1901 / 291 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Dec 1901 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher

und

eichs⸗Anzeiger

oͤniglich Preußischer Staats ⸗Anzeiger.

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Aer Kezugspreis beträgt vierteljährlich 4 16 30 3.

Alle RHost-Anstalten uchmen Brstellung an;

für Grrlin anßer den Rost-Anstalten anch die Ezpedition

8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Rummern kosten 25 5.

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Insertionapreis für den Raum riner Zruckzeile 30 3. Inserate nimmt an:

die Königliche Expedition des Arutschen Reichs- Anzeigers

und Königlich Ereußischen Staats- Anzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Inhalt des amtlichen Theils: ordeneverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich. betreffend Erweiterung des Fernsprech—

verkehrs. ;

Erste Beilage: ebersicht der Ausprägungen von Reichsmünzen in deutschen Münzstätten bis Ende November 1901. ebersicht des auswärtigen Handels des deutschen Zollgebiets mit Getreide und Mehl in der zweiten Hälfte des Monats November und in der Zeit vom 1. Januar bis 30. November 1901.

zekanntmachung,

den

Königreich Preußen.

nennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

ekanntmachung, betreffend die Meldung derjenigen in Berlin und dem Regierungsbezirk Potsdam wohnhaften jungen Leute, welche die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst nachsuchen wollen.

zekanntmachung, betreffend die Prüfung für den Unterricht in weiblichen Handarbeiten in Berlin.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem bisherigen Ehrenamtmann, Kammerherrn Grafen on Hatzfeldt⸗Trachenberg auf Boniburg bei Münster W. und dem Direktor der Landwirthschaftsschule in Bit⸗ urg Dr. Franz Mecker den Rothen Adler-Orden vierter Ulasse,

dem Rektor Matthias Haekel zu Gumbinnen, rganisten, Königlichen Musik-Direktor Hermann Finzen hagen zu Magdeburg und dem Ober⸗-Telegraphen⸗AUssistenten RWichmann zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Hlasse,

dem städtischen S e Pb. M das

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treu; chens, dem Gemeinde⸗Vorsteher Bursch zu alau, dem Kreiswegemeister Niemeyer z vle, dem städtischen Vollziehungesbeamten Heis Tberhausen (Rheinl), dem Eisenbabn⸗Lokomoniof erdinand Hartwig zu Magdeburg-Buckau Ihn ⸗Lokomotipheizer a. D Heinrich Eisenbahn⸗Weiche Jerrhe m, dem utsgã n. Fuhlbeck im Kreise Der David Goede zu Grubno Vorarbeiter Friedrich lienen im Kreise Gumbinnen, dem ckowski zu Seyde im Landkreise Friedrich Kurianowgeki, Karl Fensel, beide zu J Er, dem landwirthschaftlichen Ar ichnau im Kreise Konig, dem Fabrikarbeiter ilhelm Lüß zu Miederseßmar im Kreise d dem Waldarbeiter Friedrich Kronberg zu Horl kanefelder GebirgSkreise das Allgemeine Ehrenzeie dem Leumant Adams (Georg) im 2 nfanterie⸗Regiment Nr Je, kommandiert zur Kri le Rettunge Medaille am Bande zu verleihen

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Seine Majeständer König haben Allergnad gm den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß 1

n . gung der ihnen verliehenen nichtwreußischen Orden zue nd zwar:

des Ritterkreuzes erster Alasse des Königlig sächsischen Albrechtg⸗ rden

dem Major Friedrich, Jommandeur der Vetriebs⸗Ab⸗

peilung der Eisenbahn Brigade;

des Ehbrenkreuzes des Großberioglich hessischen erdienst⸗Drdens Bhilipp's des Großmüäthigen dem General-Arzt Dr. Noche, Kerpsarzst des XVI rmec⸗- Korps 8 Kemthurkreuzes zweiter Klasse des Gerzogli sachsen⸗ernesinischen Haus⸗Ordeng dem Majer don Bismarck niere Megiment Nr. 18 und . dem Miüjer D Serwarth ven Bittenfel d, Ken andeur des Landmwehrbeznks Altenburg.

im 8 Thüringischen

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Berlin, Montag, den 9. Dezember, Abends.

1901.

des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Major von Eberhardt und den Hauptleuten Freiherr von Gemmingen-Gutten— berg und Müller, sämmtlich im 8. Nr. 153, und dem Hauptmann z. D von Rogues, Bezirks-Offizier beim Landwehrbezirk Altenburg;

Thüringischen Infanterie⸗Regiment

des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: den Oberleutnants Heuduck und Mylius, beide im 8. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 153;

der demselben Orden affiliierten goldenen Verdienst— Medaille: dem Feldwebel und Zahlmeister-Aspiranten Eckstein im 8. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 153 und dem Bezirks Feldwebel Köhler beim Landwehrbezirk Altenburg;

der demselben Ordenaffiliierten silbernen Verdienst— Medaille: dem Büchsenmacher Behrendt, den Sergeanten Moser, Scherf und Ameis, den Sergeanten (Soboisten Oßwald und Belter, sämmtlich im 8. Thüringischen Infanterie-⸗Regiment Nr. 153, dem Vize⸗Feldwebel Feyer und dem Sergeanten Börsch, beide beim Landwehrbezirk Altenburg; der Ritter⸗Insigni anhaltischen. Haus- Ordens dem Leumant Fri

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zweiter Klasse des Herzo e Albrechts des lbert von Goßler im

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Der Regierungs- und Schulrath Karl Nickell ist der Regierung zu Schleswig überwiesen worden. Am Schullehrer⸗Seminar zu Schlüchtern ist der bisherige Lehrer Rühmann zu Schöneberg als ordentlicher Seminar— lehrer angestellt worden.

Bekanntmachung.

Diejenigen in Berlin und dem Regierungsbezirk Potsdam wohnhaften jungen Leute, welche die Berechti⸗ gung zum einjährig- freiwilligen Militärdien st nachsuchen wollen, haben sich in der Jeit vom zurückgelegten 17. Lebensjahre bis zum 1. Februar ihres ersten Militär⸗ pflichtjahres, d. i. des Kalenderjahres, in welchem sie das 20. Lebensjahr vollenden, bei der unterzeichneten Kommission schriftlich zu melden.

Dieser Meldung sind beizufügen:

a. eine Geburts⸗Urkunde;

b. die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, daß sür die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts, mit Einschluß der Kosten der Aus⸗ rüstung, Bekleidung und Wohnung, von dem Bewerber ge⸗ tragen werden sollen; statt dieser Eiklärung genügt die Er⸗ klärung des gesetzlichen Vertreters oder eines Dritten, daß er s Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte und daß, soweit die Kosten von der Militär⸗

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Vrwoltung besnitten werder Ersarpflicht des Bewerbers als Selbsischuldner verbürge. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten vie die Fähigken des Bewerbers, des geseßlichen Verneters des Dritten zur citung der Kosten ist obrigkeitlich : gesetzliche Vertreter ober der e bz Velbind⸗ schon kraft des Gesetzes zur .

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