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Gen. Stabsarzt der Armee befördert. Dr. Ritter v. Halm, Gen. Arzt à la suite des Sanitätskorps, der Rang als Gen. Major verliehen.
meier, Unterarzt im 13. Inf. Regt. Kaiser Fran; Joseph von Desterreich, — zu Assist. Aerzten befördert. h
HFauptm. und Kemp, Chef im Schützen⸗Füs) Regt. Prinz Georg
ab auf weitere sechs Monate beurlaubt.
2. April. Socher, Geheimer Kanzlei⸗Sekretär im Kriegs Ministerium, der Charakter als Geheimer Kanzlei Insp. ö 13. April. Häu ber, Pab st, Bureau⸗Diätare bei den Inten⸗ danturen des XVII Armee⸗Korps bezw. der 16. Div., zu Intend. Sekretãren ernannt Du rch Verfügung der General-Inspektion des In⸗ enieur- und Pionierkorps und der Festun gen. 1. April.
uchholz, ,, . von der Fortifikation Straßburg, zur
Fortifikation Wilhelmshaven versetzt. Durch Verfügung der Feldzeugmeisterei. 9. April. Mit dem 1. April d. J werden ernannt: Damm, Lutter, Recknggel, Vertrags ⸗Hilfskonstrukteure, Krüger, Zeichner mit dem Titel, Hilfskonstrukteur, — zu i e beim Art. Kon⸗ struktionsbureau, Hoch mann, Wiehle, Zorn, Nie meyer, Otto, Goy, Han nem ann, Hopstock, Zeichner, zu Konstruktionszeichnern beim Art. Konstruktionsbureau, Bathmann, Seeburg, Veister bei. der Artillerie Werkstatt Spandau bezw. Danzig, Dreher,. Meister beim Feuerwerks- Laboratorium Spandau, oer, bei der FHesch ie ge, — zu Obermeistern bei den⸗ elben Instituten, Bethke, Pick, Vertrags meister bei der Ärt. Werk— statt Spandau Lawrenz, Schilling, Feld keller, Vertragsmeister bei der Art. Werkstatt Danzig, Schmitt, Stiel, Vertragsmeifter bei der Geschoßfabrik, Ob st, Ruppert, Lietz e, Vertrags meister beim euerwerks⸗Laboratorium Siegburg bezw. bei der Pulverfabrik bei angu und bei der Geschützgießeret, — zu Meistern bei denselben Instituten. 9 . königlich Bayerische Armee. Affizie re, Fähnriche ꝛe. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 38. März. Böhm, k Unteroff. des 25. Inf. Negts, Richter, Unteroff. der des, zur Zeit dienstleistend im 3. Chev. Regt. Herzog Karl Theodor, Künzel, Fahnenjunker, Unteroff. des 11. Inf. Regts. von der Tann, zu Fähnrichen in diesen Truppentheilen befördert. 9. April. Daser, Lt. à 1a suite des 16. Inf. Regts. Groß— herzog Ferdinand von Toskana, in dieses Regt. wiedereingereiht. 15 April. Frhr. v. u. zu der Tann-Rathfamhausen, Gen. Major und, Kommandeur der 2. Inf. Brig, unter Beförderung zum Gen. Lt. mit dem Prädikat Excellenz, zum Kommandanten der Haupt- und Residenzstadt München, Ritter v. Thäter, Sberst, und Kommandeur des 1. Inf. Regts. König, unter Be— Hrderung zum Gen. Major, zum Kommandeur der 2. Inf. Brig. Ratzinger, Oberst, bisher la suite der Armee, mit der Uniform des 1. Juß-Art. Regts. vakant Bothmer zum Kommandanten der Festung Ingolstadt, Frhr. v. Horn, Sberst und Abtheil. Kommandeur im 5. Feld⸗-Art. Regt, zum Kommandeur des 5. Feld. Art. Regts,., Dollacker, Major und Komp. Chef im 1. Inf. Regt von der Tann, zum Bats. Kommandeur im 4. Inf. Regt. König Wilhelm von Württemberg, Baumann, Major beim Stabe des 1. Feld Art. Regts. Prinz⸗Regent Luitpold, zum Abtheil. Tommandeur im 6. Feld⸗ÄArt. Regt, v. Münster, Major beim Stabe des 1, Pion. Bats,, zum Ingen. Sffizier vom Platz in Germersheim, Großmann, Hauptm. A la suastè des 160. Inf Regts. Prinz Ludwig Adjutant bei der J1. Inf. Brig, zum Komp. Chef im 71. Inf. Regt. von der Tann, Müller, Hauptm. à la saste des ö Feld Art. Regts. Königin⸗Mutter, Adjutant bei der 1. Feld-Art. Brig, zum Battr. Chef im 1. Feld⸗Art. Regt. Prinz Regent Luitpold, Schultheiß, Hauptm. à la säite des 23. Inf. Regks., zum Ild' jutanten bei der Kommandantur der Festung Germersheim, Maurer, Bberlt. des 8. Inf. Regts. Pranckh, zum Adjutanten bei der 11. Inf Brig., Ritter v. Tyl ander, Oberlt. des 1. Feld⸗ Art. Regte. Prinz⸗Regent Luitpold, zum Adjutanten bei der . Feld⸗Art. Brig. — beide unter Stellung à la suite ihrer Truppentheile, Ruhwandl, Oberlt. im J. Pion. Bat, zum Adjutanten bei der Insp. des Ingen. Korps und der Festungen, — ernannt. Dietz, Hauptm. und Battr. Chef im 1. Feld- Art Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, zum Stabe dieses Regts. Regnet, Hauptm. von der Fortifikation Ingolstadt, zum Stabe des J. Pion. Bats., La acke⸗ Oberlt. und Adjutant bei der Insp. des Ingen. Korps und der Festungen, zur Fortifikation Ingolstadt, unter Beförderung zum Hauptm. Bezzel, Oberlt. vom 17. Inf. Regt. Orff, zum 4. In—⸗ santerie Regiment König Wilhelm von Württemberg, Kelser, Oberleutnant à la suite des 11. Infanterie⸗Regiments von der Tann, Adiutant bei der Kommandantur der Festung Germersheim, in Reses Regt, — versetzt. Ritter v. Poschinger, Gen. Major und Inspekteur der Kap, zum Gen. Lt. mit dem Praͤdikat „Excellenz“ Croissant, Hauptm. beim Stabe des Eisenbahn⸗Bats, zum Major ohne Patent, Frhr. v. Godin, Hauptm. A ja Suite des Ingen. Korps, Lehrer an der Art. und, Ing. Schule, zum überzähl. Major ohne Patent, Matthieß, Lt. im Eisenbahn⸗Bat., zum Oberlt. Dütsch, Fähnr. im 17. Inh Regt. Orff, zum Lt., befördert. , 17. April. Brug, Major vom Generalstabe des JII. Urmee— Korps, zum Bats. Kommandeur im Inf. Leib⸗Regt, Rauchen⸗ be rger, Hauptm. von der Zentralstelle des Generalstabes, kommandiert zum Kriegs- Ministerium, zum Komp. Chef im 1. Inf. Regt. König — ernannt. Graf, Oberstlt. beim Stabe des 2. Inf. Regts., Kron! prinz, unter Versetzung in das 1. Inf. Regt. König, mit der Führung desselben beauftragt. v. Nagel zu Aichberg, Hauptm. von der Zentralstelle des Generalstabes, zum Kriegs- Minifterlum kommandiert. rhr. Kreß v. Kre ßenstein, Oberstlt. und Bats. Kommandeur im Inf. Leib⸗Regt, zum Stabe des 2. Inf. Regts. Kronprinz, Höhn kajor vom Generglstabe der 3. Dio, zum Generalstaße des II. Armee Korps, Mayer, Hauptm. und Komp. Chef im 1. Inf. Regt. König, zur Centralstelle des Genęeralstabes, Graf v. Montge las, k des Generalstabes, zum Generalstabe Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. g. April.
14 April. Prinz Ernst von Sachsen-Altenb urg, Hoheit Hauptm. la susts des J. Jäger Bats. Rr. 12, zor mil einem Patent vom 2. e il d. 29. heft ert. . ñ 56 3
ae n Ostasiatisches Expeditionskorps. J erhöchst genehmigte Veränderung der Beamtenstellenb für den Monat n 1901. Ten r II. e m , 163
beim Garn. Lazareth II Berlin (Tempelhof), mit d i Stelle eines Feldlazareth⸗Insp. . K
Deutscher Reichstag.
80. Sitzung vom 23. April 1901. 1 Uhr. Am Bundesrathstische: Staatssekretär des Reichs-Schatz⸗ amts Freiherr von Thielmann. Zur ersten Lesung steht der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Branntweinsteuergesetzes. Die Vorlage ermächtigt den Bundesrath, für die Veranlagung von Genossenschaftsbrennereien, die überwiegend im gewerblichen Interesse gegründet oder betrieben werden, besondere Bestim⸗ mungen zu erlassen; außerdem sollen die Kontingentsfußziffern für landwirthschaftliche resp. Materialbrennereien von 80 000 und S000 auf 50 009 und 5000 1 herabgesetzt werden. Die Brennsteuer, welche 1895 eingeführt ist und nur bis an 30. September 1901 erhoben werden darf, soll beibehalten und außerdem zum Zwecke der Unter—⸗ bringung der steigenden Branntwein)nroduktion und gleich eitig zur Verhinderung einer ungesunden Ausdehnung des Brannt weinbrennereigewerbes für die mehr als 1356 hl reinen Alkohol jährlich erzeugenden landwirthschaftlichen Brennereien und Hefe— fabriken eine weitere Brennsteuer von 15 ½ für jedes Hekto— liter reinen Alkohol erhoben werden. Die Verpflichtung zur k der weiteren Brennsteuer soll forifallen, wenn eine entsprechende Branntweinmenge vollständig (d. h. durch Holz⸗ geist⸗ und Pyridinbasenmischung) denaturiert worden ist. Das Gesetz soll am 1. Oktober 1901 in Kraft trelen,. Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Freiherr von Thielmann: Meine Herren! Der Ihnen heute vorliegende Gesetzentwurf bedarf einer Einleitung, denn er bringt neben Bekanntem auch Neues. Bekannt ist die Brennsteuer, neu ist der Denaturierungszwang. Die Gründe, welche die verbündeten Regierungen geleitet haben, eine Fort⸗ dauer der Brennsteuer, welche andernfalls in diesem Herbst ablaufen würde, zu beantragen und zugleich Ihnen vorzuschlagen, den Denaturierungszwang in das Gesetz aufzunehmen, liegen auf wirth— schaftlichem Gebiet. Die Brennsteuer hat sich in den wenigen Jahren ihres Bestehens nur segensreich erwiesen. Sie hat es ermöglicht, das Quantum des Trinkbranntweins auf den wirklichen Verbrauch einzu⸗ schränken und dagegen dem gewerblichen Branntwein, speziell dem Leuchtbranntwein, auch dem auszuführenden Branntwein und dem Branntwein zur Essigbereitung erhebliche Vortheile zu gewähren. Es ist einem Jeden bekannt, in welchem Maße der Gebrauch des Leucht⸗ spiritus zugenommen hat. Es kommen, ich möchte sagen, fast all— monatlich neue Erfindungen dem Leuchtspiritus zu gute. Die Spiritus— Glühlichtlampen erobern sich mit jedem Jahr ein größeres Gebiet, und wer, wie beispielsweise ich selber, Spiritusglühlicht auf seinem Schreibtisch brennt (Bravo! rechts), kann es nur loben. Es kommt bereits zur Anwendung in der Hausbeleuchtung, in Gärten, in Parks und auf Bahnhöfen, und je mehr es vordringt, desto mehr werden die Befürchtungen zurücktreten, welche vor nicht zu langer Zeit hinsichtlich der Nothlage hier laut geworden waren, in die wir durch die amerikanische Standard Oil Company hinsichtlich des Petroleums gerathen können. Der gewerbliche Spiritus hat sich aber auch gänzlich neue Gebiete erobert. Sie werden wahrscheinlich aus der Presse ersehen haben, daß bereits landwirthschaftliche Motoren mit denaturiertem Spiritus betrieben werden. Hier liegt der Erfindungsgabe des deutschen Technikers noch ein weites Gebiet offen, und kein Mensch wird wohl bezweifeln, daß die rasch fortschreitende und gründlich durchgebildete deutsche Technik hier auch die weiteren ihr zu stellenden Aufgaben lösen wird. — So viel will ich nur kurz über die gegenwärtig noch in Kraft bestehende Brennsteuer gesprochen haben, deren Verlängerung ohne Befristung vom nächsten Herbst ab Ihnen in diesem Gesetzentwurf vor⸗ geschlagen wird. Der Deklarationszwang ist, wie ich wohl annehmen kann, einer Anzahl der Mitglieder dieses hohen Hauses weniger genehm, als die Fortdauer der Brennsteuer an sich sein würde, und ich sehe voraus, daß sich darüber erregte Debatten hier entspinnen werden. Ich will deshalb den Standpunkt der verbündeten Regierungen kurz darlegen. Aus der Begründung des Gesetzentwurfs haben Sie ersehen, daß
i. v. Thüngen, Oberlt. 2 la Suite des 1. Nan. Regts. Kaifer ilhelm II., König von e len zu den Res. Offizieren dieses Regts. persetzt, Passavant, Oberlt. a. D., die Erlanbniß zum Tragen ber Uniform des 4. Inf. Regts. König Wilhelm von Württemberg mit
den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen ertheilt. U 13. April. Kramer, Lt. des 15. Inf. Regts. Kaiser Franz
die Zunahme der Brennereien in nächster Zukunft eine außerordentlich . i. wird. Ziffern anzugeben, halte ich in diesem Stadium der Angelegenheit nicht für nothig. Sie finden die meisten Ziffern in der Begründung; andere werden bei den Debatten und pater in der Kommission Ihnen mitgetheilt werden, soweit es
Joseph von Desterreich, behufs Uebertritts in die Kaiserlick Spun truppe für Deutsch⸗Ostafrika, das erbetene ne , f de e, mit dem 18. d. M bewilligt. 7 . 15. April. Frhr. v. Steinling zu Boden u. Stainling Gen. der Kav. und Kommandant der Haupt⸗ und Resirenzstas München, unter Ertheilung der Erlgubniß, neben der bisherigen Uniform jene des 1. Schweren Reiter⸗Regts. Prinz Karl von Bayern um tragen, Leeb, Gen. Major und Kommandant der Festung Ingolstadt, — beide in Genehmigung ihrer Abschie de e uch? Hueber, Oberstlt. und Ingen. Offizier vom Platz in Germersheim, ert hman n, Major und Bats. Kommandenr im 4. Inf. Regt Lönig Wilhelm ven Württemberg, — beide mit der Erlaubnis um Forttragen der bisherigen Uniform mit den bestimmungsmäßigen Ab. Eichen, — mit der gesetzlichen Pension zur Disp. geftellt, Kefer berst und Kommandeur des 5. Feld-Art. Regts, mit der Erlanbnt zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedet? borgeschriebenen Abzeichen mit der gesetzlichen Pension der AMbschies bewilligt. ö Im Sani tãts⸗ Korps. 10. April. Dr. Seggel, Gen. Arzt smit dem Range als Gen. Major), Vorstand des Sperationskursus für Militärärzite, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit der ension zur Disp. ge (llt. Dr. Bestel meyer, Gen.
rit und Chef der Medizinal⸗Abth. im Kriegs⸗Ministerium, zum
15. April. Dr. Scha, Unterarzt im 23. Inf. Regt, Grifkl—
. Föniglich Sächsische Armee. Offiziere, Fähnriche 2c. 13. April. Frhr. v. Be rlepsch,
t. 198, unter Stellung à Ja suits des Regts., vom 16. April d. J.
erhalten, und die Erzeugung des Spiritus in einer über den bleiblich ein Preisfall eintreten. Nicht allein die Hoffnungen der⸗
urichten im Begriff stehen, werden getäuscht werden, sondern auch die
bewirthschaften. (Sehr richtig! rechts.) gerade in den minder, in den mindest gut gestellten Theilen der deutschen
möglich ist. Wenn nun diese neuen Brennereien ihr Kontingent Bedarf hinaus gesteigerten Weise fortschreitet, so wird unaus— jenigen, welche neue Brennereien jetzt eingerichtet haben oder ein—
ee , r. Brennereien werden erheblich schlechtere Geschäfte machen. Meine Herren, das hat eine ernste wirthschaftliche Bedeutung; denn die Brennerei ist dasjenige Gewerbe, welches unseren leichten Böden stellenweise unseren leichtesten Böden zu gute kommt, und welches er⸗ laubt, diese leichten und leichtesten Böden noch mit einigem Nutzen zu Hört dies auf, so wird
Land wirthschaft unzweifelhaft ein Nothstand eintreten. Diesen Nothstand hintenanzuhalten, ist der Denaturierungszwang bestimmt. Sein Zweck ist, den undenaturierten Branntwein auf das Maß des wirklichen Ver⸗ brauchs einzuschränken, und das Maß des wirklichen Verbrauchs ist ja ziemlich genau bekannt. Dem Bundesrath soll die Ermächtigung er⸗ theilt werden, von Jahr zu Jahr dieses Maß festzustellen und den⸗ jenigen Spiritus, der darüber hinaus erzeugt wird, auf die Dena— turierung zu verweisen, falls der betreffende Brenner sich nicht mit der Bezahlung einer erhöhten Brennsteuer einverstanden erklärt. Daß dieses letztere nicht der Fall sein wird, glaube ich annehmen zu können; also ich gehe wohl nicht zu weit, wenn ich sage: falls das Gesetz angenommen wird, wie die verbündeten Regierungen hoffen, so wird nur so viel Trinkspiritus erzeugt werden, als wirklich der Trink.
*
Es wird in den Debatten über die en Gesetzentwu
das Wort Liebesgabe“ wieder fallen. , ich . und Sie fragen, ob eine Liebesgabe darin liegt, daß man den B
gesetzlich zwingt, ein an sich höher zu bewerthendes Produkt, den Trinkspiritus, in ein minder hoch bewerthetes, den denaturierten Spiritus zu Beleuchtungszwecken und zu anderen Zwecken zu ver, wandeln. Ich glaube, das ist nicht der Fall. Eine Liebesgabe lieg in diesem Gesetz in keinem Fall, vielmehr die weise Beschränkung de Produktion auf das Maß dessen, was das deutsche Volk thatsachlih bedarf. Daß wir für eine erhöhte Menge von denaturiertem Spiritus gewerbliche Verwendung haben werden, das zeigt das rasche Aufsteigen der Ziffer des denaturierten Spiritus in den letzten Jahren. Wie ich bereits erwähnte, sind die Verwendungszwecke viel. fältiger geworden, und auch innerhalb der einzelnen Verwendung. zwecke, beispielsweise der Glühlichtlampe und der Maschinenkraft, hat sich die Verwendung vermehrt.
Die verbündeten Regierungen halten diesen Denaturierung zwang nicht allein für ein nothwendiges Mittel bei der gegenwärtigen dage der Verhältnisse, sie halten ihn auch für ein allgemein nützliche Wenn dieses Gesetz nicht in Kraft träte, die Brennsteuer also im Herbst dieses Jahres zu Ende ginge, infolge dessen eine Ueberproduktion von Spiritus einträte und die Spirituspreise rapide sänken, wer hätte den Vortheil? Daß die Landwirthschaft, speziell die leichteren Böden den Nachtheil hätten, habe ich bereits gesagt. Aber wer hätte den Vortheil? Hat ihn der deutsche Arbeiter, der ein Glas Schnaps trinkt? Sicher nicht! Der Preis des Glases Schnaps — im Detail meine ich selbstverständlich — ist beim Steigen der Spirituspreise in den letzten Jahren nicht gestiegen. (Sehr richtig! rechts) Er wird beim Herabgehen der Spirituspreise nicht fallen. Der Vortheil wird nur den Zwischenhändlern — und in diesem Falle rechne ich auch die Destillateure zu den Zwischenhändlern — und den Gastwirthen zu fallen. (Sehr richtig! rechts) Für diese aber zu sorgen, so ehrbar ihr Gewerbe in jeder Beziehung auch ist, liegt den verbündeten Re⸗ gierungen nicht ob; die verbündeten Regierungen glauben vielmehr daß das größere Interesse bei der ohnehin schwer bedrängten Lam. wirthschaft auf unseren leichten Böden liegt, und diese zu schützen wird der Denaturierungszwang eingeführt werden müssen. . ; Eine fernere Bestimmung dieses Gesetzes ist die Herabsetzung des Höchstkontingents für die neuentstehenden Brennereien. Dies spe el zu erläutern, brauche ich nach dem bereits Gesagten wohl nicht: g steht eng im Zusammenhange mit dem, was ich bereits über das be drohliche Anwachsen der Produktion gesagt habe, und Sie werden mit beipflichten, daß dieses Mittel in erworbene Rechte überhaupt nicht eingreift. Es trifft nur solche Brennereien, die neu gegründet werden . deshalb das Risiko einer jeden Neugründung auf sich neh n müssen.
Sofern Einzelheiten dieses Gesetzentwurfs und seiner Ausführung sowie der Ausführungsvorschriften, welche der Bundesrath selbst⸗ verständlich dazu wird erlassen müssen — denn der Denaturierung zwang erfordert immerhin eine ziemlich eingehende Beleuchtung vom praktischen Standpunkt der Steuerverwaltung aus —, einer Gr— läuterung bedürfen, wird dazu im Laufe der Debatte wohl noch hãufig Gelegenheit geboten werden. Ich wollte Ihnen mit vorstehenden Worten nur kurz den Standpunkt der verbündeten Regierungen darlegen und die Gründe, welche zur Einbringung gerade dieses Gesetz⸗ entwurfs geführt haben. (Bravo! rechts.)
Abg. Dr. Pachnicke (fr. Ba i Der Entwurf dürfte doch im ide ss
Reichstage auf sehr erheblichen rstand stoßen. Die Genossen— schaftsbrennereien sollen jetzt ganz anders als früher differenziert werden. Der Bundesrath will unbegrenzte Vollmacht haben, denjenigen unter ihnen, welche mehr gewerbliche Brennereien sind, ein Kontingent ju geben, so hoch oder so niedrig es ihm paßt. Die Motive heben als die zutreffenden Uebelthäter die Genossenschaftsbrennereien hervor, hinter denen kapitalkräftige Unternehmer oder Maschinenfabriken stecken; ja es witd auch auf den „Mißstand“ hingewiesen, daß die Schlempe⸗Abnehmer zu weit entfernt wohnen, oder der Grund und Boden der betheiligten Landwirthschaft zu gering ist. Diese Nachrichten werden die kleinen Landwirthe doch auch mit gemischten Empfindungen aufnehmen. Und über das Zutreffen aller dieser Voraussetzungen soll der hohe Bundes. rath allein entscheiden, der Reichstag soll nicht mitreden, in das Gese soll nichts davon geschrieben werden. Da es der ausgesprochene 3 der Vorlage ist, die Branntweinerzeu ung zu verringern, so erkenn man unschwer, welches das eigentliche Motiv dieser Erschwernng ist. Die nnn g daß der Verbrauch des Spiritus zu technischen Zwegen ganz erheblich wachsen werde, tritt als das Sicherheltsventil der Vorlage in die Erscheinung. Gleichzeitig hat die Vorlage den Zweck, die Aufrechterhaltung der hohen Spirituspreise ermöglichen zu helfen. Wir haben nichts dagegen, wenn die Interessenten durch freie Vereinbarung den Preis hochzuhalten suchen; wir können das nicht hindern; aber die einseitige Parteinahme des Staats für die Produzenten, die Ausschallung des Gesetzes von Angebot und Nachfrage, die einseitige Festsetzung der Produktionszwecke, alle diese Momente stellen einen staatlichen Branntweinsozialismus dar, der uns außerst bedenklich erscheint. Das Landesökonomie⸗Kollegium oder genauer Herr von Graß⸗Klanin ist der eigentliche Vater dieses Gedankens. An der Börse nennt man eine absichtliche Verminde⸗ rung des Angebots zum Zwecke der Preiserhöhung eine „Schwänze“ Gegen solche Malversatlonen haben Sie (nach rechte) sonst ein starkes Maß von Entrüstung; hier aber wird heilig, was bisher profan war. Und non soll der Bundesrath auch noch die Befugniß haben, die Mesige des verfügbaren Trinkbranntweins eventuell wieder zu erhöhen; welche Spekulationen werden sich daran knüpfen welche Geschäfte werden die Kundigen machen können! Sind Sie außerdem sicher, daß der Verbrauch von denaturiertem Spiritus so ständig anwachsen wird? Daneben haben wir die Bestrebungen, wie sie auch im Wirthschaftlichen Ausschusse schon hervorgetreten sind, den Petrolcumzoll von 6 auf 16 M ju erhöhen. Unausgescht ist die Gefetzgebung zu Gunsten der Branntweinbrenner in Be wegung erhalten, worden. Im Jahre 1887 leugnete man, dan die Differenz von 20 MS beim kontingentierten Spiritus im Preise voll zum Ausdruck kommen würde, aber es dauerte nicht lange, bis die Berechtigungescheine einfach ju 20 4 am, genommen wurden. Der Trinkoerbrauch ist doch trotz der bohen Besteuerung nicht zurückgegangen, fondern gestiegen; deshalb bätte man doch daran denken sollen, das Kontingent allmählich wieder verkürzen, und 1895 schlug das Herr Müller⸗Fulda thatsä lich bon Aber damals wollten die ssen, sie hielten n der Liebesgabe mit einer est, wie etwa die Mecklenburg an ihrer Das Gesetz von . t indem es Fürsorge ö daß das Nachfrage ʒurũickblieb: die ge gethan, um Das Ende dieser gesch⸗ Diejenigen, ben zu
bedarf im Deutschen Reiche erfordert.
imentalität ist, haben wir ja genugsam erfahren. Schon jetzt beträgt Seng nent itã * ] h . tz g
des Branntweins das ache des Werthes, und der Prels vwird weiter steigen. Manche argumentieren ja, daß ein solches Steigen freulich ei, da es den Konsum erschwere, und ein besonderer Antrag ist im Interesse der Moral in dieser Richtung im preußischen Abgeordnetenhaufe zugebracht worden. Da wäre (3 doch aber besser, den Branntwein vorher nicht erst zu brennen; denn es trinkt niemand Branntwein, ber nicht vorher bon irgend jemand gebrannt ist. In der Sache kommt aber diese Beschränkung, auch nur auf eine, noch dazu von gkeichs wegen unterstützte Begünstigung der Produzenten heraus, denen der Absatz gesichert und die Konkurrenz vom Leibe gehalten werden soll. Wir können das Zustandekommen dieses Gesetzes daher nicht
wünschen. .
Abg. Gamp (Rp): Noch nie ist es einer Gesetzgebung ge⸗ lungen, die gesteckten Ziele so wirksam zu erreichen, wie der Spiritus⸗ esetzgebung. Das bestehende 6 hat einen Jlückgang von 0 Mil⸗ sonen Liter Trinkbranntwein zur Folge gehabt, der noch lange nicht ausgeglichen ist. Dieser Rückgang ist ethisch erwünscht gewesen; die Trunksucht ist in Deutschland lange nicht so verbreitet, wie z. B. in England. Eine Mehreinnahme von hundert Millionen ist, für das Resch erreicht worden, und der Kleinbetrieb ist gleichzeitig gestützt worden. Das Gesetz ist ein gutes; alle Staaten, welche die Brannt⸗ weinsteuer reformieren wollten, hahen auf den Grundlagen unseres Gesetzes ihre Reform aufgebaut. Die Großgrundbesitzer des Ostens haben mehrfach Bedenken, ob es wirklich noch ihren Interessen ent— spricht, die Kontingentierung aufrecht zu erhalten; denn in kurzer Zeit werden nach ihrer Auffassung die kleinen Betriebe vernichtet sein. Ich bin diesen Anschauungen immer entgegengetreten, weil ich die fleinen Betriebe und die süddeutschen Brennereien aufrecht er⸗ halten will. Ein höherer Preis für den Trxinkbranntwein ist jweifellos berechtigt, weil er ein werthvolleres Produkt ist und die Grundlage für die Erhaltung der Brennereien bildet; den Preis für denaturierten Branntwein können Sie so niedrig wie möglich setzen. Nichts erwünschter als das. Ich freue mich sehr, daß der Staatssekretär bereits eine Spiritusglühlampe angeschafft und damit seine agrarischen Neigungen bethätigt hat. Für die landwirthschaft⸗ lichen Großbetriebe des Ostens ist es eine dringende Nothwendigkeit, einen billigen Motor, einen Ersatz für die Kohle zu bekommen. Dar—⸗ über, daß eine Absatzkrise vorliegt, kann nicht der mindeste Zweifel sein. Mit Herrn Pachnicke werden wir uns freilich nicht ver⸗ ständigen können, wenn er den Unterschied zwischen der Branntwein— produktion und den anderen Produktionszweigen nicht, zu be⸗ greifen vermag. Das Reich selbst hat sich ja hineingemengt in diese Produktion und ihr durch die Steuern das Leben sauer gemacht; das Reich hat also auch das nn, . Interesse, die weitere Entwickelung der Dinge zu verfolgen. Nach dem „Berliner Tageblatt“ ist die Denaturierungspflicht keineswegs dazu angethan, wie Herr Pachnicke meinte, die noch ringfreien Brenner in den Ring hinein ubrin en; Herr J sollte doch diesem ihm so nahe stehenden Wer e Glauben schenken. Von einer Anregung, den
etroleumzoll zu erhöhen, ist mir nichts bekannt; Herr Pachnicke
. doch den Namen seines Vertrauensmannes nennen, damit wir wissen, ob diese Anregung aus agrarischen Kreisen oder vielleicht aus den Kreisen der Oelindustrie gekommen ist. Dagegen ist Thatsache, daß in bewußter Täuschungsabsicht Genossenschafts—⸗ ründungen stattgefunden haben, welche niemand als landwirthschaft⸗ . bezeichnen kann. Ist das etwa eine landwirthschaftliche Genossenschaft, wenn ein Brenner seine Brennerei mit 99 000 M einwirft und dann noch zehn Landwirthe à 100 M Antheil heranzieht, sodaß die Genossenschaft mit 100 0900 ο Kapital fertig ist? Wir wollen den Begriff des landwirthschaftlichen Nebenbetriebes aufrecht erhalten auch für diese Vorlage. Der Begriff der landwirthschaftlichen Brennerei sollte allerdings wenigstens etwas bestimmter in das Gesetz hineingeschrieben werden; die landwirthschaftliche Genossen⸗ schaftwbrennerei muß ihre Produkte nach dem Verhältniß der Ge—⸗ nossenschafter unter diese vertheilen, wenn sie eine landwirthschaftliche Brennerei sein will; die Schlempe⸗Verfütterung muß genauer kontroliert werden. Mit der Ermäßigung des Kontingents bin ich einverstanden, ich halte es für nöthig und nützlich im Interesse des Kleinbetriebs. Kleine Bedenken, e. dagegen auftauchen können, werden in der Kommission zu erledigen sein. Ich beantrage, die Vorlage derselben Kommission zu überweisen, welche das Saccharingesetz berathen soll.
Abg. Speck (Sentr.): Dieser Gesetzentwurf hat bei meinen volitischen Freunden ebenso wenig Sympathie gefunden wie der Saccharin⸗Gesetzentwurf. Meine Partei kann bis auf, wenige Aus⸗ nahmen dem 2 in der horgeschlagenen Form nicht seine Zu⸗ stimmung geben. Auch wir wollen den Brennern zu Hilfe kommen, aber den eingeschlagenen Weg halten wir für bedenklich. Die Brenn⸗ steuer soll in der gleichen Höhe und in der gleichen Skala aufrecht erhalten werden. Meine politischen Freunde glauben, daß die Wirkung dieser Steuer sehr zweifelhaft gewesen ist und daß sie die Ueberproduktion zur Folge gehabt hat. Trotzdem ist nicht zu leugnen, daß sie im Großen und Ganzen ihren Zweck erreicht hat; aber die Erfahrungen reichen nicht hin, die Steuer auf unbegrenzte Zeit auszudehnen. Wir möchten sie deshalb nur auf weitere sechs Jahre festsetzen.
ür die Genossenschaftsbrennereien soll der Bundesrath neue Vor⸗
christen erlassen dürfen. Seine Kompetenz ist schon in anderen Gesczn außerordentlich erweitert worden, wir finden es aber be⸗ denklich, den Bundesrath als Regulator in wirthschaftlichen Fragen fungieren zu lassen. Deshalb halten wir es für angebracht, Miß⸗ bräuchen der Genossenschaften durch das Gesetz selbst 3 , ,. Von Mißständen bei den Genossenschaftsbrennereien haben wir in Bayern nichts bemerkt; in Bezug auf die Herbsetzung des Kontingents kann ich mich den Ausführungen des Abg. Gamp nur anschließen. Die Hoffnung des Spiritusringes, alle Brennereien zu umfassen, ist feblgeschlagen, und nun soll den außerhalb des Ringes stehenden Brennereien dieselbe Verpflichtung auferlegt werden, die den innerhalb des Ringes stehenden Brennereien auferlegt worden ist. Man agt, die ersteren nützen ihre Stellung zum unlauteren Wettbewerb aus. Die Vorlage ist durchaus zu Gunsten des Spiritusringes ausgearbeitet worden. Zuzugeben ist, daß der Spiritusring die Land⸗ wirthschaft schützen soll, aber er wird denselben Erfolg haben wie die anderen Ringe. Mit der Erhöhung des Preises für den trinkbaren Branntwein stellt sich der Spiritusring auf denselben Boden wie die Jucker, Eisen⸗ und Kohlenringe. In Süddeutschland, z. B. im Sbessart, verlangen die r, . gerade den Branntwein vom Arbeitgeber; erhalten sie ihn nicht, so verlassen sie die Arbeit. Das Juckerlartell hatte nichts Eiligeres zu thun, als den Preis von Zucker um 3 3 pro Pfund zu steigern, während es nach England um 5 bis 12 billiger liefert. Die Münchener „Allgemeine Zeitung“ hat in einem Leitartikel die Preistreibereien für das Inland genügend gekennzeichnet. Man stellt zwar die Interessen der Landwirthschaft in den Vordergrund, aber den wirklichen Nutzen haben die Groß— lapitalisten und die Börse. Der Spiritusring bat seit seiner Be⸗ gründung kein Mittel der Vergewaltigung gescheut, die Wider sttebenden unter seine Botmäßigkeit zu bringen; ich würde es deshalb mit Freuden begrüßen, wenn der von den National⸗ liberalen gestellte Antrag auf die reichsgesetzliche Bekämpfung der Kartelle und Ringe bald zur Verhandlung und Annahme käme. ie Syndikate und Kartelle haben ja auch ihre guten Seiten, indem sie eine ausgleichende Finwirkung üben; die Entwickelung dieses Snndikatswesens läßt aber auch 1 uns eine gesetzliche Regelung, wie sie in anderen Staaten längst erfolgt ist, als nothwendig er⸗ cheinen. Wir haben also große Bedenken, auf diese schiefe Ebene iu treten. Nehmen wir die Vorlage jetzt so an, so bekommen wir im nächsten Jahre den Zuckerring, dann den Eisen⸗ ing und so fort, denn wir würden nicht mehr zurück loõnnen. Das Wohlwollen des Herrn Gamp für die bayerischen tenner 3 mir sehr erfreulich. Der Vorschlag des Denaturierungs⸗ wanges ist einem großen Theil des Zentrums ein abschreckendes Bei⸗ viel für die allzu großen Eingriffe der Gesetzgebung in die wirth— chaftlichen Verhältnisse. Ob der Konsum die ungeheuren Mengen don denaturlertem Spiritus er, wird u , , können, ist anz und gar nicht ausgemacht. ndererseits scheint mir dieses
sich auf das deutsche Publikum stürzen. Dem Antrag Gamp wegen
, hat man i Bedenken dagegen, daß der naturierungszwang auf die Gesammtproduktion ausgedehnt werden soll, was die bayerischen Brenner, die fast ausnahmslos nur das Kontingent brennen, schwer benachtheiligen würde. Selbst diejenigen meiner Freunde, welche dem Zwange . möchten, verlangen demnach, daß er nur auf das über das Kontingent gebrannte Quantum sich erstrecken soll. Daß die Mehrheit des Hauses geneigt wäre, dem Spiritusring ein Monopol zu gewähren, können wir nicht annehmen; wenn schon ein Monopol, dann lieber gleich ein Stagtsmgnopol. Ob selbst der mächtige Spiritusring den Preis für Brenn⸗ spiritus so heruntersetzen kann, daß das Petroleum damit nicht mehr konkurrieren kann? Der Petroleumzoll bringt jetzt 100 Millionen ein; er müßte ebenfalls eine starke Einbuße erfahren, wenn dieser Kampf aufgenommen wird, und das kann wieder dem Schatz sekretãr nicht angenehm sein. Es ist ja freilich auch nicht ausgeschlossen, daß Spiritus und Petroleum sich vereinigen und mit vereinten Kräften
der geschäftlichen Behandlung schließe ich mich an.
Abg. Wurm (Soz): Dem Vorschlage einer Befristung können wir nicht zustimmen; wir hätten dann nach einigen Jahren ganz das⸗ selbe Nothgeschrei, wie es sich jetzt erhoben hat. Es geht der Spiri⸗ tusindustrie zu gut, seit die Brennsteuer gekommen ist, und darum hat sie die schwere Sorge, es könnte ihr wieder schlechter gehen. Die Brennsteuer wird ja nicht von der Industrie, sondern vom Publikum getragen. Weil der Brennsteuerfonds für Vergütungen erschöpft ist, darum soll der Steuerzahler wieder herangezogen werden. Die Masse der Bevölkerung soll wiederum einer kleinen Schicht eine recht erhebliche Liebesgabe bewilligen, und zwar sind es die ärmsten Klassen, die daran glauben sollen. Die Agrarier machen das Gesetz, und der Staatssekretär steht dazu bloß Gevatter; der Ring soll vollständig geschlossen werden. Der Artikel des Ber⸗ liner Tageblatts“ hat nur den Interessenten in dieser Richtung Muth einsprechen wollen; aber die Tendenz der Vorlage geht unzweifelhaft dahin. Die bäuerlichen Genossenschaften ferner sollen jetzt als ge⸗ werbliche umgestempelt und auf diese Weise unschädlich gemacht werden. Man will die leichten Böden des preußischen Ostens nutzbar machen. Die Ostelbier sind ja mit 60 0½9 an der gesammten Produktion betheiligt. Der Bundesrath soll den Iruchtheil des jährlich zu denakurierenden Spiritus festsetzen. Eine Ausnahme für die Brenner zu machen, die bloß das Kontingent abbrennen, können wir hier nicht zulassen. Die Herren Interessenken wollen nicht etwa die entstandenen unnatürlichen Zustände beseitigen, sondern sie wollen bei der Neukontingentierung die neu entstandenen Brenne— reien nicht mit aus der Staate krippe essen lassen, da nach ihrer Ansicht der Staat dazu da ist, die Spirituspreise hochzuhalten. Der denaturierte Spiritus ist auch keineswegs das minderwerthige Produkt, als welches man ihn jetzt er⸗ scheinen lassen möchte. Der Ring läßt sich doch auch jetzt 25 S0 zahlen, während der Spiritus ihm 191 „6 kostet. Diese Zahl ist zuverlässig. Der Ring kann doch auch für den denaturierten Spiritus seine preisbeeinflussende Macht geltend machen, wenn er natürlich auch nicht riesengroße Mengen davon beliebig lange zurück— halten kann. Und dann kommt schließlich doch auch der höhere Petroleumzoll. von dem Sie heute nichts wissen; der ist sogar das Alpha und Omega Ihrer Preisregulierung, ohne ihn können Sie auch mit dieser verzwickten Gesetzgebung auf die Dauer nicht Profit machen. Nach Herrn Professor Delbrück freilich könnte man auch den Liter denaturierten Spiritus um 10 billiger liefern, wenn man den Liter Trinkbranntwein nur um einen Pfennig vertheuert. Nicht Ver— theuerung des Branntweins, sondern Verbilligung der Lebensmittel und eine gesunde Handelspolitik wird zur Hebung der arbeitenden Klassen beitragen. Die Interessen der kleinen Brenner im Süden werden durch dieses Gesetz aufs schwerste geschädigt, nur die großen Kartellbrennereien haben den Vortheil. Für Hann ort fh ö. Liebesgabenwirthschaft sind wir heute so wenig wie früher zu haben.
Abg. Sieg (nl.): Daß sich das Zentrum so scharf gegen die Vorlage wenden würde, hätte ich nicht erwartet, denn nach unserer Auffassung hat Süddeutschland von dem Gesetz den größten Vortheil, wenn es, wie vorgeschlagen, zu stande kommt. Das Branntwein⸗ brennereigewerbe steht vor einer schweren Krisis. Die Beseitigung des Kontingents, die allerdings im Osten oft ventiliert worden ist, würde doch zunächst in ihrem Rückschlag Süddeutschland treffen. Eine Menge großer Güter mit Brennereien mit reichlichem Kontingent kommt zur Subhastation, die Behauptung von der Liebesgabe sollte also doch nicht so kritiklos wiederholt werden. Ich kenne 30, 40 große Brennereien, die vor dem Bankerott stehen. Darum ist die Vorlage nothwendig. Einzelne meiner Freunde er⸗ heben allerdings Einspruch gegen die Ausdehnung der dem Bundesrath zu ertheilenden Vollmachten. Die Verlängerung der Brennsteuer nur auf 6 Jahre kann ich nicht ohne weiteres acceptieren; denn eine solche Befristung verhindert die Ausbildung einer gewissen Stetigkeit im Ge⸗ werbe. Die Spirituszentrale ist nichts weiter als eine Verwerthungs—⸗ genossenschaft, wie wir sie auch im Molkereiwesen finden; meine anfänglichen Bedenken dagegen sind längst beseitigt. Auch beim Dena⸗ turierungszwang wird eine erhebliche Erhöhung des Preises des Trinkbranntweins nicht eintreten. Wäre es wahr, was Herr Wurm ausführt, daß die Brenner in ihrem eigenen Fette er⸗ stickten, so würden sie solchen Vorschlägen, wie dem Dena⸗ turierungszwang, wahrhaftig nicht zustimmen. Was die Rübe für den guten, ist die Kartoffel für den schlechten Boden. Wir können also der Vorlage nur mit größtem Wohlwollen gegen⸗ überstehen. Ob die Herabsetzung des Kontingents auf 50 000 Liter ausreicht, ist mir fraglich. Der Ring wird nur von den Händlern und der Spiritusbörse bekämpft; die wollen die schrankenlose Ver⸗ fügung und Gewalt über den Spiritus haben, während die Produzenten doch nichts weiter erstreben, als eine angemessene Verwerthung ihres Produktes. Die Spiritugvereinigung sollte doch nicht mehr in der Weise angegriffen werden, wie es heute hier wieder geschehen ist. Ich bitte das Haus, trotz der von der Linken erhobenen Widersprüche den Versuch zu machen, etwas der Spiritusfabrikation Dienliches und Nütz⸗ liches zu stande bringen zu helfen.
Abg. Freiherr von Wangen heim-⸗Pyritz (d. kons.): Die Gegner der Vorlage stellen es so dar, als ob zu dem Gesetzentwurf gar keine Veranlassung vorliege. Der Gesetzentwurf hat indessen eine durchaus gesunde Tendenz. Man muß nur davon ausgehen, daß es sich nicht allein um eine Industriefrage, sondern in erster Linie um eine land⸗ wirthschaftliche Frage handelt. Stellt man sich auf diesen Stand⸗ punkt, so gewinnt die Vorlage sofort einen anderen Gesichtspunkt. Wir sind bestrebt, die Lage der Landwirthschaft im allgemeinen zu heben und ihre Erträge zu steigern. Da Deutschland viel leichten Boden besitzt, eine Steigerung des Getreidebaues auf leichtem Boden aber nicht erfolgen kann, ist es nothwendig, daß wir diesen Boden in erster Linie zum Kartoffelbau nutzbar machen. Auf diesem Gebiet kann noch viel geschehen, um so mehr, als das eigent⸗ liche Rückgrat der Landwirthschaft, der Getreidebau, sich nicht mehr rentiert. Wir müssen den Kartoffelbau pflegen zum Zwecke der Spirituserzeugung. Zugleich müssen wir aber auch den Absatz des Spiritus erweitern. Diese Ausdehnung soll die Gesetzgebung regulieren. Dazu gehört in erster Linie die Verlängerung der am 36. September des Jahres ablaufenden Brennsteuer. Nothwendig ist es auch, daß alle Brennereien sich vereinigen, um eine ne nf der Produktion und der Ausfuhr bert can ben. Ausfuhr, Cn aht owie die Preise müssen durch das Kartell geregelt werden. Redner erläutert die Berechtigung und soziale Bedeutung des Spirituskartells. Die Vorwürfe, welche gegen das Kartell erheben würden, seien völlig un— zutreffend. Man solle doch nicht vergessen, daß gerade das Kartell auch für die Arbeiter sorge; ohne die Pflege der Spiritusproduktion würde ein großer Theil lanxwirthschaftlicher Arbeiter beschäftigungslos sein. Auf die Rede des Abg. Wurm ernsthaft einzugehen, halte er nicht für nothwendig. Kein Kenner der Sachlage werde diese so oft gehörten Redensarten ernst nehmen. Die Sozialdemokraten übersähen ganz, daß die Pflege des Kartoffelbaues ebenso wohl im Interesse des Grundbesitzes wie in dem der Arbeiter liege.
derselbe habe gemeint, die Brennsteuer gi eine anfechtbare Einrichtung, sodaß seiner Zeit vom Zentrum vorgeschlagen worden sei, diese Steuer probeweise nur auf 3 Jahre zu bewilligen. Wenn heute der Abg. Speck diese Steuer wieder nur wie bisher auf s Jahre bewilligen wolle, so sei das eine völlige Verkennung der thatsächlichen Verhaͤlt⸗ nisse, welche die günstige Entwickelung der Spiritusindustrie unter der Brennsteuer gänzlich ignoriere. Bei den heutigen Preisen könnten die Kartoffelbauer absolut nicht prosperieren; es handle sich um ein land⸗ wirthschaftliches Gewerbe von eminentester Wichtigkeit, das zweifellos ruiniert werden müsse, wenn nicht Abhilfe geschaffen werde.
Abg. Fisch beck (fr. Volksp.): Wenn man hier von allen den idealen Zielen des Spiritusverbandes hört, daß der Trinkbranntwein⸗ konsum eingeschränkt werden und daß der Spiritus mehr zu technischen Zwecken berwendet werden soll, so kommt man auf den Gedanken, daß die Zentrale nicht aus Leuten zusammengesetzt ist, die nur die Absicht haben, ihren Schnaps und Spiritus möglichst profitabel an den Mann zu bringen, sondern als ob es sich um eine ethische Ge⸗ sellschaft handele, die nur Wohlthaten für die Menschheit wolle, und daß der Kongreß, der neulich in Wien tagte, aus den Mitgliedern des Spiritusverbandes zusammengesetzt gewesen sei. Aber es kommt alles darauf hinaus, daß man im nacktesten persönlichen Interesse von seiten des Spiritusverbandes dieses Gesetz vertritt und die idealen Interessen nur vorgeschoben hat. Wenn es so erstrebens⸗ werth ist, daß der Alkoholgenuß zurückgeht, so brauchen die Herren einfach keinen Schnaps mehr zu brennen. Das Ziel geht dahin, das Quantum, das für Trinkbranntwein zur Verfügung steht, einzuschränken und . in die Höhe zu treiben; und da man dies nicht aus eigenen Mitteln kann, soll die Gesetzgebung eintreten und die Preise in die Höhe bringen. Die Genossenschaftsbrennereien sollen weiter eingeschrankt werden, indem man sie dem Bundesrath in die Hände giebt. Man will verhindern, daß die Bauern, die sich keine eigene Brennerei halten können, sich zusammenthun, um die Vor⸗ theile des Brennereibetriebs zu genießen. Wir wünschen lieber eine Ausdehnung dieser Betriebe als eine Einschränkung, und vollends verwahren wir uns dagegen, daß dem Bundesrath alles in die Hand gegeben wird. Wir kommen immer mehr und mehr in unserer Gesetzgebung dahin, daß die Gestaltung des wirthschaftlichen Lebens dem Bundesrath in die Hand gegeben wird, der Ver⸗ fügungen über Betriebseinschränkungen zu Gunsten einer Preis— erhöhung erlassen kann. Wir sind Gegner dieser ganzen Liebesgaben— gesetzgebung, die sich an die Kontingentsregelung anknüpft. Aber wenn sie besteht, ist es eine Ungerechtigkeit, für die Genossenschafts⸗ brennereien eine Ausnahme davon zu machen. Das ist auch eine Tendenz der modernen Gesetzgebung, daß man sich überall gegen der⸗ artige Großbetriebe wendet, die der Allgemeinheit durchaus nützlich sein können. Schon die Brennsteuer in dem bestehenden Gesetz ist eine Ungerechtigkeit. Die Verhältnisse haben sich wesentlich eändert durch die bessere Lage der Zuckerindustrie, denn der Preis für Melasse ist in die Höhe gegangen, und da ist es eine Ungerechtigkeit, wenn die Brennsteuer weiter bestehen bleibt. Nun will man alle Brenner, auch die außerhalb des Ringes stehenden, durch den Bundesrath zwingen lassen, ein be⸗ stimmtes Quantum zu denaturieren. Auf diese Weise kann durch Dr gerung der Spiritusring ein ganz annehmbares Geschäft von 5 Millionen Mark machen. Das ist vom Standpunkt des Ringes wünschenswerth, aber vom Standpunkt der Allgemeinheit ist eine solche Regelung durchaus falsch. Wir sind aus prinzipiellen Gründen dagegen, daß man dem Ringe solche Vortheile ein⸗ räumt. Die Absicht des Spiritussyndikats ist nur, den Trink⸗ branntwein zu vertheuern. Die Syndikate sind nur dadurch mög⸗ lich geworden, daß die Gesetzgebung ihnen die Möglichkeit der Existenz giebt. Wenn der Ring selber alle diese Dinge machen will, wenn er denaturieren oder die Branntweinproduktion einschränken will, hindern wir ihn nicht daran, aber die Gesetzgebung darf dem Ringe nicht dienlich gemacht werden. Es handelt sich um eine Be⸗ schränkung der Gewerbefreiheit, bei der es ebenso geht wie bei ähnlichen Anlässen, daß nämlich die Interessenten erklären, die geplante Beschrän⸗ kung ginge eigentlich noch lange nicht weit genug. So hat jetzt Herr von Diest⸗Daber bereits viel weiter gehende Vorschläge veröffentlicht. Diese Art Gesetzgebung gleicht dem Fluch der bösen That, die fortzeugend Böses gebären muß. Es wird garnicht lange dauern, bis derartige einschnürende Bestimmungen auch für die Getreidebrenner vor⸗ geschrieben werden; dann hat der Ring sein volles Monopol, der Produzent wird unter seine Bedingungen gezwungen. Die Kleinhändler sind auch keineswegs mit dem, was der Ring vor— schreibt, so besonders zufrieden; es werden ja Rabattsätze gewährt, aber erst nach einiger Zeit, wenn die Betreffenden sic willig gezeigt haben und sich auf langjährige Bezugszeit binden. Mit dem Hinweis auf die andererseits zu erwartenden Vortheile des billigen Lichtes, der billigen Kraft u. s. w. sieht es auch eigenthümlich aus. Um konkurrieren zu können mit dem Spiritus als Leuchtkraft, arbeitet man für die Erhöhung des Petroleumzolles. Im September 1897 hat ein konservativer Parteitag hier in Berlin zu diesem Zweck auf Antrag des Abg. Ring einen hohen Petroleumzoll ausdrücklich in einer Resolution empfohlen! Herr Gamp weiß aber heute nichts von diesen Bestrebungen, man rühmt sich im Gegen⸗ theil der Bemühungen für die Verbilligung von Licht und Kraft! Kommt der Petroleumzoll wirklich in Fortfall, so muß doch der Ausfall für die Reichskasse irgendwie ersetzt werden. Thatsächlich aber werden Licht und Kraft vertheuert, und jene Ein⸗ nahmen werden doch verschwinden. Der einzige Effekt ist also eine doppelte Belastung der Konsumenten. Wir wollen weder ein Privat- monopol, noch wollen wir dem Staatsmonopol vorarbeiten. Herr Sieg hat sich selbst als Branntweinbrenner hier vorgestellt; wir werden von den Gesichtspunkten der Allgemeinheit geleitet, und des⸗ halb lehnen wir die Vorlage ab.
Abg. Dr. von Komierowski (Pole) verbreitet sich über die Frage der Kontingentsbemessung und erklärt sich schließlich mit der Kom⸗ missionsberathung einverstanden.
Abg. Augst (dé Volksp.) bleibt mit seinen Ausführungen im Zusammenhang nb Mtandich, er scheint sich insbesondere gegen die landwirthschaftlichen Genossenschaftsbrennereien zu wenden und die ge planten Maßnahmen zu bekämpfen und für die kleinen Qualitäts- brennereien eine Erhöhung des Kontingents zu befürworten.
Abg. Fitz (nl. spricht namens der bayerischen Brenner den Wunsch aus, daß auch für die Hefefabrikanten das Kontingent gekürzt werden möchte. Für die Obst⸗ und Weinbrenner wäre es erwünscht, das Kontingent auf mehr als ein Jahr festzusetzen.
Damit schließt die erste Berathung; die Vorlage wird der Saccharin⸗Kommission überwiesen.
Schluß 6i / Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, 1 Uhr. (Ostafrikanische Zentralbahn )
Preustischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 58. Sitzung vom 23. April 1901, 1 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung einzelner Bestimmungen des allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865. Die Vorlage ändert den § 14 des all⸗ emeinen Berggesetzes dahin ab, daß für Beschãdigungen er Oberfläche durch den Betrieb mehrerer Bergwerke die Besitzer dieser Bergwerke als Gesammtschuldner 3 und ergänzt den § 214 dahin, daß auch auf die linksrheinischen DachschieferC, Traß und Basaltlavabrüche verschiedene Be⸗ stimmungen des Berggesetzes, namentlich die Bestimmungen über den Arbeiterschußtz Anwendung finden sollen.
Abg. Ißmer (fr. kons): Die Abänderung des 8 149 geht von allgemeinen Interessen aus, während der F 214 nur soziale Bedeutung
ittel wirkungslos zu sein. Speziell bei meinen bayerischen
Auch die heutigen Ausführungen des Abg. Speck seien sehr zu bedauern;
hat. Für jene ist das Interesse des Grundbesitzes maßgebend gewesen;
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