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Bemerkungen. Die verkaufte Men
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Tin liegender Strich — in den Spalten für Preise kat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (C.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt
Deutscher Reichstag. 73. Sitzung vom 21. März 1901. 11 Uhr.
Am Bundesrathstische: Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner, Staatssekretär des Reichs ⸗-Justizamts Dr. . Staatsfekretär des Reichs-Schatzamts Freiherr von Thiel⸗ mann.
Die dritte Lesung des Reichshaushalts-Etats für 1901 wird fortgesetzt beim Etat des Reichs-Justizamts.
Zu demselben sind zwei Resolutionen beantragt:
I) Von den Abgg. Gröber (Zentr) und Genossen:
„den Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlassen, daß die ver⸗ öffentlichten Mittheilungen über die Fälle der bedingten Begnadigung durch Veröffentlichung einer Statistik über die Fälle der unbedingten Begnadigung ergänzt werden.“
2) Von den Abgg. Beckh-Coburg (fr. Volksp.) und Ge⸗ nossen:
an die verbündeten Regierungen wiederholt das dringende Er⸗ suchen zu ftellen, in Gemäßheit der Reichstagsbeschlüsse vom 21. März 1898 und 23. Februar 1699 dem Reichstage sofort bei Beginn der nächsten Session einen Gesetzentwurf, betreffend die Entschadigung von solchen Personen, welche mit Unrecht Untersuchungshaft zu er— leiden hatten, vorzulegen.“
Abg. Dr. Spahn Zentr.) kommt auf die Frage der Abänderung der Vorschriften über die Revisibilität der Gerichtsertenntnisse vor dem Reichsgerichte zurück. Die Verzögerung der Sache sei umso ver⸗ wunderlicher, als heute seit dem Zusammentritt des Reichstages bereits 30 Jahre verflossen seien. Ferner fragt Redner an, wann die vom Reichstage erbetene Zusammenstellung der einzelstaatlichen Vorschriften über den Ausschluß des Rechtsweges werde vorgelegt werden. An den Kommissionsberathungen über den Toleranzantrag habe sich auf⸗ fallender Weise das Reichs-Justizamt nicht betheiligt.
Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Die Verordnung von 1879, welche die Grenze zieht zwischen denjenigen in Deutschland geltenden Bestimmungen, die
vor dem Reichsgerichte revisibel sind, und denjenigen, die es nicht sind,
hat das gebe ich dem Herrn Vorredner zu manche Schwächen, sie ist eben nichts Anderes als ein Moment in der ganzen neueren Entwickelung unseres Rechts. Ich will ihm auch zu— geben, daß der Zeitpunkt kommen wird, wo wir uns die Frage vorlegen müssen, ob diese Verordnung einer Abände rung, einer Korrektur nach Maßgabe der jetzigen Rechtszustãnde bedarf. Ob aber der Zeitvunkt dafür jetzt schon gekommen ist, ob
28 59 near ff Frage in Angriff
gerade die gegenwärtige Zeit die geeignete zu nehmen, das muß ich in diesem
lassen. Im Prinzipe, glaube ich der Herr Vorredner hier vertreten Reichs⸗Justizamt einnimmt, keine V
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122 1 * ahingestellt sein 128 2166 8* 1 .
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gekommen, der bei Gelegenheit der B rlichen G buches gefaßt wurde dahin, daß dem Reichstage eine Beelage gemacht werden möge, welche eine Uebersicht darüberg inw in d l Staaten nicht der ordentliche Rechtsweg gegeben, sondern Verwalt
gerichtsbehörden über Fragen des bürgerlichen Rechts zuständig sind.
Meine Herren, der Beschluß, daß diese Zusammenstellung dem chs tage vorgelegt werde, ist gefaßt worden auf die bereitwillige Zusiche rung, die von uns in der Kommission damals gegeben wurde, und Sie können schon daraus, glaube ich, entnehmen, daß wir nicht willens sind, uns dieser Verpflichtung zu entziehen. Wir hal
alsbald, nachdem das Bürgerliche Gesetzbuch zu stande gekommen war, die Hand an diese Sache gelegt. Aber leicht, der verehrte Herr Vorredner sich die Sache denkt, ist sie in der That nicht. Sie müssen dabei bedenken, daß es die Auf gabe ist, die Gesetzgebung jedes einzelnen Bundesstaats
bis in ihre Anfänge, soweit die Gesetze noch gelten, bis in das vor⸗ letzte Jahrhundert hinein noch zu verfolgen, und daß vielfach das Recht, das in den einzelnen Staaten in dieser Beziehung besteht auf positiven gesetzlichen Bestimmungen beruht, sondern auf beitsrecht, dessen Feststellung besondere Schwierigkeiten bietet. Ich mache demjenigen Herrn, den der Herr Abgeordnete vorhin bier er wähnt hat, ein Kompliment, wenn er in der Lage gewesen ist, inner⸗ halb eines Monats eine Zusammenstellung der in Deutschland gel tenden kirchenpolitischen Bestimmungen anzufertigen. Ich glaube auch, daß die Regierung nicht so schnell mit dieser Aufgabe fertig geworden wäre schon deshalb, meine Herren, nicht, weil sie in ganz anderer Weise diesem hohen Hause gegenüber die Verantwortlichkeit für das zu tragen hat, was sie vor legt. Aber, meine Herren, ich bitte Sie, überzeugt zu sein, daß wir mit ernstem Eifer an der weiteren Bearbeitung thätig sind; ich be merke, daß die Zusammenstellung für Preußen im Großen und Ganzen fertig ist, daß diese Arbeit auch für Bayern der Fertigstellung ent= gegengeht und daß damit das Gros der ganzen Arbeit demnächst seine Erledigung finden wird. Sobald die Zusammenstellung ganz vollendet sein wird, wird sie sicherlich dem Reichstage auch vorgelegt werden. Was dann, meine Herren, die Betheiligung des Reichs. Justijamts an den Berathungen der Kommission über den Toleranzantrag betrifft, so kann ich nur erklären, daß das Reicht Justizamt an diesen Berathungen keinen Antbeil ge— nommen hat, weil ihm nach dieser Richtung hin ein Auftrag von dem
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Herrn Reichskanzler nicht zu theil geworden war. Die Frage, wie und durch wen der Herr Reichskanzler sich bei diesen Berathungen bethei—⸗ ligen will, fällt ganz seiner Entschließung anheim. Ich glaube, das Richtige wäre, wenn die Herren sich an den Herrn Reichskanzler mit ihren Wünschen wenden wollten. Ich werde aber auch meinerseits nicht zögern, auf das, was hier besprochen worden ist, die Aufmerksam⸗ keit des Herrn Reichskanzlers zu lenken.
Abg. Gröber empfiehlt seinen Antrag, der dem zur Militär⸗ Strafrechtspflege bereits angenommenen gnalog sei, umsomehr zur Annahme, als aus der Kenntniß dieser Begnadigungsstatistik werth⸗ volle Gesichtspunkte für die Strafrechtspflege ot sich ergeben müßten; ein Eingriff in die Rechte der Einzelstaaten könne darin nicht erblickt werden.
Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Ich habe bereits bei früheren Gelegenheiten hier im Reichstage meine Ansicht dahin ausgesprochen, daß eine Revision des Strafgesetzbuchs geboten ist, und daß zu den ersten und wichtigen Aufgaben nach Erledigung der Reform unseres bürgerlichen Rechts auch die Revision des Strafgesetzbuchs gehören muß. Einleitende Schritte nach dieser Richtung sind auch bereits geschehen, aber, meine Herren, bevor der Reichstag in die Lage kommen wird, sich mit einer Revisionsvorlage dieser Art zu befassen, wird noch eine lange Zeit vergehen. Denn es ist eine der schwierigsten Aufgaben, die der Gesetzgebung des Reichs gestellt werden können, unser geltendes Strafrecht den Anschauungen und Anforderungen unserer Zeit entsprechend zu reformieren. Wenn das Strafgesetzzuch im Jahre 1870 so schnell zu stande gekommen ist, so lag das daran, daß ein gemeinsames Strafrecht eine politische Nothwendigkeit war. Unter der Würdigung dieser Thatsache, unter dem Druck der damaligen politischen Zustände ist es gelungen, das Strafgesetzbuch in kürzester Frist zu verabschieden. Darüber aber machen wir uns keine Illu⸗ sionen, meine Herren, daß die Aufgabe das nächste Mal in so kurzer Zeit nicht erledigt werden kann, und daß es dazu sehr ausführlicher Vorbereitungen bedarf.
Nun ist der Herr Vorredner im Zusammenhang mit der evision des Strafgesetzbuchs auf die Resolution gekommen, die dem hoben Hause unter Nr. 202 vorliegt, dahin gehend, daß, ebenso wie der Reichstag beschlossen hat, eine Statistik d
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r Begnadigungsfälle im Bereiche der Militärjustiz zu erhalten, ihm eine solche Statistik auch vorgelegt werden möge für den Bereich der Zivil justiz ch bin von der Motivierung, von der der Herr
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Begründung seines Wunsches ausgegangen
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ist einigerma überrascht gewesen. Er betrachte diese Statisttk gewissermaßen als einen Theil der Motive für eine 7
Strafgesetzbuchs in Aussicht nimmt.
mächsten Jahren wird eine solche Vorlage iesen Umständen würde, glaube ich, Motive aus sich darauf beschränken s der Vorlage des 3s auch nach dieser Richtung verden möge. Zu Zusammenhang zwischen dem
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elcher Gestalt sie einst dem Hause
Wenn also der Herr Vorredner nur ich nach seinen Ausführungen an⸗ ich, ist das Bedürfnif der Resolutien
5 noch a anderen, sachlichen dieser Reselution warnen, und i
artu ll die der Herr Vorredner vorhin
ausgesprochen hat, indem er nabm, daß die Regierung keine Bedenken aus der Kompetenz des Reiches und aus der eigenthümlichen Natur des hier in Betracht kommenden Kronrechts herleiten würde. Meine Herren, ich weiß nicht sicher, wie die einzelnen Bundesregierungen darüber denken werden. Aber ich nehme an, daß sie dieselbe Stellung zu dieser Resolution wählen werden, die der Herr Kriegs⸗Minister in Aussicht stellte in Bezug auf die Statistik über die Begnadigungen
im Bereiche der Militärjustis. Meine Herren, das Begnadigungt⸗ recht in den einzelnen Bundesstaaten beruht lediglich auf la
rechtlichen Bestimmungen und hat mit dem Reichsrecht nichts zu thun; es fällt aus dem Rahmen der Zuständigkeit des Reiches heraus. Nun glaube ich schon nicht, daß in irgend einem Bundesstaate man geneigt sein wird, dem dortigen Landtage eine Vorlage der hier gewünschten Art zu machen, eine Vorlage, welche nur dahin führen könnte, eine Kritik und Kontrole darüber zu ermöglichen, wie die Krone von ihrem Begnadigungsrecht Gebrauch gemacht hat. So wenig aber die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten, nach meiner versönlichen Anschauung, geneigt sein werden, eine solche Vorlage an ihre Landtage zu machen, ebensowenig und vielleicht noch weniger werden sie sich bereit finden lassen, dem Bundestag und dem Reichstag nach dieser Richtung statistische Mittheilungen zugehen zu lassen. Ich kann daber nur bitten: lehnen Sie die Resolutien ab: ich glaube nicht, daß sie irgend welche Aussicht auf Erfüllung bat. Der Herr Voredner moge
mir gestatten, es zu sagen: in meinen Augen ist es kein glücklicher
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Gedanke gewesen, die Vorlage über die bedingten Begnadigung die wir Ihnen jedes Jahr hier bringen, in Verbindung zu seg mit einer Statistik der Begnadigungen im eigentlichen Sinne. Men Herren, bei den bedingten Begnadigungen handelt es sich um m etwas Anderes. Bei unserer Vorlage über die bedingten Begnadigung handelt es sich darum, klarzustellen, wie gewisse Organisationen, n im Rahmen der Justizverwaltung getroffen sind, wirken, welche 6. gebnisse sie haben, ob sie sich bewähren. Darüber An kunft zu geben, auch dem Reichstage Auskunft zu gebe haben die einzelnen Regierungen ein Bedenken nicht getrygn und wie bisher werden Ihnen hoffentlich auch in Zukunft entsprechen— Mittheilungen zugehen. Bei der Statistik der eigentlichen B. gnadigungen würde es sich aber handeln um eine fortlaufende Kontrole über die Ausübung eines höchst persönlichen Kronrechts, fi dessen Ausübung in jedem einzelnen Falle eigenartige und nicht der— gleichbare Motive vorliegen können. Darüber Auskunft zu geben, iß eine ganz andere Sache, und nach dieser Richtung hin eine Zusammen stellung zu erhalten, haben Sie, wie ich glaube, keine Aussicht.
Justiz-Minister Schönstedt im preußischen Landtage gegen as gerichtet hat. Ich hatte natürlich erwartet, daß er hier würde; ich sehe aber, daß er nicht da ist; ich hätte es ihm kee ins Gesicht gesagt, was ich zu sagen habe. Aber was soll ich r wenn er nicht kommt? Peinlich wird die Sache weniger sü als für den Staatssekretar Nieberding. Er hat mir nen großer Emphase und mit einem warmem Gefühl einer g sittlichen Mißbilligung gesagt, es wäre doch sehr unrecht, daß wir ber gegen die preußische Justiz vorgingen; ich sollte doch lieber in en Rampffeld gehen, wo Mann gegen Mann stünde. Er mere Kampffeld da draußen, wo einem der Staatsanwalt und di Neigen in den Arm fallen kann. Für den Minister Schönstedt st & n natürlich ungleich j bequemer, im preußischen Landtage zu srerben ihm niemand erwidern kann, und wo er außerdem einer Ter? stets bereiten Bravorufern um sich hat, und wo er sich n u drucksweise gegen die Gegner des herrschenden Regimen * dienen kann, die hier im Reichstage nicht zugelassen wind. Er hat gesagt, er balte es nicht für seine Pflicht, allen Reichstazss beizuwohnen und sich als Kugelfang hinzustellen für etwaige az gegen die vreußische Justizverwaltung, Und er hat weiter nnter let bastem Bravo des eden bezeichneten Chores erklärt, im rens
Abgeordnetenhause sei der Platz, wo man solche Dinge erortem könn Ich meine nun, daß der Fall ganz ernsthaft ist. Ich balte * nöthig, daß wir zur Aufrechterhaltung der verfassm Stellung dieses Hauses ganz energisch gegen die Ausfübrnngn des Herrn Schönstedt protestieren. Wir müssen . ich, einen solchen Ton, wie ihn seit einigen Wochen eim preupische Minister angeschlagen haben, ganz deutlich und cnergn verbitten. Der Reichstag ist der eine Faktor der Gesetzgebu dem die Verfassung — * der andere sind die verbündeten rungen; die Minister eines Bundesstaates sind kein Theil der Ran verfassung, sondern im besten Fall brauchbare dankenswertke n kräfte; und als solche baben sie hler zu erscheinen, wenn der Reichs * Etat zur Berathung kommt. Der preußische Justiz⸗Minister doch, daỹ es eine alte Sitte des Hauses ist, bei der Erörterung des * Juftiz Etats die Mißbrauche in der Justiz zur Sprache ju nnr Wie foll ein gedeibliches Zusammenwirken des Reichstages mi; Bundesregierungen gedacht werden, wenn einige Minister des a. deutschen Bundesstaates da drüben im Schmollwinkel sprechen nd nicht mitspielen wollen und nur aus gesicherter Stelle Krarne= gegen uns schleudern, um nicht einen anderen Ausdruck zu gebran Große Unruhe. Der Präsident Graf von Ballestrem Zwischenrufe zu unterlassen, da der Reichstag doech heute mit * 8 rathungen zu Ende kommen wolle.) Diese Tribüne ist der Ort dem aus die Aufmerksamkeit auf solche Uebelstände gerichtet * das Sffentliche Gewissen wachgerufen werden muß. Namen Zentrums vartei hat sehr oft und ausgiebig von diesem Recht Gere Jemacht. Wir können uns hier nicht nur auf die Kritik d zemeinen Hrundsätze beschränken, sondern wir müssen and einzelnen Fälle zur Sprache bringen, und nicht allein einzelne *. liche Urtbeile, sondern alle Akte der Justizhoheit, mögen = geübt werden von wem immer. Auch das Begnadigungerech⸗ Rrone gehort dazu; denn die Stellung des Königs fließt an.
Pflichten, die er dem Volk und dem Lande 8* — * Diefe Macht darf doch nur ausgeübt werden in Nebereinstim n
mit den ganzen Grundsätzen der Rechtspflege, der Gerechtiglen o. Billigkeit, und wenn jeder andere Mensch sich ein moralijch⸗= politisches Urtheil äber seine Handlungen gefallen lassen mum, , dies von jeder Behörde, und ebenso von den Akten der Just!t«—=— denn diefe Hängt wiederum mit den Gesetzen wn. Wag die Behandlung saͤdischer Juristen betrifft vreußische Justij⸗Minister gesagt, kein anderes
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Ressert Juden auf. Er bat injwischen eingesehen, daß er nick etban Fat, so aus der Schule zu plaudern; Mutter ist wütbend darüber gewesen, und man hat ibn auch geneit. widerrufen. Die Geschlchte soll ja auch noch nicht zu End Lucanus gehe um; ich glaube das nicht. Allein die Thatsacke. der Herr von mir eiwas sest angefasst werden ist und wn. völlig, ihn in den Ruf eines besonderg tüchtigen Staate be nter
bringen und ihn darin recht lange mu erhalten. Spaßbaft aber
8 wenn dieses Luftspiel damit endete, daß der, der die hrbeit gesagt hat, darüber zur Katastrophe und zum n kame. Cs zit. schade, daß die Aeußerungen, Dutt Derr Schönstedt über mich dort gemacht hat, nicht lenso wahr und zutreffend wie seine Acußerungen über die Juden mmwesen sind Herr Schönstedt haͤt durchgängig die Praxis verfolgt, ö en bei zunftmäßigen Advokaten nicht mehr als angemessen di mit großem Amplomb Din zu wiederlegen, die überhaupt ät gragl worden sind, Cr. sei nicht der Erfinder des jolus ee is, fagt er. Ist es je einem Kriegs-Minister eingefallen, i damit zu, vertheidigen, daß er sagt: „Ich habe das Hie er nicht erfunden., wenn wir über irgend welche Nm brauche bei dem Gebrauch des Schießgewehrs hier ige n fären Peranlaßt. warens, , der, , Schönftedt kann ganz ruhig sein; daß er dieses suristische en, erfunden hatte, das hat ihm niemand nachgesagt. Für die Mißbräuche aber, e durch die unehrliche Anwendung des dolus eventualis begangen werden, namentlich durch die Thätigkeit der Staatsanwälte, ist er allerdings win nta orte Was den Fall des Landgerichts⸗Direltors Schmidt betrifft, so, habe ich garnicht behauptet, daß Herr Schönstedt eine Beeinflussung des Gerichts⸗Präsidiums irgendwie ausgeübt hätte. spricht aber davon, daß, wenn ich das hehaupte, das eine grobe Unwahrheit und. ich ein frecher Lügner sei. Ich habe meinerseits kein Bedürfniß, den Spieß möudrehen; ich, hatte seinen Namen nicht einmal genannt, sondern nur einen konkreten Fall angeführt, der vor seiner Zeit gelegen hätte und fön nicht betraf, wie er auch ganz genau wußte. Es handelt sich für mich um die Nachwirkung Dieses vor Jahren vorgekommenen breignisfes. Was bezweckte nun Herr Schönstedt mit diesem Angriff? Ich kann mich ja in die Lage Jemandes hineindenken, der jeden Augen- Fick quasi die seidene Schnur erwarten muß: da muß man seinen CGifer vor allem beweisen; und da anstruiert, man dann den Fall, sodaß, man wenigstens hrpothetisch solche Kraftworte die grobe Unwahrheit und frecher Lügner hinausschleudern ann. Diese Sorte von Taktik zu charakterisieren, unter—= laffe ich; ich will in parlamentarischen Grenzen bleiben und beschränke ih auf das Jitat; „Das war kein Heldenstück Oktabio!:.“ Das war vor meiner Zeit“, damit glaubt Herr Schönstedt die Sache ab⸗ etan zu haben. Von dem verstorbenen Landgerichts Direktor Schmidt wird gesagt, er sei ein Schwächling gewesen, daß er sich habe beeinflussen lassen. Das hat mich erbittert, das finde ich wirklich ein starkes Stück. Stellt sich die preußische Justizverwaltung auf den Standpunkt, so ist das dasselbe, als wenn man erst einem Mãädchen Ne Ehre nimmt und dann auf sie mit den Fingern zeigt: Pfui, die Dirne!“ Das ist eine merkwürdige Moral; erst wird der Mann, der einmal schwach war, mürbe gemacht, und dann wird ihm die Schuld zugeschoben! Aber ich kenne diese Weise; das ist die richtige mnristenart! Die Hauptsache ist doch die Unabhängigkeit der Justiz; In solcher Fall, und mag er sich vor Jahren ereignet haben, wirkt nich und erschüttert dadurch das Gefühl der Unabhängigkeit der Richter auf lange, lange Zeit hinaus. Dle Art des Herrn Schön⸗ ent sollte wohl schneidig sein. Hätte er sich offen und ehrlich hin⸗ ssellt und gesagt, er mißbillige das Geschehene und werde noch dafür gn. daß nie wieder ein Richter wegen politischer Prozesse weggeschickt mi, und er würde sich freuen, wenn ein Richter Angeklagte frei⸗ sprche, obgleich er wisse, daß Seine Majestät die Verurtheilung mint (Präsident Graf von Ballestrem; Sie Zürfen nicht unter⸗ stelen, daß der Kaiser die Gerichte beeinflussen will, indem Er eine Hemrtheikung wünscht; ich rufe Sie dafür zur Ordnung.) .. Ich fake das nicht gefagt, wie der Präsident aus dem stenographischen z Y 3tfo 9 9 8 S Did iako: * Bericht erkennen wird. Dann hätke er wahre, echte Schneidigkeit be— piesen. Herr Schönstedt hat getadelt, wenn Majestätsbeleidi⸗ zungsprozesse gegen ungebildete Personen anhängig gemacht würden, bie einmal ein Wort hingeworfen hätten, dessen Tragweite sie harnicht zu übersehen vermöchten; er wirke dahin, daß solche Anklagen nicht erhoben würden. Da muß es doch Wunder nehmen, daß solche Personen überhaupt angeklagt und verurtheilt werden können; Leute, fie die Tragweite ihrer Worte nicht kennen, sind nicht zu verurtheilen. Aber leider sind zahlreiche solche Verurtheilungen erfolgt. Wir sind fa schon fo weit, daß eine Kritik, der Politik des Kaisers eine Kritik ber Person und also eine Majestätsbeleidigung ist. Das, haben Gerichte ausgesprochen, und Dr. Quarck in Frankfurt ist ver urtheilt worden wegen der Kritik der Thronrede, weil diese ungleich die Meinung des Kaisers enthalten könne, Noch mffallender ist ein Erkenntniß des. Altonger Gerichts gegen ein Flugblatt, welches sich mit der Welt- und Wasserpolitik unserer Hurrahpatrioten beschäftigt und Holland in der Rolle des prahlerischer Goliath aufführt; das Landgericht hat gesagt, mit dem Goliath und sänen großspurigen Reden konne nur der Kaiser gemeint sein. Ob has sehr taftvoll und sehr respektvoll für die Person des Kaisers war, jberlasse ich dem Urtheil des Hauses. Eine solche Unterbindung der ffentlichen politischen Kritik ist eines ernsten, muthigen, freien Volles uwürdig; solche Maulkorbjustiz ist zu allen Zeiten ein Zeichen nltischen Verfalls gewesen. Jetzt sind wir glücklich bei den Masestãts⸗ kiffen der Tiberius und Caracalla angelangt. Manche mögen ja hichmack an dem „oderint, dum metuant finden, aber das deutsche Jolf bedankt sich dafür, als eine zitternde Sklavengesellschaft be⸗ hachtet zu werben. Gerade Leute, die ein ehrliches Gefühl für die Mteressen der Monarchie haben, sollten einen solchen Mißbrauch der Najestatzbeleidigungsprozesse am allerersten verdammen. Das An⸗ sehen der Monarchie kann dadurch nicht gesteigert werden, wohl aber kerstort man damst die sittliche Kraft der Nation. Wer die Wahr= beit kennt und sagt sie nicht, der ist fürwahr ein erbärmlicher Wicht, das gilt nicht nur von Einzelnen, sondern auch von ganzen Völkern; ich will mein deutsches Volk bewahren vor solcher Schande. Präsident Graf von Ballestrem;: Der Redner hat von dem schlecht hörenden an den besser zu unterrichtenden Präsidenten appelliert. Nach dem Stenogramm hat der Redner gesagt: Ich würde es sogar für einen Beweis von Ehrgefühl halten, wenn ein Richter einen wegen Majestätsbeleidigung angeklagten Schriftsteller freispricht, ob- gleich er weiß, daß Seine Majestät die Verurtheilung wünscht. Ich stelle jedem anheim, zu beurtheilen, ob mein Ordnungsruf gerecht sertigt war; ich erhalte ihn aufrecht. Abg. He ine bittet ums Wort. Präsident Graf von Ballestrem: Zu Ordnungsrufen wird das Wort nicht ertheilt.
Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding: Meine Herren! Der Herr Abg. Heine hat beim Eingang seiner langeren Ausführungen Veranlassung genommen, sich über den Ton u beschweren, der von einigen preußischen Ministern angeschlagen derde in der politischen Digkussien. Ich habe an diese seine Be⸗ oᷣwer e mehrfach denken müssen im Verlauf seiner Rede und mir derlich unwillkürlich die Frage vorgelegt, ob nach dem, was er hier en Hause vorgetragen hat, ihm die Legitimation beiwohnt, über den Weblich hautainen Ton anderer Leute sich zu beschweren Sehr nichtig! rechts; Zuruf bei den Sozialdemolraten.)
Der Herr Abgeordnete hat sich sodann insbesendere gegen den nreuß ichen Herrn Justiz⸗Minister gewendet. Er hat gegen ihn Aus sibrungen gemacht, die reich gespickt waren mit versönlichen Be
ungen, die nicht nach meinem Geschmacke sind und die ich nicht heiter erwähne. Ich lann selne Rede nur, soweit sie sich gegen den denn Justiz-⸗Minister wendete, alg ein Musterstück bereichen, wie 2 en Abwesenden mil an znnlichen Bemerkungen verlepen lann, gien, Sache iu nutzen. (Vebbafte Jurufe linke; sebr richtig rechts. — des Präͤsidenten.) Ich komme auf die Frage nech, meine T beruhigen Sie sich! (zurnuf linke) c babe nur zwel sachliche Angafübrungen richtignistellen, die
Minister seine Vorwürfe zu begründen. Er hat zunächst die Be⸗ merkung, die der Herr Justiz-Minister über den Landgerichts ⸗Direktor Schmidt gemacht hat, hier so dargestellt, als wenn sie besonders ehren⸗ rührig für den Landgerichts-Direktor Schmidt gewesen wäre. Meine Herren, ich will Ihnen vorlesen, was der Herr Justiz⸗Minister gesagt hat, und bitte Sie, dann Ihr Urtheil zu legen an die Kritik, die der Herr Abg. Heine hier beliebt hat, dem hohen Hause vorzutragen bezüglich der Tendenz dieser Bemerkung. Nach dem stenographischen Bericht sagte der preußische Herr Justiz⸗Minister:
Wenn die Darstellung dieses Falls, wie sie von dem Herrn Abg. Heine im Reichstag gegeben ist, richtig ist, dann meine Herren, muß ich bekennen, daß dieser Direktor Schmidt, der ein sehr ehren⸗ werther Mann gewesen sein soll,
— der Herr Minister hat ihn ja nicht gekannt — zugleich ein sehr schwacher Mann gewesen ist.
Meine Herren, wenn der Herr Justiz⸗Minister über einen Beamten, über den der Herr Abg. Heine in der früheren Erörterung dieses Falles hier Dinge erzählt hat, die recht weit gehen, das nicht einmal sagen darf, dann möchte ich den Herrn Abgeordneten fragen, wie er dazu sich berechtigt hält, alles das hier vorzutragen an Spitzen und persönlichen Verletzungen, was wir vorhin von ihm gehört haben. Der Herr Abgeordnete hat dann dem Herrn Justiz⸗-Minister den Vorwurf gemacht, daß er nicht die Unabhängigkeit der preußischen Justiz gegenüber Einflüssen von anderen Stellen genügend vertreten habe. Auch das, meine Herren, ist eine unrichtige Darstellung. Auch in dieser Beziehung giebt der stenographische Bericht aus dem preußischen Landtage vollgültig Zeugniß. Der Herr Justiz⸗Minister hat gesagt:
Ich will dem Herrn Abgeordneten die Aufklärung dahin geben, daß, wenn er die Behauptung aufstellt, daß von mir jemals der Versuch gemacht worden sei, irgend einen Richter in Preußen zu beeinflussen, direkt oder indirekt, unverblümt oder verblümt, durch Gunst oder durch Mißgunst, — daß das eine Unwahrheit ist. (Hört, hört! rechts.)
Ich möchte den Herrn Abgeordneten fragen, ob, wenn die Un— abhängigkeit eines Chefs und seiner Verwaltung angefochten ist, dieser Chef mehr zur Rechtfertigung sagen kann als der Herr Justiz⸗ Minister hiernach gesagt hat? (sehr richtig! rechts, wie der Herr Vorredner gegenüber dieser thatsächlichen Lage dennoch dazu kommt, heute den Vorwurf zu erheben, daß der Justiz-Minister nicht das Nöthige gethan habe, um die Unabhängigkeit der Rechtspflege fest— zustellen?
Dann, meine Herren, komme ich auf einen anderen Punkt, der mich persönlich betrifft. Der Herr Abgeordnete hat zurückgegriffen auf die Ausführungen bei der zweiten Berathung des Justiz⸗-Etats, in der er mir den Vorwurf gemacht hatte, daß ich kein zünftiger Advokat sei, was ich gern acceptiere, und dazu die Be— merkung fügte, nur deshalb sei ich dazu gekommen, ihm Unter— stellungen zu machen und so von falschen Annahmen aus ihn anzugreifen. Meine Herren, ich habe auf diese Behauptung, die gegen mich ge— richtet war, damals dem Herrn Abgeordneten nicht geantwortet. Ich betrachtete diese Wendung, die nach seiner Meinung vielleicht der Art eines zünftigen Advokaten entspricht, als eine goldene Brücke, die er sich bauen wollte, um die Ehre preußischer Richterkollegien, die er vorher angefochten hatte, was ich damals festgestellt hatte und was ich auch heute aufrecht erhalte, wieder einigermaßen herzustellen durch seine nachfolgenden, sehr abgeschwächten Erklärungen. Mir war damit Genüge geschehen, daß er insoweit wenigstens den guten Willen zeigte, die Ehre der preußischen Richter wieder rein zu waschen. Wenn er aber behauptet, daß ich ihm damals Unterstellungen gemacht und von diesen Unter— stellungen aus ihn angegriffen habe, so will ich wieder an der Hand des stenographischen Berichts von damals das hohe Haus zum Urtheil darüber auffordern, inwieweit der Herr Vorredner Recht hatte.
Meine Herren, in der ersten Rede, die der Herr Abg. Heine damals hielt, in der er schwere Beschuldigungen gegen die preußische Rechtspflege erhoben hat, und auf die ich ihm dann antwortete, daß man solche Beschuldigungen gegen einzelne bestimmte Persönlich⸗ keiten nicht von dieser Stelle aus und nicht in einer Weise, die mit den Aufgaben des Abgeordneten nichts zu thun hat, sondern einfach ehrverletzend für den einzelnen Richter ist, erhebe, daß man
vielmehr an anderer Stelle, wo man mit dem Angegriffenen und Beleidigten auf gleichem Boden steht, damit bervortrete in dieser
ersten Rede hat der Herr Abgeordnete mals mehrere Fälle vor getragen, in denen nach seiner Meinung die Richter nicht
.
8 Ko 2331 Dir nr M. wirr 21 ol 36 . zutreffend geurtheilt hätten. Diesen Vomurf zu erheben, ist er ö ö 5 z * 11 2 ** 5 29 . berechtigt, denn Richter irren auch. Aber, meine Herren, er hat,
2 1 1 64
nachdem er die einjelnen Falle vorgetragen und bei diesen 1 D 8 r wVerwm * 12 82191 eam ms d Fällen wenigstens ein Gericht ganz deutlich bezeichnet hatte — 9 2 rem err Rem Wer nn Tal amen o 2 c. laut Seite 1196 des stenograri ischen Berichts Folgendes erklärt. Der Herr Abgeordnete sagt, wenn es sich dabei nur um volitische Leiden
schaften bandele, so wäre es nicht so schlin
selbst könne man deshalb keinen Vorwurf machen, er könne eben nicht widerstehen. Ich wundere mich über das geringe Maß von An⸗ forderungen, welches der Herr Abgeordnete danach an die moralische Kraft und die Einsicht eines Richters stellt. Wenn das wahr wäre, was der Herr Abgeordnete behauptet hat, würde ich diese Richter entweder als Schwachköpfe oder als charakterl ose Menschen bezeichnen, und sie wären für mich nicht werth, daß sie eine
Richterstellung einnehmen. Es ist aber nicht wahr, und der Herr
Abgeordnete hat keine Thatsachen vorgebracht, durch welchen er diesen
den Charakter und die Einsicht der Richter herabsetzenden Vorwurf
hätte rechtfertigen können. Wenn er heute wieder behauptet hat, daß
ich in einer Weise eine Stellung vertheidigt habe, die ein zünftiger Advokat
nicht wähle, muß ich sagen: Ich weiß nicht, was für einen zünftigen
Advokaten nach des Herrn Redners Ansicht paßt; ich habe nichts
behauptet, was den Thatsachen nicht entspräche; gegen thatsächlich
geschehene Angriffe habe ich die Richter vertreten, wie ich verpflichtet
war, es zu thun.
Nun, meine Herren, nachdem ich diese persönliche Seite der Sache
erledigt habe, komme ich zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten,
soweit sie sich bezogen auf die Vertretung der Landesregierungen
hier im Hause. Der Herr Abgeordnete hat nach dieser Richtung
hin Ausführungen gemacht, die ich nicht unwidersprochen lassen darf,
wenn ich nicht der Stellung der Bundesregierungen dem Reichstag gegenüber etwas vergeben will. Der Herr Abgeordnete hat behauptet,
daß die einzelstaatlichen Minister verpflichtet seien, wenn hier Be—
hauptungen aufgestellt würden, die Anklagen gegen ihre Verwaltung enthielten, hier zu erscheinen und dem Hause Rechenschaft über die Anklagen zu geben. Meine Herren, der Herr Abgeordnete befindet sich dabei in einem verfassungsrechtlichen Irrthum. Eine solche Ver⸗ pflichtung der Minister in den Einzelstaaten besteht in keiner Weise, im Gegentheil, soweit die Minister der Einzelstaaten nicht Mitglieder des Bundesraths sind, sind sie nicht nur nicht verpflichtet, sondern nicht einmal berechtigt, hier zu erscheinen. (Sehr richtig! rechts) Und wenn es dem Herrn Abgeordneten gefallen wollte, gegen die Verwaltung eines Ministers eines Bundes⸗ staats, der zufällig nicht Mitglied des Bundesraths ist, hier Beschuldigungen vorzutragen, so würde der Minister garnicht in der Lage sein, eine Rechtfertigung hier zu unternehmen, weil er nicht be⸗ rechtigt ist, im Hause zu erscheinen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten. Glocke des Präsidenten.)
Ich komme auf den Fall noch, beruhigen Sie sich! — Ich meine nur, aus der Thatsache, daß die Minister nicht alle berechtigt sind, hier zu erscheinen, folgt ohne weiteres, daß niemand ermächtigt ist, die Minister zum Erscheinen im Reichstag aufzufordern, und das hat der Herr Abg. Heine gethan.
Nun sind ja die Minister zum theil und durch Zuruf bin ich eben darauf aufmerksam gemacht worden Mitglieder des Bundes⸗ raths. Aber die Verfassung sagt ausdrücklich: Die Mitglieder des Bundesraths sind berechtigt, im Reichstag zu erscheinen, doch nicht ver⸗ pflichtet zu erscheinen, und wenn sie hier erscheinen, sind sie zwar berechtigt, jederzeit das Wort zu nehmen, aber nicht verpflichtet dazu. Ich kon— statiere das gegenüber dem Anspruch, den der Herr Abg. Heine erbebt, daß die Mitglieder des Bundesraths, soweit sie hier angegriffen sind, hier zu erscheinen haben. Das würde ja thatsächlich unmöglichen Verhältnissen führen. Da würde für die sämmtlichen einzelstaatlichen Minister nichts anderes übrig bleiben, als sich jeder Zeit bereit zu halten, auf die mehr oder minder berechtigten Vorwürfe, die hier im Hause von einem Mitgliede erhoben werden, nach Berlin zu kommen und hier Rede zu stehen. Damit würde désordre in die heimische Verwaltung hineingetragen werden, bis zum Unerträglichen, und eine Zentralisierung der Verwaltung sich ergeben, die durchaus dem Geist unserer Verfassung widerspricht. (Sehr richtig) Aber, meine Herren, soweit die einzelstaatlichen Minister berechtigt sind, hier zu erscheinen, darf ich sagen, und Sie, wenn Sie in die Vergangenheit zurückblicken, werden mi darin Recht geben, daß die Minister von dieseni Recht in einer Weise Gebrauch gemacht haben, daß das hohe L im allgemeinen wohl zufrieden sein kann. Auch in viel Fällen, in denen die einzelstaatlichen Minister nicht verpflichtet waren, zu antworten, haben sie sich gern bereit erklärt, hier eine A
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Aber schlimmer ist die allgemeine Willensschwäche, d urch die der ] 8318 37 . war kir — ert wr He 2* * . .
artige Urtbeile, wie ich sie vorhin erwähnt babe, zu erklaren sind.
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Den Richtern wird da rchterlich unangenebm u — ch
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Ser r; amm Abgeordnete hier vorgefragen bal, um gegen den Verrn
wellen sein
so zu urtbeilen, wie sie es getban baben. In solchem Falle werden Richter sich bin und be d werden sagen: es ist sebr unangenebm 1d schlienl d doch tbun, was die Anklage verlangt
Er hat ferner gesagt Die Richter füblen sich unter dem Druck, sie wissen sich d fatalen Situation, daß, wenn sie recht ven freiem klage wegen Majestatsbeleidigung zurückweisen, sie angenehm angeseben werden Darum geben sie nach
Das, meine Herren, bat der Vert Abgeordnete dier er über bestimmten Richterkollegien und ihren Syrnchen. Dar ich ibm Vorhaltungen gemacht, und darauf bebandtet o s Unterstellungen von meiner Seite ver. Ich rufe das debe * Richter darüber an, ob ein Mitglied des Hane wagen darf, an dier Stelle solche Vorwürfe gegen einzein Richterkollegien ju erbeben und wenn das der Fall ist, ob ich dann nicht vollen Anlaß babe der Weise, wie es gescheben ist, die Richter in Schuß zu nebmen (Sehr richtig! rechts.)
Nun bat der Herr Abgeordnete wort ich ibm danl dar bin nachber Gelegenbeit genommen, das mu korrigieren, indem er seine Kritik verallgemeinerte. Er fübrte aus, e' bandl. sich nur um eine allgemeine Schwäche der vrensisch. Michter, die nicht im stande seien cinem auf ie geübten Druck mn wöidersteben; dem einzelnen Richter
wort zu ertheilen. Das setzt freilich zweierlei voraus: einmal, daß die Minister rechtzeitig in die Lage gesetzt werden, zu erfahren, daß man gegen sie Vorwürfe erheben will, und zweitens, daß man Thatsachen vorbringt, über die sie sich äußern können, und nicht allgemeine An schuldigungen, mit denen nichts anzufangen ist. Wenn das Haus bei der Vertretung von Wünschen oder Interessen, die einzelstaatliche Verwaltungen berühren, in dieser Weise den Ministern ein E gegenkommen bereitet, so werden, daran zweifle ich ht, die Vertreter der Einzelstaaten, obwohl sie nicht verpflichtet iu hier zu erscheinen, doch das Entgegenkommen erwidern. Au gehen, wie es der Herr Abg. Heine hier beo einem einzelstaatlichen Minister gegenüber, gegriffenen Minister von ihrem Rechte Gebrauch mach erscheinen. (Sehr gut! rechts. Meine Herren, der 8 Heine glaubt, daß die Minister der einzelnen Bund bier zu erscheinen hätten, sondern auch f 2 sie sich auf die Reichs⸗Gesetzgebung gründet, verrflichter Sause Rechenschaft zu geben. Auch das cher Irrthum. Verpflichtet, dem Reichsta d Beschwerden und Beschuldigunge die bie ach der Verfassung nur der err Reichske —ĩ Wir werd r r bere 3 Rechenschaft al sobald wir in die Lage gebrad ð die Ding d 8 bier fen n rde . t e Dazu. neine Serre aber auch j d zupor d benae oda I d That jachen ormiere 8d da sic m Than sachen band 1 bt 1 ⸗ Bejchuldigungen mi sie die Rede des Oerrn Al 8 d ten Xeung enthi Gs ist a fur e Mitglied dieses & ? ĩ ulich für den Herr Aba Heine Febr leicht, bier Dinge vorzubringen, über die naturgemäß der verantwortliche Vertreter der Regierung nicht vnterrichtet sen kann. und damit einen fachlichen Wider spruch stunmm zu machen, weil der Vertreter der Negierung Unrichtigkeiten bier nicht jagen darf und den wabren Sachverhalt mitzutheilen nicht in per 2a i De Redner kann auf solche Weise einen billigen vbetarkfshen Trinnḿł erreichen, der Sache ber dient ey nickt and daran komm t es dem Dane doch a Ich habe auch don vorige Mal auf die An