1901 / 82 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Apr 1901 18:00:01 GMT) scan diff

nach Anhörung der Besuchskommission an den Minister der zufüllen. Zwei Exemplare find bis zum 8. des Monats dem . . . : . Gtwaige Beschwerden der Kranken. I. Personal Medizinal⸗Angelegenheiten zu berichten. Mit dessen Zustimmung zuständigen Kreisarzte zu übersenden, welcher eins an den Die Vorschriften dieser Anweisung treten sofort in Kraft, Geistliche Versorgung. Aerztliches namentlich anzuführen

Zu⸗ und Abgangsliste (entsprechend Anlage B.). ö 5 5* ö j 57 Mrs n * 1 sr 2 5 9 j . j 8. 7 8 ö 1 i it. 8 ö 37 53 r * kann auch die ärztliche Thätigkeit an einer geeigneten größeren Regierungs⸗Präsidenten weiterreicht. Das dritte ist zur General⸗ soweit nicht in den folgenden Paragraphen etwas Anderes Unterhaltung und Geselligke Wirthschaftspersonal (Zahl und Art).

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if 3 ; Abgangsmeldungen ö . . j Anf 8 Kranke befindlich nicht Geistes⸗ j a,. me me. ö k . ng ges der Zu⸗ und Abgangs ; Privatanstalt für Geisteskranke oder Epileptische oder an einer akte zu fuͤgen. 4 . . bestimmt wird. ö der Anstalt als Kranke befindlich nich . ssoweit nicht aus dem statistischen Formular geeigneten großen Abtheilung für Geisteskranke bei einem all⸗ 6) Der Unternehmer hat seine Vertretung in der Führung J ( ( k erf n. gemeinen Krankenhause für die Ausbildung angerechnet werden. der Anstalt der Ortspolizeibehörde und dem Kreisarzt anzuzeigen. „Anstalten, denen die Genehmigung zur Aufnahme frei— Wesen dere Vorkommnisse seit der letzten Besichtigung. IV. Registratur ) Der Unternehmer der Anstalt bedarf für die eigene Die Anordnung einer Vertretung muß in allen Fällen willig Eintretender (A. Abschnitt 11) unter anderen Voraus— mnglcksfãlle . . . . Uebernahme der ärztlichen Leitung oder für die Anstellung des erfolgen, in welchen das Unternehmen durch eine nicht physische etzungen, als unter denen des 8 16 Abs. 1 ertheilt ist, dürfen Selbstmord. Sauptbuch mit 69. 1 n, . Eheelbeiten des mit . leitenden Arztes der Genehmigung des Regierungs⸗ Präsidenten. Person betrieben wird. künftig solche Kranke nicht aufnehmen. Zu⸗ und Abgangs (nach Anlage A. eingerichtet). B und Anwendung

über Entmündigung, Vormund, Pfleger, etwaige Beurlaubung geführter Krankengeschichte. Entfernung aus der Anstalt. Dabei ist zu verfahren wie in dem 5 16. Bei An⸗ . 8 32 . stell des leitenden Arztes ist der in Aussicht gent ene B. Vorschriften für Kranke im Alter unter Rei Mar , J nulage C. lstellung des leitenden Arztes ist der in Aussicht genommene . ö Bei den an Anstalten bereits thätigen Aerzten kann, so⸗

Vertrag und die Dienstanweisung beizufügen und sind bezüglich 18 Jahren. lange sie bei derselben Anstalt verbleiben, vom Nachweise der . . n 19 der Lage der Wohnung genaue Angaben zu machen, wenn der . §8 22. . im §z 19 Ziff. 1 und 4 geforderten Vorbildung mit Zustimmung ür J JJ dor 1 Juli Arzt nicht in der Anstalt zu wohnen hat (3). Auch die l) Zur Aufnahme in eine Anstalt bedarf es: des Regierungs⸗-Präsidenten abgesehen werden. 54 ; in Vertretung ist in allen Fällen zu ordnen. a. einer ärztlichen Bescheinigung, welche angiebt, aus 6

Die Genehmigung kann zurück welchen Gründen die Aufnahme in eine Anstalt zweckmäßig 2 nn, . Herre, . . ö . ö Unrichtigkeit der Nachweise oder nothwendig ist. Die Gültigkeit beträgt 3 Monate vom J . den im 5410 ffn Abf. 3 angegebenen. Gründen . emen sie ertheilt worden i i aus Har Tage der letzten Untersuchung, hann auch einem, beim, Jukrafttreten dieser Anweisung eine der übrigen Aerzte lassungen des Arztes sich ssen Unzuverlässigkeit in b. des Antrags des gesetzlichen Vertreters oder des zur Anstalt leitenden Arzte die Genehmigung hierzu entzogen werden. innerhalb außerhalb die ihm übertragen ätigkei liebt. ! AUnterstützung verpflichteten Armenverbandes. Berlin, den 26. März 1901. e. 3 haft

3) In Anstalte zeilbare Kranke Aufnahme Die Aufnahme ist, wie im 5 17 Abs. 2 bestimmt, k Der Münter a aenha der Anstalt wohnha Pe ge k finden, oder welche 3 Geisteskranke oder mehr anzuzeigen, wobei der Beruf der Eltern anzugeben sst. 3 5 ,,, der eistlie hen, t 4 2 als 190 Epileptische bestimmt sind, muß mindestens ein nach 2) Die Bestimmungen der S8 6 und 9 finden Anwendung. e, , . Unterti . und Medizinal⸗ k,, . ! d Vorschrift der Nr. 1 ausgebildeter Arzt wohnen. 3) Bezüglich der Entlassung gelten die Vorschriften der Schonstedt. U Ange , . . Arites . ( können, sofern die Wohnung des Arztes in 53 10 13. Anzeige der Entlassung ist, wie in 3 18 Abs. ? In Vertretung: Wever.

Abgang ; Krankenbestand ul; nan der vorhandenen Plätze ö ; g 9

Januar *

Bemerkungen

Laufende Nr

Ausnahmen kön j unmittelbarer Nähe belegen und durch Telephon verbunden ist, bestimmt, zu erstatten. Der Minister des Innern. ; 4. K mit Zustimmung des Ministers der Medizinal-Angelegenheiten 4) Beurlaubungen können unter Zustimmung des Arztes In Vertretung: Sa. Sa. gestattet werden. . bis zur Dauer von 6 Monaten stattfinden. S 13 Abs. 3 findet von Bischoffshausen. Davon werden ver⸗ 4) Es soll in der Regel ein zweiter Arzt angestellt werden Anwendung. pffegt: . k und in der Anstalt wohnen, wenn die Zahl der Geisteskranken 5) Bezüglich der Einrichtungen der Anstalten für jugend⸗ a. auf eigene Kosten . ar 36 ö. 100 oder der Epileptiker 200 übersteigt. liche Kranke ist den allgemein gesundheitspolizeilichen Vor— oder der Familie e n n g, e f. . 4 66 ̃ , , 5 liche. K i lg gesundheitspoliz ;. . . - vermehrt: b. anf Fosten bon nommen in die Anstalt: l geheilt Ueber den Nachweis der psychiatrischen Vorbildung, bei schriften genügend und in allen Theilen der AUnstalt Rechnung Das Haupt buch ist derart zu führen, daß am 1. Januar jedes wi, m k , '. welcher nicht die Bedingungen erfüllt zu werden brauchen, die zu tragen. Auf alle Räume und Einrichtungen, die für mit Kalenderjahres der Bestand jedes Geschlecht getrennt Win der Art des Verstehers 3 ö e n, . . 9. e,, de, g ö. in ef äuslichkeit: M. Fr. M. Br an den leitenden Arzt zu stellen sind, entscheidet der Regierungs körperlichen Schwächezuständen Behaftete, für Unreinliche, Bett⸗ aufzunehmen ist, daß der am längsten in der Anstalt Beñindliche mit ö ; Seit 1 Juli . ö. 3 ö , e,. fen liehen An. Mus lichkeit: Ye. Fr. Me. Fr. Präsident event. nach Anhörung der Besuchskommission. Die lägerige bestimmt sind, kommen außerdem die Vorschriften Ni. ö anfang An den Bestand reihen sich dann in fortlaufender J. . . . Kommunen 2. stalten für Gkr, Anstellung, vor welcher der leitende Arzt gehört werden kann, über Krankenanstalten uneingeschränkt zur Anwendung. Sine , e, abr fer ufgensmmenen an. Mit Ablauf . . d. außerdem Cpil, Id. und zwar: unterliegt der Zustimmung des Regierungs-Präsidenten, dem 6) Der Unternehmer hat seine Vertretung der Ortspolizei⸗ ne , , end n, 89 n,, theilu in ut ; 39 ö . . ; auch die Dienstanweisung vorzulegen ist. J behörde anzuzeigen. * , ,, . , in er Eintheilung einzutragen: vermindert: Das 18. Lebens⸗ maͤnnl. weibl. 4 gus Privatanstalten J Der Regierungs-Präsident kann in besonderen Fällen ge 7) In jeder Anstalt muß die ärztliche Thätigkeit genau b. or, mn, nm, n, n. Klasse um. jahr haben nicht Personen für Gkri, Epil, Id. stalt für Gtr. Til. statten, daß einer der beiden Aerzte in unmittelbarer Nähe der tegelt sein. Ob die psychigtrische Vorbildung des anzustellen⸗ . Stand oder Gewerbe = bei Madchen, die nur im Hause der ö H g, . P . Anstalt wohnt, sofern telephonische oder sonst ausreichende Ver n Arztes im einzelnen Falle für genügend erachtet wird, Eltern waren, und bei Unmündigen Stand des Vaters ; . . nn, 4... bindung gesichert ist. ͤ . . Falls ein ausnahmsweise geringer Wechsel und die Be⸗ Besuchskommission.

entscheidet der RegierungsPräsident nach Anhörung der Jahr und Tag der Geburt. Bemerkungen. 2) wiederholt aufge— . . Er ss . - ö f ge n, . nommen in die Anstalt: in andere Kranken . schaffenheit der Kranken die Anstellung zweiten Arztes Er hat auch nach Maßgabe der Vorschriften des 5 19 Nr. 2 zter Aufenthalt vor der Aufnahme. 83 a. freiwillig eingetreten Anftalten trotz eines Krankenbestandes, wie in Abs. angegeben, nicht die Anstellung und die Dienstthätigkeit des Arztes, unter k . 3 ö. ; . . 9 re Familie c. erforderlich erscheinen läßt, ist nach Anhörung der Besuchs. Berücksichtigung der Lage der Wohnung u. s. w. zu genehmigen. . , ut nig M. Fr. C. aus öffenklichen An— kommission an den Minister der Medizinal Angelegenheiten zu Die in 8 20 in Bezug auf den leitenden Arzt gegebenen Datum der Entmündigung Akten eiche) af berichten. Ebenso ist Zu verfahren, wenn die Besuchskommission Vorschriften finden entsprechende Anwendung auf den Arzt der Genaue Angabe des Vormundes oder Pflegers (Aktenzeichen in einem bestimmten Falle eine Abweichung von den in 3 an- Anstalt. Die unter Nr. 6 daselbst erwähnte Vertheilung des Tag des Abgangs mit Angabe: ob geheilt, gebessert, un⸗ 3. . ö gegebenen Verhältnissen wegen der Besonderheit der Kranken Personals u. s. w. ist in erster Linie auf die zur Pflege der geheilt, gestorben. Im letzten Falle die letzte Krankheit . . d. aus Pripatanstalten für erforderlich oder für zulässig hält. Insassen bestimmten Personen zu beziehen. Soweit die Anstalt gder sonstige Todesursache

s) Sind mehr als 300 Geisteskranke oder mehr als 600 außerdem bezüglich des Unterrichts und der Ausbildung be— Bemerkungen.

Epileptische in Behandlung, so kann für je istes kranke stimmte Aufgaben erfüllt, bleiben die Einzelheiten, auch die und je 200 Epileptische die Anstellung eines weiteren Arztes Verwendung des Personals hierzu dem Unternehmer der angeordnet werden nach Maßgabe der Besti

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des Unternehmers 1. Juli igenthũmers Seit 1

Eigenthũmers) Seit 1 Januar 198.

Anlage A.

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Durer Dienst⸗ 2c. sonal

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2 466

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Anlage KE.

immungen in Nr. 4. Anstalt überlassen, welcher jedoch, falls ärztlicherseits dem ie Zugangsliste enthält:

820 8 „Der Unternehmer hat dem leitenden Arzte namentlich solgende Obliegenheiten zu übertragen: 1) Die Bestimmung über die gesammte Thätigkeit

Zustande der Pfleglinge nicht entsprechende Maßregeln oder ein unzweckmäßiges Benehmen des Personals festgestellt wird, als— bald Abhilfe zu schaffen hat. Anderenfalls ist nach 8 20, 1 Abs. 3 zu verfahren.

Fortlaufende Nummer.

Vor⸗ und Zuname des Kranken. Jahr und Tag der Geburt. Aufnahme⸗Tag.

ö . ö. 2 . h m ona 6 11 31 23 283 9. . Pflegepersonals, soweit es sich um die Krankenpflegé handelt 8) Vollendet ein in einer Anstalt für jugendliche Kranke Nr. des Hauptbuches des Kalenderjahreg. ö 2 3. ; 1e . Veryfleater . Lebensjabr so ist sein Anufenth⸗ ; er w 136 . Vor Einstellung des zur Pflege der Kranken bestimmten Verpflegter das 8. Lebensjahr, so ist sein Aufenthalt in der Die Abgangsliste enthält: . 2 211112 . 8. 1. 6 . 1 1 ? 22 9414 . a. 3 * ö 36 ö. . 5 . 2 9 ü. * . . . ae 2 Personals muß der leitende Arzt über dessen Brauchbarkeit für Anstalt, 1 , ,, , . . 64. Fortlaufende Nummer. den Krankendienst sich schriftlich äußern. Auch hat er die S, , g der —iaatsanwaltschaft nach Maßgabe des § ? ; nöthige Ausbildung des Personals in der Krankenpflege zu anzuzei , l l beachten . 9) Ob ein Kranker nach Vollendung des 18. Lebensjah

ö ; ö. . ; . in der Anstalt verbleiben fe j 9 de Si zelheiten d Gelangt die von ihm für nothwendig erachtete Entfernung ihn der Anstalt verbleiben kann, hängt von den Einzelheiten d P e nicht zur Ausführung, u

erks-Produktion Tavans die Glasherstellung. Zement-, Verbandstoff und Papierfabrikation.

Handel und Gewerbe. gwerks⸗Produktion ns. 4 ciel fe n lten, wen bar fätbettenn n J ö nn die hierauf bezug en Arb en, m er 1 zusolge bisber

; ; 3336 ; ; 5 Uebe werks⸗Produktion Japans in der eitraum von . in vositiv aünstiges Eraebnif geb zaben, so sind di ĩ

es Vufnahme⸗Tag. Die Argentinische Regierung hat die Frist für 1890 1599 giebt felas: . ang Autan auch kein Positir gänstiges Ergebnis gehabt ka k durch 1. es Abgangs. Tag. die zollfreie Ein fuhr von Getreidesäken und Sack— an ; 1 nteresse der Allzemeinbeit dienenden Zwecke ter leinwand (ogl. die Notiz in Nr. 230 des Reichs⸗Anzeigers“ k e, , , . in so gefördert worden, daß die Möglichkeit vor- n A. September v. IJ) bis zum 1. August d. JF. ver⸗ e, , , r . nn, , . n oder andere der in Betracht

.

Pflegers aus dem Krankendienste Falls, insbesondere auch der Art der Anstalt ab. gabe ob geheilt, gebessert ungeheilt, gestorben

2 * Creisar:t n den Megierunge räside ton 21 Den RKreisarzt an den Megierungs rasldenten zu

2. R 1 8 4 ö * 6

3 ; 1 8 . ; Nr. des H uvtbuches des Kalender 25

19) Auf Anordnung des Regierungs-Präsidenten muß die Nr. des Vauptbuches des Kalenderjahres. Entlassung oder die Ueberführung eines Kranken in eine andere gezogenen , n in 9 Anstalt auch vor Vollendung des 18 Lebensjahres erfolgen 84 * 919 598389 1932 2293 er vorläufige Jahresbericht der

2) Die Anordnung der zu gewahrenden Anta au ö I ; ,, 671 . für 1 ennzeichnet die allgemeine besonderen Kost und Verpflegung. 949 5 Rag; ;

= . J ] . Gen ein same 3zes mi nen Anlage

3) Die Anordnung der Isolierung eines Kranke ab Gemei me Bestim mungen. Inlage jesehen von Nothfällen, in baldige nach tragliche ärztliche igung erforderlich ist. Grund und

Darter io J Tallss Vsalieminng ift rztlicherseits in ein Valer 2 8 vel le? ü ö 1 Uarztlicher ls in en

P ? . . Eisenindustrie . rr erst⸗

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Nach einer französischen Zusammenstellung sind im Jahre 1900 111

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in Tonner Straits Settlements (Ausfubr) 45 87 46041 Australien (Ausfuhr) 3306 3200 Banka (Ausfuhr und Vorraths—

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betreffenden Schriftstücke, Pläne, Verfügungen, ordnung) zu ve rstehen. 12 336 Reg estiegen. (The Board Thätigkeit erstredte sich. ronolo zeordnet, u. a. auf die Gründung

Bescheide ꝛc. geordnet in einer Generalakte zu vereinigen. 8 29.

rseits auszufüllen. Unter Aerzten D ; . eren Bemerkungen Anlaß geben ft Trade Journal. iner Waggonfabrik, Kesselschmiede, Eisengießerei und Eisenkonstruktions. 16 Vescht =. . 2 * 367 2 . chunt ö einer Saferflocken und Ghokoladenfabrik, der Thon und e Beschränkungen mit Besprechu et Hafer . un Ge ; ,, n. sowie auf die Beschaffung billigen Brennstoffes, au

5h) Am 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres ist das An die Stelle des Regierungs⸗-Präsidenten tritt für den ihm tatistische Formular (Anlage C.) von dem Unternehmer aus unterstellten Bezirk der Polizei Vräsident von Berlin.