'echster Abschnitt.
und Cederwaaren, Rürschnerwaaren, Waaren aus Därmen.
X. Leder.
noch nicht gefärbte oder weiter zugerichtete Schaf- und
und Zickelfelle, ungespalten oder gespalten
oder ganzgar, auch zugerichtet anderweit nicht genannt
ö
Kilogramm Hälsen, Bäuchen und Klauen, auch in Hälften; Klauen, sowie Roßschilder und Schweins
des Stücks
Lederwaaren
0
ne,
ederwanren.
auch