. 2 ; ; i ; iß des Griechischen an sich für den Durch- kesser und gründlichere Gejnalte ; . H . 2 3 e deen , de. e eee lee, g le ũ ĩ = . Wcltaltung unseres Rechtsstudiumt und damit als aus d man wird später die issari ̃ —— ö , , , , , ,, . „au ö Il war. sache, da römische Re i aa ng geboten sein wir Studium nicht ausschlie ohlhabenden j cht f . der der gemacht werden, also besonders auch öffentliches Recht, bereitungsdienst intensiver gestaltet , . ö. 4 . . aus der antiken Kultur heraus verstanden werden kann, und daß dat Abg. Rrause! . r , 6 6. ,,, 9 . . K . . . gsrecht, Nationalökonomie. Wir werden ferner darauf be⸗ Unter diesen Vorausetzungen 2 mie n, auf die verschiedenen römische Alterthum untrennbar mit dem griechischen zusammenhãngt, 9. der Real jm . ; er . ö ö . ö r e e wein. . e. ß ö ,,,, K . . ausreichend sein wird, um wird verlangt werden müssen, daß auch für dieses letztere ein ge. Studium gehe ich nich ie. it dief n 2. ö Beru es wird dabei, wenn der Gelee nt sich so ausgestaltet, wie 24 J K . tehen der zweiten großen Staate. nügendes Verständniß bei denjenigen borliegen mnß, die zum juristischen in. losem ö . ie d warum Werth ! nristentages ist nich meine Absicht ist, auch eine gewisse Freiheit darin gelassen werden, . 6 263 ö. . n , , e e r r f n Einrichtung ist. Un ö. der ö 5. Verwaltungsbeamte nicht nur bei den Staats . Jö , ö. ü 6G tändni t normaliter die Sprachkenntnisse t J inister G to⸗Präsidenten hatte man ehörden beschäftigt wird, sondern auch bei kommunalen und pro— 3 . . . ö 6 ö. . ö e . . *. . h J uhhoff h 9 er Freu len sollen. D vinzialen Verwaltungen oder bei Dandelskammern, Landwirthschafts⸗ i. . . . . K 6 . daß die Ver⸗ schriftsteller erforderlich sind. Es ist aber nicht zu verkennen, 6 d . weiteren Aufschluß zu l to ch kammern und anderen bedeutenden gewerblichen oder sonstigen An= . , entgegengetreten wird, sich bei der Prüfung in wenn nicht geboten. Es liegt ö ae eäem großen Theil der daß das erforderliche Verständniß des griechischen Alterthums ö, r e,. . tzentwurss ? f d in ie * — , , . ö . ö 2 . zu verlieren, und fernliegende Gebiete . 2 ö ö. ner ö als sie sie bisher zu bringen bis zu einem gewissen Grade sich auch ö. . er, Uusaben ne m fünllnibg 6 n, a 4 9 ö. 4 ; ür en ĩ ich in äßt und daher ein Mangel in der Beziehung bei Personen J Deshalb glaubten wir, dafür einen gewissen Ausgleich in der erwerben läßt un ü i Gesetzgebung hatten. Deshalb glaubten ö. der Prüfung auf die maßgebenden Grundlagen unserer
. ö ; jeden Tag von großem Werthe ist. (Sehr richtig)
i anheim tunde blo tudium venvendet. Pi Auf Einzelheit ieses kinfti . ! Rech sonst llgemeiner Bildung, besonderer Befähigung ie , mn reihe ö. . Wel, licht fir 64 Fählet. wenn der Stuhr eirck naar Sumpen uf Cinielheiten dieses künftigen Gesetz einzugehen, muß ich ö ö ; ; üssen. von gediegener sonstiger a gemeiner Bildung, en ge enn, ̃ ; Abkürzung des praktischen Vorbereitungsdienstes suchen zu müssen when . ccd ell gs Ker gs fir bi, . , ,,, i ößten Werth darauf, daß der juristische Nachwuchs und gereifterem Alter durch andere, für j ; ie i deutet habe, Wir legen den größten Werth darauf, Durch solche Anordnungen, wie ich sie nur kurz ange
E Y ini ; rstandliche⸗ ich enthalten, weil, wie ich wiederhole, dieser Gefetzentwurf sich vertragen kann, anstatt schon nach einigen Schoppen unverstandli mi nth — r lle glauben w ch Gew inverstanden sind w . 5 ö ö Yra * zun weden. Wir wünschen mch 9 6 die Lebensfreude unferer augenblicklich noch in den Vorstadien befindet. Ich verspreche Ihnen ö . haben, daß durch nicht lediglich aus den Kreisen der reichen Bevölkerungsklassen sich volle Kenntnisse und Fähigkeiten ersetzt werden kann. J des röͤmischen Rechts nicht al as akademif n wen; rschwindet. Es if 4 1 3. ö JJ ,, ergänzt, sondern wir wünschen ganz besonders, daß wir aus den Meine Herren, auf Grund dieser Erwägungen muß von verschwindet die nunmehr beschlossene m Nech ch mischen J
lle des S b *. ea fer schlimm, wenn der aber, ihn vorzulegen, sobald es nur irgend möglich ist, und bin auch iert wi ; tödent einmel einen Tropfen über den Dun trinkt, als menn er bereit, in der Kommission für das vorliegende Gefetz soweit wie geltenden Meechts studiert wird. Xi . . 6 üb. in. 2 . . ; : z ⸗ gend welchem Verein, wombglich zusammen mit den Angehörigen zal i. ö. eh, ü isen der Beamten, Offiziere, Geistlichen und Lehrer auch in Zukunft Arten der höheren Lehranstalten für die Vorbildung des Juristen das gere e n r . ö . der Fes nreiblichen Geschiechts, äber Polit cha nn i anne litis che e,, . n . . . ö. ö . Gestaltung des Vor der Realgymnasien und der Ober⸗Realschulen dem Staatsdienste nicht ö. reisen ; ö dee, e . der bisher dem Staat die werth— humanistische Gymnasium auch künftighin als die geeignetste Anstalt ie, dr, e et , er sihlien l ö i. ⸗ ö er ; . . ͤ ( ungeeignete Elemente ,, 4 Bekanntmachung zu Gesicht k und besten Dienste geleistet hat und der die guten Traditionen, bezeichnet werden. Infolge dessen sieht die Nummer 1 der von mir ; Meine Herren, Ihnen allen ist die
i — sind geeignet, bas Distn jonen oder Heschtiiffe irgend, Hel ü — ; ⸗ ö. ; bis her trockene St schenzeugniß er⸗ Betreff d r Beschlü 2. rg sind wir der M Abg. Träger (fr. Volksp., sehr schwer verständlich) erklärt sich ö JI , ö ö 6 . . be . h erhalten wir . an k itzen . ö unter 2 auf Professor won Jherlng, der sich mit einer gewisfen a, , , ö . l r ,, weiter pfleyt Deshalb glauben wir, daß, wenn Die geeignetste Anstalt für die Vorbildung zu dem juristischen ; '. st. Auch über nicht noch k . ö JJ ö 6. Abkürzung des praktischen Vorbereitungsdienstes zulässig ist, sie Beruf ist das humanistische Gymnasium. berechtigung der Realgymnasien ) =
ĩ * : sdestigteit gcgen die Verlängerung deo juristischen Studiums ausge⸗ auf S M erweit ke hi r noch, mehr nähern wollen. die f sprochen habe, gegen bie Vorlage. Zwar ist, führt er aus, ö unft erhü ö ö J . hn h . ; ie. Söialgefetzt chung neu hinzugekommen, das Verwaltun ü 8 diesen Gesichtspunkten auch geradezu geboten ist. So unzweifelhaft dies ist, so wollen wir es doch nicht verhindern, . ache ef 86 et r en erf iet , , e. . w en., ö ö Die vorgeschlagenen Aenderungen werden selbstverständlich auch daß auch den Abiturienten der Realgymnasien oder Ober⸗Realschulen Luskunft erhasten, Herren, es war das eine nothwendige Konsequ
⸗ 2 Srecht , , ,, . . i e reg. e er ; a . ö. mehr oder weniger . f den höheren Verwaltungsdienst ihre Rückwirkung ausüben. Es der Zugang zum NRechtsstudium erschlossen werden soll, und deshalb ö. ö 6 K . ö ö 3. 2 ,, r, , , de ö. . n mir gesagt worden, daß in diesem Hause mehrfach die Auffassung sieht die Bekanntmachung in Nummer 2 vor: . nothwendig. daß 66 ist sch Angn jungen Mann nzichtig zu examinieren; der auf Spezialitãten braun gemeine Geistesbildung diese neunklassigen Schulen als ö verbreitet sei, diese beiden Fragen könnten nicht von einander getrennt, Zu dem Rechts studium werden . . . selbst praktisch gear A 9 ag, J der sie müßten einheitlich gelöst werden. Die Königliche Staatsregierung welche das Zeugniß der Reife bon einem Ken en einzelne Berufezweige beson )
irrten egen, sondern er- roͤmnische Recht mu ö ö J , . J ie Anhäufung des edächtni j schließt sich dieser Auffassung nicht an. Ich bin in der Lage mitzu— Gymnasium besitzen auch solche Studierende zugelassen, . ö * ö in g e e : en gelü Studenten im i sen wich nch! Nachweis dieser Kenntnisse zu fordern sei. b theilen, daß ein neues Gesetz, betreffend die Vorbereitung zum höheren das Zeugniß der Reife von einem deutschen kö oder Mo . 3 . . ö 66 Verwaltungsdienst, schon jetzt den Gegenstand der kommissarischen von einer preußischen Ober,Realschule erworben haben. Realschul⸗ Abiturienten ist n
ᷣ ili ini i i i ) ĩ i e Kategorien von j uristis chen
r nanzen b d 5 h t sein, bequemsten habe enten i i — i i icht minder für diejenigen Gymnasial⸗ Abiturienten. D ss j j ch bis ĩ d i 6) die Grundl gen dieses Gesetzes si d in dem Ihnen Stu terenden un nich isti d ̃ ' ssche 1 her unbedingt e Fi ze ilde J d d humanistischen Kenntnisse entbehrlich seien, we 4 nd in d 9
in einer Weise, daß die Studenten wirkt ? . ft. wer en. Ich fir hineingeführt werden. Wenn das Studiun e Bahnen gelenkt ̃ a. . ee n J ö. en fg. be men, ĩ vorliegenden Entwurf zu finden, und die nächstbetheiligten Ressort— welche im Latein nicht das Prãdikat genügend erhalten n. eine den Frvhinz en fe r st. mit un n, n mrten Ka soh nut den Akita nen . e. . halten es für den Fall der Annahme dieses Gesetzes für Ergänzung ihrer Vorbildung schon mit Rücksicht auf die Bedeutung, ; z juristischen Studium un nicht weiter verschränkt werden, sich auch dem juri
Wider spru bet . f as das Zwischen⸗ S U s ch den Vorb 2 examen e vifft,
N Juri ten ausgebildet werden mit einer it en drei emes rn; was soll trũgerische Mittel ̃ i i ð erw s oömische Rechtsstudium beansprucht und vorhin von dem S te
i 8 ö itungsdienst für die höheren Verwaltungs welche das römische
i 6 ĩ der Voraussetzung, z läs ig, au e orbere
damit dem höheren Staatsdienst zu widmen, unter
: h 1. i i 6 z * 1 / . dier fifth 19 Verwaltung sehr h Lin f er i enngend Latein kann? die Ark bes 6 h chulen nicht haben beamten von 4 auf 35 Jahre zu ermäßigen, unter der gleichfalls ge. Justiz-Minister eingehend dargelegt worden ist, unerläßlich. Kandidat soll auf die eee des Examin . ĩ ; ; Eächulen adh n daß sie sich diejenigen Kenntnisse, die sie auf ihren Schu
eign it mei die allge⸗ 6s ablehne, steht also der Daen — hrhrit meier Freunde meine Bildun die męedernen Sprachen. gie ᷣ geantwortet haben: Dann löst Manest haus auf. Jün sten n. ven or e ,,, . die ,, ie Juristen brau des täglichen Lebens, sie dürfen nicht K e , 1 Jede de Weit areten de, , ne, en. Ich glaube, meine Herren, daß mehr in der That 3 Abkürzung zulässig und auch wünschenswerth ist, besteht dieser Hinsicht bereits heworgehoben, daß die bisherige Art, die Er⸗ . . Jr, . r meiner Freunde, die aug fallen nicht verlangt werden lann, ö dafür 56 Je. ei. Meinungsverschiedenheit im Schoß der Staatsregierung gänzung zu erreichen, und jwar in Form einer Grgänzungsprüfung, daß es mit diesem Nachweis ernstlich genommen wird,
nn t n . . rn, Triage Non ‚ ö dern zu überweisen. Abg. Dr. ried berg (ul.): Wir stehen der Vorlage durchaus 9 am eibon, R ern, ür 361 * ; betrifft, sich nicht ber'ährt ham. Wir hätten, 14. Mitglieder für genügend gehalten, non ganderer Seite objektiv 54 . Stoff ist o arge cn en daß er 69 ö . J,, i icht Von diesem Gesichtspunkt; ausgehend, halten die wenigstens was das Rechtestudium anbetri i, . sind aber 21 Mitglieder gewünscht worden; win sind damit ein. in sechs Semestern aicht mehr rossständig bewältigt werden känn . 5 j die i on eben gesagt habe, die nicht. 2 ; fů ũ s. ü ie E die mit dieser Art von Ergänzungsprüfung gesammelt verstanden. ; a, . 67 n * eltasohn (fr. Vgg.) begrüßt dafür glauben wir, wie ich sch 6 ö ten Ressort Minister es für erwünscht, daß zunächst Die Erfahrungen, e - ] ö Die Allgemeinheit ist ber den juristischen Studiengang nicht 9 grüßt. e ; ĩ Neuordnung des Studiums, zunächst betheiligten enn, . ʒ Tustiadi ; heil recht ungünstig. Es hat eine mechanische Abg. Dr. Porsch Zentr) : Die Verknüpfung dieler Vorlage mit enügend orientiert; es sind in der Presse Vorschlã . ogestaltung des Studiums die stlangerunn der Studien. Garantie gefunden zu haben in der euordnung ab dieses Gesetz, welches die Vorbereitung zum höheren Justizdienst be. worden sind, sind zum thei recht günstig n, eg, er , na der Zu ung der Meal mme el ind ber ah chu. ar e mit 9 9 , . i orsch ö echt . . daß die Rerticun g n, den chen Hor ber ee m en, in der Einführung dieser exegetischen Vorlesungen, in den darüber zu trifft, verabschiedet werde, um den Ausgangspunkt zu bilden für das Erwerbung der erforderlichen Kenntnisse stattgefun 2 * ., um . Studium wird nicht verfehfen, Aufsehen zu erregen, Siudiumt ; . — 4 6 ertragen werden könne. Daß die Referendare mit Gerichtsschreiber. ertheilenden Zeugnissen; wir wollen aber nicht, meine Herren, die 9 dieser Session einzubringende Gesetz über die Vorbereitung werthung für den späteren Beruf illusorisch bleibt. Deshalb 98 * nsomehr, ald in der Hegründung auf die enntniß der römischen daß diese 3 ; chtig, auegefüllt wird. * Pie arbeiten beschäftigt werden, fle, verboten werden. Hie Zustimmung Anordnung dadurch gewissermaßen thatsächlich illusorisch machen, daß noch in 82 die Königliche Staatsregierung dahin entschlossen, daß an die See le Rechteverbãltnisse als Grind lage unseres juristischen Studium be⸗ für das Im ischen seugniß frnd = reunde zur Vorlage hänge aber von ker Beseit mancher wir die Zulafsung dieser Abiturienten zunächst an die Voraussetzung zur . gebe ich mich darüber keiner Täuschung hin, dieser Ergänzungsprüfung das Selbststudium der betreffenden n ,, 3 gli 7 ih ein abschließendes Ürtheil ch ; ⸗
E 2 2 9 9 ? . . 24 , 2 . J zei . 92 ö . , , . rid. 1 r, r,. h daß die Reformvorschläge, die Ihnen gemacht worden sind, von mancher beflissenen treten soll, die sich bei eigener Verantwortlichkeit diese 3a PF issi wie es sich aber in ja bisher schon zulässig und angebracht war,
igun . J . Bedenken ab. Sie müßten protestieren gegen jeden n im Augenblick nicht fallen, 3 24 9 J praftischen n bn en e e f tet 8 . ; ; h bdien M aber wenn. exegetische Uebungen im römischen Recht noch mit Sprach · Wir in * eranla fung, nner Hrüsungs⸗ Seminare so überfüllt f von einer gründlichen Seite beanstandet werden können, und daß man eine Reihe anderer Kenntnisse zu erwerben und in den vorbereitenden Stadien ‚ schwierigkeiten zu kämpfen haben, so scheint mir das doch bedenklich nm
Praxis als durchaus geringwerthig erwiesen hat. 26 — — * kann, denen auch nicht jede Berechtigung abzu. Studiums, also in den ersten Semestern, in dem Einfübrungs« jun fein. Ich stehe auf kem rn Er!
ĩ ? i i zesentlichen diejenigen or
Meine Herren, wenn ich glaube, im wesen i
im Interesse der
h In den Motiven ist uns aber nicht leine rede sein könnte. sten ferngz so viele eme q 6 er ne, der ganze Rechts stoff ier f, * 9g ! e ; ; ei . Auf dieses letztere werde ich dann ann ni mehr in sechs Semestern n weilere Auf⸗ ehen au eden ch Auffass d sprechen ist. Aber, meine Herren, derartige grundlegende Regelungen eregeticum nachzuweisen haben. Auf die tere . er siurie, , we Auf . . z en, die nach Auffassung der - etzgeber 2 ich nach dem Durchschnitt der Siu t wer nn 23 Studiengang demjenigen Gründe Ihnen dargelegt zu haben, = ; ir dieses Ziel verfolgen wollten, überhaupt Studierenden in den Vordergrund gestellt, ein Standpunkt, dessen ĩ 8 der prer iwersitãten entspreche, so biese das * 2 übt i die im Zusammen. würden schwerlich, wenn wir die ᷣ ꝛ Der vrattische Vorbereitnngedlenst * In 5 in studiums sprechen, so erübrigt mir nur, ie ꝛĩ ; stverständlich angesehen werden kann Referendare kann verfi cramen könne er sich nicht begeistern; dagegen sei die Umgestaltung begründen. Wir daß das Bessere der Feind des Guten sei, und deshalb kann ich nur selbstverständlich angesehe . , n, rralti Vorbereitung dienstes zu begründen. 1 kürzung des vraltischen —; ; Abg. Dr. Becker Sentr.) hebt hervor, daß Neferendarwrüfung noch mit Tem unabsehbaren Gebiel . d ie Profefsoren feien, iche während sich die Praktiter dagegen augs ar. ḱ— aber n. ; ine andere Frage ist die, ob man sie Tarin eram erde dech nur in den le ga ; Im tn per Gir] — istischen Studiums und der ersten e 1 ö. R n für die künftige Bei der Einrichtung des juristischen S ; ö * Wir glauben desbalb, weite; es ist von großer Bedeutung . . e dare mehr annehmen, anstatt Gesammtdauer nech welter verlängert würde. Wir glauben deshalb, 588 X 8 n le Prüfungen in daß diese mit mechansschen Arbeiten L. * . de B. G. B. vereinfacht worden ist. Einrichtung der praktischen ei ei spruchen. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß es diese sorgfältige lenntnisse auszuweisen baben. 6 3. jungen Juristen sollten, bor n! nr Uinirerfsia . geben, . Jen lar ‚ * ; ĩ ? 2 — 2 ützt; aber ö R ung für zulässig. Wir balten cbtastudin . agenũtz 11 anbetrifft, durch ein sogenanntes Ginfübrungzeregeticum, also eine Er muß auch eine seste Gliederung in i . l — anbe 1 422 — e . n Regierung und besd. lationalosonomie und das öffentliche echt gelegt werden solle, sei ĩ = ö. aden. Wag das Jwischen eugni betrifft, fe muß eine Gleichmä sig⸗ Gan j wi . sich über 2 Semester mit je wei Stunden wöchentlich erstrecht und ] 8 abr ber, ken kannga wir der J f et raktis r m,, den itten Semester abgemacht sein muß. Dazu dan die Studenten sich mehr den mild lõnnen. 1 und gestalten soll, in ganz anderer Weise vorbereitet in den praltischen svatestens mit dem dritten Semesler ge wen, anf dae, ürnken ba an habe sich der Praltiser hören mössen. Der lass Recht. säumt, wird sich also selbst jupmnschreiben baben, wenn er sein — 2 ürden, an derselben linirersstät n kleiben, weil sre Ten sfübrungerede erwahnt bat, daß nen fübre nur dabin, daß die Studenten fr ke e igen über die Julassung zum echte. säumt, wird sie st t Über daejenige binausgeben, was fräber mir einige allgemeine Bemerkungen übe a —̃ = . n s abe sich in ibrer je igen tungedien eßt. an sie sich dadurch lurũ kgesehpt fablen eder sonsige Möhren fen berdot beamten stebt. ö Dauer durchaus bewährt in Fehler, den Studierenden die Bewältigung ganze Gaug wird ibn theilen daß die Verwaltungabeamten au 4 und lleitigen Studenten re Loa den mechan lichen Rrkenen webt kefrrit; Jein. Tadurh Ti. Krundlage juristischer Kenngnifse nie bie künftigen Nichter gewonnen eien swar 6 Semchter * 2 nstesten Felgen für die Betbeiligten verbunden sein, wenn sie den An . sische Recht fär die Angebörigen Herrn. Justij⸗Minister und mir unter Justimmung deg Staata. ernstesten Folgen he . bebrlich , daß alse bie kũn ftigen . dag franzjosische Recht für d Fenn J 4 : ; ; mir ein um Referendarrramen bai man bio ber nur issen chast lich. , 9 . 12 3 1den int Ich werde auf die Stadien der Nechtestudiumg und der damit verbundenen Kentrels Seim ren ꝛ lebrt. Wag dag in den gemeimrechtlicihen Landeetbeilen geltende im Reichs Anzeiger“ versffentlicht wo ? 12 ö Wa 9 .
. 1 ; angestellt werden, higes Material si ĩ ae tit ee, wuerd, Lene rf gane fail an nee. Ker e ; . ze . 2 . 146rei ei bon allen Studenten am wenigsten di ĩ n run Studiums an außerpre fassungen jedes Einzelnen entsprechen. Wir noch zurückkommen. Es ist also die eigene Verantwortlichkeit der ißt ers, Ra Student igsten die Juristen ka, f, e 6 — 5 für die Verlängerung des Rechts. werden niemals den Auffassungen jede elle ächten. und fer Turchschnistsmensch kann kenn, Semestern den — ͤ 61 d abr einer Aöniglichen Staatsregierung n. darf auch hier sagen, Berechtigung wohl in dem Staate des kategorischen Imperative als Stoff nicht bewäln l S nifęrmierung der Universitãten. Fur daz Zwischen. . in u einer Einiqung gelangen. Ich glaube, man dar 2 igt werden, wenn man die Rejerendar ihr 2 ü ; ᷣ ; . bange damit von der Staatgregierung für zulässig erachtete Ver . * istischen Jeit besser ausnutzen läßt und si nicht meh 5 des Neferendar Gramenz erforderlich. Alle Ginzelbeiten mũßten in ; dringend bitten, daß Sie sich auf dem Boden vereinigen, den die Es soll aber zugleich durch die Einrichtung pa irg n. . uhnd senstigen Arbeiten beschäftigt, die für ihre Ausbisdung nicht G chberecht der Kommission besprochen werden ür sich in hohem Grade für bedenklich halten, . — 14 z agbaren, als den empfehlens Studiums und der ersten juristischen Prüfung dafür gesorgt werden, gerade erforderlich sind. Es scheint mir aber bedentlich, die Hauyttrãger der 1 . intritt in den höheren Königliche Staat hegierung alf 8 pfiehlt daß jenes Verantwortlichleitegefühl gestärtt wind und daß eine Art die f . ö Bewegung für die Verlängerung der Studien eit d wenn die Gesammtausbildungszeit für den Eintri . an, werthen erkannt hat und in dieser Vorlage Ibnen ae r na n . ⸗ ge eintritt. Das ist nun in Nr. 4 der Bekanntmachung der Nationaldᷣtonomie zu belasten. Zwar wünsche ich, daß * vraͤchen. Nur n Bavern Staatedienst, die sich jetzt in Preußen auf? Jahre beschrãnlt und in Meine Herren, das Ihnen vorgelegte Gesetz ist ganz e 9 von 9 role eintritt. Dae . die Studenten sich mit Natignalolenomie . gen im n Recht * aden betrage dag juristish⸗ Studium mehr als drei Jahre. keinem anderen Bundesstaate diesen Jeitraum überschreitet, ,. Zweifel von einer erbeblichen praktischen und staatlichen Trag . allgemeinen stebe ich aber mil einem Theil — 14 — E63 facht 2 — * f 31 —— müsse ander — R — e j f e ist, wenn diese a. = l é. de voll- 3. Die näöthigen ; ' dereit I z e erden, die sie in einer Reibe von Bundesstaaten eine kürzere is ! w R d es datf wistischen Prüfung werden Vorkehrungen getroffen werden, daß die flammen auf dem Boden der Berlage, ein anderer Theil hat dagegen Referendar ⸗ rn s Richter müßten sich der Meer!; = * Leistungs fähigkeit unserer höheren Beamten, und es r = rn bei 1 S. Tem, sich über die dort gedachten Ver⸗ schwere Bedenken und meint, daß der Nechtest off durch die Einführung . it hani - beschaftigt wurden. Die daß dem Gedanken der Verkũrzung een . 2 desbalb eine sorgfältige Prüfung von Ibnen emwarten und bean— zu 3) bezeichneten Studie . , , , . B Dauptsache sei eine fächtige praktische Ausbildung den Juristen. Die : ö d . j be eten werden muß, ; edun/ S . ann ꝛ . e ude n i . bereitungedienstes nothwendigerweise näbergetr ; *. enn alle Zweifel, die Der Zweck soll erreicht werden, was das eigentliche Rechtastudium begrũßen, dadurch werben auch die ersten Semester beffer au der vbraftisch arbeiten, wie en . WB. auch im Forstia und beim Militär 9 w n ach Prüfung auch bestehen wird, und daß wir, . ö m Ter Jwec se er 3 in den mrattischen Uebungen statt. ben 9 asammen, Jodan seschebe Daß beim Nechtostudtum in Iukunft mehr Gewicht auf die sie det balb für zulässig, weil die . 1 8. gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes und der geplanten Aus , 1 . g römischen Rechts, das Enden, die Reibenfolge kann den ein einen Studenten nicht überlassen —ĩ . Aalolo . sen einem Studium von 7 Semestern und nachdem sie den Universitãte. rung vorgebracht werden mögen, eingehend hier erörtert werden, auf läuterung der Einführung in die Quellen des römi e ? a fo ( hoch erfrrulich. Jun der Temmissien mußten ae r- einzelnen Ge. terricht genossen baben, wie er sich jetzt tbatsächlich gestaltet bat dem Boden deg Gesetzes zu einer Verstãndigung gelangen, und damit keit in dem Verfahren erreicht werden * . ö Gesab lars seßung, daß unsere Bedenken in sichtspunkte cingedend geyrũft werden. 2. ; Bo Gese 8 . — 4 — urtheilenden Prefessoren ju— . Schettler (ton. sebr schwer derstã = ; war . schließlich dem Staate einen guten Dienst leisten. (Brave) ar ma ö ö inge bende enden, aber nicht den strenger urteile Abg. elender . mn * Handlich) a ert dem * . Die Universitãt bat ᷣ auch in der ersten juristischen Prüfung eine eingebe . * ; 1 s. ö. 7. 5 e daß auch seine Freunde der Vorlage ebselnit gegen Dienst eintreten, als das früher der Fall war. Die Universitä e nil Unterrichts, und Medizinal⸗- lemmt ferner, daß auch in 19 n 6 6 Rälleicht mebr Werth gelcht werden mite. G wird sebr schwer Minister des Innern Freiherr von Hammerstein: überstãnden. Hy är Begründung der Vorlage aun e, in erbeblichem Umfange schen die Aufgaben, die bieber dem Miner. b, wichen, . erückschtigung der Quellen stathnfinden bat. Es wird alle * r ole. Ver mem . : 2 Sat bien der, iechtcle er ern, n,. aer, e, e, wre, — 22 itungsdienst vorbehalten waren, übernommen. Angelegenheiten Dr. Studt: . wennn J 8 Serin Garantien dafür nicht mangeln, daß der Studierende nachsubelen bat, Hischeneramen will die 3 abscken, um die Freisãgigtei der Um elmar NMvberstãnduiss u beseitigen, wachte ich bier er⸗ — cdaer wan chr dr Be, n, e ' noch eimal darauf jurũckweisen und Meine Herren! Im Anschluß an die — * — s rg was ihm beim Abgange von der Schule feblt; und wer dag ver— Studenten nicht zu beeinträchtigen., welch derch ein solche? Gramen Nären, wie der Vert JustiMinister ja auch schen in seiner Gin de NRechtostudiume cbenso nenig wie die Ginführung eine; Ir chen ann ver nu a ö = ai. mi. im ĩ ; . 8 x te deg Unterrichtsresso ae idm beim Argan 8. 11 = . 23 2 wicweit die Kenntwijse fär den Tralttschen Vorberei, Justin Mintsters möchte ich vom Standpunkte de r 7 ö oder wenn er die Ratur lichen Wunsch baben, bon ibren eigenen Lebeemn geptüft ju werden Jusarimenba mit der = . — 1 — ——— sie geprüft sind, dann dan dernach — Studium nech ber 7 Semester ju verlängern bat, eder m . am Ader für die Meriner besteht doch 6Gereitg cin Zw cheneramen. obne a ö . — Gen Verwaltumnga. lässigten. Die prattiich⸗ Vorbereitung it man von der Uniwersitßt mitbrachten Dag studium geslatten. / . erwäbnte Be; Prüfung nicht besteht. Alles Näbere darf webl den Ersrterunger d ü ; . Ich siebe auf dem Staa dyunlt ich glaube, das ; die m ̃ ja für den größten Theil der Monarchie Meine Derren, die von dem Herrn Justin. Minister ** 2 :. in der Kemmissien vorbebalten bleiben. Aber daran, meine Derren, Tim cten * 6 3 lei rende l Aba. Dr. G gel Inl wricht sich im wesentlichen ju Gansten der wirklich geltende Recht wurde ja für den g ann e ⸗ f vom 1. Februar d. J. im Deutschen Reicha und e Kentrel die es sich bandelt, soll nicht . Sefer Lurch de Vertkeliunn auf Tag Gramina iu erleichtern. Denjen igen bewerge ben wüssen, welche anf der Universitãt dieselbꝛ¶ Vorlage aus. Fan nen besenders Khabten 2 96. 2 * gelebrt, jedenfalls nicht ge⸗ lanntmachung de . 2 J ; Bann e se bitte ich sestjubalten: die Kentrele, um 3 . . 1 ; elender 1 auf den Universtläten sberbaurpt faum gelebrt, . Preußfischen Staatz. Ain feiger , giebt die leitenden Grundsähe far diese 1 zudal * R nin n, n d Der allem konnte ich den Waun wiederbolen, daß man die Neseren genügend, aber far den ariden der j bescheidenen Raum in den reußi am- mem m rrnn ise cine lex impoersecta bleiben 2 x . ; ** 9a Studierenden würden 7 Zemester u den Steff lemi; das Landtecht 6 . 1 n — es überbaurt nicht zulassung an; sie beruht auf einer Verständigung, die mwischen dem ! stellung ciner arẽßeren Jabl ven Gerichte schtelbern aötbig werden, baben, daß dicse surtftiche Aunbildung für Lea naltunge bea mic micnt- mine amm, . mn, . n Tan n Vorlesungen ein, in manchen Universitäten ward ; ‚ ** Nachweig des Besißes der erferderlichen Kenntnisse in den verschledenen e wären meint Drrunde jur Bewilligung dieser Mare el bereit rwaltung e beamfen junãchst das Aba. Freiberr von zedlitz und Neukirch (r. ken sehr kursorischer Weise Minisseriums mit Allerböchster Genebmigung vereinbart und demnächst N i * — n. . 6 zuristische Referendareramen zu machen babe. Der Ihaen der. Grun danen der Verlage und srriht ne . ö d nur imn sebr fursonf WX 1 x Tilen verlangt. rin möchte ich cine Aenderung eingeübt der Nbeinprerin wurde dech nur in . . ; ö m und wollte nicht fübren können . . ; ; dieser RWelanntmachung nech mrücklommen um ka R ae selbe kleineren sasammen mit Ginelbeiten Recht angebt, so fiel daese
= = den man onnung aun daß die m Ter æteñt r wissen chat lichen The sind ß. egende Geschentwurf nimmt much auf die Vemaltungt. — — 22 , 1 . 1 5 ᷣ n Dai der Stell eineg wissen 6 sind ö. 1 — 4 J trreichen warden ich ei die leiht da; rn nin. Mag dem der g Allo um das nech einmal kur mwsammen jufassen: Den Abiturienten staadnisse nicht an re. die wissen cha silicke Arbeit fann gan keamten ia dieser Senichung Nächsicht, indem er ich glaube, dadarch an wissenscha ni. Lusbildung gewonnen 2 lonnte ; . ; mwächtt die allöemctnen Gwäqnnager Darlene, die in der e ** imm 1d der Ober ⸗Mealschule ist dag jurlstisch⸗ Et sein, aber dech nicht alg Tösung der Aufgabe betrahte werben., im § 2 ausdrücklich dag zeentliche Recht und die National -· erde dielleicht an morassscher geistiger und forrerlicher Gnergie der w — rr nn, === m. * 1 * g für die Julassung jum Nechtestudium gefübrt haben. den Realarmna m w. nir ber Voranesehung, daß sie sich rn sebr wesentlich Werenken 99 die lf cnscha fifichen Arbeiten ölenomie als t esentlich- KGestandtteile der Prufung erichct. Wenn leren werden. In benrußen wäre e nun. ran der leider ein heriffene . i a n=. — ft für diese Grundsätze ist ent-! Studium eröffnet, aber nur unter de * r Don, daß man nie sicher werf ob cine selkstandige Arden dorliegt die Etud it ein Semeset allgemel län diy Trinfful tus cineschtanft wurde. Ging Verfümmerung der studen ti ö 2 e ; ea . 1 2 20 7 ö 2 18 ** 2 1909 nachträglich die erferderlichen Sresiallenntuisse aneignen. Thun ie da ebalb solfe im mündlichen Referendare ramen ni 6 un schr auf da7 un die Studienzeit um ein Semeser a demein verlängert und die nr. x. ; ö 2 * . 1 24 8 2 Nerembe eß 1 ‚ . 28 ) ; . 5 werjubeben 1 . war, wa er sich in seinen alademsschen Studien ange ⸗ balten in der 1 . 2 t= = , — 1 416 r . r . ; n . in ibrem einleitenden und a . . si sgene tie. Weite Gebiete der geltenden welche ich in en eignet und in sich aufgenemmen ba
1 2 . . ; s 1 1. j 2 . . = ann, en webt an, d, Gruadlafe eier Verbereltuuganit ale Mefercndar für die eigentlichen Jur ssen um ein 1 1 en, T, were, en, Tr a . gestattet babe cine Verlängerung des Studtams ein Gta materie. Helm Neserendat- ram ellen Alausurarkessen cin. Semesser verkarmt wird, so wird, da die 1 3 * ĩ schen dorber sagte, überbaurt garnicht — erlaube Nechte aber bildeten, wie ich se
ä ö ung des Referendarerameng werde die aewoll tt 1 Verlãngermng der Studien. bessere Anebistung im — und Ve elta are nnd la den * aus ergiebt sich wieder, wewen ich verbin bret werden, be welchen cine größere Menge ven Kandidaten das · leit selbstverstãndlich auch auf di lunftigen Verwaltungabeamten um laatemifsenschaffen nich errrihen Sieker c Im Siaanng. nnn — Bezüglich der Berechtigungen ist daden aufgeben, daß dag Meine Derren, * . ö alt n * suristijche Ver⸗ — bee ö Harkenen Katier. . ert a oe linge mittelbar mejng bat, es nothwendin cia, dan jchige Gesen über die , e er mec han n m, , de demischen Unterricht. Ziwilr rer srecht, Straf- Berdallch ter Nerechti qua u Meallschale in der ausgegangen kin, daß die gerlgnetfte Aastalt . * — re , w, e gien e ü e, lein st , e ,n, . d Geaensland des alademischen Untert ĩ ; Reale sinm und die Ober Nealschule in der Ich glaube bier- 5g rer .. Verbildung fam. Werwaltungersensf in mei Punften ja dndern. ate r z len Gerichtebarfeit, wan dem Grwnastum, dag Nealgmnasium 16 bild dag bumanisfische Gvmmastum fein muß. Ich glau em, Hattfladen, Der Unter sit sizictter elite enn den u n bre nnen ee, dea. e, m drr, de, d. preneß. dag aan Mebtet der n mm am, menen, Griiechung der allgemeinen Geistegbildung als gleiimeertbig amm ilözung de : ae srrechen ju durfen, daß diese Verbildang die nber Rerbergstan get icnst ö baben. Ich schliger mich Die ses Gesegz schrest⸗ beute erstens cer viersabrige Vorbeteitune eit * ear ten. del died auch ie mn rd andere rere, Nr ede, aladeischen Naterriht erst erscklessen ist, darch ansere neuer * siad., und nar lasesern eine Graänzang erforderlich bleibt, al nach De r 2 n chen ern bieiten Eeird ler die Uu atrage auf Uebermeisang der Nera an eiae Kemmissten den dor. Diese diersabrige Jeit wird ent srrechend dem beute ar Beratung den ketten sei gesagt, daß in bafte Genntnte in — — v dea Vermundschasterecht, das rund tachteckt cben sind. 44 Gerasenmeeige nech besorderer Ver. renelmäßige für den saristis n Be 4 er it an. r ͤ mm . ste benden Gesce in cin dreieinbalbiabreat jn andern sein. zweitens be. nee göen Dart fall. d debe fate er, dea Meichare kn 8 ra 25 rallig Nene? fur ] * fur manche Studien und Bem 1 4 den nabmen sellen nicht ret bint ett ein. 85 1st ö. Ee Fenn dan den die 1 ra — Irmer (leas)] 5 mich ürd⸗ die Wearũnd ung der ö che — — 8 wuütde auch et ba ß Pri nd ane riese Dinge . aesere'dar. Fir ane kenatassse bedarf. deren Vermittelung nicht oder dech nicht in dem bracbefuquiß nur selche Schäler GMebrarch macken erden, la r nne, meren, wee, , Mehrkteit meer Freunde unn dee witer ger eg aber i werd mender 2 ; dea la die Prard ciatretenden anaen Me * 6. . selben Uaafanage ja den Aufgaben eder Aastalt eber — met * Getibieuna. cle Kesontere Gatfchlusffrra igen ! sebt fahl 17 Die 1 * it ung 11 daß ven der jetzt dierjãbrigen Werkereitunge eit der fuünftigᷣ Ver P s feht and ird er nech wehr in 3 2 — sah auf verliegenden we eint — d ra schend emmen; man 2 ber die Semester fur aun. chtsd , sei dire . 36h w— la die Prarig mit binein Meine Derten, ö. 1 1 — 2 — be und ein besenderg gereifte Urtbeil besien. and die — ** * end gebalsen und [*. sich an Tie alte Tratritien ent. dat k 6 — 12 ctera er ; derer Weise für den eigent⸗ Gegenstand annendel lo ergiebt — Gebe Ife ein Kesenderg nertbrellee Glement für den sariftischen Gerat erffngern, Stadium am eaten stadiert ja erden rauch. J ⸗. bheia gen Gre ind aber auch schen in ar 96 aber ickelt, Trafticch feaderen Vertedingungen füt das Nechtestuztum bfassichtlich der — 9 2 ö e n er, erwunschi Tenn nnen. Unshersttatelchrer mekr mit Ter die auf so Reifen Gebieten den en schliihen Leber immer nent lichen Miche aan, nee er bei den Gerichten * ; ichenn der allen Grrechen erlangt erden önnen, end la dieser Re- fand Herne 1 . rim Reraueictureen etre und uche Praris verirant Tären daz esoreramen fir sie In ber ⸗· Nenntnfsse, nene Anstrenqungen erferern, daß ela acid ang den vorbereitet seias darch die vraltischea aud kearersateriscken Uckangen, — ich far rie vraltische Darch fabrung dee (Grund saheg n e 3 Mebrkeit dieses eber Ker, me, erm, Fe, d, hae, , de, me., er ü. Nebter in dem ciecetliche⸗ Nerwaltunnad s wn abfeluat die ba schean ährend der Stadtennest alt der Arereenderg der err, nimm der lateinischen Sprache, welche schene ich beffe, daß sie Tem 4 — * * —— rie bessarng . reer, n, n, Helen, w, n 83 ae nüarnd erscheiat. (Scie richtig) Der Wichern, der l ⸗ tai ĩ — dann nir S at Kedenflich t Rlaschen. ; = 2 erer, n rr rr, Ten otra =, e n= de ahn, aer nir, r, dm,, dr, , e , . r , , , , , , . , eta. rer chlessen dat. Dieser Nrastand laßt Ja aud recht- -w ö Jielleitkaagea deg bamaalstischen flätigen, die det Derr Jasttz Mönter da * ö Dir rraffiq. Nertertit a abren * ö * — — — acgesender — ealkebrlich il. im —— I= — 6 aber clartamen ] ia dem derfiegeeden Mefegentnwarfe der ar gaegerwanft fir eiae 2 ng den 3 3 vrt iat ; Ma Mastam caffrrechen muß ö
a2 ts, sich nich I Keratben sein ird — er sst augen lich eech im Etadtam der lern K —
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ran. eie beaksehbtiat weird den der ett eder t bare