1901 / 267 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Nov 1901 18:00:01 GMT) scan diff

Landschaft durch § 288 B. G.⸗B. und Art. 10 Ausf.⸗Ges. zum B. G.⸗B. nicht berührt werden.“ IV. An Stelle des 5 22 K Paragraph:

5 2.

Die gesetzlichen Vorschriften über die Umschreibung von Inhaber⸗ Papieren auf den Namen eines bestimmten Berechtigten, sowie über die Rückverwandlung in eine Schuldverschreibung auf den Inhaber sind 6. für Pfandbriefe maßgebend.“

un N. folgende Anmerkung dazn:; Die Außerkurssetzung und Wiederinkurssetzung von Pfandbriefen findet nach dem 1. Januar 1900 nicht mehr statt. Die bisher er⸗ folgten Außerkurssetzungen verlieren mit diesem Zeitpunkte ihre Wirksamkeit (Art 176 Einf⸗Ges. zum B. G.⸗B. ). VI. Im § 163 Abs. 2 sind die Worte „S5§ 25 27 des Gesetzes vom 13. Juli 1883“ i e hen und zwischen den Worten „der“ und „bevorrechtigten“ ein⸗ zuschieben: gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 des Reichsgesetzes über die Zwangs⸗ versteigerung und Zwangsverwaltung vom 24. März 1897. VII. An Stelle des bisherigen 5 168 tritt folgender neuer Paragraph:

5 168.

Abs. 1. Die Ostpreußische Landschaft ist befugt, den gericht⸗ lichen Zwangsverkauf eines bepfandbrieften, mit landschaftlichen Zahlungen an Zinsen, Tilgungsraten oder geleisteten Vorschüssen im Rückstande gebliebenen Gutes mit Uebergehung des Versuchs der Verpachtung und der Finleitung der Zwangsverwaltung oder mit Abkürzung der in Abs. 2 festgesetzten Zeitdauer der etwa schwebenden n,, zu bewirken, wenn nach dem pflichtmäßigen rmessen der General-Landschafts⸗Direktion weder die Verpachtung noch die Zwangsverwaltung zulängliche Mittel gewähren können, die landschaftlichen Forderungen und die bereits 4 oder mit Grund zu besorgenden Zwangsverwaltungs-Vorschüsse herbei⸗ zuschaffen. Vor der Beschlußfassung über die Zwangsversteigerung

ist, wenn angänglich, der Gutseigenthümer zu hören.

Abs. 2. Als Zeitdauer einer Zwangsverwaltung gilt bei Gütern mit einem Taxwerthe oder, falls ein solcher nicht vor— banden ist, mit einem letzten Erwerbspreise über 1060 000 M ein Jahr, falls der Eigenthümer binnen eines Monats, nachdem ihm der die Festsetzung einer früheren Zwangsversteigerung anordnende Beschluß der General⸗Landschafts-Direktion zugestellt ist, Wider⸗ spruch erhebt

Ist der Aufenthalt des Eigenthümers bei der General⸗ Landschafts Direktion nicht bekannt, so gilt die Aufgabe dieses Be⸗ schlusses zur Post mittels eingeschriebenen Briefes nach seinem letzten bekannten Wohnorte als Zustellung.

Abs. 3. Uebersteigt der letzte Tarwerth oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, der letzte Erwerbspreis nicht 100 000 , so ist die General -⸗Landschafts⸗Direktion an eine bestimmte Zeitdauer der Zwangsverwaltung nicht gebunden.

Abs. 4. Die Gerichte sind verpflichtet, auf Antrag der General⸗ Landschafts- Direktion die Zwangsversteigerung ohne vorgängiges Erkenntniß einzuleiten.“

XIII. . .Zu X des IV. Nachtrags der Landschafts⸗-Ordnung sind in Abs. 2 die Worte: „der Verordnung“, vom 7. September 1879 (G.⸗S. S. 591) zu streichen. B

Zweiter Nachtrag

zu den Abschätzungs - Grundsů en der Ostpreußischen Landschaft vom Eg nni 1895.

J. In § 2 Abs. 3 ist hinter dem letzten Satze noch hinzuzufügen: Gehört indessen zu einem Grundstücke ein Antheil an unge— trennten Hofräumen, auf welchem sich Gebäude des Targutes be⸗ finden, so ist noch vor der landschaftlichen Beleihung die Auf— messung dieses Antheils durch den Katasterkontroleur und die Zu— schreibung der so ermittelten Fläche im Grundbuche zu bewirken.“

II. S 27 Abs. 5 erhält folgenden Zusatz:

Ebenso ist zu verfahren, wenn ein Mangel an Gebäuden, für den bei der Taraufnahme Abzüge gemacht sind, nachträglich ganz oder theilweise gehoben wird.“

III. Die Abschãtzungs⸗Grundsätze erhalten folgenden Anbang: 10 Werthschätzungen der Waldungen nach dem Ertrage. (Forstertragstaren.)

51.

Abs. J. Bei einem Forstbesstz von mindestens 109 ha kann auf Antrag des Besitzers dem nach M4 der Abschätzungs. Grundsätze fest⸗ gesetzten Grund und Bodenwerthe des Gutes der Forstertrags⸗ werth mit der Einschränkung des § 9 binzugerechnet und big zu J des ermittelten Werthes belieben werden, wenn der Besitzer die in die Schuldurkunde aufzunehmende Vervflichtung übernimmt, eine nach den Grundsätzen der staatlichen Forstverwaltung geregelte Forstwirthschaft unter landschaftlicher Kontrole zu betreiben.

Abs. 2. Unter Forstertragswerth ist der kapitalisierte, nachhaltige Reinertrag aus der Holjnutzung zu verstehen.

Die Schãtzung des Forstertranswertbes erfolgt nur als Zuschlags. tare zu einer bereits aufgenommenen oder gleichzeitig beantragten Grund und Bodentare. ;

8.

Abs. 1. Die Schätzung erfolgt durch eine Kommission, bestebend aug dem Landschaftsrath und einem Forstsachverständigen, welcher die Befähigung zum Staatz ⸗Dberförster haben muß

ats, D, Hommfffien bar die Ergebnisse der Schätzung in einer ausführlichen Abschätzungsschrift darzulegen und Tar Revisiong⸗ Kollegium resp. Tar ⸗Revisiong. Ausschuß zur Festsetzung zu unterbreiten.

Abs. 3. Können die beiden Tommissare nicht zu einer Einigung über den Forstertragswerth kommen, so begründet seder der ö missare seine Ansicht in einer 4 mn Abschãtzungeschrift.

1

Auf die Wiederbolung einer Forstertzagstaxe sindet 5 11 Abs. 1 der Abschãtzungs Grundsãte sinngem ĩße Anwendung. 7

Mit dem Tarantrage sind keine besonderen Erfordernisse ein⸗ nreichen; eg genügt die Beiujmnahme auf die zu dem Antrage auf err der Grund und Bodentaxe eingereichten Erfordernisse, so⸗ ern nicht eine Erneuerung oder Ewänzunge derselben nach Be— Himmung der der el gere we g ei nothwendig ist. 6

Ab. 1. Das Tar Revisions - Tollegium oder der Tar Revisiong⸗ Autschuß. wenn dieser die Grund. und Bodentare sestgesetzt bat, n den Tarwerth alg Zuschlag ju der festgesetzten Grund und odentare sest. Abs. 2. Dieser Juschlagswerth bildet jusammen mit dem nach der Grund und Bodentare sestgesetzten Tarwerlh den nach § 18 2. O. zu beleibenden Gutawertbh.

§ 7. är das Schätzungzverfabren gelten folgende Vorschriften: bi. L Um triebgieit,. Die NUatriebaneit ist nach den maß ebenden Verbältnissen sachwerständig m bestimmen. Wenn hiernach 8 Tarater von dem vorgefundenen Umtriebe abzuweichen befindet, se ist die Abweichung besonderg 4 = rpm Grundsaglich darf die Umtrlebeneit D für Weldenbeeger nicht un ter J Jabren, sefern 2 auf Korbmacherrutben gemirths werden soll, in welchem Falle der ein ibrige Umtrieb zulassig Ist. Y nr Niederwald unter 109 Jahren, 3 für Gelen and Birkenwald, in welchem Rlafterbelj er werden soll, nicht anker Jabren, 4 für Hechwald nicht unter 6 Jabren angenemmen werden.

Ab 2. Periodenbildung Ueberweisung der Bestände.

1) Nachdem die Umtriebszeit festgestellt ist, erfolgt die Perioden⸗ bildung und Aufstellung eines generellen e, . ang. Die ganze Umtriebszeit wird je nach ihrer kürzeren oder r. Dauer und der Größe des Waldes in Perioden 2 m. deren Dauer bei dem Hoch⸗ walde auf 20 Jahre zu bemessen ist.

2) Demnächst werden die Bestände den einzelnen Perioden über⸗ wiesen und zu diesem Zweck die Flächen nach Verhältniß ihrer Boden⸗ üte und Holzhaltigkeit, sowie mit eier er Berücksichtigung des öl er Bestände zur Zeit des Abtriebs dergestalt vertheilt:

a: daß jeder Periode Bestände von möglichst gleicher Bodengüte überwiesen werden,

b. daß die Bestandsgüte der jeder Periode zu überweisenden Ab⸗ triebsflächen möglichst gleich ausfalle, und

J. daß das Alter der Bestände zur Zeit des Abtriebs (also in der Mitte der entsprechenden Abtriebsperiode) der für das Revier an— genommenen Umtriebszeit möglichst gleichkomme.

Hiernach werden zwar in der Regel die Hölzer nach ihren ver⸗ schiedenen Altersklassen den verschiedenen Perioden zugetheilt werden. Es bleibt aber dem Ermessen der Taxkommission überlassen, auch jüngere im Zuwachs zurückstehende Bestände, insoweit derartiges Holz zu der Zeit, da es zum i. kommen soll, nur überhaupt nutzbar und zu verwerthen ist, in frühere 3 und andererseits auch ältere und bessere Bestände in spätere Perioden einzuweisen. Namentlich dürfen auch der ersten . jüngere Hölzer zugetheilt werden, als bei alleiniger Berücksichtigung der Um⸗ triebszeit und des Altersklassenverhältnisses in diese gehören würden, wenn nur nachgewiesen wird, daß solche Holzsortimente, wie sie zur Zeit des Abtriebs von ihnen zu erwarten sind, wirklich dauernd verwerthet werden können.

3) Wenn eine Forst derartig abnorm bestanden ist, daß darin gar keine Hölzer enthalten g welche alshald zu verwerthen sein würden, wenn also gar keine Bestände der ersten Periode zugetheilt werden können und ein Ertrag aus der Holznutzung in der ersten Zeit gänz⸗ lich ausfallen müßte, . kann auch ein Ertrag aus der Holznutzung

nicht ausgesprochen werden. Abs. 3

Massenermittelung. Die der ersten Periode über⸗ wiesenen Bestände und Aushiebe sind, soweit irgend angängig, zu kluppen. Aus dem Kluppresultat und der Bestandshöhe sind die Massen zu ermitteln. Ist bei jüngeren Beständen die Kluppe nicht anwendbar, so ist die Abschätzung der Masse nach Ertragstafeln zu bewirken. Die ermittelte Holzmasse einschließlich des zehnjährigen . bildet, durch 20 dividiert, den ahresabnutzungssatz. Stockholz und Reisig kommen ebensowenig in Ansatz, wie die Durchforstungs⸗ und Totalitäts⸗ 56 Ihre Erträge werden gegen die Werbungskosten des ganzen

inschlags aufgerechnet. 88

Ermittelung des Geldwerthes.

Abs. 1. Der m, rn, wird nach, der Beschaffenheit des . den Ergebnissen der üblichen Aufarbeitung und der bisherigen Verwerthung des Holzes in drei Sortimenten:

Nutzholz, Kloben und Knüppel zerlegt, wobei das Nutzholz bei Fichten 80 0/9. bei Kiefern 700 /g, bei Eichen 60 o, bei Harfholz 30 0/0, bei Weichholz 20/9 in der Regel nicht überschreiten darf und Ausnahmen besonders zu begründen sind.

Abs. 2. Der Geldwerth der ermittelten Sortimente wird nach den 6jährigen Durchschnittspreisen, wie dieselben sich aus den Rechnungen des geschätzten Waldes selbst oder eines benachbarten Königlichen, städtischen oder privaten Reviers ergeben, nach Rückschlag von 10 00 zur Sicherung gegen die Schwankungen der Holzpreise be—⸗ rechnet Hiervon werden in Abzug gebracht:

a. die Verwaltungs und Beaufssichtigungskosten mit 2 bis 6 0 pro Hektar Waldfläche, .

b. die Kulturkosten mit 20 bis 109 M pro Hektar der in der . Periode durchschnittlich jährlich zu kultivierenden Fläche, wobei die Größe der Fläche der J. ge rr. in der Weise festgestellt wird, daß die wirkliche Waldfläche durch die Periodenzahl dividiert wird. s

Abs. 3. Mittel und Niederwald werden in Jahresschläge eingetheilt. Der ju erwartende Durchschnittsertrag der Schläge bildet den Abnutzungszusatz. Das Reisig ist, da bei diesen Betriebs. arten hieraus der größte Theil des Materialertrages besteht, entgegen dem Verfahren bei der Hochwaldschätzung mit zur Berechnung zu ziehen. Von dem Geldertrage sind dann aber die Werbungekosten in Abzug zu bringen. Die Kulturkosten sind auf 10 bis 40 Æ pro Hektar zu veranschlagen. ̃

Abs. 4. Der Plenterbetrieb darf nicht beibehalten werden, weil bei dieser Betriebsart, wenn sie auch an sich zweckmäßig wäre, die Abnutzung nach Masse und Werth zu sehr der Kontrole sich entzieht.

89. Fest stellung des Beleibungswerthes.

Der nach F 8 ermittelte Reinertrag ist mit 20 zu und dann um den Betrag zu kürzen, welcher nach dem Tarwerth dez Grund und Bodens auf die Waldfläche entfällt. Der dann ver⸗ bleibende Werth bildet den zu beleibenden Ertragswerth.

§ 19.

Abs. J. Wenn ein Gut, dessen Forst nach vorstehenden Be⸗ stimmungen geschätzt worden ist, demnächst auf Grund der Forst⸗ ertragstare bepsandbrieft wird, so muß die Abnutzung nach diesen Vor⸗ schriften insofern eingerichtet werden, als der nach § ermittelte Ab. e e e. unter Berüchsichtigung des etwaigen Mindereinschlags der Vorjahre, nicht überschritten werden darf. Die bepfandbrieften Forsten werden daber einer dauernden Kontrole seitens der General⸗ Landschafts. Direktion unterworfen. ;

Abs. 2. Der Waldbesißzer hat über den jährlichen Einschlag in der von der General ˖ Landschafte Direlton im Einvernehmen mit einem Forstsachverständigen bestimmten Form Buch zu führen. Ueber den Jabreteinschlag und die auegefübrten Kulturen ist jährlich eine Nach weisung aufjustellen und der General ⸗Landschafta Direktion ein ˖ zureichen.

Abs. 3. Nach Bedarf, aber mindestenz alle 3 Jahre, sindet eine örtliche Besichtigung durch den von der General- Landschafta Direktion ju bestimmenden Forstsachverstäöndigen statt. Die Be— sichtigung erstreckt sich nicht nur auf die Feststellung, ob der Betrieba— plan eingebalten ist und die Kulturen mil Gcfolg dorgenommen sind, sondern auch auf die Ermittelung, ob die Nachbaltigkest der Material- ertrãge durch besondere Unglücksfälle, durch übermäßige Durchforstungen und Tichtungen, durch Verkauf von ldstreu u. a in gefährdet worden ist. u

Abs. J. Die Tilgungapflicht der nach der GYrund. und Boden. tare gewährten eben wird durch die Ergoöbang deg beleibungs fähigen Gutgwerthes um den Forsterttagswerth nicht berubrt Auch ist der Tilgungefonde für die nach der Forsterttagstage ge- wäbrten Pfandbriessdarleben besondergz anzulegen und ju verwalten

Abs. 2. Im fibrigen flnden die Vorschelften der S5 173, 178 a— o der Landschafts. Ordnung auf die nach der Ferstertragz. tare gewäöhrten Pfandbriefgoarleben mit der Maßgabe Anwendung, daß 2 in voller be mit 1 , jäbrlich zu Hilgen sind und eine Verfügung über das Tilgung gut nur zur Löschung eder Ab⸗ tretung des abaejablten Kar nalg juläassig ist

s. 3. SZacht der Gesißer don neuem ein Darlehn an Stelle des getilgten Darlehng nach, o ist eine erneute Schägang der Forst⸗ besitzeg nach den vorste benden mungen noth :

I 12.

Bei Verminderung der 1 den * einer Ferstertragt⸗ tare —— lan dschaflicihen Darlebng fleet 19 der Landschafte. Ordnung sinngem aße n u

Die Kosten der Tare und der Nevssten siad den dem Besiger u tr und ö. Grfordern der General · Lands Direktion vorschu

e zu bablen.

16. Aaf die Beschwerden findet 117 L.-O. siangemaße Anwendung.

§ 15.

Beabsichtigt ein Besitzer über seine nach dem tertragsw beliehene Forst , n fre fr welche den erf 9. estellten Betriebsplan überschreiten, so hat er dazu die Genehmigung er General -⸗Landschafts-Direktion einzu holen. Dieselbe verfährt in sinngemäßer Anwendung des §5 19 .

5 15.

Abs. 1. Insoweit Bestimmungen der Ostpreußischen Land ö Ordnung vom 7. Dezember 1891 durch diese r en . y,, . oder Abänderungen erfahren, treten nunmehr die letzter en in Kraft.

ht 2. Im übrigen finden alle die Schätzung und Belei betreffenden Vorschriften der Ie g e rs mn der . Grundsätze sinngemäße 3

Abs. 3. Die . usführungs⸗Bestimmungen werden

von der General⸗Landschafts⸗Direktion erlassen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Kreis-Bauinspektor Abesser ist von Marienburg nach Wittenberg versetzt worden.

Justi z⸗Mini steri um.

Dem Amtsgerichtsrath Kasel in Breslau ist die nach—

gend, Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

ersetzt sind: der Amtsgerichterath Criegee in Braun— fels als Landgerichtsrath nach Düsseldorf, die Amtsrichter Wagler in Havelberg und von ö in Rosenberg i. Westpr. an das Amtsgericht J in Berlin, der Amtsrichter Hoß in Düsseldorf als Landrichter nach Cõll n.

Der Amtsrichter Kramer in Bensberg ist infolge seiner Ernennung zum Regierungsrath in der allgemeinen Staats— verwaltung aus dem Junizdienst geschieden.

Der k von Münstermann in Kattowitz ist zum K bei dem Landgericht in Beuthen i. O.⸗Schl. ernannt.

In der Liste der Rechtsanwälte sind e g die Rechts⸗ anwälte Justizrath Barchewitz bei dem Oberlandesgericht in Breslau, Stettiner bei dem Landgericht J in Berlin und Höfer in Schleiden bei dem Amtsgericht in Gemünd.

In die Liste der Rechtsanwälte sind n . die Rechtsanwälte Neumann aus Rotenburg a. F. bei dem Land— . Lin Berlin, Stettiner vom Landgericht L in Berlin

ei dem Landgericht IL in Berlin, Plehn in Erfurt bei dem

Amtsgericht daselbst, Wize aus Posen bei dem Amtsgericht in Bentschen, die ben r, e deen, Dr. . bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Elberfeld sowie bei der Kammer für Handelssachen in Barmen und Doetsch bei dem Amtsgericht in Euskirchen.

Der Amtsgerichtsrath Eitrich in Namslau ist gestorben.

Ministe rium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Am Schullehrer⸗Seminar zu Elsterwerda ist der bisherige kommissarische Oberlehrer, Seminarlehrer Kauffmann endgültig als Seminar⸗Oberlehrer angestellt worden.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 9. November.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten im Neuen Palais heute Vormittag den Vortrag des Stellvertreters des Chefs des Marinekabinets, Kapitäns zur See von Müller.

Um 11½ Uhr fand bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Ma n Ehren des Geburtstages Seiner Majestät des Königs von Großbritannien und Irland eine . Tafel statt.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben an den Vorstand des Vaterländischen Frauen⸗Vereins das folgende Allerhöchste Handschreiben gerichtet:

Ich habe die Glückwünsche des Vorstandes des Vaterländischen Frauen ⸗Vereins, welche derselbe in diesem Jahre, wiederum im Namen seiner Zweig Vereine und der ihm angeschlossenen Verbände, zu Meinem Geburtefest an Mich gerichtet hat, mit aufrichtigem Dank entgegengenommen und kann es Mir nicht versagen, bei diesem Anlaß die Freude darüber zum Auedruck ju bringen, daß die Augdehnung dieser Verein Organisation in so stetigem Zuwachs begriffen ist. Vor einiger Zeit bat der Vaterländische Frauen Verein den tausendsten Zweig · Verein in seine Reihen aufgenommen, und seitdem ist bereits auch diese Zabl schon wesentlich uberschritten worden. Ich verfolge die Ausbreitung seines Vereine netzeg mit um so größerer Befriedigung, als Ich dieser in Krieg und Frieden bewährten Schöpfung der Kaiserin Augusta die Anerkennung gern entgegenbringe, welche ihren gemeinnützigen Leistungen auf ver⸗ schiedenen Gebieten der Woblfabrt gebührt, und Ich erbitte für dieselbe auch ferner den göttlichen Segen, der ihre Erfolge bisber begleitet hat.

Neueg Palais, den 30. Oktober 1901. Auguste Vietoria, 1. R.

In der am 7.8 M. unter dem Vorsitz des Staatasekretärs des Innern, Staate⸗Ministers Dr. Grafen von zel adowgky⸗ Wehner abgehaltenen ee fn des Bun desraths wurden die Uebersicht der Reichs ⸗Ausgaben und Einnahmen für 1900, die Uebersichten über die Einnahmen und Aus— gaben der Schutzgebiete für 1379 und 1900, der Entwurf einer Verordnung wegen Festsezung der Gebühren der Rechtsanwälte im Verfahren vor den Schiedagerichten und dem Reichs ⸗Versicherunggamt, sowie der Entwurf von Bestimmungen über das Verfahren zur der bei Anträgen auf Einführung eines Ladenschlusses er⸗ orderlichen Jahl von * fis inhabern m. Aus⸗

33 3 * K— 164

asestat aiser un g

ung einer Mi . beim Reichs · Versicherungsamt sowie * derschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.

Laut Meldung des W. T. B. ist S. M. S. „Hansa“, Kommandant: Kapitän zur See Paschen, mit dem Zweiten Admiral des Kreuzer⸗Geschwaders, Kontre⸗Admiral Kir hot an Bord, und S. M. S. „Kaiserin Augusta“, Kom— mandant: Kapitän zur See Stein, am 7. November in Wusung eingetroffen

S. M. S. „Iltis“, Kommandant: Korvetten⸗-Kapitän Sthamer, ist heute von Canton in See gegangen.

S. M. S. Vineta“, Kommandant: Kapitän zur See da Fon seca⸗Wollheim, und der Dampfer „Ascania“ mit dem Fähnrichstransport für S. M. S. „Vineta“ an Bord, Transportführer: e,, zur See von Voigt, sind am 7. November in St. Thomas angekommen.

Hessen. Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen ist, wie die „Darmst. Ztg.“ meldet, gestern Vor⸗ mittag in Darmstadt eingetroffen.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der König von Griechenland ist, wie „W. T. B.“ meldet, mit dem Prinzen Georg gestern Abend von Wien über Triest nach Athen abgereist.

Der Budgetausschuß des österreichischen Abgeord— netenhauses begann in seiner gestrigen Nachmittagssitzung die Berathung des Budgets. Der Abg. Her old legte im Namen der czechischen Parteien gegen den Vorwurf der Erpresser⸗ oder a fen fut Verwahrung ein. Ihre Forderungen der Einführung der czechischen Amtssprache in der inneren Verwaltung und der Errichtung einer czechischen Universität in Mähren würden seit langem wegen Vereinfachung der. Verwaltung. sowie wegen der Ueberfüllung der Universität in Prag erhoben. Die Erfüllung derselben würde von den Czechen nicht als Zugeständniß betrachtet. Nach der Stellung, welche die Regierung zu diesen . derungen einnehmen werde, würden die Ezechen die Neu⸗ tralitaͤt derselben beurtheilen. Die politische Lage habe sich keineswegs gebessert. Sollte der gegenwärtige Zustand an⸗ dauern, so würde sich dieselbe verschlimmern. Der Abg. Kramare kritisierte das Budget und empfahl die Einführung eines Branntweinmonopols.

* Wien veranstalteten gestern etwa 300 slovenische Studenten an der dortigen Universität eine Kundgebung u Gunsten der Begründung einer slovenischen Universität in kb Die Slovenen wurden von deutsch⸗ nationalen Studenten aus der Aula hinausgedrängt. Der Rektor ver⸗ weigerte ihnen die Bewilligung eines Saales zur Abhaltung einer Versammlung.

In Innsbruck fand an demselben Tage eine Kund⸗ geen , italienischer Studenten und Arbeiter vor

em Gebäude der Statthalterei statt. Die Polizei vertrieb die Manifestanten, welche mit Stöcken zuhieben, mit blanker Waffe. Es wurden zehn Verhaftungen vorgenommen.

In dem Befinden Koloman Tisza's ist, wie aus Bu da pest gemeldet wird, gestern eine entschiedene Besserung eingetreten.

Großbritannien und Irland.

Der Herzog von Cornwall und York ist gestern, wie „W. T. B.“ meldet, zum Prinzen von Wales und Grafen von Chester ernannt worden.

Frankreich.

Eine gestern ausgegebene Note der „Agence Havas“ be⸗ kat: Die Pforte habe mitgetheilt, daß sie beschlossen habe, ie verschiedenen Forderungen Frankreichs zu erfüllen Der Minister des Auswärtigen Delcassé habe darauf erwidert, sobald der französischen Regierung der Befehl des Sultans zugegangen sei, durch welchen der Beschluß der Pforte ratifiziert werde, solle das franzö⸗ sische Geschwader Mytilene verlassen. In Pariser polinischen Kreisen verlautet, dem W. T. B.“ zufolge, zuverlässig, das französische Geschwader werde zwar sofort nach dem Eintreffen des . üglichen Irades Mytilene verlassen, jedoch so lange in der Nähe der türkischen Gewässer verbleiben, bis die . mit der Ausführung ihrer Versprechungen begonnen habe.

Die Deputirtenkammer nahm gestern nach einer Interpellatlon über die Arbeit der Eisenbahnbediensteten mit 339 gegen 116 Stimmen eine Tagesordnung an, durch welche das Vertrauen zur Negierung augsgesprochen und be⸗ Hie wird, am nächsten Donnerstag ein Gesetz zu Gunsten ieser Beamten zu berathen.

In der Bud getkommissign der Deputirtenkammer äußerte fig gestern der Finanz- Minister Caillaur nochmals über die Vorlage, betreffend die Anleihe zur er ug der chinesischen Krieg skosten. Die Kommission beschloß endgültig, die Höhe der in unkundbarer Rente auszugebenden Anleihe auf 210 Millignen fest⸗ Eiern, Dieser Betrag ist dazu bestimmt, zur

r dom Staate für dle China⸗Expedition gegebenen Vorschüsse und zur Zahlung der an Privatleute und Agenten des franzoͤsischen Staais zu gewäahrenden Entschädigungen verwandt . werden. Der Nest der von China zu zahlenden a

e

3 proz.

oll jahrlich für die Entschädigungen Verwendung finden, wel äter durch die Sch edggerichis⸗Kommission für die Eisenbahn. ellschaft Hankau—= Peking und für die Missionen werden ie werden. Der Referent der Kommission Subbard wird aim Montag der Kammer Bericht erstatten.

Nußland.

Der Finanz Minister Witte hat, wie dem W. T. B. aus St. Petersburg vom heutigen Tage gemeldet wird, an den Kaiser Nikolaus folgendes Telegramm gerichtet: Am 19.7. Mai 1891 baben Gure Masestät eigenhändig in Wladimwostol dag erste Glied der groen sibirischen isenbabn legt. ie, am J. Norember, dem Jabregtage der Thprenbesteigunn uret estät, ist die Linie der Df schen Gisenbahn beendigt Vuag von 6 chin rer Masentdt meinen unter ˖ . dcwunsch ju diesem eischen Greigniß dar ubringen. it der Schlenenl in einer Mnge von Mog 1. bon ö Port Aribun * unser Uaternehmen in der Mandschurtl been del, wenn auch noch nicht vollig. * der augnabmeameise and der Jerstõrung get großen g der nie im vorigen Jahre kann dem bentigen ganjen 2 ein 3 é * . binnen jwel Jabren alle n gen Arbeiten * und die Bahn für den beständigen regel ˖ eröffnet werden welrd.

er

Der Kaiser erwiderte hierauf:

Ich danke n für die freudige Mittheilung und beglück— wünsche Sie zur der eendigung eines der größten Diers . unternehmen der Welt in so kurzer Frist und inmitten der unglaub— lichen Schwierigkeiten.

Die „Russische Telegraphen-Agentur“ meldet, ein in St. Petersburg eingetroffenes Telegramm aus Peking vom 7. d. M. besage, daß das Telegramm des „Reuter'schen Bureaus“ aus Peking über die Verhand— lungen, welche zwischen dem verstorbenen Bevollmächtigten Li⸗Hung⸗Tschang und dem russischen Gesandten . hinsichtlich der Mandschurei eingeleitet worden seien, die Thatsachen ungenau berichtet habe. Seit dem Monat ,,. in welchem die Verhandlungen mit der russischen

egierung unterbrochen worden seien, sei, nach den von St. Petersburg aus eingezogenen Erkundigungen, den Chinesen seitens Rußlands über die mandschurische Frage kein Verschlag gemacht worden. Wenn die Verhandlungen über diese Frage wieder aufgenommen worden seien, so sei dies nur dank der . der Chinesen selbst geschehen; irgend welche Vorstellung seitens des Gesandten Lessar habe nicht stattgefunden. .

Italien.

Das italien ische Mittelmeer⸗Geschwader ist gestern, wie „W. T. B. berichtet, von Castellamare wieder in Neapel eingetroffen. Das Geschwader soll bis zum 11. d. M., dem Geburtstage des Königs, in Neapel bleiben und dann nach Augusta (Sizilien) in See gehen.

Spanien.

In der gestrigen Sitzung des Senats warf der Bischof

von Oviedo, wie dem „W. T. B.“ berichtet wird, dem Minister des Innern Monet Atheismus vor und verbreitete sich über die Nothwendigkeit, die Vorrechte der Kirche zu schützen. Der Minister Monet erwiderte, das Dekret über die Kon⸗ regationen sei von guten Absichten eingegeben. Der Bischof von Tortosa betonte, daß Jesus Christus die Apostel beauftragt habe, das Evangelium zu predigen, ohne die Kaiser und Könige um Erlaubniß dazu zu bitten. Nachdem noch der Erzbischof von Sevilla ge— sprochen hatte, beantragten mehrere Konservative die Aufrecht— erhaltung der gegenwärtigen Beziehungen zwischen der Kirche und dem Staate. Der M nister⸗Präsident Sagasta erwiderte, das bestehende Konkordat sei voll von Anachronismen, eine so— fortige Reform sei deshalb nothwendig.

Infolge der gestern mitgetheilten Meinungsverschieden— heit, die zwischen dem Finan-Minister Urzais und der Budgetkommission besteht, hat der Vorsitzende derselben seine Entlassung eingereicht. Obwohl der Finanz⸗Minister erklärte, er mache aus dieser Meinungsverschiedenheit keine Kabinetsfrage, beharrte der Vorsitzende der Kommission bei seinem Rücktritt.

Da anläßlich der demnächst stattfindenden Wahlen für die städtischen Körperschaften in Barcelona heftige Reibereien ilch Republikanern und Catalanen befürchtet werden, ist die Guardia civil mobil gemacht worden.

Niederlande.

Die Familie des niederländischen General-Konsuls in Pretoria soll, wie W. T. B.“ aus dem Haag erfährt, ein nicht unterzeichnetes Telegramm aus Pretoria erhalten haben, welches besagt, daß der General-Konsul Pretoria verlassen habe, um sich nach den Niederlanden zu begeben. Das Ministerium des Auswärtigen habe indessen keine Benachrichtigung bezüglich der Abreise des General⸗Köonsuls oder der Ueber⸗ tragung von dessen Geschäften an den französischen Konsul erhalten. Man nehme an, daß der Vertreter nicht so vor⸗ gegangen sei, ohne seine Regierung davon zu benachrichtigen, wofern nicht die Reise ganz plötzlich erfolgt und die Telegraphen⸗ Verbindung unterbrochen sei.

Türkei.

Die Wiener „Neue Freie Presse“ veröffentlicht den Inhalt einer Zirkularnote, welche der türkische Minister des Aus⸗ wärtigen Tewfik Pascha an die Vertreter der Pforte im Auslande gerichtet hat. Die Note führt nach einem geschichtlichen Rückblick über den Verlauf der schwebenden Fra se aus, die Pforte habe nicht nur die An gelegenheiten Lorando und Tubini erledigt, sondern Frank reich auch bezüglich seiner Forderungen, betreffend die Schulen, Wohlthätigkeitsanstalten und i , Zwecken dienenden Ge bäude, volle Genugthuung gegeben. Die Pforte hoffe, daß Frankreich den versöhnlichen Geist, welcher die Pforte bei Aus⸗ gleichung dieser Fragen geleitet habe, anerkennen und die unglũcklicherweise K Beziehungen wieder aufnehmen werde.

Griechenland.

Der „Agence Havag“ zufolge bestand das am Mittwoch im Hafen von Syra vor Anker gegangene Eri il; Geschwader aus vier Schiffen der Division des Admirals Caillard, welche nach der Einnahme von Kohlen am Donnerstag wieder in See gegangen sind.

Amerika.

„Dailn Chronicle“ meldet aus Washington, der Präaͤ⸗ sident Roosevelt habe in einer Konferenz mit dem Fin anz⸗ Comité des Repräsentantenhauses erklart, er sei ein Gegner der . und werde dieselbe in seiner Botschaft nicht empfehlen.

Die brasilignische Regierung hat, dem, W. T. B. ufolge, das vorläufige Abkommen mit Jialien vom 5. Juli E83 gekündigt, da sie über einen endgültigen Handelsvertrag mit Jialien unterhandeln will. Das bisherige Abkommen tritt am 9. Mai 1902 außer Kraft.

A sien.

In Peking ist gestern, wie das „Reuter sche Bureau“

meldet, ein Kaiserliches Edikt eingenreffen, durch welches

uanschikai zum Gouverneur von Petschili und das

itglied des Kabinets nnn, chao zum Nachfolger Li BVung Tschang s als Bevollmächtigten ernannt und beiden befohlen wird, . sofort nach Peking zu begeben. In einem zweiten Cdilt ist Li⸗Hung⸗Tschang zum Marquis ernannt und ihm der neue Name Li⸗wen⸗ischung gegeben worden.

Der Standard meldet aus Schanghai, daß Tschang⸗ sentschun, Getreidetrangport⸗Kommisfar in Tai⸗Ngan, zum Gouverneur von Schantung ernannt worden sei.

Ein Telegramm der Timeg⸗ aus Hankaun vom 3. d. M. alebt, dem W. T. B. zufolge, den authentischen Wortlaut des Mandschureivertragegs wieder, wie derselde vom Großen Rath

den südlichen Vize⸗Königen mitgetheilt worden sei. Durch die Ver⸗ öffentlichung würden im allgemeinen die schon bekannten Mit⸗ theilungen bestätigt, . werde die Zurückziehung der Truppen aus der andschurei von der Bedingung ab⸗ en gig gemacht, daß kein neuer Aufstand dort ausbreche und eine Aktion irgend einer anderen Macht dazwischentrete. Bezüglich der Provinzen Kirin und Heilungtschiang verspreche Rußland nur, daß im Jahre 1903 die Möglich⸗ keit einer Zurückziehung der Truppen von dort in Er⸗ wägung gezogen werden solle. Die Zahl der chinesischen Truppen, welche in der Mandschurei gehalten werden sollen, werde im Einverständniß mit den russischen Militärbehörden festgesetzt werden. Zu diesen Truppen dürfe keine Artillerie gehoͤren. Aus den vier südlichen Bezirken der Provinz Mukden bis zum Ligu⸗Fluß sollten die russischen Truppen noch ini f dieses Jahres zurückgezogen werden, desgleichen werde die Eisenbahn Schanhaikwan Niutschwang den Chinesen wieder übergeben werden. Während des Jahres 1902 sollten die dann noch in der Provinz Mukden stehenden russischen Truppen ebenfalls zurückgezogen werden. In diesem Vertrage werde nichts von Minen⸗, Handels- oder anderen ausschließ⸗ lichen Vorrechten erwähnt.

Afrika.

Das „Reuter 'sche Bureau“ berichtet, es gewinne den Anschein, daß Miß Hobhouse in Süd⸗Afrika nicht ver⸗ haftet, sondern ihr lediglich bei ihrer Wiederankunft die Landung verboten worden sei, weil sie nicht die seit der Ver— hängung des Kriegsrechts nöthige Erlaubniß der Militär— behörden besessen habe; schließlich sei ihr gestattet worden, an Bord eines abgehenden Transportdampfers nach England zurückzukehren. Die ihr von dem Kriegsamt ertheilte Erlaubniß, wieder nach Süd-⸗Afrika zu gehen, sei vor ihrer Abreise von England zurückgezogen worden.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Tages ordnung für die 97. Plenarsitzung des Reichstages (am 26. November) ist von dem Präsidenten, Grafen von Ballestrem, wie folgt, festgesetzt worden:

I) Zweite Berathung der Novelle zur Strandungs⸗Ordnung. 2) Zweite Berathung der Seemannsordnung mit ihren Neben⸗ gesetzen. Berichterstatter: Abg. Dr. Semler (nl.).

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Unter den Arbeitern im Brester Kriegs hafen macht sich, wie . W. T. B.“ aus Paris vom gestrigen Tage erfährt, eine Aus= standsbewegung geltend, welche sich auf die anderen Kriegshäfen aus— zudehnen droht. (Vergl. Nr. 262 d. Bl.)

Zum Bergarbeiter⸗Ausstand in Frankreich wergl. Nr. 262 d. Bl.) meldet dasselbe Bureau ferner, daß der Ausschuß des Berg⸗ arbeiterverbandes seinen Beschluß über den Gesammtausstand bis zum 25. d. M. vertagt hat.

Theater und Musik. Friedrich ⸗Wilhelmstädtisches Theater.

Auch die Operette hat ihre Klassiker, und zu ihnen zählt in erster Linie Offenbach, der immer wieder in Erinnerung gebracht zu werden verdient. Dem Vorgehen des Direktors Fritzsche, welcher den Be— suchern des Friedrich ⸗Wilhelmstädtischen Theaters die Hauptwerke des Komponisten in einem Offenbach⸗Cyelus vorzufühbren gedenkt, gebührt daher volle Anerkennung. Schon früher, als er im Jahre 1897 noch das Theater Unter den Linden“ leitete, hat Herr Fritzsche das Gleiche mit Glück unternommen, und es ist zu wünschen, daß er auch diesmal dem erforderlichen Interesse im Publikum begegnen möchte. Der gestrige erste Offenbach -Abend' setzte sich aus drei Ein⸗ aktern zusammen. Den Anfang machte Fortunio's Lied“, ein anmuthiges, melodiöses Werk, in welchem ein Liebeslied, das der Notar Fortunio in seiner Jugend gedichtet hat, sich in verstaubten Akten vorfindet und nun zum Aerger des Alten von seinem Eleven Valentin der noch jungen Frau des Notars vorgesungen wird. Die Operette fand eine musikalisch und darstellerisch recht flotte Wiedergabe. Gesanglich zeichnete sich darin besonders Fräulein Annie Calice in der Rolle des Schreibers Friquet aus. Fräulein Door spielte den Valentin recht gewandt, ließ aber, weil sie zu stark tremolierte, keine richte Freude an ihrer sonst ansprechenden Stimme aufkommen. Geradezu must ergültig brachten dagegen die Damen Calice und Forescu die zweite Gabe des Abends „Fritzchen und Lieschen“ zur Geltung ein grajziöͤses Singspiel, in dein zwei französisch radebrechende Schwaben sich in der Näbe von Paris zusammenfinden Die Sangesfreude und Lebenelust, die in diesem Werkchen enthalten ist, wirkte zündend auf die Zubörer und trug den Ausführenden den größten Beifall des Abends ein. Den Beschluß machte Dorothea“, ein mehr possenbaft gebaltenes Stück, welches das schüchterne Liebeswerben eines linkischen Dorfschullebrerz um die Hand einer schönen Schwarzwaldbäuerin vor Augen fübrt, die mit einem jabrelang abwesenden Ulanen ⸗Unteroffisier verlobt ist. Die Rücktehr des letzteren mit dem anfänglichen Vorbaben, die Braut beim. zufübren und Bauer zu werden, und schließlich sein Verzicht u Gunsten des Schulmeisters bilden die weiteren Phasen der musikalisch reiwoll illustrierten Handlung. Sie winde durch Fräulein Reiche berg (Dorothea), die Herren Becker (Schullebrer) und Steiner (Wacht meister) außerordentlich wirfungs voll vorgeführt. Alleg in Allem, hinterließ der Abend den besten Eindruck.

Konzerte.

Dag Programm des gestrigen dritten Spm vhonie Abende der Königlichen Kapelle unter Kapellmeister Weingartner z Leitung im Königlichen Overnbhause entbielt eine Reibe fänst.« lerisch wertbvoller Werke. Mit Mendelgsobn g trefflich gespielter, frischer und markiger Ouverture ju Mun las“ wurde das Ronzert eingeleitet; an diese schloß sich die weite Sym bene ven Brahmg (lö-Jur) an, welche Herr Weingartner mit vollfter Hingabe und bin. reißendem Temperament dirigierte. Ueber mancherlei Ginzelbeiten seiner Auffassung ließe sich ja vielleicht streiten, 0 namentlich uber gewisse Nuancen im jweiten Saße, dem Udaglo; aber der allgemeine, greße Effekt, den er mit der Symphonie, besenderg mii dem entzückenden Allegretto granioso,. in criielen ber- stand, ist nicht binwegjuleugnen und verdient volle Anerkennung. Auch mit der Neuheit deg Abende, mit den Wariationen über ein cigenes Thema des bier bisber unbekannten englischen Kempwentsten Glgar erreichte der Dirigent einn günstigen Grselg. aber webl weniger durch das Tenmerk an sich ald durch die, musterbaste Veorsübrung detselben. Der Kemwenist bevorzugt in der Ja- strumentation ju sebr die krassen Effesre und die schreffen Kentrasis,

die Blechinstrumente sind namentlich oft und lärmend verwendet. aber er verstelt dabei auch zarte und leuchtende Farben recht ge aufjutragen, sodaß daß Merk kelnegwend ebne Gindruck an Dag Auditerlum blieb, wie sich deutliciꝭh auß dem reicheesellten Wefall erkennen ließ. Mit Wertberen n schlichter, berjerauickender Car- Sompbense (Nr. I) fand dag Konzert seimen dein befriedigenden. schoͤnen Abschluß.

(Die Fortsegung deß Lenertberichtt befindet sich in der Grsten Beilage)

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