Vierter Abschnitt.
Von dem Vermögen des Kreditvereins und von der Tilgung.
§ 51. Das Vermögen des Vereins besteht, abgesehen von den baar vorbandenen orer zeitweilig ausgeliebenen Kassenvorräthen, dem Geschäftsinventar und dergleichen, aus dem Resewefonds und den dem Verein gegen seine Mitglieder zustebenden Forderungen.
§ 53. Der Reservefonds ist ursprünglich aus den der Ritter⸗ schaft zustehenden Roßdienstgeldern gebildet worden
Er bat den Zweck, dem Verein in unvorhergesehenen Fällen Hilfe zu gewähren und ihn zu sichern.
Der Fends bildet eine dauernde Einrichtung des Vereins; erst nach dessen Auflösung kann die Ritterschaft mit staatlicher Genehmi⸗ gung anderweit darüber verfügen.
§ 53. Der Reservefonds soll Dreihunderttausend Mark betragen und in solchen Werthyapieren oder in solchen hypothekarisch gesicherten Forderungen angelegt werden, die zur Anlegung von Mündelgeld ge⸗ eignet sind. In Schuldverschreibungen des Vereins darf die Anlegung nicht erfolgen.
§ 54. In den Reservefonds fließen:
3. die Zinsen der Werthpapiere oder der Forderungen, in denen der Fonds angelegt ist; ö
=== b. die Strafprozente und die sonstigen Vertragsstrafen;
c. die dem Verein verfallenen Zinsen;
d. alle sonstigen Einnahmen des Vereins, soweit nicht etwas Anderes bestimmt ist.
§ 55. Die Zuflusse des Reservefonds dienen in erster Linie dazu, den Fonds in der durch 5 53 bestimmten Höhe zu erhalten.
Soweit die Zuflüsse hierzu nicht erforderlich sind, dienen sie zur Deckung der Verwaltungskosten.
Der Rest dient zur Tilgung.
§ 56. Die Beiträge der Mitglieder dienen zur Verzinsung der Anleihen und zur Deckung desjenigen Theils der Vermaltungskosten, der aus den Zuflüssen des Reservefonds nicht bestritten werden kann.
Der Rest dient zur Tilgung
§ 57. Die zur Tilgung dienenden Beträge werden in dem Tilgungskonto gebucht. Das Konto enthält die Gesammtsumme der Beträge, um die die Schuld der Mitglieder an den Verein bis zur vollständigen Tilgung sich verringert.
§z 58. Der Antheil des einzelnen Mitglieds an dem Betrage des Tilgungskontos wird am Schlusse jedes Rechnungsjahres fest⸗ gestellt.
Die Feststellung geschiebt binsichtlich der seit dem letzten Ab— schlusse zum Tilgungskonto gebuchten Beträge in der Weise, daß nach einander angesetzt werden
a. die von dem Mitgliede freiwillig gemäß § 22 oder nach Be⸗ stimmung der Direktion gemäß 5§ 20 bezahlten, den Mindesibeitrag / . Beiträge und die gemäß § 37 zur Tilgung geleisteten
lungen;
b. 6 dem beim letzten Rechnungsabschluß als getilgt festgestellten Betrag ein Projentsatz der um ein halbes Prozent niedriger sein soll als der in § 19 bestimmte Mindesibeitrag;
c. ein Tilgungsantheil von höchstens einem balben Prozent der⸗ jenigen Summe, von der das Mitglied während des Rechnungsjahres Beiträge entrichtet bat;
d. ein Antheil an dem etwa verbliebenen Reste, der nach dem Verbältniß der beim Beginn der Jahresrechnung vorhandenen Schuld berechnet wird und nach dem Ermessen der Direktion abgerundet werden kann.
Gegen die Feststellung findet weder die Beschwerde, Rechtsweg statt.
§ 59. Jedem Mitgliede soll jährlich eine Abrechnung über den Bestand seiner Schuld und eine allgemeine Uebersicht über die Lage des Vereins ertheilt werden.
noch der
Fünfter Abschnitt. Von der Verwaltung des Kreditvereins.
1
§S 60. An der Spitze des Vereins steht die Direktion mit dem Sitz n Stade.
Sie bestebt aus dem Präsidenten der Ritterschaft des Herzogthums Bremen und zwei anderen Mitgliedern.
Die beiden Mitglieder werden von der Ritterschaft aus ihrer Mitte durch absolute Stimmenmehrheit gewablt, bedürfen staatlicher Bestätigung und werden durch einen vom Staate beauftragten Beamten auf die Erfüllung ibrer Amtepflichten beeidigt; die Eides⸗ formel ist in der Anlage 4 entbalten
§ 61. Die Mitglieder der Direktion verwalten ihr Amt un⸗ entgeltlich. Bei Geschäften e rts erhalten sie Tagegelder und Reisekosten; die d bestimmt.
8
ersammlun ireklion führt der Ritter⸗
24 si Ist er verbindert so geht der älteste Mitglied der Direktion
7 Vorsitz auf das dem Dienstalter nach äber § 63. Die Direktien versammelt sich, so oft es erforderlich ist, auf Einladung ihres Vorsitzenden e kann mit der Erledigung einzelner Geschäfte eins ihrer betrau Die Sachen können auch schriftlich erledigt wer Ist ein Direktionsmitglied verbin so konnen die keiden anderen Mitglied en gültigen Beschluß fassen, wenn sie einer Meinung sind; ist das nicht der Fall, so baben sie in eiligen Sachen ein Mitglied der Ritterschaft bin zuzuneben § 64. Alle Geschäfte, die entweder auf ausdrsicklichen Vor⸗ CHhriften beruben oder als Folgen früherer Beschlüsse, als vorbereitende Maßreneln orer als bloße Förmlichkeiten anzusehen sind, können von einem Direktionsmit aliede erledigt werden § 65. Eine von der Direftion ausgestellte Urkunde ist für den Verein verbindlich, wenn sie ven einem Direktienemiiglied oder von D Syndilug unterschrieben und das Siegel oder der Stempel des Vereins beigefügt ist. nde Schreiben der Di ltie⸗ edürfen der Unterschrift eines Direktiensmitgliers o 8 Syndikus f ; d 44 bleiben unberübrt. vel! des Vereins entbält das aus inander liegenden silbernen Schlüsseln im rotben ne darüber bestebende Waren des Herzog⸗ nschrift: Bremenscher ritterschaftlicher Credit⸗
e unbesetzt.
** w
25
Die Direktion bat das wabre Beste des Vereint hungen und Beschlüssen im Auge zu babe sich stets zur Richtschnur dienen zu lassen und nach bester icht darnach ju verfabren Sie hat die Beamten des Kreditvereing afsichtigen und deren Geschäftsfübrung zu überwachen 63. Ist kein Direktionsmitglied in Stade anwesend unmittelbare Aufsicht über die Verwaltung euükt
4 1 1 1 * 91 D Auf Verlangen der Direktion sin
bei allen die Satzung
so wird jag aug
die Mitglieder des Vereins
; „sflichtet bei Abschäpungen don Grundbesitz die Leitung ju übernebmen
zige Verwaltung des von uff icht igen tglieder finden ng
* ireft on sind ol ende
. ) ierer, der Registrater und der
dem Verein beliebenen
M die Bestinmangen des § 61 ent⸗
er Tire kftzan
Die Beitrge werden von dem Verein für eigene Rechnung be⸗ zahlt. Dies gilt auch für Beamte, die in den hestand versetzt sind und Ruhegehalt beziehen ö
73. Die Bestimmungen über das Mindest⸗ und Höchst Gehalt der Beamten werden von der Ritterschaft getroffen und bedürfen staatlicher Genehmigung. Ueber die Höhe des jeweiligen Gehalts bestimmt innerhalb des von der Ritterschaft festgestellten Gehalts⸗ rahmens die Direktion. .
Bei Geschäften außerhalb ihres Amtssitzes erhalten die Beamten Tagegelder und Reisekosten; die Höbe wird von der Ritterschaft be⸗ stimmt. .
Den Beamten können außerordentliche Vergütungen bis zur jähr⸗ lichen Gesammtsumme von zweihundert Mark von der Direktion bewilligt werden; zu Bewilligungen darüber hinaus ist nur die Ritter⸗ schaft zuständig. .
§ 74. Tie Direktion kann nach Bedarf Hilfsarbeiter gegen an⸗ gemessene Vergütung vorübergehend annehmen oder auch, mit Ge⸗ nehmigung der Ritterschaft, dauernd unter Vorbehalt einer höchstens halbjährigen Dienstkündigung anstellen. Die Hilfsarbeiter werden durch Handschlag an Eideestatt auf die Erfüllung ihrer Obliegenheiten und zur Amteverschwiegenheit verpflichtet.
§ 75. Der Syndikus muß die Fähigkeit zum Richteramt be⸗ sitzen.
6 Er gilt als ermächtigt, die Direktion vor Gericht und anderen Behörden zu vertreten. .
§ 76. Der Kassierer hat für die Erfüllung seiner Dienstpflichten Sicherheit zu leisten. Die Art und die Höhe der Sicherheit wird von der Direktion bestimmt. .
§ 77. Die allgemeinen Bestimmungen über die Obliegenheiten und Geschäfte der Beamten und Hilfsarbeiter, über die Verwaltung der Kasse, über die Führung der Bücher und über die Aufstellung der Rechnungen werden von der Direktion erlassen. .
Sie müssen mit der Satzung im Einklang stehen und bedürfen der Genehmigung der Ritterschaft. .
§5 78. Der Amtẽantritt eines Direktionsmitgliedes, des Syndikus oder des Kassierers wird durch das Amteblatt der Königlichen Re⸗ gierung zu Stade öffentlich bekannt gemacht. Das Gleiche gilt von der Beendigung des Amts.
Schl ußbestim mungen.
§ 79. Der Verein steht unter Aufsicht und Leitung der Ritter⸗ schaft des Herzogthums Bremen. Die Direktion bat dieser jährlich einen Bericht über die Lage des Vereins einzureichen; das Nähere darüber bestimmt die Ritterschaft.
Ueber Beschwerden gegen Bescheide der Direktion entscheidet die Ritterschaft endgültig; die Bestimmungen des 5 12 Abs. 2, des § 25 Abs. 3, des 5 28 Abs. 1 Satz ?, des 5 36 Abs. 2 und des 5 58 Abs. 3 bleiben unberührt.
Soweit die Direktion als Vollstreckungsbehörde thätig ist, richtet sich die Beschwerde gegen ihre Entscheidungen nach den daräber be⸗ tehenden allgemeinen Vorschriften.
§ 80. Der Verein steht unter staatlicher Oberaussicht.
Die näheren Bestimmungen über die Ausübung der Oberaufssicht und über die Berichterstattung werden von der Staatsregierung getroffen.
§ 81.
z f
Die Satzung tritt mit dem 1. April 1901 in Kraft.
Anlage l. vom Hundert. Nr Schuldverschreibung des Bremenschen ritterschaftlichen Kreditvereins auf den Inhaber über Mark.
Nachdem der Inhaber dieser Schuldverschreibung dem Bremenschen ritterschaftlichen Kreditverein ein Kapital von 4 Mark dargeliehen hat, bescheinigen wir den richtigen Empfang dieses Darlebns und versrrechen unter Verzicht auf alle Einreden, den empfangenen Betrag von...... Mark an den jedes⸗ maligen Inbaber dieser Schuldverschreibung nach einer nur dem Kreditverein“
(oder:) beiden Theilen (oder:) ab nur dem Kreditverein“ (oder:) ab beiden Theilen“ April und 1. Oktober zuste henden ganzjãhrigen
balbjãhrigen! . 4 Kündigung zurückzujablen, bis dabin aber alljährlich zum 1. April“
Oktober vom Hunderi zu verzinsen. Gläubiger bastet gemäß § 45 der Satzung vom für Kapital und Zinsen nicht allein die ganze Verein gegen die Gesammtheit seiner Mitglieder zusteht, sondern auch das ganze übrige Vermögen des Vereins, ein⸗ schließlich des Reservefonds. Urkundlich unter unserer gedrucktem Siegel.
Stade, den...
(oder:]
eigenhändigen Unterschrift und bei⸗
Die Direktion des Bremenschen ritterschaftlichen Kreditvereins.
Anlage 2. ter dineschn zu der Schuldderschreibung
.... Mark Deutscher Reichswãhrung. Mark Deutscher Reichswährung, ganzjährige, zum 1. April (oder) jum 1. Oltober fällige Zinsen von Mark Karital werden biergegen zur Verfallzeit bei der Kasse des hiesigen Kreditvereins bezablt. ser Zineschein muß der Kasse binnen vier Jabren nach Ablauf Jabres, in welchem er fällig wird zur Einlösung vorgelegt widrigenfalls der Zinsanspruch erlischt.
Die
Anlage 3.
Grnenerungeschein zu der Schuldverschreibung Nr iber... . . Mark Deutscher Reiche wäbrung. Nach Ablauf beigefügten Zinescheinen angegebenen zum 1. April. (eder ) bis zum werden an den Inbaber dieseg Er⸗ ie folgenden zebn Jahre aut. Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe n diesem Falle w die Jin scheine an den uldrerschreibung ange wenn er die Schuld-
— 41
1 * orlegt. Bremenschen ritterschaftlichen Areditvereine.
* *
Anlage 4. ; 2 Eid der Direktions⸗Mitglieder.
Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissen den, daß 4 als Mitglied der Direktion des Bremenschen ritterschaft lichen Krerin vereins bei allen Berathungen und Beschlüssen das wahre Beste Vereins im Auge haben, die Satzung des Vereins mir stets jun Richtschnur dienen lassen und sorgfältig darüber wachen will, daß au die Beamten und die Mitglieder des Vereins die Satzung befolgen.
Ferner verpflichte ich mich, von den Vermögensverhältnissen die sich an den Verein gewandt haben, mögen sie nun Mitglieder ge worden sein oder nicht, ohne ihre ausdrückliche Einwilli ung Niemandem Zeit meines Lebens etwas zu entdecken. So wahr mir Gott helfe
Anlage 5. Eid des Syndikus.
Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dat ich als Syndikus des Bremenschen xitterschaftlichen Kreditvereins de Direktion bei der Verwaltung des Vereins und bei der Aufsicht über dessen Beamte und Mitglieder mit Rath und That treu beistehen, von Mängeln, die ich in dieser Beziehung wahrnehme, der Direktion ungesäumt Anzeige machen, die Satzung des Vereins mir stets zur Richtschnur dienen lassen, über die zur Berathung oder Beschluß— fassung vorliegenden Sachen mein Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten, die mir anvertrauten Gelder Werthpapiere und sonstigen Gegenstände getreu aufbewahren und nichl anders als bestimmungsgemäß verwenden, auch alle sonst nach der Satzung mir obliegenden oder von der Direktion auf Grund der Satzung mir übertragenen Geschäfte gewissenhaft erledigen will.
Ferner verpflichte ich mich, von den Vermögeneverhaltnissen derer die sich an den Verein gewandt haben, mögen fie nun Mitglieder g. worden sein oder nicht, ohne ihre ausdrückliche Einwilligung Niemanden Zeit meines Lebens etwas zu entdecken. So wahr mir Gott helfe.
Anlage 6. ; Eid des Kassierers.
Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich als Kassierer des Bremenschen ritterschaftlichen Kreditvereins für das Beste und für die Sicherheit der meiner Führung anvertrauten Kasse fleißig Sorge tragen, die Satzung des Vereins mir stets zur Richtschnur dienen lassen, die mir anvertrauten Gelder, Wert hpapierr und sonstigen Gegenstände getreu aufbewahren und nicht anders alg bestimmungsgemäß verwenden, die Bücher ordnungsmäßig führen und die Rechnungen pünktlich aufstellen, auch alle sonst nach der Satzung mir obliegenden oder auf Grund der Satzung mir übertragenen Ge⸗ schäfte gewissenhaft erledigen will. ;
Ferner verpflichte ich mich, von den Vermögensverhältnissen derer, die sich an den Verein gewandt haben, mögen sie nun Mit glieder geworden sein oder nicht, ohne ihre ausdrückliche Einwilligung Niemandem Zeit meines Lebens etwas zu entdecken. So wahr mir Gott helfe.
Anlage 7. Eid des Registrators.
Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, de ich als Registrator des Bremenschen ritterschaftlichen Kreditvereinz für das Beste und für die Ordnung der meiner Obhut anvertrauten Registratur fleißig Sorge tragen, die Satzung des Vereins mir stet⸗ zur Richtschnur dienen lassen, dem Kassierer bei allen Kassenangelcgen— beiten Hilfe leisten, von Unrichtigkeiten in der Kassenführung, sobald ich sie bemerke, der Direktion oder dem Syndikus Anzeige machen, die mir anvertrauten Gelder, Werthpapiere und sonstigen Gegenstände getrer aufbewahren und nicht anders als bestimmungsgemäß verwenden, auch alle sonst nach der Satzung mir obliegenden oder auf Grund der Satzung mir übertragenen Geschäfte gewissenhaft erledigen will.
Ferner verpflichte ich mich, von den Vermögensverhaältnissen derer die sich an den Verein gewandt haben, mögen sie nun Mitglieder geworden sein oder nicht, ohne ihre auedrückliche Einwilligung Niemandem Zeit meines Lebens etwas zu entdecken. So wahr mit Gett helfe.
Anlage 8. Eid des Pedellen.
Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich als Pedell des Bremenschen ritterschaftlichen Kreditvereins meiner Dienst nach den mir ertheilten Anweisungen getreu, eifrig und obm Eigennutz verseben, die mir übertragenen Besorgungen schnell und ju verlässig ausrichten, die zu meinen Händen kommenden Briefschaften, Gelder und sonstigen Gegenstände denen, für die sie bestimmt sind getreu abliefern, dienstliche Angelegenheiten Niemandem unbefugt offen baren und mich in jeder Weise so verhalten will, wie es einem treuer
—
und fleißigen Pedellen zukommt. So wabr mir Gott bel fe.
Per sonal⸗ Veränderungen. Königlich Vreußische Armee.
Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Urville, 16. Mai Merten, Major in der 1. Ingen. Insp. und Ingen. Offisier dem Plaß in Wilbelmshaven, zur Tbeilnabme an einer in der Zeit vem 16. . 25. Mai d. J. in der Nordsee stattfindenden Admitalsstabe reise kommandiert.
Im 18. Mai. Befordert
dw 81
— Garde⸗Gren. Negtg. Nr. 3 (11 Berlin), v. Frisch, Graf v. Ba strem, Graf v. Sto sch, Ltg. der Nes. des 1. Garde Drag. Negtet Königin Viktoria von Großbritannien und Irland (Waren bezw. Krenn burg. III Berlin), — zu Dberlts, Hu s nett, Vije Wacht. im Land n Bentrk Rastenburg, zum Lt. der Res. des J. Garde ⸗Feld⸗ Art. Negte, Kiehn, Vize⸗Wachtm. im Landw. Bezirk Sprottau, jum Et. * Nes. des Garde Train. Bars. Forst reuter, Sberlt. der Re dee Feld ⸗ Art. Negts. Jeneral - Feidzeugmeister (J. Brandenburg Nr. Königaterg. Heitmann. Seerkt. der Feld Art. j. Aufgebot d Landw. Bezirks Königeberg, v. Woigky, Dberlt. der Nes des West preuß. Feld. Art. JRiegis. Nr. 185 Braunecerg). Dam mer, Ober! t. der Inf. 1. Aufgebot des Landw. Bezirke Nastenburg. — ju Hanh leuten Prellwitz, Lt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Berra Insterbumn zum 6 Nawrath,. Vije⸗Feltw. im Landw. Beitr Allenstein jum Lt. der Res. des 3. Dberschles. Inf. Regts. Nr. G? nein 3 Bberit der Feld- Art. J. Aufgeboig, v. qcdebren, Oberlt. der Belt. Art. 2. Aufgebot, des Landw. Venirke Sietlin zu Dauptle'n en Hertell, Vize⸗Feldw. in demselben Landw. Berl, um Lt 13 des Inf. Regte. Nr. 1409, Peters, Oberlt der Feld ⸗Art. 2 Aue . des Tandn. Benirig Strissund, Hin sch, Hberli der Fend Artz! . gebot des Landw. Beile Inowrajlaw, — ju Hauptleuten, Gare , Lt. der Res. des Feld Art. Regtg. Nr Hg (Gnesen) lum e . ü die Oberlts. Schneider der Inf. J. Aufgebets des Land 34 Retikug. Men der Res. deẽ Inf. Regia. Nr 128 d! n . des Feld Art. Negte. Prin August den . 1IIY Beriin) Weltenka mr er Re. de., * egta. Prinz ⸗Re ent Luitpold ven Bavern Mag: ebarg) . 2 . 1 *. ö f Feld⸗ Regte Nr in), Altmann der Res. des Posen. Felz r. Me , , fh Berlin. v. Amelun zen, Vebmann, Nac, * Feld ⸗ Art. 1. Aufgebots des Landw. ; . 9 Hanptienten, Lem ce, et. der Inf. J. Aufgetem?
3 — don Benrks Prenzlau, v. Berch, Lt. der Res. det ʒas. Nennt
vI .
; Westfãl) Nr. 37 (1 Berlin), Den jel (Franz), Lt. der gern e ,. des Landw. Bezirks L Verlin, Neumann (Geinrich), R. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 11 Berlin, Wahle,
der Inf. 2 Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Meßner, Lt.
Re des Schleswig. Feld Art Regts Nr 9 (LV Berlin, Lüp, Lt.
deld⸗ Art. 1. Aufgebotg des C indw. Bezirks L] zerlin, iu Oberlts; die Vie · Wachtmei ter: Schulze im Landw. Bezirk Ruppin, zum Lt.
FRes des 2. Rhein. Feld⸗Art. Regts. Nr. 23, Reu sch im Landw. Bezirk I7 Berlin, zum Lt. der Res. des Ulan. Regts Prinz August von Württemberg ( Vosen]) Nr. 10, Easter in demselben gandw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Feld Art. Negts. Nr. 74; die Oberlts Deutch der Res des Feld⸗Art. Regts. Nr. 9 (Burg), Fre ise der Ref. des 2. Bad. Feld⸗Art. Regts Nr. 390 (Magdeburg), Koenig, Rettig der Infanterie 1. Aufgebot des Landwehrbezirks Magdeburg, Steinbrecher. der Feld Artillerie 1. Aufgebots, Rahlert der Feld⸗Art 2 Aufgebots, — desselben Landw. Bezirks, — ju Hauptleuten, Krick Lt. der Res. des Ulan. Regts. Großherzog Friedrich von Baden (Rhein) Nr. 7 Burg), zum Oberlt.; die Vize⸗ selzwebel: v. Brün neck im Landw. Bezirk HZalle a. S, zum Lt. der * des 8. Thüring. Inf. Regts. Nr. 63, Schüßler in demselben landw. Bezirk, zum Lt, der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Bech im kandw. Bezirk Naumburg a. Sz zum Lt, der Res. des Füs. Regis General ⸗Feldmarschall Graf. Blumenthal (Magdeburg Nr 36; die Vize⸗Wachtweister: Sã uber lich im Landw. Bezirk Bernburg, jum Lt. der Ref. des Westfäl. Drag Regts. Nr. 7, Haase im kaundw. Bezirk Naumburg a. S. zum Lt der Res des 2. Branden⸗ Furg. Ulan. Regts Nr. 11, Liebau im Landw. Bezirk Magdeburg, um Lt. der Res. des Feld- Art. Negts Nr. 33. Kadach, Lt. der Res. des Feld Art. Regts. Nr. 52 (Bitterfeld), zu den Res. Offizieren des Feld Art. Regts Nr. Is versetzt. Befördert: Müller, Ob rlt der Jies des Feld ⸗ Ark Regtz Nr. 6 (Glogau) Arndt, Oberlt. der Res. des Feld Art. Regts. von Podbielski MNiederschles) Nr. SHirschberg) — ju Hauptleuten, Doussin, Lt der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Benrks Görlitz, Heil, Lt. der Res. des Drag. Regts. von Bredow J. Schlef)] Nr. 4 (Sprottau). Ro datz Lt. der Inf. 1. Aufgebots es Tandw. Bezirks Neutomischel, — zu Oberlts. Keil, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Hirschberg, zum Tt. der Res. des Inf. Regts. Rr. I57, John, Oberlt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 57 if Breslau), Nouvel, Oberlt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 56 (Oels), v. Hevking, Q2berlt. der Feld⸗Art. 1. Auf⸗
bots des Landw. Beüirks Rybnik, — zu Hauptleuten, einer, Lt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Striegau,
Schweinitz, Lt. der Res. rag. Regts von Bredow
ͤhles) Nr. 4 (Wohlau), v. Watz dorf, Lt. der Res des Leib⸗
egts. Großer Kurfürst (Schles.) Nr. 1 (Kreuzburg), — zu die Vize⸗Feldwebel: Thomas im Landw. Bezirk Glatz, jum Lt. der Res. des Inf. Regts. Prin; Friedrich der Niederlande 2. Westfal) Nr. 15, Perle in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res des Füs. Regts. General- Feldmarschall Graf Moltke (Schles) Nr. 33, Gaze im Landw. Bezirk 1 Breslau, zum Lt. der Ref des Inf. Regts. von Courbière (2. Posen) Nr. 19, Fedde in denselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Landw Inf. 1. Auf⸗ gebets, Fran ke, Vize Wachtm. im Landw— Bezirk 1 Breslau, zum it. der Res. des Feld⸗Art. Regts von Clausewitz (Oberschles.) Nr. 21, Vize Wachtm. im Landw. Bezirk Wohlau, zum Lt. der
des Thüring. Hus. Regts Nr. 12, Maiweg, Oberlt. der Feld⸗
1. Aufgebets des Landw. Bezirks 1 Dortmund, zum Hauptm,
pve, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Detmold, zum Lt. der Res. Hess. Inf. Regts. Nr. 82, Haasen, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Krefeld. zum Tt. der Res. des Infanterie⸗ Regiments Kaiser Wilbelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116, Marcks, Vize Wachtm. im Landw. Bezirk Krefeld, zum Lt. der Res. des 2. Großberzogl. Hess. Feld⸗Art. Regts. Nr. 61, Ru ff, Vije⸗ Feldw im Landw. Bezirk 1 Essen, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein) Nr. 23, Cleff, Oberlt. der Res. des Inf. Regts. Freiberr von Sparr (3. Westfäl ) Nr. 16 (St. Johann), Hoffmann, Oberlt. der Res. des Königs⸗Inf. Regts. Nr. 145 (Cöln),. Sim on, Oberlt. der Inf. J. Auf— gebots des Landm. Bezirks Aachen. Scheidt, Oberlt. der Feld Art 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Cöln, — zu Haupt⸗ leuten, Lennartz. Lt. der Res. des 1. Hannov. Drag Regts. Nr. 9 (Rhevdt), Vieregge, Lt. der Res. des 2. Pomm. Feld- Art⸗ Regts. Nr. 17 (St. Johann), — ju Oberlts; die Oberlts. Witt⸗ stein der Feld Art 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Hamburg, Drenckhan der Feld⸗Art 1 Aufgebots des Landw. Bezirks Schwerin, Schenk der Res. des Leib Gren Regts. König Friedrich Wilbelm III. (1. Brandenburg) Nr. 8S (Flensburg), Schow der Res. des Holstein. Feld Art. Regts. Nr. 24 (Kiel), zu Hauptleuten; die Ltg: Rosenhagen der Res. de Regis. Königin Schleswig -Holstein) Nr. 8ß (Hamburg), Stuewer der Res. des 4 Bad. Inf. Regts. Prinz Wilbelm Nr. Samburg), Mu tzen⸗ becher der Res. des Hus. Regts. Königin Wilhelmina der Nieder⸗ lande (Hannod] Nr. 15 (Damburg) der Kav. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks 1 Bremen Oberlts; die Vize⸗F bel: Winter im Landw. Bezirk Hamburg, ez 7. Rbeinischen Infanterie ⸗ Regimen in demselben Landw. Bezirk, zum Regts. Nr. 136 Erichsen im Landw ezirk Flensburg, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. von Manstein (Schles wi Nr. S4; die Obe utnantz. v. Veltbeim der Res. des Fel Regts. Nr
1 Braunschweig Thiermann der Feld⸗
Sorgenfrei der Feld zu Hauptleuten chieß, Lt. der Res. Nr. 9 (Sannoever), Steininger, Lt. Au des Landw. Bezirks Hamelm zu Dberlts ; webel im Landw. Bezirk Hannover Dolezalek zum s Füs. Regt. General⸗Feldmarschall Prinz Albrecht (Oannod.) Nr. 73, Wülringen, Kohlen * 86. der Res. des 1 Inf. Regis. Nr. 74; die je Feldwebel: Schreiber im adw. Bezirk Lüneburg, zum Lt. der Res. des Inf Regts. Nr. 136, Heine im Landw. Bezirk Lingen, der Reserve des 4. Hannoverschen Infanterie⸗Megiments 163, Dürre, Vije Wachtmeister im Landw. Bezirk Hannever, sum Lt. der Res. des 2 Hanneod. Drag. Regta. Nr. 16. Tempel Lt. der Res. des Füs. Regt. Graf Roon (Ostpreuß) Nr. 3 Nienburg a. d. Weser), iu den Res. Offizieren des 5. Hannov. Inf. Nr. 165, Ude, Lt. der Res. des Inf. Regtg. Graf Kirchbach 1 liederschles] Nr. 146 (1 Braunschweig), zu den Res. Offinieren des BVraunschweig. Inf. Regts Nr. 92, versetzt Befördert: Lob mann, Vie⸗Wachtm. im Landw. Bezirk 1 Gassel, m Lt. der Landw. Feld Art. 1 Aufgebot, v Blankenburg, Uberlt der Feld Art. J. Aufgebot des Landw. Bezirks Meiningen Vauptm. Zicken drabt, Lt. der Res. des 2. Dannod Feld ⸗Art. Nr. 26 (11 gasselh. Derichsweiler, Lt. der Res. des reßberzogl. Hess. Inf Regtg. (Leib-Regta) Nr. 117 (Herefeld) Münch, Oberlt. des Trains 1. Aufgebots des Landw Benrks Gera, zum Nitim, Erter, Sberlt. der Jaf. 1. Aufgebotg et Landw. Bezirke Mannbeim, um HSaurtm der Inf . n gebt des Landw. Bezirks 1 Mälbausen i Dberlt; de ie Feldwebel Grimm im Landw. Bezirk Heidelberg, jum Lt. r Res. deg 6 Bad. Inf. Regtg. aiser Friedrich 111. Nr. 114 ff. im Landw. Bezirk Karlgrube, zum Lt. der Res Marfgraf Wilbelm 13. Bad)
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Regt. adwi Mätlbängsler im Lan Freiburg zum Lt. Dez 5. Bad. Inf. Regt Mr Verne . Aufgebot des Landw. Be nlrke der Inf. 1. Aufgebots des Lar ö Ig. Et der Inf 1. Aufgebots des Landw a 2 — Stk D Cichard gen B aur Regt ea Bezirk Straßburg jum Lt Nr. 196, Draber, Vie⸗Wachtm rk, mum gt. der Ref des Sie. Draz . De Dachtm im Landw. Venrk Straßburg, Jum Lt. der Benn m Art. Rent. Nr bl, Picht, Vize Feld im dann raudenz, jum Et. der Landw. Inf. 1. Aufgebot; die Oberlt
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Kafemann, Wannow der Res. des Westyrenß. Feld ⸗Art. Regts. Nr. 18 (Danni), Christ, Trampe der Inf. 1. Aufgebots, Kruse der Feld⸗Artillerie 1. Aufgebots, des Landw. Bezirks Danzig, — ju Hauptleuten, Blumenthal, Vize⸗Wachtm in dem⸗ selben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 36 die Oberlts. Brandt der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 a. M., d. Grimm der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw.
ezirks Wiesbaden, Naumann der Res. des Leib Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm III. (J. Brandenburg)] Nr. 8 (Oberlahnstein) — ju Hauptleuten; die Lts: Fritsch der Res. des 5. Bad. Feld Art. Negts. Nr. 76 (Frankfurt a. M), v. Hanenfeldt der Res. des Kür. Regts. Herzog Friedrich Eugen von Württemberg (Westyreuß) Nr. 5 (Wiesbaden,. Zimmermann der Inf. 1. Aufgebots des Landwehr ⸗Benrks 11 Darmstadt, — zu Oberleutnants, Guntrum. Vije⸗Wachtm. in demselben Landwehr ⸗Bezirk, zum Lt. der Res. des 2. Großherzogl. 4j die Lts.. Stephan, Hansmann der J
Nr. 4 (Düsseldorf), Jacobi der Res. des
Bats. Nr. (Celle). Pannke der Res. des Rhein.
Bats. (Burg), Gartenschläger, Schwörer der Res. des Jãger⸗Bats. Nr. 11 (V Berlin bezw. Gießen), Lorenz der Jäger 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Schleswig. — zu Oberlts, Stahmer, Oberlt. der Res. der Feld⸗Art. Schießschule (OenabrückJ zum Hauptm.; die Oberlts:. Mahrenholz der Res. des Fuß Art. Regts Encke (Magdeburg.) Nr. 4 Koblenz, Boethe der Res. des Niederschles. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 5 (Metz,, Thönnissen der Fuß⸗Art. J. Aufgebots des Landw. Bezirks Montjoie, — zu Hauptleuten; die Vize Feldwebel: Maver im Landw. Bezirk 1 Essen, zum Lt. der Res. des Fuß⸗ Art. Regts. General- Feldzeugmeister (Brandenburg.) - Loewe im Landw. Bezirk Magdeburg, zum Lt der Res. des Westfäl. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 7; die Oberlts.: Diestel der Res. des Pion. Bats. Fürst Radziwill (Ostpreuß) Nr. 1 (Neustadt), Haesler der Res. des Poͥ!ãm. Pion. Bats Nr. 2 (1 V Berlin), Droese der Res. des Hannov Pion Bats. Nr. 10 (Erfurt), Eckert der Pioniere 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Kattowitz, Pas rn emann der Pioniere 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Elberfeld, Petersen der Pioniere 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Flensburg, — ju Hauptleuten; die Lts. Leutke der Res. des P-Jnmn. Pion. Bats. Nr. 2 (Königsberg), Läcck der Res. des Bad. Pion. Bat6. Nr. 14 (Kattowitz, — zu Oberlts. Neumann, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Königsberg. zum Lt. der Res. des Pion Bats. Nr. 18; die Vize Feldwebel: The uerkauf im Landw. Bezirk Danzig, Seydel im Landw. Bezirk III Berlin,. — zu Lts. der Res. des Eisenbahn⸗Regts. Nr. , Schwinges im Landw. Bezirk Posen, Arendt im Landw. Bezirk Dessau, — zu Lts. der Res. des Eisenbahn Regts. Nr. 2.
Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Metz, 18. Mai. Der Abschied bewilligt: Gilowm, Hauptm. der Res. des 2 Garde⸗Regts. z. F. (III Berlin), mit seiner bisherigen Uniform, Haack, Oberlt. des 2. Aufgebots 3. Garde⸗Landw. Regts. (Minden), Kühne, Oberlt. des 1. Aufgebots der Garde⸗Landw. Kap. (Potsdam), diesem mit seiner bisherigen Uniform, v. Guenther, Oberlt. des 2. Aufgebots der Garde Landw. Kav. (Lauban, Hochbaum, Lt. der Res. des Königin Elisabeth Garde⸗ Gren. Regts. Nr. 3 (Magdeburg), diesem bebufs Ueberführung zum Sanitätspersonal, v. Ha ssell, Lt. des 2. Aufgebots 1. Garde⸗Landw. Regts. (III Berlin), Delbrück, Lt. des ge 3. Garde⸗ Landw. Regts. (Stettin), Schulte-Tigges,
2. Garde⸗Gren. Landw. Regts. (Siegen), Paetsch, Oberlt. der
des Landw. Bezirks 11 Berlin, gebots des⸗ selben Landw. Bezirks, — allen dreien mit der Landw. Armee⸗ Uniform, Zabel, Rittm. des Trains 2. Aufgebots des Landw. Bezirks 17 Berlin, mit der Uniform des PlBn’cƷZώúͥErain-Bats. Nr. 2; den Oberlts:: Arnim der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Krossen, Frahnert der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Guben, Wustrow, Raffel der Inf. 2. Aufgebots Landw. Bezirks II Berlin, beiden mit der Armee⸗Uniform, (Eduard), Uckermann der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, v. Blume, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. zirks 1 Berlin, Küstner, Hauptm. der Inf. Landw. Bezirks Altenburg, mit seiner bisberigen Uniform, Wol Rittm. der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Torgau, mit Landw. Armee ⸗Uniform, Klefe ker, Oberlt., der Kav. 2. Auf deeselben Landw. Bezirks, Herrmann, Oberlt. der Inf. 2 gebot? des Landw. Bezirks Magdeburg, Plagettig, Lt. der 2. Aufgebots, Rabe, Lt. der Kav. 2. Aufgebots, — des Landw. Bezirks Halle a S., Meyer, Lt. der Res. Feld⸗Art. Regts. Nr. 31 (Bitterfeld) Conrad, Hauptm. der 1. Aufgebots des Land Bezirks Lauban, Scholtz, Lt. der Res. des 2. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 47 (Kosten, Stiehl, Kaerber, Oberlts. der Feld ⸗Art. J. Aufgebots des Landw. Bezirks Mü sterberg., Klein, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots deg Bezirks 1 Breslau, König Friedrich III.
Landw.
Döbbelin, Lt. der Res. des Gren. Regts.
2. Schles.) Nr. 11 (1 Breslau) v. Mach ui, Rittm der Kav. 1. Auf⸗ Landw. Bezirls 11 Breslau, diesem mit der Landw. Armee Laschinsky, Lt. der Inf. 2. Aufgebets desselben Landw.
Schaaffbausen, Lt. der Kav. 1. Aufgebots desselben
Bezirks, Kut sche, Rittm. der Kad. 1. Aufgebots des Landw.
Wohlau, Block, Lauptm. der Inf. 1. Aufgebots des Landw.
Gleiwitz cholj, Rittm. der Res. des Brandenburg Train
Nr. 3 (Neisse Plaum ann, Haurxtm. der Res. des J
Graf Dönhoff (7. Ostpreußisches Nr. 44 (Opreln),
Weber, Hauptmann der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks
Q reuzburg letzteren dreien mit der Landwebr Armee Uniform
Herbst, Sauptm der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Kreun=
burg, mit seiner bisberigen Uniform, de Haas, Lt. der Res. des Inf.
Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl) Nr. 57
(Detmold) bebufs Ueberfũübrung zum Sanitãtepersenal, Drucken
brodt, Lt. der Inf. 1. Aufgebols des Landw. Bezirke Münster, Frhr.
v. Nagel, Lt. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Coesfeld,
Flamme, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Birk Elber⸗
feld, Hoddick, Lt. der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Be⸗
zirk. Bebrendt, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirk
Dässelderf. v. Kesseler, Rittm. der Kav. 2. Aufgebottz des Landw.
Bezirks Solingen, diesem mit der Armee ⸗Uniform; den Oberltg.:
Gremer der Inf. 2. Aufgebot des Landw. Bezirks Krefeld. Baur
der Inf. 2. Aufgebetg des Landw. Bezir Wesel, Strunk
der Inf. 2 Aufgebot deg Landw. Benirkg 1 Essen, Forst⸗ mann der Kav. 2. Aufgebots deg Landw. Bezirks 11 Essen.
Auler, Hauptm. der Inf. 2. Aufgebotgz des Landw. Bentrkg
Cöln, Fleischauer, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots dez
Landw. Bezirkg Koblenz, diesem mit seiner bieberigen Uniform,
Curio, Rittm. der Res. des Ulan. Regtg Großherzog Friedrich von
Baden (Rbein.) Nr. 7 (Aachen) mit seiner bis berigen Uniform Frbr.
v. Nelleßen, Rittm. der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirkg
Aachen, Harkort, Rittm. der Kav. 1
des
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1 z e St 2. Aufgebot? Bezirkg Kreunnach Inf. 2. Aufgebo des Landw. Bezirke ff, Major der Inf. 1. Aufgebots des Landw diesem mit seiner bisberigen Uniform; den 5blI der Res. des 1. Großberzegl. Mecklenburg. Drag Fritze der Res. des Königs Ulan. (Kiel) Schulte der Kav Kiel, Bruns des Traing 1 Braunschweig, Elster, 2 des selben Landre ez irkg, 2. Aufgebolg deg Landw.
2
2 — — 2
2 .
1. Aufgebots des
Bezirks Marburg, Heinz, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Erfurt, Rot hardt, Oberlt. der Res. des 8. Thüring. Inf. Regts. Nr. 153 (Sondershausen), diesem mit der Landw. Armee. Uniform, Dehnert, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Gotha, Edler, Hauptm der Res. des 2. Hess. Inf. Regts. Nr. 82 (Weimar), diesem mit seiner bisherigen Uniform, Spät he, Leuinant der Infanterie 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Gera, Harteneck, Siegrist, Oberlts. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Karlsruhe, Gunzert, Oberlt. der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Straßburg. Fansen, Oberlt. der Inf. 7. Aufgebots des Landw. Bezirks Molsheim, diesem mit der Tandw. Armee⸗Uniform; den Hauptleuten: Zierold der Feld⸗Art. J. Aufgebots des Landw. Bezirks Konitz, mit der Landw. Armee⸗ Uniform, Ziehm der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Marien⸗ burg, mit seiner bisberigen Uniform, Heiß der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Darmstadt, mit seiner bisherigen Uniform, Pfaltz der Infanterie 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Tilmann (Gustav), Oberlt. der Res. des Hus. Regts. Kaiser Nikolaus II. von Rußland (1. Westfäl) Nr. 8 (Meschede), Buß, 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Wetzlar,
Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks 1
der Inf. 2 Aufgebots des Landw.
nf. 2-Aufgebots des Landw. Bezirks
hots des Landw. Bezirks Höchst,
„Lt. der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Darmstadt,
k 3 . ben Landw. Bezirks, Loch⸗ : rks II Darmstadt; Garde⸗Landw.
Oberlts. v. Kriegs bei 2.2 25 —— 2
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2351 — im dl ,. 16.
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( Rer dw. Bezirks Wiesbaden, jützen⸗Bats. (Bernburg). Nachweisung der beim il 1901 eingetretene gung des General-Stabs hmun
1
injährig⸗freiwilliger Arzt beim Rbein 7, unter Versetzung Rhein Nr ö Rhein.) Nr. 28 und Ernennung
Ur r Tri senastandes nter 11 s, tandes,
30. ege, Unterarzt beim Inf. Regt. Keith (1. Oberschles.) 960 .
Sandel und Gewerbe.
In nern zu sammenge tell Industr ie.)
Ein fuhrzoll auf Glu b strümpfe. ie 3 n Gesetze g. betreffe
uchsfertige Glübstrümpfe auf 60
Maximaltarif 5 Frs. Minimaltarif, unverãnder
Gegenwãrtig
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Rußlands Pr Einfubr T und Eisenwa⸗
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Der Gesammtverbrau u gedeckt di ussisc o. 1897 zu 70, — zu 209.1 zu 74 5 00 und 1900 zu 8560 Was den Handel 1900 trotz der stark zu nicht plaziert werden auf Lager verblieben.
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Beim Königlichen nachbe eichneten Grundstũcke Ecke Schonebergerstraße
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gebörig
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G. m don 500 000
Beim Königliche
Grundstũck Ulmenstraße i Kliche gebörig, jur zerung 3000 4 wurde Kaufmann Povier steber. — AuZfgeboben wu Hermsdorf belegenen, der Grundstũcke.
Tägliche Wagengestellung
an der Ruhr und in
An der Rubr sind am 21. rechtzeitig gestellt keine Wagen
In Oberschlesien sind am rechtzeitig gestellt keine Wagen.
5691, nicht
gestellt
Toblen, und Saligewinnung im Dber⸗Bergamtsbezirk Halle a. S
Im ersten Vierteljsabt 1991 warden Steinkeblen auf 1Werke (wie in demselben Jeitraum 18900) gefördert, dessen Gel amm. belegschaft 7 (4 5) Persenen betrug. Die Förderung belief sich anf 3125 ( 428) c; der Selbstverbrauch beim Absaß auf 38 183, bejw. 21454 (4 572) t An Braunkoblen sind auf Azlß ( 6 Werken mit einer Belegschift ven insgesammt 7 118 ( — 53818 Mann 7425 023 (4 7800536 1 gefördert and dierden 1d03 3090