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5
. 3 ,
4.
Mannigfaltiges. Berlin, den 2. April 1901.
X. E. Ueber. das ,,, und seine Kirchen burgen' sprach am Mittwoch v. W in der in der Uranig. ab⸗ gehaltenen Monatsverfammlung der Vereinigung zur Erhaltung deutscher Burgen“ Dr. Alfred Engelmann auf Grund eigener,
bei . Aufenthalt in Siebenbürgen gewonnener Anschauung. 8
Sein Vortrag war von zahlreichen, durch den Bildwerfer vermittelten Lichtbildern begleitet. s muthete wie der Ausblick in eine fremde, von der westlichen Kultur verschiedene Welt an, diese zu einem großen Theil mehr Kastellen als Kirchen gleichenden Gotteshãuser in Städten und Dörfern mit ihren häufig doppelten Umwallungen und ihren Schießscharten neben und über den Kirchenfenstern zu sehen. Sie sind Zeugen der bewegten, kriegerischen Vergangenheit eines kleinen, aber tapfern Volkes, das beständig von Feinden ringsum bedroht war und frommen Sinnes seine Kirchen zum Mittelpunkt der Vertheidi⸗ gung machte, zumal den Ungläubigen gegenüber, die den Halbmond mit dem Kreuz auf dem Thurm zu vertauschen trachteten. Obgleich in der
kinderzahl gegen Rumänen und Magyaren, waren und sind die Deutschen Siebenbürgens, welche diese Bauten zu Schutz und ö in der Vergangen⸗ heit aufgeführt haben, die Träger der Kultur im Lande „jenseits des Waldes“, wie auch die Magharen heute noch das alte Transsylvanien nennen wegen der mächtigen Wälder an der Grenzscheide gegen Ungarn, mit dem Siebenbürgen erst seit 1357 gegen den Wunsch seiner nicht⸗ ungarischen Bewohner verschmolzen zu werden anfängt. Fragt man nach der Begründungszeit dieser einzig in ihrer Art dastehenden Kirchenburgen, so ist auf die letzten Jahrhunderte des Mittelalters zurückzugreifen; doch bis zur endlichen Beschwörung der Türkengefahr, alfo bis vor kaum 200 Jahren, haben sie große Dienste 3 und find deshalb in normalem Vertheidigungszustande geh lieben. Nur wenige von ihnen liegen in Ruinen; einzelne, wie die größte An⸗ lage in Tartlau, die Kirchenkastelle von Rosengu und Wolkendorf, die Burgen von Keisd und Schüßburg, sind bemerkenswerth wohl erhalten und geben mit ihren Vertheldigungsthürmen, ihren Ringmauern und Wehrgängen, ihren kugelsicheren Kirchengewölben und den Einrich— tungen, um einer großen Zahl von Vertheidigern, vermuthlich allen Dorfinsassen, Unterschlupf zu gewähren, ihren wohlverwahrten Vor⸗ rathsräumen noch heute ein vermuthlich nirgendwo anders in der Welt in folcher Ursprunglichkeit erhaltenes Bild mittelalterlichen Lebens, he, e, und Leidens. Die deutsche Landeschronik erzählt von einer Menge bald glücklich, bald mit traurigem Ausgang geführter Vertheidigungen solcher Kirchenburgen, in denen häufig auch als Feinde die benachbarten SzeklerMagvaren eine Rolle spielen. Bekanntlich ist die deutsche Kolonisation Siebenbürgens einer der zahlreichen Akte der großen, infolge Einbruchs der Nordsee in das Marschland rechts und links der RKheinmündungen in Bewegung gekommenen niederdeutschen Auswanderung nach den östlichen Ländern, welche um die Mitte des 12. Jahrhunderts stattfand. Schrecken scheint damals die nieder⸗ deutschen Bevölkerungen ergriffen zu haben, die See könne nech weiter über fie mächtig werden. So folgten sie willig dem Rufe einsichtiger Fürsten im Ssten, die sie mit offenen Armen aufnahmen, der Mark grafen von Brandenburg und Meißen, des schlesischen Piasten, des ungarischen Königs Geysa II., der ihnen in Transsylvanien so viel Land anwies, daß schon zu Beginn des 13. Jahrhunderts 50 000 deutsche Höfe im Lande gewesen sein sollen. Doch ähnlich wie S060 Jahre früher bei der großen, den Weg nach Westen ein⸗ schlagenden Völkerwanderung war diese nach Osten gerichtete Emigration keineswegs auf die zuerst in Bewegung gergthenen Volks⸗ elemente beschränkt; sie ist vielmehr als ein Zug nach Osten zu be⸗ trachten, der große Gemeinschaften unwiderstehlich erfaßte. So kamen damals fränklsche Einwanderer in Menge nach Schlesien, und bei den siebenbürger ‚„Sachsen ! lebt die Sage, daß hre Voreltern bis 1140 an Lahn und Sieg saßen. Kaum drei Menschenalter nach ihrer Ein⸗ wanderung trat die entsetzliche Mongolen⸗Invasion ein, die vor und nach der Liegnitzer Schlacht die unglücklichen Deutschen am Mares mit Raub und Verwüstung heimsuchte. In dieser Zeit mag der Gedanke
der Anlegung des eigenartigen Vertheidigun und zwar in Anlehnung an eine kleine Za Deutsche Orden vor 1250, ehe er sich mit Siebenbürgen in e in Siebenbürgen erbaut hatte und die
p üniversität, die Studentenschaft, die Kriegervereine, die höheren Schulen
vstems entstanden sein, von Burgen, die der erzicht auf ö lung in Preußen niederließ, auf Einladung König Andrea 1II. kater der Grund steck des bäuerlichen Vertheidigungssystems wurden. — Fast alle diese Kirchenburgen liegen, wie die * zeigten, in schöner, malerischer Umgebung; denn an ragenden Gebirgen und ausgedehntem Hochwald fehlt es Siebenbürgen nicht, und man versteht daher die Anhänglichkeit der deutschen Ein⸗ wanderer an dieses schöne Land. Vor allem reizvoll ist die Lage der . Kronstadt, wo sich noch n , s⸗Bauten des Deutschen itterordens, ein besonders standhaftes Kirchenkastell und das vier⸗ thürmige Katharinenthor vorfinden.
Frauen⸗ bestrebungen und Hausbedarf, veranstaltet vom Deutschen Bund für Frauen⸗Erwerb. findet in den Tagen vom 11. bis 16. Mai in der Philharmonie statt. Sowohl bei der Eröffnung als auch bei der feierlichen . finden große Konzerte unter Be⸗ theiligung einer Reihe von Musik-Konservatorien statt. In der Aus⸗ stellung werden fast alle Zweige des Frauenerwerbs, von der privaten Kochschule bis zur Unterrichtsanstalt des Königlichen Kunstgewerbe⸗ Mußeums, durch interessante Vorführungen vertreten sein. Den Wünschen um Ueberlassung von Plätzen zum Ausstellen passender Er⸗ zeugnisse wird seitens der Ausstellungsleitung durch die Schriftführerin Frau Ober⸗Staatsanwalt Olga Henke, Bureau: Kochstraße 54, soweit als thunlich, entsprochen werden.
Eine Ausstellung Berliner Vereine für
Königsberg i. Pr., 1. April. (W. T. B) Bei prachtvollem Wetter fand heute Vormittag auf dem Wilhelmsplatz hier— selbst die Enthüllung eines Denkmals für den Fürsten Bismarck statt. Der Feier wohnten die Spitzen der Zivil⸗ und Militär- sowie die städtischen Behörden, ferner der Lehrkörper der
und viele geladene Gäste bei. Die Festrede hielt der Ge⸗ heime Justizrath, Professor Zorn. Nach der Enthüllung übergab der Vorsitzende des Denkmal⸗Comités, Graf von Lehndorff⸗Preyl, das Denkmal dem Vorsitzenden des Provinzial⸗Landtages Grafen zu Eulen⸗ burg⸗Prassen, welcher dasselbe namens des Provinzigl⸗Verbandes über⸗ nahm und ein Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König aus— brachte. Später fand in der Königshalle ein Festmahl statt.
Breslau, 2. April. (W. T. B.) Der plötzliche Witterungs⸗ umschlag vom Sonnabend zum Sonntag veranlaßte in einigen in n n r unn der Oder Hochwasser. Meldungen darüber liegen vom Striegauer Wasser, von der Wüthenden Neisse und von dem Dueiß vor Seit gestern Nachmittag ist das Thal oberhalb von Lauban zwischen Steinkirch, Holzkirch und Wingendorf theilweise überschwemmt. 4
Minden, 1. April. (W. T. B... Amtlich wird gemeldet: Gestern, Sonntag, Mittags 12 Uhr 45 Min., entgleisten bon dem zwischen Altenbeken und Herford verkehrenden Personenzug 575 von Herford infolge Schienenbruchs die Maschine und mehrere Wagen, darunter einige mit Reisenden besetzte. Vier Reisende und ein Wagenwärter . leichte Verletzungen davongetragen. Die Strecke war um Mitternacht wieder fahrbar.
Schwerin i. Mecklb.,, 1. April. (W. T. B.) Auf dem Alt⸗ städtischen Markt hierselbst fand heute Nachmittag die feierliche Enthüllung des Landes-Denkmals für den Fürsten Bismarck statt. Zugegen waren Seine Hoheit der Herzog⸗ Regent mit Gemahlin, Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin⸗ Mutter Marie und Seine Hoheit der Herzog Adolf Friedrich. Der Vize⸗Praͤsident des Reichstages, Geheime Finanzrath Büsing hielt die Festrede und übergab das Denkmal dem Magistrat der Stadt
Schwerin.
Gotha, 1. il. Am gestrigen Sonntag wurde das an der Kreuzung der Bahnhofs und der Ohrdrufer Strafe in der Näh
zoglichen Schlosses errichtete Denkmal für den * Bismarck enthüllt. Die Feier fand, wie die Cob. Ztg. berichtet, in Anwesenheit Seiner Durchlaucht des Regenten bei schö Frühliigswetter statt. Außerdem wohnten u. A. der Staats⸗Minister Dr. Hen tig, der Geheime Staatsrath Schmidt, der Landtags⸗ Abgeordnete Grübel, der Schöpfer des Denkmals, 3. Schilling⸗ Dresden, sowie zahlreiche Kriegervereine dem festlichen Akte bei.
Djeddah, 1. April. (B. T. B.) Nach einer bei Lloyds ein⸗ gegangenen Meldung ist das türk ische Transp ortschiff . Aslam in der Nähe von Hembo untergegangen. Einige zwanzig Soldaten sind ertrunken.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Berlin, 2. April. (W. T. B.) S. M. S. „Kaiser Friedrich III.“ ist in der Nacht vom 1. zum 2. April nach Passieren des Adlergrund⸗Feuerschiffes (östlich von Arcona) rh und auf bisher unerklärte Weise auf⸗ gestoßen und hat hierbei einige Havarien erlitten. Das Schiff
efand sich im , in der gebräuchlichen
Wasserstraße, mit westlichem Kurse. Der Karte nach soll an der Havariestelle eine Wassertiefe von 13 m sein. Ein Grund für das Aufstoßen ist aus der navigatorisch genau festzustellenden Position des Schiffes nicht abzuleiten und be⸗ darf der näheren Untersuchung. Die entstandenen Schäden bestehen, soweit sich dies bisher schätzen läßt, in einer Ver⸗ letzung der Außenhaut in drei Abtheilungen des Schiffes und einer Beschädigung des Ruderkokers. Das Schiff ist in Be⸗ gleitung von S. M. S. „Kaiser Wilhelm II.“ nach Kiel weitergedampft, um zur näheren Untersuchung des Schadens dort ins Dock zu gehen.
London, 2. April. (W. T. B.) Das ö Bureau“ meldet aus Peking vom 27. v. M.: Der russische Gesandte von Giers erhielt aus St. Petersburg die Weisung, nicht zu gestatten, daß russische Flaggen auf dem strittigen Gebiet in Tientsin oder in der Nähe desselben angebracht würden, solange der Streitfall noch in der Schwebe sei.
London, 2. April. (W. T. B.) Das Reuter 'sche Bureau“ berichtet aus Tientsin vom gestrigen Tage: Ein indischer Posten wurde in der Nacht zum Montag in den Oberschenkel geschossen; er giebt an, er habe zweimal wiedergeschossen, und glaube, daß die Angreifer fremde Soldaten gewesen an. — 300 Mann deutscher berittener Infanterie seien am Sonntag zur Verfolgung von Räubern in den Bito u⸗Dist rikt abgegangen. — Der Kapitän Barnett von der indischen Armee sei am Sonntag Abend von 7 Franzosen angegriffen und durch Säbelhiebe, jedoch nicht gefährlich, verletzt worden.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Wetterbericht vom 2 April 1901, 8 Uhr Vormittags.
haus. 88.
3⸗
Wind ⸗ stärke, Wind⸗
richtung
4 bedeckt 6 Regen 2 bedeckt 6 bedeckt
Name der KReobachtungs⸗ station
reduz.
Wetter. In Scene — — .
arometerst.
Temxreratur in Celsius.
76
* a. Oou. Meere
nivear
J 2
Stornowav. Blacksod. .. Shields... Sceilly ....
Jsle d' Aix
2 di o —
1. ᷣ— 18 — — N — — — 2 362 38653 — Q —
. 4
T n 60
222
GGiGiG
iG Go —
1
Vlissingen .. Helder .. Christiansund Skudesnaes. Skagen Kopenhagen. Karlstad ... Stockholm Wisby .... Hararanda Borkum ... Keitum Vamburg .
Nꝛ *
Donnerstag:
— 2
— — —
—
—— **
W = W 9 2 8 VSW schlossen. SW volkenlos 2 Schnee 3 wolkenlos 5H wolkenlos
77 lhr.
O Se . de e e.
Nr. 19.
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern. a am Vorstellung. Oper in 3 Atten Saint⸗Sasns. Deutsch von Richard Pohl. gesetzt vom Dirigent: Kapellmeister richtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. — Preise der Plätze: Fremden ⸗Loge 12 M, Orchester⸗Loge 10 , Erster Rang 8 (S6, Parquet S SPW, Zweiter Rang 6 S, Dritter Rang 4 „, Vierter Rang Sitzplatz Vierter Rang Stehplatz 1 6 50 . Anfang 73 Uhr. . Fü ö —Schauspielhaus. 91. Vorstellung Maeheth. Trauer — —22*— — ̃ — . 1. spiel in 5 Aufzügen von William Shafkespeare. Nach ; * 3 der Schlegel ⸗Tieck schen Uebersetzung. Anfang 7 Uhr. . Dpernhaus. * dedeck L probe zum 10. Symphonie-⸗Abend der König 28 3w 8 lichen Kayene. Anfang 71 Uhr.
Schauspiel haus: Neues Opern Theater. Sonntag: Narciß. Anfang Billetreservesatz Nr. 18. Fledermaus. Dienstag:
Billetresewwesatz Nr. 20
schwester. (Agnes Sorma.)
Samson und Dalila. und 4 Bildern von Camille Text von Ferdinand Lemaire. Ballet von Emil Graeb. Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Strauß. Dekorative Ein⸗
Sorma.)
Freitag: Geschlossen.
Mittwoch: Gastspiel des Theaters. (Direktion: Konrad Lieserl von Schliersee. plattler⸗ Tanz. Anfang 7 Uhr. Donnerstag und f Schliersee.
burg.) Mittwoch:
Oeffentliche Konzert⸗ von Alfred Cavus. h in 1 Akt von Otto Berti. Donnerstag und Ehemänner.
irigent: Herr Felix Weingartner. Die Theater -Billetkasse bleibt ge⸗
Geschlossen. Montag: Die
Billetreservesatz Anfang 71 Uhr
Anfang 75 Ubr. Sonntag: Trilby.
Macbeth. Dienstag: Jugend.
CLessing · Theater. Mittwoch: Die Zwillings⸗
Donnerstag: Die Zwillingsschwester.
Neues Theater. (Direktion: Nuscha Butze) Schlierseer Dreher ⸗Brakl.) Volksstück mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Hans Neuert. —
folgende Tage: Lieserl von
Residenz Theater. (Direktion: Sigmund dauten·
Leontinen's Ehemänner. (Les maris de Léontine.) Schwank in 3 Akten — * Vorher: Teremtete. Schwank Anfang 74 Uhr.
folgende Tage: Vorher: Teremtete. *. Nachmittags -Vorstellungen bei his über die Hälfte
ermäßigten Preisen:
Montag: Der Schlafwagen⸗Controleur.
Montag, Nachmittags 3 Uhr: Der Bettelstudent. — Abends 75 Uhr: Die Geisha.
Belle · Alliance Thenter. Gastspiel⸗ Theater.) Sonnabend, den 6 April: J. Gesammt ˖ Gastspiel der „Schwarzivälder“ (Schwäbische Bauern Theater). Zum ersten Male: Die Spatze verzahle es. Schwarzwälder Bauernkomödie in 4 Akten von G. Kiedaisch und E. Richard. Vorverkauf (Fauteuil 3 S6, J. Parquet 2 S6). — ohne Aufgeld — von heute ab an der Tages kasse.
Agnes
Bauern⸗
Schuh⸗
Konzerte.
Saal Bechstein. Mittwoch, Anfang 76 Uit: Klavier⸗Abend von Margarethe Eussert.
. 2 1 Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Cläre Cosack mit Hrn. Wilhelm Kleine jr. (Florenz = Lippstadt) — Frl. Margarethe Cosack mit Hrn. Regierungs⸗Referendar Ferdinand Frhrn. von Schorlemer (Florenz Arnsberg). — Frl. Elsa von Stockhausen mit Hrn. Hauptmann Georg Grafen von Rittberg (Beeskow — Kunnersdorf O. L).
Leontinen'ꝰ
(Butzow b. Anklam). — Hrn. Lothar von Wulffen⸗
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Karl von Schütz
M 79. Amtliches.
Königreich Preußen. Konzessions-Urkunde,
betreffend den Bau und Betrieb der seitens der Oster— Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft zu rwerbenden ö Nebeneisenbahn von Osterwieck
wieck⸗Wasserlebener nach Wasserleben.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer Altiengesellschaft unter der Firma: e, , ,, een, n , mel gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betrieb der zur Zeit von der e, ,. Osterwieck betriebenen und von der Gesell⸗ — J enden, für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Ver— m n, für d 82 vollspurigen Nebeneisenbahn von Osterwieck nach Wasserleben zu ertheilen, . Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums . Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
. ᷓ Bedingungen und mit der Wirkung hierdurch ertheilen, daß die landesherrliche Konzessions⸗Urkunde vom 17. August 1881, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Osterwieck
schaft zu erwer
kehr bestimmten, den
N j r Vorschriften der die Nebeneisenbahnen
Deutschlands unterworfenen
unter den nachstehenden
nach Wasserleben durch die Stadtgemeinde Osterwieck, mit der In— . der Bahn durch die Gesellschaft außer Kraft tritt. ö.
1
Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma Osterwiec⸗Wasser—⸗ lebener Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft und nimmt ihren Sitz in 6 oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen, an der Bahn gelegenen Orte.
Die Gesellschaft ist den bestehenden wie den künftig ergehenden Reichs- und Landesgesetzen ohne weiteres unterworfen.
.
Das zum Erwerbe sowie zur anschlagsmäßigen Ergänzun— d . . K, 1 forderliche Grundkapital (Anlagekapital) wird auf den Betrag v kee gde , m. l gekapital) auf den Betrag von
Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Grundkapitals nicht üͤbersteigen. Das Aktienkapital ist baar und voll einzuzahlen und lediglich zum Erwerbe und zur anschlags mäßigen Ergänzung und Erweiterung der 6 der Ysterwieck Wasserlebener Eisenbahn zu verwenden.
ie Aktien dürfen erst nach dem Erwerbe und der Inbet:ieb— nahme der Bahn durch die Gesellschaft ausgegeben werden.
III.
. Die gesammte Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung is einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit 6 lichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorftandes einer Attlen⸗ gesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit sie der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Auffichtsbehörde berant— vori ich ist ö Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren eee bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen , denn bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi— gung des Ministers der öffentlichen Arbeiten. ᷣ ö Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter Anwendung. ö r
LV.
sian i Gn ieder des Aufsichtsraths und des Vorstands, sowie ammtliche Beamten der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, im Inland ihren Wohnsitz haben.
2 X.
. Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalversammlung der Altionãre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um nie Lusũbung dieses Rechtes zu ermöglichen, ist der Staatsregierung von Alen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstãnde ent⸗ haltenden Igges ordnung Anzeige zu machen. * zan Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist, berechtigt, in den en, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer— ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen. .
Erste Beilage
Berlin, Dienstag, den 2. April
VIII.
Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: 1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten:
durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen,
der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl.
troffen werden mögen, nachzukommen.
erfolgen. IX. * 27 II MH ; 5 7 Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
behörde.
—
Züge einzustellen. Auch soll derselbe,
Richtung zu fahren.
messen des Konzessignarẽ überlassen. 2) Die Feststellung und die Abänderung des Tarifs sowohl für
der staatlichen Aufsichtshehörde. In Betreff des Güterverkehrs werden
jedoch, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Er—
messen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung
ist, wiederkehrend von 5 zu 5 Jahren Höchsttarifsätze für die einzelnen
Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des nter.
nehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten sest ge stellt Dem
Unternehmer bleibt überlassen, nach Maßgabe der reich? und landes.
gefetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser? Vöchstfat. l ie
Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen feftzufetze n
Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassenfätze bhn die zu⸗
stimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen. ö
; Auch ist der Konzessiongr verpflichtet, das jeweilig auf den preußi⸗
schen Staatseisenbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hin—
sichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staats
eisenbahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundfätze zu befolgen
wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbelten
für erforderlich erachtet wird. K— 3) Der Konzessionar hat mit der Inbetriebnahme der Bahn eine
Erneuerungsfonds und neben dem in § 262 des Handelsgef ;
vom 109. Mai 1897 Reichs⸗Gesetzbl. Seite Ilg) vorgeschri
Reservefonds (Bilanz ⸗Reserpefonds) einen Speslal⸗Meserbefonds nac
den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der
letzteren unter Genehmigung des Ministers der offentlichen Arbeiten
aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung ler ie bende
Regulative zu bilden. ö
Der Erneuerungs⸗ und der Spezial-Reservefonds sind sowohl vor
einander, als auch bon anderen Fonds der Gesellfchaft zetrennt z
halten. .
Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitun
regelmaßig wiederkehrenden Erneuerung des
Betriebsmittel. ͤ
In den Erneuerungsfonds fließen:
a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materiali
b. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu enfneß mende
lage, deren Höhe durch das Regulativ festgesetzs wird.
S die Zinsen des Erneuerungsfo n
Der Spezigl⸗Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen
durch außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle erpor
gerufenen Ausgaben, welche e , f werden, damit die Befoörberung
mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent.
sprechenden Weise erfolgen kann. 3
In den Spezial⸗Reservefonds fließen:
a. der Betrag der nach dem Gesellschaftsvertrage verfallenen
abgehobenen Gewinnantheile und Zinsen, ö .
EB. eine im Negulative festzusetzende, alljährlich
einnahmen zu entnehmende Räöcklage,
X die Zinsen des Spezial ⸗Neservefonds.
Grreicht der Spezial⸗Reservefonds die Summe von 10000 4,
so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten
volle Jahresrüclage wieder vermindert ist. 7 22 * * * 5 — 1 . Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver—
die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durchführung
. die Feststellung Fr, Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn estimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung XII
Dem Staate bleibt für alle durch die Ausführung der genehmigten Entwürfe bedingten Benachtheillgangen feines Eigenthums oder seiner sonstigen Rechte der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maß⸗ gabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten. 2 Der Nonzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizei⸗ licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗
9 n Der Erwerb und die Inbetriebnahme der Bahn durch die ö esellschaft muß längstens binnen sechs Monaten nach Eintragung der Hesellschaft in das Handels register gemäß Artikel TVT] I dieser Urkunde
e, n, . ̃ ö . .
1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Ver— mittlung des Personenberkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die üge ; so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Auffichtsbehörde vorwiegend bon nur örtlicher Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als täglich zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Die Feststellung des Fahrplans derjenigen züge ng ge. ẽ Jeststellur 8. Yahrp ; en Zuge welche der onze ssionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus derkehren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilichen Vorschriften dem Er⸗
den Personen⸗ als für den Güterverkehr unkerliegt der Genehmigung
die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1901.
Arbeiter Pensions-
und zu diesen Kassen die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.
gehörigen Vollzugsbestimmungen.
XIII.
Bestimmungen zu unterwerfen. XIV. diejenigen Verpflichtungen zu überne staatseisenbahnen jeweilig gelten.
.
men,
mittels Zweigbahnen,
öffentlichen Arbeiten behalten.
XVI.
anlagen, sowie zur Vermehrung der Gleife auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der Minister der öoffents ichen Arbeiten solches im Verkehrsinteresse oder im Interesse der Betriebssicherheit oder im Interesse der Landes bertheidigung für erforderlich erachtet. Soweit diese Anforderungen lediglich im Inter- esse der Landesvertheidigung erfolgen, sind die desfallsigen Kosten dem TNonzessionar zu erstatten, wenn nicht im Wege der Gesetzgebung
andere, für den Konzessionar alsdann maßgebende Bestimmungen Vergl. Artikel I) getroffen werden. Im übrigen fallen die betreffenken Kosten dem Konzessionar zur Last. ;
XVII.
Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die Voraussetzungen weg⸗ fallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Ronʒeffioniefung die An⸗
wendung der Bahnordnung für, die Nebeneifenbahnen Deuntschlands für statthaft erklärt ist, so ist der Konzessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und Betrieb der Bahn Maßgabe der für Haupteisen⸗
m bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen Ministers entsprechend umzuändern. Kommt der Kon⸗ zessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb gesetzten Frist nicht nach, so hat er auf Verlangen der Staats regierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Ge⸗ währung der in Nr. 4 unter a, b und e des 5 42 des Eisenbahn⸗ gesezes vom 3 November 1838 bezeichneten Entschädigung, mindestens 33 den Sh nn . auf den Bau der Bahn verwendeten Anlage⸗ kapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu be zeichnenden Dritten abzutreten. ö
XVIII.
? Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions-Urkunde ichung in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April *) erfolgt erst, nachdem die Zeichnung beglaubigter Zeichnungẽscheine 1 nachgewiesen und zugleich die itfahi der Zeichner von ihm als genügend bescheinigt befunden lt, nachdem der Staatsregierung der mit den Konzessionsbedingungen n volle Uebereinstimmung zu setzende Gesellschaftsvertrag vorgelegt D diese Uebereinstimmung nachgewiesen, und nachdem endlich die Ge haft rechtzeitig und rechtsgültig errichtet ist. . In letzterer Beziehung wird bestimmt, daß binnen einer von cute ab zu berechnenden sechsmonatigen Ausschlußfrist die Eintragung sellschaft auf Grund des von der Staatsregierung als mit der sion übereinstimmend befundenen Gesellschaftsvertrags in das lsregister bewirkt werden muß, zu welchem Zwecke dem Gericht Anmeldung zur Eintragung eine beglaubigte Abschrift der ssinns Urkunde und die Erklärung der Staatsregierung betreffs r Uebereinstimmung vorzulegen sind. ö . Wird diese Eintragung binnen der
a .
Urkundlich
beigedrucktem Königlichen Insiegel.
unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
Hohe, welche für die Staatseisenbahnen bis zum Erlaß des Gesetzes dom 27 Mär; 1872, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten ꝛc., ,. gewesen ist — andererseits für die Ar Vensions⸗ Wittwen⸗ und Unterstützungskassen nach d
äeßt, und künftig bei den Staatseisenbahnen für ö inen. i: Pensionen und Unterstützungen bestehenden Grundfätzen einzurichten
. . . d 590 '
. Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwe— e des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn⸗Postgesetze vom 20 Deiember 13755 (Reichs Gesetzblatt Seite 318 und den dan
. . . . . enzesstonar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen 29 militãrische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen— ahnen im Deutschen Reiche ergehenden gesetzlichen und reglementarischen
Der Telegraphen⸗Verwaltung . hat der Konzessionar welche für die preußischen
Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn tels als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der festzusetzende Fracht- oder Bahngeldsätze vor=
Mo 6 2 55 * m 2* Der Konzessionar ist zur Aenderung und Erweiterung der Bahn—
n
2222222222
Do do = Del do d e & d&
R ee R.
wolkenlos ͤ . e ; x beiter — Pietzpuhl (Pietzuuhh). e Oberförster Hoff⸗ VI. 8 ö 66 3 2 5 1 z 1 1 . c — . 1 a a M nen, 6 Sache n Alle die juristische Persönlichkeit der Gesellschaft, welcher die in Do ter: . ien w D nn, eir Rede ste hende Konzesston als ein an ihre Person gebundenes Recht — eg. Drin M ben Gina m mne, Ttheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschafi, überbaupt alle G . 26. 5 Amtmann Hermann Sievers e gerungen ii res Gesellschaftsvertrags welche nach dem in dieser destor en: Hr. * 2 * 1 2 * Dinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staats. 6 . Peng e n, 6 w , m, , nicht entsprechen, unter denen die 4 ! m,, J onzession ertheilt ist, ̃ e ( BVerlin). = Sr. KRommerzienrath Hugo Jannasch ae , , h lznesl langen nur durch die Genehmigung der e , , , e, wi , ö , ge gehn ee rende ö och Schl fʒ. Verw. Fr. Geheime , n = . Der Konzessionar ist verpflichtet: ö , 2 . . ung in das ndelsregister anmeldet, der ⸗ a, nn, m . kö — en. Rechnungsrath Dorothea Unglaube, geb. Nagel — taats regierun ̃ — — a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen dbeits — ꝛ ; . * — 34 ö — 2 it di ze 5 e ö ug na en vom Minister der 5ffentlichen sundh aste nd 3 1 ir Nolks * ; 1 Berlin Fr. Rittergutsbesitzer Therese Reichel. 4 . r , undnd Arbeiten zu eilfassenden Vorschristen einzurichten. ber Näenieru n n * e g Seng 4. e, , . Sd et weilige Maß ung der Stgateregierung von letzterer zu bestimmenden Jeit den jährlichen Betriebgrechnungè Preußen Yftyreußen. 's , . — 6 — w. gi (. en. Ostpreußen eher el gegen er eiten.
Secesstonsbühne. Aleranderstraße 40 Mitt. woch: Gastspiel E. don Wologen's Buntes Theater (Ueberbreit lh. Anfang 7! Uhr,
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Direktion: Julius Fritzsche) Mittwoch: Mit neuer Ausstattung: Carl Millöcker's letztes Werk: Der Damenschneider. Operette in 3 Akten, Tert von Hugo Wittmann und Louis Herrmann
Donnerstag und folgende Tage: Der Damen⸗ schneider.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen:
Dentsches Theater. Mittwoch: Rosen⸗
montag. Anfang 77 Uhr. Donnerstag: Tas Lumpengesindel. Freitag: Geschlossen.
einnabmten und nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt. . ĩ Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs oder Spezial ⸗Reservefonds nicht oder nicht vollstãndig von Miguel 2 8 ** . ; J so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der fol zenden k ng. 7 2 R hie n. Freihgtt von mmm er stein Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Ge. , phon, Heßler. Studt. nebmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Freibert von Rbeinbaben.
Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Spezial Reservefonds vor.
Swinemünde Rüũgenwalder
münde Neufahrwasser Memel Münster
(Westf. ).. 8 SW 3 wolkenlos Hannover.. 7660 Windstille wolkenlos Berlin.... 765,7 V heiter Chemnitz 767,8 1 Regen Breslau. 7656 2 Regen Metz 767, 8ð 2 heiter Frankfurt
(Main) .. 2 halb bed. Karlsruhe .. 3 halb bed. München 4 bedeckt
olvhead
Gegeben Kadinen, den 19. September 1900.
2 wolkenlos 18 ͤ 3 heiter (L 8. Wilhelm R. Windstille Rebel ꝛ; — ; Berliner Thenter. Mittwoch: Ueber unsere straft. ¶ J. Theil.) Donnerstag: Glück. Freitag: Geschlossen.
Schiller Theater. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der Erbförster. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Otto Ludwig.
Donnerstag, Abends 8 Uhr: Ein Schritt vom mn, , ö
Freitag (Charfreitag): Geschlossen.
Theater des Westens. Mittwoch IF. mittags Uhr; Oedipus von Sophokles. — Abends; Gastspiel von Frau Selma Schoder. Zum ersten Male: Fatinitza. Komische Oper in 3 Alten
von F. von Supps. 2 . Donnerstag: Letztes Gastspiel des n ie Suge⸗
Kammersängers Nicolaus Rothmühl. notten. Freitag: Oratorium: Die Schöpfung von Haydn. (Dirigent: Professor Dr. Neimann.) Sonnabend, Nachmsttags 3 Uhr: Oedipus von Sophokles. — Abends: Volksthümliche Vorstellung zu halben Preisen: Der Troubadour. Donnerstag: Die Geisha. Sonntag (1. Feiertag), Nachmittags: Undine. — Freitag: Geschlossen. Abends: arina. Sonnabend? San Toy. ; Montag (2. Felertag), Nachmittags: Martha. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Jigeuner⸗ Abends: Harn tza. baron. — Abends 7 Ubr: Die Geisha.
Hierauf: Im Schatten.
2 61 P * 3 255 1 15 Nr. 13 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge—
sundheitsamts“ vom 27. März hat folgenden Inhalt: Ge⸗
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Der Bettelstudent. Lb. von Krieß Cursniß— Stistsdame Sophie Anmeldung jur Eintragung in das Handelsgregister beizufn f
ĩ ö ö 3 ö e inte ; X eizufügen. r ge, ,, . 8 * n nn n ; ) 1hre J
Mentag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Freiin von Wert bern Sangerbausem. . es esonder; bedürfen Beschlüͤsse der . * die abschluß 9 1 * seine Kassenbächer vorzulegen, Sachsen) Viehseuchen. Elsaß⸗ Lothringen. Gemeingefahrliche Die Fledermaus. ebernahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung Ap i * Lu tellung der Rö chnung den Zeitraum vom Anfang Krankheiten. Desterreich) Gemeinde Sanitatedienst in Krain
; ? zetriebg der eigenen Bahn an Ändere, die Aufloöfung der Gesenf ri jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als (Frankreich) Sitzgelegenheit in Magazinen (Türkei.) Tal z ti =
Verantwortlicher Nedakleur⸗· ft der die Verschmelijung mit einer anderen Geselschaft? 2 Rechnungsjahr ju Grunde in legen, m n l; Seife. — Verein gie Staaten von Amerika. Maffachusets ö. 3
Direktor Siemenroth in Berlin. 4 — oder durch welche sonst die Vahnanlage oder a Ge mn, penn ge, den w, rr, , Zwecken für nöthig Faltige Tertiierzengniffe 2c 1 ? d, n, ,.
; Wsgegeben werden soll ih Sultiagkei 5 ꝛ; erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu Deutschen Reiche, I5. Mär Desal. in Ruß . erlag der Expedition (Scholy in Berlin. ⸗ oll, zu ihrer Gültigkeit der Genebmigung der f en Auftichtabebärden 1 21 Alten zu Teutschen Reiche, 12. Marz. — Desdl. in Rußland, 2. Viertel- Verlag 2 Scholy Jung beschaffen und den Aufsichtebehörden in den von ihnen festgesetzten jahr 1900. Rinderpest in Shanghai. Maul⸗ 16 Klauen
oͤniglichen Staatsregi regierung. — . 1 in = i Druck der Norddeutschen Buchdruckerel und Verlaan= iese Genehmigung sst auch zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse Fristen einzureichen. seuche in Jahan. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen.
XI. (Deutsches Reich, Preuß. Reg. Bez. Hildesheim.) Verbandlungen
Anstalt. Berlin SW. Wilbelmstraße Nr. 37 früberer lversammlungen erforderlich, welche vom Staate ge⸗ e Re Zwölf Beilagen nehmigt waren. = e ee ben. , Fulsch Reich) Tuberkulose. . ; VII. BVermischtes. (Deutsches Reich) Pest. — (England) Rattenpest (einschließlich Börsen · Beilage), . den Bau und Betrieb der Bahn 2 die Bahnordnung für Geschenkliste. Wochentabelle über die S lerkesahs in 83
die Nebeneisenba De 21 * . n, r; Orten mit 40909 und mehr Einwohnern. Desgl 56 sowie die Inhaltsangabe zu Nr. G des öffent⸗ enbabnen Deutschlands vom 5. Juli 1392 (Reichs- Gesetzbl. Staats. Eisenbabnverwalt ser nn 8. n. . ri Deggl. in größeren lichen Anzeigers (einschließsich der unter Seite 764) mit den Aenderungen vom 24. Marz ls. Gir 1 83 * — 63 4 — . Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern a .
*
* 6 —
1 halb bed. — 04 1 Regen 3,0
Der Luftdruck ist gestiegen. Ein Maximum von 768 im liegt über Süddeutschland, ein Minimum von 74? mm über Lappland. In Deutschland ist das Wetter bei schwacher südwestlicher Luftströmung meist heiter und kühler. Rubiges, wärmeres Wetter wahrscheinlich.
7460 . Jos, 9 S Thalia Theater. Mittwoch: Der Fadetten · Vater. Große Posse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern. Im 5. Bilde: Das Ueberbrett'l. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag und folgende Tage: Der Kadetten⸗
Vater.
Bentral- Theater. Mittwoch⸗ San Ton. Anfang 71 Uhr.
Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern · und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit
Deu tsche See warte. sie das 49. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt baben, die für die
W Oele J Großstadte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ d L Nr. 2 veröffentlichten annutmachungen), 669 und vom 23. Mail 1895 (Reichs- Geseßzts. Seite Jö) und noch ergebenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen. z — ga, en ,, ,,, n asdbenr n, betre Kommanditgesellschaften auf Aktien 96 8. 8 * ergänzenden und abändernden Bestimmungen Auf Verlangen des Ministers der . ee . bat der 2 ichen er , e i m , e er en und m = en die Woche vom ** oh ast —— maßgebend. Die Spurweite der Konzesssonar einerseits für die Beamten des Bahnunternebmeng ; n e , . 25. bis 320. März 1901. = m gen. und war unter Heranziehung derselben zu Beiträgen bis zu derjenigen