und
* e Ber Gezugspreis beträgt vierteljährlich 4 4 530 4.
Alle Rost-Anstalten nehmen Bestellnng an;
. far Kerlin außer den Bost⸗-Austalten auch dir Expedition
] 8XT., Wilhelmstraße Nr. 32.
J Einzelne U um mern kosten 25 3.
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A 285.
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Insertionzprris für den Raum riner Aruckzeile 20 4. Inserate nimmt an:
die Königliche Expedition des Deutschen Reich- Anzeigers
nnd Königlich Preutßischen Staats- Anzeigers
Berlin 8T., Wilhelmstraße Nr. 32.
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.
ezemher,
Inhalt des amtlichen Theils: Drdensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich.
Ernennungen, Charakterverleihungen ꝛc.
Verfügung, betreffend die Regelung des gerichtlichen Kosten—⸗ wesens in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee.
Verbot der Verbreitung der in Wien Arbeiter⸗Zeitung“
Mittheilung, betreffend Aenderung der Statuten der Gesellschaft Nordwest⸗KWamerun. —
Bekanntmachung, betreffend Erweiterung des Fernsprech⸗
Berlin, Montag, den
erscheinen en Zeitschrift
verkehrs.
Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen un? sonstige PersonalverãnderungLen Tagesordnung der nächsten Sitzung des Landes⸗-Eisenbahnraihs.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Telegraphen⸗Direktor Jaite zu Berlin den Rothe
Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, . dem Landes Baurath Hermann Zimmermann Möünster i. W. den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse,
dem Wasser⸗Bauinspektor, Baurath Delion zu Elbing
den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, dem Regierungs⸗Baumeister Johannes Becker
zu Elbing, dem Architekten Hermann Bruns zu Münster i.
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dem Rektor Wilhelm Hof zu Siegen und dem Königlichen Hofbuchhändler Georg Bath zu Charlottenburg den König—
lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,
dem emeritierten Lehrer Johann Schwensby im Landkreise Flensburg den des Königlichen Haus⸗-Ordens von Hohenzollern,
dem städtijchen Förster Albrecht Schultz zu Forsthaus Jungfernberg bei Stettin das Kreuz des Allgemeinen Ehren— zeichens, sowie ö
dem Kirchenkassen⸗Rendanten, Kossathen Karl Just zu Beesen a. E im Saalkreise, dem Maurerpolier Wilheln Otto zu Münster i. W., dem Bodenmeister Friedrich Radloff zu Naugard, dem Gefängniß⸗Hausvater Wilhelm Bir kenst ock zu Kleve, dem Strafanstalis-Aufseher Johann Stutz ke zu Elberfeld, dem Provinzial⸗Chauffee⸗Oberaufseher Karl Kliem ann zu Chausseehaus Eschwalde im Kreise Schroda, dem Guts verwalter Ferdinand Stenger zu Laskon im Kreise Obornik, dem Hutsgärtner Kar? Rasch zu Dombrowka im Kreise Posen⸗West und dem Andreas Lipski zu Mierau im Kreise Berent das All⸗ gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Friedrichsen zu
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Königlich niederländischen Orden zu ertheilen, und zwar:
des Großkreuzes des Ordens von Oranien-Nassau: Allexhöchstihrem General⸗Adjutanten, Heneralleutnant von Kessel, Kommandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Division, Allerhöchstihrem General à la suite, Generalmajor don Moltke, Kommandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, und
dem Generalmajor von Schwartzkoppen, Kommandeur der 3. Garde⸗Infanierie⸗Brigade:
des Großoffizierkreuzes desselben Ordens:
Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, Obersten Freiherrn von Plettenberg, Kommandeur des 1. Garde⸗Regi⸗ ments
.F. Al eh g suihrem Flügel ⸗Adjutanten, Obersten Grafen von Hohenau, Kommandeur des Regiments der Gardes du Corps, und
dem QObersten von Schenck, Kommandeur des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 1;
des Offizierkreuzes desselben Ordens:
dem Hauptmann von Strantz im KRaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Negiment Nr. L und
dem Rittmeister Freiherrn Reibnitz im Regiment der Gardes du — 2 *. 36 .
ö. 26. Ritterkreuzes desselben Ordens: “ m Rittmeister von Quast im Kürassier⸗Regiment * (Bommerschen) Nr. 2 ** z. a , .
„ ZDem Leutnant. von Barton genannt von Stedman im Königin Augusta Garde Grenadiey Regiment Nr. 4
zu
Adler der Inhaber
Vorarbeiter
Deu tsches Reich. Der
—
Intendantur des Königlich preußischen I. Armee-Korps zum Ober⸗Sekretär beim Reichs-Militärgericht ernannt
—ĩ rden.
Ver fügung
8 *
betreffend die Regelung des gerichtlichen
wesens in den Schutzgebieten Afrikas und der Vom 28. November 1901.
Auf Grund des § 109 der Kaiserlichen Verordnung, be— treffend die Rechtsverhältnisse in den deutschen S
—
3 wird für die Schutzgebiete Afrikas und der bestimmt. . 1.
2 — t ie Gebüh im Betr
n bes d. Soweit in Zustellungs⸗ und Zwangsvollstrecku Jerichte und die von ihnen beauft
der Gerichtsvollzieher treten, wer e nach den im Abs. 1 bezeichneten tsvollziehern zustehen, als Gerichtsgeb
82
ie Tagegelder und Rei r mit der Vornahme von Zustellungen und Zwangsvoll- streckungen beauftragten Personen werden, . Beamte der Schutzgebiete und Schutztruppenangehöõrige handelt,
—
nach Maßgabe der für diese Personen geltenden Vorschriften
en Uhren
erhoben. Für Fälle, in denen mehrere Geschäfte auf derselben
Reise vorgenommen werden, kann der Gouverneur (Landes⸗ hauptmann) besondere Bestimmungen treffen. **
7
7. Für die Gebühren der Rechtsanwälte und d der Gouverneur (Landeshauptmann) andere
als sie in den im 5 1 Abs. JL dieser Ver zeichneten Vorschriften bestimmt sind.
8 4
Auf das Zwangsverfahren wegen B kosten finden, soweit sich nicht aus den nach stimmungen ein anderes ergiebt, die für die gerichtlich vollstreckung in den Schutzgebieten Afrikas und geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
In den Fällen der 88 768, 771 bis 774, 781 bis
8ö, 878 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung tritt an telle der Klage die Erinnerung bei dem Richter.
er Richter ist berechtigt, vor der Entscheidung über
träge, Einwendungen und Erinnerungen Beweis nac Vorschriften der Zivilprozeßordnung zu erheben.
Gegen die Entscheidung des Richters findet im Dienstaufsichtswege, und zwar in den Fällen bis zum Reichskanzler, im übrigen bis zum Go (Landeshauptmann) statt. Gegen die Entscheidung kanzlers ist innerhalb einer Ausschlußfrist von
e D —
Abs. 2
sech nach der Zustellung die gegen den Reichskanzler i Amtsfitze zu richtende gerichtliche Klage zulässig. 85. Im Schutzgebiet Deutsch⸗Ostafrika werden die Kosten nach dem Satze von 1 Rupie — 1 66 40 3 in die Landeswährung umgerechnet.
April 1902 in Kraft.
rift des 7 der Verfügung,
FJerichtsbarkeit in den Schuß⸗ vom 25. Dezember 1909,
Diese Verfügung tritt am Gleichzeitig tritt die Vors betreffend die Ausübung der gebieten Afrikas und der S außer Kraft. Berlin, den 28. November 1901. Der Reichskanzler. Graf von Bülow.
Nachdem durch rechtskräftige Urtheile des Königlichen Landgerichts 1 Berlin vom 14. Februar und vom 12. Oktober 1901 gegen die in Wien erscheinende Zeitschrift Arbeiter⸗ n, binnen Jahresfrist zweimal Verurtheilungen auf
rund der s§ 11 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird in Anwendung des § 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 66) die fernere Ver⸗ breitung dieser Zeitschrift auf die Dauer von zwei Jahren en c verboten. . Berlin, den 27. November 1901. Der Reichskanzler. Ir Vertretung: Graf von Posadowgsky.
Abends.
bisherige Militär⸗Intendantur⸗Sekretãär Lüben von
nehmigt
I
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828 . z P 5m etzes 7 zeichneten Vor⸗
die Gebühren, Vorschriften den
soweit es ich um
schwerde
hat in
8 Oktober
Gesellschaft Nordwest⸗Kamerun Generalversammlung vom V.
olgende Statutenänderung beschlossen: Dem Art. 18 des Statuts wird rachfolgender
ihrer 86
2
Zusatz
„Der Verwaltungsrath ist befugt, aus seiner M tte einen zeitweiligen oder ständigen Arbeitsausschuß v mindestens 3 Mitgliedern zu ernennen.“ 2) Dem Art. 22 des Statuts wird folgende gegeben: „Das Direktorium besteht aus oder mehreren Mitgliedern, welche vom Verwaltungsrath e werden, demselben aber nicht angehören dür, Mitglieder müssen Reichsangehörige sein.“ ie Statutenänderung ist von der A
— 2 1 — orde worden.
. einem
Bekanntmachung. Erweiterung des Fernsprechverkehrs. ischen Berlin — ru, Nibe, Riesen g und Roser . ? ir ein gew ö. I) im Verkehr mit Nibe 2 S6! 2) im Verkehr mit den übrigen Or Berlin, den XV. zember 1 O
Kaiserliche Ober⸗Poftdirektion.
Griesbach.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Schmidt in heimen Finanzrath und Provinzial⸗Steuer⸗-Direktor und
den Regierungsrath von Brandis in Berlin zum Ober⸗ Regierungsrath zu ernennen.
* — r — 2 den Ober⸗Regierungsrath Stettin
zum Ge⸗
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die bei der Staatseisenbahnverwaltung als Mitglieder von Eisenbahn-Direktionen angestellten Regierungs⸗Assessoren Dr. jur. Schmitz in Cöln, Dr. jur. Degen in St. Johann⸗ Saarbrücken, Fip per in Kattowitz, Friese in Essen a. Ruhr, Kasack in Halle a. S. Vier egge in Berlin,
g Melchers in Erfurt und Jahn in Münster i. W. zu Regierungsräthen zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Garnison⸗Bauinspektor, Baurath Wuts dorff von der Intendantur des XV. Armee⸗Korps zum Intendantur⸗ und Baurath zu ernennen, sowie dem Administrator des Remonte⸗Depots Sperling,
he
bder⸗
amtmann Hellenstein den Charakter als Amtsrath zu ver⸗
leihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Hütten⸗-Direktor Strutz zu Herzog Juliushütte bei Goslar den Charakter als Bergrath mit dem persönlichen Range der Räte vierter Klasse, sowie
dem bei dem Statistischen Bureau angesiellten ervedierenden Sekretär und Kalkulator Deutschmann und dem Re⸗ gierung. Selr tr Besser zu Berlin, letzterem aus Anlaß seines Ausscheidens aus dem Staatsdienste, den Charakter als
Rechnungsrath zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professer in der philosophischen Fakultät der Friedrich ⸗Wilhelms⸗Universitãt zu Berlin, Geheimen Regie⸗ rungsrath Dr. Ferdinand Freiherrn von Richthofen, Miiglied der Akademie der Wissenschaften, die Große Goldene Medaille für Wissenschaft zu verleihen.
Ministerium der geist lichen, Unterrichts⸗ un d Medizinal⸗-Angelegenheiten.
Der Kreis Wundarzt z. D. Dr. Brinn in Szittkehmen ist zum Kreisarzt für den Kreis Putzig bestellt worden. Der Arzt Dr. Neumann in Leobschütz ist zum Kreisarzt ernannt und mit der Verwaltang des Kreis arztbezirks Leobschüß beauftragt worden.