1901 / 216 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Sep 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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bevor sie amtsthierärztlich untersucht worden sind.

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Landespolizeiliche Anordnung,

betreffend Maßregeln zur Verhütung der Ein⸗ chleppung und Verbreitung von Geflügelcholera aus Italien.

Mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirth⸗ schaft, Domänen und Forsten ordne ich auf Grund des S7 sowie der 85 17 und 18 fg. des Reichs⸗-Viehseuchen⸗ gesetzes vom 23. Juni 1880, J. Mai 1894 (Reichs⸗ Besetzblatt 1880 S. 153/1894 S. 409), ferner des § 1 der Bundesraths⸗Instruktion zu diesem Gesetze vom 2A. Juni 1896 (R-⸗G.⸗Bl. S. 357) und der 1, 3 und 7 des preußischen Ausführungsgesetzes vom 12. März 1881,18. Juni 1894 G.-⸗S. 1881 S. 128/1894 S. 115) zur Verhütung der Ein⸗ schleppung und Verbreitung von Geflügelcholera aus Italien für den Regierungsbezirk Bromberg bis auf weiteres Folgendes an:

§ 1. Sämmtliche aus Italien herrührenden Geflügel⸗ sendungen dürfen auf der Eisenbahn nicht entladen werden,

§ 2. Wird durch die amtsthierärztliche Untersuchung bei einer Sendung die Geflügelcholera festgestellt, so hat der beamtete Thierarzt den Weitertransport vorläufig zu unter⸗ sagen und der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten.

Die Ortspolizeibehörde hat bei der Behandlung der Sendung nach Maßgabe des 87 bezw. der S8 2, Abs. 2, 3 und 4 der landespolizeilichen Anordnung vom 30. August 1897 (Amtsblatt S. 475), betreffend Maßregeln gegen die Geflügelcholera, zu verfahren.

Im Falle die Thiere binnen 12 Stunden einen Standort erreichen können, wo sie durchseuchen oder abgeschlachtet werden sollen, kann die Polizeibehörde die Weiterbeförderung der ungetheilten Sendung unter der Bedingung gestatten, daß der Transport auf Wagen erfolgt, deren Einrichtung das Herabfallen von Koth, Streu, Futterresten 2c. verhindert.

Von dieser Befugniß wird namentlich dann Gebrauch zu machen sein, wenn auf dem Bahnhofe oder in dessen Nähe keine zur Absonderung der Sendung geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Wird die Erlaubniß zur Ueberführung der Thiere in einen anderen Polizeibezirk ertheilt, so ist der betreffenden Polizeibehörde unverzüglich von der Sachlage Kenntniß zu geben.

§ 3. Fur die bei der amtsthierärztlichen Untersuchung nicht verseucht befundenen Sendungen ist die Genehmigung zur Entladung und Weiterbeförderung von der zuständigen Orts⸗ polizeibehörde auf Grund der ihr von dem beamteten Thierarzte zu machenden Mittheilung über das Ergebniß der Untersuchung zu ertheilen. Liegt der Bestimmungsort der Sendung in einem anderen Polizeibezirke, so ist die Ortspolizeibehörde dieses Bezirks unter Bezeichnung der Sendung nach Art, Wil und sonstigen allgemeinen Kennzeichen der dazu gehörigen Thiere von der Genehmigung des Weitertransports nöthigen⸗ falls telegraphisch oder telephonisch zu benachrichtigen.

Die Sendung ist am Bestimmun sort für die Dauer von acht Tagen einer polizeilichen Beobachtung und Absonderung zu unterwerfen und darf nur dann in den freien Verkehr ge⸗ setzt werden, wenn der Besitzer eine amtsthierärztliche Be⸗ scheinigung darüber beibringt, daß eine am Schlusse der Beob⸗ achtungsfrist vorgenommene erneute Untersuchung die Seuchen⸗ freiheit der Thiere ergeben hat.

Die Abschlachtung von Thieren und die Ausführung der geschlachteten Thiere ist mit polizeilicher Erlaubniß auch vor Ablauf der Frist und vor amtsthierärztlicher Untersuchung zulãssig.

§z 4. Stallungen von Geflügelhändlern, die hauptsächlich oder in erheblichem Umfange mit Geflügel handeln, das aus Italien eingeführt wird, sind nach S 17 des Reichs⸗Viehseuchen⸗ gesetzes einer fortlaufenden amtsthierärztlichen Beaufsichtigung hinsichtlich des gesammten Geflügelbestandes zu unterwerfen.

Die amtsthierärztliche Untersuchung ist von dem zu⸗ ständigen Kreis⸗Thierarzt auszuführen.

8 5. Die Kosten der amtsthierärztlichen Untersuchungen fallen dem Besitzer der Thiere zur Last.

§ 6. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Be⸗— stimmungen unterliegen, sofern nach den bestehenden Gesetzen

Weiteres außer im Reichs Anzeiger“ auch in der „Berliner Bõrsenzeitung .

Schwerin, den 7. September 1901. Großherzoglich mecklenburgische Ministerien des Innern. der Finanzen. Im Auftrage: Im Auftrage: Schmidt. von Prollius.

Da vid daselbst und dem Kloster⸗Rezeptor Karl Peters in Hildesheim den Charakter als Rechnungsrath zu verleihen.

eines Königlichen Hof⸗Photographen zu verleihen.

nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, der Strafvorschrift des S 66 Ziffer 1, 3 und 4 des Reichs⸗Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880 1. Mai 1891.

*

§z 7. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗ 1 Bromberg, den 20. August 19091.

Der Regierungs-Präsident.

d . §5. B

2

2 Freiherr von Luetzow.

nntmachung.

der Julassungsstelle an der Borse zu

Berlin sind unter dem 22. August 1901 6000000 Zi / proz. Großherzoglich mecklenburgische Landes⸗Anleihe, aue— gegeben auf Grund der mecklenburg⸗schwerinschen Verordnung von 15. Februar 1901, betreffend Ausgabe von Landegz⸗ Schuldverschreibungen für di Dampffähren verbindung Warnemünde Gjedser (Regierungsblatt von 1901 Nr. 6), zum Börsenhandel an der Berliner Börse zugelassen worden

Die Tilgung dieser Anleihe geschieht durch den Ankau

. von Schuldverschreibungen nach Maßgabe der dazu bestimmte Mittel

Die Schuldverschreibungen, welche von der Groß⸗ herzoglichen Schuldentilgungs-⸗Kommission aus⸗ gegeben werden, lauten auf den Inhaber und sind seitens degselben unkündbar Von seiten der Großherzoglichen

erung konnen die Schuldverschreibungen vom 1. April 1911

zur Einlösung gegen Baarzahlung des Kapitalbetrages

binnen einer alsdann zu veröffentlichenden Frist gekündigt werden Für die Sicherheit des Kapitals und der

die gesammten Einkünfte der Großherzoglichen Eisenbahn

verwaltung, sowie die Einnahmen der Landes⸗Steuerkasse Die falligen Zinsscheine und die rückzahlbaren bezw. ge

kündigten Stücke sind bei der Eisenbahn⸗Hauptkasse zu Schwerin, in Berlin bei der Deutschen Bank in Berlin und außerdem bei den auf den Jinsscheinen bemerkten einzelnen Ebendaselbst erfolgt auch die

ZJahlstellen kostenfrei zahlbar kostenfreie Aushändigung neuer Zinescheine.

Die auf die Zinszahlung und Rückzahlung bezw. Kündigun bezuüglichen Bekanntmachungen geschehen in Berlin bis au

ZJinsen hasten

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Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kontroleur der Hauptklosterkasse zu Hannover Ernst

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Photographen Louis Klett zu Stettin das Prädikat

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 188 des Allgemeinen Berggesetzes für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 (G.⸗S. 1865 S 705) wird mit Genehmigung des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe das in der Provinz Schlesien belegene Bergrevier Waldenburg in die beiden Bergreviere Ost- und West-Waldenburg getheilt und werden die Be⸗ zirke dieser beiden Reviere mit Wirkung vom 1. Oktober d. J. ab, wie folgt, festgestellt:

J Bergrevier Ost⸗Waldenburg.

Sitz des Revierbeamten: Waldenburg.

Dasselbe umfaßt die zum Regierungsbezirk Breslau ge⸗ hörigen Kreise Neurode, Glatz, Habelschwerdt, Frankenstein, Münsterberg, Reichenbach, Nimptsch, Strehlen, Breslau, Oels, Ohlau, Namslau und Brieg, sowie vom Kreise Waldenburg denjenigen Theil, welcher östlich der Linie Kunststraße Freiburg Bahnhof Altwasser, Eisenbahn⸗Bahnhof Altwasser über Bahnhof Waldenburg nach Bahnhof Dittersbach, Kunst⸗ straße Bahnhof Dittersbach Friedland bis Preußisch⸗Oester⸗ reichische Landesgrenze liegt

IH. Bergrevier West⸗Waldenburg:

Sitz des Revierbeamten: Waldenburg.

Dasselbe umfaßt den westlich der vorbezeichneten Kunst— straßen⸗ und Eisenbahnstrecken gelegenen Theil des Kreises Waldenburg, ferner die zum Regierungbezirk Breslau gehörigen Kreise Schweidnitz, Striegau und Neumarkt, sowie die zum Regierungebezirk Liegnitz gehörigen Kreise Landeshut, Bolken⸗ hain und Jauer.

Ziffer IX unserer Bekanntmachung vom 11. Dezember 1899, betreffend die Feststellung der Bergreviere ꝛc. (Amtsblatt der Königlichen Regierungen zu Breslau 1900 S. 8, zu Liegnitz 1900 S. 16), wird hierdurch aufgehoben.

Breslau, den 9. September 1901.

n mr, a nnn 6

Ziemann.

Abgereist: Seine Excellen;z der Staats⸗ und Justiz Dr. Schönstedt, nach Frankfurt a. M. Angekommen: der Unter⸗Staatssekretär im Finanz⸗Ministerium, Wirk⸗ liche Geheime Ober⸗Finanzrath Lehnert.

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—ᷣ— einer etwaigen jweimagligen Zusammenberufung Aenderung der Satzungen zuständigen 8. thunlichst vermieden werden (zu vergleichen

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 11. September.

Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversiche⸗ rung hat, nachdem die Mehrzahl der demnächst der Reichs⸗ aufsicht unterstehenden Versicherungsunternehmungen die gemäß § 8 des Gesetzes über die privasen Versicherungsunter⸗ nehmungen vom 12. Mai 1991 (Reichs⸗GesetzBl. S. 1839) erforderten Angaben über den Geschäftsplan nunmehr gemacht hat, die die Versicherung nach dem Grundsatz der Gegenseitig keit betreibenden und die Rechtsfähigkeit besitzenden Versiche⸗ rungsgesellschaften aufgefordert, ihre Satzungen, soweit er⸗ forderlich, mit den Vorschriften des Abschnitts II des Privat⸗ versicherungsgesetzes in Uebereinftimmung zu bringen.

Eines der betreffenden Schreiben, wie es im wesentlichen gleichlautend an sämmtliche betheiligten Gesellschaften gerichtet worden ist, lautet:

Nach 5 101 Abs. 1 des Gesetzes über die privaten Versicherunge⸗ unternebmungen vom 12. Mai 1901 (Reichs Gesetz Bl. S. 139) unterliegen Vereine, die jur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes die Versicherung ibrer Mitglieder nach dem Grundsaß der Gegen- seitigkeit betreiben und die Nechts fab iafeit besitzen, sowest es sich nicht um die in S 107 erwähnten Arten von Gegenseitigkeitsvereinen handelt, den Vorschriften⸗dieses Gesetzes über die Versicherungsvereine

auf Gegenseitigkeit (Abschnitt 11) mit Ausnabme der Vorschriften über die Bildung eines Gründungs⸗ und eines Reservefonds.

Demgemäß ist die Satzung dieser Vereine spätestens sobald das Gesetz seinem vollen Umfange nach in Kraft tritt, mit den Bestim⸗ mungen des Abschnitts II in Einklang iu setzen.

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Nothwendig ist eine Aenderung der Satzungen nur insoweit, als

ihr gegenwärtiger Inbalt den formalen Bestimmungen des Gesetzes 7 sat. Die materiellen Unterlagen des Geschäftz y 3 in sei nicht genügt. Die materiellen Unterlagen des Geschã tsplans in seinem seitberigen Umfange können dabei unberübrt bleiben die Absicht, gleichzeitig mit der Aenderung der fermalen Bestimmungen in der Satzung selbst eine Aenderung des seitber innegebaltenen eder gestatteten Geschäfterlans vorzunebmen, jo bedarf eg daun einer

besonderen Genebmigung, über deren Ertkeilung das Aufsichtzamt

nach dem völligen Inkrafttreten des Gesetzzes gegebenen Falls gemäß

§ 73 a. a. D. befinden kann

Das Kaiserliche Aufsichtamt besindet sich in Uchereinstimmung mit den eigenen Wünschen einer Reibe ven Gegenseitigkeitegesell⸗

schaften wenn es Werth darauf legt, daß die Vorarbeiten ju den ver-

beigefügt werden könne

1902 in Aussicht genommen.

gliedschaft enthalten (3 29 Satz 1 des Geseßes).

Resteht indessen

mutblich bei allen größeren Unternebmungen dieser Art erforderlichen Aenderungen der Satzungen so schleunig in Angriff genommen werden, daß die bereits abgeänderten Satzungen der im 5 39 des Geseßeg vorgeschriebenen Anmeldung zur Gintragzung in das Handeleregister § 31 Ziffer 2 des Gesetzes. Alg Termin für daß völlige Inkrafttreten des Gejetzes ist einstweilen der 1. Januar

Hiernach ersucht das Kaiserliche Aufsichtsamt die Direktion A, igst zu prüfen, ob und inwieweit eine Aenderung des dortigen tatuts geboten ist. In hohem Grade erwünscht wäre es dem Auf.

sichtsamt, vor der w der Generalversammlung von dem dortseits vorzuschlagenden t

und infolge davon die Gelegenheit zu ha e die geplanten Aenderungen oder sonstige Anregungen äußern zu können, die der Generalversammlung vorzulegen wären.

alt der Satzung Kenntniß zu nehm ben, etwaige Bedenken 1 wären. Weiter empfiehlt es 4 daß der Aufsichtsrath ꝛc. sich ermächtigen läßt, Aenderungen der chlossenen Satzungen, die diesseits für geboten erachtet werden, im all des dortigen Einverständnisses selbst be, ,, damit die es für die

39 Abf. 3 des Gesetzes). Zunachst ersucht das Kaiserliche Aufsichtsamt, binnen zwei Wochen

eine Aeußerung darüber hierher gelangen zu lassen, wie weit etwa bereits die Vorarbeiten zur Aenderung der Satzungen gediehen sind, und bis wann der voraussichtlich gebotenen Vorlegung des nach den obigen Ausführungen zunächst empfohlenen Entwurfs der Satzungs⸗ änderungen entgegengesehen werden kann.

Wenn auch kein Zweifel daran besteht, daß dortseits die gesetz⸗ lichen Bestimmungen hinreichend bekannt sind, glaubt das Aufsichts amt doch nicht unterlassen zu sollen, darauf hinzuweisen, welche Punkte in

den Satzungen derjenigen Vereine, die nicht den Anspruch darauf

erheben, als kleinere im Sinne des § 53 des Gesetzes anerkannt zu werden, nunmehr einer Regelung bedürfen, beziehungsweise fähig sind.

J. Zwingend vorgeschrieben ist Folgendes;

a. Die Satzung hat den Namen (die Firma) und den Sitz des Vereins zu bestimmen. Auch ist in der Firma oder in einem Zusatz auszudrücken, daß Versicherung auf Gegenseitigkeit betrieben wird G 18 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes). ö.

b. Soweit der Verein Versicherungsgeschäfte gegen feste Prämien in der Art betreiben will, daß die Versicherungsnehmer nicht. Mit- glieder des Vereins werden, muß die Satzung dies ausdrücklich ge—= statten (6 21 Abs. 2 a. a. O). .

c. Die Satzung hat darüber Bestimmung zu treffen, ob die Deckung der Ausgaben erfolgen soll .

I) durch einmalige oder wiederkehrende Beiträge im voraus, und zwar mit Vorbehalt von Nachschüssen oder unter Aus⸗ schluß von Nachschüssen mit oder ohne Vorbehalt der Kürzung der Versicherungsansprüche,

2) durch Beiträge, die nach Maßgabe des eingetretenen Bedarfs umgelegt werden (5 24 Abs. 1 4 a. O.)

d. Die Satzung hat über die Form Bestimmung zu treffen, in der die Bekanntmachungen des Vereins zu erfolgen haben (85 28 Abs. 1 a. a. O.). ö . . .

e. Die Satzung hat über die Bildung eines Vorstandes, eines Aufsichtsraths uͤnd eines obersten Organs (Versammlung von Mit—⸗ gliedern oder von Vertretern der Mitglieder) Bestimmung zu treffen § 29 Abs. 1 a. a. D.. J .

k. Die Satzung hat zu bestimmen, ob für einen Beschluß des obersten Organs, durch den die Bestellung zum Mitglied des Auf⸗ sichtsraths widerrufen wird, eine besondere Mehrheit erforderlich sein soll (6 35 Nr. 1 a. a. D).

Soweit nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (8 264

Abs. 1, 5 268 Abs. 1, §5 271 Abs. 3 Satz 2) einer Minderheit von Aktionären, deren Antheile den zehnten oder den zwanzigsten Theil des Grundkapitals erreichen, gewisse Rechte gewährt sind, hat die Satzung die erforderliche Minderheit der Mitglieder des obersten Organs zu bestimmen (nur für den Fall anwendbar, daß als oberstes Organ die He em n, der Mitglieder bestellt ist, S 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 12 Mai 1901 y ;

h. Die Satzung hat die Form, und soweit nicht nach § 36 Abs. 1 des Gesetzes die 88 254, 255 des Handelsgesetzbuches zur An— wendung kommen, auch die Voraussetzungen und die Frist für die Be⸗ rufung des obersten Organs zu bestinimen (5 36 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. Mai 1900). J

i. Die Satzung hat die Mitglieder zu bestimmen, unter welche ein nach der Bilanz sich ergebender Ueberschuß zu vertheilen ist, ferner über den Maßstab der Vertheilung dieses Ueberschusses sowie darüber, ob die Vertheilung nur unter die am Schlusse des Geschäftsjahres vorhandenen oder auch unter ausgeschiedene Mitglieder erfolgen soll G 38 a. a. O..

II. Außer diesen nothwendig in der Satzung zu regelnden Punkten enthält das Gesetz eine Reihe von Bestimmungen, wonach die Satzung gewisse Vorschriften enthalten soll'. Die rechtliche Bedeutung des Unterschieds zwischen den nach Ziffer J dieses Schreibens zu regelnden Punkten und den Sollvorschriften wird, wie das Aufsichts amt, ohne einer späteren instamiellen Entscheidung vorzugreifen, bemerkt, im wesentlichen in Folgendem liegen. Gegenüber neu zuzulassenden Unternehmungen wird die Aufssichtsbehörde die Erlaubniß zum Ge⸗ schäftebetriebe von der Aufnahme der gemäß Ziffer 1“ zu regelnden Punkte abhängig machen müssen, während sie von

der Erfüllung der als Sollvorschriften bejeichneten Erfordernisse die

Genehmigung wird abhängig machen können. Gegenüber den zur Zeit des volligen Inkrafttretens des Gesetzes zum Geschäftsbetrieb bereits befugten Unternehmungen (5 92 des Gesetzes) wird das Fehlen der Sollvorschriften die Wirkung baben, daß die Aufsichtsbehörde sich zu einem Einschreiten gemäß 5 64 Abs. 2, F 67 des Gesetzes veranlaßt sehen kann. Es empfieblt sich daher, bei einer Umwandlung der Satzungen alsbald auch die Sollvorschriften zu berücksichtigen.

Alz solche kommen insbesondere in Betracht:

a. Die Vorschrift des 5 8 Abs. ? des Geseßzeg, wonach die Satzung die einzelnen Versicherungszweige, auf welche sich der Ge schäftsbetrieb erstreckt, sowie die Grundsätze für die Anlegung des Vermögens festsetzen und ersichtlich machen soll, ob das Versicherung

geschaft lediglich unmintelbar oder zugleich auch mittelbar (durch

versicherung) betrieben werden soll.

b. Die Firma soll den Sitz des Vereins erkennen lassen (6! 2 Saß L des Gesetzes

k * . . . e. Die Satzung soll Bestimmungen über den Beginn der Mit

.

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d. Die Satzung soll über die Vorautsetzungen, unter denen d Aueschreidung von Nachschässen oder Umlagen zu erfolgen bat, ing besondere darüber Bestimmung treffen., inwieweit zuvor die sonst vor⸗ handenen Deckung mittel (Gründungsfeonds, Rücklagen zu verwenden

sind. Die Satzung soll ferner bestimmen, in welcher Weise die Nach schäͤsse oder Umlagen auegeschrieben oder eingezogen werden (5 N des Gesedern ; . 2. In diesem Zusammenbange ist auch zu erwãhnen, daß diejenigen Gegenstande, die nach 5 98 Abf. 1 des Gesetzes den Inhalt allgemeinen Versicherunge kedingungen bilden sollen, nach Abs. 2. a. bei Versicherunge vereinen auf Gegenseitigkeit in der Satzung geregelt werden können. ; ; IJ. In den sonstigen Beziebungen, in denen dag Gesetz auf die atzung Hinweist, sind lediglich Anbalterunfte für die je nach der 1schiedenbeit der Bedürfnisse der einzelnen Unternehmungen gegebene schledenartige Möglichkeit der Gestaltung der Satzungen enthalten. Die betreffenden Bestimmungen finden sich a. im Pridatversicherungegesetz in § 20 Saß 3: 5 25 Abf. J; 5 25 Abs. 2 Sag 3; 8 28 Ab. 25 * W Rr irn 8 3 dh ü d 86 An J S gi M, 2 Sn 3 Saß 2 5 42; 8 43 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 2; 5 7 Abs. 1 Saß 2 und 3: 5 15 Abs. J und 2; 26 b. unter den für entsprechend anwendbar erklärten Bestimmungen Sandelsgefetzbuche in 8 22 Abf. 1 Saß 1. Ab. 2 Sag 1 und 2

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5253. 5 26 Ri in z 2165 Abf. 2; 8 216 Abf. 3; 5 iI Abs. 1

und 2 * 752 bf 4. 8 233 Abf. 2; ferner für den Falllk, daß als

oberstes Drgan die Vegammlung der Mitglieder bestellt werden

sellte ja J Bös if. J Satz 1: endlich in d 285 Abf. 1; 5 2895 Abs. Dr. von Woedtk e.

An die Direktion der Gesellichaft ꝛc. auf Gegen

seitigkeit in J.

Monat Juli d. sind auf deutschen Eisen⸗

Im n li er rischen 14 Entgleisungen

n Garunter 6 bei Personenzügen), 12 Ent—

Stationen (dgven 5 bei Personenzügen), 2 Zu⸗

auf freier Bahn (havon 1 bei ersonenzügen),

öße in Stationen (davon 2 bei onenzũgen)

gekommen. Dabei wurden 2 Reisende und 2 Bahnbedienstete getõbtet, 19 Reisende und 11 Bahnbedienstete verletzt.

Der Ober⸗Rechnungskammer⸗Direktor, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungsrath von Nostiz ist von feiner ÜUrlaubsreise in Potsdam wieder eingetroffen. z.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich sächsische Geheime Legationsrath Dr. Paulssen ist von der Urlaubsreise nach Berlin zurückgekehrt.

Laut Meldung des W. T. B.“ ist S M. S. „Luchs“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Dähn hardt, am 10. Sep— te nber von Tongku nach Tschifu in See gegangen.

Das Kri gs-Ministerium theilt über die Fahrten der Truppentranspoörtschiffe Folgendes mit: Der Dampfer „Stuttgart“ ist am 9. September in Genug angekommen und am 16. Septemher weitergegangen. Der Dampfer, Bahia“, Transportführer Major von Mülmann, ist am 8. September mit 14 Offizieren, 56 Mann von Taku abgegangen und wird voraussichtlich am 6. Oktober in Aden eintreffen.

Eine Besondere Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ enthält ein Verzeichn der auf den deutschen Universitäten im Winter— Semester 19001 erfolgten medizinischen Doktor— promo tionen.

Hela, 10. September. Heute früh begaben sich, wie „W. T. B* berichtet, die Admirale, die Offiziere des Stabes und die Schiffs Kommandanten an Bord der Yacht „Hohenzollern“ Um Y Uhr 20 Minuten fuhr Seine Majestät der Kaiser in einer Gig zu dem Linienschiff ‚Kaiser Wlhelm I.“ und begrüßte die Besatung. Das Schiff hißte die Großadmiralsflagge und kurze Zeit die Kaiserliche Standarte ohne Salut. Sofort er⸗ folgte das Flottensignal „Anker auf“, worauf die Flotte in der Gdingerbucht verschiedene Evolutionen ausführte und zwei Gefechtsbilder stellte. Um 1 Uhr waren die Uebungen beendet. Hierauf fand bei dem Chef des Uebungs-Geschwaders ein Frühstück statt, an welchem Seine Majestät der Kaiser, die Benerale Graf von Schlieffen und von Plessen, der Staats— sekretãr des Reichs⸗Marineamts, Staats⸗Minister, Vize⸗Admiral von Tirpitz, der Chef des Marine⸗Kabinets, Vize⸗Admiral Freiherr von Senden⸗Bibran u. A. theilnahmen. Um 3i , Uhr ging die Flotte auf der Rhede von Hela wieder vor Anker, worauf auf dem Flaggschiff die Kritik abgehalten wurde. Nach der Kritik fand ein Wettrudern um den Kaiserpreis statt.

Zoppot, 11. Septemher. Die gesammte Uebungs— satte liegt seit heute früh auf der Danziger Rhede in Karadegufftellung und erwartet das Eintreffen Seiner Majestät des Kaisers von Rußland. Das Wetter ist ehr schön, die See ruhig.

Seine Majestät der Kaiser ist, wie W. T. B.“ det, heute früh um 7 Uhr an Bord der Jacht „Hohen— lern‘ in Begleitung des Torpedoboots „Sleipner“, des leinen Kreuzers Niobe“, der 1. Torpedoboots-⸗-Flottille und zer beiden D Torpedoboote der 2. Torpedoboots⸗Flottille in EeR gegangen, um der russischen Jacht „Standart“, welche Berspätung hat, entgegen zu fahren. Kiel 11. September. Die Yacht „Polarstern“, mit ghrer Majestät der Kaiserin von Rußland“ und n Großfürstinnen Töchtern an Bord, passierte, nach ner Meldung des W. T. B., heute Vormittag

er dem Salut der Strandbatterie Friedrichsort. Der 'alarsiern“ führte im Großtopp den , Breitwimpel der müerin von Rußland und erwiderte den Salut, welchen bei Jem Herannahen die im Hafen liegenden Kriegsschiffe Triezrich Carl und „Blücher“ feuerten. Um 10, Uhr machte 1 Folarsiern-· gegenüber dem Schlosse auf der Stromlinie j.ierauf fuhr Ihre Königliche Hoheit die Prinzeffin rnrich mit einer Pinasse an Bord des „Polarstern“ örßung der Kaiserin. Nach kurzem Aufenthalt da⸗ n landeten die Kaiserin mit den Großfürstinnen sowie ünzessin Heinrich an der Barbarossabrücke und be⸗

1 ö von einer zahlreichen Menschenmenge begrüßt, in

Ramm Donn, 10 September.

a * Dheit der

1 Seine Kaiserliche und Königliche tronprinz ist heute Abend hier wieder eingetroffen.

Desterreich⸗ Ungarn.

lern, am Sterbetage der Kaiserin Elisabeth, mn I Uhr Vormittags in der mit Trauerzeichen ge— n Pfarrkirche der Hofburg in Wien ein Seelenamt welchem der Kaiser, der Erzherzog Franz 3 ga*nsdie übrigen, in Wien anwesenden Miig ieder etlichen Hauses, die Minister sowie die Hof- und e denträger beiwohnten. Der deutsche Geschäffsträger, 2 fer von Nemberg, legte im Auftrage 1. 6 deln einen Kranz am Sarge der Kaiserin Meder. 8 J 7 * erschienene ungarische Amteblatt veröffentlicht ad den des Königs, durch welches der Reichstag 2 a und den Verwaltungsbehörden der ** 22 Neuwahlen vornehmen zu lassen. Diese wen wurden durch Ministerialerlaß auf die Zeit ö dis 11. Ottober angesetzt. V W ec ch f Arpad ist heute Vormittag in 1 r. K Josef August, der 1 ugu ste sowie der Prinzessinnen Ludwig ien Abaienie *r Bayern und des Marine Komman⸗ zusen * Freiherrn von Spaun glücklich von Stapel e rzogin fungierte als Taufpalhe

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Großbritannien und Irland.

Der des Hochverraths heschuldigte frühere Burenkomman— dant von Johannesburg Dr. Krause [s. Nr 209 d. Bl.) erschien, wie. W. T. B. berichtet, gestern wieber vor dem Bow⸗Streen⸗ Polizeigericht in London. Der Staatsanwalt erhob gegen Krause eine weitere Anklage auf Anreizung zum Morde auf Grund eines neuen, in Transvaal erlassenen Haftbefehls, von welchem die Regierung am 3. September telegraphisch Kenntniß erhalten habe. Die Zeugen⸗Aussagen, welche die Anklagen auf 6 und Anreizung zum Morde unterstützten, würden Inde des Monats erwartet. Der Staatsanwalt ersuchte um Verschiebung der Verhandlung, bis die Zeugen⸗Aussagen ein⸗ getroffen seien. Der Richter Sir George Lewis wies auf die Auffälligkeit des Verfahrens hin, daß Haft— befehle in Transvaal erlassen würden für Verbrechen, die anscheinend in England begangen worden seien. Der Staats⸗ anwalt versprach dem Vertheidiger Krause's, daß ihm genaue Mittheilungen über die Art der gegen seinen Klienten erhobenen Anklagen zugehen sollten. Der Richter willigte schließlich ein die Verhandlung bis auf weiteres zu vertagen. ;

Frankreich.

. . 2 ; . . . Leiter der türkischen Geheimpolizei in Frankreich Feridun Bei und Sinapian sind, wie dem ‚W. T. B.“ gemeldet wird, aus Frankreich ausgewiesen worden.

ö Spanien.

Der Minister⸗Präsident Sagasta erklärte, wie dem W. T. B.“ berichtet wird, er werde den Botschafter beim Vatikan Pidal durch eine andere Persönlichkeit ersetzen, wenn derselbe sich hartnäckig weigere, Verhandlungen zum Zweck einer 6 95 ö einzuleiten.

Das deutsche Schulschiff Moltke“ hat gestern den Haf von Santander verlassen. hat e i .

Türkei.

. Der Khedive Abbas Pascha und der türkische Botschafter in Paris Munir Bey sind, dem ‚W. T. B.“ zufolge, gestern in Konstantinopel eingetroffen. . Nach einer Meldung der „Russischen Agentur. aus Konstantinopel hat der Sultan, 'in— folge der energiichen Vorstellungen des russischen Botschafters Sin ow je w, sich veranlaßt gesehen, einige meistens wegen. Aufreizung der Albanesen gegen die orthodoxe Bevölkerung heschuldigte Beamte in Ältserbien abzusetzen. Außer dem Gouverneur von Prischtina sind bereits die Polizei⸗Kommissare von Mitrowitza, Rovibazar und Prischtina ihrer Aemter enthoben worden. Die Rückkehr der während der Unruhen aus Kossowo nach Serbien geflüchteten Bevölkerung wird erleichtert und ermöglicht. ; ö Die türkische Regierung hat, wie die „Agence Havas“ erfährt, nach einer Unterredung, welche der Groß vezier dem Unternehmer Tu bini kewilligte, sich dazu bereit erklärt, diesem 162009 türkische Pfund zu zohlen. Am Montag Abend ver— ständigte der General⸗Sekretär im Ministerium des Aeußern Nury⸗Bey persönlich den französischen Botschaftsrath Bapst von dieser Lösung der Angelegenheit und lud denselben neuer⸗ lich ein, dem Bankett im Yildiz Palais beizuwohnen. Der

Bothschaftsrath lehne jedoch die Einladung ab. Aus Kanea wird der Agence Habas“ gemeldet, der

Telegraphen⸗

Ober⸗Kommissar für Kreta, Prinz Georg von Griechen ne ee, nme, . 9 kurzer Zeit würden ausgestellt werden.

land habe die Mitglieder des kretischen Verwaltungsraths für die inanzen und für die Justiz von ihren Posten abberufen; das Mitglied für das Innere bleibt noch weiterhin im Amt.

Bulgarien. Der „Politischen Correspondenz wird aus Kon— stant inopel berichtet, der bulgarische Minister des Aeußern Danew habe an die bulgarischen Vertreter im Auslande und die bulgarischen Handelsagenten in der Türkei ein Rund— schre ib en gerichtet, in welchem erklärt werde, daß die bulgarische Regierung künftig keinerlei Handlungen des macedonischen Comitès in Bulgarien dulden werde, welche mit den Landesgesetzen unvereinbar seien. Die Regierung sei fest entschlossen, gegen etwaige neuerliche Versuche terroristischer und gewaltthätiger Handlungen des genannten Comités mit der unerbittlichen Strenge des Gest'tzes einzuschreiten. Namentlich werde den in der europäischen Türkei befindlichen Handels agenten nahegelegt, bei jeder Gelegenheit die Auffassung der bulgarischen Regierung in dem bezeichneten Sinne darzulegen

Schweden und Norwegen. Die norwegische Regierung hat, nach einer dem

W. T. B.“ zugegangenen Nachricht aus Christiania, den Bureau⸗Chef im Ministerium des Innern Dr. Sigurd Ibsen beauftragt, den Entwurf zur Bildung eines eigenen 'ꝰ nor⸗ wegischen Konsulatswesens auszuarbeiten.

Amerika.

* üh ausgegebenes Bulletin über das Besinden des Pröäsidenten Me Kinley besagt, wie W. T. B meldet: Der JZustand des Präfidenten ist außergewöhnlich zufriedenstellend. Wenn keine Ver⸗ wickelungen eintreten, kann eine schnelle Genesung er⸗ wartet werden. Puls 1091, Temperatur 99 80. Athmung 26 Die Temperatur wurde im Munde gemessen. Der Arzt Park erklärte, der Präsident habe gut geschlafen, sei munter gewesen, als er erwachte, und habe sogar geplaudert. Er er halte keine Nahrung auf natürlichem Wege.

Nach dem ärztlichen Bericht von gestern Nachmittag 3 Uhr 20 Minuten ist in dem Refinden des Eräsidenten Me Kinley seit dem günstig lautenden Bulletin vom Vormittag keine Veränderung eingetreten. Pulg 1090, Temperatur 195 Athmung X.

Der Krankheitsbericht von gestern Abend 10, Uhr lautet:

„Der Zustand des Prasidenten it in allen wesentlichen Punkten unverandert. Temreratur 1998, Pulg 114. Atkmung 25. Ul. am Freitag nach dem Anschlaz die Dyeration auzsaefuhrt wurde, bemerkte man, daß die Kugel ein Stücken wen dem Mock des Prasidenten mit sich gerissen batte, welches gleich unter der Daut in der Schusoffnung saßs Ge wurde jwar sefert entfernt. trotzdem aber durch diesen Fremdkörper eine leichte Entiündung der Gewebe derursacht, wie sick erst gestern Abend leigte. Es wurde infolge dieser unbedeutenden Störnng nothwendig. Aaige Stiche der Wundnabt u entfernen und die Haut üer der Bunde tbeilweise zu öffnen. Dieser JZwischenfall kann keinerlei weitere Komplikationen nach sich zieben, wird aber der Deffentl ichteit ur Kenntniß gebracht, da die Aerzte den Wunsch egen, bre Bericht gan offen abziufassen. Durch diese Trennung der oberen Wundränder wird der Heilungeprezeß etwas ver ögert. E. Präsident ist jetzt start genug, um mit der Aufnahme der Nabrung durch den Mund beginnen

Ein gestern früh

zu können. Er erhält zunächst reinen Fleichsaft=

an der Rückseite desselben

endigung des Vortrages des

Jeit geworden, auch den letzen P

Der Kaiser von Rußland hat aus Fredengborg folgendes Telegramm an den Präͤsidenten Me Kinley gesandt: Ich bin sehr Ml ich zu hören, daß Sie sich besser fühlen nach * or le, , gegen Sie an n. worden ist. z unsche esam ikani V an, daß Sie schnell genesen 2 k

Der König von Griechenland telegraphierte:

Ich freue mich zu hören, daß Sie dem schrecklichen Mord⸗ anschla auf Ihr kostbares Leben, welcher die zivil iiierte Welt in Schrecken setzte, so glücklich entronnen find. Ich hoffe zu Gott, daß Sie zum Wohle und Ruhme Ihres Volkes genefen mögen.

Die Anarchistin Emma Goldmann ist, nach einer Meldung des, W. T. B. aus Ehicggo, gestern verhaftet worden. Dieselbe leugnete zuerst, die Gesuchte zu sein. Als sie dann von der Pol zei vernommen wurde, erklärte sie, daß sie Czolgosz nur einmal gesehen habe, und zwar am 7. Juli, als er im Hause der Familie Isaaks in Chicago, wo Emma Goldmann damals wohnte, einen Besuch gemacht habe. Er habe damals gewunscht, sie zu sprechen, sie sei aber gerade fortgegangen, um sich zur Eisenbahn zu begeben; er habe sie dann bis zum Bahnhof begleitet und nur einige Worte mit ihr austauschen können Sie leugnete ferner, daß sie irgend etwas gesagt habe, was darauf berechnet gewesen sei, den Czolgosz zu dem von ihm be⸗ gangenen Verbrechen zu verleiten. Isaa ks ist angeblich ein Herausgeber anarchistischer Schriften, der sich bereits in Haft befindet. Morris, in dessen Hause Emma Goldmann an— getroffen wurde, ist ebenfalls verhaftet worden. Emma Gold— mann wird angeklagt werden, sich mit Isaaks und anderen bereits Verhafteten verschworen zu haben, den Präsidenten MegKinley zu ermorden.

Ein Telegramm der „New York Tribune“ aus Silver City (Neu⸗Mexiko) meldet, ein Anarchist Namens Antonio Moggio sei in Santa Rita verhaftet worden; derselbe habe vor dem Attentat erklärt, MeKinley werde vor dem 9 Oktober ermordet werden. Die Zahl der Anarchisten in den Vereinigten Staaten betrage 190 009.

, Der Polizeichef von New York hat der Polizei den Befehl gegeben, eine Liste von allen Anarchisten herzustellen und sie sämmtlich zu überwachen. . .

Der Kommandant des amerikanischen Kriegsschiffes Machias“ berichtet aus Colon, er sei aus Bocas del Toro dorthin zurückgekehrt und glaube nicht, daß Leben und Eigen⸗ thum der Amerikaner in Gefahr seien. ö 6 „Reuter schen Bureau“ zufolge hat das perua nische Kabinet gestern seine Entlassung gegeben.

Afrika.

Aus Tamatave (Madagaskar) wirs dem ‚W. T. B.“ berichtet, daß der General Gallieni dort eingetroffen sei und einen Monat daselbst zu verweilen beabsichtige.

Der Gerichtshof für Hochverrathsvergehen in Kim berley verurtheilte gestern den holländischen Geistlichen Ackermann zu 1 Jahr Gefängniß und 2560 Pfund Sterling Geldstrafe im Nichtzahlungsfalle zu weiteren 65 Monaten Gefängniß. Der Prediger Herold in Warrenton wurde zu Jahren Ge— fängniß und 500 Pfund Sterling Geldstrafe, bez. noch! Jahr Gefängniß verurtheilt. - /

Nach einer Meldung aus Kapstadt sind 400 Er laub niß⸗ scheine zur Rückkehr nach Johannesburg an Flüchtlinge in verschiedenen Theilen der Kapkolonie ausgestellt worden.

Es verlaute, daß wenigstens 1000 weitere Scheine binnen

Kunst und Wissenschaft.

A. F. Ju einer Wanderfahrt nach Spandau batten sich am letzten Sonnabend Nachmittag über hundert Mitglieder der „Bran denburgia“, Gesellschaft für Sein

Vom Bahnhof aus ein Gang durch esichtigung des Kaiser Friedrich- enflusses von Havel und Spree

Anregung der alten Kontro— wasserreichere de

. Vavel de ie Zitadelle gesid des wappengekrönten Thores gab in. gen fängten, Form einen geschichtlichen Rückblick, nachfolgende Be ichtigung des Festungswerkes einleitete interessante Aufschlüsse über manches lnehmern auf den Lippen lag. Juliusthurm konnte nur von außen besichtigt Besuchern durch seine den Jab und seine strenge Wanderung durch die Besteigung der Walle der bombensicheren Gebäude a umfassende Uebersicht über das aus gedel Innere d ind eine unerwartet weite Aussicht au Davel oberhalb ibrer Vereinigung mit der Spree und die d Flusses gelegenen großen milttarischen Etablissements. Ziel war die Nicolai Kirche, berühmt als Ausgangspu der Re sormation in den Marlen und, wie Oberrfarrer Recke hier bereitwillig die Führung übernahm, betonte, des protẽstantischen ut ichen Kaiserthumg. Denn bier nabm ai Rovpember 539 Kurfürst Joachim II ersten l 18 den Sanden d ischofs von Jagow das Abendmahl in ing an das epochemachende Ereigniß ekanntlid vor der Kirche ein aus der Werkstatt des Bil

rworgegangenes Denkmal des Kurfürsten

den

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—— nn n. Die in

olai-⸗Kirche gehört zu den ältesten Gottesbäunfern der zu Anfang des 13. Jabrbunderts begründet or zegessene, funstvolle Taufstein zeie 6 w * 25 3 er jetzige Altar ist im letzten Viertel des en kunstsinnigen, aus Italien stammenden Baumeister schaffen worden, dessen Familie spater in den Grafenstand er *. ĩ

3 als eine Zierde Spandaus 2ilt 12 Inet iel r, d, 3

e 2rynar sche Familiengruft befindet sich unter dem Altar, der zugang ] Nächst dem Altar und der aus Dolz Rschnißten Kanzel besteht der übrige Schmuck der Kirche in (iner

. 18226 1 1 Anzabl don Oelgemälden verschiedenen Kunstwerthes und einigen

Skulpturen, Von den in die Umfassunge mauer eingelassenen steinernen Warren adliger Geschlechter baben merkwürdiger Weise mehrere noch nicht kestimmt werden können. Die vorzügliche Srgel, welche nach Be⸗

berpfarrerg Necke don kunst geübter Hand svielt wurde, ist ganz jungen Datums. Es war inzwischen bobe uankt des Progamm der Wanderung zu erledigen. bevor die Sonne jur Rñste ging. Derselbe bestand in dem Besuch des vom Innern der Stadt fiemlich entfernt gelegenen äßen. bauses das wertbvolle Erinnerungeftücke birgt, da die Gilde ven

X dan, entsprechend dem boben Alter der Stadt. ju den ältenen

Mark gehört. Auch bier wurden die zablreichen Aleinodien bereit- willig dergezeigt und eingebend erklärt Sie begegneten allseinigem greßen Interesse und dürften den wertbvollster rinnerungen Tan dergangene. Jeiten kraftvoller Entwickelung des B irgerthume an⸗ jureiben sein