theiligte onen vorzuladen und zu vernehmen. Er kann 2 2 das e nen, emäß 8 62 oder 5 622 angerufen worden ist, für den Fall des Nichterscheinens eine Geldstrafe bis zu einhundert Mark androhen. Gegen die Festsetzung der Strafe findet Beschwerde nach den Be⸗ stimmungen der Zivilprozeßordnung statt.
Eine Vertretung n . Personen durch deren all⸗ gemeine Stellvertreter (6 45 der Gewerbeordnung), Proku⸗ risten oder Betriebsleiter ist zulässig.
XVIII. Der 8§ G63 erhält . Fassung: .
Das Gewerbegericht, welches als Cinigungsamt thätig wird, besteht neben dem Vorsitzenden aus Vertrauensmännern der Arbeitgeber und der Arbeiter in gleicher . .
Die Vertrguensmänner sind von den Betheiligten zu bezeichnen. Erfolgt die Bezeichnung nicht, so werden die Vertrguensmänner durch den Vorsißenden ernannt.
Einigen sich die Betheiligten uͤber die Zahl der zuzu⸗ ziehenden Vertrauensmänner nicht, so ist die Zahl derselben von dem Vorsitzenden auf mindestens zwei für jeden Theil zu bestimmen. . .
Die Vertrauensmänner dürfen nicht zu den Betheiligten gehören. . .
Der Vorsitzende ist befugt, eine oder zwei unbetheiligte Personen als Beisitzer mit bergthender Stimme zuzuziehen; vor der Zuziehung sind die beiden Theile zu hören.
XIX. Im 864 erhält der zweite Satz des Abs. 1 folgende Fassung: ö . .
Das Einigungsamt oder, im Falle des 8 62 a, der Vorsitzende des Gewerbegerichts ist befugt, zur Aufklärung der in Betracht kommenden Verhältnisse Auskunftspersonen vor— zuladen und zu vernehmen. XX. Im § 67 Abs. ? Satz? werden die Worte „Bei—⸗ sitzer und“ gestrichen. XXI. Hinter 5 69 wird folgender neuer Paragraph eingestellt: S8 69a.
Das Gewerbegericht als Einigungsamt ist nicht zuständig, wenn hei der Streitigkeit ausschließlich Innungs mitglieder und deren Arbeiter betheiligt sind, und für die Innung zur Erfüllung der im § 8la Nr. 2 der Gewerbeordnung be⸗ zeichneten Aufgabe ein besonderes Einigungsamt besteht, dessen i mm ens en und Thätigkeit durch das Statut entsprechend den Bestimmungen der S8 62 bis 69 dieses Gesetzes geregelt sind. Rufen beide Theile das Gewerbe— gericht als Einigungsamt an, so ist dieses auch bei solchen Streitigkeiten zuständig.
XXII. Der 5 70 erhält folgende Fassung:
Das Gewerbegericht ist verpflichtet, auf Ansuchen von Staatsbehörden ober des Vorstandes des Kommunalver⸗ handes, für welchen es errichtet ist, Gutachten über gewerb⸗ liche Fragen abzugeben.
Das Gewerbegericht ist berechtigt, in gewerblichen Fragen Anträge an Behörden, an Vertretungen von Kom—
munglverbänden und an die gesetzgebenden Körperschaften der Bundesstaaten oder des Reichs zu richten.
Zur Vorbereitung oder Abgabe von Gutachten sowie zur Vorbereitung von Anträgen können Ausschüsse aus der Mitte des Gewerbegerichts gebildet werden.
Diese Ausschüsse müssen, sofern es sich um Fragen handelt, welche die Interessen beider Theile berühren, zu gleichen Theilen aus Arbeitgebern und Arbeitern zusammen⸗ gesetzt sein.
Das Nähere bestimmt das Statut.
XXIII. Der § 71 Abs. 1 erhält
folgende Fassung:
Ist ein zuständiges Gewerbegericht nicht vorhanden, so und 5
kann bei Streitigkeiten der im § 3 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Art jede Partei die vorläufige Entscheidung durch den Vorsteher der Gemeinde (Bürgermeister, Schult⸗ heiß, Ortsvorsteher u. s. w.) nachsuchen. Zuständig ist der Vorsteher der Gemeinde, in deren Bezirke die streitige Ver pflichtung aus dem Arbeitsvverhältnisse zu erfüllen ist oder sich die gewerbliche Niederlassung des Arbeitgebers befindet, oder beide Parteien ihren Wohnsitz haben.
XXIV. Im 573 erhält der zweite Satz folgende Fassung: Ein unmittelbarer Zwang zur Vornahme einer Handlung ist nur im Falle des S 127 der Gewerbeordnung zulässig: die Leistung von Diensten aus einem Dienstvertrage kann durch Geldstrafen nicht erzwungen werden.
XXV. Im § 77 Abs. 2
gesetzt: S 63 Abs. 4.
XXVI. Dei 78 wird durch folgende Ve rschrifter
31 . 22 siffer 6 wird statt 8 63
Abs. 3
*
868 Soweit nach den Vorschriften gesetzes die Enischeidung üigkeiten über rechnung und Anrechnung von Versicherunggbheiträgen Eintrittsgeldern in Gemäßheit dieses Gesetzes zu erfolgen hat, finden die Vorschriften der 858 71 big 75 auch dann Anwendung, wenn ez sich um Versicherungsheiträge anderer alg der im z 2 bezeichneten Arbeiter ständigkeit des Gemeinde Vorsteherg wird in diesem nicht dadurch ausgeschlossen, aß ein Gewerbegericht für Gemeinde errichte ist. ö. XXVII. Im 5 79 wird der Abs. 3 XXVII inter wir
gestellt
es Krankenversic
handelt
19 16
6n In dem Verhältnisse der Innungen gerichte und der im z 80 deie den ordentlichen Gerichten und zu den em ß Gewerbegerichten finden die Vorschriften sprechende Anwendung. Artikel 2 Rechtostreitigkeiten, die vor dem — nirafttreten diesegs (Ge setzes anhängig geworden sind, werden nach Vorschriften erledigt
hneten (Gewe
den hisher igen
Artikel 3.
Der Neichelanzler wird ermächtigt, den Tert des Ge werbegerichtsgesetzes wie er sich aus den im AÄAriitel ẽ vor⸗ esehenen Aenderungen ergiebt, unter fortlaufender Nummern . der Paragraphen unb unter Weglassung des 8 8] durch Es Reichs ⸗Gesegblatt bekannt zu — HDierbel sind den Verweisungen auf dier Vorschriften der der Gewerbeordnung diese
1 Geseze in ihrer gegenwartigen Fassung zu Grunde zu legen.
Soweit in anderen Gesetzen auf Vorschriften des Gesetzes, J
betreffend die Gewerbegerichte · vom T. Juli 1890 verwiesen
ist, treten die entsprechenden Vorschriften deg vom Reichs kan ler
1un le
bekannt gemachten Terseg an ihre Stelle.
Ziviiprozeßordnung und
Artikel 4. Die Vorschristen der Artikel! und 2 treten am 1. Januar 1902 in Kraft. . ; Urkundlich unter Unserer k Unterschrift und ein en, Kaiserlichen Insiegel. Gegeben an Bord Meiner Yacht „Hohenzollern“, Trave— münde, den 30. Juni 1901. (Li. S.) Wilhelm.
Graf von Bülow.
Nachtrag zum Vertrag über die Einrichtung und Unter⸗ haltung von Postd amp ferverbindungen mit Afrika vom 21/9. Juli 1900.
Zwischen dem Reichskanzler Grafen von Bülow, handelnd im Namen des Reichs, einerseits und der Aktiengesellschaft Deutsche Ostafrikg⸗Linie zu Hamburg andererseits ist heute in Ergänzung des Vertrags über die Einrichtung und Unter⸗ haltung von Postdampfer⸗Verbindungen mit Afrika vom 21.19. Juli 1900 das Folgende vereinbart worden:
Auf Grund besonderer Vereinbarung können vorüber— gehend an Stelle der im Artikel 1 unter A. des Vertrags vom 21.9. Juli 1900 vorgesehenen zweiwöchentlichen Rundfahrten um Afrika zwei vlerwöchentliche Fahrten, eine Ostlinie und eine Westlinle, eingerichtet werden, von denen jede die Aus. und die Heimreise auf ein und derselben Seite Afrikas ausführt; die beiden Linien müssen sich mit ihren Endpunkten erreichen und mit sämmtlichen unter A. ge⸗ nannten Häfen eine regelmäßige Postdampfer⸗Verbindung herstellen.
Für die Dauer einer solchen Vereinbarung kann für aushilfsweise zu verwendende Schiffe die im Artikel? Abs. 2 des Vertrags vorgesehene geringere Fahrgeschwindigkeit auch dann zugelassen werden, wenn die Schiffe nicht bereits vor dem 1. April 1900 in die ostafrikanische Reichs⸗Postdampfer⸗ linie eingestellt waren.
Diese Vereinbarung ist urkundlich in zweifacher Aus⸗ fertigung von beiden Theilen unterschrieben und untersiegelt worden
Berlin, den 17. Juni 1901.
Der Reichskanzler.
(L. S.) Graf von Bu low.
Hamburg, den 5. Juni 1901. Deutsche Ostafrika⸗Linie. (L. S.) Unterschriften.
Bekanntmachung, betreffend den Fortbezug der Unfallrenten und die Gewährung des Anspruchs auf Hinterbliebenen— rente bei Ausländern. Vom 29. Juni 1901.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 1901 beschlossen, die Bestimmungen über das Ruhen der Renten und üher die Ausschließung des Anspruchs auf Hinter⸗ bliebenenrente im S 94 Ziffer 2, §z 21 des Gewerbe⸗ Unfallversicherungsgesetzes sowie im 5 37 Abs. 1, 8 9 des Bau⸗Unfallversicherungsgesetzes für die Angehörigen der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länzer der K. und K. österreichisch⸗ ungarischen Monarchie sowie für die Angehörigen des Königreichs Italien außer Kraft zu setzen.
Die Außerkraftsetzung erfolgt mit der Maßgabe, daß die rentenberechtigten Ausländer, solange sie sich nicht im Iniande aufhalten, den vom Reichs⸗Versicherungsamt auf Grund des 3 94 Ziffer 3 des Gewerhe⸗Unfallversicherungsgesetzes für In länder erlassenen Vorschriften zu genügen haben. den 29. Juni 1901
Der Reichskanzler. In Vertretung: von Posadowsky
Berlin,
Graf
on Hamburg hof, 11 Uhr ausgenommen August, noch an
Westerland)
a. Ueber Hoverschleuse taglich zweimal mittelt der Dampfschif Nordsee n, Frisian, und Westerland. für Postsendungen jeder Art, dagegen am 15, 335. Juli lowie am 11. und 27. August nun einmal. Brief sendungen, welche mit dem 7 Uhr 36 Minuten früh von
Pamhurg (Klesterthor) abge henden Zuge (ab Berlin, Lehrter Bahnhof, 11 Ubr oh Minuten Abende) Beförderung erbal ten. treffen, aug⸗ khommen den 13. 23., 29. Jull und II., 12. August, noch an dem⸗ selben Tage auf Solt ein . h. Ueber Gurhapen, für Postsendungen jeder Art taglich einmal Gora und Prinzessin Veinrich . Briefsendungen, die mit dem 3 Uhr 6 Minuten früh von Dam ⸗ burg ( Dann overscher Bahnbof⸗ abgehenden Juge (ab Berlin, Lehrter Babnbof, 1 Uhr 59 Minuten Abends) Beförderung erhalien, treffen
mittels der Dampfer
stetg noch an demselben Tage auf Solt ein.
D. Nach Röm (Königsmark, Lakolk): Ueber Scherrebek,
für Postsendungen jeder Art: täglich zweimal mittels der Dampfer der Verkehrsverwaltung des Nordseebadeg Lakolk. Am JI4. und 25. Juli, sowie am 17. und 27. August fällt die zweite Fahrt nach Röm aus.
Briefsendungen, die mit dem? Uhr 36 Minuten e bon Ham⸗ burg (Klosterthor) abgehenden Zuge (ab Berlin, Lehrter Bahnhof, 11 Uhr 59 Minuten Abends) Beförderung erhalten, treffen, aus⸗ enommen den 12.5, 13. —168., 27.— 31. Jull und I., 11.—15. 6.— 39. August, noch an demselben Tage auf Röm ein.
Kiel, den 26. Juni 1901.
Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Lauenstein.
T
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 29 des „Reich s⸗Gesetzblatts“ enthält unter Nr. 2780 das Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 29. Juli 1890, betreffend die ewerhegerichte, vom 30. Juni 19601. Berlin W., den 2. Juli 1901. Kaiserliche⸗ Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Medizinal⸗Assessor, Sanitätsrath Dr. med. Wilhelm Schmalfuß in Hannover zum Medizinalrath und Mitglied . der Provinz Hannover zu ernennen owie
dem Eisenbahn⸗Sekretär 6 Zilß in Erfurt bei seinem Uebertrits in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrath und
dem Sekretär Weckesser bei der Proyinzial⸗Steuer⸗ Direktion in Cassel aus demselben Anlaß den Charakter als Kanzleirath zu verleihen, ferner
infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Barmen getroffenen Wahl den Fabrikanten Ern st Schwartner, den ö Oswald Sehlbach und den Rentner Rein? hold Biermann daselbst als unbesoldete Beigeordnete der Stadt Barmen und
infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Trier . Wahl den Rechtsanwalt, Justizrath Wilhelm Wenzel daselbst als unbefoldeten Beigeordneten der Stadt Trier auf fernere sechs Jahre zu bestätigen.
*
Ministe rium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Oberarzt des städtischen Krankenhauses J in Han—⸗ nover, Professor Hr. Heinrich Reinhold ist zum Mebizinal— Assessor beim Mebizinal⸗Kollegtum ber Provinz Hannover er nannt worden.
Ober⸗Rechnungskammer.
Die bisherigen Geheimen revidierenden Kalkulatoren Bastian, Wolter, Lüdtke, Rogalla, Düvert, Ronte, Kracht und Schreiber sind zu Geheimen Rechnungsrevisoren
bei der Königlichen Ober⸗Rechnungskammer ernannt
Abgereist: Seine Excellenz der Siaats⸗- und Justiz⸗Minister Dr. Schönstedt, mit Urlaub nach der Schweiz; Seine Excellenz der Staats- und Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbaben, mit Urlaub: der Direktor im Reichs-Schatzamt Twele, mit Urlaub in das Riesengebirge.
Nichtamtliches. Reich.
Berlin, 2. Juli.
Deutsches
Preußen.
Seine Majestät der Kaiser und K önig besichtigten gestern Vormittag auf der Travemünder Rhede das 6g schiff des deutschen Schulschiffvereins „Großherzogin Elisabeth“ und das Expeditionsschiff der Südpolar⸗Expedilion „Gauß“. Heute Vormittag nahmen Seine Majestät den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, Generalmajors Grafen von Hülsen Haeseler entgegen.
In der sekretars des Posadowgsky Bundesraths
am 27. v. M. unter dem Vorsitz des Staate Innern, Staats⸗Ministers Dr. Grafen von Wehner abgehaltenen Plenarsitzzung des
wurde dem Entwurf eines Gesetzes über die Verlegung der preußisch-osterreichischen Grenze längs des Przemsa⸗Flusses die Zustimmung ertheilt. Ferner wurden genehmigt: der Antrag Babens wegen Prägung einer Denkmünze zur Erinnerung an bag fünfzigjaͤhrige Regierungsjubildum Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Friedrich von Baden, die Vorlage, betreffend die nach 3 14 Abs. 1 des Gesetzes wegen Abande rung der Unfallversicherungsgesetze vom 30. Jun 1960 vor⸗ zunehmende Bestimmung des Stimmenverhältnisses der bei de r Neuwahl der nichtständigen Mitglieder des Reichs Ver sicherungsamtg aug dem Stande der Arbeitgeber und Arbeimehmer sowie ihrer Stellvertreter betheiligien Wahl körper, der Ausschußantrag wegen der Vergütung der Zuckersteuer bei der Augfuhr stärfezuckerhaltiger Zucker früchte, der Ausschußantrag, betreffend den Jollverwaltungs kosten⸗Etat für das Großherzogthum Luremhurg, die Vor⸗ lage, betreffend den Sa listeuerverwaltungokosten Etat für das Herzogthum Sachsen Meiningen, die Vorlage wegen deg Einiriitg der schwarzburgischen Unterherrschaften in den thüringischen Zoll und Sieuerverein, die Vorlage, be treffend die Veschrankung der Brennsteuervergsũtung, die Vorlage, betreffend die ußerkraftsetzung der Bestimmungen über das Ruhen der Unsallrenien für österreichische und italienische Staatgangehsrige, — der Entwurf von Beim mungen zur 1 des Gesetzeg über den Verkehr mit Wein ꝛc, — die orlage, betreffend die Deginseltion der
ur Geflägelbeförderung benutzten Eisenbahnwagen im Ver⸗ ir mit Belgien, — der Entwurf einer Verordnung über die Klasseneiniheilung der Militärbeamten des Reichs⸗ heeres und der Marine, — die Entwürfe von Verordnungen über die Tagegelder ꝛc. von Beamten im Geschãäftsbereiche des Reichsamts deg Innern und über die Tagegelder c von Beamten der Betriebsverwaltung der ern e men, — sowie der e,. einer Verordnung wegen Abänderung der Bestimmungen über die Tagegelder 2c. der Beamten der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen verwaltung. Außerdem wurden einige Rechnungsangelegenheiten erledigt und über die Seiner Masestät dem Kaiser zu unterbreitenden Vorschläge wegen Be⸗ setzung von Stellen bei verschiedenen Reichsbehörden, sowie über eine Anzahl von Eingaben Beschluß gefaßt.
—
Der Kaiserliche Gesandte in Stockholm Graf von Leyden at einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben wirkt der etatsmãßige Legations⸗Sekretär der Kaiserlichen Gesandtschaft, Legationg⸗ rath Freiherr von Heintze⸗Weißenrode als Geschäfts⸗ träger.
Der hiesige schweizerische Gesandte Dr. Roth hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legationsrath Dr. Vogel als interimistischer Geschäfts⸗ träger.
Laut Meldung des W. T. B. ist S. M. S. „Irene“, Kommandant: Fregatten⸗Kapitän Gildemeister, am 39. Juni in Amoy eingetroffen und gestern nach Saigon in See ge⸗ gangen.
Der Dampfer „Rhein“ mit dem Transport der ab— gelösten Besatzung der Schiffe in Ost-Asien an Bord, Transportführer? Kapitänleutnant Huß, ist am 29. Juni in Schanghai angekommen und am 30. Juni nach Singapore weitergegangen.
Sachsen⸗Meiningen. Ihre Durchlaucht die Prinzessin Friedrich von Sachsen⸗Meiningen ist vorgestern Abend 9 Uhr in Cöln von einem. Prinzen glücklich entbunden worden.
Oesterreich⸗Ungarn. Der Kaiser hat sich heute früh zu mehrwöchigem Auf—
enthalt nach Ischl begeben. ;
Der Präsibent des Pariser Gemeinderaths Dausset überreichte gestern im Sitzungssaale des Altstädter Rath— hauses als Geschenk für die Stadt Prag in Gegen— wart von Mitgliedern der Gemeindevertretung eine kuͤnst⸗ lerisch ausgeführte Seyres⸗Vase. Dabei hielt Dausset eine Ansprache, in welcher er, wie „W. T. B.“ be⸗ richtet, ausführte, man habe absichtlich eine solche Vase ge⸗ wählt, wie sie dem Kaiser von Rußland bei Allerhsthstbessen Besuch in Paris von dem Präsidenten der Republik überreicht worden sei. Dieses Geschenk sei eine Besiegelung der Be⸗ ziehungen zwischen dem czechischen und dem französischen Volke Kaiser Karl IV., in Frankreich erzogen, habe Prag berühmt gemacht durch großartige Werke der Kunst und Kultur, welche sichtbare Spuren franzoöͤsischen Geistes trügen. Er, der Redner, werde heute, gemäß einem Beschlusse des Pariser Gemeinderaths. an dem Denkmal dieses Herrschers namens der Stadt Paris einen Kranz niederlegen als Zeichen der Anknüpfung französisch⸗ czechischer Beziehungen. Der Redner schloß mit den Worten: „Vergesset nicht, daß Frankreich die Bedeutung Eures Volkes u begreifen beginnt. Es leben die Czechen, es lebe Euer chönes Prag!“ Der Bürgermeister Srb dankte in franzößdscher Sprache und schloß mit dem Rufe: „Es lebe Paris! Slava ie französische Kunst!“
1
)
Großbritannien und Irland.
Das Oberhaus beschloß gestern, wie W. T. B.“ meldet, daß, vorbehaltlich der Genehmigung des Königs, die Verhandlung gegen den Earl of Ruffell wegen Bigamie am 18. Juli unter dem Vorsitz eines Lord⸗High Steward stattfinden solle. Im weiteren Verlaufe der Ver handlungen theilte der Erste Lord der Abmlraiität Earl of
—
Selborne mit, daß das amerikanische Schiff, Maine“, welches als Hospitalschiff in Süd⸗Afrika gedient habe, der hritischen Marine von seinen Eigenthümern zum Geschenk gemacht worden f Der Sarl of Spencer gab seiner Freube über dieses
enk Ausdruck, in welchem er einen Beweis der guten Be ziehungen zwischen beiden Ländern erblickte.
Im Unterhause erwiderte der Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain auf eine Anfrage bezüglich der Lage in der Kapkolonie, wo das Parlament is zum X. August vertagt worden sei, ohne die für die Erledigung der Staats geschaͤfte erforderlichen Gelder über den 3h Juni hinaus be willigt zu haben: Da das Kapparlament vertagt sei, beabsichtige die
Negierung, dem Gouverneur zu empfehlen, daß er Gutscheine für die
Bedürfnisse des öffentlichen Dienstes ausgebe. Die Minister
der Kapkolonie seien damit einverstanden; das Kapparlament
kõnne aber unter den usammentreten. Hoffentlich werde hies geschehen. Wenn dag Verfahren des Peleßlich sei, so vertraue er darauf, vom Indemnitat zu erlangen. daß. Das Verfahren des Gouverneurs durch die Staats bedürfnisse gerechtfertigt sei. In Beantwortung anderer An an erllaͤrte der ZStaatgsekretär, die Regierung habe be KRüglich der Zukunft Fes Dynamit⸗Monopols sowie der ge hauen Höhe der auf den Gewinn aug den Goldminen zu a wen Besteuerung noch keine endgültige Entscheidung ge roffen.
Dei einem Festmahl, welches gestern zur Feier des Canada⸗
Umständen nicht
gegenwärtigen Anfang
Kapparlament
Tageg in London shattfand und an welchem auch verschiedene
anadische Minister iheilnahmen, hieit der Staatesekreiär für die Kolonien Chamberlain eine Rede, in dem W. T. B. zufolge, darauf ; wieder die Geburt einer Naffon feiere, welche ein Glied des großten Reichs der Erde bilde, und daß . ewesen sei alg die Art, wie die Kolonien Groß- ritannien im sädafrikansschen Kriege zu Hilfe gekommen eien. Die Einigung deg brinischen Neichs sel mit Blut be iegelt worden.
Oktober
Gouverneurs un ⸗
Er (Chamberlain) sei der Ansicht,
welcher er, hinwies, daß man
nichts erhebender
r glaube nicht, daß sich die heutige Meinung des gebildeten Europa mit dem Urtheil der Nachwelt decke
Er bewerthe vielmehr bie Meinung der Kolonien weit höher als die irregeleitete
Europas, welche auf Lügen gegründet sei, wärtigen Feinden und einheimischen Verräthern verbreitet worden seien. Wenn je einmal das Scepter seiner Herr⸗ schaft für Englands Hände zu schwer zu werden drohe, so blicke es hin auf die jungen Nationen, um sich in den Stand
zu ben, den Hohn seiner Feinde mit dem Jubel seiner Kinder zu beantworten.
britischen Anschauung die von aus⸗
Frankreich. Die Deputirten kammer setzte gestern Vormittag die BVerathung der Vorlage, betreffend die Alters⸗ und In⸗ validitätsversicherüng der Arbeiter, fort und nahm nach kurzer Debatte Absatz 1 des Artikels 1é an, welcher die Berechtigung zum Rentenhezuge auf alle Lohn⸗ empfänger erstreckt. Der Deputirte Vaillant verlangte, daß die Berechtigung auch auf, die ausländischen Arbeiter ausgedehnt werde. Nach einer Bemerkung hes Berichterstatters, daß diese Frage bei der Berathung des Artikels 3 fi erörtern sei, wurbe der Antrag Vaillant zu Artikel 1 abgelehnt. In der Nachmittagssitzung brachte der Deputirte Allemane einen Antrag ein, nach welchem alle Kongregationen sofort aufgehoben und ihre Güter ein— gezogen werden sollen. Der Rehner verlangte für seinen An— trag die Dringlichkeit und die sofortige Berathung. Der Minister⸗Prãäsident Waldeck⸗Rosseau wies darauf hin, daß er seine Meinung über biesen Gegenstand bereits anläßlich der Einbringung eines gleichen Antrags bei der Berathung des Vereinggesetzes dargelegt habe; er wolle die Debatte darüber nicht nochmals eröffnen. Die Dringlichkeit wurde mit M5 gegen 136 Stimmen abgelehnt. Der Deputirte Lafferrigre verlangte die Aufhebung des Gesetzes vom Jahre 1810, durch welches den „Brüdern der christlichen Lehre“ die Erlaubniß, Unterricht zu ertheilen, gewährt worden sei. Die für diesen Antrag geforderte Dringlichkeit wurde mit 362 gegen 205 Stimmen ahgelehnt. Bei der Berathung über den Nachtrags-Etat von 8 Millionen Fr. zur Deckung der Kosten der China⸗Expedition legte der Deputirte Sembat (Soz.) Verwahrung dagegen ein, daß der Krieg ohne Zustimmung des Parlaments begonnen sei, und gab der Befürchtung Ausdruck, daß es in China zu neuen Verwickelungen kommen werde. Er machte den Missionaren ein provozierendes Verhalten zum Vorwurf und sprach zum Schluß von Verletzungen von Leben und Eigenthum und von Akten der Barbarei seitens der europäischen Truppen, welche auf Veranlassung der Missionare begangenen worden seien. Der Minister des Auswärtigen Del cassé entgegnete, er ergreife gern die Gelegenheit, nochmals dem Expeditions⸗Korps seine Anerkennung aussprechen zu können. Man werfe der Regie⸗ rung vor, daß sie den Krieg erklärt, vergesse dabei aber, daß die chinesische Regierung die Feindseligkeiten eröffnet habe, indem sie die Niedermetzelungen habe geschehen lassen. China habe nunmehr die Friedensbedingungen angenommen, die französischen Truppen wurden somit nach Frankreich zurück⸗ berufen werden. In China würden nur soviel Truppen bleiben, als nöthig seien, um die Gesandtschaften zu schützen. Wenngleich er noch nicht sagen könne, daß der Friede gesicheri sei, so glaube er doch behaupten zu können, daß alles geschehen sei, um ihn zu verbürgen. Hierauf nahm der Marine⸗Minister Lanessan das Wort. Er erklärte, die Truppen hätten keinerlei Grausamkeiten begangen. Wenn Gewaltthätigkeiten vorgekommen seien, so habe es sich nur um Einzelfälle gehandelt. Die Soldaten hätten muthig unnütze Grausamkeiten zu begehen. Eine welche im ganzen Expeditions⸗Korps angestellt habe ergeben, daß insgesammt nur 25 solche tungen vorgekommen seien. straft worden. Der Minister verlas hierzu den Bericht des französischen Geschwaderkommandanten in China und einen D
Brief des Generals Voyron. Der Deputirte Cochin fragte
—
worden sei, Ausschrei
des Auswärtigen Delcassé entgegnete, Frankreich werbe, n die übrigen Mächte, auf der Siraße nach Peking bleib Der Deputirte Sembat verlangte die Anstellung einer in suchung über die von dem Expeditiongkorpg Gewaltthätigkeiten. Der Deputirte Millevone und der Minister⸗Präsident Waldeck-Rousseau bekämpften dieses Ver⸗ langen. Der Deputirte Sembal bestand demgegenüber auf seiner Forderung. Der Deputirte Viviani beantragt . Abstrich von 1000 Franc von dem Nachtrags⸗-Etat, wei wie er erklärte, wünsche, daß Frankreich nicht weiter Schutz der Missionare ausüben solle. Der Minister⸗P Waldeck⸗Rousseau sprach dagegen, indem er die Regierung werde sich eine Aufgabe nicht ab die ihr eine bevorzugte Position gewähre Viviani wurde nunmehr mit 425 gegen 109 Stimmen abgelehnt, ebenso der Antrag Sembat auf Anstellung einer Enquéte mit 128 gegen 107 Stimmen und der einzige Artikel der Nach tragsvorlage mit N gegen 71 Stimmen bewilligt. Die Sitzung wurde sodann geschlossen
Das Journal Officiel wird heute dae veröffentlichen und zugleich eine im denten Waldeck-Rousseau, geschrieben werden, unter welchen die Gesuch der Kongregationen gestellt werder suche sollen dem Ministerium des — den Bischöfen genehmigten Satzungen eingese welchen der Zweck der Kongregationen Gesuche sollen Schriftstücke mit Angaben gregations⸗Vermögen und den Personalakten ihrer enthalten. Die Kongregatianen sollen endlich die Ver übernehmen, sich der ordentlichen Gerichtsbarkeit werfen.
1 1 1 1
Rußland.
Die deutsche Militär⸗Deputation at, wie berichtet, Petersburg gestern wieder verlassen.
Italien.
Wie dem W. T. B. aus Rom gemeldet wird, verlautet in den Kreisen deg Vatikang, der Papst gedenke nicht, eine Kundgebung in der Angelegenheit deg franzoͤsischen Vereins gesetzes zu veröffentlichen, da er der Meinung sei, in dem Schreiben an den Kardinal Richard seine Gedanken völlig zum Ausdruck gebracht zu haben
Tũrłkei.
Die „Kölnische Jeitung“ meldet, der biaherige türkische General von Gru mbc ow Pascha sei auf der Reise von Konstantinopel nach Deutschland gestorben.
gekämpft, ohne Enquete,
Die Thäter seien sehr streng be⸗
2
was Frankreich nun in China zu thun gedenke. Der Minsster
Amerika.
Nach einem in New York eingetroffenen Telegramm aus Kingston (Jamaica) berichtet der dort von Colon ein⸗ 6 Dampfer Orinoco, in Pana ma sel infolge des Herüchts, daß die Aufständischen sich wieder n das Kriegsrecht verkündet worden. Anscheinend habe im Innern ein größerer Kampf stattgefunden, und man befürchte einen Angriff der Aufständischen auf Panama und Colon. Es seien weitgehende Maßnahmen getroffen worden.
Asien.
In einer am 27. v. M. abgehaltenen Versammlung der Gesandten in Peking wurde, dem „W. T. B. zufolge, dem Entwurfe einer Proklamation der chinesischen Be⸗ hörden die Zustimmung ertheilt, durch welche die Bevölkerung über den Abmarsch der fremden Truppen und die Befürchtungen vor der Rückkehr der chinesischen Soldaten beruhigt werden soll.
Nach einer Melbung des „Reuter schen Bureaus“ aus Peking vom gestrigen Tage haben die Chinesen gestern die Verwaltung eines Theils der britischen Sertion in Peking übernommen.
Afrika. m KLord Kitchener berichtet, daß seit dem 24. Juni nach den Meldungen der britischen Abtheilungen 74 Buren gefallen, 9 verwundet und 1660 gefangen genormten worden seien, 136 hätten sich ergeben. Ferner seien 1351 Gewehre, 15 800 Patronen und 304 Wagen erbeutet worden.
Die „Cape Times“ meldet, Fouchs sei in die Eingeborenen⸗ Reservate in den Distrikten von Mactear und Elkintt ein- gedrungen, wo es reichlich Pferde gebe, da in diesen Theilen das Kriegsrecht nicht gelte. Die europäischen Farmer rüsteten sich jetzt zur Vertheidigung dieses Gebietes, das bisher unter stillschweigender Uebereinkunft als Eingeborenen⸗Gebiet stets in Ruhe gelassen worhen sei.
Wie dem „W. T. B.“ aus Tanger berichtet wird, ist dort aus Anlaß der Flotten Manöver ein aus zwölf Schiffen bestehendes französisches Geschwader eingetroffen. Der französische Geschäftsträger gab zu Ehren des Geschwader⸗ Kommandanten ein großes Fest, welchem die Mitglieder des diplomatischen Korps beiwohnten.
Australien.
Der Herzog und die Herzogin von Cornwall und York sind 3 in Hobart (Tasmanien) eingetroffen; während der Fahrt dorthin herrschte, wie, W. T. B.“ meldet, stürmisches Wetter.
sKunst und Wissenschaft.
A. F. Die Gesellschaft für Erdkunde veranstaltete in diefen Tagen an Stelle einer Fachsitzung einen Ausflug nach dem Asro⸗ nautischen Observatorium des Königlichen Meteorologischen Instituts am Tegeler Schießplatz. Dort angelangt, empfing die aus etwa 200 Personen bestehende Gesellschaft in der luftigen, zu einem Audi⸗ torium umgewandelten Ballonhalle durch den Geheimen Regierungsrath,
Professer Dr. Aßmann Belehrung über die modernen Hilfsmittel zur
Erforschung der höheren Schichten der Atmosphäre, begleitet von sehr inschaulichen Demonstrationen. Diese Mittel bestehen im wesentlichen in der Ver; Registrierballons, des Drachenballons und des Drachens für Beobachtungszwecke. Der erstere besitzt vor den beiden anderen den Vorzug, in sehr hohen Schichten, nämlich bis 13 000 m hech zu steigen; aber die selbstthätigen Aufzeichnungen an den von ihm mitgeführten Instrumenten, einem Thermometer und inem Barometer, sind bei der starken Drehbewegung des Ballong ter dem Einfluß der Sonnenstrahlung nicht recht zuverlässig, sodaß
ir die bei Tage während der ersten Aufwärtsbewegung und die bei machten Vermerke als vollgültig angesehen werden. Wie diefe
ngen im Original aussehen, wurde an den von einem Registrier⸗ m 13. Juni nach seiner Auffindung überlieferten Notierungen Dieselben ließen erkennen, daß die niedrigste Temperatur, dieser Ballon begegnete, — 450 C. und der niedrigste Luftdruck vesen, was einer erreichten Höhe von 9150 in entspricht. hnungen erfolgen entweder durch Einkratzen auf einer von rehten, mit Lampenruß überzogenen Trommel aus
h mittels eines Metallstiftz oder durch einen Tinten
nen um die Trommel gelegten Papierstreifen schreibt. letztere, dem Einfrieren allzusehr unterworfene
durch einen Schwefelsäure führenden Holstift ersetz
er in Berührung mit dem von Lackmus . Tinltur wier darauf seinen Weg roth verzeichnet. Daß als An- legistrierungsbewegungen dag Steigen oder Sinken des
die Bewegung der Jeigernadel des Anerosds dienen,
inter ist, wie durch eine sinnreiche Anordnung
n zu einer vereinigt werden. Der Vortragende
der Anschaulichkeit einen Registrierballon von etwa
3 Gummistoff, also ganz ähnlich den bekannten
fertigt und vorbereitet und ließ denselben, nach⸗
Protokoll und der Aufforderung an
lieferung versehen worden war, aufsteigen.
Minuten, big der von schwachem Nord—
ringer Weise abgetriebene Ballon im Fflaren entschwunden war Der jedem Registrier
U an den Finder fordert ihn jur Stcherung
istrumente und zur sofortigen Meldung
in Kistchen mit Anweisung, wie Ballon
zu bergen sind, durch die Post zugesandt
zanisation bewahrt sich im Großen und
einzelne Ballons verloren geben oder erst
den werden Teisserene de Bort in Trappes
Methode ausgebildet, hat bereits 00 Registrier-
t Erfolg steigen lassen, und für die verabredeten veriodischen, hfieitigen Ballonfahrten von verschledenen Orten aug sind sie un ehrlich; dennoch steben sie in der Brauchbarkeit zum Zweck der dung der höberen Schichten unserer Atmosrbäre den beiden ider Formen bei weitem nach, weil man diese während ihrer sunktien beobachten, ibre Höhe in jedem Augenblick seststellen, inen die Instrumente mit größerer Rube anvertrauen und sie ta glich ver- wenden ann. Auch jst ihr Betrieb, abgeseben don dem Gagbedarf des Drachenballeng, erbeblich billiger. Diese Vorzug hangen allerdings wesentlich damit jzusammen, daß Drachenballen und Drachen sienz ge⸗
wendung des bendlng der
kfesselt sind, der eine mittels schwachen Drabtkabelg, der andere mittel
besten Klaviersaitendrabtz von Gg — 1 mm Durchmesser. Diese Fesselung verhindert eg zwar, den einen wie den anderen über maß ige Döben hinaus steigen zu lassen; doch kommt der Drachenballon biz auf 1M m Höhe, und Drachen sind in Tegel beres 2n öh m, in Trappeg auf 5300 m gentiegen. Mit der Fesselun ist natürlich auch, verglichen init der Beguemlihien des A lafseng von Registrierballong., bedeutend vermehrte Mä sowohl beim Luflassen, als auch beim Ginzteben und Uuswinden von Rabel und Draht verbunden. Dennoch werden beide Formen deg An conaadten immer mehr ju den wichtigsten Ollfemitteln der wissenschaf : ichen Er- forschung und Beobachtung der Vorgänge in den oberen dastschichten. 2 anger abrten Vor
Zu dieser ibrer Qualifikation tragt neben den oben
lügen auch ibre derbaältnismäßlge Unbewenlichkeit in der Luft bel.