1901 / 175 p. 70 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Jul 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Abschnitt 101). Waaren aus anderen pflanzlichen Schnitzstoffen als Holz und Kork oder aus pflanzlichen Formerstoffen. shnitt 101). Waaren aus anderen pflanzlichen chnitzstoffen als Holz und Kork oder aus pflanzlichen Formerstoffen. ö ollsa ] Zollsatz . für für . 1 Doppeln Doppelzentner ö Mark ö 3 ‚. ö. . 2 241 . * 4 8 . I. Waaren aus anderen pflanzlichen Schnitzstoffen als Holz und . . t J ö. ; ( ͤ . 6 ö 7 e dergleichen Alls anderen pflanzlichen Schnitzstoffen als Holz und Kork (mit ö. 1 22. 29 * . ö 9 1 ö * . 91. = . . 8 . e ! . ö z 6 . ö. Kork oder aus pflanzlichen Formerstoffen. Ausnahme derjenigen aus Zellhorn), auf Gespinnstfäden, Schnüre oder Draht gereiht ö .. t ; . und ohne Weiteres als Schmuck verwendbar, auch in gleicher Weise hergestellte Be— . 641 Zellhorn (Celluloid) und ähnliche Stoffe: satzartikel . 10 rohe ungeformte Stücke, rohe geschnittene oder gezogene Blätter, Blöcke, Platten, J l geschliffene, mattirte, polirte oder in ähnlicher Weise an der Oberfläche begrbeitete 9 dgren (mit Au nahme ä , dllderen pflanzlichen Schnitzstoffen als Holz und Blätter, Platten, Röhren oder Stäbe, oder für Waaren erkennbar vorgegrbeitete Kork (einschließlich der Waaren aus Samenkörnern und der Lufawagren), nicht unter Stücke, mit Ausnahme der Nachahmungen von Elfenbein 0 eine der vorstehenden Nummern fallend, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, sowelt sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze fallen ö 0 Anm kung Waaren der in Nr. 648 senannten Art in Verbindung mit den mn nn d 642 Waaren ganz oder theilweise aus Zellhorn, anderweit nicht genannt, soweit sie nicht nannten Stossen werden wie Holzwagren in derartiger Verbindung verzollt durch ihre Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere Zollsätze fallen oder als Nachahmungen höher belegter Waaren anzusehen sin h ldhauer-, Bildschnitzer, und Formerarbeiten aus Stärke, Bassorin, Lraganthgummi, Brot oder anderen pflanzlichen Formerstoffen (mit Ausnahme von Nachahmungen 9 R 21 ö ö s. ; * . = vo 2115 99 z Ne 1 ; ö 2 31 ö; wo . r 643 Anderweit nicht genannte oder inbegriffene pflanzliche Schnitzstoffe in rohen, blos ge 6ber belegter Waaren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht ö . . ) pin 9* . 26 366 1. 1 schnittenen Platten; auch Hollundermark, geschnitten, und Schilfrohr, gespalten, zuge dadurch unter höhere Zollsätze fallen 10 schnitten oder zugespitzt 1 lkansiber und Gegenstände darau 10 6414 Stuhlrohr (spanisches Rohr, Rotang), Feddig, Bambus, Rebhühner Zucker- und 2 83 anderes edleres Rohr: : 1 ren aus formbarer (splastischer) Kohle (einschließlich derjenigen aus fossilen Stoffen) um unmittelbaren Gebrauch Uugeschnlitten oder g spalten, roh, nicht welter begrbeitet 6 ( le uch in bindung mit r re] toffen s * . ; Dl 1 * AI SIbohle Ul 1 vel 10lun enn . welt fle nicht Dadurch alich iassa gersatzstoff, rol l . . ö 1 ; inter höhere sollsätze fallen jebeizt, gefärbt; auch rohes gerissen ; il genen nh l 111 ] ( 1111 gesirnißt, lackirt, polirt bei einem Re von weniger al Kill 645 Spulen, Spindeln, Weberblätter und Weberblätterzähne aus Rohr, sowie Rohrfende: ö . auch in erbindung mit unlackirtem Uunpolirtem Eise . roh lebeizt se färbt 6416 Stöcke aus Rohr roh bearbeitet, auch mit Zwingen gebeizt, gefirnißt, laͤckirt, polirt, auch mit Zwingen n Verhindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter Nr. 567 ode unter höher Zollsätze fallen