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anderen Seite stehen würden. Darauf habe ich mir erlaubt, ihn darauf aufmerksam zu machen, daß diese Darstellung der Dinge den Thatsachen nicht gerecht werde, daß im Gegentheil die Mehrzahl der deutschen Verleger keinesfalls als Kämpfer gegen die Komponisten auftreten, sondern Hand in Hand mit ihnen gehen wollen. Der Herr Abg. Richter hatte diesen meinen Ausführungen gegenüber einen Helfer gefunden in der Person des Herrn v. Hase, indem er in der vorigen Sitzung den Inhalt eines Briefes vortrug, in welchem mir gegenüber erklärt wird, meine Darstellung sei unrichtig. Meine Herren, ich bleibe bei meiner Darstellung, auch den heutigen Aus⸗ führungen des Herrn Abg. Richter gegenüber. Wie gesagt, er hat diesen Hauptpunkt, der zwischen uns streitig war, zurückgeschoben und einen Nebenpunkt in den Vordergrund gebracht, auf den ich noch kommen werde, in dem er allerdings auch Unrecht hat.
Aber ich gehe zunächst auf den Hauptpunkt ein, den er heute offenbar nicht berühren will. Das ist der, daß er die Meinung des hohen Hauses gegen die zu gründende Anstalt hat aufbringen wollen mit der Angabe, daß diese Anstalt eine Kampfgenossenschaft sein würde zwischen Verlegern und Komponiflen. Er hat diese Be— hauptung heute zwar nicht wiederholt und ist auf Seitenwege ge⸗ gangen, aber Herr von Hase scheint diese Behauptung noch aufrecht erhalten zu wollen in dem Brief, den der Herr Abg. Richter uns vorgelesen hat. Nun, meine Herren, mir liegen hier Aktenstücke vor mit Er— klärungen der Betheiligten. Mir liegt hier vor eine gedruckte Er⸗ klärung, gerichtet an die deutschen Musikverleger aus dem Jahre 1900, unterschrieben von etwa 19 der größten Musikalienverlagsfirmen Deutschlands, eine Erklärung, in welcher diese Firmen — Breit⸗ kopf und Haertel ist natürlich nicht darunter aus den Gründen, die ich neulich angedeutet habe 6 ihre Kollegen in den verschiedenen Städten wenden und formell aus⸗ sprechen, daß eine vollkommene Einigung und Verständigung in allen Punkten zwischen den beiden Parteien, zwischen Komponisten und Verlegern, geschaffen sei (hört! hört!), und daß sie nun bitten, ihre anderen Kollegen in Deutschland möchten sich diesem ihrem Standpunkte anschließen. Der Aufruf ist gedruckt und verbreitet. Herr von Hase scheint ihn nicht zu kennen; daß der Herr Abg. Richter ihn nicht kennt, kann ich ihm nicht übelnehmen. (Heiterkeit. Das Resultat dieses Aufrufs, meine Herren, ist, daß eine sehr große Anzahl von Firmen, nicht ersten Ranges — denn die standen schon unter dem Aufruf —, sondern andere Verlegerfirmen sich ausdrücklich dem Inhalte des Aufrufs anschlossen. Das Verzeichniß dieser Firmen liegt hier bei; es sind ungefähr 100 Firmen. Meine Herren, ich glaube, daß, wenn aktenmäßig dargethan ist, daß ungefähr 120 Firmen in Deutschland, darunter die ersten Firmen unseres Vaterlandes, auf den Standpunkt der deutschen Komponisten sich gestellt haben, dann kann man nicht, wie der Herr Abg. Richter den Versuch gemacht hat, die Anstalt, die die Komponisten gründen wollen, als Kampfgenossenschaft jwischen Komponisten und Verlegern darstellen wollen. (Sehr richtig! rechts) Das ist dasjenige, was er behauptet. Seute ist er auf dem Rückzuge und hält diese Behauptung nicht aufrecht, indem er andere Dinge vorschiebt. In diesen hat er aber auch Unrecht, und das möchte ich ihm ebenfalls darlegen.
Der Herr Abg. Richter stützt sich nun, offenbar wieder auf der Autorität des Herrn von Hase fußend, darauf, daß Herr von Hase garnicht die Absicht gehabt habe, die Komponisten aus der von ihm intendierten Tantis meanstalt zu verdrãngen, daß es seine Absicht gewesen sei, in dieser Tantismeanstalt die Komponisten in ganz gleicher Weise mit den Verlegern zur Verwaltung heranzulassen, und daß deshalb meine Darstellung, als wenn die Komponisten hier unter die Botmãßigkeit der Verleger kommen sollten, eine unrichtige sei. Meine Herren, meine Darstellung entspricht nicht nur der Auffassung der Komponisten, sondern auch der Anschauung der Verleger, und ich halte sie aufrecht. Ich sorge nicht, daß mir darin widersprochen wird, wenn ich mich in Uebereinstimmung erkläre mit der herrschenden Auffassung der Ver leger ⸗ und Komponistenkreise Deutschlands.
Wie liegt diese Sache? Ich von Hase anscheinend Herrn Richter gegenüber berührt, welches die Satzungen enthält der Anstalt für musilalisches Aufführungsrecht, darin ist von 4 Vorstandsmitgliedern, von denen 2 den Komponisten und? den Verlegern angehören, nichts zu finden. Der Vorstand bestebt aus
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diese 10 Mitglieder sind zu wäblen von
habe bier das Statut, das Herr
Vereinen das wohl zu beachten —, von dem Verein der deutschen Musikalienbändler alias von dem deutschen Musikverein, sondern dieser Verein ist ein auch anderen das ist
Hase, das sind die Verleger, und das sind nicht etwa die Kompenisten, 1 Gemisch von Komponisten, Verlegern, Interessenten. Was aber die Komponisten wollen, einfach dies gleichgestellt zu sein mit den Ver legern. Wenn in den Vorstand Komponisten gewählt werden sollen so sollen diese nach den Wünschen der Komponisten auch aueschließlich aus ihren Kreisen herausgewäblt werden, ebenso wie die Vertreter der Verleger, die in den Vorstand gewäblt werden, lediglich durch den Verband der Verleger gewäblt werden. Das scheint mir ein billiger Anspruch diesem Ansxyruch nicht geben wurde, darin liegt der Keim dee den Parteien. Weiter aber: wenn Streitigkeiten Mitglieder der Verwaltung der Anstalt dann sollte nach dem Statut des Herrn von Hase bei Stimmen gleichheit die Stimme des Vorsitzenden entscheiden. Der Vorsitzende sollte wieder der Vorsitzende der von den Verlegern gestellten Ab⸗ tbeilung des Vorstands sein, und der Vorsteber dieser Abtheilung wa Derr von Hase. Mit anderen gab in dieser Verwaltung Herr von Hase den Aueschlag Dag war eg, was die omponisten ebenfalls als ein Unrecht emrfanden, nach meiner Meinung mit vollem Recht Wenn trotzdem bier bebauptet wird auf die Auterität des Verrn don Hase bin, es sei eine zwischen Verlegern und Komponisten gleick getbeilte Verwaltung beabsichtigt gewesen, so kann, wenn man die Statuten unvollständig dem hoben Hause mittbeilt. diese Anschauung dielleicht entsteben, in Wabrbeit ist sie aber nicht stichbaltig, und die ganze Welt der deutschen Komponisten und Verleger, mit Ausnabme eines kleinen Bruchtbeilg, der Herrn von Hase folgt, besindet sich auf diesem von mir vertretenen Standvunst. Herr von Hase bat sich nach den Anführungen des Herrn Richter allerdings auf den Verein der deutschen Musikalienbändler berufen, der 409 Mitglieder zãble indessen beachten Sie wobl: der Verein der dentschen Musikalien händler, nicht der Musilaliend er leger. In dem Verein der deutschen Musikalienbändler beñnden sich nicht etwa bloß
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Bruches zwischen
* — 1 Worten, bei Stimmengleichbeit
Verleger, sondern auch ganz andere Leute: Kommissionäre, Agenten und vor allem auch Sortimenter in großer Zahl. Wenn Herr Richter sich darauf beruft, daß der Verein der deutschen Musikalienhändler hinter Herrn von Hase stehe, so hat er Recht, aber der Verein der deutschen Musikalienhändler repräsentiert nicht die Spitzen und den eigentlichen Kern des deutschen Verlegerthums.
Meine Herren, das genügt wohl zur Richtigstellung der Aus—⸗ führungen des Herrn Abg. Richter und ich meine, das hohe Saus wird zufrieden sein, wenn ich nicht weiter auf diese Sache eingehe. Ich halte alles, was ich in dieser Beziehung früher gesagt habe, voll⸗ kommen aufrecht. Ich zweifle nicht, daß die öffentliche Meinung in den mufkkalischen Kreisen Deutschlands auf meiner Seite steht.
Nun, meine Herren, komme ich zur Sache selbst und da möchte ich doch zunächst die Frage, um die es sich hier allein handelt, klar stellen, die Frage; was wollen wir durch die Verlängerung der Frist von 30 auf 50 Jahre erreichen? Ich habe das schon bei der zweiten Berathung hervorgehoben: es handelt sich um nichts anderes als um die Entscheidung, soll für 20 weitere Jahre nach dem Tode des Autors der Ertrag seiner Werke, die zur öffentlichen Aufführung gelangen, seinen Erben und Rechtsnachfolgern zu Gute kommen oder übergehen an die Theater- und Konzertunternehmer? (Sehr gut) Wenn man hier behauptet, daß nach jetzigem Rechte 30 Jahre nach dem Tode des Autors ein musikalisches Werk freigegeben werde, so ist das ein Aus— spruch, der leicht zu trügerischen Schlüssen führen kann. Frei— gegeben wird das Werk nicht dem deutschen Volke, sondern den Unter— nehmern von Konzert- und Bühnenveranstaltungen. (Sehr richtig!) Das deutsche Volk ist nicht weiter daran betheiligt; denn es muß, wenn die Unternehmer die Werke in die Hand bekommen haben und aufführen, an diese Unternehmer gerade denselben Preis bezahlen vor der sogenannten Freigabe und nachher. (Sehr richtig) Die Dinge stehen so: will der Reichstag als Vertreter des deutschen Volkes es lieber sehen, daß noch weitere 20 Jahre der Ertrag aus der Auf⸗ führung musikalischer und literarischer Werke den Autoren zufällt, die doch das Verdienst an der Schöpfung der Werke haben, oder den Unternehmern von Theater- oder Konzertaufführungen, die gar kein Verdienst an den Werken selbst haben, sondern nur an Auf— führungen, die ihnen obendrein Geld einbringen? Das ist die ganze Frage. (Lebhafte Zustimmung.)
Ich bedauere, daß ich nicht in der Lage bin, ein größeres Material über das Schicksal musikalischer Werke im Verlaufe der ersten 50 Jahre nach dem Tode des Autors dem hohen Hause vorzuführen. Ich bin hierin nicht sachverständig, würde auch dem hohen Hause nicht zu⸗ muthen können, weit in diese Dinge hineinzusteigen. Ich muß auch offen sagen: ich habe nicht erwartet, daß ein so heftiger Widerstand gegen diesen nach meiner Meinung durchaus billigen Vorschlag sich erheben würde.
Und es ist nicht nur ein billiger Vorschlag gegenüber den Autoren, sondern ein Vorschlag, der auch im Interesse unserer musikalischen Entwickelung liegt. Welchen musikalischen Werken wird denn durch Verlängerung der Schutzfrist von 30 auf 50 Jahre gedient? Der leichten Musik nicht! Die könnte auch mit 10 Jahren aus⸗ kommen, die verschwindet ja schon nach wenigen Jahren, und Anderes tritt an ihre Stelle. Aber während die leichte Musik rasch zu Er⸗ folgen gelangt, haben die verdienten Komponisten, welche unserem Volke dauernde Werke ernsten Gehalts schaffen, nicht selten mit Noth und mit der Zeit zu kämpfen, bis sie mit ihren Arbeiten durchdringen Sie haben von der ersten Zeit des Schutzes sehr wenig. Für sie soll gesorgt werden durch Verlängerung der Schutzfrist um 20 Jahre. Wenn Sie das thun, werden Sie unserer ernsten Musik zu Hilfe kommen, sie im Kampf um den Erfolg halten, der übrigen Musik aber nicht schaden. Ist das nicht der werth? (Sehr gut!)
Herr Richter ist dann gekommen auf einige Einwendungen, die schon in zweiter Lesung gemacht wurden, theils von ihm, theils von anderen Rednern. Er fragte, wo denn 30 Jahre nach dem Tode der Autoren ihre Wittwen und Waisen wären, wer die dann noch er⸗ mitteln wolle u. s. w. Ja, ich könnte ihm entgegenhalten: nach 20 bis 30 Jahren ist das doch ungefähr ebenso schwierig wie später. Wenn die jetzt fertig bringt, die Berechtigten zu ermitteln nach 29 ahre dann wird sie es ebenso gut können nach 49. Wenn in der ganzen romanischen Kulturwelt Europas es möglich ist, die berechtigten Interessenten noch nach mehr als 30 Jahren zu ihrem Recht kommen zu lassen, dann wird es in Deutschland bei unseren so viel geordneteren Verhältnissen erst recht möglich sein.
Es wird eingewendet: den Vortheil haben bloß die Verleger, nicht die Autoren. Dann schaffen Sie doch lieber das ganze Urbeber⸗ recht ab! Zu dem Schluß müßten Sie dann doch kommen, wäre der Einwand richtig. (Sebr gut h)
Aber alle diese Cinwendungen erinnern mich an die Zeit der ersten
ꝛ vorigen Jahrhunderts, als es sich unter Preußen arum handelte, die Schutzfrist bis auf 30 Jabre zu er— nd als sich alles in Deutschland, was mit kleinlichen und kleinstaatl ichen Anschauungen rechnete, gegen diese Verlängerung der Schutzfrist für die literarischen und musikalischen Werke ins Zeug legte. Da wurden ganz dieselben Gründe vorgebracht, und es mutbet einen sonderbar an, daß jetzt beim Anfang des 20. Jahrhunderte Gründe wiederholt werden, die damals so lange die Entwi ng auf⸗ gehalten haben. Die größere und weitsichtigere Auffassung der vreußischen Regierung bat sie damals überwunden, obwohl die übrigen deutschen Staaten auf die weitere Schutzfrist zunächst nicht eingeben wollten. Die Gründe deg Abg. Richter sind die Gründe, die schon damals überwunden worden sind, und wenn sie jetzt wieder vorgebracht werden, se gebören sie — verzeiben Sie mir den Auedruck langst der Rumpelkammer der Geschichte unseres deutschen Urbeberschutzes an.
Nun bat mir der Herr Abg. Richter vorgebalten, es sei nicht einmal möglich, die Trennung von Aufführung ⸗ und Verlagerecht durchmufũbren; die Unmöglichkeit sei im Verein der deutschen Mustlalien˖ bändler anerkannt worden. Das ist natürlich eine Nachricht des Herrn don Hase, und da Herr von Hase dieser Ansicht ist, so wird wobl auch der Verein deutscher Musikalienbändler derselben folgen. Aber wir baben doch auch Sachverständige darüber gebört, die auch darüber ur⸗ tbeilen können, und keiner von diesen bat nach dieser Richtung einen Ginwand gemacht. Diese Autoritäten darf ich doch der Autorität des Derrn Abg. Richter wobl entgegenstellen. Wir baben musikalische Sachverständige aug allen Kreisen, aus den Krelsen deg Gesang⸗ wesens, der Konzerte, der Dyer u. s. w. gebört. Von keiner Seite sind ung solche Ginwendungen gemacht worden, wie sie jetzt dier vorgebracht werden, und ich glaube darauf
Mühe
gestüzt, können wir mit gutem Muth auf dem Vorschlag, den wir Ihnen gemacht haben, bestehen. Ich kann nur sagen, die Einwendungen, die Herr Richter hier vorgebracht hat, entspringen veralteten Anschauungen. Sie aber, meine Herren, werden, wenn Sie den Vorschlag der Verlängerung der Schutzfrist annehmen, keinem zum Nachtheil handeln, aber zum Vortheil und im Interesse vieler deutscher Komponisten, die es Ihnen danken werden. Bravo.)
Abg.
Herr
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h sonst sind noch von i nhalts
des ñ vorigen Jahres ein gest der zur Verlängerung der Schutz frist auf., daz Schicksal Richard Wagner'z und seiner Werke. hin⸗ weist. Unter den vernommenen Sachverständigen befand sich ja doch auch der Lr. Strecker, der Vertreter der Verlagsfirma Schott u. Söhne, und, seine Erklärungen über die Nothwendigkeit der fünfzig⸗ jährigen Schutzfrist gehen immer wieder auf Richard Wagner und seine nnn, speziell in Frankreich zurück. Von hier aus hat schließlich bei der Vorberathung des Gesetzentwurfs die Strömung für die 50 Jahre die Oberhand gewonnen. Nicht allein Theater und Konzert⸗Direktoren haben den ,. von der Aufführung gemeinfreier Werke. Mit den 50 Jahren verlängern wir ja die Schutzfrist in die Unendlichkeit. Wir werden gegen das Gefetz stimmen, wenn diese Verlangerung durchgehen sollte. — .
Abg. an, (fr. Volkes.): Wir haben es hier mit dem letzten unausgeglichenen Ueberrest des Streites über die Bedeutun des geistigen Eigenthums zu thun. Diejenigen, welche eine no größere Ausdehnung des Eigenthumsbegriffs und, des Schutzes wollen, hat man Musikagrarier genannt. Den Ringbildnern und Agrariern wirft man vor, daß sie Sonderinteressen verfolgen, Gegen⸗ stande des nothwendigen Verbrauchs unangemessen vertheuern. Da fehlt doch jede Analogie. Hat man schon verlangt von den Agrariern, daß sie ihre Produkte gewissen Kreisen der Bevölkerung umsonst liefern, oder hat man von den Rittergutsbesitzern ver⸗ langt, daß sie nach 30 Jahren ihr Rittergut der Allgemeinheit über⸗ liefern? Nach einem längeren Rückblick auf die Geschichte diefer Schutzfristbestrebungen in der preußischen und deutschen Gesetzgebung hebt Redner hervor, daß die Begründung der Verlängerung auf 30 Jahre am 19. April durch den Stgatsselretär umfassend und' über. zeugend gegeben worden sei. Deutschland sei von Staaten umgeben, welche diese längere Schutzfrist hätten oder noch eine aus⸗ gedehntere Redner erklärt weiter, er würde es für voll⸗ ommen, gerechtfertigt halten, wenn von einem Heimfall= recht der geistigen Schöpfung an die Allgemeinheit über⸗ haupt keine Rede wäre. Aus der Zeit sei man sa glücklicherweise heraus, wo der Schmachtriemen um den Leib des deutschen Dichters und Komponisten gewissermaßen als Nationaltracht gegolten habe. Man räume der Allgemeinheit eine ganz unbegreiflich Berech⸗ tigung gerade gegenüber den KGeistesprodutten ein. Es handle sich lediglich um das Recht der Aufführung von Bühnenwerken und Ton⸗ schöpfungen, nicht um die sonstigen Urheberrechte, für die eine Ver⸗ längerung der Schutzfrist von keiner Seite angestrebt werde. Den Vortheil von der Nichtverlängerung hätten nur die Direktoren und Konzertunternehmer, welche plötzlich eine Abgabe los würden, obne daß dem Publikum davon der geringste Vorthei erwüchse. 8
Abg. Dr. Spa hn (Zentr ): Ich habe in der Kommission gegen die Verlängerung der dreißigjährigen Frist gestimmt. Die Bildung er Genossenschaft wird auch ohnedies versucht werden; ob etwas zu stande kommt, steht dahin. Die Nothwendigkeit einer n, ist nicht nachgewiesen, Für die Relikten der Komponisten ist au nach den. sonstigen Bestimmungen der Verlage genügend gesorgt. Thatsächlich ist doch ein Mitglied der Familie Wagner beim Reichẽ⸗ kanzler gewesen. Wenn in Bayreuth gut gespielt wird, wird dort nach wie vor auch über die dreißig Jahre hinaus gesrielt werden; für das Gros der Bevölkerung sind diese Aufführungen ja überhaupt nicht zugänglich. Es ist uns nicht ein einziger Komponist genannt worden, der seinen Verlag nach dem Auslande verlegt hätte wegen der Nichtverlängerung der Frist; es lassen sich aber zahlreiche spanische, belgische und andere ausländische Komponisten anfũhren, welche mit ihtem Werk zu einem deutschen Verleger gekommen sind.
Staatssekretär des Reichs⸗-Justizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Ich glaube im Sinne des hoben Hauses zu bandeln, wenn ich dem Wunsche des Herrn Dr. Spabn, nochmals auf einzelne Punkte des Für und Wider in dieser Frage einzugeben, nicht folge. Ich glaube, nach dieser Richtung ist das Haus genügend aufgeklärt und, wie ich annehme, auch die Meinung der einzelnen Mit⸗ glieder festgestellt.
Einen Punkt muß ich aber berübren, weil in dieser Beziehung der Derr Abg. Sxabn ausdrũcklich eine Erllãrung von mit gefordert bat. Er ist nochmals auf die Frage der Familie Wagner zurückgelommen mit ibren angeblichen Beziehungen zu diesem Gesetzentwurf. Ich babe in der Kommissien und bier im Hause wiederbolt Erklärungen abgegeben, die nach meiner Meinung für jeden, der mich versteben will. gar keinen Zweifel lassen können über das, was in der Sache bestebt. Ich muß aber sagen — wenn ich die Presse in den letzten Tagen verfolgen mußte — die Art und Weise, wie meine bestimmten Erklärungen mebrfach in der Presse ausgelegt wurden, ist geeignet, nur böse In stinkte in der Volkeseele wachzurufen und nach jeder Richtung bin zum Verdacht gegen die Regierung anzuregen. Ich kann auch jetzt nichts Anderes thun, als auf die Erklärungen Bejug nebmen, die ich in der zweiten Lesung abgegeben babe; Jeder, der in lovaler Weise mich verstehen will, wird mich auch richtig versteben. Wenn aber Derr Dr. Spabn beute die neue angebliche Thatsache bringt, daß ein Mitglied der Familie Wagner bei dem Herrn Reichskanzler gewesen sei und daß auf diesem Wege ein Einfluß auf die Gestaltung dei Gesetzentwurfs ausgeübt worden sei, so erkläre ich biermit ersteng, daß es mir absolut unbekannt ist (Zuruf linke) daß es mir absolut unbekannt ist, daß Frau Wagner oder ein andereg Mü⸗ glied der Familie beim Herrn Reicht kanzler gewesen ist. Mehr können die Herren von mir wirklich nicht dertlangen. Zweitens erkläre ich, daß irgend ein Einfluß auf die Gestaltung des Gesetzentwurfe, die ich von der ersten Entwickelung big zum jetzigen Augenblick mit erlebt babe, meineg Wisseng nicht ausgeübt worden ist; auf mich inebesondere ist keinerlei Ginfluß auegeübt worden. Daß vom Herrn Reichekanzler keine Einwirkung auf mich ausgenke ist, babe ich bereits in der vorigen Sitzung erklärt, und ch glaube, Derr Dr. Spabn bätte sich bei der Erllärung wobl berubigen können.
Nachdem noch der Abg. Schrempf (. kons) die Er klärung abgegeben hat, daß seine Partei einstimmig für dir
Eebhaftes
Verlängerung stimmen würde, wird ein Schlußantrag an⸗ enommen. Ueber den Antra 44 wird auf Antrag des
Richter namentlich abgestimmt.
Die Abstimmung ergiebt die Ablehnung des Antrages Esche mit 123 gegen 107 Stimmen.
Der 8 39 setzt fest, daß mit Geldstrafe bis zu 3000 66 bestraft wird
h wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fãllen vor⸗ sätzlich ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk vervielfältigt oder gewerbsmäßig verbreitet;
Y wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen vor⸗ sätzlich ohne Einwilligung des Berechtigten ein Bühnenwerk, ein
eck der Tonkunst oder eine unzulässige dramatische Bearbeitun oͤffentlich aufführt oder ein Werk, bevor es erschienen ist, sffentli vortrãgt.
Der 8 39 wird nach kurzer Debatte, an welcher sich außer dem Abg. von Strombeck (Zentr) der Geheime Ober Regierungsrath im Reichs-Justizamt Pr. Dungs betheiligt, unverändert angenommen.
Die Argg. Albrecht und Genossen (Soz.) bean⸗ tragen folgenden neuen § 39a:
Wird wegen einer mit Strafe bedrohten Dandlung der Redakteur oder Herausgeber einer Druckschrift als für deren Inhalt verantwortlich verfolgt, so sind hierfür ausschließlich die Gerichte zuständig, in deren Bezirk die Druckschrift herausgegeben wird.“
Von dem Abg. Dr. Müller⸗-Sagan (fr. Volksp.) liegt ein analoger Antrag vor, der aber im Eingang lautet:
Wird wegen einer in diesem Gesetz mit Strafe bedrohten Handlung u. s. w. .
Abg. Fischer⸗Berlin (Soz) begründet den Antrag Albrecht.
Abg. Hr. Müller-Sagan bittet, für den Fall der Ablehnung des Antrages Albrecht wenigstens seinen Antrag anzunehmen, der ⸗e. , namentlich von nationalliberaler Seite die Spitze abbreche.
Abg. Dr. Spahn bleibt dabei stehen, daß diese Bestimmung nicht in dieses Gesetz, sondern in das Strafgesetzbuch gehöre.
Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieb erding:
Meine Herren! Ich möchte mir zunächst einige sachliche Be⸗ merkungen zu den beiden Anträgen gestatten, weil ich glaube, daß schon aus diesen sachlichen Gründen die Annahme der Anträge seitens des Hauses nicht erfolgen kann. Ich werde dann auch noch zum Schluß auf die politische Seite der Sache eingehen.
Was den Antrag Dr. Müller (Sagan) betrifft, so kann ich den juristischen Ausführungen meines geehrten Herrn Vorredners nur beipflichten. Der Antrag erreicht nicht das, was der Herr Abgeordnete dadurch erreichen will. Würde der Antrag angenommen, so wäre das ein Schlag ins Wasser; der Rechtszustand gegenüber der Presse würde derselbe bleiben, wie er bisher gewesen ist, und zwar aus folgenden zwei Gründen: Erstens, weil die Nachdruckvergehen keine Sachen sind, derentwegen der verantwortliche Redakteur eines Blattes, der lediglich für den Inhalt der Artikel haftet, verfolgt werden kann. Der Antrag will den Redakteur in dem Falle von dem fliegenden Gerichtsstande befreien, daß derselbe wegen eines nachgedruckten Artikels auf Grund dieses Gesetzes verfolgt würde. Der Fall ist juristisch unmöglich, weil eben nach der von Herrn Dr. Spahn bereits er⸗ wähnten Reichsgerichtsjudikatur der verantwortliche Redakteur nur fũr den Inhalt des Artikels verantwortlich ist, nie aber wegen der That⸗ sache des Nachdrucks.
Zweitens kommt aber in Betracht, daß, selbst wenn dieser nach meiner Meinung durchschlagende Punkt nicht vorläge, deshalb durch diesen Antxag nichts erreicht wird, weil ein fliegender Gerichtsstand bei Nachdrucksachen überhaupt nicht vorkommen kann. Der Nachdruck gehört nicht zu den Erfolgsdelikten, die außer am Orte der That / auch am Orte ihrer Wirkung verfolgt werden könnten. Die Be— leidigung kann verfolgt werden nach der Judikatur des Reichsgerichts an dem Orte, wo sie ausgesprochen wird, und dort, wo sie vernommen wird. Daher der fliegende Gerichtsstand. Bei Nachdruck kann das nicht vorkommen; dieser wird stets erschöpft in seinem Thatbestande an dem Orte, wo er begangen ist, nicht aber dort, wo die nachgedruckten Sachen verbreitet werden. Deshalb ist dieser Vorschlag des Serrn Dr. Müller (Sagan) innerlich gegenstandelos. Ich möchte bitten, diesen Antrag abzulehnen
Was den Antrag Albrecht und Genossen betrifft, so muß ich zu diesem Antrag fragen, wesbalb denn bloß zu Gunsten des Redakteurs und Herausgebers der fliegende Gerichtsstand beseitigt werden soll. Bedenlen Sie doch, daß in der Preßgesetz der Heraus. geber nur in Betracht kommt bei nicht periodischen Druck sachen und nur dann, wenn ein Verleger und Verfasser nicht da ist, nur wo Verleger und Verfasser feblen, baftet der Verausgeber primo loed. Wärde der Antrag Albrecht angenommen, dann würde für den Derausgeber nicht veriodischer Schriften der fliegende Gerichtestand beseitigt werden; für den Verleger und Verfasser würde er bleiben. Das ist doch ein Rechte zustand, der ganz unmöglich ist, den die Herren selbst nicht wellen und wir auch nicht.
Dann, meine Herren, mutben Sie durch diesen Antrag dem Dause ju, daß es weitergebende Bestimmungen auf diesem Gebiete treffen soll, als die Commission für den Strafrrozeß in ihrem Berichte selbst dem Hause vorgeschlagen bat. Diese Tommissien bat ja die Frage deg fliegenden Gerichtestandes eingebend erwogen und bat Vorschläge gemacht, wie die Abbilfe geschaffen werden kann, aber, meine Herren, bei weitem nicht in dem Umfang, wie er bier ganz radikal von den Herren Abgeordneten auf der Linken vor— geschlagen wird. Sie werden doch kaum geneigt sein, in diesem Augenblick gegen die Verschläge Ibrer eigenen Kommission, obne in der Lage gewesen zu sein, sie zu prüfen, einen Beschluß zu fassen
Die technische Unannebmbarkeit dieser Bestimmungen gebt auch daraus bervor, daß, wenn der Antrag angenommen wird, alle Prer⸗ erreugnisse, die aug dem Aueland zu ung berüberkemmen. straffrei sind. Ga bestebt für sie nach dem Vorschlag de Antrage überbaupt lein Gerichtestand. Es braucht also lemand nur bei ung sich an der Grenze zu etablieren, sein Blatt jenseitz der Grenze erscheinen ju lassen und eg ju uns ins Land zu bringen, dann ist alles, was in dem Blatte stebt, straffrei. weil kein Gerichtestand dafur derbanden ist. Das bat niemals im Laufe der Verbandlungen über den fliegenden Gerichte stand irgend eine Partei, ich glaube, auch nicht die äußerste Linke, gewollt. Auch des balb ist dieser Antrag nicht anneb mbar.
Nun, meine Herten, erlauben Sie mir noch eine Bemerkung über ie dolitische Seite der Sache. Der Herr Abg. Dr. Mäller Sagan) bat verbin bemerlt, daß es dech auch far die Reichs Justiderwaltung angenehm sein müßte, nicht den Anschein ju erwecken, als sie be wäbt sei, den fliegenden Gerichtestand im gegenwartigen Umfang unbedingt aufrecht u erbalten. Ich kann ibm in diesem Punkte nur
aug: Der Abg. Getbein bat am des Gisenkbabn-EGtate die schlechte Bebandiung des Dandelgstandes in dieser Frage kereitz zur Sprache gebracht. Ge ist feitdem den
zustimmen. Verschiedene Kommissionen, die im Laufe der Jahre ge⸗ sessen haben, seitdem ich die Ehre habe, das Reichs⸗Justizamt zu leiten, sind Zeuge gewesen, daß ich mich mit den Herren zusammen immer wieder bemüht habe, einen Weg zu finden, um den fliegenden Gerichtsstand einzuschränken. In der Beziehung kann ich also den Herrn Ang. Dr. Müller nur beruhigen. Ich erkenne die Mängel des jetzigen Rechtszustandes durchaus an und halte es für richtig, — das habe ich schon in der zweiten Lesung erklärt, — daß ihnen abgeholfen werde.
Ich habe damals auch die weitere Erklärung abgegeben, daß wir uns, seitdem wir uns überzeugen mußten, daß im Rahmen der Straf⸗ prozeßordnung diese Frage zu einer baldigen Lösung nicht kommen werde, unabhängig davon bemühen, einen Weg zu finden, um die obwaltenden Uebelstãnde aus dem Wege zu schaffen. Wir sind — auch das habe ich bereits erklärt — mit den Bundes regierungen über die Frage in Verbindung getreten, und der bisherige
Verlauf dieser Verhandlungen berechtigt mich zu der Hoff nung,
daß wir in nicht zu langer Zeit mit einem Vorschlag an den Reichstag werden herantreten können, der den Zweck hat, den obwaltenden Uebelständen entgegenzuwirken. Ich glaube, damit werden sowohl die Reichsverwaltung wie die verbündeten Regierungen den Beweis liefern, daß es in ihrem Wunsche liegt, in dieser Frage dem Verlangen des Reichstages entgegenzukommen. Ich möchte Sie daher dringend bitten, diese wohlwollende Stimmung gegenüber der Auffassung des Reichstages nicht dadurch zu beirren, daß Sie nun in der Weise, wie es der Antrag Albrecht vorschlägt, gegen die verbündeten Regierungen vorgehen. Auf dem Wege werden Sie nichts erreichen, Sie werden nur die Möglichkeit gefährden, in nicht zu langer Frist auf dem Wege der Initiative der verbündeten Regierungen zur Erledigung der Frage zu kommen. So aber, wie es in diesen beiden Anträgen vorgeschlagen ist, werden Sie zu Ihrem Ziele nicht kommen. Die Erklärung, die ich zu meinem Bedauern genöthigt war, bereits bei der zweiten Lesung der Vorlage abzugeben, daß die verbündeten Regiereungen auf eine Erledigung der Sache im Rahmen dieses Gesetzes nicht eingehen werden, muß ich heute wiederholen, und zwar auf Grund weiterer Informationen, die ich bei den hohen Regierungen eingezogen habe. Ich darf darüber keinen Zweifel lassen, daß die verbündeten Regierungen, wenn eine derartige Bestimmung in den Entwurf aufgenommen würde, vorziehen würden, die ganze gegenwärtige Vorlage zunächst auf sich beruhen zu lassen, bis zu einer anderweitigen günstigeren Gelegenheit. (Hört, hört! rechts) Ich möchte Sie bitten, doch das Werk, das wir nun gemeinsam zu stande gebracht haben, nicht im letzten Augenblick wieder zu vernichten, nachdem ich Ihnen die Erklãrung daß in der Frage des fliegenden Gerichtsstandes auch verbündeten Regierungen voraussichtlich gegengekommen wird. Mehr können Sie doch in diesem Augenblick von seite verbündeten Regierungen nicht erwarten. (Bravo! rer yts.)
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Abg. Heine (Soz): Wenn der fliegende Gerichts
Nachdruck auch noch nicht verwendet worden ist, o beweif daß das vielleicht spã wi ᷣ
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die chtspraris nicht beseitigen kann, Gesetzgebung thun. auch die Regierung den dazu hat: hie
Rhodus., hie besserungs bedürftig, wir sind bereit, auch den Terfasser zu c 1 allein den Verleger, um einem geäußerten Wunsche entgegenzukommen. Wir haben in Bezug auf die kuf hebung des Verbindungeverbots ge⸗ sehen, wie lange es dauert, ehe die Regierung ihr Versprechen einlẽst Nicht Wohlwollen gegen das Haus soll den Staatefekretär bestimmen, sondern die Rücksicht auf das Volk. Ist doch wieder gekommen, daß man eine Sache lieber in Chemnitz als nhängig machen wollte, weil glaubte
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nicht in gere n ar le Der Antrag echt wird geger dzialdemokraten und Freisinnigen abg immen auch der Antrag Müller⸗Saqar Der Rest des Gesetzes wird ohne
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Die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen itionen werden
durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt. In der Ge⸗
sammtabstimmung wird der Gesetzentwurf nach den Beschlüssen dritter Lesung definitiv beinahe einstimmig angenommen
Hierguf vertagt sich das FJaus. Schluß Hi,, Uhr.
Nächste Sitzung Freita g 1 Uhr. (Zweite Lesung des Gesetz
entwurfs, detreffend Versorgung der Kriegsinvaliden: Pen tionen; Anträge
Preuszischer Landtag. Haus der Abgeordneten Sitzung vom 2. Mai 1901, 11 Uhr.
agesordnung steht zunächst die folgende Inter
der Abgg. Dr. Barth (fr. Vgg) und Küttler⸗ ks):
Febrnar 1901 bestebt in dem Eisenbabnverkebt
f ür Fu und Streumittel
: Futtermittelbandler,
als landwirtbschaftliche Genossenschaften auftreten
pellation Thorn (fr.
ö. ö ĩ
ie Regierung zu ergreifen, um diese
*erfebraordnung vom 26. Oktober
** 2 54 82 24
8 §7 der Eisenbabnverkebre⸗
or nUTIM 2E Die N wrritr r 1Inapertrrei s
crdnung lautet 22 6 ir ranerertrreise
d 8 1 1 181 * * 1 2 . *
Maßgabe der zu Recht nden, i,, n 5 FeS 2 11e r Diese sind bei Erfüllung der gleiche
Meise
erfolgt nach zrig veröffentlichten Tarife. 8830 * . 55 X. é vr
edingungen für Jedermann amu mender)
in derselben nd Ministerial Direfter Möllbausen erklärt auf die Anfrage des
Präsidenten, eb und wann die Regierung die Interpellation be⸗ antworten wolle: durch eine Sitzung verhindert, an der beutigen Berathung tbeilju⸗ nebmen. Er hat mich beauftragt, u erklären. l bereit ist, die Interrellatien sofort u beantworten
Der Herr Minister der offentlichen Arbeiten ist leid
aß die Regierung Abg. r
Barth führt zur Begründung der Interrellatien
23. Februar bei der Berathung
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energischen Bemũbungen einer großen Anzabl den Sandelekorpeorationen nicht gelungen daß eine vom Volke und sertigende Benachtbeiligung des Handel dorliegt. die zahlreichen Eingaben der Torroratienen, wie derjenigen der Aeltesten
der Berliner Taufmannschaft, verschiedener anderer fanfmännischer Vertretungen, der Vandeletage und det
die Eisenbabnrerwaliung uber zeugen, u recht⸗
Ich erinnere an
dadon ju Nechtestandvunkt aus nicht
Dandele kammern, suletzt des Verstanda deg
Vereing der Futtermittelbandler Dieser
Verein hat eine Audienz bei dem Eisenbahn⸗Minister nachgesucht und auch bewilligt erhalten; es ist aber bei derselben nichts heraus⸗ gekommen. Der Eisenbahn⸗Minister hat geantwortet, daß der be⸗ treffende Ausnahmetarif von seiten des Tandwirthschafts⸗Ministers dringend gewünscht, auch dem Handels⸗Minister vorgelegt worden, und daß von dieser Seite ebenfalls kein Widerspruch erfolgt sei. Diese schwere Schädigung des Handelsstandes hat affo durch den Handels⸗Minifter keinen Widerspruch erfahren. Später erklärte der Minister der offentlichen Arbeiten, Taß er eine solche Aeußerung nicht gethan habe. Vielleicht ist der Handels Minister jetzt zu sehr in Anspruch genommen, namentlich durch die Ausführungsbestimmungen zu dem Waarenhaussteuergese, als daß er sich um diese Sache kůmmern könnte. Diese Ausführungsbestimmungen sind außerordentlich schwierig; es haben lange Verhandlungen darüber stattgefunden, in welche Gruppe 3. B. Schmucksachen aufzunebmen seien. In einer Audienz; hat der Landwirthschafts-Minister erklärt, er wisse aus den Eingaben schon alles, was die Herren wünschten; wenn sie etwas Weiteres 3u bemerken hätten, sollten sie es schriftlich thun. Die Sach- it von großer volkswirthschaftlicher und prinzipieller Bedeutung, und doch ist kein Minister hier. Die Frachtermãßigung für Futter ⸗ und Streumittel um 235 o genießen nur die direkt beziehenden Landwirthe und die landwirthschaftlichen Genossen⸗ schaften; sie sind also privilegiert gegenäber den Privathändlern, die bon der Benutzung der Tarifermaßigungen ausgeschl'ffen find. Ueber die Geschaftsführung der landwirthschaftlichen Genossenschaften sagt mir eine Mittheilung aus Oberschlesien, daß eine dortige genossenschaftliche Mühle gerade so gut wie andere Händler Handelsgeschäfte treibe und
an Jedermann verkaufe, nicht nur an die Mitglieder der G ische Die Genossenschaften nehmen aber an der Tarifermäßigung theil, Händler dagegen nicht. Wie kommt die Eisenbahnverwaltung zu einem solchen Verfahren? Der einzige Grund ist der, daß nach Ansicht der Verwaltung die Händler die Ermäßigung in ihre Tasche stecken und die Landwirthe nicht daran theilnehmen laffen würden. Wer nur die leiseste Ahnung von Preisbildung hat, muß sagen, daß die Händler ganz außer stande wären, die Tarifvergünstigung dem Konsumenten vorzuenthalten. Die Händler haben doch die Konkurrenz unter sich und die Konkurrenz der Genossenschaften Es ist daher ein Ding der Unmöglichkeit, daß die Händler die Frachtermãßi⸗ gung in die Tasche stecken. Sonst könnke man ja nicht ein ehen warum nicht auch bei HBoziehbi
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Händlern eine arke Konkurrenz herrscht. Viele Händler gehören gerade zu dem Mittelstande, für den Herr von Brockhausen, der Hauptprephet Mittelstandspolitik, immer so ft ei tritt. Hier igen die Mittelstandspolitiker schreiende it über Taufende von Händlern Dadurch wer ̃ F Man kann die? die Herren (nach r
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Es sind desha en Eisenbabn⸗Minister gelan fũr Futtermittel zu erlassen. em M .
srejiell den Minister für die 5ffer arif in dieser Beschränkt terstũtzung giebt., so enjenigen Personen zuger ützung bedürftig sind. Giner Un Futtermittelbandler, send leß der Handel ve ndern auch Parierfabriken 5 dieser Auenabmetarif i aus den Jabren Redner, dessen weitere A sehr schwer verstandlich daß der Auenabmetarif die e benachtbeilige. Unter gemi beilnabme an der Vergänstigung Gkenso ungerechtfertigt sei es, da der azgnak: stebe mit der Verkebraerdnang. Gew ie Re trüber schon e mackt worden, ebne daß sie jem seien. Auch bestimme dieselbe Verkebrgerd nun für öffentliche Zwecke unter gewissen Bedingun; Auf Antrag des Abg Grafen zu Limb findet eine Besprechung der Interpellation statt Abg. Graf den Tanitgz (lens) Ge bandelt sich eine Frage von greßer vrinfrieller Wichtigfeit, um die Verwaltung gew & erferderlich ist diesem
Ich besiebe alllikrlich den Ränd lern;
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