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Großhandels · Durchschnittspreise von Getreide an außerdeutschen Börsen⸗Plätzen für die Woche vom 28. Oktober bis 2. November 1901 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt. . 1000 kg in Mark. (Vreise fũr prompte Loco⸗ Waare, soweit nicht etwas Anderes bemerkt.) ö 2
Woche Da⸗
28. 10. egen
bisz. 11. or⸗
Wien. 1901 woche
Roggen, Pester Boden... ...... .. 13129 13033
h .
8 ,
ö ä ; Bu da pest.
n. m,, 1
Wellen, ö w
afer, 9 WJ
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St. Petersburg. d i JJ,, Roggen, 71 bis 72 5 a Weizen, Ulka 75 bis 76 kg per h.... . .. 16504 16397 Riga. , 96,03 9608 ö . d ö Paris. n lieferbare Waare des laufenden Monats / , . Antwerpen. Donau mitte... ..... 119 39 119 50 R Rinne / Galifornier, mittl,, , 128,6 127,85 , 12673 125,42 e 11252 11959 Murma se, n,, Am sterdam. J
agen j St, Peicraburger ? 164 35 bz 3
Wehen, amerikan. Winter... 136 43 121,20 London. a. Produktenbörse (Mark Lane).
; , eiten achksch r K. We b. Gazette averages. —
Weizen isches Getreid 122.52 121,23 ner Mittsenglisches Setretze, 135 5. 133 3 Herste Mittelpreis aus 196 Markftorten 156, Io sz Liverpool. i . ö . 1 ö Weizen ] Vorthern Duluth Nr. 1 .. ..... i651. 58 i 56 . 39 ö er nf k n,, r j . 16 ( 125035 124,90 ne,, Kö 130 07 128,90 dafer Canndehter ,,,, , . m a,, Gerfte . , 6162 64 1öz zj Chicago. per Otltober 107,57 107,51 Welien, Lieferungs · Waare ber Dezember... 65.70 ijos 1] , New York. Red Winter Nr.!4 ...... 123 0 12219 Weijen ; 1 1 233 11647 116.28 36 Lieferungs · Waare ver Dezember.. 117 92 118 76 ver Mai 11
Bemerkungen.
1 Tschetwert Weizen ist — 163, So, Roggen — 147 42 Safer — 98,28 Kg angenommen; 1 Imperial- Quarter ist für die Wenen⸗ notis an der Londoner Produktenbörse — 504 Pfund engl. gerechnet; für die Gaxette avorages, d. b. Tie aug den Umsätzen an jg Martt= arten des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise far ein beimischeg Getreide, ist 1 Imperial Quarter Weijen = 180, Hafer — 312, Gerste — 499 Pfund englisch angesetz;f. J Busbel Weien — 80 Pfunh englisch; 1 Pfund engl. — 163,6 g 1 Last Noggen — 2000, ien — 2400 kg.
Bei der Umrechnung der Preise in Reichswäbrung sind die aus den einzelnen Tages Notierungen im Deutschen Reichs, und Staats. Anjeiger' ermittelten wöchentlichen Durchschnlits. Wechfelkurfe an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budaxes die Rurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicage und New DYork die Kurse auf New Vork, für Si. Peters. kurg, Ddessa und Riga die Kurfe auf St. Peterg urg, für Pari, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf Tiese Plãtze.
Ber sonal⸗- Veränderungen. stöniglich PVreußische Armee.
Beamte der Militär-Justijverwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs- Ministeriumä. 17. Ok. tober. Bie, Kriegegerichterat von der 2. Dio, zum Gender- nement in Thorn, Dr. Claaßen, Kriegsgerichtsrath dom Gouver⸗ nement in Thorn, zur 2. Div., lum 1. Dejember 1901 versetzt.
Beamte der Militär Verwaltung.
Durch. Allerböchsten Abschied. 17. Oktober. Arn— koldt, Ober Jablmstr. von der Misstär-⸗Turnanftalt, Kei scinem Ausscheiden aus dem Dienst mit Penston der Charakter als Rechnunge⸗ rath verlieben.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriume 26. Au gust. eker; Zablmstr. vom Inf. Regt. Graf Schwerin (3 Pomm.) Nr. 14, zaum 1I. Armer -erp verseꝶzi.
246 Ser tember. Danicke, Lt. a. D., alt Aasemeninsp. in
Magdeburg angestellt. 27. Sertem ber. Wettig! Garn. Verwalt Insr in Schlett⸗ ladt. auf feinen Antrag um 1. Nerember 1801 mii Penston in den Rubestand der etzt. Mid rer Garn. Verwalt. Inst In Dypeln, nach Schlettftarl. Rr ßer, Garn. Verwalt. Kentrelcut in Glatz, As Verwalt. Insd nach Orveln. Stade, Dre wr, Rasernen Insrefteren in Neubrelsach Ferm. Metz, nach Straßburg i G bern. Neubreisach — versetzt, St ir nagel, Scitia reit. Jasp dem Dstastat. Grweditieneterrg, ann KRasernen - Insrp. in Brrelau wieder- angestellt
30 September. Bulle, Zahlmstr. vom 3. Bat. Inf. Regts. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß) Nr. 44, zum XVIII. Armee ⸗Korps
versetzt
z Oktober. Böning, Garn. Verwalt. Aspir, als Kasernen⸗ Insp. in Altona angestellt.
11. Oktober. Markmann, Intend. Rath und Vorstand der Intend. der 8. Div., zu der Intend. des Garde⸗Korps, Dr. Kayser, Intend. Assessor von der Intend. des J. Armee-Korps, als Vorftand zu der Intend. der 8 Div., — versetzt.
12. Qktober. Conrad, Kasernen⸗Insp. in Dt. Eylau, nach Danzig, Brue ß, Kasernen⸗Insp. in Danzig, als Kontrokführer auf Probe nach Dt. Eylau, — versetzt.
l5. Oktober. Seemann, Garn. Bauinsp. 1. April 1902 nach Bitsch versetzt.
16. Oktober. Kuhl, Garn. Verwalt. Qber⸗Insp. in Dieden⸗ hofen, nach Schleswig, Lindau, Garn. Verw. Insp. in Goslar, nach Diedenhofen, — versetzt. Weltz, Gückel, Schultz, Kasernen⸗ Inspektoren in Charlottenburg bezw. Inowrazlaw und Neuruppin, zu Garn. Verwalt. Kontroleuren ernannt.
13. Oktober. Ruske, Ober⸗Zahlmstr. von der Kriegsschule in Neisse, auf seinen Antrag zum J. Januar 1902 mit Pension in den Ruhestand versetzt.
19. Oktober. Stirnagel, Kasernen⸗Inspektor in Breslau, als Kontrolführer auf Probe nach Glatz versetzt.
Durch . der General-⸗Kommandos. Ober⸗ k und Zahlmeister: a. versetzt: Reins vom Füs. Bat.
ren,. Regts. König Friedrich Wilhelm JV. (J. Pomm.) Nr. 2, kom⸗ mandiert bei der Inkend. II. Armee⸗Korps, zum 3. Bat. 6. Pomm. Inf. Regts. Nr. 48, Thomas vom 3. Bat. Inf. Regks. von Goeben (LD. Rhein.) Nr. 28 zum 1. Bat. 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. 70, Ritter vom 3. Bat. 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71 zum 1. Bat 5. Thüring. Inf. Regts. Nr. 4 (Großherzog von Sachsen), Klipp dom 3. Bat. Inf. Regts. Nr. 99 zum 2. Bat. Fuß ⸗-Art. Regts. Nr. I3, Piwinski von der 2. Abtheil. zur 1. Abtheil, Popiske von der L Abtheil. zur 2. Abtheil, — Feld⸗Art. Regts. Nr. 35, Bul Le vom Kür. Regt. Herzog Friedrich Eugen von Württemberg (Westpreuß.) Nr. ö, Krüger vom 3. Bat. Inf. Regts. Graf Dönhoff (. Osthreuß) Nr. 44, — gegenseitig. Besser von der 2. Abtheil. Fel d⸗Art. Regts. Nr. 40 zum 2. Bad. Inf. Regts. Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburg, Nr. 25, Marx von letzterem Truppentheil zur 2 Abtheil. Feld Art. Regts. Nr. 75; Pb. infolge Versetzung bezw. Ernennung zugetheilt: Wagner dem Füs. Bat. Gren. Regts' König Friedrich Wilhelm IV. (I. Pooönm.) Nr. 2. Bulle dem 2 Bat. 2. Nassau. Inf. Regts. Nr. 88, Seeger der 2. Abtheil. J. Garde⸗Feld⸗Art. Regts, Blanke der 1. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 44, Bott dem 2. Bat. 1. Hess. Inf. k Nr. 81, Dombrowe der 1. Abtheil. n, Feld⸗Art. Regts. Nr. 20, Degenhardt dem 2. Bat. Inf.
egts. von Boyen (5. Ostpreuß) Nr. 41, Richter dem 2. Bat. 2. Bad. Gren. Regts. Kaiser Wilhelm J. Nr. 110, Ku fian der Reitenden Abtheil Feld Art. Regts. Nr. 15, Gericke dem 3. Bat. 4. Thüring. Inf. Regts. Nr. 72, Albrecht dem 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 175, Jür gens dem 3. Bat. Inf. Regts. von Lützow TI. Rheln.) Nr. 25. Deckert dem 2. Bat. Inf. Negts. Herzog Karl von Mecklen⸗ burg Strelitz (6. Ostpreuß) Nr. 435, Reinhardt dem 3. Bat. Inf. Regts. Nr. 130. Loebel dem 2. Bat. Füs. Regts. General⸗Feld⸗ marschall Graf Blumenthal (Magdeburg.) In 36.
Kaiserliche Marine.
Neues Palais, 31. Oktober. Pargquin, Lt. im 1. See- Bat., Kriebel, Lt. im 2. See Bat., — behufs Rücktritts in Königl. baver. Militärdienste aus der Marine ausgeschieden. Paschen, Et. im 2. See Bat, in das 1. See Bat. versetzt.
Neues Palais, 1. November. Sack, Kontre Admiral, Vor⸗ stand der Waffen⸗Abtheil. des Reichs⸗Marineamts, zum überzähl. Vize⸗Admiral befördert.
in Berlin, zum
Literatur.
Das Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897 (mit Aus— schluß des Seerechts), auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs erläutert von Dr. A. Düringer, Ministeriglrath im badischen Justiz⸗ Ministerium in Karlsruhe, und Dr. M Hach en burg, Rechts. anwalt in Mannheim. II. Band: Allgemeine Vorschriften über die Dandelsgeschäfte. Verlag von J. Bensheimer, Mannheim. Pr. geb. 13,59 C — Nachdem im ersten Bande dieses Kommentars zum B G.-B. das vom Handelsstande handelnde erste Buch det
esetzes erläutert worden ist, haben sich die Verfasser ent⸗ schlossen zunächst die Bearbeitung des dritten Buches, der Vorschriften über die Handelegeschäfte, heraugzugeben. Schon bei der Besprechung jenes ersten Bandes wurde hervorgehoben, daß der Kommentar die ergänzenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs eingehend mithebandelt, ja zum Ausgangspunkte der ganzen Darstellung macht. Dies vor allem giebt dem Werke seinen eigen. tbümlichen Charakter und verleibt ihm besonderen und dauernden Werth neben den anderen vorhandenen Kommentaren, von denen keiner den Düringer Dachenburg schen nach dieser Richtung erreicht Daz Bedürfniß nach einer Bearbeitung des neuen Handelgrechts auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nun nirgends e dringend wie auf dem Gebieie der Handelsgeschäfte. Deshalb wird die Bevorjugung des von diesen bandelnden dritten Buches vor dem jweiten uber die Handelsgesellschaften der Prarig sebt willkommen sein. Da auf jenem Gebiete das neue bürgerliche Recht überall eingreift von dem allgemeinen Begriff des Rechts. geschafts big ju den Einjelvorschriften über die sreziellen Handels- geschäfte — so baben die Verfasser der Kommentierung der einzelnen Paragrarben eine eingebende Darstellung der für Rechtsgeschäfte maßgebenden Prinzipien deg B. G.. B. vorangestellt. Eg sind dies namentlich die grundlegenden Lehren über Rechtegeschäst und Willengerllärung, Anfechtung der Nechtegeschäfte, über Vertrage— abschluß, über die Grundsäße des gegenseitigen Vertrags, über den Verzug und seine Felgen, sowie über die Regelung der Beweiglast. Dann folgt die Crläͤuterung der 55 Ji3— 777 de S- G. KR, also der allgemeinen Vorschriften über die Handelegeschäfte; in Ver⸗ kindung mit denselben sind mit Rücksicht auf die Bed ärfnisse des Dandel ewerkebrs weitere ergänzende Bestimmungen des B. G. B. be— handelt, u. a. diejenigen über Verfebresitte, Vertretung von Vorsatz und Fabrlässigkeit bei Schuld verbältnissen, Vertrage strafe, Formen der Nechtegeschafte, Schul dpersprechen und Schuldanerkenntniß. Bärg⸗ schaft. Anweisung, gussläubigen Erwerb und über dag Pfandrechl. Materien, die täglich auch im faufmännischen Verkehr und in der Prarit der Kammern für Handelgsachen Anwendung erfabren. Durch die den den Verfassern gegebene eingebende Darstellung der bandelg⸗ rechtlichen Nermen in Verkindung mit den ziwilrecht lichen, welche die don den gesetzgebenden Fakteren selbst derausggesetzte Erganzung det D. G.-B. durch das B. G. B. wirkungevoll fördern darfte, wird erst flar, wie eng fertan dag Handelsrecht mit dem allgemeinen bũrger⸗ lichen Recht derwachsen ist. Auer durch aueglebigste Verwert hung der Ergebnisse wissenschaftliciher Ferschungen anderer Schriftsteller zum B. G. B. und der bieberigen Nechtfrrechung um SG Bm. seichnet sie sich durch eine Fülle neuer Gesichtepunkte und eigener Gedanken der Verfasser aus; sie zeigt eine Schärfe der Auffassung, eine Be= berrschung des gesammten Stoffes und eine dag n' die eg leicht macht. den Auefüäbrungen zu folgen, und vergessen Lit, welche Vorarbeit und Mübe grferderlich war, um diese Früchte n zeitigen. Der dritte Band des Werkes fell die Bestimmungen des Ge GG. über den Kauf bebandeln und die Erläuterung der S5 33 = 473 deg S⸗G- B. enthalten
Gine furje systematische Darfstellung det neuen Handel erechte (obne das Seerecht) erschien unter dem Titel Ratechigmnug des den t schen Dandelerechtg nach dem Handelsgesetziĩuch für dag Deutsche Neich dem 109 Mal 1877, verfast gen Robert Fischer, Gebeimem Negiernngèrath (Verlag den X J. Weber in Leir nig; Pr. geb. 2 A). Sie schließt sich genau an die Legalerdnung und den Werflant des
Handelsgesetzbuchs an, 88 ist das Zusammengehörige mehr aneinander. gerückt und dadurch eine bessere Uebersichtlichteit erzielt. Vielfach find auch hier die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Ergãnzung berangezogen. Am Schlusse findet sich eine Jusammenstellun der Reihenfolge der Paragraphen des andelsgesetzbuchs mit Angabe der betreffenden Seitenzahlen des Katechismus. Das Bändchen ist nament.; lich für Kaufleute bestimmt, die sich nicht mit dem einfachen Gesetzes. tert begnügen, aber auch einen größeren Kommentar desfelben nicht benutzen wollen. Auch den Handelslehranstalten kann der Katechismus als geeignete Unterlage für den Unterricht dienen.
— Lexikon des deutschen Strafrechts nach den Ent, scheidungen des Reichsgerichts zum Strafge setz buche zusammengestellt und herausgegeben von Dr. M. Kier g ge, Reichsgerichtsrath a. D. Schlußlieferung, S. 1441 — 1926. Berlin, Verlag von Otto Liebmann. reis 635 6, des ganzen Werkes E Baͤnde) geh. 32 S — AUeberraschend schnell ist dieses große Werk, welches beredtes Zeugniß von dem ablegk, was die Praxis auß dem todten Buchstaben des Gesetzes gestalltet hat, zum Abschluj gebracht worden. Die Urtheile aus 64 weniger als 30 Bänden der von Mitgliedern des höchsten deutschen . herausgegebenen Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen“, 10 Banden der von Mitgliedern der Reichsanwaltschaft veröffentlichten Rechtsprechung des deutschen Reichsgerichts in Straffachen! und 14 Bänden don Goltdammerꝰ Archiv für Strafrecht werden hier in zwei handlichen Bänden in übersichtlicher lexikalischer Form dargeboten. Der Heraus. geber hat sie unter fast 450 alphabetisch geordnete Stichwörter, als welche ihm alle strafrechtlich erheblichen Begriffe gedient haben, ein— gereiht und zwar nicht in der ursprünglichen Ausführlichkeit wieder— gegeben, sondern nur die wesentlichen Entscheidungsgründe, diese aber stets mit den Worten des Erkenntnisses selbst, und das zum Verständniß eines Urtheils Wesentliche des That. bestandes mitgetheilt. Diese alphabetische Ordnung hat den Vorzug, daß die zusammengehörigen Entscheidungen aneinander gerückt sind und nicht aus verschiedenen Bänden herausgesucht zu werden brauchen. Bei umfänglicheren Artikeln ist der Stoff nach vorangeschickten Ueber= sichten geordnet, was in Verbindung mit der am Rande neben jedem Urtheil sich findenden kurzen Angabe seines Inhalts und der in Frage kommenden Paragraphen des ztrafgesetzbuchs das Auffinden sehr erleichtert. Für die Ine n, und Vollständigkeit der
Zusammenstellung bürgt der Name des Herausgebers, der fast 20 Jahre hindurch an der strafrechtlichen Judikatur des Reichsgerichts thätigen Antheil genommen hat Fund in weiteren Kreisen durch frühere Werke bekannt geworden ist.
Durch diese Arbeit ist jetzt der Praktiker, insbesondere der Straf— richter, Anwalt und Verwaltungsbeamte, der bei der Anwendung des Strafgesetzbuchs das Bedürfniß hat, auf das Urtheil des Reicht. gerichts über einen gleichen oder anglogen Fall zurückzugreifen, wie auch jeder Laie, der sich gelegentlich über die Rechtsprechung des Reichsgerichts informieren will oder muß, in den Stand gesetzt, sofort festzustellen, wie der höchste deutsche Gerichtshof die Frage entschieden hat, und selbst die Gewichtigkeit der Gründe desselben nachzuprüfen. Auch die gelegentlichen Hinweise auf das Bürgerliche Gesetzbuch und die Nebengesetze sind nicht unwillkommen. st die Anordnung des Stoffes an und für sich schon eine , . und den Bedürfnissen der Praxis entsprechende, so wird die Auffindung der einzelnen Er— kenntnisse noch weiter dadurch erleichtert, daß dem Werk in der Schlußlieferung außer einem alphabetischen Verzeichniß der Stich⸗ wörter noch vier nach den verschiedensten Gesichtspunkten angelegte Register beigegeben sind, nämlich ein systematisches nack den Para— graphen des Strafgesetzbuchs, ein Verzeichniß der aufgenommenen Ur— theile nach der Reihenfolge in den drei benutzten Sammlungen und ein solches in chronologischer Reihenfolge, endlich ein ausführliches alphabetisches Sachregister. Es ist also alles ge— schehen, um die Brauchbarkeit des Werkes zu erhöhen, durch welches, wie der Senats⸗-Präsident beim Kammergericht, Geheime Ober⸗Justizrath Groschuff in feinem Urtheil über dasselbe bemerkt hat, die Rechtsprechung des Reichsgerichts Gemeingut aller praktischen Kriminalisten wird, und so dürfte sich die Hoffnung erfüllen, welche der Herausgeber im Vorwort ausgesprochen hat: daß diese größte Arbeit seines Lebens, der er nahezu ununterbrochen drei Jahre ge— widmet hat, der Strafrechtspraxis auch wirklich zu gute kommen mõge. Nachträge. durch welche die späterhin ergangenen ö in gleicher Weise bekannt gemacht werden sollen, sind in Aussicht ge⸗ nommen.
— Im neuesten Heft des Preußischen Verwaltungs— blatts“ (Karl Heymann's Verlag, Berlin) unterfsucht der Regierungs⸗ rath Dr. Im mich Eiegnitz in Anknüpfung an den Fall Kauffmann die Frage, ob bei der Bicgherw ahl eines von dem König nicht bestatigten Gemeindebeamten eine erneute Entscheidung des Königs über die Bestätigung in jedem Falle erforderlich ist. Die Entstehungsgeschichte und der Wortlaut des 8 33 der Stadteordnung vom 30. Mai 1853 ergeben nach des Verfassers Ausführungen gleich⸗ mäßig, daß schon durch die bloße Wahl eines Nichtbestatigten die Regierung zu einer kommissarischen Verwaltung der Stelle ermachtigt wird Der Verfasser unternimmt weiter den Nachweis, daß seine aus der Entstehungegeschichte und dem Wortlaut gewonnene Auslegung auch dem Sinne des Gesetzes durchaus entspreche. Demnach bestreite⸗ er, daß eine Pflicht der Staatsbehörde bestehe, bei der Wiederwakl eines Nichtbestätigten eine nochmalige Allerböchste Entscheidung nachzusuchen. Als nicht ausgeschlossen betrachtet er dagegen das Recht der Staatebebörde, in geeigneten Fällen sich nech⸗ mals an den König zu wenden, um eine erneute Entscheidung berbeijuführen. Den städtischen Bebörden sei es nicht verwebn, in einer Immediat Gingabe ihre für eine Bestätigung auch gegenüber einer schon getroffenen landesherrlichen Entscheidung sprechenden Gründe und Darlegungen zur Kenntniß des Landesherrn zu bringen und seine Entscheidung noch einmal anzurufen. Der Verfasser kommt zu dem Schluß, daß in dem Fall Kauffmann den gesetzlichen Bestim mungen durchaus entsprochen worden sei. und erklart diese Bestim-⸗ mungen selbst für zweckmäßig und ausreichend. 4
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Die Verbreitung und Bekämpfung der Reblauskrankbeit in Deutschland im Jabre 1899
Dag Kaiserliche Gesundbeitszamt bat in diesen Tagen die 22. Denkschrift über die Organisatien der Reblausbefämrpfung und den Stand der Reblauekrankbeit im Deutschen Reiche, ber die Thätigkeit der Rebenveredelungestationen in Preußen, über die DYeobachtun gen des biologischen Verbaltens der Reblauß und über den Stand der Reblauekrankbeit im Auslande veröffentlicht, die sich auf das Jabr 1899, in ibrem sinanzstatistischen Theile auf das Hauebaltz— sabt 189335 99 (in Preußen, Württemberg, Hessen und Elsaß⸗Lothringen) beim ebenfalls auf das Kalenderjabr 1899 (in Bavern. Sachen und Baden) besiebt. Nach dieser Denfschrift baben die in Reblautg⸗ angelegenbeiten von deut schen Ein zelstaaten in dem genannten Jabre aufgewendeten Kosten 716 410 4 betragen. Inegesammt sind biz jum Schlusse des Berichte jabres für jene Zwecke don den Ginzelstaaten SSI 350. M und auferdem vom Meiche seit dem Jabre 1879 80 bis zum Schlusse des Rechnung jabreg 1898 59 950 A aut⸗ eren worden. Ven dem Gesammtbetrag der seitens der Ginzel⸗= taaten im Berichtejabre aufgewendeten Kosten (716 440 AÆ) entfallQen auf Preußen 331 0 M — obne die mit den Versuchen jur An⸗ Fflanzung amerifanischer Reken verbunden gewesenen Kosten, welche sich im Gtatgjabr 1898 99 auf 24 665 M beliefen —, auf Bavern göl7 Æ, auf das Königreich Sachsen 6643 A, auf Waͤrttemberg 2 533 *. auf Baden, wo ein Auftreten der Reblaug auch im Berichte jabre nicht beobachtet wurde, N70 Æ, auf Hessen 16118 Æ und auf Elsaß⸗Lethringen 27 591 A
Der Umfang der im Berichte sabre der Vernichtung unter worfenen Flächen beträgt w 4jßz9 ba und jwar in Preußen 12.1055 ha, in Württemberg 944d ha und in Glsaß Loibringen 126121 ha. An Gntschädigungen für vernichtete
Reben z. Kurden im Berichte ahbre ins gesammt 174 497 Æ gesablt daden entfallen auf Preußen 7Jo O69 M, auf Sachsen (alg nachtrag ˖
äglich bewilligte Entschädigung aus Anlaß einer früher bewirkten er eteleon eines Reblausherdes) 75 4, auf Württemberg 2843 60 und auf Elsaß⸗Lothringen 101 510 0 Im Jahre 1889 sind 5 zur Bestrafung gebrachte Fälle der uwiderhandlung . die auf den Verkehr mit Reben bezüg- sichen Vorschriften der . bekannt geworden. Zuwider⸗ handlungen gegen die zur Abwehr und Unterdräckung der Reblaus erlassenen polizeilichen Vorschriften sind in 82 Fällen zur Bestrafung gelangt. Es handelte sich dabei zumeist um in dem Regierungsbezirk Cöln 2. polizeiliche Erlaubniß ausgeführte Anpflanzungen von Weinreben.
Ueber den Stand der Reblauskrankheit in den ein— zelnen Weinbaugebieten Deutschlands im Jahre 1399 entnehmen wir der genannten Denkschrist die folgenden Mittheilungen:
In der Rheinprovinz lieferten die Revisionen der in den Vorjahren vernichteten Reblausherde wiederum ein günstiges Ergebniß. ES konnten., nur in vereinzelten Fällen an den Herdgrenzen Stockausschläge in geringer Zahl beobachtet werden. Nebende Rebläuse an im Boden noch verbliebenen Rebentheilen konnten nur in einem einzigen Falle gefunden werden. Es handelte fich dabei um einen früheren Reblausherd, auf welchem infolge besonderer öͤrt— licher Verhältnisse von einer Desinfektion des Bodens seiner Zeit hatte Abstand genommen werden müssen. Die ausgeführten engeren Unter⸗ suchungen und Begehungen führten zur Auffindung von 15 Reblaus— berden mit 548 befallenen Reben. Der Vernichtung unterworfen purden im Ganzen 31 088 Rebstöcke auf einer Gesammtfläche von ha ö6 a 43 dm. In dieser Fläche ist eine Weinbergsfläche von 4 ha 8 aà 6? dim enthalten, auf welcher die Reben ohne vorherige Untersuchung und Zählung vernichtet worden sind.
In der Provinz Hesfen-Nassau ergab die zweimalige Revision der 1380 bis 1898 aufgefundenen Reblausherde weder die Entdeckung von Rebläusen, noch von Spuren solcher. Die Unterfuchungen führten in den auch im. Vorjahre verseuchten Gemarkungen Diedenbergen, Lorch und Biebrich zur Feststellung von 16 Reblausherden; ein' in Wiesbaden ermittelter Herd war auf eine 1887 aufgedeckte Infektion zurückzuführen. Insgesammt waren 379 Reben befallen. Dem Ver— nichtungsberfahren wurden im Ganzen 26 252 Reben auf einer Gesammtfläche von 1 ha 86 a 76 4m unterworfen.
Die in der Provinz Sachsen ausgeführten Untersuchungen er—
. insgesammt 14 Reblausherde mit 458 verlausten und vernichteten eben.
In der Pfalz sind im Jahre 1899 weder in der Umgebung der a Herde bei Sausenheim, noch sonst Reblausherde aufgefunden worden.
Dagegen wurden im ersten Aufsichtsbezirk des Königreichs Sachsen während des Jahres 1899 in den Gemarkungen Naundorf, Lindenau, Wahnsdorf, Oberlößnitz und Niederlößnitz im Ganzen 169 Reblausherde aufgefunden, welche zusammen eine Fläche
von 64 a 74 4m umfaßten. Die Gesammtzahl der kranken Reben betrug 36055, die der mitvernichteten gesunden Reben 5329. Bei den Arbeiten wurde von dem alten Verfahren
nur insofern abgewichen, als, anstatt der Einbezirkung eines 3m breiten Gürtels gesunder Neben in den eigentlichen Herd, vor— läufig nur ein solcher von 1 m Breite in Anwendung kam. Das hatte einerseits eine Vermehrung der Reblausherde, andererseits eine Verminderung des Umfanges derselben zur Folge.
Die im Königreich Würm fr in den Gemarkungen Neckarweihingen, Neckarsulm, Kochendorf, Oedheim, Criesbach und Niedernhall 1899 ausgeführten Untersuchungen haben im Ganzen zur Auffindung von 61 neuen Reblausherden mit insgesammt 663 be— fallenen Rebstöcken geführt. Es sind der Vernichtung anheimgefallen im Ganzen 71 836 Rebstöcke auf einer Gesammtfläche von 7 ha 98 a 96h 4m. Davon entfallen auf Neckarweihingen 2 Reblausherde von G18 a Ausdehnung mit Wa 785 4m Sicherheitsgürtel, 18 kranken Rebstöcken nebst 1 Stockausschlag und 281 gesunden Reben; auf Neckarsulm 25 Herde von zusammen 3 a 30 4m Ausdehnung mit 79 a 17 4m Sicherheitsgürtel und 2 ha 45 a 52 m weiterer der Vernichtung unterworfener Fläche mit 292 fran en und 23 543 gesunden Rebstöcken; auf Kochendorf 2 Herde von zusammen 25 qm Ausdehnung mit 4a 20 4m Sicher
beitzgürtel und 41 a 94 4m weiterer der Vernichtung unter. worfener Fläche, 19 kranken und 4397 gesunden Rebstöcken;
auf Oedheim 14 Herde von jzusammen 1 a 42 am Ausdehnung mit 35 a 51 am Sicherheitsgürtel und 1 ha 45 a 41 4m weiterer der Ver= nichtung unterworfener Fläche, 119 kranken und 11 189 gesunden Reb⸗ stöcken; auf Criesbach und Niedernhall 18 Herde von zusammen 1 a 57 4m Ausdehnung mit 76 a 22 am Sicherheitsgürtel und 1 ha 60 a 77 qm weiterer der Vernichtung unterworfener Fläche, 215 kranken und 28 762 gesunden Rebstöcken. ;
In Elsgß⸗Lethringen wurde im Jahre 1899 in der bis dahin für reblausfrei gehaltenen Gemarkung Uffbolj,. Bezirk Ober Elsaß, ein Reblausberd aufgefunden. Die im Berichts jahre in der Gemarkung Alt Thann, Bezirk Dber · Elsaß, ausgefübrten Untersuchungen baben auf Zverschiedenen Parjellen 6 Reblausberde mit zusammen 233 don der Reblaus befallenen Weinstöcken ergeben. In Lutterbach sind 4, in Rufach 6 Reblausherde mit im Ganzen 207 und 96 verseuchten Reben ermittelt worden. Seitens der Benrkeregierung zu Colmar wunden unter dem 3. Februar und 18. Juni 1900 Polizeiverordnungen, betreffend die Kontrole der Rebyflanzungen und dle Ueberwachung der Anlagen von amerifanischen Reben, erlassen. In Lothringen sind Bod in den 13 Gemarkungen Ancy, Bornv,. Cbatel⸗ St. Germain, Jouv- aur ⸗Arches, Lessy, Longeville, Novaant, Roz— rieulles, St. Julien, Ser⸗Cbazelleg, Vallisreg, Vantourx und Villers 1Orme im Ganzen 168 neue Reblausberde mit zusammen 12 3006 von der Reblaus be— sallenen Weinstöcken ermittelt werden. Am 7. Februar 1909 ergingen in Lothringen mit den oberelsassischen Verordnungen vom 3. Februar und 18. Juni 1900 im wesentlichen gleichlautende Benrks Pelijei⸗ derordnungen, betreffend die Kontrele der Rebryflanjungen und die Ueberwachung der Anlagen von amerilanischen Reben.
In der Zeit ven Mitte Auqust big gegen Mitte September 1899 wurden in einem Weinberg der Previn Sachsen Beekachtungen und Versuche zur Feststellung de biolegischen Ver⸗
balteng der Reblaus ausgefüäbrt. Das Wetter war big um 10 Seytember 1899 im allgemeinen trecken und warm
und daber der Ent icãelurg der geflügelten Reblaͤuse und ihrer Nachlommen günstig. Barauf trat regnerisches und kalte Vetter ein, welcheg den Abbruch der Beobachtungen veranlaffte. Im Ganzen wurden in der Zeit vom 21. August big 12. September 899 im Freien 186 Exemplare der geflügelten Phyllos era varta. trix beobachtet. Von diesen zeigte sich die größte Zabl in der Jeit den 2 big 5 Uhr Nachmittag. Eg bat sich demnach ergeben, daß die geflügelte Ferm er Reblaug selbst in einem so nördlich gelegenen Weinbaugebiete, wie eg die Previn Sachsen darstellt. wenigsteng in warmen und trockenen Sem mern in reichlicher Menge auftritt. Ven 129 Cluge lien Reblaäusen, welche kehuss Züchtung ihrer Nachlemmen auf die Blätter ju diesem JIwecke bergerichleter Toerfreben gebracht werden waren, sind nur 8 oder rund 2d zur Ablage von jufammen 12 Giern gekommen den den letzteren kamen im Ganjen 7 Gremplare zu vollstndiger Entwickelung und lieferten 6 Weibchen und 1 Männchen der Geschlechteferm der Reblaußg. Die erwäbnten Gier besaßen einge Länge ven
Räsd mm big O25 mm und eine größte Breite den C.19 bi lz mm. Dag Gi, dem dag Männchen entschlüpfte, e gte
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Ane Länge von G26 im einer Breite den Ol mm. Vie Dauer der Gntwichelung der Geschlehiatbiere don der Ablage den Gies durch dag geflügelte Insekt big mur ersten Drtcwerändernng des diesem Gi entschlipften Thiereg schwankte jwischen 190 und A Tagen.
ie färheste Entwichelungadaucr don 9 Tagen zeigte das Männchen. In Uebereinstimmung mit fräkeren Beckachtungen bat sich Feber, daß don den geslügellen Rebläusen erbeblich mehr Gier berverachtacht erden, welche Weibchen, als solche welche Männchen ju licfem bestimmt ad Ge wurde ferner beobachtet, daß von den Giern, welche Männchen i siecsern bessimmi waren, nur ein berßästuismäsig fleiner Tbeil ar Gntmnicheiung gelangt, während für die Gier, aus welchen die weiblichen Meschlechlerhier? entitcken, das Umgekehrte traf.
Endlich sei noch erwähnt, daß eine der gewöhnlichen Wurzelform an— gehörende Reblaus beobachtet werden konnte, welche in 6 Tagen 8 Eier ablegte.
Darm sta dt, 5. November. (W. T. B.) Die „Darmstädter Zeitung meldet amtlich, das Baccelli'sche Verfahren sei mit theil⸗ weisem Erfolge bei frischen Fällen von Maul- und Klauenseuche an gewandt worden. Nach einem Beschluß des Ministeriums solle die An⸗ wendung des Verfahrens auf Wunsch der betreffenden Besitzer und auf Kosten der Staatskasse erfolgen.
Handel und Gewerbe.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin, wie in deren Sitzung vom 4. 8. M. bekannt gegeben wurde, für die Geburtstags— Glückwunsch-Adresse derselben mit folgendem Aller höchsten Schreiben .
„Die Aeltesten der Kaufmannschaft haben Mir wiederum in kunst⸗ voll ausgestatteter Adresse namens der Korporation der Berliner Kaufmannschaft ihre freundlichen Glückwünsche zu Meinem Geburtstage ausgesprochen In königstreuer und patriotischer Gesinnung gedenken Sie der Trauer, welche das vergangene Jahr dem Königshaufe gebracht hat; Sie erwähnen in Dankbarkeit die vielen unter Meinem Schutze stehenden Arbeiten der geistigen und leiblichen Fürsorge für unser Volk. An den Erfolgen auf diesen Gebieten, vor allem in unserer Reichshaupt⸗ stadt, gebührt ein nicht geringer Antheil der Berliner Kaufmannschaft, und Ich bitte dieselbe, daß Sie mich in diesen vielseitigen und wichtigen Arbeiten, welche schon so viel zur Linderung der Noth unserer großen Volksmassen und zur Förderung der Nächstenliebe in weiten Kreisen beigetragen haben, auch weiterhin unterstützen mögen.“
Neues Palais, den 30. Oktober 1901. .
Auguste Vietoria, J. R.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie ?)
Oesterreich-Ungarn.
Aufgeld bei Zollzahlungen in Silber für den Monat Novem ber. Laut. Verordnung des österreichischen Finanz⸗Mini⸗ steriums vom 19. Oktober d. J. ist im Einvernehmen mit dem unga⸗ rischen Finanz⸗Ministerium für den Monat November 1901 festgesẽtzt worden, daß in denjenigen Fällen, in welchen bei Zahlung von Zöllen und Nebengebühren, dann bei Sicherstellung dieser igen statt Goldgulden Silbergulden zur Verwendung kommen, ein Aufgeld von 19, 500 in Silber zu entrichten ist. (Verordnungsblatt für den Dienstbereich des K. K. Finanz⸗Ministeriums vom 25. Oktober 1901.)
Zollabfertigung der aus dem Ausland einlangenden Gegenstände für die von der photographischen Gefell schaft in Wien zu veranstaltende Jubiläums-Ausstellung. Die photographische Gesellschaft in Wien veranstaltet anläßlich des vierzigjährigen Jubiläums ihres Bestandes in der Zeit vom 6. No— vember bis zum 6. Dezember 1901 in den Räumen der K. K. Graphischen Lehr. und Versuchsanstalt in Wien eine Ausstellung.
Die K. K. Grenzzollämter sind angewiesen, die zu dieser Aus—⸗ stellung aus dem Ausland einlangenden Gegenstände bebufs Vor⸗ merkbehandlung dem Hauptzollamt Wien zu überweisen. (Ebenda.)
Die Entwickelung der Aktiengesellschaften in Rußland.
Im Jahre 1854 beschränkte sich das Gesammtkapital der in Rußland bestehenden Aktiengesellschaften auf nicht mehr als 21,74 Millionen Rubel. Zu Beginn der 60er Jahre stieg das Kapital der jährlichen Gründungen und Emissionen um einige Millionen Rubel, später um mehrere Dutzend Millionen und hat seit dem Jahre 1895 einige hundert Millionen erreicht. Im Durchschnitt der fünf Jahre 1890 bis 1894 wurden alljährlich Attiengesellschaften mit einem Kapital von 47,355 Millionen gegründet; bereits 1895 betrug diese Ziffer 129 36, im Jahre 1896 schon 23264 Millionen Rubel, im Jahre 1397 um etwa 7, im Jahre 1898 um fast 24 Millionen mehr als im Jahre 1896. Das Jahr 1899 brachte mit 430,88 Millionen Rubel Emissionskapital die größte bisher erreichte Ziffer, gegen welche die an und für sich sehr bedeutende des Jahres 1906 mit 336,83 Millionen einen beträchtlichen Abfall bedeutete. Diese Zahlen umfassen nur die in Rußland selbst begründeten Aktien- unternehmungen, nicht die zwar in Rußland thätigen, aber im Aus lande begründeten.
Das Emissione kapital des Jabres 1899 von 430,88 Millionen Rubel (im Jahre 1900 336. 83 Millionen) vertbeilte sich auf 445 (im Jahre 1900 330) Gesellschaften, von denen 325 (im Jahre 1900 202) mit einem Kapital von 5sß3,28 (im Jabre 1900 250,79) Millionen auf Neugründungen entfielen. 139 (im Jahre 1909 81) Unternebmungen mit einem Kapital ven 18844 (im Jahre 1900 138,54) Millionen gebörten der Bergwerks und Hüttenindustrie, sewie der Maschinen⸗ fabrikation an
Wie bedeutend selbst noch im Jahre 1900 die Emissionsthätigleit in einigen Preduktionszweigen war, gebt aus nachfolgenden Angaben hervor: Die Emissionen für Maschinenfabriken betrugen 63,76, für Elektrotechnik 20 40, für Zuckerraffinerien 69 Millionen Rubel. Außerdem wurden im Jahre 1900 40 ausländische Aktiengesellschaften zur Thätigkeit in Rußland zugelassen, bierunter 13 in der Montan industrie. Unter den 40 Gesellschaften befanden sich 25 belgische (gegen 42 im Jahre 1899), 6 englische (gegen 10 im Jabre 1899), französische (gegen 13 im Jahre 1899), 3 deutsche (gegen 2 im Jabre 1899), 1 schweizerische und 1 schwedische Gesellschaft. (Nach cinem Bericht des osterreichisch ungarischen General-Kensulats in St. Peters. burg, veröffentlicht im öfsterreichischen Handels Museum.)
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Die Einfubr von Drogen, Farben und chemischen Praära⸗— rafen nach Konstantin opel im Jabre 1900.
Der Absatz von Chinin war zufriedenstellend, obwobl der boben Preise wegen nichts auf Spekulation gekauft wurde, sondern nur die allerdringendsten Bestellungen gemacht wurden. Der Konsum in Lebertbran war im vergangenen Jabre größer alg in den beiden Vorjabren, da der Winter strenger und die Preise niedriger waren. Der Konstantineveler Platz dürfte säbrlich 550 — 600 Faß im Durchschnittewerth von 0 - 1090 Fr. bezieben. Nach mebrfachen Mittheilungen fell dag Geschaft in letzter Zeit immer weniger Deutschland jufallen. Der früber übliche Versand in Fässern zu 105 kg bat gan) aufgebort. In Glycerin war die Nachfrage * Die feinere Waare kommt sumeist aus Deutschland, doch liefert auch Oesterreich Primawaare. Karbolsäure wurde wegen der Pest in Smyrna und Alerandrien ewas mebr als in den Vor. jabren nach Konstantinerel imrertiert. Sie kam zum größten Theil
aug Deutschland. Man unterscheidet sjunächst die rohe, 98 big 190 prosentige, welche, je nach Bedarf, big ju 20 0 verdunnt wird.
Sie fostet 41 Fres vro 100 kg f. 0. b. Konstantinopel und wird in Fässern von 1235 — 200 kg versandt. Außerdem kommt aber auch die feine, weiße, frrstalliierie Waare nach Kenstantinopel. Sie kostet 260 Fr. erfluswde Emballage . 0. b. Konstantinorpel und wird in Flaschen n 4 und 1 Ke versandt. Der Absatz von Kampher hat sich gegen dag Veorsabr erheblich gebessert, tropdem die durchschnittlich beben Preise u größeren Abschlässen nicht ansmierten. Wel nste in saänre kommi fat aueschließlich aus Oesterreich- Ungarn, besonderg aue Wien, mit welchem nur gelegentlich eine deutsche Fabril konkurriert. Auch Frankreich (Marseille lieferi zuweilen, aber die fran zsische Waare bat dnen Stich ing Gelbliche, weebalb ibr die sebr weiße öster- reichlicͤhe Preveniens vorgejogen wird. Man verfauft den Artikel für 20 Fr. vre 1099 R f. Q. b. Ronstantinepel, Gssigessenz;
die erst sest einigen Jabren in Aufnabme gekommen ist, wird, obwohl
nicht ausschließlich deutsche Waare, nur durch deutsche Häuser ge⸗ handelt. Die für technische Zwecke bestimmte Waare kommt theilweise immer noch aus Marseille; ihr Konsum ist derselbe geblieben. Die Einfuhr der für Genußzwecke bestimmten deutschen Waare hat er- heblich zugenommen. Der Gesammtimport dürfte einen Werth von 30 000 M haben. Gelatine liefert meist Frankreich (Manufacture Sélatine in Annonay), weil es billiger ist als Deutschland; im letzten Jahr waren die Preisunterschiede sogar recht erheblich Die deutschen abriken können nur, wenn sie besondere Konzessionen in den 1 machen, zu einem Geschäfte kommen Von den Jodpräparaten, die wie die Bromprapaxate seit vielen Jahren Konventionsartikel sind, ist das wichtigste Jodkalium. Es kommt aus Deutschland und Frankreich. Jodoform wird fast aus⸗ schließlich aus der Schweiz eingeführt, wo man eine besondere Fabrikationsmethode für den Artikel hat. Auch Italien stellt Jod⸗ präparate her. Brompräparate kommen meist aus Deutschland. Bleiweiß kommt aus Belgien, Mülheim a. Rh. und Genua. Am meisten gefragt ist die billige belgische Waare; dann folgt Mülheim mit seiner guten und zuletzt Genua mit seiner Extrawaare, von der jedoch wenig gekauft wird. Insgesammt dürfte der jährliche Umsatz an Bleiweiß 360 0600 Fr. betragen. Der Konsum von Indigo geht infolge des zunehmenden Verbrauchs von Kunstprodutten ständig zurück. In Seifen und Parfümexien schickt Deutschland jetzt schon eben so gute Waare nach Konstantinopel wie die französische Industrie. Indeß wird das französische Fabrikat noch immer bevor⸗ zugt. Meist liefert Deutschland mittlere und billige Seifen, Zahn pasten und Mundwasser. Frankreich verkauft gute und beste Toiletten. seifen, alte bekannte Ertrakte, Zahnpasten — dies Geschäft ist ziemlich belangreich — und Mundwasser. England führt meist bessere Spezialitäten in Seifen, feinen Extrakten, Riechsalzen u. s. w. ein. Die österreichischen Seifen und Parfümerien sind billigen Genres. Seit etwa einem Jahre bringt Amerika außerordentlich billige Seife. Zwei ebenfalls hierher gehörige, nicht unbedeutende Importartikel sind Ceresin und Paraffin. Ceresin, zu gelben Kirchenkerzen ver⸗ wandt, kommt zu 70 60 aus Deutschland, der Rest aus Desterreich. Paraffin, vielfach durch deutsche Kommissionshäuser vermittelt, wird aus England und Amerika bezogen und zu den besseren weißen Hochzeits- und Taufkerzen verwandt. Der Bedarf von Ceresin hat sehr abgenommen, weih die Priester verboten haben, Kerzen aus Ceresin, d. i. Kunstwachs, zu . da ihr Rauch die Kirchen—⸗ sachen beschädige. Der Gesammtumsatz in beiden Artikeln dürfte sich auf. 100 009 6 bewerthen. Ebenfalls ziemlich beträchtlich ist der Absatz in Stärke, die einerseits zum Stärken der Wasche, anderer⸗ seits zur Bereitung gewisser nationaler Süßigkeiten (Lokum, Helva) verwendet wird. Im geschätztesten ist eine englische Sorte, von welcher jährlich 2000 Kisten im Gewicht von je 25 kg abgesetzt werden. Die Kisten enthalten 12 Packete à 2 Kg. Außerdem werden 3000 Kisten belgischer und 1500 Kisten deutscher und ungarischer Stärke abgesetzt. Die bei der Erzeugung von Süßigkeiten berwendete Stärke kommt in Kisten zu 75 kg Nettogewicht. Die hierin ehemals herrschende französische Produktion mußte den Markt mit der deutschen theilen. In Wiche wird der deutsche Import 25 000 , der französische 20000 66 und der italienische 15 009 6 betragen. Die italienische Wichse ist sehr billig. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen General Konsulats in Konstantinopel.)
Einfuhr von Maschinen nach Mexiko.
Ein Zeichen von den Fortschritten der mexikanischen Industrie ist die Zunahme der Einfuhr von Maschinen, von Fabrikeinrichtungen, landwirthschaftlichen Geräthen, Bau und Eisenbahn⸗Material. In den letzten acht Jahren erreichte die Einfuhr von Eisen und Stahl zu Bau⸗ und Industriezwecken sowie von Maschinen aller Art nach Mexiko die folgenden Werthzffern: . * ö . 6. j Apparate Zwecke
Werth in Peso 1250582 3399331 1543451 3574507 2015769 41942920 2066 387 4347 428 2203199 6039476
2 253 685 7733 407 4150704 9532 270 1907291 4705976.
(El Economista Mexicano.)
Jahr
1893 94
1894 95
1895 96
1896 97
1897 98
13898 99.
, 1900 1901 (6 Monate).
Entdeckung einer neuen Pflanze mit Süßigkeitsgebalt in Paraguay.
Die reiche Flora Paraguays ist wissenschaftlich noch nicht voll ständig erferscht. Vor einiger Zeit ist eine im Norden des Landes vorkommende Pflanze, die sich durch ihren Süßigkeitsgebalt aus. zeichnet, von dem Direktor des Agronomischen Institutz, Bertoni, in Asuncion wissenschaftlich untersucht und beschrieben worden
Die Pflanze, die von Bertoni nach dem varaguavischen Chemiler Dvidio Rebaudi botanisch Eupatorium Rabaudianum getauft worden ist, wird von der paraguavischen Guarani Bevölkerung Cnäü-hes oder azucù-enü'6 oder eira-caü6 genannt, was süße Nerba, Jucker⸗Nerba oder Honig⸗Nerba bedeutet. ie Pflanze ist ein unscheinbares Kraut, wenige Dezimeter hoch, mit kleinen Blättern und winzigen Blütben. Ibre Heimath bilden die bochgelegenen Kampflächen, die den Gebirge. ug Amambäy vom äußersten Norden bis zu den Quellen des Rio Monday umgeben.
Sie kommt nirgends in größeren Massen vor, sindet sich aber in einzelnen Kampstellen oft in zablreichen Gruppen. Bemerkeng⸗ werth ist ihr starler Gebalt an Süßigkeit. Wenige Blätter genügen, um eine große Tasse Thee oder Kaffee zu süßen. Nimmt man nur ganz kleine Theilchen der Blätter der Pflanze in den Mund, so ver- spürt man den Süßigkeitegebalt eine Stunde lang. Irgend welche schadliche Substanzen enthält sie nicht.
Bertoni bäalt es für ausgeschlossen, daß die Süßigkeit auf Gebalt von Zucker zurückzuführen ist, da die Kraft zu süßen viel größer ist als beim Jucker. Außerdem soll der in der Pflanze enthaltene Süß- stoff im Gegensaß zum Zucker durch Hefe nicht in Gäabrung zu bringen sein. Bertoni nimmt vielmehr an, daß es sich um einen neuen chemischen Stoff handelt, der durch chemische Analyse erst gefunden werden muß.
Eine vraktische, industrielle Verwendung bat die Pflanze biaber nicht gefunden, doch glaubt Bertoni, daß sich später ibre Anvsflanzung und demnächstige industrielle Ausbeutung ermöglichen lassen wird
Von einem Deutschen werden zur Zeit in Nucva Germania Anpflanzungeversuche gemacht. Auch ist in Auesicht genommen, die Blätter mit dem Paraguantbee (Merba) gemischt in den Handel ju bringen. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulate in Asuncien.)
Ginfubt amerifanischen Stabeisens nach Australien
Die außergewöhnliche Steigerung der Preise für britisches Stab eisen ju Anfang des Jabreg 1909 eröffnete dem amerikanischen Stab⸗ eisen den australischen Marft. Die Preise für amerifanischeg Gisen siclen andauernd, und die Aufträge wendeten sich daber vem britischen Markt ab und den Vereinlgten Staaten ju. Jum beil ließen indessen die amerilanischen Fabriken die günstige Gielcaen beit unbenußzt vorübergeben, und anstatt alleg ju Ibun, wa in ihrer Macht stand, um sich den australischen Markt für die Jualunft u sichern, verwendeten sie nur wenig Sorgfalt auf die buen mu- kommenden Aufträge und faßten mehr den einbeimischen Marft ing Auge, der ohnehin er binrelchend dersorgt war Sie der absaumten, sich den Anforderungen der australischen Impertenre anzupassen, und solgten ibren eigenen Ansichten ju ibrem Schaden Ueberdler suchten die Agenten der New Jerfer Verschiffungenrmen in dem eifrigen
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