miglich Pren
f Ver ezugsprein hetränt vierteljährlich 4 M 50 9.
Alle Nost - Anstalten nehmen Kestellung an;
für gerlin außer den Rost.-Austalten auch die Ezpedition
8w., Wilhelmstraße Nr. 22. Einzelne um mern kossten 286 9.
6 H5G.
Inhalt des amtlichen Theils: densverleihungen ꝛc.
Deutsches Neich.
hennungen, Charakterverleihungen ꝛc.
kanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Geseßes üher den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und beinähnlichen Getränken. . anntmachung, betreffend das Inslebentreten des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung.
ttheilungen, betreffend die Ertheilung von Flaggenzeugnissen.
Königreich Preußen.
ennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und onstige Personalveränderungen. sonal⸗Veränderungen in der Armee.
Erste Beilage:
kanntmachung, 1 die Zusammensetzung der König⸗ ichen Wissenschaftlichen Prüfüngskommiffionen für das tatsjahr 1901.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem zeitigen Rektor der Universität Breslau, ordentlichen ofessor, Geheimen Medizinalrath Dr. med. Flügge den jthen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleiffe,
dem Amtsgerichts rath Wein berg zu Reichenbach i. Schl.,
Betriebs⸗Direktor der Landfeuersozietät der Kurmark und Niederlausitz Julius Vogel zu Berlin, dem Gerichts⸗ en⸗s4töontroleur 4. D., Rechnungsrath Negelein zu Liegnitz d dem Steuer⸗Rendanten a. D' Emil Deiner zu Ohlau Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
dem Rektor Gustav K ogge zu Fürstenwalde (Spree), Lehrer Hermann Jacob zu Küstrin und dem Königlich inzlichen Revierförster Söhne zu Forsthaus Pottlitz im eise Flatow den Königlichen Kronen⸗-Crben vierter Klasse, dem emeritierten Hauptlehrer Edugrd König zu Magde g⸗Neustadt, bisher zu Wedbersleben im Kreise Aschersleben,
Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von henzollern,
dem Kriminal⸗Schutzmann a. D. Albert Hirchert zu lin, dem Steuer-Aufseher a. D. Ferdinand Dann⸗ ner zu Kessenich bei Bonn, bisher in Göln, und dem mnneissr Christian Ries zu Johannisberg im Rheingau se das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, sowie
dem Schloßverwalter und Kastellan Philipp Bu sch zu ftersbach im Kreise Lüben, dem Strafanstalts⸗Aufseher D. Theodor RNuthmann zu Münster i. W., dem Gutg⸗ macher Gottlieb Walter zu Eckersdorf im Kreise melau, dem städtischen Holzhauer Ernst Kranz zu hienwaldau im Kreise Bunzlau und dem Gutgarkeithr iedrich Jander zu Neusorge im Kreise Guhrau das All heine Ehrenzeichen zu verleihen.
eine Majestät der Kö nig haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung
ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu ertheilen, zwar:
Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich lächsischen Albrechts⸗Ordens:
Polizei-⸗Dbersten Krause, Kommandeur der mschaft in Berlin:
Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Eichenlaub
ö roßherzo glich badischen Ordens vom Zähringer Löwen:
dem NMumesster a. D. von Rüdiger zu Berlin, zuletzt
ron⸗Chef im 3. Badischen Dragoner⸗ Regiment Prinz Nr. X.
Großherzoglich badischen silbernen Rettungg Medaille: dem Werlmeister Christian Danielsen zu Mannheim:;
Ritterkreu es er ster Klasse des Großherzoglich
ischen Verb ienst⸗Ordeng Philipp's des Groß⸗ m üthigen?
dem Jeuerwerkg⸗ Major a. D. Breme zu Göttingen,
Feuerwerke Hauptmann bei der Kammandantur bes pen Uebungs plagzes Darmstadt;
Com thurtreuzes des gans mecklenburg⸗ chwer inschen Greisen⸗ Orden g:
dem Kammerherrn, Major a. D. von Min sl oe zu Bonn;
i
Insertionapreis Inserate nimmt an: die Königliche Expeditiscz:
für den Raum einer Aruckzeile 30 3.
des Nrutschen Reichs · Anzeigers
und Königlich Kreußischen Staatz- Anzeigers
Berlin Si, Wilhelmstraste Nr. 32.
r — — =
Berlin, Sonnahend, den 6. Juli, Abends.
des Ritterkreuzes desselben Ordens:
dem Hauptmann der Reserve des greh er g Mecklen⸗ . Grenadier⸗Regiments Nr. s von E chröder zu amburg;
* des Ritterkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗ burgischen Haus- Srdens der . Krone:
dem Ober⸗Bürgermeister Spiritus zu Bonn;
der Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen Verdienst⸗Medaille in Silber: dem Oekonomen Klaes zu Bonn;
der Kom mandeur⸗Insignien erster Klasse des Herzog⸗ lich anhaltischen Hau s-Ordens Albrecht's des Bären:
dem Fürstlich schaumburg⸗lippi chen Kammerherrn, Ritt⸗ meister der Landwehr⸗Kavallerie Grafen und Edlen Herrn zu Boineburg und Lengsfeld zu Bückeburg;
der Ritter⸗Insignien erster Klasse desselben Ordens:
dem Herzoglich anhaltischen Kammerherrn, Oberleutnant a. D. Leopold Grafen von Waldersee zu Hühnerland i. Mecklb. und ⸗
dem Rechtsanwalt, Justizrath Bennecke zu Naumburg a. S.;
des Fürstlich reußischen — jüngerer Linie —
Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem Landrath von Baumbach zu Gelnhausen;
des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Fürstlich schaumburg⸗lippischen Haus-Ordens: dem Großherzoglich sächsischen Kammerherrn von Alten zu Weimar; des Offiziers⸗Ehrenkreuzes desselben Ordens: dem Dr. jur. et phil. Stephan Kekule von Stra⸗ donitz zu Groß⸗Lichterfelde; des Ehrenkreuzes dritter Klasse desselben Ordens: dem Landes⸗Baurath Stiehl zu Cassel; ferner: des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse: dem Direktor der „Continental Telegraphen⸗Compagnie“, Kommissionsrath Ba nse zu Berlin, dem Landrath Dr. jur. Scheche zu Zabrze, und dem Landrath Gerlach zu Kattowitz;
des Kaiserlich russischen St Annen⸗Ordens dritter Klasse:
dem Grenzkommissar Hampe zu Eydtkuhnen:
des Großherrlich türkischen Osmanis-Ordeng vierter Klasse:
dem Redakteur der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“
Dr. phil. Bornemann zu Berlin und dem Chef⸗Redakteur der ‚Post“ Kronsbein zu Berlin;
des Großherrlich türkischen Medschidje-Ordens vierter Klasse: dem Redakteur bei der „Post“ Dr. phil. Presber zu Berlin; der Großherrlich türkischen silbernen Medaille für Kunst: dem Schauspieler Wilhelm Thiele zu Hannover;
der silbernen Medaille des Königlich großbritanni⸗ schen Viktoria⸗Ordens: dem Polizei⸗Wachtmeister Beck zu Berlin: des Ritterkreuzes des K öniglich italienischen
St. Mauritius⸗ und Lazarus-Ordens: dem Polizeileutnant Freiherrn von Kleist zu Berlin:
des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich
schwedischen Wasa⸗Srdens: dem Königlichen Sänger Kurt Sommer zu Berlin; des Komm andeurkreuzes des Ordens der Königlich rumänischen Krone:
dem NRittmeister a. D. von Tschirschky zu Potsdam, Hofvorstand Seiner Durchlaucht det Prinzen Karl von ohenzollern;
det Offizlerkreu zes des Königlich ru mänischen Ordens „Stern von Rumänien“: dem Major a. D. von Run kel zu Sigmaringen;
des Ritterkreuzes desselben Ordeng:
dem Fürstlich Hohenzollern'schen Softammer⸗Assessor Loew zu Sigmaringen;
des Offizierkreuzes des Königlich serbischen Takowo⸗Orden s; ö dem General⸗Direktor der Cölnischen Unfall⸗Versicherungte⸗ Gesellschaft, Königlich serbischen Konsul Korth zu Cöln; des Persischen Sonnen- und Löwen⸗Ordens zweiter Klasse: dem Regierungsrath Dieter ici, Abtheilungs⸗Dirigenten beim Polizei⸗Präsidium in Berlin; der fünften Klasse desselben Ordens: dem persischen Hof-⸗Juwelier Marcus zu Berlin; sowie des Päpstlichen Ordens „Pro ecelesia et pontifice“:
dem Jerichts Assessor a. D. Grafen von Sallestrem auf Ober⸗Gläsersdorf im Kreise Lüben.
Deu tsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den Direktor im Reichsamt des Innern Dr. von Woedtke unter Belassung des Ranges als Rath erster Klasse und unter Verleihung des Charakters als Wirklicher Geheimer Sber— Regierungsrath zum Präsibenten des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung, ferner bei dieser Behörde den e, we. sitzenden im Reichs Versicherungsamt, Geheimen Regierungs⸗ rath Jaup zum Direktor, die Königlich preußischen Re⸗ gierungsräthe Klewitz in Münster i. W. und Pr; Broecker in Berlin sowie den Königlich preußischen Regierungs⸗Assessor Wagener in Trier zu Kaiserlichen Regierungsräthen und ständigen Mitgliedern zu ernennen.
Bei dem Kaiserlichen Aufsichtsamt für Privatversicherung sind der technische Rechnungsbeamte im Reichs⸗Versicherungs⸗ amt. Weymann sowie die Käniglich preußischen Versicherungs⸗ Revisoren de Niem und Dr. Brillat zu Kaiserlichen Versiche⸗ rungs⸗Revisoren ernannt worden.
Dem Vize⸗ und Deputy⸗Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika Charles Lesimpte in Cöln a. Rh. ist nameng des Reichs das Exequatur ertheilt worden.
Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausfuhrung des Gesetzes über den Verkehr mit Wein, ein haltigen und weinähnlichen Getränken.
Vom 2. Juli 1901.
Auf Grund des F 6 Abs. 1, des 87 Abs. 2 und des
2 unter h des Geseßeg, betreffend den Verkehr mit Wein,
weinhaltigen und weinähnlichen Getränken, vom 24. Mai
1901 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 175 hat der Bundesrath die nach⸗ stehenden Ausführungsbestimmungen beschlossen:
I. Zu § 2 Nr. 4. Für die Beurtheilung der Beschaffen beit und Zusammensetzung gezuckerter Weine nach der im 8 2 Nr. 4 zweiter Halbsaß bezeichneten Richtung gelten folgende Grundsatze:
a. Bei Beurtheilung der Heschaffenheit ist auf Aussehen, Geruch und Geschmack des Weines Rückficht zu nehmen.
b. Die chemische Untersuchung hat sich auf die Bestimmung aller Bestandtheile des Weineg zu erstrecken, welche für die Beurtheilung der Frage von Vedeutung sind, ob dag Getranłk als Wein im Sinne des Gesetes anzusehen und seiner Zu⸗ sammensetzung nach durch die Juckerung nicht unter den Durchschmitt der ungezuckerten Weine beg Weinbaugeblets herabgesetzt worden ist, dem es nach seiner Benennung ent⸗ sprechen soll
C. Inshesondere darf durch den Zusatz wasseriger Zucker⸗ läösung dei Wein, welcher nach feiner Benennung einem in⸗ ländischen Weinbaugebiet entsprechen soll, und zwar:
bei Weißwein der Gesammtgehalt an Extrakistoffen nicht unter 16 Gramm, der nach Abzug der nicht flüchtigen Säuren verbleibende Extrakigehalt nicht unter J. Gramm,
der nach Abzug der Gesammtsäuren verbleibende Extralt⸗
gehalt nicht unter 1 Gramm,
der Gehalt an Mincralbestandtheilen nicht unter
9.13 Gramm, bei Rothwein
der Gesammtgehalt an Extraltstoffen nicht unter 17 Gramm,
der nach Atzug der nicht flächigen Sauren verbleibende
Extraktgehalt nicht unter 13 Gramm,
der nach J ug der Gesammisäuren verbleibende Extraki⸗
gehalt nicht unter 13 Gramm,
der Gehalt an Minerdlbestandthemlen nicht unter M16 Geamm in einer Menge von 100 Kubikzentimeter Wein herabgesett sein.
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