1902 / 18 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jan 1902 18:00:01 GMT) scan diff

veist. gestellt, don der er selbst erklärte, er könne fie nicht anders erweisen,

Ja, meine Derren, da dat der Derr eine Bebauptung auf⸗

alg durch telegraphbische Anfrage in Mannheim. Die ist ihm sofort dermittelt worden, und da erklärt wiederum der Amtsrichter

in Glberfeld, daß er unter diefen Umständen sich nicht für berechtigt gehalten babe, seinem Zweifel in der Sache fo weit Folge zu geben, daß er den Derrn wieder ent⸗ laffen hätte Man kann darüber auch anderer Meinung sein.

Vollstãndig beurtheilen wird die Sache nur der kõnnen, der auch den Herrn Kulenkampff geseben bat; ich kenne den Herrn nicht; von den hier Anwesenden werden ihn auch nur wenige kennen. Es wird vielleicht darauf ankommen, wie dieser Herr sich benommen bat. Ich kann dabei nicht zurückbalten mit meiner Verwunderung, daß der Herr in

der ganzen Angelegenbeit eine gewisse Indolenz bewiesen hat. Nach⸗ geies gewi j

dem er don der Polizei unter den Verdacht gestellt war, im März 1800 fich felcher er sich darauf, de

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le. ? ; : offenbar eine Verwechselung; ahn

Schwindeleien schuldig gemacht zu haben, beschränkt r Polizei zu sa ich bin nicht dagewesen; es ist ich war nie in Neu⸗ Ruppin und kenne hätte es doch nach meiner Auffassung an die requirierende Behörde ge⸗

azu, mich zu verfolgen; ich bin der 1300, wo diese Dinge sich zu⸗

fragt da gefälligst nach, und da daß ich nicht der Richtige bin. (Unruhe im Hause.) hat die Sache sehr leicht ge⸗

Versicherung, daß er nicht der richtige

bgethan; damit sei die Sache vollständig erledigt. Meine bei der Vernehmung zu Protokoll hat er nach meiner wozu er im stande war: durch Beziehung e bei dem er vorbeigefahren war, und der ihn ge—

ach dem Antagericht begleitet hätte; durch Berufung auf ilien in Elberfeld, in denen er bekannt war, durch die dem ie Ueberzeugung beizubringen gewesen wäre, daß er nicht der sei und nicht sein könne. Das alles ist nicht geschehen. Herr Kulen⸗ erklärt: ich kann mich nicht anders ausweisen als durch die Aus⸗ Meine Herren, nach der von mir gegebenen

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en betheiligt sind, nicht das Aufsehen ver⸗ s Insbesondere finde ich nterpellanten mit den het Luzwig's XIV. einigermaßen deplaciert. Ich glaube, für eine che Parallele f Voraussetzungen. Die Sache ist, 8

9 Var r s das davon in der

Vergleich des Herrn ottres de

wa durchaus korrekter und gesetzlicher Weise verlaufen

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Was nun die Fragen der Interpellation angeht, zu deren Be— ntwortung ich nunmehr kommen muß, so geht die erste Frage dahin: welche Maßnahmen gedenkt die Königliche Staatsregierung zu treffen,

um dem unschuldig Verhafteten Genugthuung für die erlittene Unbill zu verschaffen? Ich glaube, daß ich diesem Herrn eine bessere Genugthuung nicht gewähren

kann, als die, daß ich öffentlich vor diesem hohen Hause mein Be— dauern ausspreche, daß er das unschuldige Opfer einer unglückseligen Personenverwechselung geworden ist. Ich glaube, daß das die beste Genugthuung ist, die dem Manne überhaupt zu tbeil werden kann. (Bravo!) Selbstverständlich werden dem Herrn Auch die Kosten zurück. rstattet werden, die für das Telegramm verauslagt sind, und ebenso etwaige sonstige Kosten. (Heiterkeit. ) Wie ich nachträglich bemerken will

werden auch dem Herrn Cremer, wenn er sich an die richtige Stelle wendet, die ibm erwachsenen Kosten erstattet werden Wir haben

dafür den Fonds in dem Kap. 80 Tit. 21 dez Etats, der für folche

Fälle in durchaus liberaler Weise Verwendung sindet. Ich könnte Ihnen gleich ein Dutzend Fälle vorlegen, wo in solchen Fällen unschuld Leuten, die unter dem Verdacht einer Straftbat zur Haft gebracht sind, der nachgewiesene Schaden baar ersetzt ist. Dag ist die erste Genugthuung, die ich Verrn Kul j Zelbst ch werde ich den betbeiligt zustisbeamte von d l ss * eben entwickelt habe, über ihr eigenes Vergeben, K l n robes Verseben liegt, wie die Herren bei unbefangener Prüm wobl zugeben werden, bei keinem der Justijbeamten ver. E jusammentreffen von unglücklichen n Umstand d Gesammtbeit dict ebr bedar be Resultat . haben. Abgeseben von dem 9) 1 59 i die Sache 1 n erheblicher WVedeutung

Wenn ich die Grll n d D d 1 . eine Jfolche Gröffnnt mad werd : 2 das wag die he Jeitung sch . ĩ ĩ . Selbstrerständlich wird i der Justiu⸗ M 1 —. d den tbeiligten Reamten Möoöthi— eren nei da 1 nller ! sclbin 111n 1 dan . d = blick? nicht bedurfte, um dag taunus; ĩ d ter Melt lann aber nach meiner Auffast 1 Sach dane lich si ibrem Mesultal ist bi geschel

Meine Verren, die weile Frage gebt dab denlt d

bin Königliche Staalrengierung ju lbun, um im Interesse Mae Zicherbeit abnliche VBerfälle für die Jakanft mönlick t iu verl

—9in n 1

Das ist eine Frage, die nur ant einer sebr breiten Mang bebandel werden ann Gy fubrt ung da die Prüfung der Fr welchen Verausscgungen berbaurt ie PYPräventivbast werden ann ey fübrt jar Frage deg Strafvell m allgemeinen und der Vekandlung der Etras - und Unt suchungk · Gectanae: n m Genn um . dem r vert laebesendere. Diese Fragen sind nickt in lösen und Hänren im Laufe dieser Wesrrechaag niit ercherften m Angenblick löͤnnen die zestindigen Webhrden bie And tdur . . beste benden Gescpen derfabre Gesrde ssad wat die Verba] aan angebt, ja dem derliegenden Falle a cht verlent Die Anen. nang der Prärenthbaft eren den undefannten Schreindler wor zeeifeller berechtigt, weil er ab ere brell und dadurch wie en sea Daffterebl beit, der Flackt verd si 2 ch glaube, dag kan garnicht riter angefechten erden

Für die Bebardlang der Uaderfechenggerfee enen baken ir semebl in der Jastinerwallaeg reie in der allfemeiden er walt az ir die Gefiaentfe di ae ter dem erffen de Mianster deg Janern feen Ver beiter kern e nar strin bee becher werden. dellkerreen acer chen dea derartig. Diese e reren M beit e der Geier rer der Ger ht een h ere part Gefen ne r, dere dar? .

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Für die Zuweisung in die Gefängnißräume gelten folgende Regeln:

l. Die Gefangenen sind nach der Art der Haft von einander zu trennen. Falls die räumlichen Verhältnisse die Unterbringung von Gefangenen verschiedener Gattungen in ein und demselben Gebäude nöthig machen, sind, soweit thunlich, abgesonderte Räume zu bestimmen für

1) Untersuchungsgefangene.

Also das ist das Prinzip: soweit es möglich ist, suchungsgefangene gesondert verwahrt werden. der Instruktion:

Untersuchungsgefangene sind mit der steten Rücksicht des Umstandes zu behandeln, daß ihre Schuld noch nicht feststeht. Bequemlichkeiten und Beschäftigungen, die dem Stande und den Vermögensverhältnissen der Untersuchungsgefangenen entsprechen, dürfen sie sich auf ihre Kosten verschaffen, soweit sie mit dem Zweck der Haft vereinbar sind und weder die Ordnung im Gefängniß stören, noch die Sicherheit gefährden. Fesseln dürfen dem Untersuchungsgefangenen nur dann angelegt werden, wenn das wegen besonderer Gefährlichkeit seiner Person, namentlich zur Sicherung anderer, erforderlich erscheint, oder wenn er einen Selbst⸗ entleibungs⸗ oder Entweichungsversuch gemacht oder vorbereitet hat.

Dann heißt es weiter im folgenden Paragraphen:

Untersuchungegefangene können nicht zur Arbeit gezwungen werden. Die freiwillige Betheiligung bei den in dem Gefängnisse ein— geführten Arbeiten kann ihnen mit Genehmigung des Richters von dem Gefängniß⸗Vorsteher gestattet werden

meistens sind sie freiwillig zur Arbeit bereit. Im §z 93 heißt es:

Dem Untersuchungsgefangenen ist die eigene Kleidung und Wäsche zu belassen, sofern die Sachen ausreichend, ordentlich und schicklich sind. Im entgegengesetzten Falle wird ihnen Hauskleidung verab— folgt; es ist jedoch dafür Sorge zu tragen, daß sie auf Verlangen des Untersuchungsrichters in denjenigen Kleidern vorgeführt werden können, welche sie bei ihrer Verhaftung getragen haben. Die Haus kleidung der Untersuchungsgefangenen hat sich von derjenigen der Strafgefangenen nach Maßgabe der Bekleidungsordnung zu unter scheiden.

§ 94:

Die Beköstigung der Untersuchungsgefangenen erfolgt durch die Gefängnißverwaltung nach Maßgabe der eingeführten Speiseordnung Auf Verlangen ist ihnen jedoch zu gestatten, sich selbst nach Maß gabe der Bestimmungen des § 67 zu beköstigen. Die Ermächtigung, sich selbst zu beköstigen, kann im Falle des Mißbrauchs entzogen werden.

Es ist endlich im § 95 dem gehende Rücksichtnahme auf die lassen.

Ja, meine Herren, ich glaube, daß von der Zentralstelle in dieser Richtung alles gescheben ist, um eine angemessene Bebandlung der Untersuchungsgefangenen sicher zu stellen. Zu Bestimmungen möchte kaum ein genügender Anlaß gegeben sein; da gegen halte ich allerdings die Zentralstelle für verpflichtet,

sollen Unter⸗ Dann heißt es in § 91

Richter gestattet, noch eine weiter

Untersuchungsgefangenen eintreten zu

ö mi. 8. . or einer Abänderung der

soweit es

in ibren Kräften steht, dafür zu sorgen, daß diese Vorschriften auch überall beobachtet werden. (Sebr richtig Das geschiebt auch in

beiden Resserta. Wenn Ungebörigleiten zu unserer Kenntniß gelangen so wird niemals versaumt, dem Fall nachzugeben, die nöthige Repri— mande eintreten zu lassen, und ebensowenig wird es versäumt, die

1

9 5534 * * . 1 5686 8 3318 11 Aufsichtsbeamten Provinzial und kal bean

1 511 8 83 n 1m ** . J. 1101 531 . 2 57 P 8 daran binzuwe n da 7 as trengste d 8 . 5 r J bi 81 . 8 tigt 2 1 1 2 . 1 . 8 * 1 ! 7. 135 W ) 1 1 1 1 * . 1 2 2 . 8 a 2 Len 4 . 7 J ( 1 1 wel n 8 * 847 *5 i ic 1 J j . z xen * J ( P X. 254.54 . . . . 1 1 5 1 35 * 7 I 2. 1 * 1431 z 41 wi * . (* 1 1 1. 1 1 2 L 1. *. = . d J J 8 5 1 1 1 2 1 111 1 21 24. . 1 n.88 1 84 . d 2 V . 1 * . . = 12 * 7 1 V 2 = 1 1 2 . 1 —— . 14. ? * 1 d 3 1 = I J ö z 64 . 1 . . . 8 8 . 18 . * 1. I 2 . 2 2 8 9 8 . d 2 * 8 2 8 1 ; . . . * 8 1 1 2. 7 X . 1 * ö 1 1 * * 1 * 1 * * . * 2 s * err 1 1 * 8 1 181 . . r ) 86 ? * 1 . t 9 . ; 2 8 * 7 . 24 2 * 1 2 6 1 8 m n . 8. * . 13 2 lere 1 . * - 55 2 2 1 21 en m 2 1 1 6 w 2 R 8 = 3 * 2 = 3 1 n 2 3 42 2 * * 2 1 2281 *. 2 * * * . . nn rn 4 m an we 2 ö un * 141 2 185 23 . 8m 1 1 —— D 4 2 1 n = 2 8 28 8 . . . = Wm mil mmm nm 5 5 Sl 16 * * * . ö.. . 1 K 2 ä , 1 1 1 2 den D 1 ä 1M de 271 2 . ö 28 = 2 * 2 * . 1 derm r ich o en ill * 1 1 4. 1 . * = * 1 1. . . 1 2 2 9 Rien 1 Ra * m m mm *** 6 4 3 * ma J kamz an h Verdacht den 3 * 1 * 1 . x w 2 ** X 8a = 111 2 24 . * 121 * —7 æCᷓ)„ a 7 * 6 r 0 2 um 4 29 ö T = 2 * D = . . 1 1 * 2 7 24 c. 25 327 7m * 14 * 1 2 4 5 4 . 2 * * 6 ** * 91 Q 2 * 27 1 5 e nber verre r nnen mn ö mmm M 6 2 1 * 3 1 . * 5 29 D ** Ee rbrtern 7

a. in Einzelhaft, ;

b. auch in Gemeinschaftshaf zugelassen wird. Elberfeld, den 2. Januar 1902.

Der Amtsrichter.

Sie entnehmen aus diesem Transportzettel oder Aufnahmebefehl, daß derselbe keinerlei Hinweis enthält, daß der Herr Kulenkampff etwa anders zu behandeln sei als sonstige Untersuchungsgefangene. Es sind ja selbstverständlich Vorschriften darüber erlassch, die zum zbeil schon auf der Strafprozeßordnung beruhen, daß in den Gefäng— nissen die Strafgefangenen anders als die Untersuchungsgefangenen be= handelt werden sollen. Unbeschadet der allgemeinen Vorschriften über die Behandlung der Untersuchungsgefangenen noch spezielle Unter schiede zu machen, je nach Lage des Falles, ist zwar möglich, kann aber nach der Gefängnißordnung immer nur auf Anweisung des betreffenden Richters geschehen. Und, meine Herren, das ist auch garnicht anders möglich. Wenn Sie sich vergegenwärtigen wollen, daß jeder Mörder, der auf der That ertappt ist, jeder Einbrecher, der gefaßt wird, in das Gefängniß gebracht wird, doch zunächst als Unter suchungsgefangener hineingebracht wird; ebenso jeder Fälscher: da wird es für die Gefängnißverwaltung außerordentlich schwierig, ihrerseits nun zu sagen: das ist ein Mann, der eigentlich seiner persönlichen Sicherheit wegen sistiert ist, und: das ist ein Mann, dem man das schwerste Verbrechen oder Vergehen vorwirft, wie bier aus— drücklich gesagt: „Herr Kulenkampff wegen Betruges“. Wenn die Strafprozeßordnung im S116 ausdrücklich sagt, daß die Untersuchungs« gefangenen, soweit möglich, von anderen gesondert und nicht in demselben Raume mit den Strafgefangenen verwahrt werden sollen, und daß nur mit Zustimmung des Gefangenen und unter Geneb— migung des Untersuchungsrichters von dieser Vorschrift abgegangen werden könne, so kann das nur ausgeführt werden, wie auch im Ge— setze selbst steht, soweit es möglich ist.“

Leider ist nun in unseren Gefängnissen, und namentlich in unseren heimischen Gefängnissen, die Ueberfüllung immer derartig, daß diese Vorschrift des Gesetzes thatsächlich nicht überall durchzufübren ist. Gerade in Elberfeld waren nach dem Rapport, der vor acht Tagen etwa erstattet ist, als mein Vertreter dort war, um diesen Fall zu untersuchen, in dem Gefängniß, welches ordonnanzmäßig be⸗ stimmt ist für 530 Männer und 110 Frauen, aufgenommen 549 Männer und 123 Frauen, also beide Abtbeilungen waren stark übersetzt Insbesondere und noch füblbarer gerade für die Trennung der AUntersuchungsgefangenen von den Straf gefangenen macht sich aber der Mangel an Einzelzellen geltend. Es bestehen im Gefängniß zu Elberfeld 183 Einzelzellen. Es

T 8 2 1585 111 va I DAL an dem Tage vorbanden 164 Untersuchungsgefangene,

waren 40 bis 50 Ge— Alter, die nach der Gesetzesvporschrift ebenfalls

l hrt werden sollen und

fangene in jugendlichem Al nur in Einzelzellen verwa nicht mit anderen in

1 1518 1 r* 435 1 1 2 w jen sind, und noch eine nicht festgestellte Anzabl

von solchen Gefangene welche ibre erste Strafe abbüßten und veld auch a allgemeine sittlichen Gründen der Gefabr der Ansteckung balber tbunlichst einzeln verwabrt werden sollen Sie seben also: es lag eine tbatsächliche Unmöglichkeit vor, die Vorschriften d ö Ben 1 11 bef 21 .

Nun kommt noch ein gewiss Ent schuldigunggrund in Betracht; das ist di Zeit der Aufnabme Ich babe vorbi schon erwähnt daß eg 2 Un und 2 Minuten war ich der Festst de Pretolell des Aufnabmever j D ist die Zeit, wo das Mittagsessen erledigt ist, und wo

b d 8 n tbeil durch and . treten lasse mu Dag

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ĩ d den 7 ( 1 B 1 d d da n me M l te 9 d t be te Beamte durch d wird . l zeit ist dasür 1 . d 1 1 11 2 3 K den Rittagestund d d 2. unde sich ; ch Il dar n it . 8 d 1 ) ng . * . 8 T D der Oberbeamte m d nicht au die J d . Rulent taestellt bat. Eg int 2 . d . 1 * 1 ert ö. d J 8 Rulentampff baute ber n d d Ein ĩ l Nes ) sciteng d 2 1 1 1 wa * ) 38 ) Pol t nur der Ver ' d Nachdem aber der . . batte l f tllart er 1èDyrer einer 2 na n 8 de ße z * ** 2 Ir * der tlassen zu T den Fall sich ** d len lassen d da 1 bm Direkter geben und die We⸗ r des Dire kerg d gt belen müssen, was in diesem be⸗ d Fa . Dag b dirser detreffende Dberbeamte 7 d 8 ner? hn de dal! r 2*en Krad 1 Der brir gemäß wird d rz Untersud Ertan gene ven dem Aurnabmelofal Ra fübrt, der zur Festsellung der likteit beitim cin 1 da klingt etwas gtausa 1 aber n einem enge Gefang Ber olkerun den 10 d mebr Persenen baben will, abselat retkwendig um sich and zwar gleich der er Einlicferui zu einern eb der Ginzuliefernde D it, eb er eta an e ant tecken den Rranfbein leidet eder nicht. eb er inebesendere auch nicht Nageneser mitkriagt Wenn da nicht im ersten Mernend eingeschritten rerrd, se nistet sich daz in Gern zaiß and ird ja einer Mage fär daz ganze Gesingniß, die aiemalt ieder ja beseitigen int

Daß der Betreffende dert eülrt it, balte ich alle für abel ut richt Aber aach Kier nieder traf er siãh nagläöcklih daß der Beamte. dem diele Anerdaang aer Uckerwachang eigentlich eblag

cia eri cit z fan Gffen angetretenen anderen Mamten ga dertreten batte, nad bier la diefen Meinignunghrlamen nan die gane Laffiht aa? Obere eiern Pilfgaafseker Gher- affen batte, dad ear enen Falfaanffekber, der gm ehh

6 unzuverlässig bekannt war. (Hört, bört! links) Dieser Hilfs— ꝑmsseber batte schon einiges auf dem Kerbbolz und batte sich so wenig

kwäbrt, daß schon damals von seiner Entlassung die Rede war.

DPieser Hilfsaufseber, der nunmehr den eigentlichen Ober ⸗Aufseber

betrat, hätte auf den Einspruch des Herrn Kulenkampff und nach

m Eindruck, den nach der Schilderung der Herr Kulenkampff per⸗ sialich gemacht hat, diesen nicht veranlassen müssen, andere Wäsche aäuziehen als die, die er trug. Daß er ihn dazu veranlaßte, war ein Febler. Er mußte beim Widerspruch des Inbaftaten unter allen aständen den Befehl seiner Vorgesetzten einholen. Das bat der Nann nicht gethan, und das ist nach meiner Auffassung der schwerste Febler, der bei der ganzen Sache passiert ist. Der Hilfsaufseher ist sätdem entlassen worden. (Ruf: Bravo!)

Wenn nun der Hilfsaufseher und zwar derselbe den Herrn Kulenkampff auf die Kammer geführt bat, wo die Montierungsstücke egen, um dort seine eigene Kleidung abzugeben, so entspricht das an nd für sich der Vorschrift. Ob Kulenkampff dabei über seinen manken Fuß geklagt hat, ist im Gefängniß nicht festzustellen gewesen. Fedenfalls hat er die Treppen, die unvermeidlich waren, mit Leichtig⸗ kit erstiegen, aber nicht, wie der Herr Interpellant angab, zweimal, sondern nur einmal; das zweite Mal hat er zum Holen der Bett— wäsche zwar den Gang begonnen, ist aber auf dem ersten Treppenabsatz uf die Reklamation hin, daß ihn sein Fuß schwerze, davon befreit werden: man hat die Wäsche für seine Zelle durch andere berbeischaffen lassen. Nariin ist also die Darstellung nicht ganz richtig.

Es war dann nicht die Möglichkeit vorhanden, diesem Unter⸗ sichungsgefangenen eine eigene Zelle anzuweisen, weil thatsächlich eine solche im gegebenen Augenblick nicht frei war. Zu meinem Bedauern it er dann nicht nur mit anderen Untersuchungsgefangenen, sondern ich mit einem Strafgefangenen zusammen in einem größeren Raum „ne Zeit lang verwabrt worden. Das hätte nicht geschehen dürfen, st aber gewissermaßen durch die Engigkeit des Gefängnisses und auch pwchologisch entschuldbar zun geringe Strafe adlung, zu verbüßen Naturen zu

indem zufällig der Strafgefangene eine nämlich drei Tage Gefängniß wegen Miß—

hatte und nicht gerade zu den böß«— gebören schien, während die Untersuchungs— denen er zusammen war, meines Wissens nach, heute im Gefängniß sitzen. Ich bedauere auch, daß dies geschehen ist. und bätte auch in diesem Fall erwartet, daß der Gefängniß-Aufseber Direkter oder Oberbeamten davon benachrichtigt bätte, es müsse hlatz geschafft werden für diesen Untersuchungsgefangenen, und daß Mas nicht gescheben ist, das werde ich auch tadeln.

Gin gröberer Febler ist gemacht worden auf die Bitte des Herrn Culenkampff, man möge ibm auch

rigen

hefangenen, mit

9 ell

Gssen beschaffen; er hat diese

Bitte einem Oberbeamten gegenüber ausgesprochen. Der obere Be amte bat einen Hilfsaufseher beauftragt, sosort in die Küche zu geben ibm GEssen zu blen, und dieser Hilfsaufseber hat das nicht than. Es war derselbe Hilssaufseber, der injwischen entlassen ist Oberbeamten trifft der Vorwurf, daß er sich nicht seinem Beseble auch Folge geleistet ird desbalb auch von mir getadelt werden. Gntlassung m den Akten nicht festzustellen ist, aber die selben Tage zwischen G6 und 7 Ubr Abends

. wölenkampff ein Wagen nicht auf seine Ritt

17 1m

davon über wurde, und er

engt bat, daß

Wenn nun bei der deren Jeit auf die Minute zweifellos an dem erfolgt ist, dem Vert

beschafft ist, so ist das

enstvergeben: es lag eine Vewflichtung dazu den Gesängnisz—, enn in keiner Weise ob. Aber es war eine Unfreundlichkeit, die h den Leuten bemerklich machen werde, die aber um so weniger schwer Gewicht fällt la unmittelbar neben dem Gefängniß sich ein Rassabel anständiger Gasthof befindet, in dem der Herr Kulenkampff, tlbatsachlich mit feinen Beinen r bat nur in der Splvester⸗ acht zwei Tage vorher eines sich verlegt ganz gut und rasch sich konnte, wie ja auch dadurch sestgestellt ist, daß er den vom rt angebotenen Stuhl bei der Vernehmung gar nicht einmal an⸗ mmen bat Recht gut hätte Vverr Kulenlampsff, wenn ihn sein sc rit hätte, sich in dieses Gastbang neben dem Gefängnii lönnen d batte ven dort auf seine Kosten sich eine Diroschkl n lassen könn

Gbenso ist eine Klage darüber ungerechtfertigt, daß ibm b Ginliesferung in das Gesängniß sein Geld ren

keige 70 A eine Ubr und dergleichen abgenommen worden ist ausdrückliche Vorschrift, daß all

uchunge gefangenen zugebilligt werden lfännen

r

Erleichterungen,

14 erm 1. 1 ** ine der Inet

14 * . —59nr

. Anweisung

21a 11 7 med rücklich: der

ibnen des Richters zu ibeil werden dürsen. Ga sieht Richter kann bestimmen, welche Gegenstände ibm

laßen werden sollen, mit Genebmigung des Richters bat er seinen

zu ändern, mit Genehmigung deg Richters kann er einen H deren Arjt nebmen, mit Genebmigung des Richlers lann er mit den Geistlichen obne Aufsicht sprechen, die Leschäftigung selbst

s. w. Es ist alles das nur mit Genebmigung des Richter ; Gg bätte also eine Antrags bedurft; dieser Antrag wäre Gericht gegangen, u der NRichter bätte wahrscheinlich n nt, wenn darüber auch webl jzunächst 24 Stund m waren

Dann sind sewebl in der Eingabe deg Heirn Kulenkampff als dem Jeitungtartikel Vorwürfe darüber erboben, daß Herr Kunlen en im Gefängniß mit Spett und Heobn bedacht se Durch die Dererbmung der simmtlichen Gefängnißkeamten EK fesigeftellt merdea, daß wenigstend ven diesen mit feinem Worte irgend-

r dem Kulenlampss in sröttischer eder böbalscher Weise anne ist. Ge ist Maörend der er mit den Straf

1 Hemnmen war, ven einem dieser ibm die etw

n eigentbamliche Rede Walken ist, die auch in der Jeitung abaedruckt it? Daß aber die

2 k. amn we w . Raten dabei betbeiligt sind, daz muß ih

Fdeeden meeifachen Vernehmungen, die slattgefanden baben, la Ab Ir stellen. Daß die Freilassung unmittelbar nach Giagangg det Waerliihen Refehla erfelat it, unterlient feinem Zweifel

Sie seben, meine Herren, daß ich genau nad derurtbeilefrei die hren agelegenbeit geprüst babe. Sir seben auch daß ib geit ä zach mäßige Verchen aad Hleinste Febler der Wearmten za rügen, erw n rügen in

Las der anderen Selle muß ich aber die ernanl chen Gintichtungen u mieren GMefaängnissen ükerbanpt, and auch in naler Gefingaih

WMberfeld, ia Schah neben Die Wamten Hanen bei cinem ber, eie er la däcser estall berrscht, icht andern e . * . Ria, al daß sie ih aach dem Wertlaa beer Diengt-

. richten nad wenn ne dien ban fe da ben sie auch der

vollen Anspruch auf den Schutz ibrer Vorgesetzten, und der wird ibnen bei mir immer zu tbeil werden.

Welche Maßnabmen nun zu ergreifen sind, um dem unschuldig in Saft genommenen Genugthuung zu verschaffen, so meine ich auch wie der Herr Justiz⸗Minister, daß die größte Genugtbuung, die der Herr Kulenkampff nur erwarten konnte, die Verhandlung und Besprechung in diesem bohen Hause und auch die Erklärungen sind, die von meinem Kollegen und von mir gegeben sind. Anderweitige Genugthunng wird er, soweit ich den Fall übersebe, auch kaum erwarten.

Wenn nun die weitere Frage gestellt wird: welche Maßregeln sind zu ergreifen, um im Interesse der allgemeinen Rechtssicherbeit äbnliche Vorfälle für die Zukunft möglichst zu verhüten, so kann ich mich natürlich da nur auf das beschränken, was meines Ressorts

ist, auf die Behandlung in den Gefängnissen, die mir unter— stellt sind. Da, meine Herren, wird die wichtigste Maßregel, die ganz ausschließlich in Ihren Händen ruht, sein: gewähren

Sie uns die Mittel, um die so dringend nothwendige Trennung der Strafanstalten von den Untersuchungs-Gefangenenanstalten durch— zuführen, und, wo das nicht möglich ist, die Gefangenenanstalten wenigstens so zu gestalten, daß innerhalb dieser Anstalten den gesetz⸗ lichen Vorschriften auch thatsächlich genügt werden kann. Sie werden in dem Ihnen vorgelegten Etat auch den Antrag eines neuen Ge— fängnisses in Lüttringhausen finden. Diesen Antrag möchte ich Ihnen auf das allerwärmste empfehlen; denn gerade der ist mit der bestimmten Absicht und zu dem Zweck gestellt worden, das überfüllte Gefängniß in Elberfeld zu entlasten. Je eher dies geschieht und je eicher die Mittel fließen, desto eher werden auch die Mißstände, die sich hier ergeben haben, beseitigt werden.

Ich glaube ferner, wie der Herr Justiz-Minister hat, Ihre Aufmerksamkeit darauf richten zu dürfen ver— bessern Sie die Stellung der so schwer arbeitenden Unter— beamten in den Gefängnissen. Wohl kaum eine Aibeßt ist so schwer, so angreifend, wie der Verkehr mit der Hefe der Gesellschaft: wie ich Ihnen schen gesagt babe, ist der Dienst täglich fünfzehnstündig, und nur durch Vertretungen kann es ermöglicht werden, daß der einzelne Beamte nicht unter seiner Last erliegt. Diese große Arbeits= last hat aber dahin geführt, wie bereitz angeführt ist, ich seitens des Herrn Interpellanten, daß in der That als Gefängnißaufseher sich lange nicht genug geeignete Personen melden, und daß die Gefängnißverwaltung leider gezwungen ist, ihr Personal aus solchen Leuten zu rekrutieren, die zunächst als Hilfs. beamte angestellt werden, die sich in einer grossen Anzahl von Fällen nicht bewähren, und die, wie in diesem Falle, gerade den erheblichsten Fehler gemacht baben, oder die, wenn sie sich bewähren, bestehenden Vorschriften eigentlich niemals dauernd angestellt werden lönnen, weil eben die nothwendige Vorbedingung, der Militär— Es würde ja erwünscht sein, wenn es möglich Untersuchungsgefangenen noch eine Inbaftierten zu schaffen, welche

schon gethan

glaube zu der Stellung

nach den

versorgungsschein, fehlt außer den Kategorie von

wäre, bespndere

gleich nach dem

richterlichen Aufnahmebesebl als solche bezeichnet sind, welche that— sächlich eigentlich nur zu ihrer persönlichen Sicherung auf eine gewisse kurze Dauer in das Gefängniß überführt werden Das

steht aber wieder im Jusammenhang mit der so weit ausge— dehnten und duf so viele Gebiete überspringenden Verhandlung über die Behandlung der Gefangenen, über den Strafvollzug überhaupt, daß, glaube ich, es schwer sein wird, hier in einer kuren Verhandlung darüber zu einem Schluß zu gelangen

Ich schli 1

daß en dem ebrenwerthen Herin Kulenkampff

deghalb mit dem nochmaligen Augadruck dea Redauerntz,

durch die widrige Ver—

leitung von Umständen in dem Elberfelder Gefangniß so schlecht er

mangen ist (Wravo! rechts.)

Auf Antrag des Abg. Kirsch (Zentr,) heschließt das Haus die Besprechung der Interpellation Abg Mar aubt aber, daß

(Zentr.) sindet den Fall Kublenkampf zwar ber ĩ derselbe von den Jeitungen zu sebr aufgebauscht worden fei. Mit vielleicht größerer Werechtigung hätte hier auch der Fall Bredenbeck, des sozialtemolratischen Medalteurg, der, wegen WMe— leidigung durch die Presse verurtheilt, sesselt von Dortmund nach Verford transportiert worden sei, zur Sprache gebracht werden können Dicser Fall babe große Entrüstung erregt. Er könne guf denselben aber nicht naber eingeben, da er über die Ginzelbeiten nicht näber informiert sei. Ter Redner verbreitet sich sodann eingebend iber den Fall Kublenkamr Nachdem dag Amtagericht in Neu— RKuprin den Vaftbefebl erlassen, babe dem Untersuchungerichter in Glberseld nur die Pflicht obgelegen, diesen Auftrag ausinfübren. Dieser habe den vorgeführten Kublenkampf entgegenkommend bebandelt, babe ihn auch, obwohl eg Tischmeit gewesen, sosort vernommen und ibn

merlsch

nicht, worm er berechligt gewesen, big zum nächsten Morgen warten lassen. Auch das gewünschie Telegramm an die Firma Kublenlampfg sei sosert abgeschickt worden Ucher e Inbastierung Kublen lamp sei vom Minister de Innern schon Aufsschluß geben worden Goh lönre Ingegek werden, daß die G

sängnißbeamsen nicht ganz forreft gebandelt emp hle eb sich

baben Rielleicht

ran stalten

für diese besendere Instrustionefurse zu Wir baben, fübrt der Redner weiter au gerade in Giberfeld einen durchaus humanen Mann an der Sitze des Gesängnißpweseng Die

el ju klein, in für 75 Männer 16195 Manner untergebracht worden

Unter suchun ge rãume in Elberfeld sind aber eingerichteten zellen sind

bis n darauf ist schen bei Berat

An selcher Ginrichtung i

scheitert die Moglichfeit, die Vorschrift durch⸗ msfübren, daß die Unter uchun fan genen in tt en sind. Ter Minister aprelliert an daß San Mittel ju ben n für Neubauten; der Minister sollte nur erst mit Forderungen an das Vaug lemmen, niemand im Vause wird solcke Mittel verweigern. Mir baben einen sebr lieben würdigen Finan;⸗ stet, er wird beffentlich seine Justimmung geben

Genen die Gefar

71 nßkeamten in Glkerfeld muß ich allerdings sbhwere Votwürfe er beben d

* *in 2 pęvVn d 3. . 2 * bitte den M ter dringend, bei der Anerabl

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um festzustellen, welche Persöulichkeit er sei. Auch bätte er von vorn berein gefragt werden sollen, wo er sich im März 1900 gufgehalten bat, dann ware sofort der Verdacht 4 ig a Beim ö richter in Elberfeld liegt der Fall wesentlich milder. Die Anwesenhelt seiner Frau war ja ungebörig, sie hätte binauggeben müssen, wobin, ist gan gleichgültig. Hat er den leidenden Zustand des Herrn K nicht sel

wahrgenommen? Unter diesen Umständen hätte er ibn in seine Wohnung enllassen und unter pPolijeiliche Ueberwachung stellen lassen können. Er mußte mindestens dem Gefängnißbeamten mittheilen, daß der Mann schonend zu behandeln sei daß er dies unterließ, ist allerdings kein Dienstvergehen. Von dem Ausdruck des Bedauerng der Minister über diesen Fall und von der Erklärung, daß alles geschehen solle, um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden, nehmen mir mit Befriedigung

Kenntniß. Es darf nicht vorkommen, daß ein Gefangener in die Hände eines völlig ungeeigneten Beamten kommt. Eg ist noth— wendig, die nöthigen Mittel zu bewilligen, damit neue An— stalten gebaut werden und die Ueberanstrenqung der Beamten ver— mieden wird. Das Bestrehen der Stadtverordneten⸗Versamm⸗ lungen, sich mit solchen Fällen zu beschäftigen, wie es z. B. in

Dortmund geschehen ist, sollte die Staatsbehörde nicht unterstützen. Herr Kuhlenkampf hat die nöthige Genugthunng durch die Grklärun der Minister bekommen, sein ehrlicher Name ist in der Oeffentlichkesi vollkommen wieder hergestellt worden. Mie Entschädigung für un schuldig erlittene Untersuchungsbaft ist im Reiche tage auch von unseren Freunden gewünscht worden; aber die gesetzliche Festlegung dieser Entschädigung stößt doch, das ist in Reschetage allsettig anerkannt worden, auf die größten Schwierigkeiten. Wir müssen bie MReglerung dadurch unterstützen, daß die nöthigen Neubauten bewilligt werden, damit Strafgefangene und Untersuchungsgefangene getrennt werden. Vie Instruktionen der Minister sind in richtiger Wesse gegeben; aber eg muß auch für deren richtige Handhabung durch bie Beamten gesorgt werden Der Schutz der persönlichen Freiheit muß auf alle Fälle gewahrt werden.

Abg. (Schmidt - Elberfeld (fr. Volkp.) schlice ich mich meinerseitgz an. Vie Minister haben un die wüinschenswerthe Aufklärung gegeben, und sie haben auch sofort in scharfer Weise eingegriffen. Der Justiz⸗Minister gab aber kein

Yiesen letzten Worten

grobes Versehen zu, sondern nur einen gewissen Uebereifer deg Amtganwaltz in Neu- Ruppin, und er meinte sogar, Herr K. habe sich nicht genügend vertheidigt Dieser Vorwurf

ist nicht ganz gerechtfertigt. Wer von unz Fönnte bei einer Ver haftung sofort nachweisen, wo er im März 1500 gewesen ist. Der junge Mann hatte auch anscheinend ganz den Kopf verloren. Eg ist Sache kes Richter4z, die Ichuld nachzuweisen, und nicht Sache des Veschuldigten, seine Unschuld nachzuwessen. Der Minister meinte, es könnten solche Versehen wegen der Namenzsähnlichkeit leicht vorkommen Ich meine, solche Versehen vürfen nicht vorkommen Ist denn keiner von den Polizei- und synstigen Beamten guf den Gedanken gekommen, daß der Schwindler einen falschen Namen an

nehmen konnte? Das thun die Ichwindler doch immer Die Zustände im Elberfelder Arresshaus sind allerding ganz traurige und die Verhälinisse des Amtsgerichts so, daß ich sie mit einem parlamenfarischen Ausdruck nicht bezeichnen kann Der Amtsrichter hatte nicht einmal einen Ranm zur Verfügung, wo Frau sich

aufhalten konnte Der Fehler liegt doch im ganzen System; ich

erinnere neben dem Fall Kremer auch an ? Fall Brede k. Dag Zystem muß geändert werde Die Gelder werden schon bewilligt werden, wenn nur erst im Reiche durch Strafvollzugs gesetz Festgestellt worden ist, wie prozediert rr oll Der Minister sprach von dem ungeeignet Dil Ine . heitliche Verwaltung der (Gefängnisse in J h t Pe handlung der Gefan senen kommt, ins e igende Schulung der Gerangnißbeamte Ferner sollte eine strenge Aufsicht der Gefangnisse durch vef tore tattfin den, die de in genen Kontrolbesuche abstatte Zeitdem die Berliner Polizei⸗-Tireftion Schutzmannsschulen eingerichtet Behandlung des Publifumg auf den Straßen durch die Schußgleute H beer geworden. Mit den Leuten, die zum erst ale das Mück einer Untersuchung er⸗ leben, Jjollt 6 1 8 haben. Ein Fehler ist t 5 Later nehmer; infolge derselben ĩ age unfontrolierbarer Wert . meister in den Gefängnissen aus und Bir dürfen 1 allem cineß Strafvolliugegesetzes r gische System der Separation der (Gefangenen, für das zeit schon ? 151i 3e bein per- zustizrath Starcke eingetreten ist, hat h vor h kewihrt Man ist vor den Kosten zurückgeschreckt; aber Starcke hat nachzewiesen, daß 2 1 1 die Differenz der Kosten sowohl in Being auf die laufenden Aus— iben wie in Rezug auf die Mauten nicht sebr groß ist Auf jeden Fall sollten die beiden (KHeschlechter in den Gefängnissen einander 1 ö. 1 getrennt werden. Auch jeßt könnte durch Verordnungen und Grsiebung der Weamten viel Guter gescheben . Minister des Innern Freiherr von Hammerste Meine Verren ch muß nur mit n Wort den lezten He- 1 X ngen ni retten J ö ö z 14 die Tren der Geschlechter durch j luteg 69ry r da . ͤ In iin n 1 2 1 zu sammendrangn m . lein Kaum immer noch vor⸗ sieben bi Geschlecht⸗ 19 1 den (8er 91 . u . 1 Weil ich nun einm 18 ri l bite ic n edner Der . 1 . d beit der Be⸗ Im den G J 6 fel e Me fangniße einer b sie dem M sterinum d ner ber den ift i- Ministerium unterstellt find D denselben Prinnpien und nach denselben Regeln verwaltet werden e Grundla für bilden die Grund saäße, welche der Bundeeratb im Ofteber 189 Ut bat kese & de sind len & sien mat ck jedem & j 1 . be dann wand der (r . bmne de vtigste e stim mungen derselbe welche f d Luffeb (big Krabt w der innen 1 . 51 lbur id 1 lasten 71 Reine . 21 1 * ĩ 11 9er enan tefannt gemacht, und J Geamter : . felt, fein Geamier, auch J Unter beam: t daß er derber in inet ei . 1 5 I 4 981 *3n elke genau gelernt bal. n 1 elnen Grund sähde annenden ell Dar wird ibm vraftiscch! . tisch vragt, nnd erst nach einer Jeit ven drei Wenat rfelet dan lastell Tas errent alia gewisermaßen die Schalang darch besendere Schalen, ie ir fie bier bei der Schad mann scha Gerlin a raferem Vertbeile Daken

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