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Anzeiger
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taats⸗Anzeiger.
Aer Kezugspreis beträgt vierteljährlich 4 4 50 5.
Alle Rost-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Rost-Anstalten auch die Ezpedition
S8VW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Uummern kosten 25 5.
M 260.
Inhalt des amtlichen Theils: Ordengverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich.
Verordnung über das Telegraphenwesen im Kiautscheu⸗Gebiete.
Mittheilung, betreffend die Eröffnung einer Reichsbank—⸗ Nebenstelle in Jena. ;
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schuldverschrei— bungen auf den Inhaber durch die Residenzstadt Meiningen.
Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 43 des „Reichs⸗ r blchn!
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Major Rusche im Generalstabe der 13. Division, bisher Hauptmann im Generalstabe des Ostasiatischen Expe⸗ ditionskorps und zugetheilt der 1. Ostasiatischen Infanterie⸗ Brigade, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse mit Schwertern,
dem Superintendenten van Randenborgh zu Branden⸗ burg a H., dem Pfarrer Fischer zu Oberdorla im Kreise Mühlhaufen i. Th., dem Amtsgerichtsrath Otto Schroeder zu Brandenburg a. H. und dem bisherigen Revisor der Dstpreußischen Feuersozietät Bernhard Gisevius zu Königs⸗ berg i. Pr. den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
dem Oberstleutnant Albrecht beim Stabe des 5. West fälischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 53, bisher Adjutant beim Armee⸗Oberkommando in Ost⸗Asien, die Schwerter zum König lichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,
dem Kreis⸗Bauinspektor a. D., Bruurath Ewerding zu Krefeld den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,
dem Oberleutnant Walther Grafen von Königs marck, bisher beim Pferde⸗Depot des Ostasiatischen Expeditions⸗ korps, den Koniglichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse mit Schwerte n,
dem Amtevorsteher, Rittergutsbesitzer Krug zu Pillu pönen im Kreise Stallupönen, dem Rektor a. D. Gu sta Chun zu Frankfurt a. M, dem Fabrilbesitzer Otto Schüler, dem Kaufmann Gustav Holzapfel, beide zu Branden burg a H, und dem Förster Torn ow ig Finken⸗ krug im Kreise Dsihavelland den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,
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Lehrern Burgardsmeier 1èCaeneviß im Kreise Rügen Thüste im Kreise Hamel Königlichen Haus-Ordeng vor dem siädtischen Nevierförster a. D. Ewald dem Kanalausseber Johann Semmler zu Mauche dem Ober⸗Feuermeister beck im Kreise Nlon, bisl uz des Allgemeinen ndegdeamten Johan! dem Vollziehungoben Vorslel dem ꝛ dem Werkaeiner keiderich nm sreise Ruhrort, dem Gutgschmiede⸗ neister Franz Thiel zu Pillupönen im Kreise Stallupön dem siüdns
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Seine Majestüt der Aönig haben Allergnädigst geruh
2 nien Dffhneren z die Erlgubniß zur Anlegung der ihnen derllehenen nichtnreußischen Orden zu ertheilen, und des fizierkrenzes des Königlich sächsischen idrechis⸗Ordens
dem Cderstlentnant Kettembeil, Kommandeur des Lehr⸗ Negimente det Feld Arneric Schwe hschule,
dee Riserkeenzeg erFger liafse desselben Ordens: deen Maler een Kegeielgki im Susaren⸗Regiment dor
ü i ie e Rr, and drm Maler Jraherrn von Fgap-⸗herr im Husaren⸗Ne⸗ farm ee enen (Grandenbargischen) Nr. J, beide Adjutanten der Qeacral Jasnefrien der Naballerie:
Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 3. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Neutschen Reichs- Anzeigers
und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Freitag, den 1. November, Abends.
des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:
dem Oberleutnant Kinitz, Adjutanten der Feld⸗Artillerie⸗ Schießschule, und . ̃
dem Leutnant von Pressentin im Lehr⸗Regiment der Feld⸗Artillerie⸗Schießschule; des Ehren-Großkomthurkreuzes des Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst-Ordens des
Herzogs Peter Friedrich Ludwig:
dem Generalmajor und Abtheilungs-Chef Steinmetz,
zugetheilt dem Großen Generalstabe;
des Ehren-Komthurkreuzes desselben Ordens:
dem Generalmajor Schulze, Abtheilungs-Chef im Großen Generalstabe;
des Ehren⸗Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Major Falck, à la suite des Colbergschen Grenadier⸗ Regiments Graf nei fen au (2. Pommerschen) Nr. 9, zugetheilt dem Großen Generalstabe;
des Ehren-Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann Kraehe, à la suite des Infanterie⸗ Regiments Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Branden⸗ burgischen) Nr. 20, zugetheilt dem Großen Generalstabe;
des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen?
dem Major Buchholtz im 5. Großherzoglich Hessischen Infanterie⸗Regiment Nr. 168; des Königlich bayerischen Militär⸗Verdienstkreuzes:
dem Stabgtrompeter Micklen im 1. Großherzoglich Hessischen Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 25 (Großherzogliches Artilleriekorps);
ferner: des Großkreuzes des Königlich großbritannischen Viktoria⸗Ordens:
Allerhöchstihrem General⸗ Adjutanten, General der In⸗ fanterie von Lindequist, kommandierendem General des XVIII. Armee⸗Korps;
des Komthurkreuzes desselben Ordens:
dem Obersten von Jacobi, Kommandeur des Füsilier— Regiments von Gersdorff (Hessischen) Nr. 80: der Königlich großbritannischen Viktoria-Medaille:
dem Sergeanten Vogel im Füsilier⸗Regiment von Gers— dorff (Hessischen) Nr. 80: sowie
des Offizierkreuzes des Königlich rumänischen Ordens „Stern von Rumänien“: z dem Hauptmann Mener in der 1. Ingenieur⸗Inspektion, dem Hauptmann Hirsch, à la suite des Fuß-⸗Artillerie Regiments Nr. 11, und
dem Dauptmann Bromeis, à la suite
Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 11, sämmtlich Militärlehrer bei der vereinigten Artillerie⸗ und Ingenieur⸗Schule, sowie
dem Haupimann Stechert im Badischen Fuß⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 14, bisher im Fuß⸗Artillerie Regiment Encke (Magdeburgischen) Nr. 4 und Adjutant bei der vereinigten Artillerie⸗ und Ingenieur ⸗ Schule
des Hessischen
Dentsches MReich. Verordnung über das Telegraphenwesen im Kigutschou-Gebiete. Vom 16. Oktober 1901.
Wir Wilhelm, von Goties Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.
verordnen auf Grund des Schutzgebietsgesetzes (Reichs⸗ Gesetzbl. 1900 S. 818) im Namen den Reichs, was folgt:
§1.
Das Necht, Telegra niagen für die Vermittelun von Nachrichten pre , zu errichten und zu = treiben, steht ausschliesllich dem Reiche zu. Unter Telegraphen— anlagen sind die mit begriffen.
2 Die Augübung des im 8 bezeichneten Rechts kann vom Reichskangler für einzelne Strecken an Privatunternehmer an,. werden.
urch den Gouverneur wird die Kontrole geführt, daß
die bei der Verleihung dieses Rechts gesteilten Bedingungen eingehalten werden.
5§53
Die unbefugt errichteten oder betriebenen Anlagen sind
außer Betrieb zu sehen oder zu beseitigen. Den Antrag auf
1901.
Einleitung des hierzu erforderlichen Zwangsverfahrens stellt die J. beim Gouverneur.
Mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten wird be⸗ straft, wer vorsätzlich entgegen den Bestimmungen des 1 eine Telegraphenanlage errichtet oder betreibt.
5.
Mit Geldstrafe bis zu fn hg Mark wird bestraft, wer den in Gemäßhelt des 3 2 Abs. 2 erlassenen Kontrolvorschriften ,
DI.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1902 in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Hag e senhandigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 16. Oktober 1901.
( .. S.) Wilhelm. Graf von Bülow.
Am 8. November d. J. wird in Jena eine von der Reichsbankstelle in Gera abhängige Reichsbank-Neben⸗ stelle mit Kasseneinrichtung und beschränktem Giroverkehr eröffnet werden.
Bekanntmachung.
Mit Genehmigung Seiner Hoheit des Herzogs ist der Residenzstadt Meiningen zum Zweck der Aufnahme einer Anleihe von 509 000 S gestattet worden, Schuldverschrei⸗ bungen auf den Inhaber bis zu dem genannten Betrag in Verkehr zu bringen. 3
Die Schuldverschreibungen werden in Stücken
LI) zu 190 6 unter dem Buchsaben B. Nr. 1801 - 2150,
2) zu 300 6 unter dem Buchstaben C. Nr. 1651 — 1860,
3) zu 500 S6 unter dem Buchstaben D. Nr. 991 1310,
4) zu 1000 6 unter dem Buchstaben E. Nr. 601 - 800,
5) zu 200 s6 unter dem Baͤchstaben F. Nr. 1 - 150 ausgefertigt. Die Verzinsung geschient mit 3, vom Hundert. Die Tilgung erfolgt vom Jahre 1902 ab bis längstens L. Oktober 1951 im Wege alljährlicher Ausloosung von Schuldverschreibungen im Monat April Die ausgeloosten Stücke sind von dem der Ausloosung folgenden 1. Ckiober ab zur Rückzahlung sällig. Dem Magistrat der Residenzstadt steht die Befugniß zu, durch Verstärkung der Ausloosung die Tilgungszeit abzukürzen, auch zu jeder Zeit die sämmtlichen noch nicht ausgeloosten Schuldvers h reibungen binnen sechs Monaten zu kündigen
Das Ergebniß der Ausloosungen wird in blatt für das Herzogthum Meiningen und in de hausen erscheinenden ‚‚Dorfzeitun “ bekannt
Meiningen, den 25 Oktober 1
Herzogl ches Staat Abtheilung des Im Schalle
Die von heute ab des Reich s⸗Gesetzbla Nr. 2801 die V
Riautschou⸗Gebiete, Nr. WW ö die Arzneimitteln, vom Nr. 2806 die Bekanntmachung nationalen Uebereinkommen über beigefügte Liste, vom 25. Oktober Berlin W., den 1. Novembe Kaiserliches P
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Königreich PrenFgen. Seine Majestät der önig baben Alleranäd den Landgerichtsrath Schroeder in Altona landeggerichtsrath in Hamm, den Staatsanwaltschaftsrath Senn Landgerichtsrath in Frankfurt a. M. den Gerichts⸗Assessor Braunfisch Amtsgrichter in Marggrabowa und den Gerichts Assessor Dr. jur. Mertens in Amtsrichter in Ruhrort zu ernennen
g in Hamm jum in Braungsberg zum
Jülich zum
Seine Majestat der König baben Alleranadig; geruht: den Piofesser am Gymnasium in Norden Dr gart Stegmann zum Gymnasial⸗ Direktor zu ernenne', em. dem Rentmeister Marsal in Oschergled en bei seine Auescheiden aus dem Staate dienst den Chrrahi Rechnungerath zu verleihen