erforderlichen Erleichterungen gewährt werden. Soweit die Ge⸗ nicht die Vorschriften der e e em dnnn ) Anwendung J trennten Wohn- und Schlafräumen untergehracht werden. Alg ge⸗ meinden neue Genehmigungen für Straßenbahnen, Pferde- finden, den nachfolgenden estimmungen genügen. trennt gelten Räume, die unter demselben Dache liegen, nur dann, Qualitãt bahnen und dergl. ertheilen, wird grundsätzlich eine entsprechende ⸗ . . ausdrückliche Bedingung in den Vertrag aufzunehmen sein. . fiche e n n, müssen ein gesundes, gegen Witterungs⸗ w , , n h — 3 . mittel 4 Von durchgreifender Bedeutung für eine bessere Ge⸗ 6. Hir n . i 633 . (Mitte März bis Mitte heit uu rr rn n tg a fe, w. . i er , gern, . Geiablter Preis für 1 Dopp el en ner Menge staltung der Wohnungsverhältnisse ist endlich eine zweckmäßige Okto er] beschäftigt werden, genügen, foweit icht Faümwoltzeilichè oder sofern keine größeren gemeinsamen aschyorrichtungen in i n Bodenpolitik der Gemeinden. Die heute herrschenden Mißstande anderweite e n, entgegenstehen, hölzerne Baracken, wenn sie Räumen vorhanden sind, mindestens 1 Waschgeschlrr und für jeden . böchster niedrigster höchfter niedrigster Doppelzentner n. h eg in , n, . . ekulation, die aus Brettern festgefügt und wasserdicht gedeckt sind. S lafaat wöchentlich mindestens ein reines Handtuch gewahrt 4. 4. 2. ich freilich zum theil mit irfolg nur nach Abänderung der 83. werden. Gesetzgebung bekämpfen lassen wird. Ein wirkfames Mittel Die Wohn. und Schlafräume müssen, sofern nicht die Baupolizei— ö . Noch: Weizen. um sie in Schranken zu halten, bietet sich aber auch gegenwärtig verordnungen weitergehende Bestimmungen treffen, folgenden An— Das Kochen, das Reinigen und Trocknen von Wäsche und das ld, J 3 159 13 * Han, in der Erwerbung thunlichst vier Grundstühke burch e eie nnn ; . J c P ia sds. i jenigen Gemeinden, deren stetiges Anwachsen das umliegende l sie dürfen nicht über oder unmittelbar an einer Düngergrube . e, n 2er 7 Ja derbeten. Für die in solchen Räumen . J — 1556 Acker- und Gartenland in immer zunehmendem Maße in Bgu⸗ der anderen Lufnahmmestitte r füulnißsähige Stoffe ober ämnnen, 2 K uff k, nn wnrebenet geen, renner H ö 1319 hond verwandelt. In welcher Weise die Grundsticke! die in ber Korin Eine auhetgeme hnlich, Marne herrscht, Liegen und mit Aborten ; ,, . H iiꝗ— . 1 f . 13 Dinkelsbühl ; ;
3 ; e, . e. ; . . Regel dauernd im Eigenthum der Gemeinde zu ethälten sein weden in . liegen und ähm elne nn flit sberig . lüften un 13 1 Auge burg. 1836 1986 Ueberlingen. t
wenn sie im Innern des Haufes keinerlei Verbindung haben.
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. 2) sie müs . be e, . ag ; werden, für die Bebauung nutzbar gemacht werden sollen, ob gut nid , edielt oder mit einem anderweiten zweckmnäßigen zu reinigen. Die nähere Bestimmuug hierüber fomie über den Zeit⸗ insbesondere die Gemeinde selbst, in Regie oder durch Privat⸗ elag (Estrich, hic g ta . . . punlt, bis wann die Mäume täglich in Srdnung gebracht sein müffen, 17.39 175659 unternehmer, Wohnungen darauf errichten und diefe im Wege ) Wande und Decken müssen glatt geputzt und geweißt oder mit ,, . Rätme sind alliährlich, und zwar be ö 1. — 17590
6 ; . . ᷣ q ⸗ ies, j ñ Wäã ecker ' h, i erin i. M.
der Ber miethung oder des Erbbaurechts abgeben will, oder ob Sine , Verschalung oder Bliesterung u. dergl. versehen sein. nur zeitzyeise kenuntztn Fu nen mn nm, ail lährt . Rin 15.99 15,90 die Bebauung im Wege des Erbbaurechts herbeigeführt werden Die Balken brauchen nur geweißt zu werden; —. nahme im Kalenderjahre, im übriger un Fehr histh n, m 15,60 11600 soll, wird der näheren Erwägung der einzelnen Gemeinden him mit gutfslicenden wären versehen sein und eine er in ander, me r n, li e dn, . i hann m, e R o e überlassen bleiben können. Einer gefunden Bobenpolitik entspricht . ah ,, gutschließender en,, ins Weise zu ,,, ß 1 J. 53 es insbesondere, wenn auch da, wo gegenwärtig Wohnungsnoth . 3. 1 k. k 3) Wohnräume und solche Schlafräume, die zugleich zum Aufent⸗ Luckenwalde 1450 14175 herrscht, die im Eigenthum der Gemeinden befindlichen, für Feubanten auch die Thurn er größeren zur Aufnahme von 10 ] halt über Tage oder zum Einnehmen der Mahlzeiten dienen, sind rankfurt a. O. 135,390 14500 3. Wohnungen geeigneten 3 grundsätzlich nicht zer mehr Per fenen? befttn nen Schlafräume müssen nach außen auf⸗ . ö . t ,, n e, mr, Sie hagen 13,80 — 1 veräußert werden. Eine Veräußerung von Gemeindegrundstücken schlagen. . unter elsius betragt, entsprechend zu w,, ö 3.
1è we ᷣ erun 91 ö . ö Jö ö eizen. Stargard i. Pemm. Jö 13,30 zur Bekämpfung der Wohnungsnoth kann wohl vorübergehend Die Fenster der Schlafräume müssen eine lichtgebende Fläche von 9 flgrz ; ) — a fr 3330 den Erfolg haben, daß Wohnungen in größerer Anzahl und zu nicht weniger als „ der Fußbodenfllche und Tus, ie 30 ebm Luft= , ö . e len . . 163 billigeren Preisen hergeftellt und angeboten werden; auf die o. if de nt 96 i,, ,, 28 m hoch (gz338. kJ 1280 14069 . 3 ; e . . . ie in stehende ) ; del 5 m. ; * si * ö S z 7 ; Dauer nützt sie aber nur der Terrainspekulation. Nur dann sein sbes schragen Deen mand nern, Höhe die es Maß ert richsh In angemessener Entfernung von den Wohn- und Schlafräumen k 13, So 14,00
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J j 13,70 13, 90 1 1400 1420 1 — 13,50 dd ] h ; 13.40 13,50 1 K 14,00 14,50 1 Jö ! 1440 14,50 e wnstein J 1460 14590
1 14,10 14,35 I k 14560 14380 , . JJ 14,55 14,65
1 1400 14,10 1 K . 1470 14,80 1 1466 14.66 cd ᷣ 1356 13.56 1 . . k 190 13 36 1 15,0 15571 ö , 5 1480 14,90 1 . ; 15,20 15,60 k — 15,20 ö, 14,09 1420 1“ . ; 135,00 13,00 Altenburg.. , 0 14560 15560
kleiner Wohnungen zugelassen werben können, wenn der C69 hinsichtlich der Höhe entsprechen; ätereiche nder ahl fir die Geschlechter getrennt mit Kisenkero Zu⸗ meinde ein dingliches Vorkaufsrecht vorbehalten wird oder wenn 6) die Schlafräume müsfen' für jede darin zum Schlafen unter
wird die Veräußerung von Gemeindegrundstücken zur Herstellung hne in neuer get ste Geb n, mtl en, chen An ordern e l. und in mindestens 10 m Entfernung von Brunnen müssen Aborte in
ien n, , sowie 66 Manner ein Pissoir vorhanden ö ,, , ö te. . ; ür je 15 d für je 10 Arbeiterin sonst hinreichende Sicherheit dafür gegeben ist, daß die Grund⸗ gebrachte Person mindestens 10 ebm Luftraum und 3 4m Boden⸗ 6 n der regel ist Tür je 15 Arbeiter und für je 10 Ar ** stücke der Privatspekulation entzogen bleiben. In dieser Be⸗ fläche enthalten. Für Schlafräume, die zugleich zum Aufenthalt über n Rn, . n,. 1 ,,. n 33 ahl und Kum verweisen wir namentlich auf die Thätigkeit derjenigen Tage oder zum Einnehmen der Mahlzeiten dienen, sind mindestens . 33 tri e. Bin holz ben een kerung, Reinigung Baugenossenschaften und gemeinnützigen Bauveresne, welche die 6 , , . n,, ir 8 der . 9. J Häuser nicht zum Eigenthumserwerb, sondern ausschließlich zum unter 10 Jahren genügt die Hälfte der angegebenen Ma , n, , 1) Arbeiter, die an einer ö Krankheit (Krätze, granulös Vermiethen herstellen, und . die in dem beiliegenden Mieth— k Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bfeiben außer . 2145 i. dürfen nicht in ben elbe 6 nal dertragsentwurfe des rheinischen Vereins zur Forderung des Y die Schlafräume müssen für ie ü 3 t andesen Arbeitern untergebracht werden. Hinsichtlich der Verpflichtun J des nisch X For t z Schlafre ssen für jede Person über 14 Jahre eine ö 3 . ; . ng Arbeiterwohnungswesens für den Fall der Vermiethung mit be . vom Erdboden durch . far von 3 30 em Ee nn reis. ansteckender Krankheiten bewendet es bei den gesetzlichen Kaufanwartschaft in der Anmerkung 19 zu 312 vorgesehene getrennte Lagerftätte enthalten. In ane Bettgestelle sind zwei ej Hun m gen fnah d Vemfl f ö Eintragung einer beschränkten perfönlichen Dienstharfeit zu Gunsten Lagerstutten dann zuläffig, wenn sis durch ein auf kee Kere gestelltes, „erk eetren nnn und Terpflegung erkrantter Arbeiter ist im
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der Gemeinde. mindestens 25 em hohes Brett getrennt sind. Die Lagerstätten . safern nicht für eing aureichende v ne. 96 66 6 6 dürfen nicht von mehreren Schichten hintereinander benutzt werden gierung der Kranken anderweit Sorge Retragen ist, für jedes Wir ersuchen Sie, auf die Gemeinden Ihres Bezirks nach ,, nn g,. Geschlecht ein besonderes, Hedieltes oder zementiertes, heizbares Kranken= ĩ a , — 8 und während der Benutzung nicht übereinander stehen. Für jede e, . e . n ö den vorstehend unter Ziffer 2 bis 4 entwickelten Gesichts punkten Lagerstätte ist mindestens ein Bettfack ein keilförmiges Kopffissen und zimmer zur Verfügung zü stellen adas mit den Wohn- und Schlaf⸗ gleichfalls fortdanernd. und mit dem durch die gesundheitlich; An hinreichend Cereße wellene Decke sowie an Vettträsche I. Kath? Dune nir s. üunmnitöelarer Jerbfönm sbheg nd In anderzn * 222 2 ö 1 , dn 7 — 6 3. 2 90 h . 8 59 8 3s7. sittliche und soziale Bedeutung der Maßnahmen gebotenen Nach- und Bezüg? mir Welden, Nopfkifsen zu gewähren,. Jedem neun Zwe, n ö E t . 2 Auf jd. Vet, müässen darin druck einzuwirken und durch die Aufsichts behörden einwirken un eintretenzen Bewohner ist ein neuer oder frisch gereinigte: Bett! , ö. . . 2 5 fommien. Für lassen. Die unter Ziffer 2 aufgeführten Maßnahmen kommen . frische Bettwäsche zu . Bei Verwendung . V h ist Sorge zu tragen. zum. theil, wie namentlich die Förderung der Baugenossen⸗ vn Stzohsäcken muß das Stroh in den Säcken und Kijfen wentgsten Wi ichzeiti 320 Arbei ckunf ĩ schaften und der Lemeinnützigen Bauvereine durch Erleichterung . ö zrenes die Hettwäsche muß r alle e, en so ui ren ge , l , w eit r , 9 96. 2 der Kapitalbeschaffung und durch die Bereitstellung der Bau. die W. e m n en gane eng alle 6 Menate ü ben, Verhütung gesuntheit char lther Benutzung der Wohn- und Schlaf— k 1 be n elllichen Untersti Berat 2 die Wolldecken wenigstens alle 5 Monate in angemessener Weise ge⸗ 8 ine das Verhalten der Arbei 58 3 . ; 1536569 eamten zur unentge tlichen Unterstützung und erathung dieser reinigt und gewalkt werden. Außerdem muß die Erneuerung und Käme eins das Verhalten der Arbeiter regelnde Wau ordnung erlassen Greifenh 1410 Vereine, auch für die Kreise in Betracht. Sie wollen daher Reinigung dann erfolgen, wenn die Gegenstände verunreinigt worden ö, . , , . jedem Wohn oder Schlafraum in deutlicher . JJ 1d 06 auch in dieser Beziehung das Erforderliche veränlassen. sind; Die Ortspolizelbehzrden können weitergehende Vorschtstten *! Schrist n 365 . nigen fallenden Stelle aus zuhtngen Mu Stargard i. Pomm;!?⸗ 2 14,160 Die unter Ziffer 4 hinsichtlich der Veräußerung von Ge. Be haffenheit und. Ausstattung der Lagerstaͤtten lrefenée n mr e,. i, wan, . , ist. ein, besonderer Auf, 1 : 1250 — meindegrundstücken entwickelten Grundsätze ersuchen wir Sie bei Derpflichtung zur Gewährung der Bettftücke unb Bettwäsche und zu er 3. 4 Ai nn ne en , mn, nnn, ann, osen. . * 15, 00 ö * 36. — e . 556 mee ? 3 Aus re! ; z DVer Aussehe 35 ! ö der Genehmigung von Grundstücksveraͤußerungen der Stadt⸗ j rer. Erneuerung und Reinigun reift insoweit nicht platz, als die sofern diesem Erforderniß genügt wird auch en ren rn. * Vila. 1490 ; . 14160 gemeinden im Bezirksausschusse zu vertreten, auch die Landräthe Arbeiter diese, Hegenstände selbst mitbringen, morschriftsmäßig er⸗ Un übrigen Arbeiter untergebracht werden Notoschin 16.0 23 3 . 8. eines gleichmäßigen Nerf hrens im Kreisausschusse bei neuern und xeinigen. Für jede untergebrachte Person muß ferner ; . 8 Wongrowitz 2 3. . 83 wegen eines gleichmäßigen Verfahrens im Kreisausschusse bei ein Jieiderriegel und ein verschl eßbarez eig bored mn, n, ; 511. ö 13510 . 35 1420 der Genehmigung von Grundftücksveräußerungen der ant; der Arbeiter nicht selbft ein aich det en. ihm nicht anlalelr!! Wer nach Maßgabe des 8 P erstmalig Arbeitern Unterkunft ge— 3 1336 35 3. 1415 gemeinden zu verständigen. Stelle ein verschließbarer Naum angemefen jst: 3 währt, hat hiervon unter Angabe der Zahl der aufzunehmenden Per— r fen stein ĩ Schl. 1356 ; 1535 2 J . LEnen und unter Bezeichnung der für sie bestimmten Räume der . z 1456 * . 1475 . U . ** —— 13 50 . J 14 30 16,50 * l 17,50
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An alle Herren Regierungs⸗Präsidenten.
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Zum 1. März künftigen Jahres wollen Sie uns über den N an der Thür jedes Schlafraumes muß auf der Innenseite in Ortspolizeibeb rde Finnen i'. f 2a, . März k ͤ S . 1 — Drtspolizeibehörde binnen 8 Tagen nach der Aufnahme ; Erfolg Ihrer Bemühungen berichten. dauerhafter, leicht erkennbarer Weise die zulãssige Zahl der Personen 3 ; ag ach der Aufnahme Anzeige zu Schönau a. K ö ; * angegeben sein die darin nach den Vorschriften unter Ziffer 6 schlafen 512 Halberstadt. (. 5 ; 2. n Berlin, den 19. März 1901. dürfen, Die Richtigkeit ist bon der Ortspolizeibebärde entweder auf Für die am Tage der Verkũndung dieser Peltzeiverordnung Marne 13,10 36 3. 1500 2, * 26 13,75 Der Minister für Handel Der Minister der geistlichen, , . en en, ö e. ing 3 . Rreits vorhandenen Ünterkunftsräume könen Ausnahmen von den 2 138 ꝛ 1618 2. ᷣ 528 1756 und Gewerbe. Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ scheinigen; e,, 2 3 36 ö r, , de s . Siffer. durch den. andfath von den inte leobahl 1715 8 — 15,290 8 51 1773 RraF 9 6 ite Su. 2 in . ; * übrigen Bestimmu s 5 en Regierungs⸗Prasi zu⸗ 23 e 22 292 8 1 z: 9! 53 77. Brefeld. Ang legenheiten. Wohnräume müssen mit einer ausreichenden Zahl Lon Tischen . . ö gn e ace g e nr, . ö Augsburg 16/60 * 23 . ĩ . Studt. und Sitzen und, sofern sie auch in der Zeit von Mitte Oktober bis 63 2 2 5 3 ; ö 666 Giengen 5 120 — ꝛ 50 178 5 2 . 4 415 &. 2 sehen Döhe (8 3. Ziffer 5) Arbeiter nicht untergebracht werden w , 55 ; 36 56 3 215 R Der Minister des Innern. Mitte März] benutzt werden vollen, mit einer Heisgelegenheit versehen ** a n n, , an , , en, , en die in 1 . 19 ö 1 8 Freiherr von Rheinbaben. sein. Das Gleiche gilt von Schlafräumen, die zugleich zum Aufent— der Aufsicht der Be 5ʒ stellten Betrieben bestens w, — 15, 00 17,00 ; . - hait über Tage oder zum Ginnichmen ne ne leich der Aufsicht der Bergbehörden unterstellten Betrieben beschäftigt find, s er age oder nn na 1 er Mahlzeiten dienen. VMelgt die Bewilligung der Ausnahmen im Einvernebmèn! mit dem e r. § 4. Bergrevierbeamten bezw. dem Oberbergamte — s. 12,00 . ꝛ 12,0 . . M 220 . 6 2 6 J 6. 2 t . 8 ö 7. ? e d ö ** ö ö 2400 ic l) Ehepaare mit oder ohne Kinder dürfen in die im 5 1 be⸗ z 13 If urs / . 1320 3. 2 306 13 20 ö eich ten R. im ich kei n nur de ⸗ fge J ö. erde ** 1444 — . . — '. 2 ; = . . . . . . . . . . . . . 49 . . x J . Grundzüge Er et * ig e, r an die . n von Arbeitern in sogenannten Kasernen⸗ ũẽ 15,00 l ; 4 15,00 Se ae 8 , , 30 mn 17 ⸗ schiffen finden die vorstehenden Bestim: a keine Anw 1 5, 5,500 . ; . Männer und Frauen nicht in unmittelbarer Verbindung stehender n, s r en Heltimmungen keine Anwendung n .
für eine Polizeiverordnung über die Interbringung der ⸗ ᷣ * J in gewerblichen oder lIandwirthschaftlichen Betrieben, aum gewährt wird. Das Zusammenwohnen mehrerer Ehepaare beim Bergbau oder bei Bauten beschaftigten A rbeiter. ist verboten. Kinder unter 11 Jahren dürfen nur zusammen mit ihren Eltern untergebracht werden.
; § 14. ( 1? 5, 5, 00 15,40 ; Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 oder z 1 . . 1420 entsprechender Haft bestraft. =. Greifenhagen 13 56 2 Stargard i Pђuwvn 13,50
ö Schivelbein. ; 12, 80
ö 13,00
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11
§1. 2) Abgesehen bon Eheleuten. und Personen, die in gerader Linie D 38 3 7 Ziffer 3. 88 8 9 Q2iffer?
ö Wer in gewerblichen oder landwirthschaftlichen Betrieben beim verwandt sind, dürfen Personen verschiedenen Geschlechts nur in ge⸗ en di ni diefe K Köslin K Bergbau eder bei Bauten beschäftigten Arbeitern (Arbeiterinnen) in . artiere am in Kraft Rummelsburg i. P einer Anzahl von mindestens [6] * Personen in Räumlichkeiten, die . ö ; ; di . Stoly ö zur Aufnahme einer größeren Anzahl von Arbeiter bestimmt sind *) Hier sind aufzunehmen die etwa bestehenden Pelizeiverordnungen . 86 i . Arbeiterkasernen, Schlafhãͤufern ꝛc. , Unterkunft gewährt, muß, sofern über, die Unterbringung hestimmter Arten von Arbeitern Diegel⸗ arbeiter, Arbeiter in Steinbrüchen, Gräͤbercien * An den in gesetzten Stellen sind die für jeden Ben 14 . , G, mern dez Feschaffen beit der ven Den Inwieweit die is bensertbeiĺung in den einzelnen Fällen je pase elmer, n, desetzten 2 en sind die für jeden Bezirk Arbeitern mitgebrachten Bettstücke und Bettwäsche in sanitärer Be— nach ihrer Bedeutung dem Regierungs Präsidenten vorbehalten vder dem assenden Bestimmungen einzurücken. ziehung ihre besondere Aufmerfsamkest zuzuwenden. Landrath übertragen werben soll, bleibt festzusetzen.
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Alten bug . id 0 ibo id io öh ᷓ ö n, ang emerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Deppelzentner und der Verkaufgwerth auf volle Mark abgerundet mitgetbeilt. Der Dur schnittsvreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. Ein liegender Strich ) in den . — für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechz Spalten, daß entsprechender Bericht feblt
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