1901 / 131 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Jun 1901 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neichs Amjeiger

und

Koninlich Preußischer Staats-Anzeiger.

f Aer Bezugspreis heträgt vierteljährlich 4 ½ 50 5. Insertionapreins sür den Naum einer Arumnzeile 80 3. Alle Rost⸗-Anstalten nehmen Kestellung an;

, , nserate nimmt an: die Königliche Czpedition für Kerlin außer den Rost⸗ Anstalten auch die Expedition . F, ö. des Nentschen a, n, 39. S8wW., Wilhelmstraße Nr. 22. ö ; und Königlich Kreußischen Ktaats-⸗Anzeigers Einzelne nummern kosten 25 8. Berlin 8 W., Wilhelmstraßte Nr. 32.

Abends.

Inhalt des autlichen Theils: Deutsches Reich. Soll ein Auszug aus einer Urkunde beglaubigt werden,

sverleihungen ꝛc. ö 4 2 . so sind in den Auszug außer solchen Theilen der Urkunde, J Deutsches NMeich. J Allergnadigst geruht: welche die e he, der Förmlichkeiten nachweisen, die⸗

; chen Geheimen Admiralitätsrath und Direktor jenigen Theike an unehmen, welche den Gegenstand betreffen Ernennungen, Chgrakterverleihungen c, bes Vetrwaltungs-Depgriements des Reichs Marsnenmts, Fern, ng h e, e, J fen,

i l laubigungs⸗ Gesetz, betreffend die freiwillige Gerichtsbarkeit und andere fessor Pexels den Charakter als Wirklicher Geheimer Rath autnde ! säöhddergl ieh bölchen felt Juden Hcgluhigung

k ist b d Rechts an K in Heer und Marine. mit dem Prädikat „Excellenz“ und , ,,,, , n n,

. weitere den Gegenstand betreffende Bestimmungen in der Ur— Belanntmachung, betreffend eine Krankenkasse. dem Marine⸗Intendanturrath Mauve den Charakter als kunde nicht eure nn, sind. ; .

Mittheilung, betreffend den Beginn einer Seesteuermanns⸗ Wirklicher Admiralitätsrath zu verleihen, sowie 5) Die Sicherstellung der Zeit, zu welcher eine Privat⸗ Prüfung und einer Seeschiffer⸗Prüfung für große Fahrt in die Marine⸗Intendanturräthe von Eölln und Dr. . . . urch . e. die .

Altona. Ander son zu Werftverwaltungs-Direktoren,

u setzenden Vermerk, in welchem der Kriegsgerichtsrath oder Belanntmachung, betreffend die Eröffnung einer Reichsbank⸗ den Marine⸗Hafen⸗-Baufnspektor Stieber bei der 4 ber Kriegsgerichtsrath , . .. . ö Nebenstelle in Mittweida. Kaiserlichen Werft in Kiel zum Marine⸗-Baurath und Hafenbau— vorgelegt worden ist. Die Vorschriften der Nr. 4 Abs. 2 finden

Ftönigreich Preußzen. Betriebs direltor und Anwendung.

; ö den Marine⸗Bauführer des Maschinenbaufaches Gerlach 4. Ernennungen, , , . Standeserhöhungen und zum Marinemaschinen⸗Vaumeister zu! ernennen. In den Fällen des gJ . Heschwerden im Aufsichts elle t er n, ei, , ,, Verleihung des Enteignungs⸗ wege erledigt, Dies gilt auch bei Ersuchen um Rechtshilfe in rechts an den Jüttergutsbefitzer Wendenburg zu Wormsleben ae . 4 des Einführungsgesetzes zur Militär⸗Straf⸗ ö. , r ö Gesetz, 9 9. 85 ekanntmachung der Hauptverwaltung der Staats ulden, be betreffend die freiwillige Gerichtsbarkeit und ; ͤ kd ; , dn n nnd de,. 9 p en gn Partial⸗ Vom 28. Mai 1901. oder die in anderer Cigenschaft an Bord eines solchen iffes Obligationen von 1861 der Hombur, er Eisenbahn. J ö. sind, finden die Horschtitt Hen 'r een en 861 Bekanntmachung, betreffend die Verleihung des Stipendiums Wir Wilh el m, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, i e hun, ö 3. ĩ w . ahn JJ, König von Preußen ze, länbischen Hafens befindet. Den en stehen die sonstigen ekanntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872 verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung Jahren ö Kaiserlichen Marine glelch durch die Regierungs⸗Amtsblätter publizierten landesherrlichen des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: zeug 896 gleich. Erlasse, Urkunden ꝛc. Im Felde li

ö 5 41. e. ; egt beim Here nach dem Tode einer der im ,, . . P en r e fahl n , f 1 bezeichneten 2 ie zen ee Sicherung des Nach⸗ Perz in r Marine. ordnung? n nsichtli r 83 z aa ; Personal⸗Veränderungen in der Armee un arine r g, er M g rerd. chien ' amm f Per ibi asses dem zunächst vorgesetzten pfftzier oder Beamten ob

130g bezeichneten Personen auch die Kriegsgerichtsräthe und Nach dem Tode eines eh fen des aktiven Heeres 5e

die Ober- Kriegsgerichtgräthe zuständig: ĩ Reichs⸗Militärgesetz vom 2. Mal 1874 3 38) hat, unbeschadet Seine Majestät der König haben Allergnaͤdigst geruht: IL) für die nach 8 16, Hes Gesetzes über die Angelegen⸗ . . 643 Nachlaßgerichts. ö. irn

dem Amtsgerichtsrath Zimmer zu Köslin den Rothen heiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom J7. Mal i8hs den welcher der Verstorbene ange Adler⸗Orden drütter Klasse mit der Schleife, Amte erichten zustehenden Derrichtungen. : amtlichen Alten oder der sonstigen Sachen, deren Herausgabe

dem Land⸗Bguinspektor Karl Vohl zu Berlin die König— für die Entgegennahme von Versicherungen an Eides⸗ auf Grund des Dien ssaerh n fg; verlangt werden kann, zu liche Krone zum Rothen Adler-Orden vierter Klasse, statt sowie für die Aufnahme a. Urkunden über Thatsachen, sorgen, soweit hierfür ein Beduͤrfniß besteht.

dem Landgerichtsrgth Eduard Gehrke zu Posen, dem auch soweit diese nicht unter die Rr, 1 fallen, Werden hei der Ausführung einer Maßregel, die das Ersten Beigeordneten, Sanitäͤtsraih Dr. Nouprez zu Malmedy, 3) für die Erledigung von Ersuchen um Rechtshilfe, ledoch Gericht 6 Sicherung des zin nl fe angeordnet hat, Sachen dem Pfarrer und Kreis⸗-Schulinspeflor Kaspar zu Seehesten e, . der Vorschriften des 8 15 des Einführungsgesetzeß Ker n lbs. J bezeichneten Ärt 66 so hat das Gericht im Kreise Sensburg, dem Pastor Kornstaedt zu Köselitz im zur Militär⸗Strafgerichtsordnung. die Militärbehörde, welcher der Verstorbene angehörte, hiervon Kreise Pyritz, dem Genergl⸗Direltor der Luxemburger Berg⸗ ; . ; zu benachrichtigen und ihr ag ich von den Sicherungz⸗ werks⸗ und Saarbrücker Eisenhütten⸗Aktien⸗Gesellsch aft Joseph In den . des 1 Nr. 1 finden die Vorsch riften der maßregeln, die in Ansehung dieser Sachen vor enommen worden Ott zu Burbach im Kreise Saarbrücken, dem Finn eff e ss 163 bis 183 des Gesetzes über die Aungeke chere der sind, Mittheilung zu machen. Der Militärbehörde liegt es ob, Dr. phil. Oskar Knöfler zu Charlottenburg, dem Mitgliede freiwilligen Gerichtsbarkeit und, sofern ein Testament oder ein das Weitere zu veranlassen. des Gemernde⸗Kirchenraths, Ritter utsbesitzer Dahlenburg Erbvertrag den Gegenstand der Beurkundung bildet, die Vor⸗ War der Verstorbene * n f Beamte der Behörde, so u Adl-⸗Klewienen im Kreise Dar 57 und dem Inspeltor schriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Errichtung von tritt an die Stelle der Militärbehörde das am Standorte bes , Gartens in Berlin Wilhelm Perring den Testamenten und Erbyerträgen Anwendung; die Geschäfte eines befindliche Garnison⸗Kommanbdo. Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, Geri 6 versieht der Militärgerichtsschreiber. Die * .

dem Generalmajor z. D. von Brause zu Wiesbaden, Vorschriften des 3 173 Nr. 1 des Gesetzes über die Angelegen⸗ Der 8 39 Abs. 3 des Reichs⸗Militärgesetzes wird auf⸗ bisher Kommandeur der 11. Feld⸗Artillerie⸗ Brigade, den heiten der a ris ge Gerichtsbarkeit und des § 2237 Nr. 1 gehoben. 23 . Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit dem Stern, des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben außer Anwendung bei Für Militärpersonen, deren Truppentheil sich im Ausland

. Beigeordneten, ee e er Karl Meuser zu Zeugen, die dem aktiven Heere angehören. Die Vorschriften e f und im Inland einen Garn fh, weder hat noch ge⸗ Plettenberg im Kreise Altena den öniglichen Kronen⸗Orden des 5 44 des Reichs⸗Militärgesetzes bleiben unberührt. habt hat, kann fuͤr Angelegenheiten der streitigen Geri ts barkeit vierter Klasse 83. ein im Inlande belegener Ort als Garnisonort dur Kaiser⸗

dem ehrer Paul Krüger zu Semerow im Kreise In den Fällen des 51 Nr. 2 finden folgende Vorschriften liche Verordnung bestimmt werden. ͤ Schivelbein den Adler der Dub ber des Königlichen Haus⸗ Anwendung: Urkundlich unter Unserer rl senhandigen Unterschrift Ordens von Hohenzollern. 1) Die Urkunde muß den Ort und den Tag der Ver⸗ unb beigebrucktem Kaiserllchen nsiegel.

dem Königlichen Verreiter Wilhelm Oldag zu handiüng oder, falls sie nicht in der Form eines Protokolls Gegeben Neues Palais, den 2. Mal 1901. Potsdam, dem emeinde⸗Vorsteher Czyperrek zu Rogahlen aufgenommen wird, den Ort und den Tag der Aussiellung ; E68) wilhelm. m Kreise Darkehmen, dem Kirchenälte ten Altsitzer August angeben und mit der Unterschrift des Kriegsgerichtsraths oder 9 chraf von low Graseß li zu Aubinischken desselben Kreises, dem Kanzlei⸗- des Ober-Kriegsgerichtsraths versehen 6 ird die Urkunde = ch ger Werner Ludovic i zu Bischhausen im Kreise Cschwege, den Betheiligten in Urschrift er. igt, so muß sie auch

öSteuererheber g . Jürgens zu Brandhagen im Kreife mit Siegel aber Stempel versehen sein. Dem Kaiserlichen Gesandten Mumm von Schwarzen⸗

Grimmen, dem Pollzei⸗Sergeanien Kiaus * zu Erfurt, 2 Die Beurkundung soll, sosfern nicht ein Andereg be⸗ stein in Pekin . auf Grund des 5 1 des Geseßes vom dem 3 a. D. Hofmann zu Kerzderf fam ist, in der Forni eines Protokolls erfolgen. Außer Mai 185 n n rg mit 8 8 des Geseßeg vom ie

erg für die Sicherung der t

im Kreise Lauban, bisher zu Nikrisch im Landkreise Görlitz, bem 8 oder dem Ober Kriegögerichtsrath 6. Februar 1875 für das Gebiet von China die Erm tigung

ahnwaärtern a. D. Brieger zu Nieder⸗-Langenau im sollen auch bie übrigen bei der Verhandlung mitwirkenden ertheslt worden, br erlich gultige h leßungen von Reichs

ghelschwerdt, bisher in Wölfergdorf, und Klüsener Perfonen bas Protokoll unterzeichnen. ossen, mit Einschluß der unter deut⸗

angehörigen und Schu

. ict nlius Rützmann zu Waschom im Kreise nehmigung vorzulesen oder ihnen zur r nen burten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Greifswalb, dem Statthalter Johann 46 u Medrow im und von lhnen zu d, Kann ein Betheiligter has Die gleiche Ermächtigung ist für die Fälle der Abwesen Kreise Grimmen, dem Hofaufseher Karl ilke, dem Leute⸗ Protokoll nicht unterschreiben, so ist dies unter dem Protokoll * oder ö nderung bes Gesandten dem sten Sekretär der her Wilhelm Schwoch, beide zu Dölzig im Kreise anzugeben. esandtschaft in Peking, Legationsrath Freiherrn von der Soldin, und dem . Karl Seehagen zu Rostin des— 5 Bei Zustellungen, bei der Beglaubigung von Ab⸗ Goltz erthellt worden. selben Kreises das i, . 2 6 . ar,. 2 f an * 6 * welcher .

eanten Zernick im Grenadier⸗Regiment Pr 3 rivaturkunde a tellt ist, ebens nigungen un Carl von Preußen (2 andenburgisches] Nr. 12 die Rettunge⸗ z eugnissen bedarf es nicht eee n . Auf Grund des 5 75a des Krankenv erun es in ille am Bande zu verleihen. der Fassung des Gesetzes vom 10. A 1 Beglaubigung einer Abschrift geschieht durch einen Gesetzbl. S. 379) ist Ffen en g e der Böticher⸗ Seine Majestat der Kais D König haben An rift zu setzenden Vermerk, ber die Ueberein⸗ e , üpergesellen [. n ,. von eine Majestät der Kaiser und König er⸗ i dem Vermerk neuem ng ertheilt wor r i gnabigst geruht: , 6 g , . He i he une ,

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* . im Kreise Ruhrort, bisher in Oberhausen, Das Protokoll ist den Betheiligten behufs der Ge⸗ schem Schutze lebenden . 5e. und die Ge⸗ utt

dem Staateselrelar des Auswartigen Amts, Wirkliche 44 . , aa 1 us en Amts, r n ober h ö ga n n von Richthofen die Erlaubniß 21 ng ist be enn g. rift oder eine Berlin, den 960. 1901. Anlegung des verliehenen Großkreuzes des Groß⸗ igun ober der Aus⸗ Der Reichs langler. lich K ö. dens und des fern igte Abschrift mitaufzunehmen. Im . 168 3 st⸗ Ordens vom Königlich nieder⸗ 5 d . . en, 4 von Woedike. wen zu ertheilen. erungen o Man er von Bethei Schrift sollen in dem Vermerk angegeben werben.