Denutscher Reichstag. 95. Sitzung vom 13. Mai 1901. 1 Uhr.
Am Bundesrathstische: Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner Minister für Landwirthschaft, Podbielski, Staatssekretär des Reichs⸗-Schatzamts Freiherr von Thielmann.
Die von mehreren Staaten zu Paris am 20. März 1883 geschlossene Uebereinkunft zum Schutze des lichen Eigen thums nebst Schlußprotokoll von das dazu vereinbarte Protokoll über die Ausstattung des internationalen Bureaus des Verbandes des gewerblichen Eigenthums, d. d. Madrid, 1891, und die Zusatzakte, d. d. Brüssel, den 14. Dezember 1900, betreffend die Abänderung der Uebereinkunft von 1883 u gehörigen Schlußprotokolls werden in erster ͤ ne Debatte erledigt und gleich darauf in zweiter Lesung unverändert angenommen.
Der Nachtra Privatversicherung und die Vorla des Gesetzes, betreffend das sahrteischiffe, Diskussion unverändert, endgültig zur Annahme.
Es folgt die zweite Les treffend die
Staatssekretär des Innern,
Domänen und Forsten von
für den Schutz den 15. April
und des da Berathung o
gs-Etat für das Aufsichtsamt für ge zur Abänderung Flaggenrecht der Kauf⸗ in dritter Lesung ohne
d
.
gelangen darau
ung des Gesetzentwurfs, be⸗— Abänderung des Branntweinsteuer— Den mündlichen Bericht der age erstattet der Abg. Gamp
. in 1887 / gö5. XV. Kommission über die Vorl
Die Kommission hat den Vorschlag des Entwurfs, dem chtigung zu ertheilen, für die Veranlagung von Genossenschaftsbrennereien, die überwiegend im gewerb— lichen Interesse gegründet oder betrieben werden, besondere Bestimmungen zu erlassen, abgelehnt.
Nach der Vorlage sollte die Kontingentsziffer von 80 000 auf 50 000! herahgesetzt werden. Die Kommission hat folgende Fassung vorgeschlagen:
„Für Brennereien, welche bis zum 1. Oktober 1902 betriebs— fähig hergerichtet sind, darf die in Rechnung zu stellende Alkohol— menge 59 000 1 nicht überschreiten. welche bis zum 1. Oktober 1901 betriebsfäh Menge bis auf 80 000 1 bemessen werden, sofern die Verträge über den Bau des Brennereigebäudes, sowie die erforderlichen Mafchinen und Brenngeräthe vor dem 16. April 1901 rechtsberbindlich ab— geschlossen sind.“
Die Abgg. Biesenbach (Gentr. und Genossen wollen in dem Kommissionsbeschluß hinter den Worten „Jedoch kann für“ „neue“ eingeschaltet und als letzten Satz
Bundesrath die Ermä
Jedoch, kann für Brennereien, ig hergerichtet sind, diese
hinzugefügt
„Das Gleiche gilt für die bisher betheiligten Brennereien, sofern der Grund zur neuen Veranlagung bereits vor dem 16. April 1901 bestanden hat.“
Referent Abg. Gamp berichtet über die Verhandlungen in der Kommission, sowie über die Vereinbarung daselbst, nur ein z. Z. bis zum nächsten Jahre zu erlassen. Ansicht gewesen, daß eine Bestimmung über die Alkoholmenge für die Brennereien, welche bis zum 1. Oktober 1902 betriebsfähig hergerichtet feien, in dem Nothgesetz dringend geboten sei, und daß eine Schutzbestimmung für die nächste Kontingentierungsperiode getroffen werden müsse. Der künftigen Entscheidung des Reichstages und der Regierung darüber, wie in Zukunft die Menge festzusetzen sei, werde dad Eine solche Schutzbestimmung im nächsten?« um der Gründung neuer großer Brennereien namentlich Nach der Nachweisung sehr erheblich der Ansicht
e nr ee, e , , n,,
Die Kommission sei der
.
w ere .
urch nicht vorgegriffen. ahre sei aber nothw
entgegenzutreten. die kleineren Brennereien Die Kommission kleinen Brenner durch die Herabsetzung Weise berührt würden, d aß es i großen Brennereien, die im Osten gegründe ᷓ r Referent empfiehlt anderungsanträge des Abg.
Abg. Fisch b eck widerspricht den Abmachungen, welche von den Führern aller Parteien am vorigen Donnerstag vereinbart waren. Es worden, was noch im Laufe dieser wenigen Tage zur Verabschiedung gelangen sollte, darunter befand sich selbstverständlich die Branntwein r Kommission noch keine sachlichen ie Sachverständigen das jetzige Gesetz am 30. Sep-
der Regierung hätten sich
Kontingents mhandele, für würden, eine Beschränkung die redaktionellen Ab
(fr. Volksp.): Kommission
war damals vereinbart
steuernovelle; Erörterungen stattgefunden nicht gehört. Aber andere Seniorenkonvent kam eine Einigung da ie einzelnen Bestimmung destebende Gesetz der Brennsteuer
esprechung von unserem
einverstanden,
8 Naar n der Ve rlage
nicht weiter verlängern wolle.
, rn , , .
bamhaannFft E-. tandpunkt absehber
as Vertrauen
veingesetzkommission: ht Mitglied
1 rer in ihn ent t es im Reichstage
rn Morgen die Kommission
k * 2 4
—— 0
.
deshalb beantragt,
22
venn die Brennereibetriebe mehr die Kartoffel zum Brennen entiogenen Stor solcher Bestrebungen sst. Brennereien ausgede wieder das alte Lied nicht mehr lebnend. Se gebt es dann immer weiter, wieder nicht,
wirtbschaft beim
wãre. Dasselbe Lied haben wir 69 1895 gehört, aber von der⸗ artigen Klagen kann jetzt nicht mehr die Rede 86 denn seitdem hat sich die . der Kartoffel um 117 Millionen gesteigert. Daß diese Bestimmung der Regellosigkeit in der Produktion entgegentreten wird, kann ich nicht zugeben, denn die Erfahrung hat gelehrt, da man immer wieder mit neuen Bestimmungen gekommen if Man ist schließlich so weit gegangen, daß man sagte, es dürften in der Brennerei nur diejenigen Kartoffeln verarbeitet werden, die der Be⸗ treffende selber produziert habe. Welche . steht uns da noch bevor? Daß die Produktion unter solchen Umständen jemals zur Ruhe kommen wird, ist ausgeschlossen. Es war charakteristisch, daß der Berichterstatter uns eben auseinandersetzte, das Gesetz müffe gemacht werden, um dem Ruin der landwirthschaftlichen Brennereien entgegenzutreten. Ja, wenn diese Brennereien vor dem Ruin stehen, dann verstehe ich nicht, wie die Landwirthe sich dazu entschließen, immer wieder größere Brennereien zu bauen und ihren Betrieb noch auszudehnen. Die Leute wären doch thöricht, wenn sie ihre Kapitalien in neue Brennereien hineinsteckten. Wir sind der Ueberzeugung, daß die Herren auf diesem Wege ihren Zweck nicht erreichen werden.
Abg. Freiherr von Wangenheim Pyritz (d. kons.): Es handelt sich hier einmal um die Regelung der Produktion und um die Ein—⸗ schränkung des Kontingents. Die Art, wie der Abg. Fischbeck gegen die Vorschläge der Kommission polemisiert hat, entspricht garnicht dem, was uns sonst von jener Seite vorgeworfen wird. Bie hier vor— geschlagene Maßregel ist absolut nothwendig, wenn gerecht verfahren werden soll. Diejenigen Brennereien, welche bisher ein 80 00 1-Kon— tingent hatten, haben sich bereits hei der . Neukontingentierung eine Herabsetzung dieses Kontingents gefallen laffen müssen. Diefe Brennereien werden bei der. bevorstehenden Neukontingentierung nicht mit
dem Kontingentsfuß von 80 900 1 herangezogen, sondern mit einem, der - Sz. Yo, niedriger ist. Wollten wir die neuen Brennereien jetzt mit 80 000 1 einstellen, so würden diese gegenüber den alten Brenne— reien ganz unverantwortlich bevorzugt werden. Das soll die betreffende Bestimmung verhindern. Es handelt sich also nicht um eine Benach⸗ theiligung der neuen Brennereien, sondern nur um eine Verhinderung der Benachtheiligung der alten Brennereien. Der Abg. Fischbeck fand es unverantwortlich, daß die Kommission nach irgend einem geheimen Konventikel die Abmachungen des Seniorenkonvents über den Haufen geworfen habe, er sprach sogar von einer Ueber— rumpelung des Hauses. — Nein, die Sache liegt ganz anders. Es war allerdings im Seniorenkonvent die Rede von einem Nothgesetz, welches auf eine, Verlängerung des jetzigen Gesetzes hinausging. Das darf aber nicht übersehen werden, daß ein großer Theil des Senioren⸗ konvents sich über die Tragweite des Beschluffes nicht im Klaren war. Es handelt sich hier um eine Maßregel zu dem Zweck, die landwirthschaft⸗ liche Kultur in einem großen Theil unseres Vaterlandes zu ermöglichen und unserer Maschinenindustrie große Vortheile durch eine umfangreichere Beschäftigung zuzuwenden. Wenn eine Produktionsbeschränkung statt⸗ findet, dann muß auch die Maschinenindustrie leiden. Eine Erweite— rung der Produktion auf die Dauer liegt im Interesse der Landwirth— schaft. Diese Erweiterung darf aber nicht sprungweise stattfinden. Es war mir interessant, daß der Vorredner gegen die Bestimmung deshalb polemisierte, weil er die kleinen Besitzer bevorzugen wolle. Sonst heißt es immer auf jener Seite, wir wollen die großen Betriebe bevorzugen. Diese Sinnesänderung ist mir sehr intereffant. Wenn gesagt wird, es handle sich um eine künstliche Gesetzgebung, vor Jahren sei so, heute anders und nach 5 Jahren würde wieder anders beschlossen, so meine ich, das ist ganz natürlich; wir bewegen uns hier auf einem Gebiet, auf dem wir bisher noch gar keine Er— fahrungen gemacht haben. Durch die Einführung der Brennsteuer sind wir in eine ganz neue Spiritusentwickelung hineingekommen, und wer mit dem Brennereifach vertraut ist, muß zugeben, daß der Weg der Brennsteuer ganz außerordentlich glücklich gewählt ist im Interesse der Landwirthschaft, des Gewerbes und 'des Publikums. Als sie zuerst eingeführt wurde, hatte man an denaturiertem Spiritus einen ganz minimalen Bedarf, und der Hauptzweck der Brennsteuer war neben der Verbilligung des denaturierten Spiritus eine Einschränkung der Produktion. Seitdem Pat sich der Verbrauch des denaturierten Spiritus gesteigert. Wir haben den richtigen Weg eingeschlagen, nachdem wir Erfahrungen gesammelt hatten. Das Hauptgewicht ist nicht darauf zu legen, daß wir jetzt die Anträge der Kommissien nicht annehmen koͤnnten, weil der Seniorenkonvent gesprochen hat. Ich möchte hierbei darauf bi wweisen, daß Sie (nach links) sich sehr oft über die Abmachungen des Senioren konvents hinweggesetzt haben. (Zurufe links: Wo denn?! Msso nicht darauf kommt es an, daß hier eine Abmachung des Seniorenkonvents aufrecht erhalten wird, sondern darauf, daß ein Gesetz geschaffen wird, welches dem Bedürfnisse des Landes und seiner Bevõl kerung entspricht. Ich bitte Sie deshalb, die Vorschläge der Kommission anzunehmen.
Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.): Für die letztere Behauptung
Freiherr von Wangenheim doch keinen Beweis angetreten. Aehn⸗
ö Redewendungen haben wir bereits in der TLommifsion gehört, daß er Seniorenkonvent sich nicht über seinen Beschluß und dessen Trag reite klar gewesen sei. Da unterschätzt Herr von Wangenbeim doch die Sachkenntniß der in den Seniorenkonvent deputirten Partei vertreter. Was die ‚Ueberrumpelung“ betrifft, so weise ich nur auf den Umstand hin, daß der Vorschlag, ein Nothgesetz zu machen, von einer Stelle ausgegangen ist, welche über einen folchen Verdacht weit erhaben ist. Die Brennsteuer bat nicht die ihr nachgerũhmten Vortheile gebabt, es ist eine Uebertreibung, wenn die Motive und die Vertreter der Brennerei⸗Interessen behaupten, sie baben der Ueberproduktion entgegengewirkt. Die besonderen Zwangsmaßregeln gegen die Genossenscha fta brennereien bat ja schließlich auch die Kom— mission nicht acceptieren können. Des Pudels Kern und die ganze Tendenz dieser Gesetzgebung ist, die gegenwärtigen Besitzer von
nnereien gegen künftige Konkurrenz zu schützen. Die Serabsetzung es Kentingentsfußes, wie sie die Vorlag« wollte, kommt ja aus der Kommission nur in abgeschwächter Form zurück; aber auch diese Ab schwachung ist uns unannehmbar. Auch aus dem Referat. welches wir eben gebört haben, geht bervor, daß das neue Entstehen von Brenne⸗ ien auch im Osten möglichst verbütei werden soll.
Abg. Wurm (Soz.): Man will den Brennereien, die an Rrrre sißen und das Kentingent haben, keine neue Konkurrent be reiten; das ist der Zweck des Gesetzes. Tritt die Einschränkung des Rentingents nicht ein, meint Herr don Wangenbeim, so wärden bestehenden Brennereien benachthei denn sie hätten schön 7— 3 9 Abzug erlitten. Das macht aber nur einen Rückgang von 80 00 auf 3 0090 1; wird das Kontingent auf 50 000 herabgeseßt, so Walten. sie für diese 7 — 3 ,. Abzug 0 o, Entschidiaung? as ist die Rechehkunst der Herren Agrarier. Der schlaue Ilan des Denaturierungszwangs ist ja freilich durch die . eschãfts lage des Hauses für jeßt vereitelt; aber der neue Vorschlag det Kommissien gebt auch auf nichts weiter binaus, als die Ent⸗ stehung neuer Brennereien thunlichst u unterdrücken. Taß die sũd⸗ deutsche Branntweinbrennerei sich diese Behandlung immer noch ge⸗ fallen läßt, gebört zu den auffallenden Eigenthumlichkeiten dieser gan en Gesetzgebungsmaterie. In dieser RBeziebung war der Vorschlag der Verlage wegen der Genossenschaftsbrennereien ganz aufgrerdentiich warafteriff ich: man will lediglich die Großen fördern, diejenigen, die in er Sage sind sich eine eigene Brennerei einzurichten: der JZusammen⸗ , e ehen Landwirthe vaßt in die Tendenz dieser seudalen
eseß gebung eben nicht binein.
Abg. Dr. Daasche (ul.): Herr Wurm will bleß die Privilegier bekämr fen, de facto aber isse nach de . 15 es **
. a. er muüssen nach dem Kommissionsbeschluß die gießen und größten Brennereken die Kesten der Reform Feiahlen. lleber die Vrennsteuer it, ja. die Diekussion übrigeng noch garnicht eröffnet. Ben iglich der Kentingentierung stebt die große Nebrbeit meiner Freunde auf dem Stiandrunkfe deg Herrn den Wangen bein. vdachen bei den Soůialdemekraten. Ja, die be lebenden Brennereien haben sich schen vor fünf Jahren t Verabsetzung ihres Kentingents ven Soo pb um 1j o/o,
um ! Y Yo gefallen lassen mössen; die alten müssen alse da gegen geschützt werden, daf sie nicht auf Kosten der neuen geschãdigt werden. Daß nach linke) diese Geseßgebung nicht gewollt Haken
8
und Ihre Opposition nicht fallen lassen werden, davon bin i zeugt. Zum großen Theil wollte 6 Partei die . annehmen. Daß die Ausdehnung des Kartoffelbaues zu Brenn wünschenswerth wäre, um dem Petroleum ent egenf unte n we früher auch die Linke zugestanden. Die Beschlüsse der deen i n mit dem Antrage Biesenbach liegen in der Richtung der Vorlage . wir 84 ihnen . ö ge, und r. Abg. von Ko mierowski (Pole): Die Kommissionsvors
verfolgen keinen anderen Zweck, als die n ne Brennereien neben den gewerblichen konkurrenzfähig zu erhalt
Der Versuch des Herrn Wurm mit dem Divide éet impera 16 sicherlich bei süddeutschen Brennereien keinen Anklang finden 2 Herrren wissen so gut die Vortheile des neuen Gesetzes zu win hint welches eben den landwirthschaftlichen Betrieben gerecht wird elk, , Biesenbach unterstützen wir, weil er einen gerechten Ausgie iete
Abg. Richter (fr. . Im Seniorenkonvent iß
einbart worden, daß jede Partei ich verpflichte, bei den Ver gan lud über dieses Gesetz von der geschäftsordnungsmäßigen Ausr. keinen Gebrauch zu machen. Von keiner Seite wurde mehr dera n als die einfache Verlängerung des jetzigen Gesetzes. Ich bemerkte 8. allerdings, daß, wenn man andere materielle Bestimmungen treffen wolle, ich auf den Vorbehalt nicht eingehen könnte. Es wurde darauf nicht weiter zurückgekommen, Von einem Mehrheitsbeschluß ist nicht die Rede; es wird im Seniorenkonvent überhaupt nicht abg. stimmt. Aber man ging allseitig mit der Absicht auseinander daß nichts weiter zum Abschluß kommen würde als die einfache Ver⸗ längerung. Von einer Seite wurde ein Vorbehalt gemacht aher nicht für dieses Gesetz, sondern für das Gesetz über die Gewerbe. gerichte. Wenn Herr von Wangenheim sagt, die Herren im Senioren. konvent hätten die Tragweite nicht erkannt und die einfache Verlängern unterschätzt, so bemerke ich, daß doch gerade auch sehr große Brenner unter den Herren im Seniorenkonvent waren, auch solche, die nicht weit bon Herrn von Wangenheim sitzen. Dann wäre es doch an
das Mindeste gewesen, daß man von neuem den Seniorenkonven berufen hätte, wenn man meinte, er hätte die Tragweite unter⸗
ĩ
schätzt. Ist es je vorgekommen, daß eine Kommission, die mit einer gründlichen Prüfung beauftragt war, über eine fo schwierige Matexie sich in 24 Stunden schlüssig gemacht hätte? Im Bundesra ß hat die Vorlage seit Monaten gesteckt, weil sie so schwieri ist, und die Kommission macht es in 24 Stunden. Es heißt, oi die Be stimmung über die Kontingentierung keinen dauernden Charakter habe Man kann sich im ersten Augenblick durch den Hinweis verblůffen lassen, daß die Beschränkung nur für Brennereien ilt, welche biz zum 1. Oktober 1902 betriebsfähig hergestellt sind. her wie hangt es mit dem bestehenden Gesetze zufammen? Diefes bestimm daß neue Brennereien erst am Kontingente betheiligt werden wenn sie im letzten Jahre der abgelaufenen Kontingentsperiode sche im Betriebe gewesen sind. Die jetzige Kontingentsperiode lãuft bi zum Jahre 1963. Das letzte Jahr vorher läuft alfo vom 1. Dttcher 1902 bis 1903. Hier wird verboten, daß bis zum 1. Sktober 190 Brennereien betriebsfähig gemacht werden. Dann können sie also auch nicht im Jahre 1903 betrieben werden. Also für die ganze Kontingentsperiode bis 1908 Fleibt that⸗ sächlich diese Beschränkung des Kontingents auf 3000 l in Kraft. Man macht also nicht nur eine Verlängerung un ein Jahr, sondern ein Gesetz, das für sechs Jahre seine Wu. kungen äußert. Es handelt sich hier garnicht um eine Begünstigun von mittleren und kleinen Betrieben gegenüber den Großbetrieben, sondern um eine Erschwerung der Konkurrenz neu entstebende Brennereien gegen die bestehenden. Man will einen weiteren Schrit thun, um den bestehenden Brennereien eine Art Realberechtigung i geben. Man sagt, die alten Brennereien hätten sich auch die Beschrãnteng des Kontingents gefallen lassen müssen. Haben denn jemals nach dem stehenden Gesetz die alten Brennereien ein Recht auf eine bestimmte Kon. tingentsziffer gehabt“ Das Kontingent wird doch nach der Zunahme der Bevölkerung festgesetzt. Wenn die Brennereien sich mehr erweitert haben, als der Bevolkerungszunahme entspricht, so müssen fich alle Brennereien bei der Neueintheilung eine Verringerung ihres Kontingents gefallen lassen. Das sucht man zu verhindern; man will die Summe, die den alten Brennereien einmal zugestanden ist, festhalten und die Gründung neuer Brennereien möglichst erschweren. Herr Gamp macht da schar sinnige Vorschläge, wie schon 1895 die Bestimmung über die neuen Brennereien von ihm stammte. Jetzt sollen die neuen Brennereien nur mit 50 9900 1 betheiligt werden. Nicht gegen den Großbetrieb überhaupt richtet sich das, sondern nur gegen die neuen Brennereien Es wird so dargestellt, als ob ohne diese Beftimmung die neuen Brennereien im Vortheil gegen die alten sein würden. Es soll aber lediglich einer ganz bestimmten Klasse von 3. bis 4000 Gutsbrennercien eine werthsteigernde Real berechtigung gegeben werden. Dagegen erklären wir uns, fowcit in unseren Kräften liegt. Es ist genau so, wie mit der Realberech tigung der Apotheken, die schließlich auch für schweres Geld abaelék
werden muß. Wenn die Brennerei ebenfalls den Charakter de
2 *
Realberechtigung erhält, so wird der Gutebesitzer, der ein Gur mi Brennerei kauft und um so höher bezahlen muß, absolut nic besser dastehen, weil er mehr Zinsen bejablen muß. Daz ist die Politik im Interesse der Landwirthschaft! Man bat früher gelagt, eg müsse den armen Kartoffelbauern auf leichtem Boden gehelfen werden. Der Kartoffelbau hat aber sei Branntweinsteuergesetz um 190 im Areal und um 50 oM, in de Produktion zugenominen. Von der gesammten Kartoffelvroduktien werden nur 6,70 M zum Branntwein verwerthet.
jetzt nur eine Zunahme um 1—2 09 sein, und damit ist den Kartosfel⸗ bauern nicht geholfen. Trotz absoluter Vermehrung der Kartoffe vroduktien, also innerbalb der gesteigerten Produktion, ist eine prozentuale Vermehrung der Spiritusfabrifation getreten. Derr von Wangenheim will das Gesetz machen, Maschinenindustrie zu kessen. Aber gerade die
sabriken werden angereint, Genossenschaftsbrennereien n
Derr von Wangenbeim will keine sprungweise Erhöhung
duttion, sondern nur eine vernünftige, genau so, wie die alten Junft meister im Mittelalter; wenn ein neuer Meister kam, wollten sse au keine syrungweise Vermehrung der Konkurrenz, fondern nur nünftige. Je mehr Sie durch solche Gesetze die Konkurrem schränken und zur Ueberrrodustion anregen, desto liefer geraten auf diesem abschüssigen Wege weiter. Der Ring it schuld dar daß ein Jabr vor der .
— In nm,, Vie Folge wild st
J ildung die Produktion so außerordentlich gestiegen ist. Das sind dieselben Erfahrungen wie beim Jucker. Erst, wenn wir die reine Fabrikatsteuer baben, können wir zu gesunden Verhältnissen kommen
Abg. Holtz (Ry): Ga ist keine Mißachtung des Senieten kondente, wenn die Kommission dieses Nothgesetz vorschlägt mals den Seniorenkonvent zu berufen, war nicht Sache der Kommissie und es war auch keine Jeit mebr vorbanden. Ich bedaure aufer ordentlich, daß ein Nethbgesetz u stande kommi, und wir feine dauernd stabilen Verhaltnisse erbalten, und nicht die Regierung dorlage mit der Denaturierungerflicht, die sebr viel besser i als dir Erböhung der Brennstener, durchgeführt wird, um der Industrie ein dauerndes Gesetz mit gesunder Grundlage zu geben. Wir befanden ung in einer Nothlage; ein Mangel an Resreft vor dem Be schluß des Senigrenkonventg liegt sbatfächlich nicht vor, sondem ein dringendeg Bedürfniß der Industrie, etwas zu schaffen, sonst brach eine große Galamltät aus. Die Verren inks beurtkellen die Wer- bältnisse nicht richtig. Die Brenner baben den brennenden Wansch. die Industrie nicht einzuschränken. Wir wollen feine Tomäne daran machen für die, welche jetzt daran betbeiligt sind. Der Jweck zer Vereinigung der Brenner war ein durchaus wohlwollender und stimmt, der ganzen Landwirtbschaft die Wobitkaten der Predaktien kusuwenden und die Ucbervrodustlon aber Den Koensum binaus berat. nscßen und die Preduktien auch für Andere möglich ju machen. ie Netkwengigkeil der Verabsetzung des Kontingents ssegi in den Berhält= nissen. Die Quote, die ur Vertheilung kommt, reicht aicht . um den Brennereien, die sich gründen, o hi ju geben es wäre den alten Brennereien genommen werden mössen. Die alten
die in der ersten Zeit kontingentiert sind, stehen viel Brennereien in meiner Heimath roduktion nur 47 Kontingente, und überbrennen dern zweimal.
dorinæ. ter als die neueren. . erren links Wir wollen möglichst it der Brennerei Gerade die Vereinigung Vorschub geleistet, daß mehr Spiritus produziert Die Kommission hat das nur durch persönliche Dpfer Ganzen erreicht. Ich bitte, die Vorschläge der Kom—
h Lucke (b. k. F): ichter, der reinen . garnicht abgeneigt, mie raumsteuer durch einen Zus
Fontingent nicht einmal, son
dwirthschaftlichen schlusses an
ute die Mö eine Genossen
werden kann. zu Gunsten des
Die Einführung des Ideals des Herrn Fabrikatsteuer, würde an sich diskutierbar sein; ich ich darüber zu unterhalten, ob die Maisch⸗ lag zur Verbrauchsabgabe ersetzt werden Aber wir können doch unser Kontingent nicht schließlich in die muß also ein Ausgleich zwischen Produktion und Das Kontingent hat eines Realrechts. Gerade die kleinen Brenner wünschen chränkung des Kontingents. Si r den Ostelbiern unterdrückt; sie sind mit ihrem Reservatrecht, 37 1 Kontingent pro Kopf der Bevölkerung sehr gut daran. erst jetzt dahin gekommen, sein Kontingent zu brennen, die Süddeutschen sind daher auch keineswegs Preisperderber, und wir sind mit ihnen vollständig einig. —üddeutschland hat nur einige wenige : Die Noth des Landes hat die Leute perleitet, über das Bedürfniß hinaus zu brennen; dem muß gesteuert
see gießen; es Konsumtion geschaffen werden.
Süddeutschen werden
industrielle Großbrennereien.
In der Abstimmung werden bei stark besetztem Hause die Anträge Biesenbach von der Rechten und dem Zentrum, sowie von etwa sechs Nationalliberalen angenommen, desgleichen mit derselben Mehrheit der Kommissionsvorschlag.
Im 85h des bestehenden Gesetzes (Brennsteuer) soll nach dem Kommissionsbeschlusse an Stelle der Vorschläge der Vor— lage die Bestimmung treten, daß die bestehenden Brennsteuer— säze zunächst auf ein Jahr, bis 30. September 1902, unter Erhöhung um 50 Proz. forterhoben werden. Der vorgeschlagene Denaturierungszwang ist abgelehnt worden.
Referent Abg. Gamp legt des Näheren dar, warum mit einer einfachen Forterhebung der Brennsteuer zu den bisherigen Sätzen, auch nur für ein Jahr, nicht auszukommen sei.
Abg. Fischbeck erklärt sich gegen die Erhöhung der Brennsteuer. Schon die bestehende Brennsteuer sei eine schwere Ungerechtigkeit, Jie Erhöhung würde aber die gewerblichen Brennereien belasten. sei sehr interessant, daß jetzt nach Schluß der Kommissionsberath von sachderständiger Brennerkreise ; . Böttinger, dem nationalliberalen Mitgliede des Abgeordnetenhauses, habe seine (Redners) Partei ein Telegramm i Entschieden⸗ Daraus gehe hervor,
jung auszusprechen. 16 . Mitglieder der Kommission sich
heit sich gegen diese Erhö daß auch die nationalliberalen to die Tragweite der Beschlüsse nicht klar geworden seien. ; sei doch ein hervorragender Sachverständiger und habe jetzt erst ge⸗ sehen, daß durch eine derartige Gesetzgebung eine Ueberrumpelung Was sage der Abg. Sieg dazu, der in der ersten Lesung eine Erhöhung der Brennsteuer sogar um 10 9 für nicht zu hoch Es handele sich hier um eine neue Liebesgabe an die Die gewerblichen Brennereien würden geschädigt werden, und ie ganze Sache werde darauf hinauslaufen, dem Spiritusring di Möglichkeit zu geben, in derselben Richtung wie bisher weiterhin Mnittreibereien zu machen.
Abg. Freiherr von Wangenheim-⸗Pyritz: Wenn der Abg. Richter sch darüber aufgehalten hat, daß die Kommission in 24 Stunden einen Vorschlag ausgearbeitet hat, der eine so schwierige Materie betreffe, so f daß so sachverständige Personen in der Kommission saßen, daß sie diese allerdings schwierige Frage erledigen
nten. Etwas Dauerndes haben wir auch nicht schaffen wollen, ein Provisorium.
Herr Böttinger
erllärt habe!
mache ich ihn darauf aufmerksam,
landwirthschaftlichen Brennereien landwirthschaftlichen Brennereien etroffen werden. ie kleinen Brennereien ü Wir stehen vor einem Noth jahre, wie wir es trauriger nicht gehabt haben, und in diesem Jahre Kartoffelproduktion Landwirthen
außerordentlich
Getreideba Den Vorwurf der Preistreiberei muß ich entschieden zurück⸗ isen. In der chemischen ustrie bringt diese Bestimmung gar keine zeränderung hervor. Belastet werden nur die Brenner.
befindet sich die chemische Industrie in einer glänzenden Situation, hr Bedarf an denaturiertem Spiritus ist minimal. ner kommen hier gar nicht in Frage. iederum von einer Liebesgabe. ingents ist für die Brennerei von zweite, nur die kleinen Brenner empfangen durch die — nur bitten, diesen Vorschlag anzunehmen r Hoffnung, daß wir im nächsten Jahre ein brauchbares, dauerndes vez bekommen.
en, die Bedeutung des außerordentlich Kontingente
In der Kommission haben wir von dem Reichs azsekretär gehört, daß sein Amt und der Reichst zssien so mit Arbeiten überlastet sein werden, daß don einem neuen ranntweingesetz nicht di
in der nächsten
Die Herren alle Hoffnung, ächsten Jahre bes Einflusses auf die Entschlüsse der verbündeten Regierungen sie Brennsteuer Man sagt immer, Spiritusringes hätten für billigen,
Einschrãnkung Das ist ein Märchen; der Preis der der Brennsteuer um 1 hat es auch in der
nereien, sondern das Publikum.
ranntwein gesorgt. Spiritus ist nach der Einführn urchschnitt tbeurer geworden. e ; en Preis weiter willkürlich zu steigern. In Fachkreisen ist darüber mit der Brennsteuererhöhung at, dann auch die letzten
daß, wenn die Zen eft in die Hände bekommen trebenden in den Ring bineingejogen werden und das Ende w die Trinkbranntwein konsumierend Kosten dafür tragen müssen,
die Aermsten der Armen, chten der Bevölkerung, auch noch di der denaturierte Sxirttus billiger abgegeben werden kann. rarier nicht auf der Welt, e geben; das Umgekehrte ist bekanntlich Der Konsument bat auch eine Erxistenjberechtigung, diese Tendenz die Kartoffelpreise zu erhöhen,
nd ja doch überbaupt die daß sie dem
Delle ctwag aug ihrer Taf
Sxiritusring wird verfahren, wie alle Ringe Sraße bilden sich solche Ringe nicht,
Spiritusring
derfahren sind:
n Verwaltung spesen. mittragt, auch an aug die sem Grunde stimmen rwechseln sich immer mit der Landwirthschaft. esse der letzteren ien es, daß unge jäblte Kleinbrennereien ent⸗ daß sie sich genossenschaftlich vere nigen. ganz entgegen diesem und wollen cher Brennereien
er Brennsteuer wir dagegen.
tragen haben; Die Herren Groß⸗
ommen genossenscha diese Wesse be Der neue vreusische Vandwirtbschaftg⸗Minister bat freilich
nem Debut in der Kommiffsen ähnliche Anschauungen zu Tage
Abg. von Kardorff (Ry): Unser ganzes jetziges Branntwein steuersystem ist mit sehr großer Majorität aus der Erwägung heraus entstanden, daß der Staat seiner Zeit 100 Millionen brauchte ö. die Heeresvermehrung ꝛc. und daß der Branntwein als dasjenige Produkt angesehen wurde, welches immer noch die Steuer tragen könnte. Man sagte sich aber gleichzeitig, daß, wenn man das land—⸗ wirthschaftliche Gewerbe mit einer solchen Mehrsteuer belaste, man es vor eine sehr gefährliche Position stelle, und so sind wir denn zu dem Beschluß gekommen, daß wir den landwirth⸗ schaftlichen Brennereien im Ssten, die wir als ein wichtiges landwirthschaftliches Gewerbe ansahen und noch heute ansehen, durch das Gesetz einen Schutz verliehen. Was soll nicht alles Liebesgabe sein? Herr Wurm bezeichnete auch die Brennsteuer als eine solche für diejenigen Brennereien, welche hohe Steuern zahlen. Mit dem⸗ selben Recht kann man sagen, auch die Einkommensteuer sei eine Liebesgabe für diejenigen Kreise der Bevölkerung, welche ein minderes Einkommen haben. Der Gewinnst aus den Brennereien heträgt 160 Millionen für die Besitzer, 150 Millionen gehen an den Staat als Steuer und 400 verdienen die Händler. as ist doch ein großes Mißverhältniß. Die große Mehrheit hatte die Absicht, die kleinen landwirthschaftlichen Brennereien des Ostens, die auf dem ärmsten Boden liegen, nicht ernstlich zu gefährden. Diesen Zweck at das Gesetz auch erreicht, ohne den Preis des Trinkbranntweins zu erhöhen. Vom hygienischen Standpunkt aus finden die Tem⸗ perenzler diesen Preis noch viel zu niedrig; sie wollen den Brannt— wein durch andere Genußmittel ersetzen. Nun fand sich mit der Zeit, daß der Schutz der landwirthschaͤftlichen Brennereien, den man erreichen wollte, doch nicht erreicht werden konnte, und so ist die Gesetzgebung dazu gekommen, die Brennsteuer einzuführen und für di Denaturierung des Spiritus eine Prämie zu schaffen. Das Verdienst der Zentrale der Spiritusverwerthungs⸗ Ge⸗ nossenschaft hat der Vorredner anerkannt. Es ist doch ein wichtiger . Gesichtspunkt, den Preis des denaturierken Spiritus weiter herabzusetzen, um eine Sicherung zu bringen gegen
die Vertheuerung des Pefroleums und der Kohlen. Das ist der
wirksamste Schutz gegen den Kohlen- und Petroleumring. Die Land— wirthe in Pommern und Mecklenburg haben sich längst ausgerechnet, daß sie beim heutigen Preise des denaturierten Spiritus diesen besser für ihre e n , verwenden können als Kohlen. Es ist also ein volkswirthschaftliches Interesse, die Fabrikation des denaturierten Spiritus möglichst zu fördern auf jedem nur irgend zulässigen Wege, um den Kohlenpreis in Schranken zu halten. Der Vorredner sprach von denjenigen, die noch außer⸗ halb des Spiritusringes ständen. Wenn man auch die letzten noch außerhalb stehenden Brenner in denselben hineinzwingen will, so muß man den Weg gehen, den die fortschrittliche Agitation jetzt vorschlägt. Die gewerblichen Brennereien gehen deshalb nicht in einem Jahre zu Grunde, weil sie etwas mehr bezahlen, und die Melassebrenner können ihre Melasse für Futterzwecke u. s. w. viel besser verwenden. Aus volkswirthschaftlichen Gründen können wir jetzt nichts Besseres thun, als den Vorschlag annehmen, den uns jetzt die Kommission gemacht. Das bisherige Verfahren der Brennereien hat nicht dazu ausgereicht, um die Herstellung des denaturierten Spiritus zu demjenigen Preise zu ermöglichen, der wünschenswerth ist. Deshalb bitte ich dringend, nehmen Sie die Kommissionsbeschlüsse an, und lehnen Sie alle ent— gegenstehenden Anträge ab.
Abg. Dr. Pachnicke: Wie schon die Brennsteuer von 1895 ein Experiment war, so ist dieses Gesetz ein noch viel gewagteres Experiment. Die Kommission hat nicht Zeit gefunden, sich zu über— legen, wie es auf die einzelnen Kategorien von Brennereien, z. B. auf die Melassebrennereien, wirken wird. Auf den höheren Verbrauch von denaturiertem Spiritus zu technischen Zwecken haben nicht solche steuertechnischen Maßnahmen Einfluß, sondern nur die Entwickelung der Automobilen und der Beleuchtungsindustrie. Man sagte, die Melasse werde kaum noch zu Spirituszwecken verwendet werden können. Es ist allerdings unvorsichtig von den Melassebrennern gewesen, daß sie nicht als Gutsbrenner auf die Welt gekommen sind. Wenn sie Gutsbrenner wären, würde man durch die Gesetz gebung schon für die Leute sorgen, so aber werden sie als eine quantitè négligeable angesehen. In der Begründung der Vorlage ist der Spiritusring mit keinem Wort genannt worden, doch ist sie durch ihn angeregt worden und für ihn allein bestimmt. In der Kommission sucht man es aber so darzustellen, als ob die Sache mit dem Spiritusring nichts zu thun habe. Die Absicht des Gesetzes ist aber völlig lar. In der Kommission fragt man: warum denn nicht gleich Staatsmonopol? Der Staatssekretär sagte, er sei diesem Ge⸗ danken garnicht abgeneigt. Aber leider lasse sich der Reichstag geg wärtig nicht darauf ein. Der Antrag Paasche in der Kommission verdient der Vergessenheit entrissen zu werden enthie
gesunden Kern. Der Abg. Paasche zwischen dem kontingentierten und
die man sich Liebesgabe zu nennen gewö
auf 10 ½ und weiter auf 5 M herabzusetzen
dieser angekündigte Antrag in seiner Bedeutung de
ob es
Differenz aufrecht zu erk Vorschläge der Kommission annehmen, so ist dae
punkte bedauerlich, aber immerhin sehe ich darin
daß damit wenigstens die sehr viel schlimmere Regierungsvorlag
dem Denaturierungszwange beseitigt wird, und ich habe die Hoffnung, daß mit diesem Vorschlage der Reichetag nicht wieder beschäftigt werden wird.
Damit schließt die Diskussion.
In der Abstimmung wird der Antrag Fischbeck, die Er höhung um 50 Proz zu streichen, gegen eine Minderheit abgelehnt, die aus der Linken, einem Theil der National— liberalen und einigen Mitgliedern des Zentrums besteht. Die Kommissionsvorschläge gelangen gegen dieselbe Minderheit zur Annahme. Der Artikel Il, den Denaturierungszwang betreffend, wird ohne Debatte, entsprechend dem Kommissionsantrage, einstimmig abgelehnt. Nach Artikel Il tritt das Gesetz am 1. April 1901 in Kraft.
Es folgt de dritte Berathung der von den Abgg. Albrecht und Genossen und von dem Abg. Trimborn Gentr.) eingebrachten Gesetzentwürfe, detreffend Ab⸗ änderung des Gesetzes über die Gewerbegerichte von 1850. Zu den Beschlüssen zweiter Lesung liegen folgende von Abgeordneten aller Parteien unterstützten Anträge vor:
1) Die Abgg. Trimborn und Genossen beantragen dem G62. zuzufügen:
„Eine Vertretung betbeil igter Persoenen durch deren allgemeine Stellvertreter (8 45 G.-O.), Profuristen oder Betriebeleiter ist zulassig. ö
2) Die Abgg. Beck⸗Heidelberg (nl. und Genossen be antragen, den S Il, Absatz 4 zu streichen. (Der Passus regelt die Zustellung durch die Post in vereinfachter Weise, ist. aber durch die Revision der Jivil⸗Prozeßordnung überflüssig ge⸗ worden. Die Kommission hatte hie Streichung einstimmig beschlossen: es ist dies aber bei de. Heiten Lesung übersehen worden.
In der Generaldiekussion bemerkt der
Abg. Hegelmaier Mr): Namens meiner Freunde erlläre ich daß wir gegen dag ganze Gesetz stimmen. In erster Linie sind wir nicht damit einverstanden, daß die Gewerbegerichte in allen Städten mit mebr als 20 009 Ginwobnern obligakorisch sein sollen. Die Gründe dafür sind in den früberen Berathungen geltend gemacht. Sodann ist uns der Begriff des Arbeitgeber in der Vorlage ent⸗ schieden u weit gefaßt, denn er schließt die Gefahr in sich, daß die Gewerbegerichte auch auf Seiten der Arbeitgeber mit Beisitzern in
einer Weise besetzt werden, welche die Funktion der Gewerbe⸗ erichte beeinträchtigt und das ganze Institur gefährden könnte. Die
ozialdemokraten i Klassenjustiz. ö. Klassenjustiz denken, als wenn die Arbeitgeber⸗Beisitzer an den Ge—⸗ werbegerichten Sozialdemokraten wären. i die Streitsachen in einem Lichte betrachtet werden, wie es mit der Ich bin sonst ein Anhänger der
schlimmere Denn dann würden vielfach
Gerechtigkeit nicht vereinbar ist. Gewerbegerichte wegen der Kürze des Verfahrens.
; hte Wir befürchten aber eine einseitige
Besetzung der Gewerbegerichte. Der dritte Grund meiner Freunde gegen das Gesetz ist die Bestimmung über den Erscheinungszwang beim Einigungsamt. sitzenden der Einigungsämter davon einen gerechten Gebrauch machen bin ich doch prinzipiell dagegen, weil ich es für un— zulässig halte, daß durch die Gesetzgebung in Privatverhältnisse ein⸗ begriffen werde.
Damit schließt die General-Diskussion.
In der Spezial-Diskussion gela kungen der Abgg. Trimborn und zelnen Theile des Gesetzes gemäß den gestellten Anträgen Annahme und schließlich wird auch in der gesammien stimmung das ganze Gesetz angenommen. Dagegen stimmen die Reichspartei und ein Theil der Deutschkonservativen. Präsident Graf von Ballestrem schlägt die nächste Sitzung für Dienstag, 11 Uhr Vormittags, Rechnungssachen, dritte Lesungen des Handelsprovisoriums mit Eng⸗ land, der Zollverordnung gegen Haiti, des Branntweinsteuergefetzes und des Kommissionsberichtes f Abg. Boltz.
Abg. Singer Gur Geschäftsordnung): Herr Präsident, namens meiner Freunde widerspreche ich auf Grund des § 21 der Geschäfts— ordnung dem Vorschlage, die dritte Berathung de morgen auf die Tagesordnung zu stellen.
Präsident Graf von Ballestrem: Dieser Widerspruch ist nach der Geschäftsordnung zulässig; infolge dessen schlage ich nächste Sitzung übermorgen, Vormittags 9 Uhr, abzuhalten, selben Tagesordnung, die ich vorgeschlagen habe.
Abg. Bassermann prüfungskommission über die Wahl des Abg. Boltz nicht Tagesordnung zu stellen, da der Bericht erst Sonnabend worden sei.
Präsident Graf von Ballestrem erklärt sich Wunsche nachzukommen; er habe es noch vor dem Auseinandergehen dem Hause Gelegenheit zu geben, sich über diese Wahl schlüssig zu machen.
Abg. Gröber (Zentr.) schlägt vor,
.. Es sei doch Gepflogenheit Wahlen, bei denen es sich unter Umständen um eine Kassati so bald wie möglich zu verhandeln, damit sie sich nicht Jahr hinzögen.
Abg. Bassermann beharrt bei seinem Vorschlage. Gegenprotest eingelegt worden, der noch garnicht behandelt worden se und es müsse seinen Freunden Gelegenheit gegeben werden, den Protest sehr ausführlich zur Geltung zu bringen.
werden, so
en nach kurzen Bemer⸗ eck⸗ Heidelberg die ein⸗
mit der Tagesordnung:
Brennsteuergesetzes
beantragt,
nur für seine Pflicht gehalten,
en Wahlbericht verhandeln.
Die Verhandlungen würden würde zweifellos namentliche Abstimmung beantragt werden.
Abg. Gröber r früher ein Bericht erstattet worden sei, gehabt habe, das neue Material zu studieren.
Präsident Graf von Ballestrem schlägt nun um 1 Uhr eine Sitzung abzuhalten, ies debattieren.
Abg. Bassermann
se Wahl bereits
Haus Gelegenheit
dagegen, alle übrigen Geg
bis auf den Wahlbericht und die Brennsteuer morgen zu verhau Präsident Graf von Ballestrem schlägt vor, di
abzuhalten und alle Gege
gesordnung zu setzen
am Dienstag um 1 Uh nahme der Brennste
Nachdem noch der Abg. von Kardorff befürwortet hat, es bei dem ersten Vorschlage des Präsidenten zu belassen, wird dessen letzter Vorschlag abgelehnt, dagegen sein ursprünglicher Vorschlag angenommen; die Wahlprüfung Boltz am Schlusse der Tagesordnung auch noch zu erledigen, lehnt die Mehr⸗
Mittwoch mit England
elsprovisoriu
ritte Lesung des Hand Branntweinster
Sandel und Gewerbe.
Reichs amt
Nachrichten füũ
zu slammengeste
n del und Industrie“.)
2 — — —
. er kondensierter Mile Flaschen mit Birnen in Saft ve Anordnung unterliegt Erfahrungen IU eine ents eben werden
in dieser Beziehung zunehmen, und darauf
n o e Zuckergebalt bandelt.
erferderlich, drechende Bestimmung in dem Finanzgesetz dieser S Die Verwaltung wird b
den betheiligten dacht nehmen
Vorstellungen
eine vollstandige Xlassisikation von dersuüßten Einfubrwaaren aufzustellen, die möglicherweise nach dem Finanz ⸗Ministeriums ermittelten durchschnitt⸗ lichen Prozentgebalt an Jucker grurviert sind
Inswischen muß die Geschäftamelt den geseßlichen Joll entrichten im Vertrauen darauf, daß eine Berichtigung sräter erfolgen wird, so— fern sich eine selche als in der Billigkeit liegend erweisen sollte. (ederlandsehe Staatscourant dom 25. Arril 1901)
die Analyse