Deutscher Reichstag. MN. Sitzung vom 26. November 1901. 2 Uhr.
Am Tische des Bundesraths; Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner.
Der Präsident Graf von Ballestrem eröffnet die Sitzung mit folgenden Worten:
Ich erlaube mir nach der längeren Pause sämmtliche Mitglieder auf das Herzlichste zu begrüßen. ö ;
Meine Herren! Wir haben zunächst eines unendlich schmerzlichen Ereigniffes zu gedenken (die sämmtlichen Mitglieder des Hauses mit Einschluß der Sozialdemokraten erheben sich,, welches Seine Majestãt den Kaiser und Sein Allerhöchstes Haus, die deutschen Fürsten und das deutsche Volk auf das Tiefste erschüttert hat, welches auch zahl⸗ reiche, außerhalb unseres Volkes stehende Kreise mit schmerzlichster Antheilnahme erfüllt hat. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Hidin Viktoria Adelheid Marie Luise. Prinzeß Royal von Groß⸗
ritannien und Irland, Herzogin zu Sachsen, diese erhabene, mit den glänzendsten Gaben des Geistes und Herzens von Gott ausgezeichnete und begnadete deutsche Fürstin, die geliebte, unvergeßliche Mutter unferes Kaisers, die Wittwe unseres Heldenkaisers Friedrich, die Be⸗ schüßerin alles Guten und Edlen auf der Welt, wie auch segenzreiche Helferin des Aermsten und Elendesten, ist am 5. August d. J aus diefem Leben geschieden. Ihr gesegnetes Andenken wird in ihrem Volke fortleben? Namens des Reichstages habe ich alsbald nach dem Tode der Kaiserin Mutter Seiner Majestät dem Kaiser dem tiefen Schmerze, welcher den Reichstag beseelt, Ausdruck verliehen, wofür Seine Majestät huldreichst gedankt hat. =
Der Präfident fährt sodann fort: Aus Veranlassung des fluch⸗ würdigen Attentats auf den verstorbenen Präsidenten der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika habe ich namens des Reichstages die tief⸗ gefühlteste Theilnahme dem hiesigen amerikanischen Botschafter aus⸗
gedrückt, welcher dem Rei tag; für diese Kundgebung, für sich und
in Ramen des amerikanischen Volkes auf das Herzlichste gedankt hat. = Im Ramen des Reichstages habe ich aus Veranlassung des Todes des Dritten Reichskanzlers, Färsten Chlodwig zu Hohenlohe⸗Schillings⸗ fürst, dem ältesten Sohne desselben das herzlichste Beileid ausgedrückt und die amtliche Niederlegung eines Gedächtnißkranzes an dem Sarge des Verstorbenen bewirkt. Der Sohn des verstorbenen Reichskanzlers hat für diese Kundgebung des Reichstages herzlichst gedankt und dabei der langjährigen innigen Beziehungen seines verstorbenen Vaters zu dem Deutschen Reichstage gedacht.
Seit dem 15. Mai sind die Mitglieder des Reichstages Bender 1. Wintermeyer (fr. Volksp., Dr. von Siemens fr. Vzg), Johannsen (b. k. V, Dr. Schönlank (Soz.) und Dr. Lehr (nl) verstorben. Das Haus ehrt das Andenken an die Dahingeschiedenen in der üblichen Weise.
Der Abg. Dr. von Frege⸗-Weltzien hat einen längeren Urlaub nachgesucht und sein Amt ass Erster Vize⸗Prãäsident niedergelegt. Der Präsident behält sich vor, in den nächsten Tagen auf die Frage der Wiederbesetzung des erledigten Postens zurückzukommen.
Darauf tritt das Haus in die Tagesordnung ein.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung der Strandungsordnung vom 17. Mai 1874 war der Kom⸗ mission für die Seemaännsordnung zur Vorberathung über⸗ wiesen worden. Es handelt sich im wesentlichen darum, durch eine neue Fassung des 5 25 die Befugniß der Behörden, im Interesse des ungehenderten Schiffsverkehrs die Beseitigung von die Schiffahrt hemmenden Hindernissen zu veranlassen, dahin zu erweitern, daß die Behoͤrde zur Deckung der durch die Befeitigung enistandenen Kosten die beseitigten Gegenstände öffentlich verkaufen kann. Die Kommission hat. der neuen Hing mit der Maßgabe zugestimmt, daß diese erweiterte
efugniß eintreten soll, „soweit nicht Sicherheit gestellt wird“. In übrigen ist der Eniwurf nur redaktionell verbessert worden. Referent ist der Abg. Dr. Semler (ul.).
Ohne Debatte wird die Vorlage in der Fassung der Kom⸗ missionsbeschlüsse angenommen.
Es folgt die zweite Berathung des Entwurfs einer Seemannsordnung, welche die geltende Seemannsordnung von 1872 ersetzen soll. Den schriftlichen Bericht über die Ver⸗ handlungen der VI. Kommission darüber hat der Abg. Br. Semler erstattet. Zu den Kommissionsbeschlüssen liegt eine große Anzahl Amendements der Sozialdemokraten vor.
Nach 8 1 des Entwurfs sollen dessen Vorschristen auf alle —
Kauffahrteischiffe Anwendung finden, welche zur Führung der Reichsflagge berechtigt sind geht dahin:
Sie sind der Abänderung durch Vertrag entzogen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung ausdrücklich zugelassen ist Durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bunde sratbs kann be⸗ stimmt werden, inwieweit die Verschriften dieses Gesetzes auf Binnenschiffe Anwendung finden, welche das Recht, die Reichsflagge
führen, ausüben dürfen.“
Der 3 2 der Vorlage bestimmte:
Schiffer im Sinne dieses Gesetzes ist der Führer d Schiff skavitän), in Ermangelung oder Behinderung des se Stellvertreter.
Die Kommission hat bier und durchweg in dem ganzen Entwurf für den Ausdruck „Schiffer! die Bezeichnung Kapitän“ eingesetzt. Weiter besagt der 5 2:
Schiff goffiziere im Sinne dieses Gesetzes sind diesenigen jur Unterstüßung des Kapitäns in der Führung des Schiffes bestimmten Angessellten, welche zur Ausübung ihres Dienstes eines stagtlichen KBesäbigungenachweises ? bedürsen. Außerdem gelten als Schiffs offillere die Aerzte, Proviant und Zahl meister
Schiffemann im Sinne dieses Gesetzes Dienste auf dem Schiffe Rbederg angestellte Peron, erfolgt ist oder nicht. und Pflichten des Schiff smannes mann. Die Gesammtheit der mannschaft.
Zu 8 1 ist von dem Abg. Di Ergänzung beantragt, welche die vor kurzem ergangene Novelle zum Gesetz, betröffend das Flaggenrecht der Kauf fahrteischiffe, ausdrücklich als maßgebend für die Seemanng ordnung hinstellt
es Schiffes
1 lben
ist jede Jlonstige zum wäbrend der Fahrt obne Unterschied, ob die Anmusterung
Der Lootst gilt nie als Schiffe⸗ Schiff leute bildet die
2 ** Sci s⸗
Stockmann (Rp.) eine
Mit diesem Antrag, den der Antragsteller kurz begründet,
wird der d 1 ohne weitere Debatte angenommen, desgleichen 8 2. ebenso 8 3, welcher das dienstliche Verhältniß zwischen dem Kapitän, den Schiffsoffizieren und den Schiffsleuten regelt
Nach Za, der von der Kommission neu eingefügt ist, erläßt der Bundesrath Bestimmungen über die Zahl und Art der Schiffsgoffiziere, mit welchen die Schiffe zu besetzen sind,
sowie über den Grad des Befähigungszeugnisses das der Ka
Kenntnißnahme vorzulegen.
Ein Antrag ber Abg. Albrecht und Genossen (Sor) hinier dem Wert Schiffgoffizier einzuschieben
geht dahin, und Schiffeleute
Ake Schwartz ⸗ Lübeck (Ser) begründet den Antrag damit, daß Resitimm ingen übe! die Beiatzunge derhaltnisse nach den 284i sen netbreendig feen. Gln Schiff könne auch nnter milader
Ein Zusatz der Kommission
für Rechnung deg Auch die weibliche Angestellte hat die Rechte der Schi
ein elnen
werthiger 6 eher gehen, als unter einer minderwerthigen Be⸗ satzung. Das Hauptgewicht bei der Schiffahrt liege in der Besatzung; denn ein schlecht ausgeführter Befehl könne Schiff und Ladung ge⸗ fährden. Es müßten Bestimmungen über die Zahl der see⸗ männisch gebildeten Mannschaften nach Raumgehalt und Segelfertig⸗ keit der Schiffe getroffen werden. Die Zahl der Besatzungsmann⸗ schaften auf den Segelschiffen sei immer mehr beschränkt worden. Ein genügend technisch . Personal sei durchaus nothwendig, und zu ihm müßten auch ortskundige Leute gehören. Es müßte bestimmt werden, wiediel Mann mit Fachkenntnissen und Fahrkenntnissen im Verhältniß zur gesammten Mannschaft auf einem Schiffe sein müßten. Viele überseeische Schiffe führten nur eine ganz geringe eutopdische Mannschaft neben den aus fremden Bevölkerungen hergenommenen Mannschaften, welche häufig auf der Straße aufgelesen seien und unter der Aufficht der geringen Zahl der seemännischen Leute Dienst thun müßten. Die fremden Leute verständen die deutsche Sprache nicht und begriffen die Kommandos nicht. Es müßten ferner Vorschriften erlaffen werden, daß die Zahl der Heizer auf den Dampfern erhöht werde; ebenso sei die Erhöhung der Zahl der Trimmer eine sehr wichtige Frage. Viele Selbstmorde auf den großen transatlantischen Dampfern seien eine Folge der Ueberbürdung der Trimmer.
Unter⸗Staatssekretär im Reichsamt des Innern Rothe führt aus, daß der Antrag der von der Kommission beschlossenen Reselution widerfpreche, wonach die Frage der Bemannung und andere Fragen durch Gesetz geordnet werden sollten. Der Antrag stelle dem Bundes⸗ rath eine . von deren Schwierigkeit der Vorredner keine Vorstellung habe. Diese Aufgabe sei überhaupt nicht lösbar; wenigstens sei es bisher noch in keinem Lande der Welt gelungen, sie in dem Um⸗ fange zu lösen, wie es der Vorredner sich vorstelle. In England sei zwar nach jahrelangen Berathungen dem board tf trade die ö n ertheilt, folche Bestimmungen zu treffen. Sie beschränke sich aber nur darauf, daß auf größeren Dampfschiffen bei den Seefahrten minzestens zwei Steuerleuke und sechs Matrofen sein müßten. Eine solche Be⸗ ssimmung sei aber für die deutschen größeren Dampfschiffe garnicht nothwendig. Es hätte zwar kein Bedenken, in dieser Weise vor⸗ zugehen, und die See-Berufsgenossenschaft sei veranlaßt worden, im Sinne der englischen Bestimmungen Unfall⸗Verhütungsvorschriften auszuarbeiten; damit sei der Vorstand der See Berufsgenossen⸗ schaft gegenwärtig auch beschäftigt. Der Bundesrath würde auch nichts Anderes thun können.
Abg. Frese (Fr. Vgg.) bittet gleichfalls, den Antrag Albrecht abzulehnen. In der Kommission seien alle Gründe für und wider eifrig erwogen worden. Die Gründe des Vorredners seien widerlegt worben. Der Antrag stelle dem Bundesrath eine nicht zu be—⸗ wältigende Aufgabe, und die Stellung des Bundesraths werde in un⸗ zulässiger . alteriert.
Abg. Kirsch (Zentr.) hält den dem Antrage zu Grunde liegenden Gedanken für gerechtfertigt; auch die Kommission habe ihr grund⸗ sätzliches Einverständniß ausgesprochen und sich über die schon er— wähnte Resolution verständigt. In der Art, wie der Antrag ge⸗ stellt sei, muthe er dem Bundesrathe eine für diesen unlösbare 3 zu. Das Haus müsse es also bei dem Vorschlage der Kommission elassen.
Abg. Schwartz: Der Unter-Staatssekretär geht offenbar von der Auffassung aus daß es sich in 5 Za nur um den Befähigungs⸗ nachweis der Schiffsoffiziere handelt. Das ist ein Irrthum; es ist ausbrücklich auch von der Zahl und der Art der Schiffsoffiziere die Rede. Was der Bundesrath in diesem Falle kann, wird er auch be⸗ züglich der Schiffsleute können. Was andere Staaten thun oder nicht thun, braucht doch für uns nicht maßgebend zu sein.
Abg. Dr. Stockmann bittet, den sozialdemokratischen Antrag abzulehnen. Allerdings sei es wünschenswerth, daß das Schiff auf hoher See eine genügende Besatzung habe. Das liege aber im Interesse der Rheder selbst, ganz abgesehen davon, daß die vorgeschlagene Bestimmung unausführbar sei. Höchstens könnte man eine solche Forderung dem Bundesrath zur Prüfung nahelegen.
Damit schließt die Diskussion. Für den Antra Albrecht stimmt außer den Antragstellern nur die Freisinnige Volks⸗ partei. Der 5 3a wird unverändert angenommen.
Der Sz 4 besagt im ersten Absatz:
Seemanneämter mit den durch dieses Gesetz ihnen zugewiesenen Befugnissen und Obliegenheiten sind im Reichsgebiet die landes- rechtlich, in den Schutzgebieten die vom Reichskanzler bestellten Be⸗ börden, im Auslande die Konsulate des Reichs für Hafenplätze.
Der zweite Absatz lautet nach den Beschlüssen der Kom⸗ mission:
Die Einrichtung der Seemannsämter im Reichsgebiete stebt den Landesregierungen nach Maßgabe der Landesgesetze zu. Ibre Geschafte führung unterliegt der Sberaufsicht des Reiches. Bei der Entscheidung in den in F 111 Guständigkeit des Seemannsamts zur Beurtheilung von Strafsachen) bezeichneten Fällen müssen die Seemannszämter innerbalb des Reichsgebiets mit einem Vorsitzenden und zwei schiffahrtskundigen Beisitzern besetzt sein.
Die Abgg. Albrecht und Genossen beantragen, den letzten Satz des zweiten Absatzes, wie folgt, zu fassen:
Bei der Verhandlung und Entscheidung in den im § 111 be⸗ zeichnelen Fällen mässen die Seemanntäamter innerbalb des Reichs gebiets außer mit dem Vorsitzenden mit zwei Schöffen besetzt sein, von welchen ciner den Krelsen der seebefabrenen Schiffeleute ent- nommen werden muß. Die Verhandlung vor dem erkennenden Seemannsamt einschließlich der Verkündung der Urtkeile und Be—⸗ schlüsse desselben erfolgt öffentlich und mündlich. Die Schöffen er⸗ baten außer den Reiselosten eine Vergütung von 5 Æ für jede Sitzung, an der sie theil nebmen.“
Abg. E abenslv (Zentr) befürwortet eine andere Fassung des- selben Satzeg, wonach bei der Entscheidung in den erwãabnten Fällen bie Sermanntämter innerhalb des Reichegebiets mit einem Vorsitzenden und jwei Beisißern besetz sein sollten, don denen einer den Kreisen der secbefabtenen Schifflleute entnommen sein muß. Den meiten Theil der fonsialdemofratischen Anträge, Bejablung der Schöffen u. s. w. lebnt Redner entschieden ab
Abg. Metz ger (Sor) tritt im Interesse der Schiffeleute lebbaft für den Äntrag seinct Parteigenossen cin. Die Verlage überlasse kbeinglich der Zusammensetzung der Sceemanngamter als Strafgericht Allez dem Belieben der Landesgesepgebung; die Kommission lasse wenigsteng zwer schiffahrtskundige Beisitzer vorschreiben, die Interessen Feleute würden aber nur dann in diesen Schöffengerichten augrcichend Jewahrt sein, wenn mindestens einer der Beistker dem
KRreise Ter Schiffelente selbst entnommen werde. Redner weist auf die
Stalistik bin; die Zabl und Höbe der bekannten Strafen, ingbesondere der drückenden Geldstrasen. bczeuge dag Vorbandensein eines gan
außetordentlichen Mißberhältnisses, wie es nicht weiter geduldet werden
dure
ür Darüber seien sich die Seeleute durchaus einig; auch in der kechnischen Temmission babe man den Ruf nach einer Neferm als be⸗ recktigt anerkannt. Natürlich müßten den Schöffen Reisetesten und Diäten gesablt werden, ebenso sei die Oeffentlichkeit der Verband⸗ lung und der Verkündung der Urtbeile im Interesfe der Schiffsmann⸗ scha ten, denn nur auf diese Weise werde es gelingen, die schand baren Rorkommnssse von Misbandlungen auf den Schiffen unmöglich ju machen oder doch einzuschtanken. Gg sei vorgekommen, daf Schiffe fapstüne durch Frobungen ibre Schiffeleute, wenn sie vem Sermann⸗= amt iu Gesdssrafe veruribeilt worden seien, ver bindert batten, den Rechte
weg danach ju beschreiten. pitän und die Schiffgoffiziere besitzen müssen. Die Bestimmungen sind dem Reiche tage bei seinem nächsten Jusammentritt zur
Staatssekretär des Innern, Staats⸗-Minister von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Ich kann Sie nur bitten, nach Maßgabe der gommissienedorlage ju beschließen und demgemäß sämmtliche Anträge abjulebnen.
Wenn der Hert Verredner auf die green Summen bingewiesen bat, die bei den Seemanntzämtern an Strafgeldern se kemmt eg dech darauf an, wie diele Strafgelder einge
eingeben.
sind im Verhältniß zur seemännischen Bevölkerung, und man hat auch kein Recht, glaube ich, dieserhalb die Rechtsprechung der Seemannsämter zu verdächtigen, wenn man nicht die Fälle kennt, für welche diese Strafen festgesetzt sind. Sollte es richtig sein, daß Kapitäne sich herausgenommen haben, einen Seemann durch Drohungen zu verhindern, den geordneten Rechtsweg gegen die Festsetzung der Seemannsämter zu beschreiten, so ist das nach dem Reichs⸗Strafgesetzbuch das Vergehen der Nöthigung, und bei dem Vergehen der Nöthigung ist bekanntlich schon der Versuch strafbar. Sollten also solche unlauteren Maßnahmen in der That gegen die Seeleute gerichtet worden sein, um sie zu bewegen, sich ihres gesetz⸗ lichen Rechts zu begeben, so haben die Seeleute nur eins zu thun: d. h. hiergegen den Strafrichter in Anspruch zu nehmen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten. Meine Herren, bei den Seeämtern liegt der Fall ganz anders, ebenso wie bei den sozialpolitischen Schiedsgerichten und den Gewerbeschiedsgerichten. a
Was zunächst die Seeämter betrifft, so sind dies Fachbehörden, die keine Strafjustiz zu üben, sondern die lediglich Seeunfälle fest= zustellen haben, und namentlich festzustellen haben, ob ein Grund vor— liegt, einem der hierbei betheiligten Offiziere sein Patent zu entziehen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten. — Auf Grund der Gewerbe— ordnung, aber nicht auf Grund des Strafgesetzbuchs! Das ist gewiß ein Unterschied, meine Herren!
Ferner die gewerblichen Schiedsgerichte, ebenso wie die sozial⸗ politischen Schiedsgerichte, entscheiden lediglich über zivilrecht, liche Ansprüche. Es hieße ein vollkommen neues Element in unsere Strafgesetzgebung einführen, wenn man die ent— scheidenden rechtsprechenden Instanzen nach Berufs klassen zusammen⸗ setzen wollte. Es wäre das in der That die Einführung einer Standesgerichtsbarkeit.
Abgesehen davon, daß die verbündeten Regierungen, mit denen ich über alle diese streitigen Punkte in Unterhandlung getreten bin, gegen die beantragte Bestimmung den allernachdrücklichsten und ernstesten Widerspruch erhoben, möchte ich noch darauf hinweisen, welche Bedenken es bei der eigenthümlichen Gestaltung des seemännischen Berufs hat, wenn unter Umständen der Seemann über die Ver— gehungen des Kapitäns und der Schiffsoffiziere entscheiden sollte. Es würde das — und ich gebe hier das wieder, was die verbündeten Regierungen erklärt haben ein schwerer Eingriff in die Disziplin und damit eine schwere Gefährdung derselben sein, der Disziplin, die für den seemännischen Beruf nothwendig ist, und daß sich Jeder dieser Disziplin zu fügen hat, muß der Seemann wissen, der diesen Beruf ergreift.
Man könnte nun, meine Herren, einen Ausweg suchen und be⸗ stimmen: das Mitglied aus der Schiffsmannschaft hat nicht mit— zustimmen, wenn es sich um eine Verhandlung gegen Schiff szoffiziere handelt. Aber gerade wenn man diesen Ausweg wählte, würde es erst recht zum Ausdruck kommen, daß man hier zum ersten Male in unserer Strafgesetzgebung wieder das Prinzip der Standesgesetzgebung, der Standesrechtsprechung einführt, und das, meine Herren, halten die verbündeten Regierungen der Seestaaten übereinstimmend für voll⸗ kommen unzulässig.
Ich kann Sie aus diesen Gründen nur bitten, alle Anträge, die zu den Kommissionsbeschlüssen gestellt sind, abzulehnen.
Ich bemerke schließlich, daß im 5 111 dieses Entwurfs eine wesent⸗ liche Verbesserung enthalten ist, indem hiernach, wenn ein Schiff sich auf die Reise begiebt und der Seemann deshalb nicht mehr die Möglich⸗ keit bat, innerhalb der Frist, wo er sich noch an Land befindet, gegen eine Entscheidung des Seemannsamts auf gerichtliches Verhör anzu— tragen, er innerhalb der gesetzlichen Frist diesen Widerspruch beim Kapitän zu Protokoll geben kann, und daß der Kapitän verpflichtet ist, diesen gegen die Entscheidung des Seemanntamts erbobenen Wider⸗ spruch in das Schiffstagebuch einzutragen. Dadurch ist eine voll⸗ kommene Kontrole geschaffen, daß dem Seemann sein Recht au gerichtliches Verhör nicht verkürzt wird. Ich glaube also, die Kautelen sind gegen den bisberigen Zustand wesentlich verschärft, und die Tbeilnahme von seeschiffabrtekundigen Beisitzern, sowie die zuletzt angeführte Bestimmung sind eine autreichende Gewähr, daß der Schiffsmann gerecht und sachlich bebandelt wird. Glaubt er, daß er nicht geschehen ist, so steht ibm eben das Recht zu, auf gerichtlicher Gebör anzutragen, und dann finden alle Rechtsvorschriften des gericht lichen Verfahrens statt, einschließlich der vollen Oeffentlichkeit.
Abg. Kirsch weist darauf bin, daß der Kommissionsbeschlun bereits eine Verbesserung der Regierungsvorlage sei, da er vorschreibe, daß das Seemanngamt kollegialisch jusammengesetzt sein solle, und sent die technischen Schwierigkeiten auseinander, die dem Antrag ent gegensteben es werde sich garnicht die genügende Anzabl ven Scheffer nden. In Gemäßbeit des Gerichtzverfassungsgeseßeg müßten Ver schriften über die Berufung der Schöffen und dergleichen erlanen werden. Durch diesen Paragrapben allein ließen sich die Schöffen gerichte nicht einfübren.
Abg. De. Herifeld (Sor) meint. daß die Seemann ämter nich die soflale Gerechtigkeit ausüben könnten. Der Antrag sei nur ein Schritt auf dem Wege zur sojlalen Gerechtigkeit. Die Berufung ar Ras ordentliche Gericht könne nicht genügen. Die Seeleute seien 6 nicht im stande, die Berufung einzulegen, und die Sermanngämte seien tbatsichlich eigentlich die einige Jnstanz für die Seeleute, dar müßte diese so gestaltet werden, daß die Seeleute Gerechtigkeit erfahren Die schisabrtelundigen Beisttzer würden sicherlich keine Arbeiter sein Die FInteressen der Schiffeleute der niederen Gbargen müßten don der Seemann ämtern wabrgenommen werden konnen. G2 bandle sich dabei nach dem g J Il ost um strenge Bestrafungen und sogar um Ceefangn f strafen. Im weitern Verlauf seiner eingebenden Ausführungen vertbeid igt ker Redner namentlich die Forderung der Oeffentlichkeit der Verband. jungen vor den Ser⸗Schöffengerichten und findet en unbegreiflich dat sich Reichetagemsiglicder finden sellten, die gegen dieses Prinz Front machen, daß nebesendere das Jentrum sich fur diesen Theil des Anttaat niät erwärme. Der Antrag fei ven dem Gedanken der sostalen n sorge eingegeben, die nicht auf dem Papier steben bleiben darfe. bie beantragten Grweiterungen werde die seemännische Ber ol kerung ven den Fortschritien der Seemanngerdnung keinen Nuhen baten Wenn in Vamburg und Bremen die Regierungen die Scemannfamter nach dem Rommisstenebeschluß zu besetzen bätfen, io seien doch diele Hienierungen alkangig von dem bewerragendsten Stande der beider Hansctarte, von den Nbedern. Gg handle sik n jabllesen Falle um Vergebungen der Kavitäne, des balb müsse in dem Kollegium en
n X bne
, Vertreter der Schiff sleute sißen, um deren Interessen wabtjunebmer Dr. Graf
Berollmchtigter um Bundegratb, Senator der freien Dansciia: Bremen De. Fault, Daß der gestellte Antrag nicht da? Richter frifft. zeigt am besten die eben gebörte Rede und der Dinweiꝰ — kal es fh dielfach um Vergekangen der Kapitäne handle gare neibwendig ein Werirrter des Schiffsmannestandes sein Urtkeik , k mässe Gy femmt dech nur darauf an, Garantie für eine g e,. vrecbang ju schaüen. Der Akg Hermfeld bat gemeint. die kaart acht i Scrmanneämter scicn in Samar und Bremen. und bat sich dann elan. sa fagen, Nie Regierungen diefer Danscstädte scien abbängig den de
Rhederstande. (Zuruf von den Sozialdemokraten) Ich bitte Herrn Bebel, aus der f Bremens nachzuweisen, wo der Bremer Senat sich von den Rhedern Bremens abhängig gemacht habe; er wird um ein Beispiel in Verlegenheit sein, 2 die Mitwirkung tüchtiger, bewährter, von der Agitation unbeeinflußter Schiffsmänner im Seemannsamt habe ich garnichts einzuwenden, aber als obliga⸗ 2. Vorschrift darf so etwas nicht in das Gesetz aufgenommen werden.
Geheimer Ober⸗Regierungsrath im Reichsamt des Innern von 3 Man hat wiederholt mit der ungeheuren Höhe der Geldstrafen operiert, welche der Hamburger Wasserschaut verhängt hat, und wiederholt die Summe von 160 bis 12 000 6 genannt. Die Durchsicht der genauen Statistik ergiebt, daß in 161 Fällen Strafen von 3 bis 10 4 verhängt sind, in 397 Fällen die Strafen den Be⸗ trag von 10 ½ überschreiten, 30 4 noch zurückbleiben. Darnach erscheint jene Behauptung in viel schlimmerem Licht, als es die Thatsachen recht⸗ fertigen. Um dem Angriff, de ein Einzelner dieses Strafrecht aus⸗ übe, die Spitze abzubrechen, hat die Vorlage ein Kollegium vor⸗ geschlagen. In anderen Staaten gehen die Strafbefugnisse viel weiter. Was die Frage der Disziplin betrifft, so ist wohl ein Miß⸗ verständniß untergelaufen. Es ist den Landesregierungen durchaus überlassen, welchem Grade, welcher Charge die Beisitzer entnommen werden sollen; schenken Sie ihnen das hier unbedingt erforderliche Vertrauen! . .
Abg. Dr. Paasche il); Ich muß entschieden bestreiten, daß dies Gesetz nicht den Geist sozialer Fürsorge athmen würde, wenn der soialdemokratische Antrag abgelehnt wird. Der Seemann soll und wird sein Recht finden. Die im Laufe der Verhandlungen aufgestellte Behauptung, daß die von dem Hamburger Wasserschaut getroffenen Strafverfügungen zu hart gewesen seien, trifft nicht zu. Wir müssen uns davor hüten, Standesgerichte wieder aufleben zu lassen.
Abg. Bargm ann (fr. Volksp.) erklärt sich für die Oeffentlichkeit und Mundlichkeit der Verhandlungen vor den Seemannsämtern, um deren Entscheidungen einen größeren Werth zu geben.
Darauf wird um Hi z Uhr die weitere Berathung auf Mittwoch 1 Uhr vertagt. (Vorher Wahl des Ersten Vize⸗ Präsidenten des Reichstages und Verlesung der Interpellation Bassermann, betreffend die Duellaffäre in Insterburg)
Nr. 93 des ‚Centralblatts der Bauverwaltung“ heraus⸗ rden im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 23. November, at folgenden Inhalt: Amtliches: Dienst⸗Nachrichten. — Nicht⸗ amtliches: Das Prinzregenten Theater in München. — Die Schnell— fahrversuche der Studiengesellschaft für elektrische Schnellbahnen. — Vermischtes: Wettbewerb um Entwürfe für ein Geschäftshaus der Spar- und Leihkasse Glückstadt. — Wettbewerb um Entwürfe zu einer Lungenheilstätte in Sorg bei Adorf. — Wettbewerb um Pläne jur Wiederherstellung der Domkirch in Brünn. — Asphaltstraßen, in welche Straßenbahngleise eingelegt sind. — Zwei Eisenbetonbrücken oberhalb des Niagarafalles. — Bearbeitung von Spundpfählen. — Nördlichste Eisenbahnbrücke der Welt. — Büucherschau.
aber unter dem Maximum von anderen Ehristen ů
Statistik und Volkswirthschaft.
Die Vertheilung der preußischen Bevölkerung nach dem Religionsbekenntnisse.
(Stat. Kort) Bei der ersten Veröffentlichung des endgültigen Ergebnisses der Volkszählung vom 1. Dezember go im , , Staate) ist bereits mitgetheilt worden, daß im jetzigen Umfange des Staatsgebietes seit dem 2. Dezember 1895
d. i. aufs Tausend überhaupt jährlich um um 82, 17 15,9 72,04 140 101,39 195 166,73 31,3 33,26 6,6
die Zahl der um
ortsanwesenden Personen. Evangelischen Katholiken.
2617386 1466129 1114165 19 882 ) sd 12 606 Bekenner anderer Religionen bezw. Personen mit un⸗ bekanntem Religionsbekennt⸗ ß 4604 883,85 135,0 zugenommen hat. Dagegen betrug während des Jahrfünfts 1890,95 ebenfalls im Staatsgebiete jetzigen Umfangs die jährliche Zunahme vom Tausend der ortsanwesenden Personen 124, der Evangelischen 1154, der Katholiken 1432, der anderen Christen 45,7, der Juden 4.1 und der Personen mit anderem oder unbekanntem Bekenntnisse 21,1. Das schnellere Anwachsen der Katholiken gegenüber den, Evan⸗ gelischen ist wohl namentlich dem zwischen Preußen einerseits und den süddeutschen Staaten andererseits stattfindenden Bevölkerungs— austausche zuzuschreiben. Wenigstens ist für den Zeitraum 1871590 festgestellt, daß der verhältnißmäßigen Abnahme der Evangelischen im Königreich Preußen eine Zunahme derselben in Baden, Bayern, Württemberg und vor allem in Elsaß⸗Lothringen entsprach, während bei den Katholiken genau das Umgekehrte beobachtet wurde. Es liegt daher die Vermuthung nahe und dürfte sich durch die weiteren Fest, stellungen für sämmtliche deutschen Bundesstaaten bestätigen, daß auch im letzten Jahrzehnt die geringere Vermehrung der Evangelischen in der preußischen Monarchie in erster Linie der Abwanderung in süd— deutsche Landestheile zuzuschreiben ist. Daneben trägt allerdings auch zur Erhöhung des katholischen Bevölkerungsantheils bei, daß die natürliche Beböl kerungszunahme. zer überwiegend dem katholischen Bekenntniß angehörenden polnischen Bestandtheile eine starke ist, daß ferner die sich stetig vermehrenden Ausländer in der großen Mehr⸗ zahl, Katholiken sind, sowie daß die preußische, im Auslande befindliche Schiff sbevölkerung sich namentlich aus der ganz überwiegend evan⸗ glichen Küstenbebölkerung ergänzt. Der auf die Juden entfallende Antheil hat sich im Verhältniß zur Gesammtbevölkerung heständig vermindert. Er betrug 1880 135,33 v. T, 1885 1234, 1890 12.42, 1895 11,92 und 1906 nur 1,4 v. T. Die auffallend geringe Zu⸗ nahme der Juden beruht zunächst auf. Auswanderung, an welcher die preußischen Juden von jeher stärker als Personen der christlichen Be⸗ kenntnisse betheiligt gewesen sind, sodann auf den zahlreichen Ueber⸗ tritten aus dem Judenthum zu anderen Bekenntnissen. Die Vertheilung der wichtigeren Bekenntnißgruppen nach dem Geschlecht und deren durchschnitiliche Zunahme aufs Tausend ist der folgenden Uebersicht zu ent nehmen.
Es wurden in Preußen gezählt dem Religionsbekenntnisse nach
männliche
6 Personen I. Christen.
I) Evangelische: Lutheraner, Reformierte, Unierte
2 Katholiken: a. Römisch⸗Katholische. 11 c. Angehörige and. griechisch⸗ (oriental) kath. Kirchen
Summe ?.
10 698 574
3) Andere Christen: a. Evangel. Brüder (Brüdergemeinde, Herrnhuter) . b. Mennoniten ,,, 1 — 17 146 d. Englische und schottische Kirche, Presbyterianer .. 947 Methodisten und Quäker . . Apostolische (Irvingianer)
. Freireligiõse . Dissidenten
Sonstige . Summe 3. 68 413 II. Juden K— 192969 III. Bekenner sonst. nicht christl Religionen 689 IV. Personen anderen Bekenntnisses. 2 41622 v. Dbne Angabe des Religionsbekenntnisses
Dag männliche Geschlecht überwiegt also, abgesehen von einigen in Preußen weniger zablreich vertretenen Religionsgemeinschaften sondere bei den Dissidenten und Freireligiösen.
Die Zabl der evangelischen Brüder (Brüdergemeinde, Herrn⸗ buter, der Mennoniten und Deutsch⸗Katboliken ist zurückgegangen dagegen die der Russisch⸗Orthodoren und Anhänger anderer griechiich- (erientalisch⸗ katholischer Kirchen, der Angehörigen der apostolischen Rirche (Irpingianer, der Methodisten und Quäker sowie der Var tisten erheblich gewachsen. Zu den Bekennern sonstiger nicht licher Religionen sind unter Anderen gezäblt werden: die Jaxaner Gbinesen, Türken, Zigeuner, Brahmanen, Buddhisten, Mobamedaner
2
Vertheilung der preußischen Bevölkerung nach
6 004703
1742 6 802
2288 n 3 wN 14 753 11 586 507
J ; ; 4890 ⸗ w 16 72 . 142 272
2645
am 1. Dezember 1900 weibliche Personen
am 2. Dezember Fünfjährige 1895 Zunahme
zusammen s ang dam zulamme überhaupt aufs Tausend
11119003 21 817 577 20 351 448 72,0 6 107777 12110299 107 284
1083 30587 56108967 12113670
10 997 559 lol, 2 1946 732,3 10 999 505 101,3
2289 7074 20997 1610 2938
17 462
4031 13 876 38 143
2557
5226 32 215
1095
8400
41300 — 62,6 13951 5,4 31 877 2496 4217 22610
1157 83341 27 656
3510 11207 — —
6351
139 127
2640
119 245
166,7
392 322 79716 33,2 2 658,4 594,0
2328, 9.
739 2072 69384 1379 2090 828
ter u. s. w. Ihre starke Zunahme läßt sich größtentheils aus der wachsenden Erleichterung des Weltverkehrs erklären. Der gleichen Ursache ist es zuzuschreiben, daß die Zahl derer, für welche das Religionebelenntniß nicht zu ermitteln war, von 628 im Jahre 1895 auf 2090 im Jabre 1909 gestiegen ist. Allein auf Berlin ent⸗ fallen über 1100 solcher Personen, welche sich hauptsächlich aus Hotel- gästen und anderen vorübergebend Anwesenden zusammensetzten Ueber die Vertheilung der preußischen Bevoöllerung nach dem jaiensbelenntnisse auf die einzelnen Provinzen giebt die bierunter fel gende Zusammenstellung Auskunft
Westvreußen Stadtkreis Berlin Brandenburg Dommern
Dosen ; Schlesien
1 O Schleswig ⸗Holstein Danneover Westfalen Xnen⸗-Nassan beinland. Dobenzollern
Danach waren am 1. Desemker 1909 die Gwangelischen Kältnismäsig am jablreichsten in Schleswig-⸗Holstein M7:
Pemmern 9659 v. T). Brandenbarg (9354 v.
ml v. T) und Hannever (85g 8 v. T.). dagegen
= ben eller (9188 v. T., Rbeinland (668,2
is d. T.). Schlesien (650 4 d. T) und Westprenfße
Dabei ist bemerkenewerth, daf, die Gwangelischen im Staate gebiet RWeichmaßlger verikellt sind als die fatbelisch. Berslkerunq; welche dermgemesfe in den zsliichen und westlichen Gebieten angebäuft ist
— 1 — 1
167, 841
59
91
437.5
1
972
8 *
182
689 278. 5, 6 25 3
288 9 9.1 126 ö 80
sind nächst der Reichs ⸗Haurtstadt (68 3 d T) ver baltniß
ablreichten in PDessen - Nassau (253 v. T=) 1 — — — .
Westrreußen (11,7 v. T) und Schlesten (102 v. T)
Previnzen, so ergiebt sich, daß entsprechend dem Staatsdurchschnitt in den meisten von ihnen auch die Antheile der Evangelischen kleiner und diejenigen der Katholiken größer geworden sind. Eine gegen⸗ theilige Ausnahme machen neben Hohenzollern nur Rheinland und Westfalen, wo dem Anwachsen der Evangelischen jedesmal ein Ab⸗ nehmen der Katholiken entspricht. Die Zahl der Juden ist in allen Landestheilen verhältnißmäßig geringer geworden, mit Ausnahme der Provinz Brandenburg, wo sie von 5,4 v. T. am 1. Dezember 1890 auf 8,3 v. T. der ortsanwesenden Bevölkerung am 1. Dezember 1900 gestiegen ist, entsprechend der stärkeren Zunahme der Zahl der in den Vororten und der weiteren Umgebung Berlins wohnenden Juden.
Zur Arbeiterbewegung.
Zum Bergarbeiter-Ausstand in Frankreich (vergl. Nr. 279 d. Bl) meldet W. T. B.“ aus Dengin (Depart. gor vom gestrigen Tage, daß dort sämmtliche Bergleute die Arbeit wieder auf⸗ genommen haben. .
In Pittsburg sind, wie dasselbe Bureau aus New York meldet, die Weich ensteller, welche der Union angehören, wegen Lohndifferenzen n den Ausstand getreten. Hiervon werden alle in Pittsburg einmündenden Eisenbahnen, mit Ausnahme von zweien, betroffen.
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“ ) Großbritannien.
Alkoholgehalt der in Neu⸗Süd-⸗Wales einzuführenden Spiritus sen. Laut Bekanntmachung des Schatzamts der Kolonie Neu⸗Süd⸗Wales vom 6. September d. J. hat die dortige Regierung auf Grund des 5 53 des Gesetzes über das öffentliche Gesundheits— wesen (ablie Health Act, 1896) den Alkoholgehalt für Spirituosen, wie folgt, festgesetzt:
Brandy, Whiskey und Rum 25 Grad unter Probestärke, Genever 35 Grad unter Probestärke. (New South Wales Government Gazette vom 13. September 1901.)
Zuckereinfuhr nach Großbritannien in den ersten zehn Monaten 1901.
In den Monaten Januar bis Oktober d. Is. wurden nach Großbritannien an raffiniertem und Kandiszucker insgesammt 16380 645 ewts eingeführt gegen 14 627027 cwts in denselben Monaten des Jahres 1900. Davon gingen ein aus Deutschland 776 178 cwts (1909: 9058 961), aus Frankreich 4140 028 ts (3192 197), aus den Niederlanden 2063703 cwts (1843 989) und aus Belgien 387135 wis (a00 233). Der Import von Rohzucker nach Großbritannien stellte sich in den ersten zehn Monaten 1901 auf 10 554 132 ewts, während er in dem gleichen Zeitraum des Vor⸗ jahres 10 360 134 eweis betragen hatte. An dem Import 1901 war Deutschland mit 3 388 384 ewts (1900: 2742 119) betheiligt, Frank reich mit 3 099 724 emwts (3727 714) und Belgien mit 1 129 375 cwts (1174932). (Nach The Feonomist.)
Niedergang der Seefrachten und Aussichten für die Schiffahrt.
Der Niedergang der Frachtraten für den Seetransport und die ungũnstigen Aussichten für die Schiffahrt rufen in englischen Rhederei⸗ kreisen Befürchtungen für die Zukunft wach Die guten Erträgnisse der letzten Jahre haben zwar die Schiffahrt im allgemeinen für eine gewisse Zeit widerstandsfähig gemacht, doch wird befürchtet, daß die bevorstehende Krisis nicht ohne starke Erschütterungen vorüber gehen werde.
Als Hauptursachen der gegenwärtigen Depression wird in erster Linie das Uebermaß an vorhandenen Schiffsräumen und die in aller— nächster Zeit zu erwartende erhebliche Abnahme der zu trangportieren⸗ den Frachtmenge bezeichnet. Bei der fortdauernden Ueberfüllung der Schiffswerften mit Aufträgen für neue Schiffe ist eine Abhilfe in ersterer Richtung nicht zu erwarten.
Hinsichllich der vorhandenen Frachtmengen wird der Ausfall hauptsächlich durch den schlechten Ausfall der Maisernte in Amerika bewirkt, infolge dessen nur etwa ein Viertel der vorjährigen Menge zur Verfrachtung gelangen wird. Infolge der geringen Maisernte sist ferner der Bedarf an Oelkuchen in Amerika zur Viehfütterung ein so großer, daß auch in der Verschiffung dieses Artikels von dort ein erheblicher Ausfall zu erwarten steht, ebenso wie in der Verschiffung von Schweinefleisch, Schinken und Speck. Auch die Baumwollernte Amerikas weist einen Minderertrag gegen das Vorjahr auf, und di— Verschiffungen von Getreide aus Amerika werden infolge der vielen Frachtgelegenheit früher beendet sein als sonst. Als Gegengewicht kommt nur die zunehmende Verschiffung amerikanischer Kohle in Betracht, deren Ausdebnung sich indessen nach dem Bedarf richten wird. Daju kommt, daß eine große Anzahl von Handelsschiffen noch immer zu Regierung iwecken Süd ⸗Afrika beschäftigt ist, die mit der Beendigung des Krieges werden, und daß Bunkerkoble im Preise er heblich böher steht a Jahre 1894, dem Jahre der letzten Vepression.
Wenn bisber auch die Verschiffungen ebenso umfangreich waren wie im vorigen Jahr so zeigt doch der große Rückgang der Frachten, daß mit einem demnächstigen erbeblichen Nachlaß derselben gerechnet werden muß. Ein Theil der Schiffe wird jedenfalls auf gelegt werden müssen
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welcher 17 Jabre in Alaska und Asdfesdem zugebracht kate. Ven der Gr⸗ Flüsse, welche Goldsand amschwemmen, das mw Geldientrum bilden, ging Undersen an die Grferschung der Morine, aus welcher der Fluß Sargelekti femmt. In den Ibercisten Lebm - und Stelnschichten dier J orane wurde tbalsiciich Geld gefunden, und jwar in ciner Menge bis m en Rubitmeter des erdbaltigen Gestelag. Un- näbernd denselben Geldgebalt wiesen die Meränen auf, welche die ziisß. Bantasekfi, Anarekfi und Geseiesfi sresen. Da Vorbanden ein bedentenderer Geldmengen d bauptschlich in den Hiefsten
und ert im enge sellschaft In Svitze derselben stand
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