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gäbe sind, in denen sie sich aller Rechte und Vortheile ihres Urheber⸗ rechts begeben. (Redner zitiert einen solchen Vertrag mit einer Leipziger Firmg) Sollen wir diese Ausbeutung nun auf 50 Jahre verlängern? Wenn Liebesgaben an Brenner u. s. w. gezahlt werden, so kann man sich sehr wohl denken, daß auch die Familie Wagner kemmt und sagt: Liebe Nation, gieb auch uns eine Subvention! Diese Subvention würde eine Million auf 20 Jahre betragen.
Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Nur eine kurze Bemerkung. Der Herr Abg. Dietz hat eine Andeutung gemacht, die auch bereits in der Kommission her⸗ vortrat und mir dort Veranlassung gab, eine Verwahrung auszu⸗ sprechen, mit der ich glaubte, daß die Sache erledigt sei. Nachdem der Herr Abg. Dietz aber hier im Plenum trotz meiner in der Kommission abgegebenen und, wie ich glaube, unumwundenen, einwandsfreien Erklärung auf den Fall zurückgekommen ist, halte ich mich für verpflichtet, auch hier eine Erklärung abzugeben.
Herr Dietz hat die Meinung ausgesprochen oder die Möglichkeit angedeutet, als ob die Familie Wagner mit ihren Interessen an dem 5 33 betheiligt sei und deshalb Veranlassung genommen habe, in den Kreisen derjenigen, die an der Vorbereitung dieses Gesetzes be⸗ theiligt gewesen sind, für die Wahrung ihrer Interessen durch eine Verlängerung der Schutzfrist zu wirken. Dem gegenüber erkläpve ich das, was ich bereits die Ehre hatte, in Ihrer ere er s. sagen, daß weder mit mir, noch mit einem der anderen Herren, die mit mir zusammen an dem Entwurfe gearbeitet haben, irgend eine Kommunikation, direkt oder indirekt, persönlicher oder schriftlicher Art, mit irgend einem Mitgliede oder Bevollmächtigten der Familie Wagner stattgefunden hat, daß ich überhaupt keinen An⸗ gehörigen dieser Familie kenne, daß mir auch von vorge⸗ setzter Stelle, vom Herrn Reichskanzler weder ein Wort gesagt noch eine Andeutung gemacht ist, die auf diesen Gegenstand und auf die Interessen der Familie Wagner Bezug hätte. Ich glaube, unter solchen Umständen berechtigt zu sein, diese Andeutung, die da gemacht ist, als wenn die Regierung bei der Abfassung ihrer Gesetze, sich von einseitigen Interessen mitbestimmen ließe, als eine grundlose zu be⸗ zeichnen.
Abg. Dr. Müller-Meiningen: Auf meinen Antrag ist in der Kommiffion in zweiter Lesung der in erster Lesung gestrichene § 33 angenommen worden. Damals sind auch die Sozialdemokraten dafür eingetreten. Der Haupteinwand gegen die Schutzfrist von 59 Jahren
eht in der Presse dahin, daß der Autor nicht nur aus sich heraus, 56 aus der Kultur seines Volkes schöpfe, und daß deshalb der Autor das Pfund, das ihm vom Volk anvertraut ist, nach einer gewissen Zeit dem Volk zurückzugeben hat. Man . doch berücksichtigen, daß manche Theater- und Tonstücke durch Zufall bei der ersten Aufführung auf Jahrzehnte hinaus todtgemacht werden. Ich erinnere nur an „Tann⸗ häufer“ von Wagner, an berschtedene Symphonien von Mendelssohn. Ich erinnere ferner an die Oper „Der Widerspenstigen Zihmung. von Götz, an sämmtliche Werke von Hebbel, Grillparzer u. s. w. Han dieser Werke sind erst spät, nachdem die Schutzfrist von 30 Jahren verstrichen war, zur Geltung gekommen. Die einzige Einrede besteht in der Vertheuerung der theatrglischen und musikalischen Produktion. Diese Einrede ist schon vom Staatssekretär als haltlos nachgewiesen worden. Eine Wagner'sche Oper wird um keinen Pfennig theurer als eine klassische Oper von Mozart und Beethoven. Dasselbe Alt auch von den Konzerten. Der Autor selbst hat das allergrößte Interesse daran, daß sein Werk aufgeführt wird. Man hat die Tantismegesellschaft vorgeführt. Die Befürchtung, daß diese Ge⸗ sellschaft allzu hohe Gebühren verlangen könnte, ist schon aus dem Grunde ausgeschlossen, weil den Autoren selbst an der Aufführung Hrn Werke gelegen sein muß. Was den angeblich beinahe unsittlichen Vertrag betrifft, den vorhin der Abg. Dietz vorgelesen hat, so hatte ich e n, schon bei meinen vorgestrigen Ausführungen im Auge. Ich schließe aber etwas Gegentheiliges daraus. Ich sage, gerade des⸗ halb muß ein Rechtszustand , werden, bei dem nicht der Verleger, sondern der Autor den Vortheil hat. Wir wollen aus den Autoren praktische Leute machen, die selbst nach dem Rechten sehen können, wenn es sich um ihre eigenen Produktionen handelt. Insofern werden die Tantismegenossenschaften wohl Kampfgenossenschaften sein, aber nicht in dem von dem Abg. Richter gemeinten Sinne, da die Ver⸗ leger selbst, in ihrer Mehrzahl, dabei sein werden. Die ganze Ent; wickelung der internationalen Gesetzgebung geht dahin, den Vorbehalt überall zu beseitigen. Die Konsequenz davon ist die Verlängerung der Schutzfrist. Komponisten und Verleger werden geschädigt, wenn sie in einem Auslande mit längerer Schutzfrist nur eine dreißigjährige Schutzfrist genießen, denn sie haben dann auf die längere rg fg, nach dem Wortlaut der Berner Konvention keinen Anspruch. Nicht weniger als 15 Länder, darunter Frankreich Belgien, England, Spanien, Italien, haben eine Schutzfrist von 50 bis S0 Jahren. Alle diejenigen, die ehen den von den Autoren vertretenen Standpunkt . machen, stehen auf dem Standpunkt der alten Prämien- und rivilegientheorien. Abg. Dr. Spahn: Da der Abg. Richter so grausam gewesen ist, meinen Artikel zu zitieren, und der heat fel tal sogar von Schreckschüssen gesprochen hat, muß auch ich das Wort ergreifen. . Dummheiten, die man außer dem Hause macht, sollte man im ause nicht verantwortlich gemacht werden. Ich muß nun durchaus 4j dem Standpunkt stehen bleiben, daß die Verlängerung des Auf⸗ führungsrechts auf 50 Jahre bei den Musikverlegern die Erwartung rege machen wird, 1 das ganze Urheberrecht entsprechend verlängert wird; der Musikalienderlag wird zunächst damit gegen uns anstürmen, und der n, ,. wird folgen. Dieser Konsequenz haben wir ins Auge zu sehen. Ich bin von dikser Ueberzeugung nicht mehr abzubringen; ob es ein paar Jahre früher oder später erfolgt, ist eine andere Frage. Von einer bedeutenden Verlagsfirma ist mir mit⸗ etheilt worden, daß sie nicht zu denjenigen gehöre, welche bei der ründung der neuen Komponistengenossenschaft interessiert find; wenn ich so etwas erfahre, werde ich auch gegen die Zuversicht skeptisch, mit welcher man hier diese Zukunftsgenossenschaft immer wieder ins Feld führt. Ich will mich indessen weder für, noch gegen die Kom—⸗ mission engagieren. .
Abg. Dr. Arendt (Rp.): Der Abg. Spahn hat bisher in allen Punkten die Kommissionsbeschlüsse vertreten, um so überraschender ist es mir, daß er es in diesem Fall nicht thut. In der ersten Lesung der Kommission herrschte ziemlich allgemein Uebereinstimmung für die 50 Jahre. Wenn jetzt das Haus einen anderen Beschluß fassen will, sollte man annehmen, daß neue Gründe vorgebracht werden könnten. Dieselben Gründe wie hier sind aber schon in der Kommission gegen die 50. Jahre geltend gemacht worden. Gegen die Verlängerung des literarischen Verlagsrechts sprechen Gründe aus dem Interesse des Konsumenten heraus, anders ist es aber mit den musikalischen Aufführungen. Die Auswanderung in das Ausland wegen einer kürzeren Frist, ist allerdings nur ein Schreckschuß. Für das allgemeine Publikum liegt hier nicht das mindeste Interesse vor, sondern nur das Interesse der Konzert⸗ und Theaterunternehmer kommt hier in Frage. Die Parallele des Abg. Richter in Bezug auf die Patente ist durchaus unzutreffend. Mit den Bühnenaufführungen ist es etwas ganz Anderes. Ich bin gegen die Interessen der Komponisten gewesen bei den Bestimmungen über die Vereine und die Musikautomaten, weil wirthschaftliche Inter⸗ essen dabei mit ins Spiel kommen; um so mehr halte ich mich für verpflichtet, an dieser Stelle die Interessen der Komponisten wahr⸗ zunehmen. Herr Dietz hat uns nicht nachgewiesen, daß in dem Verlag, dessen Vertrag er uns verlesen hat, irgend ein Werk erschienen ist, das unter den § 33 fällt. Ich bitte, die Regierungsvorlage anzu⸗
Bei der Abstimmung wird der 5 33 abgelehnt, da neben der großen Mehrheit des Zentrums die Nationalliberalen, ein Theil der Freisinnigen und die große Mehrheit der Sozial⸗
demokraten gegen denselben stimmen.
Der vierie Abschnitt (38 37 bis 52) handelt von den Rechtsverletzungen. z
. den § 39, der für strafbaren Nachdruck oder straf⸗ bare Verbreitungen Geldstrafen bis zu 3000 6 festsetzt, be⸗ antrag der Abg. Haußmann⸗ Böblingen (8. Volksp.) folgenden neuen S 39a einzufügen:
Eine strafbare Handlung des verantwortlichen Redakteurs oder Herausgebers einer Bruckschrift gilt als am Orte der Herausgabe der Druckschrift begangen.“
Eventuell: „Wird wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung der Redakteur oder der Herausgeber einer Druckschrift als für deren Inhalt verantwortlich verfolgt, so sind hierfür ausschließlich die Gerichte zuständig, in deren Bezirk die Druckschrift herausgegeben wird.“
Der Eventualantrag ist von den Abgg. Dietz und Genossen (Soz.) ,
Abg. Haußmann-⸗Böblingen: Wir müssen hier mit der Aus⸗ legung der Juristen rechnen. Es könnte unter Umständen gesagt werden, daß nicht allein da, wo ein Nachdruck, sondern auch da, wohin die Exemplare verbreitet werden, der Nachdruck begangen wird. Es ist nun sofort die Frage hervorgetreten, ob es nicht wünschenswerth sei, hier auch die Frage des fliegenden Gerichtsstandes zu erledigen. Der fliegende Ge— richtsstand wird von der ganzen Presse sehr schwer empfunden. Es herrscht in dieser Beziehung, eine geradezu heillose Rechts⸗ unsicherheit insofern, als ein Redakteur, der in Berlin schreibt, in München vor das Gericht gezogen werden kann, oder ein Redakteur, der in Frankfurt schreibt, in Gießen oder in Königsberg zur Verantwortung gezogen wird. Das verletzt prinzipiell den r ne daß Niemand seinem ordentlichen Richter entzogen werden soll. Es ist aber auch in praktischer Be⸗ ziehung eine ganz wesentliche Erschwerung. Es kann vorkommen, daß ein Staatsanwalt einem Redakteur gerade da den Prozeß macht, wo eine schneidige Gerichtspraxis üblich ist. Bekanntlich bestehen in den ver⸗ schiedenen Gerichten der deutschen Vaterländer darüber sehr wesent⸗ liche Verschiedenheiten der Auffassung; dazu kommen die hohen Reise⸗ kosten und die Schwierigkeit, an einem entfernten Ort einen Vertheidiger zu finden. Alle diese Gründe führten uns in der Kommission zu dem An⸗ trag, auch den fliegenden Gerichtsstand zu beseitigen. Man hat nun ein⸗ gewendet, diese Materie gehöre nicht in dieses Gesetz hinein, denn es sei eine prozessuale Bestimmung. Das ist nicht richtig; es handelt sich um eine materielle, nicht um eine prozeßrechtliche Bestimmung. Andererseits ist eingewendet worden, die Sache sei noch nicht spruchreif. Der Staatssekretär sagte, er sei infolge der Unzuträglichkeiten des fliegenden Gerichtsstandes über i. Frage mit den Bundesregierungen in Ver— handlung getreten und habe Erhebungen veranlaßt. Das ist also ein dilatorisches Verfahren, die Regierung hätte diese Erhebungen längst zum Abschluß bringen können. Es handelt sich um eine sehr einfache Sache, die Regierung hätte nur an die Strafkammern, die Staatsanwälte und Amtsgerichte zu schreiben brauchen, wieviel solche Prozesse in den letzten Jahren bei ihnen anhängig gewesen seien. Sind auch nur wenig solche Fälle vorgekommen, so besteht doch immer die Unsicher⸗ heit und Gefahr, daß irgend ein schneidiger Staatsanwalt von dem fliegenden Gerichtsstand in jedem Augenblick wieder Gebrauch macht. Dieses ganze dilatorische Verfahren erinnert stark an das Vorgehen des Abg. von Zedlitz in der Kanalvorlage. In diesem Falle könnten die Erhebungen erst nach der dritten Lesung zum Abschluß kommen. Man sagt, man solle auf die Strafprozeßordnung warten. Da können wir lange warten, die lex Rintelen“ wird noch lange nicht das Tageslicht erblicken und dann auch nur ein todtgeborenes Kind sein. Der Staatssekretär hat dann noch gemeint, auch in Frankreich sei der fliegende Gerichtsstand üblich. Seit wann holen wir uns denn unsere Vorbilder aus Frankreich? Man hat gemeint, die Regierun würde das ganze Gesetz an dieser Bestimmung scheitern lassen; 6 verstehe das nicht; der Staatssekretär hat doch selbst erklärt, daß die Erhebungen noch nicht abgeschlossen seien Ich glaube, die Regierung wird es sich sehr überlegen, ob sie das Gesetz an dieser Bestimmung scheitern läßt; das ginge doch weiter, als man bisher gewohnt war, anzunehmen. Diese ganze Frage illustriert so recht die Stellung, die der Reichstag sich gefallen läßt. Da leitartikelt man in der Presse üher den schwachen. Besuch, des Reichstages, da klagt man, wie schwer es sei, Kandidaten für die Reichstagswahl aus dem bürger— lichen Leben zu bekommen, und vergißt den Hauptgrund, daß sehr viele gute Bürger müde werden, wenn sie erkennen, daß selbst mit berechtigten und von der Mehrheit der Volksvertretung anerkannten Anliegen der Bevölkerung nichts zu erreichen ist, und daß die Re⸗ gierung sie in den Papierkorb wirft. Sollen wir hier freiwillig aer ge. Ich glaube, alle Parteien müssen die Gelegenheit er—⸗ greifen, um die Frage jetzt zu regeln und in das . hinein⸗ juschreiben. Wenn wir es jetzt nicht thun, werden die Autoren und Redakteure lange warten müssen. Es wäre schwächlich, wenn wir jetzt freiwillig darauf verzichteten, den Zeitpunkt zum Schutz der deutschen Presse ungenützt vorübergehen zu lassen.
Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Die Erklärung, die ich die Ehre hatte, in der Kommission zu dieser Frage abzugeben, war wirklich nicht so böse ge⸗ meint, wie der Herr Abgeordnete, der soeben das Rednerpult verlassen hat, sie aufzufassen schien. Wenn ich damals mich berufen habe auf den Rechtszustand in Frankreich, so habe ich damit den vielfach in der Oeffentlichkeit vorgekommenen Uebertreibungen entgegentreten wollen, als ob der Rechtszustand, der jetzt bei uns, gilt, ein so un⸗ geheuerlicher sei. In Frankreich, meine Herren, besteht das gleiche Recht nicht nur etwa heute, das besteht schon seit einem Jahrhundert mit kurzen Unterbrechungen. Ich könnte auch andere Staaten an⸗ führen, in denen der gleiche Rechtszustand besteht. Ich will ihn damit nicht rechtfertigen, sondern nur andeuten, daß es eine starke Ueber⸗ treibung ist, wenn man von Ungeheuerlichkeiten spricht, die sich in unserer Rechtspflege fänden. Das war der Zweck meiner Ausführung.
Dann, meine Herren, wenn ich von Erhebungen gesprochen habe, so habe ich es in der Absicht gethan, die Herren in der Kommission über unsere reellen Intentionen aufzuklären, aber nicht, um einen Vorhang zu finden, hinter den sich die Regierung auf längere Zeit zurückziehen könnte mit etwaigen weiteren Maßnahmen. Das Re— sultat der Erhebungen liegt vor. Sie sind gar nicht von so großem Umfange gewesen, wie Herr Abg. Haußmann zu besorgen schien. Sie werden auch nicht erst angestellt werden, wie der Herr Abg. Hauß⸗ mann fürchtete.
Und wenn endlich der Herr Abgeordnete es monierte, daß ich ge⸗ sagt hätte, die Regierungen würden dieses Gesetz nicht annehmen, falls eine solche Bestimmung über prozeßrechtliche Verantwort⸗ lichkeit darin aufgenommen würde, so glaube ich allerdings damit den Standpunkt der verbündeten Regierungen, soweit er mir jetzt bekannt ist, kundgegeben zu haben. (Hört! hört! links.) Ich glaube, das hohe Haus würde es sich auch nicht gefallen lassen, wenn in einen Gesetzentwurf, der aus seiner Initiative hervor⸗ gegangen ist und über den man im übrigen einverstanden ist, plötz⸗ lich die Regierung eine Bestimmung hineinzwingen wollte, die dem Hause nicht gefällt, um dadurch das Haus zu nöthigen, sie anzu⸗ nehmen. Darum können Sie nicht verlangen, daß in diesem Falle eine solche Pression auf die Regierung ausgeübt werden darf,
nehmen.
welche die Regierung sich nicht gefallen lassen wird, wenn sie auch in
der Sache vielleicht nicht so weit von Ihrem Standpunkt entsent .
wie der Herr Vorredner das anzunehmen schien.
Was die Thätigkeit der Regierung in der Sache betrifft, deren ich in der Kommission Erwähnung gethan habe, so möchte ; Folgendes bemerken. Im Herbst v. J. sind die Bundesregierungen Veranlassung der Reichsverwaltung über die Frage in Verbindum getreten, wie am zweckmäßigsten den unleugbaren Mißständen abge⸗ holfen werden könnte, welche sich an den sogenannten fliegenden Ge richtsstand hier und da knüpfen. Die Regierungen und auch die Reichs ⸗Justizverwaltung erkennen zwar nicht an daß die Uebertreibungen, die nach dieser Richtung hin in der Oeffentlichkeit hervorgetreten sind, berechtigt sind. Aber, meine Herren, auch kleine Mängel in der Gesetzgebung, das gebe ich zu können, wenn ihre Heilung beharrlich abgelehnt wird, eine pclitist nicht angenehme Stimmung erzeugen, und es ist von der Regierung immer klug gehandelt, wenn sie derartigen Schwierigkeiten Abhilfe zu schaffen sucht. (Sehr richtig! links) Das ist unsere Absicht gewesen, als wir die Initiative zu unseren Erwägungen ergriffen haben.
Die Erwägungen sind im wesentlichen auch beendigt, aber einen abschließenden Standpunkt haben die verbündeten Regierungen noch nicht eingenommen. Wir haben erst vor kurzem die Aeußerungen sämmtlicher Regierungen beisammen gehabt. Nach diesen Aeußerungen glaube ich annehmen zu dürfen, daß die Frage eine Lösung finden wird, mit der vielleicht auch das Haus zufrieden sein könnte, wenn auch denjenigen Ansprüchen, die in den bis jetzt hier hervor
getretenen Anträgen gekennzeichnet sind, nach meiner Meinung nicht
entsprochen werden wird und, wie ich glaube, auch nicht entsprochen werden kann.
Was die Erhebungen betrifft, so haben wir sie nur angestelt, um ein Bild zu bekommen von dem Umfang, in welchem Miß stände in den letzten Jahren wirklich hervorgetreten sind, und um danach die Beschwerden beurtheilen zu können, die in der Presse laut wurden. Da hat sich nun Folgendes ergeben. In den beiden letzten Jahren sind Anklagen auf Grund des fliegenden Gerichtsstandes in Deutschland insgesammt 26 erhoben worden. Von diesen 26 Fällen fallen 5 Fälle auf Vergehen landesrechtlicher An wie Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über die Geheimmittl oder über die Lotterien u. s. w., die nicht weiter interessieren. Dt anderen, die auf die Reichsgesetzgebung Bezug haben, belaufen sich im Gamen auf 21, das heißt also in jedem Jahre noch nicht ganz auf 11. Das sind die ungeheuren Mißstände, von denen bisher so häufig die Rede gewesen ist. Ich glaube nicht, daß man, ohne sich einiger lleber. treibung schuldig zu machen, sagen kann, daß es zu unerträglichen Zuständen führt, wenn in 11 Fällen in ganz Deutschland jährlich auf Grund des fliegenden Gerichtsstandes Anklage erhoben worden ist. Wenn das in so geringem Umfange geschehen ist, so beruht das darauf, daß die Justizverwaltungen der einzelnen Staaten selbst bemüht sind, jeder zu weit gehenden Anwendung des fliegenden Gerichtsstandes entgegenzutreten. So hat namentlich der preußische Herr Justiz⸗-Minister die Anklagebehörden ausdrücklich angewiesen, nur in Ausnahmefällen, deren Voraussetzungen er bezeichnet hat, ju dem fliegenden Gerichtsstand zu greifen, in den übrigen Fällen aber den regelmäßigen Weg zu beschreiten. (Hört! hört! rechts.) Nach dieser Richtung hin werden Sie also zugeben müssen, daß eine, Voreingenommenheit bei den verbündeten Regierungen nicht besteht sondern der Wunsch vorhanden ist, zu einem Einverständniß zu kommen. Ich kann aber nur bitten, einen Weg zu wählen, der nicht in dieser schroffen Weise gegen die verbündeten Regierungen sich richtet und der nicht erkennen läßt, daß Sie unter allen Umständen mittels einer Pression die Regierungen zu Ihrem Willen bringen wollen. Daz werden sich die verbündeten Regierungen nicht gefallen lassen, ebenso— wenig, wie sich das hohe Haus das gefallen lassen würde.
Was nun die Anträge betrifft, die hier vorliegen, so muß ich sagen, bin ich über die Tragweite derselben trotz der Ausführungen des geehrten Herrn Antragstellers noch immer nicht ganz klar ge— worden. Der erste Antrag, der von ihm gestellt worden ist, sagt, daß eine strafbare Handlung des verantwortlichen Redakteurs oder Hermus— gebers an dem Orte der Herausgabe der Druckschrift als dolljogen gelten soll. Ja, meine Herren, das wird doch beim Nachdruck in der Regel der Fall sein. Bei Nachdrucksvergehen kommt doch der fliegende Gericht stand überhaupt nicht in Frage. Ich weiß deshalb nicht, weshalb der Herr Antragsteller bezüglich des Nachdrucks hier noch etwas besondert bestimmen will. Das ist aber vielleicht auch garnicht det Fal. weil hier der verantwortliche Redakteur oder Herausgeber genannt wurde. Der verantwortliche Redakteur oder Herausgeber lann wegen Nachdrucks niemals angeklagt werden; wenn er wegen Nach⸗ drucks angeklagt wird, so wird er angeklagt wie jeder andere Mann der an einem Nachdruck betheiligt ist. Als verantwortliche Redakteur kann seine Verfolgung nur in Frage kommen wegen der im Preßgesetz vorgesehenen strafbaren Handlungen, nicht aber wegen anderer strafbarer Handlungen, die auf Grund anderer Gesetze zur Verfolgung gelangen. Deshalb scheint mir der erste Satz wirklich nicht recht für die Gesetzgebung brauchbar zu sein.
Was den zweiten Satz, den Cventualantrag betrifft, so will der Herr Antragsteller hier eine strafprozessuale Vorschrift geben in In. lehnung an das Preßgesetz. Da muß ich aber wieder fragen, wetkal er nur den Redakteur und Herausgeber erwähnt, nicht aber die an. in Betracht kommenden Personen. Also auch nach dieser Richtuumn iin der Antrag nicht reif für die Gesetzzebung. Ich möchte min überhaupt erlauben, anzunehmen, daß der Herr Antragsteller scun Antrag nur gestellt hat, um seine Stellung ju markieren; denn, wenn er sich die Aussicht gemacht hätte, ihn angenommen zu sehen . würde er ihn sicherlich mehr durchgearbeitet haben, als ich dies meinem Bedauern bisher anerkennen kann. ä
bg. Dr. Sĩ Du spri ebens viel, um ir, 2 23 D * . ech em ge, n Die angefibts⸗ 26 Fälle sind 26 Falle zu viel. Mit . Recht könnte Direktor der Großen Berliner Straßenbahn sagen; 3 1 lich nur drei Menschen todt! Unter dem heu 6 ,. zu keinem ruhigen . stetigen 286 ächlich wird die oppositione betroffen. W 6. Württemberg 6 a nen Sch nn gen 2 Werden dorlige Redakteure kraft des fliegenden. Gerichte stan preußische oder sächsische Gerichte gefordert, so werden ö Volksgericht entjogen. Im Velke würde,. man verstehen, wenn der Reichstag die Gelegenheit nicht e zu schũ Redakteure durch Beseitigung des fliegenden Gerichts stan des zu 43 Auf die Bemerkung des Staatefekretars, daß der Reiche 1 auch nicht gefallen lassen würde, wenn der Bundesrath ein
n in eine Vorlage chieben wollte, ist nichts zu geben. r cht daß richtige Mil fluß zwischen Bundesrath und
eig, daß fie wie Hund und, Katze 1c k n Graf von Ballestrem: Sie dürfen nicht sagen, Bundes. 6 i geichetag ständen sich wie Hund und Katze gegenüber; das n n lain en ars ) Den juristischen Ausführungen des Abg. s neun babe nichts hinzuzufügen. Ich kann nur sagen:
aten Sie erst unseren Antrag, dann werden wir die Vorlage
n. . . ö pr. Spahn; Wir haben es hier mit einem Gesetz privat⸗ ] Inhalts zu thun, in welches eine solche strafprozessualische nicht gehört. Ich bin auch Gegner des fliegenden Ge⸗ ch er Presse, aber die Frage kann nur bei der Revision ö ĩ ordnung geregelt werden. . he oburg (ft. Volks :. Ich bin seit Jahren mit dem Antrag auf Beseitigung des fliegenden Gerichtsstandes der Presse n den Reichstag getreten; in der Kommission für die „lex Rintelen “ ist an feine rechte Üussicht guf seine Annahme, weil man vort schon mit linteranträgen den Weg zu, dem zu erreichenden Ziele ver- legt hat. Solche Verballhornisierung kann, uns natürlich nicht geueigt machen, auf die sich hier bietende günstige Gelegenheit zu ver⸗ schten. aß die Staatsanwälte angewiesen worden sind, um die . des fliegenden Geri tsstandes möglichst gegenstandslos zu nachen, hat für uns wenig edeutung, heute erläßt. man eine solche Verordnung, morgen wird das. i een e. verfügt. Andererseits nacht sich jetzt bei den Gerichten mehr und mehr das Bestreben bemerklich, dieser staatsanwaltlichen Tendenz entgegenzutreten, und das ermuntert uns noch mehr, diese Gelegenheit zu ergreifen. . Abg. Werner (Reformp. spricht sich für den Antrag Hauß— mann aus, dem . durchaus zugestimmt werden her Der Iintrag gebe dem undesrath die Veranlassung, sich endlich einmal nt dieser hochwichtigen Frage zu beschäftigen, Die entgegen kemmenden Erklärungen des Staatssekretärs hätten nicht eine allzu hohe Bedeutung, denn oft schon sei die Erfüllung solcher Versprechungen ange Jahre ausgeblieben, und lange Jahre wird es vielleicht auch no dauern, bis eine Novelle zum Strasprozeß zu stande komme. Die geringe Zahl der vorgekommenen Fälle verschlage nichts, Es sche auch fest, daß bei den Geschworenen der angeschuldigte Preß⸗ pertreter viel glimpflicher davonkomme als vor Berufsrichtern. Auch ki Verschie denheit des Begnazigungsrechts in den einzelnen Staaten hedente für die Preßsünder unter den jetzigen Umständen eine gewisse srte. Der Reichstag habe hier eine gute Gelegenheit, er solle die ügel nicht aus der Hand geben; ein Sperling in der Hand sei mehr werth als zehn auf dem Dache. J ö. l Abg. Haußmann-Böblingen zieht seinen , . zurück. In dem Cbentualantrag fügt er nach dem Worte Herausgeber“ die Porte „Verleger oder Drucker“ und bittet den Abg. Südekum, sich damit einderftanden zu erklären. Es handle sich hier nicht um etwas, zas man fich gefallen lasse oder nicht, sondern der Reichstag sei verpflichtet, diese Gelegenheit, ein altes Unrecht gut zu machen, ju ergreifen. Die preußische Staatsregierung werde sich in die ua gg ge von den Konservativen noch ganz andere Dinge hineinschreiben fen müssen, als es hier beabsichtigt sei. Eine seßr wichtige Rolle spielten in der Sache auch die Anklagen wegen Majestätsbeleidigungen und die Handhabung des . n, Der Abg. Spahn habe gesprochen, wie ein Reichsgerichts rath in solchem Falle zu sprechen pflege (Präsident Graf von Ballestrem ersucht, nicht die Stellung der Redner außerhalb des Hauses zu erwähnen); seine formellen Erwägungen könnten aber nicht für das Haus ent— scheidend sein. Die Antragsteller hätten in Erwägung gezogen, für die dritte Lesung über diese Frage eine namentliche Abstimmung herbeizuführen. . ( ⸗ — . bg. Büsing (n.): Wir bedauern ebenfalls außerordentlich, daß der fliegende Gerichtsstand besteht, sind aber nicht in der Lage, für die gestellten Anträge ftimmen zu können weil diese Anträge nicht in die Vorlage hineinpassen. Den Versuch, Dinge, welche nicht zusammen⸗ gehören, zu verquicken und damit einen Druck auszuüben, können wir nicht billigen. Wir sind einig in der Auffassung, daß diese Be⸗ stimmung nicht in das Gesetz gehört und die verbündeten Regierungen das Gesetz mit dieser Bestimmung nicht annehmen werden. Mit der Tenden; der Anträge sind wir einverstanden und beantragen deshalb eine Resolution, worin die verbündeten Regierungen um baldmög⸗ lichste Vorlegung eines entsprechenden Gesetzentwurfes ersucht werden.
Abg. Stadthagen (Soz) :. Wenn die Anträge nicht zum Gesetz gehören, gehört auch die Resolution nicht dazu. Die mecklenburgische Regierung hat sich trotz ihres Vetos ebenso wie die verbündeten Re—⸗ gierungen gefügt, als der Reichstag ein Postgesetz mit der Sonntag tube in Verbindung brachte, und gerade Derr Buüsing hat sich damals dafür ins Zeug gelegt. Die vorgeschlagene Bestimmung gehört recht eigentlich ins Urheberrecht.
Damit schließt die Diskussion. Der Antrag Dietz wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Freisinnigen abgelehnt; desgleichen der modifizierte Antrag Haußmann mit derselben Minderheit, der sich noch der Abg. Werner anschließt.
Bei dem Abschnitt V, „Schlußbestimmungen“, und zwar bei dem S 55, „Schutz der Ausländer“, bittet der
Abg. Dr. Müller-⸗Meiningen die verbündeten Regierungen, den Beitritt weiterer Staaten, insbesondere Rumäniens, zur, Berner Konvention zu betreiben und auch sich für den Abschluß eines Literatur⸗ vertrages mit den Vereinigten Staaten einzulegen.
Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding: Die Wünsche des Herrn Vorredners sind auch unsere Wünsche. Ihre Verwirklichung hängt aber von so vielen wirthschaftlichen Kon⸗ stellationen und politischen Erwägungen ab, daß ich eine bindende Zu—⸗ sage in der von dem Herrn Vorredner bezeichneten Richtung zu meinem lebhaften Bedauern zur Zeit nicht abgeben kann.
Der 855 wird angenommen. Nach der 32 Bestimmung des s Sze'sollen 6 Monaie nach dem Inkrafttreten des Ge—⸗ setzs Vervielfältigungen, welche nach diesem Gesetze unzulãässig sind, aber in zwischen fertiggestellt wurden, nur dann verhreitet werden dürfen, wenn die Exemplare vor diesem Zeitpunkt mit einem besonderen Stempel versehen sind. 2
Die Abgg. Dletz, Lurz, Pr. Müller⸗Meiningen und Genossen beantragen die Streichung.
Nach kurzer Befürwortung dieses Antrages durch den Abg. Dr. Spahn wird der Antrag angenommen, Der Nest des Gesetzes wird ohne Debatte angenonimen. Vor der Ver⸗ handlung der von der Kommission beantragten Resolutionen ver⸗ tagt sich das Haus um 55. Uhr. . J
Nächste Sitzung Sonnabend 1 Uhr. (Resolutionen üer das Gesetz über das Urheberrecht; Verlagsrecht; erste Be⸗ tathang des Gesetzes wegen der Suͤßstoffe
—i———
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Getreidemarkt Genuas im Monat Mär; 1901.
10 Dir g le g General- Konsul in Genua berichtet unter dem d. M. Folgendes: ö ;
Die Kauflust auf dem Markte war im vergangenen Monat eine surückhaltende. Die Preise gingen infolge der schwachen Nachfrage angsam, aber sterig zurück. Diese räckgängige Bewegung wurde noch perstärkt durch die außergewöhnlich frühe Eröffnung der Schiffahrt m jewschen Meer, welche ein stärkeres Ausgebot in bereitet Ware im Gefolge hatte. Die Preise sind seit Februar um ca,. 7 Cts.
Preise:
Dur Eaganrog uso Novorossisk P. 10065 April Fr. 17265, do. Mai Juli repartiert w k Fr. 17 — 167, Ghirka Ulka Nicolaieff - Schwarzmeer uo
w 8 o . Ajyma / Odessa / Azoff P. 10- 10,0... 17. A118, Donau Weihen 7989 Rg . 776 —183. Am 31. März d. N stellten sich die Getreidevorräthe in Genua und die Preise für den Doppelzentner, wie folgt: . ö unverzollt inländisch Weichweizen 19 500 dz 17 00 - 1750 Goldfranken 27,50 = 28,00 Lire . S 250 . 1700-17509 ! 27,50 - 2800
ais... . 11 000 1075 11,00 . 18,25 — 18,50 , Hafer — Kein Lager 1200 - 12,25 ö 18,00 - 18,25 .. große Nachfrage
Saatenstand in Belgien.
Der Kaiserliche General-Konsul in Antwerpen berichtet unter dem 13. d. M. Folgendes: Bis Ende Dezember blieb die Witterung mild. Alsdann trat Frost ein, der bei theilweise geringem Schneefall und von nur kurzen Thauperioden unterbrochen, bis gegen Ende März herrschte und namentlich jm Februar ungewöhnlich streng war. Diesen ungünstigen Witterungsberhältnissen entsprechend haben die Saaten während des Winters vielfach gelitten. Bei entsprechender Fortdauer des Anfang April eingetretenen günstigeren Wetters dürfte jedoch eine wenigstens theilweise Erholung der Saaten von den Winterschäden zu erwarten fein. Ueberhaupt werden die Witterungsbedingungen während der a th Wochen von wesentlichem Einfluß auf die Saatenentwicke⸗ ung sein. In der Provinz Antwerpen hat sich das Wintergetreide, das unter günstigen Bedingungen gesät wurde und gut aufging, bei dem zuträglichen ö kräftig entwickeln koͤnnen. Stellenweise wurde nur über Schäden durch Schnecken und Krähen geklagt. Die Winterschäden lassen sich gegenwärtig noch nicht völlig übersehen, e auch noch kein Voranschlag über das poraussichtliche Ernte⸗Ergebnif möglich ist. Im allgemeinen scheint indessen, abgesehen von einigen Gerstefaaten, das Wintergetreide sowie auch Klee dem langen und strengen Winter verhältnißmäßig gut widerstanden zu haben. . In der Provinz . ist sowohl die Winter⸗, wie die Frühjahrsausfaat unter günstigen Bedingungen erfolgt. Neu⸗ bestellung von Wintergetreidefeldern brauchte nur in geringem Um⸗ fange vorgenommen zu werden. Immerhin hat aber das Wachsthum unter dem Einflusse des Frostes sehr erheblich gelitten, und sämmtliche Getreidearten sollen in der Entwickelung zurückgeblieben sein. Das e,, Ernteergebniß läßt sich auch hier noch nicht übersehen. Auch in der Provinz Ost-Flandern sollen die widrigen Witterungsverhältnisse einen ungünstigen Einfluß auf die Saaten⸗ entwickelung ausgeübt und soll besonders der scharfe Frost im ,, während welchen Monats wenig Schnee in der Provinz fiel, eträcht⸗ lichen Schaden verursacht haben, sodaß hinsichtlich des Wintergetreides ein Ernteausfall befürchtet wird. Indessen läßt sich hierüber auch in dieser Propinz ein ficheres Urtheil zur Zeit noch nicht bilden. In der Provinz Lim burg haben die Wintersaaten unter dem
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Schutze einer ausreichenden Schneedecke während der langen Frost⸗ perloden wenig gelitten und sind gegenwärtig im allgemeinen von gutem Aussehen. Nur Weizen soll während des häufigen Wechsels bon Frost und Thau im März einigen Schaden erfahren haben, von dem er sich aber bei der Fortdauer einigermaßen günstigen Frühlings⸗
wurde, so büßten die Preise i, Monatsschluß um circa 5 Fl. per Last gegen den höchsten Werthstand ein. — . wurden für die Last gleich 2109 kg cif Rotterdam: elena 75 76 kg pro . arz / April Fl. 139,37. elena 7778 Kg pro Hektoliter März / priIlrlꝛ!··. 40, aganrog 73774 kg pro Hektoliter April 134,30, St, Petersburg 71777 Kg pro Hektoliter Juli August. . 1530. — nfang April lagen Angebote zu diesen Preisen noch vor. r . Vorräthe in Lasten: am 1. März: 2600, am 1. Aprik. 20öh . . Hafer. Da die inländische Ernte bereits größtentheils geräumt ist, so setzte das Geschäft von auswärts mit stärkerem Nachdruck ein, als in anderen Jahren. Nachdem jedoch nicht unbelangreiche Mengen von amerikanischem und nordrussischem Hafer gekauft worden sind, ist die Unternehmungslust vorläufig befriedigt. Bezahlt wurden für 1006 kg ecif Rotterdam: Amerik. Whiteclipped 38 Pfd. engl. per April. St. Petersburger 46147 kg per Rl per Juni ö ö J Juli / August . = . 1 Gerste erfreute sich für Futterzwecke nur geringfügiger frage. Das Geschäft beschränkte sich, da die amerikgnischen Sorten abflelen, fast ausschließlich auf südrussische Waare, welche bei 60 61 kg mit Fl. 115/16 per Last gleich 2000 kg bezahlt wurde. Für Brenn⸗ zwecks wurden ansehnliche Mengen gedarrter Waare in der . von Fl. 136/142 per Last gleich 1950 kg von den altischen din fa vl h e bezogen. ; Angebliche Vorräͤthe in Lasten; am 1. März 10090 am 1. April: 30. Ausgeprägte Bedeutung im hiesigen Getreidegeschäft hat seit etwa Jahresbeginn die gegen alles Erwarten geringe Nachfrage nach Mals, für welchen Artikel der hiesige Markt bis dahin eine von Jahr zu Jahr steigende Aufnahmefähigkeit gezeigt hatte. Bei regel⸗ widrig geringen Umsätzen wurde bezahlt fuͤr die Last — 2000 kg cif Rotterdam: j Bunter amerikanischer 104 — 108 Fl. La Plata (schwimmend) ö dto. Juni Juli), Foksani (Galatz⸗Foksani, Gal⸗For) J.. dessa, schwimmend Cinquantis (einquantino)
Ernteaussichten und Getreidehandel in Syrien und Paläst ina.
Der Kaiserliche General⸗Konsul in Beirut berichtet unter dem 6. d. M.: — . ; Die bis jetzt ununterbrochen andauernde Trockenheit stellt eine schlechte Ernte in Aussicht. Im Bezirk des Sauptyrodultionsgebiets, dem Hauran, schätzs man den Ernteausfall auf ein Viertel des Qurch= schnitts; noch ungünstiger liegen die Verhältnisse in Palästina Jaffa, Gaza) und in der Umgebung von Damaskus bis nach Hemes hin. In den Distrikten Akka, Sur, Saida und Merdj⸗Ajun rechnet man auf die Hälfte des gewöhnlichen Ertrages. In der Gegend von Hamfa sind außerdem von Egvypten herkommende Heuschreckenschwärme auf⸗ etreten. ] . ? Die Preise sind demnach bedeutend gestiegen. Die Kels (637 ) Weizen wird in Damaskus zur Zeit für 40 – 45 Piaster, gegen 25 Piaster früher, verkauft. . Anfangs März wurden nach Egvpten verfrachtet: von Beirut 4000 Kels Weizen, von Tripolis ebensoviel,
wetters wieder wird erholen können. Auch Klee und Luzerne (letztere in dieser Provinz wenig angebaut) haben kaum gelitten. Die häufigen und reichlichen Niederschläge während des Monats März haben aber die Ackerbestellung in dieser Provinz verzögert, sodaß erst gegen Ende des Monats mit den Frühjahrsausfaaten und -⸗-Pflanzungen allgemein begonnen werden konnte. ; .
In den Provinzen Lüttich und Lurxem burg soll das Winter⸗ getreide nach den vorliegenden Nachrichten im allgemeinen schön stehen; nur die späteren Wintersaaten sollen durch den strengen Winter un die Märzfröͤfte gelitten haben und aus diesem Grunde zu wünschen übrig laͤssen. Klee und Weiden sollen in gutem Zustande sein. In⸗ folge widrigen Wetters sind die Feldarbeiten in Rückstand gerathen; bie Dängerungsarbeiten ind kaum beendet worden. Die Kartoffeln der letzten Ernte 6 6 schlecht verkauft und sollen noch in großen Mengen aufgespeichert sein, . .
gr n erf! Brabant haben die späten Fröste die Ent— wickelung des Wintergetreides aufgehalten, und an gewissen Stellen. usbesondere auf dem Schlammboben in den Gegenden von Tirlemont und Jodoigne, soll der Weizen guf einigen Feldern theilweise und felbst fast gänzlich erfroren sein. Wiesen, Klee und Luzerne sind eben⸗ falls infolge der anhaltenden Kälte in der Entwickelung zurück⸗ geblieben. In feuchten Gegenden haben die Kulturen auch nicht un⸗ erheblich durch die falten Niederschläge gelitten, und stellenweise sollen die Wurzeln des Roggens vollständig bloßgelegt sein. Während der wenigen schönen Tage im März sind die Wiesen, Klee und die Winter kulturen gedüngt worden. Bis Anfang April haben die Frühjahrs aussaaten kaum in Angriff genommen werden können, und es wird überall eine sehr späte Ernte erwartet. . ; ;
In der Provinz Hennegau waren die Saaten während des Monats Februar und fast auch während. des ganzen Monats Mär unter Schnee. Nach den bisherigen Feststellungen hat das Getreide, besonders schwacher und spät gesäter Weizen, nicht unerheblich durch den Froft gelitten, und viele Felder werden, für Früh hrequf faßten, vorzugsweise Hafer, neu bestellt werden müssen, Die Ackerbestellung und selbst die Dungzufuhr hat im März ruhen müssen. In der Gegend von Chimay hat es Ende März noch geschneit, Im allge⸗ meinen sind die Feldarbeiten um einen vollen Nonat im Rückstand. Auch die Wiesen . . des mangelnden Sonnenscheins in der FIntwickelung zurückgeblieben. ; ej , . 9 . amur lag Ende März noch mehr als sem Schnee. Im Februar war der Boden so lange und so tief mit Schnee bedegt, daß ker oggen, der vorher schön stand, darunter gelitten hat. Im allgemeinen sind zwar die spät reifenden und die mittleren Sorten nicht stark beschädigt, immerhin soll es aber doch unter den en. der ersteren einige geben, deren Bestand eine Entblößung von mehr als 50 os erfahren hat. Weizen hat ebenfalls gelitten. besonders der spät reifende, und es wird befürchtet, daß gewisse Felder selbst nach
eeigneter Düngerung ungenügend bewachsen bleiben würden und des. zall einer theilweifen Neubesäung durch Sommergetreide, bedürfen werden. Auch in dieser Provinz sind die Feldarbeiten sehr im Rückstand.
Rotterdamer Getreidemarkt im März 1901. Das Kaiserliche Konsulat in Rotterdam berichtet unter dem M. Folgendes: — . 32 ge g geich von keinem der Produltionsgebigte wãhrend des Monats dringendes Angebot vorlag, Südrußland überhaupt kaum etwas abzugeben hatte, herrschte hier nur mãßige Unternebmungslust außer an wenigen Tagen, als Befürchtungen über Beschädigungen der Saaten durch Frostwetter die Oberhand gewannen. —ͤ . Bezahlt wurden für die Last gleich 2400 kg eil Rotterdam: Amerika Kansas II per April - Mai Fl. 183,3 5 Bulgarien . 8 26 166717 La Plata semence russe per April. 123, Kurrachee per Juni Juli!!! 4 136. 3. Angebliche Vorräthe in Lasten: am 1 März 1500, am ]! ALrril 1209. Roggen. Nordrußland zeigte mehr Lust iu Abschlüssen für die Sommermonate als für die nahe bevorstehende Eröffnung der Schiff. fahrt, Südrußland dagegen und che Meer, wo die
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speziell das Asewf J ähiffahrt diefes Jahr verhältnißmäsig früh Fröff net werden itz war ssotter Abgeber für Abladungen per April. Noch größerer X achtung erfreuten sich indessen die Anerbietungen prompt ahzuladen de Waare pon der Donau, welche zunächst zu anziehenden Preisen schlank aus
ür Hartweizen f z d Weichweizen ziemlich stabil geblieben r zurückgegangen, währen .
dem Markt genommen wurde; da der Markt infolge davon überfahren
zum Preise von 177 Franken pro Dj. f. a. B. .
Der Preis für den D;. Braugerste ist um einen Franken ge⸗ stiegen. Etwa 4 000 Kels lagern noch verschiffungsbereit in Tripolis und Beirut, werden aber wegen der günstigen Preisperhältnisse für
den Verkauf im Lande selbst zurückgehalten.
Das Kaiserliche Konsulat in Jerusalem berichtet unter dem ,
Nachdem seit Anfang Aussicht auf einen Ernteertrag im fehr gerinß. Im Ostjordanlande soll t . = erwartet werden, während in anderen Theilen die Saaten ebenfalls durch die Trockenheit bedroht sind. Im Jordanthale wie auch in einzelnen Strichen des Sftsordanlandes kreten Heuschreckenschmärme auf.
Die Preise sind infolge dessen sehr gestiegen und stehen heute, wie folgt:
Weizen pro Tabb — eirea 2535 kg 4,49 Mt,
Gerste pro Tabbs — eirca 186 kg
3,29 0
März kein Regen mehr gefallen, ist die Gebiete des Westjordangebirges theilweise eine gute Ernte
Jerusalem Piaster 30 —
Jerusalem Piaster 21 —22
Saatenstand und Getreidehandel in Rumänien. Das Kaiserliche Konsulat in Galatz berichtet unter dem 10. d. M.: ? ĩ ⸗ Die Witterungsverhältnisse im Monat März waren fortgesetzt günstige. Die Wintersaaten haben gut überwintert; sie entwickeln sich ndessen langsam, weil die Witterung besonders in den Nächten immer noch recht kühl war. Die Frühighrssaat ist unter guten Verhältnissen vor sich gegangen, sodaß die Aussichten für die Ernte fortgesetzt ünstige sind. . . 9 f der Donau beginnt der Verkehr lebhafter zu werden, Die Verladungen gehen flott vor sich. Frachten ab Galatz Braila für Rotterdam Antwerpen notierten 8 — 83 — 8/6 —. Die Getreidevorräthe in Galatz werden, wie folgt, angegeben: e Roggen .. . 12000 Gerste .. 2500. 1 2000 .
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungẽ⸗ Maßregeln.
Nach weisung Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich am 15. April 1901. (Nach den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im
Kaiserlichen Gesundheitsamt.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts, ꝛc. Bezirke) verzeichnet, in welchen i, Maul und Klauenseuche, Lungenseuche oder Schweineseuche (einschl. Schweinepest) am I15. April herrschten. Die Jahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte sind — letztere in Klammern — bei j
über den
bei jedem Kreise vermerkt; sie umfassen alle wegen vor⸗ handener Seuchenfälle oder auch nur wegen Seuchenverzachts gesperrten Geböfte, in welchen die Seuche nach den geltenden Vorschristen noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.
Rotz ( Weirm).
Preußen. Reg. Bez. Königsberg: Fischhausen 2 (2). Reg. Bez. Gumbinnen: Dletzko 1 (1). Reg.-Bez. Marignwerder: Strasburg i. Westpr. 2 (2), Briesen 1 (1), Graudenz Stadt 1 (0. Stadtkreis Berlin 1 5. Reg.-Bez. Potsdam: Niederbarnim L (IJ, Ruppin 2 (Y), Ostprignitz 1 (). Reg. ⸗Bez. Fra gt furt: Kalau 1 (17. Reg. Bez. Posen;: Schrimm 1 (I). Reg. Bez. Brom⸗ berg: Znin 1 (14. Witkowe 1 (1). Reg.-Bez. Breslau: Walden burg 1 (69. 42 Oppeln: Groß -Strehlitz 4 (1. Toft⸗- Gleiwitz 1 (1), Zabrze 2 (2), Kattowitz 2 G3) Reg. Bez. Hil des heim: Peine 1 II), Göttingen 1 (1). Reg.⸗Bez. Arnsberg: Brilon 1 (1, Dortmund 1 (1). Reg.⸗Bez. Diffe reer Ruhrort 1 (1, Kempen i. Rbi. 1 (1). Reg Bez Aachen: Erkelenz 1 (1). Bayern. Reg. Bez. Niederbayern; Vilsbiburg 1 (. Sachsen. Nreis- bauptm. Bautzen: Zittau 1“ (1). Kreishauptm. Leipzig: Leiyzi Stadt 1 1). Baden. Landeskomm. Bez. Freiburg: .