1901 / 272 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Nov 1901 18:00:01 GMT) scan diff

lo lor Contordia, Cölnische Lebens Versich Gesellschaft.

Die Herren Aktionäre werden hiermit zu der am Samstag, den 23. November a. C., Vor⸗ mittags EO Uhr, im Kasino am Augustiner Platz hierselbst abzuhaltenden außerordenitlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen.

Eintrittskarten werden am 2H. u. 22. No⸗ vember a. . in unserem Geschäftslokal (Maria⸗Ablaßplatz Nr. 15) ausgegeben, woselbst auch etwaige Vollmachten zur Vertretung abwesender Aktionäre vorzulegen sind. .

Zur Theilnahme an der Generalversammlung können nach Vorschrift des Statuts 36) nur solche Aktionäre zugelassen werden, die ihren Aktienbesitz spätestens am 39. Auguft a. C. in die Bücher der Gesellschaft haben eintragen lassen.

Gegenstand der Verhandlung: Antrag betreffs Genehmigung neuer Statuten.

Der Entwurf derselben, welcher auf Antrag der Direktion und des Aufsichtsraths der Generalver⸗ sammlung unterbreitet werden wird, hat folgenden Wortlaut:

Das bisher in Geltung gewesene Statut der durch Allerhöchste Bestätigungs-Urkunde vom 27. Sep tember 1853 zu Cöln a. Rh. errichteten Aktiengesell⸗ schaft unter der Firma: Concordia, Cölnische Lebens- . abgeändert im Jahre 1878 und durch Beschluß der Generalversammlungen vom 11. November 1899 und 28. März 19800 neu auf⸗ gestellt, wird durch das nachfolgende Statut ersetzt.

Abschnitt .

§1. Die Gesellschaft führt die Firma: Concordia, Cölnische Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft, und hat ihren Sitz in Cöln. Ihre Dauer ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschrantt.

§ 2.

Gegenstand des Unternehmens ist:

a. Versicherung auf das Menschenleben, namentlich Versicherung von Kapitalien und Renten für den Fall des Todes wie für den Fall der Erreichung eines gewissen Lebensalters, sowohl einer als mehrerer Personen, sowohl mit als ohne Rücksicht auf ein anderweites Ereigniß, Versicherung von Kapitalien und Renten für eine im voraus bestimmte Zeit,

Verwaltung von Vereinen zu gegenseitiger Versicherung auf das Menschenleben für einen oder mehrere der sub a. bezeichneten Fälle.

Die Versicherungsgeschäfte können unmittelbar oder zugleich auch mitkelbar (durch Rückversicherung) betrieben werden.

Die Gesellschaft ist berechtigt, die nach Vorstehendem bei ihr Versicherten sowie die Interessenten der von ihr begründeten oder von ihr verwalteten Kassen und Vereine an dem Gewinn der Gesellschaft zu bethei⸗ ligen. Die Quote dieser Betheiligung sowie die Bedingungen derselben werden von der Direktion unter Zustimmung des Aussichtsraths festgesetzt.

Abschnitt II. Grundkapital, Aktien, Aktionäre. 83.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt dreißig Millionen Mark, getheilt in zehntausend Aktien von je dreitausend Mark.

Die ausgegebenen Aktien sind bisher nach Maß⸗ gabe des früheren Statuts von dem Vorsitzenden und 2 Mitgliedern der früheren Direktion unterzeichnet und vem General-⸗Direktor gegengezeichnet. Von nun an müssen neu auszufertigende Aktien, sowie die Uebertragungen von Aktien die Unterschriften der Direktion und eines Mitgliedes des Aufsichtsraths tragen.

Jeder Aktie sind Gewinn ⸗Antheilscheine beigegeben. Die Erneuerung der Gewinn ⸗-Antheilscheine erfolgt alle 19 Jahre, und werden der jeweiligen Aug gabe Erneuerungsscheine beigefügt

Ausrie Aktien sind je jwanzig Prozent baar ein⸗ geza nd über den Restbetrag von je achtzig Pro zent a⸗Wechsel der Aktionäre bei der Gesellschaft hinterlegt.

Wann und zu welchem Betrage auf diese Wechsel Zablung zu leisten ist, setzt der Aufsichtsrath auf den Antrag der Direktion fest, wenn es nach seinem Ermessen im Geschäftsinteresse erforderlich ist. Der- selbe ist jedoch verpflichtet, eine Einzablung von mindestens 5 0/0 des Grundkaxitals sofort anzu⸗ ordnen, wenn die Gesellschaft nach Ausweis der Bilanz in einem so beträchtlichen Verluste sich be⸗ findet, daß nicht über 5 o/ des Grundkapitals aus den früheren Einzablungen vorhanden ist.

Die Einforderung selbst geschiebt alsdann von der Direktion unter Beobachtung der gesetzlichen Be⸗ stimmungen, die auch für die gegen säumige Aktionäre ju unternehmenden Schritte ausschließlich maßgebend sein sollen.

5 4.

Die von der Gesellschaft ausgehenden öffentlichen

ekanntmachungen sind in dem zu Berlin erscheinen⸗

n Deutschen Reichs und Kgl. Prenßischen taats - Anzeiger zu erlassen.

55.

Die Aktien lauten auf den Namen. Die Altionäre sind nach Namen bew. nach Firma, Stand und Wohnort in das Aktienbuch der Gesellschaft ein⸗ zutragen.

36 Kein Aktionär darf mehr als

besitzen.

fünfzig Aktien

§ 7.

Ueber die Zulassung der als Aktionäre in Vor⸗ schlag gebrachten Personen entscheidet der Aufssichtg⸗ ratb, so lange das Aktienkapital nicht voll eingezablt ist. Die Julassung kann obne Angabe der Gründe verweigert werden.

Die Uebertragung wird mittelt Cintragung in das Aktienbuch der Gesellschaft bewirkt, nachdem der neue Aktionär die dem früberen Aktienär zurück- zugebenden Wechsel durch neue ersetzt haben wird.

Diese Uebertragung wird auf dem Aktien⸗ Dokument bescheinigt, und geben alle mit der Aktie verbundenen Rechte und Pflichten mit dem Tage der Eintragung ins Aftienbuch vollständig und untbeilbar auf den neuen Aktionär siber, unbeschadet sedoch der gesetzlich sestzelegten subsidiarischen Haftr licht des Mechts⸗ vorgãngers.

Der nene Aktien ir bat eine Uecbertragungagebübr von drei Mark vro Aktie an die Gesellschaftalasse zu entrichten.

53.

Alle Aftienire haben in Gesellschaftesachen ihr

Domisll in Coln. Diejenigen, die kein besonderes

*

Domizil gewählt haben, sollen angesehen werden, als hätten sie ihr Domizil am Sitze der Gesellschaft.

Wohnt der Aktionär in einem Lande, in welchem die Allgemeine deutsche Wechselordnung nicht gilt, oder verlegt er seinen Wohnsitz in ein ol t Land, so muß er einen dem Aufsichtsrath genehmen Wechselbürgen stellen, welcher in einem Lande wohnt, in dem diese . gilt.

Stirbt ein Aktionär oder erlischt eine als Aktionär betheiligte Firma, so haben die Erben bezw. Rechts- nachfolger die Verpflichtung, binnen sechs Monaten vom Sterbetage bezw. Tage der Erlöschung der ö für jede Aktie, die der 3rhh f er oder die erloschene Firma besessen hat, einen neuen Aktionär in Vorschlag zu bringen. Geht ein solcher Vorschlag binnen dieser Frist nicht ein oder ist der Vorgeschlagene dem Aufsichtsrath nicht genehm oder ist die Ueber⸗ tragung nach c 6 nicht zulässig, so läßt die Direktion die Aktie durch einen vereideten Makler für Rechnung der Erben bezw. Rechtsnachfolger verkaufen. Sollte sich ein dem Aufsichtzratkh ,,, mit Rück⸗ sicht auf 5 6 zulässiger Käufer nicht finden oder sollte der aus dem Verkauf zu lösende Betrag nicht hinreichen, die Schuld des Erblassers bezw. der er⸗ loschenen Firma gegen die Gesellschaft zu decken, so nimmt die lf het die Erben bezw. Nechtsnach—= folger, nöthigenfalls auf gerichtlichem Wege, in Anspruch.

Falls die alte Aktie nicht eingeliefert wird, verliert sie durch den Verkauf von selbst ihre Gültigkeit. Es wird dem Ankäufer eine neue Aktie unter gleicher Vummer ausgefertigt, welche als allein gültiges Duplikat bezeichnet wird; die alte Aktie wird in dem Aktienbuch gelöscht und die neue in dasselbe ein⸗ getragen, und endlich wird das Erlöschen der alten sowie die erfolgte Ausfertigung der neuen Akiie von der Direktion öffentlich gemacht.

Der Aufsichtsrath ist verpflichtet, mindestens ein⸗ mal jährlich die von den Aktionären hinterlegten chf nach ihrer Sicherheit zu prüfen. Diejenigen Aktionäre, deren Wechsel als nicht mehr vollkommen sicher betrachtet werden, sind von der Direktion zur Bestellung einer annehmbaren Bürgschaft oder Sub— stituierung eines anderen Aktionärs aufzufordern. Wird dieser Aufforderung binnen vier ac, nicht genügt, so werden die betreffenden Aktien für Rechnung und Gefahr des Aktionärs in der im § 9 beschriebenen Art verkauft, und es treten dabei dieselben Rechte der Gesellschaft wegen eines etwaigen Ausfalls ein. Wegen Löschung der alten und Aus⸗ fertigung der neuen Aktien kommen ebenfalls die Hefe fte des 9 in mend

Ist eine Aktie abhanden gekommen oder vernichtet, so wird sie nach Maßgabe der gesetzlichen Be—⸗ stimmungen für kraftlos erklärt. Auf Grund des rechtskräftigen Ausschlußurtheils werden neue Aktien nebst Erneuerungs- und Gewinn⸗Antheilscheinen auf Kosten des Eigenthümers ausgefertigt.

12.

Eine Erhöhung des Grundkapitals durch Aus— aabe neuer Aktien kann erfolgen, ohne daß zuvor die Vollzahlung des bisherigen Grundkapitals statt⸗ gefunden hat.

Diese neuen Aktien können für einen höheren als den Nennbetrag ausgegeben werden.

§ 13.

Die Einziehung (Amortisation) von Aktien mittels Ankaufs darf nach Maßgobe der gesetzlichen Bestim-⸗ mungen erfolgen.

Abschnitt III. Vorstand. 5§5 14.

Den Vorstand der Gesellschaft im Sinne des Ge⸗ setzes bildet die Direktion; dieselbe vertritt die Ge⸗ fen gerichtlich und außergerichtlich.

Die Direktion besteht aus zwei oder mehreren Mitgliedern, deren Ernennung durch den Aufsichts« rath erfolgt.

Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrath, welchem ebenso das Recht zusteht, Stellvertreter zu ernennen. Der Nachweis der Nothwendigkeit der Stellvertretung kann niemals erfordert werden; ebensowenig kann dritten Personen der Einwand entgegengesetzt werden, daß ein Fall der Stellvertretung nicht vorgelegen babe.

Die Direktion kann mit Zustimmung des Auf— sichtsraths Prokuristen bestellen.

Die Direktoren, deren Stellvertreter und die Pro⸗ kuristen legitimieren sich durch Auszug aus dem Handel gregister.

Die Mitglieder der Direktion baben ihre ganze Zeit und Thätigkeit den Interessen der Gesellschaft zu widmen, zur Uebernahme jeder anderen Funktion beduürfen sie der Genebmigung des Aufsichtsratbs.

Die Bestellung der Direktoren und deren Stell vertreter kann jederieit von dem Aufsichterathe wider⸗ rufen werden, unbeschadet ibres Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung aus den mit ihnen ab geschlossenen Anstellungevertrãgen, insofern nicht gesetz liche Gründe zur Entlassung vorliegen.

Die Mitglieder der Direktion werden besoldet, auch kann lhnen neben dem Gehalt ein Antheil am Geschãftagewinn bewilligt werden

515

Die Direftien fübrt Dritten gegenüber die Ge⸗ schäfte der Gesellschaft selbstandig.

Gegenüber der Gesellschaft ist sie verpflichtet, sich an das Statut, die Beschlüss r Geygeralrersamm⸗ lung, sowie an die für sie dom Aufssichtsratbe auf⸗ gestellte Geschäftsordnung zu balten

516.

Zu Willenzerklärungen für die Gesellschaft. ine. besondere zur Zeichnung der Firma, bedarf es der Mitwirkung jweier Direktoren oder eines Direkters in Verbindung mit einem stellvertretenden Direkter oder einem Proknristen oder der Unter⸗ schrift ven jwei stellvertretenden Direktoren oder eines stellvertretenden Direfters in Verbindung mit einem Prokuristen. Bei der Firmenzeichnung laben die stellvertretenden Direktoren wie auch der Pro⸗ kurist einen dieses Verbältniß andentenden Zusatz bei⸗ zufũgen.

8 17.

Die Direktion stellt die Reamten und Hilfsarbeiter des inneren und äußeren Diensteg an und entläßt dieselben. Beamte, die nur mit Genebmigung des Aufsichtaratbs entlassen werden können, fann die Direktien bis ju der vom Aufsichterath zu treffenden Gntscheidung ibreg Amtes entheben.

Sie beruft die Generalrersammlungen, inseweit nicht auch der Aufsichtgrath oder andere Personen

dann befugt sind.

Die Direktion hat die Jahresrechnung zu legen, die Bilanz, sowie inen den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft entwickelnden Bericht aufzustellen und mit den Vorschlägen der Gewinn⸗ vertheilung dem inn, vorzulegen.

Die vorübergehende nutzbare Anlegung der Gelder, welche nach Ansicht der Direktion flüssig gehalten werden muͤssen, erfolgt durch die Direktion unter Mittheilung an den Aufsichtsrath.

Die r a. Anlegung derjenigen Gelder dagegen, deren Flüjssighaltung na . t der Direktion nicht erforderlich ist, erfolgt durch die Direktion mit Zu⸗ stimmung des Aufsichtsraths:

J. in ö oder Grundschulden und Renten⸗ briefen, sofern diese den für die Belegung von Mündel⸗ geldern in dem Lande, in welchem das beliehene Grundstück liegt, geltenden Gesetzen entsprechen. Ab: weichungen sind nur bei städtischen Grundstücken en der nach folgenden Grundsätzen festgestellten Beleihungsgrenzen lr g

Städtische Grundstücke follen in der Regel nur be⸗ liehen werden, wenn sie in Städten von mehr als 10 000 Einwohnern liegen, hauptsächlich Wohnzwecken dienen und einen Werth von mindestens 20 000 M. haben. Ausnahmen hiervon sollen nur unter be⸗ sonders günstigen Sicherheitsverhältnissen stattfinden.

Mühlengrundstücke dürfen nicht beliehen werden.

Die Feststellung des Werthes erfolgt nach Maßgabe

I) des Bodenwerthes und des Bauwerthes der aufstehenden Baulichkeit,

2) des reinen Miethsertrages und .

3) des letzten Kaufpreises, wenn seit dessen Be⸗ zahlung nicht mehr als 10 Jahre verflossen, und wenn seitdem an dem Grundstücke keine Veränderungen vorgenommen worden sind.

Der von dem Vorstande bestellte Bau⸗Sachver⸗ ständige der Gesellschaft schätzt den Bauwerth der Gebäude und den Bodenwerth ab, bei letzterem gilt als Grundlage der Betrag, welcher in den letzten Jahren vor der Beleihung für ähnliche Grundstücke in derselben Ortsgegend als Preis gezahlt worden ist.

Bei Rohbauten bildet allein der so gefundene Bau⸗ a n. Grund und Bodenwerth den Beleihungs⸗ werth.

Der Miethsertrag wird durch die geltenden Mieths⸗ verträge oder an Hand des amtlichen Gebäudesteuer⸗ Nutzungswerthes festgestellt. Nicht vermiethete Räumlichkeiten werden nach mäßigem Anschlage geschätzt.

Der ermittelte Miethsertrag wird zum Zinssatz von 50 kapitalisiert. );

Als Beleihungswerth des Grundstücks ist der Regel nach der Durchschnittsbetrag der nach Ziffer 1 bis 3 ermittelten Werthe zu betrachten und, falls einer der Faktoren nicht zuverlässig zu ermitteln ist, der Durchschnitt aus den beiden anderen Faktoren. Die Gesellschaft kann bebaute städtische Grundstücke bis zu 60 0, des so berechneten Beleihungswerthes beleihen, jedoch darf die Beleihung in keinem Falle diejenige ö, übersteigen, welche sich aus Zu⸗ sammenzählung des Feuerkassen· bezw. Bauwerthes und der Hälfte des Bodenwerthes ergiebt.

Rohbauten sollen nur bis zur Hälfte des wie vor⸗ stehend angesetzten Beleihungswerthes beliehen werden.

Auf solche Hypotheken und Grundschuldbriefe kann auch ein Lombarddarlehn gegeben werden;

II. in Inhaberpapieren oder , , welche von dem Deutschen Reich oder von einem deutschen Bundesstaat oder von einer deutschen Ge⸗ meinde ausgestellt oder garantiert oder von der Reichs⸗ bank als lombardfähig zugelassen und mit einem festen Satze verzinelich sind. Die Belegung in anderen Werthen ist nur soweit und in dem Umfange statt⸗ haft, als von einem fremden Staate für die Zulassung zum Geschäftsbetriebe in demselben eine Hinterlage in dessen Papieren erfordert wird;

11J. in mündelsicheren Lombarddarlehen;

IV. durch verzinsliche Darlehne auf Kapitalver⸗ sicherungen bis zur Höhe des Zeitwerthes;

V. in Grundstücken, aber nur insoweit es sich um Beschaffung von Geschäftslokalitäten oder um Siche⸗ rung von ausstehenden Forderungen handelt.

Sobald für die Vermögensanlage der Versiche rungsgesellschaften durch Neichs oder Landesgesetze andere Normen festgestellt werden, treten diese an die Stelle der vorstehenden Bestimmungen.

§ 19.

Die Maßnahmen der Direktion unterliegen der Zustimmung des Aufsichtsraths in allen im § 29 aufgeführten Fällen.

8 20. ;

Jedes Mitglied der Direktion auch die stell⸗ vertretenden Mitglieder muß Eigentbümer von mindestens zebn auf seinen Namen eingetragenen Altien der Gesellschaft sein, die es während seiner Dienstzeit nicht veräußern darf. Diese Altien werden bei der Gesellschaft hinterlegt, und der Aufsichtsrath ist unter persönlicher Verantwortlichkeit seiner Mit ˖ glieder gehalten, seine Zustimmung zur Uebertragung dieser Aktien unter allen . zu versagen.

85 21.

Die Direktoren sind berechtigt und auf Verlangen des Aufsichteraths verpflichtet, an den Sitzungen des Aufsi btarathe tbeilsunebmen. Diese Berechtigung entfällt bei den Berathungen derjenigen Angelegen⸗ heiten, die sich auf die Personen des Vorstandes be⸗

ziehen. Abschnitt IV. Aufsichterath. § 22.

Der Anfsichtsratb besteht aus mindestens 12 und höchstens 22 Mitgliedern, welche von der General versammlung gewählt werden.

Von den Mitgliedern scheiden jedesmal in der ordentlichen Generalversammlung in möglichst gleicher Anzabl nach ibrer Amtsdauer so viele aug, daß die Amtedauer jedes einzelnen Mitgliedes spätesteng in der 5. ordentlichen Generalversammlung nach seiner Wabl ibr Ende erreicht. Soweit ein Turnus noch nicht bestebt, wird die Reibenfolge den Augscheidens durch dag vom Vorsitzenden des Aufsichtgrathe ju lebende Loos bestimmi, bis sich ein regelmäßiger Turnus gebildet bat. ;

Die Auescheidenden sind wieder wäblbar.

Scheidet vor Ablauf der Wablperiode auß irgend einer Veranlassung ein Mitalied aug, so ist eine Ersatzwabl big jur nächsten ordentlichen Generalver. sammlung nicht erforderlich, insofern noch mindesteng fünf Mitglieder im Amte bleiben. Bei Ersaßwablen far Miiglieder, welche vor Ablauf ibrer Amtedauer ausschesden, erfolgt die Wabl stetg für den Rest der Amtedauer des ausgeschiedenen Mitgliedes.

23. Jedeg Miiglied des Aufsichtgratbg muß Gigen

t 2 von fünf Aktien sein, die es nibeend ene mtsdauer nicht veräußern darf. Diese Aktien werden bei der ,, ,

Der Aufsichtsrath wählt jährlich nach dem Schlusse der ordentlichen Generalversammlung aus seiner Mit einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Im Fall der Abwesenheit beider führt das dienstälteste Mit. glied den Vorsitz.

Jede Aenderung in den Personen der Mitglieder des Aufsichtsraths ist von dem Vorstand unverzüglich bekannt zu machen. Der Vorstand hat die Bekannt machungen zum emen g,. einzureichen.

J.

Die Berufung des Aussichtsraths erfolgt durch den Vorsitzenden oder in , durch seinen Vertreter mittels schriftlicher Einladung; sie muß er⸗ folgen, wenn drei Mitglieder des Aufsichtsraths oder ein Mitglied der 4 . beantragen.

Zur Fassung gültiger Beschlüsse muß mindestenz die Hälfte der im Amt befindlichen Mitglieder an. wesend sein. Die Beschlüßsse werden nach einfacher Stimmenmehrheit gefaßt; ist Stimmengleichheit vor— handen, so entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Ein Beschluß über die Entlassung eines Mitgliedez der Direktion kann jedoch nur dann gültig gefaßt werden, wenn sich mindestens zwei Hi tel der sämmtlichen im Amt befindlichen Aufsichtsrathsmit. glieder dafür entscheiden.

Ueber die Sitzungsverhandlungen wird ein Protokoll gef t welches von den Anwesenden unterzeichnet wird.

Willenserklärungen, Urkunden und Bekannt- machungen des Aufsichtsraths erfordern die Unter— schrift des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. Im übrigen setzt der Aufsichtsrath selbst seine Geschäftsordnung sest.

Der r e, stellt die Grundsätze der Ver⸗ waltung fest; er überwacht die Geschäftsführung des Voerstandes und sind sowohl der Vorsitzende wie dessen Stellvertreter oder einzelne von dem Aufsichts— rathe zu bestimmende Mitglieder befugt, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft von allen Cot oll Büchern, Papieren und Dokumenten, sowie von der Geschäfts und Rechnungsführung zu jeder Zeit Kenntniß zu nehmen.

Er hat die von der Direktion vorzulegende Jahresrechnung und Bilanz zu prüfen, darüber der k Bericht zu erstatten und unter trenger Würdigun der etwa zweifelhaften Aktiva und unter er faltis⸗ Berech⸗ nung aller eventuellen Verbindlichkeiten, die aus den zur Zeit laufenden Versicherungen entspringen, Be— stimmung zu treffen, welcher Theil des Jahresüber⸗ schusses zur Verstärkung der Reserven, welcher Theil zur Vertheilung unter die Aktionäre und welcher Theil zur Ueberweisung an die Versicherten sowie die Interessenten der von der Gesellschaft begründeten oder von ihr verwalteten Kassen und Vereine der Generalversammlung vorgeschlagen werden soll.

Der Aussichtsrath muß jährlich mindestens zweimal unter Zuziehung eines Mitglieds der Direktion durch eines oder mehrere seiner Mitglieder eine Revision der Kasse und der Werthpapiere vornehmen, sowie die Kontrole über die Belegung der disponiblen Be— stände ausüben, und ist durch ein speziell gefaßtes Protokoll darzulegen, in welcher Weise dies geschehen ist. Auch hat der Aufsichtsrath mindestens einmal im Jahr die im 5 10 des Statuts vorgeschriebene Repision der von den Aktionären hinterlegten Wechsel vorzunehmen.

§ 28

Es liegt dem Aufsichtsrath ferner ob:

a. Der Abschluß der Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern;

b. die Feststellung der erforderlichen Geschäfte⸗ ordnungen;

c. die Bestimmung des Zeitpunktes und der Beträge, mit denen auf die nach F 3 aust⸗ estellten Wechsel weitere Einzahlungen von äaämmtlichen Aktionären zu leisten sind.

die Vertretung der Gesammtheit der Aktionäre im Falle einer Klage gegen die Direltien;

eine Generalpersammlung zu berufen, wenn dies im Interesse der Gesellschaft er⸗ forderlich ist. 8 29.

Abgesehen von den in den Geschäftsordnungen bestimmten Fällen, unterliegen der Genehmigung des Aufsichtsrathe folgende Maßnahmen der Direftien:

a. Anstellung und Entlassung der Proluristen und Revisioneärzte,

Hilfsarbeiter mit einem jãbrlichen festen Gebal von 3000 Æ und mehr,

Bewilligung von Belobnungen und Inu wendungen an Beamte der Gesellschaft, sowie an deren Familien oder Hinterbliebene,

Errichtung und Auflösung Agenturen, ö

Feststellung und Abänderung der Versicherungk⸗ bedingungen, der Tarife, sowie der Rechnung. grundlagen nach welchen die Tarife und die nebst Prãmien · Uebertragen

rechnet werden, sowie des Marimum? der von der Gesellschaft auf ein einzelnes cken für eigene Gefahr ju übernehmenden Summe,

Ankauf. Belastung und Veraußerung de Immobilien, sowie zingbare Anlegung * senigen Gelder, deren Flüssigbaltung nach Aa sicht des Vorstandg nicht erforderlich ist

f. Abschluß von Rückversicherunge vertragen

8 36. J

Der Aufsichtgratb ist befugt, die spenelle Kentrole der Geschäftefübrung der Direktien, die lebe wachung der Kasse und des Rechnungewesend. di Müwmirkung bei der Anlegung der verfügkaren Fonda, sowie sonstige ibm obliegende einseln Funktionen, sowelt died gesehlich julassig it. clnem Aueschusse oder einelnen Mügliedern ju übertragen. 831

2

Die Mitglieder des Aufsichteratbas erbalten leine Befeldung; Ter Aussichtgrath benekt vielmebt. . n Antbeil am Geschäftagewtnn in Söde den * derjenigen Betrageg, welcher ber vier Prehenn 2 einge zablten Aten Taritals binaug als Dir idend an bie Aftionare jur Aus sablung gelangt, ka

Bie Veribellang dies. Qerminn - Anbei die Mitglieder ist dem Uufsichtgrath anbeim gene

Ab schnitt V. Generalversammlung.

8 32 an. Die Rechte der Akrlenäre werden durck Yesckl⸗ faff ang in Ter Genctalberfammlung ausqeabt.

*

aus landischer

.

Die Generalversammlungen finden in Cöln statt. Dieselben werden durch . öffentliche Be⸗ fanntmachung berufen, von denen die erste mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstermine erfolgt.

Die ordentliche Generalversammlung findet spãtestens im Menat Mai eines jeden Jahres statt und wird durch die Direktion berufen.

Außerordentliche Generalversammlungen beruft die Direktion soweit nicht dazu nach dem , oder den Statuten auch andere Personen befugt sind —, so oft sie es den angemessen erachtet.

Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind alle Aktionäre , welche seit zwei Monaten vor dem Tage der Berufung im Aktienbuch ein—⸗ getragen sind.

In der Generalversammlung hat der Inhaber

von 1 bis 5 Aktien 1 Stimme, d men

* 11 n 15 *. 1 ĩ und so fort in Abstufungen von je 5 Aktien, sodaß der Inhaber von 45 bis 50 Aktien 10 Stimmen hat Abwesende Aktionäre können sich nur durch an⸗ wesende, stimmberechtigte Aktionäre vertreten lassen. Der Vertreter hat die desfallsige schriftliche Voll— macht spätestens an dem der Generalversammlung vorhergehenden Tage bei der Gesellschaft niederzu⸗ legen. Mehr als 10 Stimmen kann kein Aktionär in Vollmacht ausüben. § 34.

In der Generalpersammlung führt der zeitige Vorsitzende des Aufsichtsraths oder dessen Stellver—⸗ treter oder ein anderes vom Aufsichtsrath zu be⸗ stimmendes Mitglied den Vorsitz, bestimmt den mit der Protokollführung zu betrauenden Notar und ernennt die Stimmzähler. Zu solchen können die Mitglieder der Direktion und die Angestellten der Gesellschaft nicht ernannt werden.

In den ordentlichen Generalversammlungen werden die Geschäfte in nachfolgender Ordnung verhandelt:

1) Bericht der Direktion über die Lage des Ge⸗

schäfts im allgemeinen und über die Resultate des verflossenen Jahres insbesondere;

Bericht des Aufsichtsraths über die statt⸗ gefundene Revision der Rechnung; Beschlußfassung über die n der Jahresbilanz und die Gewinnvertheilung sowie über die Entlastung der Direktion und des Aufsichtsraths;

4) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsraths;

5) Berathung und Beschlußfassung über die An—⸗ träge der Direktion oder des Aufsichtsraths sowie über die Anträge einzelner Aktionäre.

535.

Die Beschlüsse und Wahlen der Generalversamm— lung vollbringen sich mit absoluter Stimmenmehrheit. Ergiebt sich bei Wahlen Gleichheit der Stimmen, so giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Auf Verlangen des Vorsitzenden oder auf Ver⸗— langen von fünf Aktionären muß sowohl über die Wahlen als auch über andere Gegenstände geheime Abstimmung stattfinden. Die Protokolle der General⸗ versammlungen sind von einem Notar aufzunehmen.

Abschnitt VI. Bilanz und , , , , ,. 536.

Die Bücher der Gesellschaft werden mit dem 31. Dezember jeden Jahres geschlossen und die Bilanz auf diesen Tag von der Direktion gezogen.

Die Grundsätze der Bilanz sind folgende:

Aus der Jahreseinnahme werden vorweg ent- nommen:

n. die n, ,. und die Prämienreserve; die hierfür zurückzustellenden Beträge sind so zu bemessen, daß sie in Verbindung mit den künftigen mathematischen Nettoprämien aus allen am Jahresschlusse noch bestehenden und erneuerungsberechtigten Versicherungen min⸗ destens die rechnungsmäßig zu leistenden Zah— lungen der 8 , decken;

eine Reserve für die bis zum Jahresschluß auf Versicherungs⸗Verträge der Gesellschaft fallig gewordene, noch unbezahlte Forderungen Schadenreserve, bestehend aus den vollen Summen der Forderungen;

2. diejenigen Beträge, die der Krieggreserve, dem Beamtenvensionsfonds und etwa sonst noch nothwendig werdenden Reserven zu⸗ zuweisen sind.

Sodann werden aug der Jahreseinnabme gedeckt:

die laufenden Verwaltungekosten;

etwaige Abschreibungen;

die im Laufe des Jahres bezahlten Versiche⸗ runge⸗Kavitalien und Renten, insefern dafür nicht eine Schadenreserve aus früberen Jahren (h) vorbanden ist

Ven dem nach Bestreitung der vorstebend aufge⸗ sfübrten Posten verbleibenden Ueberschuß können nach Zurückstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Kapital- Reserre in meximo 20 9, auf Konto der Reserve für eventuelle Verluste und Bedürfnisse übertragen werden. Ueber diese Resewe stebt der Gesellschaft jederzeit freie Perfügung zu zur Bestreitung geschäft⸗ licher Bedärfnisse, sowle zur Verbesserung der Dividenden. Sodann kommt in Abzug die etwa dertragsmäßlg an Versicherte und andere Betheiligte 8 2) m leiltende Gewinnbetbeiligung. Aug dem derbleibenden Reste wird unter Bernchsicht gung der dertraglichen und statutarischen Gewinnantbeile 85 1 and 3) die Dividende der Attionäre auagezablt.

Sollie die Jabregeinnabhme nach Entnabme der Neserven a a. und H. und der unter e. vorgesebenen Jurückstellungen nicht ausreichen, um die Auggaben ad 4, e. und 6. jun decken, so erfolgt diese Deckung fanächst aug der Reserwe für eventl. Verluste und Bedarfnisse, sodann aus dem Resewefonde; demnmächst, sefern dieser nicht aug reicht, aus dem Grundkavital. Entstebt solchergestalt ein Merlust an dem legteren, o erfelgt eine Dwidendejablung erst nach Ergän⸗ ß deg Grundkarstalg aug den Ueberschussen lun tiger Jabre.

Die Bfslanz muß längstens im Menat Avril von der Direktion aufgestelltl und dem Aufsichtsrath zur Prüfang übergeben sein.

Die don der Generalversammlung festgeseßte Dividende der Altionäre ist späͤtestend amm J. Jul eden Jabreg jablbar.

Ile Dividenden, welche nicht binnen fünf Jahren abaeboeben werden, verfallen zu Gunsten der Gesell⸗

schaft. 8 3.

. Die keberblicke Beauffichtigung es Cansen SGe= ö erfelgt na . der gesetzlichen en.

Versch

Abschnitt VII. Abänderung der Statuten, Auflösung und ae, , n der Gesellschaft.

Nur in einer außerordentlichen Generalversamm⸗ lung kann eine Abänderung der Statuten und eine Erhöhung des Kapitals durch Ausgabe neuer Aktien beschlosen werden und nur mittels einer drei Vier⸗ theile der abgegebenen Stimmen darstellenden Mehr— heit. Die Beschlüsse über solche Abänderungen be— dürfen der staatlichen , ,

Die Auflösung der Gesellschaft findet außer in den gesetzlich bestimmten Fällen nur statt;

a. wenn die Hälfte des gezeichneten Grund— Kapitals der Gesellschaft verloren gegangen ist und wenn bei Eintritt eines solchen Falles nicht von sämmtlichen Aktionären einstimmig die Wiederergänzung des ursprünglichen Kapitals beschlossen werden follte;

wenn die Inhaber bezw. Vertreter von drei Viertheilen der begebenen Aktien in einer Generalversammlung die Auflösung verlangen. „Der Auflösungsbeschluß bedarf der staat— lichen Genehmigung.

5 40.

Die Liquidation wird durch Beschluß der General— versammlung der Direktion oder besonderen Liquida— toren übertragen und nach den gesetzlichen Bestim mungen durchgeführt.

Cöln, den 5. November 1901.

Die Direktion.

64501] Brauerei Kempff, Artien ⸗Gesellschast, Frunkfurt n / M.

Bilanz⸗Konto per 31. August 1901. Activa. 6 3 Immobilien⸗Konto ... 1686985 56 Elektrische Anlagen... 35 186 Fastagen⸗Konto: Lagerfässer 40 520 60 ; Versandfässer ... 1— Maschinen⸗Konton. . 261 20210 Fuhrpark⸗Konto 28 28270 Utensilien⸗Konto ö 67 686 50 Eismaschine⸗Neuanlage⸗ Konto. 2419148 R 281 845 Kassa⸗ Konto ..... 23 092 Wechsel⸗Konto . w 217028 2 8326 3 232 986 42

Passi vn. Aktien ⸗Kapital⸗ Konto ...... 1400000 , , ö Dividenden ⸗Konto pro 1899/1900 .. 180 Prioritäten⸗Zinsen⸗Konto ; 15 590 Vypotheken⸗ Konto ... 240 571 43 Kreditoren. ö 206 39695 Acceptations⸗Konto ... 7905 Reservefonds ⸗Konto ..... 250 000 Spezial Reservefonds⸗ Konto. o 000 - Nelkredere⸗ Konto 103 34875

ewinn- und Verlust⸗Konto:

Vortrag 31. August 1900

. S6 5917,64 Reingewinn

1960 1901 174 576, 65 180 49429 3 232 98642 Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto

ver 31. August 1901.

Soll. 0 * An Rohmaterialien u. Betriebskosten Sh 3 h14 92

Abschreibungen 96 78019

Reingewinn. 174 576 65

112487176 Haben. « Per Bier ⸗Konto . 107252 52 Treber Konto 39 565 Malzkeime⸗Konton. 806124

1124387176

Frankfurt a. M., den 31. August 1901.

Der Aufsichtsrath. Der Vorstand. Mankiewiez, Rechtsanwalt. Kempff.

Die in der heutigen Generalversammlung auf 8 oy sestgesetzte Dividende gelangt sofort gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 15 mit 66 80, 646 .

an der Kasse der Gesellschaft, Hainerweg Nr. 44, sowie bei der Deutschen Vereinsbank, hier, bei der Deutschen Essecten · G Wechsel⸗ Bank, hier, bei dem Bankhaus Eml. Schwarzschild, hier, bei dem Bankhaus Philipp Elimeyer in Tresaden zur Auszablung. Frankfurt a. M., den 11. November 1901. Der Vorsitzende des Aufsichteraths: Mankiewiczh, Rechtsanwalt.

assi] . Bungerliches Brauhaus Hameln Actien Gesellschaft in Hameln.

Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft beebren wir ung im einer ordentlichen Generalversamm-⸗ lung auf Freitag, den 29. November 1901. Nachmittage 1 lig? im Geschäftelofal des Bank bauseg W. Silberschmidt in Hameln ergebenst ein⸗ zuladen.

Tages er nmmm, .

J. Vorlage des Geschäfteberichts des Vorstands und deg Aufsichtsratbs, der Gewinn und Verlustrechnung sowie der Bilanz für das Jelchaftesabr Iod idol. 4

11 an. des Vorstands und des Aufsichtg ˖

raths.

III. Wabl der Revisoren für das Geschäftsjahr

1901 1902.

JV. Verschiedenes.

Zur Theilnahme an der Generalpersammlung haben die ren Altionäre ibre Aftien nebst einem derrelten Nummernberzeichniß bie spätestens am 28. Navember 1990 Le. unserer Gesell- schaftatasse eder dem Bankbane W. Silber chmidt in Hameln während der üblichen Geschäfta. kunden zu binterlegen.

Hameln, den 11. November 1801.

Ter Aufsichtsrath. W. Menge, Vorsitzender.

k 3. ö 36 . 3 162 35

64312

. „„ „/.

. * 2

Aktienbrauerei Rettenmeyer Stuttgart.

Die L. ordentliche Generalversammlung findet am Samstag, 14. Dezember d. J., Nachmittags 3 Uhr, im Wirthschaftssaale der Brauerei (in der Karlsvorstadt hier) statt. * Tagesordnung: 3 Vorlage der Bilanz und 2 des Vorstands und Aufsichtsraths. 2 Ertheilung von Decharge an Vorstand und Aufsichtsrath. 3) Beschlußfassung über die Verwendung des Nein gewinn,

Zur Theilnahme an der Generalversammlung ist jeder

Aktionär berechtigt; zur Abstimmung jedo

nur derjenige, welcher seine Aktien Johne Dipidendenscheine spätestens 3 Geschäftstage vor dem Ver⸗ sammlungstage bei der Gesellschaftskasse oder bei folgenden Bankhäusern: Württemb. Landesbank, Stuttgart,

Flesch Ulrich, Augsburg,

A. Weisheit E Cie.,, Ulm a. D., Deutsche Genossenschaftsbank von Soergel, Parrisius Æ Cie., Commandite,

Frankfurt a. M.,

oder bei einem Notar hinterlegt; in letzterem Falle jedoch ist die Bescheinigung über die materielle Hinter⸗ legung bei einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen innerhalb obiger Frist einzureichen.

Stuttgart, 10. November 1901. Der Vorsitzende

des Aufsichtsraths:

Rechtsanwalt O. Gauß.

64225

Acti va. Bilan

Westf. Kupfer⸗ und Messingwerke Act. Ges., vorm. Casp. Noell

ö in Vogelberg bei Lüdenscheid.

Juni 1991.

23

Passi vn.

I) Grundstücke⸗Konto . 2) Gebäude ⸗Kontto ...

3) Maschinen⸗ und Anlagen⸗-Konto

4) Inventar⸗ und Utensilien⸗Konto 5) Wasserkraft⸗Konto .. ö 6) Anschlußgeleise⸗ Konto.. .... 7) Kassa⸗ und Reichsank⸗Giro-Konto 8 Reg el onto J a 14141 w n 1 12) Betheiligungen⸗Konto ö 13) Gewinn⸗ und Verlust-Konto: Verlust in K abzgl. Vortrag aus 139931909 8770,06

z 000 oo0 1 6h0 000 10 660 129 535 36 1 334 661 2 z 603 6

32 583 30

Aktien⸗Kapital⸗ Konto. Obligationen-Konto .. Obligationen⸗Zinsen⸗Kto. Accepten⸗Konton. Kreditoren⸗Konto Delkredere Konto . 508085 Ordentl. Reservefonds⸗ 43 50603 Konto. JJ 3 7560 8) Außerordentl. Reserve⸗ 597 092 35 fonds⸗Konto . 529 350 20 Rückständige Dividenden 730 41226

564 26490 665 251 69 662 1642 78 871 41 1

101

r d

——— ——

50 000 150

34077 43

5

Soll. 1) Sämmtliche Unkosten und Betriebs⸗ ausgaben, Gehälter, Löhne, Frachten, Reparaturen, Zinsen und Steuern

Bruno von Roy, Elberfeld, stellvertretender V

; Gertniun⸗ und Verlust⸗ Konto per 20. Juni 1901.

1034004381 35 Verlust. Tod 7 di v Der Aufsichtsrath besteht aus den Herren Dr. jur. Hans Jordan,

o df 57

Ii Ts 7 Haben. Vortrag aus 1899 1900.

) Fabrikationsgewinn .

991 15689 34 077 43 D oi v Vorsitzender,

64028 Activa.

1) Kassa. Konto .. J 2 3) Effekten⸗ und Betheiligungs-Konton.

4) Debitoren JJ 5) Konti der Besitzungen und Anlagen des Vereins: a. Hermannshütte:

II. Maschinen⸗ und Fabrik⸗Mobilien⸗Kto.

III. Werksgeräthe⸗Konto..

IV. Mobilien⸗Konto .

b. Hörder Hochofenwerk: Immobilien ⸗Konto ...... Maschinen⸗ und Hochöfen ⸗Konto Koksöfen⸗Konto .. Werksgeräthe Konto. ... Dortmunder Hochofenwerk: L. Immobilien⸗Konto L. Maschinen und Hochofen ⸗Konto Koksofen⸗Konto. Werksgerathe⸗ Konto. Eisenbahnen⸗Konto . d. Bergbauliche zen:

Hörder Kohlenwerk: Immobilien⸗Konto ; K Kohlen ⸗Separationen und Wäschen Maschinen · Tonto . . Werks z erathe⸗ Konto.

Diverse Eisensteingruben . Grube Martini e. Eisenbahnen: L. Verbindung s⸗ und Kohlenbahn f. Verschiedenes:

LI. Kalksteinbruch in Letmathe Kalksteinbruch in Hemer. . Betheiligungs. Konto Reiche land .

s Pr. C. Vtto & Cie . Elektrische Zentrale.. Ringofen Anlage Eisenwerk

g 9 Schleswig 6) Fabrikate und Materialien: a. Hermannshütte . sC 6 832 S6, 65) b. Hörder Hochofenwerk w 1350 362, 88 c. Dortmunder Hochofenwerk. 188 426 03 ,, . 10 587,49

Hörder Bergwerks⸗ C Hütten⸗Verein.

Bilanz am 29. Juni E901.

HPassivn.

4 383 . 46 6 59 903 98 1) Konto der Stamm⸗ 149 88611 Aktien . 133213710 Konto der Priori⸗ 4516117 76 täts⸗Aktien 26 500 000 - Obligationen ⸗Konto lo 000 000 Dypotheken⸗Konto 529370 S 05506576 Reservefonds⸗ Konto] 1 175973 37 10 081 329 96 Beamten⸗Pensions⸗ 946 373 55 fasse . 32439071 7 Garantie Konto Vochofen Repa⸗ raturfonds⸗Konto. Reparatur und Er⸗ neuerungsfonds Kto Delkredere⸗Konto. Reservefonds für Be zugeverpflichtungen Kreditoren. ; Arbeiterlöhne Konto Konto der rück ständigen Prioritäts Aftien . Dividenden Konto der rück 2 602090 * stndigen Stamm 695 130 0 574 319 52 25 009 42 4107

342 477: lust Konto.

528 000

500000 300 000

269954618 2 887 484 23 719 44419 40 000

500 000

500 000

88931

143 873 29 904199 130058 10000 322 261 04

500 0090 503 964 4

473 4711

Gewinn

26798383174

201 0 63 332 30 2 13576490 286 158 33 1901939 956 68 451 95 69 29076

82 237 96

7) Unfall ⸗Versicherungs Konto ) Feuer ⸗Versicherungs ˖ Konto 9) Lebens. Versicherunge⸗ Konto

Gewinn und Verlust⸗Tonto 1999 1991.

2 Zinsen, Skonto und Provisionen. 461 597 9 3) Dbligationg ⸗Zinsen w 4006000. 43 Verlnust auf Gffelten.. 22 5907 5) Abschreibungen auf Ben

J 6) Abschreibungen 7 Saldo

500 0090

3 163 1652 1

Der Aussichtsraih unserer Gesellschaft v. Schreeder, Ober Regierungsrat Ad. ODverweg, Ritterguigkesißer,

sitzender, l

W. Th. Deichmann, Banquier, C O. von Evnern, Rentner, Bonn, Lg. Hagen, Banquier, Gäln, A. Veiliger, Justürath, Gäln,

66 1 1 Generelle Verwaltungs kosten. . 1099 83657

2205 43242

861 669 92

13 686 30 23 107 v.

14 569 33

53 280 401 21

1) Vortrag aus 1899 190 2 Betriebe Ueber schuß ) Ginnabme für P

4) Verfallene nicht abgebe 1 1

dende

bestebt aus den Herren h a. D., Göln, Ver iz enden,

Haus Reichkemark bei Westbesen, stellrertretend

oͤln,

Gotil. Langen, Fabrilbesizer, Goln,

W. Ludwig. Bergratb, Bochum, Dr. R. Neuboff, Nentner, Bonn,

C. S4 ln, Geh. Bauratb, Göln. Tie Tireftion.

Sörde, den 12 9 Tull.

odember 1901. Leopold. MW.

van Vloten.

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ö ur e er e m mee, 1 e. *. e. . X e n . .

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