1901 / 284 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Nov 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichstag. 100. Sitzung vom 29. November 1901. 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths: Staatssekretär des Innern,

Staats Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner.

Vor dem Sitz des Präsidenten ist ein Blumenarrangement aufgestellt, welches die ebenfalls in Blumen ausgelegte Zahl „100“ zeigt. J ;

Präsident Graf von Ballestrem; Ich eröffne die hundertste 83 6 in dieser Session. Aus diesem Umstande haben die Herren Schriftführer Veranlassung genommen, den Präsidentensitz so herrlich zn schmücken. Ich spreche Ihnen dafür meinen Dank aus.

Die zweite Lesung des Entwurfs einer Seemanns⸗ ordnung wird bei dem 8 33 fortgesetzt, welcher lautet:

Liegt das Schiff im Hafen oder auf der Rhede, so ist der Schiffsmann nur in dringenden Fällen schuldig, länger als zehn Stunden täglich zu arbeiten. In den Tropen wirg diese Zeit auf acht Stunden beschränkt. Bei Berechnung dieser Arbeits dauer ist der Wachtdienst in Rechnung zu bringen, Diese Vorschriften finden auf Schiffsoffiziere keine Anwendung. Den Schiffsoffizieren ist im Hafen oder auf der Rhede eine Ruhezeit von mindestens acht Stunden innerhalb jeder 24 Stunden zu gewähren“.

Die Abgg. Albrecht und Genossen (Soz) wollen die Arbeitszeit in den Tropen auf höchstens 8 Stunden normiert

wissen. .

Ein Antrag des Abg Dr. Stockmann (Rp.) will da⸗ gegen die Beschränkung auf. 8 Stunden nur gelten lassen, Mso⸗ weit es sich nicht ausschließlich um Aufsichtsdienst oder Arbeiten zur Verpflegung und Bedienung der an Bord befindlichen Personen handelt. Am Schlusse des S 33 schlägt der An⸗ trag Stockmann bezüglich der Ueberstundenarbeit den Zusatz vor:

Soweit sie nicht zur Verpflegung und Bedienung der an Bord befindlichen Perfonen, zum Seeklarmachen des Schiffes oder zur Sicherung des Schiffes in dringender Gefahr erforderlich ist.“ Abg. Metzger (Soz): Wir halten die Vorschriften bezüglich der Tropenarbeit für nicht scharf genug und bitten, das Wort sböchstens. einzufügen. Aeußerungen aus Rhederkreisen, denen selbst die Formu⸗ lierung der Kommission noch zu weit geht, lassen uns die durch dieses Gesetz bedingte größere Sicherstellung des 8.Stundentages in den Tropen durchaus erforderlich erscheinen. Den Antrag Stockmanu, welcher diese Erleichterungen der Schiffsmannschaften in den Tropen wieder in Frage stellen würde, bitten wir abzulehnen.

Abg. Hr Stockmann; Wir haben in der neuen Seemanns, ordnung eine Reihe von Erleichterungen und Verbesserungen des gegenwärtigen Zustandes für die Seeleute geschaffen. Wir haben aber nicht das Recht, eine Materie einseitig zum Besten nur des einen Theils der daran Interessierten und zu Ungunsten des anderen Theils, fier der Khederei. zu regeln. Wir dürfen über das als absolut noth— wendig erkannte Maß nicht hinausgehen. Diesem Standpunkt ent⸗ sprechen die von mir gestellten Anträge.

Unter-Staatssekretär im Reichsamt des Innern Rothe: Meine Herren! Die von dem Herrn Abg Dr. Stockmann gestellten Anträge bitte ich aus den dafür angeführten überzeugenden Gründen anzu— nehmen, dagegen den Antrag der Herren Abag. Albrecht und Genossen nicht anzunehmen. Dieser Antrag will in den zweiten Satz des 5 33 das Wort „höchstens“ einfügen, sodaß der Satz lauten würde: in den Tropen wird diefe Jeit auf, höchstens 8 Stunden beschränkt. Wenn die Absicht gewesen sein sollte, durch diesen Zusatz dafür Sicherheit zu schaffen, daß nicht länger als 8 Stunden Arbeit gefordert werden darf, so wäre der Antrag entbehrlich; denn das liegt schon in dem Beschluß der Kommission, die Arbeitszeit auf 8 Stunden zu beschränken, das beißt zweifellos: mehr darf nicht verlangt werden, Der Antrag muß also etwas Anderes bedeuten, und nach den Aus⸗ führungen des Herrn Abg. Metzger ist dies auch anzunehmen. Er schildert die Schwere der Arbeit in den Tropen und sckeint den Wunsch zu haben, daß man noch unter 8 Stunden beruntergehen dürfe. Das würde sich nur dadurch bewerkstelligen lassen, kaß die Vorschrift des Gesetzes im Wege des Vertrages ju Gunsten des Schiffs manns abgeändert werden kann. Ist der Antrag fo zu verstehen, so setzen sich die Derren Antragsteller damit n einen auffallenden Gegensatz gegen das Prinzip, für das sie während der bisherigen Berathungen aufs eifrigste gekämpft haben, daß nämlich freie Vereinbarung überall ausgeschlossen sein soll, auch wo sie zu Gunssen des Schiffsmanns getroffen werden sollte. So ist es den Herren Antragstellern gelungen, auch aus diesem Paragraphen die Flausel der Regierunge vorlage beraus zubringen, welche hier die freie Vereinbarung julassen wellte unter Umständen aber auch zu Gunsten der anderen Partei Der Antrag würde die Folge haben, daß die Hafenarbeit des Schiffsmanns in den Tropen auf weniger als acht Stunden festgesetzt werden kann, nicht dagegen auf mebr. Es stebt das im Gegensaß zu der Gestaltung welche die Vorlage in der Kommission unter Mitwirlung der Herren Antrag— steller erbalten hat, und insosern a zensatz zur Regierungs⸗ vorlage, als die Abweichung von der geletzlichen Mege hie seitig ju Gunsten des Schiff nanns julassig sein würde. Da Arbeit in den Tropen schen auf Absicht der Regierungsvorlage lich kleinerer Segelschiffe in den . so möchte ich glauben, daß die Vorlage bereits se wie zu Gunsten des Schiffsmanns in n nur gel lommt, daß die Schiffsarbeit i geborenen, der farbigen Bevol d Sie dringend bitten, den Antrag abiulebnen, der in abi Form bei sräteren Paragrarben wiederkebrt, und daber ein Prinzip und jwar ein den Vergängen widerstreitendes Prinzip darstellt.

Gebeimer Ober ⸗Regierungerath im Ministerium für Dandel und Gewerbe von der Hagen bittet ebenkalls, den en Antrag Stock mann auf jeden Fall anzunebmen. De ineren Rbedereien würde eine nicht zu bewältigende Belastung zugem ausgeschlossen werden sollte, den Aufsichtedienst ül dienungtarbeit auch außerbalb der ach versonal zu übertragen

Aba. Schwartz Lübeck (So) dienst far soe debnbar und vieldeutig, daf ju der Verwerfung des Antrags Steckmam pflegungä. und Bedienungtarbeit anbetreffe Steward und die Köche in den Tropen mebr als bisber geschützt werden

Abg Raab (Refermy ): Auch ich halte für sebr erwünscht für die Stewarde und Köche in jedem Dafen eine Freineit minde in Höbe des Lemmissioneverschlages gewabrt wird Ich bitte die Anträge Steckmann abzulehnen. Den Antrag Albrecht als uberfluüͤssig an.

Abg Bargmann (fr. Velker) schließt sich in allen Punkten dem Vorredner an.

Abg Metzger beanstandet nech kbesonders die Forderung des An⸗ trags Stockmann, daß auch Ueberarbeit zum Seellarmachen nicht be⸗ abi werden folle. Jum Seellarmachen gebere auch das Abscheuern bei Deck mit Rieg, wobei die Mannschaften stundenlang auf den Rnieen berumrutschen müßten

Aeg RKirsch (Jentr? Den Antrag Albreckt lebnen wir ab, eiUl wir die Vorlage für genügend vräanse balten. Die Antrage Stockmann lebnen nir ebenfalls ab mit der Ausnahme daß wir für de Richtrergütung der Ueberarbeit bei dringender Seegefabr stimmen.

Frese (fr. Vgg): Eg ist nicht richtian, wenn im allge- meinen Hekanrtet wird, Tas die Stewarde und Keche überbaupt nicht zum Shen kämen. Auf den greren Damr fern ist das Bedienungè= persenal ein schr greseg und bat eine Menge freier Jeit ur Ver- Pe Den Antrag Steckmann emryfeble ich gerade bezüglich der an das Serflarmachen bejüalichen Arbeit

Ri br Steckmann Wenn ein deut scher Schiff smann in den

ö .

so steht doch fest, daß diese Arbeit weit weniger anstrengend ist als die fonstige Thätigkeit der Schiff smannschaft, daß es also unbedenklich ist, bier eine Verlängerung der Arbeitszeit auf 10 Stunden zuzu⸗ lassen. Dem Abg. 35. ger erwidere ich, daß auch bei Annahme meiner Anträge so viel Vortheile für die Seeleute in der neuen See⸗ mannsordnung übrig bleiben, daß Sie Bedenken tragen werden, diese preiszugeben. .

Abg. Sch wartz⸗Lübeck: Gerade die beim Löschen oder Beladen oder an den Hilfsmaschinen die Aufsicht führenden Schiffsleute sind die allerangestrengtesten; die müssen den ganzen Tag arbeiten; und nun will man ihnen auch in den Tropen, wenn das Schiff im Hafen oder auf der Rhede liegt, die freie Zeit verkürzen, indem der Auf⸗ sichtsdienst nicht als Arbeit gelten soll.

Geheimer Ober⸗-Regierungsrath im Reichsamt des Innern von Jonquisres bittet, bei der Abstimmung zu beachten, daß der S 33 sich nur auf die Arbeitszeit im Hafen oder auf der Rhede beziehe. Die Verhältniffe auf der Fahrt selbst seien hier nicht maßgebend und kämen für die Beschlußfaffung über 33 nicht in Betracht; sie wären von ver⸗ schiedenen Rednern ganz zu Unrecht mit in die Erörterung gezogen worden. Deshalb empfehle sich die Annahme des Antrages Stock⸗ mann bezüglich der Ueberstundenarbeit des Verpflegungs— und Be⸗ dienungspersonals. ; . ö

6 Frese: Auf den Llovddampfern ist thatsächlich ein mehr als austeichendes Bedienungspersonal vorhanden, wie überhaupt der Dienst auf diesen bequemen und komfortablen Dampfern weit an⸗ genehmer ist als auf den ausländischen Linien.

Abg. Molkenbuhr (Soz.) legt im einzelnen dar, welche Arbeitslast den Stewards obliege, und fragt, ob man für die Stewards in den Tropen den Schutz nicht für erforderlich halte, der sonst für jeden Schiffsmann verlangt werde. Dieselben hätten auch in den Tropen schwere Arbeiten zu verrichten, die Treppen herauf- und hin⸗ unterzulaufen, die Matratzen auszuklopfen, das gesammte Geschirr zu putzen, die Treppen und Fußböden zu scheuern ꝛc. ꝛc.

Die Anträge Stockmann werden angenommen, der Antrag Albrecht abgelehnt. Der 8 33 im Ganzen gelangt in dieser Modifikation zur Annahme. . .

Der 834 enthält folgende Vorschriften über den Wacht— dienst auf See:

Auf See geht die Mannschaft des Decks- und Maschinendienstes

Wache um Wache. Die abgelöste Wache darf nur in dringenden

Fällen zum Schiffsdienst verwendet werden. Auf Dampsschiffen ist

bie abloͤsende Maschinenwache verpflichtet, das vor der Ablösung er⸗

forderliche Aschehieven zu besorgen. Diese Vorschriften gelten nicht für Fahrten von nicht mehr als zehnstündiger Dauer. ;

Auf Dampfschiffen in transatlantischer Fahrt wird für das Maschinenperfonal der Dienst in drei Wachen eingetheilt,

Unter welchen Umständen im übrigen eine Mannschaft in mehr als zwei Wachen zu gehen hat, bestimmt der Bundesrath.“

Nach den Anträgen der Abgg Albrecht und Ge⸗ nossen soll in Absatz 1 der letzte Satz „Die Vorschriften u. s. w.“ gestrichen werden. Der Absatz 2 soll folgende Fassung erhalten:

„Auf Dampfschiffen wird für die den Dienst auf Deck ver⸗ sehenden Schiffsoffiziere, soweit nicht unter besonderen Umständen eine doppelte Besetzung des Wachtdienstes erforderlich wird, und für das Maschinenpersonal der Dienst in drei Wachen eingetheilt.

Ein Antrag des Abg. Dr. Herzfeld (Soz) will als Absatz 4 hinzugefügt wissen

Die Mannschaft zur Verpflegung und Bedienung der an Bord Pefindlichen Personen ist nur in dringenden Fällen schuldig, länger als 10 Stunden zu arbeiten.“

Abg. Frese bittet, es bei den Kommissionsbeschlüssen zu belassen und die Anträge abzulehnen. Wenn auch für die Deckoffiziere ein Drei Wache -Spftem eingeführt werden solle, so müßte ein dritter Offizier angestellt werden, der nicht immer das Schiffer⸗Patent habe und nicht nur sein eigenes Schiff, sondern auch ein begegnendes fremdes Schiff in Gefahr bringen könnte.

Abg. Schwartz Lübeck empfiehlt den Antrag auf Streichung der Worte in transatlantischer Fahrt! damit, daß unter diesem Ausdruck eigentlich nur die Fahrt nach Amerika zu versteben sei. Der Antrag zu Gunsten der Deckoffiziere sei eigentlich selbstverstandlich, da die Deckoffiziere einen anstrengenderen Dienst hätten als die eigent⸗ sichen Sceleute, die Verantwortung zu tragen und alle Arbeiten zu überwachen hätten.

Aba Raab hält den Antrag auf Streichung der Worte „in transatlantischer Fahrt“ für richtig, beant ragt aber, eventuell dafür zu setzen in großer Fahrt‘. Mit der Bezeichnung transatlantische Fahrt‘ wisse man in seemännischen Kreisen nichts anzufangen. Diese Bezeichnung komme nirgends vor. Die Prüfungsordnung für Schiffer kenne nur eine große und kleine Fabrt und eine Küstenfabrt, aber feine transatlantische. Die Deckoffijiere hätten eine schwere und ver antwortungsvolle Arbeit. Das Unglück der Crathie“ sei durch den schlafenden Deckofizier veranlaßt worden. Die Seeoffiziere bätten in eindringlichster Form immer klarzumachen versucht, daß ibnen bei der deutschen Marine der gleiche Schutz und die gleiche Schenung geboten werden müßte wie den englischen Offißieren, für welche der D Wachendienst eingeführt sei. Auch der Deutsche Nautische von dem fär die Offiziere nicht viel Freudiges zu erwarten sei

23 gegen 5 Stimmen den Drei⸗Wachendienst für die eckoffiziere

großer Fabrt gefordert. Es müsse dafür gesorgt

immer die besten Kräfte des deutschen Seeoffizierstandes

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übeck empfieblt rbeite zeit müsse für die an n

egen den

See sammenzusetzen nige würden. Aber die Offiziere batten Schifféladung und Mannschaft zu gewaäbrleisten. s sei nicht immer osfiniere zu erbalten, die schon das Zeugniß für große So müßten Sfssere mit dem zweiten Jeugniß die Wache bezieben und Enischeidungen treffen, die besser durch Offiziere mit dem Zeugniỹ für große Fabrt getroffen würden. Dem kleinen Rbeder dürfe das Leben nicht zu fehr erschwert werden. Dem Abg Melkenbubr bestreitet der Redner, daß za wenig Personal an Bord des Schiffes jei. Die Sicwards bätten in dem Hafen keineswegs mehr ju thun ale auf See Fie großen Dampfer bätien jetzt eine Liegezeit von 6 und 7 Tagen, und in dieser Jeimt batten die Steward ausnehmend viel Muße und Rube

Unter-Stoatesekretär im Reichsamt des Innern Rothe: Meine Herren! Die Bestimmungen des § 34 sind von der Kommissien in rel Beratungen auf das Gingebendste durchgesiebt und es sind alle die Ginwendungen, die bier der Derr Abg. Schwarß vergetragen bat. auf das Sorgfältigste erörtert worden. Die Kommisston ist zulegt zu der Faffung gelangt, wie sie Ihnen vorliegt, und ich darf wobl annebmen, daß die Mebrbeit des boben Hauseg auch in diesem Punkte e bei den Kommissiensbeschlüssen wird belassen wollen. Einen ge⸗ wissen Cindruck scheint mir der Herr Abz. Schwartz damit gemacht zu baben, daß er darauf binwieg, der Ausdruck traneatlantische Fabri! in Abs. 2 wäre nicht feststebend Richtig ist, daß er in die Gesetzaebung bisber nech nicht aufgenemmen sst. In der Prarie der Seeschiffabrt bestebt aber kein Jweisel dar. über, was trangatlantische Fabrt* ist, weder bei der Marine noch bei der Sandelsschiffabrt. Auch bat die Seeberufegenessenschaft in ibren Unfallverbatun ge vorschriften den Begriff so umschrieben daß die Praris wenig Iweifel haben wird. Streich man, bloß weil man den Begriff des Worteg nech nicht für vollig feststebend ansiebt, die Werte in frangallantischer Fabrt', dann kommt beraug, daß auf Damp fschiffen in jeder Fabrt daz Maschinenrersonal in 3 Wachen eingetheilt sein soll, auch innerbalb der Ostser und der Nordsee seweit nicht 5 120

Treren beauftrazi wird die Arkeiten der Farkigen ja beaufsichtigen, für ganz kleine Fabrten Augnabmen gestattet. Daf gebt ju weit und

würde von kleineren Rhedereien nicht zu leisten sein. Uebrigens ver⸗ ichtet auch die Vorlage nicht darauf, in der nicht transatlantischen a, wenn die Umstände es erfordern, die Eintheilung in 3 Wachen zerbeizuführen; denn Absatz 3 lautet: ‚Unter welchen Umständen im übrigen also auch bei Dampfern auf nicht⸗ͤtransatlantischer 2 eine Mannschaft in mehr als 2 Wachen zu gehen hat, bestimmt der Bundes⸗ rath.“ Gerade weil die Sache sich nicht schablonenhaft regeln läßt, ist sie hier dem Bundesrath übertragen. Zwei Worte möchte ich noch sagen zu dem von den Herren von der Linken neu beantrggten Absatz 4, wonach für das Aufwärterpersonal, im Gegensatz zu allem, was sonst bisher beschlossen ist, auch auf See ein Mindestarbeitstag, und zwar von 10 Stunden, festzusetzen sei. Ich wollte diese Gelegenheit nun benutzen, um darauf aufnierksam zu machen, daß analoge Fragen auf dem Tande schweben. Bekanntlich hat die Kommission für Arbeiter⸗ ftatistik Unterfuchungen angestellt über die Arbeitszeit der Gehilfen in Schank⸗ und Gastwirthschaften und ist dabei zu dem Ergebniß ge⸗ kommen, daß bei der Eigenthümlichkeit des Dienstes der Kellner und Köche des Dienstes, den auf Schiffen die Stewards versehen man höchstens eine gewisse Ruhezeit vorschreiben könne, dagegen nicht eine Mindestarbeitszeit, am wenigsten in dem Maße, wie das in dem Äntrage vorgesehen ist. Nach den Vorschlägen der Kommission für Arbeiterstatistik würde eine Arbeitszeit für die Kellner ven 15 Stunden immer noch gesetzlich zulässig sein, da sie eine Mindest— ruhe von 8 bis 9 Stunden vorgeschlagen hat.

Abg. Molkenbuhr behauptet, daß die Vorschläge der Kommission für Arbeiterstatistik die Stewards weit mehr überbürdet haben würden, als die Kellner es schon seien.

Abg. Raab ersucht die Regierung um eine authentische Inter⸗ pretation, was unter stransatlantisch! zu verstehen sei. Eventuell würde er beantragen, statt transatlantisch“ zu setzen große Fahrt“.

Vorsteher der Nautischen Abtheilung im Reichs Marineamt, Kapitän zur See Schmidt: Meine Herren! Das Wort „große Fahrt“ ist ein Examensbegriff, erfunden Für die Schiffer⸗ und Steuermannspatente. Durch Annahme des Antrages Naah würde jedes Schiff, welches innerhalb der Ost⸗ und Nordsee fährt, wie der Herr Unter⸗Staatssekretär schon ausgeführt hat, mit drei Wachen befetzt sein müssen. „Transatlantische Fahrt‘ ist aller⸗ dings ein durch Gesetz nicht festgelegter Begriff, er ist aber trotzdem schön sanktioniert durch die Unfallverhütungsvorschriften, der See⸗ berufsgenossenschaft. Diese kennen die „Wailtenfahrt“, die „(kleine“, die große“ Küstenfahrt, die atlantische“ und die lange“ Fahrt. Die atlantische Fahrt ist die Fahrt innerhalb des Atlantischen Szeans und die Fahrt innerhalb des Indischen und Stillen Ozeans, also diejenige Fahrt, die über den Kanal in die fremden Gewässer geht. Die lange Fahrt ist die, die über diese Grenzen noch hinausgeht. Fiese beiden Fahrten werden durch das Wort transatlantisch. ge⸗ troffen, die atlantische und die lange Fahrt. Sobald für die kleine Fahrt innerhalb der Nord- und Ostsee es erforderlich erscheint, drei Wachen einzuführen, ist der Bundesrath in der Lage, dies anzuordnen.

Abg. Raab verzichtet nach dieser Erklärung auf seinen Antrag.

Unter Ablehnung aller Anträge werden die Kommissions— beschlüsse zu 8 34 unverändert angenommen, ;

Der 835, der die Sonntags arbeit im Hefen und auf der Rhede regelt, bestimmt im ersten Absatz, daß an Sonn⸗ und Festtagen Arbeiten einschließlich des Wachtdienstes nur gefordert werden dürfen, soweit sie unumgänglich oder unauf— schieblich oder durch den Personenverkehr bedingt sind.

Der Absatz 2 lautet:

„Dampfschiffe in transatlantischer Fahrt dürfen an Sonn- und Festtagen planmäßig innerhalb des Reichsgebiets die Ausreise nicht vornebmen Ausgenommen sind die Dampfschiffe, welche die Kaiserlich deutsche Post befördern.“

Der Abg Dr. Stockmann will den ganzen Absatz 2 be⸗ seitigt haben; ein sozialdemokratischer Antrag geht auf Streichung des Wortes planmäßig“. En Antrag des Abg. Eahensly (Zentr.) will nur die vom Reich subventionierten Dampfer ausgenommen wissen.

Nach Absatz 3 dürfen mit Löschen und Laden, so lange das Schiff innerhalb des Reichsgebiets im Hafen oder auf der Rhede liegt, die zur Schiffsbesatzung gehörigen Personen an Sonn- und Festtagen nicht beschästigt werden. ö

Der Antrag der Abgg. Albrecht und Genossen will die Worte „innerhalb des Reichsgebiet“ ersetzen durch „im Inlande“.

Bevollmächtigter zum Bundesrath, Gesandter der Freien und Hansestadt Lübeck Dr. Klügmann: Meine Herren, die Kom⸗ mifsien bat als Absatz2? des 8 35. um Ibnen das noch einmal zu wiederbolen, vorgeschlagen die Bestimmung: Dampfschiffe in trans- atlantischer Fabrt dürsen an Sonn und Festtazen planmäßig inner⸗ balb des Reichsgebiets die Ausreise nicht vornehmen. Ausgenommen sind die Dampfschiffe, welche die Kaiserlich deutsche Post befördern.

. Abgg. Dr. Herzfeld und Genossen wollen das

anmäßig' streichen, also die Bestimmung aue debnen

prfschkife in iransatlantischer Fabrt. Der Herr

will dag die Ausnabme beschranken auf die rom subventionierten Dampfer. Der Kommissiensbericht verzeichnet

n Absaß mit Stimmenmehrheit und unter dem Regierungevertreter angenommen worden ist Ich

em Antrag, der von dem Verrn Abg Dr. Stockmann

end, diesen Absatz wieder aus dem Entwurf zu

ll, von einer unrichtigen Vorausseßzung

1 transatlantischer Fabrt in einer ungünstiger stellen, als alle anderen Schiffe in le Schiffe gleicher Art in den übrigen Häfen

t fremden Schiffe in deutichen

dem Bericht soll das gescheben, weil die Ausreise eines großen J 2 * afen stört; weiteres ist als Metiv nicht a Förderung der Sonntagsrube biermit erreicht werden. Dabei gebt don der ÄAnnabme aug, das Auelaufen aus den Häfen fübre b ondere Arbeiteleistungen berbei, welche die nntagerube berinträch⸗ ringe Lärm. Unrube in den Hafer iese Annabme in

begründet. Alle schwie

erigen, sich Arbeiten, dem Auslaufen cines Schiffes verbun sind, müssen, Sonntag autläuft, nothwendig nnabende schen

keendigt sein: alleg Ginnebmen von KFoblen, Einnebmen Ladung, Prebiant, ja auch des schweren Gepäcks, in den meisten Fällen auch die Einnabme der Zmwischendeckevassagtere, sedaß bei den sroßen Schiffen, um die es sich bier bandelt, in den That am Sonntag nur nech die Ginnabme der segenannten Kajuütrassagiere übrig Feb. Und den Befürwortern dieseg Antrages wird en nicht wenig als mir bekannt sein, daß in Damburg die Einnabme der Kahät. passagiere nicht im Hafen selbst erfelgt, sondern in Curbaven, webin die Kajütvassagiere auch nicht ju Wasser, serdenn mittels der Eisen⸗ kabn eiürderr werten Wenn Sie nun tie Abfabrt am Senntan verbindern wollen, so würde nichts übrig bleiben, als den Mentag n nekmen. Dadurch würde selbstoerständlich die Senntaggarbein nicht vermindert, sondern erbeblich vermebrt und die Bebörde bestũrmt werden mit Anträgen auf Gestattung der Senntagzarbet, damit dit Sine am Montag erwediert werden können. Denn eg wäre wirt swbasnih ja garnicht ju rechtfertigen, wollte man dicke grere Schiffe ctwa Tage lang unbeichäftigt im Dasen ließen lassen. Tat Tarlanfen der Schiffe am Senntag laßt, sich nicht permeiden. * fndes auch in Jan Gurora aug allen Däfen statt. iel Beten der Fabrylane um an Tie bier junächlt ing Auge gefaßten Sch nãäber beranzutteten sind die Rbedereien eben o 2 frei wa bie Cisenkatnen im internaticnalen Verfebr; ja. ei läßt sich ieh ck mscken, dar die Schiförkedercien nnter dem Jwange der Tenkaften iel siarter leiden ais Tie Giienkabnen, Teekalb Tel me dotaunf n- gewiesen sind, bre Fahrrläne den derliegenden Bed urfnissen in alle Häfen, welche bei der Fabrt angelaufen werden, entst rechend 164. segzen. Die greßen Linien sind sämmtlich in der That nut Glieder

* .

159 16

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eines großen Zusammenhangs vor allem auf dem Atlantischen Ojean welcher durch Vereinbarung reguliert wird; die Abfahrts⸗ zeit 4. im engsten Zusammenhang mit der Zeit des Anlaufens des iffs in den Zwischenhäfen und dem Ankunftsort. Es ist in der That wie ein großes Uhrwerk, aus dem nicht ohne weiteres ein Tag oder ein Ort , , werden kann. Geschieht dies durch einen Mißgriff der Gesetzgebung, so wird der Hafen eben außer Konkurrenz gesetzt und kein Hafen ist mächtig genug, um eine solche Ausschaltung ohne die schwersten Schäden zu tragen. Es ist behauptet worden, diese Bestimmungen würden nur die sogenannten 1 Dampfer der Hamburg-Amerika⸗Linie treffen, die vereinbarungs⸗ gemäß am Sonntag auslaufen. Das ist durchaus nicht der Fall. Auch die Woermann Linie z. B. muß in ihrem Weltbetriebe reg elmäßig Sonntags Dampfer erpedieren und ebenso alle diejenigen Linien, welche die Abfahrtstage auf bestimmte Monatsdaten gestellt haben, wenn solche auf einen Sonn⸗ oder Festtag fallen Es ist mir heute eine Aufstellung der an Sonn⸗ und Festtagen in der Zeit vom 1. Januar bis zum 1. No⸗ vember 1901 aus dem Hamburger Hafen abgegangenen Schiffe zugegangen. Daraus ergiebt sich, daß an den 59 Sonn- und Festtagen durch— schnittlich 35,9 Schiffe ausgefahren sind; deutsche Schiffe in der ganzen Zeit 755, das sind 59,3 9; englische Schiffe 298, das sind 23,4 oo, und sonstige fremde Schiffe 221, das sind 17,3 o. Die Mehrzahl der Schiffe sind regelmäßig Reihenfahrer, also plan mäßig fahrende Schiffe, welche am Sonnabend fertig beladen sind und die Vacht vom Sonnabend zum Sonntag zur Abreise benutzen. In die Stunden von 12 Uhr Mitternachts bis 9 Uhr Morgens fallen alle Abreisen von Schiffen, die vor 12 Uhr Nachts der Waffer tan de wegen den Hafen nicht haben verlassen können. In die späteren Sonntagsstunden fallen nur wenige Abreisen solcher Schiffe, die während des Nachthochwassers nicht reisefertig oder für welche die Wasserstände nicht ausreichend waren, oder die aus anderen Gründen die Tagestide benutzen mußten. Sie sehen also, in welchem Umfange englische Schiffe, worauf ich nachher noch näher eingehen werde, vom Hamburger Hafen am Sonntag abfahren. Daß eine Bestimmung, wie die vorgeschlagene, weder in Frankreich noch in Belgien noch in Holland besteht, wird von keiner Seite bezweifelt werden. Wie aber fiegt es in England? Nun, allgemein bekannt ist, daß die Funarz-Line die

9 x von Liverpool kommt, Sonntag in Queenstown Passagiere und?

Güter einnimmt und Irland verläßt. Ven Southampton gehen regelmäßig die Schiffe der American-Line aus. Auch die Wilson— und Furneß Leyland⸗Line, die Atlantic Transport -Line und die Chasepeake Line erxpedieren am Sonntag ihre Dampfer, wie dies durch die Inserate in der englischen Schiffszeitung Fair Play⸗ die ich Ihnen hier zur Einsicht stelle, für alle Herren, die sich dafür interessieren möchten, bezeugt wird. Meine Herren, das Gebiet des Atlantischen Ozeans ist viel umstritten, auf dem unsere Rhederelen mit subpentionierten auswärtigen Linien zu ringen haben unter geogravhisch ungünstigen Verhältnissen. Unsere Schiffe müssen immer nach den deutschen Häfen 600 Seemeilen mehr leisten, ohne irgend eine ent⸗ sprechende Gegenleistung. Dabei kann in diesem Gesetz die Bestimmung nur für deutsche Schiffe getroffen werden, nicht für ausländische. Wir würden also in unseren eigenen Häfen die dentschen Schiffe ungũnssiger sellen als die ausländischen. Den ausländischen können wir das Auslaufen aus einem Hafen nicht verbieten, jedenfalls nicht in der Seemannsordnung. Der Wettbewerb in der Hochseefahrt wird immer schärfer; trotzdem, daß der gegenwärtige Rückgang in der Konjunktur den Blick in die Zukunft sehr trübt, sehen wir nichts—

destoweniger Frankreich, Rußland, Italien, Oesterreich und die Ver⸗

einigten Staaten am Werk, ihre Rhedereien in jeder Weise, auch mit großen Opfern aus öffentlichen Mitteln, zu stärken und auszudehnen. Unter solchen Umständen der heimischen Rhederci eine Bestimmung aufzuerlegen, die ihren Zweck nicht erreicht, aber die Bewegungsfteibeit der Rhederei hemmt und mit den unabänderlichen Bedingungen ĩ unseren Häfen sich nicht vereinigen läßt: das ist nach Anficht verbündeten Regierungen nicht zu verantworten. Ich erfuche demnach, dem Antrage des Herrn Abg. Dr. Stockmann Folge gebe zu wollen. 43

Abg. Cahensly: Bis auf weiteres möchte ich doch trotz der Ausführungen des Regierungsvertreters zum Absatz? bei meinem An trag stehen bleiben. In anderen Staaten laufen die Schiffe nicht am Sonntag aus. Die Hamburg⸗Amerika Linie“ ist die einzige, die am Sonntag ihre Schiffe auslaufen läßt. Und namentlich in Han verursacht das Rasseln der Fuhrwerke zum Hafen ße S vielen Beamten wird die Sonntagsruhe verdorben

Abg. Dr. Stockmann: Obgleich i streichen, wird mir rube vorwerfen. Grade schadlich linien, die nicht Vertrag zu besitzer die solchen Vortbeil haben. benachtheiligt. Dazu kommt,

1

sich das Ausland des wird nicht am Sonntag jeden Monats, und

ien Sonntag fallen

Staatssekretär des Innern Posadowsky⸗Wehner: Meine Herren! Einer der 8

Anfübrungen des banseati

1 . b

g balten muß Nachbarn, bis Die geebrten Herren werd Bemerkung finden: Wbite Sta Quecengtemn jeden Donnereta eibe ferner dabei auf Grund desselben

daß die P Brindisi abgeht. Ich bebaupte daß die Dampfer der Messageries Maritimes zweiten Sonntag von Marseille abgeben Linie nach Australien jeden vierten S Marseille abgeben läßt, Seite 70 e.

Meine Herren, nach offentlichen Anzeigen, die ich auch ferner, bie mir das Gegentbeil nachgem iesen daß die Wilsen and Furneß Levland don Londen abgebt. Dazu kommt der Verkehr der Re Sonntag den Seutbampton, desgleichen der Lepddampfer am don Soutbampton oder Cherbourg. Ich glaube, aut diesen Anfül ergiebt sich doch schon eing, daß der Abgang trank ein Glied ist in dem großen Weltverkebt, und unser : fremden Landegtbeilen über den Djean bat meine Grachteng eine so Iteße bandelcrolitische, wirtbschaftliche und volitiiche Bedeutung, daß . diesem Interesse selbst die Interessen det Senntagerube unter Um- tänden unterordnen müssen. So weit lönnen mir daß wir unsere greßen Weltinteressen dem Interesse der Sonntagerute in olchem Umpfange erfern dann ur schlieỹlich u einer Gestaltung den allgemeinen Verlebrewesens kemmen, gegen die sich dag bebe Fang selbst auf dag allerentschtedenste sträuben

711

1* 2.

Line nach

wrde. Meine Herren, ich bin in einem fremden Lande gewesen, das ich nicht nãher nennen will, wo ich einmal Sonnabend Mittags einen Brief erpedieren wollte; da hat man mir gesagt: Sie können ja den Brief aufgeben es war eine Bahnstation aber viel nützen wird es Ihnen nicht; denn vor Montag Mittag geht überhaupt kein Zug ab. Ich glaube nicht, daß man nach der deutschen Auffassung solche Verhältnisse in Deutschland herbeiführen könnte; so gutmũthig sind wir nicht. .

. Was würde nun die Folge sein, wenn Sie diese Bestimmung aufrecht erhalten und den Antrag Stockmann ablehnen würden? Es sind da zwei Möglichkeiten. Entweder wir verbieten auch fremden Schiffen das Auslaufen am Sonntag; wir könnten, glaube ich seitens der einzelstaatlichen Regierungen solche Sonntagworschriften erlassen. Dann würden andere Staaten sich wahrscheinlich revanchieren würden das Auslaufen unserer Dampfer unter Umständen ö. Southampton, Cherbourg u. s. w. am Sonntag verbieten, und damit würde in der That unser ganzer Dampferverkehr nach Ost-Asien nach Amerika unter Umständen die schwerste Schädigung erfahren. Oder es würde der andere Fall eintreten, den ich für viel wahrschein— licher halte: fremde Linien würden, wenn wir nicht ein gleich⸗ artiges Verbot für fremde Schiffe auch erlassen, die Gelegenheit mit Vergnügen benutzen, ihrerseits Dampfer von Hamburg, Bremen u. s. w. Sonntags ausgehen zu lassen, und selbstverständlich würden dann die Leute, die einmal Sonntags aus geschäftlichen Interessen reisen wollen, auch diese fremden Dampfer benutzen, und wir würden also durch solche Bestimmung gerade eine fremde Konkurrenz begünstigen, die uns im gegenwärtigen Moment sehr gefahrdrohend ist. Es ist allbekannt, daß man in fremden Staaten große Anstrengungen macht, den internatio— nalen Ueberseeverkehr in die eigene Kontrole zu bringen, und es stehen solchen Bemühungen so außerordentlich große Kapita rafte zur Seite, daß darin eine ernste Bedrohung unserer heimischen Uebersee— schiffahrt liegt. Würden wir also eine solche Bestimmung ein⸗ führen, so würde hierin das einfachste Mittel liegen für auswärtige Linien, ihrerseits einen Sonntagsdienst zu etablieren und sich damit in den deutschen überseeischen Verkehr einzuführen. Meine Herren, ich kann Ihnen versichern, ich stehe durchaus auf dem Standpunkt, daß wir den arbeitenden Klassen den Sonntag erhalten müssen, und ich glaube, wir werden da auf manchen Gebieten noch viel weiter gehen müssen, als wir bisher gegangen sind. Die Sonntagsruhe ist für die arbei⸗ tenden Klassen nicht nur eine wirthschaftliche, eine hygienische Frage, sondern auch vielleicht die allerwichtigste sittliche und Familienfrage; aber ich glaube, wir können nach deutscher Auffassung auch im Interesse unseres Weltverkehrs, unseres Verkehrs überhaupt, nicht so weit gehen, um im Interesse der Sonntageruhe auch solche großen internationalen Verbindungen wie die überseeischen zu unterbrechen. Deshalb möchte ich an Sie das dringendste Ersuchen richten, Antrag Stockmann anzunehmen.

den

Ich spreche hier nicht in meinem eigenen Namen, ich spreche im Namen der verbündeten Regierungen, und ich kann Ihnen die ernste 5 unn 3 5 1 5 * 1 2st; Versicherung geben, daß die Aufrech erhaltung dieser Bestimmung

dem Gesetze gegenüber den verbündeten Regierungen, und mir selbst, 85756 80 * ver k*rr 1. 8 2 Ry dieses Gesetz bei den verbündeten Regierungen durchzubringen, die allerernstesten, vielleicht unübersteigliche Schwierigkeiten bereitet.

hört! rechts.)

3. Frese (fr Vgg): Je

n ein und demselben Hafen tienalität verschiedenen Gesetzen unterworfen wären.

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1 geführt hat. Aus den in der Diskussien ent⸗ . ö ründen werden wir für die Streichung des zweiten Absatzes . Abg. Metzger; Es wird immer offenbarer, daß alles, was wir einigermaßen als Vortheil der Seeleute erreicht haben jetzt von Herrn Frese im Verein mit den verbündeten Regierungen wieder über den Haufen gerannt werden soll. Die Anträge, welche unter der Flagge des Herrn Stockmann segeln, scheinen mir weniger von diesem Kollegen als von der Regierung aus⸗ zugehen, denn für den jetzt zur Verhandlung stehenden Antrag Stockmann hat ein Mitglied der verbündeten Regierungen das Work ö , n,. ergriffen. Als Haupteinwand gegen den Kommisfions⸗ ö, , . ,, wird gaMtend gemacht daß die

e aben würden, wenn das Auslaufen am Sonntag , würde. Das ist nach Absatz 3 ausgeschlossen, und wir wollen. , dagegen, daß keine Mißbräuche getrieben werden, noch ; Abg. Fahensl; Wenn auch einzelne Ausnahmen bei den außer⸗ deutschen Linien vorkommen mögen, so steht doch fest, daß in der Regel ein Auslaufen am Sonntag nicht stattfindet. .

Damit schließt die Diskussion. Alle Anträge werden ab⸗ gelehnt, desgleichen der Absatz 2.

Abg. Metzger befürwortet darauf die Anträge zu Absatz 3 welche bezweckten, die Sonntagsruhe für die Seeleute so diel wier möglich wirklich zur Durchführung zu bringen. Es sollen danach Löschen und Laden im Inlande, wozu auch die Schutzgebiete gehören herboten sein, auch solle nicht jede Behörde, sondern nur eine höhere Verwaltungsbehörde von der Zentralbehörde des Bundesstaates mit der Berechtigung, in Nothfällen Ausnahmen zu gestatten versehen werden. 5 ö

Direktor im Auswärtigen Amt Dr. von Koerner bittet, diesen letzteren Antrag abzulehnen, da doch in den Schutzgebieten leicht Ver⸗ zögerungen in nothwendigen Verrichtungen eintreten könnten.

Der Absatz 3 wird gegen die sozialdemokratischen Anträge angenommen und schließlich auch der 8 35 im Ganzen. Nach 8 35 der Kommissionsbeschlüsse darf auf See an Sonn⸗ und Festtagen über das hinaus, was zur Sicherheit und zur Fahrt des Schiffes, zur Bedienung der Maschinen zum Segeltrocknen, Bootsdienst und zur Verpflegung und Be⸗ dienung der an Bord befindlichen Personen unbedingt erforder— lich ist, der Mannschaft nichts auferlegt werden, wenn es nicht dringend nothwendig ist. Gelegenhelt zur Theilnahme am Gottesdienst ist zu gewähren.

Der Abg. Cahensly beantragt folgenden Zusatz: Auch ist. der Schiffsmannschaft auf Wunsch die Theilnahme an gemeinschaftlichen Andachten ihrer Konfession zu gestatten. Nach kurzer Befürwortung dieses Antrags durch den Abg. Cahensly wird der 5 36 mit diesem Antrage angenommen. Nach 5 366 sollen die Vorschriften über die Zahlung der Ueberstunden auf Schiffsoffiziere keine Anwendung finden sofern nichts Anderes vereinbart ist. . ; Abg. Schwartz-Lübeck befürwortet einen Antrag seiner Partei diesen Paragraphen zu streichen. Er könne nicht einfehen, daß. wie in der Kommission geltend gemacht worden sei, die Disziplin gelockert werde, wenn die Schiffsofziere für die Ueberstunden bezablt würden. Es sei heute aber Sitte geworden, die Schiffsoffiziere ebenso wie den Kapitän als Uebermenschen anzusehen. Wenn dieser Paragraph ge strichen werde, bleibe es den Offizieren überlassen, ob sie für ihre Ueberstunden bezahlt werden wollten. Abg. Metzger wendet sich gegen die Anschauung, daß die Offiziere, wenn sie für Ueberstunden bezahlt würden, in den Verdacht kommen könnten, daß sie in eigenem Interesse Ueberstundenarbeit für die Mannschaft anordnen könnten, um für die Ueberwachung dabei selbst bezahlt zu bekommen, und daß dadurch die Autorität gegenüber den Schiffsleuten ie Ehre der Offiziere verletzt werden könnte. Höhere Beamte un iziere verordneten sich auch Dienst reisen, um die esen zu bekommen, ohne daß sie dadurch an ihrer

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Bevollmächtigter zum Bundesrath, Senator der freien Hanse zremen hr. Pauli: Erhalten die Schiffsoffiziere Entschädigung J J. kor 231 53 2 szea Rr s 3 2 . er,, . ie Ueberstunden, so haben sie ihrerseits ein Interesse daran

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Der S 36 wird nach Ablehnung des Antrags Albiecht unverandert angenommen Die SS JN, 38 und 3 werden ohne Debatte er ö. Der §z 490 lautet:

k ist vom Tage der Abmusterung, fa

nitantritt vorangeht, sonst vom Tage des Dien

zãblen.“

ie Abgg. Dr. Herzfeld und Metzger befürworten 15 . * . . 4 folgenden, von dem Abg. Albrecht beantragten Zusatz:

und bis zur Abmusterung jedoch wenn diese obne Verzöge Reise unausfübrbar ist, bis zur Beendigung d

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nisses Dieser Antrag wird abgelehnt und der angenommen . Hierauf wird um 5, Uhr die weitere Berat ung auf Sonnabend 1 Uhr vertagt.

der 51 .

10 un jerändert

Ttatistik und Volkewirthschaft. Die deutsche Einfuhr

im Syezialbandel obne Edelmetall beziffert sich für das 120 auf rund 5.8 Milliarden Mart, d. b. um 283 Millionen böber alg 119 und um 6385 Millonen Mart oder 1335, böber als 1898, während sie gegen das Jahr 1891 um 1,6 Milliarden Mark oder um 189 4 gestiegen ist 7 Vom Standrunft der inländischen Produktion und des in⸗ landischen Bedarfs zerlegt sich die Einfuhr am naturlichen in die Klassen der landwirtbschaftlichen Erzeugnisse, der Rob⸗ steffe nicht landwirthschaftlicher Grjeugung (jedoch ein. schließlich der Baumwolle, sewie der Halb⸗ und Ganfabritat-

Um mit den an zweiter Stelle erwäbnten Robstoffen zu ze. ginnen, deren Ginfubt sich 1309 Millionen Mark belief. so steben bei ibnen obenan .