1901 / 94 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Apr 1901 18:00:01 GMT) scan diff

che Gewerbeordnung gerecht zu ieferung schon den Gesammupreis des beziehe sich der Antrag eratur, die von dieser Redner erinnert in dieser ger Verleger herausgegebenen

im Reichsamt des Innern ngezeigt, eine Materie,

ganz unmöglich, dem § 56 der Rei und auf die erste S Werkes aufzudrucken. Auf die / nicht, wohl aber auf die wissenschaftliche Lit erdrũckenden Fessel befreit werden müsse. Beiziehung an den von einem Altenbur Kommentar zum Invalidenversicherun

Geheimer Ober⸗ Regierungsrat Ich halte es nicht für a dem Verlagsrecht nicht in Verbindung steht, in das den Fall, den der Vorredner n, wenn eine Novelle zur Gewerbe— te. Es könnte dann eine Einschränkung wissenschaftlicher Werke vorgenommen

Literatenkommission, die man zu einem wahren Monstrum auswachsen, en und Prozesse würden endlos sein. orenes Kind. ö

Wir müssen gegen die Resolution Herz und will den n; er hat auch Mitleid mit den aus⸗ se Rücksichten bezüglich Der 2 soziale niger zur Durchführung ge⸗ . arkeit des Urheber⸗ ganze Tendenz der Vorlage Es ist in der That anzlers, zu erwägen, ob er Für eine solche Quälerel sind wir

der Abgabe entscheiden? Die große aufbieten will, müßte sich und Lie auftauchenden Strei solution ist ein todtge Abg. Stadthagen Sor): Oertel polemisiert lühlen Verstand entscheiden laßssen; er Beamten. Wo bleiben bei ihm die idee, der Prügelstrafe?

esolution kann um so we Uebertragb

Schundromane gegen das gute

seiner Lieblin Gedanke der langen, als ja im übrigen die absolute rechts nach wie vor gelten soll, und die weit weniger den Autor als den Verleger eine Quälerei für den Kopf des Reichsk einen Weg der Ausführung findet. nicht zu haben. . Abg. Dr. Hasse (n.): Den treffenden D Dertel über den Werth einer unausführbaren Daß sie unausführbar ist, den reinen Ertrag von der Herausgabe von zu besteuern. Zu diesem Zwe müßten die 20 000 Konten anlegen, damit en kann, ob ein gemeinfrei gewordenes Buch Das ganze Verlagsgeschãft ist daß die Zubuße bei der einen Kategorie von durch den Gewinn anderer Verlagsartikel. dieser Resolution dern hat auch eine

sachlich mit hineinzuarbeiten. nt hat, läßt sich spre ordnung nothwendig werden so zu Gunsten der ersten Auflage

Abg. Fischer⸗ Berlin: der Reichsregierung als unh dessen Beseitigung nicht bis sondern diesen Zustand in der n

Geheimer Dber⸗Regierungẽ We 5 der gegenwartige Gesetzeszustand unhalt cht der verbündeten Regierungen,

Wenn der jetzige Gesetzeszustand auch von altbar anerkannt wird, so sollte man mit Revision der Gewerbeordnung warten, ächsten Bälde beseitigen. srath Werner: Ich habe nicht er⸗ Wäre dies so würden sie zweifellos gövorschlage noch jetzt an den Reichstag heran⸗ t, daß der vorgetragene Fall allerdings und daß er infolge dessen wohl den Anlaß legenheit über eine Einschränkung des be— ewerbe⸗Ordnung zu unterhalten.

Antrag Dietz wird abgelehnt und der 8 16 unver— enommen.

28 statuiert nach der Kommi tragbarkeit der Rechte des Verle durch Vereinbarung zwischen

ausgeschlossen ist. trag, der nur über einzelne Werke ustimmung des Ver ann nur verweigert werden,

Fordert der Verleger den Zustimmung auf,

arlegungen des Abg. Resolution habe ich nichts hinzuzufügen. geht schon aus der Unmöglichkeit Büchern festzustellen un manche Verlagsbuchhändler ar nachher nachgewiesen werd einen Reingewinn bringt nur dadurch möglich, Büchern gedeckt wird . Abg. Dr. Arendt (Rp.): Die Grundidee öl nicht bloß aus dem Herzen, son auch ein Wenn die Schutzfrist abläuüt, und ein Geistes- osen Ausbeutung überlassen ist, soll in irgend geistigen Eigenthum den geistig Bei Theater⸗ und Konzertaufführungen führbarkeit doch nicht gesprochen werden; sehr erhebliche Summen ergeben, welche diesem zu Gute kämen. *. ; solution stimmen nur die meisten anwesenden Abg. Dr. Arendt; die Re⸗

Reichskanzler ersucht es Gesetzes baldmöglichst eine neue Be⸗ der Reichsgesetze über den Schutz des Urheberrechts n der bildenden Künste, der befugte Nachbildung, sowie des Ürheb Modellen vorzulege Von den Abgg. Büsing (nl) gende Resolution beantragt: Den Reichskanzler zu ersuchen, dem einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den 57 in der Weise abändert, daß zur

mit einem Abänderun Ich habe nur eine Härte erkennen lasse, biete, sich bei passender G treffenden Paragraphen der

oder nicht.

stammt doch wo sachliche Begrün produkt der schrankenl einer Form der Gewi Schaffenden zu Gute kommen. kann von der Unaus hier würden sich nationalen Zwecke z

Für die Re Mitglieder des solution ist damit abgelehnt.

Die Resolution e, nach welcher der

ssionsfassung die Ueber— gers, soweit nicht die Uebertragung em Verfasser und dem Verleger durch einen Ver⸗ geschlossen wird, seine Rechte fassers übertragen. Die Zu⸗ wenn ein wichtiger Verfasser zur Er⸗ so gilt diese als ertheilt, gerung von dem Verfasser binnen zwei Aufforderung dem Verleger r obliegende Ver⸗ durch den Rechts⸗

nn aus dem Doch kann der Verleger

nicht ohne Zentrums und der

/ r m, .

Grund vorliegt. klärung über die wenn nicht die Verwei Monaten nach dem E gegenüber erklärt wird. Die de vielfältigung und Verbreitung kann au nachfolger bewirkt werden.

Die Abgg. Dr. Volksp.) bean trag

„Die Rechte des V nur beim Uebergang de 3 dem Verleger obliegende Vervielf satze der Kommissionsfassung).

Von den sozialdemokratischen wird beantragt:

Die Rechte d nicht übertragbar. voraus das Recht der Uebertra

Abg. Dr. Esche: Es sind g über die Uebertra

ae mee.

wird, auf Grund dief f d mpfang der

Photographie gegen un—⸗ errechts an Huff g und n, gelangt ohne Debatte zur Annahme.

und Genossen ist fol⸗

an Werke

Müller⸗Meiningen und Traeger fr. folgende Fassung:

erlegers sind ohne Zustimmung des Verfassers zerlagsgeschäfts übertragbar. Die (wie im Schluß⸗

Reichstag baldmöglichst der Strafprozeßordnung Verfolgung der von einem Redakteur er einer Druckschrift durch deren Inhalt begangenen dlung ausschließlich das Gericht als zustãndig erklärt Bezirk die Druckschrift herausgegeben wird. Wir sind nicht im stande, für die Resolution zu sich um keine neue Frage, die Regierung hãtte Wie der Reichstag darüber denkt, ist Kein anderer Vertreter der Regierung spricht so leicht unannehmbar“ aus, wie der Staagtssekretär des Rei Die große Mehrheit des Rei h. fliegenden Gerichtsstandes der Presse. Gesetzes eine esung ein Antrag

8 ganzen V ältigung u. s. w.“

oder Herausgeb strafbaren Han wird, in dessen

Abg. Richte Es handelt dieselbe längst lösen so längst bekannt.

Abgg. Dietz und Genossen

erlegers sind ohne Zustimmung des Verfassers Eine Vereinbarung, durch die ; r gung eingeräumt wird, ist unzulãssig. ĩ zu unterscheiden, ob gbarkeit vorliegt oder nicht. Der Deutschen Juristen⸗-Zeitung“ den F 28 dahin erleger immer die Uebertragbarkeit au ssien ging aber dahin, daß

Es wäre wünschenswert

dem Verleger im

die beiden Fälle eine Vereinbarun Abg. Spahn hat in der , ausgelegt, daß die V Die Meinu

Justizamts, der es gestern sprach. tags wünscht die Beseitigung des Es ist eigenthümlich,

Resolution anzunehmen, zum Gesetz an

in der zweiten Lesung eines während noch in dritte genommen werden kann.

Abg. sing (ul.) weist darauf hig, antrag wegen dieser Angelegenheit eingebracht für berechtigt, auch eine

Abg. Stadthage Was die Resolution vorschlägt, Die Regierung hat in

ng der Kommi zwingendes Recht darstellen sollte. die Regierung ihre Meinung darüber

Geheimer Regierungsrath im Reichs kann mich der Ansicht des ebenfalls von der Ansich barung getroffen ist, d tragung nicht möglich ist. legung in dem Aufs

daß auch ein Initiativ⸗ sei; er halte sich ebenso Resolution zu beantragen. Auch wir können der Resolution kann der Reichstag ihren Anschauungen ge⸗ Stimmung vorhanden zu sein, den zu äternisieren. ist wenigstens verlangt worden, daß fliegende Gerichtsstand äternisiert wird. auses den fliegenden Gerichts— gericht anders entschieden hat, aments gebrauchen, um zu erreichen, eschehen ist. eine Mehrheit findet, um durch dieses brennende Unrecht zu be— nicht erst dem Reichskanzler zur Erw zuschaffen ist, sondern di Wir haben hier die Macht d lassen wir nur das Unrecht bestehen. es, wenn darum das ganze Gesetz nicht e der Resolution können wir nicht betreten. Beim Postgesetz lag die Sache anders: Regierung großen Werth und mußte sich f s die eigentlich mit dem Auf das Gesetz über das Urheber— chen Werth, und es würde mit einem Wir müssen doch mit den Dann würden wir also weder den ganze Gesetz bekommen. tag sein Ansehen nicht schädigen, er er früher schon für noth⸗ eit des Reichstags, sondern die Mehrheit meiner Freunde bedenklich, und wir wollen alles Der fliegende Gerichtsstand läßt ird auch nicht bloß die Redakteur der ‚Deutschen und in Flensburg wegen Be— Sie also, sich auf den Boden

Justizamt Delbrück: Ich Vorredners nur anschließen. t ausgegangen, daß, wenn eine solche Wirkung hat, also eine Ueber— Zweifel sein, daß die Aus⸗ en Juristen⸗ Zeitung“ unrichtig ist. ssionsbeschluß geht unser Antrag verlangt deshalb eine auf dem Standpunkt, daß das Ver— tändig individuell ist, und rabdrücken, wenn man sich nicht auf Konsequenzen

iese dingliche Es kann kein atz in der. Deutsch Müller⸗Meiningen: nach unserer Meinung zu weit, Einschränkung. hältniß zwischen V es würde das Verlags recht he Standpunkt Uebertragbarkeit

s Der Verleger kann das Verleger übertragen, ist schon früher das führt worden; religiöser Hinsicht konstruieren.

unser Antrag dagegen ist ein K ganzen Geschäfts der einzelne Autor ; on diesem Standpunkt ist die ganze Schriftfteller⸗ ßen Verlagsgeschãften kann es und die Uebertragung darf hindert werden. pahn kann nur

zustimmen. einfach verlangen. wechselt, und es scheint fliegenden Gerichtsstand eventuell mission für die „lex Rintelen“ f Antragsvergehen Schon 1876 haben alle P stand verurtheilt. müssen wir die Waffen des Parl was Recht ist, ebenso wie es daß sich in der dritten Lesung einen Antrag zum Urheberrechtsgesetz s Wir wollen

geben, ob ein Unrecht ab geschafft werden. davon keinen Gebrauch, Schuld der Regierung wäre zu stande käme.

Der Kommi

2 erleger und Autor volls— rteien des H 1 ö 33h J Nachdem das Reich unbedingten beim Postgesetz vielleicht einem Todfeinde des Beispiel mit Schriften d es lassen sich leicht an Der Antrag ompromiß:;

es Abg. Stoecker ange⸗ in konfessioneller und Dietz geht zu weit, wir wollen, nicht wider⸗

Unrecht muß ab⸗ Machen wir

Uebergange des sprechen kann. welt ausgegangen. Tausende von Verlags nicht durch den Widerspruch Abg. Dr. Oerte!: auf einem Irrthum eingebrachten sprechen und stimmen.

verträgen handeln, eines einzelnen Autors ber Die Auslegung des Abg. S Ich kann mich grundsãtzlich für die

das Postgesetz legte die eine Bestimmung Gesetz nichts zu thun hatte. recht legt die Regierung keinen so s Antrage nicht zu stande kommen. egebenen Verhältnissen rechnen. iegenden Gerichtsstand, noch das Resolution Büsing würde der Reichs würde einfach von neuem wendig erklärt hat. Nicht nur die Mehrh wohl der ganze Reichstag, hält den fliegenden Gerichts Thunliche thun, um ihn zu sich nach feiner Richtung oppositionelle Presse davon get Tageszeitung“ z. B. ist in Apenrade leidigung angeklagt worden. Ich bitte der Resolution zu stellen. .

Nach einer kurzen Erwiderung des Al den Abg. Büsing wird die Resolution gege Freisinnigen und Sozialdemokraten angenomme zweite Berathung des Gesetzes über das

Vom Boden der Schrift der Antrag Dietz den Vorzug; denn er ist durch wenn wir den Schriftstellern müssen wir uns auf den Bod Müller spricht, da ich die Uebertragbarkeit würden also den Schriftstelle wollen, sondern die

steller aus verdient aus konsequent, und die Unübertragbarkeit sichern wollen, en des Antrags Dietz stellen. Gegen den enn er angenommen würde, jeder Ver⸗ im Vertrage ausbedingen würde; wir rn nicht das Gute erweisen, das wir dahin bringen, daß sie keine gbarkeit vorgesehen den einer Interessenten— Ausgleich zwischen den rleger suchen. onsbeschlusses zu. endig erklären,

) Verleger geradezu ge abschließen, in denen nicht d Wir dürfen uns aber nicht auf den Bo stellen, sondern müssen einen gten Interessen der Schriftsteller und n deshalb dem Kro ollen die Zustimmung de wenn es sich um die Ueb Dabei ist das Recht dem soll verhindern, oder in die Hände eines Das verhindert der Antrag Es kann doch sein, legers ein Sozialdemokrat ist allen seinen Schattenseiten einen Y würde in manchen Fällen die Sch daß Verlagsbuchhändler von einer sie würden in solchen F gehen lassen wollen, dürften, und dadurch Werks geschädigt. die Interessen beider, der Sch Abg. Sch ra der (fr. Vg. der Regierungsvorlage. Der dieses Paragraphen hinrei Glauben verstoßen, Fassung der Regierun ommission ein gang g. Zehn ker ( beiden Antrãge sei iel hinausschießend. ĩ S en befürworte rbeit könne ma

vertheidigen. ie Uebertra

gruppe allein

mi des Kommissi s Verfassers für nothw eines einzelnen Werkz handelt. r gesichert. Der Antrag Müller unanstãndige es Antors übergeht. gilt nicht auch für den eines agrarischen Ver⸗ dommissionsbeschluß bietet bei Der Antrag Müller Es kommt vor, anderen übergehen; Faches, das sie ein= sie nicht übertragen r im Absatz seines chluß berücksichtigt am besten und der Verleger.

ständlich) stellt sich auf den Autor werde durch dle Fass die gegen Treu ͤ Wolle man aber die so sei auch die Fassung der

missionsbeschlũsse; raktisch und i

t 7 n nicht als eine bertragen könne.

g. Richter gegen mdie Stimmen der Schriftstelle Verlags recht politischen Gegners aber nicht; denn er daß der Sohn

Damit ist die Urheberrecht erledig

Es folgt die zweite Berathun über das Verlagsrecht.

Die 585 1—15 gelangen nach den B mission zur Annahme. §z 16 hat der Verleger mit der V sobald ihm das Erscheint das Werk in fältigung zu beginnen, eliefert hat, die ne e bestimmt ist.

J Dietz atz:

uf Werke, die in Abtheilun n Romanen, Gewerbeord ede einzelne Lieferung vorschreibt, keine Anwen-

g des Gesetzentwurfs

eschlüssen der Kom⸗ riftsteller schadi ; n Fach zu einem allen die Werke des ersten sigen, wenn sie gerade der Schriftstelle mmissionsbes

e

ervielfältigung zu vollständige Werk zugegangen ist. Abtheilungen, so ist mit der Verviei— sobald der Verfasser eine

ganz vernachlãs

Abtheilung

ach ordnungsmäßiger Folge zur Heraus

1 .

Soz) und Genossen beantragen chend geschütz

könne dieser anf

folgenden Zu nicht annehmen,

gen oder Lieferungen erscheinen, sindet die Bestimmung des § 56 nung, welche den Aufdruck des Ge⸗

usnahme vo Absatz 2 der Rei sammtpreises auf

e rg.

Zentr.) erklärt sich für die Kom en jwar konsequent, aber unp scher⸗ Berlin (Zo nn der Verleger im in denen das Werk der Ablieferung d ateren Lieferungen noch gar ö garnicht zu schätzen

3 empfielt dicsen Antrag zur An-= it der Vewielfältigung der einzelnen erscheine und verbreitet werden solle, Verfasser beginnen müsse, ; nicht vorlagen und der seien, so sei es dem Verleger

seiner Partei; Waare anse

achtung der Ar Gesetz un jweiden nteressen der Besitzen nd Autoren bei den Ver⸗

genossen; die geistige die man ohne weiteres u bei den Kommissiongberathungen ü druck. Die Fommission ba vertreten. Von einer Sa

nach auch n rmonie der Verleger u

trägen könne nicht die Rede sein. Es komme hier darauf an zwi

. zu schaffen; darum könne er sich der char gn 8 Abg. Dertel! nicht anschließen. Der Autor sei doch in jedem Zall⸗ der ökonomisch Schwächere. 3 gebe es kein Kompromiß; wer fur die Uebertragbarkeit stimme, stelle sich auf den Boden einer veral wirthschaftlichen Anschauung. Nachbem der Reichstag das Erbrecht des Fiskus beim Urheberrecht beseitigt habe, fei zu hoffen, daß er auch den Antrag seiner Freunde annehmen werde. Die Uebermacht dei Kapitals die schon auf materiellem Gebiete so groß fei, dürfe auf geistigem Gebiete nicht gestärkt werden. .

. Dr. Arendt: Gegen die Angriffe des Vorredners muß ich die Lommission in Schutz nehmen, ohwohl ich auch nicht für den Kommissionsantrag bin. Seit der ersten Lesung hat sich in der Frage der Uebertragbarkeit ein wesentlicher Fortschritt zu Gunsten der Nicht übertragbarkeit vollzogen. Der Standpunkt der Vorlage, die freie Uebertragbarkeit, wird heute kaum noch, selbst nicht einmal vom Abg. Schrader vertreten. Dem Antrag Dietz stellen sich die Herren Müller⸗Meiningen und Dertel vmpathisch gegenüber; für mich ist er unannehmbar, weil er die Vereinbarung ii r, und die Autoren praktisch unmündig macht, und weil die Uebertragbarkeit dez ganzen Verlags dem Verleger unbedingt freigestellt werden muß, wenn auch dem Autor nach meiner Meinung durchaus ein Mitei enthum an seiner Schöpfung zusteht auch nach der Uebertragung. Mir sagt am., meisten noch der Antrag Müller⸗Meiningen Ju. Der Antrag Müller⸗Meiningen und der Kommissionsantrag lassen einen großen Unterschied nicht erkennen; nur daß nach dem Antrag Müller- Meiningen die sogenannten Fachabtheilungen nicht übertragen werden können. Diese Unterfrage scheint mir nicht von fo großer Bedeutung zu sein. Jedenfalls schafft der Antrag Müller Meiningen ganz klare Verhältnisse. Der Einsicht der Autoren können wir ruhig überlassen, daß sie bei ihren Entschließungen das Richtige treffen.

Geheimer Regierungsrath Delbrück ersucht um Ablehnung beider Anträge. Auch die verbündeten Regierungen seien der Ansicht, daß die Gesetze zu machen seien nicht von Theorien aus, sondern um den that sächlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Der Reichstag wolle sich doch vergegenwärtigen, was Dentschland dem Verlegerstande verdanke Hätte man nicht einen angesehenen Verlegerstand, so könnten die Autoren ihre Produkte nicht verwerthen. Die freie Uebertragbarkeit dürfe also lediglich so weit beschränkt werden, wie es im allgemeinen Interesse liege. Daher möge das Haus der Kommiffion beitreten, wenn es die Regierungsvorlage nicht acceptiere. z .

Abg. Werner Reformp.) erklärt dem gegenüber für noth⸗ wendig, mindestens den Antrag Müller anzunehmen, wenn das Haut sich nicht zu dem Antrage Dietz , könne. Mit Recht sei auf den nahezu unsittlichen Vertrag der erlags firma Zimmermann in Leipzig hingewiesen worden, der den Autor an BVänden und Füßen dem Verleger für jetzt und alle Zukunft ausliefere. Solchen Machen. schaften dürfe die Gesetzgebung nicht glei gültig zusehen. ö

Die gestellten Anträge werden a een und der § 28 in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung angenommen.

Der 8 W trifft Bestimmungen für den Fall, daß der Ver leger in Konkurs geräth. Nach dem Kommissionsbeschluß sol in diesem Falle dem Konkursverwalter das Recht fehr, von dem Verfasser statt vom Verleger die Erfüllung des Verlags— vertrages zu verlangen, auch wenn vor Eröffnung des ¶Ver⸗ fahrens das Werk bereits abgeliefert war. In diesem Falle tritt, wenn er die Rechte des Verlegers an einen anderen überträgt, dieser an Stelle der Konkursmasse in die Verpflich⸗ tungen aus dem Vertragsverhältnisse ein.

Die Abgg. Dr. ller⸗Meiningen und Traeger wollen dem Verfasser im Falle des Konkurses das Recht des Rück⸗ tritts vom Vertrage gegeben wissen; der Verfasser soll jedoch verpflichtet sein, zum Ersatze der von dem Verleger auf die Herstellung des Werkes gemachten Aufwendungen. Erst wenn der Verfasser vom Rücktrittsrecht keinen Gebrauch macht, soll unter den von der Kommission beschlossenen Modalitãten ver⸗ fahren werden; hat der Verleger das Recht, noch eine neue Auflage zu veranstalten, so erlischt dieses Recht mit der Konkurs⸗ eröffnung. . .

Die Abgg. Dietz und Genossen wollen dem Verfasser dieses Rücktrittsrecht gewährt wissen, so lange mit der Ver⸗ vielfältigung des Werkes noch nicht begonnen ist; ist dies bereits geschehen, so soll der Verfasser berechtigt sein, unter Ersatz der stattgefundenen Aufwendungen von dem Vertrage zurückzutreten. Für weitere Auflagen kann der Konkurs verwalter vom Verfasser Erfüllung selbst dann nicht verlangen, wenn sich der , ,, auf sie miterstreckt.

Zu dem Antrag Müller ist ein Amendement des Abg. Dr. Rintel en (Zentr) eingegangen, welches die Ver— pflichtung des Verfassers zum Ersatz der gemachten Aufwen— dungen ausgesprochen wissen will, „gegen Uebertragung des auf Grund des Verlagsvertrags Hergesiellten“.

Abg. Dr. Rintelen empfiehlt den Antrag Müller, dem er den Vorzug vor dem Kommissionsbeschluß giebt; fein AÄmiendement be— zwecke, festzustellen, was zur Konkursmaffe gehöre. ;

Abg. Dr. Müller⸗Meiningen befürwortet seinen Antrag sowobl gegenüber dem Kommissionsbeschlusse wie egenüber dem Antrage Dietz, auch dieser letztere Antrag habe die willtürliche Unterscheidung ob die Vervielfältigung schon begonnen habe oder nicht. Das Amendement des Abg. Rintelen sei nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs überflüssig; er habe aber nichts dagegen, wenn es angenommen werde. ; .

Abg. Stadt hagen empfiehlt den Antrag Dietz; es entsyreche nur dem Recht und der Billigkeit, daß der Verfasser äber sein Wert wieder frei verfügen könne, wenn der in Konkurs gerathene Verleger seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen könne. ü

Abg. Dr. Oertel spricht sich gegen die Anträge aus, die den Verhältnissen des praktischen Lebens nicht Rechnung trügen. Unter den Verlegern seien die Konkurfe außerordentlich selten. Die Kom⸗ missien habe die Regierungsvorlage schon zu Gunsten der Autoren verbessert, aber den Autoren könne nicht ein solches Vorrecht ein. geräumt werden, daß die übrigen Gläubiger in Nachtheil gebracht würden. Bei Zurückziehung werthvoller Werke könne die Tonkurẽ⸗ masse werthlos gemacht werden. Es müsse auch hier ein Ausgleich zwischen den Inkeressen beider Parteien geschaffen werden. Der Kom— missionsbeschluß entspreche übrigens auch dem Interesse der Autoren am besten, denn es werde immer am besten sein, wenn die Konkurẽ. masse an einen leistungsfählgen, guten Verlag verkauft würde, und dabei würden die Schriftsteller ebenfalls am besten fahren. . 2

Abg. Dr. Arendt stimmt dem Antrag Müller zu, weil er die klarste Fassung habe. 1 Geheimer Negierungsrath Delb rülk empfiehlt die Annahme de Kommissionsbeschlusses.

Der 8 338 wird unverändert in der Kommissionsfassung angenommen. t gan Der 8 46, welcher bestimmt: „Soll der Beitrag (für Sammelwerke) ohne den Namen des Verfassers erscheinen, so ist der Verleger befugt, an der Fassung solche Aenderungen dorzunehmen, welche bei Sammelwerken derselben Art üb ich sind , wird nach einigen Erläuterungen des Abg. Dr. Oerte und des Geheimen Regierungsraths Delbrück angenommen.

(Schluß in der Deltten Beilage)

Dritte Beilage S⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staat

Berlin, Montag, den 22. April

zum Dentschen Reich

o⸗Anzeiger.

(Schluß aus der Zweiten Beilage.) herigen Ueberschwemmun gemäß, wie wir einem B HBaegermann in der fahrtseinrichtungen Stadt geplanten un langenden Eindeichung der Wart mit dem Bau von fünf n. Gebäuden begonnen, di gestellt wurd

Es wurde dem—⸗ und Gewerberaths für Arbeiter⸗Wohl⸗ igung der von der zur Ausführung ge⸗ r Grundflache von genden, drei Stock⸗ des Jahres 1899 so 200 bezogen werden ban so aufgeführt jegliches Holzwerk Häufer ge⸗ i Zimmern, zu gelegenen Balkon, nur je eine Wohn⸗ em Hof zu gelegenen den Küchen an⸗ x hschaftliche Ver⸗ ständen, Trocknen und Aus⸗ aus ausgeführt werden nd ein Bodenraum und zu jed mit einer Badewanne Die Mieth Spareinlag

gspunkt zu liegen kommen. wohnbar ferti im Durchschni daß am Anfang durch die

Wohnungen ein Mehr von provinz gewiß usern sind 1161 l 4 theilweise abgezahlt s Häuser betragen

ggestellt wurden, und nimmt man an, daß diese

—̃— 2 —— 7 . 8 „ZZeitschrift der Ze o ergiebt sich, entnehmen, ; d nunmehr i

Der Abg. Dr. Rintelen beantra folgenden Inhalts einzuschalten: Verlagsrecht an einem Tonkunst enthält nicht di Werk öffentlich aufzuführen. kann nur ausdrückli Auf solchen Vertra

ung.“ gg. Dr. Esche, der Geheime Regierungsrat

t, einen neuen S 51 a tell gt, 8 unter Berücksicht

ürzester Zeit he, auf eine zusammenhãn e innerhalb den, daß sie am 1. September au ist massiv in theilweisem Dachkonstruktion Hãusern enthalten Wohnungen von je zwe ei: ch dem Hofraum DVäuser (8⸗Häuser genannt) enfalls einen nach d i allen Wohnungen ortheil, daß gewisse wirt kleinen Gegen direkt von der Küche aus ren ein Keller u

gemeinnützige rund 1800 vo ganz ansehnliches Hauser verkauft, ie Abzahlungen Die übrigen 1275 684 ohne Kaufversprechen. einen verkaufte

uthatigkeit

rhanden war, Von obigen lchen 547 ganz und iese verkauften Häufer sind

Bühnenwerk oder an einem schließliche Befugniß, das

; ftlichen Ve Vorschriften dieses G

ch durch besonderen schri werke hohe

g finden die 3 825 570, 50 0

esetzes keine ob die von den Bauver

Die Feststellung, nicht bei allen

Vie n Häuser den Besitzer gewech

ine öglich gewesen. Besitzwechsel nur bei Erben des ersten Er⸗

Stadthagen, Wellstein und

Delbrück erklären sich gegen

vermieden ist. nannt) in jedem Stockwerk Küche, Entrée und einem die drei anderen

und eine Kochstube, Der letztere ist be er gewährt den V richtungen, wie Waschen pon stãuben von Sachen, jeder Wohnung geh eine gemeinschaftliche Waschkũche gemeinsamen Trockenbeden.

mit derselben zugleich eine

Familienwohnungen welche einmal der Genosse dient, andererseits aber auch nossenschaftsantheils

für die einzelnen Wo

Von den fünf elt haben, ist werden konnte, von denen 6 an die re Personen übergegar Stiftungen B

32 Häusern stattgef werbers und 265 an ande schäfts kapital der Bau 1900 8598 493 , Hypotheken sonstigen Darleh

g wird abgelehnt. etzes wird ohne Debatte an ion beantragte Resolution, ungen um eine erke der b

Der Rest des G Die von der Kommis die verbündeten Regier des Verlagsrechts für raphien, Muster und M enommen. g. Dr. Arendt b Den Herrn Reichskanzl erungen dahin ein flichtexemplaren a geschrieben ist, eine angemessene Ent vollerer Veröffentlichun

Abg. Dr. Arendt:

texemplare auf ei il zu erreichen such derschiedenen deutschen es kann also durch diese Maßregel Es handelt si regel, um ein Ueberblei legienwirthschaft. Grundlage für die

an den Landesbibliotheken. händler hat nachgewiesen, verlieren; eine Münchener im Werthe von 25 0600 ο abgeliefert. muß wenigstens für werthvolle E ie Form der Resolut Reichskanzler die Möglichkeit g Einvernehmen zu setzen, da wurde, daß die Landesgesetzgebun

Abg. Dr. Spahn Plichteremplare für wünschenswerth.

Geheimer Ober ⸗Regierungsrath lichen c. Angelegenheiten Müller bittet, di es bandele sich dabei um eine öffentliche Ab man es den Einzelstaaten bezw. den einzeln lasen, die Initiative zu ergreifen.

Abg. Dr. Müller⸗Sagan (fr. Volksp am liebsten wäre, wenn man die die nur für den Buchh hätte. Die Ausdrücke angemessen! seien sehr dehnbar. .

Die Resolution wird angenommen. Lesung des Gesetzentwurfs über das vertagt sich das Haus. (Süßstoffgesetz;

vereine und

genommen. worauf 7 073 052

esol in welcher gesetzliche Regelung auch ildenden Künste,

dodelle ersucht werden, wird

n betrug am 30. Juni MS eingezahlt waren.

en 2 055 677 ½ au der Amortisationssatz O0 S amortisiert. daß die Thatigkeit d gute komme, für w gemeinnützige

Der Zinsfuß o. Auf die Anleihen der Angriffe, welche er Bauvereine nicht elche sie nach ñ n Charakter der gesucht, was für Familien in Leider konnten genie zahlen⸗

sgenommen.

waren bereits Z58 3 ; und einem insbesondere e wird wöchentlich erhoben, e im Betrage von 35 3 für die Einzelftuben, als Sicherheitspfand g eines Ge⸗ eis stellt sich

darin gipfeln,

gen Bevolkerungsschicht tatuten und im Hinblick estimmt ist, wurde festzustellen den Häusern der Vereine *. mäßige Angaben namentlich bei den V Anzahl Wohnungen genaue Feststellun

t folgende Resolution: ermittelung bei lassen, daß, soweit die liotheken landesgesetzlich vor⸗= Verleger werth⸗

. en, seine V R a,. ĩ 5 , ĩ nschaft gegenuber schädigung der chaft gege bilden soll.

Ul. Der jährliche Miethyr hnungen folg

h ereinen der Fall war, endermaßen:

hergestellt haben und gedachter Art eine erheblich Soweit Angaben vorliegen,

welche bereits eine gro denen deshalb e e Arbeit verursacht sich folgende

enn es nicht nmal zu erzielen, en, wie es mein

glich ist, die Beseitigung so soll man wenigstens e Resolution will. In ebt es keine Pflichterempl die deutsche Literatur nich ureaufratisch⸗iskali der Zeit der Zensur und der Gewerbeordnung ist die re nplaxe über werthvollen

. Erdgeschoß . Staaten gi J. Er wer 1

t gefördert

n. = ĩ ö. ; ; nur um eine b alidenversicherte Personen 8

Einzelstuben mit Kochofen 60 bis altung ist derartig eingerichtet, Obmann wählen, die er dem über je mittheilt; dieser sucht dieselben wesentlicher Art sind, dem R vor. Ein zweiter Häuserblock artiger Wohnungseintheilung Dach, sodaß am J. Just d. J dem vorhandenen Grundstäck so Blocks 216 Wohnun raum soll mit Gartenanlag auch geplant, nach schule und ein Brar 476 000 6 berechnet worden. Sie La Provinz Posen hatte sich bereit erkl des Werthes des zu beleih 100 tilgbare nur in Höhe Unterstũtzung Privatkapital

Die Hausverw

2 daß die Miether eines uses einen

en vorgetragen Vausverwalter er trägt sie, falls sie ossenschaftsvorstandes elcher in gleich— findet sich bereits unter ogen sein werden. Auf ufeisenform gelegenen Blocks gebildete Hof⸗ Es ist des weiteren zohnungen eine Kinderspiel— Die Gesammtkosten sind auf ndes⸗Versicherungsanstalt der art, der Genossenschaft bis enden Grundstũcks eine mit 20 Hypothek zu gewähren.

von 64 000 M vorhanden weil hinter dieser Sppothek ein

haupt recht zweifelhaft. Die Korporation der daß die Verleger Tausende von P Firma hat in zehn

welchem die Bãuserblock gesetzten . zu erledigen od orsitzenden des Gen

von fünf Gebäuden, w aufgeführt wird, be Wohnungen bez ollen in drei in gen hergestellt, der von den en versehen werden. g dieser W

bersonen 2146,

igriffe ohne

Irbeitern ꝛc. aufanwãrter

Jahren Pflichteremplare inbilligkeit; es . ädigung gezahlt ich gewählt, weil ich dem sich mit den Landes⸗ der Einwand erhoben gen sehr verschieden sind.

hält eine ein

. gewerbetreibende remplare eine Entsch zewerbetre

eben wollt R 1. in Barmen, aus

Stande an

regierungen ins Fertigstellun

heitliche Regelung der msebad zu errichten.

86

Ministerium e Reselution abzulehnen; Auf jeden Fall solle en Landesvertretungen über⸗

8 00 Lerzinsliche, mit Da aber Genossenscha

33 r , ö .

zon einer höheren den Charakter e Satz einer

2

n

) bemerkt, daß es ihm Dividende als nplare, eine Einrichtung, durch dieses Gesetz aufgehoben und „werthvoll! des Antrages

dieser bescheiden ermöglichen, die Miesßen in len ferner von Interesse, die ragenen rheinischen Baugenossen⸗ stellung in dem genannten von denen 6516 Arbei

die Stadtgemeinde Versicherungsanstalt dann bereit f Schuldnerin auftritt, bis n Grundstücks Kapital zu den Nachdem auch der Magistrat g sich dazu bereit erflärt hatten, rstande und der Vereinbarung getroffen. Rheinische

andel bestehe,

. 23

Es ersch

*

Stadtgemeinde ihr gegenüber 75 oιa des Werthes genannten Bedingungen zu gewähren. und die Stadtverordneten⸗Versammlun wurde zwischen dem Genos Posen eine hierauf bejügliche

In Rheinland bildet dung des Arbeiterwobnungswesens

Damit ist die zweite zu beleihende Nach einen Verlagsrecht erledigt. Nãächste Sitzung

Novelle zum Branntwein

. . m r n,, = . ö

Gegen 6 Uhr Montag 1 Uhr.

steuergesetz.)

enschaftsvo Stadtgemeinde

rn, ,

Verein zur Förde— us eine Zentralstelle für die zohnungsfrage und hat schon meinnützigen schãftsbericht 31. Oktober 19090 sind in neu entftanden und zwar in Rüttenscheid, Dpladen,

Reformbestrebungen in der W ragendes geleistet, na Bauvereinen. für das Jahr vom 1. dieser Zeit wiederum 19 solcher Vereine Linz (am Rhein), Rheinbrohl, Kreis Jülich, Erkrath, Mülbeim Ruhr), Oberhausen

Schluß des

mentlich in der Gründung ge 5 ** mentlich in der Gründung von ge S5 Mieth

Statistik und Volkswirthschaft. kürzlich veröffentlichten Ge Förderung des Arbeiterwohnungswesens in Rbeinland und Leipzig.

hnungsreform haben, nachdem die Wohnungswesens durch städtische, ungen besonders in den letzten ewiesen worden sind, an Zahl und ist die allgemeine Anschaunng dem isierter Selbsthilfe sehr ereinigungen Wohnungs⸗

3709 Personen

Mere 169 90 13 Mober 892 8 8 tevember 1899 bi beachtenswerthe

durchgefũhrt Verhältniß Einnahme⸗ und 1600 6

Simmern,

Die treibenden Kräfte der Mißstãnde auf dem Gebiet des auch amtliche Untersuch tistisch genauer na

Vohwinkel, Rellinghausen. Bauvereine ei fast allen diesen Gründungen kat

Mitwirkung bestand

Kreise oder in größerer Versammlung W dargelegt, betreffs der anzunehmenden die Entwürfe zu Statuten und Ges iötbigen Erläuterungen Hinsicht auf den Arbeitsplan

theilung der Häuser, Einrichtun und Miethverträgen ꝛc.) A KRostenanschlãgen ꝛc.) Vereinen infolge dessen möglich,

segensreiche Thätigkeit zu entfalten.

private und 15 Jahren sta Nackt stark zugenommen. singreifen von Staat, Ge viel ginstiger geworden. und sonstigen Ste reform befassen, Alben entstanden. Tlätigteit in Betracht. die Jahresberichte der Gewerbe- Inspekti ie Wohnungsverhãl tnisse Der Verein

86 ei des Einko 1**Yνο,. Verhandlangen = ,

der Rheinische u. a. darin, esen und Zweck der Ba Rechtsform Rathschlage ertheilt. chãaftsanweisungen ausgearbeitet,

Mew - . Verein mit dadurch auszugleichen gesucht, benlage der Wo

Obergeschoñ

meinde und organ Ferner hat sich die llen sehr vermehrt, welche sich mit der Reihe dauernder Tr ich⸗propagandistische ahnte stadtische Statistik und on gehen immer wieder auf

rer e Miethyreise nach der b nungen differenzierte. jeder Einkommens stufe zemessenen Preiskategorie der Verein, 1690 6 Einkommen zu lben für die Woh f Betracht kommenden Erwerk l angesehen werden glänzende: In der Kolenie Lind [ im Jahre 1899 91 49, 53 , im Durchschnitt pro Jahr Jahren nur

araus ergab sich von selbst die N g zuzuweisen, die der ihr ane Zwang erreichte

mit 900 oder

Siebentel dess

unz namentlich ist eine Reihe d chst kommt die wissenschaftl

diejenige Wohnun Durch diesen ushalt, gleichviel ob er wirthschaften hat, nur ein

ö .

der Vereine (Größe innere Ein⸗ g der Buchführung, Abfassung von Kauf.

nregungen und Material (Baupläne nebfst

, . 14. . 85 * 1 * m ,. ü r,, , , , r, , 163 47 ö ö 3 3 . d *.

wn.

Wohnungsfrage

.

Durchschnitt einer Die Rechnungsergebniffe sind eipzig betrugen die X. 1900 96 468. 45 . die Mijethausfälle in den b

9 ö M . . bereits im Grundungsjahre eine eee, nsgan Gerade in dieser Hinsicht zeigt der Zentralstelle. kein alle Erfahrungen auf. zugänglich gemacht, und ihre an als ausgereift und sachgemäß. gemeinnützige Bau⸗ wohnungen be— 4 Gesellschaften mit chräntter Haftpflicht, und 1 freie Vereini⸗

veranstalteten Der Deutsche Verein für Arbeiter⸗Wobl⸗ mit einzelnen Theilen der erschiedene Vereinigungen, die mehr die evangelischen Arbeiterwohl und die innere Stellen sich großentheils doch sich auf rein wissenschaft⸗

ßen, 0 993 ĩ großen, von Mietheinnahmen

sind im Druck b ; der Nutzen sundheitspflege und die Jentrasstelle haben sich wiederholt Vobnungefrage beschãftigt, ebenso v er weniger vom religissen Stan ereine, der katholische Verein Aber während die genannten engere Kreise

95 459,098 6, r 145.83 bezw. 252.13 der erfahrungsgemäß Nachdem im Axril 1800 auch die iweiten Kolonie des Vereins, serner eine zweite Gruppe v und im laufenden Wohnhäusern und eine und erzieberischen Interessen aude ihren vlanmäßigen Abschlut Kolonien an Mietheinnabmen einf Eutritzsch 190) und offenem?

Bauvereinen dem Gebiete des Bauvereinswesens Thätigkeit erscheint fomit von Anfang Gegenwärtig bestehen in der vereine bejw. Vereine, welche

beschrãnkter 5 Genessensch gung (Stiftung mit dem Rechte ein wurden bis zum 30. Juni 1 sind die entsprechenden

dnentliche Ge

0 en Einbuße von 55

ie ne n wr bin en ö. Bau von Arbeiterw 8. x dies 18 Aktiengesellschaften,

iftung, 66 Genossenschaften mit bes— aften mit unbeschränkter Haftpflicht er juristischen Person). C0 im Ganzen fertiggestellt in Zablen für die gleiche Zeit d

dpunkte ausgehen:

ellte Tausergruppe der eipzig, im Oktober

Eutritzsch ; Umfang bezogen worden ift

Jahre die Errichtung m den gemeinsamen wirth— dienenden Ge⸗ erreicht hat, ergeben sich fur beide chließlich der Pacht aus Gärten (in lreal, an Betriebsausgaben und Ueber.

ck Thäti die großen? n interessieren. nem Verbande Former hat ei del lebhaftere

der Kolonie

schaftlichen

**

1

Wohnungsreform ermehrt und zu Bund der deutschen Boden- enommen und betreibt eine ndlich ist 1898 der.

Massen immer mehr Die Miethewereine haben sich sebr d zusammengeschlossen; der nen starken Aufschwung Agitation als früher.

Wobnungsgeseß- entstanden und strebt mit Eifer und B ch wissenschaftliche und proxagandistische ganzen Wohnungsreform zu eine Neben die Propagandistischen Thätigkeit

sche That lakeit

Großes zu leisten

Klammern es Vorjahres bei⸗ M57 (2027) Häuser mit 18 461 14 S88] Wohnrãumen für 5328 (1155)

* 9* * Familien, und zwar 3 459. 08

Mieth ⸗Einnabmen aus Lindenau.

Räume für Familien 161 063,38

tock, enthaltend 5425 (4811) 5775 (4496) 6327 (4702)

daß bei den rhein

Arbeit die Zusammen—⸗ r großen, einheitlichen, sem Aufschwunge der wissen⸗ geht jetzt ein solcher der mehr und geschickt geleiteter Verein Gebiete des Arbeiterwohnungs vermag, zeigen u. a. namentlich

n Lindenau. 30 593 73. Eutritzsch

der Einnabmen

976 (871) mit Erdgeschoß und Betriebs Ausgaben i 46 953,73,

ionalen Ma 1711025. *,

Brutto. Ueberschuß aus dem zu bestreiten sind: ho o Tilgung der Baukosten in Lindenau Eutritzsch o Zinsen eines 1145000 6 ve in Dresden.

ein rübriger nischen Bauvereinen rwiegt. Allerdings ist auch eine nterhaus und

r . Die vorstehende Aufstellung zeigt nach wie vor das kleine erhebliche Zunahme der gro Es hat dies Aber auch bei di vermocht, die Zahl der in beschrãnken, daß halbe eingerichtet wurden, s der Spar⸗Bauverein 2137 Häuser stellt sich einschlie 19 202 2094 (13 470209) M Die diesjährige Nachweisung en ein Mehr von 1173. am 30. Juni 1900 noch im Bau be größte Halfte, mindestens 300,

Daus weit be ßeren Häuser (mit U seinen Grund lediglich in hobe sen n haben einzelne Vereine es dlichen Wohnungen dadurch zu in jeder Etage nur 3 Zimmer Ftage nur 1 Familie wohnt, Der Gesammtwerth der den auf ungefähr begriffen sind 585 Häuser. ge an fertigen daß von den

je folgenden Bei 9 336. 30 66. Februar 1899 fand die Bildung der senschaft statt, welche ohne den Juschlag eines Rutzens unteren Klassen aus

die häufigen Ueberschwemm n Posen verursachen, in icht war, Gebäude für eine, zwei und vier und ein entsprechendes in einer gedrängt nundationsgebiete der rjunehmen,

S 758,30.

osener gemein- festzustellen.

ĩ Amortisatiens. Darlehns von esen Häuser —ir f im Hansel cee n der Reichs. Versicherungsanstalt Hänser errichtet, k

ihren ungünstigen Verhaält⸗ user sodaß in jeder (

ungen des unteren Stadt⸗ lage zu bringen. Wohnungen herzu⸗ doch galt es bewohnten Gegend, Stadt Posen liegt, eine Sanierung geschaffen würden, r dem höchsten bis⸗

833330 .

während der Netto⸗Ueberschuß von .. ; As dem Betriebe statutgemaß dem Neub e Weiterentwickelung des legenere Regionen im Weichbild um auch anderwärts den die BR Systems wirksam noch be. J passung des

eine bessere Lebens ——— auten⸗Konto Unternehmens d der Stadt in Aussicht

tiethpreise regulierenden Ein zon dem Kern

ohnungsaufwandes an die Höhe des

zlich von Grund und Bo zuzuweisen ist.

artenland beizugeben, hat der Verein von Arbeitern die vorjãhri Berücksichtigt man griffenen 585 Häusern die weitaus zum Jahresschluß

zeigt gegen

selben, der An⸗

zu machen. Einkommens, er

Wohnräume rocken und so boch gelegt sind, daß sie übe