1901 / 157 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Jul 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Weizen Preußen Diff en:

Jahr England Frankreich alten Zwischen

England Bestands n Preußen

1816—1820. 1821 —1830. 1863 1— 1840. 1841—1850. 1851-1860. 1861 1870. 16 166 2464 1876 —- 1889. 206,8 1881 1885... 180.4

240,0 250,0 231,4 248,8 235,2 229,4 211,2

1 123,9 157,0 152,1 KJ, 141,5 205,0 164,7

In den ersten Dezennien des vergangenen Jahrhunderts“, bemerkt Conrad zu diesen Zahlen, „war der Weizenpreis in England doppelt ö och als in Preußen; das letztere Land erzeugte mehr, als es ge⸗ rauchte, das erstere dagegen war mehr und mehr auf Zufuhr vom Auslande angewiesen, grenzte sich aber künstlich durch einen hohen Schutzzoll von demselben ö. und steigerte den Getreidepreis durch die berühmte gleitende Skala in außerordentlichem Maße. Die Er⸗ mäßigung der Zölle in den 30er und auch in den 40er Jahren und der schließliche Fortfall in den 60er Jahren übten einen ö herabdrückenden Einfluß auf dieselben aus, während die Zufuhr dur die Ausbildung der Dampfschiffahrt wesentlich erleichtert wurde. Nur in England zj in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts der Weizenpreis gegenüber der ersten von 6443 auf 44,52 sh. pro Quarter . wie 100: 68,8,æ, wofür die Geschichte bei auf steigender Kultur bisher sonst noch kein Beispiel bietet. Es war dem Zeitalter des Dampfes vorbehalten, durch die Verbesse⸗ rung der Kommunikationsmittel diese Erscheinung hervorzurufen. Beachtenswerth ist es, daß die Preisentwickelung in Berlin eine andere war; hier ist der Weizenpreis in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts egenüber dem der ersten wie 109: 106,8 gestiegen. Erst in dem 6 Viertel jahrhundert sind die Preise erheblich niedrigere infolge der Aufschließung bisher unkultivierter Gegenden, die dem jungfräu— lichen Acker mit wenig Kosten große Massen Getreide abzugewinnen vermögen, dann durch die erhebliche Verbilligung der Fracht innerhalb der Länder auf Bahnen, Kanälen und Strömen, auf der See durch Dampfschiffe und in der neuesten Zeit durch eiserne Schiffe. Es trat noch die Entwerthung der Valuta in den 70er und 80er Jahren in Ruß land und Indien, in den 90er Jahren in Argentinien hinzu, um einen Druck auf die Preise auszuüben.“ Durch die Auflegung erheblicher Schutzzölle und durch den zunehmenden heimischen Bedarf seien aber immerhin die Preise in Deutschland mehr und mehr über dem Niveau des Weltmarktes gehalten. Dagegen hat man in England, nach den Feststellungen Conrad's in der Abhandlung über die Getreidezölle, auch durch die höchsten Zollsätze gegenüber dem Weltmarkt hohe Preise nicht zu erzwingen und ebensowenig die Steigerung der heimlschen Produktion derartig zu fördern vermocht, daß sie auch nur annähernd mit dem Wachsthum der Bevölkerung hätte Schritt halten können. »Die gleitende Slgla hat sich als verfehlt erwiesen. Sie bewirkte nicht eine größere Ausgleichung der Preise, wie man von ihr gehofft hatte, sondern brachte im Gegentheil gewaltige Schwankungen hervor, die gerade die Eigenthümlichkeit der Zollmaßregel verschuldet hatte. Sie gab der Spekulatien besondere Anhalte, indem sie die Preise und damit den Zoll willkürlich zu beeinflussen vermochte und dies zu ihren Gunsten verwerthete, wahrend der Farmer darunter zu leiden hatte. Waren die Preise im Inlande niedrig und daher der Zoll hoch, so hielten die Händler die Waare zurück, bis die Preise erheblich ge⸗ stiegen und der Zoll auf ein Minimum gesunken war, um dann das bisher in den Hafenorten aufgespeicherte Getreide in kurzer Zeit massenhaft in das Land zu werfen, wodurch die Preise wiederum übermäßig gedrückt wurden. Der kleine Landwirth, der unter dem Druck der Verhältnisse verkaufen mußte, was er gedroschen hatte, konnte diese Konjunkturen weder vorausberechnen noch im Momente angemessen ausnutzen. Daher xichtete sich gerade die Opposition der Landwirthe gegen die Skala, und sie verlangten feste Zollsätze. Die am tiefsten eingreifenden Versuche, der Landwirthschaft auf schutzzöllneri- schem Wege hohe Getreidepreise zu gewährleisten, hat Portugal gemacht. Das portugiesische Getreidegesetz vom 14. Juli 1899, dessen weseniliche BVestimmungen Conrad wiedergiebt, leistet wohl das Aeußerste im Schuß der heimischen Landwirthschaft. Die sehr beachtenzwerthen Ergebnisse der eingehenden statistischen Untersuchungen des Verfasserg über die Wirkung der Getreidezölle auf die Preise, auf die Landwirth— schaft, auf andere Produktionszweige und über ihre Bedeutung für die Konsumenten haben wir bereitz vor kurzem mitgetheilt.

Mit diesen Abhandlungen stehen im engsten Zusammenhang die Artikel Handelspolitik‘ von Lexis und Handel zverträge“ von Professor Dr. A. Oncken in Bern, Handels statistik und „Handels- bilanz“ von dem Direktor des Kaiserlichen Statistischen Amts Dr. von Scheel. In einem Abschnitt über die äußere Handelspolitik in aktivioffensiver und in defensiver Form erörtert Leris die allgemeinen Grundsãtze und Ziele, die für die auswärtige Handelapolitit der Kulturstaaten bestimmend gewesen oder als vollswirthschaftlich berechtigt anzuerkennen sind. Er schließt diese Betrachtungen mit einer Mahnung: Nachdem in der neuesten Zeit Großbritannien theils infolge des Durchdringens der imperialistischen Politik, theils unter dem Einfluß materieller Interessen vieder offen die Bahn der Eroberungen eingeschlagen habe, die Ver— einigten Staaten von Amerika ebenfalls von ihren früheren Prinzivien abgewichen und zu einer Erpansionspolitik übergegangen seien, werde der Wettbewerb der großen Kultuwölker um ö und Einfluß im Welthandel in dem begonnenen Jahrhundert sich vielleicht weniger friedlich abspielen, als man in der zweiten Hälfte des 19. Jabr— hundertg babe erwarten dürfen. Der Stützpunkt der sich bel den Greßstaaten anbahnenden neuen handel gpolitischen Phase sei die See⸗ macht, und die neu in Sicht gekommene mögliche, wenn auch nicht wahrscheinliche Gefahr sei die, daß die größere Seemacht den Verfuch machen könnte, sich durch Vernichtung des Seehandels anderer S don einem lästigen Mitbewerb ju befreien. Wenn also setzt von des überserischen Handels die Nede sei, so sei dabei nicht bloß an Abwehr don Uebergriffen sekundärer Staaten ju denken, für die einige Kreuzer auzreichen würden. Die friedlichen Mittel der Handelspolit!k lnebesondere die Handel gzoerträge, verlören durch die größere Macht entfaltung des sich ihrer bedienenden Staateg keinchwegs an Wirksamkeit. vielmehr könnten sich ihre Aussichten auf Erfolg dadurch nur verbessern In seiner Kritik des Schutz spstemz und der Freibandelstheorie erkennt Lexig die Berechtigung des ersteren unter gewissen Bedingungen an Gg jeigt sich immer wieder“, sagt er, daß die Entscheidung über Freibandel oder Schutzsystem nicht nach abstrakten Theorien, sondern nur nach den besonderen, für sedes Land vorliegenden Bedingungen gefällt werden kann. Der Freibandel erscheint allerdings immer als daß naturgemäße System, und die gewaltige Macht der modernen Ver⸗ kehremittel wirkt offenbar in seinem Sinne und wird ihm bei un gestörter Entwickelung der menschlichen Kultur schließlich den Sieg verschaffen⸗ Praftisch dürfte für nech im jugendlichen Wache thum befindliche Länder, die noch freie Wahl baben, der

reihandel die empfeblengwertheste Politik sein, trogz deg von den zereinigten Staatzn gegebenen Beispiels deg Gegentheils. . Wo aber von Alterg ber Schupzölle bestehen, haben sich alle Uerhältnisse ihnen angepaßt, und ibre Aufhebung darf jedenfalls nur mit Vorsicht er— olgen, auch nicht aus bloß doktrinären (Ghründen, sondern nur wege timmt nachgewiesener überwiegend schädlicher Wirkungen einzel ner Jolle oder als Gegenleistung für handel gpolitische Jugeständnisse anderer Staaten. Die Einfürung neuer Schuß zoͤlle dagegen läßt sich nur unter besonderen Umständen rechtfertigen, namlich einegtbeilz als Nothstan dy maßregel, wenn ein wichtiger Produftionzzweig elne nen auftretende übermächtige Konfurrenz in

dem Maße bedroht wöärde, daß eine große Anjahl der

rovinz reußen

364,0 265,5 206,2 181,8 . 266,0 192,4 121,4 . 109,2 132,6 254,0 199,2 138.4 133,8 147,8 206,6 167,ÿ 7 * 160,4 182,0 211,4 199,6 248,0 224,6 204,6 195,0 225,0 202,2 205.6 189,0 182,6 197,6 1886— 1890... 142,8 193,2 173,9 31,1 165.6 183,6 1891—1 895... 128,2 178,5 165,5 t 163,2 173,4 147,0 155,0

1649 169,0 k 159,0 206,0 184,0 . 180,1 196,0

Roggen Gerste Hafer

Preußen alten Bestands

Erbsen . zw. Prov. Westfalen reußen u. . 59,0 151,8 131,4 129,8 23,4 126,8 76,6 79,8 14,0 100,6 87,6 91,6 21,6 123,0 1 10056 24,0 165,4 150,2 144,0 23,6 154,6 146,0 140,2 21,0 179,2 170,8 163,2 20,2 166,4 162,0 152,6 15,0 160,0 154,8 145,8 143,0 138,4 135,2 148,5 142,5 143,4 119,6 128,3 121,5 1937 13363 134,3 147,4 144,3 146,9

240, 8

223,6 218,6 246,0 222,4

365. ce 2223.

im Lande bestehenden Unternehmungen der betreffenden Art 1 ohne Schutz voraussichtlich nicht mehr würde halten können und daher eine Vermögenszerrüttung weiter Kreise in Aussicht stände. Anderentheils erscheint ein Schutzzoll auch als Ausgleichung für eine sozialpolitische Belastung zulässig, die den einhelmischen Pro⸗ duzenten auferlegt ist, für die ausländischen Konkurrenten aber nicht besteht. In diesem Fall entspricht der Zoll durchaus dem ö. anzzoll, der als Aeguivalent für eine ein inländisches

rzeugniß belastende ,,. von den gleichartigen gugländischen Wagren erhoben wird, vorausgesetzt, daß dieser soßlalpolitische Zoll über die wirkliche Belastung der inländischen Produktion nicht hinausgeht. Als vorübergehende Maßregeln können endlich auch Kampfjzölle zweckmäßig sein, wenn es nämlich mit deren Hilfe wirklich gelingt, andere Staaten zur Aufhebung von Ver— kehrserschwerungen zu bestimmen.“ Im allgemeinen dürfe man aber die Wirkung der Schutzzölle auf die Gesammtlage der Volkswirth— schaft weder in dem einen noch in dem anderen Sinne überschätzen. Es zeige sich, daß das allgemeine Preisniveau des geschützten Landes sich im wesentlichen stets parallel mit dem der freihändlerischen Länder auf und nieder bewege, also durchaus in Abhängigkeit von den allgemeinen weltwirthschaftlichen Konjunkturen bleibe. Ein wichtiges Machtmittel der Handelspolitik bildete seit alten Zeiten die Anlegung bon Kolonien. Ueber diese und die Kolonialpolitik giebt n Dr. Hasse (Leipzig) eine erschöpfende Darstellung (12 S.). Er erörtert darin un n chst das Wesen der modernen Kolonisa— tion und der verschiedenen Arten von Kolonien, schließt daran eine Uebersicht der Flächenausdehnung und Bevölkerung der Kolonien und Schutzstaaten der in Betracht kommenden Nationen, betrachtet die uns in der Geschichte der Kolonisation entgegentretenden Systeme und die Technik der Kolonialpolitik (Auswanderungs« und Ein— wanderungspolitik; Vertheilung des Grund und Bodens, Heimstätten, Landschenkungen; Staats. und Privatkolonisation; koloniale Ur—⸗ produktion; Beschaffung von Arbeitern und Erziehung der Einge— borenen zur Arbeit) und giebt dann nach einem Rückblick auf die Auf— theilung Afrikas, die Gruͤndung des Congostagts und die Theilung des Astens eine interessante und lehrreiche Darstellung der geschichtlichen Entwickelung der Kolonien, der Erfolge und Mißerfolge der Kolonial— politik der einzelnen Staaten. Die Geschichte der ostindischen Handelsgesellschaften hat noch eine befondere Bearbeitung in einer Monographie von Professor Br. Ehrenberg (Rostock) erfahren.

Die volkswirthschaftliche Bedeutung des Handels, seine Haupt⸗ zweige, Geschichte und neuzeitliche Gestaltung, die Umwälzung der Waarenaustheilung durch das Entstehen unmittelbarer Verkehrs beziehungen zwischen Verbrauchern und Erzeugern mit Umgehung des Detailhändlerstandes durch Konsumvereine u. s. w., das Vordringen des Großbetriebes im Detailhandel und die soziale Lage der kleineren Detailhändler erörtert der Ministerialrath Dr. Mataja (Wien) in dem auch eine Statistik der Handelsbetriebe enthaltenden Artikel „Handel“, während die Lage des unselbständigen Handlungspersonals in Ver gangenheit und Gegenwart von Professor Dr. Georg Adler (Kiel) unter dem Stichwort „Handelsgehilfen“ behandelt wird.

Eine dem Artikel „Handel“ entsprechende Darstellung der Geschichte desjenigen Theils der Produktion, welcher in der Form veränderung von Rohstoffen, in der Stoffumwandelung oder ⸗Ver edel ung besteht, hat Professor Dr. Karl Bücher (Leipzig) mit seinem werthvollen Beitrag „Gewerbe“ geliefert. Wie in seinem berühmten Werke „Die Entstehung der Volkswirthschaft“, verwerthet er auch hier die Ergebnisse der ethnographischen Forschungen. Er fkizziert die Rolle, welche die stoffumwandelnde Thätigkeit in der wirthschaftlichen und sozialen Entwickelungsgeschichte der Völker spielt ie von allem Anfang an bestehende scharfe Trennung der Arbeitsfunktionen nach Geschlechtern und schildert dann die verschiedenen Betriebsformen und ihre geschichtliche Entwickelung, stand und die Tendenz der Fortentwickelung erbe Ergänzt wird diese Abhandlung im vierten und fünften Bande dure die zum theil recht umfangreichen Artikel „Großbetrieb und Kleinbetrieb „Handwerk“ und Innung dem Geheimen Regierungsrath, Professor r. Will (Leipzig), Mittelstandsbeweg: von Professor D (Gießen), Gefängnißarbeit“ von dem Gehelmen Ober Regierung rath im Ministerium des Innern Dr. Krohne, „Hausind von Professor Dr. Werner Sombart (Breslau), G gebung“ Justizrath,

Loening (Halle), dem verstorbenen Pro

(Heidelberg) und Andere

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Ländern und die Ziele hausindustrieller Poli Der (Gewerbeg gebung sind 85 Seiten gewid In neun Spenalarbeiten wirt Gewerberecht Der 186, Oesterreichs, Ungarng, Frankreichs, britanniens, Italiens, der G viens und Raßlands,

sich im Laufe 19. Jahrhunderts gestaltet hat, eingehend dargest nt Die wichtigsten Gebiete dieser Gesetzgebung der verschledenen Kustur⸗ staaten sind noch zum Gegenstand besonderer umfassender Monograpbien gemacht, so namentlich der Arbeiterschutz und die Arbeiterversicherung im ersten Bande, das Lebrlingswesen, die Beschästigung jugendlicher Arbeiter in der Industrie, die Gewerbe“ inspektion, die Gewerbegerichte, die Han del s⸗ und Gewerbekammern im vierten und fünften Bande Weitere Artikel handeln von den Gewerbeverelnen, den Kartel len (Syndilaten, Ringen, Trustg) der Unternehmer, von den Gefel ten“ verbänden und den latholischen Gesellenvereinen, von dem Loalittongrecht der Arkeiter und seiner Geschichte in Eng land, Frankreich, Preußen ⸗Deutschland und anderen Staaten. Unter dem

.

Stichwort Gewerkvereine“ wird auf 105 Seiten über die Versuche vornehmlich der lohnerhaltenden Arbeiterklasse von Gewerbe zu Gewerbe sich korporgtiv zu gestalten und ihre ge⸗ meinsamen Interessen zu wahren, berichtet. Profeffor Pr. Brentano (München) erörtert zunächst in einer dogmatisch-⸗kritischen Einleitung die rechtliche und wirthschaftliche Auffassung vom freien Arbeitsvertrag seitens der Gesetzgebung, untersucht, wie weit diese Auffassung mit der Wirklichkeit des heutigen Wirthschaftslebens übereinstimmt, ö die Abhängigkeit des Arbeiters vom Unternehmer und die durch den modernen Großbetrieb geschaffene Gemeinsamkeit der Arbeits bedingungen, welche dem Einfluß des einzelnen Arbeiterz gänzlich entzogen sind, bespricht dann die Organisation der Gewerkvereine und ihre Bedeutung für den Arbeiter befürwortet in einem Abschnitt über den Schutz der Arbeitswilligen und den Gildecharakter der Gewerkvereine, daß man den Verab⸗ redungen der Arbeiter über ihre Arbeitsbedingungen denselben Rechts schuz zu theil werden lasse, der allen anderen nicht gegen die guten Sitten verstoßenden Verträgen zu theil wird, verbreiket sich über die Orggnisationen der Arbeitgeber, über die Nachtheile und Vortheile der Arbeitskämpfe, über die Stellung der Gewerkpereine im Schiedtz⸗ und Cinigungsverfahren und weist schließlich darauf hin, daß, wenn der Arbeitspertrag nicht mehr von dem einzelnen Arbeitgeber den Arbeiter diktiert, sondern in dem auf Gewerkvereine ünd Organisationen der Arbeitgeber sich stützenden Schieds- und Einigungsverfahren für alle Mitglieder dieser Irganssationen vereinbart werde, dann auch der Arbeit geber die ihm heute fehlende Sicherheit für die Innehaltung des Arbeitz= dertrags seitens des Arbeiters erhalte. Dieser einleitenden allgemeinen Betrachtung schließen sich acht Spezialarbeiten an, in denen die Entwicke— lung der Gewerkvereine (nicht nur derjenigen der AÄrbeiter, sondern auch der Fachvereine von Arbeitgebern) in England (von Brentano), in Deutschland (von Landgerichtsrath Kulemann, Braunschweig), in 6 won Professer Dr. Herkner, Zürich), in Frankreich, elgien von Professor Dr. Mahaim, Lüttich), in der Schweiz (von Herkner), in anderen europäischen Ländern und in Australien (von Kulemann), sowie in den Vereinigten Staaten von Amerika (pon Professor Dr. Sartorius Freiherrn von Waltershausen, Straßburg) verfolgt wird. . in allen Kulturstaaten hat die Gewerkvereins ewegung in den eiden letzten Jahrzehnten bedeutend an Umfang gewonnen. Be— sonders interessant ist die Darstellung der Entwickelung in England. Unter den Forderungen der Arbeiter, die häufig zu Konflikten zwischen ihnen und den Arbeitgebern führen, spiekt die der Ein— führung eines Normglarbeitstags eine hervorragende Rolle. Den hierauf gerichteten Vorschlägen hat Stieda eine Abhandlung ge⸗ widmet, in der er die Wirkungen, die Zulässigkeit, Durchführung und Begrenzung des Normalarbeitstags erörtert, auch über die gegen⸗ wärtig in England, Frankreich, den Niederlanden, Oesterreich, der Schweiz, Australien und Nord-Amerika in Bezug auf die Arbeits— zeit geltenden, gesetzlichen Schutzbestimmungen und deren Erfolge berichtet. Die bisweilen als soziales Kampfmittel der Unter— nehmer dienende Betriebseinstellung (Entlassung der Arbeiter) be— handelt Professor Dr. Biermer (Gießen) unter dem Stichwort Lockout. Derselbe verbreitet sich auch über die Wirkungen und die sozialpolitische Bedeutung der hauptsächlich in der Cifen⸗ und Kohlen— industrie Großbritanniens und Nord⸗Amerikas zur Vermeidung drohender oder zur Beilegung bereits ausgebrochener Arbeits streitig⸗ keiten eingeführten gleitenden Lohnskala, während im übrigen der Arbeitslohn bereits im ersten Bande eingehend behandelt und dort auch eine Statistik des Arbeitslohns gegeben ist. Einen beachtens⸗ werthen Beitrag über die Gewinnbekheiligung der Arbeiter hat der Syndikus der Handelskammer zu Cöln Pr. Wirming⸗ haus geliefert. Von der Arbeiterversicherung ist im vierten und fünften Bande die Kran kenversicherung in Deutschland, Oesterreich, Ungarn und anderen Ländern pon dem Geheimen Regierungsrath Dr. van der Borght, der auch das statistische Material sehr übersichtlich zusammengestellt hat, und die Invalidenversicherung (Invaliditäts- und Älters— versicherung) in Deutschland unter Berücksichtigung der Novelle von 1899 von dem Direktor im Reichsamt des Innern De. von Woedtfe in ihren Grundzügen dargestellt, während aus anderen Ländern das gesetzgeberische und statistische Material über die letztere Versicherung schon im ersten Bande unter dem Stichwort Arbeiterversicherung ' vor geführt worden ist. Ein weiterer Artikel handelt von den K napp⸗ schaftskassen in Deutschland und Oesterreich.

Eine der wichtigsten Vorbedingungen für das wirthschaftliche und soziale Wohlbefinden der ganzen Nation und des Staates ist eine den jeweiligen Verhältnissen und Bedürfnissen entsprechende Ver— theilung des Grundbesitzes. Daher sind auch diesem größere Ab handlungen (69 S.) gewidmet. In einem gerade gegenwärtig besonders beachtenswerthen Beitrag über die volkswirihschaftliche Prinzipien frage der Bodenrechtsordnung erörtert der Geheime Regierungsrat Professor Dr. Adolph Wagner die volkswirthschaftlichen und sozid politischen Probleme, die in derselben zu lösen sind, die üblichen allgemeinen Erklärungs . und Rechtfertigungsgründe des Privat. eigenthums in ihrer Anwendung auf privates Grundeigenthum, sowie die Bedeutung der natürlichen und der ökonomisch-technlschen Verschieden— zeiten der sechs von ihm nach twpischen Verwendungszwecken unter— chiedenen Bodenkate⸗ in des Standorts oder Wohnungsbodens und

Bergwerksbodens, des natürlichen (wilden) agd und ähnlichen Bodens, des landwirth forstlich benutzten Bodens, des Wegebodens, der auf und an ihnen sich vollziehenden mensch weise und Bebauungsart für die Fragen der Boden—⸗ unterzieht dabei namentlich die Reformbestrebungen nasboden und sein Recht, sodann die Prinzipienfrage der ür den agrarischen Boden, ob Gemeineigenthum oder zusammenhange mit den natürlichen und zerhaltnissen agrarischen Bodens und iner kfritischen Betrachtung und fnüpsft iber die verse Lage der Eigenthumẽe⸗ historischen Entwickelung und dem daraus tande der privaten Grundbesitzvertheilung interessante Darstellung der Geschichte des Grund⸗ Dr. Lampre Rig) und eine Statistik det wdeutschen, den übrigen europäischen Staaten und en Union von dem Geheimen Regierungsrath De. Paul 2 eilung des Grundeigenthums in allen diesen ie ökonoemischen Probleme, welche unter dem jzusammengesaßt werden, hat Lexis behandelt. ere wichtige, vornehmlich in die wirtbschaftlichen Landwirtbschaft treibenden Bevölkerung ein erschöpfenden Aufschluß die Beiträge Sof , Höferecht , Heim stätt Ztatistit), Hppotbeken⸗ h schaftliche Kredit⸗ und Landwirthschaft Kredit und Leben ur⸗Rentenbanken“, „Lande ( . Diesen schließen sich

Artifel Landwirth Vereinswesen ', Lan

wirthschafts kammern“ Landwirthschaftliches Unket⸗ „Landwirthschaftliche Arbeiter und In nttt

Mit dem Kreditwesen steht das Geldwesen

Professor Dr. Tarl Menger (Wien), Leris 1.1

seine Geschichte eingebend unter den Stich

S), . Münzwesen' (366 S), . Gold und

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(St 18dwir

(16 S.).

he weiterer Beiträge bewährter Fachmänner unterrichtet über aktuelle finannwissenschaftliche Fragen und sinanzwirthschaftli Zustande in den modernen Kulturstaaten, so außer der schon oben er⸗ wähnten Abhandlung Getreidezslle namentlich die Artikel Grun= steuer (10 S) Ge bäude steuer, . Mieth steuer“„,. . Mobi⸗ liarsteuer', - Kapitalrentenstener?, Luruß und Lurnt— steue rn, Ge tränkestener“, Octroi ', Gebühren“ Cie einen Theil der öffentlichen Einnahmen bildenden öffentlich rechtlich Abgaben als speneller Entgelt für die besondere Inanspruchna

der Amtsthätigkeit öffentlicher Behörden), „Gewerbesteuer“, Kom munglabgaben, . Gemeindefinanzen? (40 SJ,. , Kirch?

liche Abgaben, Lotterie und Lotteriebe steüerung“, „Matrikularbeiträge“.

Das Handwörterbuch der Staatswissenschaften ist auch ein Doku⸗ ment der innigen erührung zwischen Recht und Wirthschaft. Namentlich die letzte große Re tsreform in Deutschland, welche neue wirthschaftliche ., hat auftauchen lassen, ist in befonberen Artikeln eingehend berügsichtigt. Wir verweisen hier nur auf die im vierten und fünften Bande enthaltenen Abhandlungen. Gefelifchafts⸗ vertrag“ „Kreditgeschäfte⸗“, „Miethe und Pacht“, , agd⸗ recht“, „Hypotheken⸗ un Grundbuchwesen“ (31 S5, „Han⸗ delsrecht“, Kom man zitgesellschaften auf Aktien“, „Ge⸗ fellschaften mit heschränkter Haftung, „Giroverkehr'“, Kommissionsgeschäfte“n. „Maklerwefen“, Konkurs“,

Markenschu tz“, Mu ster⸗ und Moddellschutz !. Näher auf diese Arbeiten heute einzugehen, gestattet der Mangel an Raum nicht. Wir konnten auch nur einen kleinen Theil des Be— lehrenden und Interessanten, das die beiden Bände der neuen Auflage enthalten, andeutungsweise vorführen, und manche werthvollen Bei träge sind gänzlich übergangen, wie die Abhandlungen Gesellschaft und Gesellschaftswissenschaft“, „Individualismus“, Oeffentliche Gesundheitspflege“, „Nahrungsmittel“ polizei“, „Ixrrenwesen“, Kinderfürsorge“, „Kriminal— statistik ,. „Gewässer und Wasserr echt!, „Kanäle, Kleinbahnen“, Haftpflicht? und „Haftpflicht? versicherung“, Haushaltun g. spom wirthschaftlichen und sezialen Standpunkt. und Statistit), „Konsumtion“ die allgemeinen Verhältnisse derselben und das Konfumtions— budget der Haushaltung) Kon su mverein“ und die zeit⸗ gemäße Monographie. „Krisen“, in der Herkner eine fesselnde Darstellung der Ursachen der Wirthschaftskrisen, der krisen⸗ theorien und der geschichtlichen Entwickelung der Krisen im 19. Jahrhundert giebt. Immerhin dürften die vorstehenden An— deutungen die Reichhaltigkeit des Inhalts auch dieser beiden Bände erkennen lassen. Da die Ausführungen der . innerhalb der Grenzen hleiben, welche, die maisen aftliche Erfahrung und das sittliche Urtheil für die Kritik des Bestehenden und die Begründung praktischer Maßnahmen auf dem Gebiete des wirthschaftlichen und sozialen Lebeng lassen, kann das Studium des Handwörkerbüchs der Staatswissenschaften allen denen, welche der er wirthschaftlichen und soziglen Bewegung unserer Zeit ein Intere se entgegenbringen, nur empfohlen werden.

Zur Arbeiterbewegung.

Der Ausstand der Tunnelarbeiter auf der Nordseite des Simplon (vergl. 149 d. Bl) ist, wie ‚W. T. B.“ aus Brig (Kanton Wallis) vom gestrigen Tage meldet, seitens der arbeit ie me auf⸗ gegeben worden.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßzregeln.

Nach wei sung über den Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich am 30. Juni 1901.

(Nach den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.) Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts- ꝛc. Bezirke)

verzeichnet, in welchen Rotz, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche oder Schweineseuche (einschl. Schweinepest) am 36. Funi herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte sind letztere in Klammern bei jedem Kreise vermerkt; sie umfassen alle wegen vor⸗ handener Seuchenfälle oder auch nur wegen Seuchen verdachts gesperrten Gehöfte, in welchen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.

Rotz (Wurm).

. 8 Königsberg: Fischhausen 1 (I). Reg. Bez. Gumbinnen: o 2 (2), Lyck L (IJ. Reg.⸗Bez. Marien werder: Strasburg 1 (I. Stadtkreis Berlin 164). Neg⸗Bez. Potsdam: Charlottenburg Stadt 1 (1), Rirdorf Stabi L (I), Ruppin 1 (1), Westprignitz 1 (6. Reg. Bez. Posen: Schrimm 1 (1). Reg. Bez. Bromberg: Strelno J (B. Inin 1 (), Witkowo 1 (1. Reg.-Bez. Oppeln: Zabrze (1), Kattowitz Stadt L. (IN), Kattowitz 2 (3). Reg.⸗Bez. Arnsber g: Brilon 1 (1), Gelsen⸗ lirchen Stadt 1 (15, Hagen Stadt 1 (15. Reg. Bez. Wies baden: Westerburg 1 (1)

Preußen. Neg. i.

Reg.-Bez. Düsseldorf: Essen 1 (9. Bayern. Reg.-Bez. Niederbayern: Grafenau 1 (9. Reg. ⸗Bez. Mittel franken: Weißenburg 1 (6. Reg. Bez. Schwaben: Auqeburg 1 (I). Sachsen. Kreishauptm. Bautzen: Zittau 1 (9. Treishauptm. Leipzig: Leipzig Stadt 1 61) Württemberg. Jagstkreis: Gaildorf 1 (1. Bonaukreis: Ehingen 1 (1), Um l), Waldsee 1 (I). Baden. Landeskomm. Bez. Freib urg: Brei 4 (4). Emmendingen 1 (2). Elsaß Lothringen. Bezirk Unter saß: Schlettstadt 2 (9). Zusammen 39 Gemeinden und 51 Gehöfte.

Lungenseunche. Preußen. Reg. Bez. Magdeburg

leben 1 (3), Halberstadt 2 (2). Reg. Bez. ber 14 1 (17.

Zusammen 7 Gemeinden und 9 Gehöfte.

Wanzleben 3 Merseb

Maul, und Klauenseuche und Schweinesenche (einschl. Schweineypest).

en 1nnaKnJ 32 1 291780 Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke, serner Bundes owie

staaten

welche in

Negierungs.

Bundesstaaten, welche nicht in Menlerun na dernire Benrke 2 in Regierung Bezirk getheilt sind getheilt sind.

Königsberg Gumbinnen. Danzig . Marienwerder Berlin Brandenburg 8 Potsdam

] Frankfurt Stettin

Cöslin Stralsund Posen Bromberg

.

3 Breslau. ,

J

Pommern Posen

Schlesien Liegnitz Orveln Magdeburg Merseburg EGrfurt Schleswig

Sachsen

Schl. Holstein

1. ( 3.

Lüneburg Stade Osnabrück Auri . Münster. Minden Arnsberg. Cassel Wiesbaden Koblenz ; Düsseldorf . Rheinland 34 Trier Aachen Sigmaringen Oberbayern. Niederbayern kh t ö R erpfalz Bayern Hier ken ; Mittelfranken Unterfranken Schwaben Bautzen Dresden. Leipzig. Chemnitz. Zwickau Neckarkreid . Schwarzwaldkreis. Jagstkreis. Donaukreis . Konstanz. , ; Karlsruhe Mannheim Starkenburg Oberhessen . . . Mecklenburg⸗Schwerin Sachsen Weimar.. Mecklenburg⸗Strelitz. 4 Oldenburg ö.

Hannover

Westfalen

Vannoper Hildesheim

Hessen⸗Nassau

Hohenzollern

Sachsen

Württemberg

Baden

Hessen h

Oldenburg Lübeck.. Birkenfeld Braunschweig , n,. Sachsen⸗Altenburg Coburg ; Gotha

Anhalt . ͤ d, . Sondersh. 4 Schwarzburg⸗Rudolstadt 5 Waldeck w Reuß älterer Linie Reuß jüngerer Linie. Schaumburg ⸗Lippe Lippe. ö Lübeck. Bremen . Hamburg

Unter ⸗Elsaß

Ober⸗Elsaß .

Lothringen

Sachsen · Cob. Gotha

Elsaß⸗ / 8. Lofhrinaen Lothringen )

Betroffene Kreise ꝛc. )

a. Maul⸗ und Klauenseuche.

2: Dirschau 1 (I). 4: Graudenz 1 (60.

2 (2). 7: Lebus 1 (I). 8: Anklam 1 (1), Randow 1 (ID, Greifen⸗

hagen 1 (I). AO; Greifswald 1 (1), Grimmen 4 (434. AH: Samter

L (I), Krotoschin 1 (I). 16: Grafschaft Wernigerode ] 9

Mansfelder Gebirgskreis 1 (1), Mansfelder Seekreis 1 (IJ. 18:

Ziegenrück 6 (22). 21: Marienburg i. Han. 3 (75. 23: Achim

2 (2), Rotenburg i. Han. 2 (3). T6: Wittmund 3 (4 Weiden).

28: Hamm 1 (2). 29: Ziegenhain 2 (3). 31: Simmern 1 61

BA: Prüm 1 (5), Bitburg 1 (1). 37: Erding 2 (2. 46: Sulz

bach 2 (7). 41: Rehau 1 (1). Wunsiedel 2 (2). 42: Ansbach

41 (19), Neustadt a. A. 1 (I). 48: Kissingen 1 61). 44: Füssen

2), Memmingen 1 (1), Sonthofen 1 (15. 53: Wangen 1 61.

Müllheim 1 (I). 59: Gießen 2 (4), Alsfeld 1 (15, Lauter⸗

1 (23). 00: Alzey 1 (15). G1: Parchim 1 (1). G02: Apolda

Neustadt a. O 1 (25). 67: Helmstedt 1 (I). 66: Mei

10). G9: Westkreis 1 (1). 70: Coburg 1 (1). 72:

10. 77: Schleiz 79: Detmold 11). 85: Metz Bolchen 2 (20)

Zusammen 80 Gemeinden und 270 Gehöfte ꝛc.

6: Niederbarnim

bh. Schweineseuche (einschl. Schweinepest). Fischhausen 5 (5), Königsberg i. Pr. Stadt 1 (9. Königs 6 (6), Friedland 3 (3), Pr. Gylau 5 (8), Heiligenbeil zT. 6 (6). 2: Niederung

11111 aber * Johannisburg 2 (2). 3: 12 I), Dirschau 1 (2), Pr. Stargard 46: Thorn 1 (1), Kulm 3 Deutsch Krone ? jermünde 1 Rirdorf Sta 4), 2), Wesiprigni⸗ ö ; Königsberg i. 2), Arnswalde 1 Fried ernbe Oststernberg 4 (6), Sorau 1 (6 Anklam (1, t 11), Saatzig 3 (3). Naugard Kammin 8 (11) : Neustettin 1 (1), Bel gard 3 in 4 (8), Schlawe 5 (5). Rummelsburg 2 (31, 163 arm val 1

b 2 (2), Bomst 6 (6), Fraustadt Lissa 3 (4), Rawitsch 1 (1), Koschmin 6 (6), 3 (3) Adelnau 3 (35, Schildberg 2 (635. : Filehne 2 (2), Kolmar 1. P Wirsitz ), Inin 2 (2), Wongrowitz 2 (2), 2 Wartenberg 3 (3), Oels 7 (11. Treb

9 (26), Guhrau 8 (12), Steinau 2 (4), (18), Breslau 15 (21), Ohlau Brieg ch 5 (5), Münsterberg 10 (10), Reichenbach 11 12), Striegau 12 (2533, Waldenburg (4), Neurode 7 (8), Habelschwerdt 41 8 Grünberg 1 (1), Freistadt 10 (117. Sagan ihm. Sprottau 3 (G8), Glogau ß (7), Lüben 6 (6), Bun zlau 8 (G8), Goldberg · ainau (Y, Liegnitz Stadt 1 (I), Liegnitz? 2), Jauer y (6, SPhönau 2 (2), Bolkenhain 5 (8), Landeshut 9 (10) Virschberg 3 (5), Löwen berg 5 (6), Lauban 1 (2). AB: Oppeln I (IJ, Geutken 16S Katto⸗ witz 1 (I). Kesel 1 (1), Leobschütz 10), Fallenberg 2 (2) Neisse 4 (9, KGrottkau 2 (2). Eg: Jerichow 11 3 (6, Valberstad? 2 63 17: Saalkreis 1 (1). Delißsch 1 (1, Mansfelder Gebirgerreß ] (63), Mangfelder Seekreis 2 (6). Merseburg 115 18: Grafschaft Vohen⸗ stein 1 (I). E90: Sonderburg 2 (27, Flensburg Stadt I Mi, Stein

40 (79), 30 (375.

An Stelle der Namen der Regierung Ae. Bezirke ist die ent. vrechende Isde. Nr. aug der vorstehenden Tabelle aufgeführt.

von Obst n

burg 2 (G), Segeberg 1 (1 20: Hannover Stadt 1 (I). 21: Duderstadt 7 (1I). 22: Winsen 1 (I. 23: Bremervörde 1 (h. 26: Lüdinghausen 2 2). 28: Hattingen 3 (3), Olpe 1 (1. 32: Mörs 1 (15, Geldern? (9), Kempen i. Rh. 4 (7). 32: ihn, Bonn Stadt 1 (I). 24: Trier 1 (I). 37: München Stadt 1 29: Germersheim 1 63). A2: Schwabach 1 (0). 15: Zittau 3 (Y), Löbau 1 (IM). 46: Dresden Altstadt 1 (17 Pirna 1 (1). 48: löha 1 (1). 49: Delsnitz 1 (I). 58: Darmstadt 1 (16. 59: Fießen 1 (1) 690: Alzey 3 (3). 61: Wismar? (23). 72: Zerbst L „(II. Bernburg 2 (2). 75: Kreis des Eisenbergs 2 (6). 80: Lübeck 1 (1). S5: Bolchen 1 (h. Zusammen 606 Gemeinden und 792 Gehöfte.

Finland.

Nach einer in der Helsingforser Amtszeitung“ erfolgten Bekannt⸗ machung wird Amoy (China) finländischerseits als pestverd ächt ig angesehen.

Paraguay.

Dem zwischen Argentinien einerseits und Uruguay andererseits abgeschlossenen Sanitätsabkom men vom 19. September v. J. (vgl. Nr. 257 des „Reichs⸗Anzeigers“) hat fich nunmehr auch Paraguay angeschlossen.

Die Grundlagen dieses Abkommens sind folgende: Desinfektion, und, ärztliche Untersuchung der Passagiere und Schiffsleute, Desinfektion der Schiffe in dem verseuchten oder ver⸗ dächtigen Hafen vor der Abfahrt und unter Aufsicht eines Vertreters der Gesundheitsbehörde des sich schützenden Landes, sowie sanitäre Beobachtungsfristen für verseuchte und verdächtige Häfen.

Als Vorsichtsmaßregel können diese Vorschriften gehe benenfalle angewandt werden, wenn die Behörden begründeten Verdacht des Vorhandenseins von Pest zu haben glauben, auch bevor die Bestäti⸗ ug, hierfür eintritt. Vieses Vorgehen schließt nicht die amtliche Irklärung des Vorhandenseins von Pest in sich ein, welche von dem , der betreffenden wissenschaftlichen Unterfuchung ab— zängig ist.

Die dem Schiff sberkehr der beiden Länder auferlegten Be— schränkungsmaßregeln sind von der Wirksamkeit der an dem Wrhen⸗ orte eingerichteten Abwehr abhängig zu machen. a.

ind die ma Hellen

Bei Anwendung der erwähnten e,, ,. Verhältnisse in Betracht zu ziehen, welche die Möglichkeit der An⸗ steckung vermindern können, wie Entfernung und Schwierigkeit der Verbindung zwischen verseuchten und seuchenfreien Orten.

Konstantinopel 5. Juli. (W. T. B.) Die Untersuchung des unter pestverdächtigen Umständen erkrankten Bäcker! gehilsen ergab gleichfalls Pestbacillen. Somit sind hier zwei Pestfälle festgestellt. (Vgl. Nr. 155 d. Bl.)

Sandel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zu sammengestellten Nachrichten für Handel und Industrien )

Ergebnisse der Rühenzuckerfabrikation Rußlands nach den ersten sechs Monaten der Campagne 1900/01. In den ersten sechs Monaten der Campagne wird die Saft⸗

produktion der russischen Zuckerfabriken gewöhnlich beendet, weshalb die meisten Fabriken ihre Thätigkeit einstellen, mit Ausnahme der Raffinadefabriken, die Sandzucker verarbeiten. Daher sind zur Fest⸗ stellung der Resultate der Rübenzuckerproduktion die Angaben für die ersten sech,; Monate als endgültige zu betrachten. Jr Jahre 1909 war die Rübenernte ungewöhnkich, d. h. quantitativ gering, qualitativ außerordentlich gut. Alle Zuckerfabriken zusammen haben 39 073 783 Berkowetz verarbeitet und haben 93 214 85 Pud Syrup produziert. In vorhergehenden Jahre waren 44613 237 Berkowetz Rüben verarbeitet und 93 661 189 Pud Syrup produsiert. In den Fabriken sind verrechnet: 3 381 788 Pud Raffinade, 45 268 419 Pud weißen Sandzuckers gegen 3242 554 Pud und 42 929 022 . 1399 1900; auf den Markt gelangten 2335 820 Pud Raffinade und 23 557965 Pud weißen Sandzuckers gegen 2415 131 Pud und 24 393 1408 Pud 1899— 900. (Nach dem St. Petersburger Herold.)

Obst und Gemüse-Ausstellung in Moskau. Im Herbst dieses Jahres soll im Zoologischen Garten zu Moskau eine Obst. und Gemüse Ausstellung veranstaltet werden. ie Ausstellung soll ein Bild von dem augenblicklichen Stande des bst. und Gemüsebaues und der technischen Ausnutzung des Obstes und Gemüses geben und den Qbst, und Gemüsezüchtern die Mittel und zeigen, wie sie durch Ausnutzung der Früchte ihrer Obst und üsegärten ihre Einnahmen vergrößern können. Neben frischem Obste aller Art sollen besonders zur Ausstellung gelangen eingemachte und getrocknete Beeren und Früchte, Fruchtwelne, Säfte fowie die mannigfaltigsten Konserven, ferner Sämereien, Blattpflanzen u. s. w. Auch Instrumente und Apparate, welche zur technischen Bearbeitung d Gemüse verwandt werden, sowie die zur Verpackung und zum Transport zweckdienlichen Materialien werden den Besuchern der Ausstellung vorgeführt werden. Gleichzeitig mit der Ausstellung

n

det ein? der ausgestellten Gegenstände statt. (Moskowskijn

Schweiz. Kinfuhr von leer eingehenden Um— Art. 148 der Vollsiehungsverordnung zum Zollgesetz 1395 ist vom Bundesrath durch Beschsuß vom mabgeändert worden, daß leere, gejeichnete Fässer, ge d andere Gefäße, welche eingehen, uin gefüllt entweder an den Absender kge oder für dessen Rechnung an eine andere Be— numung wieder ausgeführt zu werden; den ursprünglichen Absender in die Schwen zurückkehren, dem sie vorher gefüllt ausgeführt worden, wenn dig däückkehr solcher Umschließungen innerhalb (bisher 6 Monate) stattsindet. (Die übrigen vier Alinea unverandert) Beschluß ist soefort in Kraft getreten

(Schwei yerisches gamtsblatt.)

Golumbien. Erhebung der Leuchttburm und Va fenabgaben. Die

Leuchtturm. und Hafenabgaben in den Häfen des Freistaats Golumbien

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sollen nunmehr laut Dekretg Nr. 370 von 19601 vom 1. April) mit Gesetzesfraft vom 18. Mal d. J der Schiffe bezahlt werden. genommen, welche für Leuchtfeuer erhoben werden, die nm schließlichen Gigenthum der Regierung sich besnden und deren gange Ginnahmen nicht derselben zufließen. t des Dekrets Nr. 62 von 1901 besteben

b in Gold des Landes der Herkunft

Davon sind die Leuchtthurmabgaben aun. 9 im aus⸗

41

Für diese bleibt die Vorschri

Die Hafenabgaben mit Ausnahme der vorerwähnten Leuchtthurm⸗

abgaben können in Gold erhoben werden. sedoch nur, wenn die Farilsg e nber der Leuchtthürme mittels Verträge der Staaig- Eigenthum an denselben nach Ablauf reg Privilegs oder innerhalb eines billigen und gerechten Jeitraums der Regierung abtreten und wenn die Konsessionäre anderer Privileglen, wel Erhebung der Abgaben gestatten, wie von Molen u. . w in gleicher Weise wie bei den Leuchitbürmen der Regierung nan

zugesteben

asse 2 ee der Reineinnabme an deuchtthurmabgaben oder dag

lbnen die ge Bedingungen