Im Sa nitäts⸗Korps. 23. März. Dr. Wichmann, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. 13. Inf. Regts. Nr. 178, von . zur Universität Leipzig unterm 31. März 1901 ent⸗
oben.
Die Oberärzte: Dr. Dietel des Festungsgefängnisses, in das 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 167 verfetzt und vom 1. April 1901 ab zur Universität Leipzig kommandiert, Lücke des 1. Königs⸗ Hus. Regt. Ny 18, in das Fuß -Art. Regt. Nr. 12, Dr. Rufcher des Schuͤtzen⸗(Füs)Regts. Prinz Georg Nr. 108, in das 1. Königs⸗ Bus. Regt. Nr. ig, Dr. Seefelder des Fuß-Art. Regts. Nr. 12, in das tun ee fan niß, — versetzt. Dr. Aten städt, Assist. Arzt des 15. Inf. Regts. Nr. 181, zum Oberarzt, Gruner, Unterarzt des 12. Inf. Regts. Nr. 177, zum Assist. Arzt, — befördert.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.
Affiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 25. März. Mootz, Königl. Preiß Major und Batz. Kommandeur im Inf. Regt. König Wilhelm J. Nr. 124, von dem Kommando nach Württemberg behufs Stellung zur Disp. und Verwendung als Kommandeur des Landw. Ver, Friedberg, letzteres mit Wirkung vom 1. April d. J ab, enthoben. Martin, Major à la suite des Inf. Regts. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125 und Eisenbahn⸗-Linien⸗Kommissar in Stuttgart, mit Wirkung vom 1. April d. J. als Bats. Kommandeur in das Inf. Reg. König Wilhelm J. Nr. 124 versetzt. Bender 5. la suite des Gren. Regts. Königin Olgä Nr. II9 und Ei enbahn⸗ Kommissar, mit Wirkung vom J. Äpril d. J, unter Enthebung von dem Kommando zur Dienstleistung bei der Eisenbahn-Abtheil. des Großen Generalstabes und unter Belaffung à Ia suite des genannten Regts,, zum Eisenbahn⸗-Linien⸗Kommissar in Stuttgart ernannt. Bernhard, Hauptm. à la suite des Kriegs⸗Ministeriums und kommandiert zur Dienstleistung bei demselben, mit dem 1. April d J. in das Kriegs Ministerium bersetzt. v. Maur, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König don Preußen Nr. 125, mit Pension zur Disp. gestellt und zum ezirks⸗ Offizier beim Landw. Bezirk Ulm ernannt. Frhr. v. Lützow, Oberlt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. II9, unter Beförderung zum Hauptm. als Komp. Chef in das Inf. Regt. Kaifer Friedrich, König von
reußen Nr. 125, Menzel, Oberlt. im Gren. Regt. König Karl
r. 123, unter e ern, zum Hauptmann, als Kompagnie⸗Chef in das Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, . bersetzt. Dinkelmann, Oberlt. 1a suite des Inf. Regts. König Wilhelm J. Nr. 124 und zugetheilt dem Kommando des Ostafiat. Crpeditions⸗Korps als Feldtopograph, unter Belassung in diesem Ver⸗ hältniß und unter Versetzung zum Inf. Regt. lt⸗Württemberg Nr. 121, à 1a suite desselben, zum Überzähl. Hauptm. befördert, Baumann, Oberlt. an der, Haupt Kadettenanstalt, mit Ende d. M. von dem Kommando nach Preußen enthoben und in das Inf. Regt. Alt-⸗Württemberg Nr. 121 eingetheilt. v. „ Kaeckritz, Königl. Preuß. Oberlt. im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, mit dem JL. April d. J. von dem Kommando nach Württemberg behufs Beförderung zum irt mit Patent vom heutigen Tage und Verwendung als Komp.
hef im Füs. Regt. General- Feldmarschall Graf Moltke (Schlef) Nr. 38 enthoben. Krusemarck, Königl. Preuß. Oberlt,, bisher im Inf. Regt. Freiherr von Sparr G. Westfäl) Nr. 16, kommandiert nach Württemberg, in das 4. Inf. Regt. Nr. 127 Kaifer Franz Joseph, von Oesterreich, König von Ungarn eingetheilt.
Die Lts: Kölle, Paschke im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, Niebur im S8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, — diese drei vorläufig ohne Patent, , . Clausen im Drag. Regt König Nr. 25, Be n⸗ Hen fn⸗ Llausen im Ulan. NYegt. König Karl Nr. 19, — zu
berlts.; die Unteroffiziere: Hartmann im 58. Inf. Regt. Nr. 126 Großheczog Friedrich von Baden, Horn im 10. Inf Regt. Nr. 180, Bruckmann, Picht im Feld⸗Art. Regiment König Karl Rr. 15, Burk im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz-⸗Regent Luitpold von Bayern, Riecker im 4. Feld⸗Art. Regt. Nr. 65, — zu Fähnrichen,
befördert. Graf v. Päckler u. LUmpurg, Oberlt. im Ulan Regt. König Wilhelm J. Nr. 20, von dein Kommando zur Dienst⸗ leistung bei der Schloßgarde⸗Komp. enthoben. Hiller, Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, zur Dienftleistung bei der Schloßgarde⸗
Komp. kommandiert. In dem Kommando nach Preußen belassen: Schneider, Oberlt.
10. Inf. Regts. Nr. 180, Westermayer vom Landw. Bezirk Leon⸗ berg, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Wecker vom Landw. Bezirk Heilbronn, Kick vom Landw. Bezirk ö. — zu Lts. der Res. des 4. Inf. Regts. Nr. 122 Kaiser Franz oseph von Oesterreich König von Ungarn, Ande vom Landw. Be⸗ zirk Straßburg, zum Lt. der Res. des 38. Inf. Regts. Nr. 126 Groß⸗ herzog , . Baden, — befördert. ; ö
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 23. März. Uhland, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, unter k Verleihung eines . seines Dienstgrades mit Pension und der Erlaubniß zum
ragen der bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Krauß, Maßsor 4. D., zuletzi Bats. Kommandeur im 4. Inf. Regt. Nr. 135 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, unter Er⸗ theilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unkform des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120 mit seiner Pension zur Disp. gestellt. ; .
Im Heurlaubtenstande. 23. März. Seitz, Oberlt. der Res. des Gren. Regts. König Karl Nr. 123, mit Pension, Bosch, Oberlt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Ellwangen, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform, — der Abschied bewilligt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung. .
22. März. Dischler, Zahlmstr. Aspir, beguftragt mit Wahr⸗ nehmung der Zahlmeisterstelle beim 2. Bat. Inf. Regts. König Wilhelm J. Nr. 124, zum Zahlmstr befördert.
Kaiserliche Schutztruppen.
Berlin, 26. März. v. Raben, Königl. Württemberg. Lt. im Inf. Regt. 6 Wilhelm, König von ö (2. Württemberg.) Vr. 126, nach erfolgtem Ausscheiden aus. Königl. Württemberg. Diensten als Lt. mit Patent vom 13. März 1857 M nuter dem 6. April d. J. in der Schutztruppe für Kamerun angestellt.
Preußischer Landtag. Herrenhaus. 6. Sitzung vom 29. März 1901, 111 Uhr.
Das Haus sch die Berathung des Stagtshaushalts⸗ Etats für das Etatsjahr 1901 bei dem Etat der Ju stiz— verwaltung fort.
Ober⸗Bürgermeister Struckmann: Ich habe schon früher darauf aufmerksam gemacht, daß nicht nur für die Städte, sondern auch für das platte Land die Gerichts- und Notariats ebühren für Alte der freiwilligen Gerichtsbarkeit außerordentlich hoch sind. Ich hatte vor⸗ geschlagen, daß die Notare, die ö öffentliche Beamte sind, vielleicht angehalten werden, einen Theil ihrer Gebühren an den Staat ab— zuführen, sodaß die Gebühren im Ganzen herabgesetzt werden können. Wohin haben inzwischen die Erwägungen geführt?
Justiz-Minister Schönstedt:
Meine Herren! Ich habe mich über die von Herrn Struckmann angeregte Frage schon im Abgeordnetenhause zu äußern Gelegenheit gehabt und kann nur dasselbe wiederholen, was ich dort gesagt habe. Sowohl auf Grund der vor zwei Jahren von Herrn Struckmann gegebenen Anregung, als auch auf Grund vielfach hervorgetretener Klagen über die Höhe der Gerichtskosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind von der Justizverwaltung sehr um fassende statistische Ermittelungen angestellt worden, um zu einem bestimmten Ergebnisse über die Frage zu kommen, wo etwa eine Ueberbürdung vorhanden sein, wo eine Erleichterung eintreten und in welcher Richtung ein Ausgleich gefunden werden könnte. Diese Ermitte⸗ lungen haben einen außerordentlich langen Zeitraum in Anspruch genommen. Es ist dazu eine Reihe von Hilfsarbeitern im Justiz⸗Ministerium be—⸗ rufen worden, um das riesige Zahlenmaterial zu klären und zu be—⸗ wältigen. Die Arbeiten haben zeitweise unterbrochen werden müssen,
verstãndliche Forderung, weil das Ortsbewußtsein zum Welt, bewußtsein sich vervollständigt hat. Wer der Meinung i
das Bestehende sei in bester Ordnung, der muß n
geltenden Naturgesetzen auch neue Staatsgesetze verlangen und erzwingen; I) der Wohlstand und die Bildung im Lande ist nicht über die Grenzen vor 30 Jahren auszudehnen; 9 die deutsche That kraft muß sich auf das Arbeitsfeld der Väter zurückziehen und die Welt den Engländern und Amerikanern überlgssen; 3) die Vermehrung der Bevölkerung des Landes über 25 Millionen ist strengstenz untersagt. Gegenüber den gewaltigen Veränderungen unferer Zeit sind die , der Schulreform wahrhaft be— scheiden. Die Landesvertheldigung, d. i., die Selbsterhal ung auf olitischem und wirthschaftlichem Gebiete, ist mehr als je eine Lebenz 5 der Nation. Schwere Gefahren entftehen, wenn nicht alle Kräfte des Landes befreit werden, um die militärische und wirth— schaftliche Wehrkraft und zugleich den Wohlstand zu schaffen. Alle einseitigen Kastenbestrebungen und Vorrechte schädigen die Erhaltung und Förderung der produktiven Stände des Landes. Den Offizieren, sowie den Juristen in der Rechtspflege, als wichtigen Trägern des Königlichen Vertrauens und bon . rechten, mögen die höchsten Ehren und alle verantwortbaren Vorrechte zukommen im Interesse des Staates ünd der Allgemeinheit, allen Organen der 6 Regierung, wenn ö. wirkliche Hoheitsrechte des Staates auszuüben haben, möge alle Autorität und Machtvoll— kommenheit zukommen. Die Ausübung der Regierung ist aber ,, keineswegs ein Juristenmonopol; früher waren es Sffiziere und Edelleute, welche zur Ausübun der Regierungsgewalt be⸗ fohlen wurden, dann wurde das Studium der Cameralien“ borgeschrieben. An den damals einzigen Bildungsstätten, an den Universitäten, wurde das neue Bildungsgebiet an das Rechtz. studium angegliedert, was sachlich keineswegs begründet, aber damals kaum anders möglich war. Wenn jetzt die Juristen trotz völlig eänderter ,, die Regierung und die Ausübung bon . in Anspruch nehmen wollen, so sind sie ver— pflichtet, ihren Bildungskreis zu erweitern, bezw. neue Kräfte zuzu— ziehen. Der überlieferte Bildungsinhalt ist längst unzureichend ge= worden. Die Verhinderung oder selbst Abschwächung der Schul. reform würde sich jetzt gegen den Allerhöchsten Willen und gegen die Anschauungen im Lande richten. ö. die Staatsverwaltung ein Interesse an der bisherigen engen Bildungsbegrenzung festzuhatten? Der Justiz⸗Minister müßte allerdings gegen die Zunftanschauung auftreten und die einseitigen Machtbestrebungen der Juristen bekämpfen. Klarsehende Juristen sehen aber wohl ein, daß ihr An— sehen im Lande trotz der Monopole im Niedergang ist in dem Maße, als selbst im eigentlichen Rechtsleben Rechtsprechung mit Recht bewußtsein im Volke in Widerspruch kommen, in dem Maße, als die Rechtspraxis eine Kunst der Zunft wird, unzugänglich dem gesunden Menschenverstande. Das Rechtsleben steht jedoch ö hoch und ist so wichtig, daß in der weiteren Entwickelung die Juristen sich selbs schaden, wenn sie nicht durch neue Bildungselemente das Ueberliefern— ergänzen. Die Regierungbjuristen beherrschen gegenwärtig auch die ö Was lernt aber das normale Produh der staatlichen Juristenausbildung auf dem Gymnasium ben. hei, seinem Korps, bei seinem Ginpauker? Wat weiß es vor seller Prüfungskommission, und was soll und muß der Jurist im praktischen Regierungsleben wissen, wo er, fern vom schaffenden Leben aufgewachsen, alle Thätigkeit beeinflußt und , . auch bebormundet ? Ich frage den Minister⸗Präsidenten, den Minister den Innern: was hat denn der Staat und seine allgemeine Verwaltung davon, daß die Juristen die Erweiterung der Bildungsgrenzen hindern, während die schwierigen, vielseitigen Aufgaben der politischen Verwaltung immer weiter m wachsen. Auch die auswärtigen Staatsinteressen in nicht mehr bloß politische, sondern wirthschaftliche Lebensfragen. Der Finanj⸗ Minister, der frühere erfolgreiche Leiter einer großen Bank und Bürgermeister einer großen Stadt, der besser wie Jeder weiß, ma
die Entwickelurg schaffender Kräfte für die Staats. und Finn
wirthschaft bedeutet, kann einen schlimmeren Gegner, nicht smen
als Beamtenkasten, die das Land und sein wirthschoft iche
Schaffen nicht verstehen. Der Handels-Minister und de Fac.
Minister können noch weniger die Schulreform hindern, Jutssten.
vorrechte fördern wollen; denn ihre th fn z. B. das der Landwirthschaft, sind ja garnicht im eigenen Ressort abgegrenzt. Die Juristen entscheiden in allen Ressorts über Lebengfragen aller Berufszweige; ich kann mir nicht denken, daß der Interessenstandpunkt
zum Deutschen Reichs⸗
M 7X7.
( Schluß aus der Ersten Beilage.)
Soweit er das Studium der Medizin betrifft, unterliegt die Entscheidung dem Bundesrath, die meines Wissens noch nicht getroffen ist; soweit das philosophische Studium in Frage kommt, ist die Entscheidung, wie den Herren bekannt ist, ergangen; soweit die theologische Fakultät in Frage kommt, ist es nicht eine Frage der Staatsverwaltung, sondern der Kirchengesetzgebung, da die Vorbildung der Theologen auf Kirchengesetz beruht und nur auf dem Wege des Kirchengesetzes abgeändert werden kann. Und, meine Herren, wie es mit den Juristen steht — ich kann nur wiederholen Herr Professor Riedler s cheint es besser zu wissen wie ich — die Frage befindet sich noch in den ersten Vorstadien. Ich möchte nur der Auslegung entgegentreten, die Herr Professor Riedler dem Allerhöchsten Erlaß gegeben hat, indem er die Behauptung aufstellte, daß darin die Gleichberechtigung der ver— schiedenen höheren Schulen für alle Studien zum Ausdruck ge⸗ kommen sei, während man jetzt versuche, diesem Erlaß eine andere Deutung zu geben, indem man den Begriff der Gleichwerthigkeit nicht identifizieren wolle mit dem Begriff der Gleich— berechtigung. Nun, meine Herren, dieser Unterschied ist aber in dem Allerhöchsten Erlasse selbst gemacht. Ich kann freilich den Wortlaut nicht angeben, da ich nicht vorbereitet bin auf diese Diskussion; aber das weiß ich, daß in dem Erlaß nur gesagt ist, die Reifezeugnisse der verschiedenen höheren Schulen sollten als gleichwerthig für die all gemeine Bildung angesehen werden, daß dagegen die Frage, inwie— weit für gewisse Fachstudien die Abiturienten der einen oder der anderen Schule noch gewisse Ergänzungskenntnisse sich anzueignen und nach— juweisen haben, offen bleiben und besonderer Erwägung vorbehalten werden müsse. Diese Erwägungen schweben jetzt für das Fachstudium der Rechtswissenschaft. Ich bin nicht in der Lage, meine eigene Stellung zu dieser Frage kundzugeben. Ich würde das für verfrüht und ausgeschlossen halten, da das Staats⸗ Ministerium als solches mit dieser Frage noch garnicht be— shäftigt gewesen ist. Darüber aber kann ein Zweifel nicht bestehen, daß diese Frage mit aller Gründlichkeit und Objektivität und unter Berücksichtigung aller der Gesichtspunkte, die von den Vertretern der realen Bildung und der technischen Studien ins Feld geführt werden, erwogen werden wird. Vorläufig ist die Sache aber noch nicht so weit.
Meine Herren, ich muß aber weiter zu meinem großen Bedauern konstatieren, daß hier aus dem Munde eines Herrenhausmitgliedes Aeußerungen gefallen sind in Bezug auf die Justiz und auf unsere Rechtspflege, wie man sie in diesem hohen Hause, glaube ich, zu hören bisher nicht gewohnt war. (Sehr richtig!)
Herr Professor Riedler hat den Ausspruch gethan, daß das An sehen und das Vertrauen zu unserer Justiz in starkem Niedergange begriffen sei, und daß die Rechtsprechung dem Rechtsbewußtsein ent⸗ fremdet und unzugänglich werde dem gesunden Menschenverstand. Es ist das ein Angriff so starker Art, daß ich nicht zweifle, daß diese Leußerungen in gewissen Kreisen lebhaften Widerhall finden werden, die wir als staatserhaltende anzusehen nicht gewohnt sind. (Sehr richtig!)
Zweite Beilage Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 30. März
selben die Vorbereitun findlich betrachten. nicht in schuldhafter Wei komme der Gesetzentwurf ba Justiz⸗Minister Schönstedt: ( Ich bitte, mir die Erklärung zu gestatten, daß ich aus den Aus— führungen der Herren Grafen von Hutten⸗Czapski und Reichenbach in keiner Weise eine Aufforderung an die Staatsregierung erblicken zu müssen geglaubt habe, die Neuregelung des Fideikommißwesens irgendwie zu verzögern und auf die lange Bank zu schieben. Im Gegentheil, ich glaube, daß auch diese Herren de haben, daß das Gesetz bald zum Ab Wunsch der gesammten Staatsregierung. Ich was Herr von Zieten⸗-Schwe jetzt das Gesetz nicht zum Abschluß gekommen ist, es nie an Fleiß gelegen hat. Der Entwurf eines zunächst im Landwirthschafts— Justiz⸗Ministeriums.
g des Gesetzes noch als in so w Sache sei schon lange s sei eifrig gearbeit ldigst an den Landtag.
eitem Felde be⸗ genug verschleppt, aber
et worden. Hoffentlich
n dringenden Wunsch schluß kommt. Das ist auch der kann nur bestätigen, rin ausgesprochen hat, daß, wenn bis ht an Mangel Fideikommißgesetzes ist Ministerium ausgearbeitet ohne Mit⸗ fertiggestellte
eingehenden mission, die sich aus
kommissarischen Berathung äthen des Landwirthschafts-Ministeriums und des Justiz⸗Ministeriums zusammensetzt. Diese Herren treten all— wöchentlich zu mehrstündigen Sitzu ereitung zu diesen Sitzungen erfordert wiederum eine Arbeit. Und darüber, meine Herren, dürfen Sie sich keiner T ist eine der schwierigsten Materien, mit der wir über— haupt zu thun haben, die Neuregelung, die einh Fideikommißwesens für die ganze Monarchie. als solches ist mit der Vorlage noch nicht befaßt gewesen. Die nächst berufenen Ressorts, die landwirthschaftliche Verwaltung und Justizverwaltung werden aber
ngen zusammen, und die Vor—
hingeben: es eitliche Regelung des Das Staats⸗Ministerium
diese Erklärung lann ich hier ab⸗ ihrerseits alles thun, was in ihren Kräften liegt, die Abschluß zu bringen. Herr von Stein fragt den Minister, ob er nehme, einen Gesetzentwurf, welcher die 2 regelt, einzubringen, habe. Man sei dein damaligen Entw gegnet, im Abgeordnetenhause sei er a ständlich denke man nicht daran, zutasten. Diese Unabh Eine Aufsicht Die Oberlandesgerichts-Präsidenten revi Jahre die Amtsgerichte, aber damit fei eine nicht gegeben. Das Herrenhaus habe T ? 895 ö Dernburg eine Resolution angeno angewiesen werden sollten, bei keit die Bezirkseinge eine formelle Ausübung ihrer Wunsches sollte die
so rasch als möglich zum
J nicht in Aussicht Aufsicht über die Amtsrichter Herr von Schelling eingebracht urf mit großem Wohlwollen be— ber stecken geblieben. Selbstver r Richterstandes an⸗ eine alte, hochzuhaltende Tradition.
wie ihn schon 1891
t daran, die Unabhängigkeit des angigkeit se
ordnungsmäßige Aufsicht 1891 auf Antrag des Professors mmen, nach welcher der freiwilligen Gerichtsbar ᷣ zu unterstützen und Befugnisse sich Justizverwaltung sich annehmen. Graf von Königsmarck tritt den Anregungen , Solche Anweisungen seien der Aut keit der Amtsrichter abträglich. Ueber keine lei weniger Klage in Preußen geführt als über sich das Vertrauen der Bevölkerung in
Imtsgerichte
ssessenen thunlichst
ttorität und Unabhängig⸗
9 23 o die Amtsrichter
. vorm yr 2695 2sryosl 3 ohem Grade ern Herr von Stein gestellt hat
Auch damals sind in diesem hohen Hause die Meinungen weit aus— einandergegangen. Ich erinnere mich, daß besonders Herr Geheimer Rath Dr. Dernburg dem Gesetz mit großer Entschiedenheit entgegengetreten ist. Trotz alledem hat damals die Mehrheit dieses hohen Hauses dem Entwurf zugestimmt — nicht, wie ausdrücklich erklärt worden ist, um dadurch ein Mißtrauen gegen die Amtsrichter zum Ausdruck zu bringen, sondern weil man der Meinung war, daß bei den großen Amts⸗ gerichten durch die Ausstattung des leitenden Richters mit größeren Amtsbefugnissen ein besserer Geschäftsgang herbeigeführt werden würde, daß es also im Interesse der Bevölkerung liegen würde, eine solche Einrichtung zu treffen. Das Bedürfniß, auf dem der damals eingebrachte Gesetzentwurf beruhte, war wesentlich aus den Erfahrungen bei den ganz großen Amtsgerichten, besonders bei dem Berliner Amtsgericht l, entnommen worden. Im Abgeordneten— hause hat dann aber, wie Herr von Stein bereits erwähnt hat, dieser Entwurf den allerlebhaftesten Widerspruch gefunden, und zwar, wie ich sagen zu können glaube, bei der großen Mehrheit fast aller Parteien. Der Entwurf ist auch nicht, wie Herr von Stein bemerkt hat, in der Kommission stecken geblieben, sondern die Kom⸗ mission ist nach eingehenden Berathungen zur Ablehnung mit einem Stimmenverhältniß von, wenn ich nicht irre, 8 zu 5 Stimmen ge⸗ kommen; zur zweiten Plenarberathung ist der Entwurf allerdings nicht gelangt. Die Staatsregierung hat seitdem davon abgesehen, auf die Sache zurückzukommen, besonders nachdem es gelungen war, für die ausnahmsweise schwierigen Verhältnisse bei dem Berliner Amts gericht J eine Neuregelung durch das den Herren bekannte Gesetz herbeizu⸗ führen, welches dieses Gericht einem Amtsgerichts⸗-Präsidenten unterstellte. Damit ist für diejenigen Mängel im Geschäftsgange Abhilfe ge⸗ schaffen worden, die bei diesem großen Gericht hervorgetreten waren. Für die anderen Gerichte ich kann das aus meiner Erfahrung sagen — ist ein solches Bedürfniß nicht hervorgetreten, jedenfalls nicht in dem Maße, daß ein gesetzgeberisches Einschreiten erforderlich erscheine. Im Gegentheil, ich glaube sagen zu können, daß im Großen und Ganzen bei den A ntsgerichten auch in den großen Provinzialstädten der Geschäftsgang ein durchaus ge⸗ regelter und prompter ist und daß die Aufsicht, wie sie das Gesetz den Landgerichts -Präsidenten und den Oberlandesgerichts Präsidenten einräumt, ausgereicht hat, um überall für die Aufrecht— erhaltung eines geordneten Geschäftsganges zu sorgen und etwaigen Ausschreitungen und Verfehlungen entgegenzutreten. Ich bin der Ansicht, daß der Versuch, auf den früher abgelehnten Entwurf zurückzukommen, ohne Noth wieder dieselbe Aufregung in den Kreisen der Richter hervorrufen würde, die damals zu Tage
getreten ist. Im Abgeordnetenhause ist in dieser Session die Frage bei der Berathung des
es Justiz⸗Etats gestreift und ich glaube, daß dort der Widerstand gegen ein solches Gesetz jetzt noch größer sein würde als früher. Ie rde nicht in der Lage sein, die Nothwendigkeit eines solchen Gesetzes aus den vorliegenden Erfahrungen zu begründen. r kann ich auf die Frage, die einende Antwort geben.
1 22 8 * 8 * ö Indias rf Tustiz⸗ inis f it⸗ ö . 2 * im In Regt. Käaiser Wilhelm, König von Preußen Rr. 135 und weil die ständigen Kräfte des Justij⸗Ministeriums, auf deren Mit eines einzelnen Ressorts irgend etwas mehr wünschen kann, als Ent
n ñ Arbeit ni hwe; Ich bin einer der kommandiert als Erzieher bel der Haupt -Kadettenanstalt, unter wirkung bei der Arbeit nicht verzichtet werden konnte, durch andere wickelung der produktiven Kräfte durch vieiseitige Erziehung, Uuf— n, eier der
0 mw 8 3 ** 9! 4 . . Justiz⸗Minister Schönstedt: . Hier derartige Angriffe zu hören, das ist im höchsten Grade be. Meine Ser ch . mich Anerk ; zraf Kstesten, Richter in Ostpreußen und slehe zugleich mit landwirth , Ui ĩ . rtr nicht ̃ ᷣ pre aft forzie 5 ᷓ i u *. t Meine & Sch freue mich der Anerkennung, die Herr Graf Ein Treisen in j nr, ,,, . P e,. a . des Negts. behuft e, . , . dringlichere Arbeiten vollständig in Anspruch genommen waren. Sie hebung der überlieferten schädlichen Abgrenzung, Eindringen neuer daerlich, und ich muß entschiedene Verwahrung einlegen gegen die * Königsmarck dem Stande der 9 ußisc ö ichter s f ung un ,, *r 9 9 5 9 5 9 12 z ole 116 1 Ne m; z z . z . ; 2 . . n Menlgsindtd dgem Stande der p reußzischen Amtsrie ler eben aus Ve Murs er Anmaßun Usg zt z J venn i = i shrer von ; April d. gab Fidel, Cadeftenhaußz in Wahlstatt, sind aber vor einigen Monaten jun Abschluß gebracht und das Er. BPildungzelemente und baldigste Wirkung der Schuiresgim. Der hichtigkeit des absprechenden Urtheils, welches Herr Professer Nüiedler **. entgs marck dem Stande der preußische sährigen Richter Ostpreußensb entf. Mzgein, wenn ich, behaupte, die Darrer, Major im Großen sneralstabe, behufs Ver wen dung als bniß dieser statistischen Aufstell it einer Reihe v ah Unterrichts Minister hat is alles getan, was in feiner Matt steht ohne sachliche Begründung auszusprechen sich bewogen gerüblt Fa wwrochen hat dich glaube in der That nach meinen langjährigen Richter Ostpreußens stehen auf der Böhe ber vr ußischen Tradition. Abtheil. Tommandeur vom 1. April d. Jr ab im Feld⸗-Art. NMegt. gebniß dieser statistischen Aufstellungen mi einer Reihe von näheren Ei Jöealschnüier können fogar Prcsefsoten! der! alten. Strahen und Ine sar ö gründung auszusprechen sich bewogen gefühlt hat. Wahrnehmungen. daß. vo r , . Perfehlungen, auch schwere, sind vorssekommen, aber 'der jetz s Fin ff Nr. 41, Kinzelbach, Major im Großen Generalstabe, behufs Ver⸗ Darlegungen ist dem Herrn Finanz⸗Minister mitgetheilt worden. Dort Alterthumswissenschaften und Erzieher der Juristen werden. Weiter Lebhaftes Bravo.) nerfennung vollauf! 2 t. 4 ; Minister und sein Amtsvorgänger sind dageger it aller Ener zie a. be — . . ; hei Do in nun reußtlchen Amtsrichter diese Anerkennung vollauf verdienen. Ich alaube **lilllet Verfe pl ; r dee, m 1 wendung im Generalstabe der Kommandantur von Königsberg i. Pr., findet zur Zeit eine Nachprüfung statt, und wenn diese, voraussichtlich reicht seine unmittelbare Macht nicht. Was die Zukunft bringen Ober⸗Bürgermeister Adickes: daß uch, daß die ze Mel zi * ; , , . , , Kloß, Qberlt. im Feld⸗Art. Negt. Nr. 72, behufs Dienstieistung beim 13 3 ; jssarishe zird, wenn die Gegenwart auf die Allerhöchste Inikiatiwe nicht ein⸗ spr der- Bürgsrmeister Adices: Ich glaube doch, daß die Aus. auch, daß die große Mehrzahl der preußischen Amtsrichter, insbeson auf or al 3 . bald, ihr Ende erreicht haben wird, dann werden kommissarische Be— n n, . 2. ,,, Pfllöht da; Negieren jst kungen gen hrgfcssors iezler die Frage aufwerfen, wie den ver dem Lande, be nübt ist, auf dem Gebiet, das n k 6 lste April d. JG. al Jahr. zi Vertre es Fi Ministeri geht, das mögen diejeniger antworten, Negieren in anderten Bedürfnissen entsprechend die Ausbisdunn der Grit?“ 2 1 rr, m , n , , . a , , , , . klamm eit des Mintserg auf i' druff ant Henk die Ap Rach Preußen kommandiert: Frhr. . Heuwgld. Lt. im Gren. rathungen wischen den Vertretern des Finanz⸗Ministeriums und , Pflicht es ist, die Kaiserlichen Äbfichten in lebenzholle That . , e r r m. Die r , *r ZSuristen um- besonders erwähnt hat: auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Merklanteit des Ministers auf die Unzulänglichkeit der Räume für Regt. Königin 2. Nr. 119, vom l. April d. J. ab behufs Ver- Justiz⸗Ministeriums stattfinden, um zu sehen, welche Schlüsse etwa umzuwerthen. Die Geschichte wird einst berichten: Alle großen Ent schelung hat eine . 1 a . , k . 8 Vormundschafts zrundbuchwesens sich nicht ledi . , , . ö. . zer 6 , n n. . ę ũ 1 ö. aus den Zahlen gezogen werden müssen. NVrrscher der preußischen Lande widmeten sich, oft inmitten . gebrazt. Nat krlich ijt rie sg n nn n m n ern * fermelle Tbatigteit zu beschrinken jener sern ür s in im Inf. Regt. König Wilhelm J. Nr. 124, vom I. April d. J. a 1 R ; 8 - ister S Bedrängniß ichtigsten F zickelung der Schule. i . I , , fen es in auf Jechs Monale behuf⸗ Dienstleistung beim Telegraphen. Bat. Rr Dit dot zwei Jabten von Herrn Ober, Rürgermeister Stru. . ni e r g. . , ,. Denn che * lgęmeineręn Gebiet der Porbildung überhaupt. Für mich eristiert stebt, materiell mitzuwirken, sich als die geborenen Bera 5 * nr , nn, n 5 82 eregte F 8 ni ögli ĩ ü ie . ) 8 ; e ur die Frage: Wie sind brauchbare Staatsbeamte beranzubilten? ! .* . ; en, , . . Schmetzger, Lt. im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19g, behufs Ver« mann angeregte Frage, ob * nicht möglich sein würde, die da einige Reich und seine r. brachte, hat der junge Hime r die Ye nr e , n bilden? Ter völkerung auf in lich nicht bekannt; nach der Schilderung wendung als Insp. Offizier an der Kriegsschule in Hannover, Storck, Notare, die theilweise allerdings zu sehr hohen Einnahmen auf Deutsche Kaiser zu Beginn seiner Regierung, seiner Zeit und seinen eutun aa los Weil. Ki sse * w . n d! ie rech befriedigend zu sein Ich =. 2 5 Tol n. Mr 8 50 z a z rem . 2 . 2 * 2 2 1 3 =. eulungslos Velle NRreilse el bet ampfen ni. . ꝰ me. 9 9 mn n. 96 29 rin Negent . von Bayern, Grund des neuen Kostengesetzes gelangt sind, zu einer theil⸗ Räthen weit vorancilend, eine Schulreform gewollt. Der 83 allerding fit * r e w. Von seiten der Justizverwaltung ageschiel dieser Beziel werde veranlassen, daß bei der nächsten Reise der betreffenden H 2 m 1. April d. J., unter Beförde Dauptm., vorläufi a, e ; 5 —— 22 336 ourBde m ö sozne Mr Fm r, e eine Schul ⸗ , . uben En eilen der Sustiiderwaltung geschieht in nd Beziehung alles . are m, me, med, , m,, e,, , . mit dem ] r . s Wm ter Bessrkrung mum Hauptm, vorläufig weisen Dergabe ihrer Einnahme an den Staat zu nöthigen: auch diese wurde nicht verstanden, seine Absichten wurden durch eine M Gehe ohne das ꝛ „wie was gescheben kann versäume keine Gelegenhei hi mar, rm n , . ar , nl ohne Paten be hu , , . X attr. hef im Feld ⸗Art. Regt. 2 ö d ti lich bei w jsteb d B th 66. Ge konferenz vereitelt. Mit Beginn des neuen Jahrhunderts wende 1 ; ; . . , , , 28 berlallme tei elegenheit, darauf hinz nrnen in die Probinz ⸗ en di zerhaltnisse einer genauen kon Podbielsli Niederschle) Nr. 5. Sauter, Dberit. im Inf. Frage wird natürlich bei den bevorstehenden Berathungen einen Gegen— der Kaiser wieder an seine Regierung. Die Allerhöchste Initiatioe Viderstand d 8 , n , m, . . ö ,
Tren ö.
1
16
jbren Grzf Schönstedt: 111811. 111 . 1
the
r der Be 1 raumlichen und baul chen erha se des Gerichts gebãudes 52 11 ast fin versön ic
14** 161
* * m aufsfassen.
—
zu bewilligen beistimmen, Assessoren Umstände zurück angeführt hat:
Gesetzbuchs eine
8
bat damals die Zustimmung des einmal
1
hauses gefunden mit der Einschränkung, daß y FR Men .
Be isposition ge⸗ =. 1 in stellt worden ist, infole Aufrücken der er Entwurf in dieser Gestalt an da jüngeren Beamten statte
Verrenhaus kam, fand er hier den entschiedensten Widerspruch, und
Justizverwaltung besser stehen
besonders traten ihm entgegen die beiden früheren Justiz⸗Minister Graf machen
die Beamten in der
die Erfahrung
mussen, daß ich junge Juristen als Justitiarien zu Ver
gewordene als sie die große Dieparität in den
—
Tustin Mini 9 D 1 1 air riellen 161 r 8 f z . ̃ Justiz-⸗Minister die Ermächtigung ertbeilen wollte, bei den verwaltung eintreten wird Ich ͤ 1 1 raf von Zieten⸗Schweri spricht sei u ar e 1 zrößeren Amtsgerichten, also den it mehr ala 1 ichbter ĩ se ; j . e. * ., ; ⸗ ; den Menn. Aitlen, Sch werin sppricht sein Ginverständniß mit größeren Amtsgerichten, also den mit mehr als 10 Richtern besetzten, bemüht sein, auch ach der andern Richtun luß in der Zweiten Beilage.) n Augfunp w 40 * 0 ͤ . ; ö 2 n. r ein auch nach der andern Michtung Schluß 3 9e ührungen der Vorredner aus, sieht aber nicht ein. warum die.] einem der Richter auch die Dienstaufsicht über seine Kollegen zu üb rtragen zugreifen, als es möglich ist ch der Seit e gen iu udertre n zügtei als es 1oglie nt, nac de Selle
5
1 ** essernd ein⸗
Regt Naiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, dessen Jommando stand der Erwägungen bilden. Ueber das voraussichtliche Endergebniß wirkt, der Kaiserliche Erlaß erscheint, freudig begrüßt im gang Vorbildung der Jurister 26 Griechisc . age 2. men sie das Ansehen sich erwerben und erhalten, auf das sie mit Frage eintreten, wie den vorhand belständen abgeholfen ö 1 f. * ö * . ⸗ * 10 8 8 !. i ; x 3 ⸗ ö ö 4 ! . — 2 vrblldl 1 de * en * ne echisch zalic ist hat 1891111 1 CRX * 12121 111 11 11661 en, au 218 le mi . 1112 1 . UAnkelie . Ubgehbt zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe vom 1. April d. J. ab mich zu äußern, bin ich aber heute absolut außer stande. Wenn ich Lande, in allen Familien, in allen produttiven Ständen . der jüngste Königliche Erlaß gelöst. Ware . Verstandniß decht großen Werth legen, nur dadurch das Vertrauen der Bevölke werden um in Jag verlängert; , ich recht erinnere, hat der Herr Ober-Bürgermeister Struck in, der Lehrerschaft als die Morgenröthe einer neuen Nichtu. er technischen Ausdricke das Griechssche nöthig, fe! wr Tlnani i , . Die Oberlts ö Reinhardt Walther) im Gren Regt mich rec t erinnere, ha er Verr O er⸗X ürgermeis er Struckmann Die lãngst n ythwendi ge Verschmel zung langst beste bender irg ni chen Ausdrücke das Griecl ische nött ig, so wurden auch dos Mi nisteriums des 3 nnern kommt 6 . = ö 66 . . ö , . ⸗ G34 ! ! = 6 j n olhw 2 14 2 die Architekten, und vo — die Mathe ier (Griechis y es. Mm erium es Inne c Königin Olga Nr. 119, Vaußer im Gren Regt. König Karl seiner Zeit dem Gedanken Ausdruck gegeben, daß die von den Bildungsrichtungen foll zur That werden. Das Werk scheint nun im Be. 6 AM ron z , n, .. e , , , n * Meine Herren, nun würde zlauben, daß gerade mit Rücksicht Gi nn Schlieben auf die oft im Herrenhause vorgebrachte Ur. 123, Blezinger, Schumacher im Inf. Regt. Kaiser Notaren aus ihren Einnahmen an die Staatskasse abzu⸗ ; sei s zu scheitern, nicht an sachlichen oder histerischen ttzun J n weder, af ban wal ber Herr Gh wan Königsmarck ausgesprochen hat, in Beschwerde zurück, daß die Assessoren zu la zeit gezwungen seie iedrich, König von Preußen Rr 125 21 ĩ ö Re 8 ꝛ = an griffe zu sein, abermalg zu scheitern, * Regierung ungen verstehen. Die Kenntniß des Lateinischen aber sst' mach rr Graf von Konigsmarck ausgesprochen hat, in 1. . lange Zeit gezwungen seien He gh ⸗ * rm Ur. ee. gie l im 14, 9 Regt. gebenden Summen verwendet werden könnten zur Herbeiführung Bedenken, nicht am Widerstande von Fachleuten oder der 6 un, deiner Meinung unentbehrlich, auch für den Juristen. Ich erkenne der That keine Veranlassung vorliegt, auf den Versuch zurückkommen nn, Saal oli Entgelt zu dienen, und die Beamtengehälter in dei 180, o . J. ab auf e h Die ö a0: ( e . ; e. 2 . . en. Hoffer * 2 min , 9 . J I . ten. S6 rien 61 al reine tanlassung vorliegt, e en Sverslüch zuruck zutommen, allgemeinen waltun unk * — rr, me,, ö,. beim Großen Generalstabe e ,,, ein Jahr zur Menstleistung einer Ermäßigung der Gerichtskosten für kleinere Objekte, um dadurch e. an 9 .in. i, n, . . 35 Genn fe wn der an, daß sich die Regierung in schwieriger Tage befindet bezüglich Beaufsichtigung der Amtsgericht t W. mu differierten; roh ö ; 121 ; 4 rm ü 32 . ö 1 = ' k l 1 * en das in Bez: if die Zulafs der Ablrwurient , 8 , . el bbelstande ab Die Hauptleute und Komp. Ghefg Specht, Nick im Inf. indirekt eine Erleichterung der Bevölkerung, die auf die Inanspruch— ile hen. lia 2k ah! sich dich erst durch die Geschickt ꝛalsc 24 r n m ig he Tre lun * . an. Die Anschauungen über diese Frage haben k . * . 8X ) 3. ; ; 6. ö ñ . J ; i lsch zu üristilchen Studium vorgeschrieben werde ö ⸗ ö z . Regt. Alt Württemberg Nr. 121, Geigle im 4. Inf. Regt. Nr. 122 nahme der Gerichte angewiesen ist, zu erreichen. Ob dieser Gedanke und zu spät über die Nothwendigkeit der Reform belehren. nachtraglichen n,, der . . ] n kanntlich in beiden Hausern des Landtages wiederholt wechselt R Naiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Üingarn, Die, sich ausführen läßt, darüber bin i iner ablälleßenden Mei , , ne, m, m. ö n Drache . g vrrußiscken ua nr ge, wh mant mn. Rheinbaben; Dez im Inf Regt König Wilhelm ] Nr 121 Frhr v Lupin sich ausführen läßt, darüber bin ich zu einer absch ießenden Ueinung Justiz⸗Minister Schönstedt: tnisse sollten jedenfalls in mildester Form erfordert werden und In m C vur es preußischen Ausführungsgesetzes zum Gerichts ; tine Serre! 24. 2 1. m zerrn G e RB, , n n, , Grdr. d, ; - i jes . . ; ꝛ Riedl jeit, w leser Nachweis gelsefert werden soll, könnte in daß freie verfassunagaesen von 1323 * - uiie 1 ,, an,, ch dante zunachst dem Her rafen von im 9. Inf. Regt Nr. 127 6 ärttner im 10. Inf. Regt. Nr. 180, a nicht gekommen. Aber ich kann nur wiederholen, daß auch dieser Meine Herren! Die Ausführungen des Derrn Professort Ried * n , . 6 oll, könnte in das freie T assungsé z von 1877 war eine Sestimmung vorgeschlagen die n chr. v. Gemmin gen ⸗ Fürfeld, Hauptm. im Gren. Regt. König Karl Gedanke in den Kreis der Erwägungen hineingezogen wird, von denen haben sich im wesentlichen auf die in Fluß befindliche Schul refer ru ef 5 i, m. 3 D, . . 2 4 mit mehreren Richtern besetzten Amtsgerichten ir 23 und k diert als Adjutant bei der 51 nf Br dat 8 1 a. ö ; zaben sich im wese Yluß . Frolessor Pr. Schmoller: Im Namen der Universität möchte . ; * 9 . ,,. 82 n , Inf. Dr (i ß Wa; ich hoffe, daß sie recht bald zu einem Ergebniß führen werden. Ich bejogen und er hat in großen Zügen die Prinzipien dieser Söal— visse Uebertreibungen in den Äusführungen des Herrn Riedler einem dieser Richter die Aufsicht auch über die anderen Richter ie Dberlis Völter im Inf. Regt. Alt⸗Wärttemberg Nr. J21 alte r je vie S ie n . ; ñ ; h ch ; 1 ö edle ; 3 ee, e, n. . 239 All ⸗ ** n r. n, alte es aber, so wie die Sache liegt, für ausgeschlossen, daß noch in ⸗ * — ; ö bt. icht unwidersprochen lassen. Herr Riedler Haufe zollstãndia. nich loß zie 36 jetz eltenden Rechtes is * Peil im Gren. Megt. König Karl Nr. 23, Sißkind ini — e 2 2 — 1 nu t . 2 . 85 reform beim Justizjetat zur Sprache bringen zu müssen ga. em erm roche. e ,, Ifen edle. Kenscht sich vessständig ni w . 9 1. ] . e en Sessio = ( = 1 - k . 2 * ne ner Tächt⸗ und Kasteninteressen der Juristen als das Hindernt k terbeamte übertragen werder (alle Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. I25, Engel er Jegenwartigen Sesston eine egidiatorische Folgerung aus diesen (Heiterkeit Nach meiner Auffassung würde diese Frage richtiger be nieht. Sie M r. . * der um . pinderniß erbeamten übertragen werden solle. bart im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Feststellungen wird gezogen werden können. 8 ; . . ; einen Anlaß, auf die ber⸗ znst nickel Muebdildung der Juristen muß geändert werden, aber das Lägeler im J. Inf. Regt. Nr 127 a n m d. nf . 1 . ; ; ar Kultusetat erörtert worden sein, und ich habe keinen Anlaß, 91 a bängt nicht von der Aenderung der Julaffung zum Studium andern * ö . K . * . —— 6 . 8 . e . 4 * p 8. z . dei 1 Sei 28 je 2 91 1 2 1 7 R oft dor der 8 5 Mira ßkzild 1 6 2 7 8 . ᷣ ö 111 '. Rr. 150, Veiel, Hauptin. und Baltr Gbef im 3. Feid. An re Professor Riedler 0 harlottenburg: Zweimal gat Seine Majestät schiedenen Gesichtspunkte hier näher einzugehen, die Verr Prost ger Art der Ausbildung zwischen dem Referendar. und dem ! ;. * 1 D. Ud Valtr. Gh 2. Jelde Art. YNtegt. der König die Schulreform in Anregung gebracht: 1899 und jetzt. Nicht 2 e Riedler scheint äber den essor- Examen, namentlich bezüglich der praktischen Bethätigung, ab. beschränken solle auf solche Amtegerichte, die it mindestens 10 Richter Nr. 49, — ein Patent ihres Dienstgrades erhalten. Griechen und Römer, sondern junge Deutsche sollen erzogen, der Riedler vorgebracht hat. Herr Professor Riedler schein 64 i,, 1 63 ** tie gg, ab. beschran * che Amtsgerichte, die mit mindestens 10 Richtern J. . . ; . = n ,, 1 648 346 2 2 ; 1 le en in Schußz nehmen, wenn sie für ihre Studie esetzt seien. Als aber dann d Im Benn laubtenstande. 23. März. Dörtenbach (Georg) Jugend soll Verständniß für das Kulturleben erschlossen werden. Die gegenwärtigen Stand der Sache besser unterrichtet zu sein, 2 kdenfalls die Kenntniß des n, mer n un in dre . * besetzt seie IIs aber dann d Oberlt. der Res. des Ullan. Regts. König Karl Nr. 19, zum Rittm., erste Initiative ist in der Schulkonferenz von 1890 erstickt worden. bin, und deshalb kann ich auch nicht einmal alles das richtig ste des Griechischen fordern, welches letztere ich versönlich nicht für noth⸗ Moh, Oberlt. der Res. des 3. Felde Art. Regt. Nr. 49, zum Jetzt soll eine neue Schulreform durchgeführt werden. Wieder ist was er behauptet hat. Er hat davon gesprochen, daß die Schulreform wendig halte . die Ltg.: v. umreicher der Res. des Ulan. Negts. König die Allerhöchste Initiative die Triebfeder. Es wird auf dem Boden dem Wi d sti it drohe und daß 6a General- Berichterstatter Graf von Königsmarck: Kom. zur Lippe und von Bernuth; der Erfolg war der, daß diese Bestimmun altung des Innern hin ] t Dilhelm J. Nr 29, Fischer der Res. des 3. Feid Art. Rente. Rr. , deg Allerhöchsten Erlasses die. Gleichwerthigkeit der Schulen an an dem Widerstande des Jus ißressorts zu scheitern d aus den Won steht nicht auf dem von Vermn Professot Riehler entwichen in lesem hohen Hause gestrichen und die bemußchft Gölte ummund. waltung des Innern hinübernehmen wollte, daß diese es aber ablehnten Höring der Res. des 4. Feld Art. Regt. Nr. Ho, Hailer, die Spitze gestellt. Dieses Bestreben scheint aber jetzt an den An⸗— Chef der Justizverwaltung nicht stark genug sei, den a Standpunkt. — 1 ⸗ edler ntwickelten n lese hohen Vanse gestrichen und die demnächst Gesetz bl mn mn e. Laem mert von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stutt. schauungen der Juristen zu scheitern. Weil die Juristen versagen, Reihen der Juristen sich erhebenden Widerstand zu brechen, * * Graf von Hutten -Ezav ski bittet den 8 Formulierung des betreffenden Paragrap zen angenommen wurde der Justizwverwaltung erfuhren. Je zweifle nicht, daß diese große Un gart, Hailer von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks weigern sich auch die Mediziner; die Reform wird für sie hat daran Folgerungen geknüpft, die für die Justiz von seinem Stan sufsicht über die Fideikommisse auf jeden Fall in seiner Sand nachdem das Abgeordnetenhaus sich damit einverstanden erklart hatte. gleichheit nur vorübergehend sein wird und daß in sich die Wirkun . O z . Bezirk S S S ] J ichtias . a. 5 gen g die — 869 behalt . mern ) ; — . bleichen nur vorübergehend sein wird und daß, wenn sich die Wirkung Heilbronn. zu Oberltg; vom Tandw. Bezir Stuttgart: eine Standesfrage. So versagen die zwei wichtigsten Gruppen: t iß nicht s am,, J Nun meine Herten dalten. Nun ist allerdings im Jahre 1890 oder 1891 von meinem verebrten der urin. ö 1 die Vie: Feldwebel Hirzel, zum Lt. der Res. des Gren. Regt. Königin Juristen und Mediziner. Dafür wird die philosophische Fakultat ge⸗ pun aus gewiß nich schmeichelhaft 2 in Majestãt sst m Graf von Reichenbach⸗G oschütz schließt sich diesem Wunsch Derrn Amttevorqänger bier eine Vorlaa. sua, ,, verflüchtigt haben Olga Nr. 119, Klaiber, Schlör, Zech zu Lts. der Res. des öffnet, die hinsichtlich des größten Gebiets, der Naturwissenschaflen ich weiß von diesen Dingen nichts. Der Erlaß Seiner sommen. n und bittet ebenfalls den Minister bei der , 1 t eine Vorlage eingebracht worden, die wird, dann auch wieder zwischen 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Fran Josepb von Desterreich, König und neuen Sprachen, schon für alle Schulrichtungen offen ja bisher nur in beschränktem Umfange zur Ausführung ge om drochenen Fideilommißgesetzẽs seinen Einfluß in e Kin? 1 den früheren Beschluß des Abgeordnetenhauses und den Beamten der allgemeinen Verwaltung und ver a. sti von Ungarn Velin, zum Lt. der Res. des 10. Inf. Regts. Nr. 189, war. Diese Neuerun wird zu einer Massenausbildung der Ober⸗ ndieten. z . w n ; i . Garnich, Vize⸗Wachtm., zum Lt. der Res. det Drag Negts. König realschuler in alter P ilologig und den iir lern meer sfnfchefen wohl 6 Nr. 26, Bürger. Vie Wachtm., zum Lt. der Res. des 2. Fel dart. Regts. nicht ühren sie ist daher nicht entscheldend. Dag wirkliche HYinderniß Rr. 29 ring - Hegent Luitpold von Bayern; die Vize Feldwebel: sind die Vorrechte der Juristen, ihre Herrschafts. und Macht Brill, Schütz vom Landw. Bezirk Neulingen, zu Lig. der Res. des bestrebungen. Erweiterung der Bildung ist aber eine selbst⸗
777
erung der