unabhängige Aerzte gelten können. Die genannten Aerzte ständen nur mit den Knappschaftsvereinen, von welchen sie angestellt und besoldet würden, in einem Vertragsverhältniß; auf ihre An—⸗ stellung u. s. w. hätte die Berufegenossenschaft nicht den geringsten Einfluß, zumal da die Mitglieder der Vorstände der Berufs⸗ genossenschaft andere Personen seien als die Vorstands mitglieder der Knappschaftsvereine, und bei der Verwaltung der Knappschafts⸗ vereine nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer betheiligt seien.
Das Reichs-Versicherungsamt hat, soweit ermittelt, erst einmal Gelegenheit zu einer Entscheidung der Frage gehabt, ob neben dem behandelnden Knappschaftsarzt auf Antrag noch ein anderer Arzt zu hören sei, — und zwar handelt es sich dabei offenbar um den von dem Abg. Hoch bemängelten Fall. Die Sektion VI (Tarnowitz in Oberschlesien), über die sich der Bergmann Prudlo in Michalkowitz beim Reichs Versicherungsamt beschwert hatte, hat mit den Knappschafts-A Aerzten in einem Schreiben vom 18. Mai 1900 die Honorarsätze für die Gutachten über Unfall⸗ verletzte — für das erste Gutachten 6 „6, für jedes weitere in derselben Unfallsache 3 M — vereinbart. Bei diesem Sachverhältniß hat das Reichs-⸗Versicherungsamt in seinem Bescheid vom 21. Mai 1901 ein Vertragsverhältniß im Sinne des 569 Abs. 3 des Gewerbe—⸗ Unfallversicherungsgesetzes zwischen den Berufgenossenschaften und den Aerzten der Knappschafts-Lazarethe nicht anerkannt, jedoch dem Sektionsvorstand empfohlen, in Fällen, in denen neben dem Arzte des Knappschafts-Lazareths noch ein anderer Arzt als Behandelnder gelten kann, Anträgen auf Vernehmung dieses Arztes stattzugeben. Der Vorstand der Sektion Tarnowitz wird demgemäß ver⸗ fahren. Meine Herren, ich hoffe, daß recht bald ein weiterer derartiger Fall zur Entscheidung an das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt kommt; denn der Ansicht bin ich allerdings, gegenüber der klaren Bestimmung des Gesetzes muß es vermieden werden, daß der un— parteiische Arzt, auf den der Unfallverletzte gegenüber dem Vertrauens⸗ arzt rekurrieren kann, in den Verdacht kommt, in irgend einem Ab⸗— hängigkeitsverhältniß zur Berufsgenossenschaft zu stehen. (Sehr richtig! links) So will es das Gesetz. Im vorliegenden Fall ist das Reichs⸗ Versicherungsamt der Ansicht gewesen: der Arzt ist unabhängig, er ist Kassenarzt der Knappschaft, nicht der Berufsgenossenschaft. Die Be⸗ rufsgenossenschaft hat für den Fall, daß er Gutachten abgiebt, ihm nur bestimmte Honorarsätze zugebilligt, und hierin hat das Reichs Versicherungsamt ein Vertragsverhältniß, ein Abhängigkeitsverhältniß nicht finden können.
Abg. Franken (nl): Den Ausführungen des Staatesekretärs hinficht ich der Beaufsichtigung der Berufsgenossenschaft muß ich durch- aus beitreten. Die Kapltalsabfindung ist in Rheinland⸗Westfalen nicht Sitte und kommt in der Knappschafts Berufsgenossenschaft nicht vor. Die sachverständigen Angaben meines Kollegen Hilbck werden dem Hause wohl lau dr hrblner vorgekommen sein als die Ausfälle des Herrn Stadthagen. Die staatlichen und städtischen Baumeister werden schon polizeilich angehalten, für die nöthigen Unfall— verhütungsmaßregeln bei den Bauten Sorge zu tragen. Die Unfälle werden an Zahl wieder abnehmen, wenn die Verhältnisse erst wieder stabil geworden sind, die Novellen sich eingelebt haben werden. Die Angriffe auf die Unternehmer nehmen wir mit ruhigem Gewissen hin, denn unser Verantwortlichkeitegefühl ist ein ganz anderes, als sich Herr Stadthagen vorstellt.
Abg Stadthagen bestreitet, daß er übertrieben babe. 13 Vor⸗ sitzende von Berufegenossenschasten hätten gegen das Gesetz aus ihrem Ghrenamt Bezüge bis zu 16000 M erhalten. Wenn auch der Fall Felisch auescheide, so blieben immer noch 12 Fälle übrig. Es gehört, fährt der Redner fort, wirklich viel dazu, sich hier binzustellen und sich sittlich zu entrüsten, weil ich in einem Falle geirrt habe, und zu tbun, als ob ich wer weiß wie Unrecht hätte. Herr Oertel hat gezeigt, daß er wirklich eine schlaflose Nacht gehabt hat. Ich babe im vorigen Jahre auedrücklich gesagt, das und das ist mir mitgetbeilt worden, und ich fordere die Negierung auf, darüber eine Unter⸗ suchung anzustellen. Das war mein gutes Recht. Und nun spricht man über Verdächtigungen des Herrn Felisch. Die Vorwürse, die von konservativer Selte in dieser Richtung gegen mich geschleudert worden sind, lassen mich kalt. Ich nebme das nicht ernst. Wenn in den anderen 12 Fällen leine Untersuchung stattgefunden hat, so läßt das einen Schluß zu auf den Ernst der sittlichen Entrüstung jener Herren. Der Vorsitzende des Reiche Versicherungeamts bat die Pflicht, die Gesetz
ebung anjurufen, damit Beschlüsse verhindert werden, welche Tem Vor⸗
e mehr als 1000 M Entschädigung zubilligen. Ist die Erböbung deg Gehalts des Herrn Hahne von 12. auf 160 0 ½ bestätigt worden?
Bedauern muß ich, da man hier den Dr. Blasius, den der Staate⸗ sekretär hat sallen lassen, gelobt und verberrlicht bat. Der Abg. Dertel scheint die Tiefe der Anschauung des Dr. Blasiug gar⸗- nicht verstanden zu baben. Ich babe nicht verallgemeinert, wie mir Herr Roesicke vorwarf, und den Aerstestand im allgemeinen angegriffen. Ich babe meine Verwunderung darüber ausgesprochen, daß noch nicht dag ebrengerichtliche Verfahren gegen Dr. Blasiug eingeleitet ist. Der Fall Blasiug ist nicht der einzige, der zeigt, daß die Aerste ju Vaueknechten der Unternehmer degradiert werden. Allerdings sind die Berufegenossenschaflen nicht an dag Gutachlen der Vertrauenkärste geseßlich gebunden, aber sie halten sich daran. Nehmen Sie an, der bechrerebrte Abg erlitte einen Unfall, an er den vollen erhalten,
Schade ner sah eventuell würde er
verstanden sein.
: DertelQl welchem Körvertbeil ist gleichgültig, so würde lagen.
(Präsident Graf von Ballestrem bittet den NRerner, seine Beispiele
nicht von Mitgliedern des Hanseg zu wählen) Der Arbeiter dag nicht, und Dr. Sprengler hat ganz recht mit seinem Auespruch: Die Vertranendärsjte sind dan da, die Renten berabjudrücken Thut ein Vertrauen gart nicht., wie die Berusegenossenschaft will, so sliegt er aug der Berusegenessenschaft binaug. Nedner nimmt dann die ven ibm gegebene Statik in Schuß und wendel sich gegen die Anführungen deg Abg. Roesicke.
Persönl ich bemerlt Abg. Dr. Dertel ens.) lich bervorreboben, daß geballäballchen Dingen durch einen ehrenamtlichen Vorsitzenden Berusggenessenschast durchaus mißbill ige Das Dr. Blastug n glerist ieren, ist mir nicht im Traum eingefallen. Ich babe eg entichleden mißbillit, daß ein Art auf Kesten der Arbeiter die Geldinteressen der Berufegenessenschaslen wahrnimmt und die Vebenginleressen der Arkeikter nicht berücsichtigt. Im übrigen der- chte ich auf den Versach einer Verständigung mit dem Abg. Stadt. — daran ist mir auch nicht daz Minden gelegen
Ich babe aug druück⸗
Bei den Ausgaben für die Nemunerierung von richterlichen Beamten als Hilfeträften des Reiche⸗Uersicherungsamts regt der
Uke Dr. Steckmann (Ry) die Grbedang der RNemungratien auf 140d AM an, wie sie auch die aich tn igen Mijglieder des Reich. Versichernngkamtig erbalten. uach sellte diese Nemunctatien fin venstons fabia erklärt werden
Direster lea Nelke Scha gam Twele Daz Neichez mf des Innern bal dieem Wansche schoa beim Gtat für 190 Rechnung fragen wellen, ist aber bei dem Reiche Scha gam damit nicht durch⸗ aedtungen
Dag apitel des Reiche Versicherungsamts, die Ausgaben für die Phnysikalslsch⸗ techn ische Reichs anstalt und ür dag Kangalam i werden bewillQigt
kann
ich widerrechtlicihe Weüge ven Gebalt eder einer Verfabren deg
seite nech ein
Darauf wird um 6 Uhr die weitere Berathung auf Donnerstag 1 Uhr vertagt. (Außerdem Marine⸗ Etat.)
Preuszischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
20. Sitzung vom 5. Februar 1902, 11 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Berathung des Gefetzentwürfs, betreffend die Heranziehung zu den Kreisabgaben. .
Nach demselben sollen die Gesellschaften mit be— schränkter Haftung zu den Kreisabgahen herangezogen werden unter Abänderung des die Forensalsteuerpflicht im Kreise behandelnden 8 14 . Kreisordnung, und zwar sollen nach dem Vorgange des Kommunalabgabengesetzes die nicht im Kreise , einzelnen Mitglieder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gleich den nicht im Kreise wohnenden Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft für Gewerbe⸗ treibende erachtet und demgemäß im Kreise zu den Kreis⸗ abgaben herangezogen werden, welche auf Grundbesitz, Gewerbe . auf das aus diesen Quellen fließende Einkommen gelegt werden.
Abg. Hausmann (ul): Der Gesetzentwurf . einem vom Hause wiederholt gusgesprochenen Wunsche, und deckt sich mit dem Beschlusse unserer Gemeindekommission. Die Steuerfreiheit der Ge⸗ sellichaften mit beschränkter Haftung kommt daher, daß die Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch das Reichsgesetz erst nach dem Erlaß der Kreis⸗-Ordnung eingeführt worden ist. Es ist aber eine gerechte Forderung, daß die Gesellschaften mit be⸗— schränkter Haftung zu den Kreisabgaben mit herangezogen werden. Es giebt in Preußen 2400 solche Gesellschaften, und eine ganze Reihe von Aktiengesellschaften hat sich in Gesellschaften mit beschränkter Haftung umgewandelt, um sich der Kreissteuerpflicht zu entziehen. Es ist richtig, daß die Regelung der Staatseinkommen— steuerpflicht dieser Gesellschaften nicht in den vorliegenden Entwurf mit hineingezogen ist, weil sonst die Erledigung der Sache erschwert worden wäre. Ich habe gegen die Fassung des Entwurfs nichts ein⸗ zuwenden und würde mit der Annahme auch ohne Kommissions⸗ berathung einverstanden sein. Wird die Kommissionsbergthung von anderer Seite gewünscht, so würde ich dem nicht widersprechen.
Abg. Winckler (kons.):; Namens meiner Freunde spreche ich unsere Befriedigung über die Vorkeßung dieses Gesetzentwurfs aus, der den Wünschen des Hauses entspricht. Wir stellen uns auf den Boden der Vorlage, legen aber doch Werth auf eine Kommissiensberathung, Hier, wo es sich darum handelt, das System dieser Besteuerung, bei dem sich in Bezug auf Kommunglabgaben in der Durchführung gewisse Dieharmonien und Unzuträglichkeiten herausgestellt haben, auf die Kreise zu übertragen, halten wir es doch für nöthig, dieses System in einer Kommission von neuem zu prüfen, und ich beantrage deshalb die Ueberweisung der Vorlage an die Gemeindekommission.
Abg. Dr. Iderhoff (fr. kons.) äußert gleichfalls einige Be— denken, obwohl er mit dem Prinzip der Vorlage einverstanden ist, und stimmt der Ueberweisung an die Gemeindekommission zu.
Abg. Dr. Crüger (fr. halter Die Beschränkung der Vorlage auf die Kreisbesteuerung ist ein Fehler, die Regierung hätte ganze Arbeit machen und überhaupt die Steuerpflicht der Gesell schaften mit beschränkter Haftung einer Prüfung, unterziehen sollen. Die gleiche Behandlung dieser Gesellschaften und der offenen Handelegesellschasten ist wirthschaftlich und rechtlich nicht begründet. sie widerspricht der Rechisprechung, wenn man die einzelnen Gesellschafter als Gewerbetreibende ansieht. Das bat unabsehbare Konsequenzen; mit welchem Recht könnte Attionar einer Aktiengesellschaft als Gewerbetreibender angesehen und besteuert werden? Wo bleibt da der Begriff des Gewerbebetriebes,
auch der
wenn man eine ziffernmäßige Betheiligung als Gewerbebetrieb an— sieht? ĩ als Gesammt beit besteuern.
Abg. Schm itz⸗Düsseldorf (Zentr.: Wir stimmen der Uxgber weisung an die Bemeindekommission zu. Gerade wir am Rhein empfinden die Steuerfreiheit der Gesellschaften mit beschräntter Haftung unangenebm; bei ung sind viele Ausländer, namentlich Holländer, in diesen Gesellschaften, die ihren Betrieb im haben. Es wäre allerdings richtig gewesen, den Fehler, den wir beim
Kommunalabgabengesetz durch Heranziehung der einzelnen Gesellschafter
gemacht haben, hier zu beseitigen. Meine Freunde würden damit ein Gs haben sich viele Aktiengesellschaften umgewandelt lediglich um steuerfrei zu werden. Die Vorlage wird der Gemeindelommission überwiesen. Darauf setzt das Haus die Berathung des Etats der Handels- und Gewerbeverwaltung, und zwar die am
Dienstag abgebrochene Debatte über den Ausgabetitel , Gehalt Felisch, einen Ausgleich wischen den Aeltesten und den
des Minisiers“ und die Anträge der Abgg Dr. Hitze und Freiherr von Zedliß und Neukirch, betreffend Beschränkung des Rechts zur Lehrlings haltung auf die geprüften Meister und Ein führung des Befähigungsnachweises für das Bau gewerbe, sort.
Abg. Dr. Ruegen berg (Jentr.) verbreitet sich über Noth⸗ wendigkeit des gesetzlichen Schutzes der Veilquellen und über die vor wei Jabren regierungeseitig ausgearbeiteten Grund juge eines s lchen Gesetzes; er hofft, daß noch in dieser Session ein Gesetzentwurs vor gelegi werde. Im einzelnen bleiben die Aus sfübrungen des Redner unverstandlich.
Minister für Handel und Gewerbe Möller:
Meine Herren! Die Frage, die der Herr Vorredner gestellt hat gebört eigentlich nicht zum Handels ⸗Gtat, sondern Ich kann ibm aber dag Gine schen an dieser erwidern, ingebende lommissarischöe Verhandlungen augenblicklich
Ge ist dies eine der schwierigsten Fragen, die es giebt. wenn ich nicht irre, seche Ressortz an dieser Frage betheili baben seit einigen Wochen wöchentlich eine bis zwei Sitzungen d
um Berg ⸗ Etat
Sielle
ze shuristischen Schwierigkeiten sind so groß, daß wir wann wir jum Abschluß r verkennen garnicht die Wichtigkeit der Frage. Ich war darauf vorbereitet, daß die Frage gestellt werden würde, und ich babe meiner ⸗ al darauf gedrängt: man möge doch, soviel wie möglich die Angelegenbell beschleunigen. (Gravo!) Aber ich babe die Ant⸗ wert befemmen wir Iban, wag wir können. Mehr Ibnen augenblicklich nicht sagen.
Ab Schmit (Jentt): Die Nahrung mittelverfälschung bat in neuerer Jell dkerband genemmen. Die Veischleierang der Fälschung ist zu einer wahren Meisterschaft gedieben, und die Rechtsrrechung hat
es immer schmerer dagegen au ml emmen. Dus Nabtungemittelgesch ven 1879 bat grefe Siäden. Gy werden Nabrung- und wenußmittel
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estimmt sagen können kommen werden w
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lann ich
Verkanf sind. se ‚chemisch reiner Deng auß der Läneburzet Wider, Urfel gelee n w. Tie Verf llschnng erstreckl sich auf Batter, Milch. Jacker. Cbelolade, far auf alle notbwendigen und nent bebrlichen Nabrungamit tel
Minister für Handel und Gewerbe Möller: Meine Herren! Ich erkenne an, daß ich det Beschäher der lauf
ala nsschen Ghelichlest bier tm Kübrigen aber stebe ich mit dem Gesetz
Will man die Gesellschaften beranzieben, so kann man sie nur
Inlande
mil bechtenenden Namen in den Werker gebracht, die verdächtigster
in verhältnißmäßig losem Zusammenhang, und ich glaube, daß die Sache bei einem anderen Ressort vorgebracht werden müßte.
Wenn Schwierigkeiten, die der Herr Vorredner geltend gemacht hat, bestehen, so bin ich überzeugt, daß ein Theil dieser Schwierig⸗ keiten niemals durch irgend ein Gesetz geregelt werden kann. Wenn der Herr Vorredner speziell von der Verfälschung von Honig ge⸗ sprochen hat, so möchte ich auf die Verhandlungen verweisen, die im Jahre 1895 in der Reichstagskommission stattgefunden haben, als es lssich um die Veränderung des Zolles auf Honig han⸗ delte. Damals sind tagelange Verhandlungen darüber geführt worden, ob es überhaupt möglich sei, echten Honig von ver⸗ fälschtem Honig zu unterscheiden. Es sind sehr große Schwierigkeiten für den Chemiker vorhanden, wirklich die Unterscheidung zu machen— Soweit ich mich der Verhandlungen entsinne, handelt es sich darum, daß der Zucker im Honig bei der optischen Analyse sich anders verhält als der wirkliche Zucker. Es ist das eine Invertzucker, das andere richtiger Zucker; der eine dreht links herum, der andere rechts herum. Wenn aber dieser Zucker auf eine gewisse Temperatur er⸗ wärmt wird, so erfolgt die Drehung umgekehrt. Alle Chemiker, die wir um Rath gefragt haben, haben uns einstimmig gesagt: hier ver⸗ sagt im letzten Ende die Wissenschaft; wenn getäuscht werden soll, kann getäuscht werden.
Aehnlich liegt es bei dem Apfelkraut, von dem der Herr Vor redner geredet hat; da sind die Schwierigkeiten ähnlicher Art. Daß ich gern dafür eintreten werde, den Betrug zu verhindern, liegt auf der Hand; aber wie es möglich sein wird, das gesetzlich zu regeln, das sehe ich nicht ein. Wenn unsere Gesetze auf diesem Gebiete so viel⸗ fach versagen, so liegt das daran, weil wir diese Gesetze viel zu ka⸗ suistisch machen und glauben, die Dinge im einzelnen regeln zu können, die schließlich mit dem Weiterentwickeln der Wissenschaft sich häufig verändern. Wir thäten, glaube ich, viel klüger, wir machten es, wie die Franzosen es gemacht haben, und regelten solche Dinge als un⸗— lauteren Wettbewerb und stellten nur das Prinzip im Gesetz auf. Auf diese Weise überließen wir es den Herren Richtern, die Entschei⸗ dung mit Sachverstand im Einzelfalle zu entscheiden. Es würde dann vielleicht auch der Herr Vorredner mit der Sache befaßt werden.
Abg. Kindler (fr. Volksp): Die Handwerker würden nach dem Befähigungsnachweis kein Verlangen mehr tragen, wenn sie im einzelnen Kenntniß davon hätten, zu, welchen Mißständen die Ein⸗ führung desselben in Oesterreich geführt hat. Dagegen muß den Fachschulen jede Förderung zu theil werden; sie haben dem Handwerker großen Segen gebracht. Der Befähigungsnachweis hat doch in der Dauptsache die . die unliebsame Konkurrenz zurückzuhalten. Wie durch den Befä higungsnachweis die Standesehre der Handwerks⸗ meister gehoben werden soll, verstehe ich nicht. Der Befahigungenach weis kann doch auch nicht, wie Herr Euler meinte, in eine Linie ge⸗ stellt werden mit dem Examen der Aerzte und Juristen. Ein Ant, der ohne Prüfung praktizieren würde, wäre doch eine direkte Gefahr für Leben und Gesundheit der Bevölkerung; ähnlichen schweren Schaden müßte der ungeprüfte Richter oder Anwalt anrichten. Davon ist beim Handwerker nicht die Rede. Taugt der Handwerker nichts, so wird= er bald von den leistungsfähigeren, intelligenteren Kollegen übertrumpft sein. Der Befähigungsnachweis allein garantiert auch dem Hand. werker noch keineswegs das materielle Gelingen. Die Ablegung eines Durchschnittseramens wird auch im Baugewerbe dem Publitum kaum eine besondere Gewähr bieten. Würde die Prüfung völlig ernst ge. meint fein, so müßte sie sich auf eine Menge von Handwerken, auf Schlosserei, Zimmerei, Töpferei u. J. w. zu erstrecken haben, also auf Hantierungen, die zwar von dem Baugewerbe unzertrennlich sind, die sbeoretisch und vraltisch zu erlernen aber der Baugewerkbeflissene gar keine Zeit hat.
Abg. Cahensly (Zentr.): Durch den Erlaß, betreffend die Be⸗ gründung einer Handelskammer in Berlin, ist die Wabl der 36 Ver. treter nach den drei Gewerbesteuerklassen vorgeschrieben. Darin liegt eine schwere Benachtheiligung der dritten und vierten Alasse. In dem Aeltesten⸗Kollegium waren allerdings 90 09 der Gemwerbetreibenden nicht vertreten. Die laufmännischen kleinen Gewerbetreibenden müssen endlich zu einer hinreichenden Vertretung gelangen.
Minister für Handel und Gewerbe Möller: Meine Herren! Die Frage der Handelskammer in Berlin bat Vorgänger bereits viele Verhandlungen gekostet, und auch ich Anfang meines Amtsantritt an mit der Sache befaßt ge—⸗ Die Gegensätze zwischen gewissen Theilen der Kaufmannschaft
nd den Aeltesten in Berlin waren bedauerlich scharfe geworden. Denn sowobl mein Vorgänger, wie ich sind bestrebt nach Thunlichkeit diese Gegensätze auszugleichen. Die Verbandlungen über den Aeltesten wider⸗ strebenden Theilen der Kaufmannschaft waren vielversprechend, und ich hatte mit Sicherbeit erwartet, daß ein Beschluß, den der Vorstand der Aeltesten gefaßt batte, dazu fübren würde, die Korvoration der Aeltesten in eine Handelekammer aufgeben in lassen; die Bedenlen das Aufgeben in eine solche Korworatien batten aber Augenblick überwogen, und wäbrend vorber
be ziviertelmebrbeit dag Aeltestenkollegium be⸗
eine Sandelelammer aufzugeben wurde in
ein gegentbeiliger Beschluß berbeigefübrt.
versetzt, der großen Aufregung, die in
WVerlin eristierte, ein sofertiges Gude mm be⸗
onnte ich nicht anders bun, ale indem ich sosort auf
Handel ammergese zes die Handelskammer ing Leben rief. Selbstrerständlich bin ich mir bewußt gewesen, daß dag Dandelg⸗ zesetz mit dem vorgeschriebenen Wablmodug für Berlin etwa
n auenben würde. Diese sind aber abalb in Berlin ven besonderer Schärfe, weil bier, wie ich alg rdneter mehrfach beworgeboben babe niemand, wie an anderen Dandele lammern, dafür gesorgt bat, daß da Vandel stegister
geballen wurde delerenister ist in Berlin
in großer Unordnung Die bi der lleinen Firmen, auch selbst manche mitllere Firmen, sind überbaunt nicht in dag Handel gtegister eingetragen, und daß, man bei CGmanation des
gewesen,
wieder
—. ** ge Wirkung Wirkungen
wag
ersten Handelegeseßbachgz bat baben wollen Klarbeit über die iancren
Verbälinisse der Firmen, ist für Berlin nicht Dag ist auch
erfullt
ciner der Gründe gewesen, die mit den Entschluß leicht weiden Lichen,
nun endlich eine Vandele kammer ing Leben a rusen;
denn eine
Dandelesammer wird schen aug sienerlichen Rückschten für die Ge⸗
tichtigung des Handeleregislere sorgen
( Schluß ia der Jweilen Weilage)
zaum Deutschen Reichs⸗A
M 32.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Wenn diese Berichtigung aber eingetreten sein wird, dann ver— schwinden zum großen Theil die Klagen, die der Herr Vorredner namens der Kleingewerbetreibenden vorgebracht hat. Wir haben ja leider keine zuverlassigen Zahlen darüber, wieviel Firmen zu Unrecht nicht in das Handelsregister eingetragen sind; ich schätze ihre Zahl aber in Minimo auf 10000, wahrscheinlich ist sie noch größer. Wenn diese zu der untersten Klasse hinzutreten, so wird die vierte Gewerbe— steuerklasse mit Mehrheit die dritte Klasse zwingen können, daß sie ihr einen angemessenen Antheil an den Sitzen in der Handels« kammer gewährt. In dem zwischen den Aeltesten der Kauf— mannschaft und mir vereinbarten Entwurf eines Statuts, wonach die Aeltesten in eine Handelskammer aufgehen sollten, waren Bestimmungen getroffen, wonach den Börsenmitgliedern von vornherein ein Drittel der Mitglieder gewährt werden sollte. Einer der Gründe, warum der damalige Beschluß nicht zur Ausführung kam, war, daß die Plenarversammlung der Kaufmannschaft, die diese Vereinbarung ratifizieren sollte, ihrerseits verschärfende Bestimmungen in das Statut hineinbrachte, wonach alle Aenderungen des Statuts, also auch die Aenderung über die Gewährung von einem Drittel der Stimmen an die Börse, einer Dreiviertelmehrheit bedürfen sollten. Daran wäre an sich nicht viel zu erinnern gewesen, weil die Börse in Berlin immer eine erhebliche Bedeutung haben wird — Berlin ist der kommerzielle Mittelpunkt des ganzen Landes, und man wird der Berliner Börse immer eine erhebliche Bedeutung zuweisen müssen; aber die generelle Bestimmung, daß alle Statutenänderungen nur mit Dreiviertelmehrheit sollten beschlossen werden können, war unaus— führbar. Sie hätte zu einer Schwierigkeit in den Verhandlungen geführt, wenn jede bagatellmäßige Statutenänderung nur mit Drei— viertelmehrheit sollte beschlossen werden können, die nicht zu verantworten zewesen wäre. Ich mußte diese Bestimmung beanstanden, und das war die erste Ursache des Scheiterns der damaligen Verhandlungen.
Wenn jetzt darüber geklagt wird, daß die Handelskammer auf Grund des Handelskammergesetzes ein zu plutokratisches Gebilde sein würde, so bitte ich die Herren, sich zu vergegenwärtigen, ob denn der jetzige Zustand vom Standpunkt derjenigen, die der Börse nicht freundlich sind, nun irgendwie schlechter ist, als er geworden wäre, wenn wir das ratifiziert hätten, was aus den Verhandlungen meines Derrn Vorgängers mit dem Aeltesten Kollegium hervorgegangen war, in denen der Börse ein ganzes Drittel konzediert war. Jetzt haben die Höchstbesteuerten allerdings ein Drittel zu ernennen, und es ist deren Zahl noch geringer nach der Aufstellung der Steuerliste, als wir erwartet haben; es sind nur 59 Firmen, die die erste Klasse bilden. Aber dieses Drittel deckt sich thatsächlich mit demjenigen, was vorher für die Mitglieder der Börse bestimmt war, und daher wird an dem, wag vorher beschlossen war, nichts Wesentliches geändert. Wenn sich aber Herren namentlich aus Detaillistenkreisen darüber be⸗ schweit füblen, daß sie zur Zeit keinen genügenden Einfluß haben, weil die vierte Gewerbesteueiklasse mehr Steuerjahler hat als die dritte Gewerbesteuerllasse, mit der sie zusammenwäblt, aber weniger Wäbler, so wird sich das schon von selbst korrigieren, nachdem das eingetreten ist, was in ganz Deutschland vorbanden ist, daß eben jede kaufmännische Firma ins Handelsregister eingetragen sein wird.
Abg. Reichardt (nl) fragt den Minister, wie das Waarenhaus stenergeseß gewirkt bat, und wänscht die Vorlegung einer darauf bezüglichen Statistik, auch über die sinanziellen Ergebnisse. erbittet er Augkunft über den derzeitigen Stand der einer Abänderung des Börsengeseßzes. .
Minister für Handel und Gewerbe Möller:
Meine Herren! Ueber die erste Frage des Herrn Vorredner lann ich amtlich keine Auslunst geben, da die Veranlagung der Steuern den Draanen deß Finanz ⸗Ministeriumg untersteht. Ich kann dem Herrn Abgeordneien aber aug den Alten mittbeilen, daß im Ganzen etwa äber 1090 Firmen im ganzen Lande veranlagt sind und daß der ge— sammte Stenerertrag für dieseg Jabr ewa 675 000 ½ beträgt, daß aber, da daß Gesetz noch nicht voll in Kraft getreten ist Ginschähungen für dag nächste Jahr dann dieser Ertrag sich sleigern wird. Die Frage, ob Konsumwereine vor wiegend dadon getroffen sind, vermag ich im Augenblick nicht zu be⸗ antworten. Ich gebe anbeim, die Frage vielleicht beim Etat der Finans Ministeriumg ju wiederbelen, we man jedenfalle Auskunft darlber wird geben önnen. Daß die Jabl der Firmen so klein geworden isl, liegt jum erbeblicheren Teil daran, daß eine zreße Jabl von Firmen gewisse Artikel, die sie unter dae Mey gebracht baben würden deren Verkauf aufgegeben baben, daß sie den Umsang ibreg Geschäftg geändert baben. Auf diese Weise stad schen bei der ersten Ginschäßgung eine Menge ausgeschie den, und lch bin Cberjengt, daß auch bei dem weiteren Merlaaf der Dinge diese Ahlen noch weiterbin kräftig einsegen witd; denn eine ganze Reibe den Unfragen an mein Ressert bat ergeben, daß man sich vergemissert, eb gewlsse Artikel in eine der Alassen, die im (Gesez bestimmt sind, NMianeingebären, nad, wenn die Frage dabin entschieden worden ist, sie gebören in eiae Wlasse, welche die Veranlaqung jut Steuer jut Felge haben wstde, dann verichtet die Firma lieber darauf, die Artikel eikerbln a fübren, damit sie der Veranlagung mur Stener entfällt
Die Tratgleit meines Ressertt ist im nesentlichen darauf beschränkt. die Qaschlhang der derschledenen Artikel lan die verschtedenen Alassen en daultig ja besstmmen.
Wan sedann die jwerlte Fraee kefrefft der Bärseraesetßzes anlangt, so kann ich darüber nur far sagen, daß dag Bärsenaesetz im Gatwurf la meinem Miaisterlam fertigaestellt ist und die Genebmigumng det Staats Miellerlame gefanden bat, daß daz Gee geaenmärtig den Gaedegregkraagen sagegangen ist, daß ich aber nicht bestimmen lann ann alle Vaadegrenleraagen mit ibren Grräqungen iber den Gnt. warf fertig sela reerden Ge ist nech nickt an die ugschaffe den Ganderraibe jarickregangen, nad erst enn dag der Fall ewesen iss.
erden elt sberfeben fharra, aun der Mee dentrearf udanltig fertig a een 1M
Ferner Vorbereitung
erweiterte zu crwarten sind und daf
Zweite Beilage
Berlin, Donnerstag, den 6. Februar
Abg. Pleß Gentr.) tritt für den Antrag Hitze ein. Herr Fried— berg meine, der Befähigungsnachweis biete keine ö. j die Qualifikation des Handwerkers; aber die Meisterprüfung habe garnicht den Zweck, darzuthun, daß der Geprüfte ein Meister in feinem Hand— werk sei, sondern solle nur nachweisen, daß er sich ein gewisses Mindestmaß von Kenntnissen erworben habe. Die Handwerker selbst wünschten den. Befähigungsnachweis. Allerdings lägen große Schwierigkeiten in der Ausführung vor, aber sie konnten überwunden
werden, und die Unterscheidung zwischen Handwerk und Fabrik sei nicht unmöglich.
Abg. Funck (frs. Volksp.): Wir haben von vornherein gesagt daß das Handelskammergesetz zu einer plutökratischen Vertretung , werde und die kleinen Kaufleute keine genügende Vertretung erhalten würden. Ueber das Börsengesetz behalten wir uns ein Urtheil vor, bis die Vorlage selbst vorliegt. Abg. Gamp (freikons ): Meine Freunde sind immer für die Ein⸗ führung des Befähigungsnachweises gewesen und stimmen auch der Forderung zu, daß Lehrlinge nur von solchen ausgebildet werden dürfen, welche ihre Befähigung im Handwerk nachgewiesen haben. Mit dem Betrieb der Bernsteinwerke können wir zufrieden sein, und wir danken ausdrücklich dem Minister für seine Thätigkeit auf diesem Behiet, aber wir wünschen, daß die Verarbeitung des Bernsteins mehr in Inlande vergeben wird. Der Minister sollte nach dem vom Eisenbahn⸗ Minister bei der Schwellenlieferung gegebenen Beispiel den inländischen Fabriken bei der Abnahme des Bernsteins einen Nachlaß von 10 Ho gewähren. In der Berliner Handelskammerfrage habe ich schon im vorigen Jahre vor dem Wege gewarnt, den man jetzt gegangen ist. Das Handelskammergesetz ist garnicht auf, die Berliner Verhältnisse zugeschnitten. In Berlin sind 60 009 kleine Betriebe, die weder in 1 Handwerkerkammer noch in der Handelskammer ihre Vertretung inden können, weil sie keine Gewerbesteuer zahlen. Es sollen jetzt 10— 20 000 kleine Gewerbesteuerzahler in die Handelsregister gepreßt werden, damit die Handelskammer lebensfähig ist. Ich hoffe jedoch, daß es zu einer Verständigung zwischen den Aeltesten der Kaufmann“
schaft und der Handelskammer auf anderer Grundlage kommen wird.
Das Handelskammergesetz paßt für Berlin nicht, aber andererseits wäre es auch ein Fehler, einen Wahlmodus festzusetzen, der allein für Berlin sich eignet. Die kleinen kaufmännischen Gewerbetreibenden müssen eine besondere Vertretung erhalten, das könnte in einer zweiten Abtheilung der Handwerkerkammer geschehen.
Minister für Handel und Gewerbe Möller:
Meine Herren! Ich will zunächst auf die zuletzt gestreifte Frage eingehen. Ich habe nicht deshalb darauf dringen zu müssen geglaubt, daß die Eintragungen in das Handelsregister in Berlin vervoll— ständigt werden, weil ich damit die Zugehörigkeit zur Handelskammer erweitern will, sondern weil ich mit dem, was das Handelsgesetzbuch ursprünglich gewollt hat, es für dringend nothwendig halte, daß sich auch die kleinen Handelskreise dahin drängen, daß sie ihre inneren Verhältnisse offen legen im Handelsregister und vor allen Dingen, daß sie auch ordentliche Bücher führen müssen; denn das ist eine Nothwendigkeit für einen ordentliche n Kaufmann, daß er Bücher führt, und jedes Gericht bestraft Falle des Konkurses, wenn er das nicht thut. Was in hanz Deutschland geht, wird in Beilin auch gehen. Ich habe nur davon gesprochen, daß eine weitere Nebenwirkung der Eintragung ins Handeleregister sein würde, daß der jetzige vergleichsweise kleine Einfluß, den die vierte Gewerbesteuerklasse bei den Handelt kammerwahlen ausüben wird, sich dann erbeblich verschieben wird, daß, wenn die Eintragungen so erfolgen, wie sie das Handelsgesetzbuch vorschreibt, dann die vierte Klasse die große Mebrbeit haben wird, und daß es dann Sache der vierten Klasse sein wird, der dritten Steuerklasse eine an gemessene Vertretung zu geben. Ich habe dabei den Reklamanten gegenüber anerkannt, daß gegenwartig allerdings die vierte Gewerbe steuerllasse bei den ersten Wablen in Berlin, wenn die dritte Klasse nicht ein Einseben hat, ihr auch einige Plätze zu bewilligen, leer aus— eben wird. z babe Ibnen aber schon gesagt, daß bei der ersten Ersatzwahl, die in zwei Jabren stattfinden wird bereits fin Korrektur eintreten wird, und daß in seche Jabren die volle Korreftur vorbanden sein wird
Wag dann die Frage anbetrifft, ob
durch ein Spenalgesetz regeln sollen, so kann ich auch nur sagen: ich habe es für richtig gebalten was ich vorhin schon ausgeführt habe die weitere Kreise der KCaufmannschaft in erbeblichem Maße aufregende Frage durch möglicht schnelle Entscheidung zur Rube jm
und ich glaube, das ist vollständig erreicht Ga daber
e der Handelelammer sein, bei Feststellung des Statut Westim⸗ mungen in Gmwägung zu sieben, die der Herr Vorredner auch ange⸗ fübrt bat, ob durch Aufstellung eineg Jensus die vierte Klasse auegeschlossen werden soll, und ob sie dann der vierten Alasse Ver- anlassung und Gelegenbeit soll, eine srenellen Körperschaft zu suchen
Der Herr Vorredner aug de 20 daß in Hamburg gegenwärtig derartiger Versuch gemacht Das Gesetz ist ich weiß nicht bestimmt, ob schen erlassen falls im Entwurf im Herbste der Gürgerschaft vorgelegt. Ich selbst babe im Lauf des Sommer den Alein ge werbetreibenden den Math gegeben, in Grwägung mm fieben, eb sie nicht auf eine Kleinbandelt kammer bin- arbeiten wollten, babe aber nachber diesen Gedanlen jarückgezegen, weil ich gern erst Erfabrungen sammeln wellte, wie eine derartige KCärrerschaft in Samburg arbeilen würde, und ich glaube, Sie baben leine Ursache, diese Versicht a kemängeln. (Justimmung) Sie wellen wohl kerücksichtigen, daß ed immerbin ein gefährlichen Grwweriment it, wenn ich der Vandelestand in wei RKörrer- schaften 1beile; ich würde sebt bänsig enielen, daß, anstan daß rernünftigermeise ein Aasaleich meischen den Jateressen der verschledenen Alassen inner balb der Handellammer erfelgt, ider svrechende Beschlüsse in beiden Temweratienen derliegen würden Gy wurde die Redentung der Dandelererttetung den Berlin ganz erbeblich abe schwöcht erden, wenn gegen sägliche Beten in die Welt btnang. geben. Alse bie ich mich ükerkenat babe, daß derartige lein bandeln-˖ kammer Ornantfatieren, ie sie au anderen Orten tbeilneise in der Mache eder gerlant sind gut arkeiken, möchte ich ratben, den der Nachabwung Abfland ja neben dad eg rabig mil dem sa der- suchen, head dag Dandele klammert eg dere brieben bat. Sellien scch wirklich schweere Nebelstlade kerangtfelen, fe ist der Oaudelg-
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nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1902.
jetzigen Verfassung aufzuheben und durch ein entsprechendes Spezial- gesetz die Frage für Berlin besonders zu regeln. Ich erkenne voll— kommen an, daß das, was im Handelskammergesetz für das ganze Land geregelt ist unter der Voraussetzung, daß die Korporation in Berlin bleiben würde, — denn das Resultat der langen Verhand- lungen hier im Hause war, daß man sie bestehen lassen wollte — für Berlin nicht gleichmäßig zutrifft. Das Dreiklassensystem wirkt eigen⸗ artig; ich habe die Zahlen vorhin schon genannt. Daß 59 Firmen ein Drittel der Mitglieder der neuen Korporation stellen werden, ist eine stark plutokratische Wirkung. Aber ehe wir uns überzeugen, daß diese Wirkung eine schlechte ist, möge man den Stab nicht darüber brechen.
- Der Herr Abgeordnete hat dann über die Bernsteinwerke noch derschiedene Ausstellungen gemacht. In Bezug auf die Ordnung des Verkehrs mit den inländischen Konsumenten möchte ich dem Herrn Abgeordneten erwidern, daß ich durchaus auf seinem Standpunkte stehe, nach Thunlichkeit die inländischen Konsumenten zu bevorzugen, soweit das innerhalb der kaufmännischen Gepflogenheiten und der Rücksichten möglich ist, die ich gegen die Hauptkonsumenten, die im Ausland wohnen, zu nehmen habe. Unter allen Umständen werde ich aber verhindern, daß irgendwie ausländische Abnehmer vor den In⸗ ländern bevorzugt werden. Wir haben aber die Verpflichtung, den Bernstein, der jetzt durch den Bergbau in viel größerem Umfange ge⸗ wonnen wird als früher beim Auflesen am Strande, in der Welt umzusetzen, und dafür haben wir die ausländischen Käufer unbedingt nothwendig. Wir können keine Industrie aus dem Boden stampfen. Wir bedauern, daß an Orten im Osten, wo größere und kleinere handwerktz⸗ mäßige Betriebe auf dem Gebiete der Bernsteinbearbeitung bestanden, keine Nachfolge in dem Gewerbe heranwächst. Es werden kaum noch Lehrlinge und Gesellen ausgebildet; es ist ein Gewerbe, das anscheinend z. B. in Danzig mehr oder weniger im Absterben begriffen ist. Der⸗ artige Dinge können wir unmöglich ändern. Wenn die Leute nicht aus eigener Kraft heraus sich in ihrem Geschäft vervollkommnen, wenn sie an Dingen festhalten, die ihnen von Alters her überkommen sind, so können wir von der Zentralstelle aus keine Aenderung ein—⸗ treten lassen.
Was nun die Bemerkungen über das Bernstein⸗Museum betrifft, so ist durch das Gesetz Fürsorge getroffen, daß das Bernstein⸗ Museum in Königsberg verbleibt. Es ist aber bei den Ver— handlungen, die darüber gepflogen worden sind, eine Theilung des Museums als wahrscheinlich in Aussicht genommen, und zwar eine Theilung dahin, daß den Bernsteinwerken selbst nur ein die Muster für den Handel darstellender Theil verbleiben und daß der wissenschaftliche Theil des Museums der Universitãt zur Verfügung gestellt werden soll. Die Sammlung wird also in Königaberg ver⸗ bleiben, aber getrennt. Die Frage, ob man sie zusammenhalten sollte, ist lange erörtert worden. Selbstverständlich bat die Verwaltung ge—⸗ wünscht, daß sie in ihrem Gebäude das ganze Museum bebalten möchte; aber meine Verwaltung hat geglaubt, nicht widersprechen zu sollen, daß diejenigen Stücke, die für die wissenschaftliche Belebrung an der Universitãt netbwendig Universitãts . Museum ein gefügt werden.
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das nach dem Etat erworben werden ung des Geschäftsbetriebes notbwendig. Eg wenn wir die Gelegenbeit, das Grundstück
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es zur Erweite ein Febler gewesen, zu erwerben 2 lassen. Metz ner Jentr.) tritt für die Einfübrung des Befãbigunga⸗ Baugewerbe ein und schildert eingebend die Mö im Handwerk zu bella seien. Die Lebrlinge beim Abschluß der Lebrieit einer Prüfung unter- der Meister dem Lebrling ein Abgangt⸗ brorief ausstellen, ¶eichviel. ob der J oder nicht. In dem Fall der Firmenschilderfabrik babe der Dber ⸗Prasident auf dag der Dandwerkelammer entschieden., daß ein Handwerkabetried er Innung angebören müsse. Obwobl nach Ober -⸗Prasidenten endgültig sein solle, ster dec eine entgegenstebende Entscheidung ge⸗ utachten der Handwerfekammer babe also gar keinen Der Berliner Gewerbeinsrektion scheine das Handwerk garnicht Der Redner emrseblt schließ⸗
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Firmenschilderfabrik gebe ich die Berliner Gewerbeaufsicht mit schaldigung. daß ibr dag Berline
Fabtifen anfebe.
WMerer Dierbel! (al. bespricht den Gatwar der Mor schriften über die Gejchäfte der Bersteigerer und Auktienateren. Der selbe scheine leider mebr für die greßen Stadte al fär dan viagne Land çgchaffen la sein und bedärse daber einer Herkbessernag. Der
aceßen Stãdten berr ebenen
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wum Zweck der Verfstei ernng Gebeimer Nenierungetatk Dr eff mann giebt ja, daß Nie be- tren enden allerding? mebr für die greüen Siidte gescha ßen seien, der Miner babe aber den beichwerdefnbhrenden Interessenten Nucksiichtnabme jagesant Ake. Geldichmidt (frei. BVelker? Dig Derren recht nad dem Jentium femmen alle Jabre mit dem Gesbign x aber in den Vandwerkerkreisen felbst it dech nur ein sebe beshekener Tbeil für denselben, und sogar der lenfervarrede Nba Meeketner aug dem Meichetaer bat auf dem Vandererkage in Merba ernir. der GBesabiganezaachreie ag okt darfbrkbar Veh id ih mich der Meinung de Müialsterg an, daß da Mien den .
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