1901 / 161 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Jul 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Neichs⸗Anzeiger

Ner Krzugspreis heträgt nierteljährlich 4 M 50 Alle Nost· Anstalten uehmen Kestellung an;

und

Staats⸗Anzeiger.

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1

für Berlin außer den Rost Anstalten auch die Exprdition

8 W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 9.

Berlin, Mittwoch, den

Inhalt des amtlichen Theils: hensverleihungen 2c.

Deutsches Reich.

hennungen, Charakterverleihungen ꝛc. onntmachung, betreffend die Abänderung der unter dem Februar 1909 erlassenen Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb der Zinkhütten. fanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung her Noten der Frankfurter Bank in Frankfurt am Main. kanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an hem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Noten⸗ mlauft. H betreffend die Anlegung von Mündelgeld in herhrieften Forderungen gegen eine inländische kommunale särperschaft 2c. lamhmachung, betreffend die Ernennung üchtigten zuin Bundesrath. rschrifen, über die Verpflichtungen von unfallrenten⸗ herechtigten Inländern, welche im Auslande sich aufhalten. lannimachung, betreffend die Eröffnung des Telegraphen⸗ hetriebes bei der Postagentur in Neu⸗Lichtenberg bel Berlin. ttheilung, betreffend die Ertheilung eines Flaggenzeugnisses. lanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schuldver— hreibungen auf den Inhaber durch die Aktiengesellschaft Deutsche Ostafrika⸗Linie in Hamburg— Eige, betreffend die Ausgabe der Nummer 31 des „Reichs⸗ Gesetzblatts“.

eines Bevoll⸗

Königreich Preußen.

ennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. kkannimachung der Hauptverwaltung der Staatsschulden, betreffend die am 1. Juli d. J. erfolgte Verloosung von

rioritätg⸗Obligationen der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗ Jesellschaft.

Erste Beilage:

ersonal⸗Veränderungen in der Armee 2c.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung

é ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu ertheilen, d zwar:

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des kreuzes z sächsischen Albrechts-Ordens: dem Privatdozenten und Ersten inik der Universität Leipzig, Landwehr J. Aufgebois zr.

Königlich

Assistenten der chirurgischen Königlich preußischen Oberarzt Wilms zu Leipzig;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich wurttem bergischen Friedrichs-Ordens;

dem Landes⸗Baurath Leib brand zu Sigmaringen;

Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich sischen Verdienst⸗Ordens Philipp's des Groß⸗ müthigen: dem Ingenieur Steiner zu Berlin, Dmer⸗Firma R. Schneider daselbst;

Verdi enst kreuzes in Gold des enburgischen Haus -Ordens Krone: den Eisenbahn ⸗Stations⸗Vorstehern ar, Mörder zu Halle a. kalle nach zu Eisenach;

Vertreter der Unter⸗

Großherzoglich der Wendischen

erster Klasse Jehsert Se, von Coellen zu Bonn

Derdie n stkreuzee in Silber desselben Ordens:

dem Eisenbahn Stations ⸗Assistenten zu

Pietrowicz n, Lehrter Hauptbahnhof;

der Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen silbernen Medaille:

dem Eisenbahn · Portier Profitlich zu Bonn; omthur kreuzes erster Klasse des Großherzoglich

ssischen Haus⸗Drdens der Wachsam keit oder vom weißen Falken:

dem Jeremonienmeister, Kammerherrn von Roeder; * Aittertreuzes erster Klasse des Herzoglich unschweigis en Ordens Heinrich's des Loͤwen:

Geheimen Negierungsrath, Professor Dr. Seibt, dilfgarbeiter im K der offentlichen Arbeiten;

10. Juli, Abends.

1 .

ustraße Nr. 32.

des Herzoglich sachsen-meiningischen Verdienst⸗ kreuzes für Kunst und Wiffenfchaft: dem Porträtmaler, Herzoglich anhaltischen Professor und Konservator Fechner zu Berlin; des Fürstlich waldeckschen Verdienst-Ordens vierter Klasse: dem Eisenbahn⸗Stations⸗Vorsteher erster Klasse Knierim zu Warburg; des Fürstlich reußischen jüngerer Linie Ehrenkreuzes dritter Klasse: dem Sanitätsrath Dr. G erster zu Braunfels; ferner: des Kaiserlich russischen 5. Annen-⸗Ordens dritter Klasse: dem Direktor des Botanischen Gartens in Hamburg, Hauptmann der Reserve des 2. Niederschlesischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 4, Professor Pr. Zacharias; des Großherrlich türkischen Osmanis⸗Ordens zweiter Klasse: dem Zeremonienmeister, Kammerherrn Wartensleben; des Großherrlich türkischen Medschidje-Ordens dritter Klasse: dem Sanitäts⸗Inspektor der Stadt Alexandrien, preußischen Staatsangehörigen Dr. med. Gotschlich zu Alexandrien;

Grafen von

des Kommandeurkreuzes des Königlich belgischen

Leopold⸗-Ordens: dem Kammerherrn Grafen von Ha hfeldt⸗Trachenberg;

des Komthurkreuzes des Königlich niederländischen Ordens von Oranien⸗Nassau: dem Kammerherrn von der Osten, Vorstand des Hof⸗ halts Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen; des Kommandeurkreuzes erster Klasse des Königlich schwedischen Nordstern⸗Orbens: dem Kammerherrn Grafen Georg von Saurma⸗ Sterzen dorf Freiherrn von und zu der Jeltsch; des sc

se

Kommandeurkreuzes des Königlich portugiesi jen Ordens der Empfängniß Unserer Lieben Frau von Villa⸗Vięosa: dem Schloßhauptmann von Erdmannsdorf, Kammerherrn Grafen von Carmer; des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich rumänischen Krone: dem Regierungs⸗ und Medizinalrath, Fürstlich Hohen— zollern'schen Hofrath, Leibarzt des Fürsten von Hohenzollern Dr. Schwaß zu Sigmaringen; der Königlich rumänischen Verdienst-Medaille zweiter Klasse: dem Eisenbahn⸗Portier Mohr JL zu Neuwied: sowie

Sonnen⸗ und Löwen-⸗Brdens fünfter Klasse: dem Zahnarzt Engel zu Berlin.

des Persischen

Deuntsches Reich.

Dem bigherigen Kaiserlichen Vize-⸗Konsul in San Felin de Guixols (Spanien) Georg Heinrich Bender ist die erbetene Entlassung aus dem Neichsdienst ertheilt worden.

Bekanntmachung, betreffend Abänderung der unter dem 6. Februar 1900 erlassenen Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb der Zinkhütten.

Vom 5. Juli 1901.

Auf Beschluß des Bundesraths werden im § 19 Abs. 2 der Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung ünd den Be— trieb der Zinkhütten, vom 6. Februar 19090 Reiche⸗Gesetzbl S. 32) *) die Worte: „bis höchstens zum 1. Juli 1901“ durch die Worte: „bis höchsteng zum 1. Dir kber 1903 ersetzt.

Berlin, den 5. Juli 1801.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowgkn.

) R. Anz. , Jahrg. 19090, Nr. 40.

Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehun Noten der Frankfurter Bank in Frankfurt am

Vom 6. Juli 1901.

Nachdem die Frankfurter Bank in Frankfurt am Main auf das Recht, Banknoten auszugeben, verzichtet hat, hat der Bundesrath auf Grund des S6 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1773 den Aufruf und die Einziehung der von der Frankfurter Bank in Frankfurt am Main aus⸗ gegeben Noten, und zwar:

I) der Gulden⸗Noten vom 1. Januar 1855 über 5, 10, 35, 509, 100 und 500 Gulden, 2) der Mark⸗Noten vom 1. Januar 1874 über 100, 500 und 1900 , 3) der Mark-Noten vom 1. August 1890 über 100 und 1000 M6, mit folgenden Maßgaben angeordnet:

1) Der Aufruf ist im laufenden Jahre, gemessenen Zwischenräumen zweimal und im 1902

der ain.

und zwar in an⸗ Laufe der Jahre und 1903 mindestens je zweimal bekannt zu machen

im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“,

in der „Frankfurter Zeitung“,

im „Frankfurter Journal“,

im „Frankfurter Intelligenzblatt“.

2) Die aufgerufenen Noten können vom Tage der ersten Bekanntmachung bis zum 31. Dezember 1901 bei der Kasse der Frankfurter Bank in Frankfurt am Main gegen Baargeld umgetauscht werden.

3). Nach dem 31. Dezember 1901 hören die mit der Firma der Frankfurter Bank umlaufenden Noten auf, Zahlungs⸗ mittel zu sein; dieselben behalten jedoch die Kraft einfacher Schuldscheine und werden als solche bei ber Kasse der Frank⸗ furter Bank in Frankfurt am Main bis zum Ablauf des Jahres 1903 eingelöst werden.

h Die bis zum Ablauf der letztbezeichneten Frist nicht zur Einlösung gelangten Banknoten sinb auch als einfache Schuld⸗ scheine präkludiert.

Berlin, den 6. Juli 1901.

Der Reichskanzler.

In Vertretung:

Graf von Posadowsky.

Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Ge sammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Noten umlaufs.

Vom 6. Juli 1901.

Nachdem die Frankfurter Bank in Frankfurt am Main auf das Recht zur Ausgabe von Banknoten am 26. März d 27 verzichtet hat, ist der dieser Bank nach Ziffer 12 der Anlage zu 5397 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Reichs⸗Gesetzbi S. I77) zustehende Antheil an dem Gesammtbetrage des siener freien ungedeckten Notenumlaufs von 10 000009 nach 539 Abs. ? des Bankgesetzes dem Antheile der Reichsbank zugewachsen. Dieser Antheil hat sich sonach von dem im Artikel 5 des Ge setzes, betreffend die Abänderung des Ban! geseßes vom 14. März 1875, vom 7. Juni 1899 Neichs⸗Gesetzbl. S. Zl I) festgesetzten Betrage von 450 009009. ĩ ö üb

zerlin, den 6. Juli 1901. Der Reichskanzler In Vertretung: Graf von Posadowskn.

Bekanntmachuna, betreffend die Anlegung von Mündelgeld in ver brieften Forderungen gegen eine inländische kommunale Körperschaft rc. Vom 7. Juli 1991 Auf Grund deg 5 1807 Abs. 1 Nr. 4 Gesetzbuchs hat der Bundegrath beschlossen: Verhriefte Forderungen gegen eine inländische lommungle Körperschaft oder die Kreditanstalt einer solchen Körperschaft sinb zur Anlegung von Mündelgeld geeignet, wenn die Forderungen von seiten des Gläu⸗ bigers kündbar sind oder einer regelmäßigen Tilgung unterliegen. Berlin, den 7. Juli 1901. Der Reichskanzler Graf von Bülow.

des Bürgerlichen

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