1901 / 104 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 May 1901 18:00:01 GMT) scan diff

M O4.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 3. Mai

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Wongrowitz Hirschberg Ratibor Göttingen Geldern Döbeln . Chatean⸗Salins

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Ratibor Göttingen. Geldern.. 1 Langenau i. Wttbg. . Chãteau⸗Salins

Landsberg a. W.

Kottbus . Wongrowitz. . atibor Göttingen

Geldern Sigmaringen

Döbeln

Winnenden .

Langenau i. Wttbg. . K ,

g Chateau ⸗Salins.

Bemerkungen.

Weizen. K 17,20 K 16,50 16,50 17,00 120 17,20 17,70 17, 80 18,80 19,00 19, 18 17,80 Roggen.

14,40 14,50 . 16,50 15,00

15,00 15,30

14,90 14,90

14.380 14,90

14,40

Gerste. 15,60 16,00 16,00 15,80 13,00 15,00 14,00 16,00 13,70 13,70 163560 17,40

W 2 2 S8S8S8SSSS

e r. 15,60 6 16,00 1600 17,20 . 17,60 17460 16,00 16,00 14,40 14,60 14,60 14480 ? 14,40 14,80 14,50 14.350 14,80 14.380 14,50 15,00 15,00 15,50 16,00 16,00 14,50 14,90 15,00 15,20 13,50 13, 70 13,80 14400 * 1440 14,40 14,60 14,60 1400 14,60 8

174 160 885 2920

300

96 005 694

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppeljentner und der Verkaurswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchschnitts preis ir

Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Pceeis nicht dorzekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten se

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Zablen berechnet. richt fehlt.

Deutscher Reichstag. Stz. Sitzung vom 2. Mai 1901.

Am Bundegrathstische: Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner, Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberdin g.

Zur dritten Berathung steht zunächst der Entwurf eines Gesetzes über die privaten V ersicherungsunter⸗ nehmungen.

Eine Generaldiskussion wird nicht beliebt. Auf Antr ag des Abg. Büsing (ul wird die Vorlage in der Spezial diskussion en blos ohne Debatte und schließlich das Gesetz im Ganzen definitiv angenommen. Die eingegangenen Petitionen werden durch diese Beschlußfassung für erledigt erklär:

Darauf wird die dritte Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend das Urheberrecht an Werken der Lite—

fortgesetzt.

1 Uhr.

ratur und Tonkunst, Der §z 33 hatte für die ausschließliche Befugniß zur öffent⸗ lichen Aufführung eines Bühnenwerkes oder eines Werkes der Tonkunst die bisherige dreißigjährige Frist auf 50 Jahre zu verlängern vorgeschlagen: das Haus lehnte im Gegensatz zu dem Kommissionsbeschluß den 8 B in zweiter Lesung ab. Von den Abgg. Dr. Esche (n.), Traeger ffr Volksp.), Dr. Dertel sd. kons ). Dr. Müller⸗Meiningen (ir. Volksp.) und Genossen ist die Wiederherstellung der Regierungsvorlage beantragt.

Abg. Dr. Esche: Es ist eine Ebrenpflich leßgebung, den Autoren und s J ̃ bllebenen einen größeren Ertrag don ihren Scherf werden ju lassen, als es bieber der ĩ

auch um eine Art Wittwen, und Walsenderforgung

be einer Reibe

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behren jeder Beweiskraft. Wag

spricht nicht gen die deutsche

franzesische Genossenschaft

diese bat in der That

Statutenbestimmungen recht bedenkficher Natur,

elenderg solche, welche die Vereine in unberechtigter Weise be 2 Die von den deutschen Komponisten gerlante Genossen daft bat aber ganz andere Ziele. Herr Richter zitierte aus diesem Mramm ECinjelbeiten, welche geeignet wären, dem Fluche der Lächerlich t mn verfallen; aber diese Ginzeskeiten entstammen garnicht dem Wramm der Genossenschaft, sondern demjenigen der Anstalt des mn bon Wase. des eifrigsten Gegner der Genossensckatt. Die Dase sche Lnstalt ist ja auch nur ein Jabr all geworden. Ser

erwurf der Lächerlichkeit richtet ich alse jetzt gegen eine ganz andere elle. Woher weis der Ag Nichter außerdem, daß die Verwaltung. en der deutschen Genessenschaft auch nur ann ibern? e boch sein en wie die der eit? Herr Richter bat mit diesen Aug. DRangen cin gang falsches Instrument gesrielt, als er hätte spielen n. Die Verlängerung Der Schußfrist bat Derr Nichter auf monl ke Weise in Mökrerit ju krlugen verfuckt Warum sellen

mn die nes Kempenisten nicht auch in dicser Weise geschüßzt den? Die Verlängerung der S utzfrist fügt zudem der ö. nbeit keine Nachtbeise ja, wie a in der jweilen Lesung schon

ausführlich dargethan ist. Die Deutschen haben oft den Vorwurf bören müssen, daß sie ihren verdienten Geistesheroen Denkmale

ihren Leibzeiten sie

219 * fluß 22 18usammenschluß 1

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ie Auswanderung V begonne Ti lich

Derr G 1

ĩ Verkürzung chutzfrist entschädigen nichts Erbhebliches gekürzt r k 11* .

ũbrungen te woblbabenden, sonden die minder lten Klassen. Schen die mannigfachen Miiseibeschrankungen die Lustbarkeitssteuer der TLommunen belasten dee minder begũterten Klassen außerordentlich ver den besitzenden; diese Augdebnung des Schutzes muß die Verkũmmerung des Mußte breiten Volkeschichten zur Folge baben. Der Finweiß, daß es Kier gelte, die wirt bschaftlich Schwachen ju schäßen, ist kaum mebr als eine Redensart; jedenfalls ist die Art. wie bier letzt ven nothleidenden Komxonisten gesprochen wird, ungebeuer bertricben. Die ersten Com ponisten, meint Derr Esche, hätten keinen augfmmflicken Lohn Nun Wr, versterbene Brahms bat große Einnabmen gebaßt, und Pert Richard Strauß, der eigentliche Leiter dieser Bewegung hinter der Kulisse, bat anscheinend noch größere. Mag bat dag deutsche Schutzrecht gemein mit dem Schuß techt für Nomronisten wie Mejart, Händel, Bach, die dem 19. und 15. Jabrbundert an⸗ ßebören? Es wurde auf Götz, den Tomponisten den Der Wider. wenstigen Zibmung“ bingewie len; die Schutzfrist dafür län bi Loß6. Gkenso haben die Balladen von Karl Toeme in den letzten Jahren einen sebr bedeutenden Absatz gebabt. So stebt es auch mit

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gangsrunkt des möchte mir doch er

ju erinnern die Anstalt, indem er

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nstalt damit angegriffen, das sie

Musikring augarten werde in Verleger auf der einen und

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organisieren also, einen Musikring bilde, ine Famrpfaenossenschaft, ie Kemwponisten auf der

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