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Dentsches Reich.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulatgz in Amoy, Dolmetscher Krause, ist auf Grund des 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und ö mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Ohberlandesgerichtsrath Dr. Nückel in Cöln zum Senats-Präsidenten bei dem Oberlandesgericht daselbst, die Landrichter Paucksch in Berlin, Weißweiler in Düsseldorf und Hofmann in Cassel zu Landgerichtsräthen, die Amtsrichter Maiß in Fakenberg S.-Schl, Eich— staedt in Marienwerder, Graf von und zu Wester hokt und Gysenberg in Lüdinghausen, Hibsch in Landsber a. d. Warthe, Piderit in Staßfurt, Westhoff in Höchst g. M., Richter in Hagen und Ising in Gelsenkirchen zu Amtsgerichtsräthen und die Stagisanwälte Alsleben in Halle a. S. und Dr. ö in Stettin zu Staatsanwaltschaftsräthen zu ernennen, owie dem Kammergerichtsrath Friedrich in Berlin, den Ober—
* landesgerichtsräthen Loock und Hasford in Naumburg a. S.,
Thenys, Schlichter und Dr. Litten in Hamm, Hammers und Roeren in Cöln, von Bischoffshausen in Cassel, Brose in Stettin, von Eschstruth in Frankfurt a. M., Pr. Ursell in Celle, den Landgerichts-Direktoren Schultze in Berlin und Dilschmann in Frankfurt a. O., den Ersten Staatsanwälten Viebig in Cöln und von Dit⸗ furth in Cassel, dem in den einstweiligen Ruhe— stand versetzten Landgerichtsrath Hellweg in Neuwied, den aufsichtführenden Amtsrichtern, Amtsgerichtsräthen Grützner in Breslau, Dr. Schwabe in Magdeburg, Dr. Giar in Frankfurt a. M. und Bekker in Bromberg, den in den einstweiligen Ruhestand versetzten früheren aufsicht⸗ führenden Amtzrichtern, Amtsgerichtsräthen Fetschrien in Königsberg i. Pr, und Gregor in Posen und dem Rechts anwalt, Justizrath Boltz in Saarbrücken den Charakter als Geheimer Justizrath,
dem Gerichtskassen⸗Rendanten Hovestadt in Gelsenkirchen den Charakter als Rechnungsrath und
dem Landgerichts⸗-Sekretär Jähns in Berlin den Charakter als Kanzleirath zu verleihen.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Dem Comité für die Erbauung einer Nebeneisenbahn von Menden nach Neuenrade, z. H. des Vorsitzenden, König—⸗ lichen Landraths Droege in Arnsberg i. W., ist die Erla ding zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine vollspurige RVebeneisenbahn von Menden über Balve nach Neuenrade ertheilt worden.
Justiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt Dr. Samuelsohn in Breslau ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Breslau, mit Anweisung seines Antssitzes in Breslau,
die Rechtsanwälte Huguenin in Langensalza und Seng er in Nordhausen sind zu Notaren für den Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg a. St, mit Anweisung ihres Amtssitzes in Langensalza bezw. Nordhausen, ernannt worden.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 8. November.
Die Nr. 11 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗Versicherungsamts“ vom 1. November 19901 enthält an erster Stelle (Abschnitt A) einen Hinweis darauf, daß ein „Gesammt⸗Register“ der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗Versicherungsamts“ für die Jahrgänge 1885 bis 1909 (Unfallversicherung und Invalidenversicherung) erschienen ist, sodann auf dem Gebiete der Unfallversicherung (Ab⸗ schnitt B) die Bekanntmachung des Reichskanzlers, be⸗ treffend die berufsgenossenschaftliche Organisation der durch 5 1 des Gewerbe-Unfallversicherungs⸗ Ele nes der Unfallversicherung neu unterstellien dewerbezweige, vom 5. Oktober 1901 und im Anschluß bieran eine Mittheilung darüber, was im Verfolg dieser Bekanntmachung seitens des Reichs ⸗Versicherungsamts eschehen, insbesondere daß die konstituierende Genossen ö für die vom Bundegrath errichtete neue Schmiede⸗-Berufsgenossenschaft auf den 9. November 10 einberufen worden ist, ferner Bestimm ungen des Reiche⸗Versicherungsamts, betreffend die derufs⸗ genossenschaftliche Zugehörigkeit der Nebenbetriebe Land und forstwirihschaftlicher Unternehmer, vom 16. Oktober 1901, durch welche die in den Amtlichen Nach⸗ richten des Reichs⸗Versicherungsamts“ 1900 Seite 712 ver⸗ offentlichten vorläufigen“ Bestimmungen ersetzt worden sind, und endlich folgende Rekurs-⸗Entscheidungen:
Die Annahme, daß ein selbständiger Gewerbe⸗ treibender bei einer einzelnen Verrichtung als Arbeiter“ in den Betrieb seines Auftraggebers eingetreten sei, hat zur Voraugzsetzung, daß die Verrichtung im wesentlichen und offen⸗ kundigen Interesse jenes Betriebs erfolgt ist (1830) 5.
ie Vorschrift des 0 Abs. L und Sz 6 Abf. 1 Ziffer 14 des Gewerbe⸗ an über die Un zulässig⸗ keit des Rekurseg bezieht sich nur auf die Einweisun des Verletzten in die Heilansialt selbst und nicht ] die ven der Berufsgenossenschaft auf Grund eigenmächtigen Verlassens der Anstalt erfolgte Renteneinstellung inn ).
Das Rechtsmittel des Nekurses ist nicht gegeben, wenn es sich um die Aufnahme des Verletzten in eine Heil⸗ anstalt handelt, auch dann nicht, wenn der Bescheid eine
) Die neben den ein helnen Gantscheidungen slebenden einge⸗ flammerten Zahlen geben die Iiffer an, unter welcher diese in den Amtlichen Nachrichlen derèffentlicht sind.
. des Verletzten uber die Folgen eines e
ablehnenden Verhaltens enthält (1892).
Die Rekursfrist wird dadurch nicht gewahrt, daß innerhalb derselben der den Rekurs . Brief auf dem Postamt des Aufgabeorts abgegeben oder bei dem Postamt
des auf der Briefdecke bezeichneten Bestimmungsorts einge⸗.
troffen. ist (1893).
Die Zustellung eines Bescheides unter der Adresse: an den minderjährigen Verletzen „zu Händen seines Vaters“ entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften und ist deshalb rechtsunwirksam (1894).
Ferner enthält die Nummer folgende Bescheide und Beschluffe:
Diejenigen gewerblichen Berufsgenossenschaften, welche dem ö seiner Zeit über die im 8 18 Abs. 1 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 vorgeschriebene gesetzliche Höhe hinaus weitere i c g, zugeführt ö sind nicht verpflichtet, auch von diefen Mehrleistungen die durch 8 34 des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900 vorgeschriebenen neuen Zuichläge zu erheben, dagegen ist es ihnen nicht gestattet, mit der Einhebung der neuen f , so lange zu warten, bis der Zustand des „gesetzlichen“ Reservefonds mit den nach den neuen Vorschriften unter Zugrundelegung dieses Bestandes zu berechnenden Zuschlägen den jetzt bereits vorhandenen Bestand des Fonds erreicht hat (1895.
Eine Neueinschätzung eines Betriebs während der Tarifperiode ist nach 8 49 Abs. 4 des Gewerbe⸗Un— fallversicherungsgesetzes dann statthaft, wenn der Unternehmer objektiv unrichtige Angaben gemacht und dadurch eine un— gehörige Verschiebung der Beitragslasten veranlaßt hat (1896).
Für die Frage, ob die Renten in monatlichen oder in vierteljährlichen Beträgen zu zahlen sind (3 93 des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes, 8 99 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirthschaft), ist in dem Falle, daß eine Wittwe mit Kindern rente berechtigt ist, nicht der Gesammibetrag der an die Wittwe für sie und ihre Kinder zahlbaren Rente, sondern die Einzel— beträge der jedem der Rentenberechtigten zustehenden Rente entscheidend (1897).
Der Abschnitt „Invalidenpersicherung“ enthält zu⸗ nächst folgende Revisions⸗Entscheidung:
Die Frage, inwieweit das Schiedsgericht die Mitthei— lung eines ärztlichen Gutachtens an den Renten— bewerber ablehnen durfte, unterliegt der Nachprüfung in der Revisionsinstanz. Die unbegründete Ablehnung bildet unter Umständen einen wesentlichen Mangel des Verfahrens (932);
sodann die nachstehenden Entscheidungen aus 8 155 des Invalidenversicherungsgesetzes:
Die in Preußen beschäftigten Postagenten sind „An— gestellte“ im Sinne des F 1 fer 2 des Invaliden⸗ versicherungsgesetzes. Bei der Prüfung der Frage, ob die Verwaltung der Postagentur den Hauptberuf bildet, ist Einkommen aus Vermögensbesitz unter Umständen mit zu berücksichtigen (33).
Die in einem zu Erwerbszwecken von Privaten betriebenen, wenn auch auf einer hohen wissenichafilichen Stufe stehenden chemischen Laboratorium als Assistenten thätigen Chemiker sind „Techniker“ im Sinne des 5 1 Ziffer 2 des Invalidenversicherungsgesetzes (934).
Die Ehefrau des Unternehmers eines kleinen land⸗ wirthschaftlichen Betriebs ist ohne Rücksicht auf das einsa lägige eheliche Güterrecht regelmäßig ebenso im Sinne des Al14 Abs. 1 Ziffer 2 des Invalidenversicherungsgesetzes zur Selbstversicherung befugt wie ihr Ehemann (955.
Die Versicherungspflicht eines im Jahre slohne stehenden, aber nur in den Sommermonaten beschäftigten Hirten erstreckt sich lediglich auf die Zeit der hangen Arbeitsleistung (936).
Bei der Bestimmung der Lohnklasse gemäß § 34 Abs. 2 des Invalidenversicherungsgesetzes kommi es nur auf die thatsächliche Kassenzugehörigkeit des Versicherten auf dem Gebiete der Krankenversicherung an, ohne Rücksicht darauf, ob er eigentlich einer anderen Kasse zugewiesen werden sollte (937).
Der Verlust beider Hände schließt die Erwerbssähig⸗ keit nicht unbedingt aus (938).
Die Errichtung eines großen Fabrikgebäudes durch e nen Bauunternehmer kann als eine nach der Natur des Gewerbebetriebes außerhalb der Beiriebsstätte auszuführende „einzelne Arbeit“ im Sinne des § 5a des Krankenver⸗ sicherungsgesetzes angesehen werden und daher gemäß S G Abs. 3 des Invalidenversicherungsgeseßzes die Versicherung bei der für den Betriebssitz des Bauunternehmers zu⸗ ständigen Versicherungaanstalt begründen (39).
Gemäß §z G Abs. 3 Satz J des Invalidenversicherungs⸗ gesetzes hat der Betriebsinhaber auch hinsichtlich nur frei⸗ williger Mitglieder der Betriebs- Krankenkasse gegenüber einer anderen Versicherungsanstalt, in deren Bezirk sich der Betrieb mit erstreckl, den Anspruch auf Genehmi⸗ gung der Versicherung bei der Versicherungsanstalt des Betriebssitzes. Ein Streit über die Verpflichtung zur Ertheilung der Genehmigung ist im Wege der SS 155 oder 156 des Inv nlidenversicherungegesetzes zu entscheiden (940).
Hieran schließen sich endlich folgende Bescheide und Beschlüsse: ö
Die wesentliche Abänderung und theilweise Verschärfung der Vorschriften über das Erlöschen der Anwarischafi durch das r n , , 16 und 116) macht eine eingehende Belebrung der Versicherten über das . Abwendung dieses Nachtheils erforderliche Verhalten eitens aller mit der Durchführung der Invalidenversicherung befaßten Amtestellen wünschenswerih (91
Ueber die Versicherungspflicht der Haugreiniger und Hauswarte (912)
Die Befugniß zur Weiterversicherung bei derjenigen zugelassenen Kasseneinrichtung, der ein icherter als Pflichtmitglied angehörte (s 17 Abf. 8 des Invalidenver⸗ sicherungegese hes), gilt nur, soweit dag Aus scheiden aus der versicherungspflichtigen Thätigkeit unter der rn 19 des Invalidenversicherungsgeseges er⸗ olgte (915).
d BVestimmung des 30 Abs. 6 . che⸗ run wonach ein regelmäßig verlaufendes Wochen⸗ beti für die Dauer dadurch veranlaßten re m keit bis zu sechs Wochen alg Krankheit gilt, hat rück—⸗ wirkende Kraft (3 9.
Im Falle des Ablebeng eineg Rentenempfängers steht den Erben der volle Rentenbetrag für den Sterbe⸗
monat auch dann zu, wenn die , e. Rente bis zum
Tode noch nicht abgehoben war
Die Verwendung von Mitteln der Versicherungsanstalten ur Förderung der Einrichtung von Krankenpflege— 6 auf dem Lande fällt nicht unter 5 45, sondern unter 8 18 des Invalidenversicherungsgesetzes (516). .Der Anspruch der Heilbehandlung gewährenden Ver— sicherungsanstalt auf die Hälfte des Krankengeldes, das ein der reichsgesetzlichen Krankenfürsorge unterliegender Ver— sicherter von der Krankenkasse zu forbern hat — g ig Abf. 3 des Invalidenversicherungsgesetzes — besteht auch bei den freiwilligen Mitgliedern der Krankenkasse (947).
Ein unter dem Invalidenversicherungsgesetz mündlich bei der Ortsbehörde gestellter, wenn auch von dieser o dnungswidrig nicht beurkundeter Antrag auf Beitrags⸗ erstattung wahrt die Antragsfrist der 88 42, 128 des nrg en g e ee rf, (948).
Die Vorschrift des 141 Abs. 2 Satz 2 des Invaliden versicherungsgesetzes bezieht sich nur auf die Fälle des Satzes ] daselbst (949.
Porto-Auslagen, die durch Rückerstattung des Werthes unrichtiger Beitragsmarken entstehen, hat die betheiligte Versicherungsanstalt im allgemeinen nicht zu tragen (9507.
Diejenigen Versicherungsanstalten, deren Sitz in Preußen belegen ist, sind verptlichtet, den Vorsitzenden der Einkommensteuer⸗Veranlagungskommissionen amtliche Aus—⸗ kunft über das Diensteinkommen der Anstalts— beamten zu geben (951).
In dem nichtamtlichen Theile findet sich ein Hinweis auf eine neue Auflage des von dem Geheimen Reglerungs— rath Dr. Zacher, Senatsvorsitzendem im Reichs⸗Versicherungs⸗ amt, verfaßten „Leitfadens zur Arbeiter-Versi erung des Deutschen Reichs“, sowie auf ein neues Heft des von demselben Verfasser bearbeiteten Sammelwerks: „Die Arbeiter— Versicherung im Auslande“, welches die Arbeiter-Ver— sicherung in den Niederlanden zum Gegenstande hat.
Der Kaiserliche Gesandte im Haag Graf von Pourtalss ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandischaft wieder übernommen.
Hessen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist, wie „W. T. B.“ meldet, heute von Italien wieder in Darmstadt eingetroffen.
Die Zweite Kammer ist zum 9. Dezember einberufen worden.
Oe sterreich⸗ Ungarn.
Der Kaiser Franz Joseph stattete, wie W. T. B.“ meldet, gestern Vormitiag dem König und dem Prinzen Georg von Griechenland einen längeren Besuch ab. Bald darauf erwiderten der König und der Prin; 21 den Besuch in der Hofburg. Am Abend fand daselbst zu Ehren des Königs von Griechenland ein Diner statt, an welchem die Erzherzoge Franz Ferdinand, Leopold Salvator und Rainer, der Minister des Aeußern Graf Goluchowski und der Minister⸗ Präsident von Körber theilnahmen. Zur Rechten des Kaisers saß der König, zur Linken der Prinz Georg von Griechenland.
In der gesirigen Sitzung des österreichischen Ab⸗ 89 erklärte der Unterrichts⸗Minister Dr. von Hartel in Beantworiung mehrerer Interpellationen über die Vorgänge an der Innsbrucker Universität, daß diese n , genug zu mißbilligenden Vorlommnisse wohl mit dadurch veranlaßt worden seien, daß seit geraumer Reit auch in Kreisen, denen man es eigentlich nicht zutrauen sollte, eine entsprechende agitatorische Thätigkeit entfaltet werde. Die Regierung habe seit Jahren gesucht, durch die in Ausführung eineg einstimmigen Veschlusses des Tiroler Landtages einge⸗ 9 italienischen Parallelkurse der juristischen Fakultät, urch welche der ursprüngliche Charakter der Innsbrucker Universität nicht habe berührt werden können, dem Be⸗ dürfniß der italienischen Jugend nach Vorlesungen in ihrer Muttersprache zu entsprechen und dunch Heranziehung italienischer Lehrkräfte die Vorbedingungen für die Errichtung einer selbständigen italienischen Fakultät zu schaffen, deren Inslebentreten der Berathung der akademischen Behörden der Innabrucker Universität anheim gestellt werden sollte. Wenn die dabei gehegten Voraussetzungen, wie es nach den jüngsten Vorgängen den Anschein habe, nicht zuträfen, werde es Pflicht der Regierung sein, in anderer Weise für das Studium der italienischen af zu fe und sie werde nicht anstehen, in diesem Ja e die verfassungsmäßige Zustimmung des Richsrathes einzuholen. Die von dem Aldeuschen Abg. Ber ger beantrage — der Debane über die Antwort det Hin fer wurde abgelehnt. Sodann nahm das Haug die Nothstandgvorlage und die zu der⸗ selben eingebrachten dringlichen Anträge an
Koloman Tigza, der seit einiger Jeit an Athmungs—⸗ beschwerden leidet, hatte, wie aus Buda pest gemeldet wird, gestern einen heftigen Anfall zu bestehen. Sein Zustand sst nicht unbedenklich.
Großbritannien und Irland.
Die Times“ veröffentlicht ein Schreiben Sir William ü in welchem dieser sich gegen die Politik der Regierung und die Kriegführung, onder rend der letzten Jet, wendet und erklärt, die Verbannung der Buren und die Konisation ihres Eigenthumg * — und verderblich und könnten weder das Kriegsrecht durch das bürgerliche Necht begründet werden.
De ian, m , ,, ri Rabdolin hat r t adolin hat, wie B. T G. melder, dem 2 NMillerand m Klcrhochten Auftrage den Dank Seiner Majestat des De u tschen Kaisers ausgesprochen far die künstlerisch vollendete, lostbare Erinnerungeplaqueite, welche der Minister Millerand Seiner Majeftat durch den Botschatter Marquis de Noailles hat überreichen lassen, um seinen Dank für die besondere versonliche Förderung abzustatten, welche Aller hẽ be durch Ueber⸗
sendung von Kunstwerken aus Seinen Privatsammlungen der ariser Weltausstellung habe angedeihen lassen. Der Minister Nillerand habe . Freude über die Aufmerksamkeit Seiner Majestät hen i ten Ausdruck gegeben. Dem „W. T. B. wird ferner aus Paris berichtet, es sei an die Mächte eine Zirkularnote versandt worden, in welcher, entsprechend den Erklärungen, die der Minister des Aus⸗ wärtigen Delcassé in der Kammer gegeben habe, die Ab— sichten Frankreichs dargelegt würden. Aus den bereits ein⸗ elaufenen Antworten der Mächie ergebe sich, daß die Note Uberall gut aufgenommen worden sei.
Ein gestern Nachmittag in Paris eingetroffenes Telegramm aus Mytilene meldet, der „Agence Havas“ zufolge, daß der Admiral Caillard die Zollämter von Mytilene besetzt habe, ohne auf Widerstand zu stoßen. Die Kriegsschiffe „Linois“ und „Epse“ seien in Mitylene eingetroffen und hätten sich mit dem Geschwader vereinigt.
In der Budgetkommission der Deputirten kammer äußerten sich gestern Nachmittag der Finanz-Minister Caillaux und der frühere Gesandte in China Pichon über die Vorlage zur Deckung der Kosten der China— Erpedition und der aus Anlaß derselben an Privatpersonen zu zahlenden Entschädigungen. Der Finanz ⸗Minister Caillaux verbreitete sich über Einzelheiten des Entwurfs und befürwortete ihn, stellte jedoch der Kommission anheim, in die Anleihe die Summen zur Schadloshaltung von Privat⸗ personen nicht einzubeziehen. Pichon erklärte, er glauvbe, daß die von China eingegangenen Verpflichtungen ernst gemeint seien und daß die Mächte völlige Sicherheit hätten. Die Kommission heschloß sodann, die Anleihe zur Deckung der Kosten der China⸗Expedition auf 200 Millionen Franes festzusetzen und den Betrag für die geforderten Entschädigungen nicht in die Anleihe einzuschließen. Endlich beschloß die Kom— mission, daß die Emiffton in dreiprozentiger, unkündbarer Rente erfolgen solle.
Italien.
In Castellamare fand gestern Vormittag, wie „W.. T B.“ meldet, in Gegenwart des Königs und der Königin, Allerhöchstwelche von den Ministern, Vertretern des Parlaments und der Behörden und einem glänzenden Ge⸗ folge begleitet waren, der Stapellauf des Panzerschiffes „Benedetto Brin“ statt. Die Majestäten wurden fowohl bei ihcem Eintreffen wie bei der Rückkehr von der Menge enthusiastisch begrüßt.
Spanien.
Der Senat berieth gestern, wie W. T. B.“ meldet, die Vorlagen über die religiösen Genossenschaften. Der Herzog von Almenas griff die Unterrichtsgesetze und das Dekret gegen die Kongregationen an und rühmte die Wirksamkeit der religiösen Gemeinschaften und des Papstes. Der Minister des Innern Moret und der Minister des Unterrichts Ro—⸗ manones traten für die Regierungsvorlage ein gegenüber den Angriffen des Bischofs von Oviedo, welcher gegen die Haltung gewisser ö während der Jubiläums⸗ prozessionen Verwahrung einlegte.
In der Budgetkommission der Deputirten kammer ereignete sich gestern ein Zwischenfall. Der Finanz⸗Minister Urzaiz hatte für den Dienst der auswärtigen Schuld als Zuschlag wegen der sich aus dem Wechselkurs ergebenden Differenz einen Kredit in Höhe von 9 Millionen Pesetas in Anschlag gebracht. Dies würde einem Wechselkurse von 22.50 Proz. entsprechen. Da aber der jetzige Kurs 4235 ist, so gab die Kommission zu bedenken, daß der Kredit erhöht werden müsse. Der Finanz⸗Minister uni hielt dem aber ent⸗ gegen, daß dank seiner Vorschläge der Kurs bedeutend heruntergehen werde. Die Kommission zeigte sich dieser An⸗ nahme gegenüber nn und bestand auf der Noih⸗ wendigkeit, den Kredit zu erhöhen. — Einem Berichterstatter gegenuber erklärte der Finanz⸗Minister Urzaiz, es beständen zwar zwischen ihm und der Budgetkommission Meinungs⸗ verschiedenheiten, er werde aber aus der Frage der Erhöhung des Kredits für die beim Dienst für die auswärtige Schuld aus dem Wechselkurs sich ergebende Differenz keine Kabinetsz⸗ frage machen.
Türkei.
Dem „Reuter schen Bureau“ wird aus Konstantinopel dom gestrigen Tage gemeldet, die Pforte habe am Mittwoch Abend dem französischen Botschaftsrath Bapst eine Note übersandt, in welcher diesem mitgetheilt werde, daß die Ge⸗ nehmigung zum Wiederaufbau, beziehungsweise zur Wiederinstandsetzung von Kirchen, Klöoöstern und anderen are ren im Ganzen 16, in den verschiedenen Vilajets ertheilt sei.
Das Wiener Telegr. Korresp⸗Vureau“ berichtet aus Konstantinopel, die Nachricht von der Ankunft des französischen Geschwa ders vor Mitylene in dem Lugenblick, wo man im Yildiz Palais ent habe, daß dasselbe auf halbem Wege umgekehrt sei, habe in den Kreisen des Hildiz⸗Palais und der Pforte große Bestürzung her⸗ dorgerufen. Man glaube an eine der hen der Insel. — Die Jahl der Schulen und Anstalten, deren Anerkennung Frankreich derlange, betrage gegen sechshundert.
Terbien.
Der Skuptschina ist, wie W. T. B. erfährt, der Llus liefe rungs vertrag zwischen Serbien und den Ver⸗ Unigten Staaten von Amerika unterbreitet worden. —
mn Senat interpellierten der ehemalige Gesandte in London Nijatowitsch und der Metropolit Innecenz den Minister des Auswärtigen darüber, wag zum Schutze des von den Llbanesen bedrängten Volkes in Aliserbien gethan worden sei. Der Minister⸗ Präsident Wu itsch erklärte, er werde die Inter⸗ dellation in einer der naächsten Sitzungen beantworten.
Bulgarien. Die Sobranje wählte, dem W. T. B. lels estern den Kendidaten der Mehrheit, den chemallgen Minister Balabanow, mit 116 Stimmen zum Präsidenten.
rwerita.
Einer gestern in New York 6 Devesche aug Colon 67 ist die Meldung deg York Herald / daß die 24 aändischen Panama eingenommen hätten, durchaus un richtig. Es habe dort kein Va. stattgefunden. und die Lage der ding sel vollig unveranderi. . 22 Bureau wird aus Curagac vom gestrigen Tage gemeldet, Herboso, der chiemische . in Bogota, de dem Prasidenten Ca stro mit Ermächtigung der chiseni⸗ chen Regierung und mil Zustimmung der columbischen
Regierung die Vermittelung in dem Streit zwischen beiden Republiken angeboten. Der Präsident Castro n die Vermittelung angenommen, doch seien die getroffenen Be— stimmungen derart, daß sie die Unterzeichnung des Protokolls unmöglich machen würden.
Aus Valparaiso meldet das „Reuter'sche Bureau“, der Staatsrath habe am Mittwoch die Vorlage, betreffend die Vertagung der Konversion des Papiergeldes bis zum Okteber 1903, genehmigt. Die Eindollar- und Zweidollar— scheine sollen aus dem Verkehr gezogen und durch Silber⸗ münzen zu 1 und O50 Dollar im Gesammtbetrage von 3 Millionen Dollars ersetzt werden. Die bestehenden Kon— versionsfonds sollen unveraͤndert bleiben.
In der gestrigen Sitzung der chilenischen Deputirten— kammer gab der Minister des Auswärtigen eine Erklärung ab, in welcher er die beunruhigenden Nachrichten über die Be— ziehungen zwischen Chle und Argentinien als durchaus unbe— gründet bezeichnete. Die ö nach wie vor freundliche. Am Schlusse seiner Rede sagte der Minister, er habe die feste Ueberzeugung, daß in nicht allzu langer Zeit alle Streit⸗ fragen mit den benachbarten Staaten würden gelöst werden. Es sei das Hauptziel der Regierung, den 1 aufrecht zu erhalten und durch weitere Ausdehnung der Handelsbeziehungen die Solidarität der Staaten des amerikanischen Kontinents zu hefestigen, gleichzeitig aber auch die Interessen und die Rechte Chiles zu wahren.
Asien.
Nach den neuesten Meldungen über die Weiterreise des chinesischen Hofes beabsichtigen der Kaiser und die Kaiserin-Wittwe, wie dem „Reuter'schen Bureau“ aus Schanghai gemeldet wird, zwanzig Tage in Kaifeng zu bleiben, um dort am 20. November den 67. Geburtstag der Kaiserin⸗Wittwe festlich zu begehen. Innerhalb der hierauf folgenden 10 Tage werde der Kaiserliche Hof alsdann nach Peking aufbrechen.
Die „Times“ meldet aus Tokio vom 31. v. M., Korea habe an Japan ein Gebiet Landes von 650 Acres bei Chapokpo in der Nähe von Masampo, zu einer besonderen Nieder— lassung überwiesen, welche von Japan werde verwaltet werden. Dieser Landstrich sei früher von einem russischen Kriegsschiff vermessen und abgesteckt worden. — Das Verbot der Getreideagusfuhr sei seitens der koreanischen Regierung 2 auf die Vorstellungen Japans zurückgezogen worden.
Afrika.
In einer Depesche Lord Kitchener's aus Pretoria werden weitere Einzelheiten über das Gefecht bei Berkens— laagte gemeldet. Danach erreichte die Kolonne des Obersten Benson den Lagerplatz bei heftigem Regen. Die Buren erhielten Verstärkung durch Louis Botha, welcher mit 600 Mann im Eilmarsch bis dicht an die Nachhut Benson's heranrückte. Zuverlässigen Nachrichten zufolge seien auf seiten der Buren 44 Mann getödtet und 100 ver— wundet worden.
Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Rietspruit vom 6. d. M., drei Kolonnen hätten am Abend des 5. und am 6. d. M. früh einen Marsch von 18 Meilen ausgeführt und die am Rietspruit stehenden Buren angegriffen. Der Feldkornet Kroop und fünf Buren seien gefangen genommen worden. In Winberg hätten sich zwei Buren ergeben.
Die „Daily News“ melden, Miß Hob house, die sich so nachdrücklich bemüht habe, die öffentliche Aufmerksamkeit auf die hohe Sterblichkeit in den Konzentrationslagern zu lenken, sei in Süd⸗Afrika verhaftet worden. Man glaube, sie sei de⸗ portiert, d. h. an Bord eines nach England abgehenden Fahr⸗ zeuges gebracht worden.
Auftralien.
Aus Melbourne vom heutigen Tage berichtet das „Reuter'sche Bureau“, der Kommandant des australischen Ge⸗ chwaders, Kontre⸗ Admiral Beaumont habe in einer Be⸗ prechung mit dem Bundes⸗Premier⸗Minister Barton auf die Nothwendigkeit hingewiesen, das Geschwader durch moderne Schiffe zu vermehren, damit es einem feindlichen Angriff ge⸗ wachsen sei.
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Hinsichtlich der Lobnbewegung der Dachdeckergebilfen Berlins (vergl. Nr. 262 d. Bl.) berichtet die Deutsche Warte“, daß die Einiqungeverbandlungen endgültig gescheitert sind. Eine öffentliche Versammlung der Lr beiinckinmer bat den von der Innung angebotenen Tarif einstimmig abgelebnt, und zwar bauptsächlich wegen der grundsãtzlichen Nichtanerlennung eines festen Mindestlobnes durch die Meister.
Die stãdtischen Markthallen ⸗Arbeiter baben. wie hiesige Blätter mittheilen, in einer allgemeinen Versammlung folgende Lobn⸗ und Arbeitebedingungen aufgestellt und der Direftion unterbreitet Anfangelobn pre Tag 3590 . M, derselbe steigt von jwei zu wei Jabren bis zum Höchstlobn von 5 M In Krankheitsfällen ist die Differen zwischen Arbeitelobn und Krankengeld alg JZuschuß zu jablen. allen Markthallen ist, seweit dies noch nicht gescheben, d schichtige Arbeitespstem einzufübren. Ein Semmerurlaub ist allsabr⸗ lich bei Fortjablung des Lobneg ju gewäbren (dergl. Nr 255 19090 d. Bl.).
Kunst und Wissenschaft.
In der Sitzung der pboͤsikalisch⸗ mathematischen Klafse der Akademie der Wissenschaften vem 31. Oktober lag zunächst Herr Auwerg über eine ven ibm ausgeführte Bearbeitung der Green wicher Meridianbeobachtungen den 1812 bie 1319. Dag Grhebniß der Arbeit bestebt in einem Kataleg den 571 Sternen fur Aeg. 15816, welcher an Stelle den 1817 von Pond aus den ersten Jabrgängen der Beobachtungen an den Trongbton schen Inftrumenten abneleiteten Catalogue of 40 etsre* tritt. — Herr Keblrausch lag cine Mit tbeilung äber den Temperatureinfluß auf dag eleltrische Leit. vermögen ven Lösungen, ingbesondere auf die Bemeglichleit der dnzelnen Jenen im Wasser Aus dem beobachteten Temperaiureinssuß auf dag Leitdermogen derdünnter wässeriger TLösungen den Glektrelvten wird der Ginfluß auf die einzelnen Jenen . Ferner wird ein einfacher Jusammenbang swischen den linearen und den Juadratischen Kerffluüenten der Temreraturformel nachgewiesen der sich dabin denen läht, daß die Bemeglichkelten aller Rr im Wasser zn einer und dersciken Temderatur - bia nach
ull Re Vert dan 2 las 6 23. — — die Bildungiverbaltnisse der oseanischen Saljablagerungen, ing besondere de Staßfurter Sal Dag Unstrelen ven ö kei d In Gemęeinschaft mit Ln Derren Meerbeffer und Swalth warde danach gefanden daß der Tieserit unter Glafluß der wasserrntzebenden Mirkung de Ghlermagnestume schen bei Xe auftritt. Nachdem dag
Existenzgebiet desselben festgestellt worden ist, wird die menmehr zitm . gelangte Untersuchung, soweit sie sich auf 250 und Sättigung an Chlornatrium, bei Anwesenheit der Sulfate und Chlozide von Magnesium und Kalium bezieht, zusammenfassend dargelegt. — Herr Engler überreichte ein mit Unterstüätzung der Kolonial⸗Abtheilung des Auswärtigen Amts herausgegebenes neues Heft der Monographien afrikanischer Pflanzen⸗Familien und Gattungen“: VI. Anonaceae, bearbeitet von A. Engler und L. Diels (Leipzig 1901), und Herr Möbius einen Sonderabdruck aus Band L der „Fauna aretica“ von 8 Römer und F. Schaudinn: Arktische und subarktische Pantopoden (Jena 19010).
In der Sitzung der n, n , n e, Klasse der Akademie von demselben Tage (vorsitzender Sekretar: Herr Vahlen) las Herr Stumpe den zweiten Theil seiner Abhandlung „Ueber den Willensbegriff. Die Gefühlszustände werden darin in statische und dynamische (Begehrungen), die letzteren wieder in passive und aktive (Strebungen) getheilt. Die erste Unter⸗ scheidung betrifft die Qualität des Zustandes selbst, die zweite wesentlich die intellektuellen Unterlagen. Die Frage, wie sich der spezielle Fall des Wollens von dem allgemeineren des Strebens unter⸗ scheiden lasse, wird besonders mit Rücksicht auf das Merkmal der sicheren Erwartung des Erfolgs, besprochen, welches für sich allein als unzureichend erscheine — Herr Harnack legte die von dem Privatdozenten Dr. Diekamp in Münster eingesendeten Mittheilungen über den wieder aufgefundenen Kom⸗ mentar des Oecumenius zur Apokalypse“! vor. — Von Herrn Schmoller wurde vorgelegt: Band VI, erste und zweite Hälfte, der Acta Borussica (. Behörden⸗Organisation !). Die zweite Hälfte enthält die Akten vom 31. Mai 1740 bis Ende 1745, die erste eine einleitende Darstellung der Behörden-Organisation und allgemeinen Verwaltung in Preußen beim Regierungsantritt Friedrich's 11., wie der erste Band eine ähnliche Darstellung für den Regierungsantritt Friedrich Wilhelm's 1. gebracht hatte. Band III dersel ben Aftenreihe, die Zeit von 1718 bis 1723 behandelnd, wird in wenigen Wochen folgen; die Bände IV und T, welche die Zeit von 1723 bis 1740, und die Bände VII und VIII, welche die Epoche bis zum siebenjährigen Kriege behandeln, sind so weit vorbereitet, daß sie in einigen Jahren fertig werden. — Von dem korrespondierenden Mitgliede Herrn Michaelis in Straß⸗ burg i. Els. wurde das mit Unterstützung der Akademie vollendete Werk eingesandt: Arx Athenarum a Pausania descripta. In usum scholarum ediderunt O. Jahn et Ad. Michaelis. Editio 3. Bonnas 1901.
Das Antiquariat von J. Halle in München versandte den reich illustrierten Katalogs einer hervorragenden Sammlung von Kupferstichen, Farbendrucken Schabkunstblättern und Blättern in Punktiermanier aus der englischen und französischen Schule des XVIII. Jahrhunderts nach und von Meistern, wie Cosway, Debucourt, Gainsborough, Wm. Hamilton, Hoppner, Janinet, Sir Thomas Lawrence, George Morland, Sir Joshua Reynolds, Romney, J. R. Smith, James und William Ward ꝛc. Die Sammlung enthält be⸗ sonders viele schöne Frauenbildnisse und historische Porträts. Unter den kostbaren frühen Farbendrucken befinden sich ein Porträt Ludwig's XV. von Jakob Chr. Le Blon, dem Erfinder des Farbendrucks, sowie Blätter von Gautier d'Agoty pre et sils, Lasinio ꝛc. Auch Hand⸗ zeichnungen und Aquarelle fehlen in der Sammlung nicht. Bei den ersteren sind vertreten Bartolozzi, Boucher, Cosway, Sir Thomas Lawrence, Romney, Watteau u. A. Die Ver steige rung dieser Samm⸗ lung findet am Montag, den 11. November, und an den folgenden vier Tagen in dem Auktionslokal des Halle'schen Antiquariats, München, Ottostraße 3 a, statt.
Technik.
Die Schiffsbautechnische Gesellschaft hält ihre dritte Hauptversammlung am 18. und 19. November in der Aula der Technischen Hochschule zu Charlottenburg ab. Auf der Tages—⸗ ordnung des ersten Sitzungstages stehen folgende Vorträge: Geheimer Marine Baurath G. Brinkmann; „Der Einfluß der Artillerie auf Form und Bauart der Kriegesschiffe; Regierungs. Baumeister a. D. W. Gever: Elektrische Kraftübertragung an Bord. (Eryperimental⸗ Vortrag); Pacht ⸗Konstrulteur Mar Oextz: „Der Bau von Segel- vachten in moderner Ausführung“; Ingenieur F. Kitzerow:; Die An⸗ wendung der vneumatischen Werkjeuge im Schiffbau. Der zweite Sitzungstag beginnt mit einer geschäftlichen Sitzung. Dann folgen Vorträge von Professor Dr. E. von Halle: „Die volkswirthschaftliche Entwickelung des Schiffbaues in Deutschland und den Hauptläandern“, und von dem Marine Oberbaurath Tjard Schwarz: . Der amerikanische Schiffbau im letzten Jahrzehnt“. Außerdem sind technische Ausflüge und Besichtigungen vorgeseben.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln. Italien.
Durch seesanitätspolizeiliche Verordnung vom 4. d. M. hat die italienische Regierung die Häfen von Glasgow und Greenock für vestverseucht erklärt.
Niederlande
Durch Verfügung des Königlich niederlãndischen Ministers des Innern vom 4. d. M. ist Glaggow für pest verseucht erklart worden; die Quarantänefrist beträgt zehn Tage.
Rumänien.
Die rumänische Regierung bat die Quarantäne gegen Smyrna aufgebeben und an deren Stelle eine ärztliche Untersuchung nebst Degzinfektion angeordnet. Glei hieitig bat dieselbe den Dafen von Constantza für Herkünfte von Smyrna wieder geöffnet und das Verbot der Waaren einfubr aufgeboben. (Vergl. R. Anz vom 11. v. M., Nr. 212)
Bulgarien.
Die bulgarische Regierung bat die Stadt Batum als von der Pest verseucht erklärt und angeordnet, daß Herkünfte von dort wie diejenigen von Konstantinopel bebandelt werden. Verl R⸗Ans n dom 21. Juli d. J. und vom 30. v. M., Nrn. 179 und 236) ü na. r 9
Die Stadt Neapel wurde für vestfrei erllärt. (Vergl. R Anz. dom 7. v. M., Nr. 238.)
Niederländisch ⸗ Indien.
Nach im „Davasche Courant! Nr. 80 veroffentlichten Werord⸗ nungen des General ⸗ Gouverneurs don Niederlãndisch · Indien ist wegen * gegen Rio de Janeiro, Neapel und Surat (Gritisch Indien) Quarantäne verbängt worden
Ggyyten.
Der Internationale Gesundbeitgratb in Alerandrien bat be. schlessen, gegen Herkünfte von Numea (Reu-galedonien) in den 2 Däfen das Pestreglement jur Anwendung zu bringen. k
Derselbe bat ferner die bei der Abfabrt der Schiffe auf, dem Daßen von Ulerandrien vorgeschenen Ma nh'regela (a itl Untersuchung und Derinfeltion der 8 en Wäsche) wiede au] ge beben. Bal. R. An vem 2. Nuqust und 14. Sevtemk er d. J. Nrn. 181 und A9)
Theater und Musik.
Theater des Westeng.
Ferr Francegzee d Andrade septe gestern sein in der ver- gangenen Weche kegenneneg Gasfsriel in der Nielparti ven Verdis Erer Rigelerie“ fert, welche ju selnen efäen Letstungen nicht allein gefanglich sendern auch darstellerisch ja rechnen ist. Freilich dat
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