6G Die e gilt als erloschen und die angeordneten Schutzmaßregeln . aufzuheben, wenn in dem Gehöft oder der chaft oder dem sonstigen Gebiete, auf welches die an⸗ geordneten e sich beziehen, alle Schweine ent⸗ weder gefallen oder geschlachtet sind und wenn die vorschrifts⸗ mäßig Desinfektion (5 5 erfolgt ist. ofern nicht der ganze Schweinebestand i oder
geschlachtet ist, gilt die Seuche als erloschen, und die ange— ordneten Schutzmaßregeln sind aufzuheben, wenn nach dem Auftreten des letzten Krankheitsfalles eine Frist von mindestens 4 Wochen vergangen ist, nach Ablauf dieser Frist der Schweinebestand von dem beamteten Thierarzte frei von seuchenverdächtigen Erscheinungen befunden wird und demnächst die vorschriftsmäßige Desinfektion erfolgt ist. .
Nach Aufhebung der Schutzmaßregeln ist das Erlöschen der Seuche durch amtliche Bekanntmachung in gleicher Weise wie der Ausbruch der Seuche (5 2 A I) zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
B. Rothlauf.
I) Ist der Ausbruch des Rothlaufs in einer Ortschaft durch den beamteten Thierarzt festgestellt (3 12 des Viehseuchen— w so können innerhalb der nächsten 6 Wochen bei weiteren Fällen von Rothlauf in dem Seuchenorte die nöthigen An⸗ ordnungen von der Ortspolizeibehörde ohne nochmalige Zu— ziehung des beamteten Thierarztes getroffen werden.
In diesem Falle hat die Ortspoͤlizeibehörde dem beamteten ö von den einzelnen Seuchenfällen Mittheilung zu machen.
2 Im Seuchengehöft sind beim Ausbruch des Rothlaufs die gesunden Schweine von den kranken und den der Seuche verdächtigen Schweinen sofort abzusondern.
Die seuchenkranken und die der Seuche verdächtigen Schweine unterliegen der Stallsperre, die der Ansteckung ver⸗ dächtigen Schweine der Gehöftsperre. .
6 der Seuche verdächtig gelten solche Schweine, an welchen sich Erscheinungen zeigen, welche den Ausbruch des Rothlaufs befürchten lassen, als der Ansteckung verdächtig alle Schweine, welche sich mit kranken oder der Seüche verdächtigen Thieren auf demselben Gehöfte befinden oder zu demselben Wagentransporte oder zu einer und derselben Treibherde
ehöͤren.
ua Die Bewachung und Beobachtung der an Rothlauf er⸗ krankten, der verdächtigen und der der Rothlaufgefahr aus— gesetzten Schweine kann polizeilich angeordnet werden. :
Die Ausführung der der Ansteckung verdächtigen Schweine aus dem Een hn g öh zum Zwecke . Abschlachtung ist mit polizeilicher Genehmigung unter den vorstehend bei 2 (S 2 Ziffer 2) aufgeführten Bedingungen und Einschränkungen gestattet. 1
Der Schweinestall darf bis zum Erlöschen der Seuche (Nr. 4) von fremden Personen nicht betreten werden, auch hat der Besitzer dafür Sorge zu tragen, daß das Gehöft während der Dauer der Sperrmaßregeln von Schweinen aus anderen Gehöften nicht betreten werden kann. ö
An jedem Eingange des Seuchengehöfts ist eine Tafel mit der Aufschrift Rothlauf“ anzubringen; dieselbe muß mit der gut leserlichen Aufschrift so lange an der geeigneten Stelle erhalten werden, bis die Seuche für erloschen erklärt worden ist.
3) Wird der Rothlauf oder der Verdacht desselben in Treibherden oder bei Schweinen festgestellt, welche sich auf dem Transporte befinden, so hat die Ortspolizeibehörde die Weiterbeförderung bis zum fünften Tage nach dem Auftreten des letzten Krankheitsfalls zu verbieten und die Absperrung anzuordnen. Können die Schweine binnen 24 Stunden einen Standort erreichen, wo sie durchseuchen oder abaeschlachtet werden sollen, so kann die Ortspolizeibehörde die Weiterbefõrderung unter der Bedingung gestatten, daß sowohl die kranken wie die verdächtigen Schweine unterwegs fremde Gehöfte nicht betreten und zu Wagen transportiert werden. Vor Ertheilung der Er⸗ laubniß zur Ueberführung der Thiere in einen anderen Polizei⸗ bezirk ist bei der Polizeibehörde des Bestimmungsorts anzu
fragen, ob die Aufnahme der Thiere möglich ist Eilaubniß zur Ueberfübrung in einen anderen Polizeibezirk ertheilt, so ist die betreffende Polizeibehörde von der Sachlage rechtzeitig in Kenntniß zu setzen.
) Die Seuche gilt als erloschen und die angeordneten Schutzmaßregeln sind aufzuheben, wenn die kranken und die der Seuche verdächtigen Schweine sammtlich gefallen oder ge— chlachtet sind oder wenn innerhalb fünf Tagen nach dem etzten Erkrankungsfalle weitere Seuchenfälle nicht aufgetreten sind und wenn in beiden Fällen die vorschriftsmäßige Des infektion erfolgt ist
D 1
8 *
ng der Kadaver der muthmaßlich an der
Schweinesenche (Schweinepest) oder Tem Nothlaufe angenen Thiere big zur amtlichen Feststellung der ann von der Polizeibehörde angeordnei werden. Das Gleich gilt von Thieren, welche wegen Erkrankung an dieser S oder wegen Seuchenverdachtg nothgeschlachtet werden
1
Die Bewachung
1. Die Kadaver der an Schweineseuche (Schweinepest) oder Nethlauf gefallenen Schweine sind entweder durch Anwendung
hoher Higearade oder auf chemischem Wege oder durch tiefes Ver raben unjchädlich zu beseitigen Beim Vergraben sind abgelegene rte welke von Schweinen nicht betreten werden, aus wa ien Die Gruben sind mindeneng 1 m nief anzulegen Die Kadaver sind mit Kalkmilch oder Petroleum zu begievnen R zar Beseitigung Vernichtung der Kadaver ein Tran ver derselben n das Gehöft und denen zugehörige FJelmarf hHinaug erferderlich, so sind zum Trangpor! iche Wagen a benudgen, welche ein Verschütten von Glut CGrkrementen a. w. unmöglich machen Hat der keinen fenen Deckel, so ist der Kadaver mit ein bergleichen dollsdndig zu bedecken Ter Wagen sowie zum Be⸗ becken den Nadarern benupßte Tücher oder andere muüñ en nach dem Gebrauch deginfiiert werden
Die Michlachmmng seuchenkranler oder der Senche ver bachger heaeine im FSenchengehbeste ißt gesattet. Jedoch Darf dag Meisch im rehen Justande nicht aut enfernt erden Aagaahmen ind nur mit befenderer velizem-
ni,.
Sachen
HRaher Crank jaläffig, wenn damit cine Gefahrꝙr für eine
2 er chlerdang micht erkunden ist, Die CGingeweide dag Man fonte bfall⸗ und das Abæaschwasßer n ersten Mbiage dieses Varaqr apher anger geben a beseitigen
Die dard fencher kranke
S beretee la kerter Stag den Srnllen
unichadlich
665. eder der Seuche Eder Stallabebeilungen, Die der
Wird die
.
dem Gehnsfte
ind. mie
det dachtige
endlichen infrherten Tammelplahe serie alle
xzusenden Wagen Tuch ober
Gegenslände, welche mit diesen Thieren in Berührung ge⸗ kommen sind, müssen nach dem Aufhören der Seuche und nach Entfernung der kranken Thiere nach Anordnung des beamteten Thierarztes gründlich gereinigt und desinfi iert werden. Vor Ausführung der Desinfektion hat die Beseitigung des infizierten Düngers zu erfolgen. Derselbe darf in der Regel nicht im Gehöft aufbewahrt werden, sondern muß entweder auf das Feld gefahren und sogleich untergepflügt oder vergraben oder verbrannt werden. Die r gef ihne Düngers darf auf solchen Wegen und nach solchen Plätzen nicht, erfolgen, die von Schweinen betreten werden. Ist eine
. des Düngers in der angegebenen Weise nicht
möglich, so darf die Aufbewahrung nur an abgelegenen Orten
geschehen. Der Dünger ist schichtweise mit Kalkmilch zu be⸗
gießen und mit Erde oder Pferdedung zu bedecken.
Die Ausführung der Desinfektion hat in allen Fällen der begmtete Thierarzt zu kontrolieren und der Ortspolizeibehörde zu bescheinigen. Vor Ertheilung dieser Bescheinigung darf der desinfizierte Stall nicht wieder durch frische Schweine besetzt werden. 36
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser landes— polizeilichen Anordnung unterliegen, sofern nicht nach den be⸗ stehenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach 8 328 des Strafgesetzbuchs, eine höhere Strafe verwirkt ist, der Strafvorschrift in den . 65 Ziffer 2, 66 Ziffer 3 und 4 und 67 des . etzes vom 23. Juni 1880, 1. Mai 1894.
Merseburg, den 20. September 1901.
Der Königliche ,, r Vogge.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 41 des Meichs Gesetzblatts, enthält unter
Nr. 2801 die Bekanntmachung, bemeffend den Text des Gewerbegerichtsgesetzes in der vom J. Januar 1902 ab geltenden Fassung, vom 29. September 1901; und unter .
Nr. 2302 die Bekanntmachung, betreffend den Schu deutscher Waarenbezeichnungen in Costa Rica, vom 1. Ok— tober 1901.
Berlin W., den 8. Oktober 1901.
Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Guts⸗ und Gerbereibesitzer, Oekonomierath Max Keller in Staadt, Kreis Saarburg, den Charakter als Landes⸗Oekonomierath und dem Haupt⸗Zollamts⸗Rendanten Müller in Liebau i. Schl. bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrath zu verleihen.
Auf den Bericht vom 14. September d. J. will Ich hier⸗ durch der Stadtgemeinde Cöln zum Zwecke der Vergrößerung des ihr gehörigen, daselbst an der Bachemerstraße gelegenen Jugendspielplatzes das Enteignungsrecht für die auf dem nebst Vermessungsregister wieder beifolgenden Lageplane des ver⸗ eideien Landmessers Ketter vom 4 März d. J. mit rother Farbe gekennzeichneten Grundstücksflächen in Größe von zu sammen 16 a 20 ꝗm verleihen.
Danzig, an Bord M. Y. „Hohenzollern“,
den 16. September 1901. Wilhelm KR. Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten und den Minister des Innern: Schönstedt. An die Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten und des Innern
Für den
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Königliche Akademie der Künste.
Wettbewerb um den BPreig der ersten Michael Stiftung für jüdische Maler für das Jahr Der Wettbewerb um den Preig der Ersten Michael
Beer schen aller Fächer 1902.
er e schen Stiftung für Maler und Bildhauer jübischer ligion wird hiermit für dag Jahr 1907 für Maler cher eröffnet
Die für die 1 auggeführt standes bieibt aber lassen
Breiobewerbung beslimmten Bilder müssen in sein; die Wahl des darzustellenden Gegen dem eigenen Ermessen des Konkurrenten
Die Ablieferung der für diesen Wettdewerb bestimmten
dag atdiume der Jämiglichen Akademie der Künse
Ardeiten nebst schrisftlicͤhhem Bewerdungegesuche an
br, erfolgt sein.
baben außerdem die Konkurrenten 1) verschiedene bieher gefertigte Arbeiten und Studien nach der Narr, sowie Komposiionestinen eigener Ersi⸗ dung,. die zur Studiengang g de Bewerderg dienen können
eine amtliche Bejcheini gung, aug der hervorgehl, daß der Bewerber zur Jeit der Cinsen ung ein Mljer von
T Jahren erreicht, jedech dag Ra Lebenasahr noch nicht aberschruten dal; eine Veschemigung darüber, daß der Bewerder feine Stadien auß einer dentschen Utademie gemacht hat; einen Lebenslauf, aug dem iaebesendere ber Studien gang deg Kenkarrenten ersichtlich in: eine schriftiich⸗ Versicherung an Gidegnalnt, daß die im gerrichten Arbeiten ven dem Hewerder seibst er fanden and ohne fremde Beihilfe auageführt ind Ginge fande Urderlen, denen die dernebhend unter 2 de n aufn efübhrten Schriftacke nichl dell andig beilie zen, werden nicht der uch sichtigt
aller
gleich eing ein⸗
Die Kosten der Ein⸗ und Rücksendung hat der Bewerber
u tragen. ; 3 Preis besteht in einem Stipendium von 2250 4 zu einer einjährigen Studienreise nach Italien und ist zahlbar in vierteljährlichen Raten, deren erste im Betrage von 00 beim Antritt der Studienreise, die . mit je 450 (S in Rom durch Vermittelung des deutschen Konsulats daselbst zur Auszahlung gelangen. Der Stipendiat ist verpflichtet, . acht Monate in Rom aufzuhalten und über seine Studien vor Ablauf der ersten sechs Monate an die Akademie unter Bei— fügung eigener Arbeiten schriftlichen Bericht zu erstatten.
Die . für Ein⸗ und Rücksendung dieser Nachweise werden zu Lasten der Stiftungsfonds übernommen.
Während der Dauer des Stipendienjahres wird dem Stipendiaten eins der von der Akademie im Interesse ihrer in Rom studierenden Stipendiaten gemietheten Ateliers miethsfrei üherlassen werden, wenn älter Ansprüche auf miethsfreie Ateliers nicht zu berücksichtigen sind.
Der Genuß des Stipendiums beginnt mit dem 1. Ok— tober 1902.
Die k des Preises erfolgt im Monat Mãrz 1902; nach getroffener Entscheidung kann auf Bestimmung des unterzeichneten Senats eine öffentliche Ausstellung der Be— werbungsarbeiten stattfinden. 4
Berlin, den 20. September 1901.
Der Senat der Königlichen Akademie der Künste, Sektion für die bildenden Künste. H. Ende.
Wettbewerb
um den Pxeis der zweiten Michael Beer'schen Stiftung für Kupferstecher
für das Jahr 1902.
Der Wettbewerb um den Preis der zweiten Michael Beer'schen Stiftung, zu welchem Bewerber aller Kon— fessionen zugelassen sind, wird für das Jahr 1902 für Kupferstech er eröffnet.
Der zum Zweck der Bewerbung einzusendende Kupferstich muß in Linienmanier ausgeführt sein; es müssen demselben außerdem Zeichnungen einer nach dem Leben ausgeführten Aktfigur sowie einer aus dem Originalbilde eines guten Meisters entlehnten Gewandfigur beigefügt werden.
Die Ablieferung der für diesen Wettbewerb bestimmten Arbeiten nebst schriftlichem Bewerbungsgesuche an das Bureau des Präsidiums der Königlichen Akademie der Künste muß bis zum 1. März 1902, Nachmittags 3 Uhr, erfolgt sein.
Es haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig ein— zusenden:
I) eine amtliche Bescheinigung, aus welcher hervorgeht, daß der Bewerber zur Zeit der Einsendung ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, ;
2) eine Bescheinigung darüber, daß der Bewerber seine Studien auf einer deutschen Akademie gemacht hat,
3) einen Lebenslauf, aus dem insbesondere der Studien- gang des Bewerbers ersichtlich ist,
4) eine schriftliche Versicherung an Eidesstatt, daß die eingereichten Arbeiten von dem Bewerber selbst ohne fremde Beihilfe ausgeführt sind.
Eingesandte Arbeiten, denen die vorstehend unter 1 bis 4 aufgeführten Schriftstücke nicht vollständig beiliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Kosten der Ein⸗ und Rücksendung hat der Bewerber zu tragen. ; ö
Der Preis besteht in einem Stipendium von 2250 6 zu einer einjährigen Studienreise nach Italien und ist zahlbar in vierteljährlichen Raten, deren erste im Betrage von 900 beim Antritt der Studienreise, die ferneren mit je 50 S in Rom durch Vermittelung des deutschen Konsulais daselbst zur Auszahlung gelangen. Der Stipendiat ist verpflichtet, sich acht Monate in Rom aufzuhalten und über seine Studien vor Ablauf der ersten sechs Monate an die Akademie unter Bei fügung eigener Arbeiten schriftlichen Bericht zu erstatten.
Die RKosten für Ein⸗ und Rücksendung dieser Nachweise werden zu Lasten der Stiftungsfondg übernommen
Wahrend der Dauer des Stivendienjahres dem Stipendiaten eins der von der Alademie im Interesse ihrer in Rom studierenden Stipendiaten gemietheten Ateliers mieihs frei überlassen werden, wenn ältere Ansprüche auf miethsfreie Ateliers nicht zu berücksichtigen sind
Der Genuß des Stipendiums beginnt mit dem 1. Oktober
1902
Die Zuerkennung deg Preises ersolgt im Monat März 1902; nach getrossener Entscheidung kann auf Vestimmung des unterzeichneten Senats eine öffentliche Ausstellung der Vewerbunggarbeiten stattsinden
Berlin, den 2 September 1901
Der Senat der Königlichen Akademie der Kür Sektion für die bildenden Künste 5. Ende
wird
Wettbewerb um das Stipendium der Dr. Paul Sch für dag Jahr 1902 Auf Grund deg Statut der Dr. Paul S chul ge⸗ Stiftung, die den Zweck hat. jungen befähigten Kuünstlern deutscher Abkunsft ohne Unterschled der Konfession, welche alg immatrikulierte Schüler ciner der bei der hiesigen Königlichen Akademie der Künste bete henden Unterrichte⸗Anstalten sür die
vdildenden Künste (der alademischen Hochschule für die bildenden Beurtheilung deg bigder igen
Künste oder den alademischen Meister Atelierg dem Studium der Bildhauer kunst obliegen, die Minel i einer Studien reise nach Malien zu gewähren, wird hiermit der Wetdewerd um das Siipendium für das Jahr 190M eröffnet Als Preigausgabe in gestellt worden Der Bau eines antilen Tempels“ Die Mestaltung den Renee d eint dern Ermessen deg Be⸗
rerbers überlassen: nur muß en ganz Figuren enthalten, und
die Fiaurengröße darf nicht unter O0 in werden e
Die kestenfeeie Ablieferung der Lenkurrenzardeiten nebn
schristlichem Bewerbung gefuch an dae Wartan de Urü⸗
sieigwe der Königlichen Mlademie der Künste muß bie jum 1. Marz 1M. Nachmihnnge 3 Uhr, erfolgt fein Der Bewerber hat gleichtnig einzureichen
1) cinen von ihm verfasnien Ledengiauf. aug welchem
der Gang feiner kuünstlerischen Nu dildung ersichtlich int,
Y) verschiedene während seiner bisherigen Studienzeit von ihm selbst gefertigte Arbeiten,
3) eine schriftli e , an Eidesstatt, daß er die von ihm eingelieferte Konkurrenzarbeit 3. erfunden und ohne fremde Beihilfe ausgeführt
abe,
4 eng fe darüber, daß der Bewerber ein Deutscher ist und af Zeit der Bewerbung als immatriku— lierter Schüler einer der obenbezeichneten akademischen Unterrichts⸗Anstalten dem 2 der Bildhauer⸗ kunst obliegt.
Eingesandte Ar eiten, denen die vorbezeichneten Schrift— stücke und Zeugnisse nicht vollständig beiliegen, werden nicht berücksichtigt. .
Der Preis besteht in einem Stipendium von 3000 6 zu einer Studienreise nach Italien.
Der Genuß des Stipendiums beginnt mit dem 1. Oktober 1902. Die Auszahlung der ersten Rate im Betrage von 1500 M erfolgt beim Antritt der Studienreise; die zweite Rate in gleicher Höhe wird gezahlt, wenn der Stipendiat vor Ablauf von sechs Monaten über den ertgang seines Studiums an den Senat der Akademie der Künste einen fuͤr genügend erachteten Bericht erstattet hat.
Während der Dauer des Stipendienjahres wird dem Stipendigten eins der von der Akademie im Interesse ihrer in Rom studierenden Stipendiaten gemietheten Ateliers mieths—⸗ frei überlassen werden, wenn ältere Ansprüche auf miethsfreie Ateliers nicht zu berücksichtigen sind.
Eine Theilung des Stipendiums an mehrere Bewerber ist ausgeschlossen.
Die Zuerkennung des Preises erfolgt im März 1902. Nach getroffener Entscheidung kann auf Bestimmung dez unter⸗ zeichneten Senats eine öffentliche Ausstellung der Bewerbungs⸗ arbeiten stattfinden.
Die preisgekrönte Konkurrenzarbeit wird Eigenthum der Akademie der Künste.
Berlin, den 20. September 1901.
Der Senat der Königlichen Akademie der Künste,
Sektion für bie bildenden Künste. S. Ende.
Königliche Friedrich⸗Wilhelms-Universität. Bekanntmachung.
Die Immatrikulationen bei der hiesigen Uni⸗ rersität für das bevorstehende Winter-Semester eginnen m 11. Okober und schließen mit dem 5. Rovember v..
Jeder, der immatrikuliert zu werden wünscht, hat sich suvor bei dem Pförtner der Univerität mit einer Zu⸗ assungskarte zu versehen. Ort und Stunde der Imma⸗ trikulation wird hei dieser Gelegenheit mitgetheilt werden.
Behufs der Immatrikulation haben vorzulegen, und zwar sämmtliche Zeugnisse im Original: 2
I) die Studierenden, welche die Universitätsstudien erst beginnen, und zwar Angehörige des Deutschen Reichs: dasjenige Reifezeugniß einer höheren Lehranstalt, welches für die Zulassung zu den ihrem Studienfach ent—⸗ sprechenden Berufaprüfungen in ihrem Heimathsstaa? vor— geschrieben ist, Ausländer: ausreichende Legitimations⸗ Papiere, Paß ꝛc. und amtliche Zeugnisse über die erlangte Schulbildung; ;
2) die Studierenden, welche von einer anderen Universität kommen: die zu 1 geforderten Zeugnisse und ein Abgangezeugniß von jeder der früher besuchten Uni⸗ der sitäten.
Angehörige des Deutschen Reifezeugniß nicht erworben, Maß der Schulbildung erreicht haben, welches für dse Er⸗ langung der Berechtigung zum Einjährig ⸗ Freiwill igen⸗Dienst dorgeschrieben ist, können mit besonderer Erlaubniß der unter⸗ kichneten Kommission auf vier Semester immatrikuliert und dei der philosophischen Fakultat eingetragen werden.
Die bezüglichen Gesuche sind unter Beifügung der Zeug⸗
nisse persönlich an den Universitäts- Sekretär abzugeben. For⸗
mulare zu denselben nommen werden
Berlin, den 20. September 1991
Die Immatt ikulationg Aommission Harnack. Daude.
. Reichs, welche ein jedoch wenigstens dasjenige
Bekanntmachung
en Marlscheidern Carl Küch aus Bar singhausen (Pro an; Hannover) und Bruno Geipel aus Frankenholz (Rhein l) ist von uns heute die Befugniß zur selbständigen Ver Markscheiderarbeiten für den taateg ertheilt worden Dftober 1901 Känigliches Ober⸗VBergamt
D
don Det ten
Angekommen: der geistliche Vize⸗Uräsident des Evangellschen Erchenrath, Wirkliche Dher⸗Knonsistorialrath, Propst btofessor D. Freiherr von der Golp, aus Amsterdam
Ober
err.
Nichtamtsiches Dent s cee Reich.
VreenFen. Berlin, A Oftober
Seine Majestat der Kaiser und König sind heute emnttag wohlbehalten lm Jagbschlesse Haberinastock ein PMtresfen und haben dasclbs . Minnag im Beisein 8 Chefe de Jiollabinesg, irklichen Geheimen Natha . don Lucanug ben Ober⸗-Birgermeister von Bersin Rirschner
* den Stadt- Baurath Hoffmann cmyfa ngen
e hre MWajestät die Laiserin and Känigin haben ö Iran Temmerzienrach Nartha Raben, geberenen Ede, in Berlin dag silberne en⸗ Ver dienstkreuz am weißen AUllerquadigft zu der geruhi.
oͤnnen bei dem Ober⸗Pedell in Empfang
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für
und Steuerwesen und für Handel und Verkehr eine Sitzung.
Zoll⸗ hielten heute
Großherzoglich 4 von Nidda 6 men Dr. Marcus sind in
Die a nnen, zum Bundesrath, hessischer Geheimer taatsrath
Senator der freien Hansestadt Bre Berlin angekommen.
Laut Meldung des ‚W. T. B.“ ist S. M. S. „Char⸗ lotte“, mit Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Adalbert an Bord, gestern von Palermo nach dem Piräus abgegangen.
S. M. S. „Fürst Bismarck“, Kommandant: Kapitän zur See Graf von Moltke, mit dem Chef des Kreuzer⸗ Geschwaders, Vize⸗Admiral Bendemann än Bord, ist am s. Oktober in Nagasaki eingetroffen.
6 . „Hansa“, Kommandant: Kapitän zur See Paschen, mit dem Zweiten Admiral des Kreuzer⸗Geschwaders, Kontre⸗Admiral Kirchhoff an Bord, und S. M. Torpedo⸗
hot . 90“, stellvertretender Kommandant: Oberleutnant zur See Freiherr von Müffling, sind gestern von Wusung nach Nagasaki in See gegangen. . .
. M. S. „Luchs“, Kommandant: Korvetten⸗Kapitän Dähnhardt, ist am 5. Oktober von Tsingtau nach Schanghai abgegangen.
. . Kommandant: Korvetten-Kapitän Berg er, ist am 1. Sktober in Tongku eingetroffen und am 5. Oktober wieder in See gegangen.
Langfuhrz 7. Oktober. Seine Majestät der Kaiser traf, wie W. T. B.“ meldet, heute Abend 7 Uhr 15 Mi— nuten mittels Sonderzuges hier ein, um bei dem Offizier-Korps der Leib⸗Husaren⸗Brlgade das Diner einzunehmen. Zum Empfange war der Brigade⸗Kommandeur, Generalmajor von Mackensen auf dem Bahnhof anwesend. Chargierte des 1. Leib⸗Husaren⸗Regiments Nr. 1 ritten dem“ Kaiserlichen Wagen voraus. Trotz des kalten Herbstwetters hatte sich eine größere Menschenmenge angesammelt, welche Seine Majestät den Kaiser lebhaft begrüßte. Um 10 Uhr 30 Minusen setzte Allerhöchstderselbe die Reise nach Hubertusstock fort.
Bayern.
Die Kammer der Abgeordneten setzte gestern die Debatte über die Interpellation, betreffend den Zolltarif, fort. Der Abg. CFasselmann lliberal) rechtfertigte, dem „W. T. B.“ zufolgè, die Politik der Liberalen. Diese erkännten den landwirthschaftlichen Nothstand an, müßten aber eine ein— seitige agrarische Interessenpolitik ablehnen, weil es außer der Landwirthschaft noch andere Erwerbsstände in Deuischland gebe. Der Abg Aichbichler (Zentrum) vertrat energisch die Interessen der Hopfenhauer. Der Abg. Beckh Eons führte aus, die viertägigen Verhandlungen hätten ergeben, daß die überwiegende Mehrheit des Hauses für einen die Landwirth⸗ schaft begünstigenden Zolltarif sei. Der veröffentlichte Ent⸗ wurf sei aber ungenügend. Es seien Minimaliarife für alle landwirthschaftlichen Produkte nöthig. Der Minister des Innern Dr. Freiherr von Feilitzsch erklärte, er werde im Interesse der wirklich schwer nothleidenden Hopfen— bauer und Tabackbauer im Bundesrath eine Er höhung der Zolltarifsätze für Hopfen und Taback be antragen. Der ganze Zolltarif verfolge den Zweck, die Lage der einheimischen Landwirthschaft besser zu gestalten und zu erreichen, daß die Höhe der Erträge der Höhe der Pro duktionskosten entspreche. Im Großen und Ganzen sei die Höhe der industriellen Zölle verschwindend gegenüber der Höhe der landwirthschafilichen Zölle. Eine Grenze der Er⸗ höhung der letzteren bilde das Interesse der übrigen Stände Vie verfolgen und werde deshalb bemüht sein, einen Interessen ausgleich herbeizuführen. Der Abg. Pichler (entr) be tonte, daß seine Partei stets für die Interessen der Land wirthschaft eingetreten sei, und bedauerte, daß die bayerische Regierung im Bundegrath nicht die Wünsche der bayerischen Landtagsmehrheit bezüglich des Gerstenzolls zur bringe Die weitere Berathung wurde sodann veriagi
Württemberg.
Wie der St⸗Anz f. W. meldet, hat Seine Majestät
Umfang des
und
ru he eingetrosfe
den RWabien zu
. — 2 1 22 verhaftet, N aber sefort wicher sreigelassen
zuschtei den, welche eg sei ferner eine Mi
der Kaiser am Sonntag von Rominten aus folgendes Tele
gramm an Majestät den König gerichtet: ! n 7 1 *
4 imer wan cen * . *. * z 1 * 1 ö 6 5 7
22 . — 22g neren
na Leiner gemeinsamen den ne n Gott beschieden sein mögen Seine Masestat der König erwiderte: Tief gerübrt durch Dein gatigee und warme bentigen (Gedachtniftages, spreche ich Dir menen berilichen so fur die freundschaftlichen Gesie nungen. Tage an entgedengebracht Möge mir mitzjuwirfen am Weble gelie a meinen Aräften stebt, tren jun Kalser und
Baden.
hte unler mb B
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vie fur dieseg
nnsetet
berichtet, mit eini dem Grafen de Lur Sa ind gedenkt dort einige
in RKarlg
Freunden, darunter 11 zu verweilen
Ce sterreich⸗ n garn.
Mn Fiume ist es gestern. wle W T. G
heftigen Kun dgedungen daß die NHollgei eingreifen mußte. Ge wurden
meldet 1 gekommen so 121 Personen Gin Polizei beamter wurde schwer verlezt. Dae Milnnär blich die ganze Nacht konsigniert, doch kamen keine weiteren Ruhestrungen dor
Franfreich.
Unlaslich deg veraffenllichien Auemeiseg über das Er trägniß der indt'relien Steuern greifen verschiedene Matter, wie dem W. T. B. aug Pari mitgetheilt elrb, dee Finanz Felitif und di allgemeine Felitit der Regierung heftig an Dag Dent, jagen Ke, sei den Auen nden m
1 und udastrie schrer schänmnnen: rfung der Jugenändnisse an die Sezlalien
Italien.
und die Königin sind gestern Vormittag, zum ersten Mal seit ihrer Thronbesteigung, in Mailand eingetroffen. Die Majestäten wurden, wie „W T. B.“ be⸗ richtet, von dem Minister⸗Präsidenten Zanardelli, mehreren Ministern, dem Bürgermeister Musfi und den Vertretern der Stadt empfangen und begaben sich nach dem Königlichen Palais. Auf dem ganzen Wege bereitete die Bevölkerung dem König und der Königin lebhafte Huldigungen. Abends waren der Domplatz, der Platz vor dem Königlichen Palais und die Galerie Vittorio Emanuele glänzend illuminiert.
Spanien. Der Hof wird sich, wie dem „W. T. B.“ aus San Sebastian berichtet wird.. am Donnerstag nach Madrid be— geben. Die Königin-Regentin unterzeichnete das Dekret, betreffend die Einberufung der Kammern.
Nach einer Meldung aus Tarra gona durchziehen Garlistische Agenten das Land und gehen bis zur Provinz Castellon. Reisende, welche von der Grenze in Barcelona eingetroffen sind, theilen mit, daß die Be⸗ wegung in den nordöstlichen Provinzen eine rein car— listische sei. Der Minister des Innern stellt dagegen in Ahrede, daß eine earlistische Bewegung im Gange sei. Der Finanz⸗Minister Urzaiz beabsichtigt, innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren“ die Oktroi-Abgaben stufen⸗ weise abzuschaffen.
Der 536
Niederlande.
Das „Reuter sche Bureau“ meldet aus dem Haag, daß die in den Blättern wiedergegebenen Gerüchte, wonach dem Präsidenten Krüger oder der Burenmission die Mit⸗ theilung zugegangen sei, daß der Schiedsgerichtshof es ab⸗ lehne, von ihrem Antrag auf schiedsgerichtliche Entscheidung in der Transvaal-Angelegenheit Kenntniß zu nehmen, irrig seien. Weder der Präsident Krüger, der den Antrag garnicht unter⸗ zeichnet habe, noch die Mission hätten eine derartige Mit— theilung erhalten. Dies sei auch unmöglich, da der ständige Verwaltungsrath des Schiedsgerichtshofes, welcher allein in der Angelegenheit zuständig sei, seit der Einreichung des An⸗ trages nicht zusammengetreten sei. Eine Einberufung des⸗ selben, von der in den letzten Tagen die Rede gewesen, sei bisher nicht erfolgt. U
Türkei.
Aus Konstantinopel wird dem Wiener „Telegr.⸗ Korresp. Bureau“ gemeldet, daß, nach Meldungen aus Uesküb, in der Nähe der Ortschaft Grands ko zwischen einer aus 9 Mann bestehenden bulgarischen Bande und türkischen Truppen Zusammenstöße vorgekommen seien. Sechs Bulgaren sollen geiödtet, einer verwundet sein. Die Uebrigen seien entflohen. Auch sollen in der Ortschaft zwei Bomben aufgefunden worden sein.
ĩ Rumänien.
Der Erbprinz und die Erbprinzessin von Sachsen⸗ Meiningen sind, dem W. T. B.“ zufolge, gestern über Predeal, wo Höchstdieselben von dem König Carol begrüßt wurden, in Schloß Pelesch eingetroffen. ,
Terbien.
Der König und die Königin sind am Nisch eingetroffen. Die Bevölkerung veranstaltete zu Ehren Allerhöchstderselben einen Fackelzug. Auf eine Ansprache des Bürgermeisters erwiderte der König, wie W. T B.“ be richtet: alle in der angeblichen Thronfolgefrage gesponnenen Ranke beruhten auf Machenschaften von Feinden Serbiens und der Dynastie. Die im Zusammenhang damit verbreiteten Krisengerüchte seien durchaus unbegründet. Die Regierung genieße sein volles Vertrauen und walte ihres Amtes zu seiner größten Zufriedenheit.
Sonntag in
T Regierung müsse das allgemeine Interesse des Landes
des neuen Vertrags,
Geltung
auf heute
näthigen Schritte zu thun.
wahl
Den aufweisen,
Amerika.
Dem „Daily Chronicle“ wird aus Washington gemeldet: die großbritannische Regierung und die Regierung der Vereinigten Staaten hätten sich über die Bedingungen ᷣ betreffend den mittelamerita nischen Kanal, geeinigt. Danach trete der Clayton Bulwer⸗ Vertrag außer Kraft, und die Vereinlgten Staaten erhielten das alleinige Recht, den Kanal zu bauen. Der Kanal solle der Schiß fahrt aller Nationen unter gleichen Bedingungen offen stehen, aber nur zu Friedengzeiten neutral sein, da die Vereinigten Staaten allein dessen Neutralität garantierten und die Befugniß haben sollten, in Kriegszeiten alle zum Schutz ihrer Interessen
Der Prasident Noosevelt werde die baldige Genehmigung des Vertrags durch den Senat
Nachricht wir) dem Daily Telegraphn aug
mit dem Hinzufügen bestätigt, der großbritannische
ster Lord Pauncefote werbe im November wieder in
Washington eintreffen, und dann solle der Wortlaut des neuen Vertrages festgestellt und der Vertrag unterzeichnet werden
Die Timeg“ meldet aus
New Hork, der Vräsiden Roosevelt
abe zum Bundegrichter von Alabama den
früheren Gouverneur von Alabama Jones ernannt, welcher
Demokrat, aber ein Gegner Bryan o sei sagt haben, er habe Jones ohne Rücksicht auf die Polini ge⸗ weil er ihn für den gerignetesten Mann für jenen Bosten halte, und er werde auch bei anderen Ernennungen dagselbe Verfahren anwenden
A sten. Zum chinesischen Kommissar für die Verhandlungen neuer Handelgverträge und einer Revisio riseg int, wie W. T. B. erfährt, der Telegraphken Sheng ernannt worden „Timeg n berichtet aue Tokie vom ?
che japanische Budget werde an Einnahmen in der Böhe von 21 Milllenen welche mit dem gewöhnlichen Tilgunge⸗ betrag don 10 Millionen Yen dam verwendet werden sollten. die Staateschuld zu verringern. uch die orden lichen Nun gaben würden am verschicdene Millionen berabarseht werden, um auf diese Meise eine Erhöhung der Gebalter der Millar und Jiollbeamten und der Lohnnung für dag MilQnzr n er⸗ moglichen
Der Gait den Afghaniftan AbdurRahmaneRhban ii, wie das Neunter sche — melde; in Nabu generben Ja Sim la emgemreffene Meldungen belagen, daß ber Cmir ernsilich frank gewesen . Am za. Scytemker hake fein altester Scha Bab ib-Ullab-Rhan in dem Durbar Fen- liche Gebete für den CGwalt angeerdnet uad am J Oheder mitgetheilt. daß fem Vater an diesem Tage um 3 Mor Norgens gesterben sei
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