1901 / 220 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Sep 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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4) den Gastwirth Richard Kadereit in Wielitzken,

5) den minderjährigen Otto Kadereit dieser ver⸗ treten durch seinen Vormund, den Wirth Adam Dʒikonski in Wielitzken, auf Grund der Behauptung, daß auf dem dem verstorbenen Gastwirth Wilhelm Kadereit gehörigen Grundstücke Wielitzken Nr. 39 Abtheilung II1 Nr. 32 für den Kläger eine Rest⸗ kaufgelderforderung von 3225 M nebst Zinsen, sowie Ae erer, III Nr. 34 eine Forderung von 600 M6 nebst Zinsen eingetragen ständen. Wilhelm Kadereit ist von den ad 1 bis 5 bezeichneten Beklagten allein beerbt mit dem Antrage, die Beklagten kostenpflichtig zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück Wielitzken Nr. 39 zu verurtheilen, an den Kläger 114 6 95 3 zu zahlen, das Urtheil auch für vorläufig vollstreckoar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Marggrabowa auf den 15. November 1901, Vormittags 9 Uhzr, ö Nr. 12. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Marggrabowa, den 19. Juli 1901.

v. Terski, als Gerichtsschreiber J des Königlichen Amtsgerichts. Abth. 26.

35069 Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Gutsbesitzer Julie Schroeter, geborene Trojan, aus Gollubien A,, Kreis Lyck, vertreten durch den Rechtsanwalt Tomuschat in Marggrabowa, klagt gegen die Erben des verstorbenen Gastwirths Wilhelm Kadereit aus Wielitzken, nämlich:

I) die Wittwe Caroline Kadereit, geborene Brack, verwittwet gewesene Domaß, aus Wielitzken,

2) den Kaminbauer Emil Kadereit aus Dortmund, Destermarschstraße Nr. 63,

3) den Schlosser Wilhelm Kadereit in Herne, jetzt unbekannten Aufenthalts,

4) den Gastwirth Richard Kadereit aus Wielitzken,

5) den minderjährigen Otto Kadereit, dieser vertreten durch seinen Vormund, den Wirth Adam Dzikonski aus Wielitzken, auf Grund der Behauptung, daß auf den dem verstorbenen Gastwirth Wilhelm Kadereit gehörigen Grundstücken Wielitzken Nr. 39 und 54 Abtheilung IJ Nr. 40 bezw. 7 für die Klägerin eine Forderung von 900 M, zu 6 Prozent verzinslich und im Falle pünkt⸗— licher, das heißt binnen 8 Tagen nach dem jedes⸗ maligen Fälligkeitstage erfolgender Zinszahlung nach halbjähriger Aufkündigung. im Falle unpünktlicher Zinszahlung jedoch sofort fällig, eingetragen stände. Wilhelm Kadereit ist von den ad 1 bis 5. bezeich⸗ neten Beklagten allein beerbt, mit dem Antrage, die Beklagten kostenlästig zur Vermeidung der Zwangs⸗ vollstreckung in die Grundstücke Wielitzken Nr. 39 und Nr. 54 zu verurtheilen, an die Klägerin 300 0 nebst 6 Prozent Zinsen seit dem 15. November 1899 zu zahlen, das Urtheil auch für vorläufig vollstreck— bar zu erklären. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Marggrabowa auf den 15. November 1901, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 12. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Marggrabowa, den 10. Juli 1901.

von Terski, als Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. Abth. 2b. 469401 Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Adolf Hatry in Frankfurt a. Main, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Teutsch in Nürnberg, erhebt Klage zum K. Amtsgericht Nürnberg gegen den Kaufmann Lorenz Strobel, früher in Nürnberg, nun unhekannten Aufenthalts, wegen Forderung mit dem Anirag, den Beklagten zu verurtheilen, an Kläger für käuflich gelieferte Waaren die Summe von 203 M 50 3 nebst 5 Zinsen hieraus seit 17. Februar c. an zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der des Mahnverfahrens zu tragen, auch das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits hat das K. Amtsgericht Nürnberg Termin anberaumt auf Montag, den II. November 1991, Vormittags 9 Uhr, im Zimmer Nr. 15 des hiesigen Justisgebäudes, Augustinerstraße Nr. 2, wozu Klägerin den Beklagten hiermit ladet.

Nürnberg, 11. September 1901.

Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber. 16939 Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann L. Schäfer zu Lengerich i. W., Projeßbevollmächtigter: Justizrath Fisch in Tecklen⸗ burg, klagt gegen den Arbeiter Hermann Kindler, früher in Lengerich, j tzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte für gelieferte Waaren aus der Zeit vom 4. Januar bis 14. August 1901 77,91 M verschulde, mit dem An⸗ trage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil kostenpflichtig zur Zahlung von 77,91 4 nebst 40,9 Zinsen seit 1. Seytember 1901 zu ver⸗ urtbeilen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Tecklenburg auf Mittwoch, den G. November 199141, Vormittage O Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage belannt gemacht.

Tecklenburg, den 1] mm mt 1991.

Höhle, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

3) Unfall⸗ und Inwaliditats. Versicherung.

Keine.

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

166784 Bekanntmachung. . . Der Bedarf von etwa 40 0690 k Speisekartoffeln

Verdingetermin am 24. Teptember 1901. Vorm. II Uhr, vergeben werden.

Die Angebete mit der Aufschrift: ‚Angebet auf Kartoffelli ferung! müssen vot Beginn des Termin bier eingegangen sein

Die Bedingungen können während der Dienst stunden hier eingeseben oder gegen 50 3 bezogen werden. gonigl. Etrafanstaste- Direrftion Minster i. W.,

Gartenjttaße.

44460 Verpachtung. = .

Das in der Provinz Hannover im Kreise Northeim belegene Klostergut Fredelsloh mit dem Vorwerke Tönnieshof soll auf die 18 Jahre vom 1. Mai 1902 bis 9 1920 öffentlich meistbietend verpachtet werden.

Termin zur Verpachtung wird angesetzt auf Dien s= tag, den E5. Oktober d. J., Vormittags 16 Uhr, in unserem Dienstgebäude, Eichstraße 2, hier, Zimmer Nr. 36. ö.

Zu dem katastermäßig 302,75 ha großen Gute ge⸗ hören an .

I) Hofraum⸗ und Gebäudeflächen etwa 1,60 ha,

R

3) Ackerland ö 5 Wiesen . ö 5) Weiden. ö

zusammen 307,75 ha-

Der gegenwärtige Pachtzins beträgt 14 147 M07 3.

Zur Uebernahme der Pachtung ist ein verfügbares Vermögen von 125 000 erforderlich.

Pachtbewerber haben sich über den eigenthüm⸗ in Besitz dieses Vermögens sowie über ihre Be⸗ fähigung als Landwirth durch glaubhafte Senn fr im eigenen Interesse bis 8 Tage vor dem Bietungs— termine, spätestens aber in demselben, auszuweisen.

Die Pachtbedingungen und Versteigerungsregeln, sowie das Grundstücksberzeichniß und die Karte können in unserem Dienstgebäude, Zimmer Nr. 9, an jedem Wochentage von 16 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nach⸗ mittags eingesehen, die ersteren auch gegen Erstattung der Druck⸗ und Schreibkosten von uns bezogen werden.

Die Besichtigung des Gutes ist den Bewerbern nach vorheriger Anmeldung bei der jetzigen Pächterin Frau Amtsrath Löhr gestattet.

Hannover, den 2. September 1901.

Königliche Kloster⸗Kammer.

5) Verloofung c. von Werth⸗ papieren.

Die bisher hier veröffentlichten Bekanntmachungen über den Verlust von Werthpapieren befinden sich ausschließlich in Unterabtheilung 2.

46786 Wiederholter Aufruf gekündigter Kur⸗ und Neumärkischer Pfandbriefe.

Von den durch unsere Bekanntmachung vom 5. Juli

d. Is. für den Zinstermin Weihnachten 1901 auf⸗ gekündigten Kur⸗ und Neumärkischen Pfand briefen sind die in den beigefügten Verzeichnissen aufgeführten noch nicht eingeliefert worden. Wir fordern daher die Inhaber wiederholt auf, ge⸗ dachte Pfandbriefe nebst den entsprechenden Zinsscheinen (Kupons), soweit diese vorausgereicht und noch nicht fällig sind, sowie den Zinsschein⸗Anweisungen (Talons) unverzüglich an unsere Haupt⸗Ritter⸗ schafts⸗Kasse hierselbst, Wilhelmplatz Nr. 6, ein⸗ zuliefern.

Ueber die Einlieferung wird von der Haupt⸗ Ritterschafts⸗Direktion eine Bescheinigung ertheilt und gegen Rückgabe dieser im Verfall⸗Termine die Valuta seitens unserer Haupt ⸗Ritterschafts⸗Kasse aus⸗ gereicht

Diejenigen, welche nunmehr die lief rung bei unserer Haupt⸗Ritterschaftskasse, Wilhelmplatz Nr. 6 hierselbst,

bis zum 1. Februar 1902

nicht bewirken, haben zu erwarten, daß sie gemäß der Vorschriften des Allerhöchsten Erlasses vom 15. Februar 1858 und des mittels Allerhöchsten Er⸗ lasses vom 7. Dezember 1848 genehmigten Regu⸗ lativs (GesetzSamml 1858 S. 37, 1819 S. 76) mit den in dem Pfandbriefe ausgedrückten Rechten, insbesondere mit dem der Spezial⸗Hypothek, ausge⸗ schlossen und mit ihren Ansprüchen auf die bei dem Ritterschaftlichen Kredit Institut zu hinterlegende Valuta werden verwiesen werden.

Berlin, den 7. September 1901.

Kur und Neumärkische Haupt Ritterschafts⸗

Direktion.

v. Buch.

Verzeichnisß 1 gekündigter, gegen Baarzahlung des Nenn⸗ werths einzuliefernder Kur und Neumärkischer

Pfandbriefe.

Für den Termin Weihnachten 1901. Aeltere Kur und Neumärkische Pfandbriefe. Balster zu 400 Rthlr. Kurant Nr. 42 434. Gantilow . 43 505. 100 43811. 400 43 815. 200 43819. 1090 8149. 209 8791.

50 1 8 834. 509 Kurant 27011. 309 27651.

27 M2.

Verzeichniß gekündigter und einzuliefernder Kur⸗ und Neu⸗ märkischer Pfandbriefe zum Umtausch gegen gleichhaltige, auf den Namen des Gutes lautende

Kur und Neumärkische Pfandbriefe.

Für den Termin Weihnachten 1901.

Gere dorf und Kruge zu 50 Riblr. Gold Nr. 8839. 2 250 2 2 S840. = . 8864.

Gersdorf und Kruge

* . * 1 * * * (

(46785 Bekanntmachung.

gung der tadt Hrabom sind bei der am 6. Seytember 1501 vorgenommenen Ziehung ausgeloost die Stücke

Nr. 5 33 zu 1000 ,

Nr. 84 85 129 zu O0

Die ausgelooften Stücke sind am I. Uyril 190 zur Rückjabluag fällig. Die Einlösung der⸗ elben erfolgt bei unserer Cämmerei-Kasse in Stettin sowse bei dem Bankbause Wm. Schlutom in Stettin gegen Rückgabe der Anleibescheine nebst Anweisungen und Zinescheinen.

Der Vetrag fehlender Zinzscheine wird abgejogen.

Bei Ginlösung vor dem 1. April 1992 werken Zinsen nur bis zum Einlösungstage gejablt.

Ueber den 1. Avril 1902 hinaus erfolgt eine Ver- sinsung der ausgeloosten Stücke unter keinen Um- ständen.

Etettin, den 6 September 1901.

Der Magistrat.

21916 Bekanntmachung. Ausloosung von Kreis- Auleihescheinen.

Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegs vom 2. November 1881 ausgegebenen vierprozen⸗ tigen Anleihescheinen des eises Steinburg sind am 29. Mai d. J. ausgeloost worden:

Litt. A. zu je 1900 S Nr. 44 77 82 93 94 95 104 105 10 109.

Litt. E. zu je 500 S Nr. 187 189 206 214 218 219 220 236 247 253 264 279 299 307 328 331 333 337 344 348 366 367.

Litt. O. zu je 200 S - Nr. 3865 453 462 498 od 44 ö. .

Diese Anleihescheine werden hiermit zum 2. Ja⸗ nuar 1902 gekündigt. Die Rückzahlung erfolgt von diesem Tage ab gegen Rückgabe der Anleihe— scheine nebst Zinsscheinen und Anweisung (Talons) bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse hierselbst.

Der Betrag etwa fehlender Zinsscheine wird von dem Kapitalbetrage in Abzug gebracht werden.

Itzehoe, den J. Juni 1901. ;

Der K des Kreises Steinburg. ung.

46850 Genehmigungsur kunde. ; Mit Allerhöchster Ermächtigung ertheilen wir hierdurch auf Grund des § 796 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Ver⸗ ordnung zur ,,, des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadtgemeinde Königs⸗ berg i. Pr, die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Be⸗ trage von ö Millionen Mark, behufs Be⸗ schaffung der Mittel zur Erweiterung und Ver⸗ besserung der städtischen Wasserleitung, zur Deckung der Mehrkosten des städtischen Schlachthofes, zu Hafen und Brückenbauten, zu Uferbefestigungen und zur Vertiefung des Fahrwassers im Pregel, zur Be= reitstellung eines Beitrages zum Ma ,. Schiff⸗ fahrtskanal, zur Errichtung von Handelsanstalten, Schulhäusern und Turnhallen, zum Neubau der städtischen Krankenanstalt und zu anderen städtischen Veranstaltungen.

Die Schuldverschreibungen sind in Gesammt— beträgen von mindestens fbi deri uscet Mark oder in einem Vielfachen dieses Betrages auszugeben, nach dem anliegenden Muster auszufertigen, nach Wahl der städtischen Behörden mit dreieinhalb, vier oder viereinhalb Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem für jeden Fall des zu wählenden Zins⸗ fußes festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verloosung vom 1. Juli des auf die Ausgabe fol⸗ genden Kalenderjahres ab jährlich mit wenigstens ein und eindrittel Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldver—⸗ schreibungen innerhalb 34, 36, 38 Jahren zu tilgen.

Auf den Schuldverschreibungen ist der von den städtischen Behörden bei der Ausgabe gewählte Zins— fuß entweder im Texte oder durch Abstempelung anzugeben, während die auszugebenden Zinsscheine dem Zinsfuße entsprechend, zu welchem die Ausgabe der Schuldverschreibungen erfolgt ist, herzustellen sind.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger bekannt zu machen. .

Berlin, den 12. Juli 1901.

er Der Finanz · Minister. Minister des Innern. In Vertretung: In Vertretung: Lehnert. v. Bischoffshausen. Fin. M. J. 9232, II. 6890. Min. d. J. IVb. 2406.

Schuldverschreibung. Regierungsbezirk Königsberg. Schulderschreibung der Stadt Königsberg i. Pr. ban l .. te Ausgabe, Buchstabe ., Nummer

über Mark Reichswährung.

Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung ertheilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom 12. Juli 1901 (Deutscher Reichs und Königlich Preußischer Staats. Anzeiger vom... ten 1

In Gemäßheit des von dem Bezirks⸗Ausschuß des Regierungsbezirks Königsberg genehmigten, unter Zu—⸗ stimmung des Magistrats Königlicher Haupt. und Residenzstadt Tönigsberg i. Pr. gefaßten Beschlusses der am, , m , . Stadtverordneten Versammlung vom 30 Arril v5 wegen Aufnahme einer Anleihe von siebenzebn Millionen Mark bekennt sich der genannte Magistrat namens der Stadtgemeinde Königsberg i. Pr. durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehn. schuld von.... Mark, welche mit... Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungeplane durch Einlsésung auszuloosender Schuldverschreibungen oder durch l uf von Schuld⸗ verschreibungen vom 1. Juli des auf die Ausgabe jeder Schuldverschreibung folgenden Kalenderjahres ab, spätestens innerhalb.... Jahren getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem fährlich ein und eindrittel Prozent des Anleibe⸗ kapitals, sowie die Zinsen von den getilgten Schuld⸗ verschreibun en zuzuführen sind.

Die Ausloosung geschieht in dem Monat März seden Jahreg. Der Stadtgemeinde Königsberg i. Pr. bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine fire Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämmtliche noch im Umlaufe befindliche Schuldverschreibungen auf einmal ju kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungs⸗ stod.⸗ zuzufũhren.

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuld- derschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie deg Termine, an welchem die Rücklahlung erfolgen soll, oͤffentlich bekannt gemacht. Diese Hog drei Monate vor dem Zablungstermin in dem Deut schen Reichs- und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung u Konig berg, in einer Königsberger und in einer Berliner JZeisung. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so ist dieseg unter Angabe des Betrages der angelauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Welse bekannt zu machen. Geht eing der

Provinj; Osstpreußen.

vorbezeichneten Blätter eln, so wird an dessen Stelle

von dem Magistrat mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Juli und Januar jeden Jahres mit ... Prozent jährlich verzinst. .

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er⸗ 3. gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zins cheine bezw dieser Schuldverschreibung bei der Stadt⸗ Hauptkasse zu Königsberg i. Pr. oder nach Wahl der Gläubiger bei einer durch die oben bezeichneten Blätter bekannt zu machenden Einlösestelle in Berlin, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fällig« keitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfang⸗ nahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung ö auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren

älligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden

insscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung 53 mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Nück— zahlungstermine, wenn 6. die , vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrat in Königsberg zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintrifft.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraft⸗ los erklärt werden. Doch wird dem bisherigen In⸗ haber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistrat in Königsberg anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der . ist aus⸗ geschlossen, wenn der abhanden gekommene ein dem Magistrat in Königsberg zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend ge⸗ macht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der

86. erfolgt ist Der Anspruch verjährt in vier ;

ahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine, für zehn Jahre ausgegeben. Die serneren Zinsscheine werden für en iheige Zeit⸗ räume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadt-Haupt⸗ kasse zu Königsberg i. Pr. gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungtz⸗ scheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung beim Magistrate in Königsberg der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle, sowie beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zins⸗ scheine dem Inhaber der Schuldverschreibung aus⸗ gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadtgemeinde Königsberg i. Pr. mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Königsberg i. Pr., den ten

Magistrat Königlicher Haupt, und Residenzstadt. Siegel.) (Unterschriften des Magistrats-Dirigenten und eines Magistratsmitgliedes.) Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Ma⸗ gistrat beauftragten Kontrolbeamten.) Provinz

Regierungsbezirk Ostpreußen.

Königsberg. Zinsschein zu der Schuldverschreibung der Stadtgemeinde Königsberg i. Pr., von 19... ... te Ausgabe, Buchstabe M., über .. Prozent Zinsen über . 8.

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom .. ten bis .. . ten

mit . 9 bei der Stadt ⸗Hauptkasse zu Königeberg i. Pr. (oder bei den bekannt gemachten anderen tenen).

Königsberg i. Pr., den

Magistrat Königlicher Haupt und Residenzstadt Trockenstempel des Stadtsiegels.) (Unterschriften des Magistrats⸗Dirigenten und eines weiten Magistratsmitgliedes.)

Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinganspruch fällig ge⸗— worden ist, wenn nicht der Jinsschein vor dem Ab- laufe dieser Frist dem Magistrat zur Einlösung vor⸗ ee wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die ge⸗ richtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Provinz Regierungsbezirk Ostpreußen. Königsberg. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr. ... zur Schuldver⸗ schreibung der Stadtgemeinde König bern i. Pr.

te Ausgabe, Buchstabe .. , Nr. .. , Über 6 Der Inhaber dieses Scheine empfängt gegen dessen Růũckgabe P der obigen q lhre die te Reihe von Zinzscheinen für die Jahre don 19. . big 19 .. nebst Erneuerungeschein bei der Stadt ⸗Hauptkasse zu Königsberg i. Pr., sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat widersprochen hat. In diesem Falle, sowie beim Verlust dieses Scheineg werden die neuen Jingscheine nebst Erneuerungsschein dem Inbaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Königsberg i. Pr., den Magistrat Königlicher Haupt und Residenzstadt. Trockenstempel des Stadtsiegelg] Unterschriften des N —— —— und eines weiten Magistratsmitgliedes.)

Mr 2z20.

Untersuchungs⸗Sachen.

Infall⸗ und Invaliditäts⸗ 2c. V erung. af Verpachtungen, Verdingungen c. BVerloofung ꝛc. von Werthpapieren.

& C e e -

Aufgebot, erlust⸗ und 1 u. dergl. r

Dritte Seitage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Montag,

Deffentlicher Acnzeiger.

den 16. September

19062.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs- und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

) Verloosung ꝛc. von Werth⸗ papieren.

bisher hier veröffentlichten Bekanntmachungen 9 an, von Werthpapieren befinden sich iber den ngschließlich in Ünteräabtheilung 3.

6h30 Genehmigungsur kunde. .

Nit Allerhöchster Ermächtigung ertheilen wir hier⸗ nuch auf Grund des d [95 des Bürgerlichen Gesetz⸗ kiches und dez Artikels 8 der Königlichen Ver— mung zur Ausführung des Bürgerlichen esetz. hiches vom, 16. Nobember 1889 der Stadt Altona rie Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschrei⸗ hungen auf den Inhaber his zum Betz ggf, von 2 600 000 A6, in Buchstaben Zwölf. Millionen Riark, behufs Beschaffung der Mittel zur Er— werbung der Altonger Cleltrizitãts werke zur Til⸗ gung älterer städtischer Schulden, zur Aus führung einer Jentral- Entwässerungsanlage, zum Bau einer

wpesten Krankenheilanstalt und einer Zentral⸗-Bade⸗ unstnlt sowe zu ferneren außerordentlichen Auf⸗ wendungen. der städtischen Verwaltung.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ liesenden Muster auszufertigen, mit 3 oder 400 sihrüch zu verzinsen und nach dem sestgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verlaosung von demsenigen Rechnungsjahre ab, welches auf die Aus— gabe der Schuldverschreibung folgt, sährlich mit do des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen.

Vorstchende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge— pährleistung seitens des Staats nicht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger bekannt zu machen.

Berlin, den 29. August 1901.

Der Der Finanz Minister. Minister des Innern. Im Auftrage: In Vertretung: Germar. Bischoff shausen. Fin. Min. 1 11273, 11 79106. Min. d. J. IVb 3117. Provinz Regierungsbezirk Schleswig⸗Holstein. Schleswig. . Schuldberschreibung der Stadt Altona ... te Ausgabe, Buchstabe . .., Nr. . . . , über .. . . M . Reichswährung. Ausgesertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er— mächügnng ertheilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗

Anzeiger vom ... ten 9

In Gemäßheit des von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Schleswig genehmigten Beschlusses zer sidtischen Kolleaien zu Altona vo 2. August 1900 der stadtischen Kollegien zu Altona vom 19. April JJol

wegen Aufnahme einer Anleihe von Zwölf Millionen Mark bekennt sich die Vertretung der Stadt Altona namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von. . . . , welche mit . . . Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Ulzungsplan durch Einlösung auszuloosender Schuld⸗ derschreibungen oder durch Ankauf von Schuld⸗ derschreibungen von demjenigen Rechnungsjabre ab, welches auf die Ausgabe der Schuldverschreibungen solgt, getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungs lock gebildet, welchem jährlich wenigstens 1 0 des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den ge⸗ tilgen Schuldverschreibungen zuzuführen sind.

Die Ausloosung geschieht in dem Monat ren Jahres. Der Stadt Altona bleibt jedoch das Icht vorbehalten, vom Jahre 1911 ab eine staͤrkere Alzung eintreten zu lassen oder auch sämmtliche nech im Umlaufe befindlichen Schuldverschreibungen M einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Illzung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungs⸗ toge zuzuführen. Jie ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuld⸗ ächreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch— ben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, n, welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich iannt gemacht. Diese Belanntmachung erfolgt ri Menate vor dem Zahlungstermin in dem Teutschen Reichs und Königlich Preußischen laats Anzeiger, dem Amtsblatt der Königlichen egterung zu Schlegwig, den Altonaer Nachrichten,

Damburger Börsenhalle und den Itzehoer Nach

d die Tilgung der Schuld durch Ankauf von dderschreibungen bewirkt, so ist dieses unter 93 des Betrages der angekauften Schuldver⸗ bungen alebald nach dem Ankauf in gleicher ' bekannt ju machen. Geht eins der vorbe⸗ * Blätter ein, so wird an dessen Stelle von n, agistrat zu Altona mit Genebmigung des =. ngl ichen Megierunge⸗Präsidenten in Schleswig ein Blatt bestimmt. iu dem Tage, an welchem hiernach das zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen n, am 1. April und 1. Oktober, von heute rechnet, mit.. . Prozent jährlich verzinst. x Auszahlung. der Zinsen und des Kapitals er⸗ gt gegen R ickgabe der fällig gewordenen Zine— . Tejw. dieser Schuldverschreibung bei der llalse zu Altona, sowie bei den bekannt zu . iich in der nach dem Eintritt des Faälligkeite— ene folgenden Zeit. Mit der ur Empfang ed Kapitals eingereichten Schuldverschreibung

ö zurückzuliefern. Für die fehlenden insscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermin, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrat der Stadt Altona zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der An— spruch in zwei Jahren von dem Ende der Vor⸗ legungsfrist an. Der Vorlegung steht die gericht⸗ liche Geltendmachung des Anspruchs aus Ter Urkunde gleich. .

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für die Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die . bestimmte Zeit eintritt. .

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der 5 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistrat der Stadt Altona anzeigt, nach Ab⸗ lauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zins⸗ scheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden ge— kommene Schein dem Magistrat der Stadt Altong anderweit zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gericht⸗ liche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjaͤhrliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres . . .. aus⸗ gegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehn— jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe

Stadtkasse in Altona gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung beim Magistrat zu Altona der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungs⸗ scheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuld⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuld⸗ verschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadt Altona mit ihrem Vermögen, ihren sämmtlichen Einnahmen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Altona, den .. ten ;

Der Magistrat. Das Stadtverordneten ⸗Kollegium.

Ober Bürgermeister. Bürgerworthalter.

(Faksimilierte Unterschriften.)

Senator. Stellvertretender Bürgerworthalter.

(Faksimilierte Unterschriften).

6 89

(Stadtsiegel) Ausgefertigt; Der Kontrolbeamte. (Eigenhändige Unterschrift.)

Provinz Schleswig-⸗Holstein. Zinsschein te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Altona .. te Ausgabe, Buchstabe ..., Nr. . . , über .... M zu t , , 3. Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ab diese Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom. bis .. ten mit .... M .. 3 bei der Stadtkasse zu Altona oder den bekannt zu machenden Zahlstellen in Berlin und Hamburg. Altona, den .. ten Der Magistrat. Das Stadtverordneten⸗Kollegium. (Trockenstempel der Stadt/) Faksimilierte Ober⸗ Unterschriften Bürger⸗ Bürgermeister. oder in worthalter. Druckschrift. Senator. Stellvertretender Bürgerworthalter. Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig ge—⸗ worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab⸗ laufe dieser Frist dem Magistrat der Stadt Altona zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor⸗ legung, so versährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungesfrist. Der Vor⸗ legung steht die gerichtliche Geltendmachung des An spruchs aus der Ürkunde gleich.

Regierungsbezirk Schleswig.

Provinz Regierungsbezirk Schleswig ⸗Holstein. Schleswig. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe N zur Schuldver⸗ schreibung der Stadt Altona ... te Ausgabe, Buchstabe .., Nr. .. , über... 4 Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die „te Reihe von Zinescheinen für die zehn Jahre von 190. bis 19... nebst Ernenerungeschein bei der Stadtkasse zu Altona, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat der Stadt Altona widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine dem Inhaber der Schul dverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. mien enn, 16 .. Der Magistrat. Das Stadtve (Trockenstempel der 1 t Namen in . Falsimile rmeister

D

R die dazu gehörigen Zinescheine der späteren

worthalter oder Druck Stellvertretender z

einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der

6) Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

46957] Reis⸗ & Handels⸗Aktiengesellschaft, Bremen.

In der Generalversammlung am 6. August 1901 sind Georg Ritter v. Hütterott und Alfred Escher, beide in Triest, zu Mitgliedern des Auf⸗ sichtsraths gewählt worden.

Der Vorstand. Herm. F. Upmann.

45799 ;

Auf Grund des § 14 unseres Gesellschaftsvertrags werden hiermit weitere 20 0, des Aktienkapitals zur Einzahlung am 1. Oktober d. Is. aus— geschrieben. Die Einzahlung hat bei der Gesell⸗ schaftskasse, Berlin, Hohenzollernstr. 1, zu erfolgen.

Berlin, 12. September 1901.

Gera⸗Meuselwitz⸗Wuitzer Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft.

Die Direktion. . Quandt.

46798 Bekanntmachung J der Gerner Maschinenfabrik und Eisengießerei Aktiengesellschaft in Gera, R.

Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen machen wir hierdurch bekannt, daß unser bisheriges Aufsichts⸗ rathsmitglied Herr Direktor Richard Bauer nach seiner Bestellung zum Vorstand von seinem Amte als Aufsichtsrathsmitglied zurückgetreten ist.

Gera, den 12. September 1901.

Der Vorstand. R. Bauer.

46999

Fabrik feuerfester und säurefester Producte

Actien Gesellschaft zu Vallendar a. Rhein.

Die Aktionäre obiger Gesellschaft werden hierdurch

zu einer am Freitag, den 4. Oktober E901,

Vormittags EG Uhr, im Hotel Grenzhäuser zu

Vallendar a. Rhein stattfindenden ausꝶerordent⸗

lichen Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1) Bericht des Aufsichtsraths über den Stand der Vergleichsverhandlungen mit den früheren Aufsichtsrathsmitgliedern und Beschlußfassung über angebotene Vergleiche.

Bericht des Aufsichtsraths über den Stand

der Vergleichsverhandlungen mit dem früheren

Vorstand.

Genehmigung der Bilanz pro 1900 und Er⸗ theilung der Decharge an Aufsichtsrath und Vorstand.

Beschlußfassung über Sanierung der Ge⸗

sellschaft:

dazu Anträge:

a. Herabsetzung des Grundkapitals von 6 Millionen Mark auf 2 Millionen Mark durch Zusammenlegung der Stamm-⸗Aktien im Verhältniß von 3:1.

Erhöhung des Grundkapitals um 2 Millionen Mark durch Ausgabe von Zricritãts Aktien mit Vorrecht auf 50 Dividende und dem Recht auf vorzugsweise Befriedigung bei Ausschüttung des Gesell— schafte vermögens.

Für den Fall der Ablehnung der Sanierungs

vorschläge: Ermächtigung für Aufsichtsrath

und Vorstand zur Abschließung eines Pacht vertrages.

Aenderung der Statuten, insbesondere

a. 5 2. Verlegung des Sitzes der Gesell⸗ schaft nach Wirges.

F BH. Sinngemaße Aenderung gemäß den

Beschlüssen zu 4. § 9. Verlegung des Sitzes der Aktionäre in Gesellschaftssachen nach Wirges.

F 20. Aufhebung des F 20.

2. 5 38. Abänderungen des Statuts ent prechend den einschlägigen gesetzlichen Be- stimmungen.

Aufbebeng des Generalversammlungsbeschlusses

vom 22. Mai 1900 auf Vertheilung der Di⸗

vidende für das Rechnungsjahr 1899.

8) Ergänzungewahl zum Aufsichtsrath.

Auf Antrag eines Afttionärs:

9) Erwiderung auf den Revisionsbericht.

10) Wabl von beeidigten Revisoren

Falle die Tagesordnung am 1. Oftober

nicht erledigt wird, findet die Weiterverhand⸗

lung am 5. Cftober 1901 statt.

Gs wird auf die §S§ 31 und 32 der Statuten

verwiesen mit dem Bemerken, daß die Hinterlegung

der Aktien entweder mindestens drei Tage vor der Generalversammlung bei den nachbezeich- neten Hinterlegungestellen oder einem Notar, eder mindestens zwei Tage vorher bei unserer

Gesellschaftekasse u erfelgen hat.

Als Hinterlegungsstellen bezeichnen wir

a. die Berliner Sandele Gesellschaft, Berlin 6

b. die Bergisch ⸗Märkische Banf, Düssel dorf, den Salleschen Bankverein, Halle a. d. Saale,

. Friedländer X Gumpert, Berlin C6

Bergmann * Fraedrich Nachf., Berlin C. Vallendar a. Rhein, den 16. Sertember 1801.

Fabri seuersester und faurefester Uroducte

Actien Gesellschaft. NAufsichtorath.

ö ö

Der

Der Vorstand.

281

lass! Malzfabrik Pirna vorm. J. Ph. Lipps & Cæ-

Die Aktionäre werden hiermit zur siebzehnten ordentlichen Generalversammlung, welche Freitag, den 4. Oktober, Nachmittags A Uhr, im Sitzungszimmer der Firma Hch. Wm. Bassenge & Co., Inhaberin die Aetiengesellschaft Dresdner Bankverein, Dresden, Pragerstraße 12, J., abgehalten werden soll, ergebenst eingeladen. JJ

Die Anmeldung zur Theilnahme erfolgt in Ge⸗ mäßheit von § 8 des Gesellschaftsvertrags von 14 Uhr ab, und können die Aktien im Geschäfts⸗ lokale der Gesellschaft in Pirna oder bei der Firma Hch. Wm. Bassenge Co., Inhaberin die Akftiengesellschaft Dresdner Bankverein, Dresden, Pragerstraße 12, hinterlegt werden, wo⸗ selbst auch die in F 20 sub e. des Gesellschafts⸗ bertrags erwähnten Vorlagen vom 17. ds. Mts. ab zur Einsicht und vom 27. dö. Mts. ab zur Empfang⸗ nahme für die Aktionäre bereit liegen.

Tagesordnung: . 1) Jahresbericht, Bilanz, Gewinn⸗ und Verlust⸗ Rechnung, Bemerkungen des Aufsichtsraths hierzu. ö 2) Entlastung des Vorstands und Aufsichtsraths. 3) Vertheilung des Reingewinns. Dresden, 14. September 1901. Die Direktion. E. Gabsch.

46986 Generalversammlung der Artiengesellschaft für Gasbereitung Sonneberg.

Die diesjährige ordentliche Generalversamm⸗ lung der Gesellschaft wird hierdurch auf Sonn⸗ abend, den 5. Oktober a. C., Abends 8 Uhr, im Erholungslokale hier ausgeschrieben.

Tagesordnung: 1) Geschäftsbericht, Bilanz und Dividende. 2) Ankauf eines Grundstückes.

Etwaige besondere Anträge sind zuvor einzu⸗ reichen. Die Legitimation zur Theilnahme an der Generalversammlung geschieht auf gewöhnliche Weise.

Sonneberg, den 14. September 1901.

Der Aufsichtsrath. Gotthelf Dressel.

Wilhelmshütte Artien- Gesellschaft für Maschinen.

ban und Eisengießerei.

Die Tagesordnung der zum 5. Oktober a. c. bereits eingerufenen ordentlichen Generalver⸗ sammlung unserer Gesellschaft ist durch

5) Aufsichtsrathswahl. zu ergänzen.

Eulau⸗Wilhelmshütte, den 14. September 1901 Der Aufsichtsrath der Wilhelmshütte Actien⸗Gesellschaft für Maschinenbau und Eisengießerei.

Julius Pickardt, Vorsitzender.

.

46988 Teutoburger Wald ˖ Eisenbahn · Gesellschaft. Die Tagesordnung der am 28. d. M., Vor⸗ mittags II Uhr, im hiesigen Kreisständehause stattfindenden ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft erhält folgenden Zusatz zu Nr. 4: NVöthigenfalls Neuwahl des ganzen Aufsichtsraths. Tecklenburg, den 14. September 1901. . Belli, Vorsitzender des Aufsichtsraths der Teutoburger Wald ⸗Eisenbahn ⸗Gesellschaft. 46997 Drucherei vorm. Dusch, Aktien. Gesellschast in Straßburg i. Elsaß. Die ordentliche Generalversammlung Findet am Freitag, 1. Ottober d. J., Morgens EO Uhr, im Geschäfte lokal, Gerbergraben 36, zu Straßburg i. E., statt, wozu wir die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft höflichst einladen. Straßburg i. E., den 12. September 1901. Der Vorsitzende des Aufsichtsrathe: J. Manrique. Tagesordnung: 1) Bericht des Vorstands. 2) Bericht des Aufsichtsraths ) Genehmigung der Bilanz und Verlustrechnung vro 3 4) Feststellung der Dividende. 5) Entlastung des V 6) Entlastung d 7) Ersatzwabl eines Ar eds. NB. Diejenigen Herren Aktio e an der Generalversammlung tbeilnebmen wollen, baben ihre Aktien spätestens am 9. Cftober 1901 entweder bei der Gesellschaftekasse oder bei der Straß burger Bank C. Staehling, L. Valentin Gie. zu hinterlegen.

las]

1 ; 1 2 . * . * 2 . wo Nummern unserer Prämien ⸗Bfandbriefe

Dentsche Grunderedit Cann in Gatha. Die Ausloosung der Prämien ür die an uni 8 2 een mme mn mn 165 Seri 1 2119 al tend und zweiter Abtbeilung d in Ffentlicher unseres Aufsichtsraths . Dienatag, den 1. Cftober 1901. Vormittage 9 Uhr,

61

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2 1 = 8 all nnen

Gotha, den Sertember 1901. Deutsche Grunderedit⸗ Bank

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