1902 / 38 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Feb 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Qualitãt

gering mittel gut

Gejablter Preis für 1 Doppeljentner

hochster niedrigster¶ hochster . bochster M A M

am Eyvalte 1

z der. C

X

en . Schönau a. K. berstadt ilenburg R 1 22 * . Dinkelsbühl Biberach... Nostock?⸗ Waren Braunschweig Altenburg

nsterburg .. 1 Beeskow... Luckenwalde ots dam rankfurt a. O. reifenhagen

12

Stargard i. PMoHwn. . Schivelbein. . ; k 13,60 . . w 14,80 Lauenburg i. P. . J 14,20

a ; . 14,00

11 ; 14, 10 k . 13.40 1 O 4442 ö ; 13,60 11 O k 13,50 , , . ; ö 12, 00 1 ; —. 13,75 Schönau a. F... ö . 12,80 8j 11 . 15,90

ilenburg. 8 ,, 15,50

Marne. k w 14,30 Goslar. ; . ö 14.00 Duderstadt .. . 14,00 1 ö . 14 80

aderborn ; ö

2

3 deu ö . . Ir fbi J K 15,40 1 1 . . 15,00 1 Neberlingen.. . . 16,20 . Rostock. ö 4 = Waren ö . . 2 11 6 15, 40 2 1 15,50

Bemerkungen. Die verlaufte Menge wird auf volle Depxrelientner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitget beilt Ein liegender Strich in den Spalten sür Preise hat die Bedeutung, daß der be

Noch: Gerste. 13,50 1430 1430 13, 00 13,25 13,50 12,80 13,00 13,50 16, 15 16, 15 17,00 14,75 15,25 15,25 13, 10 13, 20 13.20 15, 10 16,00 14 00 14 56

1520 1820 13 55 13 86

1500 1500 18. 5 15 8

a fer. 14,80 14,80 14,40 òö—

14.5660 15449 1549 15,55 16560 is 00 . 16,46 i640 15,40 1646 16 6 1435 1490 1446 i486 . 14 00 ö 13390 1400 1400 i866 18600 1526 1520 1420 14.86 Hd 1455 1500 1500 1416 1430 i450 i450 1556 13.60 i575 1336 1566 1436 206 1566 18 6 1405 14539 1466 ig S6 1369 13.56 14.00 14 06 ino ins 1475 10 66 13 20 17.16 153386 14 66 16 6 16 10 16. 36 16. 6 1856 1575 16765 1675 1435 1449 14.50 14 560 1456 14.59 15.16 16.00 1435 14,35 il. 6 18 66 14 80 1450 13 0 15 46 * 16 065 is 865 is go ö i480 158. 10, v 15,60 1850 18 00 1556 16 05 i546 17 066 16 26 16. 34 is 50 16 56 il i430 15 Jo *] 1100 1i4 . 69 1d o 10,40 15. 35 i660 16 jd 56 15.75 is 60 js

13, 10

1480 14380 14, 40 14.40

16.87 16. St 15. 16.10

14,598 14550 14,00 1400 13,78 13,79

5, 07 14,96 14,90 16,00 14,ů 14.575 14,31 14,20

1440 14.40

pe

14,52 14,55 15,20 15,20 16,B77 16,80 15,33 15,31 15,96 15,67 1624 16,42

C e e b es,

14581 14,74 14,90 14,50

e

if ve det mi .Der Durchschnittepreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. ende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht feblt.

Denutscher Reichstag. 141. Sitzung vom 12. Februar 1902. 1 Uhr.

Am Tische des Bundesraths: Staatssekretär des Reichs⸗ Dr. Nieberding, Staatssekretär des Reichs⸗

ostamts Kraetke.

Die zweite Berathung des Reichs haushalts⸗-Etats für 1902 wird bei dem Etat der Reichs⸗Justizvoer⸗ wal tung, und zwar bei dem Titel „Gehalt des Staats— sekretãrs“ fortgesetzt.

Abg. Lenjm ann (fr. Volle): Die große Leere des Hauses könnte zu einer langen Rede veranlassen, denn bei solcher Besetzung ist störende Unrube weder für den Redner, noch für die Stenograrben, noch für den aufmerksam lauschenden Staate sekretãr zu befürchten. Bisher baben vier Tage lang nur Juristen geredet, denn auch Herrn Oertel muß man nach seinem Eintreten für die Prügelstrafe min⸗ desteng zu den Ueberjuristen rechnen. Die Buntscheckigkeit der Debatte jetzt sieben Wochen vor Dstern macht es wirklich zweifelbaft, ob man in Kölln an der Spree eder in Cöln am Rbein sich befindet zumal auch der Zirkus Busch eine besenders lustige Vorstellung in dieser Woche beigesteuert bat. Aber beute ist Aschermittwech, und da ziemt g sich, wieder ernst zu werden. Dag Verlangen, die Aktiengesellschaften unter die Polisei u stellen und die Aufsichtaräthe durch ein Provportional- system bilden zu lafsen, ist doch wobl nicht recht ernst zu nebmen; man würde ja damit den Rrakeblmineritäten geradezu von Gesetzes wegen ein Gristenzrecht verleiben. Der Kollege Rechtganwalt Baver it für den Anwaltstand eingetreten. 8 es sich für Fach⸗ genossen emp fieblt, ihre Interessen in dieser Weise wahrzunebmen.

fit mir cbense jweiselbaft, wie dem Rellegen Srabn. Herr Barer bat erklärt, die Achtung der dem Anwaltstande sei in weiten

Volkemassen geschwunden. Ich dad on nichtg bemerkt. G ist ja wenig erfreulich wenn etwa die Regierung Staatganwälte ander behandelt alg Rechtgaanwälte Wenn ein Rechtaanwalt bei

aer offentlichen Feier der Burschenschaft, zu der auch andere Perfenen

—— stad, eine Ginrichtung glerifhierte, die, wie dag Ducll. dem trafgesenbuch bedeebt ist, se würde er dielleicht wegen Verächtlich⸗

machung den Staate cinrichtungen angeklagt worden sein, wäbrend der J taattan wal tliche Gesetzesperãchter mt ach der etzt und andergwo zum Dãter des Sesege bestellt wird. Daß ein baderischer Rechtaanwalt

durch Unnence feine Prarig für o00 M zum Verkaufe auggeboten bat, kann ich kaum glauben, denn in Bavern wie in Preußen würde ein sel Anwalt aug seinem Amte entfernt werden sein. Wenn

Anwaltatage entgegengetreten worden. Wir brauchen keinen

Guß, nnd wir lebnen auch ab, mmmgefteben, daß ein Anwaltn

vrelekariat eriftiert. Die Rarenneit, wel Derr Baer derlangt,

wärde dinkatabel fein., wenn jeder Richter eine Zeit lang Anwalt ge wesen wäre aber den Jurtften, der feine Gramimna gemacht bat, ingen

wellen. fich m, em f. Zeit ellen. ware ebense ruckihrtttl des Armentechtg wieder in die Hände der Staataanwaltschaft u legen.

* Verfügung des Justi⸗Minifterg n

Die Jartften stad schlechte Ghristen, aber se schlechte Ghristen decꝭh

wagt amnnealt! den der

ö * dert ben igena. Den

der die Urterstellnagn

amen über Merd Ten aicht aunebaen denn diese Unternell 8 den eder den Qrundlah der Mech! Volene aan e iajaria, demit ciae Tacke la da dane Straffestem

dern bier für einen Reiche mschuß ur Pensienekasse deg walkestandeg plädiert hat, so ist diesem Gedanken schen auf dem

wie die derdernng, die Gribeillnng

gebrochen würde. Die Mensuren bis jzur Abfubr würden ebenso wenig darunter fallen wie eine Meng anderer Duellarten, weil eine Reihe der Merkmale für den Begriff der Körperverletzung u. s. w. fehlen würde. Dag Duell muß also als singuläres ö auch ferner mit singulãren Strafen belegt werden. äre Herr ven Bennigsen am Leben geblieben, so hätte man ibn doch nicht mit einer entebrenden Strafe belegen können weil er sich zum Rächer seiner beleidigten Ehre und seiner beleidigten Frau gemacht batte. Dagegen wäre eg nur recht und billig, wenn der Bursche, welcher dem Herrn von Bennigsen gegenüberstand, nicht auf fünf Jabre auf die Festung, sondern ing Gefängniß oder meinetwegen ins Zuchthaus geschickt würde. Wovon ich aber am meisten erboffe, das ist der Verschlag Schrader, welcher dem Duelllustigen und Duellfreudigen, der ein Amt befleidet, den Verlust des Amts andre bt. Wir werden zum Antrage

Duells auch offiüiell, nicht allein gesellschaftlich, wie es der Antrag Gröber will, nicht infamsert werden darf, daß er unter keinen Um. ständen um dieser seiner Gegnerschaft willen aus seinem Amte entfernt

Reichs. Justizamteg angegriffen. Ich bin seit 1881 im Reichetage und bin Mitglied aller Justijkemmissienen gewesen; ich bejeuge, daß kein Weichtamt energischer und freudiger gearbeitet bat alg dag Reichs. Justijamt, und daß, wenn wir nicht vermwärtg kommen, daran andere

Kulturaufgaben leiden. Man sell alse nicht immer den Sack schlagen, wenn man den GEsel meint. Daß Semmniß liegt im Kastanien⸗ wäldchen und in der Leirngerstraße. Dieseß Leb bedarf aber im DVinblick auf die Debatte der letzten Tage einer Ginschränkung, die

JZurũchiebung binter die Temreten frage war nach der Reiche verfassung nicht angebracht. Eg giebt keine einzige Justisfrage, in der das Reich

nicht kempetent wäre; sonft brauchten ir ja gar keine Initiatinanträge in

stellen Gg giebt ja andererseitt eine ane Menge derselben, welche die

Regierung jur Verlage den Gesetzentwärfen veranlaßt baben; meisteng bamndeten Regierungen verachtet werden. Die erbebenen Alagen fübren mehrfach auf eine Verwechselung den Justij und Pelizei rück, wie im

stad eft selbst die Gericke machtles.! Die Preesse bat eine ständige Rubrik. Schutz gegen Schutzlente!⸗ Diese E den der Justin sendern den der Pelhel bedangen. Pelitische Ge⸗ richte befinden fich wesllich der Glbe nicht;

Kaen stebe. Ein den westlichea Qerichten diese Anerkennung schuldig Dit werden Begnadigun

gen de Gern, derben e, Fe edrae en ja rell, m manch, dem.

lichen Gerichte derbängen lieber Meldstrafen, weil sie issen, daß die Frei- das der rreußiscke Derr Justi Minister diese Auffassung den der

beiteftrafen doch in Wee der Gnade erlaffen erden. Echen seit 0 Jabren

Tänschen wir ein Strafdoell waage sez, in dieser Jeit hätten dech den der buündeten Reziernngen die 1

der Behandlung den Unterfachangn ! uad Strargefangenen. Tana muß (eld ver dan den fein, amn getrennte Name ja schaffen. Gr müäten auch ere Grand] aber die Verbedie ungen der Watte aufaentellt erden 1 iel a diel Unter-

fangen daber die Ueberfällaag der Mesgngalss Mit dem rürd aber der Derr Justir Nialster bei der Keerste benden Weratbam

Flachtderdechi etrd diel a freigebig amechangen, ciner Begründ un berar q WDerbanrt nicht. Siant der Den. Verartbeiluna ie, ir ent die bedtagte Sennad welche auf Latrag de Staasg. CRrene a ird. Wir wellen aber kee Meade fender Recht Maadentnstan kann atemalg an die Stelle ** 8 6 cine , ö ebene een rrecheac 3 4 der ̃ 6

144 1 batte Rin Mecht a- die Stelle einer

strafe keen, MPeisdent Mreaf 1Ballestrten. MG

Schrader noch Ergänzungen beantragen. wonach der Verweigerer des jeder Gerichtsschreiber machen kann. Die Oberlandes⸗ und Land

werden darf. Zablreiche Sisniere des westfälischen Adels wissen ja davon ein Lied zu singen. Man bat die Langsamkeit der Arbeit deg

Faktoren schuld sind der eutrierte Militariemue, r dem die

freilich sind diese Anträge al quantit négligeable ven den ver-

Fall Bredenbeck. Gezen die brutale Pelikeigemalt und Pelineinmillfar

unden werden nicht

. aber diese Netrbwendigkeit g- öffnet werden können. Dag Velk will strenee Uaterscheldung in

habe, wenn das Begnadigung recht der Bundesfürsten hier erörtert wird, einzelne Fälle sind aber ausgeschlossen, die dürfen Sie nicht vorbringen. Außerdem stebt dieser Fall keineswegs fest, sondern ist nur aus Zeitungen belannt.) Dann lehre ich von der grünen Prarit zur grauen Theorie zurück, babe auch wohl schon das Genügende darüber gesagt, um auch dem Hause, wie dem Staatssekretär gegenüber derstãndlich zu werden. Eine Verzögerung der Rechtspflege ist ein ˖ getreten wie sie vor 1870— 71 in keinem deutschen Staate vor banden war. Man bat kein Geld, weil das Militär es verbraucht. Jabl reiche notbwendige Amterichterstellen werden nicht besetzt, weil kein Geld da ist. Der Mangel an Richtern verursacht eine immer länger Ausdehnung der Gerichtesitzungen; es ist schon dahin gekommen, daß die Staatsanwälte nach 8 Ubr strilen. Die Richter sind obnebin schen mit Arbeiten überbürdet, so mit den Kostenfestsetzungen, die

gerichtebesirke sind ju greß. Eg wäre sebr erwünscht, wenn wir bald die Berufung bei den Dbergerichten bekämen, denn dann wird eine Zerlegung in Neinere Benirke gan unvermeidlich sein. Eg ist ein Aberglaube, daß die Advokaten die Prozesse verschleyven, ein tbörichtet Geschwäß, das kein Kundiger ernst nimmt. Auch die Aenderung der Verschristen über die Majestäte beleidigungen bleibt ein dringender

Wunsch, ebense wie die Aufbebung des fliegenden Gerichte standes der

Presse, des Zeugniszwangg und die Beseitigung der Jetzigen Mf bräuche deg Groben Unfug Paragrapben. Aber Polheigeseße baben bei uns immer eine viel größere Auesicht auf Zustandekemmen, alt die wichtigste Forderung jur Verbesserung der Rechtgfrage. Justitia fundamentum regnorum! Dieseg Fundament darf nicht vermederm,

sen 5

ist wird die res publiea selbst gefaäbrdet. Staatesekretär deg Reichs ⸗Justizamts Dr. Nieber ding: Meine Herren! So sebr ich bedauere, die Zeit dieses beben Dauseg nochmals in Ansrruch nebmen ju müssen, so entbalten doch die Ausfübrungen den ersten Herrn Redner eine Reibe den Be— merkungen, u denen ich nicht stillschweigen kann Der Herr Abg. Lenzmann bat sich bei seiner Erörterung über d Duellfrage junächst daruber beklagt, daß der vreußische Derr Justhz Minister den Staatzanwalt, der die bekannte Rede ju Gunstea deg Duell bier in Berlin gebalten bat, wie er sich aue druckte

s nach Hagen befördert · babe. Ich lenne Derrn Lenzmann alt e

* * . auß dag bewerbeben

and darf eg gerade ich der ich alg rfer, retker Demekrat der , 4 * Ee daß er jede Versetzung aug einem anderen Landstrich Deutschland⸗

gegen den direkt ausgesrrechenen Wansch

geisterten Anbänger seiner westfälischen Veimath und muß anne bmer,

nach Westfalen alg eine GBefserderung ansiebt. (Sebr gut! nnd Derterkeit) Ich kann ibm aber die berublgende Mittheilung machen,

Versegang der Staateanalig nach Dagen nicht tbeilꝛi; in denen agen it die Versehang des Getreffenden acht eine Ar. erkennung, sendern eine KRerreftur seineg Mer balteng gere- Meebalb der Justj⸗Minlster nan gerade die Deimald deß derrn

Lenzaann für diese Maßreg- dienpltnarer Art auggesucht bat. der

bedaaere ich Abaen nicht mitibeilen ja önnen (Delterkeit ); iellecckt

des Jastij Grag lm bvreußiihen Abererdnetenbause Meleacnbent ne bmen sich darüber ausm svrechen

Dann bat der Derr Ake Lenjmann mi wie dem den nean geleiteten Arat eiae debkegerbekangen ja Lbell werden lassen. Nen se daalbar ich ür Jede Viebengnnrdiskeslt bin, die mi gad meinen Rellegen lea Net aamentsich Hier im beben Dause ja LbeilUl wird. ars ich dech garn esfen erflirea, daß ela deb, dan walt ven die. Gäaten a ere det ird, lar ears bänieree Nacaeschwad nd

und ich sage ganz offen: es ist mir lieber, wenn ich nicht gelobt werde. Sehr gut! rechts) Einmal deshalb und das habe ich durch die Bemer⸗ kungen, die gestern von dieser Seite rechts und heute von Herrn Lenzmann gemacht sind, bestätigt gefunden weil, wenn man mich lobt, man eigentlich nicht die Absicht hat, mir eine Anerkennung zu zollen, sondern anderen Leuten sein Mißtrauen zu bezeugen. Das Lob, das mir zu theil wird, erfolgt auf Kosten Anderer. Es ist mir nicht angenehm, daß ich auf diese Weise benutzt werde, um anderen, sei es den Bundes⸗ regierungen, dem Bundesrath oder sonstigen Instanzen ein Mißtrauens⸗ votum zu geben. Dann kommt aber auch hinzu, daß es auch für mich selbst ein etwas zweifelhafter Vortheil ist, gelobt zu werden. Man wird da⸗ durch zunächst verwöhnt, um weiterhin umsomehr enttäuscht zu werden. Mit einer kleinen Lobrede hat Herr Lenzmann begonnen, um dann mit einem Sündenregister fortzufahren, wie es bisher keiner der anderen Herren Redner mir vorgehalten hat. (Sehr richtigh

Unter den sachlichen Punkten, die der Herr Abgeordnete hervor⸗ gehoben hat, steht in erster Reihe wiederum der Vorwurf, daß ich mich zu sehr hinter der Kompetenzfrage verschanze. Gestatten Sie mir, mit wenigen Worten die Rechtslage klar zu legen, dann werden Sie mir vielleicht mehr Gerechtigkeit widerfahren lassen, als nach der dreitägigen Debatte auch heute noch selbst ein so scharf⸗ sinniger Jurist, wie Herr Lenzmann es ist, gethan hat. Der Art. 17 der Reichsverfassung weist dem Reichskanzler und an seiner Stelle, sowelt der Reichskanzler das will, dem Staatssekretär die Aufgabe zu, die Ausführung der Reichsgesetze zu überwachen. Der Reichskanzler kann sich auf Grund dieser Bestimmung, wenn er meint, daß ein Reichsgesetz bei seiner Ausführung in einem Einzelstaat verletzt wird, mit der betreffenden Landesregierung in Verbindung setzen. Wenn aber dieses Benehmen zu einer Verständigung zwischen Regierung und Reichskanzler nicht führt, dann bleibt diesem nichts anderes übrig, als mit seiner Auffassung sich an den Bundes⸗ rath zu wenden, damit der Bundesrath entscheide. Nun werden Sie aus diesem verfassungsmäßig vorgesehenen Gange ohne weiteres entnehmen, daß es sich bei einer derartigen Verfolgung einer Sache nur um wichtige Fragen handeln kann, und Sie werden mir zugeben, daß, wenn im Laufe der Debatte unter anderem hier darüber Beschwerde geführt ist, daß einem Gefangenen wider das Regle—⸗ ment der Bart geschoren sei, dem Reichskanzler nicht die Aufgabe gestellt werden kann, sich deswegen alsbald mit der betheiligten Bundesregierung zu benehmen und eventuell an den Bundesrath zu gehen. Dilesen Sinn haben die Bestimmungen nicht, und eine große Menge kleiner Beschwerden, die hier vorgebracht worden sind, gehört an und für sich auf den verfassungsmäßig vorgesehenen Weg ohne weitere nicht. Es kommt aber doch auch noch das hinzu, daß der Reichgkanzler, bevor er sich überzeugt, daß eine Bundesregierung in der That nicht willens ist darauf kommt es für den Kanzler doch an —, ein Reichsgesetz zur Ausfsihrung zu bringen, zunächft die Einzel⸗ regierung doch in der Lage gewesen sein muß, ihrerseits auf dem geordneten Instanzenwege des Landegrechts den be⸗ treffenden Fall zu prüfen. Was folgt daraus? Daraus folgt, daß der Herr Reichskanzler an die Prüfung des einzelnen Falles nicht eher gehen kann, als bis die Landesregierung in der Lage gewesen ist, auf instanzenmäßigem Wege die Sache selbst zu prüfen, und daraus folgt weiter, daß hier im Hause dem Herrn Reichskanzler niemals ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, daß er sich mit einer Beschwerde nicht befasse, die eine angebliche Verletzung der Reicha⸗ gesetzgebung betrifft, so lange die Landesregierung nicht ihrerseits die Sache geprüft hat und darauf der Reichskanzler in der Lage gewesen unterziehen. Und daraus folgt, was ich hier so gehabt habe, hervorzuheben, daß in all den Beschwerden, die uns hier vorgetragen werden, zunächst doch der Weg eingeschlagen werden sollte, der die Voraustsetzung der Verfassung if gehe an die Instanz im eigenen Lande, fäbre die der eigenen Landesregierung berbei, und bat man wende man sich an den Herrn Reichekanzler, das nicht hilft, dann erft ist bier der Plaz, wo die zetragen werden kann. Ich muß sagen: die Aufzaben, boben Hause zugewiesen sind, sind so wichti ĩ dielleicht berechtigten Beschwerden, die naturger obne weiteres hier berzieben kann zreßen Theil.

Meine Herren, der Herr Abg. Lenzmann gebalten, 5 u and der Kemreten; derstecke, sondern mich auch dadurch iu drücken suche, daß ich b bervorgebeben babe, dag Haug babe in bestimmten Fragen der setzgebung bereits die Initiative ergriffen. Ja, meine Berren, muß ich thun, und das entfrricht auch den Grundsägen deg Verkebrg wreischen Regierung und Reichgttaz. Wenn der Herr Abgeerdnete sich auf einen Vorgang beruft. der mich angeblich widerlege, auf die

Novelle der Stra vreneßerdnung. se irrt er sich d

1 me Br da. Se lange biet

8 *

eine Nedelle zur Strafrrezeßerdnung nicht eingebracht Erst Alg diese Initiatiwanträge bier erledigt waren, sei eg durch Jurück zebung sei eg durch Ablebaung., sei eg durch Schluß der Sessien. ist

die Regierung ibrerseitz mit iner Gesetzeeerlage gekemmen. Sie

kann dieg immer erst dann, wenn sie sich übernengt bat, daß dag Vaung eine Frage, die durch einen der dielen in den Akten deg Dansen rubenden Initiatidanträge berührt ird, nicht in der Ferm den

Jnitiatidantrageg. sendern in der Ferm einer Megierungerorlage er- ormulteren, unterliegen nicht der Berichterstattung, de

der Staatganwaltichaft Ale wenigsteng in Preußen, siad mebr

ledigen will Dann wird das Geleise frei um den seiken der Negierung den Weg der Gesepgebang fa derfelgen. Jusesern Dat der Derr

Abg. Lenzmann auch nicht Unrecht, wenn er fagt, die jablreichen JInitiatiwanträge wären ein Uebel Gewiß sind sie dag, wenn fie nicht

bier im Dause erledigt werden, weil sie die Wegierung abdalten, brerseitg mit Verschligen derzageden.

Der Derr Abe Venzwann meinte freilich, aud der dert Ab. Dagbach dat da wenn ich abt irre, dier gestern auch gesagk eg Henne la. nachdem der Meichha den Initraßmdantrag in Webandlang dgenemmen Daß, die Meglernng eine Verlage an da Dau beingen, und dann Hane day) Wang birnen. vag dag Wessere ei Mamit aben weine Wrren, weisen Sie den der bande ken MNeynlernngen eine Stellung a, die ich abledaen man Dag bedeutet ela GMleihliellang der Wenierung Jegealder dem Reichetan Jendern bie Unter Wellöag naler den Nelheta; Wenn

ine bestfrnnmke geseddederiiche Jrage am Ubschlaß a Deingen, and

den Entscheid der Landegregierung seinerseits einer Prüfung zu

oft Gelegenheit

Dan Mnannelle

Aufwendungen gewacht den der Neichetag Daltialldaatrde la Tdaudlang genere Daß, daun belandet er dam lt selnen MilJea au der Mine der Waasen derann

dann steht es nicht bei den Regierungen, diese Aktion des Reichstages durch eine neue Vorlage zu unterbrechen. Es ist politisch richtig und entspricht dem Verhältniß der beiden Faktoren der Gesetzgebung, daß die Regierung dann abwartet, was aus dieser Initiative des Hauses über den Willen des Reichstages sich ergiebt.

Einen großen Theil der Vorwürfe, die mir der Herr Abg. Lenz⸗ mann heute gemacht hat, indem er immer wieder behauptet, daß wir dilatorisch verfahren, führe ich hierauf zurück, wie ich gestern auch dem Abg. Becht gesagt habe. Uns wird der Vorwurf gemacht wegen dilatorischet Behandlung gewisser Dinge, und in Wirklichkeit werden hier im Hause die Sachen dilatorisch behandelt. Das können Sie uns doch nicht zu Lasten schreiben, was hier im Hause nach Ansicht der Redner nicht ihtem Wunsche gemäß vorwärts kommt.

Der Herr Abgeordnete ist dann auch wieder auf den Strafvollzug gekommen. Er hat erklärt, der Weg, den die Gesetzgebung in Bezug auf den Strafpollzug zu nehmen habe, wäre einfach und klar vor⸗ geschrieben, und wenn wir nicht wüßten, welchen Weg wir zu gehen hätten, dann würden uns wohl die Augen niemals geöffnet werden. Ja, meine Herren, der Weg, den wir im Falle der Aufnahme der Strafvollstreckungsgesetzgebung zu gehen haben, ist uns durchaus bekannt; so unklar stehen wir diesen Verhältnissen nicht gegenüber, wie der Hert Abg. Lenzmann gemeint hat, ich habe auch niemals dem Hause hier entgegengehalten, daß die Schwierigkeiten darin lägen, daß wir nicht wüßten, was zu thun ist, sondern ich habe hervorgehoben, daß die Schwierigkeiten darin lägen, daß die Konsequenzen einer ernsten, durchgreifenden Strafvollzugsgesetzgebung für das Land zu einer Belastung führen, die wir nur auf uns nehmen können, wenn wir wissen, daß dieser Strafvollzug, wie er dann geregelt wird, auch dauernd in Geltung bleiben kann. Das wissen wir aber jetzt nicht. Wir müssen mit der Möglichkeit ich will nicht einmal sagen mit der Wahrscheinlichkeit, um nicht neuen Widerspruch hervor zurufen rechnen, daß in einer verhältnißmäßig kurzen Reihe von Jahren unser Strafensystem geändert wird, und wir können nicht nach Berücksichtigung aller Verhältnisse dazu kommen, dem Lande eine Be⸗ lastung von anderthalbhundert Millionen aufzubürden, wenn wir unß sagen müssen, daß dieses Geld zum größten Theil nach einer Reihe von Jahren möglicher Weise vergebens aufgewendet sein wird. Das ist der Grund, weshalb wir nicht vorgehen nicht aber, weil, wie der Herr Abg. Lenzmann meint, wir nicht wüßten, wie ein Straf— vollzugsgesetz zu machen sei.

Der Herr Abgeordnete hat dann darauf aufmerksam gemacht, daß eine sehr wichtige Frage bei dem Strafvollzuge auch die sein würde, eine Scheidung durchzuführen zwischen den Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen. Der Herr Abg. Lenzmann hat sich aber in dieser Beziehung nicht daran erinnert, daß die Strafsprozeß⸗ ordnung in diesem Punkt bereits eine Bestimmung trifft, und daß, Teng wir in ein Strafvollzugsgesetz in dieser Beziehung etwas aufnehmen wollten, wir schwerlich etwas anderes thun könnten als dasjenige wiedergeben, was die Strafprozeßordnung sagt. Die Strafvrozeßordnung hat bereits vorgeschrieben, daß Strafgefangene und Untersuchungegefangene getrennt gehalten werden sollen, sie fügt aber hinzu „nach Möglichkeit. Und ich möchte die⸗ jenigen sehen, die bei dieser nicht vorsehen sollten, eine solche Klausel einzufügen. Wenn der preußische Herr Justiz⸗Minister erklärt, zur Zeit seien

keine genügenden Räume vorhanden, um die Trennung der Gefangenen

so wie es gewünscht wird, durchzuführen, so kann er sich mit vollem Recht auf die Bestimmung des Reichsgesetzes berufen. Der Reichstag hat seiner Zeit den hierin liegenden Zwung thatsächlicher Verhältnisse auch anerkannt, indem er die Vorschrift mitbeschloß, die auf Möglich⸗ keiten Rücksicht nimmt, bei welchen der Grundsatz nicht durchgeführt werden kann. Im übrigen meine ich ob die vreußischen Finanzen eine weitergehende bauliche Unterscheidung von Unterfuchungs und Sttaf gefangenen gestatten oder nicht, ist nicht Sache des Reichetages. ic

dafür wird die preußische Landeevertretung sich schon starkt

Ich glaube nicht, daß Herr Lenzmann so weit gel

Reichskanzler zujumuthen,

. 1 T 2529 F 1 beionders ohe Su

on Preußen zu

die Bestimmungen durch zufũbren. Der Herr Abg. enzmann ift dan

zegnadigung oder Verurtbeilung

rkung tbatsãchlicher Art zemacht,

sches Licht auf unsere CFinrichtungen fallQen

ch feinen Augfübrungen gegenüber ich bereits die Ebre batte, dem beber

Der err Abgerrdnete meint ? ; gebe. daß die Entscheidung uber

. e

v. 2 wer em 21 111 mage eBz Ter 1

m , Staatanwalts errelge

Einrichtungen nicht ante Initiatiwantrãge im Hause geschwebt baben, Daben die Regierungen

allen Fällen der bedingten Begnadigung Berichte der Staatsanwalt zeurtheilt aber den Derrn Abgeerdneten

die vrenusischen finrichtungen am

3 11 8 161 * 1791 * 5231 5 1 Preußen sind 58 aller Fälle der bedingten Begnadigung selche

* 86— . 231 P r . w r ELFE ν. der die Lmtegerichte zeberen; die Fälle, die der den Amtagerzchter

bebandelt werden, and die Anträge, die die Richter bezüglich der be dingten Begnadigung innerbalb der Nechtfdrechang der Amte gerichte

t Bein flu ung

Me mei Drittel ämmtlicher der Gin irkung der Staattzanwal n

Der Dert Abaeerdnete ift 22 Tdatfache gekemmen, daß die Nechtmwilege in

Waterlander nnter febr erbeblichen Berz derungen

Derten, Nese Frage ist acht aur bei nag ken Meiche

den ein kelnen Megiernngen wiederdelt zerrt

ein Dellmlttel dafnr dat Mh biber acht , Deilmittel, daß der Derr de Teng derheschlagen bat, wird la dieler Walebang cher nicht del ea. lll dablageslellh Leia lasfen, ed der Werrear Derechtig . den er den Gtanelstaaten dad aamentliãh Preußen macht, daß die Wed eetnadl alcht gener, daß aach dieser Michtaag acht auere chende aaanelle Ach bin aht dernen. la die rern Panbze eln Mrideil n Mlle de Reb wal akt n, der, eine Derten, alleemein wird die Wirtel auch acht wirken, dean laren del

1 Rcherlich Liegt der Uedel and ach ka ande rea Grande M en der

Umfang des Verschuldens nicht bemessen, der Herr Abgeordnete Lenz-⸗ mann wird aber gestatten, daß, wenn er der Regierung so viel Vor⸗ würfe macht, ich auch bei dieser Gelegenheit meine Vorhaltungen mal nach anderen Seiten richte, we wir die Gerichte und ich füge aus⸗ drücklich hinzu die Rechtsanwaltschaft finden. Wenn nach dieser Richtung hin die Zuftände so bleiben, wie sie jetzt sind, so werden in vielen Orten zweifellos die Verzögerungen in der Rechtspflege noch zu⸗ nehmen, und es ist ein Irrthum des Herrn Abgeordneten, wenn er glaubt, durch eine einfache Vermehrung der Richter wäre hier geholfen. Ich würde meinen, daß er der Rechtspflege einen großen Dienst erweisen könnte, wenn er seine Aufmerksamkeit nicht bloß erschöpfte in einer Kritik der Maßnahmen der Regierung, sondern auch einmal unter⸗ suchen wollte, ob nicht auch die Gerichte und die Anwaltschaften mehr als bisher zur Beseitigung der Verzögerung beitragen könnten.

Der Herr Abgeordnete hat den Grund dieser Verzögerung zum theil auch in der Obliegenheit der Richter gefunden, die Aufrechnung von Kostensummen vorzunehmen das ist an sich allerdings eine unangenehme Arbeit —, und auch in anderen durch das Gesetz ge⸗ gebenen Verpflichtungen der Richter. Aber diese Obliegenheiten be⸗ ruhen doch alle auf reichsgesetzlichen Vorschriften, meine Herren, die der Reichstag erst vor einigen Jahren neu approbiert hat, und nun werden alle Vorwürfe auf die Regierung abgeladen? Das scheint mir keine gerechte Kritik zu sein. (Zuruf links.)

Meine Herren, der Herr Abgeordnete hat auch die Frage der Majestätsbeleidigungen berührt. Ich glaube, daß er nicht genügend unterrichtet ist, wenn er behauptet, die deutschen Justiz⸗ Minister, insbesondere der preußische, und auch der Reichs⸗ kanzler in den ihnen zugewiesenen Fällen würden sehr Bedenken tragen, einen Antrag auf Begnadigung in einem Majestätsbeleidigungsfall zu stellen. Ich vermeide es, diese Frage hier näher zu behandeln, aber wenn der Herr Abgeordnete glaubt, daß den Ministern der Entschluß zu solchen Anträgen fehle, oder daß die Zahl der Begnadigungen eine sehr geringe sei, so kann ich nur er⸗ klären, er befindet sich in einem großen Irrthum; die Zahl der Be⸗ gnadigungen ist, umgekehrt, durchaus nicht gering.

Meine Herren, der Herr Abgeordnete hat uns endlich überhaupt einer dilatorischen Behandlung aller gesetzgeberischen Fragen auf dem strafrechtlichen Gebiete beschuldigt und im Gegensatz dazu hingewiesen auf das Rothe Kreuz⸗Gesetz, das in den letzten Tagen zur Verhand⸗ lung gekommen ist; dieser Gesetzentwurf, meint er, sei doch überaus schnell zu stande gekommen, bei anderen Sachen werde da⸗ gegen gezögert. Woher weiß der Herr Abg. Lenzmann, daß der Entwurf dieses Gesetzes so schnell zu stande gekommen ist? Er ist, wofür die verbündeten Regierungen sehr dankbar sind, sehr schnell hier im Hause behandelt worden; wie lange er aber vor⸗ her schon im Schoße der verbündeten Regierungen diskutiert worden ist, ist dem Herrn Abg. Lenzmann nicht bekannt. Ich würde ihm persönlich darüber gern Auskunft geben, damit er nicht glaubt, daß wir in gewissen Dingen dilatorisch uns verhielten, in anderen Dingen aber merkwürdig schnell seien. Das ist durchaus nicht der Fall. Es wird in diesen Dingen viel objektiver verfahren, als der Herr Abg.

die , Lenzmann vielleicht annimmt. weittragenden Vorschtift sich

Meine Herren, ich könnte noch sehr vieles sagen; aber die Jeit des bohen Hauses kann ich dafür nicht in Anfrpruch nehmen. Ich be⸗ schrãnke mich auf diese Bemerkungen, indem ich hoffe, das Haus wird daraus entnehmen, daß die Kritik des Herrn Abg. Lenzmann nicht in allen Punkten berechtigt gewesen ift.

r. von Levetzow (d. kon): Daß wir unsere Ansicht 1 Brerenbeck nicht ausgefvrochen haben, ist von der Linken Meine Freunde sind vollkommen eimperftanden mit der Auffaßung des gesammten Haujeg das die Mißgriffe und Ueber⸗ chreitungen einzelner Beamten in dem Falle aufs äußerste zu be⸗ klagen sind, und die Wiederkebr solcher Vorkommnisse unerwüunscht ist. Wir balten dies für selbftveritändlich. Haben wir geschwiegen, so ver⸗ meiden wir absichtlich, unnütze lange Reden zu halten, und so erwerben wir uns damit ein Verdienst um das Haus. Wir sind mit ganz un⸗ nünen Reden vielfach übersättigt. Das Duell widersrricht dem göttlichen Febot und den menschlichen Gesetzen; wie aber Sünde und Gesetz äabertretungen niemals aug der Welt zu schaffen sind, weil die Menschen eben schwach sind, so wird auch das Duell nie ganz bejeitigt ine tie gewurzelte Sitte ift, gegen die so leicht s 5e it ein Ater Jeit; würde eg be⸗ md zwar in gejãbrlicher. bhlimmer wenn jemand nederichiest, al wenn x

r ant in wehren. . e Einichraakungen des Duell m st in einen ant benen chrarer könnte ih mich ichen eber br wenig wirffamen bschreckungt- nich duellieren n ollen. garnicht daran denken, ed : Nan feigt vas daraus ire, Strafen noch 0 sebr h archt an die

2972 22

Dr z das Streb der Gdrengerichte die melee a Fe it feine Dane welche enen Bermn.

Ser kemmt auf den Jenckaner Fall arc

Elimmen Zandtrrdenebruck den a2 aber

nickt zu tañe, ebwebl ein Schugaaaan a Daaden .

derten erden fei und zerrisene Rieder dacengetragen dabe. vel Sedae den Seuten in angeschener Steilung darin derwackeit een er, Der Staataanwalt seibst abe a Ragt, die Terren barten cihltamer betragen ala der rädel bafteite Fabrikarbeiker, Nach =- mn er Rerntt delung u e Uditraten. sondern jut Tenne ihnun de Rlasen- astischarakrerg. ident der Nedaer fert, dabe ich den Falle aad wear aach den zerichtl ichen Ver dandlungen. Zn Renlin nan Arbeiter. ele cb S den mr ert den Delen eρbtt. ait Stearen dig a deer Jabren Jackt daag delegt. Jwickaun aud Saban enen ach

ECkEr Ahe dei ctaaaden and t cb en fad de Urs Keile We Arbeitet aaacllagt fas. itt bt das 3 e Szdae auqeiebener QMrere fich nie dee Xe des

bene bwen kemmen d nit Mid traten daren. Denn

lich auf da Vela den dn n mr, dern, m

befladet c Wc aller dtasd m Muren en,, rr,

aber ancndleh rit eatwrat den der Den den

welcher den tuell der daftett *arde damn

gte Verwendung Nane, deren e.

Ne Janabeae der Ver are der

Wanagel au Schal ea. ct der Meere d ; 2 Derr Dertel meint erat t ben kea 8 relrgieg daterniesen a cc, Saane.

. ; Ines e de u et er dent ad ö . 82 1 daß der Narer⸗ der aden Wr. renn der derrn 3

* and er dena an der rden **

ü