feld zieht infolge dessen den Antrag seiner Partei zurück, worauf der Antrag Kirsch und mit dieser Aenderung der 8 50 ange⸗ nommen wird.
Der §z H lautet:
Die dem Schiffsmann für den Tag mindestens zu verab⸗ reichenden Speisen und Getränke bestimmen sich, soweit nicht ein Anderes vereinbart ist, nach den örtlichen Rechten des Heimaths⸗ hafens oder in Ermangelung eines solchen nach den örtlichen Rechten des Registerhafens.“
Der Abg. Dr. Herzfeld will die Worte soweit nicht ein Anderes vereinbart ist“ gestrichen und nach „Registerhafen“ hinzugefügt wissen:
Andere Vereinbarungen sind mit farbigen Schiffe ten zu⸗ lässig, wenn dieselben die Mehrzahl der Mannschaft bi,
Abg. Schwartz ⸗Lübeck befürwortet diesen Antrag.
Bevollmächtigter zum Bundesrath, Gesandter der freien und Hansestadt Lübeck Dr. Klügmann: Es scheint mir, daß der Herr Vorredner den Verhandlungen der Kommission ber diesen Gegenstand nicht genau gefolgt ist. Die Zulassung von Ver⸗ einbarungen außerhalb der Speiserolle hat den Zweck:; zu er⸗ möglichen, daß, wenn z. B.. Schiffe auf dem Mittellandischen Meer fahren, den Leuten frisches Gemüse an Stelle der in die Speiserolle eingetragenen Gemüse gegeben werden kann. Solche Möglichkeit liegt doch zweifellos im Interesse der Mannschaft. Was die Neger betrifft, so würde die Anwendung der Speiserolle auf sie überhaupt nicht möglich sein. Die essen diese Kost garnicht. Weshalb aber sollen Abänderungen der Speiserolle nur zugelassen werden, wenn die Mehrheit der Besatzung aus Negern besteht? Die Folge der Abänderung des Antrags wurde die sein, daß zwar die Neger frisches Gemüse bekommen können, aber nicht die europäische Mannschaft auf . Schiffen. Das kann doch garnicht im Vortheil der Mannschaft iegen.
r Vize⸗Präsident Büsing: Der Abg. Metzger hat vorhin in einer Entgegnung auf die Rede des Abg. Dr. Semler eine Aeußerung gethan, die ich nicht sofort verstanden habe. Ich habe mir das Stenogramm der Rede des Abg. Metzger kommen lassen, und es findet sich darin folgende Stelle: „Ich würde es Ihnen auch dann nicht glauben, wenn Sie einen Reinigungseid darauf ableisteten. Sie sind ja bekannt für solche Sachen!“ In dieser Aeußerung liegt eine äberaus schwere Beleidigung eines Mitgliedes dieses Hauses. Es liegt darin eine Anzweiflung der Glaubwürdigkeit eines Mannes unter uns auch dann, wenn er eine Behauptung auf seinen Eid nehmen will. Ja, es liegt noch eine weit schwerere Beleidigung in den Worten: „Sie sind ja bekannt für solche Sachen!“ Diese überaus schwere Beleidigung kann ich augenblicklich nicht anders rügen, als durch einen nachträglichen Ordnungsruf, den ich hiermit dem Herrn Abg. Metzger zu theil werden lasse.
Die S§ 52 und 53 werden ohne Debatte angenommen.
Der S 54 trifft Bestimmungen über die Verpflichtung des Rheders zur Tragung der Kosten der Verpflegung und Heil⸗ behandlung im Falle der Erkrankung oder Verletzung des Schiffsmanns nach Antritt des Dienstes. Diese Verpflichtung erstreckt sich
1) wenn der Schiffsmann die Reise nicht antritt, bis zum Ab— laufe von drei Monaten nach der Erkrankung oder Verletzung: 2) wenn er die Reise angetreten hat, a. bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Verlassen des Schiffes in einem europäischen Hafen mit Ausschluß eines Hafens der Türkei, des Schwarzen und des Asow⸗ schen Meeres; h. bis zum Ablauf von 6 Monaten nach dem Ver⸗
lassen des Schiffes in einem außereuropäischen Hafen oder in einem Hafen der Türkei, des Schwarzen oder Asowschen Meeres.
Abg. Cahensly (Zentr) will sub a und b den Aus— schluß bezw. die Einbeziehung der Häfen der Türkei, des Schwarzen und des Asowschen Meeres gestrichen haben.
Die Anträge der Abgg. Albrecht und Genossen bringen statt der Nummer 2 solgende anderweite Fassung in Vorschlag:
2) wenn er die Reise antritt und mit dem Schiff nach einem deutschen Hafen zurückkehrt, bis zum Ablauf von drei Monaten seit der Rückkehr des Schiffs; 3) wenn er die Reise antritt und mit dem Schiff zurückkehrt, die Rückreise jedoch nicht in einem deutschen Hasen endet, bis zum Ablauf von sechs Monaten seit der Rückkehr des Schiffs; 4) wenn er während der Reise am Lande zurückgelassen werden mußte, bis zum Ablauf von 6 Monaten seit der Weiterreise den Schiffs.
Nach den weiteren Voischriften des S 54 ist der Rheder berechtigt, die Verpflegung und Heilbehandlung dem Schiffs⸗ mann in einer Krankenanstalt zu gewähren. Ein Schiffsmann, der wegen Erkrankung oder Verletzung außerhalb des Reichs⸗ gebiets zurückgeblieben ist, kann mit seiner Einwilligung oder der des Arztes in eine Krankenanstalt überführt werden. Ist er außer stande, die Zustimmung zu ertheilen, oder verweigert er sie ohne berechtigten Grund, so kann die Zustimmung durch das zuständige Seemannsamt ersetzt werden. Findet die Ueber⸗ führung nach einem deutschen Hafen statt, so erstreckt sich die Verpflichlung des Rheders auch im Falle des Verlassens des Schiffes in einem europäischen Hafen längstens bis zum Ablauf von drei Monaten seit Aufnahme in die Krankenanstalt.
Nach den sozialdemokratischen Anträgen sollen die Worte: „oder verweigert er sie ohne berechtigten Grund“ und die Bezugnahme auf Nr. 2h. gestrichen werden. Die lente Vorschrifi des 3 54, wonach der Schiffsmann, der sich der Heilbehandlung ohne berechtigten Grund entzieht, vom Tage der Entziehung an den Anspruch auf kostenfreie Ver⸗ pflegung und Heilbehandlung verwirkt, soll nach den sozial⸗ demofratischen Anträgen erheblich eingeschränkt werden.
Abg. Dr. Serifeld begründet eingebend den Antrag Parteifreunde und bebt namentlich bervor. daß die Seeleute Bejug auf die Verpflegung und Heilbebandlung s nicht schlechter bebandelt werden dürfte 18 nach der mannt ordnung. Die Seeleute durften nicht auf Gnade : dem überliefert werden, was dal eer lande entscheidet
Von den Abgg. Metzger ist ein Antrag eingegangen, zu setßen 26 Wochen“
Gebeimer Dber Regierungsra den Jonguisregs: Ich möchte : gebenden Abäanderungevorschläge, seweit si wieder berstellen wollen, in der Kommission sind, daß also die Diekussion darauf mich lediglich auf den ge ä . zu bezieben. Was etw gesetzes sräter, wenn die ᷣ deändert werden müßte, gescheben soll, das können wi sicklichen Entichließungen noch nicht berücksichtigen dersicherungsgeseß sich auf einen anderen Standpunkt steller daraug die Konsequenjen für die Seemann erdnung ju Ich erkenne an, daß die Sermanntzordnung imn ibren Leif nicht zurückbleiben solle binter dem Krankenversichernnqkgesetz, aber auch nur binter diesem Es ist unrichtig, wenn man bebauptet, daß die alte Seemanngerdnung grundsänlic¶h die Verrflichtung des Mbeders in Bezug auf Krankenfürsorge für einen Jeitraum von sechs Monaten nermiert und nur aufnabmeweise für einen solchen von drei Monaten. Auch das Trankenrersickerungsgesetz beschränkt allgemein die Dafmwilicht auf 3 Menate eder 13 Wechen. Allerdings stellt der Gntwurf als Regel 3 Monate auf. Der grundsäßliche Unter- schied swischen den alten und neuen Bestimmungen liegt weniger in der Abinderung der Frist, al rin, daß dag Verlassen det
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Schiffs maßgebend sein soll für die Frist von 6 Monaten. Ich kann Sie nur bitten, die Beschlüsse der Kommission aufrecht zu erhalten. Wenn der Vorredner bemängelt, daß die Schiff sleute dem Seemanns⸗ amt im Auslande preisgegeben seien, so meine ich: Vertrauen muß man doch zu irgend einer Behörde haben. Können Sie einen besseren Vorschlag machen, so werden wir ihn gern acceptieren. Wir selber wissen nichts Besseres als das deutsche Seemannsamt.
Hierauf wird ein Vertagungsantrag angenommen.
Schluß gegen 5isJ Uhr. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. (Erste Lesung der Zolltarifvorlage.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Statistik der deutschen Reichs-Post⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung für das Jahr 1900.
Nach den tabellarischen Uebersichten der soeben erschienenen „Statistik der deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung für das Kalenderjahr 1960“ waren im deutschen Reichs⸗Post⸗ und ⸗Tele⸗ graphengebiet am Schluß des Jahres 19090 32 135 (1899 32003) Po stanstalten, 16375 (15 754) Reichs- Telegraphenanstalten, 14 330 (12710) Fernsprechanstalten, 21 346 210922) Verkaufs⸗ stellen für Postwerthzeichen, 100 422 (97 209) Postbriefkasten und 502 (490) reichseigene Post- und Telegraphengrund⸗ stücke (ohne die Dienstwohngebäude für Unterbeamte) vorhanden.
Das Personal der Reichs⸗Post- und Telegraphenverwaltung hat im Jahre 1900 eine Vermehrung von 181 702 auf 194 256, also um 12554 Personen oder 6,91 o, erfahren (im Vorjahre hatte die Zunahme 7726 Personen oder 4,44 o, betragen). Die Zahl der Beamten stieg von 76 856 auf 79 875, mithin um 3019. Unter diesen befanden sich 7671 weibliche Beamte, 1566 mehr als im Jahre 1899, während die Zahl der männlichen Beamten nur um 1453 zugenommen hat. Die Zahl der Unterbeamten erhöhte sich von 80 0983 auf 86208, die der außerhalb des Beamtenverhältnisses stehenden, dauernd oder in regelmäßiger Wiederkehr beschäftigten Personen von 20 432 auf 23 891; auch unter den letzteren ist die Zahl der weiblichen Personen, erheblich gestiegen: von 1948 auf 2160. Ferner wurden 900 Pofthalter (6 weniger als 1899) und 3382 Postillone der nicht reichseigenen Posthaltereien (43 weniger) gezählt.
Durch die deutsche Reichspost wurden im Jahre 1900 insgesammt 5o94,1 Millionen Sendungen befördert, 680, Millionen oder 15.410, mehr als im Vorjahre, in welchem die Zunahme 363,2 Millionen oder 8,97 , betragen hatte. Zu einem erheblichen Theil ist diese bedeutende Steigerung auf die am 1. April 1900 erfolgte Aufhebung der Privatpostanstalten und Ausdehnung des Postzwangs auf verschlossene Ortsbriefe sowie des Geltungsbereichs der Taxe für Postortssendungen auf Nachbarorte zurückzuführen. Unter jenen Sendungen befanden sich 1689,38 (1899 1464,‚4) Millionen Briefe (mit Einschluß der Justellungsurkunden), deren Zahl im Verkehr innerhalb des Reichspostgebiets um 184,7 (im Vorjahre um 53) Millionen, im Eingang aus anderen Ländern um 12.7 (7.4) Millionen, im Abgang nach anderen Ländern um 145 (14,4) Millionen und im Durchgang durch das Reichspostgebiet um 13,5 (18) Millionen zunahm. Die Zahl der portopflichtigen gewöhnlichen und eingeschriebenen Ortsbriefe (der im Bestellbezirk der Aufgabe⸗Postanstalt auf⸗ gelieferten und bestellten Briefe), die seit dem 1. April 1900 in der Statistik die Nachbarortsbriefe mit umfaßt, betrug 201 Millionen, im Vorjahre ohne die Nachbarortsbriefe 141,9 Millionen, während nach anderen Reichs-Postanstalten im Jahre 19090 — vom 1. April an ohne die Nachbarortsbriefe im Ganzen 967,4 Mil⸗ lionen, im Vorjahre auch mit Einschluß der Nachbarortsbriefe nur 851,3 Millionen portopflichtige gewöhnliche und eingeschriebene Briefe befördert worden sind. Unfrankiert waren im Jahre 1900 von den Orts⸗ und Nachbarortsbriefen 6,8 Millionen, von den nach anderen Reichs Postanstalten beförderten Briefen 17,1 Millionen, im ge⸗ sammten Verkebr 29,9 Millionen portopflichtige gewöhnliche und ein⸗ geschriebene Briefe. Ganz außerordentlich bat sich im vorigen Jahre auch die Zahl der beförderten Postkarten erhöht: von 736,8 auf 9g54,9 Millionen, also um 218,1 Millionen (während 1899 die Zunahme nur 104,8 Millionen betragen batte), wozu ebenfalls die oben erwähnte, am 1. April 1900 erfolgte Aufbebung der Privat⸗- postanstalten in Berlin und einigen anderen Großstädten, in erbeb lichem Maße aber auch die weiter zunehmende Verwendung von Ansichtspostkarten beigetragen bat. Es entfallen davon auf den Orts⸗ und Vorortsverkebr 1590 (im Vorjahre obne den Vorortsverkehr S8) Millionen, auf den Verkebr mit anderen Reichspost⸗ anstalten 691,4 (im Jahre 1899 auch mit Einschluß der nach Vor⸗ orten beförderten nur 549,9) Millionen Postkarten.
Von den übrigen Sendungen waren 751,3 Millionen (im Vor jahre 627 Millionen) Drucksachen und Geschäftspapiere, 56,8 (52.4) Millionen Waarenproben, 134,K,5 (122 9) Millionen Postanweisungen im Verkebr innerbalb des Reichapestgebiets allein 117,4 (107,4) Millionen Postanweisungen 5.598 (5,476) Millionen Postauftragsbriefe, 11777 (11001) Millienen Zeitungsnummern, 141,2 (127,4) Millionen außergewöhn⸗ liche Zeitungsbeilagen, 170,1 (165,5) Millienen Packete obne Werthangabe, 3,277 (3,126) Millionen Packete mit Werth⸗
ngabe und 8,823 (8.974) Millionen Briefe (und Kästchen) mit Werthangabe.
In Projentzablen ausgedrückt, stellt sich der Briefverkehr innerbalb des Reichspostgebiets im Jahre 1900, verglichen it dem des Jahres 1899, wie folgt, dar: Es stieg die Gesammt⸗ bl der internen Briefsendungen überbaurt um 22, 0 9 die Zabl r Ortsbriefsendungen (seit dem 1. April 1900 mit Einschluß des chbarortsverkebr6) um 66 00, die Zabl der Briefsendungen von eichs Postanstalten nach anderen Reichs ⸗Postanstalten (vom lrril 1900 mit Aueschluß des Nachbarorteverkebrs) um 17,3 09,
er den letzteren: die Zabl der Briefe (frankiert und unfrankiert) um
zog, die der Postkarten um 25,7 00, die der Drucksachen um 1450/0,
e Zabl der Waarenproben um 4.9990 und die der eingeschriebenen iefsendungen um 5,99 Der Porto und Gebübrenbetrag
Brief sendungen im inneren Reichs- Postverkehr ist
en Ma — lionen Mark im Jabre
Der Rückgang in der Zahl befoͤrderten
n 8 M4 auf S8, 823 Millionen im Jabre
en, daß nur ein Theil der übermittelten
während das Publikum im übrigen entweder
selbst das Risiko trägt oder die Sendungen bei Privatanstalten ver⸗
sichert, deren Versicherungsgebübr geringer ist als die Tare und Porto⸗ sätze der Pest für Werthbriefe.
Die Zabl der unbestellbaren Postsendungen hat aber
18s zugenommen: von 2022912 im Jabre 1899 auf 2 256 975 im re 1900. Davon konnten 1026591 an die vom Ausschuß zur
ffnung unbestellbarer Postsendungen ermittelten Absender zurück- gegeben werden. 1 230 384 (im Vorjabre 1 035 180) Postsendungen, darunter 317 776 gewöhnliche und eingeschriebene Briefe, 80 455 Postkarten, 107 281 Drucksachen, Geschäftevapiere und Waarenproben, 21 Briefe (und Kästchen) mit Wertbangabe und S638 Packetsendungen blieben bingegen endgültig unbestellbar, zumeist desbalb weil der Ab⸗ sender sich nicht genannt batte eder die Unterschrift unvollständig oder der vom Aueschuß ermittelte Absender nicht aufzufinden war Der Gesammtbetrag der Werthangaben und der ver⸗ mittelten Geldsendungen ist trotz der Abnabme der Zabl der beförderten Briefe mit Wertkangabe don 24 565.5 auf 26 554.4 Millionen Mark gestiegen. Davon entfallen auf die Packete mit Wertbangabe 63186 (1399 5282 8) Millienen Marf, auf die Briese und Kästchen mit Wertbangabe 10 677,7 (10 634,8) Millionen Maik, auf die Postanweisungen 83642 (7607,? Millionen Mark, auf die Pestaufträge 623 3 (5383) Millionen Mark und auf die Post⸗ nachnabmesendungen 50 1 (452 3 Millienen Mark. — Das Ge sammt⸗ gewicht der durch die Reicher ost innerbalb ibres Gebiets beförderten Packete obne und mit Weribangabe erböbte sich don 70,8 auf 585 9 Millionen Kilogramm. S126 von diesen Packeten batten ein
—
Gewicht von nicht mehr als 5 kg. Die Soldaten machen von der ihnen im Packetverkehr gewährten Portovergünstigung einen reichli Gebrauch; es wurden 3 509 300 Soldatenpackete bis zu 3 k 83 20 8 befördert, sodaß auf jeden Soldaien durchschnittlich 7 Packete im Jahre entfallen.
Die Stückzahl der im Jahre 1909 an das Publikum abgesetzten oder von den Reichs⸗Postanstalten zur Verrechnung des baar erlegten Frankos u. s. w. verwendeten Postwerthzeichen belief sich auf 2918.4 Millionen (im Vorjahre auf 618,5 Millionen), deren Werthbetrag auf 271 631 412 (255 156 959) 66. Von den im Jahre 1900 neuein⸗ geführten Freimarken zu 2 3 wurden im Laufe desselben rund 146,5 Millionen verkauft. Die Zahl der abgesetzten 5 3 Marken stieg von 6538: auf 7664 Millionen, d. i. um mehr als 112 Millionen, was wiederum auf die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Taxe für Postortssendungen auf Nachbarorte nach der Aufhebung der Privatpostanstalten und auf die zunehmende Benutzung von Ansichtspostkarten zurückzuführen ist. Unerheblich vermindert hat sich die Zahl der verkauften 10 ⸗Marken, von 850,5 auf S43,tz Millionen, und die der abgesetzten 20 Z⸗Marken von 1875.4 auf 1549 Millionen; dafür haben aber die Cum tbeil im Laufe der Jahre 1899 und 1900 erst eingeführten) Frei⸗ marken zu höheren Beträgen in großen Mengen Verwendung gefunden. Mit Werthstempel versehene Postkarten zu 2 3 wurden im vergangenen Jahre bereits 69.1 Millionen, und solche mit Antwort zu 4 8 12 Millionen verkauft; dafür ist die Zahl der ausgegebenen Postkarten zu 5 3 ein wenig zurückgegangen, von 299,z auf 289,3 Millionen. Der Absatz von mit Werthstempel versehenen Kartenbriefen zu 10 , welcher schon im Jahre 1899 von 8,1 auf 4,3 Millionen sich vermindert hatte, ist im Berichtsjahre weiter auf 3,1 Millionen zurückgegangen. . anweisungen zu 10 wurden 11,2 Millionen gegen 8,5 Millionen im Einführungsjahre 1899 verkauft, während der Absatz von Post— anweisungen zu 20 F sich nur von 31,7 auf 30,9 Millionen ver⸗ minderte.
Mit den Posten wurden auch 1 394482 Personen befördert (71 892 weniger als im Vorjahre), die 1141 169 Æ (1899 1223948 66) an Personengeld, Ueberfrachtporto und Versicherungs⸗ gebühr entrichtet haben.
Die Länge der Reichs-Telegraphenlinien betrug Ende 1900 108 676 km, 3054 km oder 2,89 00 mehr als am Ende des Vor⸗ jahres, die der Telegraphenleitungen 416960 km, d. s. 10 974 km oder 270 o mehr. Befördert wurden im Berichtsjahre insgesammt 42, 626 Millionen (1899 41,280 Millionen) Telegramme, 1,346 Million oder 3,26 , mehr als im Vorjahre, und zwar inner⸗ halb des Reichs -Telegraphengebiets 28 644 (1899 27,550) Millionen, aus anderen Ländern 6,658 (6528) Millionen, nach anderen Ländern 5,699 (H5,õ4) Millionen und im Durchgang durch das Reichs⸗ Telegraphengebiet 1,625 (1,618) Million. Im Durchschnitt hatte jedes aufgegebene gebührenpflichtige Telegramm im inneren Reichs⸗ Telegraphenverkehr 13,47 Wörter. An Telegramm gebübren wurden insgesammt 33,065 Millionen (im Vorjahre 31,435 Mil⸗ ., Hart entrichtet, d. i. 1,630 Million Mark oder 5,19 ,½ mehr als 1899.
Fernsprecheinrichtungen batten Ende 1900 14304 (am Schlusse des Vorjahres 12 686 Orte. Die Länge der Fernsprech⸗ linien betrug Ende 1900 66 882 km, 15 265 km oder 29,57 0G mehr als 1899, und die der Fernsprechleitungen 716 562 km, 139910 km oder 360609 mehr als im Vorjahre, wenn man die gleichzeitig dem Telegraphen, und dem Fernsprech⸗ verkehr dienenden Linien und Leitungen auf dem flachen Lande hier außer Betracht läßt. An die Fernsprecheinrichtungen waren Ende 1900 1986137 Theilnehmer, 38 576 oder 24,18 00 mehr als Ende 1899, angeschlossen. Die Gesammtzahl der von den Fernsprechanstalten vermittelten Gespräche stieg von 574 auf 630 Millionen, somit um 56 Millionen oder 9,75 o 9, und zwar zwischen den Sprechstellen innerhalb der ein⸗ zelnen Orte von 498,5 auf 543,8 Millionen, zwischen Sprech stellen verschiedener Orte von 75, auf 6,2 Millionen. An Fernsprechgebühren wurden im Ganzen 33,439 Millionen Mark, 3.034 Millionen Mark oder 9,98 0, mehr als im Jahre 1899, entrichtet.
Diese Statistik läßt erkennen, wie sehr der Fernsprechverkehr den Telegrammverkehr überragt. Die Zahl der im Fernsprech⸗ verkehr vermittelten Gespräche ist fast 15 mal so groß und selbst die der Gespräche zwischen Sprechstellen verschiedener Orte noch mebr als dorpelt so groß wie die Gesammtzahl der beförderten Telegramme.
Wir schließen die Mittheilungen aus der amtlichen Statistik beute mit einer vergleichenden Uebersicht der Gesammteinnahmen, »Aus gaben und ‚Ueberschüsse der deutschen Reichs- Post. und Telegrapbenverwaltung in den Etatssabren 189697 bis 1900 01 sowie 1390 91 und 1880 81. Es betrug
die der
U die — ei ue en.
im Gesammt⸗ Ausgabe . bzu Etatsjahre Einnahme obne ueberschuß der 1
die einmalige Aue gaben 06 2 1900. Pt ö5gd Bo 1899. I3 6339901 1898... . 349 150 754 1357 98
466
369 270 885 275 Tl 7?it 1
321 789051 51 844 870 41 528 685
302 0093 110 47147 6144 37 789 492
324783298 282 535 183 42 248 115 33 826 553
1396 97 299739210 263732581 36 006 659 26729 029 24 722296 200252213 24 470083 17718615
1890 91 222 1880 31 136 617 195 117 899 608 18747 587 16 409719.
Daß der Ueberschuß im Jabre 1900 hinter dem der Vorjabre beträchtlich zurückgeblieben ist, berubt in der Hauptsache einerseits auf der Ermäßigung derschiedener Portosätze und der Fernsprechgebübren, andererseits auf den einmaligen Ausgaben für die Entschädigung der Inbaber und Bediensteten der Privat Briefbeförderungsanstalten und auf den Mehrkosten der Fernsprechanschlüsse, die infolge der Herabsetzung der Gebübren in ganz unerwarteter Höhe beantragt und ausgefübrt worden sind.
l l
Zur Arbeiterbewegung.
Infolge den Jugeständnissen, welche die betreffende Gasgesellschaft demacht bat, ist, wie. W. T. B. vom 30. . M, meldet, der Aus. stand der Gagarbeiter (vergl. Nr. 280 d. Bl.) in Mailand und in Genua nunmebr beendet.
Verdingungen im Auslande.
Niederlande.
12. Dejember, 11 Uhr. Bureau der Fabricken voor Gas en Eleetrieiteit zu Rotterdam: Lieferung von gejogenen, eisernen Röbren, eisernen und kupfernen Hilfsstücken, Bogenlampen, verzinnten, bleiernen Röbren, Laternen, Laternenbäbnen, roth und gelbkupfernen Röhren und Platten; Lampenglocken; Jolindern c, Oelen, Seifen, Kerzen, Farbwaaren, Schwammen, samischem Leder, Bürstenwaaren; Schmiede⸗ Platt- und Bandeisen, diversen Gisenwagren, Laternenvfählen, Faust. fandschuben, Kesselanzuůgen und sonstigen Magazingütern. Bedingungen käuflich für 22 Gente bei den Buchdruckern Wed. P. van Waesberge X Joch, Heuttuin 73 zu Rotterdam
3weite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Mä 285.
Literatur.
Marine-Kunde. Eine Darstellung des Wissenswertben auf dem Gebiete des Seewesens von Kapitan zur See a. D. Foß. Dritte Auflage. 627 S. gre8o. Mit 517 Illustrationen, Karten und Plänen. Union, Deutsche Verlagsgesellschaft in Stuttgart, Berlin, Leipzig. — Dieses Buch ist nicht für den Fachmann geschrieben, sondern soll der Allgemeinheit über alle Marine⸗ fragen von besonderem Interesse Belehrung bieten Es soll den Nichtseemann“ in den Besitz des wünschenswerthen Verständnisses für die einschlägigen maritimen Verhältnisse setzen, welches bei der heutigen Bedeutung unserer Seemacht für jeden Deutschen geradezu unerläßlich ift. Aber nicht nur die Zivilbevölkerung kann aus dem Foß'schen Werke ihre Kenntnisse schöpfen bezw. bereichern, sondern auch der Armee— Sffizier wird dadurch für das in einem Zukunftskriege voraussichtlich häufigere Zusammenwirken von Land- und Seemacht vorbereitet und in seiner richtigen Beurtheilung des Waffenhandwerks hinsichtlich des Seewesens gefördert. Ebenso kann es für jeden jungen Mann, der sich dem Marinedienst widmen will, nur vortheil⸗ haft sein, wenn er durch das Studium der „Marine⸗-Kunde“ bereits einen Ueberblick über das Feld seiner künftigen Thätig⸗ keit gewinnt und ein gewisses Verständniß dafür in seine neue Bienststellung mitbringt. Besonders aber ist das Buch geeignet, das Interesse der weitesten Kreise für alles mit der deutschen Flotte Zusammenhängende zu wecken, die Kenntnisse darüber zu vertiefen und die Wahrheit des Ausspruchs: Reichsgewalt bedeutet Seegewalt“ vor Augen zu führen. Diesen Zweck verfolgt das vorliegende Werk in ernster, sachlich wissenschaftlicher Weise. Bei dem großen Umfang des Stoffes konnte der Verfasser naturgemäß manche Ge⸗ biete desselben nur flüchtig berühren, hat aber durch Art und Zahl der in den Tert eingefügten Illustrationen dem Ver— ständniß nach Möglichkeit nachzuhelfen versucht. Die Abbildungen — an deren Spitze das nach einer wohlgelungenen Photographie hergestellte Bildniß Seiner Majestät des Kaisers und Königs in Marine⸗ Uniform — kennzeichnen sich ebenso wie die beigefügten Karten und Pläne durch gediegene Ausführung. In gleicher Weise zeichnet ich das Buch durch elegante Ausstattung und einen besonders klaren Druck aus. Einen allgemeinen Ueberblick über den Inhalt mögen die nachstehenden Ueberschriften der Hauptabschnitte desselken eben: Allgemeines — Segelschiffe — Dampfschiffe — Boote — Die Führung des Schiffes über See — Manövrieren unter verschiedenen Hin sfanden Entwickelung des Kriegsschiffes: Die Schiffe des Alterthums und Mittelalters; die Schiffe im 17. und 18. Jahrhundert; Dampf⸗— kriegsschiffe; Die Panzerschiffe; Segelsport — Der Seekrieg Ent wickelung und Geschichte der deutschen Seemacht: Entwickelung der deutschen Seemacht; Kolonialerwerbung — Vothwendigkeit einer starken deutschen Flotte Organisation der Marine — Anhang: Laufbahnen in der Kaiserlich Deutschen und Handelsmarine, sowie im Konfular⸗ und Kolonialdienst. Schon diese kurze Inhalts. Uebersicht dürfte zeigen, ein wie geeigneter Lesestoff die Marine-Kunde“ für Jeden ist, der sich über Wesen und Bedeutung unserer Flotte zu unterrichten wünscht.
Der Kampf um die Cheops-Pyramide. Eine Ge— schichte und Geschichten aus dem Leben eines Ingenieurs. Von Max Eytb. Mit farbiger Deckenzeichnung. Zwei Bände. Verlag von Karl Winter's Universitäts Buchhandlung in Veidelberg. Pr. geh. 6 S6, geb. S ( Marx Eyth, der bekannte Agrikultur⸗-Ingenieur und verdienstvolle Gründer der „Deutschen Landwirthschafts.-Gesell schaft', hat den Stoff zu diesem Roman aus dem reichen Schatz seiner Erlebnisse geschöpft. Wie schon der Titel andeutet, ist Egvpten der Schauplatz der Geschichte. Der Verfasser hat viele Jahre an dem Uußfblühen dieses Landes mitgearbeitet und sich, wie seine Erzählung lehrt, auch mit der Geschichte Egvptens eingehend vertraut gemacht. Der Kampf um die Cheops, Pyramide“ bedeutet den Kampf der auf die Ver angenbeit mit der auf die Zukunft gerichteten Geistesthätigkeit der Menschheit. Eine Fülle wissenschaftlicher Belehrung ist in Form spannender Probleme eingeflochten und eine Erklärung der Bedeutung der Pyramide gegeben, die, wenn nicht alle bezüglichen Mittheilungen auf Wahrheit beruhten, wegen der über⸗ raschenden Ausblicke für ein Märchen aus Tausend und einer Nacht“ gehalten werden müßte. Neben diesem Wahrheitsgehalt des Werkes kommt aber auch die Dichtung nicht zu kurz. Der Verfasser versteht in poetischen, theils humorvollen, theils ergreifenden Bildern den Leser mitten in das bunte orientalische Leben hineinzuführen. Das Gemüth und Verstand in gleicher Weise ansprechende Buch wird sich gewiß einen weiten Leserkreis gewinnen.
Quo vadis? Erzählung aus dem Zeitalter Nero d. Von Henryk Sienkiewiez. Deutsch von C. Morsjtvn. Deutsche VerlagsAnstalt in Stuttgart und Leipzig. Preig eleg. geb. 4 4
Diese Erzählung, welche die physischen Martern und die moralischen Siege der ersten Christen in dem glänzenden, macht vollen Rom des Kaisers Nero, ihr verfolgungsreiches Leben in den Katakomben, ihr triumphierendes Sterben in der Arena tief ergreifend veranschaulicht und in der vsychologisch fein ausgearbeiteten Schilderung der Liebesneigung eines römischen Patriziers zu einer christlichen Fürstentechter gipfelt, hat dem wpolnischen Dichter schnell einen Weltruhm verschafft. Das Buch ist bereits in alle Kultursprachen überseßzt worden. Die bier vorliegende deutsche Ausgabe bietet zugleich ein buchtechnisches Meisterstück: 776 Seiten Oktavformat auf zartestem Papier in einem dünnen Bande mit schmiegsamen, braun lackierten Einbanddecken im Gesammtgewicht von nur 220 Gramm. In dieser originellen, durchaus gediegenen Gestalt wird der handliche Band gewiß gern als Geschenk angenommen werden.
Der soeben erschienene Weibnacht s katalog der Schlesischen Verlagsanstalt von S. Schettlaender in Breslau ver⸗ zeichnet eine große Zahl gediegener Werke verschiedenster Art, die sich zu Festgaben eignen. Auf einzelne der neuesten Werke dieses Verlages kommen wir noch zurück. Der Weihnachtekatalog wird von der Ver⸗ lagsanstalt auf Wunsch kosten und postfrei versandt.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln. Spanien.
Der General- Gesundbeits⸗ Direktor in Madrid bat im Hinblick auf die Bestimmungen des Reglements über die äußere Gesundheits⸗ polizei mittels Rundschreibeng vom 25. November d. J. bekannt ge⸗ macht, daß in Verac ruz das gelbe Fieber berrscht.
Bulgarien.
Die bulgarische Regierung bat Kenstantinorel und Um- gebung wieder für pestverseucht erklärt und die unterm 6. Dktober d. J. a. St. angeordneten Quarantänemaßre geln erneut in Kraft gesetzt. (Vergl. N. Anz. vom 22. und J0. Oktober d. J. Nr. 251 und 268.) .
Indien.
Infolge Ausbruchs der Pest in Konstantinopel hat die Regie
rung von Ken alen die üblichen Quarantänevorschriften gegen
Berlin, Montag, den 2. Dezember
die von Konstantinopel in Chittagong und bei den Orissa— Forts ankommenden Schiffe in Kraft gesetzt. Egypten.
Der internationale Gesundheitsrath in Alexandrien hat die gegen Herkünfte von Konstantinopel und Numea (Neu⸗Cale⸗ donien) angeordneten Quarantänemaßregeln wieder auf⸗ 6 (Vergl. R.⸗Anz.“ vom 4. bezw. 8. November d. J., Nr. 262 bezw. 265.)
Gelsenkirchen, 30. November. (W. T. B.) In der Zeit vom 23. bis 30. November hat sich die Zahl der im Stadt- und Landkreise Gelsenkirchen vorgekommenen Typhuserkrankungen von 823 auf 616 vermindert, acht Personen sind gestorben, 215 sind als genesen entlassen. (Vgl. Nr. 379 d. Bl.)
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten * 9 821 2 — * . Nachrichten für Handel und Industrie“.) Italien.
Einstweilige Nichtanwendung einiger Bestim mungen der Ausführungsvorschriften zum Weingesetz. Gemäß einer Königlichen Verordnung vom 4. Oktober d. J. sollen die Be— stimmungen der Ausführungsvorschriften zum Weingesetz, wonach für Weine, die zum Versand nach überseeischen und heißen Ländern be⸗
stimmt sind, der Zusatz von reinem rektifizierten Aethylalkohol nur in einem 31 auf 1 Rl nicht übersteigendem Verhältniß zum Zwecke der Haltbarmachung gestattet ist, einstweilen weiter bis zum 31. De⸗
zember d. J. keine Anwendung finden. (Gazzetta Usiciale.)
Italien und Brasilien.
Kündigung des provisorischen Handelsabkommens. Das am 5. Juli 1900 zwischen Italien und Brasilien auf Grundlage der Herabsetzung des italienischen Eingangszolls auf brasilianischen Kaffee mit sechsmonatiger Kündigungsfrist abgeschlossene provisorische Handelsabkommen ist brasilianischerseits am 8. d. M. gekündigt worden.
Internationale Ausstellung für Spiel waaren, Bijouterie— 8
waaren u. dergl. in Rom. Im Dezember d. J. wird in Rom eine internationale Ausstellung für Spielwagren, Bijouteriewagren und dergl. eröffnet werden. Der geschäftsführende Vorsitzende des Ausstellungs-Comitsés ist der
Senator Augusto Baccelli. (Gazzetta Ufficiale del Regno d'ltalia.)
Die Steinkohlenindustrie in Belgien im Jahre 1900. Die Förderung von Steinkohlen im Königreich Belgien betrug während des Jahres 1900 23 46281711 im Werthe von 408 469 800 Franken; es ist dies die stärkste Jahresproduktion gewesen, die bisher stattgefunden bat. Von dieser Förderung entfallen auf die drei Steinkoblenbecken: auf die Provinz Hennegau 16532 630 t im Werthe von 289 516 500 Franken, auf Namur 739295 t im Werthe von 11 474 750 Franken und auf Lüttich 6190 8921 im Werthe von 107 478 550 Franken.
Der Preis für eine Tonne betrug 17,41 Franken, d. h. 4,98 Franken mehr als im Jahre vorher, eine Höhe, die seit dem Jahre 1873, wo der Preis für eine Tonne Steinkohlen auf Il, 40 Franken stand, nicht erreicht worden ist.
Im Betrieb der Kohlenbergwerke selbst wurden verbraucht 2223460 deren Werth mit 17 534 680 Franken angegeben wird, d. bh. mit 789 Franken pro Tonne: diese Menge macht etwa 5 0 von der gesammten Förderung aus. Es bleibt somit eine Netto förderung don 21 239 357 t mit einem Handelswerth von 390 936 129 Franken oder von 1845 Franken für die Tonne, der demnach 5,41 Franken mehr betrug, als im Jahre 1899.
18067.
Die Förderung vertheilt sich auf 265 Anlagen, d. h. auf fünf weniger als im Vorjahre; 47 Anlagen waren in Reserve, 17 sind im Bau.
Von Alg ertbeilten Konzessionen sind nur 118 Betriebe eröffnet oder in Vorbereitung. Die Grubenfelder der letzteren umfassen eine Fläche von 95 188 ha; die Felder der nicht im Betrieb befindlichen
l
i Bergwerke umfassen 15 098 ha; einzelne Theile der Konzessionen greifen auf einander über.
Ausfuhr 1909 1890
J 37,3 109,5 Oesterreich⸗ Ungarn Belgien . Bulgarien. Canada Kapkolonie Chile. China ; Dänemark. Ggyyten Frankreich. Deutschland Griechenland. Britisch⸗Indien Italien Japan Meriko Niederlande ; . 1 h, 1 1 — 22 47, I 1 228 9, i 6222 161,3 166,5 1 532 * 100.8 34, 81,6 1 4 184,0 214. 135,8 J 2017, Vereinigte Staaten von Amerika .. 739,3 1 82 33,5
Die angegebenen Zablen bezieben sich im allgemeinen auf die alenderjabre 1899 und 1900. Bei Dänemark, Frankreich und Schweden sind an Stelle der Zablen für 1900 diejenigen für 1899 angegeben, bei Britisch⸗ Indien diejenigen für die am 31. Mag 1891 und 190] abgelaufenen Rechnungsjabre, bei den Vereinigten Staaten von Ämersta diejenigen für die am 30. Juni 1891 und 1901 abge⸗ laufenen Fiꝑskalsabre und bel Canada sowie Mexike die Zahlen für die am 30. Juni 159 und 1909 abgelaufenen Fiekaljabre. (Aus Monthly Summary of Commereo and Finances of the United States.)
2 ö 1* 281 13D wichtigsten Lander
Im Dienst der Steinkohlenindustrie waren im Betrieb 2404 Dampfmaschinen mit insgesammt 162788 Pferdestärken. Verwendet wurden 6280 Pferde, hiervon 4919 unter Tage; die letztgenannte Zahl überschreitet die des Vorjahres um 260.
Die mittlere Mächtigkeit der Kohlenflöze betrug für die Provinj Hennegau O m, für die Provinz Namur 9,86 m und für die Provinz Lüttich 73 m; für das ganze Land berechnet. ergiebt ö. der Durchschnitt von 0,68 m, also 1 em mehr als im Jahre vorher. Diese Ziffern haben sich seit 10 Jahren fortlaufend erhöht; es ist dies wahrscheinlich auf die verringerte Anwendung von Sprengmitteln zurückzuführen, wodurch das Vorrücken in Flöze von geringerer Mäch⸗ tigkeit beschränkt wird.
Die mittlere Tiefe der Sohlen betrug im Jahre 1900 für die Provinz Hennegau 477 m, Namur 295 m, Lüttich 36 m, für das ganze Koͤnigreich 434 m gegen 433 m im Jahre 1899, 436 m im Jahre 1898 und 399 m im Jahre 1890.
Die Zahl der Arbeiter betrug 132749, d. h. 7491 mehr als im Jahre vorher, 8345 mehr als im Jahre 1898 und 10333 mehr als im Jahre 1896. In den drei letzten Jahren machte sich ein sehr großer Bedarf an Arbeitskräften bemerkbar, und zwar auch außer— halb der eigentlichen Produktionszentren; die Zunahme der Arbeiterzahl betrug für die Arbeiter unter Tage 6,8 M, für die über Tage 3,4 0/⸗.
Die Zahl der geleisteten Arbeitstage betrug 39 861 016, wobei auf jeden Arbeiter im Durchschnitt 300 Tage kommen. Im Jahre 1899, in dem während der Monate April — Mai der große Strike stattfand, betrug dieses Mittel nur 292 Tage. Die Arbeitsleistung berechnet sich für 19600 auf 17716 für einen Arbziter der Gesammt⸗ zahl und auf 238 t für jeden unter Tage beschäftigten Arbeiter; für die Periode 1991 —1900 sind die entsprechenden Zahlen 173 und 234.
An Löhnen wurden im Jahre 1900 an 132 749 Arbeiter der Steinkohlenindustrie gezahlt 187 579 921 Franken, d. h. 41 339 421 Franken mehr als im Jahre 1899, in dem die Zahl der Arbeiter nur 125 258 betrug. Hieraus ergiebt sich ein mittlerer Jahreslohn für jeden Arbeiter der Gesammtheit von 1413 Franken, d. h. von 245 Franken mehr als im Jahre 1899, 316 Franken mehr als 1898 und I90 Franken mehr als 1897. Die Steigerung in dem Lohn für die letzten drei Jahre würde hiernach 21 00, 29 99 und 38 0/0 betragen.
Außer den Löhnen wurden von den Bergwerken 121 919 720 Franken für andere Zwecke aufgewendet; die Gesammtausgaben be⸗ trugen demnach 308 599 641 Franken. Hieraus ergiebt sich der Selbstkostenpreis für die Tonne Kohle zu 13,75 Franken; er stellte sich um 243 Franken höher als im Jahre 18959 und um 320 Franken höher als 1898. Der Verdienst war bei einem Werth der gesammten Förderung von 408 469 800 Franken im Ganzen 39 870 159 Franken und überstieg den des Vorjahis um 62 Q6 960 Franken; der Verdienst pro Tonne beziffert sich auf 4,26 Franken und ist um 2.55 Franken höher als im Jahre 1899.
Das Jahr 1900 ist in der Steinkohlenindustrie Belgiens ein außerordentlich bemerkenswerthes gewesen; es läßt sich nur mit dem Jahre 1873 vergleichen. Damals betrug die Gesammtproduktion Io 773 401 t, der Preis für eine Tonne stellte sich auf 21,40 Franken, die Zahl der Arbeiter betrug 107 g02, der Bruttolohn für jeden der. selben 1353 Franken, der gesammte Verdienst der Werke 93 495 000
Franken und der Verdienst pro Tonne 5, 93 Franken. (Revue Industrielle de Charleroi)
Argentinische Republik und Japan.
Handelsvertrag. Der am 3 Februar 1893 zwischen der Argentinischen Republik und Japan abgeschlossene Freundschafts⸗ Handels, und Schiffahrtsvertrag ist am 18. Juli d. J. ratifiziert und für Japan durch Kaiserliche Verordnung vom 30. September d. J. im Amtsblatt vom J. Oktober d. J veröffentlicht worden. Der Vertrag, der jederzeit mit sechsmonatiger Frist kündbar ist, schließt sich im allgemeinen den bereits bestehenden Ver trägen Japans an, weicht aber insofern ab, als er die gegen seitige Meistbegünstigung auf die den europäischen Nationen und den Vereinigten Staaten von Amerika gemachten Zugeständnisse beschränkt. Außerdem ist vereinbart, daß Vorrechte, Begünstigungen oder Be freiungen in Angelegenheiten des Handels, der Schiffahrt, der Reise oder des Aufenthalts, welche einer der vertragschließenden Theile den Angehörigen einer euroväischen Nation oder der Vereinigten Staaten gewährt, auf den anderen Theil ohne Gegenleistung nur erstreckt werden sollen, wenn sie ohne Gegenleistung zugestanden sind, jedoch unter derselben oder unter gleichwerthiger Bedingung, wenn die Zu geständnisse an die Bedingung einer Gegenleistung geknüpft sind.
Jahren 1890 und 1900
Ueberschuß der Einfubr (—) Steigerung de oder Ausfuhr (40) Einfuhr Ausfuhr 1890 19090 99 in Millionen Dollar ] 39,7 499 56.5 z 15 169.0 29. 11.8 34.3 39.5 194 97,5 4,7 13, 109.6 274,7 5.3 90.5 68939 6 2 4349 109.3 13.3 17,9 8380.0 104.0 43.6 22,6 — 39 5 33.4 21,6 31, 322.9 60. 12, 15435 H, 29.5 960 7, 38,8 161,4 nz 53, 1417, ( 128,5 1370,83 56, 4 52038 30.54 3 ö. 5,6
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Chile.
Eingangszoll auf Zündbölser. Nach cinem nnterm 16. September d. J. im Diario Oflieial veröffentlichten Dekret der Regierung von demselben Tage soll der Zoll auf Juündbelser, der bisber mit 35, vom Werth erboben warde, für daen Jeikeanm von 5 Jabren auf 20 Centaves für 1“ Rg ratte erbebt neren. bald eine im Lande errichtete Fabrik nachwergl ich eatede dean He Mh Groß im Jabre berstellt.