1901 / 297 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Dec 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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1320 15 00 15 50 1480 1440 14400 195.20

1420 1360 13,60

1350 13.29 1440 13430

1330 13520 1340 13 40 1500 11420

15690 11090 13550

12.60

1510 1475 18 25 1180 14689 1145 150 11.9 1575

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1189 1116 1149 152 170 1149

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1249 12,50 1220 11,80 12,70 12,70 12.80 13,20 12,50

1330 1336 13, 56

1573

15 80 14.75 16,00 13, 80 15,00 13,60 14,00 13,50 15,60 14,20 14,00 14,70 14,00 16.16 15,03 15,00

15,00 14. 50 14,40 14,60

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1440 13,60

12 60 15,25 1435 14.560

13,59 13.50 15 66 12570 1756 1506 1175 1740 15 86 15,26 1339 13 59 13,55

1830

14,20 14,30 13,00 1400 1220 15,80 15, 25 17, 00

16090 1475 1509 1680 1509 16 40 1509 1619 14629 15290 1179 1389 1440 15 20 1520

1609 11657 1162 119 15 0 119

16095 1680 1609 17.389 1515 1705 15440 15 * 1179 119 14149 15 2

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1609 1539 15 19 1509 15690 15 *

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14690 14159 75338 16090 2209 1150 3150 1575

1250 1550 255 16 16 1309 1378 1417 18.107

827 1901 9190 1111 8957 1501 889 1.59 171 1125

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82 62 148 25 501 1471

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1.

Etatistit und Volt swirthschaft.

bliche Verwendung der feststehenden und de Die gem e n rn. Dampfkessel in Preußen. ö

(Stat. Kort) Die feststehenden Dampfkessel, d. h. diejenigen, behufs Verwendung an einer bestimmten Stelle mit ihrem Aufftellungdort durch Mauerwerk oder auf andere Art fest verbunden find gehören zum größten Theil industriellen Unternehmungen an; r, beweglichen Däampftessel dagegen, 2. b, solche. welche Vor richtungen zur Veränderung ihres Standorts besitzen über ; wiegen' bei weitem in der Landwirthschaft. Haben sich nun beide Arten von Dampferzeugern in Preußen seit ihrer ersten Er⸗ sebang am Anfang des Jahres 8.9 bedeutend vermehrt, so erscheint g bemerkenswerth, daß neben den beweglichen vor allem die fest⸗ stehenden Dampfentwickler bei der Landwirthschaft eine besonders starke nahme aufwiesen. Dieser Vorgang deutet darauf hin, daß die u r lh err neuerdings bestrebt ist, sich die mechanische Kraft nicht nur zu der eigentlichen Bodenbebguung, sondern auch zur industiiellen Verarbeitung ö. . e erf mi in steigendem Maße r zu machen. entfielen nämli miybar Dampfkessel

auf feststehende bewegliche

. 1879 1901 1879 1901

Land- und Forstwirthschaft, Weinbau, Gärtnerei und Fischerer;xcc . 326 3973 2522 13 245 Industrie und Gewerbe.. 31211 64180 2778 5760 ndel und Verkehr. 605 2 222 227 2285

k Erguickung

und häusliche Zwecke 268 1357 8 175 zusammen . 32411 70 832 5536 21 465.

Während sich in diesen 22 Jahren also die feststehenden wie die beweglichen e n he der Industrie fast eich mai nämlich um durchschnittlich jährlich 4,80 bezw. 4 880 /o, vermehrt haben, be⸗ lrug die Junghme der ersteren Kessel bei der Landwirthschaft und berwandten Betrieben nicht weniger als 3830 0 und diejenige der beweglichen Dampfkessel 18,33 oo. Der Umstand ferner, daß seichzeitig auch bei den Handels. und Verkehrsunternehmungen sowie n der Gruppe für Beherbergung, Erquickung und häusliche Zwecke die Verwendung der Dampfkraft einen starken Aufschwung genommen lat, bestätigt einerseits die in erfreulicher Weise fortschreitende Ent⸗ wicklung des allgemeinen Erwerbslebens in Preußen, anzererseits aber den Ersahrungssatz. daß die mechanische Kraft in stetig wachsendem Maße an die Stelle physischer Leistungen tritt.

Unter den am 1. April 1901 in Preußen gezählten 70 832 fest- stehenden Dampferzeugern befanden sich 3816 Kessel, welche ihrer Bauart nach zwar zu den beweglichen gehören, seitens der Behörden aber auf Antrag der Besitzer als feststehende genehmigt wurden, weil sich ihre . lediglich auf einen bestimmten Standort beschrankte, während gleichzeitig hierdurch Erleichterungen für ihre lleberwachung eintraten. Diese Kessel befinden sich weit übeiwiegend in industriellen Anlagen; von ihnen waren nämlich 6 r

e Vampfkesse

in Betrieben imm Ganmen 7 der Land und Forstwirthschaft ꝛvkc. 103 2,68 der Industrie und Gewerbe.. . 3647 94,83 des Handels und Verkehr.... 68 1ů77 der Beberbergung und Erquickung 2c... 23 972.

Der in den Dampikesseln Preußens erzeugte hochgespannte Dampf dient nun keineswegs allein zur Speisung von Kraftmaschinen, sondern auch noch verschiedenen anderen Zwecken, unter denen der Betrieb ben Dampffässern obenan steht. Es lieferten nämlich am 1. April 1901 Betriebs dampf

Dampfkessel festste hende bewegliche für im Ganzen 0 im Ganzen O/o Nrafterjeugung ö 54 501 7694 21 284 99, 16 Rechen, Dämpfen, Heizen 2c. 2516 398 159 074 hehe Zwecke zugleich.. 15515 19.08 22 0.10 usam men.. 70 832 10000 21 465 100 00.

Von den seststebenden Dampfkesseln finden also nur etwas über dal Wertel zur Kraftdtampfabgabe Verwendung, die beweglichen dagegen diem fast ausschließlich diesem Zwecke, von ibnen sind denn auch Kessel oder 97,360 fest mit einer Dampfmaschine verbunden Eelemobilen).

Veigleicht man biermit die noch aus dem Beginne des Jabreg lö7d vorliegenden entsprechenden Angaben. welche sich allerdings nur af die festste henden Dampflessel bezieben, so dienten damals

jut Krafter zeugung 24052 Kessel oder 74,2109

jum Kochen, r fen * 1521 ; 4.69.

ju beiden Zwecken zugleich. 5838 .

zu sam men.. 32411 . Die lediglich zur Kraftdampfabgabe aufgestellten feststebenden Dampflessel in Preußen baben also nicht nur absolut, sondern auch clan lam Nachteil der übrigen zugenommen; die lepteren Kessel lefern baurtsächlich bechgespannten Dampf Jjum Imprägnieren, Demmllieren, Maischen, Arpretieren, Deginfineren, für Bübnenzwecke, Band trablgebläre, Wasserstaubgebläse, zum Gntlaugen, zur Gig. greitang zum Sterilisieren, Dekatieren, Vulkanisieren, Pasteurisieren, Dardenisteren, Schmel jen von Fetten. Galvanisieren, Kochen, Dämpfen,

Menea, eien, Darren, Bleichen, Dunsten, Färben, Raffinieren u. a.

Jur Lrbeiterbewegung. Die JZabl der in Barcelena gegenwärtig aue ständigen Gisen⸗ arbeiter (dergl. Nr. 20 d. Bl.] wird, wie eitrigen Tage meldet, auf 16 070 angegeben

Literatur.

Ansralien- und Südseefabrt. Ven Dr. Albert Dalber. Mi ablreichen Abbildungen im Tert und auf Tafeln eraer Tartenkeilage. Gr Sd VI u 320 S Verlag den M G beer in Leirr Pr. geb 7 M

fer am Motte feine Werk gewäblt, und Gilebteg der allem

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entrichtet. Der Patentsteuer unterlien betrieb im Um berijieben

welchen Schwierigkeiten die Träger der Kultur in dem fernen, jüngsten Welttheil zu kämpfen hatten, und wie es schließlich die zielbewußte, alle Hindernisse überwindende Arbeit Einzelner war, die, den Fort- schritt anbahnend, der Masse zu gute kam. Es ist daher ein Werk, das sich besonders für die reifere Jugend eignet, sie zum Handeln an— spornt und ihr zugleich vielerlei Kenntnisse vermittelt. Aber auch der Erwachsene wird dem Verfasser gern folgen, der Land und Leute durch eigene Anschauung wie 34 wissenschaftliches Studium genau kennt, und ihm daher ein tieferes Verständniß der Natur und Kultur des eigenartigen Welttheiles verschaffen kann.

Von dem Taschen⸗Kalender für Verwaltungsbeamte, welchen der Geheime Regierungsrath, Professor Dr. A. Petersilie alljährlich herausgiebt, liegt seit kurzem der mit dem Bildniß des Finanz⸗Ministers 6 von Rheinbaben ge⸗ schmückte 135. Jahrgang fin 1902 vor (Berlin, Karl Heymann's Verlag; Pr. geb. 3 65. Der in Beamtenkreisen zur Genüge be⸗ kannte Kalender, dessen erster Theil fast einem vollständigen Handbuch des Reichs⸗ und Staatsbeamtenrechts gleichkommt, berücksichtigt in dieser Ausgabe die neuesten einschlägigen Gesetze und Verordnungen ꝛe. Behandelt sind im ersten Theil die Rangverhältnisse der Reichs⸗ und der preußischen Staatsbeamten, die Bestimmungen über ihre all⸗ gemeinen und politischen Rechte und Pflichten, über An— nahme von Nebenämtern u. s. w., militärische Verhältnisse, An⸗ stellungsbedingungen, Dis ziplinatverhaltnisse Besoldung, Wohnungs⸗ geldzuschuß, Pension, Tagegelder, Reise und Umzugskosten, Kündigungs⸗ und Verjährungsfristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Kosten und Rechtsmittel im Verwaltungsbeschluß⸗ und Verwaltungs—⸗ streitverfahren, Gemeindesteuern, Reichsstempel, preußischen Stempel⸗ tarif u. s. w., ferner über Post,, Telegraphen⸗ und Eisen⸗ bahnwesen, ue, . der Jagd und Fischerei, und zum Schluß folgen Mittheilungen über den Preußischen Beamten— verein und die Hinterbliebenenkasse des Verbandes deutscher Beamtenvereine. Vorausgeschickt ist ein genügenden Raum für Notizen bietender Tageskalender mit zahlreichen Angaben von allgemeinem Interesse. Der für sich gebundene zweite Theil enthält, wie alljährlich, eine Rangliste der höheren Beamten aller Zweige der all⸗ emeinen Verwaltung, der landwirthschafilichen und Forstverwaltung, owie der Zoll⸗ und Steuerverwaltung, mit ausführlichem Schematismus der Behörden und Beamten der allgemeinen Staatsverwaltung, der Provinzial⸗ und Bezirksverwaltung in Preußen, der Land⸗ und Stadt- kreise unter Angabe der Einwohnerzahl, der Landräthe, Kreissekretäre u. s. w., der Königlichen Polizeibehörden und Gewerbeaufsichtsbeamten, der Städte des Deutschen Reiches unter Angabe der geographischen Lage, Einwohnerzahl, Servisklasse, Gerichts behörden, höheren Schulen, Bürgermeister u. s. w.

Sandel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Spanien.

Gewerbe und Handelssteuer. Das spanische Gewerbe⸗ und Handelssteuer⸗Reglement nebst Tarifen vom 28. Mai 1896 ist durch das Gesetz vom 28. November 1899, welches das Kalender⸗ jahr als Etats jahr bestimmt, sowie durch das Gesetz vom 27. Märj 1900, betreffend die partielle Einkommensteuer, durch die die Re⸗ vision der Gewerbesteuertarife anordnende Königliche Verordnung vom 2. August v. J. und durch zahlreiche Ministerialerlasse (Reales ordenes) in einer Weise geändert worden, daß das ganze an und für sich schon sehr derwichelte Gebiet außerordentlich unübersichtlich geworden ist. Auf Grund eines Erlasses des Finanz⸗Ministers (Real orden) vom 21. September ist daher das Reglement für die Ver⸗ anlagung, Veiwaltung und Erbebung der Gewerbe- und Handelt steuer mit seinen Tarifen in der Gaceta 46 Madrid“ vom 30. Sey- tember und 1. Oktober d. J. unter Berücksichtigung aller Aenderungen von neuem veröffentlicht worden. .

Nach dem Reglement erstreckt sich die Steuer auf alle Gewerbe⸗ betriebe einschließlich des Handels, der Straßenbahnen, der Minen⸗ bahnen und des Handwerks, aber ausschließlich der sonstigen Eisen⸗ bahnen und der Bergwerke, und trifft auch die freien Berufe, wie die der Aerzte und Rechtaanwälte. Ganz ausgeschieden aus dem Rahmen der Gewerbesteuer ist die Contribacisn sobre utilidades de la riqueza mobiliarig, eine partielle Ginkommensteuer. Ibr unter⸗ liegen die Eisenbabn⸗Gesellschaften gleich wie die Straßenbahn ⸗Gesell⸗ schaften, während die Bergwerke auch von dieser Abgabe befreit sind und besondere Bergwerkstenern, darunter eine solche vom Robertrage (3 0½0R, entrichten.

Die Gewerbesteuer, der Inländer und Auslände und suristische Personen unterliegen, wird nicht als ein Rohertragestener, sondern nach äußeren Merkmal Steuer nach fünf zum tbeil örtlich abgestuften T ober Steuersätze sind theils fest, tbeil nur Durchschnittssatze, d einzelnen Steuergesellschaften aufgebracht werden m ibnen bei der Untervertbeilung bie auf J ermäßigt und vierfachen Betrag erböbt werden können. Inseweit band also um eine Rerartitionssteuer. Die Sätze deg Reglemente einem Juschlage big zu 160 für Gemeindesatze werden, unterliegen aber einem solchen für die Staatska Gewerbe, wie der Gewerbebetrieb im Um berzieben lich der Tbäligkeit der SHandlungegreisenden)

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der gleichteitige Betrieb verschiedener werbe, dessen RWensenerung entweder Retriebgd eder nach dem bechften der in saze erfelgt Die ür den vandel und iegbesendere lIungtreisende wichtizsten Bestimmungen wie folgt Ar 5. Die Stener setzt sicãh jasammen 1 anz dem in dem Tarif feülgesenten, für de Stenersan 2) aug einer Jaschlege big jn 162 de Stenerfak Gemeinden darch Ginstellang in ibrte sibrlichen Haag dalten schließen foanen:; anz einem Jaschlene den Gen, der derkereicheten Decknng der Terten der Neranlaneg nad Hebang der Ster Art G Ulle Gewerbeffenerketraert nnterlkegeu dem 3 2e far Gerwesedesnerecke, webel ald ein selcker Geefadesenck hen der Erkebang deseg Jaschlageg aaafseken fed; ganzen eder eine Tbeiletrageg maß naterkleiben, err leur daf nicht im (Ghewelnte- Danspaltfenias enbeilt t. ft, enn der J ichleg dem Saale jastebt. eil der M ehr als eieem Memeindeb rk kbetricken nit? derfelke ein- enn die Gemeiadekeb rden iba acht erterdern deren Wetrieb fiih as reer al eien GMractedekernr Gnenbabacn edet acht flat tige Straßrtabeta Maren die anker fer 111. 111 6 110 rerke] KLeeagakea Mrerte, Mebt leder and der aalen 7 der Tard fillene Mererrkeketrk b len eden.

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Art. 7. Die Jahressatze der Stener werden theils für den Zeit. raum, während dessen das Gewerbe betrieben wird erhoben, wobei der Monat des Beginns oder Aufhörens voll berechnet wird, theils sind sie in einer Summe bei Beginn des Betriebes oder zu Anfang des Nechnungsjahres zu entrichten. ꝛc. . .

Art. 8. Die in den Tarifen festgesetzten Steuersätze sind ohne Rücksicht darauf zu entrichten, ob das Gewerbe für eigene oder für fremde Rechnung betrieben wird, vorbehaltlich der in den Tarifen be⸗ zeichneten Ausnahmen 2e. . ;

Art. 115. Wer den Betrieb eines Gewerbes ze, beginnt, ist ver⸗ pflichtet, binnen 109 Tagen dem die Steuerliste führenden Beamten

eldung nach einem vorgeschriebenen Formular zu machen. ;

Art. 139. Personen, die bei Beginn des Staatsrechnungsjahres eines der unter Tarif oh fallenden Gewerbe betreiben oder den Betrieb beginnen wollen, haben den ganzen Steuerbetrag innerhalb der ersten fünfzehn Tage des Rechnungsjahres zu entrichten, indem sie die Be—= scheinigung, nach der sie zum Betrieb des Gewerbes berechtigt sind,

lösen. Tarif 2.

ze. 2c.

Kommissionäre.

A. 39. Kommissionäre, welche für fremde Rechnung Waaren, Früchte oder sonstige Gegenstände in Empfang nehmen und ver⸗ senden, ohne in irgend welcher Weise beim Ein⸗ oder Verkaufe mit⸗ zuwirken, haben an Jahressteuer zu entrichten: .

Pesetas

Gn Mie ,,,, Sevilla, Malaga, Grao, Valencia und Santander . 694 Alicante, Almeria, Cadiz, Cartagena, Coruñau Tarragona 604 den übrigen Provinziglhauptstadten und Häfen mit über 1 „Drten von 10000— 16000 Einwohnern.... . 322 solchen von 2501 —16 000 Einwohnern.... . 244 deni, Anmerk. Diese Gewerbetreibenden dürfen nur ein dem Publikum nicht geöffnetes Waarenlager halten und sind verpflichtet, ein von der Steuewerwaltung gestempeltes und foliiertes Register zu führen, aus dem Namen und Wohnort des Absenders und des Empfängers der Waaren, der Tag des Empfanges und der Weiterversendung ersichtlich sind. Die Weigerung zur Vorlegung des Buches und das Vorkommen von Waaren, die nicht ausschließlich zur Versendung für Rechnung der Eigenthümer derselben gelangen, haben zur Folge, daß der Gewerb⸗ treibende der Steuer für den Großhandelsbetrieb unterliegt. A 40. Kommissionäre mit festem Wohnsitz, die, ohne An⸗ und

Verkauf vorzunehmen, in einem besonderen Raum Musterlager halten,

nach dessen Besichtigung die Handeltreibenden den Fabriken oder Waarengeschäften Aufträge auf Waaren oder sonstige Gegenstände ertheilen; ferner solche, die, ohne ein Musterlager zu halten, An⸗ kündigungen und Angebote von Waaren unter Beifügung von Notizen und Katalogen an Handeltreibende versenden, die aber die nach den Mustern verkauften Waaren weder empfangen, noch den Betrag dafür einkassieren noch verauslagen. Sie zahlen Pesetas in Madrid und Barcelona 300 allen Provinzial hauptstãdten . . 220 den übrigen Orten ,,

Anmerk. Diese Steuerpflichtigen dürfen auch den Gewerbe⸗ betrieb im Umherziehen ausüben oder mit Mustern reisen, ohne die Steuern nach Tarif 5. entrichten zu müssen.

A 41. Kommissionäre für den Ankauf von Getreide, Spirituosen und Früchten ausschließlich für Rechnung von Waarenhäusern und Fabriken, aber ohne die angekauften Waaren auf Lager zu nehmen oder zu verkaufen:

Pesetas In Madrid k In Orten mit über 40 000 Einwobnern . 204 In solchen mit 20 000 —- 40 000 Finwohnern . 152 In solchen mit 10 000 20 0090 Ginwohnern . . 102 In den übrigen Orten zablen sie gemäß Nr. 6 der 3. Klasse den Tarifs 5 (44 Pesetas). T arif 5 Abschnitt 2. Gewerbebetrieb in Umberzieben. Pesetas und Gigentbümer von Schiffen, welche die der Halbinsel und der benachbarten Inseln fen, um in eder ausländische Waaren und Er⸗ misse für eigene oder fremde Rechnung zu derlaufen lungèreisende comisionistns), welche

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so zablen sie keine

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