1901 / 128 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Jun 1901 18:00:01 GMT) scan diff

Aer Kezugspreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 9. Insertionapreis für den Naum einer NUruchzeile 30 5. Alle Nost⸗Anstalten nehmen Kestellung an;

. . . 8 Inserate nimmt an: die Königliche Expedition für Kerlin außer den Nost · Anstalten auch die Expedition * F des Aeutschru Reicht Ainxigers 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. n 4, und Königlich Rreußischen laat - Anzeigera Einzelne Nummern kosten 25 5. Berlin 8ᷓm., Wilhelmstraße Nr. 22.

Inhalt des amtlichen Theils: Deutsches Reich. ) Jedes Abonnement umfaßt mindestens die Dauer eines

; r : jeder; e ĩ je 8 Ordensverleihungen 2c. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnadigst geruht: Monats,. Es kann jederzeit behinnen, aber die Monatsbauer

. . wird stets vom folgenden J. oder 16. des Monats gerechnet. Deutsches Reich. den Geheimen Legationsrath und vortragenden Rath im Für die Zeit bis zum Beginn des Monatsabonnemenks ist der

nennungen, Charakterverleihungen 2. Auswärtigen Amt Hr. Lehmann und den Landgerichts, antheilige Betrag' der Mon gtsabonnementsgeblihr mit der 8 ieee d! bie K zum Britischen Reiche, Direktor Altsmann vom Landgericht Berlin IJ für die ersten Monatsgebühr zu entrichten. Die Lösung des Abonne⸗ vom 29. Mai 1901. Dauer der gegenwärtig von ihnen bekleideten Aemter zu ments findet nur statt mit Ablauf des 15. oder zu Ende eines Gesetz zur Äbaänderung des Gesetzes, betreffend das Flaggen⸗ ordentlichen Mitgliedern des Disziplinarhofes für die Schutz- Monats. . ö . recht der Kauffahrteischiffe, vom 39. Mal 1901. gebiete zu ernennen. „Für Abonnementsgespräche ist die Hälfte der Gebühren Bekanntmachung, betreffend Gesprächsabonnements im Fern⸗ . ge langer gewöhnlicher Tagesgespräche zu entrichten. Die spren verkehr Berlin Paris und Cöln- Paris für die Geseß ebühr ist im vorgus fällig. Vei Berechnung des Monats · Ylachizeit. ; . ö. betrages wird der Monat zu 30 Tagen berechnet. J Bekanntmachung, betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen betreffend die Han del sb ezie hu ngen zum Britischen Eine Erstattung von ö ö nicht henutzte Gesprächs⸗ auf den e ble durch den e, n,, Kreditverein Reiche. verbindungen erfolgt nicht, Ist inbeß die Gesprächs zeit nicht in Stuttgart. Vom 29. Mai 1901. oder icht 6 , worden, . , . eichs⸗ ; . war, so wird dem Theilnehmer, wenn möglich, e mn r iet fend Uiegebe der immer n din mech Wir Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Nacht, ein Ausgleich geboten. Ist wegen Störung des Be⸗ . König von Preußen c. ; triebes das ö. überhaupt nicht zu stande gekommen Königreich Preußzen. ; verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung und hat ein Ausgleich nicht erfolgen können, so wird auf An- Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und des Bundesraths und des Reichstages, für die Zeit nach dem trag des Theilnehiners ein Dreißigstel der Monatsgebühr für sonstige Personaglveränderungen⸗ 30. Juli 1901, was folgt: das Gespräch zurückgezahlt.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs— s . a Re 2) Der Antrag auf Ueherlassung eines Abonnements i rechts ie be. De iam br he n 9 * Cha uf n es Der Bundesrath wird ermächtigt, den Angehörigen und 9 9 st

nie des den Erzeugnissen des Vereinigten Königreichs von“ Gro bei der Vermittelungsanstalt am Grt anzubringen, mit welcher an den Kreis Nosenberg. ö. britannien und Irland sewie den Angehörigen und den Er— auch die Zeit der Abonnementsgespräche im voraus ver—= Belanntmachtng, betreffend die von Mandt⸗ Ackermann sche zeugnissen britischer Kolonien und auswärtiger Besitzungen bis einbart wird. 3 —; k Sti denen stiftung bei der Rheinischen Friedrich-Wilhelms— um 31. Dezemher 1903 diejenigen Vortheil einzuräumen, die Die, Mindestdauer eines Gesprächs beträgt 6, die Hõchst⸗ Universität zu Bonn. . nn, des Reichs den Angehörigen oder den Erzeugnissen des dauer 12 Minuten. . ; . Erste Beilage: meistbegünstigten Landes gewährt werden. . 3. Abonnementsgespräche dürfen nur in gelegen, Personal⸗Veränderungen in der Armee zc. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift des . der hen, Hausstande oder Ge⸗ und beigedrucklem Kaiserlichen Infiegel. schäfte gehorigen PFersonen geführt werden. Gegeben Berlin im Schloß, den 29. Mai 190. k . . n,, (. 8. Wil elm. Ver Staatssekre ar e eichs⸗ ostam ? 5 ö . Kraetke. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Graf von Posadowsky. ] dem Seidenfabrikanten, Kommerzienrath Andreas 8els⸗ . . n, 4 Ee n en nnn, im Kreise Mettmann den Rothen Adler— Gesetz zur Abänderung des Gesetzes, B e kanntm a ch ung. . dem Brandkassen⸗Dixektor, Geheimen Regierungsrath betreffend das Flaggenrecht der Kauffahrteischiffe.— Durch Entschließung des Königlich württembergischen ĩ rei f isteriums de r t T ur tzig zu Hannover und dem Kreis⸗Bauinspektor, Baurath Vom 29. Mai 190 Ninisteriums es Innern ö. hen igen Tage ist dem chulze zu Bonn den Königlichen Kronen⸗Orden dritter . 14 6 ü. Württembergischen K reditverein in Stuttgart die Klasse, Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, staatliche Genehmigung ertheilt werden, vierprozentige, vor dem Thierarz! Ferdinand Siebert zu Schönebeck im König von Preußen ꝛc. dem 1 Januar 1905 unlündbare Schu ldverschreißung en . . Rentner 3 nn,. u i e. n, n. im . . 66 nach i. Zustimmung . 6 Inhaber im Gesammtwerthe von 2 40059 st6, erg im Kreise Mettmann und den Brandkassen⸗Inspektoren des Bundesraths und des Reichstages, was olgt: 18 5 a. ö Wilhelm Düker und Louis Wüte zu Hanndber den An die Stelle des 8 25 des Gesltzes, betreffend das Litt. . 4. Ar. r, . 10709 Stück zu 2009 , Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse * ; ; art ier X Garn Jag fn, „B. B. Nr. 6001 - 14099 ,, . , . D Ai alle /g shlias. Flaggenrecht der Kauffahrteischiffe, vom 2. Juni 1899 (Reichs⸗ G. 65. Ni. 66 - 14 5569 2 566 565 Mer e mri, t zu n Hesehbl. S. Zl) treten die sichstehenden Vorschrifien! „P. H. Ar. 65 t— 3 6h —= Mh D NRreise Sb . She Pe genhaus 100 . 4 6 3. . . 1 . ö Mettmann, den Adler der Inhaber des Königlichen Die Vorschrif . . 56 Anwend e Fr, Nr. 600. -12 000 60099 200, Haug⸗Ordeng von Hohenzollern, Die PVorschriflen dieses Gesetzes inden auch Anwendung nach Maßgabe seiner Satzung in den Verkehr zu bringen. dem Eisenbahn⸗Weichensteller a. D. Heinrich Belger auf seegehende Eustyachten auf ausschließlich zur. Ausbildung Stuttgart, den A. Mai 1901. zu Halberstadt, dem Bahnwärter g. D. Frledrich Lindner von Sceleuten bestimmte Seefahr euge ESchulschiffe) sowie auf Königlich württembergisches Ministerium des Innern zu Giersdorf im Kreise Achim, bisher in Zabitz dem Mar solche Seefahrzeuge, welche für Rechnung von auswärtigen n, ,, 29 . ischek . . chinisten Joseph Mofiengki zu Rathnube im Kreise Staaten oder deren Angehörigen im Inland erbaut sind. von Rischek. irschau, dem Sofaufseher er nr lh Kurland zu Meyen. Machen solche Fahrzeuge von dem Rechie zur Führung der ien , Wanzleben, dem Gutsvogt Johann Nowins ki, Reichsflagge Dehrauch, o unterliegen sie den für Kauffaͤhrtei⸗ dem Gutevogt Karl! Nowin ski, besbe zu Schiroslawiß im schiffe geltenden Vorschriften. ; 6 Die von heute ah zur Ausgabe gelangende Nummer 20 Kreise Kreuzburg, dem landwirthschaftlichen Arbeiter Peter Durch Kaiserliche Verordnung mit gr . des des Reich s⸗Gesetzhlatts“ enthält unter Jansen zi Tlaurichen im Krelse Geilentirchen und dem Bundesraihs kann die Geltung der im Aps. 1. bezeichneten Hir. rss das Geh, betressend ! dio Sandelsbeziehungen Waldarbeiter Uugust Horeb zu Pfa fengrund im Kreise , he uf 1. ö mn * durch die zum Britischen Neiche, vam 2X. . 1901; und unter Hirschberg das Allgemein? Ehrenzeichen, sowie . eefahrt bestimmie Seefa * erstrectt werden. Nr. 2766 das Gesetz zur Abänderung des Gesches, be⸗ dem Küsermeisser Johannes Knitelius zu Koblenz und 2 . 25a. a treffend das Flaggenrecht der Kau fahrteischiffe, vom dem Fischer Robert Wufsow zu Wehrland im Kreise Greifs⸗ Durch Kaiserliche Verordnung mit Justimmung. des 2). Mai 1991. wald die Rettungs Medaille am Bande zu verleihen. Bundesraths kann bestimmt werden, daß die Vorschriften dieses Berlin W., den 1. Juni 1901. Gesetzes 6 auf r n, 5 ler ,, ref 2 Kaiserliches Post: Zeitungsamt ländischen Gewässern verke ren, Anwendung finden. zie Weberstẽbi ; Sei In . Schiffsregister für solche Schiffe werden bei den durch den 91 ; . . Im. 1 * re, Reichskanzler bestimmten deutschen Konsulaten geführt. zu en 1 men, af nn dem d eee, 372 , , Unterschrift a5 14 v z Stern, sowie und beigedru lem aiserlichen In iege ö nigre rweusßen. zen Großherzoglich mecklenburg strelitschen. Staats— Gegeben Berlin im Schloß, den M. Mai 190. Seine Majest gt ver König haben Allergnaädigs̃ geruht: Minister von Dewitz zu Neustreliß, dem Großherzoglich (L. S.) Wilhelm. dem Geheimen Ober- Regierunggrath und vorn. Adenburgischen Minister des mern, bes Großherzoglichen Graf von Posadowsky. Rath im Mäinifterium des Jnnern Pr. jur. Brandt guseg und der auswärtigen Angelegenheiten Willich zu lich eines Scheldeng nus den Staats dienst den Charakter ldenburg und dem Fürstli chwarzburgischen Staats⸗ 38— . . r a r 1 de der ini S Wirklicher Geheimer Ober-Regierungsralh mit dem Nang Minister, Wirklichen Geheimen Rath von Star zu Rudol⸗ zniali ; r. 11 ss 5 ; * stadt den Fön all Ord ster Aa seil Der Königlich preußische Regierungs⸗Baumeister Räthe erster Klasse zu verleihen. n Königlichen Kronen-Orden erster Klaffe zu veriei . Friedrich Fuchs in Bischheim ist zum 3 bahn⸗Maschlnen⸗Inspektor bei der erwaltung der Reichs⸗

s l den. Sei ö . Selne Masestat der Kaiser und König haben eisenbahnen in Elsaß Lothringen ernannt worden Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht

Allergnadigs derruh 2 . Adie Regierungörüthe von Dallwiß aus Pesen u 3 ed e , ü g . erer eme Gus . 2 dem . . ln Geer, Erlaubniñ ** Gesprächsabonnements im Fernsprech verkehr Anlegung der verliehenen ni geren ce. Orden zu er⸗ Berlin —-Paris und Cöln- Paris für die Nach izeit. ; und zwar crsterem; des Großfkreuzes des Herzoglich Vom 15. Juni ab sind im Fernsprechverkehr Berlin Seine Masestät der Län ig haben Alleranadigs e er, rdens Albrecht's des Bären, lehtereim: der Paris und Co n= Paris für die Nachtzeit neben Einzel⸗ den Direktor des stãdtischen Bro Kommandeur len erster Klasse degselben srdens. gesprächen auch Abonnements auf solche Desprächsverbindungen Dr. Matthias Paulus zum Gy ulässig, die 1 ilch denselben lnehmern zu den⸗ nennen. ihn eiten ehe, t werden. r den

onnements verkehr gelten die nachstehenden Bedingungen:

3a nmmn ö