Verbande enlstanden ist, daß es auch im Interesse des Staats liegen muß, zur Erhaltung der Steuerkraft hier helfend einzutreten. Die Tabellen, welche dem Gesetzentwurf beigefügt sind, weisen Ibnen schlagend nach, wie boch die prozentuale Belastung des einzelnen Steuerpflichtigen mit Kommunalabgaben im weiteren Sinne, mit Gemeinde, Kreis. und Provinzialsteuern, geworden ist. Um nur einzelne Beispiele daraus hervorzuheben, möchte ich anführen, daß z. B. in der Provinz Ostpreußen der einzelne Steuerpflichtige im Verhältniß zu seiner Leistung an Einkommensteuer für die Provinzial und sonstigen Kommunallasten 346 os aufzubringen hat (hört, hört h, in Westpreußen 371 o/o, in Posen 243 0,σ6. Dann ermäßigt sich diese prozentuale Kommunallast allmählich, und fällt in der Rheinprovinz — aber immer noch auf 167 069. Dabei sind die Volksschullasten, die, wie Sie alle wissen, einen erheblichen Theil der Kommunallasten bilden, gar nicht mit in Anrechnung gezogen, weil diese Volksschullasten auf zu verschiedenen rechtlichen Grundlagen ruhen.
Der Gesetzentwurf will nun hier helfend eingreifen, indem er die Ausgaben derjenigen Zweige der provinziellen Verwaltung, welche be⸗ sonders erschwerend und belastend ins Gewicht fallen, auf dem Gebiete des Armenwesens und des Wegebaues zu ermäßigen bestrebt ist. Das Gesetz will auf diesen beiden Gebieten die Provinzen ent⸗ lasten, einmal um die fortschreitende bedenkliche Erhöhung der Armenlasten und der Provinzialauflagen im weiteren Sinne wirksam zu verhindern und thunlichst den Einzelnen zu entlasten. Das Gesetz will aber auch zugleich den Provinzialverwaltungen gewissermaßen Luft schaffen, damit dieselben in den Stand gesetzt werden, andere hohe Aufgaben zu erfüllen, welche die gegenwärtige Zeit an sie stellt, denen gerecht zu werden aber vielen Provinzial⸗ und sonstigen Ver⸗ bands verwaltungen augenblicklich schwer wird.
Aus dem ganzen System der Selbstverwaltung der Provinzen ergiebt sich, daß dieselben berufen sind, auf dem weiten Gebiete der Wohlfahrtspflege, wie sie sich heute gestaltet hat, überall da werk— thätig einzugreifen, wo der Einzelne zu schwach ist, das Interesse des gesammten Staates noch nicht in Frage kommt, wohl aber ein erheb⸗ liches provinzielles Interesse vorliegt.
Die Provinzen und Verbände sind nicht bureaukratische Ver— waltungskörper und nicht nur berufen, die ihnen ausdrücklich über⸗ tragenen Geschäfte zu besorgen, sondern es sind lebensvolle Gebilde, die überall selbstthätig einzugreifen haben, wenn es gilt, das Interesse der Provinzen, deren Wohl und Wehe zu fördern. Ich erinnere an die mannigfaltig gestalteten, aus Privatanregung hervorgegangenen Bethätigungen christlicher und sittlicher Liebespflichten, an die Für⸗ sorge für Arbeitestätten, an Herbergen, an Wohlthätigkeitsein richtungen aller Art, an den Schutz und die Pflege provinzieller Denkmäler u. s. w. Das heute vorliegende Gesetz soll indirekt auch die Lösung dieser Auf⸗ gaben erleichtern. Zugleich trifft das Gesetz Fürsorge, daß die ge⸗ wollten Erleichterungen auch wirklich den kleinen Verbänden, den einzelnen Steuerzahlern zu gute kommen, indem es die Unterstützung des Staats im wesentlichen Maße durch die Vermittelung der Provinzen den kleinen Verbänden, den Kreisen und Gemeinden, zuführt.
Endlich will das Gesetz eine Härte autgleichen, welche die früheren Dotationsgesetze für den Osten der Monarchie geschaffen haben. Es ist seiner Zeit bei der ersten Dotation für die Uebergabe der Chausseen in die Verwaltung der Provinzen den Provinzen insgesammt eine Dotation von 19 Millionen Mark zu theil geworden. Davon sind 15 Millionen damals berechnet worden nach der Strecken lãnge der Chausseen, welche den Provinzen übergeben wurden, die Also' schon ausgebaut waren. Es hat sich dabei ergeben, daß damals erhalten haben pro Heltar ihrer Flãche: die Provinz Ostpreußen O. 40, die Provinz Westpreußen O 36, die Provinz Brandenburg O36, die Provinz Pommern O, 45, die Provinz Posen nur O 25, die Provinz Schlesien O 53 m Chausseen, während die übrigen Provinzen sehr erheblich höhere Betrãge bis zu 1, S1 und 1,90 m Streckenlãnge pro Heltar bekommen haben.
Dieses Verhältniß entsprach dem damaligen Stande des Chausseer⸗ baueg. Eg erhellt aber von selbst daraug, daß damals das Wegenetz in den westlichen Provinzen bereits dichter und ausgebauter war al in den östlichen, und daraug wieder, daß nunmehr in den folgenden 25 Jahren die Baulast für Ghausseen im Osten eine erheblich böbere gewesen ist als im Westen (Abg. Rickert: Sehr richtig) Also die hoben Provinziallasten, welche der Dsten aufjubringen bat, und die ich vorbin erwähnte, verdanken wesentlich dem Umstand ihren Ursprung, daß in diesen Provinzen die Anforderungen für den Chausserban so wesentlich höhere waren, als das im Westen der Fall gewesen ist.
Ju diesem Zweck siebt nun der Entwurf vor, den damalg gekommenen oder nach damaliger Lage der Verbalinisse notbwendiger Weise eine Ginbuße erleidenden Provinjen ju Hilfe ju kommen durch eine Vertheilung von ? Millonen Mark allein auf diese 6 Previnien des Osteng. Das ist aber auch der ein ige Unterschled, den daz Gesetz jwischen Osten und Westen konstrulert. Im übrigen glaube ich, daß die Verhaltnisse in allen Landei beilen ungefähr gleich sind. Auch in den anderen Previnjen ist beute noch da Bedursniß des welteren Aus. baueg des chausser mäßigen Straß enmesen⸗ dringend und bedarf der vollen Fürsorge der Verwaltung. Zu dem Zwecke ist jut Vertheilung unter alle Provinzen eine weitere Million Mart in Aut sicht genemmen.
Eg sind dann weller7 Milllenen Mark bestimmt, welche den JIweck baben sellen, inebesondere die Armenlasten und das lemmunale Menemesen aller Provinzen zu erleichtem. Nach den Bestlunmungen deg Gesetentwarsg soll von diesem Betrage ein Dijsttel den Pro= din jialxerwal tungen ju eigener Verwendung uberlassen werden, wel Drittel aber den Unterderbänden, den KRreisen und den Gemeinden, u tbeil werden. Diese Vertheilung ist der Wille der Gesetz gebers und alse im Geseg jum Aund ruck gebracht. Die Untemwert heilung selbst tit den Provinzen berlassen, und war ist dieselbe durch Reglemente dle selbsterstãndliciãh wie grund sanlich Realemente uber baurt, der Vufsicht der Staate regierung unterliegen, u hesernen. Ge mird damlt
die Selbstwermwaltung der Previnjen geniigend und mn ecken tir rechend aewabri
m kur)
aug jnalcichen, cinen a briaaen, and schliet dera ie derwaoaebrern a cer Deittel aach
nige Provinz, die pro Kopf der Bevölkerung die geringste
am höchsten mit diesen Beihilfen bedacht
Verhältniß also soll zu einem Drittel maßgebend
anderen Drittel soll der Satz maßgebend sein, der
ausgemacht wird durch die Höhe der Kommunal
Verhältnisse zu dem Aufkommen an Einkommensteuer.
einzelne Verband schon belastet ist — wobei auch die
Belastung der Unterverbände mitgerechnet wird — desto mehr hat
die Provinz Anspruch auf die Fürsorge der Gesammtheit und desto mehr wird sie an dieser Vertheilung theil nehmen.
Zu einem Drittel endlich solUl der Maßstab der Bevölkerung stehen bleiben, und dieser Maßstab ist ja ganz gewiß von besonderer Wichtigkeit und ist in unseren Gesetzentwurf insbesondere deshalb aufgenommen, damit nicht etwa die reicher bevölkerten westlichen Landestheile meinen sollten, sie sollten durch die Vertheilung ge⸗ schädigt werden. Gerade durch die Mitberücksichtigung der Bevölke— rungsziffer werden die stark bevölkerten Provinzen des Westens wieder den ihnen gebührenden Antheil an der Vertheilungssumme erhalten.
Diesen Grundsätzen entsprechend, ist das Gesetz aufgebaut, nicht ohne Verständigung mit den obersten Beamten der Provinzial und Verbandsverwaltungen. Ich darf deshalb hoffen, daß in der weiteren Berathung, wenn Sie den eben entwickelten Grundprinzipien zustimmen, größere Schwierigkeiten nicht entstehen werden. Ich möchte insbesondere davor warnen, höhere und größere Ansprüche an den Staat zu stellen. Wir müssen vielmehr der Finanzverwaltung besonders dankbar sein, daß sie trotz der Ungunst der Zeit es er— möglicht hat, an den Grundprinzipien des Gesetzentwurfs auch in diesem Jahre noch festzuhalten, denselben nicht auf weitere Zeit hinauszuschieben, und daß sie es ermöglicht hat, das Gesetz auch noch zum 1. Oftober d. J. in Wirksamkeit treten zu lassen, sodaß die Hälfte der ersten Jahresrente schon in dem Rechnungsjahre 1902 an die Provinzen zur Auszahlung gelangen kann. Ich möchte auch warnen, an diese Neubewilligung nunmehr obligatorische Lasten der Provinzen zu knüpfen. Die Provinzen sind und sollen sein frei ver⸗ waltende Körperschaften. Sie werden wissen, was in ihrem Interesse liegt, und es ist nicht eérwünscht, die Provinzen bei diesem Anlaß nun noch zwangsweise mit Pflichten zu belasten, die die wohlthätigen Zwecke dieses Gesetzes wieder in Frage stellen würden.
Ich möchte endlich auch davor warnen, hier in diesem hohen Hause — ich möchte sagen — den Kleinkampf der einen Provinz gegen die andere zu führen. Sie sind sich alle bewußt, meine Herren, daß Sie hier nicht sind als Vertreter Ihres Wahlkreises und Ihrer Pro⸗ vinz, sondern als Vertreter des ganzen preußischen Volks, welche das Staatswohl und das Staatsinteresse zu wahren haben; und ich meine, wenn Sie davon ausgehen, so werden Sie, wie ich hoffe, sich mit den Grundzügen des Gesetzes befreunden. Ich schließe mit dem Wunsche, daß das Gesetz den Provinzen und den sonstigen Kommunal— verbänden zu dauerndem Nutzen gereicht, die Steuerlast des einzelnen mindern und den Verbänden ermöglichen werde, auch auf anderen Gebieten provinzieller Wohlfahrt ihren hohen Aufgaben gerecht zu werden. ¶Bravol rechts.)
Abg. Freiherr von Richthofen (kon): Schon im Jahre 1900 haben namens unserer 31 die Herren von Jagow und von debrand die Drin ichkeit der Forderung einer Erhöhung der Prop ae me m, betont; wir hallen es aber für nothwendig au eute, nochmals darzulegen, 26 eine solche Maßregel endlich erfolgen muß. Vor sechs Jahren noch einpfand man allgemein einen Horror, wenn von dem Worte Dotation nur die Rede war. Es war der Landeshauptmann P“ Möder, dessen ehrend zu gedenken bei diesem *. Pflicht ist, der mit einer Eingabe an die Staatäbebörde auf ki Staatonoth. wendigkeit zum ersten Mal energisch hinwies. Bei der Vertheilung der 15 Millionen sind die östlichen Provinzen 1875 entschieden zu kurz ge⸗ kommen. Herr Richter Fat gemeint, unsere Freunde Fätten ja damals in der Kommisston gesessen und daz berdinkemn önnen. Wenn man aber den von Herrn Nickeri erstatteten Kom missionsbericht durchliest, ieht man, . nicht weniger als fünf derschiedene Ver⸗ theilungsmaßstãbe borgeschlagen waren, und daß die unstigen von der Renierun lebhaft befämpft wurden, da von einer Benachtheiligung der östlichen Provinjen durchaus nich! die Rede sein könne. Wie sPbr haben sich nun selidem die Verbaltnisse verandert! Welche Wirt bschaftliche Gntwidesiung ii speiiell in Westyreußen und bes durch die Anedebnung des Zuderrübenbaucg eingetreten! eagleichen sind die Provinsiallasten im Dsten far daz Meliorations. das Rorrigenden und dag Armenmesen ganz erbeblich, zum 1beil in bedentlichsier Weise gesticsen. Wir freuen ung derbalb der Antündi⸗ gung deg Grafen von ö — daß ein Gesetzentwurs zur Ab. änderung der Armengesetze ausgearbeliet wird; wir bitten aber dringend, sich dabel eingehend mit den von diesem Hause 1899 bei den Verhand⸗ lungen über den Arbeitermangel gemachten Vorschlagen zu beschaftigen. Wenn der kworgelente Gesehentwur auch nicht annabernd den be⸗ stehenden Talamitaien abbissi, so begrüßen wir ihn troßdem als einen Mlichen Versuch, den dringendsten Nęibständen Abbie ju schassen Wir erkennen auch an, daß die Staatgregierung sich jur Vor⸗ o. degselben in elner Jen entschlossen hat, wo ven Tner Flut der Ucberschüse im Stoniskaum ali ane Müde mehr ist. Wir sind mit den 10 Millfenen und auch mii dem Vertbeilungemodug einderstanden, den wir ür einen war ctwa femplijierken, aber ge rechten balten ae Gesen t sorgfälnss darchhearbeilet, und dan Prin in der Vertheilung nach der Leistungesabigkeit wird alg ein Grund saß ausgleichender Gerechtigteit von ung danlbar begrüst. Die Schus lasten können in diesem setz aus Versassungegrunden nicht berucksichtigt werden; wir Hitien Wer auch bei diesem Anlaf N- Nenierung dringend nm die baldige Ginbringung cines! ullasten- iche. uch wir wänschen ber der Beraibun leinen 2164 n ischen Westen and Often. Ucker gem issse ln der emmüssten Ausslarun des g ist ein Tbeil meiner dertbeilung bei den Kressen
Ginrelbeiten des Ge schen wird n gegeben werden mässen. G. aal
reande der Meinung. daß die a delt machen sollte wü Verbaͤlinisse licaen allerding in den der lhichenen Aren sebt derschleren aber durchweg eine ler n.. in die Gemelnden obligaterijch ju machen, scheint doch nicht eran g lerderlih Nach den Menn soslen L der Verteilung nach dem Uerbaitn der Remmunallasten wobl die in den Guts benrfen aerabt ten Natutalleistun gen * t werken. aker die anfgefabrten Habien heine, ung sebr der — prufeng berdrttig. In der Bens kerung berrichen uber die Ne eribang der Naturalleistungen noch sebr i alfa fangen, und dieser Re
denen trifft nicht nur fir de G Mirke, er dern auch irn e meinden a der
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Gtafemmcas an CGinfemmen ear,
mit der Erleichterung der Armenlasten und des kom wefen r bier e n r r fe ürmenlat mn, ö on Synern wa Der Finanz ⸗Minister hat einiger Besorgniß dieser orlage zugestimm mit 19 Millionen belastet, und der Mini für seine Zustimmung dankbar sein. nur die Konservativen zu sein, ausgeben, während sie s lechte Fim hinweisen. t seinen großen den hilfsbedü . V die diesen 3 reundlich ta
ma n nich
en. 3 1 25 Mi Chausseen
ntrag angenommen un günstigen Etatsjahren schon über einen Fonds in der Vorlage gewähl Provinzen wesentlich entgegen. zu . ö . . ö ung angesichts der früheren S robin rechtigt. Auch sonst ist meine P = wendungszwecken einverstanden. Dagegen haben wir Bedenfen den vorgeschlagenen Vertheilungs modus; wir müssen prüfen, zichtig gewählt ist. Der frühere Vertheilungsmodug ngch Lam deuten / ist verlaffen und ein neuer konstruiert worden, nicht nah Bedürfniß der Allgemeinheit, sondern offenbar, um dem Oste weiter entgegenzukommen. Theile des Rheinlandes und von ö falen sind nothleidender als die Landwirthschaft im Osten. der Westen einmal wieder in der Lage sein wird, dem Osg Hilfe zu kommen, das weiß ich nicht.
Finanz⸗Minister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Der Herr Abg. von Eynern hat im Ein seiner Ausführungen bemerkt: er könne es begreifen, daß es u der gegenwärtigen Finanzlage nicht leicht geworden sei, diese Va miteinzubringen und damit den Staats haushalts.. Etat dauernd 10 Millionen zu belasten. Allerdings ist mir das nicht leicht gen wie ich das ja auch schon in meiner Etatsrede gesagt habe. Aly muß auch hier wiederholen, daß die Gründe, die für die alebz Wiedereinbringung der Vorlage sprachen, meines Erachtens überm
waren und mit Recht die finanziellen Bedenken in den Hinten treten lassen konnten.
Meine Herren, wie lag die Sache? Es war durch die Allerhi Stelle die Einbringung dieser Vorlage an den Landtag in der Session genehmigt, und nur durch den Schluß des Landtages wa Berathung nicht möglich geworden. Es war für mich also die ß ob ich die dem Lande bereits von der maßgebenden Stelle in An gestellte Wohlthat zurückhalten wollte, ob die finanziellen Beda so schwer waren, um diesen Schritt zu thun, und da war ich nach pflichtmäßiger Prüfung der Ansicht, daß ich auch als vorsich Finanz ⸗Minister den Schritt thun und die Vorlage mit einbn konnte. Ich bin auch jetzt noch der Ansicht, daß wir für 190 vielleicht noch für eine längere Periode mit großer Vorsicht in un finanziellen Dingen vorgehen müssen, weil sich unsere ganze ni schaftliche Entwickelung nicht übersehen läßt und die wieder Eisenbahnen, Bergwerke und direkte Steuern maßgebenden Ein auf die Staatsfinanzen übt, und weil sich vor allen Dingen die Gestaln des Verhältnisses zum Reich in keiner Weise mit Sicherheit i blicken läßt. Ich bin aber nach wie vor der Ansicht, daß diese günstige Gestaltung des Staats haus halts. Etats vorübergehen n und daß im allgemeinen die Finanzlage des preußischen Staatz gesund ist, um auch diese Mehrbelastung von 10 Millionen auf Dauer vertragen zu können.
Nun hat Herr von Eynern gesagt, sie hätten selbst schon geschlagen, früher die 50 Millionen den Provinzen zu überweisen, wãre ihrem Vorschlag entsprochen worden, so wären die Probi längst im Besitz von 150 Millionen, und es sei nur Herr von Mir gewesen, der nicht an seine thesaurierten Schätze hätte ri lassen. Meine Herren, so lag die Sache nicht; eg war dieser Grund aueschlaggebend, sondern der Gesichte punkt, es eine durchaug unmweckmãßige Maßtegel sein win nun einfach den Provinzen bo Millionen zu überm und ibnen zu überlassen, wag sie damit thun wollen. Wenn wir große Ausgabe auf den Staat übernehmen sollen, dann mußten auch dafür Sorge tragen, daß eine organische Gesetzgebung erfel⸗ und daß die Zwecke bestimmt wurden, für die die Mittel berger werden sollten. Solange eine solche organische Gesetzgebung c möglich war, wäre eg unzweckmãßig, den Predinzen einfach 60 Millionen saͤbrlich obne näbere Zweckbestimmung ju geben.
Meine Herren, die Vorlage, die Ihnen unterbreitet ist, bede⸗ eine weitere und überaug weribbolle Gtarpe in der inneren Ge gebung der letzten Jahrzehnte. Wir baben jegt ungen ein Menschenalter, selt die ersten großen Schritte in um inneren Gesetz gebung gescheben sind, Schritte, fur die die ben Grundoedanlen maßgebend waren: die Selbstderwaltung und De entrallsatien, und ich glaube, wenn wir auf die letzten Jabrnek⸗ luruckblicken, so önnen wir nur sagen, daß trez mancher Mir diese Gesepgebung ihren Zweck voll erfüllt hat und daß sie dem Len lum Segen gereicht bat. Nicht als ob ich annehme, daß DVoff nungen eingetroffen wären, darch die Geseßgebung würde? Schreib · and Bartauar bein dermindert. im Menentbeil; aber bie 62
eine uberaug greße gewesen. Wir baben cine Fülle der Kräfte une Landed in den Dlienst der Allgemeinbelt jn und wir baben Kräfte gewonnen, die tre nabrae durch Gernsaneschsfte bert gewesen stad, sich in d Dient der Algemelabeit, in den Dienst deg Vaterlandeg, land
ateer Gewlan für unsere ganze innern Gut iclelung
Meise Herren, ih möchte Fel dieser Gelenenbeit dech auch e dieser Ban au all den Mi
den Dierst der Mennlicken J
ek batte Jaftten
für die Prers⸗ aach in der Renebare im all arri
Re munal.tand
Befruchtung unseres volltischen Lebeng durch die Selbfterwaltun
stellen dermerh lbrer Ansyrell
Dienst der Selb stoerwaltang zu stellen, und ich glaube, dier ist a
Gr it der Herten erlaner ih daß darag den 1867 Kescheitten nurde d
übrigen Landestheile in Fluß zu bringen, eine Gesetzgebung, dle durch
die Gesetze von 1873-1875 ihre Regelung und Abschluß gefunden hat.
Wir haben durch diese Gesetze, namentlich durch das Gesetz von 1875, den Provinzen ein großes Maß von Thätigkeiten, von Aufgaben überwiesen, die bisher als Thätigkeit, als Aufgabe des Staats be— trachtet wurden. Wir haben die Fürsorge für das Wegewesen, für Geisteskranke, für Taubstumme, für Blinde, die Unterstützung der Landesmeliorationen und andere Angelegenheiten den Provinzen als eigene Angelegenheiten überwiesen derartig, daß die Rechte und Pflichten auf sie übergingen, daß diese Aufgaben mit gewissen Ein⸗ schränkungen aus dem Gebiete der staatlichen Thätigkeit ausgeschaltet und den Provinzen zur eigenen Wahrnehmung überwiesen wurden. Wir haben uns sogar seitens des Staats einer Kontrole enthalten, ob die Mittel überall für den Zweck und in dem Sinne verwendet wurden, für den und zu dem sie seitens des Staats gegeben wurden. Es haben allerdings einige Provinzen, beispielsweise auf dem Gebiete des Meliorationswesens, nicht in dem Maße die Mittel verwendet, als sie ihnen vom Staate überwiesen wurden. Andere haben allerdings erheblich mehr gethan, indem sie über die Staatsdotation hinaus das Landesmeliorationswesen unterstützt haben. In Summa können wir sagen, meine Herren, daß das Vertrauen, welches die Staatsregierung durch die Gesetzgebung von 1873 und 1875 in die Provinzen gesetzt hat, vollauf gerechtfertigt wurde, daß die Provinzen die Aufgaben, die ihnen der Staat durch diese Gesetzgebung zugewiesen hat, mit Weitsichtigleit und Opferwilligkeit ihrerseits zu erfüllen über⸗ nommen haben. Ich darf Sie nur daran erinnern, meine Herren, wie beispielsweise in den drei Jahrzehnten sich die Fürsorge für Irre, Blinde, für Taubstumme erhöht und verbessert hat. Wer die Irren⸗ häuser heutzutage mit denen vor 30 Jahren vergleicht, der weiß, wie enorme Fortschritte in humanitärem, christlichem Sinne nach dieser Richtung hin gemacht worden sind, und meist ebenso, wie die Fürsorge für Taubstumme, Blinde und ähnliche Bedürftige infolge des Gesetzes von 1891 wesentlich gestärkt und verbessert wurde.
Ich will hier nicht näher eingehen auf die Thätigkeit der Pro⸗ vinzen in der Landesmelioration und möchte nur hinweisen auf ihre Thätigkeit auf dem Gebiete des Wegewesens und der Armenunter⸗ stützung. Das sind die Gebiete, auf denen die Provinzen in ganz be⸗ sonderem Maße helfend eingetreten sind und für die in der That das größte Bedürfniß vorhanden war. Es ist ja aus den Materialien zu dem vorliegenden Gesetze ersichtlich, in welchem Maße die Kreise und Kommunen gerade durch die Inanspruchnahme für Wege und Armenzwecke belastet sind. Wir haben infolge dessen mit voller Absicht diese Zwecke in das Gesetz hineingesetzt und wünschen, daß die neue, große Dotation zur Entlastung auf diesem Gebiete dient und daß andere Zwecke nicht hineingezogen werden. Deswegen möchte ich auch warnen, etwa eine Unterstützung des Klein⸗ bahnwesens hier hineinzubeziehen; weichen Sie von dieser Abgrenzung für Wege und Armenzwecke ab, dann ist überhaupt keine Grenze zu ziehen, dann können die Mittel für alle möglichen anderen Zwecke verwendet werden, und wir erreichen nicht, was wir wollen, gerade auf diesen beiden Gebieten Wandel zu schaffen.
Es ist, wie der Herr Abg. Freiherr von Richthofen aus⸗ führte, von einigen Seiten gewünscht worden, man möchte diese Untervertheilung nur auf die Kreise beschränken und nicht bis auf die Gemeinden gelangen lassen. Meine Herren, ich kann davor nur warnen und bin der Ansicht, daß, wenn wir etwas Wesentliches er⸗ reichen wollen, wir bier big auf die unterste Instanz, an die Gemeinde geben müssen, jedenfalls uns wenigstens die Möglichkeit vorbehalten müssen, so weit zu gehen. Ich weise darauf hin, daß sich die Ver⸗ hältnisse binsichtlich der Kreisbelastungen im Westen und DOsten der Monarchie ganz verschieden gestaltet haben, daß wir im Osten enorme Lasten auf den Kreisen baben und es daber ein dringendeg Bedürfniß ist, ibnen in erster Linie ju helfen, während die Belastung der Kreise im Westen lange nicht in dem Maße vorgeschritten ist. Wir baben leider — ich spreche aus meiner Erfahrung als Regierung. Präsident in Düsseldorf im Westen in den Kreisen lange nicht in dem Maße cin kommunales Leben wie im Dsten. Wir haben bei vielen Kreisen im Westen beispielgweise gar kein eigenes Wegewesen, und wir haben Kreise, die Rreitabgaben über- haupt nicht erbeben. Jedenfalls ist die Belastung mit FRreiaabaaben in den westlichen Provinzen unendlich viel geringer ich speeche nur im Darchschnitt als in den östlichen. Die Herren sinden in den Materialien der Gesetzegdorlage charakzeristische Daten, aus denen bervorgebt, daß beispielgweise in Ostwreußen 13 Kreise berbanden sind, die mehr alg 50 bia Kreitabgaben aufbringen, 18 Kreise, die 76 biz 169 M, Kreiestencrn aufhringen, und sogar 4 Kreise, die uber 100, A reiestenern u entrichten baben Gan) äbnlich verbält es sich in Westyrensen, e 6 Kreise mit M ba 750 belastet ind, 12 Rreise mit 76 big o0 e und ein Kreis aber 1000 wäbrend Sie schon in der Prein Sachsen leinen KRreig baben, der über M τνο erbebt. Gbenso bat der Bentefaherband Gassel nur einen KRreig, Mestfalen nur claen eig, und la der Nbeinnrevin M kein einziger Areig vorbanden, der äber M e, Kreisstenern erbebt.
Scher daran erlebt sich wie derschteden die Werkältnisse sind. and wöe richtig eg ist, einen Grachteng, nicht bei den Rreisen Salt au machen, sondern big anf die Gemeinden a geben. Gerade die Heinen, durch dag Armenwmesen äberlafteten Gemeladen siand mindeseng in demselben Waße einer Mbbilfe bedarftig wie die Rreise, und ich würde er degbalb far sebt bedauerlich helfen, wenn man die gaag aug iche lden wollte. Die Prerinlen beben er la dellkenen in der Dand, aach Maßgabe ibrer Nerbältaifse, die Nnterdertbeiuang lu teacla. Ge isf ibaen aberlassea, die Nealemeatg aufsastellen, und sie werden nach der Nerschiedenbeit dee Osseeg and Mestene schen die richtige Line a faden wissen, an cinerseing den Rrrisen, andererseits den Gerelnden bebilslich n sein.
Darf ich nech mit caem Mert anf des suructfearacu, was Derr den Nichtbesen sagte. Gr ernäbate aach die Frage der Natural. derr seguaaastatiena. Gr bat., seweit ih ia 1g verstaaden babe, Nieser Gefftwranaeg la den Metten ciee cee fa elt gebende NDeataag waelaeg Grachtreg geneken G9 i a den Melken aick aaneaesbrechea, daß die Prerlaheen berrl diet fad, Diese Nataralderr slegaaaasatlenca la Kateröhen, sender aut, dag sie daha Herechtet sted; die Mitnel, die tern der Staa Gerne. in derser Michtuang Ja dereraden. Gr Hasan da gar fete Jœeifel cta, daß die Grrichteeeg den Natarasdem seaaaesfatteen, e, Wreiga. aacheer i titten dad deral cia e! Mines i. Mn der Teta rnlaeaen sattetea, daß ee, fei er aer den Genchteneenn der Ornn. atæacar lere, fel eg anter den der Lasdaræcer ene allen dad daher
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sowohl die Gemeinden, denen die Mittel schließlich überwiesen werden, als auch die Provinzen selber in der Lage sino, die Mittel der neuen Dotation hierzu zu verwenden.
Ich möchte mich heute darauf, ob es zweckmäßig ist, den Weg der Gesetzgebung hinsichtlich der Verpflegungsstationen zu betreten, nicht näher einlassen, mache aber für meine Person kein Hehl daraus, daß es mir nicht ohne Bedenken zu sein scheint, auf diesem Gebiete, wo meines Erachtens die Gemeinnützigkeit, die Opferwilligkeit, die Freiwilligkeit das Entscheidende sind, mit einem Zwange vorzugehen. Aber, ich glaube, daß es richtig ist, daß die Provinzen die Mittel, die ihnen hier entgegengetragen werden, auch verwenden können, wo nach Lage der Verhältnisse eine Unterstützung der Wanderarbeitsstätten und Arheitsnachweisanstalten geboten ist.
Dann hat Herr von Eynern den Maßstab, der der Vertheilung zu Grunde liegt, angefochten und hat davon gesprochen, es sei die Monarchie in zwei Hälften getheilt. Das ift doch wohl etwas zu stark ausgedrückt; denn diese Spaltung der Monarchie in zwei Hälften besteht lediglich darin, daß dem Osten oder den wirthschaftlich schwächeren Provinzen 2 Millionen von den gesammten 10 Millionen vorweg überwiesen werden, zum Ausgleich der Nachtheile, die sie hinsichtlich des Chaussee baues durch die Gesetz‚ gebung des Jahres 1875 erfahren haben.
Im übrigen, meine Herren, bevorzugt der Gesetzentwurf, der Vertheilungsmaßstab, nicht irgendwie den Osten an sich gegenüber dem Westen, sondern das Entscheidende ist die Frage der Leistungsfähig⸗ keit bezw. der Leistungsunfähigkeit, ohne Rücksicht, wo diese vorhanden ist. Ich glaube, meine Herren, das ist doch in der That der richtigste Vertheilungsmaßstab, den man finden kann. Es ist ja diese Frage des Vertheilungsmaßstabes auf das Allergründlichste erwogen worden und in zweimaligen Konferenzen, an welchen f äammtliche Landes⸗Direktoren theilgenommen haben, erörtert worden, und auch die Landes⸗Direktoren der westlichen Provinzen haben sich mit diesem Vertheilungsmaßstabe, wie er dem Gesetze zu Grunde liegt, im allgemeinen einverstanden erklärt. Wenn der Staat sich dazu entschließt, mit Rücksicht auf die Belastung durch Armen⸗ und Wegebauwesen, derartig große Summen herzugeben, so hat er in der That ein dringendes Interesse daran, zu wissen, daß die Unterstützung dahin kommt, wo die Bedürftigkeit vor⸗ handen ist.
Nun frage ich, wie kann die Frage des Bedürfnisses, der Be⸗ dürftgkeit, am besten ermittelt werden? Nach sehr ein⸗ gehenden Erörterungen sind wir zu der Ansicht gekommen, daß der Modus, den wir Ihnen vorgeschlagen baben, diese Auffassung am meisten berücksichtigt. Die Leistungsfähigkeit oder Leistungsunfähigkeit wird am ersten dokumentiert durch einen größeren oder geringeren Grad der Leistung in steuerlicher Beziehung. Die Einkommensteuer in der vollendeten Neubildung, die wir haben, ist der beste Gradmesser für die Leistungofähigkeit des Einzelnen oder auch der einzelnen Gesellschaft. Sinkt die Leistungsfähigkeit des Ein⸗ zelnen unter das durchschnittliche Aufkommen der Monarchie, so ist es ein Zeichen, daß die Leistungsfähigkeit des Betreffenden überhaupt vermindert ist, während, wenn dat Steueraufkommen das durch— schnittliche Aufkommen übersteigt, im allgemeinen dies ein Beweis er— höhter Leistungsfähigkeit ist. Deswegen ist der erste Modus gewãhlt, wie ihn § 2 des Gesetzes enthält. Das geringere Aufkommen an Steuern allein beweist aber allerdings die Leistungsunfãhigkeit noch nicht, sondern das geringe Aufkommen an Steuern wird dann erst in der That zur Leistungsunfähigleit, wenn zu diesem geringen Steueraufkommen noch ein sebr erheblicher kommunaler Druck hinzukommt, wenn also die Provinziallasten, die Kreislasten, die Kommunallasten einen schon an sich nach seinen steuerlichen Leistungen schwachen Zensiten oder schwachen Verband treffen. Der wegen ist zu dem umgelehrten Verbältniß des Auf⸗ kemmens an Staatssteuern das direkte Verhältniß der Belastung mit kommunalen Abgaben hinzugetreten.
Daß endlich die Bevölkerungezniffer berũcksichtigt werden mußte, um nicht den kleinen Verband ebenso hoch mit Renten zu verseken wie den ganz großen Verband, das ist selbstverständlich, und des balb ist die Bevölkerungeniffer als dritter Vert heil ungsmaßstab bin zugefügt worden
Wir werden uns ja über diese Punkte in der Tommission ein— gebend unterhalten, und ich boffe, daß auch Herr bon Grnem sich vielleicht versõnlich davon überzeugen wird, daß dieser Vertbeilunge⸗ maßstab doch der vichtige ist. Wir wörden ibm sebr dankbar sein, wenn er seinerseits etwa einen anderen vorschlagen wollte; aber wir baben die verschiedensten Maßstäbe durchgerechnet. und ich dermutbe, es wärde ibm ebenso geben wie ung, daß wir diesen immer noch alg den billigsten und den Verbältnissen am meisten Rechnung tragenden gefunden haben.
Meine Herren, ich glaube mich auf diese Autfübrungen be— schränlen ju föͤnnen. Mir sind den Men den Dotatienegeseꝶzet ven 1870 la der Verlage weiter geschritten, und mir schreiten ibn auch in dem Sinne weiter, daß wir den Predinzen diese sebr erbeblien Mittel hingeben und ibaen obne cine nähere siaatlike Gianirkung all die Genebmiqung der Beschlüsse und der Nen lemeatg die Verwendung derselben frei aäberlassen. Ge ist ja, wenn ich so sagen darf, far den Staat eiae gewmisse Gatfaguag, daß er nickt direkt diene Mittel an die Kreise and Gemeinden 3c. giebt, daß er nicht direkt ale der Webl. träter aaftritt, seadern daß er cis fach diese Mittel den Tter inen äberateßt, die lbrerseltz aun die sebr anugenere olle er ae]. täter dea einelaen reifen und den cin elnen Gemeinden gegenüber spiesen fgancn nd spielen selles-. Aleka., meim Derren, wie wir den der Menerkang deg Jabrer 187. den der freien Gefaanls der Prerlanea, den dem dellen Vertrauen, dag wir den Predtaken in dieser eseheckang auge reden baben, eicht aß. weichen wollen. weil. nie ich cher len Glagauge eber La tu dungen bemerlit. die Grfabraneta. dir it rait ascrer Q, u ⸗ᷣᷓT. i baken, darchaag aůnftiar siod so legen it auch diese sebt Kedeutende Samm' dertraacnedell ia die Daade der Prerlanen aud stad abetnaat dacen daß sie auch diese sebt areüen Mittel derweader werden le Jatrt- Ge der Gatæckelang der Meblfabrt, lea Daterefe der leeren ia
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Abg. oltz (kons. ): Meine Freunde aus dem Westen wollen an dem ZJustandekommen des Gesetzentwurfs mitwirken und wollen por allem elne Spaltung jwischen Westen und Sften der—= meiden. Wir begrüßen die Vorlage mit Freuden; es ist eine alte Schuld, die Provinzen zu entlasten. Bei der ö. Gesetzgebung sind Lie östlichen Provinzen thatsächlich benachtheiligt worden. Aber der Selbsterhaltungstrieb zwingt uns im Westen, darauf zu halten, daß der für den der. verge Antheil an, der Dotation ihm auch erhalten bleibt. Ob die 19 Millionen für die Zukunft ausreichen werden, um alle Zwecke zu erfüllen, Et uch noch nicht übersehen; die Anforderungen werden in Zukunft no sen. Aber heute ist nicht mehr zu erreichen, und wir werden ung des halb von weiteren Forde⸗ rungen fernhalten. Die Freiheit der Provinzen, in Bg * die Untervertheilung auch bis zu den Gemeinden zu gehen, soll nach den Worten des . gewahrt bleiben, und damit kann man sich nur einverstanden erklären. In einer eingehenden Kommiffiongberaibung, deren wir nicht entbehren können, wird die —— ausreichend ge prüft werden; ich wünsche aber nicht, daß an den Ginzelbeiten zu viel eändert wird. ; Abg. Funck (fr. Volks): Cs ist ja berechtigt, dem be⸗ nachtheiligten Often besonderg zu helfen; aber es sst eine Schuld der Regierung gewesen, daß sie seiner Jeit nicht leistungs fãbige ande im Osten geschaffen hat. Bedenken erregt der 3 7, wonach der von den Provinzialbehörden aufgestellte Vert beilungs plan der Genebmigung des. Yber · Prasidenten unterliegen soll. Das scheint mir eine Ver= schärfung gegenüber dem Geseßz von 1875 zu sein und dem Gedanlen der Selbstherwaltung weniger zu entsprechen. Ich beffe. daß es in der Kommissionsberathung gelingen wird, diesen Punkt wenigfteng ju mildern. ĩ — .
Abg. Dr. Trausg (al). Derr von Crnern bat keinen Keil eischen Osten und Weslen treiben wollen; ich bin war etwas anderer Meinung als er, aber mit dieser Annahme würde man ibm = thun. G6 wurde von unt vor drei Jabren nicht eine ein schematische isung den bo Millionen, sendern eine organische Nezelung vergeschsagen Die finanzielle Laße des Staate kemmt auch für mich bei diesem Gesetz entwurf erst in weiter Linie in Betracht eg fragt sich munãchst. eb eine Notbwendigleit für das Gingreifen bes Staates derten Als ein organisches können wir aber dieses Geset nicht anschen; denn die Pre- dinsialaufgaken baben sich in den Prorinhen derschieden entwickelt. Dal der Juschaß nach der Leistumgefähikeiß bemessen werden son. is durchaus satrrffend, und daß dadurch ein Gegensa ischen den leistungefabigeren und den leiftuageschwachen Tanden len entstebt. n * an natärlich und ebenso natürlich it eg, daß in deeser din sicht der Dünen gerade sich vordrängt. Die sariniqhen Zablen lber die Steuerleistungen geben ja ein blastiches Bild Dwden, daß der Westen immer noch bedeutend leistunge t biger it. Fer Staat mur alle al Ræalater Kirken merschen den und leistu agi re e- Tbeilch; ebene it e. dabe Staat. n derbindermn. daß die derttunge ãbigtei Tdeile Neine Freunde
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