzes in Finklang mit den da. mals ausgesprochenen Ansichten zu bringen. Deshalb möge das Haus
den Antrag an die Kommission verweisen. (Schluß in der Zweiten Beilage.)
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Zweite Beilage
zun Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 19. März
n 67.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Viʒe⸗ räsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Pr. von w V
Meine Herren! Wir sind ja materiell nicht so weit auseinander. Aber die Ausführungen, die wir eben gehört haben, nach denen es
ffellos gewesen sei, daß wenigstens das Haus in diesem Falle
. 1s keinen Stempel habe auflegen wollen, kann ich doch nicht
, lassen. Eins der hervorragendsten Mitglieder und
4 feinsten Juristen der Kommission, welche das Stempelsteuer⸗
. beriethen, war der Abg. Noelle. (Aha) Der Herr Abg. Noelle
; o:
n ö. einen Punkt möchte ich berühren. Is giebt doch auch Gnadenerweise, die, wenn sie wie jetzt vorgeschlagen. mit einer finanziellen Belastung verknüpft werden, für den Betreffenden recht hart ausfallen können. Nehmen Sie an, ein Privatgelehrter, der kein großes Einkommen hat, wird Ehren halber zum Professor ernannt, oder ein Landarzt, dessen pekuniare Verhältnisse im allge⸗ meinen auch nicht die glänzendsten zu sein pflegen, bekommt den Titel Sanitätsrath, dann wird es oft für den betreffenden Derrn sehr schwierig sein, die 300 t aufzubringen; er wird andererseits, wenn ohne weiteres die Ernennung ins Haus kommt, schon aus Loyalität die Ernennung niemals zurückweisen, sondern wird die Summe bezahlen. Ich möchte deshalb zur Erwägung anheim⸗ geben, ob es nicht zweckmäßiger wäre, daß allgemein vorgeschrieben würde, in solchen Fällen vorher bei dem Betreffenden anzufragen, ob er auch gewillt sei, den Gnadenerweis anzunehmen. .
Meine Herren, wenn der Herr Abg. Noelle als Mitglied der FKommission der Meinung war, daß der betreffende Ausgezeichnete slerhaupt keinen Stempel zu bezahlen brauche, dann braucht er doch zicht zu wünschen, daß erst, ehe er den Titel annahme, bei ihm an⸗
ragt würde, ob er diese 300 (6. bezahlen wolle. Man beruft sich
kn auf die sogenannte Schätzung der Staatsregierung, wo allerdings n Dezernent hineingeschrieben hat, es sei die Absicht, in diesem Falle ae Stempel zu erheben. Aber die derren der Kommission werden sc vielleicht noch erinnern, daß ich ausdrücklich namens der Staats nmöung abgelehnt habe, irgend eine Stempelschätzung vorzunehmen, cm nur gestattet habe, daß der Dezernent seine persönliche hong ausspreche. Und darnach ist hier auch verfahren. Die regierung hat nie eine Verantwortlichkeit für diese Schätzung ommen. Es steht auch nicht darunter Finanz Minister. Im es steht darunter „Vortragender Rath Hummel“. Also damit iüreng genommmen nichts zu beweisen. . —
Ebenso sind aber auch die Vorgänge der Kommission ganz ent⸗ kahend, und ich habe diese Meinung, wie die Herren — ich I ill es tt weiter verlesen — auf Seite 378 des stenographischen Berichts er⸗ zen wollen, im Plenum im selben Sinne wiederholt, der voraussetzt, ß die Stempelpflicht da wäre. . .
Nun gebe ich zu, wenn die anderen derren, die damals mit⸗ nickten, erklären: wir haben das nicht so aufgefaßt, — so ist die
Bache unklar. Dann entspricht aber der Wortlaut meiner Auffassung.
lich das Reichsgericht hat doch nun mal erkannt: es ist eine Stempel
ficht vorhanden, und die bloße Erklärung dieses hohen Dauses: nach nserer Meinung ist keine Stempelpflicht vorhanden wird das
Urtheil des Reichsgerichts nicht umwerfen. . .
Also, meine Herren, versuchen Sie es, wir können es ja in der Kommission überlegen, ob die veränderte Gesetzgebung, die in der Zwischenzeit bezüglich der Aerzte stattgefunden hat, zu einem anderen Resultat führt. Das ist aber, glaube ich, der einzige Weg, der hier zangbar wäre, und mit dem stimmt die Fassung des Antrags nicht iberein, denn das dort Geforderte ist, wie von Anfang an betont, nechtlich nicht zulässig, sofern die Staatsregierung ihre Auffassung ben Stempelpflicht, die sie bisher gehabt hat, beibehält.
Abg. von Eynern; Wir haben 1895 mit dem Finanz ⸗Minister sertgesetzt um die Ermäßigung der einzelnen Stempelsãtze gerungen. ö hielt an den höheren Sätzen fest, weil nach seiner Versicherung r dann die nach der Schätzung des Gesammtergebnisses berechneten Ginnahmen herauskämen. iese Schätzung ist durch die Wirklichkeit veit überholt worden. 3.
Der Antrag Göschen wirb an die Budgetkommission derwiesen.
Beim Etat der Münzverwaltung konstatiert Abg. von Pappenheim (kon) daß sich hier ein Mißbrauch in⸗ Fern eingeschlichen habe, als die Arbeiter ahne Rücksicht auf die Sonntagsheiligung an Sonntagen beschäftigt würden. Vas stehe mit der Värde einer Staatsverwaltung nicht im Einklang.
Vize⸗Präsident des Staats⸗-Ministeriums, Finanz-Minister br. von Miquel:
Mir ist von der ganzen Sache nichts bekannt. Wenn der Abg. den Pappenheim die Güte gehabt hätte, mir vorher die Anfrage nitutheilen, so würde ich mich erkundigt haben. Wenn es sich so dehält, wie er gesagt hat, so wird Abhilfe geschaffen werden, daran kun kein Zweifel sein.
Beim Etat des Finanz⸗-Ministeriums befürwortet Abg. Dr. Friedberg (ul.) eine Aenderung in der assenorgani⸗ tion zur Ire lber nn der Leistung von Zahlungen an den Staat tens des Publikums.
Zum Etat der Handels- und Gewerbeverwaltung gt der Antrag des Abg. Ehlers (fr. Vgg.) vor, die bei der deiten Lesung in diesen Etat eingestellte ertraordinäre Position den 305 000 S6, „zur Erwerbung des dem Geheimen ummerzienrath Becker in Berlin gehörigen Hernstein⸗
useums zu Königsberg i. Pr.“ wieder in den Etat des
mnisteriums der geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Ange⸗ enheiten zurückzuversetzen; außerdem soll der bei der zweiten
Ccung beschlossene Vermerk „Dieses Museum soll in Ver⸗ dung mit den Bernsteinwerken verwaltet und aus den ven halli werthvollen Funden von Bernstein ergänzt und
Tweitert werhen. Die Abgabe von Duplikaten an andere
Ustenschaftliche Sammlungen ist gestattet“ nach dem Antrage
Der Abg. Gamp fr. kons.) stellt mit Unterstützung von Mitgliedern aller Parteien hierzu das Amendement, daß das Museum in Königsberg belassen werden soll. Abg. Ehlers weist darauf hin, daß schon der wissenschaftliche Werth der Sammlungen ihr Verbleiben in der Verwaltung des Ministeriums der geistlichen c. Angelegenheiten erfordere; andererseits sei die Kombination mit der Verwaltung der Bernsteinwerke schon des— halb unzweckmäßig weil eine Verpachtung derselben doch nicht außerhalb des Bereichs der Möglichkeit liege. Für den Unterantrag Gamp könne er sich auch seinerseits erklären. . . ö Auf eine Anfrage des Abg. Brütt (fr. kon erwidert ein Regierungskommissar, daß dem Verband gewerblicher Genessen⸗ schaften in Cale geg ein das Revisionsrechl nicht habe, verliehen werden können, weil es sich nur um kleine, leistungsunfähige Ge⸗ nossenschaften handle. . h ic 49 H (fr. Volksp.) kann dieses Verhalten des Ministeriums nur billigen. 3 Abg. Gamp uh ö aus, daß die wissenschaftliche Be⸗ deutung des Bernstein⸗Museums die Hauptsache sei; das Museum müsse aber in Verbindung mit den Bernsteinwerken bleiben, hierauf lege auch die Universität in Königsberg den größten Werth, Abg. Wetekamp (fr. Volksp.) spricht sich für die Ueberführung des Museums nach Berlin aus, da nur hier eine wissenschaftliche Ausnutzung der werthvollen Sammlung möglich sei, also das Museum nur hier überhaupt Werth habe, weil hier allein das Material zu Ver— gleichungen vorhanden sei. , Ein Regierungskommissar erklärt, die wissenschaftliche Bedeutung des Museums hbedinge, daß es in Verhältnisse komme, in denen es für wissenschaftliche Zwecke dienlich sei. Wissen⸗ schaftliche Gründe sprächen überwiegend für Berlin. Allerding. lege die Universität in Königsberg Werth auf die Erhaltung des Museums daselbst. Es könne der wissenschaftliche Theil abgetrennt und nach Berlin übergeführt werden, der übrige Theil in Königsberg bleihen. Abg. Br. Arendt (fr. kons. äußert einige Wünsche in Bezug auf die Gewerbe⸗Inspektion in Eisleben, die aber bei der immer größer werdenden Unruhe des Hauses unverstindlich bleiben. ö Abg. Dr. Göschen tritt für die Verbringung des Bernstein⸗ Museums nach Berlin ein. J : J Abg. Metger (nl) fragt an, welche Kosten den Gemeinden aus den Fortbildungsschulen erwachsen und nach welchen Grundsätzen die Gemeinden für diese Schulen Zuschüsse erhalten. ö. Ein Regierungskommissar erwidert. daß Lie Regierung einen Normalplan über die Kosten, der Fortbildungsschulen aufgestellt habe, aus dem sich die Gemeinden über diese Kosten in⸗ formieren könnten. Bei der Berathung des Antrags von Schencken⸗ dorf vor einigen Jahren habe sich der Minister bereit erklärt, den Gemeinden für die Fortbildungsschulen mit obligatorischem Besuch bis zu 1 der laufenden Kosten, für die Schulen mit freiwilligem Besuch bis zu z dieser Kosten an Zuschüssen zu gewähren. . Der Antrag Ehlers wird mit dem Antrag Gamp mit roßer Mehrheit angenommen. ; . . . der n m . und Gewerbeverwaltung wird
bewilligt. l ᷣ . 41½ Uhr vertagt das Haus die weitere Berathung
bis Dienstag 11 Uhr.
Literatur.
Meyer's Reisebücher:; Rom und die Campagna von Pr. Th. Gsell-⸗Fels. Fünfte Auflage. Mit ö arten, 53 Plänen und Grundrissen sowie 61] Ansichten. Verlag des Biblis, graphischen Instituts in Leipzig und Wien, Pr. geb. 15 6 . Diese neue Auflage des wohlbekannten und bewährten Führers. aischeint zur rechten Zeit, da sich viele Reisende rüsten, um der Osterfeier in Rom. beizuwohnen. Im Laufe der letzten Jahre ist vieles Neue . ewigen Stadt“ entstanden, das für jeden Rompwanderer wissenswerth erscheint: die durch die Neuordnung einzelner Museen hervorgerufenen Veränderungen, die durch neue Funde herbeigeführte, nicht un. beträchtliche Vermehrung der antiken Qunstschatz . besonders aber auch die epochemachenden Ergebnisse der Ausgrabungen auf dem Forum Romanum sind in der neuen Ausgabe ge⸗ bührend berücksichtigt. Nach dem bewährten Plan des in jwischen heimgegangenen Verfassers sind auch die übrigen Kapitel durchweg neu bearbeitet worden, und zwar von der Hand des Professore Hr. V. Ryssel von der Unversität Zürich, eines vorzüglichen Kenners Italiens und seiner Kunstschätze. Den auf die Topographie des alten Rom bezüglichen Theil hat, ein Archäscloge von, Fach, Professor Dr. H. Blümner von derselben Universität reiz iert Gsell . Fels Romführer gilt seit 30 Jahren als ein unentbehrliches Zademegum für jeden, der in Rom längere Zeit Aufenthalt nimmt. Auch ige fer, faltig erneuerte Auflage verdient die Beachtung aller derjenigen, die mehr als eine oberflächliche Orientierung verlangen, vielmehr sich mit all den historifchen Erinnerungen und künstlerischen Schätzen, amn denen i. Stadt so überreich ist wie keine andere, gründlich bekannt machen wollen. Als eine willkommene Neuerung ist die Beigabe einer Reihe von Tafeln mit guten photographischen Aufnahmen an Stelle der veralteten Stahlstiche zu begrüßen. Sehr praktisch ist en. die Einrichtung, daß der umfangreiche Band mit geringer 6 9 fünf Einzelhefte zerlegt werden kann, deren jedes einen Dauptabf hnit umfaßt und, mit einem besonderen Inhaltsverzeichniß versehen, in der Brusttasche bequem untergebracht werden kann. .
— Katechismus der Zimmergärtnerei von M. Lebl, Fürstlich Hohenlohe-Langenburgischem Po gittnen, Zweite 8 gearbeitete und vermehrte Auflage. Mit M) Abbildungen. Verlag bon J. J. Weber in Leipzig, In. Original Leinenhand. Pr. 3 6 Die Zimmergärtnerei findet ihre Pflege naturgemäß besonders in den Städten. Das vorliegende Handbuch giebt hierzu die nöthige, kur; gefastte Anleitung. Es zeigt, wie sehr es darguf ankemmt, daß ur die Zimmerpflanzen die richtige Erdart ausgesucht und , , Kübel und Untersätze gewählt werden, wie man das Versetzen n. binden und Beschneiden ꝛc. zu besorgen hatz u. s. w. Die Pfian n werden se nach ihrer Natur auf das Fensterbrett, in den C las lgsten, in Ampeln und Blumenkörbe oder auf den Balkon verwiesen⸗ — 5 — wird gelehrt, wie sie zu überwachen sind, wie man die ee, linge vernichtet, und zum Schluß mit den beliebtesten Zimmer; anzen und ihrer befonderen Kultur bekannt gemacht. Zablreiche Abbildungen dienen zur Erleichterung des Verständnisses. . .
Katechismus der Baustilg von Dr, Gduard Freiberrn von Sacken. Vierzehnte Auflage. Mit 1093, Abbildungen. Verlag von J. J. Weber in Leipzig. In Originalleinenband Pr. 2.4 8 Dieses kleine Handbuch giebt in Inavper, leicht saßlicher Ferm schne ö Tuskunft über die Eigenthümlichkeiten und Gelee der derschiedenen Vaustile. Ein kurzes Fachwörterbuch der Junstausdrücke und gein Ortsverzeichniß der wichtigsten Baudenkmale sind dankenswerthe * gaben. Ang; holigen des Vaugewerbes wird das kleine, . en lnstruktiven Abbildungen ausgestattete Werk, das sich ihnen seit langen
khlers wieder gestrichen werden.
Nutzen sein.
1901.
— Das Licht und die Farben. Sechs Vorträge, gehalten im Volkshochschulverein München. Von Professor Dr. L. Graetz. Mit 113 Abbildungen. Pr. geh. 1 66, geb. 1,25 M6. („Aus Natur und Geisteswelt“, Sammlung wissenschaftlich⸗ gemeinberständlicher Darstellungen aus allen Gebieten des Wissens, 17. Bändchen) Ver⸗ lag von B. G. Teubner in Leipzig. — Der Verfasser dieser Vorträge sucht aus den wichtigsten optischen Erscheinungen die Gesetze des Lichtes und der Farben herzuleiten und, schrittweise vom Einfacheren zum Komplizierteren fortschreitend, immer tiefer in das Wesen des Lichtes einzudringen, das er in der letzten Vorlesung als eine spezielle elektrische En cheinung an das große Gebiet der Eleltrizität anschließt. Die durch zahlreiche Abbildungen erläuterte Darstellung setzt keinerlei spezielle Kenntnisse voraus; auch Laien werden daher den Ausführungen ohne Schwierigkeit und mit Interesse folgen.
— Die Nummer 12 der Jugend“, Münchner illustrierte Wochen⸗ schrift für Kunft und Leben (G. Hirth's Verlag in München; Preis 3,50 Mυν pro Quartal, 1,20 6 pro Monat exkl. Porto) ist dem drei⸗ hundertjährigen Jubiläum der bayerischen Artillerie gewidmet. Das Titelbild von Angelo Jank und das Schlußbild („Die hl. Barbara von Max Feldbauer nehmen hierauf Bezug, ebenso ein Theil des Inhalts: „Altes Kanonierlied'‘ Trutzlied“ von K. Finckh; „Die Kriegsuhr“ von Freiherrn von Schlicht. Ferner bietet das Heft u. a. folgende Beiträge von Künstlern, Dichtern und Schriftstellern: „Caecilia“ von Ed. Beyrer jun.; „Komm mit“ von Theodor Frö⸗ berg; „Vom Engelchen, das sich schwarz gemacht hatte“ von Reinhold Volker; „Kobold im Weine“ von Leo Putz, sowie anderes von E. Wilke, Walther Caspari. Max Grube, Tarub, Arpad Schmidhammer, Bernh. Franke, Fritz Scholl, Josef Willomitzer.
Handel und Gewerbe.
Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 15. März 1901 betrug der gesammte Kassenbestand 955 Höh 009 (1900: 893 010 009, 1899: 956 953 000) ς, d. i. der Vorwoche gegenüber mehr 21 343 000 (1900 4 22 834 000, 1899 4 25 682 200) l. Der Metallbestäand von 915438000 (1900: S50 337 000, U 1899: 910 053 000) S½Vé allein hat zugenommen um 16 669 000 (1900 4 16216000, 1899 — 21229 000) . Der Bestand an Wechseln von 691 067 009 (1900: 722 922 000, 1899: 636 208 600) S zeigt eine Vermehrung um 8472909 (1900 17822 000, 1899 4 31 143 090) MW und der Bestand an Lombardforderungen mit 64 942 009 (1900: 78 95h 000, , 1899: 75 573 0600) d eine solche um 2686 000 (1900 — 2 355 000, 1899 4 1423 000) 6 Auf diesen beiden Anlagekonten zusammen ist also ein Zugang um 10558900 (1900 4. 15 467 900 1899 4 32 566 000) 6 erfolgt. Die Position Sonstige Aktiva“ weist eine Abnahme von 8 249 000 S nach. Auf passiver Seite zeigt der Betrag der umlaufenden Noten mit 1 014 827 009 (1900: 1 912 150 00, 1899: 1030071 000) ½ς der Vorwoche gegenüber einen Rückgang um 1274 000 (1900 — 10 572 000, 1899 — 8 643 009) M, und die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten (Giroguthaben) erscheinen mit 599 233 006 (19065: 561 225 000, 1899: 555 387 000) S. höher um 48741 000 (1900 4 46 831 000, 1899 4 69 338 000) (MC
Aus den im Reichsamt des Innern zu sammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“ .)
Ein- und Ausfuhr des deutschen Zollgebiets an Steinkohlen, Braunkohlen, Koks und Briquets im Januar 1901.
(Nach der deutschen Reichsstatistik.) Januar Januar 1901 1900 Steinkohlen. 8 . Ginfue . 384 717 Davon aus: . 66. Belgien / 3597 51 627 — X . 1 ö. . 9 . m . 2390 16 l / — 3 ö , 222 33 636 ö 96 153 339 406 Davon nach: . Freihafen Hamburg.... 18 69 09565 Frh. Bremerhaven Geestemünde .. 17610 itz gt k1' 143 404 w i ö 300 4171 an,, 43 41) 57 9 Großbritannien w 2932 4139 . 16 ——⸗)—᷑ 3096 3187 Niederlande.. w 22965 301 738
Desterreich⸗Au gain 27 79) ob oz Rumänien . . 985 2537 . 9 z 90 Rußland S1 214 87 387 J . 386 . k 2 1241 1203 e S6 541 94516 nile 45
B ohlen. nn, k . Davon aus: ö Desterreich⸗Angarn ... 643979 1 2569 Davon nach: : R ieee 236 Desterrei ß. innnn ... 2129
5 8 6 n 37010 Davon aus: . Freihasen Hamburg 3882 Bee 22 43 3 4091
i 2406 2389
Oesterreich ⸗ Ungarn ; Ausfuhr.
Davon nach:
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Jahren als ein brauchbarer Leitfaden bewährt bat, auch ferner von
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