der ZJerien XIII C XIV:
Lt. E zu e 2000 per Stück die Num: 49276
Lit. F zu M 1000 per Stück die Num: 97407 127126 LUIt. G6 zu M 500 per Stück die Num. : 6794 17582
Lit. H zu M 200 per Stück die Num. : 150787 152020
139483 141502 147023 147260
Lit. J zu AM 1090 per Stück die Num. 44525 45022 46037 49110 52866 58785 55066 56283 58851 62253 65112 64858 66218
Die den Nummern unuserer Pfandbriefe vorgedruckten Nullen. z. B. 000181, O0s6is8i. O15432 zc. 2G. sinden in vorstehender Liste keine Berücksichtigung.
Die Erhebung des Nennwerthes der heute gezogenen Nummern erfolgt gegen Rückgabe der abquittirten Pfandbriefe und der nicht verfallenen Coupons nebst Talons und kann unter entsprechender Stückzinsausgleichung schon von jetzt an geschehen. Die couponsmäßige Verzinsung endet mit 31. Dezember dieses Jahres.
Verspäteten Erhebungen wird ein einprozentiger Depositalzins zugestanden. Der gleiche Depositalzins wird für die gekündigten Pfandbriefe der Serien IX — XII vom 1. Juli 1895, der Serien WII und XIV vom 1. Februar 1898 an verrechnet.
Die Zahlung der verloosten und gekündigten Summen wird kosten⸗ und spesenfrei geleistet bei unseren Kassen in München: Promenadestraße Nr. 10, Theatinerstraße Nr. 11 und unserer Filiale in Landshut, den Filialen der Bayerischen Notenbank in Augsburg, Kempten. Ludwigshafen, Nũrnbeyg. Regensburg und Würzburg, der Agentur der Bayerischen Noten⸗ bank in Lindan, ferner bei der kgl. Hauptbank in Nürnberg und den kgl. Filialbanken in Amberg, Ansbach. Augsburg, Bamberg. Bayreuth, Fürth, Hof, Kempten, Landshut, Ludwigshafen. Passau, Regensburg, Schweinfurt, Straubing und Würzburg, bei dem Bankhause Doerten⸗ bach & Cie. in Stuttgart. der Dresduer Bank in Dresden. der Direktion der Diskonto⸗ gesellschaft in Berlin und Frankfurt a. M. der Leipziger Filiale der Deutschen Bank in Leipzig, endlich bei der Subdirektion der Versicherungsauftalten der Ban erischen Hypotheken und Wechselbank in Berlin, Kochstraße 83.
Auf Namen umgeschriebene Pfandbriefe können nur gegen vollständig genügende Abquittirung des in unseren Büchern eingetragenen Eigenthümers zur Auszahlung gelangen, wozu bei Stiftungen und anderen curatelmäßigen Corporationen und Personen die Genehmigung der einschlägigen Curatelbehörde erforderlich ist.
An Stelle der verloosften oder gekündigten Pfandbriefe können bei der unter⸗ fertigten Bank in München, sowie den oben verzeichneten Einlöse⸗Stellen neue Stücke zum Tageskurse bezogen werden.
Verloosungslisten sind im Banklokale und bei allen vorbenannten Zahlstellen gratis zu haben.
München, den 2. November 19601.
Bei dieser Gelegenheit gestatten wit uns darauf hinzuweisen, daß unser Institm sowohl 31/9 /ige als auch 0scige Pfandbriefe ausgibt, welche völlig unverlaaßha und für einen Zeitraum von 160 Jahren vom Emissionsdatum ab auch unkündhan find. Nach Umfluß dieser Zeit erfolgt die Einlösung derselben (vom freihändigen Rückkauf abgesehen) innerhalb 70 Jahren zum Nennwerthe auf dem Wege der Kündigung und beabsichtigen wir die Eigenthümer dieser Werthe so lange alz irgend thunlich im ungestörten Besitze derselben zu belassen.
Die Anlage van Mündelgeldern jeder Art, insbesondere auch von Kapitalien der Stiftungen, Gemeinden und Sparkassen ꝛc. ist in allen Categorien unserer Pfandbriefe zu Folge höchster Entschließungen der königlich bayerischen Staatz, ministerien zulãässig.
Speciell zur Erleichterung der Verwaltung von Stiftungen, Mündelgeldern werden neben den bisher bestehenden Titres von M 100 — 2000 auch Stüce zt A 50909 ausgegeben.
Wir erlauben uns die neuen unyerlaosbaren 45ͤ0igen Pfandbriefe besonderß bei Neuanlagen von Kapitalien zu empfehlen. Daneben bilden nach wie vor unserr 3!a0sgigen verloosbaren und unverloosbaren Pfandbriefe im Hinblick auf ihren niederen Anschaffungspreis empfehlenswerthe Kapitalsanlagen, insbesondere, nachdem sie früher oder später al pari zur Einlösung gelangen müssen.
n, e 0 2 e 4
Zur Aufbewahrung von Werthpapieren und Werthgegenständen empfehlen wir die in unserem
Neuen Pint geb ande Meatinerstrasse No. . — 16
nach den neuesten Erfahrungen der Technik vollkommen feuer⸗ und einbruchsicher erbauten
ee Tresore. *) Wir übernehmen Werthvpapiere aller Art als I. Offene Depots in Verwahrung, besorgen deren vollstandige Verwaltung und stellen unter Ertheilung aller wünschenswerthen Auskünfte unseren Devonenten alle Einrichtungen und Vor⸗ theile, welche eine regelmäßige Bankverbindung bietet, zur Verfügung. Insbesondere besorgen wir auch den An⸗ und Verkauf von Werthpapieren und gewähren Vor⸗ schüsse auf die hinterlegten . Tie Gebühren betragen 50 Pfennige pro tausend, für Depots unter 10.000 — Me. 5. — pro Jahr.
Werthyapiere, Documente und Bretiosen und sonstige Werthgegenstände in Enveloppen oder Behältern verpackt, die von den Hinterlegern zu verschließen und zu versiegeln sind, können als
II. Gesohlossene Depots mit und ohne Werthangabe übergeben werden. Für die deklarirte und versicherte Werthssumme haftet die Bank.
Auch vermiethen wir C— Etaerne Kassetten, g geeignet zur Auf⸗ bewahrung oben genannter Gegenftände, die ebenfalls vom Deponenten zu ver⸗ siegeln sind, und deren Inhalt die Bank zum deklarirten Werth versichert.
Geschlossene Depots können gegen eine Gebühr von Mi. 2. — an pro Jahr hinterlegt werden.
J In unserer Stanlkammer vermiethen wir )
6
II. Eiserne Schrankifücher
unter Selbstverschluß der Miether in vier verschiedenen Größen von Mik. 25.— bis Mt. 100 — pro Jahr. — Zur ungestörten Manipulation mit dem Inhalte der Fächer und Depots stehen im Vorsaale der Tresore verschließbare Cabinette zur Verfügung.
Interessenten laden wir zur Besichtigung dieser neuen Einrichtung und Ent⸗ gegennahme näherer Auskünfte ein.
Reglements werden hier und bei den Filialen und Agenturen unserer und der Bayer. Notenbank abgegeben oder auf Wunsch unentgeltlich zugesandt.
ene und geschlossene Depots können auch bei unserer FUiale in
Landshut hinterlegt werden.
Bayerische Hypotheken & Wechsel⸗Bank.
— — . — — De Wund ie Bachdrucerel (Gebr. Dareus] l l-ianc-*
Dentse
und
Ber Kezugspreis hrträgt vierteljährlich 4 M 50 9.
Alle Rost-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Ezpedition
8 W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne AUummern kosten 25 3.
er Reichs ⸗Anzeiger
Königlich Preußischer Staats -⸗Anzeiger.
M 2G 7.
Insertionspreis für den Naum einer Aruckzeile 30 3. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Aeutschen Reichs Anzeigers
und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
1901.
Inhalt des amtlichen Theils: Ordensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Zwanzig⸗ pfennigstücke aus Silber.
Bekanntmachung, betreffend Beschränkungen der Ein⸗ und Durchfuhr aus Glasgow.
Bekanntmachung, . die Eintragung von Post⸗ anweisungen, Werthsendungen ꝛc. in das Annahmebuch der re ne ger und Posthilfsstelleninhaber.
Mittheilung, betreffend die Termine der nächsten Seeschiffer⸗ und Seesteuermanns⸗-Prüfungen.
Königreich Preuszen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonst ge Personalveränderungen.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die landesherrliche Genehmigung von Nachträgen zur Ostpreußischen Landschafts⸗Ordnung und zu den Abschätzungsgrundsätzen der Ostpreußischen en fn
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Hauptmann Trott, aggregiert dem Eisenbahn⸗ Regiment Nr. 1, bisher Kommandeur der Ostasiatischen Korps— Telegraphen⸗Abtheilung, dem Rittmeister a. D. Cramer von Clausbruch 79 Wernigerode, bisher im Braun⸗ schweigischen Husaren⸗Regiment Nr. 17, den Oberlehrern a. D., . Karl Ast zu Görlitz und Max Werther zu Pleß, dem Bergwerks⸗-Direktor Albrecht Ziervogel zu Halle a. S. und dem Polizei⸗-Inspektor von Saucken zu Danzig den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Lehrer des Chinesischen am Seminar für orientalische re gen an der Friedrich⸗Wilhelms⸗-Universität in Berlin, f or Karl Arendt den Königlichen Kronen⸗Orden dritter asse, dem Lehrer a. D. Karl Pohl zu Bernstadt im Kreise Dels, bisher in Breslau, und dem Eisenbahn⸗Stations⸗ Assistenten a. D. Heinrich Höwel zu Braunschweig den Königlichen Kronen-Drden vierter Klasse, dem Hauptlehrer, Küster und Organisten Dürschlag zu Ober⸗Wilcza im Kreise Rybnik, den emeritierten 42 Jaeschke zu Frankenstein, bisher zu Liebenau im Kreise NMunsierberg, Raupr ich zu Frankenstein, bisher zu Hertwigs⸗ walde im Kreise Münsterberg, Schülke zu Jarben im Kreise Greifenberg, Weynand zu Weiden im Landkreise Aachen und Zipp zu hir. im Landkreise Frankfurt a. M., bisher zu Sulzbach im Kreise Höchst, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, sowie dem bisherigen Amtsvorsteher Erich Petersen zu Jerrishoe im Landkreise Flensburg, dem . — Wachtmeister a. D. Reinhold Brallentin zu Breslau, dem Sanitäts⸗Sergeanten Johannes Lübcke, bisher beim Felt laareth Nr. 1 des Ostasiatischen Expeditiongkorps, dem Fahrsteiger Karl Hempel zu Hergisdorf im Mans⸗ selder Gevirgskreise, dem Polizeidiener a. D Wilhelm Riedesel zu Heddesdorf im kee Neuwied, bisher ꝛ Erndte⸗ brück im Kreise Wittgenstein, den Bahnwärtern a. D. Marx zu Trabitz im Kreise Kalbe, bisher in arg Nariß u Barby im Kreise Kalbe, Weber zu Greoß⸗Salne selben Kreises, bisher in Eggersdorf, und Wesche * Padkebusch im Kreise Salzwedel, dem Kutscher Karl Haacke zu Schloß Domnau, dem herrschaftlichen Diener Wilhelm Scheide zu Gallingen, dem Hirten Friedrich Spanne⸗ crebg krnnuse n de, sämmtlich im Kreise Friedland, dem dana m n Joseph Redwanz zu Meckrau im Kreise KLonitz und dem Arbeiter Friedrich Reinhardt zu Domäne — 3 — im Saalkreise das Allgemeine Ehrenzeichen zu derleihen.
Seine Masestat der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten onen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu ertheilen, und zwar: des Kemthurkreuzes welter Alasse des Groß— herzoglich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipp des Großmüthigen: dem Geheimen Ober ⸗Regierungsrath Dr. Christ, vor⸗ tragendem Nath im r *
des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordeng: tan T Desser Gau pcw, Dauraih Hahn zu Frank
des Ehrent d lich meclenburg⸗ a. f n r , , ,, ö.
des Ritterkreuzes desselben Ordens:
dem Regierungsrath Schwabach, Mitgliede der Eisen⸗ bahn⸗Direktion zu Altona;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen-ernestinischen Haus-Ordens: dem Regierungs⸗Assessor Melchers, Mitgliede der Eisen⸗ bahn⸗Direktion in Erfurt; der Ritter-⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrecht's des Bären: dem Elbstrombau⸗Direktor, Geheimen Baurath Höffgen zu Magdeburg; des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes vierter Klasse: dem Ober⸗Sekretär, Kanzleirath Eduard Hoffmann zu Erfurt; des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlich lippischen Haus-Ordens: dem Amtsgerichtsrath Klemme zu Rotenburg a. F.; des Fürstlich lippischen silbernen Verdienstkreuzes: dem Eisenbahn⸗Stationsvorsteher zweiter Klasse Lingner zu Rotenburg a. F.; ferner:
des Königlich serbischen Takowo⸗Ordens dritter Klasse:
dem Rechtsanwalt Dr. jur. Thebesius zu Frankfurt a. M.; sowie
des Ritterkreuzes des Fürstlich bulgarischen Zivil-Verdienst-Ordens:
dem Eisenbahn⸗Stationsverwalter Baumert zu Primkenau.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Zwanzig— pfennigstücke aus Silber.
Vom 31. Oktober 1901.
Auf Grund des Artikels II des Gesetzes, betreffend Aende⸗ rungen im Münzwesen, vom 1. Juni 1900 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 20) hat der Bundesrath die nachfolgenden Bestimmungen getroffen:
§51
Die Zwanzigpfennigstücke aus Silber gelten vom 1. Ja⸗ nuar 1903 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Von diesem Zeitpunkt ab ist außer den mil der Einlösung be⸗ auftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in
Zahlung zu nehmen. 5 2
Die Zwanzigpfennigstücke aus Silber werden bis zum 31. Dezember 197 bei den Neich⸗ und Landeskassen zu — eseßzlichen Werthe sowohl in Zahlung als auch zur
ch
elung angenommen.
Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche (Gz 2) sindet auf durchlöcherte und anders als durch den ge⸗ wöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte sowie auf ver⸗ falschte Münzstücke keine Anwendung. Verlin, — 31. Oftober 1901. Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Thielmann.
Sekanntmachung, betreffend Beschränkungen der Ein⸗ und Durchfuhr aus Glasgow. Vom 8. November 1901.
Auf Grund des 8 2B des ‚ d die Be⸗ kam — ein pam , n, vom 30. Juni 1900
werden hiermit Vorschrifien vom Tage ihrer Ver⸗= kund ab in 1) Die Ein⸗ alten und
9a dem ——— m, ,. Mitgliede der Eien⸗
3) Der Reichskanzler ist ermächtigt, Ausnahmen von dem Verbot unter Anordnung der erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zuzulassen. Berlin, den 8. November 1901. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadows ky.
Bekanntmachung.
Jeder Landbriefträger und Posthilfstelleninhaber hat bestimmungsmäßig ein Annahmebuch zu führen, das zur Eintragung der angenommenen Poöstanweisun— gen, Werthsendungen u. s. w. dient. Den Auflieferern steht es frei, die Eintragungen in das Annahmebuch des Land⸗ briefträgers oder der Posthilfstelle selbst zu bewirken. Bei Ein⸗ tragung des Gegenstandes durch den Landbriefträger oder Posthilfstelleninhaber ist der Absender befugt, sich von der erfolgten Buchung zu überzeugen.
Da die Haftpflicht der Postverwaltung mit der durch die Eintragung in das Annahmebuch nachweisbaren Uebergabe der Sendungen an den Landbriefträger beginnt, das Eintragen in das Annahmebuch mithin von enischeidender Bedeutung ist, so kann dem Publikum zur eigenen Sicherstellung nur immer von neuem empfohlen werden, von der erwähnten Einrichtung in jedem Falle Gebrauch zu machen.
Berlin, den 6. November 1991.
Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.
Mit der nächsten Seeschiffer⸗Prüfung für große Fahrt wird in Leer am 22. November d. J., mit den nächsten Seesteuermanns⸗Prüfungen in Papenburg am 2. Dezember und in Geestemünde am 13. Dezember d. J. begonnen. Mit der Prüfung in Geestemünde wird eine Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt verbunden werden.
Tönigreich Breußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem etatsmäßigen Professor an der Technischen Hochschule in Aachen Dr. Stahlschmidt den Charakter als Geheimer Regierungsrath zu verleihen, sowie
infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu RNawitsch getroffenen Wahl den bisherigen Bürgermeister dieser Stadt, Edgar Krakau, in gleicher Eigenschaft für eine fernere Amisdauer von zwölf Jnhren zu bestätigen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruhn: dem Bauunternehmer Josef Kiefer in Duisburg den Charakter als Kommerzienrath zu verleihen.
Auf den Bericht vom 7. d. M. will Ich den anbei zurüch⸗ folgenden, ven dem 41. ordentlichen General-Landtage der Dstpreußischen Landschaft beschlossenen 5. Nachtrag zur Ost preußischen Landschafts Ordnung vom 7. Dezember 1891 und den 2. Nachtrag zu den Abschätzungsgrundsäßen der Ost preußischen Landschaft vom 18. Juni 185 hiermit Landes herrlich genehmigen.
Neues Palais, den 16 Oktober 1901.
Wilhelm k Zugleich für den Justiz⸗Minister: von Podbielski. An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und den Justiz⸗Minister.
A. Fünfter Racht rag zur Ostpreußischen Landschafts⸗ Ordnung vom 7 Dezember 1381.
* 5 erbalt folgende Anmerkung:
* . sind ur 1 don Namn gg rer n 14 7 16 Ab. 2 us Ges. jam B. GB, ne ,, — Pfandbricfen auf] 6.82
don Pfandbriefen auf Namen vernl. S *.*
II. im FS 11 ind die Werle in den F 258 bie 77 des Geseßeg vom 13 Jali 18583, Ketreffend i. fireckang in das unbem e alich. Ucrmönen aufacfübrts
4 6 Tn, , , e me, ma. 2 vn r Mar 29 2
3. , ü * l r erb alten * i der r
den
6
8 3 g r , , , 6 8 . n, m * Kr / / /// /
e
2
— —
2
.
— 4 —
ü Q Q Q
— b —
/ .