1902 / 29 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Feb 1902 18:00:01 GMT) scan diff

eregetischen Uebungen, die auf den preußischen Universitãten jetzt vor⸗ genommen werden, namentlich in der Auslegung der Justinianischen Gesetzbücher, mit Verständniß zu folgen. Es wird dann also Sache dieser Studenten sein, wenn sie an solchen exegetischen Uebungen theil⸗ nehmen, den Nachweis zu führen, daß sie die lateinische Sprache in dem Maße beherrschen und diejenige Kenntniß des klassischen Alter⸗ thums besitzen, um den juristischen Studien erfolgreich obzuliegen; denn das ist meines Erachtens selbstverständlich ausgeschlossen, daß jemand Jura studiert, der nicht bis zu einem gewissen Grade auch der lateinischen Sprache mächtig ist. (Bravo) .

Abg. Kirsch (Zentr) stimmt diesen Ausführungen zu. Die Juristen 4 das Lateinische vollständig beherrschen, weil sie die juriftischen Rechtsquellen verftehen müßten, die nicht in leichtem Ciceronianischen Latein geschrieben seien. Die Schule werde noch nicht so bald zu ihrem Frieden kommen, der durch die neueren Expe— rimente so sehr gestört worden sei, besonders durch die sogenannte Reformschule. Man sollte erst längere Zeit abwarten, bis sich das Frankfurter System bewähren werde.

Abg. Dr. Herzfeld (Soz : Ich bin der Meinung, es wird zu wenig experimentiert. Unsere Schulen leben noch viel zu sehr in dem Gesste vergangener Zeiten. Mir scheint viel wichtiger, daß der Jurist mit den heutigen wirthschaftlichen und politischen Verhältnissen dertraut ist, als daß er das Gorpus juris geläufig lesen kann.! Man sollte die Zulassung zum juristischen Studium bedingungslos den Abiturienten der drei Arten höherer Lehranstalten freigeben. Das Reich hat auch ein lebhaftes Interesst an den Zuständen in den Volksschulen des Deutschen Reichs. Da existieren in den Volks⸗ schulen Mecklenburgs noch ganz unglaubliche vorsintfluthliche Zu⸗ stände. Das Reich hat e, zu sehen, daß an erster Stelle Volks⸗ schulen vorhanden sind. Aus der ‚Mecklenburgischen Schulzeitung“ ergiebt fich, daß in Mecklenburg 10/0 sämmtlicher Volksschulen seit Jahren unbesetzt sind, 105 der Mecklenburger, denen die Volksschule allein offen steht, haben also keinen Unterricht. Die Volksschule ist in Mecklenburg nicht siagtlich; es giebt dort nur eine Schule des Domaniums, der Ritterschaft und eine Schule in den Städten. Der Lehrer im Domanium ist Lohndiener des Großherzogs, der Lehrer der Ritterschaftsschule ist Lohndiener der Ritterguksbesitzer, der in den Städten Diener der städtischen Abrig⸗ leit. Die Volksschulaufsicht in Mecklenburg wird durch eine Schul⸗ kommission wahrgenommen; die Mehrheit davon wird von den Ständen erwählt, das heißt von der Ritterschaft beherrscht. Einen solchen Zustand kann das eutsche Reich nicht ertragen, es müssen bon Relchs wegen Minimalbestimmungen für die Volksschulen fest⸗ gelegt werden. Die Anstellung der Lehrer hesorgt die Guts⸗ obrigkeit, der Gutsbesitzer. Es ist ein Vertrag auf sechtz= mongtige Kündigung; der Lehrer kann jeden Au enblick die Kündigung erhalten und nach sechs Monaten entlassen werden. Alfo ( befindet sich der Lehrer in der sklavischsten Abhängig= keit von dem Schulpatron. Es giebt Sommerschulen und Winterschulen; 19 Wochen ist im Sommer überhaupt keine Schule, in den übrigen 3 Monaten beträgt die Schuleit 12 Stunden die Woche. Es ist ferner gesetzliche Bestimmung, daß der Patron Fseine i ausstrecken darf schon nach den achtjährigen Kindern seiner Tage: Fbner, um sie zu seinem Dienst den ganzen Sommer heranzuziehen! Man spricht von einem Gesetz geen die Ausbeutung der gewerblichen KRinderarbelt; hätte das Reich nicht Veranlassung, viel schärfer gegen diese Zustände einzuschreiten? Würde ein Lehrer den Dienstschein für das Rind verweigern, weil das Kind noch nichts gelernt hätte so würde das einfach dem Lehrer zum Verderben gereichen. Von Pensien, von Altersversorgung ist keine Rede. Die Lehrer müssen schließlich als Srisarme, als Tagelöbner auf den Gütern ihr Leben fristen. Die Gehälter sind gering, in der Hauptsache sind die Lehrer auf die Land⸗ wirthschaft angewiesen; er ist auch in dieser Beziehung nicht besser daran wie ein Gutetagelöhner. Da lann er natürlich nicht auf dem geistigen Niveau bleiben, wie man es von einem Leutschen Volle schullebrer verlangen muß. Befreiung von Schulgeld tritt für die Leute nicht ein, auch wenn sie ihre Kinder in andere Schulen schicken; die Rinder der Besitzer, Pächter, Pastoren u. s. w aber sind davon befreit. Der Schullebrer ist in den Augen des Gutsbesitzers nicht würdig,. den eigenen Kindern des letzteren auch nur die Anfangsgründe beizubringen; da werden französische Bonnen vorgezogen. Das sind Zustände, die man im Deutschen Reiche nicht mebr für möglich halten sollte. Schullehrer bekommen allerdings noch ein baares Gebalt, aber es be⸗ trägt für ibn und seine Familie mit dem Schulgeld der Kinder ju sammen nur 360 * Man bat ibnen freilich neuerdings auch eine Alterszulage gegeben. Baargehalt und Naturalbezüge können nach 15 Jabren inggesammt auf 1300 ½ geschatzt werden; sobald der Lebrer dabin gekommen ist, hat er leine Auesicht mehr auf weitere Frhböbung; ein gesetzlicher Anspruch besteht auch auf dige Julagen nicht, Ter Lebrplan selbst erstreckt sich auf Religiön, Moral, Schreiben und Rechnen. Der . der Regierung, den Tbiplan zu erwestern, stellte sich die Ritterschaft mit der Grwiderung entgegen: unsere Untertbanen brauchen leine weitere Bildung, als wie sie die fanftigen Gutetagelöbner nöthig baben. Also nicht deußtsche Reiche bürger, sondern Gutetagelöbner werden dort erzogen Die e Zufstände geben ein Bild von den Ursachen der Landflucht in Mecklen⸗

3 Vie

durg. Wer wird eg einem mecklenburgischen Arbeiter übel nehmen,

wenn er dag Land fliebt, in welchem seine Kinder einer solchen Be⸗ bandlung unterwerfen sind, einer solchen Zukunft entgegenseben? Der Staalesckreiär sollte alfo ernstlich untersuchen, ob nicht durch Gesetz Minimalvorschriften für die Volkeschulen zu erlassen sind

Staatesekretär des Innern, von Posadowsky⸗ Wehner:

Meine Herren! Diese Ausführungen baben mich überrascht bei diesem Titel der Reiche Schulkemmission. (Sebr richtig! rechts und in der Mitte.) Aufgabe der Reichs. Schullemmissten ist lediglich die, ju vrüsen festmastellen, ob die mittleren und eberen Schulen diejenigen isenschaftlichen Bedingungen erfüllen, die notbwendig sind um ibnen das Recht ja ertbeilen, gültige Atteste für die Erfüllung des ein jäbrigen Militärdienstes ju gewäbren Reiche Schul kemmissien nicht engen Jweck

Wenn nach den Wänschen des Herrn Verrednerg das Velkeschul

Staais Minister Dr. Graf

und 1

sie ist eine Bebörde ad ho-

aber

woher das Wort Protokoll stammt? Von den anwesenden 2 konnte nicht ein Einziger das Wort ableiten. Die praktischen Juristen kümmern sich sehr wenig um das Latein, das sie auf der Schule ge⸗ lernt haben. Je mehr sich die Bedürfnisse differenzieren im praktischen Leben, soll man den Uebergang in eine andere Anstalt . lange

offen halten. Man empfiehlt ein langsames Tempo des Fortschritts. Ich bin ere e gelen Ansicht, und darum schließe ich mit den n, des Abg. Eickhoff an.

Abg. Eickhoff: Ich möchte meine lebhafte Freude . über die Erklärung, die der Staatssekretär in Bezug auf die Zu⸗ lassung der Realabiturienten zum juristischen Studium abgegeben hat. Ich hoffe, daß sie in Zukunft keinerlei Nachprüfungen abzu— legen haben werden, daß sie das in dem 1 en Gesetzentwurf hinsichtlich der Vorbildung der Juristen vorgesehene e ene ni, erwerben können ohne Ergänzungsprüfung im Lateinischen. Möge mir doch Herr Kirsch den Juristen nennen, der in seiner Carriere an seiner mangelhaften Kenntniß des Lateinischen gescheitert ist. Die mecklenburgischen Zustände im Schulgebiet haben uns schon früher beschäftigt. Leider ist wenig Hoffnung, daß sie sich in abseh⸗ barer Zeit ändern werden. Ich komme auf meine frühere Aeußerung . der städtischen Schulen nur zurück, weil mir im vorigen Jahre der Chefredakteur der ‚Kreuzzeitung“ Mangel an Sachkenntniß dorgeworfen hat. Er meinte, es wäre ein starkes Stück, daß ein preußischer Oberlehrer einen solchen Grad von Unkenntniß über die Zuständigkeit und den Geschäftsbereich der Reichs-Schulkommission an den Tag gelegt habe. Ich weiß wohl, daß die angeregte Frage nur in losem Zufammenhang mit diesem Titel steht. Daß ich aber auf der richtigen Fährte war, geht aus der Antwort hervor, die mir der Staatssekretär damals zu theil werden ließ Nur ein Wort über die schreienden Zustände im mecklenburgischen Volksschulwesen. Die Erörterung darüber, gehört allerdings nicht direkt zur Reichs⸗ Schulkommission. Diese alljährlich wiederkehrenden Erörterungen zeigen aber, daß die Kompetenzen der Reichs-⸗Schulkommission thatsächlich ausgedehnt werden müssen; hoffentlich kommen wir auch dazu, ein Reichsschulamt zu schaffen, welches sich mit den Schulverhältnissen der verschiedenen Bundesstaaten beschäftigt.

Abg. Dr. Pachnicke; Das geltende Staatsrecht in Mecklen⸗ burg übt die übelste Rückwirkung auch auf das dortige Schulwesen aus. Gerade die Lehrerschaft klagt über nichts so sehr, und zwar gerade im Interesse der Volksbildung, wie über die Dreitheilung, welche das Land zerreißt. Mecklenburg ist kein Staat im modernen Sinne; er ist ein Gebilde aus drei Bestandtheilen, von denen jeder ein eigenes Leben führt. (Vize⸗Präsident Büsing ersucht, den Redner, sich bei diesem Titel nicht allzu tief in die mecklenburgischen staatsrechtlichen Verhältnisse einzulassen Dadurch wird ein Mangel an Einheitlichkeit hervorgerufen, und es können auch nicht öffent— liche Mittel für die Schule in dem Maße wie anderswo aufgewendet werden. Das höhere Schulwesen hat ja auch seine Mängel, verdient aber einen so harten Tadel nicht. Die mangel⸗ haften Gehälter, das Kündigungsrecht und andere Umstände verlangen dringend Besserung; die Regierung verkannte auch dieses Bedärfniß nicht, machte vielmehr Reformwporschläge, aber der Landtag, die Ritter. schaft leisten Widerstand. Wir müssen den Finger immer wieder auf diese Wunde legen. Der Schwerpunkt liegt in der Regelung der Ver— fassungẽfrage, und darum werden wir mit jenem Verfassungeantrag seiner Zeit wieder vor den Reichstag treten. Bei dieser Gelegenheit hat uns ja früber einmal selbst Herr Kirsch unter gewissen Voraus— fetzungen seine Hilfe zugesagt; hilft das Zentrum mit, dann wiw eine Besserung der öffentlichen und auch der Schulverhältnisse leichter herbeizuführen sein.

Abg. Kirsch: Es ist richtig, daß ich eine solche Erklärung vor einigen Jahren abgegeben habe. Inzwischen ist der Tolerenzantrag gekommen, und die mecklenburgische Regierung hat eine unseren religiösen Bedürfnissen entgegenkommende Erklärung abgegeben. Möge nun Herr Herzfeld dafür sorgen, daß sie auch in der Schulfrage ähnliche Erklärungen abgiebt. Wenn Herr Herzfeld eine Staats. schule in Mecklenburg verlangt, so sind dafür meine Freunde natür— lich nicht zu haben. Die Erziehung auf Grund der Erfahrung ver gangener Jahrhunderte aufzubauen, ist jedenfalls viel richtiger, als auf Grund von Phantomen. Ich habe das Studium des Lateinischen für den Juristen für erforderlich erklärt, um die Quellen des römischen Rechts erfassen zu können. Die moderne Malerei will ja auch nichts mebr von den klassischen Werken der italienischen Schule wissen Wenn Herr Cickboff von dem unseligen Gymnasialmonopol spricht, so steben zablreiche Autoritäten auf einem anderen Standpunkte.

Abg. Dr. Qertel kons.): Ich bedauere, daß Herr Eickboff meinen Freund Kropatscheck so bestig angelassen bat, weil er gesagt batte, die vorgetragenen Dinge ständen nicht im Zusammenhang mit dem Gtatstitel. Ich denke darüber nicht so schlimm, denn ich mache

das böse Beispiel verführt mus und Humaniemus ist meint., er sst uralt, mindesteng ein Menschenalter alt der Schulresorm sind zwei Pbasen ju unterscheiden. In zweiten Mesorm war viel Gutes, dag Beste war die Aufbebung zahl⸗ reicher Verordnungen der Schulreform 1; weg sie Neueg brachte. war zum tbeil recht bedenllich. Diejenigen Staaten, welche in der Schul reform ehen nicht gleich folgten, baben weise gebandelt, be⸗ sonders das „belle Sachsen; da sie der Schulteform 1 nicht folgten, brauchten sie jetzt die Umwandlung jur Schulreform II uicht mit jumachen. Die wichtige Frage deg gemeinsamen Unterbauen nicht fanstlich und mit Vechdruck gelöst werden; es muß da sonderg maßvoll und besonnen vergegangen werden lljuviel Reisormleren ist ganz besenderg auf dem Gebiete deg Schul weseng vom Uebel Die Berechtigungefrage anlangend, meine ich, man soll den verschledenen Schularten möglichst gleiche, freie Babn lassen. Ich bin ein begeisterter Berebrer der bumanistischen Bildung, erade lbreg Werker wegen wird sie sich in dem freien Wen bewerb bebauyten. stalten gleichberechtigt machen sollen, wag nur big ju einem gewissen Grade Hvescheben ist. Das luristische Studium aber sellte man den Dier⸗ Realschul Abiturienten nicht gänglich machen, denn die Ver-

orden. Der Kamrf jwischen nicht so neu, wie Derr

Realie⸗

Bei

gin be⸗

Weiter gebt die Befugniß der

raen unter die Kentrele des Meiche geflellt werden sellte, wäre daju

dae Abänderung den Art. 4 der Reicheverfassung netbwendig (ebr richtig! recht und in der Mitte), und ich glaube nicht, meine Verren

dad die derbündeten Regierungen sich dan bereit fladen lassen würden; denn ein se wichtiges Gebiet der Seuderünetit wie das Schalwesen

möässen ick die verbdbadeten Reglerungen unter allen Umständen der bebalten

hg Dr. Müller- Sagan (it. Beller) Allerdings Gear nssaad ali ver das Ferum dirse Dauscs und auch a Gtatetitel klemmen erden. anferem bäberrn Biltunetesen durch die Schalteferm derrergerufen e Ich alauke dielmekr. daß er 6 9 4 ist auf die Diffe⸗ traj der Ber dürfe der Lekeng. Qa den Ereiteften Schichten vmniere Ueli wird webt denn e den Bedarfalg em fanden, den böberen Veprauflalfen ciecn cinbeitiiken Unterbau fa rben. daß dee Gilern erst auf daer bäberen Stufe wähle aaen freien den die lber Rinder fa ciaer beberen 1 3 ca 6

bort dieser u die sem

* 4 ie nen ber. err e einem NMrrfe den Alader ker Wer kasan eit denn

i al an cinen Nagler

ssande bildung und logische Jusrihung, deren der Juri bedarf, wird

ibm durch diese Anstalten alchl in dem näötbfgen Maße jugefübrt

Dag Latein, wan wir in Sachlen an den Realqemnasten lebren, ht sast gleichwertbig demsenigen auf den Gommasien

genügen. Aber auch bier in besenneneg, schrittweises Berschreiten ebr Dagcgen kin ich ein entschledener Feind aller Jwischen⸗ aller Graänsungerrüfungen, die ein Krenn für die jungen Leute sind und nur die Gindaukerei fördern

Aba Dr. Benmer nl)

lann da ein Bedenken festeben, dieselkben Leute auch Medissn und Jura sfudleren ja lassen? Der Schal teferm II bat die der Abgretdnectenbauseg voriges Jabt jagestimmt Die Ausgaben der Reiche Schulkommisston werden be⸗ willigt Bel den Ausgaben für dag Statistische Amt tritt der ak Werner Nefermn) far die Besetlgang der Ungleichderken

da welcbe im Geball der ermediercnden Sckreilre la diesem wi ber ih glaabke, daß diese Erörterungen alliskirlich eeder-

Per ka Nirscͤh weinte daß der Jalesralt in

lalemeit nech swrmer Keständen al fe der eder nach dem 1 rr! Ion angesnellt scien. G. Landele ih Her rler am clue Gebalsis-

erm ar der Bandera. Gebetfaaer Der- Neaierungeratkh Neumann Die Gebilteraufkefseraanen bei der Milttzreerwalfa Verredaet eber kerührte, Ferabken fimratlich au

.

1. sted.

mich derselben Handlunggweise schuldig, aber ich bin dazu erst durch

betreffenden Sekretãre zur Tagesordnung übergegangen, hat also in vollem Maße die Ausführungen, die regierungsseitig = werden mußten, als richtig anerkannt. ch kann hier nur, kurz wiederholen: vor der Gehälteraufbesserung, die in verschiedenen Staffeln vom Jahre 1890 bis 1897 stattfand, stiegen die Gehälter der Bureaubeamten 1. Klasse bei den Mittelbehörden in Preußen und im Reich in Preußen heißen sie ja höhere Provinzialbehörden im allgemeinen bis 3600 S. Einzelne waren vorausgekommen, namentlich hier in Berlin, z. B. bej der Ministerial Militär, und Baukommission, beim Kammergericht, bei einzelnen anderen preußischen Behörden und im Reich, die Sekretäre beim Statistischen Amt, Versicherungaint u. s. w. In der Provinz gingen sie aber alle bis 3600 66 Es hätte sich nach den damaligen Grundsätzen eine Aufbesserung für sämmtliche bis 4200 6 ergeben, und die Herren, für die der Herr Abg. Werner hier eintritt, hatten ja schon 4200 „, sie hätten also, streng ge⸗ nommen, garnichts mehr bekommen können. Dies wollten wir ver⸗ meiden und haben also den schon vorhandenen Beamten, die bereits im Genuß des fortan erst der Klasse zu bewilligenden Normalhöchst⸗ gehaltes waren, doch auch eine . Betheiligung an der Gehalts⸗ erhöhung zuwenden wollen, und sie, aber auch nur sie, in die Möglich⸗ keit . bis 4800 „½ aufzurücken. Hätte man allgemein die Sekretär-Klassen so erhöht, so hätte sich für zahlreiche Angehörige eine Aufbesserung um 1260 6 ergeben, und das würde viel Be⸗ rufungen und Unzufriedenheit bei anderen erregt haben. Das ging also nicht an. Aus diesen Gründen wird es jetzt bei der Regelung, wie sie geschehen ist, bewenden . Namenlich im gegenwärtigen Augenblick, bei der jetzigen Finanzlage, ist an eine Aufrollung der Ge⸗ hältererhöhung doch kaum zu denken. Ich darf also bitten, daß der Herr Abgeordnete von seinen weiteren Anregungen Ahstand nehme.

Bei dem Kapitel „Normalaichungs⸗-Kommission“ antwortet auf eine Anfrage des Abg. Dr. Müller⸗-Meiningen der

Staats-Sekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Die Maß und Gewichtsordnung ist festgestellt. In diesem Entwurf der Maß⸗ und Gewichtsordnung ist erstens an⸗ geordnet die allgemeine Aichung der Bierfässer und dann auch die Frei⸗ zügigkeit der Bierfässer gegenüber dem bisherigen gebundenen Zustand. Der bisherige Zustand ist bekanntlich der, daß zwar ein in Bayern oder in Preußen geaichtes Bierfaß in Preußen oder umgekehrt in Bayern als geaicht anerkannt wird, aber nur, so lange die ursprüngliche Flüssigkeit darin ist; sobald der Inhalt des Fasses sich ändert, gilt der Aich- stempel nicht mehr. Dieser Zustand wird durch die neue Maß⸗ und Gewichtsordnung geändert werden. Endlich wird, wie das in Bayern und Elsaß Lothringen bereits der Fall ist, die periodische Nachaichung vorgesehen sein.

Schwierigkeiten entstehen noch dadurch, daß die Aichgebühren in Bayern anders reguliert, d. h. niedriger sind als in Preußen; darüber schweben noch Verhandlungen, die aber hoffentlich bald zu einem günstigen Abschluß kommen werden.

Zum Kapitel „Kaiserliches Gesundheitsamt“ liegt folgender Antrag des Abg. Lenzmann (fr. Volksp.) vor;

„Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, baldigst einen Gesetz⸗ entwurf vorzulegen, welcher die GrunLsätze en iel! wodurch die Aufenthaltsverbältnisse und die Aufnahme von Geisteskranken in Irrenanstalten sowie die Entlassung aus denselben reiche gesetzlich geregelt werden.“

Abg. Lenzmann: Ich werde mich, dem Wunsche des Senioren⸗ konvents entsprechend, kurz fassen. Ich werde diesen Antrag so lange einbringen, bis auch die verbündeten Regierungen mich anhören. In den deutschen Irrenanstalten befinden sich 66 000 Geisteskranke, ein Beweis, wie wichtig diese Materie ist. Obwohl früher mein Antrag einstimmig angenommen worden ist, und der damalige Staatssekretãr die Dringlichkeit einer reichsgesetzlichen Regelung anerkannt hat, haben die verbündeten Regierungen bisher nichis gethan. Ich werde Sie mit einer Kritik der Irrenärzte und mit einzelnen Fallen nicht bebelligen, obwobl sich diese Zahlen um Hunderte von Fällen ver⸗ mehrt baben, die auf Wahrheit beruhen. Nur einen Fall will ich vortragen, er bezieht sich auf einen Fabrikanten Petzold in Auerbach. Auf diesen beüebt sich eine Broschüre einer der größten Autoritäten auf pfychlatrischem Gebiete, des Geheimen Medisinalratbhs Dr. Paul Flechsig. Der betreffende Fabrikant ist für blödsinnig erklart worden, obwohl in ibm nach dem Ürtheil des Dr. Flechsig auch nicht eine Spur des Irrsins zu spüären ist. Man hat vielmebr den Betreffenden un schärlicch machen wollen, weil er Unregelmäßigkeiten des Kämmerers und des ibn deckenden Büärgermeisterg aufgedeckt babe. Ob der Aus

druck „Betrug“ berechtigt war, mag dahingestellt werden. Um das

Kirsch

der

. erflart

Strafverfabren möglich ju machen, beschloß man, den Peßzeld fur verrückt erklären zu lassen. Derselbe wurde von einem Arte fũr biödsinnig, erwansiper L'arandia, bochgtadigem Wabnsinn verfallen, Der Art stellte fest, daß von Wabnvorstellungen bei Petzold keine Rede sein könnte; wenn alle an 'aranoia e pansiva leiden

sollen, die sich mebr dunken, al sie sind, so würde auch mancher von

nicht eber ruben, big Gerechtigleit gescheben sei partei in Auerbach bat

sann und moralisch ju vernichten, und sie bat dabei die Unterstũtzung der

ung an dieser Krankbeit leiden. Peßeld bat nur gesagt, er würde

Die Bürgermeister, einen Mann finanziell

sich nicht gescheut

RBebörden gefunden. Dagegen müssen wir unsern

*

schätzen. Gs ist ja in swischen eine recht brauchbare Anweisung erlassen

worten; sie befaßt sich aber nur mit der Aufnahme und Bebandlung der Irren in Priwatanstalten, nicht in öffentlichen Anstallen. Diese untersscben ja der Aufsicht deg Staatg. Aber die ganzen Vor

ihren für die offentlicihen Anstalten in Preußen sind nicht etwa

Mindestenz bätte man also die lateinischen An

; Man lasse alse . der fur Tie Latcinschulen die Gabn frei, dann wird wan allen nsprüchen für diesen gens

2

vrüfungen und

Den Abiturlenten der sämmtlichen neun⸗˖ lassigen Anstalten lt gestattet, flafssiscke Philologie a studieren; ie 6

greße Medrbeit

VNatienten auffunehmen als bauptet.

ibnen ven Familienangeberigen u. s. M.

geregelt durch dag Ministerium, sondern durch Nealements der Pro binzlal Landtage, die dech dag Mundstück des Ober. Präsidenten oder bandes Dirrktors sind, die ibre Jnfermatienen bei den Irrenäâtriten belien, Jegen welche wir die ranken schüpen wellen. Man saqi. bie zFenilihen Unstalten batten ein Jnteresse daran, nicht mehr eg notbwendig sei. Ich babe nicht be dan ie bärmillig cinen Kranken zurückbalten, sendern mum, daß e br Materlal aug an uverlässtgen Quellen sammeln durch un juperlässige Persenen. In anderen Staaten bat man Uafsicht? femmlsssenen, welke die Jrrenärste kontrollieren, um ju verhüten, daß salsches Material gellesert wird. In Preußen wird nur einmal im Jabre den ciner Ve suche femmlssten die bFentische Anstalt reridiert. Dag genügt nicht; wenn jchen bei der Berbattung das Urtbeil des Untersuchun garichterg nicht

mir viel mehr bei der Ginbringung eines Irren. Weschwert so beißt eg e i der beste Veneig, daß Du bin. daß Du Dich beschwerst Dar Interesfe, die Fame mn schäöpen, cbt bier nich. Wir wellen nur, dan la ciner weren Jen die Untersuchaugefommissten, beslebend ant Irrenärzten, Jurissen und Lalcn. sich von Dem Jnustand der Rranłen Nenengen ell Menn eine Fran ibrem Mann leg erden will, se beichten sih der Ärjt melst auf ciee Vernehmung der Frau uud der aide, Damit warde fich ein Jarist nichl begnlen. Bei Rl stan 38 ee wenig Merkmale. an deren man die Franfbeit erfenrt, die dickang Lem dem Dhr is dech arreiß nicht ein untrünlicheg Jeichen Der List, geaemwacn aus den nnharteihshen Sriebkerebeerm, werd Feral, n ehrten Urteil fällen können. Düie Tbätiefen dickes KRelahiame fell erst ach ciäiger Jal kbeninnen und ell einen erh fassen eb der Rranse 8 der Anslalt a verbleiben Vat Dandee re ilich lasen fich diesie * alcht regeln, dena ein nad die elbe n reird la den derschie denen adern derschieden e bande l Ic erer ert an den Fall 9 * Wirten kerg far verrückt erflisrt werden iht, 6 Dardein fich Lier a bie erraten der Urren. 14 Rache 6 ate er der M.

erschied der ctrastieam ig weleen ] ien ch der Gerderrafg aneren richt Echied la der Jecken )

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Es ist unzweifelhaft, daß es in Irrenanstalten vorkommt, daß auch Kranke einmal rüde behandelt werden. Einem Irrenwärter ist eine sehr schwere Aufgabe gestellt, und auch solch einem Manne versagen manchmal die Nerven; aber soweit meine Kenntniß der Dinge reicht, stehen auf Mißhandlungen die aller— strengsten Strafen. So lange ich solche Anstalten unter meiner Verwaltung hatte, wurde, wenn ein solcher Fall einmal festgestellt wurde, der schuldige Wärter sofort entlassen. Der Herr Abgeordnete Lenzmann hat eine Anzahl von Fällen aufgeführt, in denen angeblich Personen zu Unrecht in einer Irrenanstalt zurückgehalten seien, oder in denen es zweifelhaft gewesen wäre, ob sie überhaupt geisteskrank seien. Ich habe es damals für meine Pflicht gehalten, obgleich es eigentlich eine Landessache ist, mich doch mit dem preußischen Herrn Kultus-Minister hierüber in Verbindung zu setzen, und ich will nur den Thatbestand von zweien der Fälle, die damals erörtert sind, hier mittheilen. Der Herr Abg. Lenzmann sagte ich spreche von dem ersten Fall in der Sitzung vom 28. Januar 1899, eine Frau aus seinem Wahlkreis der Name thut garnichts zur Sache wäre unnöthiger Weise in der Provinzial⸗Irrenanstalt Lengerich zurück— gehalten worden, obwohl sie selbst große Sehnsucht nach ihrer Familie hegte und ihr Ehemann bereit gewesen sei, die Pflege zu Hause zu übernehmen. Das Ergebniß der Untersuchung des Falles war das, daß der Direktor der Anstalt dringend vor Entlassung der Frau warnte, weil es schwer sei, daß außerhalb der Anstalt die Frau vor ihren jeweiligen Selbstmordmanien geschützt werden könnte; schon mehrmals habe sie versucht, mit einem Messer oder durch Auf— hängen sich zu tödten. Es war auch nicht der Ehemann, sondern der Sohn der geisteskranken Frau, der sich zur privaten Pflege der Frau bereit erklärte. Der Sohn hatte nämlich das elterliche Anwesen übernommen. In welcher Weise dieser die Pflege ausführen wollte, geht daraus hervor, daß er in einem Briefe bei dem Direktor der Irrenanstalt anfragte, wo er seine Mutter holen und einkerkern könne. In dem Briefe, datiert vom 3. Juni 1898, heißt es:

„Durch Veranlassung des Zahlungsbefehls schickte ich heute an den Rechnungsführer die zusammengepumpten 104,A,79 M, wo ich schwere Zinsen von bezahlen muß; das ist das letzte Geld, was die Anstalt durch meine geistes kranke Mutter erhält; fordere Sie hier⸗ mit nochmals auf, mir den Tag anzugeben, wo ich meine Mutter holen und einsperren kann.“

Und im nächsten Briefe vom 25

Juni 1898 sagte derselbe Sohn: Heute, den 25.

Juni, erhielt ich eine Vorladung vom Amt, indem ich aufgefordert würde, einen Revers zu unterschreiben, daß ich die Verpflegungskosten meiner kranken Mutter, welche in der Irrenanstalt zu Lengerich ist, weiter bezahlen soll, welches ich noth gedrungen verneinen mußte, weil meine Schuldenlast zu f nicht im stande bin, das Geld mit der Arbeit zu verdienen; meine Kinder sind klein, das älteste ist vier Jabre, meine Mutter wieder

denn 1 Tala bin also Folge

dessen gezwungen, nach Vause zu bolen und

einzuferlern; einen Zablungsbefehl hat mir die Irrenanstalt auf den

Hals geschickt; daß ich den zweiten nicht bekomme, da schon sorgen; übrigens thut es mir sehr el einkerlern muß.“

101

Die Irrenanstalt stand auf dem Standpunkt schwerer Selbstmordmanie Sohn wollte der Mann war

die Frau leidet an und darf nicht entlassen werden. Und de aus rein finanziellen Gründen vielleicht berechtigt in Neth j Mutter abholen, pflegungekosten nicht zahlen wollte. Also bier liegt eine wide liche oder eine wissenschaftlich nicht be Geisteskranlen keinesfalls vor Gin anderer Fall! Presse in der Sitzung vom 1 ein geistes⸗

ine . 21111 Ver yr cht 11111

7. 16 uon 11 ückhaltung eine

weil er die 11 * gründete Jur

Len! ur Tenimann

Februar 1898 einen F

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sunder Mensch in eine Irrenanstalt ver weil er seine Geschwister des Vatermerdeg gezieben sei aber von diesen Geschwislern der Vater Ergebniß der angestellten Untersuchungen war Niemals ist eine mordeg erbeben werden

ermordet

Anllage wegen det in Frage st

Die Angaben Todeg waren unglaubbaft; die betreffende Leiche gewaltsamen Tedegs. Schen dier Jahre ver dem Tode deg X hatte derselbe die Ausnabme seineg Sohne in e beantragt. Als naml iche rbringung in eine Irrenanstalt der eiger Vater gewünscht hatte, seine beid Vatermerden Der Sebn wurde in eine Irrenanslal klie Menale dort. wurde all frübere Anschuldigung. Schen im darausfel genden der Geistegkranle, der seinem Bruder aufgelauert un batte, wieder in eine Irrenanstalt verbracht werden lange Jeit schrer gestört. Alg er sräter wieder entlassen werden war, widerrief er abermal seine frübere Anschuldigung nnd machte sich beftige Verwürse über die Schädigung. die er Meschwistern gefügt

Der betreffende Anffalterflealil-g war semit nirflich icheer

geisteggestert ein Vatermerd war nicht vergekemmen. ]

wegen

1 er Vater später vlätzlich starb, beschnldigte dieser ö

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Der Herr Tultug Mieister refürmiert sich dabin

Wenn der Abe Leumann bekanrtet, daß cine geistig grsunde Persen ln eine Unastalt für Geisteskranfe aufaenemmen sei, eil tbat- sachlich richtige Aagaben derselben al Tranfteit rerfannt eien, nnd daß diese Beschalbigungen sich auf elaen nirllich derarkemmenen Vatermerd bezogen batten, se ergiekt sich dem genenker. daß der Wetreffende bereit? Jabre der and nach der Jeit der Weschuldigang la ciart fut Jeden erfennbarta Weife geifteefrasf war, daß det pater den ben al aarihtig Mari agenewacnen Beschustiqung des Vater . werder den den Neftalteirrten arch Hei der Fra der Gal

werde ich J. 1 leid, daß ich meine Mutter un 1c doch kaum in Rußland und in der

1 Lem 1 C Vwvewabre manner

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Krankenbausern

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Zweite Beilage

Berlin, Montag, den 3. Februar

lafsung gegenüber dem sonstigen Zustande besonderes Gewicht nicht beigelegt ist, schließlich, daß überhaupt ein Mord des Vaters gerichtlich nicht festgestellt worden ist.“

Meine Herren, solche Fälle, daß Geisteskranke das ist eben sehr häufig ein Zeichen der Geisteskrankheit glauben, sie würden verfolgt, oder man suche sie dadurch unschädlich zu machen, daß man sie in eine Irrenanstalt einsperrt, während sie ganz gesund seien, kommen zahlreich vor. Aber jeder einzelne Fall muß sehr vorsichtig untersucht werden, und namentlich auch die in der Presse häufig mit getheilten Fälle mahnen zu besonderer Vorsicht. Mein Herr Vor— gänger hat allerdings in der Sitzung vom 16. Januar 1897 erklärt:

„Meinerseits bin ich geneigt, zu befürworten, daß, sofern durch diese Landesverordnungen eine ausreichende Sicherheit nicht gegeben

sein sollte, dann der Weg der Reichsgesetzgeburg beschritten werden möge.“

Ich habe mich darauf zunächst an die preußische Regierung gewendet, um festzustellen, ob die preußische Stimme dafür zu gewinnen ist, eine solche reichsgesetzliche Regelung der Materie vorzunehmen. Man war aber in Preußen der Ansicht, daß einerseits die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Entmündigung, die Vorschriften des Zivilprozesses über das Entmündigungeverfahren und die einzelnen provinziellen Reglements, die der Genehmigung der Regierung be⸗ dürfen, eine ausreichende Garantie dagegen gewähren, daß geistes⸗ gesunde Personen in verbrecherischer Absicht in Irrenanstalten gebracht

oder widerrechtlich aus Gewinnsucht oder anderen Gründen dort zurück⸗ gehalten werden.

Wenn das hohe Haus diesen Antrag annehmen sollte, so werde ich mich wiederholt mit der preußischen Regierung, aber auch mit den übrigen Bundesregierungen in Verbindung setzen, um zu ersahren, wie jetzt die verbündeten Regierungen zu dieser Frage stehen. Mehr kann ich vorläufig nicht erklären. (Bravo! rechts.)

Abg. Antrick (Soz); Auf Grund meiner vorjährigen Beschwerde über die Krankenhäuser haben Revisionen stattgefunden, die sehr wenig erreicht haben. Denn diese Revisjonen werden vorher angemeldet, und wenn dann zin Negierungökommissar kommt, so ist alles in der besten Ordnung. Nicht durch solche Revisionen kann Hilfe kommen, sondern durch Beseitigung der Mißstände, die allerdings Geld kostet. Wir haben einen großen Mangel an Krankenhäusern überhaupt, nament⸗ lich in den kleinen und Mittelstädten und auf dem platten Lande. 50 oυ,n aller Pflegebedürftigen müssen wegen Raum⸗— mangels von den Krankenhäusern zurückgewiesen werden. Manche Krankenhäuser, wie in Spiemberg und Kottbus u. a. sind so schlecht ausgestattet, daß in Zeiten von Epidemien die Patienten sich sträuben würden, dort aufgenommen zu werden. Wenn solche leistungsfähigen Gemeinden diese Mißstände nicht beseitigen, jo muß der Stäat sie dazu zwingen. Redner wendet sich dann dem Zustande des Elisabeth Kinderkrankenhauses in Berlin zu und theilt mit, daß im letzten Jahre 10 Kinder an Gonorrhoe erkrankt seien und fährt fort: Anstatt, daß die Eltern sie gesund zurückerhalten, bekamen sie ihre Kinder mit einer sehr bösartigen anstecken⸗

den Krankheit zurück, und das bei staatlicher Aufsicht. In diesem Krankenbause waren nicht einmal genügende Nachtgeschirre

für die Kinder da. Die Kinder kamen mit Läusen aus dem Kranken. hause beraus. Das ist eine sehr fromme Anstalt; es wird dort viel

zu viel gebetet, ob auch gesund gebetet wird, weiß ich nicht. Wo

bleiben da die Ausführungebestimmungen des Seuchengesetzes? dem Krankenhause in Bad Landeszeitung berichtet, zuerst kein Waschwasser, keine C täglich,

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Scharlachkranker aufgenommen, reine Leibwäsche erhielt. wofür sie dem Kranken täglich geben muß. O etwas kommt

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17. Sigung vom 1 Februar 190. 11 Uhr. Ueber den erssen Theil der Verhandlungen in in der vor⸗ gesttigen Nummer d. Bl. berichtet worden Bei der ersten Berathung des Gesedentwurss gegen

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Verboten ertheilt, nach dem Gesetz über die allgemeine Landes⸗ verwaltung bedürften aber solche Polizeiverordnungen der Zustimmung des Bezirksausschusses oder mindestens der Anhörung desselben.

Mit der Tendenz des Gesetzes ist der Redner vollkommen ein— verstanden.

Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:

Dem Wunsch des Herrn Vorredners entsprechend, kann ich nur erklären, daß die Landespolizeibehörde immer der Regierungs⸗Präsident allein ist, wenn nicht ausdrücklich gesagt ist, daß der Regierungs⸗ Präsident an den Bezirksausschuß oder eine andere Körperschaft ge⸗ bunden ist. (Hört! hört!)

Abg. Marx (Zentr.) befürwortet, wie es vor ihm bereits der Abg. Marcour (Zentr.) gethan, der die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern beantragt hat, die i nn des Gesetzentwurfs in der vorliegenden Fassung. Der Begriff des Reklameschildes bedürfe einer genaueren Definition. Wenn ferner unter Landespolizeibehörde lediglich der Regierungs-Präsident zu ver⸗ stehen sein solle, so werde der Entwurf auch aus diesem Grunde un⸗ annehmbar. Der Erlaß solcher Verfügungen müsse nach seiner An⸗ sicht an die Zustimmung des Bezirksausschusses gebunden werden.

Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Ich muß zunächst ein Mißverständniß berichtigen. Ich war kurz vorher in das Haus eingetreten und habe nur fragen gehört: Wer ist Landespolizeibehörde? Ich habe darauf erklärt: Die Landespolizeibehörde ist immer der Regierungs⸗Präsident. Durch die weitere Verhandlung ist mir nun klar geworden, daß es sich im gegenwärtigen Fall um etwas Anderes handelt; daß es sich darum handelt: wer ist zum Erlaß von Polizeiverordnungen berechtigt? Zum Erlaß von Polizeiverordnungen ist die Landespolizeibehörde, also der Regierungs⸗Präsident, nach dem Gesetze über die allgemeine Ver⸗ waltung immer nur mit Zustimmung des Bezirksausschusses berechtigt, und dieses Gesetz, wie es hier vorliegt, hat auch den Zweck, die Landes⸗ polizeibehörde zu ermächtigen, derartige Polizeiverordnungen zu treffen, also Polizeiverordnungen mit Zustimmung des Bezirksausschusses zu erlassen.

Es ist weiter bemängelt worden, was unter Reklameschildern“ zu verstehen sei. Ich glaube: das muß man der Judikatur überlassen. Es wird schwerlich für alle einzelne Fälle schon im voraus festzustellen sein, was ist ein eine Gegend verunzierendes Retlameschild? Daß es sich wesentlich nur um solche Schilder handelt, welche die Gegend verunzieren, das ist die ganze Tendenz dieses Gesetzentwurfes. Es soll nicht jedes kleine Schild verboten sein, das nur einen Namen oder irgend etwas sonst enthält, sondern wie es in dem einen Bei⸗ spiel genannt ist: grellfarbige, durch ihre Größe, ihre Form, ibre Farbe auffallende und das ästhetische Gefühl verletzende Bilder“.

Im übrigen babe ich gegen die kommissarische Berathung, die beantragt ist, nichts einzuwenden. Ich glaube, daß die verschiedenen Mißverständnisse, die sich eingeschlichen baben, sich dort sehr leicht beseitigen lassen.

Abg. Dr. Becker (Zentr.) hält alle Privateigenthum für sehr bedenklich. aus ganz überwiegenden Gründen des

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Üe tiefen Eingriffe in das Solche Eingriffe könnten nur offentlichen Wobles erfolgen. des Wertlautes dieses Gesetzeg sehr wohl dazu l auch und Inschriften zu verbieten. weil sie die Kommissionsberathung sei absolut erforderlich. Nachdem noch der Abg. Pleß (Jentr) für Kommissions⸗ berathung sich ausgesprochen hat, wird der Entwurf einer Kommission ven 141 Mitgliedern überwiesen Darauf zweite Berathung des

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wird die Staatshaus : zwar des Etats der land⸗ wirthschaftlichen Verwaltung bei dem Ausgabekapitel „General-Kommissionen 9100 836 * fortgesetzt.

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