1901 / 72 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Mar 1901 18:00:01 GMT) scan diff

R J ö .

1.

ö e. .

. n n . .

angeregt; meines Wissens will er acht oder sieben Jahresabstufungen vornehmen. Das ist doch kein Einmischen in die Selbständigkeit von Berlin, sondern einfach eine Ausübung der pflichtmäßigen Aufsichts⸗ thätigkeit des Kultus⸗Ministers. Ich wüßte nicht, worin die Auf⸗ sichtsthätigkeit bestehen sollte, wenn sie nicht in solchen Fällen in der Lage wäre, ein anderweitiges Verfahren anzuregen, welches zweck— mäßiger und den Schulabsichten in höherem Maße genügt. Es sind darüber kommissarische Berathungen eingeleitet und hoffentlich werden diese zum Ziele führen. Also eine unzulässige Einmischung liegt meines Erachtens in keiner Weise vor.

Schließlich hat der Herr Abg. Richter bezüglich der Vororte mit Recht darauf hingewiesen, daß der Gesetzentwurf insofern vielleicht unvollkommen sei, als nur eine Anzahl von Vororten in regimineller, administrativer Beziehung angegliedert werden soll. Allein, meine Herren, ich bin auch in diesem Falle den Intentionen dieses hohen Hauses gefolgt. Es wird den Herren erinnerlich sein, daß bei der früheren Vorlage die Ermächtigung erbeten war, in die polizeiliche Regelung nicht nur diese drei Vorortgemeinden hereinzunehmen, sondern durch Königliche Verordnung den Rahmen weiter zu ziehen und andere Gemeinden in denselben hineinnehmen zu können. Das Abgeordneten⸗ haus trug Bedenken, dem zuzustimmen und beschränkte die Regelung der polizeilichen Zuständigkeit auf die drei Stadtgemeinden Charlotten— burg, Schöneberg und Rixdorf. Ich bin dem gefolgt, und auch bei der jetzt vorliegenden Vorlage habe ich mich dem Wunsche des Abgeordnetenhauses angeschlossen. Ich kann auch nicht anerkennen, daß alle Vororte oder auch nur das Gros derselben, die der Herr Abg. Richter genannt hat, schon annähernd in dem Maße mit Berlin verwachsen sind, wie das der Fall ist mit Charlottenburg, Schöneberg und Rirdorf. Möglich ist es, daß vielleicht Wilmersdorf, das viel⸗ leicht annähernd den drei genannten Gemeinden gleich steht, auch in absehbarer Zeit in diese Regelung hineinbezogen werden muß. Aber ich halte es durchaus nicht für ein Unglück, wenn seitens der Regierung und des Abgeordnetenhauses diesen so wichtigen Vorgängen in und um Berlin ein besonderes Maß von Aufmerksamkeit geschenkt wird, ein höheres, als es der Fall war; und wenn wir uns vielleicht in 10 oder 5 Jahren damit zu beschäftigen haben, ob es sich empfiehlt, die Ge⸗ meinde Wilmersdorf in die Regelung einzubeziehen.

Der Herr Abg. Richter hat dann davon gesprochen, daß die Vor orte insofern eine capitis diminutio erführen, als die Mitglieder vom Provinzial-Ausschuß zu ernennen sind. Das ist auch nicht der Fall. Denn auch gegenwärtig hatten auch die Vorortsgemeinden ihrer— seits diese Mitglieder nicht zu wählen; es findet also eine capitis diminutio nicht statt.

Endlich ist der Abg. Richter und das ist ein sehr wichtiger Punkt auch noch einmal auf die Frage des Ausscheidens dieser drei Kommunalverbände aus dem Kommunalverband der Provinz zu sprechen gekommen und hat seinerseits ausgeführt, es sei eine Forde⸗ rung der Gerechtigkeit, diese Gemeinden aus dem Kommunalverbande der Provinz Brandenburg ausscheiden zu lassen. Er hat darauf hin— gewiesen, daß diese drei Städte erheblich mehr an Provinzialabgaben zahlten, als ihnen da Vortheile aus dieser Zugehörigkeit zur Provinz erwüchsen. Meine Herren, dieser Deduktion vermag ich nicht zu folgen; wenn wir uns auf den Standpunkt stellen wollen, daß jeder sei es ein Individuum, sei es eine Gemeinde nur das an Ab— gaben zu leisten hat, was seinem Vortheil entspricht, so würden wir zu den wunderbarsten Zuständen kommen. (Sehr richtig! rechts.) Ich erinnere nur an die Individualbesteuerung! Wenn jeder reiche Mann erklärt: ich bezahle nur so viel Steuern dem Staat, als ich Vortheile habe, so würde der Finanz⸗Minister von Miquel alsbald die Bude zumachen können. (Heiterkeit) Und ebenso ist es dort in den Gemeinden. Auch die wohlhabenden Gemeinden müssen für die minderwohlhabenden Gemeinden eintreten bei allen Leistungen für das öffentliche Leben; die Abgabe richtet sich nach der Steuer— fähigkeit, nach der Leistungsfähigkeit, nicht aber nach dem Maße des Vortheils. Denn, meine Herren, die Sache liegt doch thatsächlich so: die Provinz Brandenburg hat diese ganzen Einrichtungen auf dem Gebiete der offentlichen Armenpflege, der Irrenpflege u. s. w., auch jetzt auf dem Ge⸗ biete des Fürsorgewesens getroffen und gesetzlich treffen müssen unter Berücksichtigung der 3 Stadtgemeinden Charlottenburg, Schöneberg und Rirdorf. Sie hat also die Aufwendungen dafür machen müssen, und es wäre meines Erachtens durchaus unbillig, jetzt einfach diese 3 Gemeinden aus der Provinz ausscheiden zu lassen, ohne der Provinz dafür ein entsprechendes Entgelt zu geben. Wenn die Provinz Bran⸗ denburg sich mit den Gemeinden darüber verständigt, so steht die Sache für mich anders; so lange aber eine Verständigung zwischen der Provinz und diesen drei Stadtgemeinden nicht erfolgt ist, wäre es meines Erachtens unbillig, diese Stadtgemeinden mit ihrer Steuerkraft aus dem Kommunalverbande ausscheiden zu lassen.

Meine Herren, der Herr Abg. Richter hat noch hingewiesen auf die Weiterentwickelung von Berlin und den Vororten. Er hat dafür plaidiert, einen besonderen Kommunalbezirk zu bilden, wenn ich ihn richtig verstanden babe. Ich glaube, meine Herren, daß diesem Kommunalbenrk dieselben Bedenken entgegenstehen, die der Herr Abg. Richter seinerseits gegen den Provinzialverband vorgebracht hat. Wie es im Previnzialverband nicht möglich sein wird, entweder Berlin ausrdichendes Stimmrecht zu verleihen oder aber zu verhüten, daß Berlin allen übrigen prävaliert, so würde es in dem Kommunal⸗ verbande, soweit ich das übersehen kann, genau so der Fall sein. Ich glaube aber, auf diese Frage, die in der That in ferner Zukunft liegt, im Augenblick nicht eingehen zu solle ind mich nos e em Worten wenden zu dan 1 384 gar en, * . 26 2

Aut ingen 8 2 Abg. Irmer.

Der Herr Abg. Dr. Irmer hat ausgeführt, daß durch die Schaffung dieses Ober⸗Präsidenten gewissermaßen der Gedank einer Provinz Berlin neu belebt werden würde. Ich möchte mich dem nicht an— schließen, meine Herren; denn das ist kein neuer Gedanke; wir haben auch jetzt schen für Berlin einen Ober-Präsidenten. Es handelt sich eben lediglich darum, daß statt des Ober ⸗Präsidenten in Pott dam ein Ober ⸗Präsident in Berlin selber geschaffen werde.

Auf die von ihm angeregte und in der That sehr wichtige Frage, ob man an Stelle des Ober ⸗Präͤsidenten einen Regierung Prãsidenten für den neuen Administrativbezirk schaffen soll, möchte ich in dieser Stunde nicht eingehen. Ich glaube, es wird in der Kommission der Platz sein, diese Frage eingebend zu erörtern. Ich will aber das schon erklären, daß mir bei dieser ganzen Regelung das greße Be—= denken ankommt, daß dadurch eine Diplizität zwischen dem Regierungs ⸗Praͤsidenten und dem Polizei⸗Präsidenten geschaffen werden wird, die, glaube ich, die Geschäftelage nicht erlei

ichtern, sondern erschweren wird. Außerdem würde der Ober -⸗Präsident in Potsdam

nach wie vor zweite Instanz bleiben, während er ja nach dem Vor—⸗ schlage der Regierung von den Kommunalgeschäften in Berlin ganz entlastet wird. Bleibt er zweite Instanz, so würde er nach meiner Meinung nicht in dem Maße entlastet werden, um diese neue, überaus wichtige Aufgabe der einheitlichen Strombau⸗Direktion seinerseits über⸗ nehmen zu können, und ich glaube, vom Standpunkte der Provinz Brandenburg ist gerade auf diese Strombau⸗Direktion ganz besonderer Werth zu legen. Aber, meine Herren, wir wollen das in aller Muße in der Kommission berathen, und indem ich nur meinen Dank aus— sprechen kann für die wohlwollende Prüfung, die allerseits der Vorlage geworden ist, hoffe ich, daß diese Kommissionsberathung zu einem gedeihlichen Ende führen werde. (Bravo!)

Abg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.): Der Magistrat von Berlin hat zu der Frage noch nicht Stellung genommen, die Stadt⸗ verordneten⸗Versammlung auch nicht, aber aus ihrer Mitte ist Wider⸗ spruch erhohen worden. Der Minister will die Selbstverwaltun Berlins nicht beschränken, aber es besteht in dieser Hinsicht 6 manche Befürchtung. Hat doch der Ober-Präsident bei der Ober⸗ Bürgermeister⸗Wahl eine Liste derjenigen verlangt, die den Ober⸗Bürger⸗ meister gewählt haben. Wenn man den Magistrat von Berlin auf⸗ fordert, sich um die Wohnungsfrage zu bekümmern auf Grund von Zeitungsausschnitten ist das die richtige Art? Haben Sie wirklich Veranlassung, sich in dieser Beziehung über die Gemeinden zu be— klagen? Die kommunale Thätig eit der Städte kann auf diese Weise nicht gefördert werden. Die Selbstverwaltung Berlins mag ja mit— unter unbequem sein, aber ich denke, sie hat doch auch ihre Verdienste. Die Vorlage wird einer Kommission von 14 Mitzliedern überwiesen.

Schluß 44 Uhr. Nächste Sitzung: Dienstag, 12 Uhr. (Kleinere Vorlagen, Petitionen, Anträge).

Parlamentarische Nachrichten.

Im Hause der Abgeordneten haben die konservative, die freikonservative Partei und n , des Zentrums einen Antrag auf Annahme des nachstehenden Gesetzentwurfs, betreffend die Beförderung der

: Koloni⸗ sat ion, eingebracht:

inneren 5 1

Der Staatsregierung wird aus bereiten Mitteln ein Fonds von 12 Millionen Mark zur Verfügung gestellt, um

1) Grundstücke käuflich zu erwerben,

Y) dieselben planmäßig zu besiedeln durch Errichtung neuer Stellen von mittlerem oder kleinem Umfange; in Ausnahmefällen ist auch die Bildung größerer Restgüter zulässig,

3) diejenigen Kosten zu bestreiten, welche entstehen

a. aus der erstmaligen Einrichtung neuer Stellen,

b. aus der erstmaligen Regelung der Gemeinde⸗Schul⸗ und Kirchenverhältnisse.

Mit der käuflichen Erwerbung von Grundstücken ist nur in dem Umfange vorzugehen, daß hinlängliche Mittel zur Bestreitung der nach Nr. 2 und 3 erforderlichen Kosten übrig bleiben.

2

Die neu zu bildenden Stellen dürfen nur als Rentengüter ver— kauft werden. Die Ablösung der vereinbarten Rente kann durch Ver— mittelung der Rentenbank erfolgen.

83.

Alle Einnahmen aus der Wiederveräußerung der Grundstücke und deren Zubehör, sowie aus Zwischennutzungen fließen zu dem im §51 bezeichneten Fonds zurück.

. * 54. .

Die Durchführung der Aufgaben des 5 1 erfolgt durch An— siedelungsstellen, welche nach Bedarf für die einzelnen Provinzen zu errichten sind.

Die Ansiedelungsstelle besteht aus dem Ober⸗Präsidenten der Provinz bezw. dessen Stellvertreter als Vorsitzenden, aus dem Landes⸗ Direkter (Landeshauptmann), aus einem vom Minister für Land— wirthschaft, Domänen und Forsten bestellten Mitgliede der General⸗ Kommission und aus drei von der Landwirthschaftskammer der betreffenden Provinz aus der Zahl der zur Landwirthschaftskammer wählbaren Personen gewählten landwirthschaftlichen Sachverständigen. Für letztgenannte Mitglieder werden in gleicher Weise 3 Stellvertreter gewählt.

öS O.

Die gewählten Mitglieder und deren Stellvertreter sind durch die mit der Ausführung des Gesetzes beauftragten Minister zu bestätigen. Sie werden durch den Ober -Präsidenten vereidigt, erhalten Tagegelder und Reisekosten und können aus Gründen, welche die Entfernung eines Beamten aus seinem Amte rechtfertigen (5 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1852, betreffend die Dienstvergehen der nichtrichterlichen Beamten, G. S. S. 465) im Wege des Disziplinarverfahrens ihrer Stellen enthoben werden. Für das Disziplinarverfahren gelten die Vorschriften des genannten Gesetzes mit folgenden Maßgaben:

Die Einleitung des Verfahrens, sowie die Ernennung des Untersuchungekommissars erfolgt durch den Ober⸗Präsidenten.

Die entscheidende Behörde erster Instanz ist der Bezirksausschuß, die entscheidende Behörde zweiter Instanz das Plenum des Ober Verwaltungsgerichts.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wird für die erste Instanz bon dem Ober Präsidenten, für die zweite Instanz von den mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragten Ministern ernannt.

2 z . . § 6.

Die Ansiedelungsstelle ist befugt, sich zur Vorbereitung und Aus—⸗ führung der Besiedelung privater Unternehmungen zu bedienen.

2 22 8 6 D Die gesammten Geldgeschäfte, welche auf Grund dieses Gesetzes zu erledigen sind, werden der Seehandlung übertragen.

8 § 8. Die persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben sind aus

dem in F 1 genannten Fonds zu bestreiten. 85. ; Dem Landtage ist jährlich über die Ausführung dieses Gesetzes, insbesondere über die erfolgten Aufäufe und Verkäufe, die Ansiedelungen oder deren Vorbereitung Rechenschaft zu geben. ; Ueber die gesammten Einnahmen und Ausgaben des bereitgestellten Fonds ist nach Maßgabe der Ausführungsvorschriften Rechnung zu

legen. § 10.

Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Anordnungen, insbesondere diejenigen über die Bildung der Ansiedel ungsstellen und bren Geschäftsgang werden von dem Minister für Landwirthschaft, Domänen und Fersten, dem Minister der Finanzen und des Innern getroffen, deren Dienstaufsicht auch die Ansiedelungsstellen unlerstellt werden.

Land⸗ und Forstwirthschaft. Die indische Theeernte im Jabre 1900.

. serIliHRe Geyer an fn 2 1 T

Der Kais⸗ rliche General- Konsul in Kalkutta berichtet Folgendes:

Die indische Thecernte im Jahre 1909 ist zufolge einer Meldung des Pioneer vom 22. Februar d. J eine über Erwarten günsiiae ewesen. Thatsächlich hat sich diese Ernte auf 187 527 959 enaliscke Pfund beziffert, während dieselbe auf 182 141609 englische Pfund ab⸗

Feschäßt worden war. Im Dooars Distrift allein ind? Millionen

Pfund Thee mehr geerntet worden, als der Schätzung nach zu er⸗ warten waren. ; .

Die Thee⸗Ausfuhr von Kalkutta nach Großboritann .

der Zeit vom 1. April v. J. bis zum 2 5. 3 ö,,

. 59 i 3. ; 3. eine 1. von annãhern illionen Pfund im Vergleich zum entsprechender

selben Zeit des Vorjahrs. s Ervort in der

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrunas

Maßregeln. sperrungẽ

Portugal.

Eine im „Diario do Goperno“ Nr. 61 veröffentlichte Verfügun

des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern vom 15. d 35 bestimmt, daß die durch die Verfügung vom 14. April 1897 einge. führten Maßregeln zur Verhütung der Einschleppung . Beulenpest auf die Herkünfte aus Kobe, Ofaka und aus 26 Distrikt von Shizonoka (Japan) nicht mehr . wen den sind. (Vergl. R. Anz. Nr. I77 vom 27. Juli, Nr! m. vom 9. November und Nr. 307 vom 28. Dezember v. J) .

Belgien.

Durch Verfügung des belgischen Ministeriums für Landwirt. schaft ꝛc. vom 16. d. M. sind . s. Zt. zur , n, schleppung der Beulenpest für Herkünfte aus Sydney, der Insel Haiti Neu⸗Seeland, den Philippinen und Eghpten angeordneten Maßnahmen wieder aufgehoben worden. Vergl R.⸗Anz.“ Nr. 119 vom 18. Mai v. J.) ;

Dänemark. Der dänische Landwirthschafts-Minister hat durch Verfügung bo 16. d. M. „mit Rücksicht auf eine in Deutschland unter 39. 6 vieh aufgetretene bösartige, ansteckende und meist tödtliche Krankhen= bis auf weiteres die Einfuhr von Federvieh aus Deu tsch. land nach Dänemark untersagt.

Egypten. Der. Internatiouale Gesundheitsrath in Alexandrien hat für Herkünfte von Singapore und Brisbane das Pe stregkement in Kraft gesetzt.

Kapsta t, 24. März. (Meldung des Reuter'schen Bureau) Gestern und heute sind 12 Pestfälle vorgekommen; unter den Ci

krankten befinden sich 4 Europäer.

Verdingungen im Auslande.

Italien.

Ohne Datum. Adrigtische Bahnen: Ersatz der „Hardy“ Bremsen durch ‚Westinghouse“⸗Bremsen bei 30 . 5 2 wagen und 10 Gepäckwagen und Lieferung der Nothsignalvorrichtungen für die Personenwagen. Anschlag 244 060 Fr.

30. März, 19 Uhr. Präfektur von Livorno: Lieferung und Auf, stellung zweier Metalldächer für den Zolldienst bei Andana degli Anelli. Anschlag 48790 78 Fr. Vorläufige Kaution 2000 Fr., definitn⸗ 100,0 des Angebots. Ausführungsfrist 8 Monate.

Spanien.

31. März. Die Stadtverwaltung von Barcelona beabsichtigt, für die Gasheleuchtung der Stadt und der Vororte die neuesten System nebst Zubehör-Artikeln einzuführen, und nimmt Angebote, denen Pläne und Kostengnschlag beiliegen müssen, bis zum 30. März entgegen. Vertragsbestimmungen bei der Stadtverwaltung erhältlich.

Niederlande.

27. März, Mittags. Kolonial ⸗Ministerium, Haag: Lieferung folgender Gegenstände: 1) Lastenheft 266 und L. III: galvanisierte Eisenwellblech nebst Zubehör für die Eisenbahnverwaltungen bon Java und von Sumatra. 2) Lastenheft Litt. U. 5: montierte Gestelle für offene und geschlossene Güterwagen, theilt mit, theils ohne Bremse. 3) Lastenheft Litt. V. 5: Achsen mit Rädern für Personen⸗- und Güterwagen. 4) Lastenheft Litt. W. 5: 69 Zug⸗ und Stoßapparate nebst Zubehör für Personen⸗ und Güter wagen. 3) Lastenheft Litt. X. 5: Wagenfedern verschiedener Ar. 6) Lastenheft . 5: 389 Stück gußeiserne Schmierbüchsen nebst Zu— behör für Personen⸗ und Güterwagen, für die Dampfstraßenbahn⸗Verwal tung in Atjeh. 7) Lastenheft Litt. Z. 5: Galvanisiertes Eisen zu Hebeln für die Abtheilung der öffentlichen Arbeiten in Niederländisch-Indien. 8) Lastenheft Litt. A. 6: 275 Tonnen Zubehörstücke aus aspballiertem Gußeisen und Röhren für eine Wasserleitung in Soerabayva. Die Lastenhefte sind bei Martinus Nyhoff, Haag, Nobelstraat 18 erhält lich; Nr. 266 L. III und Z. 5 kosten je 0, 50 Gulden, Nummer T. 6, W. 5, X. 5 und X. 5 je 1 Gulden, Nr. U. 5 und A. 6 je 4 Gulden.

Serbien.

Militär⸗Bekleidungsamt in der Unteren Festung zu Belgrad:

1) 5. April. Lieferung von 13 662 m Amerlcan (Leinewand) 127 518 m Futterleinewand, 41 680 m Sackleinewand: 70 155 m Zwillich. ;

2) 3. April. Lieferung von (4893 m) baumwollenem Atlas Metallknöpfen, gelber Schnur für Nummern u. s. w., Mützenschirmen, (3000 Stck) Kalpaks nebst Schachteln dazu, Kokarden, Decken, Sporen Brandsohlleder, Holzstiften u. s. w. Muster und Bedingungen ü obigem Amte. Kaution 15 0½.

8

Queensland. Die Regierung beabsichtigt, demnächst die Lieferung eines größeren . run hsichligt. ? . ge Postens von Schienen im Gewicht von 61 und 12 Pfund englisch im Wege der Verdingung zu vergeben. Der Termin bleibt späterer Fest⸗ setzung vorbehalten.

Sandel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zu sammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“ .)

Der Handel Oesterreichs mit Ungarn im Jabre 1900.

Nach Veröffentlichungen des österreichischen Handels Ministeriumt

bezifferte sich die Einfuhr Ungarns nach DOesterreich auf 47 117 3624

während die Einfuhr Desterreichs nach Ungarn nur 21 671 205 da

betrug. j

Die Einfubr Ungarns nach Oesterreich erstreckte sich auf folgende wichtigeren Waaren:

Getreide, Hülsenfrüchte und Mehl 21 910 655 4z (darunter Weisen 5247 629 dz, Roggen 3358661 dz, Gerste 2299 714 dz, Ver 2543 436 43, Mais 2 379 952 dr und Mehl 5294 092 d).

Holj, Kohlen und Torf 10077 240 4. (Tarunter Sägemagkten und roh behauenes weiches Werkboss 1149 573 42, Braunkeoblen 44550952 dz und Steinkohlen 853 701 42).

Mineralien 5 371 630 4 (darunter Eisenerz 3 661 502 da)

Gemüse, Obst und Pflanzentbeile 2 8950 216 d. (darunter Jucke rüben 1117 395 dz, Kartoffeln 507 466 dz, Stroh 279 768 da un Deu 302 151 qu.

22 * 362 Eisen und (darunter Rohelsen Stäben 292 2 dz

Trapersen (Träger)

Gisenwaaren 1745 076 42 590 571 dz, Alteisen 204 374 42, Eisen in schwarzes Eisen und Stahlblech 168 266 42, 158 477 d) Abfälle 1 389 006 4z (darunter Kleie Getranke 791 808 dr (darunter Thierische Produkte 545 852 42

953 533 42). Wein 643 652 d).

Milch

darunter 268 6a du,

239 818 4 Fettwaaren 3 632 da

chemische Produkte 166 133 d

1 . 1 2 m

ieh 906 102 Stück CQarunter Schlachte 2 * . r Schw Stück, gemästete Schweine 350 215 Stück, magere Schwei Schafe 126 97 Stück).

pferde ih si! Stäck Hübner und Poularden

ag 9587 Stu

Stück 95

2

ie hauptsächlichsten Finfuhrgegenstände Oesterreichs nach Ungarn zen sich aus folgenden Waaren zusammen: . Holz, Kohlen und Torf 11 855 429 da (darunter Steinkohlen zer l da, Koks 2377 020 da, Braunkohlen S9? sh! 4 und Sãgewaaren sowie roh behauenes weiches Werkholz 1571 137 d). ge lol und Theer 123 011 . . Fifen und Eisenwaaren 1065 603 dz (darunter Eisen in Stäben 122 de, Nägel und. Nieten, 192 768 da) = Gemüse und Obst S6 793 42 Getränke 630 581 42 Mineralien 625 10 4 Baumwolle, Garne und Waaren daraus I 21 da -= Thonwaaren 454 302 dz Zucker 431 857 42 Papier und Papierwaaren 4951 da Steinwaaren 296 515 42 Chemische Hilfsstoffe 247 18, d Maschinen 245 741 dz Glaswaaren 230 266 42 Schlacht⸗ und Zugbieh 10 829 Stück. Sandels⸗Museum.)

Ueber die Kohlenfunde bei Dover.

Die Vertiefung der Grubenschächte westwärts vom Shakespeare⸗ Tunnel bei Dover schreitet in befriedigender Weise fort. Die gegen⸗ wärkig in Thätigkeit gestellten Pumpwerke sind n ihrer größeren Leistungsfähigkeit im stande, das Wasser zu be errschen, sodaß bisher eine Tiefe von etwa S850 Fuß erreicht worden ist. Nach den Bohranzeigen wurde ein etwas über zwei Fuß starkes Rohlenlager in einer Tiefe von ungefähr 1130 Fuß entdeckt, sodaß zu erwarten steht, daß, wenn nicht unvorhergesehene Hindernisse, ein, treten, die erste Kohle in bis 5 Monaten an die Oberfläche gefördert wird. Die aufgefundene Kohle ist von sachverständiger Seite als gut befunden worden. Da die Grube nur ungefähr zwei Meilen von Dover entfernt und nahe an der South Eastern Railway liegt, so werden die den Hafen von Dover anlaufenden Schiffe im stande sein, 6 auf billige Weise Bunkerkohlen zu verschaffen. (Nach einem ericht des Kaiserlichen Konsulats in Dover)

220

Die neuen Kohlenfelder im Kaukasus.

In den neu entdeckten Kohlenfeldern des Kaukasus im Gouver— nement Kutais, im Gebiet von Tkwarezelsk, scheint die reichste Ab⸗ lagerung sich auf dem linken Ufer der Galisga zu befinden. Dieselbe . sich über einen Raum von 8 Quadratwerst, in welchem vier durch Schieferkohlenlager getrennte Flöze entdeckt worden sind.

Das unterste Flöz hat eine Mächtigkeit von 17 m, die beiden folgenden eine solche von ungefähr je 150 m und das oberste nur eine solche von 0,60 m. Das taube Gestein zwischen der untersten und nächsten Ader . ungefährt 14 m. Man schätzt die Menge der in diesen Lager vorhandenen Kohlen auf 75 Millionen Tonnen.

Die Kohlen finden sich nicht nur auf dem linken, sondern auch auf dem rechten Ufer der Galisga, wie Bohrungen an fünf verschiedenen Stellen einer Fläche von 49 Quadratwerst ergeben haben; vermuthlich hirgt dieses Land einen großen Kohsenreichthum.

Die Kohle eignet sich vorzüglich zur Kokserzengung. les Mines et de la Möétallurgie.)

(L” Echo

Belziens Ein- und Ausfuhr von Kohlen in den Monaten Januar und Februar 1901. Januar und Februar 1901 1900 1899 Tonnen Einfuhr nach Belgien: Steinkohlen ö Steinkohlenbriquets Ausfuhr nach Belgien: I 1 1 Steinkohlenbriquets

An der Einfuhr v Monaten Januar und Februar 1901 (und 1900) war Deutschland mit 229 2356 1 (255058 t), Großbritannien mit 110324 t (202060 t), Frankreich mit 57 180 t (98 634 t) und die Niederlande mit 6021 t Hös3 t) betheiligt. Von der Kok seinfuhr in den beiden ersten Monaten 1901 stammten 27091 t (31 768 4) aus Deutschland, 2944 4 (5874 1) aus Großbritannien und 1580 4 (4591 t) aus Frankreich. Der bei weitem größte Theil der Steinkohlenbriquets wurde im Januar und Februar d. J. aus Deutschland bezogen, und zwar 3839 t, während in den gleichen Monaten des Vorjahres 3222 6 Briquets nach Belgien eingingen.

Die Ausfuhr von Steinkohlen in den Monaten Januar und Februar 1901 (und 1900) vertheilte sich auf die wichtigsten Länder, wie folgt: Frankreich 519 846 1 ( Deutschland 38 g57 t (27 020 1), Luxemburg 35 545 t (74 166 t), Niederlande 3 480 t (52 831 t), Schweiz 17 320 t (18 850 1), Vereinigte Staaten on Amerika 7480 t (4770 1) und Großbritannien 4745 1 (14740 t). Die wichtigsten Bestimmungsländer bei der Koksausfuhr von Belgien in den beiden ersten Monaten 1901 (und 1900) waren folgende: Frankreich mit 88 725 t (105 376 9), Luxemburg mit 22561 t (43 210 41), Deutschland mit 17132 1 (14082 1) und die Nieder lande mit 5196 t (8154 t). An Steinkohlenbriquets sind im Januar und Februar 1901 (und 1900) nach Frankreich 59 886 t 3473 14, nach Luremburg 7807 t (5900 t), nach Deutschland 6367 t (2580 t und nach der Schweiz 2660 t (6000 t) geliefert (Nach dem Bulletin Mensuel du Commerce Special de la Belgique.)

402776 33 238

3922

561 551 43 622

5376

773 102 179996

worde worden.

Er begründet seine Ansicht mit Folgendem: Die Tarifsposition, . welcher die Gewebe aus dieser Gruppe allein verzollt werden, lautet nach dem Allgemeinen Zolltarif: nn. und leichte Gewebe und Stoffe: wie Jakonet, Linon,

Musselin, Tüll für Vorhänge und anderen Gebrauch, Sammet, alle Gewebe und Stoffe mit eingewebten, Stickereien nachahmenden Verzierungen.“

Nach dem Vertragstarif mit Desterreich⸗Ungarn lautet diese Be⸗ stimmung:

„Tissus et étoffes fins et lögers, comme jaconas, linon, mousseline, tull! pour rideaux et autres usages; velours; tous les tissus et étoffes à dessins tissés imitant la broqderie.“

Wie man aus der Aufführung dieser einzeln genannten Waaren wie Tüll für Vorhänge und anderen Gebrauch u. s. w. ersieht, kommen in diese Position Gewebe aus Gruppe Ii, sodaß der Satz: alle Gewebe und Stoffe mit eingewebten, Stickereien nachahmenden Verzierungen“ auch alle anderen Gewebe aus dieser Gruppe umfaßt, auch wenn die Verzierungen auf die erste, zweite, dritte oder fünfte Art gewebt sind.

Unter Berücksichtigung dieser Umstände schlägt mir der Zollrath vor und nehme ich diesen Vorschlag dahin an, daß alle nach Mustern gewebte Gewebe (faonnierte Gewebe, Gewebe mit Verzierungen und Figuren) in Nr. 304 des Allgemeinen Zolltarifs oder Nr. 56 c 4 des Ausnahmetarifs für Oesterreich⸗Ungarn eingereiht und mit 200 bezw. 100 Dinar für 100 kg verzollt werden.

Indem ich dies den Zollämtern mittheile, beauftrage ich dieselben, sich bei der Verzollung von baumwollenen Geweben strengstens danach zu richten und ein abweichendes Verfahren nicht zu gestatten.

(„Srpske Novine“ vom 13. Januar a. St. 1901.)

) Auch des deutschen. * Auch Deutschland.

Beförderung von Soldaten und Truppenversorgungs— Material auf Natals Bahnen. Vom Beginne des Burenkriegs bis zum 31. Oktober 1900 waren auf den Staatsbahnen von Natal befördert worden: 176 921 englische

herangezogene Eingeborene, 1712 Kriegsfahrzeuge, 269 Kanonen, 9385 Kisten Munition 7676 t Gepäck und Proviant, 39 Pontons, 80 Zug⸗ maschinen und Wagen (trucks), 114216 Pferde, Maulesel, Rinder u. dergl. und 271165 t sonstige Militärgüter. (The British and South African Export Gazette.) ; k ; , me , re me, e, ,,, ea, a. ee , Goldproduktion von Neu⸗Seeland im Januar 1901 und Goldausfuhr im Jahre 1900.

Im Monat Januar 1901 wurden in Neu⸗Seeland 21 893 Unzen im Werthe von 83 699 Pfd. Sterl. gegen 38 289 Unzen im Werthe von 151 489 Pfd. Sterl. im Januar des Vorjahres gewonnen.

Die Goldausfuhr dieser Kolonie betrug im Jahre 1900 571993 Unzen im Werthe von 1432 953 Pfd. Sterl.; dagegen bewerthete sich die Ausfuhr im Jahre 1899 auf 1518272 Pfd. Sterl. (Ehe British Australian.)

Goldgewinnung in Victoria und Queensland 1900. Die Goldgewinnung in der Kolonie Viktoria betrug im letzten Jahre 807 407 Unzen (Troy⸗Gewicht) im Werthe von 3229628 Pfd. Sterl.,

während Queensland 1900 im Ganzen 961 100 Unzen Gold erzeugte. (Lhe Board of Trade Journal.)

Konkurse im Auslande.

Bukowina.

Konkurs ist eröffnet über das Vermögen des Wolf Mittel⸗ mann in Gurahumora mittels Beschlusses des K. K. Kreis gerichts, Abtheilung TV, in Suczawa vom 18. März 1901 No. S. 11901. Provisorischer Konkursmasseverwalter Advokat Dr. Chomed in Gurahumora. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 19. April 1901, Vormittags 9 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 20. April 1901 bei dem K. K. Bezirks⸗ gerichte in Gurahumora anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Gurahumora ) namhaft zu

Offiziere und Mannschaften, 11 748 Indier und zum Kriegsdienst

Magistrats, . des Ober⸗Präsidenten der Propinz Branden⸗ burg u. s. w.) unverzüglich dem Vereinsbureau, Krausenstraße 35, zur Kenntnißnahme einzureichen.

Das belgische General-⸗Konsulat in Berlin hat dem Vor⸗ stand des Vereins Berliner Kaufleute und In dustrieller zugleich mit der Aufforderung, die betheiligten Verkehrskreise zweck⸗ entsprechend zu benachrichtigen, Plan und Gruppeneintheilung der während der Monate August und September d. J. unter dem Protektorat des Königs Leopold II. und unter dem Schutze der städtischen Verwaltung in Ostende stattfindenden Aus⸗ stellung für Hygiene, Fischerei und Vorrichtungen gegen Seeunfälle übersandt. Die Ausstellung umfaßt die Haupt⸗ abtheilungen: Gesundheitspflege, Sicherheit und Rettung, Fischerei und physische, sittliche oder geistige Entwickelung der Fischer und Seemänner und als vierte Gruppe gewerbliche und industrielle Fischerei. Die Veranstaltung bietet den deutschen Interessenten eine voraussichtlich gute Gelegenheit, die Erzeugnisse ihres Erfindungsgeistes oder ihrer Lechmnif vor einem großen internationalen Publikum vor⸗ führen zu können. Die näheren Bedingungen der Betheiligung können Interessenten im Vereinsbureau, Krausenstr. 35, werktäglich Vor⸗ mittags, einsehen.

Berlin, 23. März. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Die Einlieferungen feinster Butter räumen sich gut, und es konnten für feinste Marken höhere Preise erzielt werden. Zweite Qualitäten in der Preislage von 100-1065 sind sehr gesucht, aber wenig vorhanden, ebenso bleibt gute frische Landbutter lebhaft gefragt. Die heutigen Notierungen sind: Hof⸗ und Genossen⸗ schaftsbutter L124. Qualität 16800 12.00 ς6, Hof⸗ und Genossenschaftsbutter IIa. Qualität 106, 900-108, 00 , Schmalz: Bei weiter in Amerika steigenden Preisen entwickelte sich hier ein lebhaftes Geschäft, besonders in raffinierten Marken, wohei sich Knappheit an dieser Waare herausstellte, sodaß auf den Bahnbezug zurück⸗ gegriffen werden mußte. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 4750 S, amerikanisches Tafelschmal; 49, 00-50, 90 (t, Berliner Stadtschmalz 50,50 61,00 S, Berliner Bratenschmalz 52 00-53, 00 S Speck: Die lebhafte Nachfrage hält un⸗ verändert an.

Berlin, 23. März. Wochenbericht für Stärkefabrikate und Hülsenfrüchte von Max In dieser Woche trat eine weitere Steigerrng der Prei Kartoffelfabrikate nicht ein, da die Kauflust geringer Nachfrage erheblich nachließ. Es sind zu notie la. RKartoffelstärke 174 —18 S6, Ia. Kartoffelmehl 174 —18 06, II. Kartoffelmehl 15— 16 66, feuchte Kartoffelstärke (Frachtparität Berlin u. Frankfurt a. O.) 9, 60 MS, gelber Syrup 21—2 1 A6, Kap⸗ Syrup 22 225 4M, Export⸗Syrup 23 239 9, Kartoffelzucker gelb 211 —22 , Kartoffelzucker kap. 22 223 S6, Rum⸗Kuleur 33 34 M, Bier⸗Kuleur 32— 33 S6, Dextrin gelb u. weiß Ia. 24 245 M, do. sekunda 21-22 ½, Weizenstärke (kleinst. 35— 36 40, (großst.) 36 37 , Hallesche und Schlesische 39 10 60, Schabestärke 0 34 S, Reis⸗ stärke (Strahlen) 50 —51 MS, do. (Stücken) 49 —-50 M, Ia. Maisstärke 29 —– 33 S0, Viktoria⸗Erbsen 21— 25 6, Kocherbsen 18— 21 , grüne Erbsen 19— 22 M, Futtererbsen 15— 155 S, inl. weiße Bohnen 21—23 , flache Bohnen 23— 25 , ungar. Bohnen 214 23 4, galiz⸗-russ. Bohnen 19— 21 6, große Linsen 30— 38 M, mittel do. 24— 30 M, kleine do. 18— 24 S6, weiße Hirse 20— 23 M, gelber Senf 36— 40 S, Hanfkörner 20— 22 606, Winterrübsen 254 26 (, Winterraps 26— 265 M, blauer Mohn 43-46 S, weißer Mohn 1853 S½τ, Pferdebohnen 18-1477 6, Mais loko 11 —111 *, Buchweizen nom. 15 1s , Wicken 17— 199 , Leinsaat 23 25 46, Kümmel 33— 38 MS, la. inl. Leinkuchen 14—144 MSL, do. russ. do. 14—= 145 6, Rapskuchen 111—13 6, Ia. Marseill. Erdnußkuchen 13—135 S, la. doppelt gesiebtes Baumwollsaatmehl 58 6200 12— 13 ½, helle getr. Biertreber 11—1 16 S, getr. Getreide⸗ schlempe 133 15 M, Maisschlempe 134 14 606, Malzkeime 9 bis . M, Roggenkleie lo= 191 , Weizenkleie 19-101 ½ (Alles per 150 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kg.)

Der Geschäftsbericht der Gummiwaaren-Fabrik Voigtu. Winde (Aktien⸗Gesellschaft) in Berlin für 1900 weist einen Rein gewinn von 66 453 M (gegen 69 559 „6 im Vorjahre) auf, welcher die Vertheilung einer 6 (gegen 67) 0/0 igen Dividende gestattet. Der

wohnhafter ,,, aft machen. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 24. April 1901, Vormittags 9 Uhr.

Zwangsversteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin gelangten die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Pappel Allee 9, dem Steinsetzmeister Rob Wegener gebörig. Nutzungswerth 3770 Mit dem Baargebot von 59 500 M blieb Steinseßzmeister Ernst Kuhl⸗ brodt, Elbingerstr. 1 5, Meistbietender Schönholzerstraße 10 a. dem Hof⸗Dachdeckermeister Louis Herrmann gehörig. Nutzungs werth 5230 S Mit dem Baargebot von 177 000 S blieb Kaufmann Eduard Niehage in Vlotho a. d. W. Meistbietender. Möckern⸗ straße 92, dem Maurermeister Herm. Müller in Charlottenburg gehörig. Nutzungewerth 10 690 ½ Mit dem Baargebot von S6 600 blieb der Königliche Schloßpolier Andreas Westphal, Oranienburger straße 78, Meistbietender.

Zwangsversteigerungen im April d. J.

Serbien.

Verzollung von baumwollenen Geweben. Ein Erlaß des Finanz- Ministers an die Zollämter vom 16. Dezember 19600 (a. St.) Nr. 21 452 lautet:

Aus Anlaß einiger konkreter Fälle bei der Verzollung baum⸗ ollener Gewebe am Belgrader Zollamt ist zufolge Beschwerde der Deklaranten bei der Zollabfertigung die Frage aufgeworfen worden, welche baumwollenen Gewebe wie Gewebe mit eingewebten, Stickereien nachahmenden Verzierungen behandelt und nach Nr. 304 des All gemeinen JZolltariss oder nach Nr. 566 e 4 des Oesterreichisch⸗Ungari schen.) Vertragstarifs verzollt werden sollen. —ͤ .

Um diese Frage regelrecht zu entscheiden und eine richtige Tarif auslegung zu erreichen, hat der Zollrath diese Frage besenders geprüft und mir berichtet, daß technologisch Gewebe in vier Gruppen ein⸗ getheilt werden:

J. Glatte Gewebe (ebene);

II. Köper und Croisé (vierfadige vierfache Gewebe);

III. Fagonnierte Gewebe (Musterweberei, Bildweberei, die ge musterten Stoffe, fagonnierte, dessinierte, figurierte Zeuge, Bild⸗ gewebe, et offes fagonnées seingewebte );

LV. Sammet und Plüsch

Die Gewebe aus der dritten Gruppe werden in einer Farbe oder in derschiedenen Farben auf folgende fünf Arten gewebt:

1 Verzierungen, Muster (dessins), gefertigt aus Kette und Einschlag; ; 2 an, gefertigt durch Einweben eines besonderen Ein⸗ chlags, der sich nur in der Verzierung zeigt; ;

3) Verzierungen, gefertigt durch Einweben einer hesonderen Kette;

4 Verzierungen, gefertigt durch netzartige Ausführung von Oeff hungen auf dem Webstuhl für Gaze oder in Gaze selbst oder in einwand;

durch Verbindung zweier Stoffe, wobei die Art der Verbindung daz Muster bildet Doppel gewebe.

In Berücksichtigung dieser technologischen Eintheilung der Gewebe

6 der Zollrath 21 rüfung bestimmt, im Tarif einzutragen, daß le Gewebe aus der 111. Gruppe verzollt werden nach Nr. 304 des Femeinen Tarifs und nach Nr. 56 e 4 des Ausnahmetarifs für esterreich Ungarn.“)

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin gelangen 20 Grundstücke zur Versteigerung; beim Königlichen Amtsgericht II Berlin 17, und zwar in Mariendorf 2, in Marienfelde l, in Groß Lichterfelde 1, in Hohben⸗Schönhausen 1, in Weißensee 1, in Pankow 1, in Schöneberg 3, in Tegel l, in Treptow 1, in Lichtenberg 1, in Friedrichsfelde 1, in Reinickendorf 1 Grundstũck. In Beeskow l, in Charlotten burg 5, in Rixdorf 4, in Köpenick 3 und endlich in DOranienburg 5 Grundstücke.

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Rubr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 23. d. M. gestellt rechtzeitig gestellt keine Wagen. . In Oberschlesien sind am 22. und 23. d. M. gestellt 5973 bezw. 5910, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

16 052 nicht

Seitens des Ministers für Handel und Gewerbe ist an den Vorstand des Vereins Berliner Kaufleute und In⸗ dustriel ler die Aufforderung ergangen, die jur Kenntniß des Vor— stands gelangten Einzelfälle, in denen über Handwerksmäßigkeit eines Betriebes von den Registerrichtern anders als von den Ver⸗ waltungsbehörden entschieden worden ist, dem Minister mitzutheilen. Nachdem es während des letzten Jahres mehrfach vor⸗ gekommen ist, daß auch in Berlin Gewerbetreibende, die selbst ihren Betrieb als kaufmännischen, nicht aber als handwerksmäßigen auf⸗ fassen, trotzdem auf Ersuchen der Zwangsinnungen von der letzten behördlichen Instanz für zur Beitragsleistung an die Zwangsinnungen verpflichtet erklärt worden sind, beabsichtigt der Vorstand des Vereins Berliner Kaufleute und Induitrieller infolge der erwähnten Aufforderung des Handels ⸗Ministers, diesem die einzelnen bisher bekannt gewordenen Fälle erneut zu unterbreiten Der Vorstand ersucht deswegen diejenigen hiesigen Firmen denen er eine direkte Aufforderung nicht hat zusenden können einen etwaigen Bescheid, durch den die betreffenden Firmen wider ihren Willen der Zwangtinnung zugejählt worden sind, sowie die gegen diesen Bescheid eingelegte Beschwerde und alle weiteren, die Frage be treffenden Schriftstücke (Entscheidung der Gewerbe Deputation des

Betriebsfonds wird bei Jahresschluß mit 410 588 (gegen 405 611) 4 bei einem Aktienkapital von 1 Million Mark angegeben, während die Reservekonten 164 924 betragen.

Auf den Königlich bayerischen Staats-Eisen bahnen wurden im Monat Februar 1901 befördert 1 629 933 Per⸗ sonen und 1203 859 t Güter gegen 1704 865 bezw. 1206512 in demselben Monat des Vorjahres. Die Einnahmen betrugen im Fe bruar d. J. zusammen 9125 798 6, d. i. 499 117 M weniger ale 1900. Die Gesammtsumme derselben belief sich bis Ende Februar d. J. auf 19363 297 6, d. i. 602 185 S6 weniger als in dem gleichen Zeitabschnitt des Vorjahres.

. Nach dem Bericht des Erbländischen ritterschaftlichen ECreditvereins im Königreich Sachsen zu Leipzig erhielt das Anstaltevermögen aus den Erträgnissen des Jahres 1900 einen Zufluß von 483 , sodaß es nunmehr 773 572 M beträgt. Dem Amorti sations⸗Reserve Konto wurden ferner 35 000 zugeführt, wodurch dasselbe eine Höhe von 77 538 (S erreicht. Der Saldo des Konto Korrent Kontos wird mit 68 148, der Bestand des Wechsel Kontos mit 577 000 und derjenige der Reservefonds (Serie 1 bis XVII.) mit 2166 148 (gegen 2091479 S im Vorjahre) angegeben.

Dem Jahresbericht des Zwickauer Brückenberg kohlenbau⸗Vereins für 19090 entnebmen wir, daß die Förderung insgesammt 707 978 Karren Kohle und die Einnahmen, einschl. Vor⸗ trag aus 1899, 4482 863 6 betragen haben. Der Brutto⸗eberschuß wird mit 226 819, der Reingewinn mit 406 697 ½ angegeben, und es sollen, vorbehaltlich der Genehmigung der Generalversammlung, davon u. a. als Dividende 50 M für jede Aktie gezahlt sowie 4212 M auf neue Rechnung vorgetragen werden. In der Bilanz vom 31. De zember v. J. sind, bei einem Kapital von 2706000 , die Reserve fonds mit 435 093 M verzeichnet.

Königsberg i. Pr., 23. März. (W. T. B.) Bei der preußischen Südbabn betrugen im Jahre 1909 in runden Summen: die Betriebs- Ginnahmen 5 959000, die Ausgaben 3210 0090 , sowie die Rücklagen zu den Fonds, Verzinsung und Tilgung der Obligationen 1530 909 9 Gegen das Vorjahr sind die Betriebs Einnabmen um 648 009 und die Ausgaben um 606 000 M gestiegen. (Vergl. Nr. 70 d. Bl. dritte Beilage.)

vreslau, 23. März. (W. T. B.) Schluß ⸗Kurse. Schles. 300 E. Pfdbr Litt. X. N, 15, Breslauer Diskontobank 94 69, Breslauer

Kreditaktien —, Schlesischer Bankv.

Wechslerbank 105,590

141300

vitzer 209,75, Oberschles. Eis. 121,00, Caro Hegenscheidt Att. 112,756,

Dberschles. Toks 139 25, Dberschles. P. 3. 119,50. Opp. Zement

123 00, Giesel Zem. 114,50, L. Ind. Kramsta 158 90, Schles. Zement Zinkh.⸗A Laurahütte 209, 65, Bresl. Oelfabr.

Dbligat. 95. 50, Niederschles. elektr. und Kleinbahngesell⸗ Cellulese Feldmühle Kosel 155,25, e n 119 00, Emaillterwerke „Silesia 1258,00, Schlesische

8 5 und Gasgesellschaft Litt. A. —, do. do. Litt. B.

schaft 62 00 Banf⸗Aktien Flektrizitits- 106.75 Gd.

Gleiwitz, 23. März (W. T. B.) Die Bildung eines oberschlesischen Robeisen⸗Syndikats, welchem alle für den Verkauf oberschlesischen Roheisens maßgebenden Hochofenwerke bei⸗ getreten sind, ist beute erfolgt. Dasselbe wird sich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung konstituieren.

Magdeburg, 25. Marz [W. T. B.) Zucerbericht. Tornmucker 88 9 ohne Sack 0 1005. Nachrrodukte 75 o o S. 740 7, 89. Stimmung: Ruhig. Krystalljucker J. mit Sack