mi 16). 1 1 , g. ö . Er st e Beila ge
3 ö . ö J . ö zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
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an bh ale re ech ten i, m, Berlin, Freitag, den 28. Juni
ohne 6 acht gun und greis‘ den dritten, Drauf‘ den vlerken. ö oa II* den fünn en! — — ere ee. e. ö. ,, . 6 ⸗ ö 35 9 n n e, n. e, .
— 5 5 ö gharie gaben die Machten Minerva III., Sdin⸗ und Tine ' — ( ; ; ; . 3 Kö Amtliches. . e. . und Hatel? ben wen 5 n e nnn Deutsches Reich Nimmt der Verfasser nach dem Beginne der Verviel⸗ werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Fordert der achten), Blitz VI“ den Doug iag⸗-Preis, „Windspiel L 6. a. ö fiigung Aenderungen vor, welche das übliche Maß über⸗ Verleger den Verfasser zur Erklärung über die Zustimmung reis, „Mhishe Nahmar; den dritten und Klses ben pern . Gesetz über das Verlagsrecht. teigen, so ist er verpflichtet, die hieraus entstehenden Kosten auf, so gilt diese als ertheilt, wenn nicht die Verweigerung m Rennen der V. Klasse erhielt Elfe! d wn ; . u ersetzen; die Ersatzpflicht liegt ihm nicht ob, wenn Umstände, von dem Verfasser binnen zwei Monaten nach dem Empfange bei der Wettfahrt der Klaffe Va (Renn. ten Vom 19. Juni 1901. he inzwischen eingetreten sind, die Aenderung rechtfertigen. der Aufforderung dem . gegenüber erklärt wird. . . K Nick 2 Wir Wjil h el m, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, 8138. Die dem Verleger obliegende Vervielfältigung und Ver⸗ Fa en, Till ie erstẽn Si. en . ö. Freue, König von Preußen ze. Der Verleger darf an dem Werke selbst, an dessen Titel breitung kann auch durch den Rechtsnachfolger bewirkt werden.
. ö Ha Ge, we, He, * K ö , ö ö ö . 3 nach , Zustimmung n an ö ., des Urhebers Zusätze, Kürzungen oder a n n . — an , n. , . ,
geführter Arbeitergruppen Es werden all Än. Pacht Sein ez Majestät zes Kaöser und öh kge“! es Bundesraths und des Reichstages, was folgt: onstige Aenderungen nicht vornehmen. erpnichtung, das ert cßu vervielfältigen und zu verbreiten,
. . getroffen werden um den. Geist der einschlägigen fraf geffern Abend 1 England 16h. ein, ist . . 81. Julässig sind Aenderungen, für die der Verfasser seine . er dem Perfasser für die Erfüllung der aus dem
Hi ee . Gesetz; in jene Schichten zu tragen, far nel sie untertbegs Frlittene Havaris verhindert, an der heute? st Durch, den Verlagsvertrag über ein Werk der Literatur Einwilligung nach Treu und Glauben nicht versagen kann. Perlagsvertrage sich ergebenden Verbindlichkeiten neben dem
Im Monat Mai 1901 sind in Berlin inggesammt 28ß Proben geschäffen sind. Wenn 63 auch niemals gelingen wird, die findenden . . Kiel, und Travemünde theilzunehme oder der Tonkunst wird der Verfasser verpflichtet, dem Ver- 14. ü Verleger als Gesammtschuldner. Die Haftung erstreckt sich von Nahrungs- und Genußmitteln. n un terfucht Unfallgefahr in den berschiedenen Betrieben pan zu beseitigen, so Seine Majestät begab Sich daher heute früh. 69. iin leger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung für Der Verleger ist verp i tet, das Werk in der zweckent— nicht auf eine bereits begründete Verpflichtung zum Schadens⸗ Erden; 6. Pröben wurden beanftandet. Die Milchlontrole erftreckte ist es doch zweifellos, daß eine große Anzahl don Unfallen Furch AM Vord Fer Ibung“ welche um Uhr zur Wett fahrt Kier! igene Rechnung zu überlassen. Der Verleger ist verpflichtet, s d übli wielfälti ersatze sich auf 1669. Geschäste mit 45 Beanstandungen, bie Butterkontrot. geeignete Schutzharrichtungkn vermlblit blen kann, Und daß ein Trahemünde startete. Gemeldet sind zu dieser 13 achten. . . 9 rpflichtet, sprechenden und üblichen Weise zu vervielfaltigen und zu ver⸗ 29 ä. . Geschäfte . 71 Beanstandungen. * ö ,,, an ie n n , 6 ö . 9 . acht. . ist mit . Mg jestät der nn,, n H e rng . . n a, n w . 6 Ist der n,, auf eine hestimmte Zahl von
w rophe weitere Unglücksfälle zu verhüten und viel Unglück zu aiserin und Königin an Bord um Jo ühr 35 Minut . — . obachtung der im Verlagshandel herrschenden Uebung sowie Yb; j ö ᷣ ö
Die Berliner Begmten⸗V Etlt ni us, welche Ende 1900 lindern vermag. ; Travemünde in See . h n hehe rf . sich . der ö ö. Vertrags 6 a rf auf Zweck und Inhalt des Werkes von dem ö K ing ö j 5 Mitgli ählte, hielt Dienstag Ab ⸗ . verhältnisses jeder Vervielfältigung un erbreitung des Verleger bestimmt. . J. ; , , n . gi ch . e r, * Ueber den, weiteren Verlauf der Automobilfernfahrt Bremerhaven, 27. Juni. (W. T. B) Der Musiker⸗Stewarn Werkes zu enthalten, die 6 Hit während der we. ; § 15. sind. ( ; z Qrdentliche Hanztperfamm lung A6. Den Vorsttz fihrte an Parts, Ber tin äcgen heute folgende Meldungen zes, W. E.,, Mage me hunden en, Verdachte, den Golddieb fta hl an Van des Urheberrechts untersagt ist. Der Verleger hat mit der Vervielfältigung zu beginnen Der Verleger ist verpflichtet, dem Verfasser auf Verlangen Stelle des am En ht her verhinderten Direktors im Reichszamt des Leipzig, 27. Juni. (Tourtstenfahrt.; Am Ziel Schönau des chnelldampfers Kaiser Wilhelm der Große verjl Dem Verfasser verbleibt jedoch die Befugniß zur Ver- sobald ihm das vollständige Werk zugegangen ist Erscheint Auskunft darüber zu ertheilen, ob die einzelne Auflage oder nnern Lr. bon Woedtke der Geheime Rechnungsrath Br. Liebaun. hei Leipzig hatt sich, heute Hunderte von Zuschauern einge sunden. Nr. 6h d. Bl) begangen zu haben, verhaftet war, ist gestern enn; ielfältigung und Verbreitung: g z . bas Werk in Abtheil 1 ö . 39 iel fälti ) die bestimmte Zahl von Abzügen vergriffen ist.
1 in der Wecsanmlhng, erstaltzten Jahzeäber chte waar zu ent.! (& war zart enk, Tribünz erbekt, bie mit dentschen unt sahöstschen a8 der aft enkféffen cn erhglt Verdacht gegen ihn ju . gu 39 Uebers ö. dere Sprach ö 1 n 0 n 1 , . ö 6 i Wird der Verlagsvertrag, für eine bestimmte Zeit ge⸗
nehmen, daß, die Vereiniung Ende 1960 Über ein Vermögen Fahnen geschmückt war. Das Wetter war prächtig. Als Erfter glng fich, wie ‚Bögtmannis Telegr. Bureau! erfährt, als unhaltbar erwiesen ; für die Ue h etzung in eine andere Sprache oder in eginnen, soba er Verfasser eine Abtheilung abgeliefert hat, schlossen, so ist nach dem Ablauf der Jeit der Verleger nicht
bon 1860 233 4 verfügte; die Einnahmen im Berichtsjahre betrugen er Wagen 210 Katzenstein) 1 Üühr 46 Minuten durchs Ziel. Im ö eine andere Mundart; . . die nach ordnungsmäßiger Folge zur Herausgabe bestimmt ist. meh r nn, noch . et,, ine .
ihgelammt 1679453 ed, die Ausgaben 1 724 140 (, fodaß ein Kanten trafen hier r Wagen ein. Zu Ehren der Gäfte! würd' London, 27. Juni. (W. T. B) Nach einem bei Lloyds en. 2) für die Wiedergabe einer Erzählung in dramgtischer ; 16. rechti ö ; i
Worschuß von 168 652 6 nathwendig, wurde. Die Spareinlagen der Abendz im Krnystallpalast ein Festko m mers beranstaltet. — gan genen Telegramm gus St. Johns ist, der Szegndampas, Form oder eines Bühnenwerks in der Form einer Erzählung; Der Verleger ist verpflichtet, diejenige Zahl von Abzügen gi. ;
Mitglieder, beliefen sich guf a3 139 c, der erzickte Hteingewinn Reim s. 2. Juni. (Wettfahrt Das Automobil Nr. 163 Tufttania, Fon Wasser und gilt als gänzlich verloren (ve, I) für die Bearbeitung eines Werkes der Tonkunst, soweit herzustellen, welche er nach dem Vertrag oder gemäß dem 9 ö 1 iti
beträgt 1 743 6, die nach dem Vorschlage des Vorstandes und na überfuhr heute Vormittag in der Nähe von Reims ein jehn⸗ Nr. 160 d. Bl). . berechtigt ist. Er hat rechtzeitig dafür zu sorgen . Wird das Werk ganz eder zum theil nicht 1 ab⸗
em . ber dg tre, m inn ii ge a. 5. werden, 16 , 3 Das Kind, dem das Rückgrat gebrochen wurde, 6e ie m 23 Ju W. T. B) 3 andere Tonart oder Stimmlage ist. daß der Bestand nicht vergriffen wird.“ ö er. . ö. der — 5. . fe . . ie Mitg 5 ᷣ : ⸗ ö ; Petersburg, 28. Juni. T. B. arijn ff ; ö ielfält . 89 / ung geltend zu machen, dem Verfasser ein e
K , . , . , breit n inder ee ff fr ge ef lfchtigung and g. z ö — ; e
S00 6 dem Verwaltungskostenfonds zugeführt werden. Nach er, kam gestern um 25 Uhr Nachmittags sdeutsche Zeit) als erster i aden i ein heftiger Brand ausgebrochen, der vermuthlich an breitung in . 3 Jesammtausga e efugt, wenn seit dem Ab⸗ Ein Verleger, der das Recht hat, eine neue Auflage zu hie Annahme der Leistung nach dem Ablaufe der Frist ab⸗
theiltet Entlastung der Kasse und des Vorstand; wurden die nach dat hiesige Fiel, Als sechtehnter basfierte der Lrste Wegen deutschen. Brandstiftung zurückzuführen ist, und von dem auch der Hokzlaäd; laufe des CKalendersahrs, in welchem das Werk erschienen ist, veranstalten, ist nicht verpflichtet, von diesem Recht Gebrguch lehne. Zeigt sich schon vor dem Zeitpunkt, in welchem das
dem Turnus ausscheidenden Vorstandsmitglieder wiedergewählt. Neu. Fabrikals (Nr. 40 Mercsdèg) um 2 Uhr 45 Minuten unter den Klängen platz und der an der Wolga gelegene Vorstadttheil er, zwanzig Jahre verstrichen sinz. ö u machen. Zur Ausübung des Rechts kann ihm der Ver⸗ Werk n . Ver abzulie fern H ö ß das Werk nicht
gewählt wurde der Landes Ober⸗Sekretär Dillenseger. In den Nechnungs. der Natignalhymne. Auf der Straße nach Montjoie wogte eine un⸗ griffen wurden. Der Schaden beträgt Über eine Million Rubel. , 8 3. en eine angemessene Frist bestimmen. Nach dem Ablauf * ö 4 , . , ,, l di
ausschuß wurde der expedierende Sekrekir Hermann! neu, gehenxe Menschenmenge, alle Wagen wurden mit großem Jubel begrüßt. ———— Beiträge zu einem Sammelwerke, für die dem Verfasser der Frist ist der Verfasser berechtigt, von dem Vertrage zurück⸗ c e tig ahgelsefert ,. swirt e se ann zer Der keder
wählt, Aus den nachher gemachten wirkbschaftlichen Mittheilungen ö . des gestrigen Nachmittags traf der Generalmajor von Kleist Moskau, 27. Juni. (B. T. B) In der Nähe einer Statin ein Anspruch auf Vergütung nicht zusteht, dürfen von ihm zutreten, wenn nicht die Veranstaltung rechtzeitig erfolgt ist . safort bestimmen; die Jrist muß so in,, , .
ff enwähnencwertk, das im. Werichtssahre an fir Mitglieder der Wer, uf, der Kontrolstatian ein und stellte auf Wunsch bez Cwommites eine An. der Kaan CKisen bahn bei Moskau sßrangen drei Männg anderweit verwerthet werden, wenn seit' dem Ablgufe des Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Veran. F nicht vor dem bezeichnsten Zeithunkt abläuft. Nach dem
einigung eingerichteten Nebenkonten 657 . waren und daß ahl Hornisten zum Signalgeben zur Verfügung. Unter den Anwesenden . einen Güterzug, um diesen zu bergüben. Bas Dien. Kalenderjahrs, in welchem sie erschienen sind, ein Jahr ver— staltung von dem Verleger verweigert wird. Alblaufe der Frist ist der Verleger berechtigt, von dem Ver=
26505 Hit i ir dem Rabattsparverein des Berliner Lehrervereinz befanden sich u. A. der Regierungs⸗Präsident von Hartmann sowis viele perfonal des Zuges hielt den Zug an, um die Verbrecher festzüuhalten f ichen ist ] . ⸗ Jah j 3 , , trage zurücksutreten, wenn nicht das Werk rechtzeitig abgeliefert
. n i, 41 Mitgliedern ein Betrag von . a e 3 i, ,. . . he, . ug, k ab, ohne jedoch zu treffen, und ergriffen strichen ist. ö Jagt der Zwec, welches . Wert dienen sollte, nac worden ist; der Anfpruch auf Ablieferung des Werkes sst aus-
sst. gesammt sin utom agen eingetroffen. — Infolge des dann die Flucht. ö 2 ö . * ö . ss ; , m g , e , , Gedränges wurde der 64 jährige Wirth n n aus c. Der Verleger ist nicht berechtigt, ein Einzelwerk für eine! dem Abschlusse des Vertrags weg, so kann der Verleger das , einer Frist bedarf es nicht, wenn die
Die Direktign der Treptower Stern warte hat für nächsten bon der Kleinbahn überfahren und an, — Am Abend Mong, 27. Juni. (W. T B.) In der Ko hlengrußt Fesammtausgabe odex ein Sammelwerk sowie Theile einer Vertragsverhältniß kündigen; der Anspruch des Verfassers auf , gerte un e Wirk unmoglich ist ba ,
Sonntag die Cintrittepreise ermäßigt. Bie Beobachtung mit dem fand im Bu rtscheider Kurgarten ein Fe tba kettstatt, bel welchem „Grand Bonitlon du Bois Sannt Gdisra in“ wurden infolge Gesammtausgabe oder eines Sammelwerkes für eine Sonder. die Vergütung bleibt unberührt. 3 Atze tige Verstellung d 1 9 er, gern
r . kostet die , e. M , , 2 gen r, , . 3 , . 53 '. ö. ric nere l Hes zwei Arbeiter getödtet und zwei anden ausgabe zu . Soweit jedoch eine solche Verwerthung Das Gleiche gilt, wenn Gegenstand des Verlags vertrags , . an n ene g ,, suseums, ist ganz freigegeben. Um 5. Ühr Nachmittags spricht und Jivilbehörden. Ver Bürgermeister 'bbnng begrüßte die Gäste in tödtlich verletzt. guch während der Dauer des Urheberrechts einem Jeden frei' ein Beitrag zu einem Sammelwerk ist und die Vervielfältigun ; ̃ ö. 3.
3 1 86 hay f er ; b ; een i fie rde cen, Sir hf . er ffn ren steht, bleibt sie dem Verleger gleichfalls gestattet. des er chern unterbleibt. . ,,,, ausgeschlossen, wenn die nicht rechtzeitige b Mond. Vede ö or⸗ . ; 85. 8189. Der iusg n —ᷓ
tr ingelegt. Mit d Refrakt de der Generalmajor von Kleist in franzöfischer Sprache ein solches . ; ö 283 1 ö ; 82 2 s. Ablieferung des Werks für den Verleger nur einen unerheb⸗
3 eh, 21 e. 2 . Ind? mg g am zen Braftten el wee Fre e ichn . . ö. 3 9 Nach Schluß der Redaktion ein gegangene Der Verleger ist nur zu einer Auflage berechtigt. Ist Werden von einem Sammelwerke neue Abzüge hergestellt, ö 3 3. u 1 * 6h 6 Verleg i h
nacht der Mond. s z ,,, Länder gien nn i,, Sen Der General Depeschen. ,, ö en nn . Alge, 36. — hh . — 353 ö ö mit dem Herausgeber Durch diese Vorschriften werden die im Falle des Verzugs
von Rabe, Vize⸗Präsident des deutsche tomobilklubs, toast ö ger „Jo gelten im Zweifel für jede neue Au age die berechtigt, einzelne Beiträge wegzulassen. 8 m , m, ,, e, e, ,.. , ,, e
n . . 6. die ö man . . hen . , Yun än ns, 3 * hei , De⸗ aiich k wie für die vorhergehende. . ö . 8 26. des Verfassers dem , Rechte nicht beruͤhrt.
t . olländischer ein belgischer und ein englischer Vertreter Zum Schluß peschen⸗Agentur“. as Gesetz, betreffend die Errichtung Ist die Zahl der Abzüge nicht beftimmt, so ist der Ver— Der Verleger hat für die Korrektur zu sorgen. Einen ᷣ 6.
* wn, . ij , * ö. 1 6. brachte der Bürgermeister Ghbing Finen Trinkspruch auf Tie Königin einer Nattonalbant, ist nicht zu stande , ., da leger berechtigt tausend ahh herzustellen. Hat der Verleger Abzug hat 3 dem Verfasser . irg icht vor⸗ Die Vorschriften, des d 0 finden entsprechende Anwen- , . n g= . Eq 2. e gr, , e , Ii. n ,, ne, aß '. ish . en . und dem Ständerath durch eine vor dem Beginn der Vervielfältigung dem Verfaffer zulegen. nf wenn das Werk nicht von vertragsmäßiger Beschaffen⸗ ahre 18689 wurde auf Anregung maßgebend toren eine Aus- me 86 ; 6. i e ezüglich der Frage des Zentralsitzes der Bank nicht erzielt gegenüber abgegebene Erklärung die Zahl der Abzüge niedriger Der Abzug gilt als genehmigt, wenn der Verfasser ihn hei itt. k 866
9 f gung, maßgebender Fattoren eine Aus. Fer , n. Sympathien zwischen den Völkern diene. — Heute wurbe; der Naͤlionalrath pe eichnete dafür Bern, u ene, bestimmt, so ist er nur berechtigi, die Auflage in der angegebenen nicht binnen . . Frist dem Verleger , Beruht der Mangel auf einem Umstande, den der Ver⸗
ung für Unfallperhütung in Berlin ing Leben gerufen, die ein ü ind die W ⸗ s ̃ . — = ; im S außerordentliches Interesse hervorrief. Selt 1585 bat man di ih . 3 nw Har e ge n melken r Ständerath sich für Zürich aussprach. Höhe herzustellen. beanstandet. fasser zu vertreten hat, so kann der Verleger statt des im 8530
puich, die Kranken, und Ünfalltersicherungege fetzt eingeleitete Düfsfeldorf. 28. Juni. (Wettfahrt) n der K . § 6. § 21. ird, . Rücktrittsrechts den Anspruch auf Schadengersatz — 2 auf sesalem biete, entsrechent im nn 9 e nr ,,. i) 19 * 4 — „Die üblichen Zuschußexemplare werden in die Zahl der Die Bestimmung des a . zu welchem das Werk wegen Nichterfüllung geltend machen. — . — mer , . e e, samm en. Dabei gerieihen die Fahrzeuge inz Publikum, wodurch ein ⸗ . ; Ulässigen Abzüge nicht eingerechnet. Das Gleiche gilt von verbreitet wird, steht für jede Auflage dem Verleger zu. Er . § 32. ö. . . ee n Jar n ren . — 3 ger ch n g en, es Knabe schwer verletzt wurde. Die beiden Wagen konnten die Fahrt (Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten Freieremplgren, soweit ihre Zahl den zwanzigsten Theil der darf den Ladenpreis ermäßigen, soweit nicht berechtigte Inter⸗ Wird das Werk nicht vertragsmäßig vervielfältigt oder gen fortsetzen. n nn, ,. und Zweiten Beilage.) zulässigen Abzüge nicht übersteigt. essen des Versassers verletzt werden. Zur Erhöhung dieses verbreitet, so finden zu Gunsten des Verfassers die Vorschriften — — — Rldqdas J — * ö am n ö ; . ; 5 Zuschußexemplaré, die nicht zum Ersatz oder zur Er⸗ Preises bedarf es stets der Zustimmung des Verfassers. des 8 30 entsprechende Anwendung. m., min — — — ginzung ö Abzüge dn e, worden sind, dürfen 58 22. 8§ 33. 9 Hober Luftdruck erstreckt sich von den britischen ö * von dem Verleger nicht verbreitet werden. Der Verleger ist verpflichtet, dem Verfasser die vereinbarte Geht das Werk nach der Ablieferung an den Verleger , 1 2 2 19801, Inseln pi e rr. 3. lien n qe r , dh eaten, Gastspiel des Lessing Bentral Theater. Sonnabend: Zu ermäßigten ; . Vergütung zu jahlen. Eine Vergütung gilt als stillichweigend durch Zufall unter, so behält der Verfasser den Anspruch aͤuf orm it tag g. dem ien, und der Blscayasee. In Beutsch⸗ . e . . zend: Flachsmann als Erzieher. i e Die Geisha. Operette in 3 Akten von Gehen Abzüge unter, die der Verleger auf Lager hat, so vereinbart, wenn die Ueberlassung des Werkes den Umständen die Vergütung. Im übrigen werden beide Theile von der land ist das Wetter kühl, im Süden Veiter, fonst Anfang hr. idney Joneg. Anfang 8 Übr. darf er sie durch andere ersetzen; er hat vorher dem Verfasser nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Verpflichtung zur Leistung i.
. trübe und, außer an der Sstsecküsse, trocken. Kn les, Sonntag (letzte Vorstellung vor den Ferien): Die Sonnsag: Gastspiel der 8 echt japanischen A n be Bike ber rm es n 3 53 ? een. ö 5 , ne, ü H, de d, he feen bl, Zuwilng schtwe fer? Sr as ate d sie e, dn, ö 88 . a, nnn, , , , 3 Wetter. Süden wärmeres Wetter wahrscheinfich. — — 3 Alten von Sidney Joneg. Cinlagen In IJ. und 8 angemessene Vergütung zusehen. gegen e gemesse ne Vergütung ein e.
ind. 23 ) 5 * 1am ft h * In dem Umfang, in welchem der Verfasser nach den § 23. übereinstimmendes W iefern, sofer
richtung Dent Ge Seewarte. Berliner Theater. Sonnabend: Zum 26 . . ee, , . 88 7 7 ber ir ist, sich 8 gane. n Ver⸗ Die Vergütung ist 83 Ablieferung des Werks zu r 46 . , , .
— — — — = 109. Male; Ueber unsere Kraft. ¶ I. Theil.) !. ; breitung zu enthalten und sie dem Verleger zu gestatten, hat entrichten. Ist die Höhe der Vergütung unbestimmt oder Mühe geschehen kann; erbietet sich der Verfasser, ein solches
Windstille bedeckt 36 , n 0 , mmm mmer. Sonntag (letzte Vorstellung); Zum G0. Male: ⸗ et, soweit nicht aus dem Vertrage sich ein anderes ergiebt, hängt sie von dem Umfange der Vervielfältigung, insbesondere Werk innerhalb einer angemessenen Frist kostenfrei zu liefern,
8 beiter 155 Ueber unsere Kraft. (II. Theil) Belle · Alliante · Thenter. Gastspiel · Theater. dem Verleger das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung von der Zahl der Druckbogen, ab, so wird die Vergütung so ist der Verleger verpflichtet, das Werk an Stelle des unter
Theater. , , ma 8 3 — * w ee m. g 11k und Verbreitung (Verlagsrech) gu verschaffen. fällig, sobald das Werk vervielfältigt ist. ; ; een genen n, ,. und * verbreiten. 1 —
5 —⸗ . 2 on Jastell. Dierauf: Das Versnre nterm § 9. § 24. ann diese Rechte au eltend machen, wenn das Werk na * Kionigliche Shan spiele. . , . 1 2. Derd. Singstziel aus den österreichischen Älpen in Das Verlagsrecht entstehl mit der Ablieferung des Werkes Bestimmt sich die Ver . nach dem Absatze, so hat der alles e n ig! eines Umsitands untergegangen 6
— baus. 167. Vorstellung. Der 2 Ro⸗ Ben in 3 Akten. (Im 2. Ant: Hime kern i 1 Aufzug von Alerander Baumann. an den ir. und erlischt mit der Beendigung des Ver- der Verleger jährlich dem 42 * für das vorangegangene den der andere Theil zu vertreten hat.
es
werde. — Der öffent!
sie nicht bloß ein Auszug oder eine Uebertragung in eine
l wollia
* 690 d 3 wollenlog d mantische Oper in 3 Akten von Car a don brelti. Einla Ant t ili qftsi Ne ar Der Ahlie 9 r * ĩ 26 J 8 12 ʒ ettl · Einlagen.) Anfang 8 Uhr. — rags verhältnisses. Geschãfts jahr Rechnung zu legen und ihm, soweit es für die Der Ablieferung sieht es gleich, wenn der Verleger in m Ei R 11 n 57 en m,. a f . . — , de L . der Schutz 23 wa en ht; es . 6 — Prüfung erforderlich ist, bie Einsicht seiner Geschäfte bücher zu Verzug der Annahme kommt. 18655 * ö i ür. Cessing. Theater Sonnabend: Gastspiel dan er Verleger gegen den Verfasser owie gegen Dritte die Be⸗ gestatten. . 2 ; 8 31. 26826 wolkig Neues Dyem, Theater. Mamsell Angot. Komische Niese mit dem Enf 9j bes & Familien ⸗Nachrichten. fugnisse ausüben, die zum Schutze des Urheberrechts durch das § 25. ; Stirbt der Verfasser vor der Vollendung des Werks, so 765,1 3 bedeckt 26 Oper in 3 Akten von Fharles Lecocq. Tert pon 2 Se nen w ,. 9 *. 61 m Verehelicht: Hr. Regierungs- Präsident . Gesetz vorgesehen sind. Der Verleger eines Werkes der Literatur ist verpflichtet, ist, wenn ein Theil des Werks dem Verleger bereit a nin len , Fiel, eie died eee deff, den de dn 2 nien n . Hen, , mn, , . 8 10. dem Verfasser auf je hundert Abzüge ein Freiexemplar, jedoch geliefert worden war, der Verleger berechtigt, in Ansehung des 72594 2 wolli „0 5G. Dohm. Anfang 8 Uhr. Billetreservesatz Nr. 68. 3. Zell. Anfang 8 Uhr. a m. h, r. Gräfin von Königsmarck, geb hin von Der Verfasser ist verpflichtet, dem Verleger das Werk in im Ganzen nicht weniger als e. und nicht mehr als fünf- gelieferten Theils den Vertrag durch eine dem Erben des 614 B . ĩ 8. Tran on. Theater allabendlich „Lebende Sonntag: Gastspiel Dansi Niese. Die Rinds- sckler, Freiln von Grodiß (Berlin. — Hr. nem für die Vervielfältigung geeigneten Zustand abzuliefern. hn zu liefern. Auch hat er dem Verfasser auf dessen Ver⸗ Verfassers gegenüber r , — was —— Wegen 6 4 P * 8 * 6 int 38 frau. ; Re , und Kammersunker Karl von §. 11. ; angen ein Exemplar in Aushängebogen zu überlassen. Der Erbe kang dem Verleger zur 27 — im 3 wolsig Bin els Kere — ⸗ ; ig ö 8 e. —— Montag: Gastspiel Hansi Niese. Die Kinds. Nostitz Wallwitz mit Frl. Iren von Partmann Ist der Verlagsvertrag über ein bereits vollendetes Werk Der Verleger eines Werkes der Tonkunst ist verpflichtet, Abs. ] hezeichneten Rechts eine angemessene Frist bestimmen. . 5. 6 — gen kum freien Gintritt in den frau. . Dresden). a geschlossen, so ist das Werk sofort ab uliefern. dem Verfasser die übliche Jahl von Freieremplaren zu liefern. Das Necht erlischt, wenn sich der Verleger nicht vor dem Ab= 33 J = Sonntag: rnbaus. 168. V ö Fil. Meta Di Soll das Werk erst nach dem Abschlusse des Verlags⸗ Von Beiträgen, die in Sammeiwerken erscheinen, dürfen laufe der Frist für die Aufrechterhaltung des Vertrags erklärt. 7663 9 Dyernb 163. Vorstellung Der N 5 t j 18 von Maver m . = — * 8 ; ; 2 = 8a iegende Holländer. IJ. Alt. Hiomansssche eue enter, Schiffbauerdamm 4a. Oi. in rler wi dertrags hergestellt werden, so richtet sich die Frist der ÄAb— Son derabzüge als Freieremplare geliefert werden. Diese Vorschrifsen finden entsprechende — wenn 689 ü, ein. Akten van Richard Wagner. (Her Titten: Emil Meßthaler. Sonnghend: Die goldene 99 erg e, Tochter; Hrn. Legatlongrath keferung nach dem Zwecke, welchem das Werk dienen soll. § 26. ; die Vollendung des Werks infolge eines sonstigen nicht von 765 6 Re 3 IJ Dellãnder. Herr Hans Meohwinkel, vom Greßher og. —— n . . 8 Alten, ven, Michard Hang. Adolf won Bůlo8m Sie fa — Hrn. hie. Soweit sich hieraus nichts ergiebt, richtet sich die Frist nach Der Verleger hat die zu seiner Verfügung stehenden Ab dem Versasser zu vertretenden Umstands unmöglich wird. 63 3 chen Dof-⸗Tbeater in. Miannpelin, als Gast) *. 3 3 662 R 8e. * Jierungs.· e or von , . a.D. dem Zeitraum, innerhalb dessen der Verfasser das Werk bei zũge des Werks zu dem niedrigsten Preise, ür welchen er das . ö 6 ; — und Dalila. III. Att., Drer in He r Fall uit 3 19 ul, Vrchester - Sessel, G serben. * dandschaftsmaler Gustad Meißner iner seinen Verhältnissen enisprechenden Arbeitsleistung her- Werk im Veiriebe seines 3 abgiebt, dem Ver⸗ Bis zum Veginne der Vervielfältigung ist der Verfasser 17 ẽ 10 * n Fe , Tamm. Saint. Sann. Sonntäg und folgende Tage: Die goldene ed — Fr. 2 8 ernuth, geb. ir kann; eine anderweitige Thätigkeit des Verfassers bleibt fasser, soweit dieser es verlangt, zu überlassen. ke gh 66 een m m , m, m. wenn 6 33 bedeckt ⸗ . Brlcke. elefeldt, (Freienwalde a. O.). le der Bemessung der Frist nur dann außer Betracht, wenn §5 N. mstande ergeben, die em üusse des Vertrags n 7182 . Renn Au Hur *.* der en 8 bei dem Abschlusse des Vertrags Der Verleger ist verpflichtet, das Werl, nachdem es ver⸗ vorauszusehen waren und den zerfasser bei Kenntniß der 7595 8 Strauß. —ĩ NR z ö weder kannte noch kennen mußte. vielfältigt worden ist, zurüctzugchen, sofern der Verfasser sich Sachlage und verständiger Würdigung des Falls von der Strauß. An — BVorstellung vor esiden) · Theater. ¶ Dixektlon: Sigmund Lauten ch . Der ** be . erien. lätzꝛ: Fremden Loge burg) Sonnabend: Das blaue Rabisnei. * Verantwortlicher Redakteur: 812 vor dem Beginne der Verblelfältigung die Rückgabe vor- Herausgabe des Werks nrg ag . ten haben würden. Man . — 19 *. 1mm. a 6. voyage rere code) Tnostipsei in Akten J. V.: von Bojan ow ki in Berlin. sas 2 zur Beendigung der . darf * 35 behalten hat. g * rann ln d 43 . 4 — weiter Rang 6 M, Dritter Rang von Georges val und Maurice cquin. er Aenderungen an dem Werke vornehmen. Vor der 8 X. ; nde 6. A 3 ee, iter Mang Sihhlaß 2. Æ b , Vierter Ventsch 2 Paul Bloc. Lemnarnn,, Verla ter awehttien (Scoln) in Berlin. ranstaltung 28 neuen Auflage hat der Verleger dem Ver⸗ Die Nechte des Verlegers sind übertragbar, soweit nicht Erllart der Versasser auf Grund der Vorschrist deg 1 derungen sind nur insoweil zulässig, als nicht durch sie ein und dem Verleger ausgeschlossen ist. Der Verleger kann diesem gemachten Aufwendungen verpflichtet. er
675 8 . * , e 16 60 3. = und! folgende Tage: Das blaue Drug der 1 — 8 druckerei und Verlag · sasser zur Vornahme von Aenderungen Gelegenheit zu geben. die Ueberiragung durch Verelnbaruns zwischen dem Verfasser den Rücktritt, so ist er dem Verleger zum 8 26 ei n 12 wer 2. one n en g, e r . . Acht Beilagen berechtigies Interesse des Verlegers verleßt wird. jedoch durch einen Vertrag, der nur über einzelne Werke ge-! halb eines Jahretz seit dem Nüciritie dag Wer
es Theater. Mamsell Augot. Jomlsche Kabin Anstalt, Berl mstraße Nr. J2.
. * . . Beim. anfang z tn Genen e n, s(einschließlich Gzrsen. Gellage)