1801
November Marttort
gering mittel gut Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
ntedrigster Höchfter niedrigste böchster rniedrigster höchster
23 60 3 606. 60 46
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Bemerkungen Die ver Gin liegender Strich (—) i
Gerste. 190 1225 12,25 1255 ] 12,55 12385 809 ꝛ — 112359 12.50 2 . 16 137 1 m 1425 ; . — J 1400 2 — 1300 13560
12,59 1360 1350 13,80 13, So ; 12,60 13, 10 13,10 13.40 13,40 1 ᷣᷣ 2 12390 13,10 . . — — . 1270 1270 25 2,60 12.60 12,80 13,00 52
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k 12,909 12,00 135,30 13,30 13,90 13,90 ö w 1350 153,59 1390 13,99 1430 1430 150 . 1200 12500 1350 15350 1459 1450 5.
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Safer.
. 13, 10 13,50 1350 13, 90 13, 90 14,30 820 ; — — 1460 144160 * 13,25 13,75 13,75 14,25 14,25 h. k 14540 1440 29 — — 15,00 15,00 15,20 15.20 29 JJ — — 15,00 15,00 15,B20 15 20 36 w 14,00 14.00 14,60 14,360 15,00 195400 ö
ö . 13,90 14,20 14,20 14,50 14,50 13300 13,40 13,50 13,650 13,7 14,00 30 ; — — 14,80 14,80 15.500 15,060 60 - — — — — 14,30 14,40 J — 13300 13.50 . 1 — — 1380 13,80 1406 14 26 lo
1280 12,80 13.20 13,20 1350 13,659 8 12.80 12380 13,60 13.50 14400 14400 1. 26 i. 8 12.60 1300 1349 1339 15,40 13,40 — . 13,80 13.80 35
13,50 13.350 — 10 — 13.090 1400 — — 14.10 1420 14.20 14,40 16
1400 14,00 1440 14,40 11 12,80 12, 80 13,30 13.30 13,80 13.330 31 12,350 12,80 13,20 13.350 13,70 14400 50 12,70 13,20 13,46 13, 60 13.380 14400 . 13,20 13.20 13.40 13,40 13 80 13,80 70 . 12,60 12, 80 13.00 1320 13,40 13, 60 — — 13,80 13,80
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k 13,60 13,60 14300 14009 1440 1440 50 3 1260 12 60 13, 10 13,10 13 60 13.60 1200 12,20 12, 40 12,60 12.380 1309 j — - 12,40 13400 366
14,40 14360 1460 14,90 1490 15.320 = 14400 1400 14,A50 14,50 15.50 15 50 13,50 1409 14,25 1450 14,75 15 00 14.20 14,20 15,50 15,50 15,70 15,70 . 14.00 14,50 14.560 15.00 15, 10 16,090 ; 13.50 13.70 13.70 1409 14100 14.50 50 14,00 1430 15,00 15,40 15 80 1620 455 13 50 13,50 13,75 13 75 14,00 14300 200 15, 80 15,80 16,50 1650 1680 1630 . 14350 1550 25
1400 15. 20 16,40 16 60 16 30 18400 1860 12, 15 12,87 14.37 14.87 15,10 15,34 65 12 00 14309 1420 15.500 15 40 17.320 11 135.60 14,10 1420 1540 14420 14420 1450 1150 ö * 13360 14.350 130 12, 80 14,80 = 107
1400 14,540 1450 1431 14590 15.20 497 13 00 14,500 14,920 1480 15,00 15.20 753 — — 14.320 1420 1450 1460 13 — 1450 14350 15.350 1550
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aufte Menge wird auf velle Derrelientner und der Verkauftwertb auf velle Mark abgerundet mitgeteilt.
Sralten für Preise bat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt
28 1400 1400 27.11. ; 802 1317 1338 27. 11. ; 318 1270 1250 27. 11. ; hob 17851 1535 77. 1. .
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1817 1502 15.28 23.11. s 6565 14535 1458 33.11. z 44 1456 1400 fs. ii ⸗ 2520 12350 1655 27.11. ꝛ 1256 17 66 12410 77.11. ] 209 1491 1517 23. 11. ; 11299 1 13,69 13,55 23. 11. — 38 1465 140 77.11. ; 421 1440 1640 27.11. .
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380 195,209 15,00 29. 30 822 16,57 16,23 23. 916 14053 14.79 23. 169 14.331 ͤ
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— — — — —
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3169 1442 1686 23.1 1670 16,70 16,80 22.1
Der Durchschnitterreig wird aus den ungbgerundeten Jablen berechnet. in den letzten sechs Sxalten, daß entsrrechender Bericht feblt.
Deutscher Reichstag. 101. Sitzung vom 30. November 1901. 1 Uhr.
Am Tische des Bundesraths: Staatssekretär des Innern,
StaatsMinister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner. Die zweite Lesung des Entwurfs einer Seemanns— ordnung wird fortgesetzt.
Der S§ 41, der mangels anderer Vereinbarung die Post—⸗ numerando⸗Zahlung der Heuer vorschreibt, wird ohne Debatte angenommen.
Nach § 42 (Auszahlung der Heuer) ist das Seemannsamt verpflichtet, bei der Abmusterung die dem Schiffsmann aus— zuzahlende Heuer auf dessen Antrag ganz oder theilweise in Empfang zu nehmen und nach Angabe des Schiffsmanns an auswärts wohnende Angehörige desselben oder an Sparkassen oder sonstige Verwahrungsstellen zu übermitteln. Die Kosten der Uebermit elung trägt der Rheder. .
Abg. Hr. Stockmann (Rp) beantragt als Akt der sozial— politischen Fürsorge für die Seeleute eine Aenderung der Vorschrift dahin, daß die Uebermittelung gebührenfrei! zu erfolgen habe. Ferner . so gefaßt werden: „Die durch die Uebermitkelung entstandenen baatren Auslagen werden, sofern der Schiffsmann ein Deutscher ist, von dem Rheder getragen.“
[, . daß die Uebermittelung von verdientem Heuerlohn an
recht nicht verpflichtet ist, bisher auch nicht durch das positive Recht;
1
er soll nicht bloß für die Uebermittelung des Lohnes an die Angehörigen
diese kleine Mehrbelastung Einwendungen erheben werden, soweit sie
zu wollen.
Abg Metzger (Soz.): Wir haben es hier wieder mit einem Regierungsantrag zu thun . .. (Präsident Graf von Ballestrem: Es ist unzulässig, den Antrag eines Abgeordneten als Regierungs⸗ antrag zu bezeichnen. Es ist ja das in diesem Fall harmlos, aber es könnte einmal weniger harmlos sein. Gegen die erste Aenderung haben wir nichts einzuwenden, wir können aber nicht einsehen, warum die Gebührenfreiheit nur dem deutschen Schiffsmann zu gute kommen soll. Wir bitten daher, den zweiten Antrag abzulehnen.
Unter-Staatssekretär im Reichsamt des Innern Rothe: Wie—⸗ wohl die Sache nur von wenig Bedeutung ist, so glaube ich doch, einen thatsächlichen Irrthum berichtigen zu müssen. Die Gebühren freiheit für Uebermittelung der Löhne durch die Seemannsämter soll sich auf In- und Ausländer bezieben. Die Seemannsämter haben für diese Leistung überhaupt keine Gebühren zu fordern, dagegen sollen den Rhedern die Portokosten nicht auferlegt werden zu Gunsten fremder Seeleute, für die die deutsche Seemannt ordnung zu s keine Verpflichtung hat.
Der erste Antrag Stockmann wird angenommen, d zweite abgelehnt und 8 42 so verändert genehmigt.
Nach 44 müssen alle Zahlungen an Schiffsleute nach Wahl derselben, Vorschußzahlungen jedoch nach Wahl des Kapitäns, entweder in Baar oder mittels einer auf den Rheder ausgestellten Anweisung geleistet werden. Die Zahlbarkeit der Anweisung darf bei Vorschußzahlungen an die Bedingung geknüpft werden, daß der Schiffsmann sich bei der Abfahrt des Schiffs an Bord befindet. Im übrigen muß die An— weisung unbedingt und auf Sicht gestellt sein.
Die Abgg. Albrecht und Genossen folgende Fassung:
Alle Zahlungen an Schiffeleute müssen nach Wabl derselben
— ö 5 18871
orgen,
— *
beantragen
sich eingebend über das Unwesen der Vorschußnoten durch die Oeuer⸗
XII
2 w 6 24 ; . . baase ausläßt, durch welche die Seeleute in absolute Abhangigkeit von
denselben geriethen und aufs schmäblichste ausgebeutet würden. Die Rhedereien auch der Llovd, seien an der Aufrechterhaltung dieser traurigen Verhältnisse nicht ohne Schuld
Abg Kirsch (Jentr)) bittet, es beim Kommissionsbeschlusse zu be. lassen. Der bisberige Rechte zustand werde dadurch erbeblich gebessert
Mit der Baarzahlung allein sei nicht durchiukemmen. Der mit den Anweisungen bisber durch die Heuerbaase geübte Mißbrauch werde hoffentlich durch das neue Geseß über die Stellenvermittelung der
Seeleute unmöglich gemacht werden
Abg Frese (fr. Vgg) Herr Herzfeld hat auf die 8pon Dividende des Norddeutichen Lloyd bingewiesen. Diese Gesellschaft batte mebrere Jabre hindurch keine Dividende gegeben. Es handel sich aber bier gainicht um die große Altiengesellschaft, sondern um die Einzelrbeder. Da kommen solche Falle zu Tage, wie sie bier ge tadelt worden sind. Nach dem Antrage Albrecht würde auf das Ent⸗ weichen eine Prämie gesetzt sein.
Abg. Dr. Serjfeld: Mit dem Kommissionsbeschluß wird an den
15112 bestebenden Mißständen nichts gebessert. Ob Sie den Stellen vermittler weglassen oder nicht, der arme Prolctarier, der mit dieser Anweisung abgefunden wird, geräth dann in die Hände des Schlaf⸗ baasen oder des Pfandleibers. Der Llovd bat nach seinem eigener Bericht im letzten Jahre 27 Millionen Ueberschuß gehabt. Die fast
14 Millionen Abschreibungen sind doch nicht aus dem Nettogewinn,
*. sondern aus dem Bruttegewinn gemacht. Da ist es doch merkwürdig, daß gerade der Abg. Frese für seine Gesellschaft eine solche Fassung befũrwortet. . Abg Frese: Die ungebeuer wunderbar klingende Auffassung des Vorredners über einen kaufmännischen Bericht muß ich doch b r
richtigen. Der Subventione vertrag mit dem Llord schreil
bestimmte Abschreibungen auf die Schiffe und Maschinen vor. Dag beachtet Herr Herjfeld garnicht, wie ich mich auch sebr wundern muß über die Auffassung, die ein der Jurisrruden; angeböriger Mann von dem Benriff Nettogewinn bat. Was den Versicherunge fonds an belangt, so benffert sich der Schiffe park auf 1850 Millionen Mack und erferdert eine Prämie von mindestens 460, also 6 Millionen Nark Daran bat Herr Dr Herzfeld ebenfalls nicht gedacht
Abg. Schwartg⸗Lubeck (Sor) tritt ebenfalls für den Antrag Albrecht ein.
Abg Dr. Serjifeld kemmt auf die Ausfübrungen des Abg. Frese urück. Das Hang solle sich durch dessen Darlegungen nicht den der Vaurtjache ablenken lassen. Selbst wenn alles richtig wäre, was Pert Frese dorgetragen, so sclen das doch nur Kleinigkeiten gegen⸗ über den kolessalen Gewinnen, welche dieselbe Gesellschaft gemacht babe, die jetzt Bedingungen an die Vorschußzablung knüpfe, welche die Serleute, diese Aermsten der Proletarier, weiterer Ausbeutung ausl iefere ;
Der S4 wird in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung unveränder angenommen.
Nach 5 15 Absatĩz 1 ist vor Antritt der Reise ein Ab⸗ rechnungebuch anzulegen, in welchem die verdiente Heuer und
—
der verdiente Ueberstundenlohn zu berechnen und alle Vor⸗ schuß⸗ und Abschlagszahlungen, auch Handgelder, einzutragen sind. Die Zahl der geleisteien Ueberstunden ist spätestens bis zum jedesmaligen Verlassen eines Hafens zu vermerken.
Ein Antrag des Abg. Dr. Stockmann will den letzteren Vermerk spätestens am Tage nach dem Verlassen des Hafens bewirkt wissen. Die Abgg. Dr. Herzfeld und Genossen wollen die Eintragung wöchentlich und spärestens am Tage nach dem jedesmaligen Verlassen eines Hafens“ erfolgen lassen.
Nach Absatz 2 ist ferner jedem Schiffsmann, der es ver— langt, noch ein besonderes Heuerbuch zu übergeben mit den— selben Eintragungen.
Die Abag. Albrecht und Genossen beantragen noch, die Worte „der es verlangt“ zu streichen. ;
Abg. Dr. Herzfeld begründet den ersten Antrag seiner Partei damit, daß in den Fällen, wo ein Schiff längere Zeit in einem Hafen
ö ; 881 liege, die Abrechnung leicht zu sehr in die Länge gezogen werden könnte, sodaß eine wöchentliche Abrechnung vorgeschrieben werden müsse. Kapitäne hätten selbst in cg Petition ausgeführt, daß bei längerem Aufschub wegen der Berechnung der Ueberstunden Differenzen entstehen könnten. Für den zweiten Antrag macht er z V den zwe 9
geltend, daß die Schiffsleute die Bestimmung nicht kennen wurden, daß sie ein Heuerbuch verlangen könnten. Sie hätten aber ein dringendes Interesse daran, ein Heuerbuch zu haben, wie es auch in anderen Marinen der Fall sei. ;
Abg. Dr. Stockmann bemerkt, daß er seinen Antrag gestellt habe, weil, wenn die Ueberstundenarbeit bis zum letzten Augenblick vor dem Verlassen des Hafens dauere, es garnicht möglich sei, die Abrechnung bis zu diesem Augenblick einzutragen. Er sei aber auch mit dem Antrag Herzfeld wegen der wöchentlichen Abrechnung ein— verstanden und ziehe zu Gunsten dieses Antrags den seinigen zurück.
Unter⸗Staatssekretär im Reichsamt des Innern Rothe: Nach der eben gehörten Erklärung des Herrn Abg. Dr. Stockmann stehe ich nicht an zu erklären, daß dieser Antrag für eine Verbesserung zu erachten ist, soweit er sich auf den Absatz J! des Satz 3 bezieht. Was aber den Antrag zu dem letzten Abfatz betrifft, so scheint mir dazu kein ausreichender Grund vorzuliegen. Jeder Schiffsmann, der ein Interesse an dem besonderen Heuerbuch neben dem allgemeinen Ab⸗ rechnungsbuch hat, wird es eben verlangen. Wenn er es nicht ver— langt, wird er kein Interesse daran haben, und wenn es ihm zwangs— weise doch ausgeliefert werden muß, wird er wahrscheinlich nicht sorg— fältig damit umgehen, wie das Schiffsleute mit Druck- und Schrift— sachen sehr häufig machen. Dann ist es nur eine weitere, aber über— flüssige Vermehrung der dem Schiffer aufgebürdeten schriftlichen Arbeiten.
Der 5 45 wird unter Ablehnung des zweiten Antrags der Sozialdemokraten mit der Aenderung bezüglich der Abrechnung nach dem ersten Antrag angenommen.
Der S 46 lautet:
„Wenn die Zahl der Mannschaft des Decks- oder Maschinen— ienstes sich während der Reise vermindert und der weitere Verlauf
der Reise eine Verminderung der Arbeitsanforderungen nicht in
Aussicht stellt, so muß der Kapitän die Mannschaft ergänzen, soweit
sind die während der Fahrt ersparten Heuergelder unter diejenigen arbeit erwachsen ist, nach Verbältniß dieser und der Heuer zu ver— theilen.
Ein Anspruch auf die Vertheilung findet jedoch nicht statt, wenn die Verminderung der Mannschaft durch Entweichung herbeigeführt ist, und die Sachen des entwichenen Schiffsmanns nicht an Bord zurückgeblieben sind.
Diesen letzten Absatz beantragen die Abgg. Albrecht und Genossen zu streichen; die Abgg. Dr. Herzfeld und Genossen wollen auch die Worte „während der Fahrt“ im ersten Absatz gestrichen wissen.
ö 8 C98 Wu Ko * ö — Em 9serfre* nf CS 35 1 0 Abg. Schwartz-⸗Läübeck empfiehlt den Antrag auf Streichung der
Worte während der Fahrt“ und auf Streichung des zweiten Absatzes Es sei doch gleichgültig, ob während der Fahrt oder am Lande eine Verminderung der Mannschaft stattfinde. Der zweite Absatz solle die Desertion einschränken. Man nehme an, wenn die Sachen eines Schiffsmanns nicht mehr an Bord seien, e ge zur Desertion verbolfen Die aber nicht für das Entwei eine werden
Abg. Metzger fübrt aus, daß die Desertion in der Mehrzahl der Fälle durch schlechte Behandlun ind Bekös anlaßt würde. Bei der Deutsch⸗Australisch imy = schaft kämen die meisten Desertionen vor r
7 7
128 d 1 5* ** * ganzen Seemannschaft a
schrien
zwei Mann Mar itzschlag und eir Me n K etersen von diesem Schiff Seeler Massenm . 1 Menschen⸗ schinder⸗ genannt. Nachdem er auf einer Reise einen Denkzettel er⸗ halten habe für die Zeit seines Lebens, sei er von der Rbederei von Bord genommen und vielleicht zum Lohn für seine Verdienste zum Inspektor ernannt worden. Der Kaxitän Hahn von der „Itzehoe“ habe aus demselben Grund eine ganze Anzabl von Deser ĩ habt und könne sich in den australischen Häfen kaum mehr öffentlie en. Er, sowie noch ein Kapitän derselben Gesellschaft hätten Selbstmord von Schiffe leuten auf dem Gewissen. Die bloßen Namen der Kaxitäne dieser Gesellschaft verursachten den Seeleuten sofort eine Gänsehaut Deshalb müsse man eigentlich annebmen, daß d Schuld nicht bei den einzelnen Kapitänen und Offizieren, sondern l der Gesellschaft selber liege. Nicht nur auf Dampfern, sondern auch auf Segel schiffen kemme es vor, daß Matrosen desertierten; namentlich auf de Schiffen der Rbederei Laeiss fämen infolge außerordentlich schlechter * 1 na 1 III'Tc:õãsũ-ĩ-
. 81 5er Bebandlung Desertionen vor
g ĩ ing unzureichende und verdorbene Kost seien häufig die Gründe von
Desertionen. Es seien aber nicht die schlechtesten die von den deutschen Schiffen desertiert d die sten en Schiffer die auf englische Schiffe überg rückten dort eine böbe CGbarge auf. . Bevollmächtigter zum Bundesrath, Gesandter der freien und Hansestadt Lübeck Dr. TlIlügm Meine Se s ist leich verständlich, daß die Deserteure chen Schiffen, ibrer Pflicht. widrigkeit sich bewußt, die Schuld ven sich abzuwaljen suchen und des balb Geschichten erzäblen über die schlechte Behandlung auf den Schiffen, die sonst ungläubig aufgenommen werden Dem Herrn Vorredner wird es nicht durch n einseit . viesenes Vorbringen solcher Geschicht Reichstage, womit zen den ersten Grund a derstõñt 2 517 * M in es ede k 1 Man R de ift sondern, daß man Beide bören soll, irgendwie die Ueberzeugung zu gründen, daß auf deutschen Schiffen die Mannschaft schlecht, schlechter als auf Schiffen anderer Nationen bebandelt würde. Wie stebt da im Widerspruch mit d was der Kollege des O Abg. Metzger der neben ibm sitzt r Dr. Serzfeld, vorbin ausgefübrt bat, daß die Desertien auf deutschen Schiffen so gering sei, daß des balb irgend
velche 6 üt en Schutz der Rbedereien gar nicht in Betracht zu zieben sei! Wenn die beiden Herren unterein⸗
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ande glaube ich, kann es kaum irgend einen Ein⸗ druck machen, n Beschimpfungen bochachtungswertber Rheder Hamburgs und anderer deutscher Staaten bier ven ihm vorgebracht werden ; ; Abg. Dr. Semler (nl Herr Metzger bejeichnet hier deutsche Schiffe einfach als Marterkasten . In der Kommissien wurde auch eine Bremer Kompagnie als Sungerkemragnie“ beieichnet. Dagegen stand Herr Frese auf, und als diese Bebaurtung nicht mebr zu halten war, sollte es eine Hamburger Kompagnie sein d dagegen mußt
ich mich sofort auflebnen. In der Kommissien gebt das eben nicht, wohl aber kann man bier so etwag sagen, ohne daß Einem sofort eine
Widerlegung zu theil wird. Ich muß mich nun hier mit einem allgemeinen Protest begnügen. Es ist unerhört, den Kapitän Petersen als . Massenmörder! hinzustellen und von dem Kapitãn Hahn und noch einem anderen zu behaupten, sie hätten Selbstmorde auf dem Gewissen. Auf Namen und Personen bin ich jetzt nicht vorbereitet; aber die Be⸗ schwerde über die Itzehoe, Kapitän Hahn, ist mir bekannt. Im „Seemann“ heißt es, daß eine Fahrt auf der Itzeboe“ eine reine Höllenfahrt gewesen sei, ein Assistent sei so lange gequält worden, bis er starb, selbst die Kranken seien geschlagen worden, die Leute müßten Ueberarbeit machen und bekämen keinen Pfennig dafür; als die Leute sich beschwerten, sei ihnen mit Verhaftung gedroht worden; die Itzehoer sei als Marterkasten bekannt. Die Gesellschaft hat darauf berichtet, daß diese Schilderung wahrscheinlich von Heizern herrühre, die Ueberstundengeld gefordert hätten; sie habe die Leute an den Kapitän gewiesen. Als die Leute aber sehr laut wurden, hätte sich der Direktor selbst erkundigt. Ueber den Kapitän seien unpassende, beleidigende Aeußerungen gefallen. (Nach links, da lebhafte Unrube und Zwischenrufe bei den Sozialdemokraten.) Ich habe mit Selbst⸗ überwindung gehört, was der Herr Abgeordnete für Hamburg über dessen Rhederei sagte. Sie werden nun gestatten, daß ich, wenn auch nicht als Abgeordneter für Hamburg, nicht mein eigenes Nest beschmutzen lasse! Das Urtheil über die Rhederei von F. Laeisz ist durchaus einseitig. Dieser Mann hat hervorragende Verdienste um ganz Deutschland mit seiner Rhederei, und er hat mir persönlich nachgewiesen, daß er dieselbe Mannschaft, die wer weiß wie schlecht behandelt sein wollte, für sein nächstes Segelschiff wieder an⸗ gemustert habe. Glauben Sie wirklich, daß die deutsche Rhederei, besonders die Hamburger und Bremer, nichts weiter thue als ihre Leute zu mißhandeln? Dadurch würde sie selbst ihre eigene Existenz untergraben. Es können einzelne Fehlgriffe wie überall vorkommen, aber daraus darf man nicht generalisieren, wie es der Abgeordnete für Hamburg gethan hat. Es ist nicht richtig, daß die deutsche Rhederei darauf ausgeht, sich auf Kosten der Seeleute zu bereichern. Natürlich will sie aus ihren Unternehmungen Gewinn ziehen, das liegt auch im nationalen Interesse; aber in der Weise darf man uns nicht ver— dächtigen.
Vize⸗Präsident Büsing: Sie dürfen von einem Abgeordneten nicht sagen, daß er verdächtigt habe
Abg. Metzger: Ich habe schon vorhin gesagt, daß ich berichtete nach einer Verhandlung des Seeamts, und da wird es doch wohl gestattet sein, den Namen des Kapitäns zu nennen: der Herr hat sich schon wiederholt verantworten müssen wegen der Vorkommnisse an Bord seines Schiffes und hat eine Rüge erhalten. Es ist thatsaͤchlich in den Kreisen der Seeleute gang und gäbe, ihn ‚Massenmörder“‘ zu nennen; die Konstatierungen wegen Mißhandlung, wegen schlechten Essens u. s. w. sind alle seitens des Seeamts erfolgt. Infolge dieser thatsächlichen Verhältnisse sind die Desertionen vorgekommen. Ich habe an den Einspruch des Herrn Dr. Semler nicht geglaubt, sonst hätte ich weit mehr Material mitgebracht. Einen Vorwurf daraus, daß ich als Hamburger Abgeordneter solche Mißstände hier öffentlich annagele, kann mir niemand machen; ich bin kein Vertreter und kein Anwalt der Hamburger Rheder, sondern der so schwer miß⸗ handelten seemännischen Bevölkerung; auch beschmutze ich damit nicht mein eigenes Nest. Wenn Herr Semler nicht kontrolieren kann, was ich von dem Dampfer Itzehoe“ berichtet habe, so verlangt er, ich soll ihm unbesehen glauben, daß Herr Laeisz die betreffenden See⸗ leute für seine nächsten Segler wieder angemustert hat. Nein, Herr Dr. Semler, das glaube ich Ihnen auch dann noch nicht, wenn Sie einen Reinigungseid darauf leisten! Sie sind ja bekannt für solche Sachen! Genügt Ihnen Das noch nicht, so will ich Ihnen aus den Akten des Seeamtes noch recht viel weitere Fälle vortragen. Solche Fälle hier öffentlich zu brandmarken, davon werden wir uns weder durch den Bundesrathsvertreter für Hamburg, noch Bremen und Läbeck, noch durch Herrn Semler abhalten lassen.
Abg. Dr. Semler Ich muß mich dagegen verwahren, daß ich hier als Vertreter und Anwalt der Rhederinteressen hingestellt werde. Was ich hier sage, spreche ich nach meiner besten Ueberzeugung als ieter. Ich lese den Seemann“ deshalb nicht, weil er so absolut unzuverlässig ist; er wird mir aber zugeschickt. Auf solche unverant wortlichen Uebertreibungen kann man sich eben nicht einlassen. Meine Pflicht als Berichterstatter habe ich nach bestem Wissen objektiv ge than. Das hat selbst der Seemann“ anerkannt.
Abg. Raab (Reformp.): Die Wahrheit wird, das scheint mir aus den erregten Aeußerungen der beiden Vorredner hervorzugeben,
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wie so häufig in der Mitte liegen Von der Entweichung eines Deserteurs brauchen doch die Kameraden nicht nothwendig etwas im voraus zu wissen; deshalb scheint es unbillig, sie ohne weiteres für ein solches Vorkommniß unter allen Umständen mitverantwortlich zu machen. Ich werde deshalb auch für die Streichung stimmen. Die Anträge Albrecht werden abgelehnt. Der § 416 wird unverändert angenommen. In einem neu eingefügten 8 46a hat die Kom mission bestimmt: „Wird ein Schiffsmann bei Abfabrt des Schiffes vermißt, so bat der Karitän dem Seemannsamt des betreffenden Hafens bebufs Ermittelung Anzeige zu erstatten und das Seefahrtbuch des Ver⸗
mißten zu übergeben. S 46a wird mit einem Amendement Kirsch ohne Debatte angenommen.
Nach § 49 gebührt dem Schiffsmann Beköstigung für Rechnung des Schiffs von dem Zeitpunkt des Dienstantritts an. Er darf die verabreichten Speisen und Getränke nur zu seinem eigenen Bedarf verwenden und nichts davon ver äußern, vergeuden oder sonst bei Seite bringen. Anstatt der
. Beköstigung kann auf Grund besonderer Abrede eme ent
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sprechende Geldentschädigung gewährt werden
Abg. Schwartz Lübeck verlangt, daß die Beköstigungepflicht des Rheders so lange dauern solle, bis die Abmusterung eingetreten sei; die Seeleute seien sonst bei der Ankunft im Hafen oft auf die Schlaf⸗ baase angewiese 1d es sei der Rhede würdig, sich dieser Be⸗ föstigungs pflicht zu entiiehen. Seine Freunde beantragten daber, dem ersten Satze hinzuzufügen 1d bis zur Abmufterung, jedoch wenn diese obne Verzögerung der Reise unausfübrbar ist, bis zur Beendigung des
Mit diesem Antrag wird 8 49 angenommen Nach 8 50 hat die Schiffsmannschajt an Bord des Schiffes Anspruch auf einen, ihrer Zahl und der Größe des Schiffes entsprechenden, nur für sich und ihre Sachen bestimmten, wohl verwahrten und genügend zu lüftenden Loqierraum.
Die Abgg. Albrecht und Genossen (Soz) schlagen nde Fassung vor:
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. J 1 2 21548 — 22 22 1. 112 Schiffsmannschaft dat vom des Dienstantritts
2 — 1 1. . 1211 11 1 und bis zur Abmustern jedoch wenn diese obne Verzögerung der Re unauefübrbar ist, bis zur Beendigung des Dienstverbältnisses Ansyruch if einen, ibrer Zabl und der Größe des Schiffes ent.
sprechenden, nur für sie und ibre Sachen bestimmten, wobl verwahrten
1 1 rerꝶ ö. En deni 11 n und genugend zu tenden cgierraum an
d . 1 1nftenden Trg Bord des Schiffes.
Abg. Wurm (Sep): In der Medizinischen Wochenschrift“ ist in Vortrag des Professors Curschmann abgedruckt, in welchem nach⸗ gewiesen wird, daß die Tuberkuloese unter den Seeleuten auffallender Weise verbältnißmäßig stärker verbreitet ist als unter den Land⸗ arbeiter D ist darauf zurückzufübren, daß für die Seeleute absolut ungenügende Schlafrüume vorbanden sind. Es kommen auf den ein⸗ zelnen Mann nur zwei Kubikmeter uftraum. Die Schlafkabinen sind nicht ventiliert, und infolge dessen mässen die Leute auch die üblen Dunste einatbmen. Es wäre die Pflicht des Bundegratbs, darauf binzuwirken. daß diesem Uebelstande ein Ende gemacht wird. Die
lebel Tuberkulese ist eine Berufekrankbeit und cine Folge der nichtswürdigen Aue b utung der Arbeiter
Inzwischen ist ein handschriftlichr Antrag des Abg. Kirsch eingegangen, der dem sozialdemokratischen Antrag eine etwas andere Formulierung geben will Der Abg. Dr. Herz
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