lol60ꝛl Concordia, Cölnische Lebens · Versich. Gesellschast.
Die Herren Aktionäre werden hiermit zu der am Samstag, den 23. November a. ., Vor⸗ mittags A0 Uhr, im Kasino am Augustiner
latz hierselbst abzuhaltenden außerordentlichen
eneralversammlung ergebenst eingeladen.
Eintrittskarten werden am 2H. u. 22. No⸗ vember a2. C. in unserem Geschäftslokal Maria⸗Ablaßplatz Nr. 15) ausgegeben, woselbst auch etwaige Vollmachten zur Vertretung abwesender Aktionäre vorzulegen sind.
Zur Theilnahme, an der Generalversammlung können nach Vorschrift des Statuts (§ 36 nur solche
Aktionäre zugelassen werden, die ihren Aktienbesitz spätestens am 39. August a. L. in die Bücher der Gesellschaft haben eintragen lassen. Gegenstand der Verhandlung: Antrag betreffs Genehmigung neuer Statuten
Der Entwurf derselben, welcher auf Antrag der Direktion und des Aufsichtsraths der Generalver⸗ sammlung unterbreitet werden wird, hat folgenden Wortlaut:
Das bisher in Geltung gewesene Statut der durch Allerhöchste Bestätigungs Urkunde vom 27. Sey—⸗ tember 1553 zu Cöln a Rh. errichteten Altiengesell—⸗ Het unter der Firma: Concordia, Cölnische Lebens.
ersicherungs⸗Gesellschaft, abgeändert im Jahre 1878 und durch Beschluß der Generglversammlungen vom II. Robember 1899 und 28. März 1900 neu auf⸗ gestellt, wird durch das nachfolgende Statut ersetzt.
ö . L.
51. Die Gesellschaft führt die Firma: Leb Sören r s: Gesellschaft Cölnische Lebens⸗Versicherungs⸗Kesellschaft, und hat ihren Sitz in Cöln. Ihre Dauer ist auf eine bestimmte Zeit ö. alli
Gegenstand des Unternehmens ist: 2. Versicherung auf das Menschenleben, namentlich Verficherung von Kapitalien und Renten für den Fall des Todes wie für den Fall der Erreschung eines gewissen Lebensalters, sowohl einer als mehrerer Personen, sowohl mit als ohne Rücksicht auf ein anderweites Ereigniß, . Versicherung von Kapitalien und Nenten fuͤr eine im voraus bestimmte Zeit, . Verwaltung von Vereinen zu gegenseitiger Versicherung auf das Menschenleben für einen oder mehrere der sub a. bezeichneten Fälle.
Die Versicherungsgeschäfte können unmittelbar oder zugleich auch mittelbar (durch Rückversicherung) betrieben werden.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die nach Vorstehendem bei ihr Versicherten sowie die Interessenten der von ihr begründeten oder von ihr verwalteten Kassen und Vereine an dem Gewinn der Gesellschaft zu bethei⸗ igen. Die Quote dieser Betheiligung sowie die Bedingungen derselben werden ven der Direktion unter Zuslimmung des Aufsichtsraths festgesetzt.
Abschnitt II. Grundkapital, 96 Aktionäre.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt dreißig Millionen Mark, getheilt in zehntausend Aktien von je dreitausend Mark. ;
Die ausgegebenen Aktien sind bisher nach Maß⸗ gabe des — Statuts von dem Vorsitzenden und Mitgliedern der früheren Direktion unterzeichnet und vom General⸗Direktor gegengejeichnet. Von nun an müssen neu auszufertigende Aktien, sowie die Uebertragungen von Aftien die Unterschriften der Direktion und eines Mitgliedes des Aufsichtsraths tragen . t
Jeder Aktie sind Gewinn -Antheilscheine beigegeben. Dse Erneuerung der Gewinn⸗Antheilscheine a alle 19 Jabre, und werden der jeweiligen Ausgabe Erneuerungẽscheine beigefügt. .
Auf die Aktien sind je jwanzig Prozent baar ein gezablt und über den Restbetrag pon je achtzig Pre. ent Sola Wechsel der Aktionäre bei der Gesellschaft
interlegt. . ;
Wann und zu welchem Betrage auf diese Wechsel Zahlung zu leisten ist, setzt der Aufsichtsrath auf den Änkrag der Dircktion fest, wenn es nach seinem Grmessen im Geschäͤftsinteresse erforderlich ist. Der selbe sst jedoch verpflichtet, eine Einzablung von mindestens Hof, des Grundkapitals sofort anzu⸗ ordnen, wenn die Gesellschaft nach Ausweis der Bilanz in einem so beträchtlichen Verluste sich be⸗ findet, daß nicht über o/o des Grundkapitals aus ben früberen Einzahlungen vorhanden ist.
Die Einforderung selbi geschiebt alsdann von der Direktion unter Beobachtung der gesetzlichen Be⸗ stimmungen, die auch für die gegen säumige Aktionãre u unternebmenden Schritte ausschließlich maßgebend ein sollen.
Die von der Gesellschaft ausgebenden öffentlichen Belanntmachungen sind in dem ju Berlin erscheinen⸗ den Deunschen Reichs.! und Kgl. Preußischen Staatz. Anzeiger in erlassen.
8 5.
Die Aktien lauten auf den Namen. Die Aktionäre ind nach Namen bejw. nach Firma, Stand und
Jobnort in das Aktienbuch der Gesellschaft ein⸗ gzutragen.
86.
Kein mehr als
besitzen.
8 J.
Ueber die Zulassung der als Aktionäre in Ver⸗ schlag gebrachlen Personen entscheidet der Aufsichts. rath, — das Aktienkapital nicht voll eingeiablt sst. Die Julassung kann obne Angabe der Gründe verweigert werden.
Die Uebertragung wird mittels Eintragung in das AMrijenkuch der Gesellicihaft bewirkt, nachdem der neue Milondr die dem früberen Aktionär zurück- zugebenden Wechsel durch neue ersetzt haben wird.
Diese Üchertragqung wird auf dem Aktien Dekument beschein gt, und geben alle mit der Aktie verbundenen RNechle und Pflichten mit dem Tage der Eintragung ing Niienbuch vellständig und untbeilbar auf den neuen Mlüenar über, unbeschadet sedoch der letzlich sestgelegten fut sstia lichen Paftvssiht des Mechts. voraangers.
Der nene Aftiondr bat eine Uebertragung gebübr von drei Marf pro Mttie an die Gesellschaftafase zu entrichten
Aftionãr darf fünfsig Altien
83 we, Diejenigen, die
Gesellichafts lachen ihr kein beronderes
Alle Aftionare Demill in Göln
Domizil gewählt haben, sollen angesehen werden, als hätten sie ihr Domizil am Sitze der Gesellschast. Wohnt der Aktionär in einem Lande, in welchem die Allgemeine deutsche Wechselordnung nicht gilt, oder verlegt er seinen Wohnsitz in ein folk Land, so muß er einen dem Aussichtsrath genehmen Wechselbürgen stellen, welcher in einem Lande wohnt, in dem diese Well lee then gilt.
Stirbt ein Aktionär oder glisch eine als Aktionär
betheiligte Firma, so haben die Erben bezw. Rechts⸗
nachfolger die Verpflichtung, binnen sechs Monaten
vom Sterbetage bezw Tage der Erlöschung der 6 2
für jede Aktie, die der Erblasser oder die erloschene Firma besessen hat, einen neuen Aktionär in Vorschlag zu bringen. Geht ein solcher Vorschlag binnen dieser rist nicht ein oder ist der Vorgeschlagene dem ufsichtsrath nicht genehm oder ist die Ueber⸗ tragung nach F 6 nicht zuläfsig, so läßt die Direktion die Aktie durch einen vereideten Makler für . der Erben bezw. Rechtsnachfolger verkaufen. ollte ich ein dem Aufsichtsrath genehmer oder mit Rück⸗ icht auf 5 6 zulässiger Käufer nicht . oder ollte der aus dem Verkauf zu lösende Betrag nicht hinreichen, die Schuld des Erblassers bezw. der er⸗ loschenen Firma 6 die Gesellschaft zu decken, so nimmt die Gesellschaft die Erben bezw. Rechtsnach— hee nöthigenfalls auf gerichtlichem Wege, in nspruch
Falls die alte Aktie nicht eingeliefert wird, verliert sie durch den Verkauf von selbst ihre Gültigkeit. Es wird dem Ankäufer eine neue Aktie unter gleicher Nummer ausgefertigt, welche als allein gültiges Duplikat bezeichnet wird; die alte Aktie wird in dem Aktienbuch gelöscht und die neue in dasselbe ein⸗ etragen, und endlich wird das Erlöschen der alten owie die erfolgte Ausfertigung der neuen Aktie von der Direktion öffentlich . gemacht.
Der ssichthratz ist verpflichtet, mindestens ein⸗ mal jährlich die von den Aktionären hinterlegten Wechsel nach ihrer Sicherheit zu prüfen. Diejenigen Aktionäre, deren Wechsel als nicht mehr vollkommen sicher betrachtet werden, sind von der Direktion zur Bestellung einer annehmbaren Bürgschaft oder Sub⸗ stituierung eines anderen Altionärs aufzufordern. Wird dieser Aufforderung binnen vier Wochen nicht genügt, so werden die betreffenden Aktien für Rechnung und Gefahr des Aktionärs in der im 8. heschriebenen Art verkauft, und es treten dabei dieselben Rechte der Gesellschaft wegen eines etwaigen Ausfalls ein. Wegen Löschung der alten und Aus—⸗ fertigung der neuen Aktien kommen ebenfalls die Vorschriften des 5 9 in n mg 1
Ist eine Aktie abhanden gekommen oder vernichtet, so wird sie nach Maßgabe der gesetzlichen Be— stimmungen für kraftlos erklärt. Auf Grund des rechtskräftigen Ausschlußurtheils werden neue Aktien nebst Erneuerungs⸗- und Gewinn⸗-Antheilscheinen auf Kosten des Eigenthümers ausgefertigt.
61.
Eine Erhöhung des Grundkapitals durch Aus— gabe neuer Aktien kann erfolgen, ohne daß zuvor die Vollzahlung des bisherigen Grundkapitals statt⸗ gefunden hat.
Diese neuen Aktien können für einen höheren als den Nennbetrag ausgegeben werden.
Die Einziehung Amortisalion) von Artien mull teto Ankaufs darf nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim⸗
mungen erfolgen.
Abschnitt III.
Vorstand.
§ 14.
Den Vorstand der Gesellschaft im Sinne des Ge⸗ setzes bildet die Direktion; dieselbe vertritt die Ge⸗ sellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Die Direktion besteht aus zwei oder mehreren Mitgliedern, deren Ernennung durch den Aussichts. rath erfolgt. . Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtãrath, welchem ebenso das Necht zusteht, Stellvertreter zu ernennen. Der Nachweis der Nothwendigkeit der Stellvertretung kann niemals erfordert werden; ebensowenig kann dritten Persenen der Einwand entgegengesetzt werden, daß ein Fall der Stellvertretung nicht vorgelegen habe. Die Dircktion kann mit Zustimmung des Auf⸗ sichtsraths Prokuristen bestellen. Die Direktoren, deren Stellvertreter und die Pro— kurssten legitimieren sich durch Auszug aus dem Handelt register. Die Mitglieder der Direktion baben ihre gange Zeit und Thätigleit den Interessen der Gesellschaft zu widmen, zur Uebernabme jeder anderen Funktion bedürsen sie der Genehmigung des Aufsichtsrathg. Die Bestellung der Direkioren und deren Stell- vertreter kann jederzeit von dem Aussichtsratbe wider⸗ rufen werden, unbeschadet ibres Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung aus den mit ihnen ab— geschlossenen Anstellun gs vertragen, insesern nicht gesetz⸗ liche Gründe zur Entlassung vorliegen
Die Mitglieder der Direttien werden keseldet, auch kann ihnen neben dem Gehalt ein Antheil am Geschaftegewinn bewilligt e
Fp 15.
Die Direktion führt Dritten gegenüber die Ge schafte der Gesellschaft selbständig.
Gegenüber der Gesellschaft ist sie verpflichtet, sich an das Statut, die Beschlüsse der Generalversamm⸗ lung, sowie an die für sie vom Aufsichtsrathe auf⸗ gestellte Geschäftsordnung zu balten.
5 6
Zu Willenterklärungen für Tie Gesellschaft, ing. besondere zur Zeichnung der Firma, bedarf es der Mitwirkung zweier Direktoren oder eines Direktors in Verbindung mit einem stellvertretenden Direklor oder einem Prokuristen oder der Unter⸗ schrift ven jwei stellvertretenden Direktoren — oder eines stellerkretenden Direktors in Verbindung mit cinem Prekuristen. Bei der Firmenzeichnung haben die stellvertretenden Direktoren wie auch der Pro- furist einen dieseg Verhältniß andentenden Zusaß bei- zufügen. .
81.
Die Direktion stellt die Beamten und Hilsearbeiter des inneren und außeren Diensteg an und entlaßt die selben. Weamte, die nur mit Genebmigung des Nussickteraths entlassen werden können, kann die Direktion biz in der vom Außfsichterath zu tressenden Gatscheltung ibres Amtes entkeben.
Se beruft die Genctalrersammlungen insoweit nichl auch der Auffichtzrath eder andere Persenen
dajn befugt sind.
Die Direktion hat die Jahresrechnung zu legen, die Bilanz, sowie einen den Vermögensständ und die Erk f ge der Gesellschaft entwickelnden Bericht aufzustellen und mit den Vorschlägen der Gewinn⸗
vertheilung dem , vorzulegen. ;
Die vorübergehende nutzbare Anlegung der Gelder, welche 2 Ansicht der Direktion flüssig gehalten werden müssen, erfolgt durch die Direktion unter Mittheilung an den Aufsichtsrath.
Die zinsbare Anlegung Berjenigen Gelder dagegen. deren Flüssighaltung nach Ansicht der Direktion nicht erforderlich ist, erfolgt durch die Direktion mit Zu⸗ stimmung des Aufsichtsraths:
L. in Hypotheken oder Grundschulden und Nenten⸗ briefen, sofern diese den für die Belegung von Mündel⸗ — 5 in dem Lande, in welchem das beliehene
rundstück liegt, geltenden Gesetzen entsprechen. Ab⸗= weichungen sind nur bei städtischen Grundstücken innerhalb der nach folgenden Grundsätzen festgestellten Beleihungsgrenzen zulässig.
. Win f, Grundstücke un in der Regel nur be⸗ liehen werden, wenn sie in Städten von mehr als 19 000 Einwohnern liegen, hauptsächlich Wohnzwecken dienen und einen Werth von mindestens 20 000 (. haben. Ausnahmen, hiervon sollen nur unter be— sonders günstigen Sicherheitsverhältnissen stattfinden. 'ühlengrundstücke dürfen nicht beliehen werden.
Die Feststellung des Werthes erfolgt nach Maßgabe,
I) des Bodenwerthes und des Bauwerthes der
aufstehenden Baulichkeiten,
2) des reinen Miethsertrages und
3) des letzten Kaufpreises wenn seit dessen Be—
zahlung nicht mehr als 10 Jahre verflossen,
und wenn seitdem an dem Grundstücke keine Veränderungen vorgenommen worden sind.
Der von dem Vorstande bestellte Bau⸗Sachver⸗
ständige der Gesellschaft schätzt den Bauwerth der
Gebäude und den Bodenwerth ab, bei letzterem gilt
als Grundlage der Betrag, welcher in den letzten
Jahren vor der Beleihung für ähnliche Grundstücke
in derselben Ortsgegend als Preis gezahlt worden ist.
Bei Rohbauten bildet allein der so gefundene Bau⸗ . Grund- und Bodenwerth den Beleihungs⸗ werth.
Der Miethsertrag wird durch die geltenden Mieths⸗ verträge oder an Hand des amtlichen Gebäudesteuer⸗ Nutzungswerthes festgestellt. Nicht vermiethete Räumlichkeiten werden nach mäßigem Anschlage
geschtzt. . x ermittelte Miethsertrag wird zum Zinssatz
Der von 5 o kapitalisiert.
Als Beleihungswerth des Grundstücks ist der Regel nach der Durchschnittsbetrag der nach Ziffer 1 bis 3 ermittelten Werthe zu betrachten und, falls einer der Faktoren nicht zuverlässig zu ermitteln ist, der Durchschnitt aus den beiden anderen Faktoren. Die Gesellschaft kann bebaute städtische Grundstücke bis zu 60 C des so berechneten Beleihungswerthes beleihen, jedoch darf die Beleihung in keinem Falle diejenige Summe übersteigen, welche sich aus Zu. sammenzäblung des Feuerkassen⸗ bezw. Bauwerthes und der Hälfte des Bodenwerthes ergiebt. Rohbauten sollen nur bis zur Hälfte des wie vor⸗ stehend angesetzten Beleihungswerthes beliehen werden.
Auf solche Hypotheken und Grundschuldbriefe kann auch ein Lombarddarlehn gegeben werden;
II. in Inhaberpapieren oder Schuldverschreibungen,
welche von dem Deutschen Reich oder von einem beuiswen Dundeostart **
V= vi ein- Stich meinde ausgestellt oder garamiert oder von der gie he: bank als lombardfähig zugelassen und mit einem festen Satze verzinslich sind. Die n in anderen Werthen ist nur soweit und in dem Umfange statt⸗ haft, als von einem fremden Staate für die Zulassung zum Geschäftsbetriebe in demselben eine Hinterlage in dessen Papieren erfordert wird;
jII. in mündelsicheren Lombarddarlehen;
JV. durch verzinsliche Darlehne auf Kapitalver sicherungen bis zur Höhe des Zeitwerthes;
VF. in Grundftücken, aber nur insoweit es sich um Beschaffung von Geschäftslokalitäten oder um Siche⸗ rung von ausstebenden Forderungen handelt.
Sobald für die Vermögensanlage der Bersiche. rungsgesellschaften durch Reichs oder Landes gesetze andere Normen festgestellt werden, treten diese an die Stelle der vorstehenden Bestimmungen.
§ 19.
Die Maßnahmen der Direktion unterliegen der Zustimmung * Aufsichtsraths in allen im § 29 aufgeführten Fällen.
x 820.
Jedes Mitglied der Direktion — auch die stell. veriretenden Mitglieder — muß Gigenthümer von mindestens zehn auf seinen Namen eingetragenen Aktien der Gesellschaft sein, die es während einer Dlenstzeit nicht veräußern darf. Diese Altien werden bei der Gesellschaft hinterlegt, und der Aufsichtęrath sst unter persönlicher Verantwortlichkeit feiner Mit- glieder gehalten, seine Zustimmung zur Uebertragung kieser Aftlen unter allen Umständen zu versagen.
12
Die Direktoren sind berechtigt und auf Verlangen des Aufsichtsraths verpflichtet, an den Sitzungen des Anssichizratha theiliunebmen. Diese Berechtigung entfällt bei den Berathungen derjenigen Angelegen⸗ beiien, die sich auf die Personen des Vorstandes be⸗
ziehen. r 1V. NUufsichterath. a ,.
Der Aufsichterath bestebt aus mindestens 12 und böchstens 22 Mitgliedern, welche von der General versammlung gewaäblt werden.
Von den Mitgliedern scheiden jedesmal in der ordentlichen Generalversammlunz in möglichst gleicher Anabl nach ibrer Amtadauer so viele aug, daß die Amtgdauer jedes einzelnen Mitgliedes spätestens in der 5. ordentlichen Generalversammlung nach seiner Wal ibr Ende erreicht. Soweit ein Turnus noch nscht bestebt, wird die Reibenfelge des Ausscheidens durch daz vom Vorsigenden Tes Aufsichtsrathe iu icbende Loct bestimmi, big sich cin regelmäßiger Turnus gebildet bat.
Die Ausscheidenden sind wieder wäblbar.
Scheldet vor Ablauf der Wablreriode aug irgend einer Veranlassung ein Mitglied aue, so ist eine Erfatzwabl biz jur nächten erdentlichen Generalver. sammlung nicht erforderlich insesern * mindesten anf Rnglicder im Amte bleiben. Nei Grsatzwablen nr Mitglleder, welche vor Ablauf ibrer Amtedauer auescheiden, ersolgt die Wabl steig für den Rest der Amkedauer des ern , Mitgliedes.
23.
Jedeg Mitglied des Aufsichtsraths muß Eigen
thümer von fünf Aktien sein, die es während in en
mtsdauer nicht veräußern darf. werden bei der welehe n,, ,,,.
Der Aufsichtsrath wählt jährlich nach dem S der ordentlichen Generalversammlung aus seiner . einen Der m rn und einen Stellvertreter. Im Falle der Abwesenheit beider führt das dienstälteste Mit. glied den Vorsitz.
Jede Aenderung in den Personen der Mitglieder des Aufsichtsraths ist von dem Vorstand unver sügli bekannt zu machen. Der Vorstand hat die Bekannt! machungen zum n,, einzureichen.
B.
Die Berufung des Aufsichtsraths erfolgt durch d Vorsitzenden oder in dessen Verhinderung durch f öh, Vertreter mittels schriftlicher Einladung; sie muß er, folgen wenn drei Mitglieder des Aufsichtsraths oder ein Mitglied der J beantragen.
Zur Fassung gültiger Beschlüsse muß mindeste die Hälfte der im Amt befindlichen ate nn, 3 wesend sein. Die Beschlüsse werden nach einfacher Stimmenmehrheit gefaßt; ist Stimmengleichheit bor, handen, so entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Diese
Ein Beschluß über die Entlassung eines Mitglied;
der Direktion kann jedoch nur dann gültig gefaßt werden, wenn sich mindestens zwei Drittel der sämmtlichen im Amt befindlichen Aufsichtsrathsmit— glieder dafür entscheiden.
Ueber die Sitzungsverhandlungen wird ein Protokoll Eeführt welches von den Anwesenden unterzeichnet wird.
Willenserklärungen, Urkunden und Bekannt, machungen des Aufsichtsraths erfordern die Unter. schrift des . oder seines Stellvertreters. Im übrigen setzt der Aufsichtsrath selbst seine Geschäftsordnung fest. ö
Der Aufsichtsrath stellt die Grundsätze der Ver= waltung fest; er überwacht die Geschäftsführung dez Vorstandes und sind sowohl der Vorsitzende wie dessen Stellvertreter oder einzelne von dem Aufsichtt—⸗ rathe h bestimmende Mitglieder befugt, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft von allen Protokollen, Büchern, Papieren und Dokumenten, sowie von der Geschäfts- und Rechnungsführung zu jeder Zeit
3 zu nehmen.
Er hat die von der Direktion vorzulegende Jahresrechnung und Bilanz zu prüfen, darüber der Generalversammlung Bericht zu erstatten und unter strenger Würdigung der etnma zweifelhaften Aktiva und unter en gfaltig d Berecch⸗ nung aller eventuellen Verbindlichkeiten, die aus den zur Zeit laufenden Versicherungen entspringen, Be— stimmung zu treffen, welcher Theil des Jahresüber— schusses zur Verstärkung der Reserben, welcher Theil zur Vertheilung unter die Aktionäre und welcher Theil zur Ueberweisung an die Versicherten sowie die Interessenten der von der Gesellschaft begründeten oder von ihr verwalteten Kassen und Vereine der Generalpersammlung vorgeschlagen werden soll.
Der Aufsichtsrath mi jährlich mindestens zweimal unter Zuziehung eines Mitglieds der Direktion durch eines oder mehrere seiner Mitglieder eine Revisien der Kasse und der Werthpapiere vornehmen, sewie die Kontrole über die Belegung der disponiblen Bestände ausüben, und ist — 64 ein spenell gefaßtes Mototoh dart legen, in welcher Weise
2 = 1, 5 1 irh mlndeflins isteinm lich inbat e. A ussichte §z 10 des Statuts vorgeschriebene Revision deb von den Aktionären an, ü. Wechsel vorzunehmen.
§ 23. Es liegt dem Aufsichtsrath ferner ob: a. Der Abschluß der Dienstverträge mit den Vorstands mitgliedern; 3
b. die Feststellung der erforderlichen Geschäftz⸗ ordnungen;
c. die Bestimmung des Zeitpunktes und der Beträge, mit denen auf die nach § 3 aut. gestellten Wechsel weitere Einzahlungen ven sämmtlichen Aktionären zu leisten sind;
die Vertretung der Gesammtbheit der Aktionan im Falle einer Alage gegen die Direktion;
eine Generalversammlung zu berufen, wen dieß im Interesse der Gesellschaft er forderlich ist. § 29.
Abgesehen von den in den Geschäftserdnunge⸗ bestimmten Fällen, unterliegen der Genehmigung de Aufsichtsraths folgende Maßnabmen der Direltie⸗
a. Anstellung und Entlassung der Prokurnte⸗ und r onen sowie der Beamten mn Jilfearbeiter mit einem jahrlichen festen Gebel von 3000 M und mehr, ö
Bewilligung von Belohnungen und * wendungen an Beamte der Gesellschaft, sere an deren Familien oder Hinterbliebene,
Grrichtung und Auflöͤsung auslandischet Agenturen, 2
Feñlstellung und Abanderung der Versiche rung! bedingungen, der Tarife, sowie der Nechung rundlagen, nach welchen die Tarise und? ö nebst Pramien.· Ueberttagn
rechnet werden, sowie des Maximum * von der Gesellschaft auf ein einzelnes Ste fur eigene Gefahr zu übernehmenden Sum
Ankauf. GBelastung und Veräußerung * Immobilien, sowie insbare Anlegung.
Enigen Gelder, deren Flässigbaltung nach
bi deg Vorstandg nicht erforderlich int.
s. Abschluß von r . , ,
8 30 .
Der Aufsichterath ist befugt, die speiielle ente der Geschistefnbrung der Direktion, die Ucke wachung der Kasse und des Rechnungemesent Mitwirkung bei der Anlegung der verfanber Fonds, sowle sonstige ibm oblichende einen. , soweit dies . zul assig it, cin
ueschusse oder . . gliedern zu überttar
51.
Die Mitalleder des Nussichtgratb erkalten * Bcfeldung; der Aufsichtarassß beneht vielmehr n Anibeil am Geschaftsgeninn in Höbe ven 23 desen igen Betrages, welcher über vier Prei. einge jablten Alflen ⸗ Kapitals binaung als Dir ideen an die Aktionäre ur Autiablung gelangi. 2
Vie Beribeslung diefe; Gewinn - Antheilt 1 die Mitglieder i dem Aufsichtgrath anbeimoez
NMöoschnitt V. . 32. a1
Die Rechte der Alttenäme werden darch Pech fassung in der Gencraibersammiun met.
durch
Die Generalversammsungen finden in Cöln statt. Dꝛeselben werden durch eine zweimalige öffentliche Be⸗ fanntmachung berufen, von denen die erste mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstermine erfolgt.
Die ordentliche Generalversammlung findet spaͤtestens im Monat Mai eines jeden Jahres statt und wird die Direktion berufen.
Außerordentliche Generalversammlungen beruft die Direklion — soweit nicht dazu nach dem Gesetze oder den Statuten auch andere Personen befugt sind — fo oft sie es den . angemessen erachtet.
Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind allè Aktionäre berechtigt, welche seit zwei Monaten por dem Tage der Berufung im Aktienbuch ein— getragen sind. .
In der Generalversammlung hat der Inhaber
von 1 bis 5 Aktien 1 Stimme, k 2 Stimmen. J und so fort in Abstufungen von je 5 Aktien, sodaß der Inhaber von 46 bis 50 Aktien 10 Stimmen hat. Abwesende Aktionäre können sich nur durch an⸗ wesende, stimmberechtigte Aktionäre vertreten lassen. Der Vertreter hat die desfallsige schriftliche Li macht spätestens an dem der Generalversammlung vorhergehenden Tage bei der Gesellschaft niederzu⸗ legen. Mehr als 10 Stimmen kann kein Aktionär in Vollmacht ausüben.
In der Generalversammlung führt der zeitige Vorsitzende des Aufsichtsraths oder dessen Stellver— treter oder ein anderes vom Aufsichtsrath zu be⸗ stimmendes Mitglied den Vorsitz, bestimmt den mit der Protokollführung zu betrauenden Notar und ernennt die Stimmzähler. Zu solchen können die Mitglieder der Direktion und die Angestellten der Gesellschaft nicht ernannt werden.
In den ordentlichen General versammlungen werden die Geschäfte in nachfolgender Ordnung verhandelt:
I) Bericht der Direktion über die Lage des Ge⸗ schäfts im allgemeinen und über die Resultate des perflossenen Jahres insbesondere;
2) Bericht des Aufsichtsraths über die statt⸗ . Revision der Rechnung;
3) Beschlußfassung über die , der Jahresbilanz und die Gewinnvertheilung sowie über die Entlastung der Direktion und des Aufsichtsraths; ;
4 Wahl der Mitglieder des Aufsichtsraths;
5) Berathung und Beschlußfassung über die An⸗ träge der Direktion oder des Aufsichtsraths sowie über die Anträge einzelner Aktionäre.
* . 9.
Die Beschlüsse und Wahlen der Generalversamm⸗ lung vollbringen sich mit absoluter Stimmenmehrheit. Ergiebt sich bei Wahlen Gleichheit der Stimmen, so giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Auf Verlangen des Vorsitzenden oder auf Ver⸗ langen von fünf Aktionären muß sowohl über die Wahlen als auch über andere Gegenstände geheime Abstimmung stattfinden. Die Protokolle der General⸗ versammlungen sind von einem Notar aufzunehmen.
Abschnitt VI. Bilanz und , mm n, § 36.
Die Bücher der Gesellschaft werden mit dem 31. Dezember jeden Jahres geschlossen und die Bilanz auf diesen Tag von der Direktion gezogen.
Die Grund kz. Ter. Tila sind. la geter=. nommen:
a. die Prämienüberträge und die Prämienreserve; die hierfür zurückzustellenden Beträge sind so zu bemessen, daß sie in Verbindung mit den künftigen mathematischen Nettoprämien aus allen am Jahresschlusse nech bestehenden und erneuerungsberechtigten Versicherungen min⸗ destens die rechnungsmäßig zu leistenden Zah⸗ lungen der Gesellschaft decken;
eine Reserve für die bis zum Jahresschluß auf Versicherungs⸗Verträge der Gesellschaft fällig gewordene, noch unbezahlte Forderungen (Schadenreserve), bestehend aus den vollen Summen der Forderungen;
2. diejenigen Beträge, die der Kriegsreserve, dem Beamtenvensionsfonds und etwa sonst noch nothwendig werdenden Reserven zu⸗ zuweisen sind.
Sodann werden aus der Jahregeinnahme gedeckt:
die laufenden Verwaltungskosten;
etwaige Abschreibungen;
die im Laufe des Jahres bejahlten Versiche⸗ rung Kapitalien und Renten, insofern dafür nicht eine Schadenreserve aus früheren Jahren (b) vorhanden ist.
Von dem nach Bestreitung der vorstebend aufge⸗ führten Posten verbleibenden Ueberschuß konnen nach Jurũckstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Kaxital- Reserve in maximo o/ auf Konto der Reserve für cventnelle Verluste und Bedürfnisse übertragen werden. Ulcber diese Reserve stebt der Gesellschaft sederzeit freie Verfügung zu zur Bestreitung geschäft. licher Bedurfnisse, sowie zur Verbesserung der Dihöidenden. Sodann kommt in Abzug die etwa dertragemähig an Versicherte und andere Betheiligte (8 2) n lesstende err , Aus dem verbleibenden Reste wird unter Berücksichtiqung der dertraglichen und statutarischen Gewinnantbeile (8 1 und * die Dividende der Aktionäre auggejabhlt.
Sollte die Jabhrckeinnabme nach Entnabme der Reserden ad a. und b. und der unter . vorgese benen Jaräckstellungen nicht ausreichen, um die Ausgaben 2 4. o. und . jn decken, so erfolgt diese Deckung sanächst aug der Reserve für eventl. Verluste und Bedurfnisse, sodann aug dem Reservefondg; demnächst, sesern dieser nicht ausreicht, aus dem Grundkaxital. EGntstebt solchergestalt ein Verlust an dem letzteren, o erfolgt eine e me binn erst nach Ergän- 11 deg Grundkavitals Ueberschũssen kũnsftiger Jahre. U
Die Bssanz muß längstens im Monat April von der Direktion aufgestellt und dem Lufsichtsrath jur Prufung ubergeben sein.
aus den
bar. —— 6 Flanen fünf ren 1 werden, derfa . 3 der Mesell⸗
3 X. Die bebrdlich· Beaufsie des G ö 1 83 r r —
Abschuitt VI. Abänderung der Statuten, Auflösung und ö . der Gesellschaft.
Nur in einer außerordentlichen Generalversamm⸗ lung kann eine Abänderung der Statuten und eine Erhöhung des Kapitals durch Ausgabe neuer Aktien beschlossen werden und nur mittels einer drei Vier⸗ theile 3 , Stimmen darstellenden Mehr⸗ heit. Die Beschlüsse über solche Abänderungen be— dürfen der staatlichen Genehmigung.
39. Die Auflösung der Gesellschaft findet außer in den gesetzlich bestimmten Fällen nur statt;
a. wenn die Hälfte des gezeichneten Grund⸗ Kapitals der Gesellschaft verloren gegangen ist und wenn bei Eintritt eines solchen Falles nicht von sämmtlichen Aktionären einstimmig die Wiederergänzung des ursprünglichen Kapitals beschlossen werden sollte;
wenn die Inhaber bezw. Vertreter von drei Viertheilen der begebenen Aktien in einer Generalversammlung die Auflösung verlangen. Der Auflösungsbeschluß bedarf der staat⸗ lichen Genehmigung.
ö F 40. Die Liquidation wird durch Beschluß der General⸗ versammlung der Direktion oder besonderen Liquida⸗
toren übertragen und nach den gesetzlichen Bestim— mungen durchgeführt.
Cöln, den 6. November 1901. Die Direktion.
59101]
Malzfabrik Hamburg.
Dreiundzwanzigste Generalversammlung Sonnabend, den Tz. November A. C., Nach⸗ mittags 29 Uhr, im Patriotischen Gebäude.
. Tagesordnung:
I) Bericht des Vorstands und Aufsichtsraths.
2) Vorlage der Bilanz
3) Wahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsraths.
Empfang zu nehmen.
Komtor der Fabrik und bei den Notaren aus. Malzfabrik Hamburg. er Vorstand. G. Fischer.
Die Eintritts- und Stimmkarten für die Aktionäre sind gegen Vorzeigung der Aktien bei den Notaren Dres. Bartels, Des Arts, von Sydow = Rems vom S. — 22. November Aa. C. in 6 1463 318,59
Geschäftsbericht, Bilanz, Gewinn⸗ und Verlust⸗ Rechnung liegen vom 8.— 22. November a. c. im
61604
2) Gebäude⸗Konto Aachen: Saldo am 30. Juni 1900 .
2 0½ Abschreibung ... Mb. Zugang bis 30. Juni 19601. 3) Gebäude⸗Konto Eschweiler: Saldo am 30. Juni 1900 4. 20/9 Abschreibungg ... 4) Maschinen- und Geräthe⸗Konto: Saldo am 320. Juni 1900 . 10 00Abschreibung. ... M. Zugang bis 30. Juni 1901 , 5) Einrichtungs⸗Konto: Saldo am 30. Juni 1900 Ms 20 0/0 Abschreibung. ... . Zugang bis 30. Juni 1901 , 6) Elektr. Lichtanlage⸗ Konto: Saldo am 30. Juni 1900 6 20 0/0 Abschreibung. ...
h Grundstück Konto Aachen und Eschweiler.
203 227, 84 405184
173 409,79 3438062
1971,A24
. ö 101 704 1) Aktienkapital⸗Konto .. 2) Obligationen⸗Konto 207 377,84 4101 4 150, — Ausgelooste Obliga⸗ 207 259 tionen. schulden 4) Accept⸗Konto 5) Arbeiter⸗Unterstützungs⸗ Fonds 6) Reserve⸗Konto... 7) Spezial ⸗Reserve⸗Konto.
13 160, — 280. 12 880 192 677.50 1926775
207 790 zahlende Tantismen u.
Gratifikationen ...
2771524 80
J
ö 1821,68
560,
Mb. Zugang bis 30. Juni 1901 ,
1321,58
55, 16 1374
7) Erwerbs⸗Konto 8) Fabrikations Konto:
9) Waaren⸗Konto:
Vorräthe am 30. Juni 1901 10) Kassa⸗Konto:
Bestand am 30. Juni 1901 11) Wechsel ⸗ Konto:
Bestand am 30. Juni 1901 12) Debitoren 13) Effekten⸗Konto:
15) Patent⸗Konto
Abschreibung hierauf ..., 16) Verlust
Debet.
61916
Hof ⸗Kierbrauerei Hanau, Art. Ges. vorm. Gg. Koch.
3 Uhr, im Sitzungszimmer der Gesellschaft statt. - Tagesordnung:
1) Geschäftsbericht und
Vorstandes über das abgelaufene Geschäfts
Aufsichtsraths.
Reingewinns. e ö Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts
raths. gisaßwahl sur dle nach S 11 oer Statuter ausscheidenden Aufsichtsrathsmitglieder. Diejenigen Herren Aktionäre, Generalversammlung theilnehmen wollen,
bis zum 20. da. Mts. entweder bei
eine Eintrittskarte gefolgt wird. Sanau, 7. November 1901. Der Vorstand. J. Koch.
lolo] . Bierbrauerei „Bergschlößchen“ Act. Ges. Stade.
Generalversammlung am Dienstag, den 2. Dezember 1991, Nachmittags 11 li, im Norddeutschen Hof in Stade.
Tagesordnung:
1) Vorlegung der Bilanz, der Gewinn. und
Verlustrechnung nebst Gewinn Vertheilungs⸗ plan und erläuterndem Geschäftsbericht der Direktion, sowie dem Geschäftsbericht des Aufsichtsrathẽ. Beschlußfassung über die vorgelegte Bilanz nebst Gewinn und Verlustrechnung, über die Vertheilung des dies jãbrigen Gewinns, nament⸗ lich über die Höhe der Dividende, über Dechargierung der Direktion und des Auf⸗ sichtsrat he.
3) Statutenmãßige Aufsichtsratbswablen.
Dle Ausgabe der Stimmkarten erfolgt durch Herrn
D. Bösch in Stade. Die Direktion. C. Karsteng.
teig
Aktienges
ellschaft Elektrizitätswerk & Verbindungsbahn Trossingen.
Generalversammlung am Mittwoch, den 1. Dezember d. J.. Nachmittage 2 Uhr, im Rathhaussaal dabier mit folgender Tagesordnung: Jabresbericht.
Genehmigung der Bilanz und Ertbeilung der
charge. Beschlußsassung über Verwendung des Rein⸗
gewinnt. Die Bilanz, Gewinn und Verlustrechnuns sowie der Bericht über den Vermögengstand ist vom 15. November d. J. an in dem Babnbof Bureau jur
Ginsicht der Attienäre aufgelent. 2
Dicsenlgen Aktionäre, welche ihr Stimmrecht in der Generalversammlung auguben wollen, haben ihre Aktien spätestene 2 * vor der General- versammlung bei der sellschaft dahier ju
interlegen d 2 ngen, den 86 Nedember 1901.
Vorstand.
Roch.
Die diesjährige ordentliche Generalversamm⸗5 lung findet am 30. November, Nachmittags
Rechnungsablage des jahr unter Vorlage des Prüfungsberichts des
Beschlußfassung über die Verwendung des
welche an der werden ersucht, ihre Aktien exkl. Talons u. Dividendenscheine unserer Gesellschaftskasse oder bei dem Hanauer Credit verein, hier, oder bei dem Bankhause Gutleben C Weidert in München zu hinterlegen, wogegen zur Generalversammlung aus⸗
Zinsen Miethe Gebäude · Unterhaltungskosten Verluste an Außenständen Abschreibungen auf
Gebäude Aachen.... Gebäude Eschweiler
; Einrichtungen
Elektr. Lichtanlage.
Vorräthe an Materialien am 30. Juni 1901
Nicht ausgegebene Qbligatignen. .. 14) Betheiligung bei der Motor-Fahrzeugfabrikt Falke! S 399730, 05
Gewinn⸗ und Verlust⸗ Konto per
1) Handlungsunkosten⸗Konto inkl. Steuern und
Maschinen und Geräthe . M 19 267,75
5 500 88 840 321 0784 3 09406
22 064 344 909
62 000
63 18950
12 00
37779974
180027357
6 11429690
2 445 — 207488 217978
Saldo ⸗Vortrag aus 1899 1900 Waaren⸗Konto: Bruttogewinn der Nadelfabriken ... 3) Verlust
4150, — 280, — Soo —
6) Zurückstellung für vertrags mäßig
; Motorfahrzeugfabrik „Falken 1
Rh
Tantiemen und Gratifitatignen . 7) Abschreibung auf die Betheiligung bei der
500, — 24 997 75 zu zahlende 6 250
0 glg 8 573 163 86 Der Vorstand.
einische Nadelfabriken.
H. F. Neuß. Schleicher.
92 (000, —
00 3) Kreditoren inkl. Bank⸗
8) Tantièomen⸗-Konto, zu
Activa. Bilanz ver 290. Juni 1901. Passi va.
42383 105
188 000 —
o6l 71375 14 6006 10131 16 177 84 16 0M⸗=
6250
19021937 37779974
61877
Acetivn. Bilg
Grundstũck⸗Konto
Gebãude· Tgonto . Maschinen Konto. Geleis · Anlage Konto ; Brunnen ⸗ und Filter ⸗Konto Pferd und Wagen ⸗ Konto Utensilien Konto Säcke ⸗ Konto..
Versicherungs ⸗ Konto. Kassa K onto 2 Konto⸗Korrent Ronto Wechsel ⸗ onto. Maljj · Tonto . Gerste · Tonto dafer⸗KWonto .. Mal;jleime⸗ Konto.
Hehbet.
An Abschreibungen Gehälter, Steuern und Unkosten Reingewinn
Greglau, den 31. August Der Aufsichtarath.
Theodor Schwar
Die Dividende für das
Schiff ahrts Kanal⸗Grundstüũck⸗Kto
Obligationen · Tilgung s TKonto ..
Geisler vp.
Breslauer Actien⸗Maßffabrih.
nz Konto am JI. August 19901.
s. * 69000009 96 883 23 550 135 65 90 156 50 J .
Per Aktien ⸗ Kapital · Konto
9 Reservefonds Konto Spezial ⸗Reservefonds Konto 2 Spezial ⸗Reservefonds⸗Konto 116. Svpothelen CVonto ..... Vvpot heken Zinsen Tzonto .... Unterstũtzungs . Konto Dividende ⸗ Konto Gewinn ⸗ und Verlust⸗ Konto
100
100
100
100
92 50009 540350 2752 25 Göß 389 61 718100 211 790 8 85 713 15 9000 2700090
187139569
Gewinn ⸗ und Verlust⸗Tonto am 21 NAugust 1991.
4
X93 nn
dĩ ʒꝛd 2ð i ds d id 7 1801.
Per Brutto⸗Ertrag der Fabrikatien.
Der Vorstand. Otto Gaebel
Breslau, den 25. Dfkteber 1901.
Die Revisione Kommission. Mutiug G. v. Wallenberg ⸗Pachal v Geschäftesabr 1900 01 ist auf A* , festgesetzt.
G. v. Vachaln e Enkel hier löst die Dividendenscheine vom G. er. ab ein Breslau, den 5. November 1901.
Der Vorstand. O ti 2 Gaebel.
61875
Wir machen bierdurch bekannt, daß der beutigen Generalrersammlung die Banquier Theodor Schwarz, bier Justijrath Richard Geiler, bier,
Ernst v. Wallenberg · Pachaly, bie
Tod auggeschieden Beegiau, den 5. Nedember 1901.
Dtte Gaebel
Generalmasor J D. Peter v. Mutins, bier,
* . a . den Aufsichterath un fern Akrtengesellichaft bilden Aftienären in Herr Kaufmann Juling Schluckwerder bier ist durch hdierselbst entgegengenemmen werden
Breslauer Actien⸗Maljfabrit.
61616 laut Beschluß Verren .
Das Vrotof ordentlichen
. = sammlung der
der Luübed - Bua
babn⸗ Gesellscha
Hassi va.
666 * 100000000 00 00000 100 00000 70 00000 350 00000 214500
15 00000 192 090
234 058 69
1871395 7
Credit.
60. **
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oll der außer Generalver- Aktionare chener Gisen⸗
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Lübeck, den 5. Nevember 1901 Die Direfiion der
unserem Verwaltungs burcan
Cübem - gichener Eisenbhahn Grsellschast.
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