1901 / 143 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Jun 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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und

nzeiger

Königlich Preußiseher Staats⸗-Anzeiger.

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Berlin 8w., Wilhelmstraße Nr. 22.

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Berlin, Mittwoch, den 19. Juni, Abends.

1901.

Königlich Pr euß if chen Staats⸗-A Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Vierteljahr

men sämmtliche Post-Aemter, für Berlin auch die Expedition dieses Blattes, 8W. Wilhelmstr. 32, sowie die Zeitungs-Spediteure entgegen.

Der vierteljährliche Bezugspreis des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes einschließlich des Postblattes des Central⸗Handels⸗Registers für das Deutsche Reich beträgt im Deutschen Reichs⸗Postgebiet 4 M 56 Z.

Bei verspäteter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, wie der geringe Vorrath reicht.

Inhalt des autlichen Theils: densverleihungen 2c.

Deutsches Reich.

ennungen, Charakterverleihungen 2c.

lanntmachuüng, betreffend Krankenkassen. kanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schuldverschrei⸗ hungen auf den Inhaber durch die Gemeinde Urbeis (Ober⸗Elsaß).

Königreich Preußen.

ennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. nzesstons⸗Urkunde, betreffend hen Bau und Betrieb schmal⸗ spuriger. Neben⸗Cisenbahnstrecken von Augustenthal nach Lüdenscheid und vom Schmalspurbahnhofe üdenscheid na

dem gleichnamigen Staatsbahnhofe durch die Kreis Altenger Schmalspur⸗CEisenbahn⸗Aktiengesellschaft.

exzeichniß der an der Forst-Akademie Eberswalde im Winter— emester 1901/2 statt fen denden Vorlesungen und Uebungen. ekanntmachungen, . die Tagesordnung der am 27. d. M. in Münster stattfindenden Zitzung des Bezirks⸗ Eisenbahnraths. Erste Beilage: ersonal⸗Veränderungen in der Armee 2c.

Seine Majestät der Kön ig haben Allergnädigst geruht: dem Kapitänleutnant Werner vom Stabe S. M. Schul⸗ iffs „Stein“ und dem Eisenbahn⸗Stationskassen⸗Rendanten D. Theodor Eichberg zu Berlin den Rothen Adler⸗ rden vierter Klasse, dem Generalleutnant z. D. Hahn zu Glogau, bisher mmandeur der 9. Division, den Königlichen Kronen-Orden ter Klasse, dem Obersten z. D. Feldt, bisher à la suite des renadier⸗Regiments König Friedrich JI. (G3. Ostpreußisches) 4 und Ci n r g n fh in Danzig, den König⸗ en Kronen-Orden zweiter Klasse, dem Pfarrer, Dekan und Kreis⸗Schulinspektor Wilhelmi Braubach im Kreise St. Goarshausen den Königlichen ronen⸗Orden dritter Klasse, dem Kirchenvorsteher, Grundbesitzer Arzb aecher zu raubach im Kreise Si. . dem Eisenbahn⸗ iationseinnehmer a. D. Samel zu Charlottenburg, dem senbahn⸗Vetriebs⸗Sekretär a. D. von Gerszewski zu lberfelb, dem Eisenbahn⸗Güter⸗Expedienten a. D Wiebus ch Hagen i. W. und dem ECisenbahn⸗ Stations Affistenten a. D. iegard zu Wald im Kreise Solingen den Königlichen onen⸗Orden vierter Klasse, den emeritlerten Lehrern Rabe zu Quedlinburg, bisher Dorf Alvensleben im Kreise Neuhaldensleben, und midtchen zu Leuthen im Kreise Neumarkt den Adler der aber des Königlichen Haus-Srdens von Hohenzollern, dem Gefangenen Nufscher a. D. St to Hobus zu Anger⸗ rg das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Eisenbahn⸗Lademeister a. D. Herm nn Geb hard Berlin den ECisenbahn⸗Weichenstellern a. D. Ga rreis zu myelhof im 2 Teltow und Homann zu Seesen im zogthum Braun harng dem Eisenbahn⸗Schaffner a. D. eit zu Fröndenberg im reise Samm, den Bahnwaͤrtern a. D. raune zu Drewitz im Kreise Teltow, Kahle zu Mielenhausen Wise Münden und Lohrengel zu Hie ß igen im Kreise ** a. F bisher in Steing, dem Gutsgufseher August ü ch. zu eilau im Kreise Neumarkt und bem früheren ge er Friedrich Cummerom zu ülderup im Kreise ken g re Allgemeine Ehrenzeichen, hne aten berleutnant zur Ser rah ünb dem Jootmanng en Kind, beide von S. M Schulschiff „Stein“, die ungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

* Majestat der König haben Allergnädigst geruht:

m Staats- und striegs⸗ Mint ter, General der Infanterie n Geßler die . zur Anlegung des 2 ain.

9 heit dem Großherzog von ecklenburg Schwerin e. gi e . . . . des mon ö. * 9 rdeng der Wendischen

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen expedierenden Sekretär im Auswärtigen Amt Waßmannsdorf den Charakter als Hofrath zu verleihen.

Auf Grund des § 75a des . in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 15392 Reichs⸗ Gesetzbl. S. 379) ist folgenden Kranken kassen: I) der Nationalen Kranken- und Sterbekasse der Droschkenkutscher und verwandten Berufsgenossen E. H) in Berlin, 2) dem Veteranen⸗ und Militär⸗Verein Dieburg (E. S.) u Dieburg, 3 hin Krankenunterstützungs-Verein für Lokstedt, Stellingen⸗Langenfelde, Niendorf, Großborstel, Eppen⸗ dorf und Eimsbüttel genannt „Einigkeit“ (6. H.) zu Lokstedt von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vor⸗ behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 8 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen. erlin, den 16. Juni i901. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Woedkke.

Bekanntmachung.

Der Gemeinde Urbeis (Ober⸗Elsaß, Kreis Rappolts⸗ weiler) ist die staatliche Genehmigung zur Ausgabe von 509 Schuldverschreibungen auf den Inhaber zu je 00 0, welche zu 3i / Prozent verzinst und vom 1. April 1901 innerhalb 50 Jahren durch Verloosung rückzahlbar sind, nach— träglich ertheilt worden.

Straßburg, den 14. Juni 1901.

Ministerium . Elsaß⸗Lothringen, Abtheilung für Finanzen, Gewerbe und Domänen. Der Unter⸗Staatssekretär. von Schraut.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungs⸗Assessor von Loefen in Löwenberg zum Landrath zu ernennen, sowie

infolge der von der Stadtverordneten⸗Versamml ung zu Elberfeld getroffenen Wahlen die bisherigen Stadtbauräthe Lothar Schoenfelder in Liegni und Hermann Blessinger in Elberfeld als besoldete Beigeordnete der Stadt Elberfeld für die gesetzliche Amisdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Fabrildirektor Wilhelm Blumwe zu Prinzenthal und dem Fabrikbesitzer Dr. Eduard Witten stein zu Barmen den Charakter als Kommerzienrath zu verleihen.

Konzessions⸗ Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb schmalspuriger Neben⸗ Gisenbahnstrecken von Augusten thal nach Lüdenscheid und vom Schmalspur bahn hofe n ch nach dem gleich⸗ namigen Staatsbabnbefe durch bie Kreis Ärtenger Schmalspur⸗Eisenbahn.⸗ Aktiengesellschaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze.

e ven der Kreis Altenager Schmalspur⸗Eisenbahn. Aktien- fflillcgt darauf angetragen worden zt ihr die An de hnung ihres ternehmens auf den Bau und Betrieb der beiden far den Betrieb mittels Dampfkraft und für den öffentlichen Berki6r bestimmten, den Vorschriften der Babnordnung für die Riebencisenbahnen Heutsch; lands unterworfenen 1 Bahnstrecken von Augustenthal nach Lũdenscheid und vom malspurbahnhof Lildenscheid nach dem leichnamigen Staatsbabnbof zu gestatten, wollen Wir der genannten en et diese ae, ne sowie dag Necht zur Entziehung und Be⸗ ränkung deg Grundelgenthumg a e der . ichen Be- mmungen unter den nachstehenden Bedingungen bierdurch ertbeilen. 1

Die Bahnstrecken von Augussenthal nach Ladenscheid und vom Schmalspurbahnhofe Lũdenscheld dem Ci nen e Staats. 3 bilden wesentliche Bestandtheile des Göesammtunternchmeng der 1 gen und sind einheitlich mit den Slammbabnen ju be

lben. für die letzteren geltenden konzesssongmäßlgen Bestim.

mungen, insbesondere die in den Konzessions⸗Urkunden vom 24. Mai 1886 und 14. November 1888, betreffend den Bau und Betrieß . spuriger Eisenbahnen von Altena nach Lüdenscheid, von Werdohl nach Augustenthal und von Schalksmühle nach Halver, enthaltenen Be⸗ dingungen sollen auf die vorbezeichneten ahnstrecken gleichmäßig , finden, insoweit sie nicht durch diefe Urkunde abgeändert werden.

. II.

Das zur plan und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der neuen Bahnstrecken erforderliche Anlagekapital, das im Wege der Anleihe aufgebracht werden soll, wird auf den Betrag von 442 600 0 festgesetzt. 1

Die Vollendung und Inbetriebnahme der neuen Bahnstrecken muß längstens binnen anderthalb Jahren nach Aushändigung dieser Konzessions⸗Urkunde erfolgen.

Sollte nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Baufrist ohne Verschulden der Gesellschaft, insbesondere wegen unvorhergesehener Schwierigkeiten beim. Grunderwerbe, nicht inne⸗ gehalten werden können, so ist der Minister ermächtigt, die Baufrist entsprechend zu verlängern. ö.

Die Konzessions⸗Urkunde vom 24. Mai 1885 wird dahin abge⸗ ändert, daß die Artikel Iv, Vil, XI Abf. 3 und XVI die nach⸗ stehende Fassung erhalten:

Artikel JV.

Die Mitglieder des Aufsichtsraths und des Vorstands, sowie sämmtliche Beamten der Gefell chaft müssen Angehörige dez Deut- hen Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, im Inlande ihren Wohnsitz haben.

Artikel VII.

Fr den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (Reichs⸗

Gesetzbl. S. 764) mit den Aenderungen vom 24. März 1897 (Reichs- Gesetzbl. S. 166) und vom 23. Mal isgs , S. 355) sowie die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen Vergl. s 55 der Bahnordnung) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1 m betragen (vergl. Artikel XVIV.

Artikel XI Abs. 3.

Auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten hat der Konzessionar einerseits für die Beamten des Bahnunternehmens und zwar unter Heranziehung derselben zu Beiträgen bis zu derjenigen Höhe, welche für die Staalseisenbahnen bis zum Erlaß des Gesetzes bon 27. März 1872, betreffend die Pensionierung der unmittelbaken Staatsbeamten ꝛc., maßgebend gewesen ist— „anderseits für die Ar⸗ beiter Pensions., Witwen, und Unterstützungskassen nach den setzt und künftig bei den Staatzzeisenbahnen für die Gewährung von Pen⸗ sionen und Unterstützungen bestehenden Grundsätzen einzurichten und zu diesen Kassen die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

Artikel XVI.

Nach Eröffnung des Betriebs ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweslterung der Bahnanlagen sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichten, sofern und soweit der Minister der öffentlichen Arbeiten solches im Verkehrg⸗ interesse oder im Interesse der Betriebssicherheit oder im Interesse der Landesvertheidigung für erforderlich erachtet. Soweit Nese An= forderungen lediglich im tere der Landesvertheidigung erfolgen, sind die desfallsigen Kosten dem onzessionar zu erstatten, wenn nicht im Wege der Gesetzgebung andere, für den Konzessionar alsdann maßgebende Bestimmungen (vergl. Artitel L der Konzessions⸗ Urkunde vom 24. Mai 1886) getroffen werden. Im übrigen fallen die be⸗ treffenden Kosten dem Konzessionar zur Last.

V.

Diese Urkunde ist nach Maßgabe des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz · Samml. S. 57) zu veroffentlichen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Röniglichen Insiegel.

Gegeben Neues Palais, den 3. Juni 1901.

(L. S.) Wilhelm R. von Thielen. Schönstedt. von Goßler—

Graf von Pofadowsky. von Tirpitz. Studt.

von Podbiel ski. Freiherr von Ham m erstein.

Ministerium der geistlichen, Unter richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Am Schullehrer⸗Seminar zu 2 N.⸗M. ist der

= Schwarzburg zu Berlin als ordentlicher eminarlehrer angestellt worden.

M inisterium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstelle Winsen a. Luhe im Regierunga⸗ Bezirk Lüneburg ist zum 1. Ottober 1901 anderweit zu ken .

Ministerium des Innern.

Dem Landrath von Loefen ist das Landrathsamt im Kreise Löwenberg übertragen worden. *