1902 / 33 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Feb 1902 18:00:01 GMT) scan diff

richtig! rechts), und daß, weil dies Geld nicht beschafft werden konnte, bisher die Wohnungegenossenschaften nicht genügend vorschritten.

Justiz⸗Minister Dr. Schönstedt:

für die 2 Abtheilung für Land⸗ und Forstwirthschaft Meine Herren! Der Gesetzentwurf, der Sie heute in erster

am Kaiserlichen Gesundheitsamt ist eine erste Rate von

150 000 M ausgeworfen.

Abg. Rettich (d. kens) tritt für die Forderung ein. Die Er⸗ richtung sei auf dem Terrain der bisherigen preu ischen Domäne Dahlem projektiert, aus Rücksicht auf die 55. der . Berlin. Auf die Frage des Redners, ob die Abtheilung beim Gesundheitzamt verbleiben solle, erklärt der

Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner: . Meine Herren! Ich habe schon, als die biologische Abtheilung

mit Justimmung des hohen Hauses eingerichtet wurde, erklärt: es ist war ; ec 5 ö . ö ; erreichen wir aber unendlich viel einfacher, wenn wir in der Weise

wie bisher einen entsprechenden Titel in den außerordentlichen Etat

ein Uebergangsstadium; wir wollen diese Abtheilung erst entwickeln unter der Leitung des Reichs-Gesundheitsamts; das Ende der Ent⸗ wickelung aber muß sein, daß die biologische Abtheilung selbständig ge⸗ macht wird. Ich glaube, das ist auch unbedingt nöthig; denn die Aufgaben des Reichs- Gesundheitsamts liegen über⸗ wiegend auf hygienischem Gebiete, und diese Aufgaben sind wesentlich vertieft und verbreitert durch die Einrichtung des Reichs⸗ Gesundheitsraths auf Grund des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten. Wenn sich die Herren das Pro⸗ gramm ansehen, das dem Reichs Gesundheitsrath gestellt ist, so ist das schon ein so gewaltiges Gebiet, daß hiermit allein eine Behörde voll beschäftigt werden könnte. (Sehr richtig! rechts) In dieser Richtung aber ist noch außerordentlich viel zu thun. Je mehr unsere Bevölkerung anwächst, je mehr sich unsere Industrie entwickelt, desto dringendere hygienische Aufgaben treten an die Regierung heran; ich erinnere nur an die Verhinderung der Verunreinigung unserer Flußläufe eine der wichtigsten Fragen auf hygienischem Gebiete. Ich meine deshalb, es ist eine innere Nothwendigkeit, daß die biolo⸗ gische Abtheilung so bald als möglich unabhängig gemacht wird; denn ihre Aufgaben liegen generell auf einem ganz anderen Gebiete als die Aufgaben des Reichs⸗Gesundheitsamts. Bevor das aber geschehen kann, müssen erst die nothwendigen Gebäude errichtet werden. Sobald das geschehen, werden an das hohe Haus die Etatsforderungen heran⸗ treten, auf Grund deren eine selbständige biologische Abtheilung errichtet werden kann. (Bravo)

Abg. Dr. Müller-Sagan entnimmt dieser Erklärung, daß die Selbftändigmachung in Bälde zu erwarten sei. Redner wünscht, daß der Abtheilung auch, die Erforschung der Thierkrankheiten

äberwiesen werde, wie ihr diejenige der Pflanzenkrankheiten schon über⸗ wiesen sei. ; 33 ö Im außerordentlichen Etat sind 4 Millionen eingestellt ur Förderung der Herstellung geeigneter kleiner Wohnungen ür Arbeiter und gering besoldete Beamte in den Reichs

betrieben. .

Abg. Schrader (fr. Vgg.):: Das Reich giebt hier statt der bisherigen 2 Millionen 4 zu dem erwähnten Zwecke her. Damit, daß das Reich nicht selbst bauen, sondern, den Zweck erreichen will durch Gewährung von Darlehen an Private und an gemeinnützige Bauunternehmungen (Bauvereine, Baugenossenschaften, Bau⸗ gesellschaften u. s. w.), kann. man einverstanden sein, weil dann die Bauten wenigstens billiger hergestellt werden. Danken müssen wir auch dem Reichsamt des Innern, daß es die Be⸗ nutzung der Wohnungen nicht zum Anlaß einer weiteren Steigerung der wirtbschaftlichen Abhängigkeit der Arbeiter und Beamten nimmt. Wenn fünftighin größere Mittel verlangt werden, so müssen wir wänschen, daß uns über die Art der Verwendung der Mittel etwas ausfübrlichere Auskunft ertheilt wird, als in der Denkschrift geschehen sst. Bei der Gewährung der Darlehen muß mit der größten Vor—⸗ sicht verfahren werden. Redner geht dann auf die Frage der Bodenspekulation ein und bekennt sich als Gegner des Erbbau⸗ rechiß. Der vreußische Staat sei der erste Grundstücks⸗ spekulant im Deutschen Reiche; das trete besonders bei der Domäne Dablem und dem Botanischen Garten hervor. Ver⸗ sübre rer preußische Staat weniger fislalisch, so würde man j. B. in Berlin eine ganze Menge billigerer Arbeiterwobnungen bauen können. Fin Wobnungegesetz, das diese ganzen Verbältnisse einbeitlich regele, sollte von Reichswegen erlassen werden. Die Wobnungenoth sei so groß und die Presse der Webnungen seien so gestiegen, daß die Urbeiter diese Preise in den großen Städten aum noch bejablen lönnten. Es müßte eine Reichs ⸗Wohnungsinspektion eingeführt werden, welche die Wehnungen nach der sanitaren Seite zu prüfen

Sowohl Preußen wie das Reich betrachten es deshalb als ihre Auf⸗ gabe, diese letzte Hypothek zu gewähren; Opfer werden damit für das Reich und auch für Preußen kaum verbunden sein, denn ich glaube nicht, daß wir hierbei Geld verlieren werden. 3 oo Zinsen bekommen, und wir thun deshalb in der That nichts, als daß wir den Kredit des Reichs zu Gunsten der Genossenschaften interponieren, und das war auch der Wunsch der Wohnungspolitiker, die in der Oeffentlichkeit ihre Stimme erhoben haben.

Wir werden unsere

Sie hatten

war den Gedanken, Reichs⸗-Pfandbriefe auszugeben. Diesen Zweck

einstellen und daraus die Mittel schaffen, um Baugenossenschaften zu unterstützen.

Meine Herren, wenn es sich zunächst jetzt um die Arbeiter und minder besoldeten Beamten handelt, so ist das schon eine große Auf⸗ gabe, wenn ich daran erinnern darf, daß wir allein mindestens 61 000 gering besoldete Reichs-Postbeamte haben. Der Zweck dieses Etats⸗ titels ist nun selbstverständlich nicht, nur in Brunsbüttel Terrain zu kaufen, sondern wir wollen überhaupt ermächtigt sein, Grundstücke zu kaufen, um sie zur Erbpacht auszugeben. Dieses Erbpachtsystem hat aber gegenüber den Genossenschaften den großen Vorzug, daß sie dann keinen Grund und Boden zu kaufen brauchen, sondern gegen den ge⸗ ringen jährlichen Bodenzins für die Einräumung der Superficies sofort in den Besitz von Grund und Boden gelangen, also viel geringerer Kapitalien für ihre Zwecke bedürfen.

Was das Beispiel des Herrn Abg. Schrader mit der Leipziger⸗ straße betrifft, so zeigt sich hierin gerade der Gegensatz seiner Auf⸗ fassung und der Auffassungen, die wir verfolgen. Wir wollen, daß ein dauernder sozialpolitischer Zweck erreicht werde. Würde nun seiner Zeit die Errichtung der Gebäude auf der Leipzigerstraße dadurch unterstützt sein, daß der Staat etwa einer Baugenossenschaft, die dort Häuser errichtete, Darlehne gewährt hätte mit der Maßgabe, daß die Häuser in den privaten Besitz der einzelnen Genossen übergehen, so würden diese einzelnen Genossen oder ihre Nachfolger mit der Zeit ungeheure Gewinne ein⸗ gestrichen haben (sehr richtig! rechts), sie würden die Häuser verkauft haben, es würden andere Gebäude auf dem Grund und Boden erbaut sein, und der sozialpolitische Zweck wäre völlig verfehlt. Hätten wir aber die Frage bei der Leipzigerstraße so gelöst, awie wir es jetzt thun wollen, hätte der Staat den Grund und Boden der Leipzigerstraße gekauft und ihn in Erbpacht ausgegeben, und hätten sich die Ver⸗ hältnisse auf der Leipzigerstraße demnächst so entwickelt, wie sie jetzt that, sächlich sind, so hätte die Gemeinschaft der Staatsbürger diese großen Gewinne eingeheimst, und der Staat hätte ungeheure Mittel erworben, um damit andere Terrains zu erwerben und dort Tausenden von Personen die Gelegenheit zu geben, billige und gesunde Wohnungen zu bekommen. (Sehr richtig! rechts.)

zur Lösung der Wohnungsfrage den Grund und Boden zu sichern,

lösen. (Bravo! rechts.)

Das Reich kann doch nicht die

sind nur eir

1 *

müssen. 4 u . stüßung der Baugenossenschaften agitieren, durch solche Subventionen erpropriiert zu werden

entstammt der Reich sollt

Das Vas

Ich bin also der Ansicht, daß es das richtigere Prinzip ist, sich

um die Vortheile, die aus einer Steigerung des Grund und Bodens erwachsen, nicht dem Einzelnen zufließen zu lassen, sondern der Gemeinsamkeit der Staats bürger, und dadurch wieder neue Mittel zu gewinnen, um diese Aufgabe in immer weiterem Maße zu

Ich kann mich nur den Ausführungen des ganzen dafür reichen seine Mittel nicht aus.

eine allgemeine deutsche

sich auf die Gewäbrung von Kapitalien beschränlen und nicht Grund

Lefung beschäftigen soll, hat in der Presse bereits eine so vielseitige Besprechung gefunden, seine Ziele und Zwecke sind schon so ein⸗ gehend erörtert worden, daß ich glaube, bei seiner Einführung mich auf verhältnißmäßig wenige Bemerkungen beschränken zu dürfen. Die Ankündigung des Entwurfs in der Thronrede hat in weiteren Kreisen überrascht. Es wäre aber irrig, daraus die Folgerung zu ziehen, daß es sich dabei um eine Im⸗ provisation handele, um das Ergebniß von Erwägungen, die sich lediglich auf die hinter uns liegende jüngste Zeit erstrecken. Im Gegentheil, meine Herren, der Gesetzentwurf ist das Endergebniß sehr eingehender und langer Erwägungen und Erörterungen, und er bildet eigentlich nur den Abschluß einer Bewegung, die schon auf weit hinter uns liegende Jahre zurückgeht.

Meine Herren, der gegenwärtig geltende Rechtszustand, wobei wir es in der Justiz mit einem dreijährigen Studium und einem vier— jährigen praktischen Vorbereitungsdienst zu thun haben, befindet sich seit länger als 0 Jahren in Kraft. Er ist ausdrücklich sanktioniert worden durch das Gesetz vom Jahre 1869, welches nähere Bestim⸗ mungen über den Vorbereitungsdienst der Juristen brachte. Als nach Erlaß des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes, welches seiner⸗ seits nur bestimmt, daß für die Erlangung höherer richter⸗ licher Aemter es eines Studiums von mindestens 3 Jahren und eines Vorbereitungsdienstes von mindestens 3 Jahren bedarf, während es der Gesetzgebung der Einzelstaaten überläßt, diese Zeit⸗ räume innerhalb gewisser Grenzen zu verlängern als damals die gesetzgebenden Faktoren Preußens mit der Frage befaßt waren, ob und inwieweit sie von dieser Befugniß Gebrauch machen wollten, ist schon die Frage eingehend erörtert worden, ob es einer verlängerten Studienzeit bedürfe.

Schon in der Begründung des preußischen Ausführungsgesetzet ist diese Frage besprochen worden. Man ist damals aus verschiedenen mehr oder weniger gewichtigen Opportunitätsgründen zur Verneinung gekommen. Während hervorragende Männer, von denen ich nur Gneist und Beseler zu nennen brauche, sich für eine Verlängerung der Studienzeit aussprachen und während ein dahin gerichteter Antrag aus der Mitte dieses Hauses von dem Abg. Pfafferoth gestellt worden ist, ist doch der Landtag der damaligen Auffassung der Staats regierung beigetreten, daß eine Verlängerung des Studiums zur Zeit sich nicht empfehle.

Die Gründe, die für diese Stellungnahme maßgebend waren, sind Ihnen bekannt. Man rechnete an erster Stelle mit der bedauerlichen und nicht wegzuleugnenden Thatsache, daß ein großer Theil der Studierenden der Rechtswissenschaft von der dreijährigen Studienzeit nicht immer denjenigen Gebrauch machte, den das Gesetz eigentlich im Auge gehabt hat, daß es an vielen Universitäten üblich sei, namentlich die ersten Semester, vielleicht sogar die größere Hälfte der Studienzeit mehr den alademt⸗ schen Vergnügungen und Genüssen als dem ernsten Studium der Rechtswissenschaft zu widmen, daß diese Herren aber später im Examen doch beständen und zum tbeil ganz brauchbare Staatz beamte würden. Man nahm Anstand, in eine Verlängerung der Studienzeit einzuwilligen, wenn nicht bestimmte Garantien dafũr ge geben seien, daß eine solche Verlängerung auch in der That zu einer Ausnutzung der Studienzeit für ihren eigentlichen Zweck und nickt statt dessen zu einer Verlängerung der mehr den alademischen Freuden gewidmeten Semester führen würde.

Außerdem hatte man damals die schwerung des juristischen Studiums ungünstige Rückwirkung ausüben könnte auf die Zahl der Aspiranten des böberen Justi dienstes. Wie in dieser Richtung die Verhältnisse ja mehrfach den Wechsel unterlegen haben, so auch in dieser spenellen Frage. Gera zu der Zeit schien ein Mangel an juristischem Nachwuchs zu drober und man glaubte, daß dieser Mangel einen bedauerlichen Umfang a

Befürchtung, daß eine Ew

eine

und Boden erwerben. Die Baugenossenschaften müssen dem Arbeit

batte. Die Tuberkulese sei in erster Linie eine Kranlbeit der armen Leute, und außer der Wobnung babe auch die Ernährung darauf einen großen Einfluß. Das müsse er gegenüber Herrn von Kardorff betonen. Abg. Das bach (Jentr.) : Die Wobnunge notb ist durch die Be triebeverwastungen des Reichs gefördert worden, weil sie eine große Zabl ven Aibenern in did Zentralen ziebt. Darum ist das Reich ver pflichtet, mit seinen Mitteln zur Befämpfung der Wobnungsnoth bei⸗ jutragen. Nach der Denkschrift soll dem aus Ang stellten des Kaiser Wiskelm Kanals bestebenden Baur crein in Holtenau ein dasel bst im Besitze der Kanalverwaltung befindliches Gelände zum Erbbaurecht überlassen werden. Hoffentlich bleibt die Vergünstigung nicht vereinzelt. Die Daurtsache bleibt, billigere Mietbswobnungen ju erlangen alt sie von seiten der Hausbesitzer beutzutage den überlassen werden Die Wirtbe erböben sepßt die Miethen Valbjabr. In Fal Mietbe aufgeben, während dafür aungeben sollte

. wie lem allen viel allen

des Gras

Wehner:

Staatesekretär von Posadowskn

Meine Derren! Die Ferren Vorredner sind wieder auf die ß des Reichen ebnur geges lit auch beute nech d Gin zelstaaten gelle mit

der Erekun

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ruck gefemmen Der Herr Reiche kaniler

zusammen mit 53 * nicht erfüllt

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unteren RAlassen gerichtet ag t berrorgeken, daß a Berern, im Atnlgreich Sechsen, in Warttemberg, in Hessen, Hambarg ercite Gesctze und Vereidnuangen auf diesem Gebiet er- lasen erden ind, um daß wie gesagt. 6 Preußen cin umtargteice? * Die Verbältulsse in Deutsch⸗ lier en e Ker Ttat se reiben, daß es faum möglich sein ärde, darch ein Reiche getz diesen verschledenen Verbältnissen genügend Mecaaeg a tragen. Gin selchee Gesen

1 —vescla aber 222 . 562 691 1 Foren ma Bar 1

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Ges dun die Bebandlang der Webnunge frage in dem beschränkten

allgemeine Nermallen enthalten, wäbrend es dech wesentlih darauf ankemmßt, daß

geber gegenüber ibre Selbständigleit bebalten. Diese Zelbständigkei

würde beeinträchtigt werden, wenn die Genessenschaften ihre Büche zur Reviston einreichen müßten. In finanziell

nicht allzu ich verlassen; sie

vorsichtig entwickeln.

nach 10 Jabren obne Angabe von Gründe

die Genossenschaften könne

dem Reiche sollten sie sich sich langsain und Kapital ien

sehr auf das R

11 1

undigen, scheint mir bedenklich; Schwierigkeiten kommen. Abg. Franken (ul.)

ist die balbe Frage. Ein

1 6 * * 2711 2 * r als eine Svartasseneinla

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daß der Bundesrath diese Abg. Raab (Resormr.)

Frage in die Hand genommen he . D aug, daß das Reich eine böbere ae mn

1

spricht ebenfalls seine Freude Summe den 1 fin rung awesenz eingestellt bab Grund satz abgegangen sei, vyroibelen gewäbren 18 Erbbaurecht in kbergefübrt werd sebhr erfreulich Abg. von Kardorff erklärt Forderung eber wenig daren ba

dann könne man au Tn ** 2

Aba 1 z on v v 2 1 on im Interesse der Arbeiter Industriejentren. Der auf dem platten Lande Ge ist uns eine be; beijutragen

Die Position heanstandet. Die zu dem Etat eingegangenen Petitionen werd

Wobnungerreis

Unterschied und

e mmm, em m aa, wren, ben nm om der Fpten! * 1 ng die les iB ftand

DT

nach dem Vorschlage der Budgetkommission erledigt, darunter Sceberufegenossenschaft in Hamburg, be Vermehrung der ; . ] Re⸗ Um dieselbe Jeit, auch im Laufe des Jabres 100

ene Petition der f treffend Bewilligung von Mitteln zwecks Agenturen der Deuischen Seewarte, die den verbündeten? gierungen zur Erwägung überwiesen wird

Damit ist die zweise Lesung des Etats des Reicheamts Innern beendet ;

Darauf vertagt sich das Haus

Etat]

eller Beziebung müssen in das Reich sich vorbebalt,

zu es zu einer Verlängerung der Studienzeit dennoch kommen müsse n dadurch

54 vrlan 11

und fleinen Beamten i städten und

zien sst felesal sorgfaltigste

wird bewilligt. Die Einnahmen werden nicht

Schluß 6 Uhr. Nächste Sihung Freitag 1 Uhr. (Marine

nehmen könne für den Fall, daß die erböhten Kosten und Mühen de

t Vorbereitung für die Anstellung im Justizdienst eine weitere

é schwerung des Zugangs berbeiführten.

Meine Herren, seitdem sind nun 22 Jabre vergangen. hat aber während dieser Jeit nicht gerubt, die Anregungen

Die Fra und

*

immer wieder bervorgetreten. Am lebbaftesten aber diese Bewegung geworden, seitdem mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ju rechnen war und seitdem dieses Gesetzk⸗ un mit dem 1. Januar 1909 wirklich in Kraft getreten.

Schön im Jahre 1896 hat wie dieg in der Begründung? näberen dargelegt ist in Gisenach eine Versammlung von V tretern der sämmtlichen juristischen Falultäten Deutschlands statng funden, und dort ist der, wie ich glaube, einstimmige Beschluß worden, daß die Regierung anzugeben sei, in eine Verlãngerur Studium auf mindestens 7 Semester zu willigen, weil in dem raum ven 6 Semestern die dem Studium gestellten Aufgaben sachagemäß bewältigt werden lönnten. Dieser Anregung damalt keine weitere Felge gegeben worden.

Dann bat sich der Bamberger Juristentag im Jahre 19M der Frage auf Grund eingebender Gutachten ebenso eingebend beschaft sewobl in der betreffenden Abtbeilung wie im Plenum ist die d der Verlängerung deg puristischen Studiumg auf daß ãlt mit Gründen und Gegengründen erortert wen 3 und das Endtesultat war, daß der Juristentag sich mit allen eine einige Stimme für diese Verlängerung aue sprach Di Juristentag war besucht von Mechtelebrern wie von Praltilern⸗ Art. Richtern. Rechte anwällen und Staatsanwälten, und en bat schlicklich nur eine innige dissentierende Stimme gefunden, die gegen eine solche Verlängerung aus srrach

aufs neue

mehr

en

*

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ich gls schen einige Menate früber bat die juristische Fakaltät der versität Beilin ihrem Wansche amtlichen Auedruck gegeben, inden an den Unterricht Minlster den motlwierten Antrag gestellt bat die surlstische Studien elt auf mindesteng ? Semester verlängert

n, und ein wesentlich

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 33.

Zweite Beilage

Berlin, Freitag, den 7. Februar

1902.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Meine Herren, die Königliche Staatsre Prüfung aller Umstände zu dem Ergebniß langen als ein berechtigtes anzusehen sei. Richtungen hin haben die Verhältnisse in de erhebliche Veränderung erfahren;

uristischen Nachwuchs ein ganz außerordentlich weiterer und röß geworden. Ich darf nur daran erinnern, daß die * . Gesetzgebung gegenwärtig eine Reihe von Materie J früher nur partikularrechtlich und zwar auf die allerverschieden tt 6. Weise geordnet waren, die in Preußen selbst für die ö Provinzen eine vollkommen verschiedenartige gesetzliche Re . 6 funden hatten und die deshalb einen Gegenstand des . * Unterrichts überhaupt nicht bildeten. Ich darf daran y auf den verschiedensten Gebieten die Gesetzgebung einheitliche . 3 agen für das ganze Reich und in engeren Schranken . preußischen Staat gefunden hat, die nunmehr auch eine Hrmmdlin ö die alademischen Vorlesungen abgeben und in das Gebiet diese 3 é lesungen hin einbezogen werden müssen. Ich darf erinnern - ö außerordentliche Bedeutung, die unsere soziale Gesetzgebung ö. ö. Gewerbegesetzgebung gefunden hat, und daß es absolut nothwendi jr daß, wie es thatsächlich geschieht, auch diese Materien schon den 9 e land des akademischen Unterrichts bilden. Ich darf daran 4 ö. meine Herren, wie oft schon in diesem Hause es beklagt worden . daß unseren praktischen Juristen und ebenso auch den höheren zerwaltungsbeamten diejenigen Kenntnisse fehlten die zu 4. ; hedeihlichen Ausübung ihres Amtes durchaus erforderlich seien ö. dem Gebiete des öffentlichen Rechts, auf dem Gebiete des Venraltum 5⸗ cchts und auf dem Gebiete der Volks⸗ und Staatswirthschaft D ill diese Dinge, meine Herren, muß heutzutage der Grund e Aus⸗ ildung schon auf der Universität gelegt werden, und es sind dadurch r die akademischen Lehrer sowohl, als für die akademischen Schüler ind Zuhdrer ganz wesentlich erweiterte Aufgaben erwachsen. 3 erren, in Verbindung hiermit hat auch die Unterrichtsmethode auf nseren Unixersitãten einen wesentlich anderen Charakter nge nnn . Benn die ãlteren Herren in diesem hohen Hause, die in ihrer der it akademischen Studien obgelegen haben, sich ebenso wie ich D an, Art und Weise, wie damals dieser Unterricht betrieben wurde nd wenn sie diese Art vergleichen mit der heutigen Lehrmethode ö rden sie nicht leugnen konnen, daß eine durchgreifende wesentlih Jenderung, und zwar, wie ich glaube, entschieden zum Besseren ein⸗ treten ist. Die rein abstrakte, trockene Lehrmethode, die im wes un chen im Ablesen von Heften, welches sich von Jahr ; 1 zabr wiederholte, bestand, ohne irgend welche praktũ he An zung, die in den Studierenden nur rezeptive Hörer sah die inem der Studierenden die Möglichkeit oder auch nur die Aurenun ab, sich selbst irgendwie zu bethätigen bei seiner akademischen un? sdung, die ihm keine andere Aufgabe stellte, als seine Hefte mit a uuse zu nehmen und sie dort durchzuarbeiten, diese Methode ist icllicherweise verlassen. Wir haben es seit einer Reihe von Jahren indestens seit Beginn der neunziger Jahre, auf allen unseren Universit iten thun mit einer ganz anders ausgestalteten Art des Unterrichts; die ninaristischen, die praktischen, die konversatorischen Uebungen o e. tall einen breiten Raum ein, und ich kann auf Grund überein mmender Jeugnisse aller der Herren, die den Verhältnissen näher ben, jum theil auf Grund eigener Anschauung bekunden, daß diese ue Art der Methode von ganz außerordentlich vobltkãtiger er / ulicher Wirkung gewesen ist, daß unsere Studierenden iet mit mu anderer Freude, mit ganz anderem Interesse ihrem Studium liegen, und daß der ihnen früber gemachte Vorwurf, daß sie r ersten Semester dem Studium nur zum sehr geringen Theile 1 dmeten, jetzt in seiner Allgemeinbeit jedenfalls der Begrũndung debrt. Gg wird von allen Seiten bejeugt, daß der Fl ig d Studierenden ein ganz anderer geworden ist. e ee nde es aber, glaube ich, verfehlt sein, aus lorrung ju siehen, daß degbalb jetzt erst 16 Semestern genüge, und .

gierung ist nach eingehender gekommen, daß dieses Ver⸗ Nach den verschiedensten

in den letzten 25 Jahren eine es ist der Lernstoff für unseren

Nun diesem

recht

Umstande die d die Studiendauer b

Ich will noch beute migeben, daß die 6 Semester genügen für cnigen Studierenden, die eg mit ihrem Studium nicht emnst meta die im letzten Semester auf dem bekannten und berüchtigten Wenc Einpaułewesens sich gewisse mechanische Kenntnisse aneignen 1 a sie durch das Examen durchkommen. Sie kommen urch; für diese könnte man möglicherweise die Semester reduzieren; aber, meine Herren, adterenden, die es ernst mit ihrer Aufgabe nehmen

* 11 6 sind ö. n . Wesen Rechte, gerade

.

61 auch heute gerade diejenigen 1 einzudringen in das des

cerenden ersennen ich babe dafür vraftische Wabrnebhmungen rückliche JZugeständnisse es selbst t 12 17 um ibnen dag zu bie fen, was ju einem wirklich erfelgreichen = dlchen und ersrrießlichen Studium gebört. Für unsere Unie sin t. x et ist aber dunch die Ginfäbrung dieser vraktischen, se

magen eine solche Erschwerung ibrer Obligenbeiten Derren in greßer Jabl erflärt baben, sie füblten sich absolut nicht Lufaake gewachlen, wenn sie in dem Fieberiaen Zeitraum

diese

511 1 71

an, daß die Zeit

Jeit von 6 Semestern

Zahlen

Dberlandeegerichte bert der Jahresbericht über die Ergebnisse de ersten Prüfung des Jahres 1901 3 d Examen nicht bestanden. d

Mrenß mah enn f Prüfung auch einen durchaus ernsten und strengen Charakter bat, und 2. * .

meine Herren, G

daß es einer Verlängerung nicht be. ergiebt sich einzelnen Fäãllen big zu? Jahren, soda⸗ die Eltern dee selben dankbar sein können gesorgt wird durch die Art und Dar

Studienzeit auf 10

D die wirlich be. den Jabreeberichten der Versitzenden w

Praͤsidenten minaristischen den Mebriahl

einge frefen, daß als

Aber, meine Herren, die Erfahrung hat eine solche 2

nicht bestätigt; es hat sich vielmehr das . meine Herren, es liegt das auch in der Natur der Sache. Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt nur eine neue Etappe . in der Fortbildung und Fortentwickelung unseres Rechtes dar. Es kann nicht ohne weiteres aus sich selbst verstanden werden; es ist nicht ein volks— thümliches Gesetzbuch in dem Sinne, daß jeder, der einmal einen Blick . sic ein klares Bild, ein klares Urtheil über die Bedeutung seiner Vorschriften verschaffen könnte. Meine Herren solche voltethümlichen Gesetzbicher auf dem Gebiet Ses Pipette; sind überhaupt bei der Verwickelung unserer gesellschaftlichen und Erwerbs verhältnisse heutzutage absolut unmöglich. Das Bürgerliche Gesetzbuch kann, wenn es richtig verstanden werden will, nicht losgelöst werden von dem Boden, aus dem es erwachsen ist. Deshalb bleibt ö. heute in gleichem Maße wie früher, wenn auch in etwas anderer Art, nothwendig, bei der juristischen Ausbildung in derselben Weise wie das früher der Fall war, auf die Grundlagen, auf das alte hꝛecht zurücküngehen. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält verhältnißmäst' wenig Definitionen; es setzt eine ganze Reihe von Grundbegriffen . bekannt voraus, und die Erkenntnisse, das Verständniß dieser Grund— begriffe meine Herren, können auch heutzutage nur durch ein gründ— liches Studium des römischen Rechts gewonnen werden sehr richtig y, 36 dem unsere ganze Rechtsentwickelung auch heuie noch beruht. Meine Herren, das eorpus juris, das ein hervorragender Rechtslehr . nicht ohne Grund die Wunderquelle menschlicher Weisheit gen ml kat . auf ihm beruht noch heute unsere Rechtswissenschaft und Rechte. praris. Deshalb erweist es sich auch heute noch als unbedingt noth⸗ wendig wenn wir in Zukunft noch von einer wisfenschaftlichen Jurisprudenz reden wollen und nicht bloß eine geschäftsmäßige, m * oder weniger mechanische Anwendung des Rechts wünschen daß an diese Urquelle zurückgegangen wird. Das ist insbesondere von all den NRechtslehrern empfunden worden, die das Bürgerliche Gesetzbuch zum Gegenstand ihrer Vorlesungen gemacht haben. Es ist mir von solchen Verren wiederholt versichert worden, daß, wenn irgend welche gan bekannten Rechtsbegriffe in den Vorlesungen vorkommen, sofort . Studierenden sich melden und um Erklärungen bitten: sie wüßt

nichts davon und begriffen es nicht. . ö Meine Herren, es ist deshalb erforderlich, daß in den ersten Semestern insbesondere auf das Studium des römischen Rechts als 2 alten gemeinsamen Rechtsquelle für unsere heutigen Hechte mista r zurückgegriffen wird, und zwar in einer eingehenden, sorgsalti gen un gründlichen Weise. ; Thatsächlich hat diese Erkenntniß auch dahin ge⸗ führt, daß vielfach schon jetzt, wie ich nur wiederholen kann gerade ra den ernsten und fleißigen Studenten, die Studienzeit aber da sechst Semester hinaus verlängert wird. Hier in Berlin 3. B ; A selten einer ins Examen, der nicht sieben Semester studier 9 1 war weil die Berliner Prüũfungskomnission auf dem Standpuntt steht, daß es absolut unmöglich sei, sich in sechs Semestern die nöthi

Kenntnisse zum Bestehen der Prüfung anzueignen. 2 es ist auch in der Begründung berwworgehoben nisse der ersten Prüfung keineswegs befriedigend sind. derjenigen, die die Prüfung nicht bestehen, . von 23 bis 250,9

Sie wissen alle daß die Ergeb⸗ Der Proʒentsatz 1 bewegt sich immer in den V enigen Tagen ist mir aus einem

30! zugegangen, da baben 30 60 das Meine Herren, es ist das ein höchst be auerlicher Zustand, wenn ich damit das Königreich Sachsen an, wo thatsachlich nach den mir gewordenen Mittbeilun . die Studierenden durchschnittlich acht Semester studieren, 23 * ui vo nur 8 co im Eramen versagen, so glaube ich, daß es wohl be echtigt ist, das mit auf die Thatsache jzurückjuführen, daß die Stuten. eit bei ung im Durchschnitt eine zu kurze ist. Die Nꝛachibeil⸗ vi

en Studierend . mm ! Studierenden daraug erwachsen, daß sie Gefahr laufen, im

meiner Auffassung viel größer ols n auß der verlängerten Studienzeit

Fur jeden, der d ein Jeitverlust ven durch

ramen nicht zu besseben, sind nad er Nachtheil, der ibnen

. um albes Jahr erwächst in

as erste Cramen nicht bestebt, schnittlich 149 Monaten,. in mser juristischer Nachwuche und wenn dafür nach Möglichkeit

e Studiume, daß die Gefahr

* ** * nes Durchfallens sich vermindert

*, Meine Herren,

nun sind schon gungen auf Verlängerung des Studium

us laut d Sie

e gew orden. Sie sinden 1 * 1 ö n * h W m 2 1

ch in den Generalberichten der tland eagerichtg. Prässdenten, in

Prũfungekommissionen

ristischen Fakultät verförpert. Antrag bat

pejialberichte cini ieben der Monarchie.

. * Viele 11 * 1 5numna Ve er mir Veranlassung gegchen, nech einmal a

den simmtlichen Oberlandeggerichte g meer, n . ö 1 Diese hte sind in ihrer überwiegen abin gacfallen daß dr Rerl . . din ausgefallen, da . tlangerung der Studien eit ein Bedürfniß anerkannt werden mine

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lun gebe ich obne weiß u ne sel . weiteres n ne selche Verlängerung

itraum geläst die am solle Ich brauche in der Rete bung fanm bervor vreben das G raltischen und fendersaterischen Uebungen, verbunden mit 2 ang nad der Jensiernng vraktischer Arkeit J m geliesert werden, ganz andere ; größeres Arbei

an, meine Herten, alle diese Ding cht feit der Ginfübrung dee Rur

weiten Krersen die Anffanssung

arantie für an

oha em geretken

der Erlangung dieses Zwischenjeugnisseg ab die angerechnet

e ges seit Qaßbmem bie zesagt, seit Jahren die An. dieser Anerdunngen denlen. Gz tusfion

2 rd 54 sie haben sich end ̃ ; und die baben sich endlich in dem schen enräbnten Antrag der biesiaen d

der preußischen Prüfungen ein Unglück und eine Gefahr erblickt hat. Ich würde umsomehr nachtheilige Folgen von der Einführung einer solchen Zwischenprüfung befürchten, als in unserer Zeit, und zwar als eine Krankheit der Zeit, die Newosität sich mehr mehr fühlbar macht, und als nichts mehr geeignet ist, diese Nervositãt zu vermehren und ihr neue Nahrung zu geben als die Furcht vor immer neuen Prüfungen. Wir machen in der Beziehung geradezu erschreckende Erfahrungen bei unseren Prüfungs⸗ Kandidaten Ich glaube, es spricht alles dafür, es zu vermeiden, daß diese Gefahr noch erhöht wird. Außerdem spricht aber eine ganze Menge von praktischen Gründen gegen die Einführung der Zwischenprüfung. Daß diese Zwischenprüfungen, wo sie bestehen, sich bewährt bitten, wird . glaube ich, mit Grund nicht behaupten können. Jedenfalls gehen in Bayern die Meinungen darüber weit auseinander, ob sie als ein Vortheil zu erachten seien. Ich glaube sogar —. nach hen uns , . Mittheilungen, daß manche maßgebenden Persönlichkeiten in Bayern sich gegen die Zwischenprüfung aussprechen auf Grund der damit erzielten Ergebnisse. Sie führen thatsächlich dazu daß schon in der ersten Hälfte der Studienzeit eine solche Zwischenprüfung würde ja nach 3, spätestens 4 Semestern eintreten müssen die Theilnahme an den Vorlesungen selbst ab— nimmt, daß die Herren schon mit Rücksicht auf das bevorstehende Zwischenexamen sich den Einpaukern anvertrauen und von diesen sich für das Examen zurichten lassen. Sie bewirken also somit gerade das Gegentheil dessen, was damit bezweckt ist. .

; Sie haben aber außerdem zur unvermeidlichen Folge eine Be⸗ schrůntung der akademischen Freizügigkeit, in der ich einen großen Vorzug unserer Zustände in Deutschland erblicke. In Desterreich, wo diese Zwischenprüfungen auch bestehen, kennt man eine solche Freizugigtei kaum. Dort ist es allgemeine Sitte, daß die Studenten auf der= jenigen Universitãt, auf der sie ihre Studien begonnen haben sie auch zu Ende führen. Wir dagegen halten es für vortheilhaft und er⸗ wünscht, daß die jungen Studierenden sich nicht an eine einzelne Universitãt fesseln, daß ihnen freie Wahl gelassen wird sich ihre Universitats lehrer da zu suchen, wo sie glauben, die besten sũr die einzelnen Fächer finden zu können, daß auch dadurch, daß ihnen die Möglichkeit eröffnet ist, Land und Leute in den verschiedensten Theilen des Landes kennen zu lernen, ihr Blick und ihre urtheilsfãhigkeit sich erweitert, daß dadurch Gegensätze zwischen Nord und Süd ausgeglichen werden, deren Beseitigung von suns allen ja'nur im höchsten Grade gewünscht werden kann. Diese Freizügigkeit würde für die erste Hälfte des Studienganges aufhören, wenn wir ein Zwischeneramen einführen denn es liegt auf der Hand, daß ein solches Zwischeneramen mit rer größten Aussicht auf Erfolg bei denjenigen Rechtelehrern abgelegt wird bei denen die Studierenden die Vorlesungen gehört baben. Si

würden also jedenfalls dert bleiben bis zur Abl 26 e e x examen. zur Ablegung des Zwischen

Dann, meine Herren, würde es bei den großen Fakultãten. wie

B. hier in Berlin, nach meiner Ueberjeugung absolut unmõglich sein, ein solches Zwischeneramen mit wirklich materiellem Nutzen durch ufũbten. Bei der großen Zabl der Studierenden, die hier in jedem Semester in Frage kämen, würde es zur netbwendigen Folge baben, einmal, daß die bei den Prüfungen beteiligten Professoren schon einige Wochen früber als jetzt ibre Vorlesungen abbrechen müßten, um sich den Prüfungen zu widmen:; jweiteng aber daß auf den Prüfling nur ein solch uin Zeitabschnitt in dem Gramen fiele, daß daraug ein zuverlässiger Schluß auf das Maß der Kenntnisse, das der Betreffende sich angeeignet bat gar nicht würde gejogen werden können. 6

Meine Herren, das sind die wesentlichen Gründe, die uns be⸗ stimmt baben, eine Jwischenprüfung Ihnen nicht dern die notbwendige Gewäbr für die richtige Ausnutzung der reit auf cinem anderen Wege zu suchen, und wir glauben. diesen Weg gefunden ju baben einmal in einer strengeren Rontrole des Studien zangeg und der Ginfübrung von Zwischenzenguissen, die nach Ablauf von drei Semestern beantragt und ertbeilt werden sellQen bindung damit in einer Gäsur der Studienzeit dabin

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ren sfischer Landta Jrweifel 1 s g. (Echlaß in der Jrweiten Mafübhrung dee Bürgerlichen Geset nal Haus der Abgeordneten. ö 2 21. Sigzung dom 6. Februar 1M, 11 Uhr . 2 . Auf der Tagegordnung steht die erste Beraihung des e Unssese, rmmemnmm, won, e, das. Gianin n Gesepeniwurfe aber die juristischen Brüfungen u Tran ir gang den, all . und die Borbereitung zum Höhe renchustijzdien st. mn ja d

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